Mainkraftwerk Schweinfurt GmbHLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 11650 Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung vom
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| Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| in T € | Anhang | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | 126,5 | - | |
| sonstige betriebliche Erträge | - | 153,0 | |
| Materialaufwand: | - | ||
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | - | - 47,9 | |
| Abschreibungen: | |||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 43,5 | - 43,5 | |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | - 82,1 | - 62,2 | |
| davon sonstige Steuern | - 1,4 | - 1,4 | |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,0 | 0,0 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 0,0 | - 0,1 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 0,9 | 0,7 | |
| Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss | 0,0 | 0,0 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Grundlagen
Die Mainkraftwerk Schweinfurt GmbH (im Folgenden "MKS") mit Sitz in Landshut ist beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 11650 im Handelsregister geführt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) aufgestellt.
Die MKS ist eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T €) angegeben. Die MKS führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert.
Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die MKS ist gemäß § 290 Abs. 2 und 3 HGB ein Tochterunternehmen der Uniper SE, Düsseldorf. Die Gesellschaft ist per 31. Dezember 2023 über eine Mehrheitsbeteiligung ein verbundenes Unternehmen zur Rhein-Main-Donau GmbH (RMD), Landshut. Die MKS wird mit dem Buchwert der Beteiligung in den befreienden Konzernabschluss der Uniper SE, Düsseldorf einbezogen. Die Uniper SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der USE werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Uniper SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Aktiva
Anlagevermögen
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten aktiviert und werden
planmäßig linear abgeschrieben. Die
Herstellungskosten enthalten anteilige, angemessene
Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.
Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit
nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Für Sachanlagen, die vor dem
1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv
abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach
Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die
degressive Abschreibung beibehalten. Zugänge ab dem
Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| ● Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
(ohne Wasserbauten) |
bis zu 50 Jahre |
| ● Wasserbauten | bis zu 60 Jahre |
| ● Technische Anlagen und Maschinen | bis zu 25 Jahre |
| ● Andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung | bis zu 15 Jahre |
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge, die seit dem 1. Januar 2018 erfolgten, wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen und dieser Sammelposten für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen.
Umlaufvermögen
Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt (niedrigerer beizulegender Wert).
Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert.
II. Passiva
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert.
III. Sonstige Sachverhalte
Die MKS gehört zum Uniper Konzern, welcher in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes fällt. Die Pillar Two Gesetzgebung wurde in 2023 in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 1. Januar 2024.
Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berück-sichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss Uniper je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für Uniper derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten.
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in T € | Gesamt-
betrag |
davon
Restlaufzeit über 1 Jahr |
Gesamt-
betrag |
davon
Restlaufzeit über 1 Jahr |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 815,9 | - | 794,2 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 3,1 | - | 2,7 | - |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 819,0 | - | 796,9 | - |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren vollständig aus der Verrechnung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(2) Gezeichnetes Kapital
Die Rhein-Main-Donau GmbH, Landshut, ist mit 75,0 % an der MKS beteiligt. Die restlichen 25,0 % halten die Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schweinfurt.
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 255,6 T €.
(3) Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen mit 1,9 T € (Vorjahr: 2,1 T €) Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie mit 829,7 T € (Vorjahr: 803,1 T €) sonstige Rückstellungen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Verpflichtung zur Übertragung des Kraftwerkes mit Ablauf der Konzession spätestens zum 31. Dezember 2050 (Heimfallverpflichtung).
(4) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr resultierten ausschließlich aus der Verrechnung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und hatten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Angaben gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG
Gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Zum Bilanzstichtag bestanden ausschließlich Geschäfte, welche im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der MKS setzt sich wie folgt zusammen:
| Dr. Klaus
Engels
Vorsitzender |
Mitglied der
Geschäftsführung Rhein-Main-Donau GmbH
Landshut |
| Thomas
Kästner
Stellv. Vorsitzender (seit 11.09.2023, bis dahin Mitglied) |
Geschäftsführer
Stadtwerke Schweinfurt GmbH Schweinfurt |
| Ludwig
Tremml
Mitglied (seit 02.08.2023) |
Mitglied der
Geschäftsführung Rhein-Main-Donau GmbH
Landshut |
| Sebastian
Remelé
Stellv. Vorsitzender (bis 01.08.2023) |
Oberbürgermeister
Stadt Schweinfurt Schweinfurt |
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der MKS setzt sich wie folgt zusammen:
| Richard
Berghoff
Grettstadt |
Technischer Geschäftsführer |
| Dr. Christian
Kunze
Landshut |
Kaufmännischer Geschäftsführer |
Mainkraftwerk Schweinfurt GmbH
Die Geschäftsführung
Landshut, den 29.April 2024
Richard Berghoff
Dr. Christian Kunze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt.