aktiv Rechtsform AG

Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft

Osnabrück ·HRB 1201 Osnabrück ·stadtwerke-osnabrueck.de

Stammdaten

Rechtsform
AG
Anschrift
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück
Handelsregister
HRB 1201, Osnabrück
Eintragungsdatum
30. Dezember 1964
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Eingetragenes Kapital
20.457.113,00 EUR
Vertretungsregelung

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Unternehmenszweck
Die Versorgung der Stadt Osnabrück und anderer Gemeinden mit Elektrizität, Gas, Wasser, Telekommunikation, Straßenbeleuchtung und sonstigen Infrastruktur- und Energiedienstleistungen, die Durchführung der Abwasserbeseitigung, der Betrieb des Personennah- und Ausflugsverkehrs sowie ergänzender Mobilitätsangebote, des Hafens und Bade-, Sport-, Freizeit-, Gesundheits- und Erholungseinrichtungen. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben wahrnehmen, insbesondere solche, die im Interesse der Stadt Osnabrück liegen.

Finanzen

Umsatz 2025
515,52 Mio. €
Mitarbeiter 2025
1.412
Bilanzsumme 2025
1,01 Mrd. €
Jahresergebnis 2025
21,49 Mio. €
15 Vorjahre · Werte mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Bilanz

2025
Aktivseite 62,22 Mio
  • Anlagevermögen 99,9 % 62,13 Mio
  • Aktive latente Steuern 0,1 % 66,6 k
  • Umlaufvermögen 0,0 % 20,7 k
Passivseite 62,22 Mio
  • Eigenkapital 99,4 % 61,83 Mio
  • Verbindlichkeiten 0,6 % 384,5 k
  • Rückstellungen 0,0 % 3,5 k
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Bilanzdaten für 17 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2025
Erträge 504,89 Mio
  • Umsatzerlöse 85,7 % 432,85 Mio
  • Sonstige betriebliche Erträge 8,3 % 41,98 Mio
  • Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3,9 % 19,80 Mio
  • Erträge aus Ergebnisabführung 0,8 % 3,94 Mio
  • Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,6 % 2,92 Mio
  • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 % 1,58 Mio
  • Erträge aus Beteiligungen 0,3 % 1,50 Mio
  • Andere aktivierte Eigenleistungen 0,1 % 271,8 k
  • Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0,0 % −48,3 k
  • Erträge aus Zuschreibungen zum Finanzanlagevermögen 0,0 % 0
Aufwendungen 427,78 Mio
  • Materialaufwand 73,1 % 312,66 Mio
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 11,1 % 47,39 Mio
  • Personalaufwand 8,7 % 37,08 Mio
  • Aufwendungen aus Verlustübernahme 4,4 % 18,69 Mio
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2,5 % 10,76 Mio
  • Sonstige Steuern 0,3 % 1,11 Mio
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,0 % −102,6 k
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,0 % 0
  • Betriebsergebnis 42,81 Mio
  • Finanzergebnis −19,51 Mio
  • Ergebnis nach Steuern 23,41 Mio
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 22,30 Mio
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GuV-Daten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Daniel-Christian Waschow seit 2023 Vorsitzender des Vorstands
  • Dirk Eichholz seit 2023 Vorstandsmitglied
  • Anke Beimes seit 2019 Prokura
  • Bernd Wortmeyer seit 2025 Prokura
  • Jan-Hendrik Funke seit 2023 Prokura
  • Johann Ubben seit 2026 Prokura
  • Maren Fathmann seit 2021 Prokura
  • Theresia Hildegard Korste seit 2019 Prokura
  • Torsten Krier seit 2025 Prokura
28 ehemalige Vertretungsberechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Eigentum & Beteiligungen

Historie

  1. 2026
  2. 29.06.
    Eintritt eines Mitglieds
    Johann Ubben · Gesamtprokura
  3. 07.05.
    Verschmelzung
    Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft
  4. 2025
  5. 23.09.
    Eintritt eines Mitglieds
    Bernd Wortmeyer · Gesamtprokura
  6. 23.09.
    Austritt einer Position
    Wigand Maethner · Gesamtprokura
  7. 19.06.
    Satzungsänderung
    Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft
  8. 27.05.
    Eintritt eines Mitglieds
    Torsten Krier · Gesamtprokura
  9. 12.05.
    Verschmelzung
    Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft
  10. 12.05.
    Verschmelzung
    Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft
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Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

5 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2025 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2024 Jahresabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2023 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2022 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2021 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2024 Jahresabschluss Volltext

Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft

Osnabrück

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Stadtwerke Osnabrück AG betätigt sich als kommunales Unternehmen in verschiedenartigen Geschäftseinheiten. Neben den Geschäftseinheiten Energie sowie Netze und Anlagen, auf die insgesamt mehr als 90 % der im Geschäftsjahr 2024 erzielten Umsatzerlöse entfallen, betätigt sich die Stadtwerke Osnabrück AG in den Geschäftseinheiten Busverkehr, Parken, Güterlogistik, Bäder und Freizeit, Immobilien sowie Erzeugung.

Die Gesellschaft fungiert neben ihrer operativen Tätigkeit auch als Muttergesellschaft des Konzerns Stadtwerke Osnabrück AG. Die bestehenden Anteilsverhältnisse mit verbundenen Unternehmen und Beteiligungen unterstützen die Geschäftseinheiten der Stadtwerke Osnabrück AG bzw. erweitern diese um zusätzliche Leistungen.

Die Aktionärsstruktur der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2024 unverändert.

Die Stadtwerke Osnabrück AG ist nach wie vor ein großer Arbeitgeber in der Region Osnabrück. Zum Jahresende 2024 waren bei der Stadtwerke Osnabrück AG - wie zum entsprechenden Zeitpunkt des Vorjahres - insgesamt 424 Mitarbeitende beschäftigt.

Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag bei 45,2 Jahren (Vorjahr: 45,6).

II. Wirtschaftsbericht

II. a) Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Schwächephase in Deutschland setzt sich fort und die gesamtwirtschaftliche Lage war im Kalenderjahr 2024 von einer wirtschaftlichen Stagnation geprägt. Als exportorientierte Volkswirtschaft leidet Deutschland besonders unter der globalen Konjunkturschwäche, die durch geopolitische Spannungen und die Folgen der Inflation verstärkt wird. Zusätzlich belasten der Umbau zu einer CO2 -neutralen Wirtschaft und der demografische Wandel die Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Februar 2025 um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung ebenfalls 0,2 %. Nachdem die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 in Summe stagnierte, nahm die Wirtschaftsleistung im letzten Quartal des Berichtsjahres ab.

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2024 von durchschnittlich 46,1 Mio. Erwerbstätigen erbracht. Damit wurde der Vorjahreswert um rund 0,2 Mio. Personen übertroffen. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2024 mit 6,0 % knapp über dem Vorjahreswert.

Verbrauchsentwicklung im Energiesektor

Der Energieverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2024 nach vorläufigen Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (vgl. Pressemitteilung vom 18. Dezember 2024) rund 357,5 Mio.t Steinkohleneinheiten. Das entspricht einem Rückgang um ca. 1,3 % gegenüber dem Vorjahr. Damit ist der Energieverbrauch nach den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen auf ein historisches Tief seit der Wiedervereinigung gefallen.

Nachdem es im Vorjahr zu einem deutlichen Rückgang des Energieverbrauchs gekommen war, hat sich der Verbrauchsrückgang im Berichtsjahr verlangsamt. Wegen der nach wie vor ausbleibenden konjunkturellen Erholung gingen von der wirtschaftlichen Entwicklung keine wesentlichen verbrauchssteigernden Effekte auf den Energieverbrauch aus.

Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gingen die Gradtagzahlen für das Jahr 2024, die einen Anhaltspunkt für die benötigte Heizenergie liefern, gegenüber dem Vorjahr um 4,0 % zurück. Allerdings war es in den heizintensiven Monaten Januar, Oktober und November kühler als im Vorjahr, so dass von der leicht wärmeren Witterung nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt ausgehen dürfte.

Verbrauchssteigernde Effekte resultieren hingegen aus dem Anstieg der Gesamtbevölkerung und den sinkenden Energiepreisen. So haben insbesondere energieintensive Branchen ihre Produktion wieder erhöht, allerdings ausgehend von einem sehr geringen Niveau.

Der Erdgasverbrauch in Deutschland lag im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen um ca. 3,0 % über dem Vorjahresniveau. Der Nachfrageanstieg ist insbesondere auf das gesunkene Preisniveau für Erdgas zurückzuführen, auch wenn die Preise im Großhandel immer noch deutlich über dem Niveau von vor der Energiekrise liegen. Insbesondere energieintensive Industriezweige erhöhten im Jahr 2024 ihren Erdgaseinsatz.

Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der Gesamtstromverbrauch in Deutschland im Jahr 2024 um rund 1,3 % über dem Niveau des Vorjahres. Auch diese Entwicklung ist insbesondere durch das gesunkene Preisniveau bedingt. Trotz weiterhin gedämpfter Konjunktur sorgte der Rückgang der Strompreise für einen nachfragebedingten Anstieg des Verbrauchs in einigen Teilbereichen der Industrie. Dennoch ist das Preisniveau im Vergleich zu den Vorjahren hoch und das Verbrauchsniveau im Vergleich zu den Vorjahren unterdurchschnittlich.

Preisentwicklung im Energiesektor

Nachdem die Großhandelspreise im Energiesektor infolge des Beginns der russischen Invasion in die Ukraine im Februar 2022 dramatisch gestiegen sind, ist das Preisniveau in den Jahren 2023 und 2024 wieder deutlich gesunken, aber noch immer auf hohem Niveau. Der durchschnittliche Day-Ahead-Großhandelspreis für Gas lag den Angaben der Bundesnetzagentur zufolge im Jahr 2024 bei rd. 35 € je Megawattstunde. Gegenüber dem Durchschnittspreis von rd. 41 € je Megawattstunde im Jahr 2023 entspricht das einem Rückgang von rd. 14,6 %. Nachdem die Preise in den ersten Monaten des Jahres 2024 noch gesunken sind, kam es im Laufe des Jahres zu einem fast kontinuierlichen Anstieg der Großhandelspreise. Zum Jahresende 2024 lag der Day-Ahead-Großhandelspreis für Gas gemäß Angaben der Bundesnetzagentur bei rd. 50 € je Megawattstunde und damit deutlich über dem Durchschnittspreis des Jahres 2024.

Analog zur Entwicklung der Großhandelspreise für Gas war im Jahr 2022 das Preisniveau für Strom deutlich gestiegen, da Gaskraftwerke im Strommarkt aufgrund des Merit-Order-Systems oft preissetzend sind. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise für Strom in den Jahren 2023 und 2024 zwar wieder deutlich, lagen aber noch immer auf einem höheren Niveau als vor der Energiekrise. Der durchschnittliche Day-Ahead-Großhandelsstrompreis belief sich gemäß einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 2. Januar 2025 im Jahr 2024 auf rd. 79 € je Megawattstunde. Damit liegt das durchschnittliche Preisniveau des Jahres 2024 um rd. 16,8 % unter dem des Vorjahres von rd. 95 € je Megawattstunde. Im Jahresverlauf zeigt sich jedoch eine erneute Zunahme des Day-Ahead-Großhandelspreises, der mit der Entwicklung des Gaspreises korreliert.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Nachfrage im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat sich im Jahr 2024 weiter erholt. Einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vom 10. Februar 2025 zufolge ist bei den Fahrgastzahlen im ÖPNV im bundesweiten Durchschnitt ein Zuwachs von etwa 300 Millionen Kundinnen und Kunden im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Damit liegen die Fahrgastzahlen um rund 3,2 % über dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung ist eng mit dem Deutschland-Ticket verknüpft.

Trotz des deutlichen Zuwachses bei den Fahrgastzahlen steht die Branche vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen, da die Abonnenten des Deutschland-Tickets weit überwiegend keine zusätzlichen Einnahmen bringen. Die weiterhin hohen bzw. steigenden Betriebskosten für den Strom der Elektrobusse, den Treibstoff der Dieselfahrzeuge und das Fahrpersonal führen dazu, dass die Lücke zwischen Ticketeinnahmen und Kostenentwicklung immer größer wird. Darüber hinaus sind aufgrund der Verkehrswende erhebliche Investitionen von den Verkehrsunternehmen zu tätigen, um die Ziele einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität zu erreichen.

Bäder und Freizeit

Nach den Einschränkungen in den Jahren 2020 bis 2022 haben sich die Besucherzahlen in den Schwimmbädern weiter stabilisiert und entsprechen in etwa wieder den Zahlen aus den Vor-Pandemie-Jahren. Diesen positiven Entwicklungen stehen jedoch weiterhin Herausforderungen wie der Personal- und Fachkräftemangel, die noch immer hohen Energiepreise, Investitionsrückstände, die geringeren Investitionsmöglichkeiten, vor allem bei kommunal geprägten Bäder betrieben, sowie ein geringeres Budget der Menschen für Freizeitaktivitäten aufgrund der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten gegenüber.

II. b) Geschäftsverlauf

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt über finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Umsatzerlöse, Ergebnis vor Steuern, Jahresergebnis und Investitionen gehören dabei zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren.

Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
in %
Umsatzerlöse Mio. € 513,5 686,0 -25,1
Ergebnis vor Steuern Mio. € 20,5 6,2 > 100,0
Jahresergebnis Mio. € 13,9 6,7 > 100,0
Investitionen Mio. € 89,6 72,1 24,3

Der deutliche Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die mengenbedingt deutlich gesunkenen Umsätze im Energiebereich sowie die eingetretenen Veränderungen in der Geschäftseinheit Busverkehr zurückzuführen. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Umsatzerlöse im Bereich des ÖPNV im Wesentlichen durch die Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH erzielt. Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern und das Jahresergebnis ergeben sich hieraus jedoch nicht, da mit der SWO Mobil GmbH ein Gewinnabführungsvertrag besteht.

Der Anstieg des Ergebnisses vor Steuern ist maßgeblich durch nicht-operative Ergebniseffekte wie den anteiligen Verlustausgleich der Gesellschafterin Stadt Osnabrück für die Erbringung des ÖPNV und Buchgewinnen aus dem Verkauf von Anlagevermögen bedingt. Darüber hinaus waren im Berichtsjahr deutlich geringere Zuführungen zu den Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken vorzunehmen und entsprechende Rückstellungen aus Vorjahren aufzulösen.

Das operative Ergebnis vor Steuern liegt hingegen unter dem Vorjahreswert. Im Strom- und insbesondere im Gasvertrieb zeigen sich nach dem außerordentlich guten Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 im Berichtsjahr deutliche Rückgänge bei den Deckungsbeiträgen.

