Fokussiert auf operative Stärke Geschäftsbericht 2023 Grundlagen des Konzerns Kurzprofil und Geschäftsmodell Die Branicks Group AG („Branicks“, „wir“), vormals DIC Asset AG, ist einer der führenden deutschen börsennotierten Gewerbeimmobilienspezialisten mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Mit Wirkung zum 2. Oktober 2023 firmierte die ehemalige DIC Asset AG um. Seitdem tritt der Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien unter dem Namen Branicks Group AG („Branicks“) im Markt auf. Branicks entstand aus dem Wortspiel mit dem Begriff „Brains“ – also der einzigartigen Kompetenz und dem Engagement unserer Teams – und dem Begriff „Bricks“, also dem, was wir für unsere Kunden an Immobilienwerten schaffen. Die deutschlandweit tätige Investment-, Transaktions- und Managementplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. der VIB Vermögen AG, „VIB“) bildet die Basis unseres Geschäftsmodells. Wir betreuen insgesamt 351 Objekte onsite – sind präsent vor Ort, immer nah am Mieter und an der Immobilie. Zum 31. Dezember 2023 lag der Marktwert des gesamten betreuten Immobilienvermögens bei rund 13,2 Mrd. Euro. Auf unserer Plattform bewirtschaften wir zum einen unsere Immobilien im Eigenbestand, was einen hohen stabilen Cashflow sichert. Zum anderen umfassen unsere Assets under Management auch Immobilieninvestments institutioneller Anleger. Dabei agieren wir als Full-Service-Systemanbieter rund um Gewerbeimmobilieninvestments und verfolgen einen aktiven Assetmanagement-Ansatz, mit dem wir unternehmensweit Wertsteigerungspotenziale heben und Erträge steigern. Dieser Ansatz gibt uns gleichzeitig eine hohe Flexibilität bei der Strukturierung von Investmentprodukten, die wir für institutionelle Kunden auflegen und managen. Unser Leistungsprofil umfasst die Strukturierung von Investmentvehikeln, den Ankauf und die Finanzierung, das laufende Management unseres betreuten Immobilienbestands sowie die Repositionierung und den Verkauf ausgewählter Immobilien. Durch unseren 360-Grad-Ansatz, der alle Akteure und Phasen in der Immobilienbewirtschaftung einbezieht, sorgen wir für den optimierten Ressourceneinsatz von Kapital und Know-how sowie die effektive Vernetzung von Objekten, Nutzern und Investoren auf der Plattform. Das Ergebnis ist eine lückenlose Wertschöpfung in allen Marktphasen. Mit der Expertise unseres eigenen Managementteams über das gesamte Spektrum unserer Aktivitätsfelder bauen wir die Leistungen und die Ertragskraft unserer Plattform stetig aus. Segmente und Ertragsstrukturen Wir generieren über zwei Segmente diversifizierte und nachhaltige Cashflows: von Mieteinnahmen über Managementgebühren bis hin zu Verkaufserlösen und Beteiligungserträgen. Anhand von Kapitaleinsatz und Ertragscharakteristik unterscheiden wir in unserer Ergebnisrechnung zwei Segmente: Das Segment Commercial Portfolio (COP) mit 3,6 Mrd. Euro Assets under Management umfasst unsere Investments und Ertragsströme von Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Immobilien, die wir „on balance“ als Eigentümer und Be-standshalter bewirtschaften, steuern kontinuierliche und langfristig stabile Mieterträge bei. Zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe. Außerdem erhalten wir in diesem Segment Erträge aus Beteiligungen. Darüber hinaus spielt unsere Bilanz eine konzeptionell wichtige Rolle für die Objektpipeline in unserem zweiten Geschäftssegment. Im Rahmen des Warehousing akquirieren wir opportunistisch Immobilien und übernehmen sie in die eigene Bilanz, entwickeln Objekte im Bestand weiter und schaffen so ein kurzfristig verfügbares Portfolio an attraktiven Investmentbausteinen, die zur Übernahme in mandatiertes Vermögen bereit sind. Im Segment Institutional Business (IBU) mit 9,6 Mrd. Euro Assets under Management erzielen wir Dienstleistungsgebühren (Fees) für eine Vielzahl von Leistungen rund um Immobilieninvestments nationaler und internationaler institutioneller Kunden, für die wir Fonds, Club Deals sowie Einzelmandate strukturieren und managen. Unser Leistungsangebot umfasst die aktive Bewirtschaftung über alle Zyklusphasen hinweg: Setup- und Transaktions-Fees für die Strukturierung von Investments und Transfers, Fees für das laufende Asset- und Propertymanagement, Development-Fees für Wertsteigerungsmaßnahmen sowie Performance-Fees beim Erreichen definierter Ziele. Ergänzend erzielen wir als Co-Investor Beteiligungserträge aus Minderheitsbeteiligungen an Investmentprodukten und Projekten, die wir betreuen. Zwischen beiden Segmenten bestehen auf unserer Plattform starke Synergien. So ermöglicht die Kombination der Finanz- und Bilanzstruktur eines Bestandshalters mit der Managementexpertise eines aktiven Assetmanagers eine schnelle und flexible Wahrnehmung von Chancen am Markt. Gleichzeitig bieten die Ertragsströme der sich ergänzenden Segmente ein hohes Maß an Risikobalance und Resilienz gegenüber Marktschwankungen. Konzernstruktur Der Konzern umfasst neben der Branicks Group AG insgesamt 191 Tochterunternehmen. Diese sind mehrheitlich objekthaltende Gesellschaften, über die das operative Geschäft abgewickelt wird. Alle Beteiligungen sind in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs zum Konzernabschluss aufgeführt. Als zentrale Managementholding bündelt die Branicks Group AG die Aufgaben der Unternehmensführung: die Ausrichtung der Unternehmensstrategie (insbesondere Investitions-, Portfoliomanagement- und Verkaufsstrategie), die Unternehmens- und Immobilienfinanzierung, das Risikomanagement und das Compliance-Management sowie die Steuerung des Immobilienmanagements. Auf zentraler Ebene wird zudem die Kapitalmarkt- und Unternehmenskommunikation verantwortet. Vier Tochtergesellschaften übernehmen für unsere Plattform wichtige operative Kernaufgaben. Die Branicks Institutional GmbH und die DIC Fund Balance GmbH verantworten den Bereich Institutional Business mit dem Fonds- bzw. Assetmanagement der für Dritte strukturierten Anlageprodukte, Weiterentwicklung der Anlagestrategien und Betreuung der institutionellen Investoren. Der hauseigene Immobilienmanager Branicks Onsite GmbH betreut das gesamte Immobilienportfolio, sowohl das direkt gehaltene Commercial Portfolio als auch die Immobilien im Institutional Business, deutschlandweit vor Ort. Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft VIB mit Sitz in Neuburg an der Donau nimmt innerhalb des Branicks-Konzerns die Rolle des Spezialisten für Logistikimmobilien ein und übernimmt auch die Projektentwicklung neuer Logistikobjekte. Regionalstruktur und Standorte Mit unseren neun bundesweiten Niederlassungen verfügen wir über ausgeprägte regionale Expertise. So können wir die unterschiedlichen Vorteile und Chancen der regionalen Märkte nutzen, um attraktive Investmentmöglichkeiten zu schaffen. Unsere im Markt verankerten Teams betreuen Mieter wie Objekte unmittelbar vor Ort. Der große Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der im Immobilienmanagement aktiv ist, verteilt sich auf regionale Managementteams mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Mannheim, München und Stuttgart. Seit 2022 zählen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tochtergesellschaft VIB am Standort Neuburg an der Donau zu unserem Team. In Frankfurt am Main befinden sich Vorstandssitz und Unternehmenszentrale. Von dort werden zentrale Strategie-, Management- und Administrationsfunktionen wahrgenommen. Marktumfeld Der deutsche Gewerbeimmobilienmarkt ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern dezentral geprägt. Aufgrund der föderalen Wirtschaftsstruktur in Deutschland existieren zahlreiche leistungsstarke regionale Wirtschaftszentren. Charakteristisch für die sogenannten Top-7-Städte (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart) sind ein hohes Büroflächenvolumen, eine sehr aktive Transaktionstätigkeit sowie eine hohe Liquidität, kräftiger Wettbewerb und daher stärkere Bewegungen bei Preisen und Mieten. Zugleich existiert eine Vielzahl mittelgroßer Städte, die das Zentrum wirtschaftskräftiger Regionen bilden. In diesen regionalen Zentren ist der Wettbewerb geringer und die Transaktionstätigkeit weniger ausgeprägt, dafür sind Preise und Mieten relativ stabil. Während in der Vergangenheit der Fokus der Nachfrage nach Logistikflächen auf den Metropolregionen und deren Umland gelegen hat, kommt aufgrund des anhaltenden Nachfrageüberhangs den Sekundärlagen eine steigende Bedeutung zu. Am Investmentmarkt (An- und Verkauf) für deutsche Gewerbeimmobilien konkurrieren wir sowohl mit deutschen als auch internationalen Bestandshaltern/Immobilieninvestoren, die ihrerseits teilweise ebenfalls börsennotiert sind. Unsere wesentlichen Wettbewerber sind die Anbieter, die ebenfalls schwerpunktmäßig auf Büro- und Logistikimmobilien setzen. Grundsätzlich umfasst die Wettbewerbslandschaft eine Vielzahl von Marktteilnehmern unterschiedlicher Größenklassen. Aufgrund seiner Breite und Liquidität übt der Markt seit vielen Jahren eine hohe Anziehungskraft auch auf internationale Marktteilnehmer aus. Unternehmenssteuerung Unser Steuerungssystem zielt darauf, den Unternehmenswert zu steigern und ein langfristig profitables Wachstum mit unternehmerisch angemessenen Risiken zu erreichen. Planungsprozess Unser Planungsprozess basiert auf einer detaillierten Planung des Commercial Portfolios und des Institutional Business auf Einzelobjekt- und Portfolioebene (Bottom-up-Planung). Hinzu kommen die Planung der Erlös- und Kostenseite im Overhead-Bereich sowie der Abschreibungen und Finanzierungen. Risiken und spezifische Chancen werden im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigt. Abgerundet wird die Unternehmensplanung über Zielvorgaben und strategische Elemente (als Top-down-Planung), bevor am Ende eine Konsolidierung der einzelnen Teilpläne auf Konzernebene erfolgt. Die Konzernplanung umfasst zudem strategische Konzernmaßnahmen und die Einschätzung der Rahmenbedingungen durch den Vorstand. Die Konzernplanung erfolgt einmal jährlich und wird unterjährig durch Folgeprognosen an die zu erwartende Marktlage und zwischenzeitliche Veränderungen angepasst. Bestandteile der Planung sind: * Detaillierte Businesspläne für Immobilien, Portfolios und Investmentvehikel, die unter anderem die zu erwartenden Mieteinnahmen, Kosten und Investitionen sowie den Rohertrag einschließlich Management- und Beteiligungserträgen umfassen * Zielvorgaben für das operative Immobilienmanagement inklusive Maßnahmenplanung, unter anderem bezüglich Vermietungen, Verkäufen, Investitionen und Projektentwicklungen * Detaillierte Planung der Erträge aus dem Immobilienmanagement (laufende Vergütungen und einmalige Vergütungen aus geplanten Transaktionen) und der Erträge aus den bestehenden Beteiligungen * Berücksichtigung der erforderlichen Personalkapazitäten * Detaillierte Planung der Finanzierungstransaktionen (Neuaufnahme, Verlängerung und/oder Rückführung von Fremd- oder Eigenkapitalinstrumenten) und der Liquidität Unternehmensspezifische Frühindikatoren Um Chancen rasch ergreifen zu können und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, betrachten wir gesamtwirtschaftliche und operative Frühindikatoren bei unseren geschäftspolitischen Entscheidungen. Zu den wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Frühindikatoren gehören die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, des ifo-Index, der Inflationsrate, der Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit sowie die prognostizierte Zinsentwicklung und Kreditvergabe. Diese Frühindikatoren erlauben Rückschlüsse auf die Entwicklung der Immobilienbranche insgesamt, der für uns relevanten regionalen Märkte und der künftigen Rahmenbedingungen und Kosten unserer Finanzierungen. Für gewöhnlich reagiert der Immobilienmarkt mit einer zeitlichen Verzögerung auf konjunkturelle Bewegungen. Als wesentliche operative Frühindikatoren dienen uns Mietvertragsabschlüsse sowie Auslauf und Kündigungen von Mietverträgen. Diese werden unter anderem im Rahmen unseres monatlichen Vermietungsreportings erfasst. Dank unseres mieternahen Objektmanagements und wegen der vereinbarten Laufzeiten von Mietverträgen können wir die Einnahmenbasis monatlich sehr gut kalkulieren, bei Bedarf Gegenmaßnahmen einleiten und Rückschlüsse auf unsere kurz- bis mittelfristige Ertragsentwicklung ziehen. Wir ergänzen diese umsatzorientierten Indikatoren mit regionalen Informationen und Unternehmensdaten aus unseren Büros. Anhand dieser Informationen können wir insbesondere unsere Vermietungsaktivitäten feinjustieren. Wesentliche Steuerungsgrößen Als grundlegendes Kontroll- und Steuerungsinstrument dient einerseits das interne Kontrollsystem und andererseits unsere regelmäßige Anpassung der Unternehmensplanung durch Forecasts. Um die Erreichung unserer Ziele zu überwachen, nutzen wir operative Kennzahlen, die Teil des regelmäßigen Reportings sind. Die größte Bedeutung aus Konzernsicht hat das operative Ergebnis aus der Immobilienbewirtschaftung (Funds from Operations, FFO – berechnet nach Abzug von Minderheiten). Wesentliche Größen, die in die FFO eingehen, sind die Nettomieteinnahmen, Personal- und Verwaltungsaufwand, Erträge aus Immobilienmanagement, das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen sowie das Zinsergebnis. Für die beiden Segmente Commercial Portfolio und Institutional Business weisen wir die FFO separat aus. Während die FFO des Segments Commercial Portfolio auf der Ertragsseite wesentlich von den Nettomieteinnahmen getragen werden, generiert das Segment Institutional Business ganz überwiegend Erträge aus Immobilienmanagement. Zudem weisen wir FFO II (nach Minderheiten) inklusive Verkaufsgewinnen aus, um weitere Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Weitere Kennzahlen, die für die Unternehmenssteuerung genutzt werden, sind unter anderem: * Loan-To-Value (LTV) * Adjusted LTV * Net Asset Value (NAV) * Adjusted NAV * Vermietungsleistung * EPRA-Leerstandsquote * Like-for-like-Mieteinnahmen Neben der Steuerung der Zielgrößen in absoluter Höhe werden auch die entsprechenden Kennzahlen je Aktie in der Planung berücksichtigt. Ziele und Strategien Wir sind einer der größten Gewerbeimmobilienspezialisten mit Schwerpunkt auf Büro- und Logistikobjekten und engagieren uns primär auf dem deutschen Immobilienmarkt. Darüber hinaus streben wir an, unsere Logistikinvestments auch außerhalb Deutschlands in angrenzende Länder und auf zentrale logistische Knotenpunkte auszudehnen. Im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie steht die Generierung langfristig gesicherter, kontinuierlicher Erträge mit unserer eigenen Immobilienmanagement-Plattform. Damit zielen wir auf das Wachstum von Mieteinnahmen und die Steigerung von Immobilienmarktwerten in unserem direkt gehaltenen Commercial Portfolio. In unserem Geschäft mit institutionellen Investoren wollen wir die regelmäßigen Erträge aus dem laufenden Asset- und Propertymanagement der betreuten Investmentvehikel ausbauen und gleichzeitig die Erträge aus Immobiliendienstleistungen im transaktionsabhängigen Geschäft steigern. Segmentübergreifender Erfolgstreiber unseres Geschäftsmodells ist der Einsatz unserer Managementexpertise über das gesamte Portfolio. Wir verfolgen eine balancierte Optimierungsstrategie, indem wir unser Portfolio in beiden Geschäftssegmenten durch gezielte An- und Verkäufe optimieren und aus den Verkaufserlösen Mittelzuflüsse für die Konsolidierung unserer Kapital- und Finanzstrukturen generieren. So können wir jederzeit schnell, flexibel und zuverlässig am Markt agieren. Unsere Strategie basiert insbesondere auf den folgenden Ansätzen: Optimierung der Investmentplattform durch gezielte An- und Verkaufsstrategie Unser Investment-Mix für die Asset-Klasse Büro erstreckt sich auf ganz Deutschland mit Schwerpunkten in den Regionen an den Standorten unserer Büros. In Deutschland zählen dazu sowohl die Top-7-Städte als auch attraktive Städte in wirtschaftsstarken Zentren und Peripherien. Mit dem strategischen Ausbau unserer Logistikexpertise und unserer Logistikinvestments streben wir auch Wachstum außerhalb Deutschlands in den angrenzenden Nachbarländern an. Wir vermeiden langfristig Klumpenrisiken durch eine regionale, sektorale und mieterbezogene Diversifizierung. Durch ein gezieltes und effizientes Assetmanagement sichern wir uns zudem ein attraktives Renditeprofil und generieren so Mehrwert für uns und unsere Investoren. Ausgangspunkte dafür sind unsere regionale Expertise und unser hervorragender Marktzugang. Dies erlaubt uns, Immobilien mit einem adäquaten Risiko-Rendite-Verhältnis an den zentralen und regionalen Immobilienmärkten zu identifizieren und erfolgreich zu bearbeiten. Multiplikation im Assetmanagement für Dritte Wir bieten nationalen und internationalen institutionellen Investoren langjährige Investmentexpertise, ein versiertes Transaktionsmanagement und ein breites Spektrum von Immobilienservices in den zentralen und regionalen Immobilienmärkten Deutschlands und in den angrenzenden Logistikmärkten außerhalb Deutschlands. Im Rahmen von Pool Funds, Club Deals und Individualmandaten gestalten wir individuelle Anlagestrukturen mit attraktiven Ausschüttungsrenditen. Weitere Chancen ergeben sich aus der Ausweitung unseres Drittgeschäfts für institutionelle Investoren auf die VIB. Unser profundes Immobilien-Know-how nutzen wir als Treiber eines wachsenden Assetmanagements für Dritte und erzielen mit der Übernahme von Asset- und Propertymanagement-Mandaten wiederkehrende und steigende Managementerträge. Mit qualifizierter Fachkompetenz und niedrigem Kapitaleinsatz diversifizieren wir so unsere Ertragsquellen kontinuierlich weiter und verstetigen die Ertragsströme unseres Geschäfts. Dynamik durch agiles Management Als agiles Unternehmen mit aktivem Managementansatz messen wir einer leistungsstarken Organisation hohe Bedeutung bei. Wir treiben die Digitalisierung zur Mobilisierung von Wissen, zur Schaffung neuer Leistungsmerkmale und zur weiteren Performance-Steigerung auf unserer integrierten Managementplattform voran. Die laufende Prüfung und konstruktive Weiterentwicklung neuer Lösungsansätze ist eine Querschnittsaufgabe, die wir in allen Bereichen unseres Unternehmens wahrnehmen. Wir steigern damit Geschwindigkeit, Flexibilität und Transparenz im Unternehmen. Mit unserer Expertise sind wir in der Lage, Wertsteigerungspotenziale bei Immobilien insbesondere auch durch Refurbishments zu heben. Wir beschäftigen leistungsstarke eigene Teams für Entwicklungen sowohl im Eigen- als auch im Fremdbestand, die sich um Maßnahmen zur wertschöpfenden Repositionierung von Immobilien kümmern. Durch Neuabschlüsse, höhere Anschlussmieten und Abbau leer stehender Flächen erreichen wir im Vermietungsmanagement einen wichtigen Beitrag zur Wertsteigerung des Portfolios. Verkäufe sind ebenfalls integraler Bestandteil unserer Aktivitäten. Wir nutzen sie, um unser Portfolio zu optimieren, Gewinne zum richtigen Zeitpunkt zu realisieren und Mittel freizusetzen, die unsere Finanzstruktur und Kapitaleffizienz verbessern. Im institutionellen Geschäft erzielen wir mit erfolgreichen Verkäufen Transaktions- und Performance-Fees. Über unsere Tochtergesellschaft VIB entwickeln wir auch neue Logistikobjekte für den Eigenbestand und perspektivisch auch für Dritte. Die komplette Projektpipeline umfasst rund 70.000 qm und wird nach Green-Building-Standard umgesetzt. Finanz- und Kapitalstruktur Wir streben auch in schwierigem Marktumfeld nach einer stabilen Finanz- und Kapitalstruktur. Hierbei verfolgen wir das Ziel, mit einem steigenden Anteil langfristig planbarer Cashflows aus Mieteinnahmen sowie aus laufenden Managementerträgen unser wirtschaftliches Fundament weiter zu optimieren. Wir verfügen über ein breites Netzwerk an Geschäftspartnern im Banken- und Finanzsektor sowie am Kapitalmarkt. Implementierung von ESG-Aspekten Um langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein zu können, misst die Unternehmensführung neben ökonomischen Faktoren dem Thema Nachhaltigkeit eine wesentliche Bedeutung bei. Nachhaltigkeit ist daher integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, unseres Managementansatzes und unserer Geschäftsaktivitäten. In Bezug auf den Eigenbestand umfasst die ESG-Strategie von Branicks die folgenden Aspekte: * Entwicklung unseres Eigenbestands anhand unternehmensspezifischer Umwelt- und Governance-Kriterien (MATCH) * Akquise passender und Veräußerung nicht länger passender Objekte (TRANSACT) * Nachhaltige Vermietung und Verwaltung (OPERATE) sowie * Weiterentwicklung des betreuten Immobilienbestands durch bauliche, technische oder innovative Maßnahmen (DEVELOP). In unserem Institutional Business verfolgen wir die folgende Strategie: * Konzipierung innovativer Produkte für unsere Investoren (MATCH) * Akquisition passender Objekte, um sie zum richtigen Zeitpunkt wertsteigernd zu veräußern (TRANSACT) * Aktives Management der jeweiligen (Fonds-)Produkte auf Basis der Anlagestrategie (OPERATE) * Entwicklung einzelner Investments und Immobilien mit Zustimmung der Anleger (DEVELOP). Digitalisierung ist dabei ein grundlegender Baustein unserer ESG-Strategie. Durch Standardisierung und Automatisierung operativer und administrativer Prozesse machen wir unseren Managementansatz effizienter, schneller und erhöhen die Qualität in der Leistungserbringung. Wir arbeiten daher kontinuierlich an einer Verzahnung der Digitalisierung mit unseren ESG-Routinen und -Arbeitsprozessen. Für eine bessere Vernetzung der bisherigen Datenstrukturen setzen wir gezielt digitale Tools ein. Diese ermöglichen nicht nur eine bessere Datenübersicht, sondern erhöhen unsere Steuerungsmöglichkeiten genauso wie eine zielgerichtete Kommunikation mit sämtlichen Stakeholdern. Voraussetzung für den Erfolg der ESG-Strategie sind eine klare organisatorische Verankerung und das Zusammenwirken und Einbringen des Know-hows der unterschiedlichen Einheiten zu verschiedenen ESG-Themen. Aufgabe des Head of Sustainability ist es, die ESG-Strategie laufend weiterzuentwickeln und die ESG-Aktivitäten mit den administrativen und operativen Bereichen zu intensivieren. Dazu gehört die Identifikation, Zieldefinition und zentrale Steuerung strategischer und wirtschaftlich umsetzbarer ESG-Projekte entlang der Wertschöpfungskette, die Steuerung der Umsetzung von Governance-Themen, das ESG-Reporting und die Nachhaltigkeitskommunikation. Der Head of Sustainability berichtet direkt an die Vorsitzende des Vorstands und ist eng in die Entscheidungsprozesse mit ESG-Bezug im Unternehmen eingebunden. Die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt bei Branicks bei der Vorsitzenden des Vorstands, die das Thema mit dem Aufsichtsrat regelmäßig im Kontext der Geschäftsstrategie erörtert. Wir haben ein ESG-Komitee etabliert, um wichtige Entscheidungen zur Ausrichtung der ESG-Strategie und der ESG-Ziele zu verabschieden. Dem Komitee gehören die Vorstandsvorsitzende, der Head of Sustainability sowie Führungskräfte aus den Ressorts Human Resources, Investment, Portfoliomanagement, Development, Corporate Finance und Accounting/Compliance an. Das ESG-Komitee hat die Aufgabe, ESG-Prioritäten zu setzen, ESG-Maßnahmen zu initiieren und ESG-Risiken zu managen. So wird sichergestellt, dass ESG-Strategie, -Ziele und -Risikomanagement in allen Geschäftsbereichen integriert und umgesetzt werden. Weitere Informationen zu unserer ESG-Strategie und den ESG-Zielen finden sich in unserem → Nachhaltigkeitsbericht 2022 ab Seite 14. Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte unsere breit aufgestellte Immobilienplattform trotz marktbedingter Herausforderungen in Summe solide Ergebnisse, insbesondere erreichte die Vermietungsleistung Rekordstände. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Branicks Group AG für alle wesentlichen Leistungsindikatoren die zuletzt im Juli 2023 angepassten prognostizierten Ziele weitestgehend erreicht. Insbesondere liegen die Funds from Operations (FFO I, nach Minderheiten, vor Steuern) mit rund 52 Mio. Euro innerhalb der erwarteten Spanne von 50 bis 55 Mio. Euro. Das Zinsumfeld, Implikationen durch geopolitische Krisenherde und anhaltende Unsicherheiten am Immobilienmarkt prägten das Geschäftsjahr 2023. Dieses Umfeld dämpfte insbesondere das Transaktionsvolumen durch ausbleibende Transaktionsaktivitäten. Dennoch konnte ein beurkundetes Verkaufsvolumen von 287 Mio. Euro erzielt und damit das untere Ende des prognostizierten Jahresziels von 300 bis 600 Mio. Euro annähernd erreicht werden. Die Assets under Management sanken im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 13,2 Mrd. Euro (2022: 14,7 Mrd. Euro). Dies lag zum einen an Verkäufen mit Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang (BNL) im Rahmen der erfolgreich angegangenen Portfoliooptimierung sowie zum anderen an einem negativen Bewertungseffekt in Höhe von – 6,0%, der ebenfalls im Rahmen der prognostizierten Spanne von – 4 % bis – 7 % lag. Sehr erfreulich entwickelten sich unsere Mieteinnahmen, die mit 446.600 qm Vermietungsleistung auf Jahressicht ein Rekordniveau erreichten und ein Spiegel unseres weiterhin sehr stabilen, planbaren operativen Geschäfts im Eigenbestand darstellen. 2023 war das erste vollständige Geschäftsjahr, in dem die im April 2022 erworbene VIB Vermögen AG auf Zwölfmonatssicht vollkonsolidiert in die Ergebnisse der Branicks Group AG einbezogen wurde. Unverändert steht die VIB für die erfolgreiche strategische Ausweitung unserer Assetklasse Logistik. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr mit dem Aktionsplan „Performance 2024“ entscheidende strategische Weichen für die weitere Entwicklung und kontinuierliche Resilienz der Branicks Group AG gestellt. ESG bleibt Teil unserer DNA Im Jahr 2023 erzielte Branicks deutliche Fortschritte in der Umsetzung seiner Nachhaltigkeitsstrategie und bei wesentlichen ESG-Ratings weiterhin solide Ergebnisse. Die Green-Building-Quote als Äquivalent ökologischer Assets im Immobilienbereich stieg von 31,0 % auf 43,6 % und dient als Gradmesser unserer Nachhaltigkeitsambitionen. Als Paradebeispiel für die klimagerechte Ertüchtigung von Gebäuden gilt der DGNB-zertifizierte „Global Tower“ im Frankfurter Bankenviertel, der im Geschäftsjahr 2023 voll vermietet werden konnte. Mehr Informationen zu ESG finden sich auch im Kapitel „Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren“ ab → Seite 65 . Vermietungsleistung auf Rekordniveau Im Jahresverlauf 2023 konnten wir erneut erfolgreiche Anschluss- und Neuvermietungen erzielen. Insgesamt haben unsere Teams eine Vermietungsleistung von rund 446.600 qm nach 374.900 qm im Vorjahr erzielt, darunter rund 156.600 qm für Neuvermietungen (119.600 qm im Vorjahr). Damit erreicht unsere Vermietungsleistung ein Rekordniveau. Das flächenbezogene Wachstum ist großteilig getrieben durch die Vermietungsleistung im Logistikbereich, die im Berichtsjahr einen Anstieg von 41 % auf 238.000 qm (2022: 168.900 qm) erzielen konnte. Zu der positiven Entwicklung trugen sowohl Neuvermietungen als auch Mietverlängerungen bei, so zum Beispiel die vorzeitige Verlängerung des Mietvertrags mit der DACHSER Biebesheim GmbH mit einer 35.664-qm-Mietfläche für weitere zehn Jahre. Auch die flächenbezogene Vermietungsleistung im Bereich Einzelhandel erreichte eine neue Größenordnung mit rund 40.400 qm im Vergleich zum Vorjahr von 34.400 qm. Im Jahr 2023 wurden somit annualisierte Mieten im Volumen von 55,0 Mio. Euro über alle Nutzungsarten erzielt, welches einem Anstieg von 12 % entspricht (2022: 48,9 Mio. Euro). Die zwei größten Segmente Büro und Logistik erwirtschafteten Mieteinnahmen von 46,9 Mio. Euro, was 85 % der annualisierten Mieten im Commercial Portfolio entspricht und für planbare Cashflows steht. Die EPRA-Leerstandsquote im Commercial Portfolio (ohne Repositionierungen, Projektentwicklungen und Warehousing) erreichte zum Jahresende rund 5,3 % (2022: 4,3 %) bei einer durchschnittlichen Mietlaufzeit (WALT) von 4,9 Jahren (2022: 5,5 Jahren). Herausforderndes Umfeld erschwert Transaktionen Auf der Transaktionsseite konnten wir trotz eines schwierigen Marktumfelds und anhaltender Unsicherheiten unsere jüngsten Transaktionsziele annähernd erreichen: Das segmentübergreifende beurkundete Verkaufsvolumen konnte durch mehrere Immobilienverkäufe zum Jahresende 2023 auf 287 Mio. Euro erhöht und damit das untere Ende des prognostizierten Jahresziels von 300 bis 600 Mio. Euro erreicht werden. Die zuletzt 2023 erzielten Verkaufspreise unterstreichen die hohe Werthaltigkeit des Immobilienportfolios der Branicks. Das Transaktionsvolumen, bestehend aus Käufen und Verkäufen, lag bei rund 377 Mio. Euro, davon entfielen rund 287 Mio. Euro auf Verkäufe, davon 224 Mio. Euro Eigenbestand und 63 Mio. Euro Drittbestand; und rund 90 Mio. Euro auf Ankäufe ausschließlich im Segment Institutional Business. Damit wurden unsere zuletzt prognostizierten Ankaufsziele von rund 100 Mio. Euro im Institutional Business und keine Ankäufe im Commercial Portfolio erreicht. Assets under Management unter Vorjahr Insgesamt sind die Assets under Management zum Jahresende 2023 auf 3,6 Mrd. Euro für unseren Eigenbestand (Commercial Portfolio) und im Rahmen von Drittmandaten auf rund 9,6 Mrd. Euro (Institutional Business) gesunken (Vorjahr: 4,5 Mrd. Euro bzw. 10,2 Mrd. Euro). Insgesamt summieren sich die Assets under Management auf 13,2 Mrd. Euro zum Bilanzstichtag. Jüngste Prognose 2023 erreicht Im Geschäftsjahr 2023 hat die Branicks Group AG für alle wesentlichen Leistungsindikatoren die zuletzt im Juli 2023 angepassten prognostizierten Ziele weitestgehend erreicht, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:
| Prognose (Juli 2023 angepasst) | 31.12.2023 | ||
| Bruttomieteinnahmen | 185 – 195 Mio. Euro | 188,3 Mio. Euro | |
| Erträge aus Immobilienmanagement | 50 – 55 Mio. Euro | 50,9 Mio. Euro | |
| FFO I (nach Minderheiten- anteilen, vor Steuern) | 50 – 55 Mio. Euro | 51,9 Mio. Euro | |
| Akquisitionen | Rund 100 Mio. Euro, davon: Commercial Portfolio: keine Ankäufe Institutional Business: rund 100 Mio. Euro | Rund 90 Mio. Euro, davon: Commercial Portfolio: keine Ankäufe Institutional Business: rund 90 Mio. Euro | |
| Verkäufe | 300 – 600 Mio. Euro, davon: Commercial Portfolio: 300 – 500 Mio. Euro Institutional Business: 0 – 100 Mio. Euro | Rund 287 Mio. Euro, davon: Commercial Portfolio: 224 Mio. Euro Institutional Business: 63 Mio. Euro |
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutsche Wirtschaft schrumpft 2023 um 0,3 % Das Wachstum der Weltwirtschaft hat 2023 an Dynamik verloren. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) nahm die globale Wirtschaftsleistung um 3,1 % zu, was deutlich unter dem langfristigen historischen Durchschnitt von 3,8 % lag. Im Vorjahr hatte die Weltwirtschaft noch einen Zuwachs von 3,5 % verzeichnet. Die Gründe für das geringere Wachstum sieht der IWF vor allem in den Zinserhöhungen der meisten Notenbanken zur Inflationsbekämpfung. Darüber hinaus wurde die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin von dem Krieg in der Ukraine und der in vielen Ländern hohen Inflation belastet. Die deutsche Wirtschaft litt unter dem von zahlreichen Krisen geprägten globalen Umfeld in besonderem Maße. Nachdem die Wirtschaftsleistung in den ersten drei Quartalen des Jahres im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal nahezu stagnierte (1. Quartal: +0,1 %, 2. Quartal: 0,0 %, 3. Quartal: 0,0 %), sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vierten Quartal nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal. Insgesamt stand damit im Gesamtjahr 2023 ein Rückgang um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr zu Buche. Damit war Deutschland die einzige fortgeschrittene Volkswirtschaft, die im vergangenen Jahr eine rückläufige Wirtschaftsleistung hinnehmen musste. Die im internationalen Vergleich schwache Entwicklung der deutschen Wirtschaft hatte eine Reihe von Ursachen. Zum einen führte die Verlangsamung der globalen Nachfrage zu einem Rückgang der für Deutschland sehr wichtigen Exporttätigkeit. Zum anderen belasteten die hohen Energiepreise das verarbeitende Gewerbe, insbesondere die energieintensiven Branchen wie die Chemie- und Metallindustrie. Das Baugewerbe verzeichnete im Jahr 2023 einen leichten Zuwachs, der im Wesentlichen vom Tiefbau und dem Ausbaugewerbe getragen war, während der Hochbau von den zu-nehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen belastet wurde. Darüber hinaus gingen auch die privaten Konsumausgaben spürbar zurück. Hier führte insbesondere die hohe Inflation zu einem Rückgang des Verbrauchervertrauens und zu einer entsprechenden Kaufzurückhaltung. Skeptische Stimmung unter den Unternehmen Auch die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland war – gemessen am ifo Geschäftsklimaindex – im Jahr 2023 sehr verhalten. Nachdem der Index infolge gestiegener Erwartungen bis April 2023 zunächst eine leicht positive Entwicklung verzeichnen konnte, sank die Stimmung in den folgenden Monaten dann wieder deutlich. Zum Jahresende 2023 lag der ifo Geschäftsklimaindex bei 86,4 Punkten, ein Rückgang von 2,5 Punkten gegenüber dem Stand vom Dezember 2022 (88,9 Punkte). Besonders ungünstig war das Geschäftsklima zum Jahresende 2023 im Bauhauptgewerbe. Hier ist der Index auf den niedrigsten Wert seit September 2005 gefallen. Die Firmen beurteilten zum einen ihre aktuelle Lage schlechter, zum anderen geht etwa jedes zweite Unternehmen von einer weiteren Eintrübung der Geschäfte in den kommenden Monaten aus. Hier spiegelte sich die schwache Nachfrage beim Wohnungsbau wider. Die Stimmung im Handel war vor allem aufgrund der Kaufzurückhaltung der Verbraucher infolge der immer noch hohen Verunsicherung gedrückt. Zudem verlief das Weihnachtsgeschäft 2023 enttäuschend. Im verarbeitenden Gewerbe zeigte sich insbesondere bei energieintensiven Branchen eine schwierige Lage. Zudem belasteten rückläufige Auftragseingänge und -bestände. Einzig im Dienstleistungssektor war das Geschäftsklima im Jahresverlauf 2023 weitgehend stabil. Robuster Arbeitsmarkt Trotz des schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds entwickelte sich der deutsche Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr relativ robust. Zwar nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 gegenüber dem Vorjahr auf 2,6 Mio. zu, gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Erwerbstätigen. So waren im Jahresdurchschnitt 2023 45,9 Mio. Menschen in Deutschland erwerbstätig. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 333.000. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte damit einen neuen historischen Höchststand, nachdem bereits im Jahr 2022 der vormalige Höchstwert aus dem Jahr 2019 überschritten worden war. Eine wesentliche Ursache für die Beschäftigungszunahme im Jahr 2023 war die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Hinzu kam eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Die relativ stabile Verfassung des Arbeitsmarkts zeigt sich auch an der Entwicklung der Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit schätzt die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl auf nur rund 0,22 Mio. gegenüber 0,43 Mio. im Vorjahr. Im Jahr 2021 hatte die Zahl noch bei 1,85 Mio. gelegen. Inflation im Jahresverlauf abgeschwächt, aber weiterhin hoch Ein wesentlicher Belastungsfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 waren die sinkenden privaten Konsumausgaben infolge der hohen Inflation. Ausgehend von einem Höchstwert von über 10 % Ende des Jahres 2022 hat sich die Inflationsrate in Deutschland im Jahresverlauf 2023 zwar sukzessive zurückgebildet. Mit einem Wert von 3,7 % im Dezember 2023 lag die Teuerung aber weiterhin auf einem hohen absoluten Niveau und deutlich über dem Ziel der Europäischen Zentralbank („EZB“) von 2 %. Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug die Inflationsrate 5,9 % (2022: 6,9 %). Wie bereits im Vorjahr war die Inflation maßgeblich von der Preisentwicklung für Energie und Nahrungsmittel getrieben. Vor allem bedingt durch Basiseffekte hat sich der Preisauftrieb bei beiden Komponenten zum Jahresende 2023 spürbar zurückgebildet. So stiegen die Preise für Energie und Nahrungsmittel im Dezember 2023 noch um 4,1 % bzw. 4,6 %. Die sogenannte Kerninflation, bei der die stark schwankenden Preise für Nahrungsmittel und Energie bereinigt werden, lag im Dezember 2023 bei 3,5 %. Nach sechs weiteren Zinsschritten signalisiert die EZB ein Ende der Zinserhöhungen Angesichts des in der Eurozone weiterhin deutlich über ihrem Ziel von 2 % liegenden Preisauftriebs setzte die EZB ihre restriktive Zinspolitik im Jahr 2023 zunächst fort. Im Rahmen von insgesamt sechs Zinsschritten erhöhte die EZB ihren Hauptrefinanzierungssatz bis September 2023 auf 4,5 %. Zum Jahresende 2022 hatte der Zinssatz noch bei 2,5 % gelegen. Im Rahmen der letzten Zinsanhebung im September 2023 äußerte die EZB ihre Einschätzung, dass die bisherigen Zinserhöhungen eine starke Wirkung zeigten. Auf Basis dieser Beurteilung kam die EZB zu der Auffassung, dass die Leitzinsen ein Niveau erreicht haben, das eine zeitnahe Rückkehr der Inflation auf den Zielwert ermöglichen wird. Damit signalisierte die EZB, dass bis auf Weiteres nicht mit weiteren Zinserhöhungen zu rechnen ist. Gleichzeitig machte die EZB klar, dass die Leitzinsen so lange wie notwendig auf einem restriktiven Niveau bleiben werden. Diese Einschätzung bestätigte die EZB in den darauffolgenden Sitzungen, zuletzt im April 2024. Auf seiner Dezember-Sitzung hat der EZB-Rat zudem be-schlossen, die Normalisierung der Bilanz des Eurosystems voranzutreiben. So sollen die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 bei Fälligkeit zwar weiterhin vollumfänglich wieder angelegt werden, in der zweiten Jahreshälfte soll das PEPP-Portfolio dann aber um monatlich 7,5 Mrd. Euro reduziert werden. Bis zum Jahresende 2024 soll die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP ganz eingestellt werden. Zuvor hatte der EZB-Rat bereits beschlossen, das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) durch die Nichtwiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit auslaufen zu lassen. Die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 % und sank damit im Jahresverlauf um rund 50 Basispunkte. Ende September 2023 hatte die Rendite noch bei 2,9 % gelegen. Der Zinsrückgang im vierten Quartal war im Wesentlichen die Folge der sich abschwächenden Inflation und im Zuge dessen aufkommender Hoffnungen über ein Ende der restriktiven Geldpolitik seitens der EZB. Branchenentwicklung – Vermietungsmarkt im Geschäftsjahr 2023 Asset-Klasse Büro: rückläufiger Flächenumsatz, moderater Leerstand, weiter steigende Spitzenmieten Nach Einschätzung des Immobilienberatungsunternehmens Jones Lang LaSalle („JLL“) war die Entwicklung des deutschen Büro-Vermietungsmarkts im Jahr 2023 maßgeblich von der konjunkturellen Schwächephase beeinflusst. So veranschlagt JLL den Flächenumsatz an den Top-7-Bürostandorten in Deutschland im vergangenen Jahr auf insgesamt 2,54 Mio. qm, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (3,50 Mio. qm) einem Minus von 28 % entspricht. Dabei war an allen der Top-Standorte ein Nachfragerückgang zu verzeichnen: Während Düsseldorf (– 5 %) und Frankfurt (– 6 %) relativ am besten abschnitten, ergaben sich in Stuttgart (– 49 %) und der Region München (– 37 %) die größten Rückgänge. Auch im längerfristigen Vergleich lag der Flächenumsatz im Jahr 2023 auf einem schwachen Niveau. Nach Angaben von BNP Real Estate („BNPPRE“) entsprach der Flächenumsatz dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2009 und der 10-JahresSchnitt wurde um rund ein Viertel verfehlt. Dabei beobachtete JLL eine stärkere Differenzierung des Markts. Bei Topflächen in zentralen Lagen registrierte das Immobilienberatungsunternehmen weiterhin eine hohe Nachfrage, insbesondere von großen, international tätigen Unternehmen, da die Spitzenmieten an deutschen Standorten im Vergleich zu anderen internationalen Zentren immer noch relativ günstig sind. Viele andere Unternehmen haben sich dagegen auf eine unruhige wirtschaftliche Phase eingerichtet und waren daher nicht gewillt, im Spitzenmietensegment mitzubieten. Für diese Gruppe von Unternehmen standen bei ihrer Suche Kriterien wie Kostensenkungen, Digitalisierung und ESG im Fokus. Einen positiven Effekt auf die Nachfrage nach Büroflächen erkennt JLL in der nachlassenden Relevanz des Themas Homeoffice. Auf Basis einer Umfrage von JLL ergab sich eine „Return to Office-Rate“ in den sieben großen Märkten von 79 % gegenüber der Zeit vor Corona. Überwiegend hat sich dabei das Modell mit drei Tagen im Büro und zwei Tagen im Homeoffice durchgesetzt. Insgesamt wurden im Jahr 2023 laut JLL rund 1,3 Mio. qm Bürofläche fertiggestellt, ein Rückgang von 27 % gegenüber dem Vorjahr. Die wesentlichen Belastungsfaktoren für die Neubautätigkeit waren die deutlich gestiegenen Baukosten, rückläufige Neuaufträge und vor allem die zunehmend herausfordernde Projektfinanzierung. Insbesondere die Finanzierung von spekulativen Büroprojekten war angespannt, was sich auch in dem gesunkenen Engagement von Banken reflektierte. In diesem Umfeld kam es im Berichtsjahr zu zeitlichen Verschiebungen von Fertigstellungsterminen bis hin zu Stopps von Projekten. Entsprechend sieht JLL die Baubranche und insbesondere die Projektentwickler in einer Krise, die nicht nur den Wohnungsbau, sondern auch den Gewerbeimmobilienbau betrifft. Vor dem Hintergrund des rückläufigen Neubauvolumens und Büroflächenumsatzes stieg der Leerstand an den Top-7-Standorten im vergangenen Jahr um 20 % auf 5,64 Mio. qm an. Die Leerstandsquote erhöhte sich zwar auf durchschnittlich 5,8 % (2022: 4,9 %), blieb aber an allen Top-7-Bürostandorten im einstelligen Prozentbereich. Damit lagen die Leerstandsquoten laut BNPPRE weiterhin unter den Höchstständen aus früheren wirtschaftlichen Abschwungphasen. Gleichzeitig beobachtete JLL den Trend, dass der Großteil der Vermietungen auf Topflächen entfiel und Mieter sich vermehrt aus nicht mehr zeitgemäßen bzw. nicht mehr funktionalen Flächen zurückziehen. Der Handlungsdruck für Eigentümer zur Sanierung, Modernisierung oder auch zur Umnutzung dieser leer stehenden Flächen nahm daher weiter zu. Aufgrund der rückläufigen Fertigstellungszahlen von Büroflächen und eines nur moderaten Anstiegs der Leerstandsquoten setzte sich der Trend steigender Spitzenmieten im Jahr 2023 fort. Der JLL-Spitzenmietpreisindex lag zum Jahresende 2023 bei 275 Punkten und damit um 6,8 % über dem Vorjahreswert. Dabei verzeichnete JLL Mietpreissteigerungen an allen Top-7-Standorten, die zwischen 1 % in Frankfurt und 14 % in Köln und München lagen. Die höchsten Spitzenmieten wurden unverändert in München erzielt. Bei den von Vermietern gewährten Mietzuschüssen registrierte JLL im Berichtsjahr keine nennenswerten Veränderungen. Asset-Klasse Industrie und Logistik: deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, erste Anzeichen einer Stabilisierung im Jahresverlauf Der Flächenumsatz in den Top-8-Industrie- und -Logistikimmobilienmärkten erreichte nach Angaben von Colliers im Jahr 2023 rund 2,2 Mio. qm, ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 33 %. Ausgehend von dem Rekordjahr 2021 ging das Vermietungsvolumen damit das zweite Jahr in Folge zurück. Für das Minus war vor allem die Entwicklung im ersten Halbjahr verantwortlich, in dem der Flächenumsatz um 46 % auf 0,9 Mio. qm einbrach. Im zweiten Halbjahr begann der Markt sich zu stabilisieren und erreichte einen Flächenumsatz von knapp 1,3 Mio. qm. Trotz des Rückgangs bewertet BNPPRE das Ergebnis im Jahr 2023 als insgesamt „gut“. Der 10-JahresDurchschnitt wurde im Berichtsjahr um 9 % verfehlt. Die Experten von BNPPRE sehen die schwierigen Rahmenbedingungen im Projektentwicklungssektor, die weitere Verknappung des Flächenangebots und das Bestreben vieler Nutzer, auslaufende Mietverträge zu verlängern, als Hauptursachen für den relativ geringen Flächenumsatz. Durch die Vertragsverlängerungen sei insgesamt wenig Bewegung im Markt zu verzeichnen gewesen und Unternehmen, die größere Flächen suchten, fanden häufig weder geeignete Neubau- noch Bestandsobjekte. Mit Ausnahme der Region Frankfurt verzeichneten alle Top-8-Märkte im vergangenen Jahr Rückgänge beim Flächenumsatz. Relativ gering fiel das Minus noch in Düsseldorf aus, während das Volumen in Berlin um mehr als die Hälfte rückläufig war. Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart verzeichneten Minusraten von jeweils rund 40 %. Nach Angaben von Colliers legten die Spitzenmieten an den Top-8-Märkten im Jahresverlauf um durchschnittlich 9 % zu, die Durchschnittsmieten sogar um 12 %. Die Hauptgründe für diese Entwicklung waren die niedrigen Leerstandsraten und die rückläufige Neubaupipeline. Mit Ausnahme von Leipzig lagen die Spitzenmieten in allen Top-Logistikregionen im Jahr 2023 bei über 7 Euro/qm; in München sogar bei über 9 Euro/qm. Branchenentwicklung – Investitionsmarkt im Geschäftsjahr 2023 Selektive Transaktionstätigkeit, Spitzenrenditen steigen weiter Das Transaktionsgeschehen auf dem deutschen Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien war im Jahr 2023 von dem schwierigen Finanzierungsumfeld infolge der deutlich erhöhten Zinsen und dem ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld geprägt. Laut BNPPRE beliefen sich die Investitionen in gewerbliche Immobilien insgesamt auf knapp 23,3 Mrd. Euro. Gegenüber dem hohen Vorjahreswert (54,1 Mrd. Euro) ergab sich ein Umsatzrückgang von rund 57 %. Auch der 10-Jahres-Durchschnitt wurde in vergleichbarem Umfang unterschritten. Damit erreichte das Transaktionsvolumen eine ähnliche Größenordnung wie in den Jahren kurz nach der Finanzkrise. Allerdings war im Jahresverlauf eine Stabilisierung zu beobachten. Nachdem das Transaktionsvolumen im ersten Halbjahr 2023 bei nur 9,8 Mrd. Euro gelegen hatte, erreichte es im zweiten Halbjahr 13,5 Mrd. Euro. Mit einem Minus gegenüber dem Vorjahr von gut zwei Drittel fiel der Rückgang des Investmentvolumens in den deutschen A-Standorten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) noch etwas stärker als im Gesamtmarkt aus. Das Jahr 2023 lieferte zudem das schwächste Ergebnis der letzten zehn Jahre. Dabei verzeichneten alle Top-7-Städte ein signifikant niedrigeres Transaktionsvolumen. Laut BNPPRE war einer der Hauptgründe für die schwache Entwicklung der sehr geringe Anteil großvolumiger Bürotransaktionen aufgrund der über weite Strecken des Jahres noch nicht abgeschlossenen Preisfindungsphase. Innerhalb der Objektarten ergaben sich 2023 erhebliche Verschiebungen. Erstmals entfiel mit 26 % der größte Anteil des gewerblichen Transaktionsvolumens auf Logistikobjekte (2022: 19 %). Büroobjekte, die in den vergangenen Jahren das Transaktionsgeschehen dominiert hatten, erreichten im Berichtsjahr nur noch einen Anteil von knapp 26 % (2022: 41 %). Die drittgrößte Asset-Klasse waren im vergangenen Jahr Einzelhandelsimmobilien mit einem Anteil an den Gewerbeimmobilieninvestments von 24 % (2022: 17 %). Der Umsatz verteilte sich relativ breit über diverse Käufergruppen. Der größte Anteil entfiel mit knapp 17 % auf Spezialfonds, die ein besonderes Augenmerk auf Logistikobjekte gelegt haben. Dem folgen Investment- und Assetmanager (14 %), Unternehmen (13 %) und Projektentwickler (10 %). Der Anteil ausländischer Käufer lag mit knapp 37 % unter dem langjährigen Durchschnitt. Dabei stammte ein Großteil des internationalen Kapitals aus Europa und Nordamerika. Der Trend steigender Spitzenrenditen setzte sich im Ge-schäftsjahr 2023 über nahezu alle Asset-Klassen hinweg fort. Der Anstieg reflektiert insbesondere die höheren Finanzierungskosten infolge des gestiegenen Zinsniveaus. Laut BNPPRE zogen die Spitzenrenditen im Bürosegment im Durchschnitt der A-Standorte um über 100 Basispunkte auf 4,36 % an (2022: 3,31 %). Teuerster Standort war unverändert München mit einer Spitzenrendite von 4,20 %. Dahinter folgten gleichauf Berlin und Hamburg mit jeweils 4,25 %. Für Logistikobjekte legte die Spitzenrendite vergleichsweise moderat um 40 Basispunkte auf 4,25 % (2022: 3,85 %) zu. Bei Einzelhandelsimmobilien lagen die Renditen zum Jahresende 2023 insgesamt am höchsten. Bei Shoppingcentern veranschlagt BNPPRE die Renditen auf 5,60 % (2022: 4,90 %). Bei Fachmarktzentren (4,75 %) sowie im Segment der Discounter/Supermärkte (4,90 %) zogen die Rendite um 55 bzw. 60 Basispunkte an. Geschäftsverlauf Plattform Assets under Management nach Portfoliooptimierung bei 13,2 Mrd. Euro Das betreute Immobilienvermögen (Assets under Management – AuM) der Branicks-Plattform lag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bei insgesamt 13,2 Mrd. Euro und sank damit gegenüber dem Vorjahreswert (2022: 14,7 Mrd. Euro) um 10,2 %. Von den gesamten AuMs entfielen rund 3,6 Mrd. Euro (2022: 4,5 Mrd. Euro) auf den Eigenbestand (Commercial Portfolio) und rund 9,6 Mrd. Euro (2022: 10,2 Mrd. Euro) auf das Drittgeschäft für institutionelle Investoren (Institutional Business). Der Rückgang der Assets under Management im Eigenbestand in Höhe von 0,9 Mrd. Euro im Jahresvergleich war wesentlich auf Verkäufe und Abgänge im Rahmen des im Juli 2023 gestarteten Aktionsplans „Performance 2024“ zur Portfoliooptimierung sowie negative Effekte aus dem Bewertungsergebnis zurückzuführen. Im Institutional Business nahmen die Assets under Management um 0,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr ab. Während sich aus Zu- und Abgängen ein positiver Nettoeffekt ergab, resultierte aus dem Bewertungsergebnis und der Beendigung eines größeren Propertymanagement-Mandats insgesamt ein Rückgang der Assets under Management. Weitere Details zur Entwicklung der Assets under Management in den beiden Segmenten im Berichtsjahr finden sich in den folgenden Abschnitten auf → Seite 49 ff. und Seite 52 . Regionale Portfoliostruktur stabil Aufgrund der relativ niedrigen Transaktionstätigkeit hat sich die regionale Portfoliostruktur auf der Plattform zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahresende 2022 wenig verändert. Der größte Anteil des Ge-samtportfolios entfiel weiterhin auf die Region Mitte, gefolgt von den Regionen Süd und West. Eine detaillierte Übersicht der Standorte nach Regionen, inklusive des Marktwerts, der annualisierten Mieten und der Mietlaufzeiten, findet sich auf → Seite 195 des Geschäftsberichts. Transaktionsvolumen erwartungsgemäß spürbar unter Vorjahr Aufgrund des schwierigen Marktumfelds konnte das segmentübergreifende Transaktionsvolumen im Berichtsjahr erwartungsgemäß nicht an den sehr hohen Wert des Vorjahres anknüpfen. Im Jahr 2023 gab es insgesamt Ankäufe in Höhe von rund 90 Mio. Euro; die beurkundeten Verkäufe summierten sich auf rund 287 Mio. Euro. Im Vorjahr, das maßgeblich durch die mehrheitliche Übernahme der VIB geprägt war, hatte das Transaktionsvolumen noch bei insgesamt 3,3 Mrd. Euro bzw. ohne Berücksichtigung der VIB bei 1,1 Mrd. Euro gelegen. Auch bei einem Vergleich mit den Ergebnissen der vergangenen zehn Jahre lag das Transaktionsvolumen im Berichtsjahr auf einem sehr niedrigen Niveau. Übersicht Transaktionen 2023
| Ankäufe (exkl. VIB) | |||
| in Mio. Euro (Anzahl Objekte) | Beurkundungen 2023 | davon: Beurkundungen 2023 mit BNL bis zum 31.12.2023 | Beurkundungen Vorjahre mit BNL bis zum 31.12.2023 |
| Commercial Portfolio | 0 (0) | 0 (0) | 26 (1) |
| Institutional Business | 90 (1) | 0 (0) | 432 (32) |
| Summe | 90 (1) | 0 (0) | 458 (33) |
| --- | --- | --- | --- |
| Verkäufe | |||
| in Mio. Euro (Anzahl Objekte) | Beurkundungen 2023 | davon: Beurkundungen 2023 mit BNL bis zum 31.12.2023 | Beurkundungen Vorjahre mit BNL bis zum 31.12.2023 |
| Commercial Portfolio | 224 (15) | 211 (7) | 359 (32) |
| Institutional Business | 63 (2) | 13 (1) | 0 (0) |
| Summe | 287 (17) | 224 (8) | 359 (32) |
Verkäufe aus dem Commercial Portfolio in Höhe von 224 Mio. Euro, keine beurkundeten Ankäufe Nach dem starken Ausbau des Commercial Portfolios im Zuge der Übernahme der VIB im Vorjahr lag der Fokus im Geschäftsjahr 2023 auf der Portfoliooptimierung. Planmäßig wurden daher im Berichtsjahr keine Ankäufe im Commercial Portfolio beurkundet. Ein Forward Deal aus dem Jahr 2021 („Innovation Parc“ Langenhagen) ging im Juli 2023 über. Die beurkundeten Verkäufe aus dem Commercial Portfolio summierten sich im Berichtsjahr auf insgesamt 224 Mio. Euro (2022: 393 Mio. Euro). Mit den Verkäufen setzte Branicks zum einen seine strategische Fokussierung auf die Asset-Klassen Büro und Logistik und hier insbesondere auf jüngere, energie- und klimaeffizientere Immobilien fort. Zum anderen ist es das erklärte Ziel des Aktionsplans „Performance 2024“, die durch die Verkäufe freigesetzte Liquidität zum Abbau des Verschuldungsgrads zu nutzen. Die Verkäufe des Berichts- jahres betrafen im Wesentlichen drei Logistikimmobilien in Oberbayern und Franken mit einem Gesamtvolumen von rund 119 Mio. Euro. Der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang (BNL) der drei Objekte, die insgesamt annualisierte Mieteinnahmen in Höhe von rund 7 Mio. Euro generierten, fand im dritten Quartal 2023 statt. Darüber hinaus wurden im Jahresverlauf zwei Logistikimmobilien in Neufahrn mit einem Volumen von 79 Mio. Euro, das ehemalige Kaufhof-Gebäude in Leverkusen (11 Mio. Euro) und acht Gastronomieobjekte der VIB (13 Mio. Euro) veräußert. Zudem gingen im Berichtsjahr 31 Handelsobjekte in den Spezialfonds VIB Retail Balance I und das Objekt Kaufhof Chemnitz ab, für die die Beurkundung jeweils bereits zum Jahresende 2022 erfolgt war. Außerdem ging ein im September 2023 zu einem Verkaufspreis von 2,3 Mio. Euro beurkundetes Objekt zum 31. Dezember 2023 aus dem Commercial Portfolio ab. Erwartungsgemäß geringes Transaktionsvolumen im Institutional Business Im Institutional Business war das Transaktionsvolumen im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls auf niedrigem Niveau. So wurden Ankäufe im Institutional Business in Höhe von lediglich rund 90 Mio. Euro beurkundet. Der Zugang betraf die Übertragung der Immobilie „Offenbach Unite“ aus dem Commercial Portfolio in Höhe von 83 Mio. Euro. Für dieses Objekt ist der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang für 2024 geplant. Im Rahmen eines Club Deals sollen die Anteile weiterplatziert werden; ein erster Investor wurde im Jahr 2023 bereits gefunden. Darüber hinaus erfolgten im Berichtsjahr der Übergang des im Vorjahr beurkundeten Ankaufs von einer Logistikimmobilie in den Niederlanden und der bereits erwähnte Übergang von Objekten aus dem Eigenbestand in den VIB-Retail-Fonds. Auf der Verkaufsseite im Institutional Business, die sich insgesamt auf 63 Mio. Euro im Jahr 2023 belaufen hat, finden sich der Anfang Juli 2023 beurkundete Verkauf eines Objekts aus dem Spezialfonds „RLI Logistics Fund – Germany II“ im Volumen von rund 13 Mio. Euro und die Veräußerung des rund 10.900 qm großen Hamburger Büro- und Geschäftshauses „Elbspeicher“ zum Jahresende 2023. Vermietungsleistung auf Rekordniveau Die flächenbezogene Vermietungsleistung der Branicks-Plattform wuchs im Geschäftsjahr 2023 um 19,1 % auf 446.600 qm (2022: 374.900 qm). Damit konnte sich Branicks deutlich von dem insgesamt rückläufigen Markttrend abheben. Zu dem Wachstum der Vermietungsleistung trug vor allem der starke Anstieg der Logistikvermietungen bei. In dieser Asset-Klasse hatte Branicks seine Marktposition im vergangenen Jahr mit der Übernahme von VIB deutlich verstärkt. Im Berichtsjahr 2023 konnte die Vermietungsleistung im
| Vermietungsleistung nach Nutzungsart | ||||
| in qm | annualisiert in Mio. Euro | |||
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| Büro | 148.800 | 163.400 | 31,2 | 34,6 |
| Einzelhandel | 40.400 | 34.400 | 4,0 | 4,1 |
| Lager/Logistik | 238.000 | 168.900 | 15,7 | 9,0 |
| Weiteres Gewerbe | 18.900 | 7.300 | 4,0 | 1,1 |
| Wohnen | 500 | 900 | 0,1 | 0,1 |
| Gesamt | 446.600 | 374.900 | 55,0 | 48,9 |
| Stellplätze (Stück) | 2.177 | 2.627 | 1,8 | 1,5 |
Logistikbereich von rund 168.900 qm im Vorjahr auf rund 238.000 qm um 41 % erhöht werden. Diese Entwicklung war vor allem von großflächigen Vermietungen getrieben, z. B. der vorzeitigen Mietvertragsverlängerung mit der DACHSER Biebesheim GmbH um zehn Jahre mit einer 35.664-qm-Logistikfläche, 18.600 qm mit dem Mieter ID Logistics GmbH in Ginsheim-Gustavsburg oder 15.600 qm mit einem Logistikdienstleister in Langenhagen. Bei den Büroflächen konnten 148.800 qm vermietet werden, davon entfielen 43.900 qm auf Neuvermietungen und 104.900 qm auf Mietvertragsverlängerungen. So wurden beispielsweise im Herbst 2023 rund 11.400 qm in der Büroimmobilie „Vahrenfelder Welle“ in Hannover mit dem Bestandsmieter verlängert, der sich für weitere fünf Jahre an den Standort bindet. Auch bei den Einzelhandelsflächen konnten + 17 % Wachstum von 34.400 qm auf 40.400 qm erzielt werden. Hier spielte vor allem die Nachvermietung von rund 20.400 qm am ehemaligen Kaufhof-Standort in Leverkusen an Modehaus Aachener eine Rolle. In der Kategorie „Weiteres Gewerbe“ wurde bei einem für Dritte gemanagten Hotelobjekt in Hamburg eine große Vermietung abgeschlossen. Anschlussvermietungen überwiegen Wie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld“ erläutert, waren im Berichtsjahr – wie bereits im Vorjahr – viele Nutzer bestrebt, auslaufende Mietverträge zu verlängern, sodass der Anteil der Anschlussvermietungen an der Gesamtvermietungsleistung mit 65 % bzw. 290.000 qm erneut überwog. Damit bestätigte sich der bereits in früheren Krisen zu beobachtende Trend, dass Mieter in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben und ihre Wechselbereitschaft sinkt. Entsprechend lag der Anteil der Neuvermietungen 2023 mit rund 156.600 qm bei rund 35 % der gesamten unter Vertrag gebrachten Fläche (Vorjahr: 119.600 qm, rund 32 %). Annualisierte Vermietungsleistung um 13 % gesteigert Die annualisierte Vermietungsleistung lag mit rund 55,0 Mio. Euro um knapp 13 % über dem Vorjahreswert von 48,9 Mio. Euro. Von den unter Vertrag gebrachten Mieten entfielen im Berichtsjahr rund 18,1 Mio. Euro auf das Commercial Portfolio und rund 36,9 Mio. Euro auf das Institutional Business (Vorjahr: 19,2 Mio. Euro und 29,7 Mio. Euro). Stabiles Neuvermietungsvolumen Auf Neuvermietungen entfiel im Berichtszeitraum ein unverändertes Vertragsvolumen von 17,0 Mio. Euro (31 % der gesamten annualisierten Vermietungsleistung). Aufgrund des deutlich erhöhten Anteils der Logistikimmobilien bei den Neuvermietungen, die im Vergleich zu Büroimmobilien eine geringe Miete aufweisen, sank das Mietniveau 2023 bei den neu vermieteten Flächen über sämtliche Asset-Klassen hinweg auf 9,07 Euro/qm (2022: 11,85 Euro/qm). Bei Logistikimmobilien stieg die durchschnittliche monatliche Miete der neu abgeschlossenen Verträge um 28 % auf 6,13 Euro/qm (Vorjahr: 4,80 Euro/qm), während sie bei Büroimmobilien um 19 % auf 15,10 Euro/qm (Vorjahr: 18,72 Euro/qm) abnahm.
| Top-5-Neuvermietungen | |||
| in qm | |||
| TEH Textilhandel GmbH | Commercial Portfolio | Leverkusen | 20.371 |
| ID Logistics Ginsheim GmbH | Institutional Business | Ginsheim | 18.559 |
| MTU Aero Engines AG | Commercial Portfolio | Meitingen | 15.626 |
| Christian Carstensen GmbH & Co. KG | Commercial Portfolio | Langenhagen | 15.601 |
| DACHSER SE | Commercial Portfolio | Ingolstadt | 11.939 |
| --- | --- | --- | --- |
| Top-5-Anschlussvermietungen | |||
| in qm | |||
| Dachser Biebesheim GmbH | Institutional Business | Biebesheim | 35.664 |
| Rudolph Automotive Logistik GmbH | Institutional Business | Wolfsburg | 29.542 |
| Imperial Logistics International B.V. & Co. KG | Commercial Portfolio | Neufahrn | 28.050 |
| Bayerische Motoren Werke AG | Commercial Portfolio | Wackersdorf | 15.675 |
| Landwirtschaftliche Rentenbank | Institutional Business | Frankfurt am Main | 13.047 |
Drei der fünf größten Neuvermietungen im Berichtsjahr wurden mit Logistikunternehmen abgeschlossen, was die wachsende Bedeutung dieser Asset-Klasse für Branicks unterstreicht. Zu den wichtigsten Neuvermietungen zählt unter anderem der „Innovation Parc“ Langenhagen. Branicks hatte diese mit dem DGNB-Gold-Nachhaltigkeitszertifikat ausgezeichnete „grüne“ Logistikimmobilie ohne Vorvermietung erworben und erzielte unmittelbar nach Fertigstellung den Vermietungsabschluss. Die größte Neuvermietung im Geschäftsjahr 2023 stellte der Abschluss mit dem Modehaus Aachener über die Vermietung des ehemaligen Kaufhof-Standorts in Leverkusen mit einer Fläche von ca. 20.400 qm dar. Deutlicher Zuwachs bei den Anschlussvermietungen Bei Anschlussvermietungen erzielte Branicks im Geschäftsjahr 2023 ein Mietvolumen von 37,9 Mio. Euro (Vorjahr: 31,9 Mio. Euro). Das entspricht einem Anstieg von 19 % gegenüber dem Vorjahr. Auch bei Renewals entfielen die größten Abschlüsse auf Unternehmen aus der Logistikbranche. Die größten Einzelabschlüsse waren die vorzeitige Vertragsverlängerung für ein 35.664 qm großes Areal mit Dachser Biebesheim sowie die Vermietung von zwei weiteren Logistikimmobilien in Wolfsburg und Neufahrn mit jeweils knapp 30.000 qm. Die größte Anschlussvermietung im Bereich Büroimmobilien wurde mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für das „Goldene Haus“ in der Frankfurter City West abgeschlossen. Branicks hatte das neungeschossige Gebäude in zentrumsnaher 1A-Lage im Jahr 2020 im Rahmen eines Club Deals erworben. Like-for-like-Mieteinnahmen steigen um 5,4 % Die Like-for-like-Mieteinnahmen (ohne Berücksichtigung von Ankäufen und Verkäufen in den zwölf Monaten vor dem 31. Dezember 2023) stiegen im Gesamtportfolio um 5,4 % auf 611,5 Mio. Euro (2022: 579,9 Mio. Euro). Dieser deutliche Zuwachs beruhte sowohl auf hauptsächlich indexbasierten Mietsteigerungen in vielen Bestandsverträgen infolge der hohen Inflation als auch auf Effekten aus dem Abschluss von Neuvermietungen. Im Commercial Portfolio stiegen die Like-for-like-Mieteinnahmen um 2,7 % auf 176,0 Mio. Euro (2022: 171,4 Mio. Euro). Im Institutional Business konnten die Like-for-like-Mieteinnahmen um 6,6 % auf 435,5 Mio. Euro (2022: 408,5 Mio. Euro) gesteigert werden. Gemessen an den gesamten annualisierten Miteinnahmen laufen im Jahr 2024 3,7 % und im Jahr darauf 11,4 % der Verträge aus. Dank der hohen Vermietungsleistung im Jahr 2023 blieb die Restlaufzeiten-Strukturkurve im Jahresvergleich damit weitgehend unverändert. Zum Vorjahresstichtag hatten 3 % der Mietverträge eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und 9 % von weniger als zwei Jahren. Insbesondere bezüglich der größeren Ausläufe sucht Branicks regelmäßig und proaktiv das Gespräch mit den Nutzern. Rund 65 % des Mietauslaufvolumens lag zum Stichtag 31. Dezember 2023 in den Jahren ab 2028. Commercial Portfolio Marktwert des Eigenbestands durch Portfolio-optimierung und Bewertungsergebnis beeinflusst Der Marktwert des Commercial Portfolios, das den Immobilieneigenbestand der Branicks Group AG umfasst, lag zum Jahresende 2023 bei 3.641,6 Mio. Euro (2022: 4.451,9 Mio. Euro). Der Rückgang um 18,2 % ist im Wesentlichen auf die im Jahresverlauf getätigten Abgänge und Verkäufe (jeweils mit BNL im Geschäftsjahr 2023) zurückzuführen, die den Marktwert um insgesamt 569,1 Mio. Euro reduzierten. Zudem wirkte sich das Bewertungsergebnis zum Jahresende 2023 in Höhe von – 267,2 Mio. Euro bzw. rund – 6,8 % negativ auf den Marktwert des Portfolios aus. Dem stand lediglich ein bereits im Jahr 2022 beurkundeter Ankauf eines Objekts in Höhe von 26,0 Mio. Euro gegenüber. Für unseren Eigenbestand und für die von uns betreuten Immobilien ermitteln externe Gutachter regelmäßig den jeweiligen Marktwert. In diesen Wert fließen objektbezogene Faktoren wie der Vermietungsstand, die Höhe der Mieteinnahmen, die Länge der Mietverträge sowie Alter und Qualität der Immobilien ein. Hinzu kommen externe Faktoren wie die Entwicklung des lokalen Umfelds, des allgemeinen Markts und des finanziellen Umfelds. Die Wertveränderung im Berichtsjahr spiegelt somit einerseits die deutlich ge-steigerte Vermietungsleistung des Asset-, Property- und Development-Managements wider. Anderseits reflektiert die Wertveränderung das schwierige Marktumfeld für Gewerbeimmobilien und das gestiegene Zinsniveau. Strategischer Fokus auf die Asset-Klassen Büro und Logistik Im Rahmen der laufenden Portfoliooptimierung hat Branicks im Berichtsjahr seinen Fokus noch stärker auf die Asset-Klassen Büro und Logistik, und in diesem Bereich insbesondere auf jüngere, energie- und klimaeffizientere Objekte, ausgerichtet. Trotz der Veräußerung einiger nicht mehr strategiekonformer Objekte blieben Logistikimmobilien zum 31. Dezember 2023 die größte Asset-Klasse. Sie stellten zum Stichtag 40 % des Marktwerts dar (2022: 39 %) und trugen mit 70,7 Mio. Euro rund 40 % zu den Mieteinnahmen bei (2022: 76,7 Mio. Euro bzw. 38 %). Die Asset-Klasse Büro folgte an zweiter Stelle mit einem Anteil von 39 % am Portfolio-Marktwert bzw. 41 % der Mieten (2022: 34 % bzw. 35 %). Zusammen entfielen somit rund 80 % des Marktwerts des Portfolios auf Büro- und Logistikimmobilien. Nach der Veräußerung einer Reihe von Einzelhandelsimmobilien im Berichtsjahr, darunter 31 Objekte, die auf den Spezialfonds VIB Retail Balance I übergingen, machten Handelsobjekte dagegen nur noch 7 % vom Marktwert und 8 % der Mieten aus (2022: 15 % bzw. 17 %).
| Überleitung Bewertung – Commercial Portfolio | |
| in Mio. Euro | |
| Marktwert am 31.12.2022 | 4.451,9 |
| Ankäufe | 26,0 |
| Verkäufe | – 569.1 |
| Bewertungseffekt (– 6,8 %) | – 267.2 |
| Marktwert am 31.12.2023 | 3.641,6 |
| Der ermittelte Marktwert ist die geschätzte Transaktionssumme, zu welcher eine Immobilie am Tag der Bewertung bei Normalbedingungen zwischen Käufer und Verkäufer wechseln würde. Wir bilanzieren unsere Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, weswegen eine Marktwertveränderung keine unmittelbaren bilanziellen Auswirkungen hat. Weitere Informationen zur Immobilienbilanzierung finden sich im Kapitel „Vermögenslage“. Angaben zur Marktwertermittlung schildern wir im Anhang ab → Seite 136 . | |
| --- | --- |
| Asset-Klassen Commercial Portfolio 1 | |
| Asset-Klassen | |
| Logistik | |
| Büro | |
| Mixed Use | |
| Handel | |
| Sonstige | |
| Projekt- entwicklungen |
1 Alle Werte ohne Projektentwicklungen und Repositionierungsobjekte, bis auf Anzahl Immobilien und Marktwert. Der Anteil von Green Buildings am Marktwert des Commercial Portfolios (Green-Building-Quote) stieg per Ende Dezem-ber 2023 deutlich auf 43,6 % (31. Dezember 2022: 31,0 %). Im Zuge der Portfoliooptimierung sank die Anzahl der im Commercial Portfolio gehaltenen Immobilien von 207 im Vorjahr auf 168 und die Mietfläche von 2.103.500 qm auf 1.735.900 qm. Aufgrund der im Berichtsjahr erzielten Mietpreissteigerungen lagen die annualisierten Mieten mit 179,1 Mio. Euro um 12,1 % unter dem Vorjahreswert (2022: 203,8 Mio. Euro). Auf Basis der annualisierten Mieteinnahmen verbesserte sich die Bruttomietrendite (ohne Berücksichtigung von Projektentwicklungen und Repositionierungsobjekten) auf 5,2 % (2022: 4,8 %). Die durchschnittliche Monatsmiete je qm lag am 31. Dezember 2023 bei 8,92 Euro, eine Steigerung von rund 8,0 % gegenüber dem Vorjahreswert (8,26 Euro). Die durchschnittliche Monatsmiete je qm für Büroobjekte stieg zum Jahresende 2023 auf 13,39 Euro nach 12,88 Euro im Vorjahr, die durchschnittliche Monatsmiete je qm für Logistikobjekte stieg von 6,10 Euro auf 6,31 Euro. Die durchschnittliche Mietlaufzeit (WALT) lag mit 4,9 Jahren leicht unter dem Vorjahr (5,5 Jahre), aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Die EPRA-Leerstandsquote stieg auf 5,3 % an (31. Dezember 2022: 4,3 %). Diversifizierte Mieterstruktur Die zehn größten Mieter im Commercial Portfolio vereinten zum 31. Dezember 2023 insgesamt 29,3 % der annualisierten Mieten auf sich. Auch bei den Top-Mietern zeigt sich der Fokus auf die Nutzungsarten Büro und Logistik. Eine hohe Diversifizierung der Mieterstruktur und die Gewinnung bonitätsstarker Mieter spielen bei den Transaktions- und Vermietungsaktivitäten von Branicks eine zentrale Rolle.
| Entwicklung Commercial Portfolio 1 | ||
| 2023 | 2022 | |
| Anzahl Immobilien | 168 | 207 |
| Marktwert in Mio. Euro | 3.641,6 | 4.451,9 |
| Mietfläche in qm | 1.735.900 | 2.103.500 |
| Annualisierte Mieteinnahmen in Mio. Euro | 179,1 | 203,8 |
| Ø-Miete in Euro je qm | 8,92 | 8,26 |
| Ø-Mietlaufzeit in Jahren | 4,9 | 5,5 |
| EPRA-Leerstandsquote in % | 5,3 | 4,3 |
| Bruttomietrendite in % | 5,2 | 4,8 |
1 Alle Werte ohne Projektentwicklungen und Repositionierungsobjekte, bis auf Anzahl Immobilien, Marktwert und Mietfläche.
| Top-10-Mieter Commercial Portfolio | ||
| Mieter | Asset-Klasse | Anteil an Mieteinnahmen |
| VOLKSWAGEN AG | Logistik | 3,9 % |
| AUDI AG | Logistik | 3,5 % |
| Deutsche Börse AG | Büro | 3,4 % |
| FHH | Büro | 3,1 % |
| GEIS INDUSTRIE-SERVICE GMBH | Logistik | 3,0 % |
| Mercedes Benz AG | Mixed Use | 3,0 % |
| DKB Service GmbH | Büro | 2,8 % |
| NH Hotels Deutschland GmbH | Hotel | 2,6 % |
| Staatl. Vermögens- und Hochbauamt | Büro | 2,3 % |
| AXA Konzern AG | Büro | 1,7 % |
| Gesamt Top-10-Mieter | 29,3 % |
Institutional Business Assets under Management im Institutional Business bei 9,6 Mrd. Euro Die Assets under Management (AuM) für institutionelle Investoren verringerten sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 um 6,6 % auf 9.582,1 Mio. Euro (2022: 10.254,2 Mio. Euro). Der Rückgang spiegelt zum einen die Beendigung eines Propertymanagement-Mandats in Höhe von 518,0 Mio. Euro wieder sowie den Abgang von einem Objekt im Volumen von 13,3 Mio. Euro. Dem gegenüber standen die Zugänge von 32 Objekten im Volumen von 431,6 Mio. Euro. Zudem wirkte sich das Bewertungsergebnis zum Jahresende 2023 in Höhe von – 572,3 Mio. Euro bzw. rund – 5,6 % negativ auf den Marktwert des für Dritte gemanagten Immobilienvermögens aus. Zum Jahresende umfassten die Assets under Management 183 Objekte (2022: 153). Der Anstieg der Objektanzahl resultierte vor allem aus der Neuauflage des Fonds VIB Retail Balance I, in deren Zuge 31 Handelsobjekte aus dem Commercial Portfolio übergingen. Zum Jahresende 2023 betreute Branicks 33 Vehikel (18 Pool Funds mit 6,0 Mrd. Euro, 9 Club Deals mit 1,7 Mrd. Euro und 6 Individualmandate mit 1,9 Mrd. Euro) für insgesamt 171 institutionelle Investoren. Das investierte Eigenkapital per 31. Dezember 2023 stammte zu 33 % von Pensionskassen und Staatsfonds, zu 26 % von Sparkassen und weiteren Banken, zu 24 % von Versicherungen und zu 17 % von Stiftungen und Family Offices. Rund 59 % des Eigenkapitals entfiel auf Anleger, die in mehr als einem Anlageprodukt von Branicks investiert sind. Zum Jahresende 2023 standen noch rund 80,6 Mio. Euro zugesagtes Eigenkapital zur Verfügung.
| Überleitung Bewertung – Institutional Business | |
| in Mio. Euro | |
| Marktwert am 31.12.2022 | 10.254,2 |
| Ankäufe | 431,6 |
| Verkäufe | – 13,3 |
| Effekt aus Beendigung/ Neuabschluss von Mandaten | – 518,0 |
| Bewertungseffekt (–5,6 %) | – 572,3 |
| Marktwert am 31.12.2023 | 9.582,1 |
Das Fundraising für die noch zu platzierenden Anteile wird fortgeführt mit dem Ziel, im Jahr 2024 alle Anteile bei institutionellen Investoren zu platzieren. Diese Anteile werden per 31. Dezember 2023 als „zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ in der Konzernbilanz ausgewiesen. Weitere Fortschritte bei Internationalisierung des Geschäfts Im Geschäftsjahr 2023 gab Branicks die Fertigstellung des Logistikzentrums „Circumflex“ in Almelo bekannt. Das Logistikzentrum mit einer Fläche von 45.500 qm befindet sich auf einem ca. 70.000 qm großen Grundstück in Twente nahe der deutsch-niederländischen Grenze und verfügt über eine multimodale Verkehrsanbindung. Bezeichnend für das Objekt sind die Green-Building-Kriterien, die bei der Errichtung berücksichtigt wurden. So wurden ausschließlich nachhaltig gewonnene Materialien genutzt, was das Objekt zum ersten vollständig zirkularen E-Fulfilment-Center in Europa macht. Zudem erhielt das Gebäude die Bewertung „Very Good“ in dem BREEAM Pre-Assessment. Das Objekt ist langfristig an die Beckmann Group, einen international tätigen Logistikdienstleister im E-Commerce für Fashion und Lifestyle, vermietet. Das Logistikzentrum in Almelo ist die erste von insgesamt vier Logistikimmobilien, die Branicks im Jahr 2022 erworben hatte und mit denen die Internationalisierung des Geschäfts angestoßen wurde. Der Ankauf erfolgte für den Logistikspezialfonds „RLI-GEG Logistics & Light Industrial III“, der neben Deutschland als Hauptmarkt auch Investitionen in den Nachbarmärkten Belgien, Luxemburg, Österreich und Niederlande tätigen kann. Projektentwicklungen: Vollvermietung des Global Tower Im Segment Institutional Business betreute Branicks die Projektentwicklung „Global Tower“ in Frankfurt am Main. Das ehemalige Commerzbank-Hochhaus mit einer Bürofläche von ca. 16.600 qm im Herzen des Frankfurter Bankenviertels wurde seit August 2018 umfassend nach modernsten energetischen Standards revitalisiert und unter dem Namen Global Tower neu positioniert. Der Global Tower erhielt das Platin-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und wurde zudem als eines der ersten Hochhäuser im Frankfurter Bankenviertel mit dem WiredScore-Zertifikat Platin ausgezeichnet. Nachdem Branicks zum Jahresende 2022 bereits eine Vorvermietungsquote von rund 76 % für das Objekt erreicht hatte, konnten im Jahr 2023 weitere Mietverträge über rund 4.700 qm mit langfristigen Laufzeiten abgeschlossen und damit die Vollvermietung erreicht werden. Zu den neu gewonnenen Mietern zählen der Rechenzentrumsbetreiber NTT Global Data Centers EMEA, eine Privatbank und die Information Services Group Germany GmbH, eines der führenden Marktforschungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informationstechnologie. Finanzinformationen Umsatz- und Ertragslage * Bruttomieteinnahmen steigen um rund 7 % auf 188,3 Mio. Euro * FFO von 51,9 Mio. Euro durch gestiegenen Zinsaufwand beeinflusst * Erträge aus Immobilienverwaltungsgebühren aufgrund herausfordernden Transaktionsumfelds bei 50,9 Mio. Euro * Gewinne aus Immobilienverkauf tragen mit 8,2 Mio. Euro zum Jahresergebnis bei * Konzernergebnis von – 70,7 Mio. Euro durch gestiegenen Zinsaufwand belastet Branicks konnte 2023 im Commercial Portfolio mit 188,3 Mio. Euro (Vorjahr: 176,0 Mio. Euro) die höchsten Bruttomieteinnahmen seit dem IPO der Gesellschaft verbuchen. Das entspricht einem Anstieg von 7,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Nettomieteinnahmen stiegen um 7,9 % auf 164,6 Mio. Euro (Vorjahr: 152,5 Mio. Euro). Die FFO nach Minderheiten gingen dagegen auf 51,9 Mio. Euro (Vorjahr: 114,2 Mio. Euro) zurück. Die Umsatz- und Ertragslage des Vergleichszeitraums ist durch die erstmalige ganzjährige Erfassung der Erträge und Aufwendungen der im April 2022 erworbenen Mehrheitsanteile an der VIB beeinflusst, folglich sind die Perioden nicht vollständig vergleichbar. Insbesondere die Brutto- und Nettomieten und die operativen Aufwendungen sind hiervon betroffen. FFO bei 51,9 Mio. Euro durch gestiegenen Zinsaufwand beeinflusst Aufgrund der Herausforderungen in diesem Geschäftsjahr durch die angespannte weltpolitische Lage und die immer noch verhaltenen Rahmenbedingungen am Immobilieninvestmentmarkt verringerten sich die FFO nach Minderheiten um 62,3 Mio. Euro auf 51,9 Mio. Euro (Vorjahr: 114,2 Mio. Euro). Zu dem Rückgang der FFO trugen im Wesentlichen die reduzierten Immobilienmanagementerträge von 50,9 Mio. Euro (Vorjahr: 88,4 Mio. Euro) aufgrund stark reduzierter transaktionsabhängiger Immobilienmanagementerträge bei. Zusätzlichen Einfluss hatte der gestiegene Nettozinsaufwand von 92,8 Mio. Euro (Vorjahr: 60,6 Mio. Euro) aufgrund der Zinskosten der Brückenfinanzierung. Auch die Beteiligungserträge von 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 18,9 Mio. Euro) zeigten eine rückläufige Entwicklung, allerdings ist in den Beteiligungserträgen des Vorjahres ein einmaliger Effekt von 10,6 Mio. Euro aus dem Verkauf eines Joint Ventures enthalten. Der Rückgang der OPEX-Kosten von 16,3 % auf 67,3 Mio. Euro (Vorjahr: 80,5 Mio. Euro), der im Geschäftsjahr 2023 trotz Einbezugs von vollen zwölf Monaten OPEX-Kosten der VIB realisiert wurde, konnte insbesondere den Anstieg der Zinskosten nicht kompensieren. Die FFO je Aktie betrugen 2023 bei einer um 737.806 Aktien erhöhten durchschnittlichen Aktienanzahl 0,62 Euro, nach 1,38 Euro im Vorjahr. Die FFO II (die Verkaufseffekte berücksichtigen) betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 59,4 Mio. Euro (Vorjahr: 126,9 Mio. Euro) bzw. 0,71 Euro je Aktie (Vorjahr: 1,53 Euro je Aktie). Der Rückgang spiegelt im Wesentlichen den Rückgang der FFO I wider.
