![]() Stadt- und Kreissparkasse LeipzigLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang 20240. Allgemeine AngabenDie Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag vollständig aufwandswirksam erfasst. Für akute Ausfallrisiken wurden bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den monatlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet worden. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert worden. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquide Wertpapiere i.S. der MiFID II wurden die verzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Bei im Bestand befindlichen Spezialfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen wurden, werden nach den Grundsätzen für Beteiligungen bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen worden. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen worden. Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Im Posten Immaterielle Anlagewerte wurde die entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) ausgewiesen. Die Immateriellen Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von 2 bis 5 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten über 250 EUR bis 800 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Beim Sachanlagevermögen wurden Zuschreibungen vorgenommen, soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt. Der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um etwa 152 Tsd. EUR erhöht. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Vermögenseinlagen als stiller Gesellschafter werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abgeschrieben. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,70 % sowie Rentensteigerungen von 1,00 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,90 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung angesetzt, soweit er den garantierten Versorgungszusagebetrag übersteigt. Ein Bilanzansatz ergab sich aufgrund der Verrechnung von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB nicht. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen (ZVK Sachsen). Die ZVK Sachsen finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2024 1,60 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2024 4,86 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,40 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,46 %. Der Umlagesatz bleibt in 2025 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 70.161 Tsd. EUR betrugen im Geschäftsjahr 2024 3.314 Tsd. EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 109.862 Tsd. EUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,90 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2024 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2023 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK Sachsen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2024 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK Sachsen in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK Sachsen. Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,60 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,72 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten und auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre von 1,09 % abgezinst. Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und die Wahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellung wurde fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen durch die Aktualisierung der Grunddaten sowie im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung auf der Grundlage von Vergleichsvereinbarungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 15 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,48 % und 1,97 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs. Bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Der Aufwand aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Für die Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden "Zusatzfonds (ZF)" zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstandes des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 wurde erstmals im Jahr 2023 eine Rückstellung gebildet und erforderliche Anpassungen im laufenden Ergebnis des Geschäftsjahres erfasst. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 15.913 Tsd. EUR (Barwert) ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert. Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Schuldscheindarlehen und Wertpapiere) weisen folgende Merkmale auf: Kündigungsrechte der Emittenten aus steuerlichen Gründen, Prolongationsmöglichkeit des Emittenten (Soft Bullet). Im Rahmen ihres Kundengeschäftes hat die Sparkasse Produkte mit Zinsbegrenzungsvereinbarungen sowie Forward-Darlehen, Darlehen mit Sondertilgungsrechten sowie Schuldscheindarlehen mit vorzeitige Kündigungsmöglichkeit des Emittenten (Make Whole) und Zuwachssparen im Bestand. Die strukturierten Finanzinstrumente wurden nach den hierfür maßgeblichen handelsrechtlichen Regeln einheitlich bilanziert und bewertet. Derivative Finanzinstrumente (Zinsswapgeschäfte) wurden zur Absicherung von Wertänderungen aus festverzinslichen Anleihen und zur Begrenzung von allgemeinen Zinsänderungsrisiken im Bankbuch eingesetzt. Die zum Bilanzstichtag bestehenden ökonomischen Sicherungsbeziehungen zwischen den zur Absicherung von Wertänderungen aus festverzinslichen Anleihen abgeschlossenen Zinsswaps und diesen Wertpapieren werden stets auch im Jahresabschluss als Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB abgebildet. Bei den im Jahresabschluss gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich ausschließlich um Microhedges. Die Bewertungsergebnisse werden unter Anwendung der sogenannten Einfrierungsmethode innerhalb einer Bewertungseinheit mit dem Bewertungsergebnis der abgesicherten Grundgeschäfte in zulässigem Umfang verrechnet. Ergibt sich ein Ertragsüberhang, bleibt dieser nach dem Realisationsprinzip unberücksichtigt. Nach dem Imparitätsprinzip wird für einen sich ergebenden Aufwandsüberhang beim Grundgeschäft eine Abschreibung vorgenommen. In die Bewertungseinheiten wurden Vermögensgegenstände (festverzinsliche Anleihen) in Höhe von nominell 2.293,0 Mio. EUR zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken vollständig einbezogen. Die Sicherungsbeziehungen haben eine Restlaufzeit von 0,1 bis 14,4 Jahren. Die Absicherung der Zinsänderungsrisiken erfolgte auf der Grundlage des Zinsniveaus bei Wertpapierkauf. Pull-to-par-Effekten in den Wertpapieren stehen laufende Zinszahlungen gegenüber. Die Grundgeschäfte wurden stets über die gesamte Laufzeit gesichert. Die zinsinduzierten Wertänderungen gleichen sich vollständig aus, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte diesbezüglich einem identischen Risiko unterliegen und auf das Sicherungsgeschäft keine weiteren Risiken wirken. Grund- und Sicherungsgeschäfte weisen stets eine hohe negative Korrelation in Bezug auf das abgesicherte Risiko auf. Die Ermittlung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen erfolgt nach der Critical-Term-Match-Methode. Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB liegt vor, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung gegeben ist. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden vollständig erfolgswirksam vereinnahmt. Sie sind saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen worden. II. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivaPOSTEN 3: Forderungen an Kreditinstitute
POSTEN 4: Forderungen an Kunden
POSTEN 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
POSTEN 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:
POSTEN 7: BeteiligungenDie Sparkasse besitzt folgende bedeutende Anteile an anderen Unternehmen:
Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. POSTEN 8: Anteile an verbundenen UnternehmenDie Sparkasse besitzt folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
POSTEN 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. POSTEN 12: Sachanlagen
POSTEN 13: Sonstige VermögensgegenständeUnter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden für die Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) gestellte Barsicherheiten in Höhe von 340 Tsd. EUR bilanziert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. POSTEN 14: Rechnungsabgrenzungsposten
POSTEN 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2024 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen im Wesentlichen bei den Beteiligungen der Sparkasse an Personengesellschaften und dem passiven steuerlichen Ausgleichsposten nach Investmentsteuergesetz durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung sowie bei den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,58 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Mehrere Posten betreffende AngabenVon den Vermögensgegenständen lauten auf Fremdwährung 24.593 Tsd. EUR. Anlagenspiegel
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. PassivaPOSTEN 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
POSTEN 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
POSTEN 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. POSTEN 6: Rechnungsabgrenzungsposten
POSTEN 7: RückstellungenDer bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 35.813 Tsd. EUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 35.534 Tsd. EUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich daraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von -279 Tsd. EUR (Vorjahr: 328 Tsd. EUR). Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da ein negativer Unterschiedsbetrag vorliegt. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden. Mehrere Posten betreffende AngabenDer Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Schulden beläuft sich auf 24.593 Tsd. EUR. Passiva unter dem Strich1. EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. 2. Andere VerpflichtungenDurch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar. Abweichend zum Vorjahr wurden in die Angabe der auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen (Posten 2c) auch unbefristete Kreditlinien, die unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündbar sind, in Höhe von 50.790 Tsd. EUR (Vorjahr 56.914 Tsd. EUR) einbezogen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür AIFM-Spezialfonds bestehen Zeichnungszusagen in Höhe von 6.619 Tsd. EUR. Bei vermittelten OTC-Geschäften im Rahmen des Zins- und Währungsmanagements hat die Sparkasse betraglich unbegrenzte Rückbürgschaften gegenüber verschiedenen Landesbanken übernommen. Die von der Sparkasse hierfür übernommenen Garantien betragen zum Bilanzstichtag insgesamt 9.488 Tsd. EUR. Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an. Das Sicherungssystem besteht unter dem Dach des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. ("DSGV") ") organisatorisch aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds
("Teilfonds"). Dabei sind die elf regionalen Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Das Vermögen des Sparkassen-Teilfonds gliedert sich in zwei separate Teilvermögen ("Einheitlicher Stützungsfonds (ESF)" und "Zusatzfonds (ZF)"). Die Mittel für die Teilvermögen werden von den Mitgliedssparkassen durch Beitragszahlungen erbracht. Die individuelle Zielausstattung für den "Einheitlichen Stützungsfonds (ESF)" gemäß § 17 Abs. 2 EinSiG wurde mit der Beitragszahlung bis zum 3. Juli 2024 auf der Basis von Marktwerten erreicht. Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 den "Zusatzfonds (ZF)" zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den "Zusatzfonds (ZF)" belaufen sich am Bilanzstichtag, ausgehend von einer Indikation für das individuelle Zielvolumen des Zusatzfonds auf Basis des Stichtags 31. Dezember 2023, auf insgesamt 17.033 Tsd. EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 17.033 Tsd. EUR werden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2024 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den "Zusatzfonds (ZF)" des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Rückstellungen wird verwiesen. Während der bis 2023 andauernden Aufbauphase des Single Resolution Fund (SRF) wurden Jahresbeiträge zur EU-Bankenabgabe teilweise als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen erbracht, die in vollem Umfang durch gestellte Barsicherheiten unterlegt sind. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Single Resolution Fund (SRF) betragen am Bilanzstichtag insgesamt 340 Tsd. EUR. Die Barsicherheiten werden unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" ausgewiesen. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte / derivative FinanzinstrumenteAm Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte mit Nominalwerten in Höhe von 2.843,0 Mio. EUR im Anlagebuch. Sämtliche Termingeschäfte dienen ausschließlich der Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Die noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumente, die weder zum Handelsbuch gehören noch Gegenstand einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB sind, setzen sich wie folgt zusammen:
Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei findet die Swap-Zinskurve per 31. Dezember 2024 Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurde. Die in den Barwerten enthaltenen Stückzinsen wurden aus dem Zeitwert herausgerechnet und als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilanziert. RestlaufzeitengliederungDie gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Auf die Aufgliederung der anteiligen Zinsen wurde gemäß § 11 RechKredV verzichtet. Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 276.516 Tsd. EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Investmentzertifikate, Versicherungen, Bausparen). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Grundstückserträge in Höhe von 7.183 Tsd. EUR sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 5.770 Tsd. EUR enthalten. Über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von 3.000 Tsd. EUR beschließt die Trägerversammlung. IV. Sonstige AngabenVerwaltungsrat
VorstandDem Vorstand der Sparkasse Leipzig gehören an: VorsitzenderDr. Harald Langenfeld MitgliederOlaf Klose Andreas Nüdling Das Vorstandsmitglied Olaf Klose ist Mitglied im Aufsichtsrat der LBS Landesbausparkasse NordOst AG. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr durch die Sparkasse und den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen Bezüge in Höhe von 1.688 Tsd. EUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen betragen zum Geschäftsjahresschluss 24.489 Tsd. EUR. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 1.944 Tsd. EUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 93 Tsd. EUR. Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 578 Tsd. EUR gewährt. Im Geschäftsjahr ist für den Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar angefallen:
Aus den Rückstellungen des Vorjahres für Abschlussprüferleistungen wurden 6 Tsd. EUR ergebniswirksam vereinnahmt. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Leipzig, den 25. März 2025 DER VORSTAND Dr. Harald Langenfeld Olaf Klose Andreas Nüdling Anlage 2024 gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGLänderspezifische Berichterstattung - Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2024Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oderandere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands (Erträge/ Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2024 416.465 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 1.130. Der Gewinn vor Steuern beträgt 80.422 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 59.986 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Leipzig, den 25. März 2025 DER VORSTAND Dr. Harald Langenfeld Olaf Klose Andreas Nüdling Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Höhe eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume. b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung einzelner Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft. c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapierea) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die der Liquiditätsreserve zugeordnet werden. Im Bestand befindliche AIFM-Spezialfonds (Alternative Investment Fund Manager) sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken festverzinslicher Wertpapiere hat die Sparkasse Zinsswapgeschäfte abgeschlossen, die in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB eingebunden sind. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB in Verbindung mit § 254 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Die AIFM-Spezialfonds werden nach den Grundsätzen für Beteiligungen bewertet. Sofern keine Hinweise auf dauerhafte Wertminderungen bestehen, sind diese zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerten bilanziert. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (Bewertungseinheiten) aufgrund der erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2024, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel interner Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG sowie die Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Norbert Singer.