Das operative Ergebnis vor Steuern wird weiterhin durch hohe Defizite aus den Geschäftseinheiten Busverkehr bzw. Bäder und Freizeit belastet.

Nach Abzug der Steuern, die im Wesentlichen auf Ertragsteueraufwendungen aufgrund des positiven Ergebnisses entfallen, verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 13,9 Mio. €

Zu den Investitionen wird auf das Kapitel II. C und zur Entwicklung der für die Ertragslage wesentlichen Geschäfte der Stadtwerke Osnabrück AG auf die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen.

Neben finanziellen Leistungsindikatoren sind unverändert auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren relevant. So ist das Unternehmen bestrebt, enge Beziehungen zu seinen Kunden und eine gute Reputation aufzubauen. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden von der Stadtwerke Osnabrück AG anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft der Kunden gemessen, die in den Bereichen Energie und Busverkehr in etwa auf dem Niveau des Vorjahres und damit verbesserungsbedürftig und im nicht zufriedenstellenden Bereich blieb. Im Bäderbereich konnte die Weiterempfehlungsbereitschaft hingegen teilweise auf dem guten Niveau des Vorjahres gehalten werden, bei einigen Bereichen des Bäderbetriebs waren jedoch Rückgänge bei der Weiterempfehlungsbereitschaft zu verzeichnen.

Relevante Entwicklungen in den einzelnen Geschäftseinheiten

Energie

Strom

Der Stromabsatz an Endkunden betrug im Jahr 2024 insgesamt 552,3 Mio. kWh. Damit ist die Absatzmenge gegenüber dem Vorjahr deutlich um 19,9 % gesunken.

Im Privatkundensegment sank die Verkaufsmenge aufgrund der geringeren Anzahl an Verträgen um 10,3 % auf 208,1 Mio. kWh. Neben dem Kundenrückgang zeigten sich die Einspareffekte in den Haushalten sowie der zunehmende Anteil der Selbsterzeuger durch Photovoltaik.

Auch im Gewerbekundensegment führten die geringere Anzahl an Verträgen sowie die Einspar- und Erzeugungseffekte zu einem Rückgang des Gesamtabsatzes um 6,2 % auf 57,4 Mio. kWh.

Der deutlichste Rückgang zeigte sich im Sondervertragsbereich. Durch die Umsetzung der neuen Vertriebsstrategie sowie der Konzentration auf den regionalen Absatzmarkt und risikoärmere Branchen verminderte sich der Absatz um 27,5 % auf 286,8 Mio. kWh.

Aufgrund des deutlichen Absatzrückgangs in allen Segmenten liegt der Gesamtumsatz mit Endkunden um 22,3 % unter dem Vorjahresniveau und beläuft sich auf 145,8 Mio. €. Die Durchschnittserlöse reduzierten sich leicht, da den gesunkenen Energiepreisen gestiegene Stromnetzentgelte und Umlagen gegenüberstehen.

Das im Zuge der weiteren Portfoliobewirtschaftung durch die Stadtwerke Osnabrück AG abgewickelte Volumen lag um 35,3 % unter dem des Vorjahres. Die Umsatzerlöse hieraus liegen um 37,7 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Im Spartenergebnis ist dieser Aspekt inkludiert.

Gas

Der Gasabsatz an Endkunden ist im Geschäftsjahr 2024 mit 1.379,6 Mio. kWh gegenüber dem Vorjahr deutlich um 32,1 % gesunken.

Der Verkauf von Erdgas an Privathaushalte reduzierte sich um 17,4 % auf 669,4 Mio. kWh. Hauptursache war der Kundenrückgang durch den in diesem Segment wieder erstarkten Wettbewerb. In dem wettbewerblich noch sensibleren Marktsegment, den Gewerbekunden, liegt der Gesamtabsatz um 12,2 % unter Vorjahresniveau und beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf 307,1 Mio. kWh.

Im absatzstärksten, aber margenschwächsten Segment, den Sondervertragskunden, ging der Absatz deutlich um 53,7 % auf 403,2 Mio. kWh zurück. Wie im Strombereich wurde das Absatz- bzw. Kundenportfolio unter Risikoaspekten bewusst zurückgeführt.

Aufgrund der deutlich geringeren Absatzmenge ist der Gesamtumsatz mit Endkunden um 27,8 % auf 130,9 Mio. € gesunken. Die Durchschnittserlöse stiegen dabei gegenüber dem Jahr 2023 leicht an.

Das im Zuge der weiteren Portfoliobewirtschaftung durch die Stadtwerke Osnabrück AG abgewickelte Volumen lag um 31,7 % unter dem des Vorjahres. Die Umsatzerlöse hieraus liegen um 29,8 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Im Spartenergebnis ist dieser Aspekt inkludiert.

Wärme

Der Wärmeabsatz an Dritte ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 leicht um 0,6 % auf 50,5 Mio. kWh gestiegen.

Da das Preisniveau in etwa auf Vorjahresniveau gehalten werden konnte, liegen die Umsätze in Höhe von 7,0 Mio. € nur geringfügig über denen des Vorjahres. Die weiterhin hohen Einsatzkosten in der Wärmeerzeugung - insbesondere für Erdgas und Holz - führten noch nicht zu einer Entlastung.

Erzeugung

Die Stadtwerke Osnabrück AG ist an der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (im Folgenden: TKL) beteiligt. Durch die außergewöhnliche Marktlage haben sich - abweichend zu den Vorjahren - in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 positive Bewirtschaftungsergebnisse aus der TKL-Kraftwerksscheibe ergeben.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist jedoch weiterhin davon auszugehen, dass die erzielbaren Erzeugungsmargen (clean dark spread) bis zur geplanten Stilllegung des Kraftwerks im Jahr 2032 nicht ausreichen werden, die nicht variablen Kosten über die Restnutzungsdauer des TKL-Kraftwerks in vollem Umfang zu decken. Aus diesem Grund wurden bereits in der Vergangenheit erhebliche Rückstellungen für die gegenüber TKL eingegangene Abnahmeverpflichtung von Strommengen gebildet. Das Vorsteuerergebnis des Geschäftsjahres 2024 ist in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 10,4 Mio. €) durch Rückstellungszuführungen belastet.

Netze und Anlagen

Strom- und Gasnetze

Die örtlichen Strom- und Gasnetze im Stadtgebiet Osnabrück werden nicht von der Stadtwerke Osnabrück AG, sondern von der Tochtergesellschaft SWO Netz GmbH, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht, betrieben. Die SWO Netz GmbH konnte in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld den Ergebnisbeitrag aus Konzernsicht weiterhin auf einem hohen positiven Niveau halten und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Daher ergibt sich bei der SWO Netz GmbH wiederum ein deutlich positives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 4,0 Mio. €, das allerdings - unter anderem bedingt durch höhere Personalaufwendungen aufgrund der gestiegenen Anzahl der Mitarbeitenden sowie gestiegene vorgelagerte Netzentgelte und höhere Strombezugskosten für Netzverluste - um 1,0 Mio. € unter dem entsprechenden Vorjahreswert liegt.

Wasser

Der Gesamtabsatz an Wasser liegt im Geschäftsjahr 2024 mit insgesamt 11,1 Mio. m3 um 1,9 % über dem Vorjahreswert. Da der Sommer des Jahres 2024 - wie bereits im vorherigen Jahr -regenreich war, blieb der Verbrauch im absatzreichen Haushaltssektor trotz einer leichten Steigerung auf einem unterdurchschnittlichen Niveau.

Trotz des nur geringen Anstiegs des Gesamtabsatzes an Wasser stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 9,9 % auf 21,8 Mio. €, da die Preise unterjährig erhöht wurden.

Entwässerung

In den beiden Klärwerken in Eversburg und Hellern lag die Jahresabwassermenge im Geschäftsjahr 2024 bei insgesamt rund 19,2 Mio. m3. Gegenüber dem Vorjahr verminderte sich damit die aufbereitete Wassermenge um ca. 2,8 %. Ein Grund hierfür ist die gesunkene Niederschlagsmenge, die mit 973 Litern pro m2 unter dem Vorjahreswert von 1.161 Litern pro m2 lag.

Bäder und Freizeit

Im Geschäftsjahr 2024 konnte mit 1,1 Mio. Besuchern das hohe Niveau des Vorjahres (1,2 Mio. Besucher) nicht ganz gehalten werden. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Sanierung und die damit verbundene teilweise Sperrung der Zufahrtsstraße des Nettebades seit dem Sommer 2024 zurückzuführen.

Die Umsätze des Bäder- und Freizeitbereichs betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt rund 10,3 Mio. € und liegen um ca. 0,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert.

Der Betrieb der drei Bäder ist strukturell defizitär, so dass sich für den Bäder- und Freizeitbereich ein deutlich negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von - 5,4 Mio. € ergibt. Maßgebliche Ergebnisbelastungen resultieren im Berichtsjahr insbesondere aus den weiterhin hohen Personal- und Energiekosten. Positive Ergebniseffekte resultieren hingegen aus der Ausbuchung von verjährten Verpflichtungen in Höhe von 0,6 Mio. €.

Abweichend zu den Vorjahren konnte die E-Kartbahn einen positiven Ergebnisbeitrag zum Vorsteuerergebnis des Bäder- und Freizeitbereichs in Höhe von 0,3 Mio. € beisteuern, der jedoch maßgeblich durch den Buchgewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen beeinflusst ist. Im Zuge der Fokussierung auf das Kerngeschäft ist das Nettedrom seit dem 1. Januar 2024 langfristig verpachtet und wird durch einen neuen Betreiber fortgeführt.

Busverkehr

Die Stadtwerke Osnabrück AG wurde von der Stadt Osnabrück mit Vertrag vom 17. November 2009 mit der Erbringung des ÖPNV in der Stadt Osnabrück und vereinzelten Strecken in der Region Osnabrück betraut. Der Vertrag endete am 30. Juni 2024 und war damit im ersten Halbjahr des Berichtsjahres noch gültig.

Die Stadtwerke Osnabrück AG ist alleinige Gesellschafterin der SWO Mobil GmbH und hat im Jahr 2020 einen Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Tochtergesellschaft abgeschlossen. Mit Vertrag vom 30. März 2023 hat die Stadtwerke Osnabrück AG die SWO Mobil GmbH mit der Erbringung von Leistungen im ÖPNV in Stadt und Landkreis Osnabrück gemäß § 42 PBefG beauftragt. Der Vertrag trat am 1. April 2023 in Kraft und besaß eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Bis zum 31. März 2023 wurden die Dienstleistungen im ÖPNV direkt von der Berichtsgesellschaft bzw. von ihr beauftragten Subunternehmern erbracht. Um die SWO Mobil GmbH auch operativ in die Lage zu versetzen, den ÖPNV zu erbringen, wurden bereits zum 1. April 2023 Anlagegüter wie Busse, Ladeinfrastruktur der E-Busse sowie Hard- und Softwarekomponenten zu handelsrechtlichen Buchwerten an die SWO Mobil GmbH übertragen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 Mitarbeitende der Organisationseinheit Verkehrsbetrieb im Wege des Betriebsübergangs im Sinne des § 613a BGB in die Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH überführt.

Die SWO Mobil GmbH hat im Dezember 2023 von der Stadt Osnabrück einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) erhalten, auf dessen Basis sie ab dem 1. Juli 2024 den ÖPNV in Osnabrück und auf vereinzelten Linien im Umland erbringt. Die Laufzeit des öDA beträgt 15 Jahre.

Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 30. Mai 2024 hat die Stadtwerke Osnabrück AG Vermögensteile (z. B. Verträge, Beförderungsansprüche und Forderungen) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH übertragen. Die Übernahme der Vermögensteile ist im Innenverhältnis zum 1. Januar 2024 erfolgt. Von diesem Moment an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Stadtwerke Osnabrück AG, die das übertragene Vermögen betreffen, als für Rechnung der SWO Mobil GmbH vorgenommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Stadtwerke Osnabrück AG am 1. Juli 2024 wirksam geworden.

Die auf Basis der übertragenen Vermögensteile erzielten Umsatzerlöse des 1. Halbjahres 2024 sind aufgrund des Ausgliederungsstichtags 1. Januar 2024 rückwirkend der SWO Mobil GmbH zuzurechnen. Die SWO Mobil GmbH hat im Geschäftsjahr 2024 ein negatives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 13,9 Mio. € erzielt, das aufgrund des Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Osnabrück AG auszugleichen ist und das Ergebnis der Geschäftseinheit Busverkehr belastet.

Die Stadtwerke Osnabrück AG hat wiederum im Geschäftsjahr 2024 aufgrund des öDA der Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH eine Ausgleichszahlung von der Stadt Osnabrück in Höhe von 6,0 Mio. € erhalten. Trotz der Ausgleichsleistung ergibt sich in der Geschäftseinheit Busverkehr ein deutlich negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von 12,7 Mio. €, das wesentlich durch die Übernahme des Verlustes der SWO Mobil GmbH aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages bedingt ist.

Aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen ist eine Vergleichbarkeit der finanziellen Leistungsindikatoren der Geschäftseinheit Busverkehr mit dem Vorjahr nur eingeschränkt möglich.

Parken

Das Geschäftsfeld Parken wird nicht direkt von der Berichtsgesellschaft, sondern von der Tochtergesellschaft Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: OPG) betrieben, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Das Geschäftsjahr 2024 der OPG war durch eine gute Auslastung der Parkhäuser und Parkplätze gekennzeichnet. Die Ertragslage hat sich durch die durchgeführte Erhöhung der Kurzparkertarife und die Verschiebung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen in das Folgejahr weiter verbessert, so dass die OPG ein deutlich positives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 3,1 Mio. € erzielen konnte.

Güterlogistik

Das Betriebs- und das Jahresergebnis der Geschäftseinheit Güterlogistik liegen deutlich unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen jedoch nicht aus dem operativen Geschäft, sondern ist auf eine im Berichtsjahr vorgenommene Wertberichtigungen im Finanzanlagevermögen sowie Buchgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen im Vorjahr zurückzuführen.

Das operative Geschäft Eisenbahnbetrieb wird im Wesentlichen von der Tochtergesellschaft EHB Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft Region Osnabrück mbH (EHB) betrieben, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Die EHB erbringt im Hafen Osnabrück Rangierdienstleistungen für Dritte und nutzt dafür wie in den Vorjahren die Eisenbahninfrastruktur der Stadtwerke Osnabrück AG. Die zu entrichtenden Nutzungsentgelte sowie die aufgrund diverser Instandhaltungsmaßnahmen an einer Dieselstreckenlok erforderliche Anmietung einer Leihlok haben das operative Ergebnis der EHB belastet und konnten bei der Berechnung der erbrachten Dienstleistungen nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich bei der EHB ein negatives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 0,8 Mio. €.