| Überleitung FFO | |||||||||
| Gesamt | Commercial Portfolio | Institutional Business | |||||||
| in Mio. Euro | 2023 | 2022 | Δ | 2023 | 2022 | Δ | 2023 | 2022 | Δ |
| Nettomieteinnahmen | 164,6 | 152,5 | 8 % | 164,6 | 152,5 | 8 % | |||
| Verkaufsergebnis | 8,2 | 12,7 | – 35 % | 8,2 | 12,7 | – 35 % | |||
| Verwaltungsaufwand | – 27,2 | – 37,9 | – 28 % | – 9,9 | – 18,7 | – 47 % | – 17,3 | – 19,2 | – 10 % |
| Personalaufwand | – 40,1 | – 42,6 | – 6 % | – 14,0 | – 10,6 | 32 % | – 26,1 | – 32,0 | – 18 % |
| Sonstige betriebliche Erträge/ Aufwendungen | 1,7 | 2,3 | – 26 % | 1,8 | 2,7 | – 33 % | – 0,1 | – 0,4 | – 75 % |
| Erträge aus Immobilienmanagement | 50,9 | 88,4 | – 42 % | 50,9 | 88,4 | – 42 % | |||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen ohne Projektentwicklungen und Verkäufe | 6,4 | 18,9 | – 66 % | 3,2 | 12,6 | – 75 % | 3,2 | 6,3 | – 49 % |
| Zinsergebnis | – 92,8 | – 60,6 | 53 % | – 91,9 | – 57,0 | 61 % | – 0,9 | – 3,6 | – 75 % |
| Sonstige Bereinigungen 1 | 8,2 | 13,3 | 38 % | 7,0 | 13,0 | – 46 % | 1,2 | 0,3 | 300 % |
| Funds from Operations | 71,7 | 134,3 | – 47 % | 60,8 | 94,5 | – 36 % | 10,9 | 39,8 | – 73 % |
| Minderheiten | – 19,8 | – 20,1 | – 1 % | – 17,3 | – 19,1 | – 9 % | – 2,5 | – 1,0 | 150 % |
| Funds from Operations (nach Minderheiten) | 51,9 | 114,2 | – 55 % | 43,5 | 75,4 | – 42 % | 8,4 | 38,8 | – 78 % |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis) | 79,9 | 147,0 | – 46 % | 69,0 | 107,2 | – 36 % | 10,9 | 39,8 | – 73 % |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis/nach Minderheiten) | 59,4 | 126,9 | – 53 % | 51,0 | 88,1 | – 42 % | 8,4 | 38,8 | – 78 % |
1 Die sonstigen Bereinigungen beinhalten: – Transaktions-, Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.899 (Vorjahr: TEUR 11.663). – einmalige Refinanzierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 6.261 (Vorjahr: TEUR 1.592). Konzernergebnis durch Zinsaufwand beeinflusst Das Konzernergebnis liegt mit – 70,7 Mio. Euro rund 122,9 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis (Vorjahr: 52,2 Mio. Euro bereinigtes Konzernergebnis), hauptsächlich aufgrund von Sonderabschreibungen auf als Vermögenswerte gehaltene Immobilien in Höhe von 67,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 sowie aufgrund des um 39,5 Mio. Euro höheren Zinsaufwands. Je Aktie beträgt das Konzernergebnis 2023 bei einer um 737.806 Aktien erhöhten durchschnittlichen Aktienanzahl – 0,85 Euro (Vorjahr: 0,63 Euro). Auf die Konzernaktionäre entfallen hierauf – 0,79 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,38 Euro). Ergebnisbeitrag der Segmente Branicks wird auf Basis der beiden Segmente des Geschäftsmodells gesteuert. Dem folgt auch die Berichterstattung. Das Segment Commercial Portfolio umfasst unseren Immobilieneigenbestand; seit April 2022 sind auch die Aufwendungen und Erträge der VIB enthalten. Das Segment Institutional Business bildet das Immobilienmanagement für institutionelle Investoren ab. Im Folgenden stellen wir die Umsatz- und Ertragslage des Geschäftsjahres der einzelnen Segmente dar. Commercial Portfolio Nettomieteinnahmen um rund 8 % gestiegen Im Geschäftsjahr konnten die Bruttomieteinnahmen aufgrund vollständiger Erfassung der VIB über zwölf Monate und aufgrund erfolgreicher Vermietungsleistung um rund 7 % auf 188,3 Mio. Euro gesteigert werden (Vorjahr: 176,0 Mio. Euro). Die Mietsteigerungen durch den Einbezug der VIB-Mieten, der Neuvermietungen und der Ankäufe haben die Reduktion aufgrund von Verkäufen und Mietvertragsbeendigungen signifikant überkompensiert. Die annualisierten Mieteinnahmen aus dem Eigenbestand sind zum Bilanzstichtag like-for-like um 2,7 % gestiegen. Die Nettomieteinnahmen stiegen im Geschäftsjahr 2023 gleichermaßen um rund 8 % auf 164,6 Mio. Euro (Vorjahr: 152,5 Mio. Euro). Operative Kostenquote bei 12,1 % Durch die vollständige Erfassung der VIB über zwölf Monate im Geschäftsjahr 2023 haben sich die operativen Aufwendungen des Commercial Portfolios erhöht. Die Verwaltungskosten, bereinigt um Einmaleffekte, stiegen um 2,6 Mio. Euro auf 9,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro), die Personalkosten um 3,4 Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,6 Mio. Euro). Die operative Kostenquote im Commercial Portfolio (Verhältnis operative Kosten ohne Einmaleffekte zu Bruttomieteinnahmen und Beteiligungserträgen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 340 Basispunkte auf 12,5 % erhöht (Vorjahr: 9,1 %), was insbesondere aus dem im hohen Beteiligungsergebnis des Vorjahres enthaltenen Einmaleffekt des Verkaufs eines Joint Ventures resultiert. Zinsergebnis durch Brückenfinanzierungskosten beeinflusst Insbesondere aufgrund der vollständigen Erfassung der VIB über zwölf Monate und der Brückenfinanzierungskosten hat sich das Zinsergebnis auf – 91,9 Mio. Euro reduziert (Vorjahr: – 57,0 Mio. Euro). Der durchschnittliche Zinssatz
| FFO-Beitrag des Commercial Portfolios | ||||||
| Gesamt | Commercial Portfolio | |||||
| in Mio. Euro | 2023 | 2022 | ∆ | 2023 | 2022 | ∆ |
| Nettomieteinnahmen | 164,6 | 152,5 | 8 % | 164,6 | 152,5 | 8 % |
| Verkaufsergebnis | 8,2 | 12,7 | – 35 % | 8,2 | 12,7 | – 35 % |
| Verwaltungsaufwand | – 27,2 | – 37,9 | – 28 % | – 9,9 | – 18,7 | – 47 % |
| Personalaufwand | – 40,1 | – 42,6 | – 6 % | – 14,0 | – 10,6 | 32 % |
| Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen | 1,7 | 2,3 | – 26 % | 1,8 | 2,7 | – 33 % |
| Erträge aus Immobilienmanagement | 50,9 | 88,4 | – 42 % | |||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen ohne Projektentwicklung und Verkäufe | 6,4 | 18,9 | – 66 % | 3,2 | 12,6 | – 75 % |
| Zinsergebnis | – 92,8 | – 60,6 | 53 % | – 91,9 | – 57,0 | 61 % |
| Sonstige Bereinigungen | 8,2 | 13,3 | 38 % | 7,0 | 13,0 | – 46 % |
| Funds from Operations | 71,7 | 134,3 | – 47 % | 60,8 | 94,5 | – 36 % |
| Minderheiten | – 19,8 | – 20,1 | – 1 % | – 17,3 | – 19,1 | – 9 % |
| Funds from Operations (nach Minderheiten) | 51,9 | 114,2 | – 55 % | 43,5 | 75,4 | – 42 % |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis) | 79,9 | 147,0 | – 46 % | 69,0 | 107,2 | – 36 % |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis/nach Minderheiten) | 59,4 | 126,9 | – 53 % | 51,0 | 88,1 | – 42 % |
der Finanzverbindlichkeiten (ohne Berücksichtigung der Brückenfinanzierung aus der VIB-Transaktion) lag zum Jahresende vor allem infolge von Refinanzierungsaktivitäten bei 3,0 % (Vorjahr: 1,9 %). Beteiligungserträge nach Einmaleffekt im Vorjahr bei 3,2 Mio. Euro Im Geschäftsjahr lagen die Beteiligungserträge im Segment Commercial Portfolio bei 3,2 Mio. Euro. Der Vergleichswert des Vorjahres von 12,6 Mio. Euro war durch den Verkauf eines Joint Ventures positiv beeinflusst. FFO-Beitrag um rund 42 % verringert Der FFO-Beitrag des Segments nach Minderheiten hat sich um rund 42 % bzw. 31,9 Mio. Euro auf 43,5 Mio. Euro reduziert (Vorjahr: 75,4 Mio. Euro). Die gestiegenen Mieteinnahmen konnten das durch die Brückenfinanzierungskosten belastete Zinsergebnis nicht kompensieren. Die FFO-Marge des Segments hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 53,7 % auf 32,3 % verringert (FFO im Verhältnis zu den Bruttomieteinnahmen). Die FFO II nach Minderheiten, ergänzt um die Verkaufseffekte, betrugen 2023 für das Segment Commercial Portfolio 51,0 Mio. Euro (Vorjahr: 88,1 Mio. Euro). Verkäufe mit hohem Verkaufsvolumen von 558,6 Mio. Euro Nettoerlösen umgesetzt Aufgrund des hohen bilanzwirksamen Verkaufsvolumens im Geschäftsjahr haben wir Nettoerlöse aus Verkäufen in Höhe von 558,6 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 51,5 Mio. Euro). Wesentlicher Einzelposten in den Nettoerlösen war der be-reits in Q1 2023 erfolgte Verkauf eines Einzelhandelsportfolios in den VIB Retail Balance I in Höhe von 308,0 Mio. Euro. Die Verkäufe konnten mit einer Verkaufsrendite (Verkaufsgewinn im Verhältnis zu den Nettoverkaufserlösen) von rund 1 % umgesetzt werden (Vorjahr: 25 %). Die Verkaufsgewinne beliefen sich auf insgesamt 8,2 Mio. Euro gegenüber 12,7 Mio. Euro im Vorjahr. Institutional Business Immobilienmanagementerträge durch herausforderndes Gesamtumfeld geprägt Im Geschäftsjahr 2023 haben wir angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen im Immobilieninvestmentmarkt und aufgrund von Verzögerungen und Neuplanungen von Transaktionen ein geringeres Transaktionsvolumen als in den Vorjahren und somit geringere transaktionsabhängige Immobilienmanagementerträge erzielt. Trotz des sehr verhaltenen Immobilieninvestmentmarkts konnten wir unser angepasstes Jahresziel der Immobilienmanagementerträge (angepasste Prognose 2023: 50 – 55 Mio. Euro) mit 50,9 Mio. Euro erreichen (Vorjahr: 88,4 Mio. Euro). Die Assets under Management im Institutional Business sind im Geschäftsjahr von 10,2 Mrd. Euro auf 9,6 Mrd. Euro zurückgegangen. Die nach Volumen größte Transaktion mit dem Übergang von 31 Einzelhandelsimmobilien in den VIB Retail Balance I fand bereits im ersten Quartal 2023 statt. Im zweiten Quartal wurde der Übergang einer Immobilie in den „RLI-GEG Logistics & Light Industrial III“ erfolgreich abgewickelt. Weitere Transaktionen wurden vorbereitet, deren Umsetzung wird im Geschäftsjahr 2024 erwartet. Insgesamt haben die Transaktions- und Performance-Fees (Fees für An- und Verkäufe, für das Setup und die Strukturierung von Investmentprodukten sowie für das Übertreffen definierter Zielrenditen durch erfolgreiches Immobilienmanagement) aufgrund des herausfordernden Immobilieninvestmentmarkts ein Volumen von 6,0 Mio. Euro erreicht (Vorjahr: 52,0 Mio. Euro). Die Erträge für das Asset- und Propertymanagement sowie Developments sind mit 44,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 % gestiegen (Vorjahr: 36,4 Mio. Euro). Beteiligungserträge bei 3,2 Mio. Euro Neben den Immobilienmanagementerträgen liefert das Institutional Business Erträge aus Eigenkapitalbeteiligungen an den aufgelegten Investmentprodukten, vor allem aus den Fonds der Office-Balance-Reihe. Diese Erträge lagen im Geschäftsjahr 2023 mit 3,2 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres von 6,3 Mio. Euro. Auch hier spiegelte sich das Ausbleiben von Transaktionen in geringeren Beteiligungserträgen wider. Operative Kosten aufgrund niedrigeren Geschäftsvolumens gesunken Aufgrund des vergleichsweise geringen Geschäftsvolumens im Segment Institutional Business sanken die operativen Kosten von 51,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 43,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr. Die Personalkosten reduzierten sich auf 26,1 Mio. Euro (Vorjahr: 32,0 Mio. Euro). Die administrativen Kosten sanken ebenfalls auf 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 19,2 Mio. Euro). Zinsergebnis verbessert Das Zinsergebnis betrug – 0,9 Mio. Euro und hat sich somit um 2,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr verbessert (Vorjahr: – 3,6 Mio. Euro). FFO-Beitrag durch vermindertes Transaktionsvolumen beeinflusst Das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Transaktionsvolumen und die damit verbundenen geringeren transaktionsabhängigen Immobilienmanagementerträge sind im Wesentlichen für den niedrigeren FFO-Beitrag von 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: 38,8 Mio. Euro) verantwortlich. Die FFO-Marge des Segments betrug rund 20,1 % (FFO im Verhältnis zu Erträgen aus Immobilienmanagement und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen).
| FFO-Beitrag des Institutional Business | ||||||
| Gesamt | Institutional Business | |||||
| in Mio. Euro | 2023 | 2022 | ∆ | 2023 | 2022 | ∆ |
| Nettomieteinnahmen | 164,6 | 152,5 | 8 % | |||
| Verkaufsergebnis | 8,2 | 12,7 | – 35 % | |||
| Verwaltungsaufwand | – 27,2 | – 37,9 | – 28 % | – 17,3 | – 19,2 | – 10 % |
| Personalaufwand | – 40,1 | – 42,6 | – 6 % | – 26,1 | – 32,0 | – 18 % |
| Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen | 1,7 | 2,3 | – 26 % | – 0,1 | – 0,4 | – 75 % |
| Erträge aus Immobilienmanagement | 50,9 | 88,4 | – 42 % | 50,9 | 88,4 | – 42 % |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen ohne Projektentwicklung und Verkäufe | 6,4 | 18,9 | – 66 % | 3,2 | 6,3 | – 49 % |
| Zinsergebnis | – 92,8 | – 60,6 | 53 % | – 0,9 | – 3,6 | – 75 % |
| Sonstige Bereinigungen | 8,2 | 13,3 | 38 % | 1,2 | 0,3 | 300 % |
| Funds from Operations | 71,7 | 134,3 | – 47 % | 10,9 | 39,8 | – 73 % |
| Minderheiten | – 19,8 | – 20,1 | – 1 % | – 2,5 | – 1,0 | 150 % |
| Funds from Operations (nach Minderheiten) | 51,9 | 114,2 | – 55 % | 8,4 | 38,8 | – 78 % |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis) | 79,9 | 147,0 | – 46 % | 10,9 | 39,8 | – 73 % |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis/nach Minderheiten) | 59,4 | 126,9 | – 53 % | 8,4 | 38,8 | – 78 % |
Finanzlage * Fälligkeiten aus Brückenfinanzierung und Schuldscheindarlehen 2024 neu geregelt * Deutlicher Zinsanstieg und starke Marktbewegungen der Anleihemärkte im Jahr 2023 * Finanzverbindlichkeiten um 164,2 Mio. Euro auf unter 3,0 Mrd. Euro reduziert * Branicks-Finanzierungen sind zu 84 % gegen Zinsveränderungen abgesichert (ohne VIB-Brückenfinanzierung) * Abschluss der größtenteils festverzinslichen Konsortialfinanzierung in Höhe von 505 Mio. Euro im ersten Quartal 2023 sichert langfristig planbares Zinsniveau * Bond 18/23 mit 150 Mio. Euro zurückgeführt und Brückenfinanzierung deutlich um 200 Mio. Euro reduziert * Durchschnittszins aller Finanzverbindlichkeiten lag zum Jahresende 2023 bei 3,0 % (ohne Brückenfinanzierung) Sicherung und Ausbau der Liquidität Im Rahmen unseres Finanzmanagements überwachen wir laufend und vorausschauend den Liquiditätsbedarf auf allen Konzernebenen und stellen die Zahlungsfähigkeit von Branicks und ihren Konzerngesellschaften jederzeit sicher. Dabei streben wir eine möglichst hohe Stabilität gegenüber externen Einflüssen bei gleichzeitiger Flexibilität für das laufende Geschäft an und gewährleisten so den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Konzerns. Unseren Finanzierungsbedarf decken wir sowohl über klassische Bankfinanzierungen als auch über die Kapitalmärkte ab. Der Schuldscheinmarkt ergänzt unsere Finanzierungsstrategie. Fälligkeiten aus Brückenfinanzierung und Schuldscheindarlehen Die im Jahr 2022 aufgenommene Brückenfinanzierung zum Erwerb der Anteile an der VIB Vermögen AG, die zu Jahresbeginn 2023 noch mit rund 400 Mio. Euro valutierte, wurde im Juli 2023 um 200,9 Mio. Euro zurückgeführt. Die per Bilanzstichtag planmäßigen Fälligkeiten im Jahr 2024, im Wesentlichen die verbliebenen 200 Mio. Euro aus der Brückenfinanzierung und Schuldscheindarlehen in Höhe von 225 Mio. Euro, waren zum Stichtag nicht komplett mit Liquidität und fest vereinbarten Finanzierungs- oder Verkaufserlösen gedeckt. Wir haben auf Basis eines Businessplans für die Jahre 2024 bis 2026, der von unabhängigen Beratern geprüft und bestätigt wurde, Verhandlungen mit den Finanzierern des Brückenkredits als auch den Schuldscheindarlehensgebern der in 2024 fälligen Schuldscheine geführt und die Laufzeiten verlängert. Im Rahmen der Verhandlungen mit den Schuldscheindarlehensgebern haben wir das sog. StaRUG-Verfahren genutzt. Das Gericht hat den Restrukturierungsplan am 26. März 2024 bestätigt. Damit ist die Brückenfinanzierung bis zum 31. Dezember 2024 und die eigentlich in 2024 fälligen Schuldscheindarlehen bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Bewährtes Mittel in unruhigen Zeiten: Hypothekenfinanzierung Auf Ebene unserer Tochtergesellschaft, der VIB Vermögen AG, haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Portfoliofinanzierung mit namhaften Hypothekenbanken über 505 Mio. Euro abgeschlossen. Damit haben wir uns langfristig Liquidität und ein attraktives Zinsniveau gesichert. Langfristige Ausrichtung und Planungssicherheit Um unsere Finanzierungsstruktur stabil zu gestalten, schließen wir unsere Finanzierungen in der Regel langfristig über mindestens fünf Jahre ab. Diese Finanzierungen erfolgten zumeist auf Non-Recourse-Basis, die keinen unbegrenzten Zugriff außerhalb des zu finanzierenden Objekts auf die Unternehmensgruppe erlaubt.
| Finanzierungsaktivitäten 2022 | |
| iIn Mio. Euro | 20232 |
| Neuaufnahme von objektbezogenen Darlehen und einer Working- Capital-Linie | 5836919 |
| Rückführungen (Anleihe/Schuldscheindarlehen/Objektfinanzierung/BrückenfinanzierungBridge) | 751477 |
Insgesamt haben wir im Geschäftsjahr 2023 in der Gruppe ein Finanzierungsvolumen (Neuaufnahmen und Rückführungen) von rund 1,3 Mrd. Euro realisiert. Die bilanziellen Finanzschulden lagen per 31. Dezember 2023 nach Neuaufnahmen und Rückführungen mit 2.974,2 Mio. Euro um 164,2 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Die Finanzschulden umfassen mit großer Mehrheit (68 %) Darlehen bei Kreditinstituten, Mittel aus unseren Anleihen (13 %) und Schuldscheindarlehen (19 %). Restlaufzeit beträgt 3,7 Jahre (3,9 Jahre ohne Brückenfinanzierung) Die durchschnittliche Restlaufzeit aller Finanzverbindlichkeiten (ohne Berücksichtigung der Brückenfinanzierung) beträgt 3,9 Jahre zum Jahresende 2023. Unter Berücksichtigung der Brückenfinanzierung lag die durchschnittliche Restlaufzeit zum Bilanzstichtag bei 3,7 Jahren. Um unserem dynamischen Geschäftsmodell Rechnung zu tragen, haben wir eine Working Capital Facility auf Unternehmensebene in Höhe von 25 Mio. Euro bei einer deutschen Großbank vereinbart. Diese ist ohne Auszahlungsvoraussetzungen verfügbar, war zum Stichtag mit 23,1 Mio. Euro in Anspruch genommen und ist zum 31. Januar 2024 fällig. Absicherung gegen Zinsschwankungen Mit rund 84 % (ohne Berücksichtigung der Brückenfinanzierung) ist die große Mehrheit der Finanzschulden festverzinslich oder gegen Zinsschwankungen abgesichert. Dies verschafft uns langfristige Planungssicherheit und hält die Zinsrisiken stabil. Knapp 16 % unserer finanziellen Verbindlichkeiten – vor allem die kurzfristiger Natur – sind variabel vereinbart und nicht gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert. Zusätzlich ist das zum Jahresende noch ausstehende Volumen der Brückenfinanzierung von 200 Mio. Euro variabel finanziert (auf Basis des 1-Monats-EURIBOR zuzüglich steigender Spreads während der Laufzeit). Die teilweise Tilgung der Brückenfinanzierung in Höhe von rund 201 Mio. Euro im Juli 2023 hatte einen positiven Einfluss auf das Zinsergebnis. Durchschnittszins über alle Finanz-verbindlichkeiten liegt bei 3,1 % (3,0 % ohne Brückenfinanzierung) Der durchschnittliche Zinssatz über alle Finanzverbindlichkeiten (ohne Brückenfinanzierung) hat sich zum 31. Dezember 2023 auf 3,0 % erhöht und reflektiert bereits in Teilen das veränderte Zinsumfeld (31. Dezember 2022: 1,9 %). Unter Berücksichtigung der Brückenfinanzierung stieg der Durchschnittszins am Bilanzstichtag auf 3,1 %.
| Loan-To-Value (LTV) | ||
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Vermögenswerte | ||
| Marktwert Immobilien gesamt | 3.641.609 | 4.451.901 |
| Marktwert Beteiligungen (indirekte Immobilien) 1 | 345.773 | 205.337 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 190.243 | 190.243 |
| Dienstleistungsverträge | 45.345 | 52.175 |
| Buchwert Ausleihungen/Forderungen nahestehende Unternehmen | 134.106 | 123.082 |
| Marktwert Vermögen (Value) | 4.357.076 | 5.022.738 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden 2 | 1.906.816 | 2.236.839 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 618.917 | 252.759 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit IFRS 5 - Objekte | 39.151 | 38.676 |
| Verbindlichkeiten nahestehende Unternehmen | 6.649 | 19.160 |
| Unternehmensanleihen | 394.654 | 542.199 |
| Abzgl. Kassenbestand/Bankguthaben | – 345.550 | – 188.404 |
| Netto-Verbindlichkeiten (Loan) | 2.620.637 | 2.901.229 |
| LTV 2 | 60,1 % | 57,8 % |
| Adjusted LTV 2 | 57,6 % | 54,7 % |
1 Enthält Anteile assoziierte Unternehmen, Beteiligungen und Beteiligungen unter IFRS 5. 2 Bereinigt um Warehousing. Der Zinsdeckungsgrad (ICR, Interest Coverage Ratio, das Verhältnis von EBITDA zu bereinigtem Zinsergebnis) liegt bei 216 % (Vorjahr: 347 %). Anstieg des LTV im Jahr 2023 Im Geschäftsjahr 2023 sind der LTV auf 60,1 % (Vorjahr: 57,8 %) und der Adjusted LTV auf 57,6 % gestiegen (Vorjahr: 54,7 %). Wir streben mittelfristig weiterhin einen LTV im Zielkorridor von 45 % bis 50 % durch eine Reduzierung der Verbindlichkeiten in der Bilanz an. So haben wir 2023 planmäßig die fällige Anleihe 2018/2023 aus bestehender Liquidität zurückgeführt. Eine weitere Reduzierung soll vorrangig über Verkäufe erfolgen. Finanzierungsverpflichtungen vollständig erfüllt Alle Finanzierungsverpflichtungen, einschließlich der Kreditklauseln mit Auflagen zu Finanzkennzahlen (Financial Covenants), hielten wir im gesamten Jahr und zum Stichtag ein. Branicks hat im üblichen Maß Kredite mit Financial Covenants vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Klauseln könnten Banken Kreditkonditionen anpassen oder Kredite teilweise kurzfristig zurückfordern. Im Wesentlichen sind folgende Covenants vereinbart: * DSCR (Debt Service Coverage Ratio, Kapitaldienstdeckungsgrad): gibt an, zu wie viel Prozent der zu erwartende Zinssatz plus Tilgung (Kapitaldienst) durch die Mieteinnahmen gedeckt ist * Debt Yield (Mieteinnahmen/Darlehensvolumen): gibt die Mieteinnahmen in Prozent der Verschuldung an * LTV (Loan-To-Value): gibt das Verhältnis zwischen der Kredithöhe und dem Marktwert der Immobilie an Keine außerbilanziellen Finanzierungsformen Es bestehen keine wesentlichen außerbilanziellen Finanzierungsformen. Der Konzernabschluss bildet alle Finanzierungsarten der Gesellschaft ab. Weitere detaillierte Informationen wie Laufzeiten, Fair Value von Darlehen oder Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten sind im Anhang ab → Seite 151 zu finden. Herausfordernde Liquiditätslage Die Liquiditätsplanung hat im Rahmen des Finanzmanagements für uns höchste Priorität, auch vor dem Hintergrund weiterhin anstehender Fälligkeiten von Finanzverbindlichkeiten und strenger Kreditvergabebedingungen der Banken aufgrund des veränderten Marktumfeldes. Deshalb sind wir bestrebt, für den laufenden Betrieb nicht auf zusätzliche Finanzierungen angewiesen zu sein. Dazu erstellen wir im Rahmen des Budgetprozesses eine jährliche Liquiditätsplanung, die laufend aktualisiert wird. Die Stetigkeit unserer Cashflows erlaubt uns eine detaillierte Liquiditätsprognose, an der wir unseren Mitteleinsatz und -bedarf mit hoher Genauigkeit ausrichten können. Branicks war 2023 jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Per 31. Dezember 2023 betrug die freie Liquidität 158,6 Mio. Euro (Vorjahr: 180,5 Mio. Euro). Cashflow geprägt durch wirtschaftliches Umfeld Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres ist im Wesentlichen durch das wirtschaftliche Umfeld und die Umsetzung unserer daraus abgeleiteten strategischen Ziele geprägt. Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit und laufender Geschäftstätigkeit überkompensierte den negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Insgesamt ist ein Mittelzufluss von 157,1 Mio. Euro zu verzeichnen (Vorjahr: Mittelabfluss 454,5 Mio. Euro). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 97,1 Mio. Euro (Vorjahr: 158,9 Mio. Euro). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die höhere Zinsbelastung sowie die geringeren transaktionsbedingten Fees zurückzuführen. Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit spiegelt unsere Fähigkeit wider, trotz schwierigen Marktumfelds Zahlungseingänge in signifikanter Höhe durch Verkäufe zu erwirtschaften. Das Vorjahr war vor allem durch den Mittelabfluss für den Kaufpreis zum Erwerb der Mehrheit an der VIB geprägt. Entsprechend sind die Auszahlungen für andere Investitionen/ Unternehmenserwerbe um 480,3 Mio. Euro auf 181,3 Mio. Euro gesunken. Die Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien be-trugen 558,6 Mio. Euro (Vorjahr: 51,5 Mio. Euro). In unsere Bestandsimmobilien haben wir 47,1 Mio. Euro investiert (Vorjahr: 52,0 Mio. Euro). Insgesamt weisen wir einen Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von + 306,2 Mio. Euro aus (2022: –700,3 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war 2023 einerseits durch die Refinanzierung eines Großteils des Logistikportfolios in Höhe von 568,8 Mio. Euro und anderseits durch die planmäßigen Rückzahlungen unserer Anleihe in Höhe von 150 Mio. Euro sowie die Rückzahlung eines Teils der Brückenfinanzierung in Höhe von 200,9 Mio. Euro geprägt. Für die Bedienung der Bardividende wurden im Geschäftsjahr 59,6 Mio. Euro (Vorjahr: 43,5 Mio. Euro) an die Anteilseigner ausgezahlt. Insgesamt war der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit 246,1 Mio. Euro negativ (Vorjahr: + 86,9 Mio. Euro) und unterstreicht unsere Strategie zur Reduzierung der Verschuldung. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Finanzmittelbestand um 157,1 Mio. Euro auf 345,6 Mio. Euro.
| Cashflow | ||
| in Mio. Euro | 2023 | 2022 |
| Konzernergebnis | – 70,7 | 42,9 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 97,1 | 158,9 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 306,2 | – 700,3 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | – 246,1 | 86,9 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | 157,2 | – 454,5 |
| Erwerbsbedingter Zugang | 0,0 | 96,0 |
| Finanzmittelfonds zum 31. Dezember | 345,6 | 188,4 |
Vermögenslage * Leichter Rückgang der Bilanzsumme um rund 6 % auf 4.846,2 Mio. Euro * Immobilienvermögen durch Verkäufe verringert um rund 7 % auf 3.398,6 Mio. Euro * Bewertungseffekt des Commercial Portfolios von – 6,8 % aufgrund deutlich gestiegenen Marktzinsniveaus * NAV auf gutem Niveau bei 1.298,4 Mio. Euro * Wert des Segments Institutional Business durch allgemeine Zinseffekte beeinflusst * Adjusted NAV bei 17,63 Euro je Aktie, resultierend aus höherer Aktienanzahl und dem aktualisierten Wert des Segments Institutional Business * Eigenkapitalquote weitgehend stabil bei 31,5 % Die Vermögenslage blieb im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen stabil bei einer leicht niedrigeren Bilanzsumme von 4.846,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5.180,3 Mio. Euro). Das langfristige Vermögen reduzierte sich leicht um 207,0 Mio. Euro. Dagegen stieg das kurzfristige Vermögen ohne IFRS 5-Vermögenswerte um 176,2 Mio. Euro an. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte gingen um 303,3 Mio. Euro zurück. Die Eigenkapitalquote ist mit 31,5 % (Vorjahr: 32,1 %) leicht zurückgegangen. Dies resultiert insbesondere aus der Auszahlung der Dividende im April des Geschäftsjahres in Höhe von 59,9 Mio. Euro und aus dem negativen Konzernergebnis von – 70,7 Mio. Euro. Bilanzierung zu Anschaffungskosten Wir bilanzieren unsere Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten. Unsere Buchwerte werden jährlich im Rahmen des Impairment-Tests nach IFRS auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf überprüft. Als Vergleichskriterium für die bilanzielle Bewertung legen wir den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Value-in-Use zugrunde, der den Wert einer Immobilie abhängig von ihrer Verwendungsabsicht wiedergibt. Im Rahmen des Impairment-Tests 2023 wurden 16,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen auf das Immobilienvermögen vorgenommen. Langfristige Vermögenswerte aufgrund von Verkäufen zurückgegangen Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (unsere Bestandsimmobilien im Segment Commercial Portfolio) hatten am 31. Dezember 2023 einen Buchwert von 3.398,6 Mio. Euro gegenüber 3.673,3 Mio. Euro im Vorjahr. Hier schlugen vor allem Verkäufe von zwei Objekten in Leverkusen (Buchwertabgang 10,5 Mio. Euro) und Neufahrn (Buchwertabgang 74,1 Mio. Euro) sowie die Umgliederung von zum Verkauf vorgesehenen Objekten von 116,8 Mio. Euro in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte zu Buche, während eine Immobilie in Langenhagen erworben wurde (Zugang 23,9 Mio. Euro). Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 24,8 Mio. Euro auf 45,4 Mio. Euro (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund der Aktivierung eines Nutzungsrechts für einen langfristigen Mietvertrag im Global Tower in Frankfurt am Main. Ein weiterer wesentlicher Anstieg ergab sich bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen um 47,7 Mio. Euro auf 129,3 Mio. Euro (Vorjahr: 81,6 Mio. Euro). Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Umgliederung von Anteilen am „Public Infrastructure IV“ aus den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert bleibt nach dem jährlichen Impairment-Test mit 190,2 Mio. Euro unverändert auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2022: 190,2 Mio. Euro). Kurzfristiges Vermögen ebenfalls leicht reduziert, aber Anstieg der liquiden Mittel Das kurzfristige Vermögen hat sich um 127,1 Mio. Euro auf 805,6 Mio. Euro (Vorjahr: 932,7 Mio. Euro) verringert. Grund hierfür war der Rückgang der Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ um 303,3 Mio. Euro auf 237,5 Mio. Euro (Vorjahr: 540,8 Mio. Euro) hauptsächlich aufgrund des Verkaufs von Immobilien aus dem VIB Retail Balance I in Höhe von 202,9 Mio. Euro. Gegenläufig erhöhten sich die liquiden Mittel auf 345,6 Mio. Euro (Vorjahr: 188,4 Mio. Euro), was im Wesentlichen in dem Verkauf eines Einzelhandelsportfolios in den VIB Retail Balance I in Höhe von 306,0 Mio. Euro und der Rückzahlung sowohl der Anleihe 2023 in Höhe von 150 Mio. Euro als auch einer Tranche der Brückenfinanzierung in Höhe von 200,9 Mio. Euro begründet ist. Zur Liquiditätslage verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt „Finanzlage“ auf → Seite 59 . Jahresergebnis belastet Eigenkapital Das Eigenkapital ist insbesondere aufgrund des Jahresergebnisses von – 70,7 Mio. Euro (Vorjahr: + 42,9 Mio. Euro) sowie der Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 59,9 Mio. Euro zurückgegangen. Das den Konzernaktionären zustehende Eigenkapital hat sich im Jahresvergleich um 131,4 Mio. Euro bzw. 11 % auf 1.044,7 Mio. Euro verringert (Vorjahr: 1.176,1 Mio. Euro). Das auf die Konzernaktionäre entfallende negative Konzernjahresergebnis liegt bei – 66,0 Mio. Euro (Vorjahr: + 31,0 Mio. Euro). Die 2023 ausgeschüttete Dividende betrug 62,4 Mio. Euro, wovon 59,6 Mio. Euro bar an die Aktionäre ausgezahlt wurden. Im Rahmen der freiwilligen Sachdividende (Aktiendividende) wurden das gezeichnete Kapital insgesamt um 0,4 Mio. Euro und die Kapitalrücklage nach Abzug der angefallenen Transaktionskosten um 2,1 Mio. Euro erhöht. Die bilanzielle Eigenkapitalquote liegt mit 31,5 % auf einem Niveau ähnlich dem des Vorjahres von 32,1 %. Der Verschuldungsgrad (LTV) hat sich auf 60,1 % erhöht (Vorjahr: 57,8 %).
| Überblick Bilanz | ||
| in Mio. Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Bilanzsumme | 4.846,2 | 5.180,3 |
| Langfristiges Vermögen | 4.040,6 | 4.247,6 |
| Kurzfristiges Vermögen | 805,6 | 932,7 |
| Eigenkapital | 1.527,1 | 1.664,1 |
| Langfristige Finanzschulden | 2.316,1 | 2.697,6 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 618,9 | 402,2 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 384,1 | 416,4 |
| Summe Schulden | 3.319,1 | 3.516,2 |
| Bilanzielles Eigenkapital | 31,5 % | 32,1 % |
| Loan-To-Value 1 | 60,1 % | 57,8 % |
| Adjusted Loan-To-Value 1 | 57,6 % | 54,7 % |
| NAV 2 | 1.298,4 | 1.593,5 |
| Adjusted NAV 2 | 1.473,5 | 1.888,4 |
1 Verhältnis der gesamten Netto-Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen) zur Summe des Marktwerts des Commercial Portfolios, des Marktwerts der Beteiligungen, des GEG-Goodwills und weiterer immaterieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Erwerb der GEG, der Ausleihungen an assoziierte Unternehmen sowie der Forderungen an nahestehende Unternehmen. 2 Vorjahresbeträge 31.12.2022 angepasst. Bewertungseffekt des Commercial Portfolios von – 6,8 % Der Bewertungseffekt, bereinigt um An- und Verkäufe, beläuft sich im Commercial Portfolio auf – 6,8 % (Vorjahr: 1,5 %). Dies ist im Wesentlichen auf das gestiegene Marktzinsniveau im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen. Der Anstieg der Mieten konnte den Abzinsungseffekt im Rahmen der Immobilienbewertung nicht kompensieren. Adjusted Net Asset Value bei 17,63 Euro je Aktie Die Kennzahl NAV gibt den Substanzwert aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten an. Dieser Nettovermögenswert betrug zum Ende des Jahres 2023 1.298,4 Mio. Euro. Der Wert der Immobilienmanagement-Dienstleistungen des Institutional Business ist nur teilweise über den bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert im NAV reflektiert. Aus diesem Grund wird der NAV um diesen Wertbeitrag ergänzt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Gesamtwert für den Adjusted NAV von 1.473,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1.888,4 Mio. Euro). Die Anpassung der Bewertungsparameter, insbesondere der Zinskonditionen, im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des veränderten Marktumfelds hat zu einem aktualisierten Wert des Segments Institutional Business von 427,4 Mio. Euro geführt (Vorjahr: 522,3 Mio. Euro). Die Anzahl der Aktien hat sich durch die im Zusammenhang mit der Sachdividende durchgeführte Kapitalerhöhung 2023 um 413.144 Aktien auf 83.565.510 Aktien erhöht. Je Aktie betrug der NAV 15,54 Euro, nach 19,16 Euro im Vorjahr. Der Adjusted NAV je Aktie belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,63 Euro (Vorjahr: 22,71 Euro).
| Net Asset Value | ||
| in Mio. Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Buchwert der Immobilien | 3.398,6 | 3.673,3 |
| Wertdifferenz zum Zeitwert | 142, 5 | 342,9 |
| Marktwert Bestandsportfolio | 3.541,1 | 4.016,2 |
| Immobilienvermögen gemäß IFRS 5 | 100,5 | 435,7 |
| Marktwert der Immobilien | 3.641,6 | 4.451,9 |
| Buchwert Anteile assoziierte Unternehmen | 129,3 | 81,6 |
| Marktwerte Beteiligungen | 129,3 | 81,6 |
| +/– Sonstige Aktiva/Passiva (ohne Goodwill) | 682, 2 | 781,6 |
| Anpassungen Sonstige Aktiva/Passiva 1 | 8,0 | – 332,7 |
| Nettokreditverbindlichkeiten zum Buchwert | – 2.935,0 | – 3.099,8 |
| Nettokreditverbindlichkeiten gemäß IFRS 5 | – 39,2 | – 38,7 |
| Minderheitenanteile 2 | – 440,7 | – 477,8 |
| Goodwill einschließlich sonstiger Aktiva/Passiva | 252,2 | 227,4 |
| Net Asset Value (NAV) 2 | 1.298,4 | 1.593,5 |
| Anzahl Aktien (Tsd.) | 83.566 | 83.152 |
| NAV je Aktie in Euro 2 | 15,54 | 19,16 |
| Adjusted NAV je Aktie in Euro 2, 3 | 17,63 | 22,71 |
1 Anpassung um latente Steuern (TEUR +69.343; Vj.: TEUR +67.250), Finanz-instrumente (TEUR 0; Vj.: TEUR -2.909) und IFRS 5 Vermögenswerte und Schulden (TEUR –61.344; Vj.: TEUR –397.074). 2 Vorjahresbeträge 31.12.2022 angepasst. 3 Inkl. Institutional Business. Weitere Angaben Auswirkung von Bilanzpolitik und Bilanzierungsänderungen auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage 2023 sind keine Wahlrechte neu ausgeübt, keine bilanziellen Sachverhaltsgestaltungen vorgenommen oder Änderungen bei Ermessensentscheidungen durchgeführt worden, die – falls anders gehandhabt – im Geschäftsjahr einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gehabt hätten. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mit Ausnahme des Abschnitts „Green Bond Impact Reporting“ wurden die Inhalte des Kapitels „Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren“ des zusammengefassten Lageberichts nicht inhaltlich geprüft. Weitergehende Informationen zu nichtfinanziellen Themen finden sich inhaltlich durch den Wirtschaftsprüfer geprüft in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2023. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird am 29. Mai 2024 veröffentlicht. Darüber hinaus finden sich auch auf unserer Website viele weitere Informationen und aktuelle News zu Nachhaltigkeits- und ESG-Themen („Environmental, Social, Governance“). Nichtfinanzielle Vermögenswerte haben einen großen Anteil am langfristigen Erfolg der Branicks Group AG. Sie stellen Alleinstellungsmerkmale und Wettbewerbsvorteile dar, die auf unserer langjährigen unternehmerischen Tätigkeit, den Kompetenzen unserer Mitarbeitenden und unserer tiefen Vernetzung im Markt basieren. Diese Vermögenswerte sind nur schwer quantifizierbar und nicht bilanzierungsfähig, lassen sich aber mithilfe nichtfinanzieller Leistungsindikatoren messen. Zu den wichtigsten immateriellen Vermögenswerten gehört die Marke Branicks. Wir haben diese im Berichtsjahr 2023 eingeführt, im Rahmen der EXPO 2023 erstmals prominent am Markt platziert und seitdem konsequent im Unternehmensauftritt genutzt. Sie wird mit einer Vielzahl öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten weiterentwickelt und in der Außendarstellung prominent platziert. ESG und Digitalisierung ESG-Strategie Als eines der führenden deutschen börsennotierten Immobilienunternehmen hat sich die Branicks Group AG einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. ESG ist grundlegender und integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und unserer Geschäftsaktivitäten. Im Jahr 2023 haben wir die erweiterte ESG-Strategie für die nächsten Jahre im Detail vorgestellt. Branicks hat sowohl kurz- als auch mittelfristige Ziele definiert, über deren Erreichung regelmäßig berichtet wird. Diese Ziele werden entlang der folgenden vier Leitplanken definiert: * Wir liefern einen positiven Beitrag zum Klimaschutz * Wir gestalten mit den Menschen und für die Menschen * Wir sind ein zuverlässiger Partner und führen unsere Geschäfte transparent und verantwortungsbewusst * Wir nutzen die Digitalisierung für ESG als weiteren Baustein Wir wollen unseren aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors leisten. Die Reduzierung von CO 2 -Emissionen und der Umweltbelastungen sowie die Senkung des Ressourcenverbrauchs haben für Branicks Priorität – sowohl für die eigene Geschäftstätigkeit und unseren eigenen Immobilienbestand als auch für die für Dritte betreuten Immobilien. Als Arbeitgeber stehen wir in der Verantwortung, eine positive Unternehmenskultur und eine sichere, soziale und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung anzubieten. Die Zusammenarbeit soll geprägt sein von Motivation und Vielfältigkeit sowie von unternehmerischem Denken und Handeln, Eigenverantwortung, Flexibilität und Fachkenntnis. Als Immobilienmanager und Spezialist für Gewerbeimmobilien haben wir die heutigen und zukünftigen Stakeholder-Interessen und gesellschaftlichen Herausforderungen zukunftsgerichtet im Blick. Als Mitglied der Gesellschaft (Corporate Citizen) engagieren wir uns gemeinnützig und aktiv in der Branche. Wir messen der Corporate Governance im Sinne einer transparenten und verantwortungsbewussten Unternehmensführung einen hohen Stellenwert bei. Wir verpflichten uns zur Wahrung der Grundsätze der Ethik und Integrität im Unternehmen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Werte. Unserem Anspruch folgend wollen wir ESG in alle Organisationsebenen konsequent und vernetzt integrieren. Wir wollen digitale Tools für unsere Managementprozesse nutzen und unser Geschäftsmodell weiterentwickeln, um neue digitale Services und Produkte anzubieten, die Mehrwert für unsere Investoren, für unsere Mieter und für unsere Immobilien bieten, z. B. durch Nutzung effizienter Datenstrukturen zur Steuerung und Optimierung von Energieverbräuchen, Emissionen und Ressourcen. Klimaschutz wichtigstes ESG-Ziel Im Jahr 2022 haben wir erstmals quantifizierbare Ziele für sämtliche ESG-Aspekte definiert. Eine Übersicht über unsere ESG-Ziele und -KPIs befindet sich in unserem →
Nachhaltigkeitsbericht 2022 auf den Seiten 9, 11, 13. Besondere Bedeutung nimmt unser Klimaziel ein, mit dem wir uns zu unserer Verantwortung im Hinblick auf den Klimaschutz bekennen. Die Branicks Group AG hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen (THG) je qm Commercial Portfolio um durchschnittlich 40 % bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2018 zu senken. Damit haben wir ein transparentes und messbares Klimaziel definiert, das auf dem heutigen Kenntnisstand der global verfügbaren Umweltparameter, wissenschaftlichen Auswertungen und unseren eigenen Markterkenntnissen beruht. Zur Erreichung unseres Klimaziels haben wir in engem Austausch mit externen Nachhaltigkeitsexperten einen Klimapfad für das Commercial Portfolio aufgestellt. Dieser Klimapfad dient als Richtschnur für die notwendige Priorisierung der verschiedenen Aktivitäten. Dabei kommen eine ganze Reihe an organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Einsatz: von der Mitarbeiterschulung, Einbindung der Mieter, der Energieeinsparung durch den effizienteren Einsatz vorhandener Anlagen, der Erhöhung des Grünstromanteils und dem Einkauf von Ökogas zur weiteren CO 2 -Einsparung über die Nutzung fernauslesbarer Zähleinrichtungen bis hin zur gezielten Nutzung von Fernwärme, Kraft-Wärme-Pumpen und Fotovoltaik. Hinzu kommen auch strategische Initiativen: eine zielgerichtete Portfoliostrategie unter Ausnutzung von passgenauen An- und Verkaufsmaßnahmen. Nachhaltige Entwicklung unseres Portfolios und Investment in Green Buildings Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikaten sind bereits heute in unserem Immobilienportfolio enthalten. Unter Green Buildings verstehen wir nachhaltigkeitszertifizierte Gebäude mit hohem Energieeffizienzstandard (z. B. ENEV 2009) oder mit einem Mindestzertifizierungslevel wie „LEED Gold“, „BREEAM Very Good“ oder „DGNB Gold“. In unserem Green Bond Framework (GBF) haben wir uns zum Ziel gesetzt, unseren Green-Building-Anteil im Commercial Portfolio bis Ende 2023 auf mindestens 20 % zu steigern. Im Geschäftsjahr 2022 veränderte sich der Anteil der Green Buildings am Marktwert des Commercial Portfolios von 11,6 % auf 31,0 %. Durch die Zertifizierung der Objekte Taubenstraße Berlin, Zeppelinstraße Kösching und Podbielskistraße Hannover und durch gezielte Verkäufe von Low-Performing Assets konnte der Anteil der Green Buildings am Marktwert im Jahr 2023 auf 43,6 % gesteigert werden und die Anzahl der Green Buildings erhöhte sich auf 36 Objekte. Unser Ziel, den Green-Building-Anteil im Commercial Portfolio bis Ende 2023 auf mindestens 20 % zu steigern, wurde durch die zielgerichtete Zertifizierungs- und Portfoliostrategie deutlich übererfüllt.
| Green Buildings | ||||||||||
| 31.12.2023 1 | 31.12.2022 | |||||||||
| DGNB Gold | LEED Gold | BREEAM Very Good | ENEV 2009 | Gesamt | DGNB Gold | LEED Gold | BREEAM Very Good | ENEV 2009 | Gesamt | |
| Anzahl | 8 | 1 | 6 | 21 | 36 | 6 | 1 | 3 | 22 | 32 |
| in % der Mietflächen | 6,9 % | 0,5 % | 12,3 % | 17,7 % | 37,4 % | 3,0 % | 0,4 % | 3,6 % | 19,9 % | 27,0 % |
| – davon Neubau & Sanierung | 6,9 % | 0,5 % | 0,0 % | 0,0 % | 7,4 % | 3,0 % | 0,4 % | 0,0 % | 0 % | 3,5 % |
| – davon Bestand | 0,0 % | 0,0 % | 12,3 % | 17,7 % | 30,0 % | 0 % | 0 % | 3,6 % | 19,9 % | 23,5 % |
| in % der Marktwerte | 9,8 % | 1,9 % | 16,4 % | 15,5 % | 43,6 % | 5,8 % | 1,7 % | 5,0 % | 18,4 % | 31,0 % |
| – davon Neubau & Sanierung | 9,8 % | 1,9 % | 0,0 % | 0,0 % | 11,7 % | 5,8 % | 1,7 % | 0 % | 0 % | 7,6 % |
| – davon Bestand | 0,0 % | 0,0 % | 16,4 % | 15,5 % | 31,9 % | 0 % | 0 % | 5,0 % | 18,4 % | 23,4 % |
| --- | --- | --- | --- | --- | ||||||
| Impact Reporting Green Bond 2021/2026 | ||||||||||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
| in Mio. Euro | in % von Gesamt- marktwert | in Mio. Euro | in % von Gesamt- marktwert | |||||||
| Marktwert Green Buildings im Commercial Portfolio 1 | 1.508,4 | 43,6 | 1.310,6 | 31,0 | ||||||
| 1 Alle Werte berechnet ohne Projektentwicklung und Repositionierungsobjekte/ohne Vorzertifikate. | ||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | ||||||
| Allocation Reporting Green Bond 2021/2026 | ||||||||||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
| in Mio. Euro | in % | in Mio. Euro | in % | |||||||
| Bruttoerlöse aus Green Bond 2021/2026 | 400,0 | 100 | 400,0 | 100 | ||||||
| Eingesetzte Mittel für förderfähige grüne Projekte/Immobilien | 400,0 | 100 | 400,0 | 100 | ||||||
| Noch nicht zugeteilte Mittel für förderfähige grüne Projekte/Immobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| Verteilung eingesetzter Mittel nach förderfähigen Kategorien | ||||||||||
| Green Buildings | 400,0 | 100 | 400,0 | 100 | ||||||
| Verteilung eingesetzter Mittel nach Projektstandort | ||||||||||
| Deutschland | 400,0 | 100 | 400,0 | 100 | ||||||
| Verteilung eingesetzter Mittel nach Art der Finanzierung | ||||||||||
| Refinanzierte grüne Projekte/Immobilien | 234,6 | 59 | 234,6 | 59 | ||||||
| Neu finanzierte grüne Projekte/Immobilien | 165,4 | 41 | 165,4 | 41 |
Green Bond – Impact Reporting Im Rahmen der erstmaligen Emission eines Green Bonds und der Veröffentlichung eines Green Bond Frameworks (GBF) im Jahr 2021 hat sich die Branicks Group AG verpflichtet, jährlich über die Entwicklung und den Einsatz der verwendeten Mittel zur Finanzierung von grünen Projekten und Immobilien zu berichten. Das GBF legt damit Parameter fest, zu denen die Branicks Group AG Green Bonds ausgeben kann. Das Rahmenwerk wurde einer unabhängigen externen Prüfung unterzogen (Second Party Opinion), welche bestätigt, dass es im Einklang mit den ICMA Green Bond Principles (GBP) 2021 sowie den Nachhaltigkeitsentwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) 9 und 11 der Vereinten Nationen steht. SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ will den Aufbau einer hochwertigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur fördern, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ fördert die inklusive und nachhaltige Stadtplanung. Durch das Investment in energieeffiziente und nachhaltige Gebäude bei Neuakquisitionen leisten wir einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur CO 2 -Reduktion im Immobilienbestand. (Details siehe GBF unter → https:// branicks.com/download/publikationen/Branicks-Green-Bond-Framework.pdf ). Digitalisierung Konzern & Asset Management Wir nutzen digitale Tools zur Verbesserung unserer Managementprozesse. Zur Effizienz- und Qualitätssteigerung im Immobilienmanagement wurde ein Dokumentenmanagementsystem sowie eine Assetmanagement-Software eingeführt. Die unterschiedlichen Systeme der Tochtergesellschaften im Konzern wurden im vergangenen Berichtsjahr vereinheitlicht. Zudem werden bestehende HR-Prozesse durch die Nutzung und Weiterentwicklung eines vollumfänglichen HR-Systems digitalisiert und effizienter umgesetzt. Smart Buildings Im abgeschlossenen Berichtsjahr haben wir den Schwerpunkt auf die Erschließung von Effizienzpotenzialen durch die Einführung „smarter“ Gebäudetechnologie gelegt. Auch die Datenanalyse und energetische Feinsteuerung der Gebäudekomponenten gehört zu unserem „Smart-Building“-Konzept. Hierzu zählen beispielsweise die Installation von schnell nachrüstbaren Messgeräten zur automatisierten Erfassung von Verbrauchsdaten und die Einführung von Energiemanagementsystemen. Die Technologie wird zur Optimierung des Gebäudebetriebs und des Ressourcenverbrauchs eingesetzt. Wir sind davon überzeugt, dass der zielgerichtete und sinnvolle Einsatz in geeigneten Objekten erhebliche Einsparpotenziale heben kann. Mittelfristig soll „smarte“ Gebäudetechnologie im gesamten Portfolio Einzug halten, sofern die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das intelligente Objekt von morgen verfügt über eine vernetzte Gebäudesensorik, erlaubt die situative Steuerung der Energieverbraucher, ist hocheffizient, klimafreundlich und flexibel auf die Bedürfnisse der Nutzer anpassbar. Auch unsere Mieter profitieren in doppelter Hinsicht: Neben rückläufigen Nebenkosten geht die moderne Gebäudesteuerung Hand in Hand mit der Umgestaltung von Büroflächen in zeitgemäße „New Work“-Konzepte. Hierzu zählt z. B. die Belegung von Büro- und Meetingflächen über eine eigene App. Mit der Einleitung dieser Maßnahmen richtet Branicks ihren Blick nach vorn und folgt ihrer Strategie, den nachhaltigen Wandel mittels Digitalisierung zu vereinfachen und zu beschleunigen („ESG+D“). Cybersecurity Ein wesentlicher Teil unserer Geschäftstätigkeit findet inzwischen digital statt. Daher kommt dem zuverlässigen Schutz aller IT-Systeme eine hohe Bedeutung zu. Neben Richtlinien für IT- und Cybersecurity haben wir ein geeignetes Sicherheitsmanagement etabliert. In den Bereichen Netzwerk- Security und Endpoint Protection setzen wir stets aktuelle Technologien ein und halten alle Systeme und Tools auf dem neuesten Sicherheitsstand. Dies ermöglicht uns die Minimierung von Risiken und Auswirkungen auf bzw. für unsere IT-Landschaft. Darüber hinaus wurden alle Mitarbeitenden des Konzerns 2023 verpflichtet, an einem Cybersecurity-Awareness-Training teilzunehmen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Sicherheitsaudits führen wir sowohl interne Security- Assessments als auch externe Penetrationstests auf System-, Daten- und Netzwerkebene durch. Langjährige Mieter- und Investoren- beziehungen mit hoher Zufriedenheit Unsere Performance im Bereich Human Resources Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Kreativität – das sind unsere Werte, die wir in unserem Unternehmen verankert haben, um jeden Tag Höchstleistungen zu erreichen und uns gegenseitig zu motivieren. Dies ist nur mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, die diese Werte verinnerlicht haben und in der gemeinsamen Zusammenarbeit täglich leben. Beschäftigtenzahl Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sank zum Jahresende 2023 auf 300 Personen (31. Dezember 2022: 341). Die Reduktion im Geschäftsjahr 2023 ist insbesondere auf die Umstrukturierung in den Bereichen Administration sowie Asset- und Propertymanagement zurückzuführen. Zum Jahresende lag die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Portfoliomanagement bei 39, im Bereich Asset- und Propertymanagement bei 185 und im Bereich Administration bei 76. Die Fluktuationsrate (ohne Probezeitabgänge) bei Branicks lag im Jahr 2023 bei 23 %. Der leichte Anstieg gegenüber dem Vorjahr (20 %) resultiert aus zwei Hauptfaktoren: erstens der dynamischen Arbeitnehmer-Arbeitsmarktlage, die vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und somit Jobwechsel begünstigt, und zweitens dem wachsenden Bedürfnis der Arbeitnehmer, ihre berufliche Situation aktiv zu hinterfragen und zu verbessern. Beides spiegelt einen lebhaften, sich entwickelnden Arbeitsmarkt wider. Im HR-Controlling werden steuerungsrelevante Reportings sowie Ad-hoc-Auswertungen und Statistiken für datenbasierte Entscheidungen erstellt. Zudem werden bestehende HR-Prozesse durch die Nutzung und Weiterentwicklung eines vollumfänglichen HR-Systems digitalisiert und effizienter umgesetzt. Dynamisches Vergütungssystem Die Gehälter bei Branicks setzen sich aus Grundeinkommen, Zusatzleistungen und leistungsabhängigen Bausteinen zusammen. Bei der Gehaltshöhe orientieren wir uns an Branchen- und Wettbewerbsstandards. Der leistungsorientierte Bestandteil richtet sich nach Erreichen individueller sowie strategischer und operativer Unternehmensziele, die jährlich gemeinsam mit den Vorgesetzten festgelegt werden. So wurden im Jahr 2023 insgesamt 35,6 Mio. Euro für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgewendet (Vorjahr: 39,5 Mio. Euro). Darin enthalten sind leistungsorientierte Vergütungen von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro). Die Sozialabgaben, Altersvorsorge und sonstige Leistungen summierten sich auf 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,3 Mio. Euro). Um marktgerechte Gehaltszahlungen zu ermitteln, hat Branicks 2023 wieder am Real Estate Compensation Club Benchmark von Heuer, Kienbaum und dem ZIA teilgenommen. Im Rahmen des Benchmarks wird die Vergütungshöhe und -struktur von ca. 90 verschiedenen Fach- und Führungsfunktionen in der Immobilienwirtschaft analysiert. Die Ergebnisse der Studie unterstützen den HR-Bereich dabei, passgenaue Entscheidungen zur Festlegung von Gehältern und Tantiemen zu treffen. Der Vorstand der Branicks Group AG hat ein Mitarbeiteraktienprogramm ins Leben gerufen, mit dem die Branicks Group AG die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer langfristigen Honorierungskomponente zusätzlich vergüten möchte. Hierfür kauft die Branicks Group AG eigene Aktien am Markt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Depot verwaltet werden. Die Auszahlung erfolgt nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit. Die Höhe der Auszahlung entspricht der Aktienkursentwicklung in diesem Zeitraum. Recruiting: Fokus auf Talente von morgen Unsere HR-Generalisten betreuen sowohl den gesamten internen Employee Life Circle als auch das Recruiting. Um weiterhin qualifizierten Nachwuchs in unserem Unternehmen aufzubauen, haben wir im Jahr 2023 drei neue Auszubildende eingestellt. Insgesamt absolvieren derzeit 13 Mitarbeitende ihre Ausbildung in unterschiedlichen Berufen wie z. B. Immobilienkaufmann/-frau oder Fachinformatiker/-in für Systemintegration. Branicks konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Trainee im Bereich Business Development im Institutional Business gewinnen. Die Vergabe der Stipendien in Kooperation mit der Frankfurt School of Applied Sciences wurde im Jahr 2023 weitergeführt. Unser Engagement im Bereich der Hochschulen hat Erfolg: Im Berichtsjahr konnten wir insgesamt 17 Werkstudenten und 3 Praktikanten gewinnen, die im Rahmen ihres Studiums erste Praxiserfahrungen bei Branicks gesammelt haben. Diversität fördern und leben Die Branicks Group AG fördert die Diversität in der gesamten Unternehmensgruppe, insbesondere im Hinblick auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Zum 31. Dezember 2023 waren 52 % der Positionen mit Mitarbeiterinnen besetzt (Vorjahr: 53 %). Wir sind überzeugt, dass heterogene Teams, die sich in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Expertise und in ihren Lösungsansätzen unterscheiden, komplexe Sachverhalte vielfach besser lösen können und sich hierdurch gleichzeitig ein höheres Innovationspotenzial umsetzen lässt. Zu diesem Zweck pflegen wir eine Unternehmenskultur, die sich den Grundsätzen von Ethik und Integrität verpflichtet und gegenseitige Wertschätzung, Verantwortung und Respekt innerhalb der Belegschaft fördert. Unsere Compliance-Richtlinie definiert einen umfassenden Diskriminierungsschutz, vor allem in Bezug auf die ethnische Identität, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität. Dabei setzen wir uns zum Ziel, Diskriminierungen, Benachteiligungen oder unerwünschten Verhaltensweisen aktiv entgegenzuwirken. Hinsichtlich flexibler Arbeitszeiten bieten wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Teilzeitmodelle an. Im Jahr 2023 arbeiteten insgesamt 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (11 %) in Teilzeit, 2022 waren es 43 (13 %). Zum Jahresende 2023 beschäftigte der Konzern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 20 Nationen inkl. doppelter Staatsbürgerschaft (Vorjahr: 14). Corporate Governance – Wertekodex und Richtlinien Die Branicks Group AG pflegt eine Unternehmenskultur, die sich den Grundsätzen von Ethik und Integrität verpflichtet und gegenseitige Wertschätzung, Verantwortung und Respekt innerhalb der Belegschaft fördert. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes wird nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung entsprochen (siehe → Seite 97 in diesem Geschäftsbericht). Weitere Informationen zu den Unternehmensführungspraktiken bei Branicks finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung (ab → Seite 96 in diesem Geschäftsbericht). Die Branicks Group AG hat zudem ihren Wertekodex in mehreren Richtlinien, insbesondere dem Code of Conduct, formuliert, die auf der Website dauerhaft öffentlich zur Verfügung gestellt werden ( → https://branicks.com/unternehmen/werte-compliance/ ). Des Weiteren ist Branicks dem United Nations Global Compact („UNGC“) beigetreten. Mit diesem Schritt bekennt sich Branicks zur Unterstützung der zehn Prinzipien des UNGC in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Gleichzeitig verpflichten wir uns, den UNGC und die Prinzipien in unsere Unternehmensstrategie, Kultur und das Tagesgeschäft zu integrieren und uns an Kooperationsprojekten zu beteiligen, die die allgemeinen Ziele der Vereinten Nationen, insbesondere die Sustainable Development Goals, fördern. Mit dem Beitritt zum UNGC bekräftigen wir unser Bekenntnis zu einer ganzheitlichen Unternehmensführung. Gleichzeitig freuen wir uns auf das Netzwerk und den Erfahrungsaustausch mit Unternehmen, die unsere Werte teilen und vertreten. ESG-Ratings der Branicks Group AG ESG-Aspekte finden zunehmend Einzug in die Investitionsentscheidungen von Kapitalmarktteilnehmern. Diese greifen neben eigenen Analysen verstärkt auch auf Nachhaltigkeitsratings und -benchmarks etablierter Anbieter zurück. Die Branicks Group AG begleitet diese externen Analysen kritisch und proaktiv, um auch hier zu einer verbesserten Transparenz und Vergleichbarkeit im Wettbewerb beizutragen. * Im Jahr 2022 hat Branicks erstmals den ESG-Rating-Prozess beim international renommierten Anbieter Morningstar Sustainalytics mit einem sehr guten Ergebnis in der Branche abgeschlossen. Für das Gesamtergebnis von 9,2 verlieh Sustainalytics Branicks im Januar 2023 die Auszeichnung „ESG Industry Top rated“ und „Regional Top rated“ für ihre Spitzenergebnisse im ESG Risk Rating. * Mit einem Gesamtergebnis von 6,8 konnte sich Branicks am 25. April 2023 im Vergleich zum Vorjahr sogar noch verbessern. Neben der Auszeichnung „ESG Industry Top rated“ und „Regional Top rated“ erhielt Branicks im Januar 2024 die Auszeichnung „Global 50 Top rated“ und gehört damit zu den 50 besten Unternehmen weltweit, die bewertet wurden. Sustainalytics misst die wichtigsten branchenspezifischen ESG-Risiken und wie gut ein Unternehmen diese Risiken managt. * Auch im CSA-Rating (Corporate Sustainable Assessment) von S&P hat sich Branicks im Februar 2023 um 12 Punkte auf 38 Punkte deutlich verbessert. * Zudem erhielten wir im Rating bei MSCI – ESG Research im Januar 2023 eine Einstufung in die Kategorie „AA“. Innerhalb der Vergleichsgruppe „Real Estate Development & Diversified Activities“ gehört Branicks damit zu den besten 20 % der bewerteten Unternehmen * Der Nachhaltigkeitsbericht 2022 wurde erneut vom europäischen Branchenverband EPRA mit einem Gold Award bei der jährlichen Bewertung der ESG-Berichterstattung der börsennotierten Immobilienunternehmen unter Berücksichtigung der EPRA Sustainability Best Practices Recommendations ausgezeichnet, der höchsten erreichbaren Kategorie. * Anfang Februar 2024 haben wir das Ergebnis für die Teilnahme am Carbon Disclosure Project (CDP) im Jahr 2023 erhalten. Hier konnten wir unseren Score von C auf B deutlich verbessern. Auch im CSA-Rating (Corporate Sustainable Assessment) von S&P hat sich Branicks im Februar 2024 um 13 Punkte auf 51 Punkte deutlich verbessert. In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Ratings zum Bilanzstichtag der beiden letzten Geschäftsjahre zusammengefasst.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| Carbon Disclosure Project (CDP) – Climate Change | C | C |
| MSCI – ESG Research | AA | A |
| ISS ESG | D + | D + |
| S&P CSA | 38 | 26 |
| EPRA sBPR | Gold | Gold |
| Sustainalytics | 6,8 | 9,2 |
Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Risiko- und Chancenbericht der Branicks Group AG Unsere Risiko- und Chancenkultur Im Interesse ihrer Mitarbeiter und Investoren sucht die Branicks Group AG kontinuierlich nach Möglichkeiten, um ihre Ertragskraft nachhaltig und zukunftsorientiert zu steigern. Die Grundlage dazu bildet unsere Innovations- bzw. Chancenkultur, welche wir durch eine vertrauensvolle und transparente Kommunikation auf allen Unternehmens- und Arbeitsebenen sicherstellen. Das obligatorische Risk-Taking, also das bewusste Eingehen von unternehmerischen Risiken, erfolgt stets im Einklang mit unserem Code of Conduct sowie dem Grundverständnis für risikobewusstes Handeln. Diese langjährige und bewährte Risikokultur erlaubt es uns, unsere Innovativität in einem kontrollierten Umfeld zu realisieren und dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Grundlagen des Risiko- und Chancenmanagements Das übergeordnete Ziel des Risiko- und Chancenmanagements ist die Förderung einer angemessenen Risiko- und Chancenkultur. Damit wird chancenorientiertes und risikobewusstes Handeln in seiner gewünschten Form sicher- gestellt. Chancenorientiertes und risikobewusstes Handeln bilden die Grundlage für Geschäftserfolg und damit für die Unternehmensfortführung. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem erlaubt dem Risiko- und Chancenmanagement, die identifizierten Risiken und Chancen systematisch zu erfassen, fortlaufend zu evaluieren und so im Gesamtkontext zu betrachten. Insgesamt trägt ein Risiko- und Chancenmanagement also dazu bei, die Stabilität und Nachhaltigkeit einer Organisation positiv zu beeinflussen. Es minimiert Risiken, optimiert Chancen und ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Geschäftsmanagements verschiedenster Branchen und Organisationen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der Branicks Group AG Verantwortung und Anwendung Das Risiko- und Chancenmanagement ist organisatorisch dem Vorstand zugeordnet, welcher ebenfalls die Gesamtverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagementsystem trägt. Durch diese Zuordnung stellen wir sicher, dass sämtliche Unternehmensbereiche einbezogen werden und somit ein umfassendes und homogenes Management der Risiken und Chancen erfolgt. Die zentrale Steuerung des Risiko- und Chancenmanagementsystems befindet sich im Verantwortungsbereich des Risikomanagers, welcher vom Vorstand bestimmt wird. Die Überwachung der Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagementsystems obliegt dem Risikokomitee. Zur retro- und prospektiven Risiko- und Chancenbetrachtung tagt das Risikokomitee quartalsweise sowie im Bedarfsfall. Das Risikokomitee setzt sich dabei aus den folgenden Personen zusammen: * Vorsitzende des Vorstands (CEO) * Risikomanager * zwei zusätzlich ernannte Risikoverantwortliche Das Risiko- und Chancenmanagementsystem findet dabei in sämtlichen Unternehmensbereichen Anwendung. Neben den benannten Risikoverantwortlichen im Unternehmen, welchen durch ihre Stellung als Führungskräfte die kontinuierliche Überwachung der Risiken und Chancen ihres Zuständigkeitsressorts obliegt, sind grundsätzlich alle Mitarbeiter ein integraler Bestandteil unseres Risiko- und Chancenmanagementsystems und auch dazu aufgefordert, Risiken und Chancen eigenverantwortlich und frühzeitig zu identifizieren, einer objektiven Bewertung zuzuführen und an den zuständigen Risikoverantwortlichen zu melden. Chancenmanagement Allgemein Unser Chancenmanagement umfasst die Identifikation, Kommunikation sowie fortlaufende Evaluation von potenziellen Ereignissen, Entwicklungen oder Trends, die eine positive Zielabweichung im Rahmen der geplanten Geschäftsentwicklung bewirken können. Identifikation von Chancen Wir verfolgen eine fortlaufende Prüfung und Analyse möglicher Opportunitäten nach dem Bottom-up-Prinzip. Chancen, welche sich beispielsweise aus veränderten Marktentwicklungen oder technologischen Fortschritten ergeben, identifizieren wir im Zuge unserer strategischen Planung, der fortlaufenden Marktanalysen und mittels des stetigen Ideenaustauschs über alle Unternehmensebenen hinweg. Bewertung von Chancen Nach der Identifikation bewerten wir die Chancen unter verschiedenen Kriterien, um ihre Tragfähigkeit, die Risiken und ihren potenziellen Nutzen für unser Unternehmen zu verstehen. Unser Code of Conduct ist dabei integraler Bestandteil des Bewertungsvorgangs. Priorisierung der Chancen Erachten wir eine identifizierte Chance als vielversprechende Opportunität, um von der geplanten Geschäftsentwicklung positiv abzuweichen, so erfolgt durch die zuständige Führungskraft eine Priorisierung, um sicherzustellen, dass Ressourcen auf diejenigen Chancen konzentriert werden, welche den größten Nutzen für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und Investoren bieten. Chancen als Bestandteil der Unternehmensstrategie Wir betrachten Chancen nicht isoliert, sondern als Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Wertschöpfung und nachhaltigen Steigerung unserer Ertragskraft. Deshalb prüfen wir ebenfalls die Integration von Chancen in die gesamtstrategische Ausrichtung unseres Unternehmens. Umsetzung und Monitoring von Chancen Die operative Umsetzung der Chance erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Abteilungen. Unsere Mitarbeiter werden dabei in den Umsetzungsprozess eingebunden. Mittels einer offenen Kommunikation schaffen wir ein Bewusstsein für die Chance auf allen Ebenen des Umsetzungsprozesses. Ein fortlaufendes Monitoring durch Führungskräfte stellt dabei sicher, dass die Chancen unter Einhaltung unserer Unternehmensstrategie und unseres Wertekodex realisiert werden. Unser fakultativer Ansatz, im Rahmen des Chancenmanagements weitestgehend auf ein starres System zur Erfassung der Chancen zu verzichten, gibt uns die notwendige Flexibilität, um auf geänderte Rahmenbedingungen unverzüglich und zielgerichtet reagieren zu können. Pläne und strategische Entscheidungen zur Nutzung der identifizierten Chancen werden im Einzelfall fortlaufend angepasst. Risikomanagement Unser Risikomanagement umfasst die Identifikation, Kommunikation sowie fortlaufende Evaluation von unternehmerischen Risiken und somit sämtlichen Ereignissen, Entwicklungen oder Trends, die eine negative Zielabweichung im Rahmen der geplanten Geschäftsentwicklung bewirken können. Risikofrüherkennungssystem Das Risikofrüherkennungssystem ist ein entscheidendes Instrument für unser Unternehmen, um negative Risiken frühzeitig zu identifizieren und mittels entsprechender Maßnahmen proaktiv darauf zu reagieren. Dieses System basiert auf benannten und geschulten Risikoverantwortlichen, welche für die frühzeitige Identifikation, Meldung, Dokumentierung, Bewertung und Kontrolle von Risiken verantwortlich sind. Risiken werden dabei unter Beachtung unserer Risikosystematik erfasst und bewertet. Unsere Risikosystematik beinhaltet fünf Risikokategorien: 1. Strategische Risiken 2. Compliance-Risiken 3. Operative Risiken 4. Politische, gesellschaftliche, rechtliche, regulatorische und Umweltrisiken (ESG) 5. Finanzielle Risiken. Das Risikofrüherkennungssystem wird vom Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich der aktienrechtlichen Anforderungen gemäß § 317 Abs. 4 HGB untersucht und beurteilt. Risikoidentifikation Zur Identifikation von Risiken nutzen wir eine Vielzahl von Instrumenten. So kommen beispielsweise bei strategischen Entscheidungen detaillierte Szenarioanalysen zur Anwendung. Im Rahmen unserer internen Routineüberprüfungen verwenden wir hingegen zumeist klassische Kollektionsmethoden. Ergänzend haben wir vereinzelt Kreativitätsmethoden zur Risikoidentifikation implementiert. Außerdem erfolgt jährlich eine umfassende Inventur sämtlicher Risikopositionen, die Risikoinventur. Im Rahmen dieses standardisierten Prozesses werden auf Basis der Risikomanagement-Datenbank die bereits dokumentierten Risiken evaluiert und mögliche Risiken besprochen. Mit den beschriebenen Methoden zur Risikoidentifizierung erzeugen wir ein tiefgreifendes Verständnis für die Wichtigkeit des Risikomanagements in all seinen Facetten. Dies ermöglicht es uns, ein dem Risiko entsprechend realistisches Risikoszenario zu entwerfen und somit ein angemessenes Verhältnis zur verknüpften Chance zu bestimmen. Die Risikoidentifikation stellt somit die Grundlage für den verantwortungsvollen und effektiven Umgang mit Risiken und auch Chancen dar. Risikobewertung An die Risikoidentifikation anschließend erfolgt die Risikobewertung. Im Rahmen der Risikobewertung analysieren und bewerten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein identifiziertes Risiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des Grads der Auswirkung (potenzielles Schadensausmaß). Diese Bewertung erfolgt, sofern nicht direkt von zuständigen Risikoverantwortlichen durchgeführt, in enger Abstimmung mit diesen und falls erforderlich mit Vertretern des Risikokomitees. Der Transfer der Risikobewertung in die Risikomanagement-Datenbank erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Risikoverantwortlichen. Der Risikoverantwortliche nimmt im Rahmen des Transfers die Adaption an den vordefinierten Bewertungskriterien vor. Somit garantieren wir ebenfalls eine Analyse nach möglichen kumulativen Effekten. Im Rahmen der Adaption werden Risiken wie folgt klassifiziert: Aus der Gesamtschau der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schadenshöhe erfolgt die Einstufung der Risiken nach der nebenstehenden Risikomatrix in die Klassifizierung „Hoch“ (H), „Mittel“ (M) und „Gering“ (G). Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird wie folgt klassifiziert:
| Erhebung der Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie häufig tritt das Risikoszenario ein? | |||||
| Eintrittswahrscheinlichkeit (qualitative Betrachtung) | Sehr selten | Selten | Gelegentlich | Hoch | Sehr hoch |
| Eintrittswahrscheinlichkeit (quantitative Betrachtung) | 0 % bis 20 % | 20 % bis 40 % | 40 % bis 60 % | 60 % bis 80 % | 80 % bis 100 % |
Der Grad der Auswirkungen der Risiken wird wie folgt klassifiziert:
| Erhebung der potenziellen Schadenshöhe: Welche Schadenshöhe ist mit einem Risikoszenario verbunden? | |||||
| Potenzielle Schadenshöhe (qualitative Betrachtung) | Sehr gering | Gering | Mittel | Hoch | Sehr hoch |
| Potenzielle Schadenshöhe in TEUR (monetäre Betrachtung) | 0 bis 500 | 501 bis 3.000 | 3.001 bis 7.000 | 7.00 0 1 bis 10.000 | >10.000 |
Risikosteuerung und -reporting Die Risikosteuerung und insbesondere das Risikoreporting sind integrale Bestandteile unseres Berichtswesens, welche dem Vorstand des Unternehmens die Erkenntnisse aus den einzelnen Risikobewertungen zusammenführen. Außerdem bietet es dem Vorstand ein Überblick über eingeleitete Steuerungsmaßnahmen und deren Wirksamkeit. Ihre zentrale Aufgabe ist es somit, die Transparenz über die Risikolage sicherzustellen. Das Risikoreporting erfolgt im Regelfall „bottom-up“ über unterschiedlich abgestufte Informationswege. Über ein Ad-hoc-Meldewesen wird sichergestellt, dass akute Risiken jederzeit direkt an den Vorstand berichtet werden können, sodass ggf. unmittelbar mit der Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen begonnen werden kann. Ad-hoc-Risikomeldungen kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter machen. Der Vorstand berichtet regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der materiellen Konzernrisiken im Aufsichtsrat. Überwachung und Optimierung des Risikomanagementsystems Die Überwachung des Risikomanagementsystems erfolgt systematisch mittels prozessabhängiger, d. h. laufender (in die normalen betrieblichen Abläufe integrierter) Maßnahmen sowie mittels prozessunabhängiger Überwachungsmaßnahmen. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird mindestens einmal jährlich überprüft. Der Vorstand entscheidet in Abhängigkeit vom Ergebnis der Analyse über zu ergreifende Maßnahmen zur Änderung und Anpassung des Risikomanagementsystems. Darüber hinaus ist ein Risikokomitee als bereichsübergreifendes Beratungsgremium installiert. Das Komitee stellt die einheitliche Handhabung des Risikomanagements sicher und übt zusätzlich eine beratende Funktion aus. Risikomanagementdokumentation Die bestehenden Richtlinien, Verfahren, Instrumente und Zuständigkeiten sind schriftlich dokumentiert und werden laufend weiterentwickelt. Eine zusammenfassende Dokumentation enthält die wesentlichen Elemente des eingeführten Regelkreislaufs des Risikomanagementsystem. Alle wichtigen Informationen zu der Erfassung sowie dem Management und der Kontrolle sämtlicher Risiken werden mithilfe der Risikomanagementsoftware dokumentiert und mindestens zweimal pro Jahr historisiert. Das Risikomanagementsystem der VIB Grundprinzipien des Risikomanagements Die Risikopolitik der VIB unterstützt das Unternehmensziel, den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern sowie den Unternehmenswert durch nachhaltiges Wachstum zu steigern. Dabei definieren wir Risiken sowohl als die Gefahr möglicher Verluste als auch die Gefahr, dass Gewinnpotenziale nicht oder nur unzureichend ausgeschöpft werden können. Die Risikopolitik bei der VIB ist integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie und wird vom Vorstand vorgegeben. Um mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu steuern und ihnen entgegenzuwirken, ist ein Risikomanagementsystem implementiert, dass bei allen Tochtergesellschaften im Konzernverbund der VIB im Einsatz ist. Dieses RMS ist eng in die betrieblichen Abläufe und Prozesse der VIB eingebunden – insbesondere im operativen Immobiliengeschäft, in die Controlling- und Planungsprozesse, den Rechnungslegungsprozess sowie in die Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Risikoberichterstattung erfolgt in regelmäßigem Turnus, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Darüber hinaus wird der Vorstand unverzüglich in Form von Ad-hoc-Berichten über alle neuen Risiken informiert, die als wesentlich eingestuft werden. Der VIB-Konzern unterteilt potenzielle Risiken in vier Kategorien, die in allen Tochtergesellschaften Anwendung finden: Umfeld- und Branchenrisiken, leistungswirtschaftliche Risiken, finanzwirtschaftliche Risiken und sonstige Risiken. Nach der Identifizierung und Erfassung der Einzelrisiken werden diese hinsichtlich der möglichen Schadenshöhe sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert und klassifiziert. Dies soll Rückschlüsse auf das konkrete Gefährdungspotenzial für die VIB ermöglichen: 1. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos wird in die Klassen „sehr selten“, „selten“, „gelegentlich“, „hoch“ und „sehr hoch“ unterteilt. Dabei stehen die Klassen für die prozentuale Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schadensereignis in einem Zeitraum von zwölf Monaten erwartet wird. 2. Die mögliche Auswirkung (Schadenshöhe) gibt an, mit welchem Schadensausmaß bei Eintreten des Schadensereignisses maximal zu rechnen ist. Dabei wird das Schadensausmaß zwischen „sehr gering“, „gering“, „mittel“, „hoch“ und „sehr hoch“ unterschieden. 3. Durch die Kombination der maximalen Auswirkung (Schadenshöhe) mit der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich das Gefährdungspotenzial bzw. der gewichtete potenzielle Schadenswert des entsprechenden Risikos. Das Gefährdungspotenzial eines Risikos wird in die drei Kategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ eingestuft. Die so auf Ebene der VIB identifizierten und quantifizierten Risiken werden anschließend in die Risikobewertung der Branicks Group AG überführt. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nach HGB und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und internen Unternehmensrichtlinien und -prozessen erstellt wird. Die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lage- und zusammengefassten Konzernlageberichts liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands. Dazu gehören auch die Einrichtung und Aufrechterhaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des VIB-Konzerns. Alle rechnungslegungsbezogenen Risiken werden vom Risikobeauftragten des VIB-Konzerns überwacht und sind Bestandteil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Abschlusserstellung erfolgt zentral durch die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen unter Verantwortung des Vorstands. Dadurch wird eine einheitliche und konsistente Vorgehensweise bei der Aufstellung der Abschlüsse sichergestellt. Die Verarbeitung des Buchungsstoffes erfolgt mittels einer Buchhaltungssoftware nach einem einheitlichen Kontenplan und einheitlichen Kontierungsvorgaben sowie vordefinierten Prozessen und Prozesskontrollen. Mithilfe der hierfür eingesetzten Software finden automatisierte Plausibilitätsprüfungen statt. Rechnungslegungsrelevante Informationen werden laufend zwischen dem Leiter des Rechnungswesens und dem Vorstand ausgetauscht. Um mögliche Fehler und Abweichungen bei der Abschlusserstellung zu identifizieren und abzuwehren, wird bei allen wichtigen Vorgängen und Prozessen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Danach darf keine einzelne Person für einen wichtigen Vorgang und Prozess allein verantwortlich sein. Durch die Verwendung von IT-Systemen mit automatisierten Zugriffskontrollen und integrierten Plausibilitätsprüfungen ist zudem eine automatisierte Kontrollstruktur etabliert, die zu jedem Zeitpunkt größtmögliche Datensicherheit gewährleisten soll. Alle internen Prozesse und Richtlinien im Rahmen der Abschlusserstellung werden regelmäßig auf ihre Effektivität geprüft und bei Bedarf an neue Anforderungen angepasst. Einschränkende Hinweise Selbst erprobte und etablierte Systeme wie das IKS und das RMS der Branicks und der VIB können Fehler und Zu-widerhandlungen nicht gänzlich ausschließen, sodass eine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Rechnungslegung bzw. Konzernrechnungslegung nicht immer vollumfänglich gewährleistet werden kann. Einmalige Geschäftsvorfälle außerhalb jeglicher Routine oder mit hoher zeitlicher Priorität bergen ein gewisses Risikopotenzial. Darüber hinaus können aus den Ermessensspielräumen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ansatz und bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden haben, Risiken entstehen. Ebenso entsteht durch den Einsatz von Dienstleistern bei der Bearbeitung von Sachverhalten ein gewisses Kontrollrisiko. Rechnungslegungsbezogene Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Konzernanhang erläutert. Internes Kontrollsystem Allgemein Das interne Kontrollsystem (IKS) und das Risikomanagementsystem umfassen Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Branicks Unternehmensgruppe. Wesentliche Ziele sind die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen. Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung. Organisatorisch verantwortlich für die Steuerung sind die Bereiche Corporate Finance, Controlling und Accounting. Die Überwachungsmaßnahmen setzen sich aus den in den Prozess integrierten Elementen und unabhängigen externen Elementen zusammen. Zu den integrierten Maßnahmen zählen unter anderem manuelle Kontrollen wie das durchgängig angewandte „Vier-Augen-Prinzip“ sowie technische, durch Software gesteuerte Prüfmechanismen. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen (z. B. Geschäftsführer/-innen von Portfoliogesellschaften oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ersten und zweiten Führungsebene) sowie spezialisierte Konzernabteilungen wie Controlling die prozessintegrierten Überwachungs- und Kontrollfunktionen. IT-Einsatz Die Steuerung und Überwachung unserer relevanten IT-Systeme erfolgen auf zentraler Ebene. Neben der physischen Infrastruktur ist die Systemlandschaft von besonderer Bedeutung. Beide sind weitreichend mit geeigneten Mechanismen gegen Ausfälle gesichert, um stets eine hohe Verfügbarkeit aller notwendigen Systeme und Komponenten zu gewährleisten. Im Rahmen der Notfallplanung für den IT-Bereich werden auch die externen Dienstleister und deren Notfallvorsorge berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden SLAs (Service-Level-Agreements) formuliert, mit den wichtigsten IT-Dienstleistern abgestimmt und vertraglich festgehalten. Dazu gehört auch, die Anforderungen der Branicks Unternehmensgruppe zur IT-Notfallvorsorge mit dem Leistungsspektrum der externen Dienstleister zu koordinieren. Der ordnungsgemäße Betrieb der von uns verwendeten Programme und Schnittstellen wird regelmäßig überwacht. Die Ergebnisse des Monitorings werden zur laufenden Optimierung der Abläufe eingesetzt. Unser komplettes IT-System ist mit einem mehrstufigen Konzept gegen unbefugte Zugriffe und Schadprogramme, z. B. Viren und Trojaner, gesichert. Das interne Netzwerk der Branicks Unternehmensgruppe wird gegen externe Zugriffe von außen mit Firewalls geschützt. Die Zugriffe auf die internen Systeme werden aktiv durch ein IDS (Intrusion Detection System) überwacht. Darüber hinaus führen wir regelmäßig Penetrationstests durch, um die getroffenen Maßnahmen zu verifizieren und weiter zu optimieren. Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen unter anderem die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlen und die Anwendung von Checklisten zur Sicherstellung der Vollständigkeit und gleichgerichteter Vorgehensweisen. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt für die Einzelabschlüsse der Branicks Unternehmensgruppe und ihrer Tochterunternehmen in unserem speziell auf die Bedürfnisse von Immobiliengesellschaften zugeschnittenen ERP-System (Enterprise-Resource-Planning-System). Der Freigabe- und Buchungsprozess für die Eingangsrechnungen wird konzernweit (mit Ausnahme der VIB und ihrer Tochtergesellschaften) durch ein digitales Rechnungsworkflowsystem unterstützt. Ergänzend kommt zur Sicherstellung des korrekten Zahlungsverkehrs und der korrekten Buchung eine Zahlsoftware zum Einsatz, die eng mit dem ERP-System verknüpft ist. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die jeweiligen Einzelabschlüsse um weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt und in einer Konsolidierungssoftware verarbeitet. Die Einzelabschlüsse der VIB und ihrer Tochtergesellschaften werden in einem eigenen Buchhaltungssystem abgebildet und als Teilkonzern über ein Reporting-Package in der Konsolidierungssoftware verarbeitet. Die Regelungen, Kontrollaktivitäten und Maßnahmen des IKS stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit gesetzlichen und internen Vorschriften zeitnah und vollständig erfasst werden und Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Durch die Buchungsunterlagen wird eine verlässliche und nachvollziehbare Informationsbasis geschaffen. Die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) werden durch Branchenstandards, beispielsweise die Empfehlungen der EPRA (European Public Real Estate Association), ergänzt und von der Branicks Unternehmensgruppe als einheitliche Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze in der gesamten Branicks Unternehmensgruppe angewandt. Die Rechnungslegungsvorschriften regeln im Detail formale Anforderungen an den Konzernabschluss, unter anderem die Festlegung des Konsolidierungskreises und den Inhalt der durch die einzelnen Gesellschaften zu erstellenden Berichte. Ebenso sind interne Regelungen, beispielsweise für die Konzernverrechnungspraxis, getroffen. Darüber hinaus existiert eine Bilanzierungsrichtlinie, die sicherstellt, dass Bilanzierungssachverhalte konzernweit einheitlich behandelt werden. Auf Konzernebene umfasst die Kontrolle vor allem die Analyse und ggf. Anpassung der einbezogenen Einzelabschlüsse unter Beachtung der vom Abschlussprüfer getroffenen Feststellungen und Empfehlungen. Die Konsolidierung sämtlicher Abschlüsse erfolgt am Hauptsitz in Frankfurt am Main. Zentral durchgeführte Werthaltigkeitstests, insbesondere die jährlichen externen Marktwertuntersuchungen aller Immobilien durch unabhängige Gutachter, sichern die einheitliche und standardisierte Anwendung der Bewertungskriterien. Auch die Aggregation und Aufbereitung erforderlicher Daten für Angaben im zusammengefassten Lagebericht und Konzernanhang erfolgt auf Konzernebene. Einschränkende Hinweise Selbst erprobte und etablierte Systeme wie das IKS und das RMS der Branicks Unternehmensgruppe können Fehler und Zuwiderhandlungen nicht gänzlich ausschließen, sodass eine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung nicht immer vollumfänglich gewährleistet werden kann. Einmalige Geschäftsvorfälle außerhalb jeglicher Routine oder mit hoher zeitlicher Priorität bergen ein gewisses Risikopotenzial. Darüber hinaus können aus den Ermessensspielräumen, die die Mitarbeiter beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden haben, Risiken entstehen. Ebenso entsteht durch den Einsatz von Dienstleistern bei der Bearbeitung von Sachverhalten ein gewisses Kontrollrisiko. Rechnungslegungsbezogene Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Konzernanhang erläutert. Risikomatrix und Risikokategorien der Branicks Group AG Erläuterung unserer Risikomatrix Unsere Risikomatrix ist ein wichtiges Instrument im Risikomanagement, das uns dabei unterstützt, die diversen Einzelrisiken auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre Auswirkung zu aggregieren und zu visualisieren. Die Risikomatrix ist in Form einer Tabelle strukturiert, welche die Hauptdimensionen unserer Risikokategorien darstellt: Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzielle Schadenshöhe sowie Risikoeinstufung. Die Risikomatrix ermöglicht es uns, die Identifikation und Analyse von Risiken zu vereinfachen und zu systematisieren. Durch die Platzierung der erkannten Risiken in der Matrix erhalten Mitarbeiter und Investoren einen Einblick in die derzeitige Risikosituation unseres Unternehmens. Ferner bietet es dem Risikokomitee einen klaren Überblick darüber, welche Risikokategorien prioritär behandelt werden sollten. Dies erleichtert die Zuweisung von Ressourcen zur Risikominderung und die Entwicklung von Strategien zur Risikobewältigung. Risikomatrix zum Stichtag 31.12.2023
| Einzelrisiken und Chancen | |||
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Potenzielle Schadenshöhe | Risikoeinstufung | |
| Strategische Risiken | |||
| Organisationsrisiko | Sehr selten | Mittel | G |
| Marktumfeldrisiko | Hoch | Hoch | H |
| Compliance-Risiken | |||
| Risiken aus Verstößen gegen Compliance-Anforderungen | Sehr selten | Mittel | G |
| Rechtliche Risiken | Gelegentlich | Gering | G |
| Operative Risiken | |||
| Mietausfallrisiko | Gelegentlich | Mittel | M |
| Vermietungsrisiko | Selten | Gering | G |
| Ausfallrisiko von Immobilienmanagementerträgen | Gelegentlich | Mittel | M |
| Risiko aus Bestands-/Projektentwicklung | Gelegentlich | Mittel | M |
| Transaktionsrisiko | Hoch | Sehr hoch | H |
| Standort- und Objektrisiken | Selten | Gering | G |
| Technologische Risiken (unter anderem IT) | Gelegentlich | Mittel | M |
| Personalrisiken | Gelegentlich | Gering | G |
| Politische, gesellschaftliche, regulatorische und Umweltrisiken | |||
| Regulatorische Risiken | Sehr selten | Gering | G |
| Klima- und Umweltrisiken | Selten | Gering | G |
| Finanzielle Risiken | |||
| Finanzierungsrisiko | Hoch | Sehr hoch | H |
| Bewertungsrisiko | Hoch | Sehr hoch | H |
