Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbHWolfenbüttelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
A. Grundlagen und Geschäftsmodell des
Unternehmens
b) Vermögens- und Finanzlage
Wolfenbüttel, den 1. April 2024 Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH Matthias
Tramp
Bilanz zum 31. Dezember 2023A k t i v a
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit
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2023 | 2022 | ||
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EUR | EUR | EUR | EUR |
| 1. Umsatzerlöse |
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1.955.036,16 |
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1.364.869,95 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge |
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783.388,52 |
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923.913,97 |
| 3. Materialaufwand |
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| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und |
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| Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 901.187,39 |
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725.208,83 |
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| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 987.510,08 | 1.888.697,47 | 750.456,30 | 1.475.665,13 |
| 4. Personalaufwand |
|
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| a) Löhne und Gehälter | 1.543.804,07 |
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1.290.249,38 |
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| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
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| Altersversorgung und für Unterstützung | 372.436,55 | 1.916.240,62 | 363.160,13 | 1.653.409,51 |
| - davon für Altersversorgung |
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| TEUR 72 (i. Vj. TEUR 93) - |
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| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- |
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| gegenstände des Anlagevermögens |
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| und Sachanlagen |
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786.033,88 |
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810.969,91 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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566.544,36 |
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482.421,66 |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen |
|
5.974.856,43 |
|
6.468.485,49 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
1.112,77 |
|
413,73 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen |
|
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| TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) - |
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| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen |
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0,00 |
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530.119,02 |
| 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme |
|
1.797.800,00 |
|
1.350.000,00 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
31.814,25 |
|
58.447,52 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen |
|
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| TEUR 29 (i. Vj. TEUR 55) - |
|
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| - davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen |
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| TEUR 3 (i. Vj. TEUR 3) - |
|
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| 12. Steuern vom Einkommen und Ertrag |
|
2.869.965,66 |
|
2.177.629,99 |
| 13. Ergebnis nach Steuern |
|
-1.142.702,36 |
|
219.020,40 |
| 14. Sonstige Steuern |
|
44.859,77 |
|
44.859,77 |
| 15. Jahresfehlbetrag (i. Vj. -überschuss) |
|
-1.187.562,13 |
|
174.160,63 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH mit Sitz in
Wolfenbüttel (im Folgenden kurz Stadtbetriebe genannt)
ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie ist
beim Amtsgericht Braunschweig unter der
Handelsregisternummer HRB 7851 geführt.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft nach den
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang
statt in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
wahrzunehmen, wurde aus Gründen der Klarheit und
Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei den Bewertungsmethoden fanden die §§
252 bis 256a HGB soweit einschlägig stetig
Berücksichtigung. Insbesondere wurde bei der
Ausübung von Bewertungswahlrechten und der
Einschätzung von Risiken das Vorsichtsprinzip
beachtet. Alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses erkannten Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten wurden berücksichtigt.
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet und um die nach § 253 Abs.
3 HGB notwendigen Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der linearen Methode
vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2018 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
zwischen 250,01 EUR und 800,00 EUR (netto) im Zugangsjahr
aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern des Anlagevermögens lauten
wie folgt:
| Bilanzposition | Nutzungsdauer in Jahren |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 2 bis 3 |
| Gebäude | 50 |
| Außenanlagen | 15 bis 19 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 20 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 bis 23 |
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei Wegfall der
Gründe für die Abschreibungen werden
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
grundsätzlich nur vorgenommen, wenn es sich
voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung handelt.
