MoMiG

Definition

Grunddefinition

MoMiG ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, das 2008 die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und weitere Reformen zur Vereinfachung und Sicherung von Unternehmensgründungen in Deutschland einführte.

Detaillierte Erklärung

MoMiG, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, revolutionierte 2008 das deutsche GmbH-Recht und ist bis heute maßgeblich für jede Unternehmensgründung. Kernelement ist die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, oft als Mini-GmbH bezeichnet, die bereits mit 1 € Stammkapital gegründet werden kann und damit den schnellen, kostengünstigen Einstieg ins Unternehmertum ermöglicht. Durch das optionale Musterprotokoll verkürzt MoMiG den Gründungsprozess erheblich und senkt Notar- sowie Registerkosten. Gleichzeitig stärkt das Reformgesetz den Gläubigerschutz: Eine stets aktuelle Gesellschafterliste muss beim Handelsregister hinterlegt sein, der Anteilskauf erfordert zwingend notarielle Beurkundung, und der Handel mit wertlosen GmbH-“Mantelgesellschaften“ wird erschwert. Das MoMiG beseitigte zudem die Sonderform der börsennotierten GmbH und harmonisierte Haftungsnormen. Wer rechtssicher eine GmbH oder UG haftungsbeschränkt gründen will, sollte die MoMiG-Regelungen genau kennen und konsequent umsetzen.