II. c) Lage

Ertragslage

Erläuterung der wesentlichen Abweichungen zum vorherigen Geschäftsjahr

Die Umsatzerlöse der Stadtwerke Osnabrück AG betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 513,5 Mio. € und lagen damit deutlich um 172,5 Mio. € bzw. 25,1 % unter dem Wert des Vorjahres. Wesentliche Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich insbesondere in der Geschäftseinheit Energie. Hier sind mengenbedingt die Umsätze im Strombereich um 81,6 Mio. € und die Umsätze im Gasbereich um 83,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Darüber hinaus liegen die Umsatzerlöse der Geschäftseinheit Busverkehr aufgrund der geänderten Betrauung ab dem 1. Juli 2024 und der mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2024 erfolgten Ausgliederung der Kundenverträge um 24,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 25,9 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 Mio. € gestiegen. Diese Entwicklung ist insbesondere durch nicht-operative Ergebniseffekte wie die hohen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 9,6 Mio. € bedingt, die deutlich um 9,0 Mio. € über dem Vorjahreswert liegen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entfallen in Höhe von 8,7 Mio. € auf die Auflösung von Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken. Darüber hinaus werden unter diesem Posten die erstmalige Ausgleichszahlung der Stadt Osnabrück für die Verluste aus der Erbringung des ÖPNV in Höhe von 6,0 Mio. € und Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) ausgewiesen.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Bezugskosten für Energie und verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr preis- und mengenbedingt deutlich um 141,3 Mio. € auf 361,1 Mio. €. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen liegen mit 41,3 Mio. € um 29,2 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Durch das Auslaufen der Betrauung bzw. die vertraglichen Veränderungen in der Geschäftseinheit Busverkehr waren deutlich weniger Fremdleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen im ÖPNV von der Stadtwerke Osnabrück AG in Anspruch zu nehmen.

Der Rohertrag des Geschäftsjahres 2024 beläuft sich auf 110,9 Mio. €. Obwohl der negative Ergebnisbeitrag aus dem Busverkehr erstmalig nicht mehr in diesem Posten enthalten ist, liegt der Rohertrag um 2,4 Mio. € unter dem entsprechenden Wert des Vorjahres. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Ergebnisverschlechterung des Energievertriebs nach dem außerordentlich guten Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen. Im Rohertrag des Vorjahres waren Mehrerlöse aus dem (Termin-)Verkauf von Gasmengen zum Zeitpunkt noch hoher Marktpreise enthalten.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Mio. € bzw. 2,9 % gestiegen. Den Mehraufwendungen aufgrund der unterjährigen Tariferhöhung stehen Entlastungen aufgrund der gesunkenen durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden gegenüber. Zum 1. April 2023 wurden die Mitarbeitenden der Organisationseinheit Verkehrsbetrieb in die Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH überführt, so dass die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr um 39 Mitarbeitende gesunken ist.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen liegen trotz der im Berichtsjahr vorgenommenen Investitionen um 0,4 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung ist insbesondere durch die außerplanmäßigen Abschreibungen des Vorjahres in Höhe von 1,9 Mio. € bedingt.

Der deutliche Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um insgesamt 15,8 Mio. € ist im Wesentlichen nicht durch das operative Geschäft bedingt, sondern nahezu vollständig auf die im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedrigere Zuführung zu den Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken sowie drohende Verluste aus Strombezugsverpflichtungen aus dem Trianel Kohlekraftwerk in Lünen zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Berichtsjahres sind entsprechende Ergebnisbelastungen in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €) bzw. 0,6 Mio. € (Vorjahr: 10,4 Mio. €) enthalten.

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -19,8 Mio. € und hat sich um 13,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Erbringung des ÖPNV als defizitäre Tätigkeit ab dem Jahr 2024 hauptsächlich durch die Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH erfolgt und die entsprechenden Verluste damit nicht mehr im Betriebsergebnis, sondern im Rahmen der Verlustübernahme im Finanzergebnis ausgewiesen werden.

Das Steuerergebnis des Berichtsjahres ist aufgrund des positiven Jahresergebnisses sowie der damit verbundenen Aufwendungen für Ertragsteuern negativ und beläuft sich auf 5,3 Mio. €. Im Vorjahr war das Steuerergebnis aufgrund der zum Abschlussstichtag 31.12.2023 vorzunehmenden Anpassung der aktiven latenten Steuern positiv. Damit hat sich das Steuerergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Mio. € vermindert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2024 schließt mit einem Jahresüberschuss von 13,9 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €).

Erläuterung der wesentlichen Plan-Ist-Abweichungen

Bei der Erstellung des im Dezember 2023 beschlossenen Wirtschaftsplans 2024 wurde nicht berücksichtigt, dass die Umsatzerlöse im Busverkehr aufgrund der Ausgliederung der Kundenverträge und Beförderungsansprüche mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2024 der Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH zuzurechnen sind. Vor diesem Hintergrund ergeben sich bei den Umsatzerlösen negative Planabweichungen in Höhe von 8,0 Mio. €, die nahezu vollständig auf die Geschäftseinheit Busverkehr entfallen.

Das Ergebnis vor Steuern liegt um insgesamt 7,4 Mio. € über dem Ansatz im Wirtschaftsplan. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die im Vergleich zum Plan erzielten Ergebnisverbesserungen in den Geschäftseinheiten Netze und Anlagen, Busverkehr sowie Bäder und Freizeit, wodurch insbesondere die negative Planabweichung des Vorsteuerergebnisses im Gasvertrieb vollständig kompensiert werden konnte.

Das Steuerergebnis des Berichtsjahres liegt um lediglich 0,2 Mio. € über dem Ansatz in der Planung. Gegenüber den Annahmen des Wirtschaftsplans 2024 wurde ein um 7,2 Mio. € besseres Jahresergebnis 2024 erzielt.

Finanzlage

Die Kapitalflussrechnung weist die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit und den Finanzmittelbestand aus.

Kapitalflussrechnung
(in Mio. €)
2024 2023
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 77,7 17,5
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -82,2 -37,1
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 22,6 -20,8
Veränderung des Finanzmittelbestandes 18,1 -40,4
Finanzmittelbestand zum Jahresanfang -8,7 31,7
Finanzmittelbestand zum Jahresende 9,4 -8,7
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
(in Mio. €)
2024 2023
Liquide Mittel 8,6 4,4
Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten 0,0 -13,2
Cash-Pooling 0,8 0,1
Finanzmittelbestand zum Jahresende 9,4 -8,7

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 77,7 Mio. € und liegt damit deutlich um 60,2 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dieser hohe Anstieg ist unter anderem durch den Rückgang des Vorratsvermögens und der Forderungen begründet. Darüber hinaus wirkt sich die positive Entwicklung des Jahresergebnisses, das um 7,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau liegt, auf den Anstieg des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit aus.

Der weiterhin negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 45,1 Mio. € auf nunmehr - 82,2 Mio. €. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 Mio. € gestiegenen Investitionen in das Anlagevermögen und die um 20,3 Mio. € geringeren Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens.

Der im Berichtsjahr positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist maßgeblich durch die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen in Höhe von insgesamt 42,0 Mio. € beeinflusst. Damit liegen die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten um 34,0 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Vor dem Hintergrund der im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Mio. € niedrigeren Tilgungsleistungen erhöhte sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit um 43,4 Mio. € auf 22,6 Mio. €.

Investitionen

Die Investitionen in das Anlagevermögen der Stadtwerke Osnabrück AG bewegen sich auf hohem Niveau und sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Investiert wurden im Berichtsjahr insgesamt 89,6 Mio. € (Vorjahr: 72,1 Mio. €).

In der Geschäftseinheit Netze und Anlagen wurden davon 47,9 Mio. € (Vorjahr: 32,1 Mio. €) investiert. Insbesondere wurde im Berichtsjahr der Glasfaserausbau im Stadtgebiet Osnabrück weiter vorangetrieben und Investitionen in Höhe von insgesamt 16,7 Mio. € getätigt. Der Neubau des Wasserwerkes in Thiene (1,9 Mio. €) wurde begonnen und für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation Am Limberg wurden im Berichtsjahr weitere 1,3 Mio. € investiert. In der Geschäftseinheit Güterlogistik wurden Investitionen in Höhe von 3,0 Mio. € für die Vertiefung des Hafenbeckens getätigt.

Die wesentlichen Investitionen im Bereich des Finanzanlagevermögens betreffen die Dotierung von Kapitalrücklagen bei der WiO - Wohnen in Osnabrück GmbH in Höhe von 4,4 Mio. €. Darüber hinaus wurden den Tochtergesellschaften SWO Netz GmbH und Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH Gesellschafterdarlehen in Höhe von 20,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € gewährt.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Stadtwerke Osnabrück AG hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 31,3 Mio. € auf 836,6 Mio. € erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 3,9 %.

Wesentliche Veränderungen auf der Aktivseite der Bilanz haben sich im Anlagevermögen ergeben, wo insbesondere die Sachanlagen und das Finanzanlagevermögen aufgrund der im Berichtsjahr vorgenommenen Investitionen um 34,4 Mio. € bzw. 19,4 Mio. € über dem Wert des Vorjahres liegen. Auf die entsprechenden Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung im vorstehenden Kapitel wird an dieser Stelle verwiesen.

Das Umlaufvermögen liegt deutlich um 23,1 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf den stichtagsbedingten Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen. Darüber hinaus haben sich die Vorräte insbesondere aufgrund des preis- und mengenbedingt niedrigeren Bestandes an CO2 -Zertifikaten um 9,4 Mio. € vermindert.

Auf der Passivseite der Bilanz haben sich Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr insbesondere beim Eigenkapital und dem Sonderposten aus Investitionszuschüssen ergeben.

Das gezeichnete Kapital von 20,5 Mio. € führt zusammen mit der stillen Einlage in Höhe von 45,0 Mio. €, den Kapital- und Gewinnrücklagen sowie dem positiven Jahresergebnis 2024 zu einem Eigenkapital von insgesamt 223,8 Mio. € (Vorjahr: 202,9 Mio. €). Die Eigenkapitalquote erhöht sich trotz der gestiegenen Bilanzsumme auf 26,8 % (Vorjahr 25,2 %), da im Berichtsjahr Eigenkapitalzuführungen in Form einer Dotierung der Kapitalrücklage in Höhe von 4,4 Mio. € erfolgt sind und ein positives Jahresergebnis in Höhe von 13,9 Mio. € erzielt werden konnte.

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen beinhaltet insbesondere die Erneuerungsrücklage, die für die Erneuerung von Anlagegütern im Bereich der Stadtentwässerung verwendet und jährlich mit 1,67 % der ursprünglich erhaltenen Beträge aufgelöst wird. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2024 erhaltenen Investitionszuschüsse hat sich ein Anstieg des Postens um 6,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ergeben.

Bei den Verbindlichkeiten, die insgesamt um 2,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, haben sich gegenläufige Effekte ergeben. Während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vor dem Hintergrund der Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen um insgesamt 17,4 Mio. € gestiegen sind, hat sich bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt ein Rückgang um 11,5 Mio. € ergeben.

Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens

Auch wenn das Jahresergebnis 2024 zum Teil auf oben beschriebene nicht-operative Effekte zurückzuführen ist, blickt die Stadtwerke Osnabrück AG auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurück. Insgesamt konnte ein deutlich positives Jahresergebnis in Höhe von 13,9 Mio. € erzielt werden, das über dem Vorjahres- und dem Planwert liegt.

In einem wirtschaftlich nach wie vor herausfordernden Umfeld resultieren positive Ergebniseffekte insbesondere aus den Geschäftseinheiten Energie sowie Netze und Anlagen. Im Strom- und insbesondere im Gasvertrieb zeigen sich nach dem außerordentlich guten operativen Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 im Berichtsjahr jedoch deutliche Ergebnisrückgänge. Erhebliche Ergebnisbelastungen ergeben sich auch aus den weiterhin deutlich defizitären Geschäftseinheiten Busverkehr sowie Bäder und Freizeit.

Zum Abschlussstichtag ist das Anlagevermögen vollständig durch langfristige Mittel der Gesellschaft finanziert. Finanzielle Mittel stehen zum Ausgleich saisonaler Liquiditätsschwankungen über eingeräumte Kreditlinien zur Verfügung.

III. Angabe zur Rechnungslegung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Um Diskriminierung zu vermeiden, hat die Stadtwerke Osnabrück AG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Zu den zu entflechtenden Tätigkeitsbereichen zählen zum einen die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung oder der Betrieb von Flüssiggas-Anlagen (LNG-Anlagen), zum anderen gehört zu den Tätigkeiten darüber hinaus jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Die Tätigkeitsabschlüsse sind mit dem geprüften Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen.

Mit ihrem Tätigkeitsabschluss 2024 erfüllt die Stadtwerke Osnabrück AG die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In der internen Rechnungslegung wird gemäß § 6b EnWG die Auswertbarkeit der Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung, der anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie der anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sichergestellt. Darüber hinaus werden für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt.

IV. Prognosebericht

Die deutschen Energieversorger müssen sich seit mehreren Jahren einem äußerst schwierigen Marktumfeld stellen, das durch unklare finanzpolitische Rahmenbedingungen, eine unbefriedigende gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine weiter verschärft wurde.

Erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren

Für das Geschäftsjahr 2025 wird für die finanziellen Leistungsindikatoren folgende Entwicklung erwartet:

Ist 2024 Plan 2025 Veränderung
in %
Umsatzerlöse Mio. € 513,9 400,3 -22,1
Ergebnis vor Steuern Mio. € 20,5 12,1 -41,0
Jahresergebnis Mio. € 13,9 8,5 -38,8
Investitionen Mio. € 89,6 67,5 -24,7

Unklare finanzpolitische Rahmenbedingungen und weiterhin zunehmende Bürokratie

Der kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 angepasste Bundeshaushalt 2024 brachte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Energieversorgungsunternehmen mit sich. Die Beendigung der Regierungskoalition im November 2024 hat dazu geführt, das für das Jahr 2025 bisher gar kein Bundeshaushalt beschlossen werden konnte. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, das angepasste finanzpolitische Rahmenbedingungen einen negativen Einfluss auf die kurz- und mittelfristige Entwicklung des Unternehmens mit sich bringen könnten. Darüber hinaus nimmt der Umfang der gesetzlichen Berichts- und Nachweispflichten für Unternehmen ungebremst zu.

Schwierige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nachdem das Bruttoinlandsprodukt 2022 noch leicht gestiegen war, zeigte sich in den Jahren 2023 und 2024 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Auch für das Geschäftsjahr 2025 ist bestenfalls eine stagnierende Entwicklung zu erwarten. Darüber hinaus muss im Geschäftsjahr 2025 mit deutlichen Kostensteigerungen im Personalbereich aufgrund erwartet hoher Tarifabschlüsse gerechnet werden. Insgesamt zeigen sich anhaltend schwierige Rahmenbedingungen, die sich erheblich auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auswirken können.