Die
Vorräte wurden zu fortgeschriebenen
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Stichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die ergebniswirksame Auflösung der in den
Sonderposten für Investitionszuschüsse
eingestellten Beträge erfolgt entsprechend der
Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter. Für
Parkeinrichtungen beträgt der Zeitraum 30 Jahre.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen stützen sich auf
versicherungsmathematische Gutachten. Den Berechnungen
liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
zugrunde. Die Gesellschaft hat die Pensionsverpflichtungen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC)
mit einem Rechnungszins von 1,82 % p.a. angesetzt. Die der
Verpflichtung zugrunde gelegte Einkommensdynamik
beträgt 2,95 % p.a., die berücksichtigte
Rentendynamik 2,20 % p.a. Für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtung wird nicht mehr der auf Basis der von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre (1,74 %) zugrunde gelegt,
sondern der nach § 253 Abs. 2 HGB veränderte
Rechnungszins auf Basis der letzten 10 Jahre, welcher
für 2023 1,82 % p.a. beträgt. Der Differenzbetrag
in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 4 TEUR), der sich aus der
Ermittlung der Rückstellung auf Basis des 7-Jahres-
und des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergibt,
unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB
keiner Abführungssperre, da diesem Mehrbetrag frei
verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe
gegenüberstehen.
Durch die
Zusatzversorgung der Arbeitnehmer auf Grund des
Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer
des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern
kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV) vom
4. November 1966 i. d. F. vom 9. Oktober 1998 ergibt sich
eine mittelbare Pensionsverpflichtung gem. Art. 28 EGHGB.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach Maßgabe des
§ 4 Versorgungs-TV bei der Versorgungskasse des Bundes
und der Länder (VBL) zu versichern. Der VBL-Umlagesatz
beträgt seit 1. Januar 2023 7,30 %, hiervon hat der
Arbeitgeber 5,49 % zu tragen.
Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und
Gehälter betrug 2023 1.403 TEUR (Vorjahr 1.281 TEUR).
Am 31. Dezember 2023 waren 41 anspruchsberechtigte
Arbeitnehmer (ohne Arbeitnehmer mit Rente auf Zeit,
Altersteilzeit/Freistellungsphase, Elternzeit, Azubis,
Aushilfen, Geschäftsführung) beschäftigt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen ist allen bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkannten Risiken und Verpflichtungen
ausreichend Rechnung getragen worden, die Bilanzierung
erfolgt jeweils zum Erfüllungsbetrag. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwenigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
erhaltenen Anzahlungen und Verbindlichkeiten werden
mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungs- abgrenzungsposten ermittelt. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des
Körperschaftsteuersatzes von 15 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag von 5,5 % und eines
Gewerbesteuersatzes von 15,05 % (Hebesatz der Stadt
Wolfenbüttel 430 %). Eine sich insgesamt ergebende
Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive
latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer
Steuerentlastung wird vom entsprechenden
Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Im
Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht
bilanzierte - aktive latente Steuer.
Die aktiven Steuerlatenzen ergeben sich im
Wesentlichen aus den Pensionsrückstellungen und den
sonstigen Rückstellungen. Insgesamt werden die
passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen
überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts nach
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde für den Überhang
aktiver Steuerlatenzen eine aktive latente Steuer nicht
bilanziert.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Gliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens einschließlich der
Abschreibungen werden im Anlagenspiegel (Anlage zu diesem
Anhang) dargestellt.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteile an der Stadtwerke
Wolfenbüttel GmbH, Wolfenbüttel, (im Folgenden
kurz Stadtwerke) und die Beteiligung an der
Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig, Salzgitter, (im
Folgenden kurz KVG), erfasst. Aufgrund des hohen zu
erwartenden Verlustbeitrages für die KVG wurde der
Beteiligungswert im Vorjahr vollständig abgeschrieben.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen
101 TEUR (Vorjahr 53 TEUR).
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(Stadtwerke) betragen 7.340 TEUR (Vorjahr 7.946 TEUR) und
spiegeln ausschließlich die Gewinnabführung
wider.
Die Restlaufzeiten der
Forderungen und
sonstigen Vermögengegenstände liegen wie
im Vorjahr sämtlich unter einem Jahr.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 185
TEUR und ist geprägt durch ein im Voraus gezahltes
Nutzungsentgelt eines Retentionsflächenausgleiches von
175 TEUR. Der Betrag wird über die Restnutzungsdauer
des Gebäudes Stadtbad Okeraue gewinnwirksam
aufgelöst.