Berlin, 9. April 2025 Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, am 15.04.2025 Norbert Singer, Wirtschaftsprüfer Lagebericht 2024Hinweis:Gegenüber dem Lagebericht des Geschäftsjahres 2023 wurde der Abschnitt 2.3.4 ergänzt und die Bezeichnung des Gliederungspunktes 3.2 geändert. Darüber hinaus wurden in verschiedenen Abschnitten tabellarische Übersichten aufgenommen, um die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit weiter zu erhöhen. 1. Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellPräsenz in der Fläche bleibt Kern des GeschäftsmodellsDie Sparkasse Leipzig unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) neben dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) sparkassenrechtlichen Besonderheiten. Dazu gehört unter anderem das Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (SächsSpG) und die Sächsische Sparkassenverordnung (SächsSpkVO). Die Sparkasse Leipzig befindet sich in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig sowie der Landkreise Nordsachsen und Leipzig. Die jeweilige Verteilung der Anteile an der Sparkasse Leipzig steht im Verhältnis zur Einwohneranzahl der Träger im Geschäftsgebiet. Mit rund 3.096 km2 nimmt unser Geschäftsgebiet ca. 17 Prozent der Gebietsfläche des Freistaates Sachsen ein. Es erstreckt sich über die Stadt Leipzig, den Landkreis Nordsachsen und die Teile des Landkreises Leipzig, die dem ehemaligen Gebiet des Landkreises Leipziger Land zum 31. Dezember 1998 entsprechen. Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Das Institut ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV). Der OSV ist als Regionalverband Mitglied im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Die 343 Sparkassen (Stand: 01. Januar 2025) in Deutschland stehen gemeinsam mit fünf Landesbankkonzernen zzgl. der Landesbank Berlin/Berliner Sparkasse und fünf Landesbausparkassen im Rahmen eines Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen. Damit soll im Bedarfsfall dafür Sorge getragen werden, die Stabilität eines Mitgliedinstituts wiederherzustellen und die Geschäftsbeziehung zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortzuführen. Die Verbundkraft der Sparkassen-Finanzgruppe wurde im Berichtsjahr erneut von der Ratingagentur DBRS (Dominion Bond Rating Service), die wieder ein Floor-Rating von "A (high)" erteilte, sowie von der Ratingagentur Fitch, welche den Sparkassen erneut ein Gruppenrating von "A+" gab, bestätigt. Moody's Investors Service bestätigte ebenfalls sein Rating von "Aa2" aus dem Vorjahr. Das sogenannte "Corporate Family Rating" (Verbundrating) bestätigt die hohe Solidität und Kreditwürdigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt. Ein wesentliches Element des Geschäftsmodells der Sparkasse Leipzig ist ein flächendeckendes und leistungsfähiges Vertriebs- und Servicenetz. Insgesamt stehen den Kunden 108 Geschäftsstellen (Stand: 01. Januar 2025) einschließlich Selbstbedienungs-Center und mobiler Filiale zur Verfügung. Diese besondere Flächenpräsenz und die damit einhergehende Kundennähe sind ein Alleinstellungsmerkmal der Sparkasse. Das stationäre Angebot wird durch ein umfangreiches mediales Service- und Beratungsangebot ergänzt. Das Kunden-Kontakt-Center, die Internetfiliale der Sparkasse Leipzig (www.sparkasse-leipzig.de) und die App "Sparkasse" sorgen für ortsunabhängige Erreichbarkeit. Als Universalkreditinstitut betreibt die Sparkasse Leipzig alle üblichen Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 KWG mit privaten Haushalten, Unternehmen - insbesondere aus Mittelstand und Handwerk -, den Kommunen und institutionellen Kunden. Dabei unterliegt sie dem Regionalprinzip. Korrespondierend mit dem Zinsanstieg im Geschäftsjahr 2022 verzeichnen wir eine deutliche Verbesserung des Zinsergebnisses und der Ertragslage insgesamt. Regulatorische Anforderungen, demografischer und digitaler Wandel sowie sich verändernde Kundeninteressen sind Herausforderungen, denen wir uns stellen. Um auch künftig Rücklagen und Reserven stärken zu können, müssen weiterhin deutliche Anstrengungen unternommen werden. Dazu gehören unter anderem ein kostenbewusster Umgang mit Ressourcen und Investitionen in die Zukunft unseres Unternehmens, zum Beispiel in die Weiterentwicklung und den Ausbau des digitalen Angebotes für unsere Kunden sowie in die zukunftsfähige Ausrichtung unseres stationären Vertriebs. Seit 1826 ist die Sparkasse Leipzig mit der Region und den Menschen, die hier leben, verbunden. Mit einem Giromarktanteil von über 50 % versteht sich die Sparkasse Leipzig nicht nur als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Geld. Mit der Förderung des Gemeinwohls machen wir uns stark für die Menschen und die Lebensqualität in der Region. Allein im Jahr 2024 unterstützten wir mit insgesamt 3,5 Mio. Euro mehr als 550, vor allem gemeinnützige, Projekte, Vereine, Einrichtungen und Institutionen. Der Personalbestand der Sparkasse Leipzig belief sich zum Jahresende 2024 auf 1.404 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 1.419). 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenSinkende Zinsen und Normalisierung der Inflation prägen wirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft ist 2024 mit moderatem Tempo gewachsen. Vor allem die Schwellenländer konnten sich weiter überproportional entwickeln. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften zeigten sich die USA mit vorläufig geschätzten 2,8 Prozent Wachstum erneut recht dynamisch. Die 2023 in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, noch sehr hohen Inflationsraten sanken in 2024. Das reale Bruttoinlandsprodukt im Euroraum stieg in 2024 um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr und lag damit leicht unter unseren ursprünglichen Erwartungen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im März 2024 eine Anpassung ihres geldpolitischen Handlungsrahmens beschlossen. Demnach wurde der Abstand zwischen dem Einlagesatz und dem Hauptrefinanzierungssatz von 0,50 %-Punkten auf 0,15 %-Punkte verringert. Die Leitzinsen lagen nach der jüngsten Senkung Mitte Dezember 2024 bei 3,15 % für den Hauptrefinanzierungssatz, 3,40 % für den Spitzenrefinanzierungssatz und 3,00 % für den Einlagesatz. Damit wurden unsere ursprünglichen Erwartungen bezüglich eines in 2024 erwarteten Rückgangs des Zinsniveaus bestätigt. Die relevanten Aktienmärkte verzeichneten in 2024 einen erneuten Aufwärtstrend. Der EuroStoxx50 - als Indikator für den europäischen Aktienmarkt - schloss zum Jahresende mit 4.895,98 Punkten (+8,28 % gegenüber Vorjahr), der Deutsche Aktienindex (DAX) - als Indikator für den deutschen Aktienmarkt - lief zum Jahresende bei 19.909,14 Punkten aus und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 18,85 %. Die Wirtschaft in Deutschland befindet sich seit über einem Jahr im Abschwung. Für das Gesamtjahr 2024 hat das Statistische Bundesamt für Deutschland zuletzt eine reale BIP-Veränderung von -0,2 % ausgewiesen, die damit unterhalb unserem ursprünglichen Prognosewert von +0,7 % lag. Die Arbeitslosenquote stieg im gesamtdeutschen Jahresdurchschnitt leicht auf 6,0 % (Vorjahr: 5,7 %). In Sachsen lag die Arbeitslosenquote mit 6,5 % (Vorjahr: 6,2 %) leicht über dem Bundesdurchschnitt. Das Fazit der aktuellen Konjunkturbefragung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK) zum Jahresbeginn 2025 lautet: Nach einer erneuten Verschlechterung der Lageeinschätzung im Herbst 2024 stagniert die Stimmung der gewerblichen Wirtschaft auf schwachem Niveau. Mit der Ende 2023 einsetzenden Normalisierung der Inflation und dem ab Mitte 2024 sinkenden Zinsniveau haben sich die Finanzierungsbedingungen für Immobilien leicht verbessert. In Folge dessen kam es am regionalen Immobilienmarkt zu einer spürbaren Belebung der Nachfrage, die weiterhin jedoch unterhalb des langfristigen Durchschnitts liegt. Der Abwärtstrend der Immobilienpreise wurde durch diese Entwicklung gebremst und ging in eine Seitwärtsbewegung mit positivem Ausblick über. Der bereits bestehende Trend zur Verlagerung der Wohnimmobiliennachfrage aus dem Ballungsraum Leipzig in das verkehrstechnisch gut angebundene Umland setzt sich fort. Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den energetischen Anforderungen einer Immobilie und der Energiepreisentwicklung tritt der energetische Gebäudezustand zunehmend in den Vordergrund bei Kauf- und Mietentscheidungen. Die Mietpreise für Wohnimmobilien sind auf Grund verringerter Bautätigkeit und des bestehenden Nachfrageüberhangs deutlich gestiegen. Der Mietmarkt für Leipziger Büroimmobilien ist entgegen dem bundesweiten Trend von einer rückläufigen Nachfrage geprägt, allerdings steigen die Büromieten durch das begrenzte Angebot an modernen Flächen. Bei Einzelhandelsimmobilien ist in Leipzig nach einer längeren Konsolidierungsphase eine deutliche Belebung der Vermietungsumsätze bei stabilen Spitzenmieten zu verzeichnen. 2.2 GeschäftsverlaufEntwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt beeinflussen die Geschäftstätigkeit der Sparkasse LeipzigWährend im Zusammenspiel mit gesunkenen Kapitalmarktrenditen der Absatz bei Baufinanzierungen wieder deutlich gesteigert werden konnte, sank das Neugeschäftsvolumen der gewerblichen Finanzierungen korrespondierend mit einer stark rückläufigen Investitionstätigkeit in Deutschland spürbar. Trotz des hohen Wettbewerbs um Kundeneinlagen konnte der Bestand ausgeweitet werden. Im Zinsüberschuss setzte sich auf Grund des immer noch vergleichsweise hohen Zinsniveaus die positive Entwicklung aus den Vorjahren fort. Der Provisionsüberschuss konnte ebenso gesteigert werden. Im Personalaufwand wirkten sich die Tariflohnsteigerungen aus. Die Sparkasse Leipzig hat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen des Projekts "Arbeiten neu denken@Löhrs Carre" in eine moderne Arbeitsumgebung investiert. Dies schlug sich in gestiegenen Sachkosten nieder. Weltweite politische Krisen und Unsicherheiten im abgelaufenen Geschäftsjahr bewirkten eine größere Belastung im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft in Folge gestiegener Credit Spreads. Des Weiteren zeigten sich die Auswirkungen der negativen wirtschaftlichen Entwicklung auch in einer erhöhten Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft im Vergleich zum Vorjahr. Urteil des BundesgerichtshofsMit Urteil vom 06. Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen entschieden, nachdem beide Seiten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden vom 22. April 2020 Revision eingelegt hatten. Danach wurde das Urteil in wesentlichen Punkten bestätigt. Im Hinblick auf die Festlegung eines angemessenen Referenzzinssatzes verwies der Bundesgerichtshof das Verfahren an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Dieses hat mit dem Urteil vom 20. Dezember 2023 die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zeitreihe "Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Börsennotierte Bundeswertpapiere/-RLZ über 8 bis 15 Jahre/Monatswerte" als Referenzzins festgelegt. Seitens der Verbraucherzentrale Sachsen wurde am 21. Dezember 2023 gegen das Urteil Revision beim BGH erhoben. Nachdem der BGH am 09. Juli 2024 in zwei ähnlich gelagerten Verfahren zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen den Referenzzins gemäß Urteil des Oberlandesgerichtes bestätigt hat, zog die Verbraucherzentrale Sachsen ihre Revision zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden am 28. August 2024 zurück. Damit gilt der vom Oberlandesgericht Dresden am 20. Dezember 2023 festgelegte Referenzzins. Von Seiten der Sparkasse Leipzig erfolgen entsprechend der definierten Parameter sukzessive Nachberechnungen und Erstattungen an Kunden. Die Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2024 an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Bilanzsumme gestiegenDie Bilanzsumme beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 11.876,0 Mio. EUR und liegt um 327,1 Mio. EUR (+2,8 %) über dem Vorjahresniveau. Auch das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme plus Eventualverbindlichkeiten) ist korrespondierend auf 12.024,0 Mio. EUR gestiegen.