Mittelfristige Auswirkungen der Energiewende

Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung der Energie- und Wärmewende beschlossen. Insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung müssen die Anstrengungen zum Wechsel von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien ebenfalls verstärkt werden. Die Stadtwerke Osnabrück AG ist gefordert, Produkte und Projekte zu entwickeln, um wirtschaftlich von der Energiewende profitieren zu können und gleichzeitig die zu erwartenden Umsatz- und Ergebnisbelastungen im Gasgeschäft zu kompensieren. Konkrete Projekte zur Umsetzung der "Wärmewende" sind in der Unternehmensplanung aufgrund der noch fehlenden Datenbasis bisher nicht in nennenswertem Umfang hinterlegt. Die Stadtwerke Osnabrück AG geht davon aus, dass bei einer Beendigung der Wärmeversorgung mit Erdgas eine volle Refinanzierung der in den Vorjahren getätigten Netzinvestitionen sichergestellt ist.

Unsicherheiten und Risiken aus der Ukraine-Krise für die geplante Entwicklung

Es besteht weiterhin eine hohe Unsicherheit hinsichtlich des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen. Die Energiemärkte haben sich zwar im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 weiter beruhigt, eine neuerliche Zuspitzung der Lage ist jedoch nicht auszuschließen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es weiterhin denkbar, dass sich aus den durch den Krieg in der Ukraine bedingten Marktentwicklungen erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke Osnabrück AG, insbesondere in der Geschäftseinheit Energie, ergeben können. Auf die Erläuterungen im Risiko- und Chancenbericht wird an dieser Stelle verwiesen.

Erwartete Entwicklung der strategischen Geschäftseinheiten

Die Entwicklungen der Energiemärkte sind kaum zu planen und einer hohen Volatilität unterworfen. Die aktuelle Vermarktungssituation im Bereich der konventionellen Stromerzeugung sowie die aktuelle Beschaffungssituation im Strom- und Gasbereich führen in diesen Geschäftseinheiten zu Ergebnisrückgängen im Jahr 2025.

Für die betrauten Bereiche der Bäder sowie die unter dem öDA zusammengenfassten Leistungen des Busverkehrs ist der Ausgleich der entstehenden Verluste durch die Stadt Osnabrück eingeplant. Im Jahr 2025 ist der Verlustausgleich im verabschiedeten Haushalt der Stadt Osnabrück hinterlegt. Für die Folgejahre hat die Stadt Osnabrück die Bereitschaft zur Übernahme der Defizite durch eine vom Rat der Stadt Osnabrück verabschiedete Finanzierungszusage erklärt.

Darüber hinaus sind aus den Aktivitäten der Strategischen Geschäftseinheit Netze & Anlagen mittelfristige steigende Ergebnisbeiträge zu erwarten.

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der ÖPNV in Osnabrück deutliche Fahrgast- und auch Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Weiterhin führten überproportionale Kostensteigerungen zu einem deutlichen Anstieg des Defizits im Busverkehr. Die Fahrgastzahlen haben sich seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder erholt. Die Umsatzentwicklung ist insbesondere aufgrund von noch festzulegenden Einnahmeaufteilungskriterien des Deutschlandtickets nicht sicher zu prognostizieren. Andererseits ist durch Kostensteigerungen für den Strom der Elektrobusse, die Treibstoffkosten der Dieselfahrzeuge sowie die Tarifabschlüsse für das Fahrpersonal mit weiter steigenden Defiziten zu rechnen. Auf Grundlage der Finanzierungszusage der Stadt Osnabrück ist der Ausgleich der Defizite aus dem Busverkehr in der Planung hinterlegt.

Der Rat der Stadt Osnabrück hat im Jahr 2024 die Leitplanken für die Entwicklung des Zukunftsnetzes des ÖPNV in Osnabrück beschlossen. Ziel dieses Projektes ist die Erarbeitung eines angepassten Netz- und Linienplans, der einen dauerhaft finanziell tragbaren Busverkehr bei gleichzeitig hoher Leistungsfähigkeit und Kundenzufriedenheit sicherstellt. Mit Ergebnissen aus diesem Projekt sowie mit entsprechenden Beschlüssen des Stadtrates ist im Laufe des Jahres 2025 zu rechnen. Die Daten sind dann voraussichtlich in der Planung der Jahre 2026 ff. zu berücksichtigen.

Für das Geschäft Parken ist davon auszugehen, dass sich die positive Geschäftsentwicklung weiter fortsetzt.

Im Bäder- und Freizeitbereich ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Besucher in den Osnabrücker Bädern in den Jahren 2025 und 2026 unter denen des Berichtsjahres liegen wird. Grund ist die Sanierung und die damit verbundene teilweise Sperrung der Zufahrtsstraße des Nettebades seit dem Sommer 2024. Die negativen Auswirkungen auf die Besucherzahlen waren in den ersten Monaten der Straßensperrung nicht so gravierend wie zunächst befürchtet, trotzdem ist mit einer negativen Auswirkung auf die Umsatzentwicklung zu rechnen. Weiterhin belasten die Energiepreise sowie die zu erwartende Personalkostensteigerung das Ergebnis der Bäder.

Die von der Stadtwerke Osnabrück AG sowie der Tochtergesellschaft SWO Netz GmbH betriebene Infrastruktur der Ver- und Entsorgungsnetze bildet weiterhin das wirtschaftliche Rückgrat des Unternehmens. Die bestehenden Konzessionsverträge für die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung im Netzgebiet Osnabrück sichern diese Grundlage langfristig.

Prozessoptimierungen

Die Gewinnung von neuen qualifizierten Mitarbeitern wird aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels erhebliche Anstrengungen erfordern. Um diese Entwicklungen abzumildern, sind Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie zur Erhöhung der Prozesseffizienz zu definieren und umzusetzen.

Geplante Investitionen

Vor dem Hintergrund, die bestehende Infrastruktur, insbesondere in der Wasserversorgung und der Entwässerung, auch weiterhin zukunftsfest aufzustellen sowie den Ausbau des Glasfasernetzes in Osnabrück weiter voranzutreiben, werden sich die Investitionen auch in der Folgeperiode auf einem hohen Niveau von rund 67,5 Mio. € bewegen. Aufgrund aktuell noch fehlender Planungsgrundlagen sind Investitionen zur Umsetzung der "Wärmewende" in diesen Ansätzen bisher nicht bzw. nur rudimentär berücksichtigt.

Erwartete Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Die Stadtwerke Osnabrück AG steht als kommunales Unternehmen in besonderer Verantwortung für die Bürger und Bürgerinnen in der Stadt und der Region Osnabrück. Das Unternehmen wird auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag für eine hohe Versorgungssicherheit in der Region leisten. So besteht im Hinblick auf die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren das Ziel, enge Beziehungen zu den Kunden aufzubauen und die Reputation der Stadtwerke Osnabrück AG als umweltbewusster Lokal- und Regionalversorger sicherzustellen.

V. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Chancen- und Risikomanagement

Die Stadtwerke Osnabrück AG ist durch die verschiedenen Geschäftsfelder und auch Beteiligungsgesellschaften verschiedenen Chancen und Risiken ausgesetzt. Chancen sind durch Sachverhalte gekennzeichnet, die eine signifikant positive Auswirkung auf das Erreichen der strategischen und operativen Ziele haben. Ziel der Stadtwerke Osnabrück AG ist es, Chancen so zu nutzen, dass sie möglichst zu einer überplanmäßigen Ergebnisentwicklung beitragen. Der Vorstand erörtert regelmäßig strategische Chancen und beschließt Maßnahmen, um diese zu realisieren.

Unter Risiko wird die Gefahr verstanden, dass die Gesellschaft aufgrund unterschiedlicher Ereignisse oder Handlungen die geplanten Ziele nicht erreicht. Durch ein aktives Risikomanagement sollen die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden, damit ihnen zeitnah mit Maßnahmen zur Risikosteuerung begegnet werden kann. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind das Resultat von Risiken und insbesondere ihrer Kombinationseffekte, was eine Risikoanalyse und eine Risikoaggregation notwendig macht. In der Aggregation werden diese Kombinationseffekte unter Einbeziehung der Merkmalausprägungen Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit modelliert, um ein gesamtheitliches Risikopotenzial zu ermitteln. Dieses Risikopotenzial ermöglicht einen Abgleich der Schadenshöhe mit der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Die Risikobetrachtung beschränkt sich nicht nur auf das laufende Jahr, sondern berücksichtigt auch noch die beiden Folgejahre.

Das Risikomanagement ist ein revolvierender Prozess, um Risiken für die Stadtwerke Osnabrück AG zu identifizieren, bewerten und steuern zu können. Die Information des Vorstands und des Aufsichtsrats über mögliche Risiken wird mittels eines regelmäßigen Risikoberichtswesens sichergestellt.

Umfeldrisiken und -chancen

Umfeldrisiken und -chancen können beispielsweise aus der Veränderung von (geo-)politischen, gesetzlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen resultieren. Die aktuellen Umfeldrisiken mit dem stärksten Effekt auf die Stadtwerke Osnabrück AG sind die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes und der anstehenden Energiewende/Dekarbonisierung sowie die aktuelle wirtschaftliche Lage in Verbindung mit der hohen Unsicherheit bei politischen Entscheidungen im nationalen und internationalen Umfeld. Diese wirken entweder direkt oder indirekt auf die Stadtwerke Osnabrück AG, wie z. B. über eine hohe Inflation, gestiegene Dienstleistungskosten sowie gestiegene Finanzierungskosten.

Marktpreisentwicklung

Nach dem Höchststand im Jahr 2022 haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im Jahr 2023 deutlich reduziert. Im Jahr 2024 war bei weitgehend konstanten Strompreisen ein neuerlicher Anstieg der Gaspreise zu beobachten. Nichtsdestotrotz ist die Situation auf dem Gasmarkt und damit resultierend auf dem Strommarkt weiterhin durch Unsicherheiten geprägt. Mögliche Engpässe bei der Verfügbarkeit können jederzeit wieder zu ansteigenden Großhandelspreisen und damit zu Margenverlusten bei eventuellen Nachbeschaffungen für zukünftige Perioden führen.

Durch die im Vergleich zu 2022 deutlich gefallenen Großhandelspreise ist bereits zu beobachten, dass neue oder bestehende Wettbewerber ihre Vertriebsaktivitäten wieder verstärken. Daraus resultiert für die Stadtwerke Osnabrück AG das Risiko von Kunden- und Margenverlusten.

Im Bereich der konventionellen Erzeugung sind die Beteiligungen an einem Gas- und an einem Kohlekraftwerk von den Preisentwicklungen sowie der Verfügbarkeit der Energieträger abhängig.

Kontrahentenausfall

Auch zukünftig ist mit Volatilitäten auf den Energiemärkten als Folge von Kriegen, Pandemien oder ähnlichen Ereignissen zu rechnen. Durch die damit verbundenen Preisanstiege muss auch zukünftig mit Lieferausfällen einzelner Lieferanten gerechnet werden. Zur Begrenzung dieses Risikos nutzt die Stadtwerke Osnabrück AG ein Kontrahenten-Monitoring, durch das "Klumpenrisiken" vermieden werden sollen und die Bestellmengen in Abhängigkeit von der Bonität der Lieferanten gesteuert werden.

Für die Stadtwerke Osnabrück AG besteht das grundsätzliche Risiko, die eigenen Kunden trotz ausfallender Lieferungen von Vorlieferanten weiterbeliefern zu müssen. Eine Nachbeschaffung von ausfallenden Liefermengen bedingt je nach Marktpreisentwicklungen Chancen oder Risiken.

Politische Rahmenbedingungen

Die Regierungswechsel in den USA und in Deutschland führen zu einer hohen Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Energiemarktes. Die Stadtwerke Osnabrück AG ist in ihrer Rolle als Energiehändlerin sowie Produzentin von erneuerbar und konventionell erzeugter Energie davon besonders betroffen.

Das Ergebnis aus dem Betrieb der Osnabrücker Parkhäuser ist abhängig von der Erreichbarkeit der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr. Hier könnten einschränkende Regelungen zu Ergebnisausfällen bei der Tochtergesellschaft OPG führen. Chancen resultieren für die OPG hingegen insbesondere aus der Aufwertung der bestehenden Parkhäuser und der Einbindung in das Mobilitätskonzept der Stadt Osnabrück bzw. der Stadtwerke Osnabrück AG.

Energiewende/Dekarbonisierung

Im Rahmen der Dekarbonisierung und der damit verbundenen Energiewende ist in den nächsten Jahrzehnten ein Ende des Verbrauchs von Erdgas als fossilem Energieträger zu erwarten. Dadurch bestand bei der Tochtergesellschaft SWO Netz GmbH das Risiko, dass bereits getätigte Aufwendungen im Rahmen der Kostenprüfung durch die Bundesnetzagentur nicht anerkannt werden und somit über eine geringere Ergebnisabführung das Jahresergebnis der Stadtwerke Osnabrück AG belasten. Durch die im September 2024 verabschiedete Anpassung der regulatorisch anzusetzenden kalkulatorischen Nutzungsdauer (KANU 2.0) ist aktuell eine Refinanzierung über die Netzentgelte möglich.

Die Stadtwerke Osnabrück AG ist am Steinkohlekraftwerk TKL beteiligt. Im Juli 2020 hat der Bundestag den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Ein konkreter Stilllegungsfahrplan für Steinkohlekraftwerke ist, anders als bei der Braunkohleverstromung, nicht festgelegt. Vielmehr erfolgt die Beendigung der Steinkohleverstromung durch Anordnung der Bundesnetzagentur gegenüber den einzelnen Anlagenbetreibern. Bisher erfolgte keine Anordnung gegenüber der TKL. Deshalb können die Auswirkungen der Beendigung der Steinkohleverstromung für TKL und damit für die Stadtwerke Osnabrück AG sowie die resultierenden Chancen und Risiken heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Im Jahresabschluss 2024 wurde, wie in den Vorjahren, eine Stilllegung des Kraftwerks der TKL im Jahr 2032 unterstellt und bei der Bilanzierung berücksichtigt.

Ein wesentlicher Aspekt der beschlossenen Energiewende ist die Wärmewende, d.h. die Umstellung der Wärmeversorgung auf nichtfossile Energieträger. Neben dem Betrieb dezentraler Heizungslagen bzw. Wärmepumpen mit grünem Strom können auch nicht-fossil betriebene Nah- und Fernwärmenetze eine Lösung darstellen. In welchem Volumen die Stadtwerke Osnabrück AG ihr Engagement in dem Bereich ausbauen wird, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. Durch neu entstehende Rollen und Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der Wärmewende ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken für die Stadtwerke Osnabrück AG.