Das
gezeichnete Kapital beläuft sich auf
unverändert 2.100 TEUR und wird in vollem Umfang von
der Stadt Wolfenbüttel gehalten. Die
Kapitalrücklage beträgt unverändert
5.581 TEUR, sie besteht aus Beträgen nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB.
Der
Sonderposten für Investitionszuschüsse,
der für in Vorjahren gewährte Zuschüsse des
Bundes, des Landes und des Landkreises gebildet wurde, ist
im Geschäftsjahr komplett aufgelöst worden.
In den
sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.299
TEUR (Vorjahr 1.596 TEUR) sind alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend
berücksichtigt. Für die Verluste aus
Mieteinnahmen im Parkhaus Schulwall ergibt sich bis zum
Ende der Grundmietzeit ein rechnerischer
Rückstellungsbedarf von 799 TEUR. Vor diesem
Hintergrund wird der Rückstellungsbestand von 799 TEUR
per 1. Januar 2023 zum 31. Dezember 2023 unverändert
belassen. Für den Verlustausgleich bei der KVG wurde
eine Rückstellung in Höhe von 417 TEUR gebildet.
Für nicht genommenen Urlaub und Gleitzeitguthaben
erfolgte eine Rückstellungsbildung in Höhe von 56
TEUR (Vorjahr 32 TEUR) und für Jahresabschlussarbeiten
in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr 27 TEUR).
Für die an Kunden verkauften Geldwertkarten, die
erst bei der Einlösung zu Umsatzerlösen
führen, werden
erhaltene Anzahlungen in Höhe von 283 TEUR
(Vorjahr 254 TEUR) ausgewiesen.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen in Höhe von 597 TEUR (Vorjahr
544 TEUR). Diese Verbindlichkeiten bestehen
ausschließlich aus Weiterbelastung für
verausgabte Steuern in Höhe von 433 TEUR (Vorjahr 390
TEUR) sowie aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 164 TEUR (Vorjahr 154 TEUR).
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
Stadt Wolfenbüttel für Darlehen werden in
Höhe von 386 TEUR (Vorjahr 732 TEUR) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
|
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Gesamt | davon mit einer Restlaufzeit | ||
|
|
Stand
31.12.2023 TEUR |
< 1 Jahr |
>1 Jahr |
davon
> 5 Jahre |
| Erhaltene Anzahlungen | 283 | 283 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 254 | 254 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 87 | 87 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 74 | 74 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 597 | 597 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 544 | 544 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadt Wolfenbüttel | 413 | 413 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 771 | 346 | 425 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.383 | 1.383 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 1.644 | 1.644 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gesamt | 2.763 | 2.763 | 0 | 0 |
| Summe Vorjahr | 3.287 | 2.862 | 425 | 0 |
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
Umsatzerlöse in Höhe von 1.955 TEUR
(Vorjahr 1.364 TEUR) werden ausschließlich im Inland
erzielt. Sie enthalten Eintrittsgelder und
Veranstaltungsentgelte des Badebetriebes von 868 TEUR
(Vorjahr 636 TEUR), Erlöse aus dem Saunabetrieb von
273 TEUR (Vorjahr 106 TEUR), Erlöse aus dem
gastronomischen Angebot von 303 TEUR (Vorjahr 172 TEUR) und
sonstige Erlöse des Stadtbades von 113 TEUR (Vorjahr
102 TEUR) sowie die von Kurzzeitparkern und Dauermietern
entrichteten Parkgebühren in Höhe von 376 TEUR
(Vorjahr 327 TEUR).
Unter den
sonstigen betrieblichen Erträgen werden wie im
Vorjahr letztmalig 16 TEUR für den
Auflösungsbetrag des Sonderpostens für
Investitionszuschüsse ausgewiesen. Darüber hinaus
wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ein
DAWI-Zuschuss in Höhe von 500 TEUR zur Kompensation
der KVG-Verluste ausgewiesen.
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 195
TEUR für Mietaufwendungen für das Parkhaus
Schulwall.
Die
Aufwendungen aus Verlustübernahme von 1.798
TEUR (Vorjahr 1.350 TEUR) betreffen den anteilig zu
übernehmenden Verlust der KVG.