Die Jahresdurchschnittsbilanzsumme liegt in Folge eines höheren Kundeneinlagenbestandes mit 11.442,3 Mio. EUR über Vorjahresniveau (11.209,2 Mio. EUR) sowie über dem ursprünglichen Planwert. Kundenkreditgeschäft bei schwierigen Rahmenbedingungen leicht gesunkenHerausfordernde Rahmenbedingungen für gewerbliche Investitionen und eine damit verbundene geringere Nachfrage nach gewerblichen Finanzierungen bewirkten einen leichten Bestandsrückgang im Kundenkreditgeschäft. Gegenüber dem Vorjahresultimo sanken die Kundenforderungen leicht um 58,9 Mio. EUR (-1,0 %) und erreichten einen Wert von 5.583,1 Mio. EUR. Von diesem Forderungsvolumen sind 2.034,4 Mio. EUR grundpfandrechtlich gesichert. Der für 2024 prognostizierte moderate Anstieg des Jahresdurchschnittsvolumens für Forderungen an Kunden konnte nicht vollständig erreicht werden. Offene Kreditzusagen im Kundenkreditgeschäft bestanden zum Jahresende 2024 in Höhe von 1.955,0 Mio. EUR, wovon 518,8 Mio. EUR unwiderruflich sind. Insgesamt hat die Sparkasse Leipzig im Geschäftsjahr 2024 neue Kredite mit einem Volumen von 938,5 Mio. EUR an Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen ausgereicht (Vorjahr: 1.132,2 Mio. EUR). Nach Kundensegmenten differenziert wiesen die Neuausleihungen an Unternehmen mit 57,1 % den höchsten Anteil am gesamten Kreditneugeschäft aus. Die Kreditneuzusagen im gewerblichen Sektor in Höhe von 535,6 Mio. EUR unterstreichen unser Engagement insbesondere für die regionale Wirtschaft. Diversifizierung des Kundenkreditportfolios (Inanspruchnahmen) nach Kreditnehmergruppen und Branchen![]() Kundeneinlagen gestiegenTrotz des schwierigen Marktumfeldes stiegen zum Geschäftsjahresende 2024 die Kundenverbindlichkeiten entgegen unserer Erwartungen um 246,6 Mio. EUR (+ 2,4 %) auf 10.410,1 Mio. EUR. Die Kundeneinlagen stellen somit für die Sparkasse Leipzig mit einem Strukturanteil in Höhe von 87,7 % der Bilanzsumme nach wie vor die herausragende Refinanzierungsquelle dar (Vorjahr: 88,0 %). Bei weiterhin erhöhtem Zinsniveau und einem daraus resultierenden verbesserten Absatz von Sparkassenbriefen hat sich die Umschichtung der Kundeneinlagen in festverzinsliche Anlagealternativen fortgesetzt. Die Bestände liegen jedoch noch auf niedrigem Niveau. Einlagenstruktur![]() Eigenanlagen über, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter VorjahresniveauDie Eigenanlagen (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) lagen per 31. Dezember 2024 in Summe mit 5.977,3 Mio. EUR um 403,8 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau. Im Einzelnen sanken die Bestände in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren per 31. Dezember 2024 leicht auf 2.658,3 Mio. EUR (31.12.2023: 2.725,9 Mio. EUR). Die Bestände in Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren liegen mit einem Bestand von 420,1 Mio. EUR ebenfalls leicht unter dem Vorjahr (31.12.2023: 421,1 Mio. EUR). Die Forderungen an Kreditinstitute sind per 31. Dezember 2024 auf 2.898,9 Mio. EUR (31.12.2023: 2.426,5 Mio. EUR) gestiegen. Neuinvestitionen erfolgten im Geschäftsjahr 2024 überwiegend in festverzinslichen Schuldscheindarlehen/Namenspfandbriefen/Namensschuldverschreibungen in Höhe von 250,0 Mio. EUR, variabel verzinslichen Wertpapieren in Höhe von 185,0 Mio. EUR sowie in festverzinslichen Anleihen in Höhe von 155,0 Mio. EUR, die in Microhedges eingebunden wurden. Darüber hinaus hielt die Sparkasse Derivate-Positionen (Zinsswaps zur Zinsbuchsteuerung und Zinsswaps in Bewertungseinheiten zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei festverzinslichen Wertpapieren) mit einem Gesamtvolumen von 2.843,0 Mio. EUR. Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 300,5 Mio. EUR (31.12.2023: 307,8 Mio. EUR) leicht reduziert. Übrige AktivpositionenDer unter "Beteiligungen" und "Anteile an verbundenen Unternehmen" ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse Leipzig beträgt zum 31. Dezember 2024 35,0 Mio. EUR (31.12.2023: 34,5 Mio. EUR). Die Sachanlagen verringerten sich per 31. Dezember 2024 auf 71,2 Mio. EUR (Vorjahr: 73,1 Mio. EUR). Investitionen wurden planungskonform getätigt und stellten neben Aufwendungen für Umbau und Ausstattung der Zusammenarbeits- und Ankommenswelt sowie Büroflächen im Löhrs Carré im Rahmen des Projektes "Arbeiten neu denken@Löhrs Carre" und in Geschäftsstellen im Wesentlichen Ersatzinvestitionen dar. Verbundgeschäft erneut starkIm Absatz von Wertpapierprodukten wurde das Volumen des Vorjahres (768,0 Mio. EUR) mit 708,3 Mio. EUR nicht erreicht. Der Absatz von Investmentfonds und verwandten Produkten lag dabei deutlich über dem Vorjahreswert. Inklusive der laufenden Erträge aus den Absätzen der Vorjahre konnte damit bei den Erträgen im Segment Investmentfonds trotz des Absatzrückgangs wiederholt der erste Platz im Verbandsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes behauptet werden. Für das übrige Wertpapiergeschäft ist im Absatzvolumen gegenüber dem Vorjahr ein deutlicher Rückgang zu konstatieren. Die im Vorjahr deutlich erhöhte Nachfrage nach verzinslichen Angeboten in Form von Renten/Zertifikaten schwächte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ab. Insgesamt halten die Kunden der Sparkasse zum Geschäftsjahresende Wertpapiere in einer Gesamthöhe von 3.416,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3.047,5 Mio. EUR) im Bestand. Der Absatz von Lebens- und Rentenversicherungen lag mit 172,8 Mio. EUR Beitragssumme deutlich über dem Vorjahresniveau (149,7 Mio. EUR). Damit konnte die Sparkasse Leipzig im Vergleich aller sächsischen Institute das dritte Jahr in Folge den ersten Rang belegen. Im Bauspargeschäft wurde ein Vertragsvolumen in Höhe von 102,7 Mio. EUR akquiriert (Vorjahr: 135,7 Mio. EUR). Unter den OSV-Sparkassen belegte die Sparkasse Leipzig damit den fünften Rang bei der vermittelten Bausparsumme. Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren verbessertAls bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren wurden von der Sparkasse Leipzig die unter Punkt 2.3.1 Vermögenslage dargestellte Kernkapitalquote und die unter Punkt 2.3.3 Ertragslage erläuterten Kennziffern Betriebsergebnis vor Bewertung sowie Cost-Income-Ratio festgelegt. Die Entwicklung der bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren stellte sich im Jahr 2024 wie folgt dar:
2.3 Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage2.3.1 VermögenslageBilanzieller Anteil des Kundengeschäfts annähernd konstantDie Vermögenslage der Sparkasse ist durch folgende bilanzielle Zusammensetzung gekennzeichnet: ![]() Der Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme hat sich in Folge des geringeren Kreditneugeschäfts von 48,9 % auf 47,0 % leicht reduziert. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bleibt mit einem Wert von 87,7 % annähernd stabil (im Vorjahr: 88,0 %). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Kapitalquoten deutlich über den aufsichtsrechtlichen MindestanforderungenMit Ausnahme der dem Anlagevermögen zugeordneten Alternative Investment Fund Manager-Spezialfonds (AIFM-Spezialfonds) erfolgte die Bewertung des Wertpapierportfolios im Jahresabschluss 2024 durchgängig zum strengen Niederstwertprinzip. Den erkennbaren Risiken im Kreditportfolio ist mit entsprechender Risikovorsorge Rechnung getragen worden. Soweit Gründe für eine Wertberichtigung im Kreditgeschäft nicht mehr bestanden, haben wir Auflösungen vorgenommen. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip bewertet. Darüber hinaus stehen, für besondere Risiken das Bankgeschäft betreffend, Vorsorgereserven nach § 26a KWG (a. F.) und § 340f HGB zur Verfügung. Die Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken wurden auf Basis des Kreditrisikostandardansatzes gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation -CRR) quantifiziert. Diese Position belief sich zum Jahresende auf 368,0 Mio. EUR (Vorjahr: 369,3 Mio. EUR). Als weitere Komponente der zu berücksichtigenden Risikoarten wurden die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko entsprechend den Vorschriften des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum 31. Dezember 2024 betrugen diese 42,5 Mio. EUR (Vorjahr: 35,0 Mio. EUR). Die Währungsgesamtpositionen beliefen sich zum Jahresultimo 2024 auf 8,8 Mio. EUR (Vorjahr: 8,3 Mio. EUR). Zum Geschäftsjahresende betrugen die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel gemäß CRR insgesamt 936,5 Mio. EUR (Vorjahr: 840,4 Mio. EUR). Das Kernkapital erhöhte sich durch Zuführung zur Sicherheitsrücklage um 17,0 Mio. EUR sowie durch Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB um 80,1 Mio. EUR. Die Abzugsbeträge vom Kernkapital wurden mit 1,6 Mio. EUR berücksichtigt (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR). Das Kernkapital stieg damit zum 31. Dezember 2024 auf 879,0 Mio. EUR (Vorjahr: 782,7 Mio. EUR). Ergänzende Eigenkapitalbestandteile wurden in Höhe von 57,5 Mio. EUR (Vorjahr: 57,7 Mio. EUR) angerechnet. Damit belief sich die Gesamtkapitalquote stichtagsbezogen auf 17,9 % (Vorjahr: 16,3 %) und überschritt, wie auch im gesamten Geschäftsjahr, deutlich die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. Die Kernkapitalquote1 , welche die Sparkasse Leipzig als bedeutsamen Leistungsindikator definiert, betrug zum Jahresende 16,8 % (Vorjahr: 15,2 %) und lag damit ebenfalls deutlich über den geforderten Mindestwerten. Dabei sind die im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 vorgenommenen Zuführungen zur Sicherheitsrücklage und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB nicht berücksichtigt, da diese erst mit Feststellung des Jahresabschlusses angerechnet werden können. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2024 7,7 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. 2.3.2 FinanzlageZahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistetDie aufsichtsrechtliche Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß delVO 61/2015 bewegte sich im Jahresverlauf in einer Bandbreite zwischen 260,57 % und 324,57 % und damit deutlich oberhalb der geforderten Mindestquote von 100,00 %. Die NSFR bewegte sich zwischen 147,09 % und 155,45 % und überschritt damit durchgängig die aufsichtliche Mindestquote von 100,00 %. Mit einem Strukturanteil in Höhe von 87,7 % der Bilanzsumme stellen die Kundeneinlagen nach wie vor die herausragende Refinanzierungsquelle dar. Im Berichtsjahr haben sich der Bestand der täglich fälligen Einlagen und der Bestand der Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten um 79,5 Mio. EUR reduziert. Die täglich fälligen Einlagen und der Bestand der Einlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten machen 94,5 % des Mittelaufkommens von Kunden aus. Um kurzfristige Liquiditätsschwankungen auszugleichen, erfolgten Refinanzierungen über das laufende Konto bei der Landesbank Baden-Württemberg und am Geldmarkt. Zum kurzfristigen Ausgleich unerwarteter Liquiditätsabflüsse sowie erhöhter Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien kann stichtagsbezogen zusätzlich ein Bestand an frei verfügbaren zentralbankfähigen Wertpapieren in Höhe von nominal 1.785,0 Mio. EUR eingesetzt werden. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften erforderliche Guthaben hat die Sparkasse Leipzig bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig, gehalten. 2.3.3 Ertragslage