Ausführliche Stellungnahme zu Risikokategorien Strategische Risiken Organisationsrisiko Das Organisationsrisiko beschreibt das Risiko, dass die Unternehmensorganisation, die Prozesse und das Regelwerk nicht stringent auf die Unternehmensstrategie mitsamt den Zielen ausgerichtet sind bzw. fehlerhaft sind oder dass keine Verbindung von Strategie zum operativen Geschäft besteht. Darüber hinaus besteht das Risiko von ineffizienten Organisationsstrukturen und -prozessen, der Abhängigkeit von oder der mangelnden Unterstützung von IT-Systemen und -Strukturen. Um Risiken zu minimieren, hinterfragen wir permanent aktuelle Prozesse und Entscheidungswege. Hierfür ist ein eigenständiges Gremium eingerichtet, welches grundsätzlich zweiwöchentlich tagt. Insgesamt stufen wir das Organisationsrisiko als gering ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Marktumfeldrisiko Die Immobilienbranche zählt auch weiterhin zu den vielfältigsten Wirtschaftszweigen einer modernen Volkswirtschaft. Neben der Bewirtschaftung von Immobilien gehören das Bauhaupt- sowie Baunebengewerbe und sämtliche mit dem Immobilienvermögen und der -finanzierung verbundenen Tätigkeiten dazu. So vielfältig der Wirtschaftszweig Immobilienbranche in all seinen Facetten ist, so vereint sämtliche Teilbereiche doch ein signifikantes Risiko: die Eintrübung des wirtschaftlichen Marktumfelds durch Zinserhöhung(en) bzw. ein generell hohes Zinsniveau. Entsprechend setzt das anhaltend hohe Zinsniveau der Immobilienbranche weiter zu und führte in der jüngeren Vergangenheit zu einer deutlichen Abkühlung des wirtschaftlichen Marktumfelds. Auch der europäische Immobilienmarkt hat in der Folge eine signifikante Preiskorrektur erfahren. Viele Marktteilnehmer erwarten auch in den kommenden Monaten ein Austarieren der Preisvorstellungen auf Käufer- und Verkäuferseite. Eine gebremste Marktdynamik ist die logische Konsequenz. Vergleicht man die derzeitigen Prognosen, so wird, quer durch alle Asset-Klassen, ein bis zur zweiten Jahreshälfte 2025 passiver Immobilienmarkt erwartet. Wohlbemerkt finden die sogenannten Political Risks bei diesem Ausblick keine Berücksichtigung. Trotz frühzeitiger Identifizierung des Marktumfeldrisikos und des ausgerufenen Aktionsplans „Performance 2024“, welchen wir konsequent verfolgen, stufen wir das Risiko aufgrund der jüngsten Entwicklungen als hoch ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (H) HOCH Compliance-Risiken Risiken aus Verstößen gegen Compliance-Anforderungen Wir als Unternehmen sind bei der Einhaltung von Compliance-Standards auf sämtliche Mitarbeiter sowie das Management angewiesen. Bei strafbaren, unrechtmäßigen, unethischen Handlungen (einschließlich Korruption) oder Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung kann dies massive negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzierungsbedingungen und das Ergebnis unseres Unternehmens haben. Neben den direkten finanziellen Folgen können auch indirekte Folgen, wie bspw. Reputationsschäden, einen erheblichen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit darstellen. Daher verpflichten sich unsere Mitarbeiter sowie unser Management, stets die Grundsätze von Ethik und Integrität im Konzern einzuhalten. Hierzu gehört nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, sondern auch die Einhaltung unseres Code of Conduct, welcher verdeutlicht, wofür wir als Branicks Unternehmensgruppe stehen und welche Werte wir leben. Die im November 2023 aktualisierte Compliance-Richtlinie umfasst dabei die folgenden Punkte: * Diskriminierungsschutz: Unsere gesamte Organisation lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Benachteiligung oder unerwünschter Verhaltensweise, insbesondere aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion/Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, in schärfster Form ab. * Vermeidung von Interessenkollisionen und Korruptionsrisiken: Die Gesellschaften lehnen jede Art korrupten Verhaltens sowie den Missbrauch von Entscheidungsbefugnissen ab. Das Gewähren und Annehmen von Geschenken ist in der Compliance-Richtlinie verbindlich geregelt und unterliegt dem Grundsatz der Aufrechterhaltung eines transparenten unternehmerischen Handelns. Beim Umgang mit Amtsträgern ist bereits der Anschein einer Vorteilsgewährung zu vermeiden. Keinesfalls dürfen Vorteile an Amtsträger gewährt werden, um diese zu einer pflichtwidrigen Diensthandlung zu bewegen. Private Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dürfen zu keiner Beeinflussung des Handelns führen. * Vermittlungszahlungen: Unsere Mitarbeiter und unser Management machen keinen Unterschied zwischen Bestechung und sogenannten „Vermittlungszahlungen“. Eine Vermittlungszahlung ist eine Zahlung, die mit der Absicht getätigt wird, einen normalen Geschäftsvorgang, auf den ein Anspruch besteht, sicherzustellen oder zu beschleunigen. Unser Unternehmen verbietet die Leistung derartiger Zahlungen. * Datenschutz: Die Mitarbeiter verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu beachten und die jeweils geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Branicks Unternehmensgruppe informiert auf ihrer Website zentral über den Umgang mit personenbezogenen Daten im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). * Kapitalmarktanforderungen/Insiderverbote: Das Tätigen von Insidergeschäften, die Empfehlung bzw. Verleitung von Dritten, Insidergeschäfte zu tätigen, sowie die unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen sind verboten. * Geldwäsche: Unsere Organisation duldet keine Geldwäsche und verpflichtet ihre Mitarbeiter, verdächtiges Verhalten von Geschäftspartnern und Beratern zu melden und alle relevanten Vorschriften und Vorgaben in diesem Bereich einzuhalten. * Verbotene Absprachen: Jede kartellrechtswidrige Verfälschung des Wettbewerbs bzw. korrupte Praktiken werden strikt abgelehnt. In Situationen, in denen die Mitarbeiter einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln sehen, sind sie aufgefordert, dies laut zu äußern, sich ausdrücklich vom Inhalt zu distanzieren und sofort den Compliance-Beauftragten zu informieren. * Spenden und Sponsoring: Die Branicks Unternehmensgruppe unterstützt Gruppen bzw. Organisationen, um interessante Projekte in verschiedenen gesellschaftlichen und ökologischen Bereichen zu fördern. Spenden an politische Parteien werden von uns nicht gewährt. Einzelpersonen aus Politik und Verbänden werden nicht gesponsert. * Hinweise auf Fehlverhalten und Verstöße: Die Mitarbeiter sind aufgefordert, Fehlverhalten und Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien zu melden. Die Meldung kann beim bestellten Compliance-Beauftragten, beim jeweiligen Vorgesetzten, beim Vorstand, bei der Personalabteilung oder über das installierte Hinweisgebersystem, mit dessen Hilfe Hinweise auch anonym gegeben werden können, erfolgen. * Konsequenzen: Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien müssen Mitarbeiter mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen. Die Gesellschaften behalten sich zudem das Recht vor, wegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes Strafanzeige/Strafantrag zu stellen. Aufgrund der umfassenden Richtlinien, unseres etablierten Kontrollumfelds, des verpflichtenden Schulungsprogramms für alle Mitarbeiter sowie der Erkenntnisse aus der Vergangenheit bewerten wir das Risiko eines Verstoßes gegen Compliance-Anforderungen insgesamt als gering. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Rechtliche Risiken Jedes Unternehmen ist dem Risiko ausgesetzt, dass entlang seiner Wertschöpfungskette Konflikte mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Dritten entstehen. Diese Konflikte münden zumeist in Rechtsstreitigkeiten, welche stets mit einem Rechtsrisiko verbunden sind. Zur frühzeitigen Identifikation potenzieller Rechtsstreitigkeiten sowie zur vorgelagerten Bewertung von Rechtsrisiken berät unsere Rechtsabteilung die Mitarbeiter sowie das Management der Branicks Unternehmensgruppe. Die Rechtsabteilung spielt somit eine entscheidende Rolle dabei, sicherzustellen, dass das Unternehmen in seinen Aktivitäten rechtskonform handelt und rechtliche Risiken minimiert. Ihre Arbeit ist somit wesentlicher Bestandteil der Risikomitigation. Wesentliche Rechtsstreitigkeiten, die ein erhebliches Rechtsrisiko darstellen könnten, sind derzeit weder anhängig noch absehbar. In der Gesamtbetrachtung stufen wir die rechtlichen Risiken daher als gering ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Operative Risiken Mietausfallrisiko Mietausfallrisiken betreffen Mietausfälle. Den Ausfallrisiken aus Mietforderungen wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Grundsätzlich streben wir eine Diversifikation der Mieterstruktur an, um so Abhängigkeiten von einzelnen Mietern oder Konzentrationen von Mietern desselben Wirtschaftszweigs zu vermeiden. Per 31. Dezember 2023 entfielen rund 29,0 % der gesamten Mieteinnahmen im Commercial Portfolio auf die zehn größten Mieter. Hier handelt es sich um namhafte und größtenteils bonitätsstarke Mieter aus diversen Wirtschaftszweigen. Kein Mieter hat dabei einen Anteil von mehr als 4 % am Gesamtmietvolumen. Aufgrund der Nähe zu unseren Mietern sowie der fortlaufenden Diversifikation unserer Mieterstruktur im Commercial Portfolio stufen wir das Mietausfallrisiko weiterhin als mittel ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (M) MITTEL Vermietungsrisiko Das Vermietungsrisiko beschreibt Rentabilitätsrisiken aufgrund weniger ertragreicher Neu- oder Anschlussvermietungen. Für die Vermietungsmärkte, allen voran für die Bürovermietungsmärkte, gehen wir für das Geschäftsjahr 2024 von einer sich fortsetzenden Erholung aus. Gespräche mit Mietern und Interessenten zeigen, dass für qualitativ hochwertige Flächen in guten Lagen weiterhin hohe Mietpreise bezahlt werden. So konnten wir 2023 unsere Vermietungsleistung im Gesamtportfolio bezogen auf Neuvermietungen gegenüber dem Vorjahr um 31 % steigern. Beispielhaft hierfür steht die erfolgreiche Neuvermietung von ca. 1.400 qm im Augsburger Geschäftshaus HELIO an ein in Süddeutschland expandierendes Gastronomieunternehmen. Zwar liegt mit 66 % der Großteil unseres Mietauslaufvolumens im Eigenbestand in den Jahren ab 2027, dennoch stehen wir bereits in fortgeschrittenen Gesprächen zu größeren Renewals oder Neuvermietungen für 2024 und 2025. Ferner ist es aufgrund der hohen Werthaltigkeit des Portfolios gelungen, das Like-for-like-Wachstum der Mieteinnahmen (ohne Berücksichtigung von Portfoliozugängen und -abgängen) um 2,7 % im Commercial Portfolio und um 6,6 % im Institutional Business zu erhöhen. Aufgrund der intensivierten Vermarktungsaktivitäten, der fortlaufenden Portfoliobereinigung sowie des intelligenten Einsatzes von CAPEX-Maßnahmen bewerten wir das Vermietungsrisiko weiterhin als gering. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Ausfallrisiko von Immobilienmanagementerträgen Die Branicks Unternehmensgruppe konzipiert im Rahmen des Institutional Business diverse Anlagestrukturen, vornehmlich Fonds und Club Deals für institutionelle Investoren. Dabei generieren wir wiederkehrende Einnahmen aus dem Asset- und Propertymanagement sowie durch Managementgebühren bei regelmäßigen An- und Verkäufen und Developments im Bestand. Diese Erträge werden im Risikomanagement als Immobilienmanagementerträge erfasst. Die Risiken im Segment des Institutional Business bestehen darin, dass die zu erwartenden Erträge vom Volumen des verwalteten Vermögens (Assets under Management), den Mieteinnahmen sowie von der Transaktionstätigkeit abhängen. Das Volumen der Assets under Management kann insbesondere durch eine von der Prognose abweichende Transaktionstätigkeit beeinflusst werden. Die Erträge können zudem durch negative Verkehrswertentwicklungen oder geringere Mieteinnahmen negativ beeinflusst werden. Nachdem das prognostizierte Transaktionsziel vor dem Hintergrund der länger als erwartet andauernden Stagnation am Transaktionsmarkt im Laufe des Jahres 2023 gesenkt werden musste, konnte durch mehrere Immobilienverkäufe zum Jahresende 2023 das beurkundete Verkaufsvolumen auf 285 Mio. Euro erhöht und damit das untere Ende des prognostizierten Jahresziels von 300 bis 600 Mio. Euro annähernd erreicht werden. Trotz unserer umfassenden Expertise sowie der starken und vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zu unseren Investoren stufen wir das Ausfallrisiko von Immobilienmanagementerträgen im Jahr 2024 als mittel ein. Hintergrund ist die Abhängigkeit der Immobilienmanagementerträge von Transaktionen und dem weiterhin schwierigen bzw. statischen Transaktionsmarkt. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (M) MITTEL Risiko aus Bestands-/Projektentwicklung Das Risiko aus Bestands- und Projektentwicklung umfasst projektbezogene Markt-, Finanz- und Baurisiken. Dies ermöglicht es uns, einzelne Risikopositionen unmittelbar einer Projektentwicklung zuzuordnen. Die Branicks Unternehmensgruppe hat sich in den vergangenen Jahren als Co-Investor an diversen Projektentwicklungen beteiligt und verfügt im Eigenbestand (Commercial Portfolio) über Immobilien mit Entwicklungspotenzial. Im Rahmen der Risikominimierung haben wir die Realisierung grundsätzlich erst nach geeigneter Vorabvermarktung gestartet. Wir sind dabei frühzeitig langfristige Finanzierungen eingegangen und haben ein enges Projekt- und Kostencontrolling implementiert. Mittels Beteiligungen von Projektpartnern sowie vertraglicher Vereinbarungen wurde bei Projektentwicklungen eine angemessene Risikoverteilung erreicht. Bei sämtlichen bestehenden Projektentwicklungen befinden wir uns derzeit in der Finalisierung der jeweiligen Bauprojekte und konnten dabei teilweise deutliche Budgetunterschreitung realisieren. Im Segment Institutional Business betreut die Branicks Unternehmensgruppe derzeit die Projektentwicklung „Global Tower“ in Frankfurt. Das ehemalige Commerzbank-Hochhaus mit 33.000 qm im Herzen des Frankfurter Bankenviertels wird seit August 2018 umfassend revitalisiert und unter dem Namen „Global Tower“ neu positioniert. Im vierten Quartal 2021 wurden an die ersten Mieter Flächen übergeben. Eine vollständige Vermietung der Büroflächen ist bis einschließlich 1. März 2024 geplant. Einzelne Gewerbeflächen im Erdgeschoss befinden sich derzeit noch in der Projektierung. Aufgrund der anhaltenden konjunkturellen Schwankungen kam die Nachfrage nach neuen Projektentwicklungen zum Erliegen. Neue, wesentliche Projektentwicklungen als Co-Investor oder im Eigenbestand sind derzeit nicht zu verzeichnen. Basierend auf der ausbleibenden Nachfrage stufen wir das Risiko aus der Bestands- und Projektentwicklung, aufgrund weitestgehender Realisierung der laufenden Projekte, unverändert als mittel ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (M) MITTEL Transaktionsrisiko Aktives Portfoliomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensentwicklung. Die mit dem Verkauf oder dem Ankauf von Immobilien verbundenen Risiken überwachen wir kontinuierlich und bilden bei Bedarf bilanzielle Vorsorge. Bei Ankäufen bestehen Risiken vor allem darin, dass sich Erträge und Kosten anders entwickeln als geplant – was meist erst mittel- bis langfristig in Erscheinung tritt. Bei Verkäufen von Immobilien werden vom Verkäufer in aller Regel bestimmte Garantien, unter anderem bezüglich rechtlicher und technischer Sachverhalte, abgegeben. Als Folge besteht nach Verkauf das Risiko, dass der Verkäufer wegen Verletzung von Gewährleistungspflichten in Anspruch genommen wird. Bei den Transaktionen besteht zudem das Risiko, dass die Planzahlen aufgrund kurzfristiger Änderungen des gesamtwirtschaftlichen Umfelds oder objektspezifischer Gegebenheiten nicht erreicht werden. Dies würde zu Abweichungen in der geplanten Liquidität führen. Grundsätzlich reduzieren wir Risiken vor An- und Verkauf durch eine ausführliche Due Diligence unter Einbeziehung externer Experten. Zudem erstellen wir risikoorientierte Businesspläne, die fortlaufend an Kosten- und Ertragsentwicklungen angepasst werden. Unsere Planung für das Jahr 2024 enthält auch Einnahmen und Gewinne, die durch An- und Verkäufe entstehen. Sollten wir die prognostizierten Transaktionsvolumina über- oder unterschreiten, könnte sich unsere Ergebnisprognose positiv oder negativ verändern. Abgesehen von den Risiken, welche sich nachgelagert aus den Transaktionen in den Jahren 2022 und 2023 ergeben können, stufen wir die Wahrscheinlichkeit, von unseren Planungen für 2024 aufgrund des herausfordernden Marktumfelds und des statischen Transaktionsmarkts stärker abweichen zu müssen, als hoch ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (H) HOCH Standort- und Objektrisiken Standortrisiken ergeben sich aus der falschen Einschätzung der Immobilienlage sowie der negativen Veränderung der Infrastruktur des Mikrostandorts oder der regionalen Strukturen des Makrostandorts. Wir prüfen daher Lage und Standort intensiv im Vorfeld von Investitions- und Akquisitionsentscheidungen. Im operativen Betrieb trägt unser professionelles Assetmanagement dazu bei, rechtzeitig Veränderungen im Umfeld zu erkennen und angemessen zu reagieren, beispielsweise durch Neupositionierung oder Verkauf. Objektrisiken sind Risiken, die sich aus dem Besitz und Betrieb einer Immobilie ergeben. Hierzu zählen neben dem Verschleiß sämtliche Risiken, die sich aus der Abnutzung oder einem teilweisen Untergang des Objekts ergeben. Weiterhin könnten Risiken aus Altlasten, Schadstoffen oder durch Verstöße gegen baurechtliche Auflagen entstehen. Wir versuchen als Vermieter die Abnutzungsrisiken zu reduzieren, indem wir Mieter vertraglich verpflichten, das Objekt im allgemein üblichen Umfang zu nutzen und mit instand zu halten bzw. zu setzen. Durch unser professionelles Assetmanagement schalten wir darüber hinaus Risiken aus unzureichender Objektbetreuung, Instandhaltungsversäumnissen sowie ineffizientem Kostenmanagement nahezu aus. Ferner unterhalten wir ein umfassendes Versicherungsprogramm und lagern so finanzielle Risiken aus der Beschädigung oder dem Untergang von Objekten an den Versicherungsmarkt aus. Aufgrund unseres langjährig erfahrenen Asset- sowie Propertymanagements stufen wir die Standort- und Objektrisiken weiterhin als gering ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Technologische Risiken (unter anderem IT) Ein Verlust des Datenbestands oder der längere Ausfall der genutzten Systeme in den Regionen oder der Zentrale kann zu erheblichen Störungen des Geschäftsbetriebs führen. Wir haben uns gegen IT-Risiken durch ein eigenes Netzwerk, moderne Hard- und Softwarelösungen sowie Maßnahmen gegen Angriffe abgesichert. Sämtliche Daten werden täglich in einem zweiten Rechenzentrum redundant gesichert. Wir haben Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne entwickelt, um Störungen rasch beheben zu können. Mitarbeiter erhalten über detaillierte Zugriffsrechtsregelungen ausschließlich Zugriff auf die für ihre Arbeit notwendigen Systeme und Dokumente. Wir arbeiten mit einer aktuellen IT-Plattform, welche isolierte Systeme durch eine integrierte Software ablöst und die Effizienz und Sicherheit in der Kontrolle des Immobilienmanagements erhöht. Zusätzlich starten im ersten Quartal 2024 weitreichende Projekte zur Erhöhung der IT-Security. So wurde die Firewall- Umgebung an allen Standorten modernisiert. Die Implementierung von weiteren Sicherheitsfeatures ist geplant. Aufgrund unserer getroffenen Vorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen stufen wir die technologischen Risiken weiterhin als mittel ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (M) MITTEL Personalrisiken Kompetente, engagierte und motivierte Mitarbeiter sind wesentlich für den Erfolg unseres Unternehmens. Risiken bestehen deshalb vor allem in der Fluktuation von Leistungsträgern, dem damit verbundenen Wissensverlust für den abgebenden Bereich sowie in der erschwerten Gewinnung neuer, geeigneter Mitarbeiter. Zur Reduzierung dieser Risiken arbeiten wir fortlaufend daran, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Wir setzen vor allem auf systematisches Personalmarketing, praxisorientierte Nachwuchsförderung, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen sowie Leistungs- und Potenzialanalysen mit dem Ziel, attraktive Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Schlüsselpositionen werden regelmäßig im Hinblick auf eine vorausschauende Nachfolgeplanung analysiert, geeignete interne Kandidaten werden auf diese Aufgaben vorbereitet. Weitere Elemente sind eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung sowie attraktive Anreizsysteme. Aufgrund unserer Maßnahmen stufen wir die Personalrisiken weiterhin als gering ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Politische, gesellschaftliche, regulatorische und Umweltrisiken (ESG) Regulatorische Risiken Regulatorische Risiken entstehen aus der nachteiligen Veränderung von Rahmenbedingungen und Vorschriften. Insbesondere Veränderungen der politischen Machtverhältnisse, verbunden mit einer weiter zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft und einem möglichen Trend zu mehr Protektionismus sowie weiteren, temporär gültigen oder dauerhaft angepassten Gesetzen aufgrund von Ausnahmesituationen könnten negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und Immobilienbranche haben. Üblicherweise benötigen derartige Veränderungen eine ge-wisse Vorlaufzeit, die eine hinreichende Anpassung erlaubt. Ausnahmesituationen wie die Finanzkrise, die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Krieg haben jedoch bewiesen, dass solche Veränderungen rasch geschehen können und so die Anpassung erschweren. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa hat sich Deutschland in der Vergangenheit jedoch als Volkswirtschaft mit hoher regulatorischer, gesellschaftlicher und politischer Stabilität erwiesen. Insgesamt stufen wir die Risiken aus der kurzfristigen Veränderung des regulatorischen Umfelds als gering ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Klima- und Umweltrisiken Klima- und Umweltrisiken in der Immobilienbranche sind aufgrund des wachsenden Bewusstseins für Umweltfragen und des Klimawandels zu wesentlichen Aspekten geworden. Diese Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität, den Wert und die langfristige Nachhaltigkeit von Immobilien haben. Derzeit identifizieren wir für die Branicks Unternehmensgruppe folgende Klima- und Umweltrisiken: * Physikalische Risiken Immobilien sind durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme, Brände und Erdbeben gefährdet. Diese Ereignisse können zu erheblichen Schäden führen und den Wiederaufbau erschweren, Nutzungsmöglichkeiten einschränken oder zu einer Veränderung des Nutzungsverhalten führen * Transitionsrisiken Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden verbindet sich zwar mit einem erhöhten Investitionsaufwand, senkt auf lange Sicht aber auch die Betriebskosten. Gemeinsam mit den Mietern suchen wir nach dem effizientesten Ansatz zur Erfüllung ihres Energiebedarfs. Insbesondere auch bei Repositionierungen im Bestand sind bauliche Maßnahmen zu bevorzugen, die zu einer Einsparung von Energieverbräuchen und CO 2 -Emissionen führen. Im Rahmen unserer Energiebeschaffung wird der Strombedarf der Gemeinflächen unserer Objekte seit 2010 durch erneuerbare Energien gedeckt. Durch Implementierung smarter Messsysteme (Smart Metering) für das gesamte Immobilienportfolio wird zukünftig eine Verbesserung der Analyse- und Steuerungsmöglichkeiten der Verbrauchsdaten erwartet. * Regulatorische Risiken Das Pariser Klimaabkommen vom 12. Dezember 2015 ist das Nachfolgedokument des Kyoto-Protokolls und gilt weiterhin als ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Erderwärmung sowie als Initiator diverser nationaler Gesetzgebungsverfahren. So wurde beispielsweise am 8. August 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlassen, welches als Bundesgesetz das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführt und damit einen zentralen Baustein der deutschen Wärmewende darstellt. Aufgrund der weiterhin negativen Prognosen führender Institutionen wie des Weltklimarats sind weitere regulatorische Risiken durch den Gesetzgeber nicht auszuschließen. Diese komplexen Herausforderungen haben wir frühzeitig erkannt und erachten die Risikobewältigung als Teil unserer ESG-DNA. So haben wir unter anderem eine langfristige Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Dazu zählen beispielsweise die klimagerechte und frühzeitige Ertüchtigung von Gebäuden zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen sowie eine verstärkte Berücksichtigung wesentlicher Nachhaltigkeitsmerkmale im Ankauf von Immobilien. Aufgrund der getroffenen Vorkehrungen sowie des unternehmensweiten Verständnisses für Klima- und Umweltrisiken stufen wir diese unverändert als gering ein. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (G) GERING Risikoeinstufung per 31.12.2023: (G) GERING Finanzielle Risiken Finanzierungsrisiko Das Finanzierungsrisiko beurteilt die Gefahren, die aus Unsicherheiten und Schwankungen am Kapitalmarkt (unter anderem Marktzinsen), einem sich erhöhenden Zinsniveau (inkl. laufender Zinszahlungen), Covenant-Brüchen oder dem Timing von Refinanzierungen oder Prolongationen entstehen können und folglich zu finanziellen Schäden (bspw. Finanzierung zu höheren Zinsen als geplant oder gar keine Finanzierung) und/oder einem Liquiditätsrisiko führen. Das Liquiditätsrisiko besteht insbesondere darin, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt werden können oder bei Engpässen unvorteilhafte Finanzierungsbedingungen akzeptiert werden müssen. Die Finanzierung des Immobilienbestands der Branicks Unternehmensgruppe erfolgt objekt- bzw. portfoliobasiert. Dabei haben wir im üblichen Maß Kredite mit Financial Covenants (Kreditklauseln mit Auflagen zu Finanzkennzahlen) vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Klauseln könnten Kapitalgeber Kreditkonditionen anpassen, zusätzliche Sicherheiten fordern oder Kredite kurzfristig fälligstellen, was negative finanzielle Auswirkungen haben könnte. Im Wesentlichen sind folgende Covenants wirksam: * DSCR/ICR (Debt Service Coverage Ratio oder Interest Coverage Ratio, also Kapitaldienst- oder Zinsdeckungsgrad): gibt an, zu wie viel Prozent der zu erwartende Zinssatz plus eventuelle Tilgung (Kapitaldienst) durch die Mieteinnahmen gedeckt ist. * Debt Yield (Mieteinnahmen/Darlehensvolumen): gibt die Mieteinnahmen in Prozent der Verschuldung an. * LTV (Loan-To-Value): gibt das Verhältnis zwischen der Kredithöhe und dem Wert der Immobilie an. Die Einhaltung der Kreditklauseln wird über das Risikomanagement im Bereich Corporate Finance fortlaufend und vorausschauend überwacht. So wurden für das Jahr 2023 alle Covenants jederzeit eingehalten. Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung unter Betrachtung langfristiger Kreditlinien und liquider Mittel zentral gesteuert. Im Rahmen des Cash-Poolings werden die Mittel an die Konzerngesellschaften weitergeleitet. Die Liquidität wird hauptsächlich in Form von Tages- und Termingeldanlagen vorgehalten. Darüber hinaus stehen freie Avallinien in Höhe von rund 42,1 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich besteht eine Working Capital Facility in Höhe von 25 Mio. Euro mit einer deutschen Großbank. Diese Finanzierung ist unbesichert und erweitert auf Konzernebene die finanzielle Flexibilität. Trotz des umfassenden Risikomanagements im Bereich Corporate Finance bestehen aktuell eingeschränkte Refinanzierungsmöglichkeiten aufgrund der länger als erwartet andauernden Stagnation am Transaktionsmarkt sowie des weiterhin herausfordernden Finanzierungumfelds. Die Einhaltung der Covenants, vor allem des ICR, stellt sich vor dem Hintergrund der zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehenden vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Laufe des Geschäftsjahres 2024 als Herausforderung dar. Die per Bilanzstichtag planmäßigen Fälligkeiten im Jahr 2024, im Wesentlichen die verbliebenen 200 Mio. Euro aus der Brückenfinanzierung und Schuldscheindarlehen in Höhe von 225 Mio. Euro, waren zum Stichtag nicht komplett mit fest vereinbarten Finanzierungs- oder Verkaufserlösen gedeckt. Im Zuge von Verhandlungen mit den Darlehensgebern der Brückenfinanzierung als auch mit den Schuldscheinnehmern konnten wir zunächst für die Brückenfinanzierung die Aussetzung bestimmter Kreditbedingungen und Rückführungsverpflichtungen vereinbaren. Die weiteren Gespräche über eine Anpassung der Fristigkeiten der Schuldscheindarlehen sowie über eine Laufzeitverlängerung der Brückenfinanzierung wurden am 26. März 2024 mit dem Abschluss des StaRUG-Verfahrens für die ursprünglich 2024 fälligen Schuldscheindarlehen erfolgreich beendet. Mit dem Abschluss des StaRUG-Verfahrens wurde für die 2024 fälligen Schuldscheindarlehen eine Fälligkeit am 30. Juni 2025 vereinbart. Für die Rückzahlung der Brückenfinanzierung wurde mit den finanzierenden Banken eine Soforttilgung in Höhe von 40 Mio. Euro und für den verbleibenden Restbetrag von 160 Mio. Euro eine Endfälligkeit am 31. Dezember 2024 mit unterjährigen Meilensteinen vereinbart. Der Geschäftsplan für die Jahre 2024 bis 2026 geht von verschiedenen Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung aus, deren Plausibilität und Realisierbarkeit im Rahmen eines Independent Business Review (IBR) sowohl durch eine unabhängige Beratungsgesellschaft geprüft und bestätigt wurden als auch das Gericht im Rahmen des StaRUG-Verfahrens überzeugt haben. Wir haben mit der Umsetzung des Geschäftsplans im Rahmen unseres Aktionsplans „Performance 2024“ in Q1/2024 bereits begonnen. Aufgrund der dabei erzielten Fortschritte halten wir die Umsetzung des Geschäftsplans für überwiegend wahrscheinlich. Ungeachtet der Einigung mit den Banken und Schuldscheindarlehensgebern sowie der konsequenten Verfolgung unseres Aktionsplans „Performance 2024“ stellt das Finanzierungsrisiko eine Hochrisiko-Position dar. Sollte der im Rahmen des StaRUGVerfahrens vorgelegte Geschäfts- und Liquiditätsplan – entgegen unserer Erwartung sowie der Einschätzung der Beratungsgesellschaft, die das IBR erstellt hat – nicht umgesetzt oder alternative Finanzierungsquellen nicht erschlossen werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährdet. Der Geschäftsplan geht von einem detaillierten Portfolio-, Refinanzierungs- und Liquiditätsszenario aus, dessen Umsetzung wir für überwiegend wahrscheinlich halten, das aber mit Unsicherheit verbunden ist. Insgesamt bewerten wir das Finanzierungsrisiko nunmehr mit hoch. Weitere Erläuterungen zur Finanzlage sind im zusammengefassten Konzernlagebericht sowie Ausführungen zu Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken im Anhang zu finden. Risikoeinstufung per 31.12.2022: (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (H) HOCH Bewertungsrisiko Das Risiko beurteilt die Möglichkeit, dass bei einzelnen Immobilienobjekten aufgrund ungünstiger Veränderungen der Bewertungsparameter (bspw. Marktmiete, Lagebeurteilung, ESG-Parameter, Zinsniveau) der Marktwert im Vergleich zur Vergangenheit sinkt. Bewertungsschwankungen wirken sich aufgrund unserer Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten erst dann auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus, wenn der Marktwert unter den Buchwert fällt. Sie können allerdings negativen Einfluss auf Finanzierungsbedingungen haben. Zur Quantifizierung möglicher Bewertungsrisiken wurden durch die Gutachter Sensitivitätsberechnungen zum Bilanzstichtag durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse zeigt beispielhaft, wie die Marktwerte auf die Veränderung von Diskontierungssatz und Kapitalisierungssatz reagieren. Steigt beispielsweise der Diskontierungssatz um 25 Basispunkte, reduzieren sich die Marktwerte um 72,6 Mio. Euro. Bei gleichzeitiger Erhöhung des Kapitalisierungssatzes um 25 Basispunkte erreicht der Rückgang 201,4 Mio. Euro. Aufgrund der unverändert herausfordernden Situation am Immobilienmarkt sowie der internen Analysen sehen wir das Risiko, dass die Marktwerte im Jahresverlauf rückläufig ausfallen könnten, weiterhin als hoch an. Risikoeinstufung per 31.12.2022 (M) MITTEL Risikoeinstufung per 31.12.2023: (H) HOCH Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation Aus Sicht des Risikomanagements zeichnete sich das zweite Halbjahr 2023 durch eine hartnäckige Stagnation des Immobilienmarkts aus. Geopolitische Unsicherheiten, die hohe Inflation und das damit verbundene hohe Zinsniveau wurden dabei als die wesentlichen Faktoren ausgemacht. Die signifikant gestiegenen Zinskosten in Kombination mit der ausgebliebenen Normalisierung der Transaktionsaktivitäten bedeuteten für weite Teile der Immobilienbranche eine erneute Eintrübung der Geschäftserwartungen. Auch die Branicks Unternehmensgruppe musste infolge der veränderten Rahmenbedingungen ihre Geschäftsprognose anpassen und zusätzliche Risikopositionen verzeichnen. Die ursprünglich prognostizierten 90 bis 97 Mio. Euro Funds from Operations (FFO I, nach Minderheiten, vor Steuern) wurden bereits zu Beginn der zweiten Jahreshälfte auf 50 bis 55 Mio. Euro korrigiert. Letztendlich wurden rund 52 Mio. Euro FFO realisiert. Parallel erfolgte ein Anstieg der Risiko-Netto-Bewertung um ca. 157 %. Die gesamte Risiko- und Chancensituation der Branicks Unternehmensgruppe wird aktuell von Risiken dominiert und zeigt sich, trotz erster positiver Resultate des Aktionsplans „Performance 2024“, weiterhin sehr herausfordernd. Insbesondere die Finanzrisiken stellen Hochrisiko-Positionen dar, welche nicht nur die Ergebnisprognose negativ beeinflussen oder gefährden könnten, sondern im Worst-Case-Szenario auch den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Voraussetzungen für eine Entspannung der gesamten Risiko- und Chancensituation der Branicks Unternehmensgruppe sind eine weiterhin konsequente Einhaltung des Aktionsplans „Performance 2024“ und die Umsetzung des im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vorgelegten Geschäftsplans. Insbesondere der mit dem Geschäftsplan verbundene Abbau der Verbindlichkeiten, die Stärkung der Liquidität sowie die Senkung von operativen Kosten sind wichtige Schritte für eine weitere Verbesserung der gesamten Risiko- und Chancensituation. Wir gehen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, die im Geschäftsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgreich umzusetzen und damit eine mittelfristige Verbesserung der Liquiditätslage zu erreichen. Chancen ergeben sich derzeit aus einer frühzeitigen Aufhellung des Immobilienmarkts sowie einer unerwartet schnellen Absenkung des Zinsniveaus sowie der Umsetzung weiterer angeschobener Geschäftsideen. Eintrittswahrscheinlichkeit sowie potenzielle Auswirkungen sind aufgrund der globalen Verkettung, ihrer Komplexität sowie Vielschichtigkeit derzeit weder vorhersehbar noch kalkulierbar. Prognosebericht Gesamtaussage 2024 Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2024 insbesondere im zweiten Halbjahr mit einer allmählichen Erholung im Marktumfeld und entsprechend ansteigenden Aktivitäten auf dem Transaktionsmarkt. Im Vermietungsmarkt erwarten wir insgesamt stabile bis positive Rahmenbedingungen für Branicks. Bedingt durch weiterhin spürbare, wenn auch leicht rückläufige Inflationsraten ergeben sich auch für 2024 noch Mietwachstumspotenziale durch die Indexierung von Mietverträgen. Zum Jahresende 2023 sind rund 91 % der annualisierten Mieteinnahmen im Commercial Portfolio an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Wir planen, die im Rahmen des Aktionsplans „Performance 2024“ identifizierten Maßnahmen zur Konsolidierung unserer Konzernfinanzierungen weiter voranzutreiben. Dies schließt auch die konsequente Umsetzung des Verkaufsplans ein, der zu einer Reduzierung der Verschuldung und damit einer Verringerung des LTV führen soll. Auf Jahressicht werden sich dadurch unsere Assets under Management insbesondere im Bereich Commercial Portfolio deutlich reduzieren. Mit der weiteren erwarteten Erholung am Immobilien- und Transaktionsmarkt gehen wir davon aus, dass wir im Bereich Institutional Business neben stabilen Erträgen aus Asset- und Propertymanagement-Gebühren auch transaktionsbedingte Erträge aus An- und Verkäufen von Immobilien für unsere verschiedenen Investmentvehikel realisieren werden. Im Rahmen unserer ESG-Strategie setzen wir weiter auf die Umsetzung unserer Ziele und Weiterentwicklung in den täglichen Arbeitsprozessen. Im Fokus unserer ESG-Aktivitäten 2024 liegen die Umsetzung der Maßnahmen zur weiteren Reduzierung unseres CO 2 -Verbrauchs je qm um 40 % bis zum Jahr 2030 und die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2024 Unsere Erwartungen bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen basieren auf den Prognosen einschlägiger Wirtschaftsforschungsinstitute und Organisationen. Zur Einschätzung der Branchensituation ziehen wir öffentlich verfügbare Analysen der renommierten Maklerhäuser heran. Die im Folgenden getroffenen Aussagen spiegeln deren Erwartungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2023 wider. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stellen sich zu Jahresbeginn 2024 weiterhin herausfordernd dar. In seiner Frühjahrsprognose vom März 2024 erwartet das ifw Kiel für das laufende Jahr ein Wirtschaftswachstum von gerade einmal 0,1 %. Zuvor hatte das Institut in seiner Winterprognose 2023 noch einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,9 % prognostiziert. Gebremst wird die wirtschaftliche Entwicklung vor allem von den schwachen Exporten und der geringen Investitionstätigkeit. Zudem belasten die zahlreichen geopolitischen Krisen und die deutlich gestiegenen Zinsen. Positive Impulse erwartet das ifw Kiel dagegen vom privaten Konsum, da die real verfügbaren Einkommen aufgrund der rückläufigen Inflation im laufenden Jahr erstmals nach drei Jahren wieder steigen werden. Auch der ifo Geschäftsklimaindex weist auf eine Stimmungsverbesserung unter den Unternehmen hin. Im März 2024 stieg der Index auf 87,8 Punkte, der höchste Wert seit Juni 2023. Dabei fielen insbesondere die Erwartungen deutlich weniger pessimistisch aus als in den Vormonaten. Gemäß ihren Projektionen vom März 2024 erwartet die EZB, dass die Inflationsrate im Euroraum im Jahresdurchschnitt 2024 auf 2,3 % zurückgehen wird. Im Jahr 2023 hatte die Inflation noch bei 5,4 % gelegen. Für das Jahr 2025 rechnet die EZB dann damit, dass die Teuerungsrate wieder ihr Ziel von 2 % erreichen wird. Entsprechend hat die EZB im Rahmen ihrer jüngsten Sitzungen eine Lockerung ihrer Geldpolitik im weiteren Jahresverlauf 2024 in Aussicht gestellt. Nach einer Umfrage der EZB im März 2024 unter Finanzmarktteilnehmern (ECB Survey of Monetary Analysts) erwarten die Finanzmärkte, dass die EZB die Leitzinsen erstmals im Juni um 25 Basispunkte senken wird. Bis zum Jahresende 2024 prognostizieren die Experten drei weitere Zinssenkungen. Branchenentwicklung Trotz der verhaltenen gesamtwirtschaftlichen Aussichten zeigt sich das Immobilienberatungsunternehmen JLL für den deutschen Bürovermietungsmarkt im Jahr 2024 relativ optimistisch. So erwartet JLL einen Anstieg des Flächenumsatzes an den Top-7-Bürostandorten um 7 % auf rund 2,7 Mio. qm. Der leichte Zuwachs von 2 % im ersten Quartal 2024 bestätigt diese Einschätzung, insbesondere da JLL wieder mehr Abschlussbereitschaft bei den Unternehmen registrierte. Dabei erwartet JLL bei den Unternehmen weiterhin einen klaren Fokus auf den Faktor Qualität. Das dürfte die Ausdifferenzierung des Markts weiter vorantreiben: Top-Flächen bleiben stark gesucht, sind aber aufgrund der sinkenden Neubaupipeline immer schwerer zu finden. Umgekehrt verzeichnen nicht mehr zeitgemäße Büros zunehmend Mietpreiseinbußen. Dieser Trend wird durch die steigende Bedeutung des Aspekts der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt. Aufgrund der schwierigen Lage des Bausektors und insbesondere der Projektentwickler ist auch für das laufende Jahr mit dem Stopp oder der Verschiebung von Neubauplänen zu rechnen. Laut JLL wurden an den Top-7-Bürostandorten allein im ersten Quartal 2024 Projekte mit mehr als 830.000 qm eingestellt. Demzufolge rechnet JLL damit, dass das Neubauvolumen kurz- bis mittelfristig weiter sinken wird. Auf der anderen Seite führt das relativ geringe Neubauvolumen zu einem nur moderaten Anstieg des Leerstands. Den aktuell zu beobachtenden Anstieg der Leerstände führt JLL weiterhin eher auf die konjunkturell bedingte Nachfrageschwäche zurück. Dementsprechend rechnet JLL 2024 mit einer Fortsetzung des Trends der steigenden Spitzenmieten in den besten Lagen. In Randlagen und in Objekten mit nur durchschnittlicher oder unterdurchschnittlicher Ausstattungsqualität wird der Druck allerdings zunehmen, was zu sinkenden Durchschnittsmieten führen könnte. Für den Logistikvermietungsmarkt erwarten die Experten von Colliers, dass sich die Mitte 2023 einsetzende Marktbelebung im Jahr 2024 fortsetzen wird. Aufgrund der bestehenden Flächenknappheit dürften Nutzer vermehrt auf das Umland ausweichen, was potenziell zu steigenden Mieten in peripheren Lagen führen könnte. Angesichts der niedrigen Leerstandsquoten, des weiterhin überschaubaren Angebots und einer insgesamt rückläufigen Anzahl von Neubauprojekten erwartet Colliers einen anhaltenden Aufwärtsdruck bei den Mieten. Allerdings geht Colliers davon aus, dass sich das Mietwachstum in der zweiten Jahreshälfte 2024 verlangsamen wird. Die Perspektiven für den deutschen Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien bewertet BNPPRE im laufenden Jahr als gemischt. Als limitierenden Faktor für die Nachfrage sieht BNPPRE vor allem die unverändert schwache Konjunktur. Besonders betroffen hiervon dürften die Büromärkte sein, sodass in diesem Marktsegment keine signifikante Zunahme der Investmentumsätze erwartet wird. Dies gilt insbesondere für großvolumige Transaktionen. Andererseits sieht BNPPRE einen zunehmenden Spielraum für Zinssenkungen, wodurch Finanzierungen wieder günstiger werden. Insgesamt rechnet BNPPRE im Jahr 2024 mit einem Anstieg des Transaktionsvolumens von bis zu 20 %. Im ersten Quartal 2024 verzeichnete BNPPRE bereits eine zunehmende Marktdynamik und ein Umsatzplus von 8 %. Die höchsten Umsätze wurden mit Einzelhandels- und Logistikobjekten erzielt. Dagegen verzeichneten Büroobjekte eines der schwächsten jemals erfassten Ergebnisse. Bei den Spitzenrenditen sieht BNPPRE für 2024 eine Stabilisierung als das wahrscheinlichste Szenario an. Erwartete Entwicklung der Leistungsindikatoren Erholung des Transaktionsmarkts Mit steigender Marktaktivität im Geschäftsjahr 2024 sehen wir Chancen, die Potenziale der Immobilien in beiden Segmenten weiter auszuschöpfen und den Aktionsplan „Performance 2024“, insbesondere den Verkaufsplan, erfolgreich umzusetzen. Ausgehend von einem zum Jahresende verwalteten Immobilienvermögen von rund 13,2 Mrd. Euro rechnen wir für das Jahr 2024 segmentübergreifend mit Transaktionen im Volumen zwischen 0,8 und 1,2 Mrd. Euro. Im Jahr 2024 sind weitere Ankäufe in einer Gesamthöhe von rund 150 bis 300 Mio. Euro ausschließlich für das Segment Institutional Business geplant, die wir sowohl für bestehende Mandate als auch im Rahmen von neuen Mandaten und Investmentvehikeln planen. Für den Eigenbestand (Commercial Portfolio) sind keine Akquisitionen geplant. Für 2024 planen wir gezielte Verkäufe über alle Segmente in einem Volumen von rund 650 bis 900 Mio. Euro. Davon entfallen rund 500 bis 600 Mio. Euro auf das Commercial Portfolio und rund 150 bis 300 Mio. Euro auf das Institutional Business. Entwicklung des Commercial Portfolios Mit dem gezielten Verkauf von Immobilien aus dem Commercial Portfolio, das zum Bilanzstichtag einen Wert von rund 3,6 Mrd. Euro aufweist, wollen wir Werte realisieren und die frei gewordenen Mittel vor allem zu Refinanzierungszwecken und zur Optimierung der Bilanz- und Finanzstruktur nutzen. Auf Basis des aktuellen Bestands, der geplanten Vermietungsleistung und der geplanten bilanzwirksamen Verkäufe im laufenden Geschäftsjahr rechnen wir mit Bruttomieteinnahmen aus dem Commercial Portfolio in einer Spanne von 160 bis 175 Mio. Euro. Entwicklung des Institutional Business Die Immobilienmanagementerträge im Institutional Business setzen sich aus (1) Gebühren für die laufende Bewirtschaftung (Asset- und Propertymanagement und Developments), (2) Transaktionsgebühren für Ankäufe, Verkäufe und die Strukturierung von Investmentprodukten sowie aus (3) Performancegebühren bei Übertreffen definierter Renditeziele zusammen. Aufgrund der erwarteten weiteren Erholung des Marktumfelds erwarten wir steigende transaktionsabhängige Managementgebühren im Vergleich zum Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir insgesamt Erträge aus dem Immobilienmanagement in Höhe von 40 bis 50 Mio. Euro. Stabile FFO im Rahmen des Aktionsplans „Performance 2024“ Für das Geschäftsjahr 2024 wird unser Fokus auf einer weiteren Restrukturierung unserer Finanzierung, der damit zusammenhängenden Portfolio- und Cashflow-Optimierung und der Umsetzung des Aktionsplans „Performance 2024“ liegen, sodass wir insgesamt FFO (nach Minderheiten, vor Steuern) in einer Spanne von 40 bis 55 Mio. Euro erwarten. Wesentliche Gründe dafür sind vor allem das geplante Verkaufsprogramm im Segment COP sowie die Erwartung des sich im zweiten Halbjahr 2024 wieder belebenden Transaktionsmarkts im Segment IBU. Unser Ziel ist außerdem der Ausbau wiederkehrender Cashflows aus beiden Geschäftsbereichen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Summe aus Nettomieteinnahmen und laufenden Managementgebühren bei rund 97 % der Summe aus Nettomieteinnahmen und allen Gebühren. Dies war bedingt durch vergleichsweise geringe transaktionsabhängige Gebühren im Berichtsjahr. Für 2024 erwarten wir einen Anteil wiederkehrender Cashflows in der Spanne von 85 % bis 95 %. Wesentliche Annahmen zur Geschäftsprognose * Die Prognose berücksichtigt kein anorganisches Wachstum, beispielsweise durch den Erwerb oder die Übernahme von Unternehmen. * Es kommt nicht zu einem Ausbruch neuer, bisher unbekannter Pandemien (vergleichbar Covid-19), die zu Verschärfungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen. * Globale Handelskonflikte weiten sich nicht deutlich aus. * Es treten keine stärkeren Zuspitzungen geopolitischer Spannungen auf. * Es tritt keine erneute Staatsschuldenkrise in der Eurozone auf. * Es tritt kein Wiederaufflammen der Bankenkrise in der Eurozone auf. * Die deutsche Wirtschaft erreicht ein positives Wirtschaftswachstum und fällt nicht in eine dauerhafte tiefe Rezession. * Weitere Frühindikatoren oder Konjunkturfaktoren wie die Arbeitslosenquote verschlechtern sich nicht signifikant. * Der Vermietungsmarkt und die Vermietungsumsätze im Laufe des Geschäftsjahres 2024 sehen keine signifikante Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr. * Es tritt kein weiterer unerwarteter starker Anstieg der Inflation auf. * Die Steuerungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) zeigen im laufenden Geschäftsjahr weiterhin Wirkung und erfordern keine unerwarteten Erhöhungen der Leitzinsen. * In der Finanzierungspolitik der Kreditinstitute treten keine weiteren wesentlichen Verschärfungen von Anforderungen ein, die sich hemmend auf das Transaktionsgeschehen auswirken. * Es treten keine neuen, unvorhergesehenen regulatorischen Änderungen und Verordnungen in Kraft, die entweder dauerhaft oder temporär gelten und zu massiven monetären Auswirkungen führen. Sonstige Angaben Jahresabschluss der Branicks Group AG (Einzelabschluss) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Branicks Group AG ist die Holding- und Managementgesellschaft des Branicks-Konzerns. Die operativen Immobilienaktivitäten sowie das Management des Institutional Business werden im Wesentlichen über Tochtergesellschaften (Objektgesellschaften) organisiert. Die Vermögens- und Ertragslage der Branicks Group AG wird daher vor allem durch ihr Engagement bei den Beteiligungsgesellschaften bestimmt. Die Werthaltigkeit des Beteiligungsengagements ergibt sich aus der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften (Objektgesellschaften) und ist insbesondere durch deren Immobilienvermögen bzw. Dienstleistungsvereinbarungen gesichert. Die Branicks Group AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB. Insgesamt beurteilen wir die Geschäftslage der Branicks Group AG zum Bilanzstichtag als angespannt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Branicks Group AG im Jahr 2023 im Jahr war im Wesentlichen geprägt durch die An- und Verkäufe im Segment Commercial Portfolio sowie das geringe Transaktionsvolumen mit entsprechend niedrigen transaktionsabhängigen Gebühreneinnahmen im Segment Institutional Business. Die Beteiligungserträge der Beteiligungsgesellschaften des Commercial Portfolios resultierten im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen aus Mieteinnahmen, während sich die Beteiligungserträge der Beteiligungsgesell-schaften des Institutional Business überwiegend aus transaktionsunabhängigen Immobilienmanagementerträgen zusammensetzen. Insgesamt haben wir im Geschäftsjahr Beteiligungserträge in Höhe von 50,8 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 115,5 Mio. Euro). Die Umsatzerlöse lagen mit 6,1 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 25,3 Mio. Euro). Im Vorjahr waren hier im Wesentlichen Erlöse aus der Strukturierung von Transaktionen für das Segment Institutional Business enthalten, für die Branicks unmittelbar die Leistung erbracht hatte. Daneben sind in den Umsatzerlösen im Wesentlichen Erlöse aus Beratungs- und Dienstleistungen an Tochtergesellschaften enthalten. Der Personalaufwand des abgelaufenen Geschäftsjahres ist mit 14,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (Vorjahr: 16,1 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 46,0 Mio. Euro liegen 13,7 Mio. Euro über dem Vorjahr (Vorjahr: 32,4 Mio. Euro), was im Wesentlichen auf Verluste aus Anlagenverkäufen zurückzuführen ist. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Beteiligungsergebnis ist mit – 41,5 Mio. Euro um 24,5 Mio. Euro geringer als im Vorjahr (Vorjahr: – 17,0 Mio. Euro), was im Wesentlichen an den im Vorjahr höheren Umsatzerlösen und geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt. Die Zinsaufwendungen, resultierend aus unseren Anleihen und Schuldscheindarlehen sowie der Brückenfinanzierung für den Erwerb der Anteile an der VIB, betrugen 64,7 Mio. Euro (Vorjahr: 40,3 Mio. Euro). Insbesondere die zum Bilanzstichtag noch mit einem Volumen von 200 Mio. Euro bestehende variabel verzinsliche Brückenfinanzierung ist aufgrund des im Geschäftsjahr 2023 gestiegenen Zinsniveaus für den Anstieg der Zinsaufwendungen um insgesamt 24,4 Mio. Euro verantwortlich. Der positive Saldo aus Zinsen gegenüber Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen sowie Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrug im Geschäftsjahr 12,9 Mio. Euro und ist somit um 3,0 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro). Der Anstieg ergab sich einerseits aus den von 10,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 24,1 Mio. Euro gestiegenen Zinserträgen und andererseits aus Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 11,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Insgesamt erzielte die Branicks Group AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von – 41,3 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss von 62,6 Mio. Euro). Die Finanzanlagen erreichten zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.932,4 Mio. Euro und verringerten sich somit um 74,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2.006,7 Mio. Euro). Hierfür war insbesondere der Verkauf von Anteilen an verbundenen Unternehmen an Tochterunternehmen ursächlich. Die Forderungen im Verbund- und Beteiligungsbereich erhöhten sich um 42,6 Mio. Euro auf 401,6 Mio. Euro. Gleichzeitig stiegen die entsprechenden Verbindlichkeiten um 329,6 Mio. Euro auf 364,5 Mio. Euro, im Wesentlichen aufgrund eines konzerninternen Darlehens in Höhe von 250 Mio. Euro. Insgesamt ist das Engagement in nahestehenden Unternehmen, bestehend aus Finanzanlagen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbund- und Beteiligungsbereich, zum 31. Dezember 2023 von 2.331,2 Mio. Euro um 361,3 Mio. Euro auf 1.969,9 Mio. Euro zurückgegangen (– 15,5 %), was im Wesentlichen auf den Anstieg der konzerninternen Darlehen zurückzuführen ist. Das Eigenkapital der Gesellschaft verringerte sich im Wesentlichen aufgrund des Jahresfehlbetrags sowie der erneut durchgeführten Sachkapitalerhöhung für die Aktiendividende um 101,0 Mio. Euro von 1.078,5 Mio. Euro auf 977,6 Mio. Euro (–9,4 %). Die gezahlte Bardividende in Höhe von 59,6 Mio. Euro verminderte ebenfalls das Eigenkapital. Das Fremdkapital hat sich von insgesamt 1.494,3 Mio. Euro auf 1.479,7 Mio. Euro um 14,6 Mio. Euro reduziert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote ist mit 39,8 % robust auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (Vorjahr: 41,9 %). Zu Chancen und Risiken der Branicks Group AG, insbesondere zu den Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken, verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht des Konzerns. Die Branicks Group AG ist mittelbar von diesen Chancen und Risiken betroffen. Prognose für den Einzelabschluss der Branicks Group AG Für 2023 erwarteten wir ein Jahresergebnis unter dem Niveau des Vorjahres von 62,6 Mio. Euro. Diese Prognose wurde mit einem aktuellen Jahresergebnis von – 41,3 Mio. Euro erfüllt. Für 2024 erwarten wir unter sich langsam erholenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft, bei einer vor allem im ersten Halbjahr 2024 zurückhaltenden Transaktionstätigkeit und einem reduzierten Ergebnisbeitrag aufgrund geringerer Transaktionstätigkeit im Institutional Business ein Jahresergebnis leicht über dem Niveau des Vorjahres. Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Aktionsplans „Performance 2024“ geplanten Restrukturierungsmaßnahmen bei den Finanzierungen erwarten wir mittelfristig eine Weiterführung unserer Dividendenpolitik wie in der Vergangenheit. Für weitere Angaben verweisen wir auf den Prognosebericht des Konzerns ab → Seite 87 . Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Der Vorstand hat einen gesonderten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt: „Wir erklären hiermit, dass nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt oder vergütete. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens wurden nicht getroffen oder unterlassen.“ Informationen zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach den Vorschriften des IAS 24 finden sich im Anhang zum Konzernabschluss. Angaben zur Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand sind im Vergütungsbericht wiedergegeben, der auf der Unternehmenswebsite im Bereich Corporate Governance zu finden ist. Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen Die nachfolgenden Angaben nach §§ 289a, 315a HGB geben die Verhältnisse wieder, wie sie am Bilanzstichtag bestanden. Mit der nachfolgenden Erläuterung dieser Angaben wird gleichzeitig den Anforderungen eines erläuternden Berichts gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG entsprochen. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital in Höhe von 83.565.510,00 Euro besteht aus 83.565.510 auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stammaktien (Stückaktien). Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten Hinsichtlich der direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Branicks Group AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wird auf die Angaben im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss verwiesen. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands sieht die Satzung keine Sonderregelungen vor. Die Bestellung und Abberufung liegen in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist – vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG – zulässig. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179, 133 AktG sowie §§ 9 Abs. 6 und 14 der Satzung. Die Satzung stellt keine weiteren Erfordernisse für Satzungsänderungen auf. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Der Aufsichtsrat ist zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Die Befugnisse des Vorstands der Gesellschaft, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, beruhen sämtlich auf entsprechenden Ermächtigungsbeschlüssen der Hauptversammlung, deren wesentlicher Inhalt nachfolgend dargestellt wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. März 2027 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihr ab-hängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken, zu verwenden: (i) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. (ii) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. (iii) Die Aktien können gegen Sachleistung, insbesondere im Zusammenhang von Zusammenschlüssen von Unternehmen, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, veräußert werden. (iv) Die Aktien können zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend) verwendet werden, im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung von Dividendenansprüchen der Aktionäre eingesetzt werden. (v) Die Aktien können verwendet werden, um Bezugs- und Umtauschrechte zu erfüllen, die aufgrund der Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen entstehen, die von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften, an denen die Branicks Group AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ausgegeben werden. Zum 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft über keine eigenen Aktien. Sie hat von der vorstehend dargestellten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Genehmigtes Kapital Der Vorstand war durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. März 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 16.372.232,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 unter Gewährung eines Bezugsrechts an die Aktionäre im April 2023 beträgt das Genehmigte Kapital 2022 zum Bilanzstichtag noch 15.959.088,00 Euro. Den Aktionären ist bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, * um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; * wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender An-wendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; * wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt; * soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten, die zuvor von der Gesellschaft oder Gesellschaften ausgegeben wurden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Der Vorstand hat von der vorstehend dargestellten Ermächtigung zum 31. Dezember 2023 keinen Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. März 2027 einmalig oder mehrmals auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 600.000.000,00 Euro zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Optionspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16.372.232,00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen, * für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; * sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- oder Optionsrecht (auch mit einer Wandlungspflicht) auf Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; * soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten, die zuvor von der Gesellschaft oder Gesellschaften ausgegeben wurden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Die Anleiheemissionen können in Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist. Das Umtauschverhältnis kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann gegebenenfalls eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) vorsehen. Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft bzw. des die Schuldverschreibung begebenden Konzernunternehmens vorsehen, den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können ferner jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung nach Wahl der Gesellschaft bzw. des die Schuldverschreibung begebenden Konzernunternehmens auch eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft bzw. das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern (auch teilweise) einen Geldbetrag zahlt. Zur Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. März 2022 bis zum 23. März 2027 begeben werden, wurde das Grundkapital durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 um bis zu 16.372.232,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 16.372.232 neuen auf den Namen lautenden Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Der Vorstand hat von der vorstehend dargestellten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Die Branicks Group AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Klauseln) beinhalten. Der überwiegende Teil der bestehenden Fremdkapitalfinanzierungsverträge (unter anderem die Grüne Unternehmensanleihe 2021 (ISIN XS2388910270) mit einem Volumen von 400 Mio. Euro) sieht im Fall eines Kontrollwechsels bei den betroffenen Konzerngesellschaften ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gläubiger vor. Weitere Angaben Die übrigen nach den §§ 289a, 315a HGB geforderten Angaben betreffen Verhältnisse, die bei der Branicks Group AG nicht vorliegen. Weder gibt es Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, noch Stimmrechtskontrollen durch am Kapital der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer oder Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind. Auch sind dem Vorstand keine angabepflichtigen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB für die Gesellschaft und den Konzern ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Aufsichtsrat und Vorstand berichten in dieser Erklärung auch über die Corporate Governance der Gesellschaft nach Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodexes („DCGK“). Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die Branicks Group AG misst der Corporate Governance im Unternehmen und im Konzern einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten Corporate Governance gehört für die Branicks Group AG auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand stellt daher ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem, Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher (siehe dazu auch nachfolgend den Abschnitt „Risikomanagement“ → Seite 106 ) und sorgt durch ein angemessenes, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-System für die Einhaltung von Recht und Gesetz. Den Empfehlungen des DCGK wird nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung entsprochen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Um langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein zu können, misst die Branicks Group AG neben ökonomischen Themen auch ESG-Aspekten eine wesentliche Bedeutung bei. Nachhaltigkeit erfasst die gesamte Organisation und beinhaltet ein weites Spektrum an Themen. Weitere Informationen, insbesondere zu den bei der Branicks Group AG definierten quantifizierbaren ESG-Zielen, finden sich unter → www.branicks.com/nachhaltigkeit und in dem dort veröffentlichten → Nachhaltigkeitsbericht . Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind Kernwerte der Unternehmenskultur. Sie basieren nicht nur auf der strikten Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Regeln, sondern auch auf einem Grundverständnis für ethisches Handeln. Dazu gehören Offenheit, Fairness und Toleranz, Schonung von Ressourcen, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Förderung von Vielfalt ebenso wie klare Leitlinien und Hilfestellungen für den Umgang mit Risiken und möglichen Konflikten. Für den Konzern der Branicks Group AG besteht eine Compliance-Richtlinie, ein Compliance-Beauftragter überwacht die Einhaltung wesentlicher Compliance-Vorgaben und zusätzlich ist ein Hinweisgebersystem für die Meldung von Fehlverhalten und Verstößen eingerichtet. Nach Maßgabe der Compliance-Richtlinie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branicks Group AG und ihrer Tochtergesellschaften zu einem verantwortungsbewussten und rechtmäßigen Handeln verpflichtet. Dazu zählt die Wahrung der Grundsätze von Ethik und Integrität im Unternehmen, insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien und selbst verordneter Wertvorstellungen. Im aktuellen Risiko- und Chancenbericht im zusammengefassten Lagebericht der Branicks Group AG sind die Eckpunkte der Compliance-Richtlinie beschrieben. Zudem verfügt der Konzern der Branicks Group AG mit einem Code of Conduct über einen Leitfaden, nach dessen Maßgabe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branicks Group AG und ihrer Tochtergesellschaften ihre Handlungen und Entscheidungen vornehmen. So stellen wir sicher, dass das Leitbild und die Werte des Konzerns der Branicks Group AG im täglichen Handeln stets reflektiert werden. Die gleichen hohen rechtlichen und ethischen Standards, die der Konzern der Branicks Group AG sich selbst auferlegt hat, fordert er auch von seinen Geschäftspartnern. Hierzu wurde ein Geschäftspartnerkodex eingeführt, der das Fundament einer jeden Zusammenarbeit zwischen dem Konzern der Branicks Group AG und seinen Geschäftspartnern bildet und die rechtlichen und ethischen Anforderungen der Zusammenarbeit beschreibt. Als weitere Grundlage für verantwortungsbewusstes und rechtmäßiges Handeln wurden für den Konzern der Branicks Group AG zudem eine Lobbyismus-Richtlinie und eine Antikorruptionsrichtlinie eingeführt. Die Verantwortung des Konzerns der Branicks Group AG für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in einer Arbeitsschutzrichtlinie festgeschrieben, die der Umsetzung eines effizienten Arbeitsschutzes und einer wirksamen Unfallvermeidung dient. Der Konzern der Branicks Group AG hat sich darüber hinaus in einer Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten im Unternehmen und in jedem Schritt der Wertschöpfungskette bekannt. Die hier genannten Dokumente stehen auf der Website der Branicks Group AG unter → www.branicks.com/unternehmen/ werte-compliance zum Download bereit. Sofern weitere Unternehmensführungsinstrumente erforderlich werden sollten, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend handeln und diese implementieren. Aktuelle Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2023 mit der Erfüllung der Empfehlungen des DCGK befasst. Die Beratungen mündeten in der Verabschiedung der jährlichen Entsprechenserklärung vom 19. Dezember 2023, die am 19. März 2024 und 29. April 2024 punktuell aktualisiert wurde. Die Erklärungen wurden auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Branicks Group AG (vormals DIC Asset AG) den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung entsprochen hat und entsprechen wird. Hiervon galten bzw. gelten künftig die folgenden Ausnahmen: * Der Kodex empfiehlt in Ziffer C.10 Satz 1, dass der Aufsichtsratsvorsitzende unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein soll. Nach Ziffer C.7 des Kodexes soll bei der Beurteilung der Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand unter anderem berücksichtigt werden, ob das Aufsichtsratsmitglied (i) aktuell oder in dem Jahr vor seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat und/oder (ii) dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehört. Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschlossen, die vom Kodex genannten formalen Indikatoren als maßgeblich für seine Beurteilung heranzuziehen und keine abweichende Einordnung vorzunehmen, wie es Ziffer C.8 des Kodexes ermöglichen würde. Ungeachtet des Um-stands, dass der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund der vorgenannten formalen Indikatoren demnach als nicht unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand einzustufen wäre, hat der Aufsichtsrat keine Zweifel, dass er seinen Beratungs- und Überwachungsaufgaben uneingeschränkt nachkommen kann. Hinzu kommt, dass dem Aufsichtsrat im Übrigen eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehört; mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter einschließlich des Prüfungsausschussvorsitzenden ist unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand. * Abweichend von Ziffer D.4 des Kodexes wird kein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats gebildet. Da dem aus sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nur Vertreter der Anteilseigner angehören und sich die bisherige Praxis der Ausarbeitung von Wahlvorschlägen im Gesamtaufsichtsrat als effizient erwiesen hat, sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit, einen Nominierungsausschuss zu bilden. * Abweichend von Ziffer G.1 erster und zweiter Spiegelstrich des Kodexes trifft das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder keine Festlegungen zur Bestimmung einer sogenannten „Ziel-Gesamtvergütung“, die der Gesamtvergütung für den Fall einer hundertprozentigen Zielerreichung (bezogen auf variable Vergütungsbestandteile) entspricht, und legt die relativen Anteile einzelner Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung nicht in Bezug auf eine solche „Ziel-Gesamtvergütung“ fest. Nach dem am 24. März 2021 von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder setzt sich deren variable Vergütung aus einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme (STI) sowie aus Optionen auf virtuelle Aktien der Gesellschaft als aktienbasiertem Vergütungselement mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) zusammen. Hinsichtlich des STI legt der Aufsichtsrat im Rahmen der Erstellung des Jahresbudgets unternehmensbezogene und persönliche Jahresziele fest. Die konkrete Höhe der Zahlungen aus dem STI bei Erreichen der Jahresziele liegt im Ermessen des Aufsichtsrats und wird ex post im Zusammenhang mit der Feststellung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat festgelegt. Zahlungen aus dem LTI hängen allein vom Aktienkurs ab; ein ex ante vereinbarter „Zielbetrag“ ist somit auch für den LTI nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die variable Vergütungsstruktur für die Vorstandsmitglieder klar auf eine Verknüpfung von Leistung der Vorstandsmitglieder und Vergütungshöhe (Pay for Performance) ausgerichtet ist und die Ausgestaltung des aktienbasierten Vergütungselements zu einer verstärkten Angleichung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären beiträgt. Das strategische Ziel der langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens wird durch diese Struktur gefördert. * Nach der Empfehlung in Ziffer G.2 des Kodexes soll für jedes Vorstandsmitglied jährlich dessen konkrete „Ziel-Gesamtvergütung“ festgelegt werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Entsprechend den aktienrechtlichen Vorgaben wird die Angemessenheit der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig und bei Bedarf auch anlassbezogen (z. B. bei der Entscheidung über eine Vertragsverlängerung) überprüft. Wie erläutert, sieht das Vergütungssystem keine „Ziel-Gesamtvergütung“ im Sinne des Kodexes vor, sodass auch deren jährliche konkrete Festlegung entfällt. Nach Auffassung des Aufsichtsrats geben die Festlegung der Vergütungskonditionen im Vorstandsdienstvertrag und die nachträgliche Festlegung der Höhe der Zahlung aus dem STI hinreichend Raum, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung durchgängig zu gewährleisten. * Nach der Empfehlung in Ziffer G.6 des Kodexes soll die langfristig orientierte variable Vergütung (LTI) den Anteil der Vergütung aus kurzfristig orientierten Zielen (STI) übersteigen, wobei der Kodex auf eine hundertprozentige Zielerreichung als Vergleichsbasis abstellt. Mit den gewährten Optionen auf virtuelle Aktien der Gesellschaft (LTI) ist eine langfristig orientierte Vergütungskomponente vorgesehen, die – eine entsprechende Aktienkursentwicklung vorausgesetzt – den überwiegenden Anteil der insgesamt gewährten variablen Vergütung ausmachen kann, ohne dass ein Überwiegen gegenüber der kurzfristig orientierten variablen Vergütung zwingend vorgegeben ist. Da weder im STI noch im LTI „Zielvergütungen“ vorgesehen sind, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.6 des Kodexes erklärt. Unter Berücksichtigung der durch das Vergütungssystem vorgegebenen Anteile des STI (bis zu 35 %) bzw. des LTI (bis zu 55 %) an der Gesamtvergütung als dem voraussichtlichen jährlichen Aufwandsbetrag erachtet der Aufsichtsrat den langfristig orientierten Teil der variablen Vergütung als im Regelfall überwiegend und in jedem Fall hinreichend gewichtet. * Der Empfehlung in Ziffer G.7 Satz 1 des Kodexes, wonach der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen soll, die sich neben operativen vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren, wird insoweit nicht gefolgt, als im Rahmen der langfristig, am Aktienkurs orientierten Vergütungskomponente (LTI) neben der Abhängigkeit des Auszahlungsbetrags vom Börsenkurs keine weiteren Leistungskriterien festgelegt werden. Die Anknüpfung an den Börsenkurs trägt zu einer verstärkten Angleichung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären bei und das strategische Ziel der langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens wird hierdurch gefördert. * Nach der Empfehlung in Ziffer G.10 Satz 1 des Kodexes soll die gewährte variable Vergütung überwiegend aktienbasiert gewährt oder in Aktien angelegt werden. Mit den gewährten Optionen auf virtuelle Aktien der Gesellschaft (LTI) ist eine aktienbasierte Vergütungskomponente vorgesehen. Wie bereits erläutert, ist es jedoch nicht zwingend vorgegeben, dass die aktienbasierte Vergütungskomponente den überwiegenden Anteil der variablen Vergütung ausmacht. Daher wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.10 Satz 1 des Kodexes erklärt. Unter Berücksichtigung der durch das Vergütungssystem vorgegebenen Anteile des STI an der Gesamtvergütung (bis zu 35 %) bzw. des LTI (bis zu 55 %) sieht der Aufsichtsrat eine hinreichende Aktienkursorientierung der variablen Vergütung gewährleistet. * Ziffer G.10 Satz 2 des Kodexes empfiehlt, dass die Vorstandsmitglieder über die langfristige variable Vergütung erst nach vier Jahren verfügen können. Die als LTI gewährten Optionen auf virtuelle Aktien der Gesellschaft sehen eine an der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrags orientierte Vesting-Periode vor, die im Regelfall drei bis fünf Jahre umfasst und nach deren Ablauf frühestens eine Optionsausübung möglich ist. Unter Berücksichtigung der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrags kann die vom Kodex empfohlene Vier-Jahres-Frist daher auch unterschritten werden. Nach Auffassung des Aufsichtsrats trägt die grundsätzliche Orientierung der Vesting-Periode an der jeweiligen Bestellungsdauer hinreichend zur Anreizwirkung der aktienorientierten Vergütung bei. * Abweichend von Ziffer G.11 des Kodexes sehen das Vergütungssystem und die bestehenden Vorstandsverträge keine im Vorhinein vereinbarte Möglichkeit vor, außergewöhnlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine variable Vergütung in begründeten Fällen einbehalten oder zurückfordern zu können (sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen). Unter anderem die im Ermessen des Aufsichtsrats stehende nachträgliche Festlegung der Höhe der erfolgsabhängigen Jahrestantieme (STI) sowie die Begrenzung durch die im Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats hinreichend wirksame Mittel dar, um etwaig aufgetretene außergewöhnliche Entwicklungen berücksichtigen zu können. Vertragliche Malus- und Clawback-Regelungen hält der Aufsichtsrat angesichts der im Fall einer Pflichtverletzung bestehenden gesetzlichen Ansprüche für nicht erforderlich. * Den Mitgliedern des Aufsichtsrats ist gemäß der Satzung eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, die aus der jährlichen Dividendenzahlung abgeleitet ist und damit möglicherweise von Ziffer G.18 des Kodexes abweicht, die eine Ausrichtung auf eine langfristige Unternehmensentwicklung empfiehlt. Die Dividendenzahlung ist eine wesentliche Erfolgsgröße für die Aktionäre. Wir sehen es als sachgerecht an, die Mitglieder des Aufsichtsrats nach Kriterien zu vergüten, die auch für die Aktionäre von Bedeutung sind. Frankfurt am Main, den 19. Dezember 2023 Vorstand und Aufsichtsrat der Branicks Group AG Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Branicks Group AG haben zuletzt am 19. Dezember 2023 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Diese Erklärung und die darin enthaltenen Abweichungen werden durch folgende zusätzliche Abweichung ergänzt: Der Kodex empfiehlt in Ziffer F.2, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 wird die Branicks Group AG der Empfehlung nicht entsprechen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden voraussichtlich am 30. April 2024 öffentlich zugänglich sein. Der spätere Zeitpunkt der Veröffentlichung steht im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Dauer des von der Gesellschaft Anfang März 2024 präventiv eingeleiteten StaRUG-Verfahrens mit dem Ziel der Verlängerung der Laufzeiten der in 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen. Künftig wird die Branicks Group AG der Empfehlung F.2 des Kodexes auch in Bezug auf den Zeitpunkt der öffentlichen Zugänglichmachung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts wieder entsprechen. Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 19. De-zember 2023 mit den darin genannten Abweichungen unverändert. Frankfurt am Main, den 19. März 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der Branicks Group AG Zweite Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (April 2024) Vorstand und Aufsichtsrat der Branicks Group AG haben zuletzt am 19. Dezember 2023 mit Aktualisierung am 19. März 2024 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Diese Erklärungen und die darin enthaltenen Abweichungen werden in folgendem Punkt aktualisiert: Die bisherige Abweichung von der Empfehlung in Ziffer C.10 Satz 1 des Kodexes ist seit dem 13. April 2024 entfallen, weil Dr. Angela Geerling, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats sowohl von der Gesellschaft als auch vom Vorstand unabhängig im Sinne von Ziffer C.7 des Kodexes ist, vom Aufsichtsrat zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden ist. Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 19. De-zember 2023 mit der Aktualisierung vom 19. März 2024 unverändert. Frankfurt am Main, den 29. April 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der Branicks Group AG Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Duale Führungsstruktur Die duale Führungsstruktur der Branicks Group AG als börsennotierte Aktiengesellschaft besteht aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien sind personell und funktional streng voneinander getrennt und können so ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Leitung des Unternehmens, dem Aufsichtsrat die Überwachung. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Im Interesse des Unternehmens und des Konzerns arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung, Risikolage und Risikomanagement, internes Kontrollsystem und Compliance sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen. Auch zwischen den Sitzungen wird der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen in Kenntnis gesetzt. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Dabei berücksichtigt der Vorstand neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. Er ist dabei an das konzernweite Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie den Belangen von Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet der Gesamtverantwortung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Im Berichtsjahr verfügte der Vorstand über keinen Ausschuss. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Für den Fall, dass der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht, gibt die Stimme der Vorsitzenden bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung und Geschäftsführung des Unternehmens. Die Überwachung und Beratung des Vorstands umfasst insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Bei im Einzelnen definierten Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung wie beispielsweise umfangreicheren Investitionen ist nach der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Der Aufsichtsrat hat sich ebenfalls eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat steht auf unserer Website im Abschnitt Unternehmen/Corporate Governance zur Verfügung. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Sitzungen sowie mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Er führt bei Bedarf mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen. Einen Überblick über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 liefert der Bericht des Aufsichtsrats. Zusammensetzung der Gremien Der Vorstand der Branicks Group AG bestand am 31. De-zember 2023 und besteht auch aktuell aus vier Mitgliedern. Die personelle Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 sowie weitere Angaben zu den Vorstandsmitgliedern sind im Anhang bzw. Konzernanhang unter Sonstigen Angaben aufgeführt. Aktuell gehören dem Vorstand Sonja Wärntges als Vorsitzende (Chief Executive Officer, CEO und CFO), auch zuständig für Strategie, Human Resources, IT, Corporate Finance & Controlling, Corporate Communications, Investor Relations und M & A, Johannes von Mutius, zuständig für das Transaktionsgeschäft (Chief Investment Officer, CIO), Torsten Doyen (Vorstand Institutional Business, CIBO) und Christian Fritzsche (Vorstand Operations, COO) an. Dem Aufsichtsrat gehören satzungsgemäß sechs Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die laufenden Amtszeiten enden aufgrund abweichender Bestellungstermine zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die konkrete personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 sowie weitere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern sind im Anhang bzw. Konzernanhang unter Sonstigen Angaben aufgeführt. Nachfolgeplanung für den Vorstand, Diversitätskonzept Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des DCGK und der Geschäftsordnung auch die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand sowie das Diversitätskonzept für den Vorstand und ein Anforderungsprofil berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der genannten Vorgaben wird ein Idealprofil erarbeitet, auf dessen Basis der Aufsichtsrat eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten vornimmt, mit denen strukturierte Gespräche geführt werden. Bei Bedarf wird der Aufsichtsrat bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und/oder der Auswahl der Kandidaten von externen Beratern unterstützt. Bei der Entscheidung über die Besetzung von Vorstandspositionen stellen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen Branicks Group AG wesentliche Eignungskriterien dar. Der Aufsichtsrat verfolgt im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands ein Diversitätskonzept, im Wesentlichen bezogen auf folgende Aspekte: * Die Mitglieder des Vorstands sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. * Die Mitglieder des Vorstands müssen mit der Branche der Gewerbeimmobilien vertraut sein. Zumindest einzelne Mitglieder des Vorstands sollen zudem über Kenntnisse bzw. Erfahrungen im Geschäftsfeld Funds/Asset- und Propertymanagement und im Bereich Kapitalmarkt und Finanzierung verfügen. Zumindest das das Ressort Finanzen verantwortende Vorstandsmitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und einzelne Mitglieder des Vorstands sollen Erfahrung in der Führung eines mittelständischen Unternehmens mitbringen. * Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand soll auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Es soll auch gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommen. * Mitglied des Vorstands soll in der Regel nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder soll daher bei der Bestellung ebenfalls berücksichtigt werden. * Für den Anteil von Frauen im Vorstand hat der Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung festgelegt, die nachfolgend dargestellt werden. Das Diversitätskonzept soll der Vorstandsarbeit insgesamt zugutekommen. Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im besten Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Aktuell gehören dem Vorstand der Branicks Group AG vier fachlich und persönlich in unterschiedlichen Bereichen qualifizierte Mitglieder an, unter ihnen ein weibliches Mitglied, Sonja Wärntges, als CEO. Dem Diversitätskonzept wurde nach Auffassung des Aufsichtsrats sowohl im Berichtszeitraum genügt als auch aktuell. Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung, Kompetenzprofil, Diversitätskonzept Der Aufsichtsrat hat zuletzt am 14. Dezember 2022 die Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Die Ziele, die nach Maßgabe der Entsprechenserklärung die Empfehlungen des DCGK (insbesondere auch zur Nachhaltigkeitsexpertise) berücksichtigen, beinhalten zugleich das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium sowie das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept. * Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit der Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. * Es soll gewährleistet sein, dass folgende Kenntnisse bzw. Erfahrungen zumindest bei einzelnen Mitgliedern im Aufsichtsrat vorhanden sind: (i) Vertrautheit mit der Branche der Gewerbeimmobilien, (ii) Kenntnisse im Geschäftsfeld Funds/Asset- und Propertymanagement, (iii) Kenntnisse im Bereich Kapitalmarkt und Finanzierung, (iv) Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied und der Ab-schlussprüfung bei mindestens einem weiteren Aufsichtsratsmitglied, (v) Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, (vi) Erfahrung in der Führung eines mittelständischen oder größeren Unternehmens. Dabei können sich individuelle Qualifikationen der einzelnen Mitglieder untereinander zur Erreichung dieser Ziele ergänzen. Der Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. * Auch die Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind wichtige Zielsetzungen: Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine angemessene Anzahl an unabhängigen Mitgliedern im Sinne von Ziffer C.6 des DCGK angehören. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne von Ziffer C.7 des DCGK sein. Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne von Ziffer C.9 des DCGK sein. Auch in Bezug auf Interessenkonflikte folgt der Aufsichtsrat den Empfehlungen des DCGK. Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsfunktion bei wesentlichen dritten Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. * Anforderungen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder beinhalten Folgendes: Zur Wahl in den Aufsichtsrat sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung verfügen. Sie sollen in der Lage sein, die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der im Rahmen der Aufsichtsratsarbeit zu bewertenden Geschäftsentscheidungen sowie die wesentlichen Rechnungslegungsunterlagen, ggf. mit Unterstützung des Abschlussprüfers, zu beurteilen. Sie sollen die Bereitschaft zu ausreichendem inhaltlichen Engagement haben. Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. * Darüber hinaus können dem Aufsichtsrat Mitglieder angehören, die für internationale Anforderungen besonders qualifiziert sind. Angesichts der primären Fokussierung der Branicks Group AG auf den deutschen Immobilienmarkt wurde jedoch darauf verzichtet, den Aspekt der Internationalität als Zielvorgabe zu benennen. * Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat soll auch auf Diversität geachtet werden. Es soll auch gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter im Gremium der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen. Für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung festgelegt, die nachfolgend dargestellt werden. Die vorstehenden Ziele sollen der Aufsichtsratsarbeit insgesamt zugutekommen. Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden bei Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt. Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen, an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und hierbei die fachliche und persönliche Qualifikation des Kandidaten bzw. der Kandidatin in den Vordergrund stellen. Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat der Branicks Group AG Auf der Grundlage der Ziele für seine Zusammensetzung und des Kompetenzprofils hat der Aufsichtsrat der Branicks Group AG folgende Übersicht über die Qualifikationen seiner Mitglieder („Qualifikationsmatrix“) erstellt. Die Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich des Diversitätskonzepts und das Kompetenzprofil sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats in der zum 31. Dezember 2023 bestehenden und aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats vollumfänglich erfüllt.
