Statut

Definition

Grunddefinition

Ein Statut ist die zentrale Rechtsgrundlage, die festlegt, welchem Recht ein Subjekt oder Rechtsverhältnis unterliegt, und regelt in Gesellschaften Gründung, Organisation, Haftung und Vertretungsbefugnisse.

Detaillierte Erklärung

Ein Statut ist im juristischen Kontext die zentrale Rechtsgrundlage, die festlegt, welchem Recht ein bestimmtes Subjekt oder Rechtsverhältnis unterliegt. Als Rechtsstatut – häufig Gesellschaftsstatut, Vereinsstatut oder Stiftungsstatut genannt – bestimmt es etwa bei einer GmbH, dass auf alle inneren Angelegenheiten das deutsche GmbH-Gesetz (GmbHG) Anwendung findet. Im Gesellschaftsrecht regelt das Statut Gründung, Organisation, Haftung und Vertretungsbefugnisse; im Vereins- und Stiftungsrecht definiert es Zweck, Mitgliederrechte sowie Organe. International gewinnt der Begriff durch das Sitzstaatprinzip und das Gründungsstatut Bedeutung: Je nachdem, ob der tatsächliche Sitz oder der Gründungsort maßgeblich ist, unterliegt eine Gesellschaft dem Recht des Sitzstaats oder dem Recht des Gründungsstaats. Damit spielt das Statut eine Schlüsselrolle im internationalen Privatrecht, im M&A-Bereich sowie bei der Standortwahl von Start-ups. Für Registergerichte taucht der Begriff Statut seltener auf, hier spricht man meist von Satzung oder Gründungsdokument. Dennoch bleibt das Statut ein unverzichtbarer Begriff für Juristen, Notare und Unternehmer, die Klarheit über das anzuwendende Recht und die daraus resultierenden Pflichten und Rechte benötigen.

Verwandte Begriffe