Verzögerungsgeld ist ein steuerrechtliches Sanktionsmittel, das die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen zur Durchsetzung rechtzeitiger Mitwirkungspflichten durch Festsetzung von Geldbußen zwischen 2.500 und 25.000 Euro bei Verstößen gegen die Herausgabe digitaler Buchführungsdaten einsetzt.
Detaillierte Erklärung
Verzögerungsgeld ist ein spezialrechtliches Sanktionsinstrument des Steuerrechts, mit dem das Finanzamt bei Betriebsprüfungen die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten durchsetzen will. Grundlage ist § 146 Abs. 2b i.V.m. § 200 Abgabenordnung (AO). Verweigert oder verzögert ein Steuerpflichtiger die Herausgabe digitaler Buchführungsdaten, die Vorlage von Aufzeichnungen oder den Zugriff auf sein ERP-System, kann die Finanzverwaltung pro Verstoß ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 und maximal 25.000 Euro festsetzen. Anders als das Ordnungsgeld im Offenlegungsverfahren nach § 335 HGB, das kapitalmarktorientierte Unternehmen bei verspäteter Veröffentlichung des Jahresabschlusses trifft, dient das Verzögerungsgeld ausschließlich der Sicherung der Außenprüfung und ist sofort fällig. Es fällt neben Zwangsgeld und Schätzungsbefugnis an, erhöht damit spürbar das finanzielle Risiko fehlender Kooperation und wirkt präventiv. Steuerberater empfehlen deshalb, bei einer Betriebsprüfung frühzeitig elektronische Unterlagen bereitzustellen, Zugriffsrechte (GDPdU-Schnittstelle, IDEA-Export) einzurichten und Prüfungsanfragen schriftlich zu dokumentieren. Durch aktive Mitwirkung lassen sich Verzögerungsgeld, Zuschläge und Folgeschätzungen vermeiden. Wichtig: Verzögerungsgeld unterliegt dem Einspruchsverfahren; innerhalb eines Monats kann beim zuständigen Finanzamt Rechtsbehelf eingelegt werden.
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