| Dr. Angela Geerling Vorsitzende (ab 13.04.2024) | Prof. Dr. Gerhard Schmidt Vorsitzender (bis 13.04.2024) | Michael Zahn Stellv. Vorsitzender | Prof. Dr. Ulrich Reuter (bis 31.12.2023) | Eberhard Vetter | René Zahnd | ||
| Zugehörigkeitsdauer | Mitglied seit | 2022 | 2002 | 2020 | 2015 | 2018 | 2020 |
| Gewählt bis | 2027 | 2027 | 2025 | n/a | 2027 | 2025 | |
| Persönliche Voraussetzungen | Unabhängigkeit | ||||||
| von Gesellschaft und Vorstand 1 | x | x | x | x | x | ||
| vom kontrollierenden Aktionär 2 | x | x | x | x | x | ||
| Kein Overboarding 3 | x | x | x | x | x | x | |
| Diversität | Geschlecht | weiblich | männlich | männlich | männlich | männlich | männlich |
| Geburtsjahr | 1970 | 1957 | 1963 | 1962 | 1962 | 1966 | |
| Nationalität | deutsch | deutsch | deutsch | deutsch | deutsch | schweizerisch | |
| Ausbildungshintergrund | Juristin | Rechtsanwalt, Steuerberater | Volkswirt | Jurist und Betriebswirt | Theologe/Germanist/ Controller | Rechtsanwalt | |
| Ausgeübter Beruf | Portfoliomanager Schroders Real Estate Asset Management GmbH | Rechtsanwalt/Partner Weil, Gotshal & Manges LLP | Managing Partner Hystake Investment Partners GmbH | Präsident Sparkassenverband Bayern | Leiter Kapitalanlagen der RAG-Stiftung | CEO Swiss Prime Site AG | |
| Kenntnisse | Geschäftsfelder | ||||||
| Gewerbeimmobilien | x | x x | x | x | x | ||
| Funds/Asset- und Propertymanagement | x | x | x | ||||
| Kapitalmarkt und Finanzierung | x | x | x | x | |||
| Sachverstand Rechnungslegung | x | x | x | x | |||
| Sachverstand Abschlussprüfung | x | ||||||
| Nachhaltigkeit | x | x | |||||
| Führung eines mittelständischen oder größeren Unternehmens | x | x | |||||
| 1 Im Sinne von C.7 DCGK. 2 Im Sinne von C.9 DCGK. 3 Im Sinne von C.4 und C.5 DCGK. |
Festlegungen zu Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat, im Vorstand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands Die Branicks Group AG ist als börsennotierte und nicht mitbestimmte Gesellschaft gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und – soweit vorhanden – in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 1/6 (entsprechend rund 16,66 %) und im Vorstand von 25 % (1/4) beschlossen. Zur Erreichung dieser Zielgrößen wurde eine Frist bis 30. Juni 2027 bestimmt. Zum Berichtszeitpunkt wird die Zielgröße für den Vorstand mit einer Quote von 1/4 (25 %) erreicht. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde zum 31. Dezember 2023 mit einer Quote von 16,66 % (1/6) und wird zum Berichtszeitpunkt mit einer Quote von 20 % (1/5) ebenfalls erreicht. Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 hat der Vorstand beschlossen, die Zielgröße für den Anteil von Frauen in der Führungsebene unterhalb des Vorstands (erweiterter Führungskreis inkl. Regionalleitern) auf 28,125 % (9/32) festzulegen. Zur Erreichung dieser Zielgröße wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2027 bestimmt. Zum Berichtszeitpunkt wird diese Zielgröße mit 33,33 % (9/27) erreicht. Offenlegung von Interessenkonflikten Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung des DCGK offen. Im Vorstand sind im Geschäftsjahr 2023 keine Interessenkonflikte aufgetreten. Über etwaige dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 offengelegte Interessenkonflikte im Aufsichtsrat und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichtsrats berichtet. Einrichtung Prüfungsausschuss Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet, der das Gremium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt und diesem regelmäßig berichtet. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG genannten Aufgaben, vor allem also mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der konzernweiten Compliance und schließlich der Abschlussprüfung: Er bewertet und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (auch unter Berücksichtigung der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen), beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung und legt in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Prüfungsausschuss tagt vor allem anlassbezogen. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Dem Prüfungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2023 bzw. gehören im Berichtszeitpunkt folgende drei Mitglieder an: * Prof. Dr. Ulrich Reuter (bis 31.12.2023) (Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis 31.12.2023) * René Zahnd (Vorsitzender des Prüfungsausschusses seit 01.01.2024) * Prof. Dr. Gerhard Schmidt * Dr. Angela Geerling (seit 01.01.2024) Prof. Dr. Ulrich Reuter (Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis 31. Dezember 2023) verfügte insbesondere aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender und Mitglied des Prüfungsausschusses der Branicks Group AG sowie seiner langjährigen Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien und Prüfungsausschüssen verschiedener Kreditinstitute über besonderen Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem der Abschlussprüfung. Der Sachverstand bezog sich jeweils auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. René Zahnd (Vorsitzender des Prüfungsausschusses seit 1. Januar 2024) verfügt als langjähriger Chief Executive Officer der Swiss Prime Site AG (kotiert) und langjähriges Mitglied des Prüfungsausschusses der Branicks Group AG über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der für die Branicks Group AG bedeutenden Nachhaltigkeitsziele und deren Umsetzung. Prof. Dr. Gerhard Schmidt verfügt aufgrund seiner Qualifikation als Steuerberater sowie seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Prüfungsausschusses der Branicks Group AG, aber auch zahlreicher weiterer börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen wie ehemals der Grohe AG oder aktuell der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG über besonderen Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses Der Aufsichtsrat beurteilt jährlich, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und der Prüfungsausschuss ihre Aufgaben erfüllen. Es werden extern erstellte, strukturierte Fragebögen genutzt, in deren Rahmen die Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder um Beantwortung von Fragen gebeten werden. Die Fragebögen beinhalten Themen der organisatorischen, personellen und inhaltlichen Leistungsfähigkeit des Gremiums und seines Ausschusses sowie zu der Struktur und den Abläufen der Zusammenarbeit im Gremium und zur Informationsversorgung, insbesondere durch den Vorstand. Die Ergebnisse werden sodann gemeinsam im Aufsichtsrat erörtert. D&O-Versicherung Es besteht für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat eine Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung). In diesem Rahmen sind Schadensersatzansprüche der Gesellschaft, der Aktionäre oder Dritter versichert, die aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen der Organe geltend gemacht werden können. Die Kosten für die Versicherung trägt die Branicks Group AG. Die Mitglieder des Vorstands sind im Versicherungsfall mit einem Selbstbehalt beteiligt. Vergütungsbericht und Vergütungssystem Den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023, der Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts, das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und die letzten Beschlussfassungen der Hauptversammlung über die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. die Vergütung des Aufsichtsrats sind auf der Website der Branicks Group AG im Bereich Corporate Governance zugänglich. Directors’ Dealings Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Branicks Group AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Branicks Group AG mitzuteilen (Directors’ Dealings). Die Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit Organmitgliedern in einer engen Beziehung stehen. Eine Mitteilungspflicht bestand jedoch nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte eines Organmitglieds oder der mit einem Organmitglied in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 20.000,00 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres 2023 nicht erreichte. Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hielt die Vorstandsvorsitzende Sonja Wärntges insgesamt 22.255 Aktien (Vorjahr: 22.255 Aktien), der Investment-Vorstand Johannes von Mutius 7.888 Aktien (Vorjahr: 7.888 Aktien), der COO Christian Fritzsche 10.694 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) und der CIBO Torsten Doyen 0 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien). Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Wertpapiertransaktionen nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung gemeldet:
| Datum | Emittent (ISIN) | Meldepflichtige Person | Geschäftsart | Volumen |
| 30.11.2023 | Branicks Group AG (Aktie) DE000A1X3XX4 | Christian Fritzsche Vorstand | Kauf | 36.052,50 Euro |
Sonstige Angaben Aktionäre und Hauptversammlung In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der Branicks Group AG ihre Rechte wahr. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jeder Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist und sich rechtzeitig anmeldet, ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, mit seinen im Aktienregister eingetragenen und angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den Vorstand zu stellen. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, den oder die von der Branicks Group AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Gesellschaft ermöglicht die Verfolgung der Hauptversammlung oder Teilen davon über das Internet. Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben und dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2023 wurde im März 2023 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten in Frankfurt am Main durchgeführt. Transparente Kommunikation Wir berichten in jedem Quartal über den Geschäftsverlauf und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und informieren unsere Aktionäre offen, zeitnah und transparent über das Geschäftsmodell der Branicks Group AG sowie über Neuigkeiten und Veränderungen. Die Kommunikation mit unseren Aktionären und Geschäftspartnern schildern wir detailliert im Kapitel „Investor Relations und Kapitalmarkt“. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die Branicks Group AG erstellt ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EPRA, der Einzelabschluss wird gemäß den Regelungen des HGB aufgestellt. Die Abschlüsse des Gesamtjahres werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer (derzeit: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg) sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Prüfungsrelevante Teile des zusammengefassten Lageberichts werden auch vom Abschlussprüfer beurteilt. Die Quartalsfinanzinformationen und der vom Abschlussprüfer prüferisch durchgesehene Halbjahresfinanzbericht werden vor ihrer Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat macht auf Empfehlung des Prüfungsausschusses einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet. Der Abschlussprüfer führt auch eine formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG durch. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde von der Hauptversammlung am 30. März 2023 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gewählt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses der Branicks Group AG. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist Christoph Hyckel. Neben Christoph Hyckel ist Tobias Haerle für die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks in Bezug auf den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 vorgesehen. Die gesetzlichen Vorgaben und Rotationsverpflichtungen werden erfüllt. Risikomanagement Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Die Branicks Group AG hat deshalb ein systematisches Risikomanagement eingerichtet, welches dafür sorgt, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und vorhandene Risikopositionen optimiert werden. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, das ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-System umfasst, decken auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab, was Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten einschließt. Risikomanagement und Risikocontrolling werden kontinuierlich überwacht, weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst (Steuerungsrahmen der Branicks Group AG). Wesentliche Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat der Branicks Group AG haben im Geschäftsjahr 2023 das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. Im Kontext des Steuerungsrahmens der Branicks Group AG und der gesetzlichen Rahmenbedingungen finden zugleich unabhängige Überwachungen und Prüfungen statt. Es sind keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme sprechen. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
| in TEUR | Anhang Nr. | 2023 | 2022 |
| Bruttomieteinnahmen | 1 | 188.273 | 175.956 |
| Erbbauzinsen | – 169 | – 339 | |
| Erträge aus Betriebs- und Nebenkosten | 2 | 32.886 | 31.269 |
| Aufwendungen für Betriebs- und Nebenkosten | 2 | – 38.997 | – 36.572 |
| Sonstige immobilienbezogene Aufwendungen | 3 | – 17.359 | – 17.774 |
| Nettomieteinnahmen | 164.634 | 152.540 | |
| Verwaltungsaufwand | 4 | – 27.210 | – 37.863 |
| Personalaufwand | 5 | – 40.101 | – 42.581 |
| Abschreibungen | 6 | – 156.024 | – 73.883 |
| Erträge aus Immobilienverwaltungsgebühren | 7 | 50.853 | 88.375 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.495 | 5.699 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | – 796 | – 3.409 | |
| Ergebnis sonstiger betrieblicher Erträge und Aufwendungen | 1.699 | 2.290 | |
| Nettoerlös aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 8 | 558.611 | 51.494 |
| Restbuchwert der verkauften als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 8 | – 550.427 | – 38.797 |
| Gewinn aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 8.184 | 12.697 | |
| Ergebnis vor Zinsen und sonstigen Finanzierungstätigkeiten | 2.035 | 101.575 | |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 9 | 6.448 | 18.918 |
| Zinserträge | 10 | 17.878 | 10.635 |
| Zinsaufwand | 10 | – 110.694 | – 71.217 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | – 84.333 | 59.911 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 11 | – 11.866 | – 29.842 |
| Latente Steuern | 11 | 25.500 | 12.789 |
| Konzernergebnis | – 70.699 | 42.858 | |
| Ergebnisanteil Konzernaktionäre | – 65.960 | 31.024 | |
| Ergebnisanteil Minderheitenanteile | – 4.739 | 11.834 | |
| (Un)verwässertes Ergebnis je Aktie in Euro1 | 12 | – 0,79 | 0,38 |
1 Mit neuer Durchschnittsaktienanzahl gemäß IFRS. Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Konzernergebnis | – 70.699 | 42.858 |
| Sonstiges Ergebnis | ||
| Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | ||
| Marktbewertung Sicherungsinstrumente | ||
| Cashflow-Hedges | 1.144 | 1.655 |
| Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | ||
| Gewinn/Verlust aus der Bewertung von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten | – 2.163 | – 15.137 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen | – 31 | 740 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen1 | – 1.050 | – 12.742 |
| Gesamtergebnis | – 71.749 | 30.116 |
| Konzernaktionäre | – 67.331 | 18.282 |
| Minderheitenanteile | – 4.418 | 11.834 |
1 Nach Steuern. Konzernbilanz zum 31. Dezember
| Aktiva in TEUR | Anhang Nr. | 12/31/2023 | 12/31/2022 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 13 | 190.243 | 190.243 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 14 | 3.398.556 | 3.673.250 |
| Sachanlagen | 15 | 45.442 | 20.644 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 16 | 129.337 | 81.642 |
| Ausleihungen an nahestehende Unternehmen | 17 | 114.547 | 106.872 |
| Beteiligungen | 18 | 99.036 | 102.549 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 19 | 33.483 | 39.781 |
| Aktive latente Steuern | 11 | 29.972 | 32.562 |
| Langfristiges Vermögen | 4.040.616 | 4.247.543 | |
| Forderungen aus dem Verkauf von Immobilien | 4.289 | 100 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20 | 22.559 | 28.831 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | 21 | 19.559 | 16.210 |
| Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 22 | 39.701 | 39.151 |
| Derivate | 29 | 0 | 13.510 |
| Sonstige Forderungen | 23 | 119.056 | 87.037 |
| Sonstige Vermögenswerte | 24 | 17.387 | 18.701 |
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 25 | 345.550 | 188.404 |
| 568.101 | 391.944 | ||
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 26 | 237.457 | 540.783 |
| Kurzfristiges Vermögen | 805.558 | 932.727 | |
| Summe Aktiva | 4.846.174 | 5.180.270 |
| Passiva in TEUR | Anhang Nr. | 12/31/2023 | 12/31/2022 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 27 | 83.566 | 83.152 |
| Kapitalrücklage | 27 | 914.800 | 912.716 |
| Hedgingrücklage | 27 | 354 | – 790 |
| Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Finanzinstrumente | 27 | – 8.449 | – 6.286 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen | 27 | 709 | 740 |
| Bilanzgewinn1 | 27 | 53.761 | 186.593 |
| Konzernaktionären zustehendes Eigenkapital | 1.044.741 | 1.176.125 | |
| Minderheitenanteile1 | 482.398 | 487.976 | |
| Summe Eigenkapital | 1.527.139 | 1.664.101 | |
| Schulden | |||
| Unternehmensanleihen | 28 | 394.654 | 392.790 |
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | 28 | 1.921.469 | 2.304.803 |
| Passive latente Steuern | 11 | 214.363 | 242.368 |
| Pensionsrückstellung | 30 | 3.070 | 3.192 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 31 | 24.856 | 1.033 |
| Summe langfristiger Schulden | 2.558.412 | 2.944.186 | |
| Unternehmensanleihen | 28 | 0 | 149.409 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 28 | 618.917 | 252.759 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32 | 6.380 | 4.870 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 21 | 6.649 | 19.160 |
| Verbindlichkeit aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 33 | 26.958 | 33.538 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 34 | 62.568 | 73.571 |
| 721.472 | 533.307 | ||
| Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | 26 | 39.151 | 38.676 |
| Summe kurzfristiger Schulden | 760.623 | 571.983 | |
| Summe Schulden | 3.319.035 | 3.516.169 | |
| Summe Passiva | 4.846.174 | 5.180.270 |
Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Laufende Geschäftstätigkeit | ||
| Nettobetriebsgewinn vor gezahlten/erhaltenen Zinsen und Steuern | 43.149 | 120.708 |
| Realisierte Gewinne/Verluste aus Verkäufen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | – 8.184 | – 12.697 |
| Abschreibungen | 156.024 | 73.883 |
| Veränderungen der Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 45.215 | 66.588 |
| Andere nicht zahlungswirksame Transaktionen | – 25.303 | – 11.774 |
| Cashflow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit | 210.901 | 236.708 |
| Gezahlte Zinsen | – 96.668 | – 61.490 |
| Erhaltene Zinsen | 6.670 | 113 |
| Gezahlte/erhaltene Steuern | – 23.850 | – 16.474 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 97.053 | 158.857 |
| Investitionstätigkeit | ||
| Erlöse aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 558.611 | 51.494 |
| Erhaltene Dividenden | 53 | 0 |
| Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | – 23.879 | – 37.393 |
| Investitionen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | – 47.088 | – 52.003 |
| Erwerb anderer Investitionen | – 193.398 | – 99.212 |
| Verkauf anderer Investitionen | 12.051 | 312.905 |
| Investitionen in Unternehmenserwerbe | 0 | – 875.365 |
| Erwerb/Verkauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung; Software | – 145 | – 749 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 306.205 | – 700.323 |
| Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus Anleihen-/Schuldscheinbegebung | 0 | 100.000 |
| Rückzahlung Minderheitenanteile | – 15.305 | – 10.346 |
| Einzahlungen von Darlehen | 582.826 | 527.778 |
| Rückzahlung von Darlehen | – 592.344 | – 156.384 |
| Rückzahlung von Anleihen/Schuldscheinen | – 158.500 | – 320.500 |
| Leasingzahlungen | – 2.922 | – 2.782 |
| Gezahlte Kapitaltransaktionskosten | – 225 | – 7.345 |
| Gezahlte Dividenden | – 59.642 | – 43.477 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | – 246.112 | 86.944 |
| Erwerbsbedingter Zugang im Finanzmittelfonds | 0 | 96.015 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 157.146 | – 454.522 |
| Finanzmittelfonds zum 1. Januar | 188.404 | 546.911 |
| Finanzmittelfonds zum 31. Dezember | 345.550 | 188.404 |
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklage | Hedging- rücklage | Rücklage für als erfolgs- neutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Finanz- instrumente | Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen | Bilanz- gewinn | Konzern- aktionären zustehendes Eigenkapital | Minderheiten- anteile | Gesamt |
| Stand am 31. Dezember 2022 | 83.152 | 912.716 | – 790 | – 6.286 | 740 | 186.593 | 1.176.125 | 487.976 | 1.664.101 |
| Konzernergebnis | – 65.960 | – 65.960 | – 4.739 | – 70.699 | |||||
| Sonstiges Ergebnis1 | |||||||||
| Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||||||||
| Gewinn/Verlust aus Cashflow-Hedges | 1.144 | 1.144 | 1.144 | ||||||
| Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||||||||
| Gewinn/Verlust aus der Bewertung von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten | – 2.163 | – 2.163 | – 2.163 | ||||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen | – 31 | – 31 | – 31 | ||||||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 1.144 | – 2.163 | – 31 | – 65.960 | – 67.010 | – 4.739 | – 71.749 |
| Dividendenzahlung für 2022 | – 62.364 | – 62.364 | – 62.364 | ||||||
| Ausgabe von Aktien durch Barkapitalerhöhung | 414 | 2.309 | 2.723 | 2.723 | |||||
| Ausgabekosten für Eigenkapitalinstrumente | – 225 | – 225 | – 225 | ||||||
| Veränderung Minderheitenanteile | – 4.508 | – 4.508 | – 839 | – 5.347 | |||||
| Stand am 31. Dezember 2023 | 83.566 | 914.800 | 354 | – 8.449 | 709 | 53.761 | 1.044.741 | 482.398 | 1.527.139 |
1 Nach Berücksichtigung latenter Steuern. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklage | Hedging- rücklage | Rücklage für als erfolgs- neutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Finanz- instrumente | Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen | Bilanz- gewinn | Konzern- aktionären zustehendes Eigenkapital | Minderheiten- anteile | Gesamt |
| Stand am 31. Dezember 2021 | 81.861 | 896.290 | – 2.445 | 8.851 | 0 | 144.380 | 1.128.937 | 5.032 | 1.133.969 |
| Konzernergebnis | 31.024 | 31.024 | 11.834 | 42.858 | |||||
| Sonstiges Ergebnis1 | |||||||||
| Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||||||||
| Gewinn/Verlust aus Cashflow-Hedges | 1.655 | 1.655 | 1.655 | ||||||
| Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||||||||
| Gewinn/Verlust aus der Bewertung von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten | – 15.137 | – 15.137 | – 15.137 | ||||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen | 740 | 740 | 740 | ||||||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 1.655 | – 15.137 | 740 | 31.024 | 18.282 | 11.834 | 30.116 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 566.195 | 566.195 | |||||||
| Dividendenzahlung für 2021 | – 61.396 | – 61.396 | – 61.396 | ||||||
| Ausgabe von Aktien durch Barkapitalerhöhung | 1.291 | 16.628 | 17.919 | 17.919 | |||||
| Ausgabekosten für Eigenkapitalinstrumente | – 202 | – 202 | – 202 | ||||||
| Veränderung Minderheitenanteile2 | 72.585 | 72.585 | – 95.085 | – 22.500 | |||||
| Stand am 31. Dezember 2022 | 83.152 | 912.716 | – 790 | – 6.286 | 740 | 186.593 | 1.176.125 | 487.976 | 1.664.101 |
1 Nach Berücksichtigung latenter Steuern. 2 Vergleiche Text unter Erläuterungen zur Bilanz Nr. 27i. Erläuterungen zur Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung siehe → Textziffer 27 im Anhang Unternehmensbezogene Informationen Die Branicks Group AG („Gesellschaft“) und ihre Tochtergesellschaften („Branicks“, „Konzern“ oder „wir“) investieren direkt oder indirekt in deutsche Gewerbeimmobilien und sind im Bereich Portfolio-, Asset- und Propertymanagement tätig. Mit Wirkung zum 2. Oktober 2023 wurde die ehemalige DIC Asset AG in Branicks Group AG umfirmiert. Die Aktien der Gesellschaft sind im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im Freiverkehr an den Börsenplätzen München, Düsseldorf, Berlin, Bremen, Hamburg, Stuttgart und Hannover notiert. Die in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 57679) eingetragene Branicks Group AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 32 – 36 – Global Tower, Deutschland. Der vorliegende Konzernabschluss wurde durch den Vorstand am 29. April 2024 zur Veröffentlichung freigegeben und vom Aufsichtsrat gebilligt. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Abschlusserstellung * Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung * Neue Standards und Interpretationen * Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Konsolidierung * Tochterunternehmen * Assoziierte Unternehmen * Beteiligungen * Geschäfts- oder Firmenwert * Wertminderungen EPRA-Ergebnis Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den zum 31. Dezember 2023 gültigen International Financial Reporting Standards (einschließlich Interpretationen des IFRS IC), wie sie von der EU übernommen wurden, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Posten, wie beispielsweise derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss 2022 zugrunde lagen. Sofern Änderungen vorgenommen wurden, werden die Auswirkungen in den Erläuterungen zu den erstmals anzuwendenden Standards aufgeführt. Die Bewertung geht wie im Vorjahr von der Going-ConcernPrämisse aus. Im Rahmen des am 26. März 2024 erfolgreich abgeschlossenen StaRUG-Verfahrens wurden Fälligkeiten von ursprünglich im Geschäftsjahr 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen auf den 30. Juni 2025 verschoben. Parallel zum StaRUG-Verfahren wurde die Fälligkeit der Brückenfinanzierung auf den 31. Dezember 2024 verlängert. Der Bedienung der Verbindlichkeiten aus den Schuldscheindarlehen und der Brückenfinanzierung liegt ein Liquiditäts- und Geschäftsplan der Geschäftsjahre 2024 bis 2026 mit verschiedenen Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung zugrunde, deren Plausibilität und Realisierbarkeit im Rahmen eines Independent Business Review (IBR) sowohl durch eine unabhängige Beratungsgesellschaft geprüft und bestätigt wurden als auch das Gericht im Rahmen des StaRUG-Verfahrens überzeugt haben. Sollte der im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vorgelegte Geschäfts- und Liquiditätsplan – entgegen unserer Erwartung sowie der Einschätzung der Beratungsgesellschaft, die das IBR erstellt hat – nicht umgesetzt oder alternative Finanzierungsquellen nicht erschlossen werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährdet. Wir gehen jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Geschäftsplan umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund stehen der Annahme der Going-Concern-Prämisse keine Hindernisse entgegen. Weitere Angaben sind im Abschnitt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ → Seite 168 zu finden. Den Jahresabschlüssen der im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Auch auf Ebene der assoziierten Unternehmen von Branicks kommen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember 2023) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechnerischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (TEUR; Prozentangaben (%) etc.) auftreten. Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzernbilanz wird im Einklang mit IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) nach der Fristigkeitenmethode aufgestellt. Dabei werden Vermögenswerte, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert und Schulden, die innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig werden, grundsätzlich als kurzfristig ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das von der European Public Real Estate Association (EPRA) vorgeschlagene Schema erstellt worden. Neue Standards und Interpretationen a) In der Berichtsperiode erstmals angewendete neue und überarbeitete Standards und Interpretationen Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen wurden in der Berichtsperiode erstmalig angewandt:
| Standard | Titel |
| Änderungen an IAS 12FRS 16 | Internationale Steuerreform –- Säule 2 ModellregelnCovid-19-bedingte Mietkonzessionen über den 30. Juni 2021 hinaus |
| Änderungen an IFRS 17, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 –- VergleichsinformationenJährliche Verbesserungen der IFRS – Zyklus 2018–2020 |
| Änderungen an IAS 126 | Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion entstehenEinnahmen vor der beabsichtigten Nutzung |
| Änderungen an IAS 137 | Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBelastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung |
| Änderungen an IAS 8FRS 3 | Definition von BilanzierungsschätzungenVerweis auf Rahmenkonzept 2018 |
| IFRS 17 einschl. Änderungen an IFRS 17 | Versicherungsverträge |
Diese Neuerungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss. b) Veröffentlichte und noch nicht angewendete neue und überarbeitete Standards und Interpretationen Bereits in EU-Recht übernommene neue und überarbeitete Standards und Interpretationen Von der EU bereits übernommene neue und geänderte Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, gültig sind:
| Standard | Titel | Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre beginnend ab |
| Änderungen an IAS 1IFRS 17 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – - Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens Langfristige Verbindlichkeiten mit CovenantsVersicherungsverträge | 01.01.20243 |
| Änderung an IFRS 16AS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2 | Leasingverbindlichkeiten in einem Sale-and-Leaseback VertragAngabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01.01.20243 |
Alle aufgeführten Standards werden von der Gesellschaft erst ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung angewendet. Für künftige Geschäftsjahre werden sich gemäß den durchgeführten Analysen keine wesentlichen Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung ergeben. Noch nicht in EU-Recht übernommene neue und geänderte Standards und Interpretationen Folgende in den kommenden Jahren in Kraft tretende Neuerungen wurden noch nicht in geltendes EU-Recht übernommen:
| Standard | Titel | Datum der Übernahme in EU-Recht |
| Änderungen an IAS 21 | Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel der Umtauschbarkeit– Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig – Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig – Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts – Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | offen |
| Änderungen an IAS 7 und IFRS 7FRS 16 | Vereinbarungen zu LieferantenkreditenLeasingverbindlichkeit kein Sale-and-Lease-Back | offen |
Alle aufgeführten Standards werden von der Gesellschaft erst ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung angewendet. Die Auswirkungen der noch nicht in EU-Recht übernommenen Änderungen bzw. Neuerungen auf den Konzernabschluss von Branicks werden aktuell noch untersucht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erlöserfassung Der Konzern erzielt einen wesentlichen Teil seiner Umsatzerlöse aus der langfristigen Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Form von Bruttomieteinnahmen. Die Bilanzierung dieser Erlöse richtet sich nach IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ und unterliegt nicht den Vorschriften von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“. Die Mieterträge aus Operating-Leasing-Verhältnissen bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und aufgrund des Geschäftsmodells unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Es handelt sich somit um zeitraumbezogene Umsatzerlöse. Von der Leasingkomponente in Form der Nettokaltmiete sind die Nichtleasingkomponenten zu trennen. Dies betrifft insbesondere die Serviceleistungen, die als Betriebs- und Nebenkosten abgerechnet werden. Diese werden unter den Erträgen aus Betriebs- und Nebenkosten ausgewiesen. Die Betriebskostenbestandteile unterliegen der Bilanzierung nach IFRS 15 unter Anwendung des 5-Schritte-Modells, wonach mit dem Übergang der Verfügungsgewalt von Branicks auf den Kunden zeitpunkt- oder zeitraumbezogen nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung Erlöse in der Höhe erfasst werden, auf den der Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat. Die Erlöse aus den Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen werden gemäß IFRS 15 brutto ausgewiesen, da Branicks für die originäre Leistungsverpflichtung die primäre Verantwortung trägt und somit als Prinzipal agiert. Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Verfügungsgewalt auf den Käufer übertragen wurde. In Abhängigkeit vom jeweiligen Kaufvertrag stimmt der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder Abnahme überein, was dem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten entspricht. Dieser tritt regelmäßig bei Zahlung des Kaufpreises ein. Es handelt sich um einen zeitpunktbezogenen Umsatzerlös. Branicks erbringt zudem Dienstleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen, die unter den Erträgen aus Immobilienverwaltungsgebühren ausgewiesen werden. Die Verträge sagen gegenüber dem Kunden mehrere eigenständig abgrenzbare (Dienst)-Leistungen zu. Einige der identifizierten Leistungsverpflichtungen werden zeitraumbezogen nach IFRS 15.35(a) und einige werden zeitpunktbezogen erfüllt. Umsatzerlöse aus projektbezogenen Leistungen im Rahmen von Refurbishments werden dann zeitraumbezogen erfasst, wenn dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Der Leistungsgegenstand umfasst im Wesentlichen die kaufmännische Abwicklung sowie kaufmännische Betreuung von Bauprojekten, insbesondere bei der Planung, Entwicklung und Vermietung von Projektgrundstücken. Diese Erlöse werden ebenso unter den Erträgen aus Immobilienverwaltungsgebühren ausgewiesen. Zinserträge realisiert die Gesellschaft zeitproportional unter Berücksichtigung der Restschuld und des Effektivzinssatzes über die Restlaufzeit. Dividendenerträge vereinnahmt Branicks zu dem Zeitpunkt, zu dem das Recht auf den Erhalt der Zahlung entsteht. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten oder erstellt werden, werden als „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ (Investment Properties) klassifiziert. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet. Bei der Folgebewertung wird das Anschaffungskostenmodell nach IAS 40.56 gewählt. Dabei werden die Investment Properties nach den Vorschriften des IAS 16 bewertet, d. h. zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen sowie Zuschreibungen. Fremdkapitalkosten werden, sofern sie direkt dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, über den Zeitraum aktiviert, in dem im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierten Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen. Andernfalls werden die Fremdkapitalkosten unmittelbar im Aufwand erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Gebäude werden linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sie werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft sowie zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Für die planmäßige Abschreibung der Gebäude werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
| in Jahren | Nutzungsdauer |
| Wohnhäuser | 60 |
| Bürogebäude, Büro- und Geschäftshäuser, Hotelgebäude | 50 |
| Kauf- und Warenhäuser, Einkaufspassagen, SB-Märkte | 40 |
| Logistgebäude | 40 |
| Parkhäuser, Tiefgaragen | 40 |
Die Immobilien der Gesellschaft werden grundsätzlich als Finanzinvestition behandelt, da der reine Handel mit Immobilien nicht als Teil der Geschäftstätigkeit anzusehen ist. Aufgrund der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die Marktwerte (beizulegende Zeitwerte) der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Anhang anzugeben (siehe → Textziffer 14 ). Die Bewertung erfolgt durch unabhängige Sachverständige und wird in Übereinstimmung mit den internationalen Bewertungsstandards (IVS) durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert wird insbesondere auf der Grundlage von diskontierten künftigen Einnahmeüberschüssen nach der Discounted-Cashflow-Methode oder, sofern verfügbar anhand, von Kaufvertragsangeboten, Vergleichs- bzw. Marktpreisen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich als Nettowert, das heißt nach Abzug von Transaktionskosten, die ein tatsächlicher Erwerb auslösen könnte. Sachanlagen Unter den Sachanlagen werden neben der Betriebs- und Geschäftsausstattung und selbst genutzte Immobilien auch die gem. IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechte unserer Leasingverträge erfasst, bei denen wir als Leasingnehmer auftreten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die Laufzeit der zugrundeliegenden Verträge. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie in den Abschnitten „Sachanlagen“ ( → Seite 137 f. ) und „Leasingverhältnisse“ ( → Seite 158 ). Die selbst genutzten Immobilien und die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Sachanlagen werden grundsätzlich linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die planmäßigen Nutzungsdauern für die Betriebs- und Geschäftsausstattung betragen in der Regel zwischen drei und 13 Jahren, für selbstgenutzte Immobilien 50 Jahre. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Eine Überprüfung auf Wertminderungsbedarf findet statt, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar erscheint. Software für kaufmännische Anwendungen wird über drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von Konzessionen und sonstigen Rechten beträgt in der Regel zehn Jahre. Dienstleistungsverträge und Marken werden über einen Zeitraum zwischen vier bis 14 Jahren abgeschrieben. Es gibt keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte. Anteile an assoziierten Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat, aber keine Kontrolle ausüben kann; in der Regel bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten in der Konzernbilanz angesetzt, die in den Folgejahren um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen an Stelle des assoziierten Unternehmens leistet. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezogen, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden. In diesem Fall wird nach Maßgabe von IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“ bilanziert. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass hinsichtlich der Investitionen in assoziierte Unternehmen Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag als Wertminderung erfasst und entsprechend dem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen zugewiesen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind: * Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten ausgerichtet, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen (Geschäftsmodellkriterium) und * die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag (Zahlungsstromkriterium). Die Folgewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unterliegt den Vorschriften für Wertminderungen gem. IFRS 9.5.5ff. Sofern das Geschäftsmodellkriterium und/oder das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt sind, wird eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Diese erfolgt in Abhängigkeit der zugrundeliegenden Klassifizierungsregelungen des IFRS 9.4.1 entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral. Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterliegen ebenfalls den Wertminderungsregelungen des IFRS 9.5.5ff. Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5. Danach erfasst der Konzern für diese Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind. Erwartete Kreditverluste werden grundsätzlich in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). Der Konzern unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz gem. IFRS 9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Für weitere Details zur Ermittlung der Wertminderungen siehe die Berichterstattung zum Risikomanagement. Für die übrigen Vermögenswerte, die im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells von IFRS 9 sind und die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, werden zur Bemessung der erwarteten Verluste finanzielle Vermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale entsprechend zusammengefasst bzw. individuelle Ausfallinformationen sowie bestehende Sicherheiten herangezogen. Der Konzern unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht. Sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige Termingeldanlagen, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und diesen zugehörige Schulden werden nach IFRS 5 bewertet und als kurzfristig ausgewiesen. Als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ gelten Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar sind und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird und deren Veräußerung das Management zugestimmt hat. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte oder um zur Veräußerung stehende Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen) handeln. Schulden, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden, werden gemäß IFRS 5.38 als „Mit den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden“ ebenfalls gesondert von den anderen Schulden in der Bilanz ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden nach ihrer Einstufung in diese Gruppe nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Die Zinsen und Aufwendungen, die den Schulden dieser Gruppe hinzugerechnet werden können, werden gemäß IFRS 5.25 weiterhin erfasst. Pensionsrückstellungen Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach IAS 19. Die Rückstellung wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Versorgungspläne gebildet. Dabei werden sich zum Stichtag ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste) zwischen den planmäßigen Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis gezeigt und kumuliert unter Berücksichtigung von latenten Steuern im Eigenkapital erfasst. Der im Versorgungsaufwand enthaltene Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsanteil wird unter dem Zinsaufwand erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Rückstellungen Alle Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt, zu deren Erfüllung ein Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist, soweit eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellungen werden mit ihrem Barwert der erwarteten Ausgaben angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Anteilsbasierte Vergütungen Die Bilanzierung der im Konzern ausgegebenen aktienkursorientierten Vergütungen erfolgt im Einklang mit IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“. Bei den „virtuellen Aktienoptionen“ handelt es sich um aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich, die zu jedem Bilanzstichtag mit dem Fair Value bewertet werden. Der Vergütungsaufwand wird unter Berücksichtigung der innerhalb der Wartezeit zeitanteilig erbrachten Arbeitsleistung ratierlich angesammelt und erfolgswirksam bis zur Unverfallbarkeit erfasst. Verbindlichkeiten Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen vor allem die Unternehmensanleihen und die Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert. Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die dem Erwerb oder der Emission von Finanzinstrumenten direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt der Konzern bei der Ermittlung des Buchwerts nur, soweit die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, sofern die Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Latente Steuern Latente Steuern werden auf zeitlich befristete Differenzen zwischen Wertansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz und auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die ermittelten Differenzen werden grundsätzlich immer angesetzt, wenn sie zu passiven latenten Steuern führen. Aktive latente Steuern werden dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile in Folgejahren auch realisiert werden können. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht oder wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Für die Berechnung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand oder -ertrag, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufende Ertragsteuern Die Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Bei der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze herangezogen, die zum Abschlussstichtag gelten. Soweit ersichtlich, wurde in ausreichendem Umfang Vorsorge für Steuerverpflichtungen (Steuerrückstellungen) gebildet. Dabei wurden eine Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise die Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie Erfahrungen der Vergangenheit zugrunde gelegt. Derivative Finanzinstrumente Branicks setzt im Rahmen der aktiven Sicherung von Zinsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps und Caps ein. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser ermittelt sich durch die Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontraktes auf Basis aktueller Zinsstrukturkurven. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Entstehungstag. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Derivate zur Zinssicherung im Rahmen einer Sicherungsbeziehung als Cashflow-Hedge bilanziert, wenn es sich um die Absicherung von Zahlungsströmen handelt. Bei Abschluss der Transaktion dokumentiert der Konzern die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrundeliegende Strategie. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Zahlungsströme der Grundgeschäfte kompensieren. Der wirksame Teil der Marktwertänderungen von Derivaten, die als Sicherungsinstrument im Rahmen eines Cashflow-Hedges designiert sind, wird über das sonstige Ergebnis in der Rücklage für Cashflow-Hedges im Eigenkapital erfasst. Der Gewinn oder Verlust der unwirksamen Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder das Sicherungsgeschäft nicht mehr die Kriterien für Hedge-Accounting erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Bewegungen in der Rücklage für Cashflow-Hedges im Eigenkapital werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. In Einzelfällen setzt Branicks Derivate zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts ein (Fair Value-Hedge). Bei Abschluss der Transaktion dokumentiert der Konzern die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Zahlungsströme der Grundgeschäfte kompensieren. Der Gewinn oder Verlust aus Derivaten, die als Sicherungsinstrument im Rahmen eines Fair Value-Hedges designiert sind, wird erfolgswirksam erfasst. Im Falle der Absicherung von erfolgsneutral bewerteten Eigenkapitalinstrumenten werden die Wertänderungen im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen. Der Sicherungsgewinn oder -verlust aus dem Grundgeschäft führt zu einer Anpassung des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts und wird grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Im Falle eines erfolgsneutral bewerteten Eigenkapitalinstruments werden die entsprechenden Wertänderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital erfasst. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge werden zu keinem Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derivate, die nicht die Kriterien einer Sicherungsbeziehung (Hedge-Accounting) erfüllen, werden entsprechend den Bewertungskategorien des IFRS 9 als ergebniswirksam zu beizulegenden Zeitwert (Financial asset measured at fair value through profit or loss) bzw. als Financial Liabilities measured at fair value through profit or loss (FLFVtPL) klassifiziert. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte werden hier direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse Die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen erfolgt nach den Vorgaben von IFRS 16. Konzern als Leasinggeber Als Leasinggeber klassifiziert der Konzern seine Leasingverträge entweder als Operating-Leasing oder als Finanzierungsleasing. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen überträgt. Andernfalls folgt die Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis. Der Konzern weist das Leasingobjekt im Falle eines Operating-Leasing, sofern es sich nicht in den Anwendungsbereich von IAS 40 fällt, als Vermögenswert im Sachanlagevermögen aus. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Mieterträge werden linear über die Leasinglaufzeit erfolgswirksam erfasst und in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Tritt der Konzern als Leasinggeber im Rahmen eines Finanzierungsleasings auf, wird eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis erfasst. Konzern als Leasingnehmer Für alle neuen Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam werden, prüft der Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Die Regelungen des IFRS 16 werden jedoch durch Ausübung des entsprechenden Wahlrechts nicht auf Nutzungsrechte an immaterielle Vermögenswerten angewandt. Ein Leasingverhältnis ist definiert als ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der das Recht einräumt, einen Vermögenswert (den zu Grunde liegenden Vermögenswert) für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nutzen. Zur Anwendung dieser Definition beurteilt der Konzern, ob der Vertrag die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt: * Der Vertrag bezieht sich auf einen identifizierten Vermögenswert, der entweder im Vertrag ausdrücklich gekennzeichnet oder implizit spezifiziert wird und so als identifiziert gelten kann. * Der Konzern hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung seiner Rechte im Rahmen des definierten Vertragsumfangs zu ziehen. * Der Konzern hat das Recht, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes während des gesamten Nutzungszeitraums zu bestimmen. * Bei Mehrkomponentenverträgen wird jede separate Leasingkomponente getrennt bilanziert. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Trennung dieser Komponenten zu verzichten. Zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstandes erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit berichtigt um die anfänglichen direkten Kosten des Konzerns, einer Schätzung der Kosten für die Demontage und den Ausbau des Vermögenswertes am Ende des Leasingverhältnisses sowie den vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzgl. etwaiger Leasinganreize. In den Folgeperioden wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden, unter Anwendung des dem Leasingverhältnisses zugrunde liegenden Zinssatzes oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus festen Zahlungen (einschließlich de facto festen Zahlungen), variablen Zahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, voraussichtlich erwarteter Zahlungen im Rahmen von Restwertgarantien sowie Zahlungen, die im Rahmen von Kaufoptionen mit hinreichender Sicherheit anfallen werden. Zudem werden auch Strafzahlungen für eine Kündigung berücksichtigt, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnehmen wird und entsprechende Strafzahlungen vereinbart wurden. Änderungen der Leasingverhältnisse und Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich erfolgsneutral gegen das Nutzungsrecht erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits auf Null reduziert ist oder diese aufgrund einer teilweisen Beendigung des Leasingverhältnisses resultiert. Der Konzern schreibt die Nutzungsrechte i.d.R. vom Beginn des Leasingverhältnisses bis zu dem früheren Zeitpunkt aus dem Ende der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit linear ab. Eine etwaige längere Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes wird als Grundlage für die Abschreibungsdauer dann herangezogen, wenn ein Übergang des Eigentums (z. B. durch Ausübung einer Kaufoption) am Ende der Leasinglaufzeit unterstellt wird. Der Konzern führt bei Vorliegen entsprechender Indikatoren zudem Werthaltigkeitsprüfungen durch. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen (short term leases) und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert (low value leases) werden die zugehörigen Zahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der Bilanz werden Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten unter den Sachanlagen bzw. den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Währungsumrechnung Die funktionale Währung sämtlicher konsolidierter Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen ist der Euro. Bilanzposten in fremder Währung gibt es nicht. Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) ergibt sich aus der Division des auf die Aktionäre von Branicks entfallenden Anteils am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der während des Jahres im Umlauf befindlichen Aktien. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Aus dem bestehenden genehmigten Kapital kann sich zukünftig ein Verwässerungseffekt ergeben. Schätzungen und Beurteilungen bei der Bilanzierung Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind bis zu einem gewissen Grad Ermessensentscheidungen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie von Eventualforderungen und Eventualschulden auswirken. Die wesentlichen von Annahmen und Schätzungen betroffenen Sachverhalte beziehen sich auf * die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Anlagevermögens, * die Ermittlung abgezinster Cashflows sowie des Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssatzes im Rahmen von Impairment-Tests, * Zeitwertermittlungen und Barwertermittlungen der Mindestleasingzahlungen, den maßgeblichen Diskontierungszinssatzes sowie der Laufzeit von Leasingverhältnissen unter Berücksichtigung von bestehenden Kündigungs- und Verlängerungsoptionen, * die Bestimmung des Zeitpunktes und der Höhe der Umsatzrealisierung nach den Grundsätzen des IFRS 15, * die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, * die Realisierbarkeit von Forderungen, * die zukünftige Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge. Sämtliche Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend neu bewertet. Sie basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Erkenntnissen, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in zukünftigen Perioden von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen und zu erheblichen Anpassungen des Buchwertes der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen. Konsolidierung Tochterunternehmen Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Gesellschaft die Fähigkeit besitzt, die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach zu beeinflussen. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, und erstreckt sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Konzern nimmt eine Neubeurteilung vor, ob die Gesellschaft ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter: * den Umfang der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Stimmrechte im Verhältnis zum Umfang und zur Verteilung der Stimmrechte anderer Stimmrechtsinhaber; * potenzielle Stimmrechte der Gesellschaft, anderer Stimmrechtsinhaber und anderer Parteien; * Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und weitere Tatsachen und Umstände, die darauf hinweisen, dass die Gesellschaft die gegenwärtige Möglichkeit besitzt oder nicht besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu den Zeitpunkten, zu denen Entscheidungen getroffen werden müssen, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens bei früheren Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen zu bestimmen. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode, sofern es sich um einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 handelt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden mit ihren Zeitwerten angesetzt. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt und mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach einer erneuten Überprüfung direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Beherrschung bestehen nicht, da der Konzern in allen Fällen über den überwiegenden Teil der Stimmrechte verfügt (siehe Kapitel „Übersichten“ → Seite 177 ff. ). Zum 31. Dezember 2023 wurden neben Branicks insgesamt 191 (Vorjahr: 189) Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (siehe Anlage 1 des Anhangs ab → Seite 171 ). Im Geschäftsjahr wurden 4 Gesellschaften neu gegründet und erstmalig konsolidiert. Des Weiteren sind 2 Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden (Vorjahr: 15 Gesellschaften erworben, 4 Gesellschaften veräußert und 14 verschmolzen). Die zusammenfassenden Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns (Teilkonzern VIB Vermögen AG), an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Bei den langfristigen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um die nach IAS 40 in Verbindung mit IAS 13 bewerteten Investment Properties.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Bilanz | ||
| Langfristiges Vermögen | 2.181.894 | 2.063.694 |
| Kurzfristiges Vermögen | 466.481 | 413.225 |
| 2.648.375 | 2.476.919 | |
| Eigenkapital | 1.501.586 | 1.518.753 |
| – davon Minderheitsanteile | 469.413 | 483.595 |
| Langfristige Schulden | 1.087.639 | 794.093 |
| Kurzfristige Schulden | 59.150 | 164.073 |
| 2.648.375 | 2.476.919 | |
| Cashflow | ||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 67.156 | 67.812 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | – 4.305 | 7.225 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 106.834 | – 80.284 |
| GuV | ||
| Bruttomieteinnahmen | 86.823 | 70.647 |
| Gewinn | – 15.991 | 36.745 |
Assoziierte Unternehmen Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwerts der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist. Bei Beendigung der Equity-Methode werden Gewinne oder Verluste, die vom assoziierten Unternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst sind, aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen des Konzerns ein, werden Gewinne und Verluste aus diesen Transaktionen entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Branicks hält aus strategischen Motiven Anteile an 19 (Vorjahr: 19) Gesellschaften, die gemäß IAS 28.05 als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss des Konzerns einbezogen werden. Hinsichtlich der Ermessensentscheidungen bei der Bestimmung der „at equity“ einzubeziehenden Unternehmen verweisen wir auf Textziffer 16 „Anteile an assoziierten Unternehmen“. Beteiligungen Die Beteiligungen, die ein Eigenkapitalinstrument i.S.v. IAS 32 darstellen werden wie bisher auch, vergleichbar zu IAS 39, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Kategorie „At Fair Value through other comprehensive income“ zugeordnet. Sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen. Im Falle einer Ausbuchung des Instruments erfolgt in diesem Fall keine spätere Umgliederung in den Gewinn oder Verlust, sondern eine Umgliederung in den Bilanzgewinn. Dividenden aus diesen Instrumenten werden dagegen als Beteiligungsertrag im Gewinn oder Verlust erfasst. Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte werden in der Bilanz grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Marktwertänderungen werden, soweit keine Wertminderung vorliegt, im sonstigen Ergebnis erfasst. Beteiligungen, die kein Eigenkapitalinstrument im Sinne des IAS 32 darstellen, werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Kategorie „At Fair Value Through profit or loss“ zugeordnet. Branicks weist zum Bilanzstichtag insgesamt 35 Beteiligungen aus (Vorjahr: 39). Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus einem Unternehmenszusammenschluss und entspricht dem Überschuss der übertragenen Gegenleistungen über den beizulegenden Zeitwert der Nettovermögenswerte (erworbene Vermögenswerte abzüglich eingegangener bzw. übernommener Schulden). Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich sowie im Falle von Ereignissen oder Änderungen der Umstände, welche auf eine Wertminderung hinweisen, auf der Ebene von sogenannten Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGEs) auf Wertminderung geprüft. Sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wertaufholungen können nicht vorgenommen werden. Bei Veräußerung des Tochterunternehmens wird der zurechenbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes in die Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung einbezogen. Zur Werthaltigkeitsüberprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes verweisen wir auf die Erläuterungen unter dem Gliederungspunkt 13 „Geschäfts- oder Firmenwert“. Wertminderungen Für Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen vorliegen, z. B. besondere Ereignisse oder Marktentwicklungen, die einen möglichen Wertverfall anzeigen. Anhaltspunkte für eine Wertminderung der planmäßig abzuschreibenden immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen oder als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien lagen in der Berichts- sowie der Vergleichsperiode lagen nicht vor. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind zusätzlich zwingend zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderungsbedarf zu untersuchen. Im aktuellen Berichtszeitraum betrifft dies die Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb der German Estate Group („GEG“) und der RLI Investors GmbH („RLI“). Bei Vorliegen von Anzeichen oder bei dem verpflichtend durchzuführenden jährlichen Wertminderungstest für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwert wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bestimmt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Im letzteren Fall ist der erzielbare Betrag auf Basis einer ZGE zu ermitteln, welcher Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten zugeordnet werden bis diese zusammen weitestgehend unabhängige Mittelzuflüsse generieren. Dies ist unter anderem für den Geschäfts- oder Firmenwert der Fall. Dieser wird, sofern er aus einem Unternehmenszusammenschluss resultiert, vom Übernahmetag an der ZGE oder Gruppe von ZGEs zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen kann und auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Management-Zwecke überwacht wird. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden grundsätzlich die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden das aktuelle und künftig erwartete Ertragsniveau sowie technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungstendenzen auf Basis genehmigter Finanzpläne berücksichtigt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes oder der ZGE, wird ein Wertminderungsverlust in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ist bei einem Geschäfts- oder Firmenwert der Wertminderungsbedarf höher als der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwert tragenden ZGE, wird der Geschäfts- oder Firmenwert zunächst vollständig abgeschrieben und der verbleibende Wertminderungsbedarf auf die übrigen Vermögenswerte der ZGE verteilt. Dabei werden notwendige Wertminderungen auf einzelne Vermögenswerte dieser ZGE im Vorfeld des Wertminderungstests für den Geschäfts- oder Firmenwert berücksichtigt. Zuschreibungen auf den neuen erzielbaren Betrag erfolgen, außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten, wenn die Gründe für Wertminderungen aus den Vorjahren entfallen. Die Wertobergrenze für Zuschreibungen sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die sich ergäben, wenn in den Vorjahren keine Wertminderungen erfasst worden wären. Zuschreibungen wurden im Berichtzeitraum und in der Vergleichsperiode auf immaterielle Vermögenswerte oder Sachanlagen nicht erfasst. Der zum 31. Dezember 2023 bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 190.243 TEUR (Vorjahr: 190.243 TEUR) resultiert aus den Erwerben der GEG-Gruppe in 2019 und der RLI Anfang 2021. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird dem Segment Institutional Business zugeordnet und auf dieser Ebene überwacht. Siehe Gliederungspunkt 13 „Geschäfts- oder Firmenwert“ → Seite 135 für weitere Informationen. EPRA-Ergebnis EPRA steht für European Public Real Estate Association, den Verband der börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa. Die EPRA hat Empfehlungen dahingehend ausgesprochen, wie Immobilienunternehmen ihre Ergebnisse berechnen und bereinigen sollen, damit diese frei von Sondereinflüssen bzw. Einmaleffekten vergleichbar sind. Die Kennzahl „EPRA-Ergebnis“ ist die Messgröße für die dauerhafte und kontinuierliche Leistungsfähigkeit des Immobilienportfolios. Für die beiden Geschäftsjahre 2023 und 2022 ergibt sich das folgende EPRA-Ergebnis:
| in TEUR | 20232 | 20221 |
| Ergebnis nach IFRS | –-65.96031.024 | 31.02457.795 |
| Anpassungen zur Berechnung des EPRA-Ergebnisses | ||
| Marktwertänderung oder planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 130.45863.129 | 63.12932.566 |
| Gewinn / Verlust aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | – 8.184 12.697 | – 12.697 23.765 |
| Steuern aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1.2952.010 | 2.0103.761 |
| Abschreibung immaterielle Vermögenswerte, Finanzanlagen und Nutzungsrechte gemäß. IFRS 16 | 25.56710.753 | 10.75310.419 |
| Sonstige Einmaleffekte | 8.16013.235 | 13.23515.570 |
| Latente Steuern in Zusammenhang mit EPRA-Anpassungen | – –-684 484 | – 484477 |
| Ergebnisbeiträge aus Co-Investments (Projektentwicklungen und Verkäufe) | 0 | 0 |
| Minderheitsanteile | – -4.73911.834 | 11.834590 |
| EPRA-Ergebnis | 85.913813118.804 | 118.80496.459 |
| EPRA-Ergebnis je Aktie | 1,03,44 | 1.,4418 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bruttomieteinnahmen Die Bruttomieteinnahmen sind größtenteils aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der VIB für ein volles Geschäftsjahr und aufgrund der sehr guten Vermietungsarbeit auf 188.273 TEUR gestiegen (Vorjahr: 175.956 TEUR). 2. Erträge und Aufwendungen aus Betriebs- und Nebenkosten Die ausgewiesenen Kosten umfassen die gemäß § 1 der Betriebskostenverordnung dem Konzern durch das Eigentum am Grundstück bzw. durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen etc. laufend entstehende umlegbare Kosten sowie aufgrund vertraglicher Regelungen vom Mieter zu tragende Nebenkosten. Typischerweise werden hierunter zum Beispiel die Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Grundsteuer sowie die notwendigen Wartungs- und Inspektionskosten verstanden. Die Deckungslücke zwischen den Erträgen und Aufwendungen aus Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von 6.111 TEUR (Vorjahr: 5.303 TEUR) resultiert vornehmlich aus den Kosten, die aufgrund vertraglicher Ausnahmeregelungen nicht an den Mieter weiterbelastet werden können. Mit Ausnahme einer Immobilie wurde bei sämtlichen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen erzielt. 3. Sonstige immobilienbezogene Aufwendungen Die sonstigen immobilienbezogenen Aufwendungen enthalten die Kosten, die bei der Bewirtschaftung unserer Immobilien entstehen, aber nicht auf den Mieter im Zuge der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden, weil sie mit der Erhebung der Miete bereits abgegolten sind. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Beseitigung der durch Abnutzung bzw. Alterung der Gebäude entstehenden baulichen Mängel, insbesondere die Erneuerung der Brandschutztechnik, die Verwalterkosten, Nebenkosten bei leer stehenden Flächen sowie Wertberichtigungen auf zweifelhafte Mietforderungen. 4. Verwaltungsaufwand
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Rechts- und Beratungskosten | 7.005 | 19.909 |
| EDV-Kosten | 4.698 | 3.802 |
| Fremdleistungen | 2.932 | 2.026 |
| Marketing/Investor Relations | 2.817 | 2.827 |
| Versicherungen/Beiträge und Abgaben | 2.209 | 1.803 |
| Personalbeschaffung und sonstige Personalkosten | 1.988 | 2.081 |
| Nebenkosten der Geldbeschaffung | 1.743 | 2.211 |
| Miet- und Nebenkosten | 1.503 | 1.033 |
| Aufsichtsratsvergütung | 790 | 803 |
| Prüfungskosten | 780 | 670 |
| Kfz-Kosten | 653 | 577 |
| Übrige | 92 | 121 |
| Gesamt | 27.210 | 37.863 |
Der Rückgang der Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die einmaligen Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der VIB zurückzuführen. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen von insgesamt 790 TEUR für Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wurden den Aufsichtsratsmitgliedern Reisekosten in Höhe von 3 TEUR erstattet. Für die in dem Geschäftsjahr 2023 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sind folgende Honorare angefallen:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 652 | 635 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 101 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 27 | 35 |
| Gesamt | 780 | 670 |
Die Honorare für Abschlussprüfungen betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses der Branicks Group AG und der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse der Branicks Group AG und ihrer verbundenen Unternehmen. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten im Wesentlichen Bescheinigungen im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen und des Nachhaltigkeitsberichts. 5. Personalaufwand Der Personalaufwand beinhaltet die Löhne und Gehälter der Beschäftigten der Branicks Group AG, der Branicks Onsite GmbH, der DIC Fund Balance GmbH, der VIB Vermögen AG, der Branicks Institutional Real Estate Management GmbH und der Branicks Institutional GmbH sowie die dazugehörigen Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 35.553 TEUR (Vorjahr: 35.093 TEUR). Die Sozialabgaben in Höhe von 4.713 TEUR (Vorjahr: 4.329 TEUR) beinhalten 2.168 TEUR (Vorjahr: 2.070 TEUR) für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Personalaufwand liegt mit 40.101 TEUR (Vorjahr: 42.581 TEUR) um 2.480 TEUR unter dem Vorjahresniveau. Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten ist in 2023 um 8 auf 305 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestiegen. Im Jahresdurchschnitt waren bei der Branicks Group AG 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei der Branicks Onsite GmbH 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei der DIC Fund Balance GmbH 0, bei der VIB Vermögen AG 30 und bei den Gesellschaften der GEG-Gruppe 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 6. Abschreibungen Die Abschreibungen in Höhe von 156.024 TEUR (Vorjahr: 73.883 TEUR) betreffen überwiegend die ausgewiesenen Immobilien. Der Anstieg der Abschreibungen auf Immobilien ist vor allem auf außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 67.393 TEUR zurückzuführen. Darüber hinaus sind Abschreibung für Nutzungsrechte für unsere eigengenutzten Büros, in geringem Umfang Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens enthalten. Die Abschreibungen wurden durch Ankäufe, die letzt- und diesjährigen Verkäufe, die Anwendung des IFRS 16, die im Rahmen der Kaufpreisallokationen der erworbenen GEG-Gruppe und RLI erfassten Dienstleistungsverträge als immateriellen Vermögenswerte sowie die getätigten Investitionen in das Immobilienvermögen beeinflusst. 7. Erträge aus Immobilienverwaltungsgebühren Die Erträge betreffen Assetmanagement- und Propertymanagement-, Vermietungs-, Projektsteuerungs- und Verkaufsgebühren, die von der Branicks Group AG und ihren Tochtergesellschaften, insbesondere von der Branicks Onsite GmbH und der Branicks Institutional Real Estate Management GmbH erwirtschaftet werden. Neben den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten wesentlichen nahestehenden Unternehmen wurden die Erträge aus Immobilienverwaltergebühren insbesondere gegenüber den Investmentvehikeln (drei Kategorien) des Segments Institutional Business wie dargestellt erzielt.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| DIC Office Balance I | 1.465 | 1.400 |
| DIC Office Balance II | 3.535 | 2.437 |
| DIC Office Balance III | 1.897 | 1.783 |
| DIC Office Balance IV | 1.525 | 1.529 |
| DIC Office Balance V | 1.723 | 4.740 |
| DIC Retail Balance I | 1.974 | 1.389 |
| Pool Funds | 27.353 | 63.076 |
| Club Deals | 5.858 | 6.653 |
| Separate Accounts | 5.523 | 5.368 |
| Gesamt | 50.853 | 88.375 |
Aus den erzielten Erträgen aus Immobilienverwaltungsgebühren entfallen rund 44,9 Mio. Euro (Vorjahr: 36,4 Mio. Euro) auf das Asset- und Propertymanagement und Development sowie rund 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 52,0 Mio. Euro) auf transaktions- und performance-bezogene Gebühren. 8. Gewinn aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Durch strategische Verkäufe im Rahmen der Portfoliobereinigung sowie der gleichzeitigen Nutzung von Marktchancen hat der Konzern Gewinne aus dem Verkauf von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 8.184 TEUR (Vorjahr: 12.697 TEUR) erzielt. Dies entspricht einer Verkaufsrendite von 1,5 % (Vorjahr: 25 %). Von den Verkaufserlösen in Höhe von 569.116TEUR (Vorjahr: 52.150 TEUR) wurden Verkaufskosten von 10.505 TEUR (Vorjahr: 656 TEUR) abgesetzt, die sich neben Rechts-, Beratungs- und Maklerkosten im Wesentlichen auf etwaige noch anfallende Baukosten beziehen. 9. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen Der Ausweis betrifft die nach der Equity-Methode zu übernehmenden Gewinne und Verluste von assoziierten Unternehmen sowie Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 6.448 TEUR (Vorjahr: 18.918 TEUR). Im Geschäftsjahr beinhaltet das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen im Wesentlichen Beiträge aus den bestehenden Fonds DIC Office Balance I, DIC Office Balance II, DIC Office Balance III, DIC Office Balance IV, DIC Office Balance V, VIB Retail Balance I und dem DIC Retail Balance I sowie sonstigen Investments. Beteiligungserträge aus Minderheitsbeteiligungen werden hier ebenso ausgewiesen und betrugen im Geschäftsjahr 1.512 TEUR (Vorjahr: 1.758 TEUR). Im Vorjahr war das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen insbesondere aus einem Verkauf einer Joint-Venture-Beteiligung positiv beeinflusst. 10. Zinsaufwendungen und -erträge Der Aufwand aus der Amortisation der im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten entstehenden Bearbeitungsentgelte und sonstige Transaktionskosten betrug im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert 5.430 TEUR (Vorjahr 5.374 TEUR). Aus den Unternehmensanleihen bzw. Schuldscheindarlehen resultiert ein effektiver Zinsaufwand in Höhe von 32.044 TEUR (Vorjahr: 30.411 TEUR). Der Anstieg resultiert vor allem aus der teilweisen variablen Verzinsung der Schuldscheindarlehen. In den Finanzierungsaufwendungen sind Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten i. H. v. 448 TEUR (Vorjahr: 116 TEUR) enthalten. 11. Ertragsteuern
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | – 11.866 | – 29.842 |
| Latente Steuern | 25.500 | 12.789 |
| Gesamt | 13.634 | – 17.053 |
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich steuerpflichtige Gewinne konsolidierter Tochtergesellschaften und der Branicks Group AG. Der laufende Steueraufwand setzt sich im Wesentlichen aus Körperschaftsteuern inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 6.182 TEUR (Vorjahr: 16.489 TEUR) sowie aus Gewerbesteuern in Höhe von 5.684 TEUR (Vorjahr: 13.353 TEUR) zusammen. Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen Differenzen zwischen Steuerbilanzwerten und IFRS-Bilanzwerten sowie aus bestehenden ertragsteuerlichen Verlustvorträgen und dem Ansatz von latenten Steuern auf Outside Basis Differences. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der aktiven latenten Steuern. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Branicks geht davon aus, dass aufgrund der Planung für die jeweiligen Portfolien und Einzelobjekte das zukünftige steuerpflichtige Einkommen ausreichen wird, um die angesetzten aktiven latenten Steuern wahrscheinlich realisieren zu können. Die heutige Einschätzung bezüglich der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern kann sich ändern und höhere oder niedrigere Wertberichtigungen erforderlich machen. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 27,8 Mio. Euro (Vorjahr: 17,5 Mio. Euro) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 76,6 Mio. Euro (Vorjahr: 88,6 Mio. Euro) wurden keine latenten Steuern gebildet. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze bewertet, die zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. voraussichtlich gelten werden. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurden wie im Vorjahr der Körperschaftsteuersatz von 15 %, der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Körperschaftsteuersatz sowie gesellschaftsspezifische Gewerbesteuersätze (i. d. R. 16,1 %) zugrunde gelegt. Der latente Steueraufwand bzw. -ertrag stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.402 | 737 |
| Immobilienbewertung | 15.090 | 1.427 |
| Dienstleistungsverträge | 8.243 | 10.448 |
| Kapitaltransaktionen | 292 | – 634 |
| Übrige | 473 | 811 |
| Gesamt | 25.500 | 12.789 |
Die latenten Steueransprüche und -schulden sind folgenden Sachverhalten zuzuordnen:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | aktiv | passiv | aktiv | passiv |
| Steuerliche Verlustvorträge | 20.800 | 0 | 19.399 | 0 |
| Immobilienbewertung | 3.468 | 204.704 | 12.398 | 228.724 |
| Dienstleistungsverträge | 4.902 | 6.859 | 0 | 10.201 |
| Derivate | 0 | 0 | 0 | 930 |
| Kapitaltransaktionen | 0 | 1.320 | 0 | 1.612 |
| Übrige | 802 | 1.480 | 765 | 901 |
| Gesamt | 29.972 | 214.363 | 32.562 | 242.368 |
Die latenten Steuern auf die im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Posten betragen – 496 TEUR (Vorjahr: – 803 TEUR). Davon entfallen auf die Bewegungen der Cashflow- oder Fair Value-Hedges des Konzerns – 536 TEUR (Vorjahr: – 781 TEUR), auf die Marktwertveränderung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumente 17 TEUR (Vorjahr: 121 TEUR) und auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen 6 TEUR (Vorjahr: – 143 TEUR). Es wurden aktive und passive latente Steuern in Höhe von 12.672 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) saldiert. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 33,3 Mio. Euro) und auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) wurden keine latenten Steuern angesetzt. Der Unterschied zwischen erwartetem Steueraufwand und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Konzernergebnis vor Steuern | – 84.333 | 59.911 |
| Anzuwendender gesetzlicher Steuersatz (in %) | 31,925 | 31,925 |
| Erwarteter Steueraufwand | – 26.923 | 19.127 |
| Erhöhung oder Minderung der Ertragsteuerbelastung durch: | ||
| GewSt-Kürzung und abweichende Steuersätze | 6.302 | – 5.503 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 6.812 | 5.940 |
| Auswirkungen assoziierter Unternehmen | – 2.059 | – 6.034 |
| Auswirkungen von nicht angesetzten steuerlichen Verlusten | 3.098 | 1.354 |
| Steuern für Vorperioden | – 1.374 | 1.532 |
| Sonstige Effekte | 510 | 637 |
| Tatsächlicher Gesamtsteueraufwand | – 13.634 | 17.053 |
Der erwartete Steuersatz wurde auf Basis der in Deutschland geltenden Steuersätze 2023 und 2022 ermittelt. Hierbei wurde ein Steuersatz von 31,925 % zugrunde gelegt. Dieser ermittelt sich aus einem nominalen Körperschaftsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag von 15,825 % und einem nominalen Gewerbesteuersatz von 16,10 %. Der Gewerbesteuersatz basiert auf einem Hebesatz von 460 % der Stadt Frankfurt am Main. Es wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 26,9 Mio. Euro bei Gesellschaften gebildet, die im Geschäftsjahr einen Verlust erzielten. Es wird von einer Nutzung der Verlustvorträge ausgegangen. 12. Ergebnis je Aktie, Net Asset Value (NAV) und NAV je Aktie Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33.12 aus dem Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.
