Das Musterprotokoll ist ein standardisiertes Formular zur vereinfachten GmbH-Gründung, das Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste kombiniert und bei maximal drei Gesellschaftern sowie einem Geschäftsführer geringere Notarkosten und einen schnelleren Gründungsprozess ermöglicht.
Detaillierte Erklärung
Das Musterprotokoll ist ein standardisiertes Formular für die GmbH-Gründung, das mit dem MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) eingeführt wurde und Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung sowie Gesellschafterliste in einem Dokument vereint. Gründer profitieren von deutlich geringeren Notarkosten und einem beschleunigten Gründungsprozess, weil das Musterprotokoll die Formalitäten vereinfacht und nur minimale Individualisierungen zulässt. Voraussetzung: maximal drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer. Im Handelsregister gilt das eingereichte Musterprotokoll als vollwertiger Gesellschaftsvertrag nach GmbHG, wodurch die GmbH schnell handlungsfähig wird. Wird jedoch später eine Satzungsänderung oder die Aufnahme weiterer Gesellschafter nötig, muss auf einen regulären, individuell ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag umgestellt werden; hierfür ist wiederum ein Notar erforderlich. Das Musterprotokoll eignet sich daher ideal für einfache Gründungsfälle, Start-ups und Einzelunternehmer, die rasch eine haftungsbeschränkte Unternehmensform benötigen.
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