5. Angaben zum Jahresergebnis
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.188 TEUR soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
6. Sonstige Angaben
1. Honorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des im Geschäftsjahr berechneten
Gesamthonorars des Abschlussprüfers nach § 285
Nr. 17 HGB wird aufgrund der Einbeziehung in den
Konzernabschluss der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH
verzichtet.
2. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält 74,0 % an den Stadtwerken.
Zum 31. Dezember 2023 weisen die Stadtwerke ein
Eigenkapital von 18.723 TEUR aus. Der Jahresüberschuss
vor Ergebnisabführung beträgt 8.340 TEUR. Mit der
Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
Das Jahresergebnis der Stadtwerke wird an die Stadtbetriebe
abgeführt.
An der KVG besteht unverändert eine Beteiligung
in Höhe von 10,4 %.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in
Höhe von 343 TEUR (Vorjahr 312 TEUR) umfassen
überwiegend künftige Zahlungsverpflichtungen aus
Miete und Wartung. Für kaufmännische und
technische Betriebsführung gegenüber verbundenen
Unternehmen entfallen 234 TEUR (Vorjahr 217 TEUR). Aus
Verlustübernahmeverpflichtungen erwarten wir für
die Jahre 2024 und 2025 einen Betrag von 1.500 TEUR.
4. Konzernzugehörigkeit
Die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH,
Wolfenbüttel, Am Wasserwerk 2, 38304
Wolfenbüttel, erstellt als oberstes Mutterunternehmen
einen Konzernabschluss (kleinster und zugleich
größter Konsolidierungskreis); dieser wird der
das Unternehmensregister führenden Stelle zur
Einstellung in das Unternehmensregister elektronisch
übermittelt. Der Konzernabschluss und -lagebericht des
Mutterunternehmens ist unter dieser Adresse
erhältlich.
5. Angaben zu Organen
Geschäftsführer
| Knut Foraita, Wolfenbüttel | Erster Stadtrat der Stadt Wolfenbüttel (bis 31. März 2024) |
| Matthias Tramp, Wolfenbüttel | Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH |
Aufsichtsrat
| Jan Schröder, Wolfenbüttel | Berufsberater
Agentur für Arbeit |
Vorsitzender |
| Holger Helwig, Wolfenbüttel | Industriemechaniker | stellv. Vorsitzender |
| Ralf Achilles, Wolfenbüttel | Polizeibeamter a.D. |
|
| Katrin Herrmann, Wolfenbüttel | Vermessungstechnikerin |
|
| Dr. Tobias Jüttner, Wolfenbüttel | Chefarzt Städtisches Klinikum Wolfenbüttel |
|
| Gerhard Kanter, Wolfenbüttel | Bauingenieur i. R. |
|
| Ulrike Krause, Wolfenbüttel | Dipl.-Ing. Innenarchitektin |
|
| Ivica Lukanic, Wolfenbüttel | Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel |
|
6. Belegschaft
Die durchschnittliche Zahl der bei der Gesellschaft
beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2023 (ohne
Arbeitnehmer mit Rente auf Zeit,
Altersteilzeit/Freistellungsphase, Elternzeit, Azubis,
Aushilfen, Geschäftsführung) beläuft sich
auf 38 (Vorjahr 35), davon 38 (Vorjahr 35) Angestellte und
keine gewerblichen Arbeitnehmer, außerdem im
Durchschnitt 4 Auszubildende (Vorjahr 3).
7. Nachtragsbericht
Steigende Energiekosten in Verbindung mit zunehmender
Rohstoffknappheit als Folge des Ukraine-Konflikts sowie
erhöhte Aufwendungen aus der Verlustübernahme der
KVG werden das Jahresergebnis 2024 weiter belasten.
Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben
sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht
ergeben.
