Ein wirtschaftlicher Berechtigter ist die natürliche Person, die letztlich Eigentum, Stimmrechte oder Kontrolle über mehr als 25 % eines Unternehmens, einer Stiftung oder eines Trusts hält und im Transparenzregister gemeldet werden muss.
Detaillierte Erklärung
Ein wirtschaftlicher Berechtigter – im Geldwäschegesetz (GwG) auch als „beneficial owner“ bezeichnet – ist die natürliche Person, die letztlich Eigentum, Stimmrechte oder Kontrolle über mehr als 25 % eines Unternehmens, einer Stiftung oder eines Trusts hält. Er steht damit im Mittelpunkt der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, denn über verschachtelte Beteiligungen, Treuhandverträge oder Holdingstrukturen kann der tatsächliche Inhaber leicht verschleiert werden. Seit der GwG-Novelle 2022 besteht keine Mitteilungsfiktion mehr zwischen Handelsregister und Transparenzregister: Jede Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv und fristgerecht im Transparenzregister eintragen lassen. Unterbleibt die Meldung oder sind Angaben falsch, drohen empfindliche Bußgelder sowie Reputationsschäden. Für Compliance-Verantwortliche, Notare, Steuerberater und Gründer ist deshalb eine regelmäßige Überprüfung der Gesellschafterstrukturen, Stimmrechtsvereinbarungen sowie indirekten Kontrollverhältnisse unerlässlich. Schlüsselbegriffe wie „wirtschaftlicher Eigentümer“, „Transparenzregister Pflicht“, „25-Prozent-Schwelle“ oder „GwG-Meldung“ werden von Suchmaschinen stark nachgefragt, insbesondere seit der Reform. Wer seinen wirtschaftlichen Berechtigten korrekt identifiziert und meldet, minimiert die Geldwäsche-Risiken, erfüllt seine Sorgfaltspflichten und schafft zugleich Vertrauen bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern.
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