Anerkennung des steuerlichen Querverbunds

Durch nationale Regelungen zur steuerlichen Spartenrechnung und zum Querverbund können aktuell negative Einkünfte aus den Geschäftseinheiten Busverkehr sowie Bäder und Freizeit mit positiven Einkünften bestimmter anderer Unternehmensbereiche steuermindernd verrechnet werden. Diese steuerliche Begünstigung ist auch nach der Einstellung des Verfahrens über den Beihilfecharakter des steuerlichen Querverbundes beim EuGH und BFH immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und damit weiterhin risikobehaftet.

Strombezugsverpflichtungen

Ein weiteres Risiko betrifft die gegenüber der TKL eingegangene Verpflichtung zur Abnahme von Strommengen, die durch den Einsatz von Kohle als Primärenergieträger erzeugt werden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Niveaus der Großhandelsmarktpreise für Strom und CO2 -Emissionszertifikatspreise muss aufgrund vorliegender Prognosen in den nächsten Jahren davon ausgegangen werden, dass die erzielbaren Erzeugungsmargen (clean dark spread) nicht ausreichen werden, die fixen Kosten in vollem Umfang zu decken. Die Stadtwerke Osnabrück AG begegnet diesem Risiko seit mehreren Jahren - so auch in 2024 - mit der Berücksichtigung von Drohverlustrückstellungen im Jahresabschluss. Hierbei ist zu beachten, dass infolge der volatilen Energiemärkte erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Höhe der unterstellten Deckungsbeiträge bestehen. Die zum Abschlussstichtag gebildete Rückstellung für drohende Verluste aus Strombezugsverträgen bei der TKL deckt ein mittleres Risikoszenario ab. Hieraus ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken, da ergebniswirksame Veränderungen der Rückstellungen in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen sind.

Konjunkturelle Entwicklung

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert in seinem Jahresgutachten 2024/2025 für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,4 %. Durch diesen schwachen Wachstumsimpuls in Verbindung mit einer steigenden Arbeitslosenquote ist mit einem weiteren Anstieg der Insolvenzfälle bzw. Marktaustritte zu rechnen. Hierdurch kann die Entwicklung aller Geschäftseinheiten des Unternehmens negativ beeinflusst werden. Ob bzw. wann eine wirtschaftliche Erholung eintritt, ist von vielen Faktoren abhängig und derzeit nicht verlässlich abschätzbar. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass auch Chancen bestehen, dass sich die konjunkturelle Lage wieder verbessert.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Der Bezug und Absatz von Strom und Erdgas unterliegt den branchenüblichen Mengen- und Preisrisiken. Mengenrisiken resultieren insbesondere aus Mehr- oder Minderbedarfen aufgrund eines veränderten Verbrauchsverhaltens, Veränderungen im Kundenbestand sowie aus möglichen Prognose- und Prozessfehlern. Aus Minderbedarfen kann die Notwendigkeit resultieren, vorher am Terminmarkt teurer eingekaufte Überschussmengen zu niedrigeren Kursen am Spotmarkt verkaufen zu müssen. Aus Mehrbedarfen kann die Notwendigkeit resultieren, kurzfristig teure Mengen am Spotmarkt zu beschaffen. Bei umgekehrten Preiskonstellationen können aus den aufgeführten Risiken jedoch auch Chancen für die Stadtwerke Osnabrück AG resultieren.

Preisrisiken können aus der fehlenden Möglichkeit resultieren, Preissteigerungen im Beschaffungsmarkt oder regulatorische Kostenkomponenten nicht an die Kunden weitergeben zu können.

Zur Begrenzung der Risiken im Energiehandelsgeschäft hat die Stadtwerke Osnabrück AG verschiedene organisatorische, personelle und IT-technische Maßnahmen ergriffen.

Risiken aus massiven Preissteigerungen bei Materialien und Fremdleistungen sowie erhöhten Finanzierungskosten betreffen das gesamte Unternehmen, insbesondere jedoch die Tiefbauleistungen der Geschäftseinheit Netze & Anlagen sowie den Immobilienbereich. Zur Steuerung der insbesondere im Netz- und Kanalbereich langjährigen Investitionszyklen und laufenden Unterhaltungsaufwendungen erfolgt hier ein stetiges und detailliertes Monitoring.

Betriebstechnischen Risiken und Störungen, die sich in den einzelnen Bereichen bei komplexen Anlagen und IT-Systemen ergeben können, wird durch verschiedene Maßnahmen begegnet. Durch die Anwendung von Richtlinien und Verfahrensanweisungen, Brandschutzmaßnahmen, Zertifizierungen, Mitarbeiterschulungen und Qualitätskontrollen sollen neben dem Wartungs- und Instandhaltungsmanagement die technisch-operativen Risiken begrenzt und die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleistet werden. Trotzdem kann es beispielsweise durch Materialmängel bei verbauten Anlagenteilen zu technischen Ausfällen oder zum Austritt gefährlicher Stoffe kommen. Der Gefahr eines Vermögensschadens durch Feuer, z. B. der Busabstellhalle incl. der darin befindlichen Busse, wird durch den Abschluss entsprechender Versicherungen begegnet. Der Gefahr von Hackerangriffen wird mit den notwendigen organisatorischen Regelungen und umfangreichen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit begegnet.

Ein längerfristiger technischer Ausfall von Kraftwerken im Beteiligungsportfolio der Stadtwerke Osnabrück AG könnte bei gleichzeitigen Lieferverpflichtungen gegenüber Kunden zu Mehrkosten der Ersatzbeschaffung führen.

Die möglichen Einschränkungen aufgrund einer neuerlichen Pandemie und der damit verbundene Rückgang der Kunden stellt insbesondere für die Geschäftseinheiten Busverkehr und Bäder eine wesentliche Herausforderung dar.

Im Bereich der Energie- und Wasserversorgung besteht das Risiko, dass Absatzmengen bei einzelnen Gewerbe- und Sondervertragskunden geringer ausfallen können als in der Planung unterstellt. In diesem Bereich ist zudem als Folge der aktuellen Rezession mit zum Teil verspäteten Zahlungseingängen und erhöhten Zahlungsausfällen zu rechnen.

Dem Risiko, aufgrund der Nichtbeachtung der Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung mit einem Bußgeld belegt zu werden, wird mit der Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, organisatorischen Regelungen, Mitarbeiterschulungen sowie internen Kontrollmaßnahmen begegnet.

Im Bereich der dauerhaft defizitären Geschäftseinheiten Busverkehr und Bäder besteht das Risiko, dass der grundsätzlich zugesagte Verlustausgleich durch die Stadt Osnabrück durch einen fehlenden Ratsbeschluss oder eine nicht vorliegende Genehmigung des kommunalen Haushalts durch die Kommunalaufsicht nicht umgesetzt werden kann. Weiterhin besteht ein Risiko, dass bereits genehmigte und z. T. schon geflossene Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm, der Energiepreisbremse oder sonstigen Fördertöpfen für zurückliegende Jahre zurückzuzahlen sind. Diesem Risiko wird mit der frühzeitigen Einbeziehung externer Berater, der Testierung der Verwendungsnachweise sowie der engen Zusammenarbeit mit dem Fördergeber begegnet. Für Risiken aus Rückzahlungsverpflichtungen wurden Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Chancen resultieren insoweit daraus, dass die gebildeten Rückstellungen aufgrund des möglichen Entfalls der Rückzahlungsverpflichtungen in zukünftigen Geschäftsjahren aufzulösen sind und somit zu einem positiven Ergebniseffekt führen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

In den verschiedenen Geschäftseinheiten bestehen Risiken aus dem Nichteintreten von Planungsprämissen wie unterstellten Preis- und Absatzentwicklungen, Maßnahmen oder geplanten Projektergebnissen. Bestehenden Risiken wird durch gezielte Maßnahmen und laufende Steuerung, bilanzielle Vorsorge in Form von Rückstellungen und Versicherungen entgegengesteuert.

Risiken aus den Beteiligungen, Finanzanlagen und Gesellschafterdarlehen resultieren insbesondere aus den volatilen Märkten und entsprechenden Ergebnis- und somit Ausschüttungsschwankungen. Das Risiko einer dauerhaften Minderung des Wertes von Unternehmensbeteiligungen und Ausleihungen besteht aufgrund der oben beschriebenen Unsicherheiten weiter. Um diese Risiken weiterhin zu begrenzen, betreibt die Stadtwerke Osnabrück AG ein aktives Beteiligungsmanagement mit unterschiedlich gestalteten Verträgen und Einflussmöglichkeiten.

Dem Risiko einer nicht fristenkongruenten oder in ihrer Höhe nicht ausreichenden Unternehmensfinanzierung wird grundsätzlich mit dem Abschluss von entsprechend langfristigen Finanzierungsverträgen begegnet. Trotzdem können externe Faktoren, wie eine Finanzmarktkrise, dem Unternehmen den Zugang zu Fremdkapital erschweren oder unmöglich machen. Die Nichteinhaltung finanzieller Ertrags- und Kapitaldeckungskennzahlen (Covenants) kann dazu führen, dass bestehende Finanzierungen gefährdet oder nur noch zu wesentlich höheren Zinsen/ Risikomargen abgeschlossen werden können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der vorgenannten finanziellen Risiken hat sich aufgrund der Entwicklungen im Energiemarkt grundsätzlich erhöht. Die Einhaltung der vereinbarten Covenants wird durch eine unterjährige, aktive Steuerung der Bilanzrelationen gewährleistet.

Gesamtbeurteilung der Risikolage

Gegenwärtig wurden unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Risiken und der Maßnahmen zur Risikobewältigung keine Risiken identifiziert, die in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Weitere Chancen der zukünftigen Entwicklung

Bei der Stadtwerke Osnabrück AG werden kontinuierlich die Ausrichtungen aller Geschäftseinheiten kritisch hinterfragt und Ergebnispotenziale im Bestands- und Neugeschäft identifiziert. Aus der Realisierung dieser Ergebnispotenziale ergeben sich zahlreiche Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Auch interne Prozesse und Strukturen werden regelmäßig überprüft bzw. hinterfragt.

Bereits im Vorjahr wurde ein Prozess zur strategischen Neuausrichtung gestartet, um das Unternehmen zukunftsfähig und sicher aufzustellen.

Ein interdisziplinäres Projektteam unter Federführung der Stadt Osnabrück arbeitet derzeit an der Entwicklung eines "Zukunftsnetzes" für den ÖPNV in Osnabrück. Bis zum Ende des Jahres 2025 soll erarbeitet werden, wie ein künftiger Netz- und Linienplan bedarfs- und leistungsgerecht sowie finanziell abgesichert aussehen kann. Zielsetzung ist es, das neue "Zukunftsnetz" zum Fahrplanwechsel im Sommer 2026 an den Start zu bringen.

Digitale Technologien gewinnen weiterhin für die Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Um interne Prozesse effizienter zu gestalten, wurden moderne Arbeitswelten eingerichtet, eine neue Form der Zusammenarbeit ermöglicht und Arbeitsvorgänge erleichtert.

VI. Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 ist die Stadtwerke Osnabrück AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie Fristen für die Erreichung der Zielgrößen festzulegen.

In der Sitzung vom 8. Februar 2017 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Osnabrück AG für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand unveränderte Zielgrößen von 20 % für den Aufsichtsrat und 0 % für den Vorstand beschlossen. Die vorgenannten Zielgrößen wurden innerhalb der gesetzten Frist zum 31. Dezember 2020 exakt erfüllt.

Mit Beschluss vom 6. Januar 2017 hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 25 % für die erste Führungsebene und von 30 % für die zweite Führungsebene neu festgelegt. Als Frist für die Zielerreichung der Zielgrößen wurde der 31. Dezember 2021 gesetzt. Während die Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands mit 33 % übertroffen wurde, konnte die Zielgröße für die zweite Führungsebene mit 14 % aufgrund der geringen Anzahl an weiblichen Bewerbungen in den technisch geprägten Bereichen nicht fristgerecht erreicht werden.

In der Sitzung vom 9. Februar 2022 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Osnabrück AG für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % und für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 50 % beschlossen. Als Frist für die Erreichung der Zielgrößen wird der 31. Dezember 2026 festgelegt.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2022 hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 50 % für die erste Führungsebene und von 30 % für die zweite Führungsebene neu festgelegt. Als Frist für die Zielerreichung der Zielgrößen wurde ebenfalls der 31. Dezember 2026 gesetzt.

VII. Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der Stadtwerke Osnabrück AG geht davon aus, dass die Gesellschaft von der Stadt Osnabrück und deren Tochtergesellschaften, die nicht zum Konzern der Stadtwerke Osnabrück AG gehören, bis zum 31. Dezember 2024 abhängig war. Seit dem 22. Dezember 2010 befinden sich 94,73 % der Anteile der Stadtwerke Osnabrück AG im Besitz der OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH. Seitdem besteht auch hier eine Abhängigkeit. Demgemäß hat der Vorstand einen Abhängigkeitsbericht über alle Beziehungen der Gesellschaft gemäß § 312 AktG bis zum 31. Dezember 2024 erstellt.

Der Vorstand gibt folgende Erklärung zum Abhängigkeitsbericht ab: Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, keinen Nachteil erfahren.