Wolfenbüttel, den 1. April 2024
Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH
Matthias
Tramp
Geschäftsführer
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
| Anlagengruppe | Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
||
|
|
Stand | Zugänge | Abgänge | Stand |
|
|
01.01.2023 |
|
|
31.12.2023 |
|
|
EUR | EUR | EUR | EUR |
| I. Immaterielle |
|
|
|
|
| Vermögensgegenstände | 57.874,85 | 2.020,33 | 0,00 | 59.895,18 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und Bauten | 18.442.580,96 | 0,00 | 0,00 | 18.442.580,96 |
| 2. Technische Anlagen |
|
|
|
|
| und Maschinen | 6.883.403,52 | 27.043,62 | 0,00 | 6.910.447,14 |
| 3. Betriebs- und |
|
|
|
|
| Geschäftsausstattung | 646.327,55 | 79.707,67 | -1.174,04 | 724.861,18 |
| 4. Anlagen im Bau | 0,00 | 13.797,31 | 0,00 | 13.797,31 |
|
|
25.972.312,03 | 120.548,60 | -1.174,04 | 26.091.686,59 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
| 1. Anteile an verbundenen |
|
|
|
|
| Unternehmen | 7.379.744,39 | 0,00 | 0,00 | 7.379.744,39 |
| 2. Beteiligungen | 3.358.491,43 | 0,00 | 0,00 | 3.358.491,43 |
|
|
10.738.235,82 | 0,00 | 0,00 | 10.738.235,82 |
| Gesamt | 36.768.422,70 | 122.568,93 | -1.174,04 | 36.889.817,59 |
| Anlagengruppe |
|
Wertberichtigungen |
|
|
Buchwerte | Buchwerte |
|
|
Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | Stand | Stand |
|
|
01.01.2023 |
|
|
31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| I. Immaterielle |
|
|
|
|
|
|
| Vermögensgegenstände | 50.580,74 | 6.144,30 | 0,00 | 56.725,04 | 3.170,14 | 7.294,11 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und Bauten | 5.389.929,92 | 345.793,47 | 0,00 | 5.735.723,39 | 12.706.857,57 | 13.052.651,04 |
| 2. Technische Anlagen |
|
|
|
|
|
|
| und Maschinen | 3.907.271,09 | 378.698,49 | 0,00 | 4.285.969,58 | 2.624.477,56 | 2.976.132,43 |
| 3. Betriebs- und |
|
|
|
|
|
|
| Geschäftsausstattung | 462.240,95 | 55.397,62 | -1.174,04 | 516.464,53 | 208.396,65 | 184.086,60 |
| 4. Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 13.797,31 | 0,00 |
|
|
9.759.441,96 | 779.889,58 | -1.174,04 | 10.538.157,50 | 15.553.529,09 | 16.212.870,07 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an verbundenen |
|
|
|
|
|
|
| Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.379.744,39 | 7.379.744,39 |
| 2. Beteiligungen | 3.358.491,43 | 0,00 | 0,00 | 3.358.491,43 | 0,00 | 0,00 |
|
|
3.358.491,43 | 0,00 | 0,00 | 3.358.491,43 | 7.379.744,39 | 7.379.744,39 |
| Gesamt | 13.168.514,13 | 786.033,88 | -1.174,04 | 13.953.373,97 | 22.936.443,62 | 23.599.908,57 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH,
Wolfenbüttel
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbetriebe
Wolfenbüttel GmbH, Wolfenbüttel, -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Stadtbetriebe
Wolfenbüttel GmbH für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung
der
gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des
Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 8. Mai 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Beyer, Wirtschaftsprüfer
Möller, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die
ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden
Aufgaben wahrgenommen und sich von der
Geschäftsführung laufend schriftlich und
mündlich über die Lage und Entwicklung der
Gesellschaft unterrichten lassen.
Der von der Geschäftsführung aufgestellte
Jahresabschluss 2023 einschließlich des
Lageberichtes ist von der durch die
Gesellschafterversammlung am 3. Juli 2023 vorgeschlagenen
und im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Wolfenbüttel am 10. Juli 2023
beauftragten
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 5. Juni
2024 den Jahresabschluss 2023 in der vor gelegten Form
gebilligt und der Gesellschafterversammlung eine dem
Vorschlag der Geschäftsführung über die
Ergebnisverwendung entsprechende Empfehlung gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist damit
nach § 10 des Gesellschaftsvertrages festgestellt.
Wolfenbüttel, den 5. Juni 2024
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Jan Schröder
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadtbetriebe
Wolfenbüttel GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 5.
Juni 2024 festgestellt.