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| Komponenten der Ertragslage | 2023 | 2024 | Veränderung zu Vorjahr | |||
| Mio. EUR | % DBS | Mio. EUR | % DBS | Mio. EUR | in % DBS | |
| Durchschnittsbilanzsumme (DBS) | 11.209,2 | 11.442,3 | 233,1 | |||
| Zinsertrag | 298,9 | 2,67 | 352,2 | 3,08 | 53,3 | 0,41 |
| Zinsergebnis aus Swaps | -7,9 | -0,07 | -11,9 | -0,10 | -4,0 | -0,03 |
| Zinsaufwand | -24,4 | -0,22 | -49,1 | -0,43 | 24,7 | 0,21 |
| Zinsüberschuss | 266,6 | 2,38 | 291,3 | 2,55 | 24,6 | 0,17 |
| Provisionsüberschuss | 96,1 | 0,86 | 101,5 | 0,89 | 5,3 | 0,03 |
| Sonstiger ordentlicher Ertrag | 11,9 | 0,11 | 12,3 | 0,11 | 0,4 | 0,00 |
| Bruttoertrag | 374,7 | 3,34 | 405,1 | 3,54 | 30,4 | 0,20 |
| Personalaufwand | -95,9 | -0,86 | -102,3 | -0,89 | 6,5 | 0,04 |
| Sachaufwand | -58,5 | 0,52 | -62,5 | -0,55 | 4,0 | 0,02 |
| Sonstiger ordentlicher Aufwand | -6,4 | -0,06 | -6,8 | -0,06 | 0,4 | 0,00 |
| Ordentlicher Aufwand | -160,7 | -1,43 | -171,6 | -1,50 | 10,9 | 0,07 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 214,0 | 1,91 | 233,4 | 2,04 | 19,4 | 0,13 |
| Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft | -4,1 | -0,04 | -19,3 | -0,17 | -15,2 | -0,13 |
| Bewertungsergebnis Kreditgeschäft | -33,5 | 0,30 | -42,0 | -0,37 | -8,5 | -0,07 |
| Sonstiges Bewertungsergebnis | 0,5 | 0,00 | 0,0 | 0,00 | -0,5 | 0,00 |
| Bewertungsergebnis | -37,1 | -0,33 | -61,3 | -0,54 | -24,2 | -0,20 |
| Betriebsergebnis nach Bewertung vor Veränderung Vorsorgereserven | 176,9 | 1,58 | 172,1 | 1,50 | -4,8 | -0,07 |
| Neutrales Ergebnis | -16,7 | -0,15 | 4,9 | 0,04 | 21,6 | 0,19 |
| Veränderung Vorsorgereserven | -80,1 | -0,71 | -97,0 | -0,85 | -16,9 | -0,13 |
| Ergebnis vor Steuern | 80,1 | 0,71 | 80,0 | 0,70 | -0,1 | -0,02 |
| Steueraufwand | -60,1 | -0,54 | -60,0 | -0,52 | -0,1 | -0,01 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 20,0 | 0,18 | 20,0 | 0,18 | -0,0 | 0,00 |
| Cost-Income-Ratio in % | 41,9 | 41,4 | -0,5 | |||
Zu den Komponenten der Ertragslage 2024 im Einzelnen:
Der Zinsüberschuss stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 24,6 Mio. EUR auf 291,3 Mio. EUR bzw. um 17 Basispunkte auf 2,55 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme als Bemessungsgrundlage und übertraf damit auch klar unseren ursprünglichen Planwert. Die Steigerung der Zinserträge um 53,3 Mio. EUR (41 Basispunkte in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) auf 352,2 Mio. EUR (3,08 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) resultierte vor allem aus dem im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt höheren Niveau der Geldmarktrenditen und der damit verbundenen höheren Verzinsung der Eigenanlagen. Auch im Kundenkreditgeschäft führte der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Durchschnittsbestand und das aktuelle Niveau der Kapitalmarktzinsen zu deutlich höheren Zinserträgen, da die Verzinsung des festverzinslichen Neugeschäftes tendenziell über der Verzinsung des auslaufenden Geschäftes liegt. Die Zinsaufwendungen stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls auf Grund der im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt gestiegenen Geldmarktzinsen gegenüber dem Vorjahr um 24,7 Mio. EUR (21 Basispunkte in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) auf 49,1 Mio. EUR (0,43 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) an, verblieben aber deutlich unter dem ursprünglichen Planansatz. Aus Swaps zur Zinsbuchsteuerung resultierte per Saldo ein Zinsaufwand in Höhe von 11,9 Mio. EUR (Vorjahr 7,9 Mio. EUR).
Der Provisionsüberschuss übertraf mit 101,5 Mio. EUR (0,89 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) sowohl das Vorjahresergebnis (96,1 Mio. EUR bzw. 0,86 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) als auch den Planwert, maßgeblich bedingt durch höhere Erträge im Wertpapier-, Versicherungs- und im Kartengeschäft.
Auf Grund der dargestellten Entwicklungen und unter Berücksichtigung des sonstigen ordentlichen Ertrages erhöhte sich der Bruttoertrag deutlich um 30,4 Mio. EUR auf 405,1 Mio. EUR. In Relation zur Durchschnittsbilanzsumme wuchs der Bruttoertrag um 20 Basispunkte auf 3,54 %.
Der ordentliche Aufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Mio. EUR auf 171,6 Mio. EUR (1,50 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme) und liegt damit leicht unter unserem ursprünglichen Planwert. Der Personalaufwand erhöhte sich vor allem auf Grund tariflicher Anpassungen um 6,5 Mio. EUR auf 102,3 Mio. EUR. Im Sachaufwand verzeichneten wir vor allem durch höhere Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude durch Modernisierungsmaßnahmen im Löhrs Carre, für Dienstleistungen Dritter, Informationstechnologie, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunden- und Kreditkarten sowie höheren Werbeaufwand einen Anstieg um 4,0 Mio. EUR auf 62,5 Mio. EUR. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen lagen mit 6,8 Mio. EUR leicht über dem Niveau des Vorjahres (6,4 Mio. EUR)
Das von der Sparkasse Leipzig als bedeutsamen Leistungsindikator festgelegte Betriebsergebnis vor Bewertung2 erhöhte sich in Folge der genannten Entwicklungen, vor allem im Zinsüberschuss, um 19,4 Mio. EUR auf 233,4 Mio. EUR, was in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme 2,04 % entspricht und damit sowohl über dem Vorjahreswert als auch sehr deutlich über unserem ursprünglichen Erwartungswert liegt. Auch die Cost-Income-Ratio3 - ebenfalls als bedeutsamer Leistungsindikator eingeordnet - verbesserte sich mit einem Wert von 41,4 % sowohl im Vergleich zum Vorjahr (41,9 %) als auch verglichen mit unserem ursprünglichen Planansatz (50,8 %).
Bei der Bewertung im Wertpapiergeschäft war per Saldo ein negatives Ergebnis zu verzeichnen (-19,3 Mio. EUR nach -4,1 Mio. EUR im Vorjahr). Die Belastung im Vergleich zum Vorjahr resultiert v. a. aus bewertungsstichtagsbezogen gestiegenen Credit Spreads sowie aus Zuschreibungen für den Spezialfonds im Vorjahr. Im Kreditgeschäft erfolgte per Saldo eine Zuführung zur Risikovorsorge in Höhe von 42,0 Mio. EUR (Vorjahr 33,5 Mio. EUR) vor allem in Folge höherer Nettozuführungen zu den Einzelwertberichtigungen. Für das latente Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden) wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, methodisch unverändert zum Vorjahr auf der Grundlage der als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements angesetzten erwarteten Verluste der kommenden 12 Monate. Das sonstige Bewertungsergebnis war ausgeglichen (Vorjahr Erträge 0,5 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis insgesamt stellte sich auf Grund der Belastungen im Kredit- und im Wertpapiergeschäft deutlich schlechter dar, als ursprünglich erwartet.
Das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Veränderung von Vorsorgereserven reduzierte sich in Folge der dargestellten Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr leicht von 176,9 Mio. EUR auf 172,1 Mio. EUR bzw. auf 1,50 % in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme und lag damit klar über dem ursprünglich prognostizierten Wert.
Im neutralen Ergebnis werden ausschließlich Positionen erfasst, die dem ordentlichen Bereich nicht zuordenbar sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich in dieser Position per Saldo Erträge in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Vorjahr Aufwendungen 16,7 Mio. EUR), die vor allem aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten resultierten, während das Vorjahresergebnis durch erhöhte Aufwendungen für die künftige Erreichung der Zielausstattung im Rahmen der Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe geprägt war.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB der Sparkasse Leipzig wurde mit insgesamt 97,0 Mio. EUR dotiert, um die Eigenmittelbasis für Solvabilität und zukünftiges Wachstum zu stärken.
Das Ergebnis vor Steuern erreichte damit einen Wert von 80,0 Mio. EUR (Vorjahr 80,1 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung des Steueraufwandes verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 20,0 Mio. EUR (Vorjahr: 20,0 Mio. EUR). Damit betrug die Kapitalrendite, das Verhältnis von Jahresüberschuss zur Bilanzsumme, 0,17 %. Mit einer Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage in Höhe von 17,0 Mio. EUR verbleibt ein Bilanzgewinn von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR), über dessen Verwendung die kommunalen Träger entscheiden.
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Berechnung siehe Anlage 1
3
Berechnung siehe Anlage 1
2.3.4 Gesamtaussage zu Geschäftsverlauf und Lage
Sparkasse Leipzig blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurück
Die Geschäftsentwicklung ist als zufriedenstellend zu bezeichnen. In bedeutenden Geschäftsbereichen wurden die ursprünglichen Planansätze erreicht bzw. übertroffen. Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen und die daraus resultierende Verunsicherung führten allerdings zu einer rückläufigen Nachfrage im Kreditgeschäft mit unseren gewerblichen Kunden.
Die Ertragslage schätzen wir insgesamt als sehr gut ein. In den als bedeutsame Leistungsindikatoren definierten Kennziffern Betriebsergebnis vor Bewertung, Cost-Income-Ratio und Kernkapitalquote wurden sowohl die Vorjahreswerte als auch die Planwerte zum Teil sehr deutlich übertroffen.
Die Finanzlage ist als gut einzuschätzen, die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Leipzig war zu jeder Zeit gegeben. Anhaltspunkte für zu erwartende Liquiditätsengpässe ergaben sich nicht.
Die Sparkasse Leipzig verfügt über geordnete Vermögensverhältnisse. Nach dem erfolgreichen Verlauf des Geschäftsjahres 2024 ist die Sparkasse entsprechend ihrer strategischen Ausrichtung in der Lage, die Eigenmittel und Reserven weiter zu stärken und damit eine verbreiterte Basis für zukünftige Geschäftsaktivitäten zu schaffen.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Konjunkturelle Trendwende in Deutschland nicht in Sicht erwartet
Für die kommenden Monate deuten Vorlaufindikatoren darauf hin, dass sich die gesamtwirtschaftliche Expansion im Euroraum mit annähernd unveränderter, verhaltener Dynamik fortsetzt. Wir gehen davon aus, dass die geldpolitische Lockerung die Konjunktur, insbesondere die Investitionstätigkeit in der Bauwirtschaft, anregen wird, während die Konsumausgaben von Reallohnzuwächsen profitieren. Die Dynamik im Dienstleistungssektor, welche die Konjunktur zuletzt getragen hat, dürfte abnehmen. Gleichzeitig stehen die Signale im Verarbeitenden Gewerbe weiter auf Abschwung. Unter Berücksichtigung von Vergleichsprognosen erwartet die Sparkasse Leipzig für den Euroraum in 2025 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung zwischen 0,8 % und 1,2 %.