 

Osnabrück, den 31. März 2025

Daniel Wascho, Vorstandsvorsitzender

Dirk Eichholz, Vorstand Finanzen

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.199.114,38 3.004.055,49
II. Sachanlagen 427.411.881,16 393.022.254,78
III. Finanzanlagen 243.805.322,34 224.364.397,17
675.416.317,88 620.390.707,44
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 187.985,44 230.812,23
2. Unfertige Leistungen 89.713,00 523.209,76
3. Handelswaren 23.659.257,94 32.556.469,14
23.936.956,38 33.310.491,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 58.484.368,84 66.856.758,73
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 16.801.454,19 26.670.135,78
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.579.102,43 14.168.529,03
4. Sonstige Vermögensgegenstände 16.379.416,46 13.564.154,87
103.244.341,92 121.259.578,41
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.648.110,96 4.355.156,91
135.829.409,26 158.925.226,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.541.154,21 2.607.871,89
D. Aktive latente Steuern 22.807.760,60 23.338.737,91
836.594.641,95 805.262.543,69

Passiva

31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 20.457.113,00 20.457.113,00
II. Stille Einlage 45.000.000,00 42.413.893,41
III. Kapitalrücklage 58.481.288,00 54.081.288,00
IV. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 2.315.467,33 2.315.467,33
2. Andere Gewinnrücklagen 83.617.629,19 76.947.629,19
85.933.096,52 79.263.096,52
V. Jahresüberschuss 13.919.000,00 6.670.000,00
223.790.497,52 202.885.390,93
B. Sonderposten aus Investitionszuschüssen 95.878.502,00 89.063.688,00
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9.775.150,00 9.930.491,00
2. Steuerrückstellungen 11.428.206,16 8.327.620,24
3. Sonstige Rückstellungen 120.453.406,49 120.973.311,65
141.656.762,65 139.231.422,89
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 119.619.599,09 102.228.733,47
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.969.332,25 32.518.219,41
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.036.834,99 14.048.200,75
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 571.301,09 1.023.189,77
5. Sonstige Verbindlichkeiten 193.894.870,64 196.805.453,00
(davon aus Steuern T€ 11.227; Vorjahr T€ 5.652)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 1; Vorjahr T€ 131)
349.091.938,06 346.623.796,40
E. Rechnungsabgrenzungsposten 26.176.941,72 27.458.245,47
836.594.641,95 805.262.543,69

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024
€
2023
€
1. Umsatzerlöse 531.369.398,54 709.114.895,37
abzüglich Stromsteuer -10.362.681,85 -12.022.720,58
abzüglich Energiesteuer -7.553.957,64 -11.073.945,07
513.452.759,05 686.018.229,72
2. Erhöhung/Verminderung (-) des Bestands an unfertigen Leistungen -433.496,76 55.497,74
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 270.313,86 174.436,42
4. Sonstige betriebliche Erträge 25.887.002,51 10.441.948,06
539.176.578,66 696.690.111,94
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 361.064.693,28 502.367.918,95
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 41.317.333,13 70.526.606,73
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 28.383.659,14 27.707.673,79
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.109.004,05 6.779.220,72
(davon für Altersversorgung T€ 1.742; Vorjahr T€ 1.393)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 18.843.499,32 19.239.873,24
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 42.172.652,99 57.928.585,05
498.890.841,91 684.549.878,48
9. Betriebsergebnis 40.285.736,75 12.140.233,46
10. Erträge aus Beteiligungen 1.167.867,32 3.532.727,71
(davon aus verbundenen Unternehmen T€ 441; Vorjahr T€ 1.818)
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.119.089,57 1.557.594,22
(davon aus verbundenen Unternehmen T€ 2.015; Vorjahr T€ 1.464)
12. Erträge aus Zuschreibungen zum Finanzanlagevermögen 1.661.758,46 0,00
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.227.273,96 2.556.218,71
(davon aus verbundenen Unternehmen T€ 818; Vorjahr T€ 1.066)
14. Erträge aus Ergebnisabführung 7.495.154,05 7.202.971,59
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen 6.690.837,20 8.023.858,49
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12.096.913,09 11.514.242,25
(davon an verbundene Unternehmen T€ 411; Vorjahr T€ 292)
(davon aus Aufzinsung T€ 212; Vorjahr T€ 189)
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 14.703.659,85 1.277.522,76
18. Finanzergebnis -19.820.266,78 -5.966.111,27
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.252.688,43 -1.677.543,67
(davon Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern (T€ 531; Vorjahr T€ -9.471)
20. Ergebnis nach Steuern 15.212.781,54 7.851.665,86
21. Sonstige Steuern 1.293.781,54 1.181.665,86
22. Jahresüberschuss 13.919.000,00 6.670.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben

Die Stadtwerke Osnabrück AG mit Sitz in Osnabrück ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 1201 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB auf.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen sowie der Regelungen der Satzung aufgestellt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 30.05.2024 hat die Stadtwerke Osnabrück AG Vermögensteile (z.B. Verträge, Beförderungsansprüche und Forderungen) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH übertragen. Die Übernahme der Vermögensteile ist im Innenverhältnis zum 01.01.2024, 00:00 Uhr erfolgt. Von diesem Moment an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Stadtwerke Osnabrück AG, die das übertragene Vermögen betreffen, als für Rechnung der SWO Mobil GmbH vorgenommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Stadtwerke Osnabrück AG am 01.07.2024 wirksam geworden.

Die Tochtergesellschaften NordWestVerkehr GmbH und FAMOS - Facility Management Osnabrück GmbH sind als übertragende Rechtsträgerinnen nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2024 mit der Stadtwerke Osnabrück AG als übernehmende Rechtsträgerin rückwirkend auf den 01.01.2024 zu Buchwerten verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stadtwerke Osnabrück AG am 09.07.2024 eingetragen worden. Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Rechtsträger durch die Stadtwerke Osnabrück AG erfolgte mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023.

Aufgrund der Ausgliederung und der Verschmelzung ist die Vergleichbarkeit der Werte in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Vorjahreswerten nicht eingeschränkt, da die übernommenen Salden für die Größe der Stadtwerke Osnabrück AG keine wesentlichen Effekte haben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet und nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Bei Anschaffungen unter 250 € Anschaffungskosten werden diese sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen, ausgewiesen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitpunkt der Herstellung entfallen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen bzw. gegenüber demselben Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis saldiert dargestellt.

Das Altersteilzeitguthaben gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen. Das Altersteilzeitguthaben ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit der Rückstellung für Altersteilzeit saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis von Mitteilungen des Versicherers mit dem jeweiligen Aktivwert (Deckungskapital) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, die sich in späteren Jahren voraussichtlich umkehren. Die Höhe der latenten Steuern wird auf Basis des Steuersatzes ermittelt, der zum Realisationszeitpunkt voraussichtlich gelten wird. Hierbei werden die am Bilanzstichtag gültigen steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Die daraus resultierenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden saldiert ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Aktivüberhang. Es wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, sodass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der Bilanz unter dem Posten "Aktive latente Steuern" erfolgt.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen wird jährlich mit 1,67 % der ursprünglich erhaltenen Beträge bzw. entsprechend der Abschreibung der Verteilungsanlagen aufgelöst.

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Rentensteigerungen von jährlich 2,3 % zugrunde gelegt. Bei den Rückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen wurden Entgelt- und Rentensteigerungen nicht berücksichtigt.

Abweichend von diesen Grundsätzen werden kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungsansprüche bewertet, da sie wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln sind. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und werden daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines individuellen Rechnungszinssatzes in Abhängigkeit von der individuellen Duration der Altersteilzeitverpflichtung, der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2024 veröffentlicht wurde, und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Der Mittelwert der verwendeten Zinssätze beträgt 1,04 % p.a. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde eine jährliche Steigerung der Entgelte und Aufstockungsbeträge von jeweils 2,5 % p.a. zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.

Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sind pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Es wird eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Danach ergibt sich ein Zinssatz von 1,96 %.

Schwebende Energieverträge werden abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz zusammengefasst in Vertragsportfolien bewertet. Die Abgrenzung der Vertragsportfolien erfolgt dabei entsprechend der internen Steuerung. Zur Risikosteuerung der Vertragsportfolien wurde ein angemessenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Risikomanagementsystem implementiert. Für jedes Vertragsportfolio wird eine lieferjahrbezogene Deckungsbeitragsrechnung unter Berücksichtigung der zurechenbaren Gemeinkosten durchgeführt. In die Vertragsportfolien werden hochwahrscheinliche Absätze auf Basis historischer Erfahrungen einbezogen, die fortlaufend überwacht werden.

Es wurden folgende Vertragsportfolien gebildet:

Vertragsportfolio Stromvertrieb: Gleichartige Risiken aus kontrahierten Stromabsatzverträgen mit Endkunden werden zusammengefasst mit den zugehörigen internen Strombeschaffungsgeschäften inklusive Nebenkosten bewertet. Die Beschaffung erfolgt entsprechend definierter Systematiken. Offene Positionen aus Kundenverträgen mit Preisbindung werden regelmäßig durch Transaktionen mit dem Portfoliomanagement geschlossen und fortlaufend überwacht.

Vertragsportfolio Gasvertrieb: Gleichartige Risiken aus kontrahierten Gasabsatzverträgen mit Endkunden werden zusammengefasst mit den zugehörigen internen Gasbeschaffungsgeschäften inklusive Nebenkosten bewertet. Die Beschaffung erfolgt entsprechend definierter Systematiken. Offene Positionen aus Kundenverträgen mit Preisbindung werden regelmäßig durch Transaktionen mit dem Portfoliomanagement geschlossen und fortlaufend überwacht.

Vertragsportfolio Erzeugung: Positionen aus externen und internen Brennstoffbeschaffungsverträgen, Stromgeschäften, Emissionszertifikaten und finanziellen Sicherungsgeschäften werden zusammen mit einer virtuellen Kraftwerksscheibe gesteuert. Hierfür wurden insgesamt Rückstellungen in Höhe von 71.752 T€ gebildet. Die Vermarktung erfolgt entsprechend definierter Vorgaben und wird fortlaufend überwacht.

Vertragsportfolien Portfoliomanagement: Interne Geschäfte mit den Portfolien Erzeugung und Vertrieb werden getrennt nach Commodity aggregiert, strukturiert und mit externen Geschäften abgesichert. Offene Positionen entstehen dabei nur innerhalb definierter Grenzen und werden fortlaufend überwacht.

Sonstige langfristige Rückstellungen werden unter Berücksichtigung eines laufzeitadäquaten Marktzinssatzes gem. § 253 HGB abgezinst.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Für Verlustüberhänge werden grundsätzlich Drohverlustrückstellungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die von den Kunden geleisteten Abschlagszahlungen für noch nicht abgerechnete Energie- und Wasserverbräuche in Höhe von 113.428 T€ (Vorjahr 128.858 T€) abgesetzt, sodass nach Saldierung Forderungen in Höhe von 57.844 T€ (Vorjahr 58.858 T€) ausgewiesen werden. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten verbleibt nach den Saldierungen ein abgegrenzter Betrag aus erhaltenen Anzahlungen von 10.642 T€ (Vorjahr 8.685 T€).

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 15 T€ (Vorjahr 52 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und 973 T€ (Vorjahr 2.577 T€) entfallen auf verbundene Unternehmen.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.426 T€ (Vorjahr 9.048 T€).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.166 T€ (Vorjahr 13.832 T€).

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 464 T€ (Vorjahr 464 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Ansprüche aus im Folgejahr abziehbarer Vorsteuer in Höhe von 5.186 T€ (Vorjahr 4.635 T€) entstehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern in Höhe von 22.808 T€. Die ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden temporären Differenzen:

Differenz Handels-/ Steuerbilanz
T€
Steuersatz Aktive latente Steuern
T€
Passive latente Steuern
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -18.627 31,205% 0 -5.812
Beteiligungen an Personengesellschaften -14.123 15,825% 0 -2.235
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften -1.223 31,205% 0 -382
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.480 31,205% 1.086 0
Verbindlichkeiten und passiver Rechnungsabgrenzungsposten 5.219 31,205% 1.629 0
Rückstellungen für Pensionen 5.204 31,205% 1.624 0
Sonstige Rückstellungen 85.730 31,205% 26.752 0
Steuerliche Verlustvorträge 950 15,380% 146 0
31.237 -8.429
22.808

Die ausgewiesenen latenten Steuersalden haben sich im Laufe des Geschäftsjahres wie folgt entwickelt:

Stand 01.01.2024
T€
Veränderung
T€
Stand 31.12.2024
T€
Aktive latente Steuern 31.716 -479 31.237
Passive latente Steuern -8.377 -52 -8.429
Saldo 23.339 -531 22.808

Das Grundkapital ist unverändert in 40.010 Stückaktien, die auf den Namen lauten, eingeteilt und beträgt 20.457 T€ (§ 5 der Satzung der Stadtwerke Osnabrück AG).

Die Stadt Osnabrück ist als stille Gesellschafterin an der Stadtwerke Osnabrück AG beteiligt. Die stille Einlage beläuft sich auf insgesamt 45.000 T€ und wird im Eigenkapital der Stadtwerke Osnabrück AG ausgewiesen. Für die 1. Tranche aus dem Jahr 2014 in Höhe von 23.500 T€ sowie die 2. Tranche aus dem Jahr 2022 in Höhe von 21.500 T€ wurden jeweils Mindestverzinsungen vereinbart, die auf Antrag einer der beiden Parteien überprüft werden. An einem Verlust der Stadtwerke Osnabrück AG (handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag zzgl. Gewinnvortrag) nimmt die stille Gesellschafterin anteilig bis zur Höhe der Einlage teil.

Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2024 wurde der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 6.670.000,00 € in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen beinhaltet die Erneuerungsrücklage, die für die Erneuerung von Anlagegütern im Bereich der Stadtentwässerung verwendet und jährlich mit 1,67 % der ursprünglich erhaltenen Beträge aufgelöst wird. Des Weiteren beinhaltet der Sonderposten aus Investitionszuschüssen die ab dem 01.01.2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse, die entsprechend der Abschreibung der Verteilungsanlagen aufgelöst werden.

Bei den Pensionsrückstellungen für Leistungszusagen und den sonstigen Rückstellungen sind Verrechnungen mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgenommen worden, die sich wie folgt zusammensetzen:

Verrechnete Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen)
Rückdeckungsversicherung
T€
Altersteilzeitguthaben
T€
Historische Anschaffungskosten 1.108 1.574
Beizulegender Wert 1.300 1.869
Erträge aus dem Deckungsvermögen 29 32
Verrechnete Verpflichtungen
Leistungszusagen (Pensionen)
T€
Altersteilzeit
T€
Erfüllungsbetrag 1.170 2.297
Aufwendungen in Form von Zinszuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen 21 39

Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (61 T€) wurden mit den Zinsaufwendungen aus den Zuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen (60 T€) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anteilig in Höhe von 60 T€ saldiert. Der sich ergebene Saldo in Höhe von 1 T€ ist im Finanzergebnis unter der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen.

Der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,90 %. Bei Berücksichtigung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich ein Zinssatz von 1,96 % ergeben.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten:

31.12.2024
T€
31.12.2023
T€
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und weitere energiewirtschaftliche Risiken 95.771 98.686
Mehr-/Mindermengen und nEHS-Zertifikate 11.820 11.237
Verpflichtungen aus dem Personalbereich 3.687 3.250
Schuldbeitritt 3.535 3.420
Ausstehende Eingangsrechnungen 1.335 3.269
Übrige 4.305 1.111
120.453 120.973

Aufgrund eines vereinbarten Schuldbeitritts mit der SWO Netz GmbH sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt 3.535 T€ (Vorjahr 3.420 T€) unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Gesamt Restlaufzeit
T€ bis zu 1 Jahr
T€
mehr als 1 Jahr
T€
davon mehr als 5 Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 119.620 16.363 103.257 67.250
(102.229) (23.859) (78.370) (36.500)
aus Lieferungen und Leistungen 20.969 20.969 0 0
(32.518) (32.518) (0) (0)
gegenüber verbundenen Unternehmen 14.037 14.037 0 0
(14.048) (14.048) (0) (0)
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 571 571 0 0
(1.023) (1.023) (0) (0)
Sonstige 193.895 34.444 159.451 129.229
(196.806) (29.769) (167.037) (136.728)
349.092 86.384 262.708 196.479
(346.624) (101.217) (245.407) (173.228)

(Vorjahreswerte stehen in Klammern)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vorjahr 294 T€ durch Grundpfandrechte besichert.

Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden die geleisteten Abschlagszahlungen an nicht verbundene Netzbetreiber für noch nicht abgerechnete Netzentgelte in Höhe von 6.096 T€ (Vorjahr 6.675 T€) abgesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von -695 T€ bzw. 571 T€ (Vorjahr 470 T€ bzw. 407 T€).

Von den Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 437 T€ (Vorjahr 329 T€) auf verbundene Unternehmen.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Forfaitierungen sowie vereinnahmte Abstandszahlungen aus der Übernahme von Gesellschaftsanteilen und Strombezugsverpflichtungen ausgewiesen.

IV. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen wie folgt auf die einzelnen strategischen Geschäftseinheiten:

2024 2023
Mio. € % Mio. € %
Energie 400,4 78,0 556,3 81,1
Netze und Anlagen 82,3 16,0 76,4 11,1
Busverkehr 6,1 1,2 30,2 4,4
Bäder und Freizeit 10,4 2,0 10,8 1,6
Güterlogistik 7,3 1,4 5,5 0,8
Immobilien 2,6 0,5 2,6 0,4
Erzeugung 1,7 0,3 1,3 0,2
Sonstiges 2,7 0,6 2,9 0,4
513,5 100,0 686,0 100,0

Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen in Höhe von 2.149 T€ auf Buchgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen und in Höhe von 9.614 T€ auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Darüber hinaus sind in dem Posten Erträge aus der Ausbuchung von verjährten Verpflichtungen in Höhe von 599 T€ enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen in Höhe von 1.800 T€ Aufwendungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen aus möglichen Rückzahlungsverpflichtungen von Zuwendungen, die in Vorjahren vereinnahmt wurden.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 6.691 T€ (Vorjahr: 8.024 T€) betreffen in Höhe von 5.494 T€ (Vorjahr: 0 T€) außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte und Ausleihungen auf verbundene Unternehmen und in Höhe von 1.197 T€ (Vorjahr: 8.024 T€) außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte und Ausleihungen auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Erträge aus Steuererstattungen und -nachzahlungen für Vorjahre in Höhe von insgesamt 873 T€.

V. Sonstige Angaben

a) Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe

Dem Vorstand gehören an:

Daniel Waschow,

Vorstandsvorsitzender

Dirk Eichholz,

Vorstand Finanzen

Von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB in Hinblick auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird Gebrauch gemacht.

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Katharina Pötter, Osnabrück

Oberbürgermeisterin (Stadt Osnabrück)

Vorsitzende

Franz-Josef Schriewer, Bissendorf

Freigestellter Betriebsrat (SWO Mobil GmbH)

1. stellvertretender Vorsitzender

Volker Bajus, Osnabrück

Mitglied des Landtags (Landtag Niedersachsen)

2. stellvertretender Vorsitzender

Dr. Fritz Brickwedde, Osnabrück

Generalsekretär a.D. (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

Thomas Ellguth, Georgsmarienhütte

Sicherheitsfachkraft (SWO Netz GmbH)

Thomas Fillep, Osnabrück

Finanzvorstand (Stadt Osnabrück)

Susanne Hambürger dos Reis, Osnabrück (bis 31.05.2024)

Examinierte Krankenschwester (Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück)

Gregor Ilsemann, Osnabrück

Freigestellter Betriebsrat (SWO Mobil GmbH)

Marius Keite, Osnabrück (ab 01.06.2024)

Justiziariatsleiter (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

Andre Klekamp, Osnabrück

Leitender Angestellter (Fromm & Rasch GmbH & Co. KG)

Christian Lüttkemöller, Wallenhorst

Leiter Geschäftsprozess- und Projektentwicklung (SWO Netz GmbH)

Jens Meier, Osnabrück

Geschäftsführer (Lagerhalle e.V.)

Anette Meyer zu Strohen, Osnabrück

Selbständige Dipl.-Ing. (FH) Agraringenieurin

Heiko Panzer, Osnabrück

Qualitätsmanager (Ruwac Industriesauger GmbH)

Lutz Pullwitt, Osnabrück

Techn. Fachkraft Planung E-Netze + Straßenbeleuchtung (SWO Netz GmbH)

Sarah Schaer, Osnabrück

Steuerberaterin (Capitalia Steuerberatungsgesellschaft Rehmet, Rüter & Partner mbB)

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen 29 T€.

Die Bezüge für ehemalige Vorstände betrugen im Berichtsjahr insgesamt 514 T€. Die Pensionsrückstellungen entfallen in Höhe von 9.775 T€ und somit in voller Höhe auf ehemalige Vorstände.

b) Anteilsbesitz

Eine Übersicht über die Unternehmen, von denen die Gesellschaft zum 31.12.2024 Anteile besitzt, enthält folgende Tabelle:

Name Sitz Beteiligungsquote Eigenkapital
(T€)
Jahresergebnis im Berichtsjahr
(T€)
EE-Management GmbH Osnabrück 100,00 % 49 4
EHB Eisenbahn- und Hafenbetriebsgesellschaft Region Osnabrück GmbH* Osnabrück 100,00 % 56 0
Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrszentrum Osnabrück mbH Osnabrück 100,00 % 532 36
ESOS - Energieservice Osnabrück GmbH* Osnabrück 100,00 % 2.475 0
SWO Mobil GmbH Osnabrück 100,00 % 2.828 0
osnabus GmbH Osnabrück 100,00 % 126 5
ServOS GmbH Osnabrück 100,00 % 295 37
Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH Ibbenbüren 100,00 % ./. 3.769 ./. 1.379
SWO Netz GmbH* Osnabrück 100,00 % 80.080 0
Windenergiegesellschaft Ostercappeln-Niewedde GmbH Ostercappeln 100,00 % 1.116 35
WiO - Wohnen in Osnabrück GmbH Osnabrück 100,00 % 24.962 ./. 823
Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mbH* Osnabrück 94,00 % 14.947 0
Windenergie Rieste GmbH & Co. KG Rieste 75,10 % 25 302
Stadtteilauto OS GmbH*** Osnabrück 75,00 % 127 11
peerMetering GmbH***** Osnabrück 50,00 % ./. ./.
PlaNOS Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GmbH*** Osnabrück 50,00 % 156 15
SCH GmbH*** Osnabrück 50,00 % 26 0
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH*** Osnabrück 50,00 % 258 1
Onnecto GmbH Osnabrück 50,00 % 976 ./. 27
Gemeindewerke Wallenhorst Netz GmbH & Co. KG*** Wallenhorst 49,00 % 10.970 420
Gemeindewerke Wallenhorst Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH*** Wallenhorst 49,00 % 32 1
Windpark GmbH & Co Diepenau II KG*** Aurich 49,00 % 2.000 395
teutobus GmbH** Lotte 40,00 % 616 112
Windpark GmbH & Co. Harsewinkel KG*** Aurich 33,00 % 800 94
smartOPTIMO GmbH & Co. KG*** Osnabrück 32,40 % 8.936 ./. 1.552
Terminal Besitzgesellschaft OS GmbH & Co. KG*** Osnabrück 25,00 % 211 58
Terminal Verwaltungsgesellschaft OS mbH** /*** Osnabrück 25,00 % 34 1
ICO Immobilien GmbH*** Osnabrück 23,81 % 5.768 59
VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA**** Osnabrück 19,90 % 2.730 622
peerOS GmbH*** Osnabrück 19,00 % 44 37
SWTE Netz GmbH & Co. KG*** Ibbenbüren 15,00 % 30.265 ./. 1.733
SWTE Netz Verwaltungsgesellschaft mbH*** Ibbenbüren 15,00 % 36 1
SmartCityHouse GmbH & Co. KG*** Osnabrück 14,29 % 136 88
Wasserversorgung Wallenhorst GmbH*** Wallenhorst 10,27 % 2.637 44
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG*** Troisdorf 10,07 % 30.582 2.248
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH*** Troisdorf 10,07 % 47 1
items management GmbH*** Münster 8,29 % 7.367 2.424
Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG*** Lünen 5,28 % ./. 266.642 ./. 22.157
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG*** Aachen 2,45 % 2.996 ./. 6.399
Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co. KG*** Ibbenbüren 1,00 % ./. 153 ./. 1.545
SWTE Verwaltungsgesellschaft mbH*** Ibbenbüren 1,00 % 41 2
Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG*** Bonn 1,00 % 33.063 ./. 609

* Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Stadtwerke Osnabrück AG und der Gesellschaft.
** Es handelt sich um eine mittelbare Beteiligung.
*** Angabe vom Vorjahresergebnis bzw. der Jahresabschluss für das aktuelle Jahr liegt noch nicht vor.
**** Aus Jahresabschluss zum 30.06.2024.
***** Gesellschaft wurde im Jahr 2024 gegründet. Der Jahresabschluss für das aktuelle Jahr liegt noch nicht vor.

c) Honorare des Abschlussprüfers

Auf die Angabe der Abschlussprüferhonorare wird unter Verweis auf § 285 Nr. 17 HGB und unter Verweis auf die Angabe im Konzernanhang der Gesellschaft verzichtet.

d) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von insgesamt 2.008 T€ (Vorjahr 4.812 T€). Diese entfallen in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 2.266 T€) auf verbundene Unternehmen und in Höhe von 1.992 T€ (Vorjahr 2.546 T€) auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Darüber hinaus hat die Stadtwerke Osnabrück AG gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Patronatserklärungen abgegeben. Die hieraus resultierenden Haftungsverhältnisse belaufen sich auf 163 T€ (Vorjahr: 680 T€).

Des Weiteren ist im Handelsregister eines Unternehmens, an dem die Gesellschaft als Kommanditistin beteiligt ist, eine nicht geleistete Hafteinlage in Höhe von 5.000 T€ eingetragen. Die geleistete Kommanditeinlage beträgt 131 T€.

Mit einer Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird derzeit aufgrund der finanziellen Situation der betreffenden Gesellschaften nicht gerechnet.

Die Bestellverpflichtungen beliefen sich zum 31.12.2024 auf einen Gesamtbetrag von 8.251 T€.

Weiterhin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- bzw. Pachtverhältnissen und aus Dienstleistungsverträgen sowie aus Energiebezugsverträgen (Strom und Gas). Die Gesamtbeträge belaufen sich auf 12.096 T€ bzw. 127.960 T€.

Mit der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG besteht ein langfristiger Strombezugsvertrag bis 2035. Die finanziellen Gesamtverpflichtungen liegen nach aktuellem Preisstand bei 11.700 T€ pro Jahr.

Die Kommanditanteile der Stadtwerke Osnabrück AG an der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG sind im Rahmen der Projektfinanzierung an die finanzierenden Banken verpfändet worden.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 7,30 %. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil von 5,49 % und einem Arbeitnehmeranteil von 1,81 % zusammen. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehälter 26.095 T€.

Darüber hinaus bestehen aus Mitarbeiterübertragungen im Rahmen einer Ausgliederung auf die SWO Netz GmbH mittelbare Versorgungszusagen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

e) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2024 nicht ereignet.

f) Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 13.919.000,00 € in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

g) Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Es wurden Geschäfte größeren Umfangs außerhalb der Energieversorgungstätigkeit gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit der Tochtergesellschaft SWO Netz GmbH für Shared-Service- und IT-Dienstleistungen sowie Mieten und Pachten in Höhe von insgesamt 12.776 T€ getätigt.

h) Belegschaft

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr 2024 beträgt 404 nach 443 im Vorjahr (ohne Vorstände und Auszubildende). Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 252 (Vorjahr 297) Beschäftigten in Vollzeit und 152 (Vorjahr: 146) Beschäftigten in Teilzeit.

i) Ausschüttungsgesperrte Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB

In der Bilanz sind aktive latente Steuern mit passiven latenten Steuern verrechnet worden. Der daraus resultierende Aktivüberhang in Höhe von 22.808 T€ wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Zudem wurde das zur Verrechnung mit sonstigen Rückstellungen bestehende Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert von 3.169 T€ bewertet. In Höhe des Aktivüberhangs bei den latenten Steuern sowie der Differenz aus historischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert beim Deckungsvermögen in Höhe von 487 T€ besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB von 23.295 T€.

Eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Bezug auf die vorgenannten Sachverhalte besteht zum 31.12.2024 nicht, da den ausschüttungsgesperrten Beträgen frei verfügbare Rücklagen (Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen) in ausreichender Höhe gegenüberstehen.

j) Mitteilungspflicht gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß Schreiben vom 22.12.2010 wurde der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, mitgeteilt, dass die OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Osnabrück, 94,73 % der Aktien an der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, hält.

k) Konzernverhältnisse

Die Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, ist Tochterunternehmen der OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Osnabrück. Die OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Stadtwerke Osnabrück AG ist Mutterunternehmen des kleinsten Konsolidierungskreises. Konzernabschluss und Konzernlagebericht beider Gesellschaften werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de zugänglich.

