aktiv Rechtsform GmbH

Mobilinga GmbH

Bremen ·HRB 24770HB Bremen ·mobilinga.de

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Anschrift
Fahrenheitstr. 1
28359 Bremen
Handelsregister
HRB 24770HB, Bremen
Eintragungsdatum
27. Februar 2008
Branche
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Eingetragenes Kapital
35.900,00 EUR
Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.

Unternehmenszweck
Die Entwicklung, Herstellung, Anpassung und Wartung sowie der Handel mit und der Vertrieb von Software, insbesondere zum Einsatz auf mobilen Endgeräten und im Internet.

Finanzen

Ältere Kennzahlen · 2011 Warum?

Warum gibt es keine neueren Zahlen?

Die neuesten hier verfügbaren Kennzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. Sie beschreiben die damalige Situation des Unternehmens.

Wann müssen Abschlüsse vorliegen?

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.

Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?

Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.

Kleinstgesellschaften
bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
Kleine Gesellschaften
bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
Mittelgroße Gesellschaften
bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
Große Gesellschaften
Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.

Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.

Andere Rechtsformen und Befreiungen

Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.

Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen

Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.

Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
Geänderter Veröffentlichungsumfang
Wird eine Gesellschaft kleiner oder nutzt sie zulässige Erleichterungen, können spätere Abschlüsse weniger Angaben enthalten oder nur hinterlegt werden. Eine zuvor verfügbare Kennzahl kann dann fehlen.
Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
Erfassung der Daten
Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.

Neuere Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.

Bilanz

2011
Aktivseite 374,7 k
  • Anlagevermögen 67,6 % 253,4 k
  • Umlaufvermögen 32,1 % 120,3 k
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,3 % 1,0 k
Passivseite 374,7 k
  • Verbindlichkeiten 73,4 % 274,9 k
  • Eigenkapital 24,7 % 92,6 k
  • Rückstellungen 1,9 % 7,2 k
Vollständige Bilanz-Aufstellung mit API-Key API-Key holen →

Bilanzdaten für 3 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Matthias Dr. Kose seit 2008 Geschäftsführer

Eigentum & Beteiligungen

Gesellschafter

Top 3 halten 94,7 %
1 weitere Gesellschafter · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)

2 mit ≥ 25 %
94,7 % identifiziert 5,3 % nicht identifiziert
  • H*** W**** ≥25% 42,4 %
  • M****** K*** ≥25% 41,8 %
1 weitere wirtschaftlich Berechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Beteiligungen an

Historie

  1. 2020
  2. 14.01.
    Adressänderung
    Mobilinga GmbH
  3. 2014
  4. 08.09.
    Adressänderung
    Mobilinga GmbH
  5. 2009
  6. 08.10.
    Satzungsänderung
    Mobilinga GmbH
  7. 08.10.
    Adressänderung
    Mobilinga GmbH
  8. 08.10.
    Änderung des Stamm-/Grundkapitals
    Mobilinga GmbH
  9. 08.10.
    Änderung der Vertretungsbefugnis
    Matthias Dr. Kose · Geschäftsführer
  10. 2008
  11. 05.09.
    Änderung des Stamm-/Grundkapitals
    Mobilinga GmbH
  12. 05.09.
    Satzungsänderung
    Mobilinga GmbH
9 weitere Einträge API-Key holen →

Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

4 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2011 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2010 Jahresabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2009 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2008 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2010 Jahresabschluss Volltext

Mobilinga GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 149.308,36 18.898,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 132.273,36 4.993,00
II. Sachanlagen 17.035,00 13.905,00
B. Umlaufvermögen 133.879,44 208.356,83
I. Vorräte 119,21 119,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.496,46 16.691,82
III. Wertpapiere 0,00 30.000,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 93.263,77 161.545,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 475,00 59,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 283.662,80 227.313,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 70.265,20 199.801,49
I. gezeichnetes Kapital 35.900,00 35.900,00
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -1.900,00 0,00
III. Kapitalrücklage 309.100,00 309.100,00
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.900,00 30.000,00
V. Bilanzverlust 274.734,80 175.198,51
B. Rückstellungen 7.370,00 6.335,00
C. Verbindlichkeiten 206.027,60 21.177,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 283.662,80 227.313,83

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der Mobilinga GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Berichtsjahr erstmalig in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009.

Die Mobilinga GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Grundsätze der Rechnungslegung

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals werden nicht bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2010 wird erstmalig von dem Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben, sondern selbst erstellt wurden, nach den Vorschriften des § 255 Abs. 2a HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
soweit handelsrechtlich unter Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechts gem.
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB zulässig, unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 übernommen.

Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden zu Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im
Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft
geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben.

Für Zugänge ab dem 01.01.2009 geht die Geschäftsleitung davon aus, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der
Anlage-güter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entspricht. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode aufgrund der veränderten Rechtslage
(Verkündung des BilMoG am 29.05.2009; Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG) ist daher nicht geboten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden ab 2010 analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt.

Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurde für alle zugegangenen abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 entsprechend der steuerlichen Regelung in
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Geschäftsjahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/
Herstellungskosten von mehr als EUR 60,00 bis EUR 150,00 wurden in diesem Zeitraum im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfaßt. Der Sammelposten wird aufgrund des Beibehaltungswahlrechts des Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB auch handelsrechtlich weitergeführt.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt; zum Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.

Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
§ 247a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen wurden im Vorjahr gem. § 272 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe des Betrags gebildet, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die eigenen Anteile anzusetzenden Betrag entsprach.

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, war der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile gem. § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen zu verrechnen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist.

Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Währungsumrechnung

Die laufenden Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den monatlichen
amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskursen, die der tatsächlichen Kursentwicklung angepaßt sind, umgerechnet.

Im Jahresabschluß enthaltene Vermögensposten in Fremdwährung und vorhandene Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) zum Bilanzstichtag bewertet.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und
Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Ab dem 01.01.2010 sind die eigenen Anteile, die bislang als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen worden sind, nach den Vorschriften des BilMoG mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Auf eine Anpassung der Vorjahresbeträge wird gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB verzichtet.

Im Rahmen der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurden für gleichartige Vermögensgegenstände Bewertungseinheiten gebildet.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Herr Dr.-Ing. Matthias Kose, Ingenieur Elektrotechnik, Bremen

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Forderungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Gegenüber dem Geschäftsführer bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

Forderungen EUR 0,00

Verbindlichkeiten EUR 151.880,54

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 106.027,60 (i. Vj. EUR 21.177,34).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGB

Über wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB

Über sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem.
§ 288 HBG nicht zu berichten.

Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGB

Über die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGB

Über Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGB

Über Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt EUR 128.171,36 (i.Vj. EUR 0,00).

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 245 HGB

Bremen, den 30. Dezember 2011

gez. Dr. Matthias Kose



Registerdokumente

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  2. Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
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    tools=[{
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        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
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