Für Deutschland prognostizieren wir ein verhaltenes Wachstum zwischen 0,2 % und 0,6 %. In Folge der Lohnsteigerungen und moderater Inflation wird die Kaufkraft leicht stimuliert und der Auslastungsgrad der Wirtschaft sollte im weiteren Jahresverlauf ebenfalls leicht steigen.
Die Sparkasse Leipzig erwartet in 2025 einen deutlichen Rückgang der Geldmarktzinsen in Verbindung mit nahezu konstanten Kapitalmarktzinsen, was zu einer sukzessiven Annäherung an eine normale, aber vergleichsweise flache Zinsstrukturkurve führt. In den Folgejahren wird ein leichter Anstieg des Marktzinsniveaus prognostiziert.
An den Aktienmärkten erwarten wir in 2025 für den DAX Indexstände zwischen 17.000 und 22.000 Punkten sowie für den Euro Stoxx50 zwischen 4.400 und 5.700 Punkten.
Laut Konjunkturbericht der IHK zu Leipzig zum Jahresbeginn 2025 fallen die Geschäftserwartungen für 2025 zwar geringfügig besser aus als die Einschätzung der aktuellen Lage, lassen aber keine konjunkturelle Trendwende erkennen. In nahezu allen Sektoren - mit Ausnahme des Dienstleistungsgewerbes - überwiegen die negativen Erwartungen.
Deutliche Stärkung von Rücklagen und Reserven erwartet
Unter Berücksichtigung der skizzierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prognostizieren wir folgende wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse Leipzig:
Im Planungszeitraum 2025 bis 2028 wird eine annähernd konstante Durchschnittsbilanzsumme zwischen 11,3 Mrd. EUR und 11,7 Mrd. EUR erwartet. Im Kundenkreditgeschäft gehen wir, trotz der weiterhin verhaltenen konjunkturellen Projektionen im Planungszeitraum bis 2028, von Wachstum aus. Bei den Kundeneinlagen prognostizieren wir auf Grund des erwarteten Wettbewerbs für 2025 einen Abfluss und ab 2026 bis zum Ende des Planungshorizontes konstante Bestände. In Folge der genannten Entwicklungen im Kundengeschäft sowie annähernd konstant erwarteter sonstiger Bilanzpositionen sinken die Bestände aus Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapiereigenanlagen in Summe im Planungsverlauf.
Der Zinsüberschuss wird auf Grund des prognostizierten Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt und der erwarteten Bestandsentwicklung in 2025 deutlich sinkend und danach leicht ansteigend geplant. Dabei führen deutlich sinkend und danach annähernd konstant erwartete Geldmarktrenditen in 2025 und 2026 zu einer Reduzierung der Zinserträge aus den Eigenanlagen (inklusive Derivate) sowie zu annähernd konstanten Erträgen in den Folgejahren. Der Zinsertrag im Kundenkreditgeschäft steigt in allen Planjahren auf Grund des Abschlusses der Kundenkreditneugeschäfte zu höheren Renditen bei moderatem Bestandswachstum und führt ab 2027 zu einem Anstieg des Zinsertrages insgesamt. Im Zinsaufwand gehen wir in 2025 in den Kundeneinlagen von einem wettbewerbsbedingt deutlichen Anstieg aus. In 2026 schlägt sich das ganzjährig niedrigere Niveau der Geldmarktrenditen in einem Rückgang des Zinsaufwandes und in den Folgejahren in einem entsprechend der prognostizierten Marktzinsentwicklung jährlichen Anstieg nieder.
Der Provisionsüberschuss erhöht sich moderat in den Planjahren 2025 bis 2027 vor allem auf Grund steigender Erträge im Wertpapier- und Vermittlungsgeschäft sowie im Kartengeschäft/ Barzahlungsverkehr. Im Jahr 2025 ist eine Anpassung bei den Giromodellen geplant, die sich in 2026 und 2027 in Ertragssteigerungen niederschlägt. Im Jahr 2028 wird der Provisionsüberschuss zu 2027 unverändert erwartet.
Im Personalaufwand gehen wir bis 2028 von tarifbedingten deutlichen Erhöhungen aus, welche durch Kosteneinsparungen in Folge der erwarteten Reduzierung von Mitarbeiterkapazitäten teilweise kompensiert werden. Im Sachaufwand sind im gesamten Planungsverlauf jährlich leicht steigende Aufwendungen für Informationstechnologie, Kartenzahlungsmittel, Dienstleistungen Dritter sowie Pflichtbeiträge zu verzeichnen. Sonderfaktoren, wie die Anpassung der Giromodelle sowie das 200jährige Jubiläum der Sparkasse Leipzig, führen in 2025 bzw. 2026 zu leicht erhöhten Aufwendungen.
Die Position sonstiger ordentlicher Ertrag steigt in 2025 vor allem auf Grund höherer Mieterträge moderat an und bleibt in den Folgejahren annähernd auf konstantem Niveau. Die Position sonstiger ordentlicher Aufwand unterliegt im Planungszeitraum nur geringen Schwankungen.
Die erwarteten Bewertungsaufwendungen werden in allen Planjahren durch das Betriebsergebnis vor Bewertung abgedeckt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen ist die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Leipzig im Planungszeitraum jederzeit gegeben. Anhaltspunkte für Liquiditätsengpässe sind nicht erkennbar.
Die als bedeutsame Leistungsindikatoren definierten Kennziffern werden sich auf Basis unserer Planung wie folgt entwickeln:
| Ist 2024 | Plan 2025 | Plan 2026 | Plan 2027 | Plan 2028 | ||
| Betriebsergebnis vor Bewertung | in Mio. EUR | 233,4 | 153,8 | 161,7 | 170,4 | 172,6 |
| in % DBS | 2,04 | 1,36 | 1,42 | 1,48 | 1,47 | |
| Cost-Income-Ratio | in % | 41,4 | 52,5 | 51,7 | 50,6 | 50,8 |
| Kernkapitalquote gemäß CRR | in % | 16,8 | 16,1 | 16,8 | 17,3 | 17,8 |
Nach unseren Prognosen besteht in allen Planjahren die Möglichkeit der Rücklagen- und Reservenbildung, welche im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses der Sparkasse Leipzig berücksichtigt wurde. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen sind damit erfüllt. Neben den erwarteten Entwicklungen werden im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses auch Auswirkungen adverser Szenarien auf die Kapitalquoten betrachtet.
Auskömmliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, schätzen wir die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Planungsverlauf als zufriedenstellend ein. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen sichergestellt werden.
3.2 Chancen und Risiken für den voraussichtlichen Geschäftsverlauf
Ertragschancen bei konjunktureller Erholung und durch Intensivierung des Vertriebes
Chancen ergeben sich insbesondere bei einem positiven Konjunkturverlauf, steigender Beschäftigung und daraus resultierenden Einkommenszuwächsen, einer Wiederbelebung der Bautätigkeit sowie bei erhöhten Investitionen der gewerblichen Wirtschaft aber auch öffentlicher Haushalte sowie unter Berücksichtigung von Finanzierungen im Rahmen des Transformationsprozesses hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und den daraus resultierenden erhöhten Absatzchancen im Kredit- und Provisionsgeschäft. Bei positiver Wirtschaftsentwicklung sollten sich zudem geringere Belastungen im Bewertungsergebnis ergeben.
Das Bevölkerungswachstum im Geschäftsgebiet der Sparkasse Leipzig bietet zudem eine gute Voraussetzung für die Akquisition von Neukunden. Insgesamt können aus der verbesserten Nutzung der Vertriebspotenziale im Bestandsgeschäft und aus der Gewinnung von Neukunden zusätzliche Vertriebsergebnisse und damit steigende Erträge resultieren. Unser wettbewerbsfähiges Multikanalangebot kann dazu beitragen, zukünftig die medialen Absatzwege wie Internet, Chat-, Video- oder Telefonberatung stärker zu nutzen und zusätzliche Erträge zu generieren, aber auch Serviceprozesse weiter zu vereinfachen und damit Kosten zu senken.
Risiken bei Rezession und Marktverwerfungen
Risiken für die geplante wirtschaftliche Entwicklung des Instituts sehen wir insbesondere bei stark steigenden Zinsen und/oder Credit Spreads sowie einbrechenden Aktienmärkten und daraus folgenden Belastungen vor allem im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft. Aber auch eine Rückkehr zu einem langfristigen Niedrigzinsniveau, verbunden mit einem Einbruch der Konjunktur und einer lang andauernden Rezession mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Zinsergebnis und Bewertungserfordernisse im Kreditgeschäft, könnten die Ertragskraft der Sparkasse nachhaltig beeinträchtigen. Zudem könnte die verschlechterte wirtschaftliche Situation einzelner Emittenten im Wertpapierportfolio zu Belastungen der Sparkasse Leipzig führen.
Bei wieder ansteigendem Inflationsniveau bestehen einerseits Absatzrisiken auf Grund sinkender verfügbarer Einkommen unserer Privatkunden, aber auch Risiken erhöhter Personal- und Sachaufwendungen für die Sparkasse Leipzig. Investitionsrisiken ergeben sich aus der CO2 -neutralen Gestaltung des eigenen Geschäftsbetriebs.
Weiterhin würden Preis- und Margenverzichte bei verstärktem Wettbewerb, vor allem um Kundeneinlagen und Zahlungsverkehrsdienstleistungen, die Ertragslage deutlich belasten.
Extern determinierte Aufwandsrisiken bestehen darüber hinaus in wirtschafts- oder geopolitischen Ereignissen mit unerwartet negativen Einflüssen auf die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Leipzig, aber auch möglichen gesetzgeberischen Initiativen zur Finanzmarktregulierung und zum Verbraucherschutz sowie zur Stützung von Ländern der Eurozone. Aufgrund neuer regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft können sich weitere Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben.
Zudem steigt die Gefahr von Störungen unseres IT-Betriebs durch Cyberattacken, die sowohl finanzielle Verluste als auch beachtliche Reputationsschäden zur Folge haben können.
3.3 Risikobericht
Ertrag und Risiko im Fokus
Die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind zentrale Elemente unserer Geschäftspolitik. Dabei steht der betriebswirtschaftliche Erfolg in einem engen Zusammenhang mit den eingegangenen Risiken. Einerseits muss die Risikoübernahme einen angemessenen Ergebnisbeitrag erwarten lassen, ohne andererseits das nachhaltige Bestehen der Sparkasse zu gefährden. Basis für die Steuerung bilden unsere Strategien. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Ressourcenstrategie definiert alle strategischen Grundsätze, abgeleiteten Ziele und erforderlichen Maßnahmen, die nicht ursächlich mit der Leistungserbringung für die wesentlichen Geschäftsfelder in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Die Leitung des Risikocontrollings gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wird in der Sparkasse Leipzig durch ein, im marktunabhängigen Ressort angesiedeltes, ordentliches Vorstandsmitglied wahrgenommen. Diesem Vorstandsmitglied untersteht die Abteilung Unternehmenssteuerung. Innerhalb der Abteilung Unternehmenssteuerung übernimmt die Gruppe Risikomanagement und Meldewesen die operative Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk. Das Risikomanagement erfolgt für die gesamte Sparkassen-Institutsgruppe. Die Institutsgruppe der Sparkasse Leipzig umfasst im Sinne des § 25a KWG die Tochterunternehmen der Sparkasse Leipzig. Hierzu gehören die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft der Sparkasse Leipzig mbH, die S-Beteiligungsmanagement Leipzig GmbH, die HEROS Geld- und Werttransport GmbH und die Pro Carre Facility Management GmbH. Die Sparkasse Leipzig ist das übergeordnete Institut.