 

Osnabrück, den 31. März 2025

Daniel Waschow, Vorstandsvorsitzender

Dirk Eichholz, Vorstand Finanzen

Entwicklung des Anlagevermögens 2024

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2024
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Umbuchungen
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionsähnliche Rechte 1.372.951,19 0,00 0,00 12.229,20
2. EDV-Programme 20.918.486,24 415.475,93 47.265,85 225.980,25
3. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 877.337,49 1.806.496,92 0,00 -423.030,03
23.168.774,92 2.221.972,85 47.265,85 -184.820,58
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 195.467.836,21 708.615,75 130.884,41 231.722,14
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 315.328,83 0,00 0,00 0,00
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 11.383.587,17 550.035,77 0,00 8.984,91
4. Fahrzeuge für Personenverkehr und Güterverkehr 3.981.605,57 0,00 0,00 0,00
5. Technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 444.155.642,14 28.242.940,72 605.394,22 11.162.289,86
6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.558.779,70 1.678.490,25 1.644.843,85 970.943,61
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22.784.914,76 21.479.022,37 0,00 -12.189.119,94
709.647.694,38 52.659.104,86 2.381.122,48 184.820,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 159.124.822,58 7.813.462,17 186.500,00 2.778.850,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 34.859.650,00 24.350.000,00 8.075.000,00 0,00
3. Beteiligungen 42.203.526,33 879.694,98 1.632.189,79 -2.778.850,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.152.569,67 1.672.000,00 245.138,48 0,00
238.340.568,58 34.715.157,15 10.138.828,27 0,00
971.157.037,88 89.596.234,86 12.567.216,60 0,00
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Abschreibungen
31.12.2024
€
01.01.2024
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionsähnliche Rechte 1.385.180,39 569.338,19
2. EDV-Programme 21.512.676,57 19.595.381,24
3. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2.260.804,38 0,00
25.158.661,34 20.164.719,43
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 196.277.289,69 101.686.680,07
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 315.328,83 13.988,95
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 11.942.607,85 8.285.793,17
4. Fahrzeuge für Personenverkehr und Güterverkehr 3.981.605,57 3.981.605,57
5. Technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 482.955.478,50 177.701.921,14
6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.563.369,71 24.955.450,70
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 32.074.817,19 0,00
760.110.497,34 316.625.439,60
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 169.530.634,75 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 51.134.650,00 140.000,00
3. Beteiligungen 38.672.181,52 13.836.171,41
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.579.431,19 0,00
262.916.897,46 13.976.171,41
1.048.186.056,14 350.766.330,44
Abschreibungen Restbuchwerte
Zugänge
€
Abgänge
€
Umbuchungen
€
Zuschreibung
€
31.12.2024
€
31.12.2024
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionsähnliche Rechte 50.426,20 0,00 -3.215,00 0,00 616.549,39 768.631,00
2. EDV-Programme 791.667,18 47.265,85 3.215,00 0,00 20.342.997,57 1.169.679,00
3. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.260.804,38
842.093,38 47.265,85 0,00 0,00 20.959.546,96 4.199.114,38
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.503.230,82 101.146,29 0,00 0,00 105.088.764,60 91.188.525,09
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 0,00 0,00 0,00 0,00 13.988,95 301.339,88
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 252.322,68 0,00 0,00 0,00 8.538.115,85 3.404.492,00
4. Fahrzeuge für Personenverkehr und Güterverkehr 0,00 0,00 0,00 0,00 3.981.605,57 0,00
5. Technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 12.522.512,58 389.140,22 0,00 0,00 189.835.293,50 293.120.185,00
6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.723.339,86 1.437.942,85 0,00 0,00 25.240.847,71 7.322.522,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.074.817,19
18.001.405,94 1.928.229,36 0,00 0,00 332.698.616,18 427.411.881,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.494.137,20 0,00 2.778.850,00 0,00 4.272.987,20 165.257.647,55
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.000.000,00 0,00 0,00 140.000,00 4.000.000,00 47.134.650,00
3. Beteiligungen 424.700,00 0,00 -2.778.850,00 1.415.433,49 10.066.587,92 28.605.593,60
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 772.000,00 0,00 0,00 0,00 772.000,00 2.807.431,19
6.690.837,20 0,00 0,00 1.555.433,49 19.111.575,12 243.805.322,34
25.534.336,52 1.975.495,21 0,00 1.555.433,49 372.769.738,26 675.416.317,88
Restbuchwerte 31.12.2023
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionsähnliche Rechte 803.613,00
2. EDV-Programme 1.323.105,00
3. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 877.337,49
3.004.055,49
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 93.781.156,14
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 301.339,88
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 3.097.794,00
4. Fahrzeuge für Personenverkehr und Güterverkehr 0,00
5. Technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 266.453.721,00
6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.603.329,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22.784.914,76
393.022.254,78
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 159.124.822,58
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 34.719.650,00
3. Beteiligungen 28.367.354,92
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.152.569,67
224.364.397,17
620.390.707,44

Bilanz der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2024

Aktivseite

31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 87.954,83 99.287,82
II. Sachanlagen 2.562.472,15 3.017.632,39
III. Finanzanlagen 59.546.501,67 59.546.501,67
62.196.928,65 62.663.421,88
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 22.596,53 25.962,48
22.596,53 25.962,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 21.895,71
0,00 21.895,71
22.596,53 47.858,19
C. Aktive latente Steuern 2.355.079,07 2.047.747,55
64.574.604,25 64.759.027,62

Passivseite

31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Zugeordnetes Eigenkapital 62.453.674,75 64.081.976,86
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.691.290,26 620.463,60
2. Sonstige Rückstellungen 3.250,00 3.000,00
1.694.540,26 623.463,60
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426.370,30 53.587,16
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18,94 0,00
426.389,24 53.587,16
64.574.604,25 64.759.027,62

Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024
€
2023
€
1. Umsatzerlöse 12.529.489,61 11.690.964,48
12.529.489,61 11.690.964,48
2. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 40.207,37 37.325,12
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 21.555,86 8.173,43
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 323.191,02 368.102,47
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.147.875,36 11.280.650,46
12.532.829,61 11.694.251,48
5. Betriebsergebnis -3.340,00 -3.287,00
6. Erträge aus Ergebnisabführung 2.088.611,37 2.810.571,79
7. Finanzergebnis 2.088.611,37 2.810.571,79
8. Ergebnis vor Steuern 2.085.271,37 2.807.284,79
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 841.499,02 707.633,73
(davon Aufwand/Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern T€ -232; Vorjahr T€ 84)
10. Ergebnis nach Steuern 1.243.772,35 2.099.651,06
11. Jahresüberschuss 1.243.772,35 2.099.651,06

Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung zum 31. Dezember 2024

Aktivseite

31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 57.999,81 56.524,38
II. Sachanlagen 1.954.665,92 1.809.138,39
III. Finanzanlagen 45.842.174,58 45.842.174,58
47.854.840,31 47.707.837,35
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 964,58
0,00 964,58
0,00 964,58
C. Aktive latente Steuern 1.558.205,38 1.341.775,60
49.413.045,69 49.050.577,53

Passivseite

31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Zugeordnetes Eigenkapital 48.055.730,78 48.547.232,87
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.299.055,90 449.400,19
2. Sonstige Rückstellungen 3.250,00 3.000,00
1.302.305,90 452.400,19
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.616,21 42.862,64
2. Sonstige Verbindlichkeiten 6.392,80 8.081,83
55.009,01 50.944,47
49.413.045,69 49.050.577,53

Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit "Gasverteilung" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024
€
2023
€
1. Umsatzerlöse 6.101.741,91 4.814.157,14
6.101.741,91 4.814.157,14
2. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 21.913,08 25.638,93
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.035,42 574,35
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 234.135,07 214.963,34
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.845.986,36 4.576.267,52
6.105.069,93 4.817.444,14
5. Betriebsergebnis -3.328,02 -3.287,00
6. Erträge aus Ergebnisabführung 2.132.653,70 2.264.286,47
7. Finanzergebnis 2.132.653,70 2.264.286,47
8. Ergebnis vor Steuern 2.129.325,68 2.260.999,47
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 710.196,21 493.239,53
(davon Ertrag/Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern T€ -139; Vorjahr T€ 44)
10. Ergebnis nach Steuern 1.419.129,47 1.767.759,94
11. Jahresüberschuss 1.419.129,47 1.767.759,94

Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2024

1 Allgemeine Angaben

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" erstellt.

Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen oder Untergliedern einzelner Posten berücksichtigt.

Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen.

Seit der vollständigen Ausgründung der Netzsparten Strom und Gas inkl. Anlagevermögen steht die SWO Netz GmbH grundsätzlich nur noch in einem Dienstleistungsverhältnis mit der Stadtwerke Osnabrück AG.

Dabei erbringt die Stadtwerke Osnabrück AG kaufmännische Dienstleistungen gem. Dienstleistungsvertrag für Netze und Anlagen für Strom und Gas vom 16. Dezember 2019. Des Weiteren ist die Stadtwerke Osnabrück AG Vertragspartner der aktuellen Konzessionsverträge Strom und Gas mit der Stadt Osnabrück vom 7. Mai 2013.

2 Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln

Die Zuordnung wurde überwiegend in zwei Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte generell, soweit möglich, eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung. Nicht direkt zuordenbare Sachverhalte und Bestände wurden durch Anwendung verschiedener Schlüssel sachgerecht auf die Tätigkeiten verteilt. Diese Schlüssel ergeben sich einerseits aufgrund einfacher Kenngrößen, wie z. B. der Mitarbeiter-Anzahl, der genutzten Flächen, der Anzahl genutzter EDV-Endgeräte, der Anzahl der Buchungsbelege und andererseits durch rechnerische Zusammenfassung mehrerer Kenngrößen zu einem einheitlichen Schlüssel. Für letztgenannte Schlüssel werden als Basis bspw. Werte wie der Restbuchwert des Anlagevermögens, der Wert der Anlagenzugänge, die Anzahl der Investitionsmaßnahmen, der Materialaufwand und die Umsatzerlöse rechnerisch zusammengefasst. Die Schlüssel für die Umlagen der Overheadbereiche werden jährlich überprüft und aktualisiert.

Das Anlagevermögen wurde soweit möglich direkt zugeordnet. Die nicht direkt zuordenbaren immateriellen Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen wurden mit obigen Schlüsseln den einzelnen Tätigkeiten zugewiesen.

Die Verteilung des nicht direkt zuordenbaren Umlaufvermögens auf die Tätigkeiten (Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Sonstige Vermögensgegenstände und Liquide Mittel) erfolgte anhand der oben beschriebenen Schlüssel.

Abschließend wird anhand der Vermögenswerte und Schulden (Verbindlichkeiten) der Kapital- bzw. Finanzierungsbedarf als Differenz der zugeordneten Aktiva und Passiva ermittelt. Anhand dieses Kapitalbedarfs wird das Eigenkapital zugeordnet. Bei der Ausweisung des Eigenkapitals in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen wurde im Jahr 2024 das Eigenkapital unter Anwendung des Kapitalbedarfsschlüssels als Residualgröße zugeordnet, um ein besser den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Die Bewertung des zugeordneten Eigenkapitals hat sich nicht geändert, sodass die Vorjahreszahlen nicht anpassungsbedürftig sind.

Der Ausweis der latenten Steuern erfolgte ausschließlich durch direkte Zuordnung.

Die Verteilung der Verbindlichkeiten erfolgte anhand der oben beschriebenen Schlüssel.

Grundlage für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten ist im Wesentlichen der Aufbau der Kostenrechnung. Durch die Struktur der Profit-Center für einzelne Tätigkeiten lassen sich Aufwendungen und Erträge hierfür direkt im SAP-System erfassen.

Erträge und Aufwendungen, welche nicht direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden können, werden im Umlageverfahren unter Anwendung sachgerechter Schlüssel auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Die Umlage ist Bestandteil des Periodenabschlusses und wird monatlich im SAP-System durchgeführt.

Folgende Schlüssel kommen u. a. hierbei zur Anwendung: Primärkostenvolumen, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Rechnungen, Anzahl Kunden, genutzte Betriebsfläche (Quadratmeter), Umsatzerlöse und Anlagenwerte. Leistungsbeziehungen innerhalb der Tätigkeiten werden über entsprechende Wertansätze (i. d. R. Marktpreise) verrechnet.

3 Erläuterung zu einzelnen Positionen der Tätigkeitsbilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen

Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Osnabrück AG und der SWO Netz GmbH werden die entsprechenden GuV-Ergebnisse den Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" zugeordnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung des Berichtsjahres haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Gemessen am Gesamtumsatz der Elektrizitätssparte von 322,8 Mio. € (inkl. Eigenverbrauch) weist der Tätigkeitsbereich der Elektrizitätsverteilung im Berichtsjahr einen Umsatz von 12,5 Mio. € auf. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung ist mit einem Umsatz von 6,1 Mio. € am Gesamtumsatz der Gassparte von 169,9 Mio. € beteiligt.

Die Ergebnisse der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung der Stadtwerke Osnabrück AG werden im Wesentlichen von den Erträgen mit der SWO Netz GmbH bestimmt. Die Elektrizitätsverteilung weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss von 1,2 Mio. € auf. Der Tätigkeitsbereich der Gasverteilung konnte ebenfalls einen Jahresüberschuss von 1,4 Mio. € erwirtschaften.

Zum Bilanzstichtag betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung 64,6 Mio. €. Damit machte die Tätigkeit 28,5 % der Bilanzsumme des Elektrizitätssektors der Stadtwerke Osnabrück AG aus.

Die Bilanzsumme der Tätigkeit Gasverteilung steuerte mit 49,4 Mio. € einen Anteil von 45,5 % zur Bilanzsumme der Gassparte bei.

 

Osnabrück, den 31. März 2025

Daniel Waschow, Vorstandsvorsitzender

Dirk Eichholz, Vorstand Finanzen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Osnabrück AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Osnabrück AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Osnabrück AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

―

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

―

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

―

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

―

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

―

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

―

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

―

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Duisburg, den 16. April 2025

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Hünger, Wirtschaftsprüfer

Hesse, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2024 und Konzernabschluss 2024

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen.

Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Stadtwerke Osnabrück AG von grundlegender Bedeutung waren. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, geplante unternehmenspolitische Maßnahmen, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die Risikolage und das Risikomanagement.

Im Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu sieben Sitzungen zusammen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Finanz- und Investitionsausschuss gebildet, der sich im Geschäftsjahr in drei Sitzungen traf.

Der Aufsichtsrat hat die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die Entscheidungen wurden auf Grundlage der Berichterstattung und der Beschlussvorschläge des Vorstands getroffen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb von Sitzungen zeitnah informiert. Ereignisse von außerordentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Stadtwerke Osnabrück konnten somit unverzüglich erörtert werden.

Jahresabschluss 2024 und Konzernabschluss 2024: Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht der Gesellschaft sowie der aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Konzernlageberichtsind von der durch die Hauptversammlung am 17. Juni 2024 als Abschlussprüfer für den Einzel- und Konzernabschluss gewählten PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken gem. § 322 Handelsgesetzbuch (HGB) versehen worden. Nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsergebnissen zustimmend Kenntnis genommen.

In seiner Sitzung am 7. Mai 2025 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlageberichtsowie den Vorschlag, den Jahresüberschuss in Höhe von 13.919.000,00 Euro in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, ohne Einwendungen gebilligt.

Damit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.

Der gem. § 312 AktG vom Vorstand aufzustellende Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen liegt vor. Er wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit Datum vom 16. April 2025 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Nach eigener Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zu und erklärt, dass gegen die Schlusserklärung des Vorstandes am Ende des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind.

Dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Osnabrück AG sprechen wir Dank und Anerkennung für ihr großes Engagement aus. Ihre Leistung war auch im Geschäftsjahr 2024 entscheidend für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

 

Osnabrück, den 7. Mai 2025

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft

Katharina Pötter, Aufsichtsratsvorsitzende

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2024

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates hat die Hauptversammlung am 11. Juni 2025 beschlossen, den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 13.919.000,00 € in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

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  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.

Einmal im Terminal ausführen:

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client = OpenAI()
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    input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: ca6320f8ab42ce8fb9064f751e173726",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

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    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

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