Kaufmann ist im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) jede natürliche oder
juristische Person, die ein Handelsgewerbe betreibt oder kraft
Rechtsform als Kaufmann gilt. Der Begriff unterteilt sich in
Istkaufmann,
Kannkaufmann,
Formkaufmann, Fiktivkaufmann und Scheinkaufmann. Ein Istkaufmann führt ein kaufmännisch eingerichtetes Handelsgewerbe und muss sich deklaratorisch ins
Handelsregister eintragen lassen. Der Kannkaufmann, typischerweise ein
Kleingewerbetreibender, erlangt die Kaufmannseigenschaft erst durch konstitutive
Eintragung. Formkaufleute – etwa GmbH oder AG – werden unabhängig vom Geschäftsumfang kraft Rechtsform Kaufmann. Als Fiktivkaufmann gilt, wer trotz fehlender Voraussetzungen im Handelsregister steht, während der Scheinkaufmann sich aufgrund seines Auftretens wie ein Kaufmann behandeln lassen muss. Mit dem Kaufmannsstatus gehen Pflichten wie doppelte Buchführungspflicht, Inventur, Bilanzierung und Publizität einher; zugleich eröffnet er Rechte wie die Führung eines Firmennamens, Erteilung von
Prokura oder Handlungsvollmacht und erleichterten Warenverkehr. Die genaue Einstufung als Kaufmann entscheidet über Haftungsumfang, Steuerpflichten und Vertragsgestaltung und ist somit zentral für Unternehmensgründung, Rechtsformwahl und betriebliche
Compliance. So schafft der Kaufmannsbegriff Rechtssicherheit im täglichen Wirtschaftsverkehr.