Die Aufgaben der Wertpapierabwicklung hat der Vorstand ebenfalls der Abteilung Unternehmenssteuerung übertragen. Die Marktgerechtigkeitsprüfung von Wertpapiergeschäften ist an die DekaBank Deutsche Girozentrale ausgelagert. Daneben deckt die Abteilung Compliance die Compliance-Funktion gemäß MaRisk ab und wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Als Marktfolge für Kundenkredit- und Handelsgeschäfte gemäß MaRisk fungiert die vom Markt und dem Handel funktional getrennte Abteilung Marktfolge Aktiv. Für Beteiligungen übernimmt diese Funktion die Gruppe Unternehmensplanung und -controlling in der Abteilung Unternehmenssteuerung. Die Prüfung des Risikomanagementsystems obliegt der prozessunabhängigen Internen Revision. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstandsvorsitzenden unmittelbar unterstellt und dem Gesamtvorstand gegenüber berichtspflichtig.
Die Risikopolitik der Institutsgruppe Sparkasse Leipzig ist auf die kontrollierte Übernahme überschaubarer Risiken im Rahmen des bestehenden Risikotragfähigkeitskonzeptes (ökonomische und normative Perspektive) ausgerichtet. Beide Perspektiven dienen der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit des Institutes aus der eigenen Substanz und Ertragskraft und erfüllen komplementär die Ziele des Gläubigerschutzes (ökonomische Perspektive) sowie der Unternehmensfortführung (normative Perspektive).
Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist gegeben, wenn das einsetzbare Risikodeckungspotenzial (Netto-Vermögen) die Risiken übersteigt. Sie basiert auf einem ökonomischen Steuerungskreis mit einem 12-monatlich rollierenden Risikohorizont. Die Risikomessung in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich konsistent zum einsetzbaren Risikodeckungspotenzial, losgelöst von Bilanzierungskonventionen, bezogen auf das Netto-Vermögen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.
Die Ermittlung des einsetzbaren Risikodeckungspotenzials (Netto-Vermögen) im Rahmen der ökonomischen Perspektive erfolgt auf Basis von Bar- und Marktwerten und stellt den Gesamtbestand an Vermögenspositionen (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) einschließlich außerbilanzieller Positionen dar. Einbezogen werden Bestandsgeschäfte, wobei unwiderrufliche Zusagen unter die Bestandsdefinition fallen. Für die Ableitung des einsetzbaren Risikodeckungspotenzials findet das Standardvorgehen der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR GmbH) gemäß Praxisleitfaden Anwendung. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beteiligungen sowie Rückstellungen fließen mit ihren Buchwerten in die Betrachtung ein.
Im Rahmen der normativen Perspektive erfolgt fortlaufend und mithilfe des Kapitalplanungsprozesses die Sicherstellung der Einhaltung aufsichtlicher Anforderungen bezogen auf die Kapitalausstattung des Instituts. Das normative Risikodeckungspotenzial wird durch die Eigenmittel zzgl. der ungebundenen Vorsorgereserven abgebildet. Dem normativen Risikodeckungspotenzial wird der Kapitalbedarf, der auf Basis der aufsichtlichen Anforderungen/Erwartungen ermittelt wird, gegenübergestellt. Im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses erfolgt die Simulation eines Planungsszenarios sowie adverser Szenarien über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Im Rahmen des Planungsszenarios werden die Auswirkungen auf die normative Perspektive gemäß Mittelfristiger Unternehmensplanung betrachtet. Ergänzende adverse Szenarien bilden die institutsspezifischen Anfälligkeiten ab. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist gegeben, wenn im Planungsszenario die aufsichtlichen Erwartungen (SREP-Gesamtkapitalerwartungen) sowie in den adversen Szenarien die aufsichtlichen Anforderungen (SREP-Gesamtkapitalanforderungen) erfüllt sind. Dies war durchgängig gewährleistet.
Stresstests und Sensitivitätsanalysen ergänzen die Risikotragfähigkeitsanalyse. Sie dienen der Sparkasse zur Identifikation von Risiken bei außergewöhnlichen, aber plausibel noch möglichen Ereignissen. Die in der Stresstestbetrachtung untersuchten Ereignisse sind risikoartenübergreifend und risikoartenspezifisch parametrisiert. In Ergänzung zu normalen Stresstests werden inverse Stressbetrachtungen simuliert. Sie führen die Institutsgruppe simulativ an die Grenzen der Überlebensfähigkeit. Die Simulationen betreffen die Risiko- und die Liquiditätslage.
Prozessschritte des Risikomanagements

Risikofrüherkennung
Die Risikofrüherkennung umfasst Verfahren zur Früherkennung von Risiken gemäß BTO 1.3 MaRisk sowie eine angemessene Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials.
Risikoinventur
Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risiko- und Ertragskonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien. Das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse Leipzig wird unter Einbezug der Tochterunternehmen für die Institutsgruppe ermittelt. Im Rahmen der Risikoinventur wurden die folgenden Risiken in der ökonomischen und normativen Perspektive als wesentlich eingestuft. Dabei wurde das Immobilienrisiko als neues wesentliches Risiko innerhalb des Marktpreisrisikos und das Refinanzierungskostenrisikos als unwesentlich identifiziert.
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Adressenrisiko Kundengeschäft |
| Adressenrisiko Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Aktienrisiko | |
| Währungsrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Private-Equity-Risiko | |
| iTraxx-Risiko | |
| Infrastrukturrisiko | |
| Operationelles Risiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der Risikoinventur als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Nach einer Identifikation von Nachhaltigkeitsfaktoren und einer Betroffenheitsanalyse werden deren Auswirkung auf die Risikokategorien entlang von Wirkungsketten untersucht. Im Ergebnis wird die Relevanz der Nachhaltigkeitsfaktoren, bezogen auf die jeweilige Risikokategorie, beurteilt. Für die Analyse werden vereinfachte, qualitative Szenarien sowie Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS) verwendet. Darüber hinaus wird zur Quantifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken ein physisches und ein transitorisches Szenario zugrunde gelegt. Als weiteres Hilfsmittel für die Nachhaltigkeitsanalyse kommt im Kundenkreditgeschäft der Sparkassen-ESG-Score zur Anwendung, welcher unter Berücksichtigung der Dimensionen E (Umwelt), S (Soziales) und G (Unternehmensführung) eine Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken bei Kreditkunden ermöglicht. Im Eigengeschäft werden ESG-Scores von Moodys und imug zur Bewertung herangezogen.
Ergänzend werden Nachhaltigkeitsrisiken für einen langfristigen Horizont von über 10 Jahren im Rahmen einer strategischen Nachhaltigkeitsinventur zur Beurteilung deren Relevanz für Geschäftsmodell, Strategie und strategische Kennzahlen betrachtet.
Risikotragfähigkeit
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials (RDP), die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch geeignete Risikolimite in der ökonomischen Perspektive. Risikofrüherkennungsverfahren werden ebenfalls unter dem Aspekt der Risikotragfähigkeit subsumiert, da diese der frühzeitigen Erkennung von Risiken dienen, die sich im Zeitverlauf in einer Verschlechterung der Risikotragfähigkeit niederschlagen könnten.
Die Risikotragfähigkeit der Institutsgruppe Sparkasse Leipzig war zu jeder Zeit gegeben. Das Gesamtrisikolimit in der ökonomischen betrug zum 31. Dezember 2024 1.000,0 Mio. EUR. Die höchste Auslastung des Gesamtrisikolimits wurde zum 30. September 2024 ermittelt und betrug 68,78 %.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
| Risikoart | Risiko | Limit | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Adressenrisiko | 124,4 | 250,0 | 49,75 |
| Marktpreisrisiko | 450,3 | 660,0 | 68,22 |
| Operationelles Risiko | 66,7 | 90,0 | 74,10 |
| Gesamtrisiko/Gesamtrisikolimit | 641,3 | 1.000,0 | 64,13 |
In der normativen Perspektive wird die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen über einen mehrjährigen Zeitraum geprüft. Neben der erwarteten Entwicklung wird die Entwicklung in adversen Szenarien mittels zukunftsgerichteter Kapitalplanung untersucht. Relevante Steuerungsgrößen sind neben den Kapitalanforderungen/-erwartungen beispielsweise die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Die normative Risikotragfähigkeit war im Verlaufe des Geschäftsjahres 2024 gegeben. Im Rahmen der zukunftsgerichteten Kapitalplanung werden im Planszenario die SREP-Gesamtkapitalerwartungen (Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 Abs. 1 CRR zzgl. kombinierten Kapitalpufferanforderungen sowie Kapitalanforderungen im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)) durchgängig eingehalten. In den adversen Szenarien (schwerer konjunktureller Abschwung und schwerer konjunktureller Abschwung mit Zinsanstieg) werden die SREP-Gesamtkapitalanforderungen (Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 Abs. 1 CRR zzgl. Kapitalanforderungen im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)) durchgängig erfüllt.
Stresstests werden ergänzend in beiden Perspektiven simuliert. Bestandsgefährdende Risiken waren auch unter Einbezug der Ergebnisse der Stresstests im gesamten Jahresverlauf nicht erkennbar. Die Risikolage ist vertretbar.
Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Validierung erfolgt zentral durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH und dezentral in der Sparkasse.
Risikoreporting
Das Risikoreporting stellt eine umfassende Darstellung der Risikosituation durch ein entsprechendes Berichtswesen dar. Für das Risikoszenario in der ökonomischen Perspektive erfolgt eine monatliche Überprüfung und Berichterstattung, inwieweit die quantifizierten Risiken die Risikolimite auslasten. Darüber hinaus wird wöchentlich das Bewertungsergebnis der Positionen des Anlagebuches ermittelt und dem Vorstand ebenfalls auf wöchentlicher Basis berichtet. Eine umfangreiche analytische Berichterstattung an den Vorstand erfolgt vierteljährlich. Dabei wird konform zu den Regularien der MaRisk turnusmäßig über die wesentlichen Risikoarten berichtet und um Analysen zur Risikotragfähigkeit sowie den Stresstests ergänzt. Im selben Turnus erfolgt eine Risikoberichterstattung an den Verwaltungsrat der Sparkasse. Die Berichterstattung zur normativen Perspektive erfolgt im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung sowie deren Überprüfung. Beim Eintritt von Risiken ab einer definierten Größenordnung erfolgt zusätzlich eine Ad-hoc-Berichterstattung an Vorstand bzw. Verwaltungsrat.
Risikosteuerung
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Zur Risikosteuerung wird ein Risikolimitsystem eingesetzt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeit wird auf Basis des einsetzbaren Risikodeckungspotenzials ein Gesamtrisikolimit festgelegt, das in Einzelrisikolimite für das Adressenrisiko, das Marktpreisrisiko und das operationelle Risiko aufgeteilt wird. Neben dem Gesamtrisikolimit und den Einzelrisikolimiten kommen zur Begrenzung der Risiken und Risikokonzentrationen risikoartenspezifische Strukturlimite zum Einsatz. Für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist für den je nach Szenario ermittelten Überlebenshorizont (Survival Period) eine Toleranzuntergrenze definiert. Zudem hat die Sparkasse Leipzig für die Liquidity Coverage Ratio sowie Net Stable Funding Ratio strategische Toleranzgrenzen definiert. Früherkennungssysteme ermöglichen es darüber hinaus, auffällige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern.
Risikokontrolle
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt ggf. erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Hierfür bestehen entsprechende Regelungen. Unter anderem wird in diesem Prozessschritt die Einhaltung der bestehenden Limite überprüft sowie die Umsetzung von Handlungsimplikationen zur Verbesserung des Risikomanagementprozesses überwacht.
3.3.1 Marktpreisrisiken
Risikolimite und -toleranzen eingehalten
Die Sparkasse versteht unter Marktpreisrisiko den Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der relevanten Risikofaktoren ergibt. Das Marktpreisrisiko wird im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit bemessen. Das Marktpreisrisiko umfasst das Zinsänderungsrisiko, das Spreadrisiko, das Aktienrisiko, das Währungsrisiko, das Immobilienrisiko, das Private-Equity-Risiko, das iTraxx-Risiko sowie das Infrastrukturrisiko. In der integrierten Risikomessung mittels Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt, werden Diversifikationseffekte innerhalb der einzelnen Risikofaktoren (Zins, Spread, Aktien und Währungen) sowie zwischen diesen Risikofaktoren berücksichtigt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Das Immobilienrisiko wird mit der Standardrisikomessung der SR GmbH auf Basis der Grobparametrisierung unter Berücksichtigung regional- und nutzerspezifischer Aufschläge simuliert. Für Private-Equity-, iTraxx- und Infrastrukturpositionen findet für die Risikofaktoren ein Abschlagsverfahren Anwendung, das bezüglich Konfidenzniveau und Prognosehorizont konform zum systemintegrierten Vorgehen für die anderen Risikopositionen ausgestaltet ist. Die Risikowerte werden dem integrierten Marktpreisrisiko additiv hinzugefügt. Optionen werden innerhalb des Marktpreisrisikos abgebildet.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Kapitalmarkt- und Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Die Sparkasse geht im Anlagebuch bewusst und kontrolliert Marktpreisrisiken ein, um Zusatzerträge zu erwirtschaften. Es werden dagegen keine Geschäfte getätigt, bei denen durch den aktiven und kurzfristigen Wiederverkauf von erwarteten Preis-, Kurs- bzw. Wertveränderungen profitiert werden soll. Die Einstufung als Handelsbuchinstitut bleibt zunächst bestehen.
Das Marktpreisrisiko ermittelt die Sparkasse in der ökonomischen Perspektive auf Basis aktueller Marktpreise bzw. Barwerte sowie den potenziellen Veränderungen der relevanten Risikofaktoren. Für die Sparkasse ergibt sich im Risikoszenario für das Marktpreisrisiko per 31. Dezember 2024 für einen 12-Monats-Horizont ein Risikowert in Höhe von 450,3 Mio. EUR. Als Ergebnis der Risikoinventur 2024 wird das Immobilienrisiko mit dem 31. Dezember 2024 als wesentliches Risiko den Marktpreisrisiken zugerechnet. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Limitauslastung für Marktpreisrisiken 68,22 %. Das Einzelrisikolimit für Marktpreisrisiken wurde in 2024 jederzeit eingehalten.
Die Steuerung der Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene erfolgt mittels einer passiven Benchmarkstrategie mit aktiven Steuerungselementen. Das angestrebte Maß der Fristentransformation wird unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Zielgrößen über einen strategischen Hebel definiert, der am 31. Dezember 2024 0,91 bezogen auf den Value at Risk gegenüber dem Erwartungswert der Benchmarkstruktur 1,0 x gleitend 10 Jahre betrug und unterhalb der definierten Abweichungslimite von 1,0 bis 1,4 lag. Zur Steuerung und Begrenzung des Zinsänderungsrisikos werden Plain-Vanilla-Zinsswaps als Microhedges und als Swaps zur Zinsbuchsteuerung eingesetzt. Per 31. Dezember 2024 betrug das Nominalvolumen an Zinsswaps im Rahmen von Microhedges 2.293,0 Mio. EUR und an Swaps zur Zinsbuchsteuerung 550,0 Mio. EUR.
Aktien-, Private-Equity-, iTraxx- und Infrastrukturrisiken werden im Rahmen unserer strategischen Asset-Allocation begrenzt und in einem Spezialfonds gehalten. Darüber hinaus ist im Rahmen unserer Asset-Allocation das Investitionsvolumen in Creditspreads bzw. Bonitäten mit Rating A1/A+ oder schlechter begrenzt. Währungsrisiken resultieren primär aus den Durchschaupositionen der Aktien-ETF. Im Kundenkreditgeschäft spielen Währungsrisiken eine untergeordnete Rolle.
3.3.2 Adressenrisiken
95,96 % des Portfolios in der Ratingklasse I
Das Adressenrisiko wird als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Risiken aus einer verringerten Werthaltigkeit von Sicherheiten sowie das Länderrisiko werden in dieser Risikoart implizit berücksichtigt. Unter dem Adressenrisiko subsumiert die Sparkasse Leipzig das Adressenrisiko Kundengeschäft und das Adressenrisiko Eigengeschäft.
Ziel unseres Adressenrisikomanagements ist es, Portfoliostrukturen entsprechend unseren strategischen Vorgaben zum Kreditgeschäft sowie unter Beachtung der Einhaltung der Risikotragfähigkeit zu erhalten, um als Sparkasse den Kapitalbedarf von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen in der Region nachhaltig decken zu können.
Das Gesamtkreditportfolio der Sparkasse im Sinne § 19 Abs. 1 KWG unterteilt sich zu 22,67 % in Wertpapiergeschäfte (inkl. Fonds), 76,95 % Kundenkreditgeschäfte, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen und 0,38 % Beteiligungen.
Eine zentrale Bedeutung für das Adressenrisikomanagement kommt der laufenden Bonitätsbeurteilung unserer Kreditnehmer zu. Die Sparkasse Leipzig verwendet für das Kundenkreditgeschäft (inkl. Schuldscheindarlehen an Unternehmen und Kommunen) die von der SR GmbH entwickelten Risikoklassifizierungsverfahren. Für das im Einsatz befindliche Risikoklassifizierungsverfahren der Rating Service Unit (RSU) haben wir mit vier Landesbanken zzgl. der Deutschen Leasing AG entsprechende Verträge abgeschlossen. Bei Wertpapiergeschäften, Namensschuldverschreibungen und sonstigen Schuldscheindarlehen werden externe Ratingeinstufungen der Ratingagenturen zu Grunde gelegt und im Rahmen der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse plausibilisiert. Auf Basis des bestehenden Risikofrüherkennungssystems, welches Negativmerkmale aus Kursentwicklungen oder aus sonstigen öffentlich zugänglichen Informationen verarbeitet, kann auch eine von der externen Ratingeinstufung abweichende interne Ratingeinstufung erfolgen. Die genannten Verfahren weisen jedem Kreditnehmer eine individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit in Bezug auf einen Horizont von einem Jahr zu. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden dabei in sogenannte Ratingnoten (Ratingskala des DSGV) gebündelt. Die Sparkasse Leipzig wiederum aggregiert die Ratingnoten zu drei Ratingklassen. Die Ratingklasse I, die Kundenkreditgeschäfte und Beteiligungen mit den Ratingnoten 1 bis 9 oder Wertpapiergeschäfte, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit Ratingeinstufungen bis BB (S&P, Fitch) sowie Ba2 (Moody's) erfasst, hat einen Strukturanteil von 95,96 %. Innerhalb dieser Ratingeinstufung befinden sich demnach Kreditverhältnisse mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit bis zu 1,98 %. Die Ratingklasse II umfasst Kundenkreditverhältnisse mit den Ratingnoten 10 bis 16 oder Wertpapiergeschäfte, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit Ratingeinstufungen BB- bis C (S&P, Fitch) sowie Ba3 bis C (Moody's) mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von über 1,98 %. Diese Kreditverhältnisse sind nicht ausgefallen im Sinne einer gebildeten Risikovorsorge. Ihr Anteil beträgt 1,85 %. Die ausgefallenen Kundenkreditengagements mit den Ratingnoten 17 und 18 oder Wertpapiergeschäfte, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit Ratingeinstufung D (S&P, Fitch, Moody's) haben einen Anteil von 1,14 %. Die verbleibenden 1,05 % sind nicht geratete Positionen.
Das Gesamtkreditvolumen ist zu 86,30 % innerhalb Deutschlands vergeben. Weitere 12,30 % befinden sich außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union.
Bei Erkennen einer Ausfallgefahr für Engagements wird eine Risikovorsorge in Höhe des Blankoanteils gebildet, soweit keine nicht deckungsbedürftigen Kreditanteile enthalten sind. Nachdem das Kreditverhältnis der Kreditabwicklung übergeben wurde, erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten unter Zerschlagungsgesichtspunkten. Im Rahmen der Jahresabschlusstätigkeiten erfolgt die abschließende Bewertung der Engagements dem Grunde und der Höhe nach.
Das Adressenrisiko wird mit dem Kreditrisikomodell "CreditPortfolioView" unter Verwendung der Monte-Carlo-Simulation quantifiziert. Maßgebliche Parameter für das Risikomodell im Kundengeschäft sowie Eigengeschäft sind die Ausfall- und Migrationswahrscheinlichkeiten, die sich aus den Ratingeinstufungen ergeben sowie der Sicherstellungsgrad der Engagements und die emissionsspezifischen Recovery Rates. Darüber hinaus werden in der Risikosimulation weitere Sicherheitenabschläge ermittelt, um Verwertungsrisiken abzudecken. Für die Sparkasse ergibt sich in der ökonomischen Sicht im Risikoszenario per 31. Dezember 2024 insgesamt ein Risikowert für Adressenrisiken aus Kundengeschäften und Eigengeschäften in Höhe von 124,4 Mio. EUR. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist auf Anpassungen der Risikoparameter sowie auf Portfolioveränderungen zurückzuführen. Die Auslastung des Limits für Adressenrisiken beläuft sich per 31. Dezember 2024 auf 49,75 %. Das Limit wurde in 2024 zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
Ein umfassenderes unterjähriges Bild über die Risikolage des Kundenkreditgeschäftes wird außerdem durch das Reporting der für Einzelfälle gebildeten Risikovorsorge sowie durch die monatliche Ermittlung des Bewertungsergebnisses Kredit inklusive der Pauschalwertberichtigungen erreicht.
Aus der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Leipzig resultieren Risikokonzentrationen, deren Steuerung integraler Bestandteil des Risikomanagementprozesses ist. Im Rahmen der Risikoinventur wurden in Bezug auf Adressenrisiken die Branchen Banken/Finanzdienstleistungen sowie Grundstücks- und Wohnungswesen als Risikokonzentrationen identifiziert. Sicherheiten konzentrieren sich überwiegend auf Wohn- und Geschäftsimmobilien. Darüber hinaus besteht eine Konzentration in der Größenklasse 100,0 Mio. bis unter 250,0 Mio. EUR. Aus der Risikostrategie leiten wir unser mehrstufig gegliedertes Limitsystem ab. Das Limitsystem für das Kundenkreditgeschäft, Wertpapiergeschäft sowie für Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen kombiniert risikokonzentrationsbegrenzende Strukturvorgaben nach Branchen, Größen- und Risikoklassen sowie Sicherstellungsgrad. Bei Wertpapiergeschäften, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen erfolgt zudem die Limitierung pro Emittent oder Kontrahent unter Einbeziehung externer Ratingklassifizierungen sowie interner Risikofrüherkennungsverfahren. Ergänzend zu den geschäftsartenspezifischen Limitsystemen begrenzt ein Länderlimitsystem geschäftsartenübergreifend Forderungen gegenüber ausländischen Kreditnehmern. Darüber hinaus besteht geschäftsartenübergreifend ein Limit für die Begrenzung des Schattenbankenportfolios.
Auf Grund der strategischen Ausrichtung ist das Gesamtvolumen im Anlagebuch in den Ratingklassen ab A+ (S&P oder Fitch) bzw. A1 (Moody's) und schlechter begrenzt. Die Engagements der Gruppen verbundener Kunden sind, differenziert nach Instituten der Sparkassenorganisation, Förderinstituten, Spezialkreditinstituten bzw. inländischen öffentlichen Haushalten und nach sonstigen Emittenten, jeweils auf einen Höchstbetrag limitiert.
Für Neugeschäfte bei Beteiligungen bestehen Mindest-Bonitätsanforderungen.
3.3.3 Operationelle Risiken
Limit für operationelle Risiken jederzeit eingehalten
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Die Risiken der als wesentlich klassifizierten Auslagerungen resultieren insbesondere aus operationellen Risiken und sind somit Bestandteil des Managements dieser Risikoart.
Operationelle Risiken resultieren aus der Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Unser Ziel ist es, die unterschiedlichen Ausprägungen des operationellen Risikos in allen Teilbereichen des Bankbetriebes systematisch zu identifizieren, zu quantifizieren und zu begrenzen.
Die Integration operationeller Risiken in das Risikomanagement stellt die Sparkasse Leipzig mit den Instrumenten Schadensfalldatenbank und Risikoinventur sicher. So werden einerseits bereits aufgetretene kontenwirksame Schadensfälle aus operationellen Risiken ab einer Bruttoschadenshöhe (vor Versicherungsleistungen und sonstigen Minderungen) von 1,0 TEUR (inklusive Sammelschäden) erfasst. Andererseits führt die Sparkasse einmal jährlich eine umfassende Risikoinventur durch. Dabei erfolgt eine in die Zukunft gerichtete Betrachtung der operationellen Risiken, bei der potenzielle künftige Schäden in ihrer Gesamtheit (kontenwirksam, Opportunitätskosten und interner Leistungsverbrauch) erfasst und bewertet werden. Die entsprechenden Meldungen erfolgen von OpRisk-Beauftragten aus den einzelnen Organisationseinheiten oder von Mitarbeitern, die zentral Kartendelikte, Versicherungs- oder Beschwerdefälle bearbeiten.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Auf Basis des OpRisk-Pools für Schadensfälle der Sparkassen werden dann unter Einbezug unserer Erkenntnisse aus Schadensfalldatenbank und Risikoinventur der erwartete barwertige Verlust und der unerwartete barwertige Verlust bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % ermittelt.
Für die Sparkasse ergibt sich per 31. Dezember 2024 ein Risikowert für operationelle Risiken in Höhe von 66,7 Mio. EUR. Dies entspricht einer Limitauslastung in Höhe von 74,10 %. Das Limit für operationelle Risiken wurde in 2024 jederzeit eingehalten.
Operationelle Risiken werden durch Vorgaben in der Schriftlich fixierten Ordnung sowie Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformulierungen begrenzt. Durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, stringente Prozessorientierung, differenzierte Notfallpläne und Berechtigungssysteme sowie eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wird den unterschiedlichen Ausprägungen des operationellen Risikos begegnet. Risikoanalysen für ausgelagerte Bereiche werden jährlich bzw. bei Vorliegen bestimmter Impulse (z. B. Vertragsanpassungen) durchgeführt. Jede Auslagerung wird entsprechend dem ermittelten Risiko klassifiziert. Der Umfang der Überwachungsaktivitäten der ausgelagerten Funktion wird am klassifizierten Risiko ausgerichtet. Zudem werden laufende Kontrollen der Leistungserbringung durch die Fachbereiche mit Schnittstellenfunktion vorgenommen.
3.3.4 Liquiditätsrisiken
Keine Liquiditätsengpässe erkennbar
Bei der Betrachtung der Liquiditätsrisiken unterscheidet die Sparkasse das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungskostenrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können. Unter dem Marktliquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht oder nur unter Inkaufnahme von Abschlägen liquidiert werden können. Das Ziel unseres Liquiditätsmanagements liegt in einer stetigen Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Leipzig.
Unsere tägliche Liquiditätsdisposition berücksichtigt wesentliche bekannte Liquiditätsabflüsse aus dem Kundenverkehr sowie erwartete liquiditätswirksame Zahlungsströme. Zudem führt die Sparkasse Leipzig eine tägliche Überwachung der Einhaltung der LCR gem. delVO durch. Ergänzt wird dies durch eine monatliche Vorschau der LCR gem. delVO mit einem Horizont von drei Monaten. Zusätzlich ist mit der NSFR quartalsweise eine strukturelle Liquiditätskennziffer zu ermitteln und an die Deutsche Bundesbank zu melden.
Als wichtigste Kenngrößen im Rahmen unseres strategischen Liquiditätsrisikomanagements werden so genannte Survival Periods berechnet. Diese weisen den Zeitraum aus, für den das Liquiditätspotenzial der Sparkasse Leipzig unter Berücksichtigung von Abschlägen ausreicht, um erhöhte Abrufe von Kundeneinlagen, Kontokorrentkrediten und Bürgschaften zu decken. Im kombinierten (marktweite und institutsindividuelle Stressfaktoren) Stressszenario liegt die Survival Period zum 31. Dezember 2024 mit größer 60 Monaten deutlich oberhalb der strategischen Toleranzuntergrenze von 12 Monaten.
Darüber hinaus hat die Sparkasse strategische Risikotoleranzgrenzen für die aufsichtlichen Kennziffern zur LCR und NSFR definiert. Eine quartalsweise erstellte Übersicht über das Liquiditätsdeckungspotenzial im Rahmen der Survival Periods gibt zudem Aufschluss über mögliche Liquiditätspotenziale, die bei Bedarf zur Verfügung stehen. Zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs außerhalb der Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank, der Nutzung der Spitzenrefinanzierungsfazilität und der ungedeckten Refinanzierung im Interbankengeschäft, können zusätzlich Repo (Repurchase Agreement)-Geschäfte abgeschlossen werden. Diese Geschäfte dienen der Liquiditätsbeschaffung und werden ausschließlich in Form von echten Pensionsgeschäften (gedeckte Refinanzierung) durchgeführt.
Leipzig, den 25. März 2025
DER VORSTAND
Dr. Harald Langenfeld
Olaf Klose
Andreas Nüdling
Anlagen
Anlage 1: Berechnung der bedeutsamen Leistungsindikatoren
Kernkapitalquote
| Kernkapitalquote = | Kernkapital gemäß CRR ÷ Eigenmittelanforderungen gemäß CRR |
Betriebsergebnis vor Bewertung
Die Aufwands- und Ertragspositionen sind der Überleitungsmatrix Gewinn- und Verlustrechnung auf Betriebsvergleichsschema zu entnehmen.
| Betriebsergebnis vor Bewertung = | Zinsertrag gem. Betriebsvergleichsschema (BV) - Zinsaufwand (BV) + Zinsergebnis aus Derivaten (BV) + Provisionsertrag (BV) - Provisionsaufwand (BV) + Sonstiger ordentlicher Ertrag (BV) + Nettoergebnis (BV) - Verwaltungsaufwand (BV) - Sonstiger ordentlicher Aufwand (BV) |
Cost-Income-Ratio
| Cost-Income-Ratio = | Verwaltungsaufwand (BV) ÷ Bruttoertrag - sonstiger ordentlicher Aufwand (BV) |
| Bruttoertrag = | Zinsertrag (BV) - Zinsaufwand (BV) + Zinsergebnis aus Derivaten (BV) + Provisionsertrag (BV) - Provisionsaufwand (BV) + Sonstiger ordentlicher Ertrag (BV) + Nettoergebnis (BV) |
Anlage 2: Überleitungsmatrix Gewinn- und Verlustrechnung auf Betriebsvergleichsschema
Vergleich Bertriebsvergleich und GuV 2024
Angaben in TEUR
| Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) | Betriebsvergleichsschema (BV) | |
| Zinserträge/Laufende Erträge/Erträge aus Gewinngemeinschaften (GuV 1;3;4) | 356.242 | |
| Zinserträge | Zinsergebnis aus Derivaten | -2.982 |
| Zinserträge | Provisionsertrag | -48 |
| Zinserträge | Neutraler Ertrag | -1.250 |
| Laufende Erträge | Neutraler Ertrag | -15 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Zinsertrag | 276 |
| Zinsertrag (BV) | 352.223 | |
| Zinsaufwendungen (GuV 2) | -63.824 | |
| Zinsaufwendungen | Neutraler Aufwand | 2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Zinsaufwand | -217 |
| Zinsaufwendungen | Zinsergebnis aus Derivaten | 14.854 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | Zinsaufwand | 102 |
| Zinsaufwand (BV) | -49.084 | |
| 0 | ||
| Zinsaufwendungen | Zinsergebnis aus Derivaten | -14.854 |
| Zinserträge | Zinsergebnis aus Derivaten | 2.982 |
| Zinsergebnis Derivate (BV) | -11.872 | |
| Provisionserträge (GuV 5) | 107.371 | |
| Provisionserträge | Sonstiger ordentlicher Ertrag | -655 |
| Provisionserträge | Neutraler Ertrag | -318 |
| Zinserträge | Provisionsertrag | 48 |
| Provisionsertrag (BV) | 106.447 | |
| Provisionsaufwendungen (GuV 6) | -5.542 | |
| Provisionsaufwendungen | Neutraler Aufwand | 74 |
| Provisionsaufwendungen | Sonstiger ordentlicher Aufwand | 504 |
| Provisionsaufwand (BV) | -4.964 | |
| Sonstige betriebliche Erträge (GuV 8) | 22.219 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | Zinsertrag | -276 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Personalaufwand | -40 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Bewertungsergebnis Sonstiges | -85 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Neutraler Ertrag | -10.155 |
| Provisionserträge | Sonstiger ordentlicher Ertrag | 655 |
| Sonstiger ordentlicher Ertrag (BV) | 12.318 | |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (GuV 10) | -162.592 | |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | Neutraler Aufwand | 2.187 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | Zinsaufwand | -102 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | Sachaufwand | -4.010 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Personalaufwand | -145 |
| Sonstige Steuern | Sachaufwand | -209 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Personalaufwand | 40 |
| Verwaltungsaufwand (BV) | -164.832 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV 12) | -10.061 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Zinsaufwand | 217 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Personalaufwand | 145 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Bewertungsergebnis Sonstiges | 211 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Neutraler Aufwand | 4.554 |
| Provisionsaufwendungen | Sonstiger ordentlicher Aufwand | -504 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | Sonstiger ordentlicher Aufwand | -1.182 |
| Sonstige Steuern | Sonstiger ordentlicher Aufwand | -196 |
| Sonstiger ordentlicher Aufwand (BV) | -6.815 | |
| Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestandes (GuV 7) | 0 | |
| Nettoergebnis (BV) | 0 | |
| Betriebsergebnis vor Bewertung (BV) | 233.421 | |
| Betriebsergebnis vor Bewertung (GuV) | 243.812 | |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen (GuV 11) | -5.192 | |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (GuV 13) | -60.417 | |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV 15) | -741 | |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | Sachaufwand | 4.010 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | Sonstiger ordentlicher Aufwand | 1.182 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Bewertungsergebnis Sonstiges | 85 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Bewertungsergebnis Sonstiges | -211 |
| Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft (BV) | -19.331 | |
| Bewertungsergebnis Kreditgeschäft (BV) | -41.966 | |
| Bewertungsergebnis Sonstiges (BV) | 13 | |
| Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (GuV 18) | -97.040 | |
| Vorsorgereserven (BV) | -97.040 | |
| 0 | ||
| Zinserträge | Neutraler Ertrag | 1.250 |
| Laufende Erträge | Neutraler Ertrag | 15 |
| Provisionserträge | Neutraler Ertrag | 318 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Neutraler Ertrag | 10.155 |
| Neutraler Ertrag (BV) | 11.737 | |
| 0 | ||
| Zinsaufwendungen | Neutraler Aufwand | -2 |
| Provisionsaufwendungen | Neutraler Aufwand | -74 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | Neutraler Aufwand | -2.187 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Neutraler Aufwand | -4.554 |
| Neutraler Aufwand (BV) | -6.818 | |
| Steuern (GuV 23;24) | -60.391 | |
| Sonstige Steuern | Sachaufwand | 209 |
| Sonstige Steuern | Sonstiger ordentlicher Aufwand | 196 |
| Steuern (BV) | -59.986 | |
| Jahresüberschuss (BV) | 20.031 | |
| Jahresüberschuss (GuV) | 20.031 |
Gewinnverwendungsbeschluss
Trägerversammlung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Verwendung des Jahresüberschusses/Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024
Beschluss Nr. 2025/26 vom 19. Juni 2025
Die Trägerversammlung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hat gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 SächsSpG i. V. m. § 27 Abs. 3 SächsSpG, Ziff. 3.3.2 d) der Trägervereinbarung eine vollständige Abführung des Bilanzgewinns 2024 in Höhe von insgesamt 3.000.000,00 EUR (brutto) an die Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen nach dem in Ziff. 2.1 der Trägervereinbarung bestimmten Ausschüttungsverhältnis beschlossen.