| in Euro | 2023 | 2022 |
| Konzernergebnis nach Minderheitsanteile Dritter | – 65.959.671,44 | 31.023.704,34 |
| Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien | 83.427.284 | 82.689.478 |
| (Un)verwässertes Ergebnis je Aktie | – 0,79 | 0,38 |
Aufgrund unserer Bilanzierung der Investment Properties gem. IAS 40 zu fortgeführten Anschaffungskosten, stellen wir im Folgenden den Netto-Vermögenswert (Net Asset Value, NAV), der den Marktwert des Eigenkapitals darstellt, zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 dar:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Buchwert der Immobilien | 3.398.556 | 3.673.250 |
| Wertdifferenz zum Zeitwert | 142.558 | 342.901 |
| Marktwert des Bestandsportfolios 1 | 3.541.114 | 4.016.151 |
| Immobilien gemäß IFRS 5 | 100.495 | 435.750 |
| Marktwert der Immobilien einschl. IFRS 5 1 | 3.641.609 | 4.451.901 |
| Marktwert der assoziierten Unternehmen | 129.337 | 81.642 |
| +/– sonstige Aktiva/Passiva | 934.286 | 1.008.970 |
| +/– Anpassung sonstige Aktiva/Passiva 2 | 7.999 | – 332.733 |
| Nettokreditverbindlichkeiten zum Buchwert | – 2.935.040 | – 3.099.762 |
| Nettokreditverbindlichkeiten gemäß IFRS 5 | – 39.151 | – 38.676 |
| Minderheitenanteile 3 | – 440.685 | – 477.820 |
| NAV 3 | 1.298.355 | 1.593.522 |
| NAV/Anteil 3 | 15,54 | 19,16 |
1 Inkl. Minderheitenanteile. 2 Anpassung um latente Steuern (TEUR +69.343; Vorjahr: TEUR +67.250), Finanzinstrumente (TEUR 0; Vorjahr: TEUR -2.909) und IFRS 5 Vermögenswerte und Schulden (TEUR –61.344; Vorjahr: TEUR –397.074). 3 Vorjahresbeträge 31.12.2022 angepasst. Erläuterungen zur Bilanz 13. Geschäfts- oder Firmenwert Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus der Konsolidierung der GEG-Gruppe und der RLI. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte im Geschäftsjahr auf der Basis geschätzter aus der Planung abgeleiteter zukünftiger Cashflows (Value in Use) derjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Diese Planung basiert auf einem Planungshorizont von drei Jahren abgeleitet aus dem aktuellen Budget des Managements. Der Planung liegen bestehende vertragliche Vereinbarungen bzw. Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Transaktionen für vergleichbare zukünftige Sachverhalte zugrunde. Für die Abzinsung der Zahlungsströme im Detailplanungszeitraum wendeten wir einen mittels Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleiteten Kapitalkostensatz nach Steuern von durchgängig 8,0 % an. Der Durchschnitt des korrespondierenden Kapitalkostensatzes vor Steuern betrug 8,0 %. Am Ende des Detailplanungszeitraums schließt sich für die Jahre ab 2027 eine übergeleitete ewige Rente an, die auf Basis des CAPM mit einem Kapitalkostensatz von 7,0 % (nach Steuern, nach Wachstumsrate) abgezinst wurde. Bei der ewigen Rente liegt der Berechnung eine nachhaltige, durchschnittliche Wachstumsrate von 1,0 % zu Grunde. Bei der Abzinsung berücksichtigen wir die Wachstumsrate als Abschlag auf den Kapitalkostensatz. Wir beobachten und aktualisieren die für den Werthaltigkeitstest maßgeblichen technischen, marktbezogenen, ökonomischen sowie gesetzlichen Parameter und Rahmenbedingungen kontinuierlich. Dabei haben sich im Geschäftsjahr keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch der zum Bilanzstichtag durchgeführte Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte führte zu keiner außerplanmäßigen Abschreibung. Hierbei wird der höhere Wert aus Marktwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) gegenübergestellt, zu der die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet werden. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte des Geschäftsjahres hätte ein Rückgang der zugrunde gelegten Asset Management Fees um 15 % zu einer Reduzierung des Nutzungswerts in Höhe von ca. – 44,2 Mio. Euro geführt und keine Wertminderung nach sich gezogen. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um + 0,5 % hätte zu einer Reduzierung des Nutzungswerts von ca. – 34,5 Mio. Euro geführt und ebenfalls zu keiner Wertminderung geführt, da der Nutzungswert signifikant über dem Buchwert der ZGE liegt. 14. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Anschaffungskosten | ||
| Stand 01.01. | 3.982.733 | 2.035.208 |
| Zugänge aus Erwerb | 23.926 | 2.425.514 |
| Zugänge aus Erweiterungsinvestitionen | 47.089 | 52.004 |
| Klassifizierung „als zur Veräußerung gehalten“ | – 160.718 | – 371.578 |
| Abgänge | – 116.199 | – 158.415 |
| Stand 31.12. | 3.776.831 | 3.982.733 |
| Abschreibungen | ||
| Stand 01.01. | 309.483 | 278.548 |
| Zugänge | 129.547 | 59.970 |
| Klassifizierung „als zur Veräußerung gehalten“ | – 30.041 | – 23.322 |
| Abgänge | – 30.714 | – 5.713 |
| Stand 31.12. | 378.275 | 309.483 |
| Buchwert 01.01. | 3.673.250 | 1.756.660 |
| Buchwert 31.12. | 3.398.556 | 3.673.250 |
| Beizulegender Zeitwert 1 | 3.641.609 | 4.451.901 |
1 Inkl. Minderheitenanteile und IFRS-5-Immobilien. Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte gem. IAS 40.79 in Verbindung mit IFRS 13.93(a), (b) und 13.97 der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2023 dargestellt:
| in TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2023 | Notierte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte (Stufe 1) | Wesentliche andere beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 2) | Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 3) |
| Gewerbliche Immobilien in Deutschland | 3.641.609 | 3.641.609 |
Auf der Stufe 3 angewandte Bewertungsmethoden Die ermittelten beizulegenden Zeitwerte (Nettowert, nach Abzug von Transaktionskosten) basieren vollständig auf den Ergebnissen der zu diesem Zweck beauftragten unabhängigen Gutachter Cushman & Wakefield, CBRE, Knight Frank und ENA Experts, die eine Bewertung nach den International Valuation Standards vorgenommen haben. Hierbei sollen möglichst marktnahe Bewertungsparameter als Inputfaktoren herangezogen werden. Trotz der Berücksichtigung einiger beobachteter Markt-Inputfaktoren, die der Stufe 2 entsprechen, sind im Ergebnis die beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 zuzuordnen. Die Bemessung der Marktwerte stützt sich auf eine Barwertberechnung (Discounted Cashflow-Methode). Im Allgemeinen wurde eine Cashflow-Periode von zehn Jahren angenommen, an deren Ende der Verkauf der Immobilie unterstellt wird. Der für die Bewertung angesetzte Diskontierungssatz setzt sich aus einer risikofreien Rate, die sich aus der durchschnittlichen Umlaufrendite von langfristigen festverzinslichen Bundesanleihen ableiten lässt, sowie einer immobilienspezifischen Risikoprämie zusammen, die die eingeschränkte Fungibilität von Immobilieninvestitionen im Verhältnis zu fungibleren Anlageformen wie Aktien oder Renten widerspiegelt. Die in Ansatz gebrachte durchschnittliche Umlaufrendite betrug 0,42 % bzw. 0,70 % (2022: 0,60 %). Die immobilienspezifische Risikoprämie lag in einer Spannbreite von 3,00 % bis 6,80 % (2022: 2,60 % bis 6,40 %). Der Diskontierungssatz betrug 3,70 % bis 7,50 % (2022: 2,90 % bis 8,35 %). Der für die Endwertkapitalisierung angesetzte Zinssatz entspricht der im heutigen Immobilienkapitalmarkt zu beobachtenden Verzinsung plus einem objektbezogenen Risikoaufschlag. In Abhängigkeit der Qualität, Lage und Struktur der Objekte variieren die angesetzten Kapitalisierungsraten zwischen 3,25 % und 7,50 % (2022: 2,90 % und 7,85 %). Für die Durchführung von Impairment-Tests auf Investment Properties gemäß IAS 36 werden die Buchwerte der Immobilien, mit Ausnahme der „als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ klassifizierten Immobilien, dem höheren Wert aus Marktwert und den aus den Verkehrswerten abgeleiteten Nutzungswerten (Value-in-Use) der Objekte gegenübergestellt. Der Vergleich erfolgt ausgehend von den Bruttoverkehrswerten, d. h. ohne die Transaktionskosten, die im Falle von tatsächlichen Veräußerungen anfallen können. Darüber hinaus sind bei der Ermittlung der Vergleichswerte unternehmensindividuelle Parameter verwendet worden, welche den Nutzungswert der Immobilien innerhalb der unternehmerischen Verwendung berücksichtigen. Hier fallen insbesondere der Verbleib der Immobilie im Konzern, die sich daraus ergebenden prognostizierten Cashflows und die aufgrund unseres konzerneigenen Assetmanagements gegenüber der Standardbewertung reduzierten Verwaltungskosten ins Gewicht. Im Weiteren erfolgte die Ermittlung eines sachgerechten vermögenswertspezifischen Kapitalisierungszinssatzes nach den Kriterien des IAS 36 A17. Neben der bereits im Risiko- und Chancenbericht (ab → Seite 85 im zusammengefassten Lagebericht) dargestellten Sensitivitätsanalyse für die Zeitwerte haben wir eine Sensitivitätsberechnung für die Nutzungswerte der Immobilien vorgenommen, um so Auswirkungen von potenziellen Zinsschwankungen besser beurteilen zu können. Daraus ergab sich folgendes Ergebnis: Sollten sich die Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssätze aufgrund der gesamtwirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Situation um 25 Basispunkte erhöhen, würde der Nutzungswert um 266,6 Mio. Euro sinken. Sinken die Zinssätze in gleichlautender Höhe, würde sich der Nutzungswert um 303,6 Mio. Euro erhöhen. In den Anschaffungskosten zum 31. Dezember 2023 sind wie auch im Vorjahr keine Fremdkapitalzinsen enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Konzern bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und keine vertraglichen Verpflichtungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu erstellen oder zu entwickeln. Aus aktuellen vertraglichen Vereinbarungen ergeben sich gegenüber unseren Mietern für die Jahre 2024 und 2025 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro), Bestellobligo aus Investitionsvorhaben 16,6 Mio. Euro (Vorjahr: 33,3 Mio. Euro) und aus Kaufverträgen 50,9 Mio. Euro (Vorjahr: 69,1 Mio. Euro). 15. Sachanlagen
| in TEUR | Immobilien | BGA | Nutzungs- rechte | 2023 Summe | 2022 Summe |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 01.01. | 11.347 | 10.005 | 12.036 | 33.388 | 22.649 |
| Zugänge | 0 | 280 | 29.602 | 29.882 | 11.796 |
| Abgänge | 0 | 0 | – 10.931 | – 10.931 | – 1.057 |
| Stand 31.12. | 11.347 | 10.285 | 30.707 | 52.339 | 33.388 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01. | 294 | 4.085 | 8.365 | 12.744 | 10.129 |
| Zugänge | 168 | 744 | 3.197 | 4.109 | 3.618 |
| Abgänge | 0 | 0 | – 9.956 | – 9.956 | – 1.003 |
| Stand 31.12. | 462 | 4.829 | 1.606 | 6.897 | 12.744 |
| Buchwert 01.01. | 11.053 | 5.920 | 3.671 | 20.644 | 12.520 |
| Buchwert 31.12. | 10.885 | 5.456 | 29.101 | 45.442 | 20.644 |
Hierin enthalten sind folgende Nutzungsrechte gemäß IFRS 16:
| in TEUR | Gebäude | Fahrzeuge | BuG | 2023 Summe |
| Anschaffungskosten | ||||
| Stand 01.01. | 10.481 | 931 | 624 | 12.036 |
| Zugänge | 28.362 | 635 | 605 | 29.602 |
| Abgänge | – 10.187 | – 623 | – 121 | – 10.931 |
| Stand 31.12. | 28.656 | 943 | 1.108 | 30.707 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01. | 7.689 | 558 | 118 | 8.365 |
| Zugänge | 2.576 | 393 | 228 | 3.197 |
| Abgänge | – 9.224 | – 623 | – 109 | – 9.956 |
| Stand 31.12. | 1.041 | 328 | 237 | 1.606 |
| Buchwert 01.01. | 2.792 | 373 | 506 | 3.671 |
| Buchwert 31.12. | 27.615 | 615 | 871 | 29.101 |
| Anzahl Nutzungsrechte | 6 | 41 | 13 | |
| Bandbreite Restlaufzeiten (Monate) | 3 – 116 | 0 – 35 | 7 – 63 |
- Anteile an assoziierten Unternehmen In der nachfolgenden Tabelle werden die assoziierten Unternehmen zum 31. Dezember 2023 aufgeführt. An den unten aufgeführten Unternehmen hält Branicks unmittelbar Kapital- bzw. Stimmrechtsanteile.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Stimm- rechts- anteil | Buchwert | Stimm- rechts- anteil | Buchwert |
| Beteiligungen an: | ||||
| DIC Office Balance I (Fonds) | 12,5 % | 4.576 | 12,5 % | 4.615 |
| DIC Office Balance II (Fonds) | 0,0 % | 9.935 | 0,0 % | 9.614 |
| DIC Office Balance III (Fonds) | 5,9 % | 2.657 | 5,9 % | 2.825 |
| DIC Office Balance IV (Fonds) | 6,8 % | 3.172 | 6,3 % | 3.130 |
| DIC Office Balance V (Fonds) | 5,6 % | 2.958 | 5,6 % | 2.892 |
| DIC Retail Balance I (Fonds) | 8,3 % | 5.346 | 11,9 % | 5.483 |
| DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG | 40,0 % | 12.172 | 40,0 % | 26.391 |
| Realogis Holding GmbH | 25,0 % | 8.210 | 25,0 % | 8.710 |
| KHI Immoblien GmbH | 41,7 % | 18.914 | 41,7 % | 15.164 |
| GEG Public Infrastructure IV 1 | 78,5 % | 61.397 | 77,1 % | 67.964 |
| BHB Brauholding AG | 34,2 % | 2.817 | ||
| Übrige | 1 | |||
| Summe | 129.337 | 149.606 |
1 Im Vorjahr unter IFRS 5 ausgewiesen wegen Veräußerungsabsicht. Wesentliche assoziierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12.2 sind DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG, DIC Office Balance I, DIC Office Balance II, DIC Office Balance III, DIC Office Balance IV, DIC Office Balance V, DIC Retail Balance I und GEG Public Infrastructure IV. Der Konzern ist mit 8,5 % (DIC Office Balance I), 3,6 % (DIC Office Balance II), 1,6 % (DIC Office Balance III), 1,6 % (DIC Office Balance IV), 4,8 % (DIC Retail Balance I), 0,5 % (DIC Office Balance V) am Kapital des Sondervermögens bzw. am Kapital diverser Fondsobjektgesellschaften und damit direkt und indirekt am Fonds beteiligt. Er hat aufgrund des Vorsitzes sowie der Stimmrechtsregelung im Anlageausschuss sowie durch das vertragliche Recht, das Asset- und Propertymanagement sowie die Geschäftsführung für die Fondsobjektgesellschaften durchzuführen, maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen. Der Konzern ist des Weiteren mit 78,3 % am Kapital des Sondervermögens GEG Public Infrastructure IV beteiligt, jedoch liegt keine Kontrolle aufgrund der vertraglichen Regelungen des Fonds vor. Aufgrund der Höhe der Beteiligung liegt maßgeblicher Einfluss vor. Die zusammenfassenden Finanzinformationen hinsichtlich der wesentlichen assoziierten Unternehmen des Konzerns sind unten stehend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beiträgen der in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschlüsse der Unternehmen (für Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode vom Konzern entsprechend angepasst).
| in TEUR | DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG | DIC Office Balance I | DIC Office Balance II | DIC Office Balance III | DIC Office Balance IV | DIC Retail Balance I | DIC Office Balance V | GEG Public Infrastructure IV | Gesamt 2023 | Gesamt 2022 |
| Vermögenswerte | 299.560 | 168.695 | 392.451 | 173.195 | 194.910 | 100.295 | 228.793 | 80.373 | 1.638.272 | 1.685.936 |
| Schulden | 254.130 | 83.121 | 112.827 | 5.196 | 45.480 | 16.289 | 80.355 | 1.960 | 599.358 | 591.697 |
| Nettovermögen | 45.430 | 85.574 | 279.624 | 167.999 | 149.430 | 84.006 | 148.438 | 78.413 | 1.038.914 | 1.094.239 |
| Erträge | 10.414 | 11.850 | 4.368 | 7.529 | 8.736 | 8.862 | 4.852 | 75 | 56.686 | 77.512 |
| Aufwendungen | 13.715 | 9.180 | 2.827 | 883 | 2.949 | 1.433 | 2.699 | 186 | 33.872 | 42.151 |
| Jahresergebnis | – 3.301 | 2.670 | 1.541 | 6.646 | 5.787 | 7.429 | 2.153 | – 111 | 22.814 | 35.361 |
- Ausleihungen an nahestehende Unternehmen Die Ausleihungen an nahestehende Unternehmen betreffen die langfristigen Darlehen an unten aufgelistete nahestehende Unternehmen. Hinsichtlich der Beschreibung der Konditionen verweisen wir auf die Angaben im Kapitel „Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Unternehmen“ auf → Seite 165 ff.
| in TEUR | IAS 24.9 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| MainTor GmbH | b (ii) | 62.952 | 58.641 |
| DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG | b (ii) | 32.859 | 30.638 |
| Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA | b (ii) | 18.736 | 17.593 |
| Summe | 114.547 | 106.872 |
- Beteiligungen In den Beteiligungen sind neben der Beteiligung an der DIC Opportunistic GmbH in Höhe von 67.536 TEUR (Vorjahr: 72.163 TEUR) auch Minderheitenbeteiligungen an den Investmentvehikeln des Segments Institutional Business in Höhe von 31.500 TEUR (Vorjahr: 30.386 TEUR) enthalten. Alle Beteiligungen sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt.
- Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen die im Rahmen der Erwerbe der GEG-Gruppe und der RLI zugegangenen Dienstleistungsverträge bzw. Markenrechte sowie Software für Buchhaltungs-, Konsolidierungs- und Officeprogramme.
| in TEUR | IT-Software, Lizenzen | Dienst- leistungs- verträge | Marke | 2023 | 2022 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 01.01. | 5.136 | 56.071 | 2.492 | 63.699 | 61.418 |
| Zugänge | 5 | 0 | 0 | 5 | 2.281 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12. | 5.141 | 56.071 | 2.492 | 63.704 | 63.699 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01. | 3.852 | 19.441 | 625 | 23.918 | 16.995 |
| Zugänge | 367 | 5.781 | 155 | 6.303 | 6.923 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12. | 4.219 | 25.222 | 780 | 30.221 | 23.918 |
| Buchwert 01.01. | 1.284 | 36.630 | 1.867 | 39.781 | 44.423 |
| Buchwert 31.12. | 922 | 30.849 | 1.712 | 33.483 | 39.781 |
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es handelt sich in erster Linie um Forderungen aus Mieten, Betriebs- und Nebenkosten sowie Immobilienverwaltergebühren. Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die Erläuterung der erwarteten Kreditausfälle bzw. Wertminderungen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Ausfallrisiko unserer Berichterstattung zum Risikomanagement.
- Forderungen und Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen Die Forderungen resultieren vornehmlich aus Darlehensgewährungen. Die Darlehen werden mit 6,0 % bis 7,25 % pro Jahr verzinst. Darüber hinaus werden Forderungen aus gegenüber nahestehenden Unternehmen erbrachten Dienstleistungen in dieser Position ausgewiesen. Detaillierte Angaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im entsprechenden Kapitel „Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ auf → Seite 165 ff. dargestellt. Der Bilanzausweis betrifft:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||
| in TEUR | IAS 24.9 | Forde- rungen | Verbind- lich- keiten | Forde- rungen | Verbind- lich- keiten |
| MainTor GmbH | b (ii) | 5.016 | 12.477 | ||
| DIC Opportunistic GmbH | b (ii) | 15.829 | 11.666 | ||
| DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG | b (ii) | 4.855 | |||
| Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG | b (ii) | 1.274 | 1.353 | ||
| Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA | b (ii) | 1.373 | 1.371 | 1.319 | 1.476 |
| DIC Office Balance II (Fonds) | b (ii) | 61 | |||
| DIC Office Balance III (Fonds) | b (ii) | 276 | 269 | ||
| DIC Office Balance IV (Fonds) | b (ii) | 63 | 197 | ||
| DIC Retail Balance I (Fonds) | b (ii) | 101 | 466 | ||
| DIC Office Balance V (Fonds) | b (ii) | 190 | 218 | ||
| DIC MainTor Porta GmbH | b (ii) | 67 | 217 | ||
| Sonstige | b (ii) | 386 | 262 | 444 | 352 |
| Summe | 19.559 | 6.649 | 16.210 | 19.160 |
- Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Ausweis betrifft anrechenbare Steuern und Rückforderungen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer.
- Sonstige Forderungen
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Darlehen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anteilsscheinen | 85.522 | 0 |
| Forderungen aus noch nicht abgerechneten Leistungen | 12.195 | 55.890 |
| Kautionen | 5.376 | 5.122 |
| Forderungen „Mietfreie Zeit“ | 3.870 | 4.033 |
| Forderungen aus Versicherungsentschädigungen | 2.955 | 2.615 |
| Umsatzsteuer | 2.711 | 12.934 |
| Rückforderung Sondertilgungen | 0 | 1.081 |
| Übrige | 6.427 | 5.362 |
| Summe | 119.056 | 87.037 |
- Sonstige Vermögenswerte Der Posten berücksichtigt im Wesentlichen Erlösabgrenzungen im Segment Institutional Business in Höhe von 14.026 TEUR (Vorjahr: 14.846 TEUR).
- Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand Von dem bestehenden Guthaben unterliegen 186.908 TEUR (Vorjahr: 7.921 TEUR) kurzfristigen Verfügungsbeschränkungen über den Bilanzstichtag hinaus. Davon sind 129.226 TEUR zur kurzfristigen Begleichung von Darlehensverbindlichkeiten vorgesehen.
- Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Die Position „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ beinhaltet Immobilien, Anteile an Investmentprodukten des Segments Institutional Business, die im Laufe des nächsten Jahres veräußert werden bzw. übergehen sollen. Im Zusammenhang mit der Position „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ des Vorjahres entstanden 2023 Gewinne in Höhe von 2.825 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
- Eigenkapital a. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 83.565.510,00 Euro (Vorjahr: 83.152.366,00 Euro) besteht aus 83.565.510 (Vorjahr: 83.152.366) auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stammaktien (Stückaktien). Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. b. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. März 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 16.372.232,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 unter Gewährung eines Bezugsrechts an die Aktionäre im April 2023 beträgt das Genehmigte Kapital 2022 zum Bilanzstichtag noch 15.959.088,00 Euro. Den Aktionären ist bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
- wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt;
- soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand hat von der vorstehend dargestellten Ermächtigung zum 31. Dezember 2023 keinen Gebrauch gemacht. c. Bedingtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. März 2027 einmalig oder mehrmals auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 600.000.000,00 Euro zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Optionspflicht) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16.372.232,00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen,
- für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;
- sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- oder Optionsrecht (auch mit einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht) auf Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungpflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, oder
- soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten, die zuvor von der Gesellschaft oder von Gesellschaften ausgegeben wurden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Die Anleiheemissionen können in Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist. Das Umtauschverhältnis kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann gegebenenfalls eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Wandelanleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) vorsehen. Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft bzw. des die Schuldverschreibung begebenden Konzernunternehmens vorsehen, den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Die Anleihebedingungen können ferner jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung nach Wahl der Gesellschaft bzw. des die Schuldverschreibung begebenden Konzernunternehmens auch eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft bzw. das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern (auch teilweise) einen Geldbetrag zahlt. Zur Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. März 2022 bis zum 23. März 2027 begeben werden, wurde das Grundkapital durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 um bis zu 16.372.232,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 16.372.232 neuen auf den Namen lautenden Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Der Vorstand hat von der vorstehend dargestellten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht. d. Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf von Aktien Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. März 2022 ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. März 2027 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden: (i) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. (ii) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. (iii) Die Aktien können gegen Sachleistung, insbesondere im Zusammenhang von Zusammenschlüssen von Unternehmen, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft veräußert werden. (iv) Die Aktien können zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend) verwendet werden, im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung von Dividendenansprüchen der Aktionäre eingesetzt werden. (v) Die Aktien können verwendet werden, um Bezugs- und Umtauschrechte zu erfüllen, die aufgrund der Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen entstehen, die von der Gesellschaft oder einer der Konzerngesellschaften, an denen die DIC Asset AG (jetzt: Branicks Group AG) unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ausgegeben werden. Zum 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft über keine eigenen Aktien. Sie hat von der vorstehend dargestellten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. e. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 914.800 TEUR (Vorjahr: 912.716 TEUR). Sie enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Kapitalerhöhung im Zuge der Aktiendividende im April 2023. f. Hedging-Rücklage Die Rücklage bildete die ergebnisneutralen Effekte aus dem Hedge-Accounting ab. g. Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Finanzinstrumente Die Rücklage bildet den Bewertungseffekt aus den zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Beteiligungen ab, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Finanzinstrumente ausgewiesen werden. h. Bilanzgewinn Die Überleitung vom Konzernjahresergebnis und sonstigen Ergebnis zum Konzernbilanzgewinn ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Gewinnvortrag | 186.593 | 144.380 |
| Konzernjahresergebnis | – 70.699 | 42.858 |
| Gewinnausschüttung | – 62.364 | – 61.396 |
| Gewinnanteile Konzernfremder | 4.739 | – 11.834 |
| Veränderung Minderheitenanteile 1 | – 4.508 | 72.585 |
| Konzernbilanzgewinn | 53.761 | 186.593 |
| davon Gewinne/Verluste aus der Gewinn- und Verlustrechnung | 3.298 | 63.535 |
| davon Gewinne aus dem sonstigen Ergebnis | 50.463 | 50.473 |
1 Vergleiche Text unter Erläuterungen zur Bilanz Nr. 27i. Die Gewinnausschüttung umfasste für das Jahr 2022 0,75 Euro pro Aktie und für das Jahr 2021 0,75 Euro pro Aktie. i. Minderheitenanteile Die Behandlung von Transaktionen mit Bezug zu nichtbeherrschenden Anteilen und insbesondere der Sacheinlage in die VIB Vermögen AG aus dem Vorjahr wurde entsprechend der in der Literatur vorherrschenden Meinung angepasst. Der Anteil der Minderheitsaktionäre reduziert sich dadurch im Vorjahr um 72,6 Mio. Euro, während sich das den Konzernaktionären zuzurechnende Eigenkapital entsprechend erhöht. Diese geänderte Abbildung ist nicht wesentlich für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Branicks-Gruppe und hätte auch in laufender Rechnung erfasst werden können, wurde aber aus Gründen der Klarheit und Transparenz retrospektiv angepasst. Es ergaben sich hieraus keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Earnings per share. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aktien an der VIB Vermögen AG für 10.200 TEUR von Minderheiten erworben. Daraus ergibt sich eine Reduktion der Minderheitenanteile in Höhe von 9.185 TEUR. Die Beteiligungsquote an der VIB Vermögen AG erhöhte sich auf 68,75 %. 28. Verzinsliche Finanzschulden
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Buchwert | Zeitwert | Buchwert | Zeitwert 1 |
| Langfristige (> 1 Jahr) verzinsliche Finanzschulden | ||||
| Variabel verzinsliche Finanzschulden | 304.207 | 306.168 | 666.308 | 667.883 |
| Festverzinsliche Finanzschulden | 2.011.916 | 1.698.347 | 2.031.285 | 1.657.899 |
| 2.316.123 | 2.004.515 | 2.697.593 | 2.325.782 | |
| Kurzfristige (< 1 Jahr) verzinsliche Finanzschulden | ||||
| Variabel verzinsliche Finanzschulden | 330.790 | 331.467 | 81.648 | 82.461 |
| Festverzinsliche Finanzschulden | 327.278 | 316.578 | 359.196 | 348.761 |
| 658.068 | 648.045 | 440.844 | 431.222 | |
| Summe | 2.974.191 | 2.652.560 | 3.138.437 | 2.757.004 |
1 Vorjahresbeträge Zeitwert 31.12.2022 angepasst. Die Zeitwerte der festverzinslichen Finanzschulden basieren auf diskontierten Cashflows, die mit Zinssätzen aus der Zinsstrukturkurve per 31. Dezember 2023 ermittelt wurden. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte bei den Finanzinstrumenten wurde ein individueller Risikoaufschlag eingesetzt. Die Fristigkeiten der variablen und festverzinslichen Finanzschulden stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
| in TEUR | Gesamte variabel verzinsliche Finanz- schulden | Gesamte festver- zinsliche Finanz- schulden | Gewichteter Zinssatz (festverzins- liche Finanz- schulden) | Gesamte variabel verzinsliche Finanz- schulden | Gesamte festver- zinsliche Finanz- schulden | Gewichteter Zinssatz (festverzins- liche Finanz- schulden) |
| < 1 Jahr | 330.790 | 327.278 | 1,42 % | 81.648 | 359.196 | 3,02 % |
| 1 – 5 Jahre | 209.831 | 1.388.879 | 1,71 % | 655.880 | 1.191.437 | 1,82 % |
| > 5 Jahre | 94.376 | 623.037 | 3,76 % | 10.428 | 839.948 | 1,39 % |
| Summe | 634.997 | 2.339.194 | 747.956 | 2.390.581 |
Bei den variabel verzinslichen Finanzschulden erfolgte eine laufende Zinsanpassung. Die Zinsanpassungstermine basieren auf dem 1-, 3- bzw. 6-Monats-Euribor zuzüglich einer durchschnittlichen Marge. Die variablen Finanzschulden, die u. a. die Brückenfinanzierung enthalten, werden mit einem Durchschnittszins von 6,69 % (Vorjahr: 4,45 %) und die festverzinslichen Finanzschulden mit einem Durchschnittszins von rund 2,31 % (Vorjahr: 1,74 %) verzinst. Die im September 2021 begebene Anleihe über nominal 400 Mio. Euro notierte zum Jahresende 2023 mit 38,0 %. Die im Oktober 2018 mit einem Nominalvolumen von 150 Mio. Euro begebene Anleihe wurde am 2. Oktober 2023 planmäßig zurückgeführt. Die verzinslichen Finanzschulden sind mit Ausnahme unserer Unternehmensanleihe in Höhe von 394.654 TEUR (Vorjahr: 542.199 TEUR) und kurzfristigen Verbindlichkeiten bzw. den Schuldscheindarlehen von 820.987 TEUR (Vorjahr: 1.011.565 TEUR) durch Grundschulden besichert. 29. Derivate Zum Bilanzstichtag bestanden keine (Vorjahr: zwei) derivative Finanzinstrumente:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Nominal | Zeitwert | Nominal | Zeitwert |
| Passiva | ||||
| Zinssicherungskontrakte (Swaps) | 0 | 0 | 75 | 1 |
| Zinssicherungskontrakte (Swaption) | 0 | 0 | 380.000 | 13.509 |
Grundsätzlich werden Verträge über derivative Finanzinstrumente nur mit Großbanken abgeschlossen, um Bonitätsrisiken so gering wie möglich zu halten. Im Vorjahr waren positive Marktwerte nach Abzug von latenten Steuern in Höhe von 20 TEUR im Eigenkapital abgegrenzt. Die Zinssicherungskontrakte hatten im Vorjahr Restlaufzeiten zwischen zwei und sechs Monaten. In der Hedging Rücklage werden Wertänderungseffekte aus einem im Geschäftsjahr 2021 ausgelaufenen Derivat in Höhe von – 675 TEUR (Vorjahr: – 810 TEUR) für die Sicherung zukünftiger Zahlungsströme erfasst sowie + 1.029 TEUR für die im Geschäftsjahr 2023 ausgelaufene Swaption.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Nominal | Zeitwert | Nominal | Zeitwert |
| Laufzeit ≤ 1 Jahr | 0 | 0 | 380.075 | 13.510 |
| Laufzeit > 1 Jahr | 0 | 0 | 0 | 0 |
Es ergaben sich folgende Auswirkungen im Geschäftsjahr:
| 31.12.2023 | ||||
| in TEUR | Nominal- volumen | Buchwert | Wert- änderung | Bilanz- posten |
| Art des Sicherungsgeschäfts | ||||
| Zinssicherungskontrakte (Swaps) | 75 | 0 | 1 | Derivate |
| Zinssicherungskontrakte (Swaption) | 380.000 | 0 | 13.509 | Derivate |
Im Vorjahr ergaben sich die folgenden Auswirkungen aus dem Sicherungsgeschäft:
| 31.12.2022 | ||||
| in TEUR | Nominal- volumen | Buchwert | Wert- änderung | Bilanz- posten |
| Art des Sicherungsgeschäfts | ||||
| Zinssicherungskontrakte (Swaps) | 75 | 1 | 4 | Derivate |
| Zinssicherungskontrakte (Swaption) | 380.000 | 13.509 | 13.509 | Derivate |
Die effektiven Wertänderungen aus den Sicherungsgeschäften werden erfolgsneutral in den zugehörigen Positionen im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen. Die Swaption ist im Geschäftsjahr 2023 ausgelaufen. Die seit der Sicherungsbeziehung bestehende Wertveränderung wurde in der Heding Rücklage erfasst und beträgt zum Bilanzstichtag 2023 1.029 TEUR. Zum Vorjahres Bilanzstichtag bestand keine Sicherungsbeziehung, daher wurde die Wertänderung entsprechend direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (2.909 TEUR). Es ergeben sich folgende Auswirkungen aus den gesicherten Grundgeschäften:
| in TEUR | Buchwert | Bilanz- posten | Wert- änderung im aktuellen Geschäftsjahr | Kumulierte Wert- änderungen |
| Art des Grundgeschäfts | ||||
| Darlehen | 75 | Verzinsliche Finanz- schulden | 0 | 0 |
Für einen Zinssicherungskontrakt über ein Nominalvolumen von 380.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr ein Darlehen in gleicher Höhe aufgenommen und damit die Sicherungsbziehung hergestellt. Mittels Cash-Settlement hat man den Zinssicherungskontrakt anschließend auslaufen lassen und weist den entsprechenden Wertänderungseffekt in die Hedging Rücklage aus. Im Vorjahr ergaben sich die folgenden Auswirkungen aus dem gesicherten Grundgeschäft:
| in TEUR | Buchwert | Bilanz- posten | Wert- änderung im Geschäftsjahr | Kumulierte Wert- änderungen |
| Art des Grundgeschäfts | ||||
| Darlehen | 75 | Verzinsliche Finanz- schulden | 0 | 0 |
Es wurden im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr keine Unwirksamkeiten aus Hedging-Beziehungen erfasst, die in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen wären. 30. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die Zusagen für eine leistungsorientierte betriebliche Altersversorgung an anspruchsberechtigte Personen und deren Hinterbliebene. Die Pensionsverpflichtungen basieren auf einzelvertraglichen Versorgungszusagen. Die begünstigten Personen haben in der Regel Anspruch auf eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige feste Alters- und Invalidenrente bei Erreichen des Ruhestandalters von 63 Jahren. Sonstige Leistungen sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Die Renten sind wertgesichert. Planvermögen im Sinne des IAS 19 existiert nicht. Die in der Bilanz ausgewiesene Summe aus der Verpflichtung des Konzerns durch Altersversorgungspläne in Höhe von 3.070 TEUR (Vorjahr: 3.192 TEUR) entspricht dem Anwartschaftsbarwert. Der nach der „projected unit credit method“ zu ermittelnde versicherungsmathematische Sollwert der Pensionsverpflichtung ist der „present value of the defined benefit obligation“ (DBO), der dem Barwert der zum Bewertungsstichtag erdienten und somit vergangenen Berichtsperioden zuzurechnenden Anwartschaften entspricht. Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich folgendermaßen entwickelt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Stand 01.01. (Vorjahr 01.04.) | 3.192 | 3.496 |
| Neu erworbene Versorgungsansprüche | 0 | 649 |
| Zinsaufwand | – 34 | 45 |
| Gezahlte Renten | – 121 | – 115 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | ||
| – aufgrund von Änderungen demografischer Annahmen | 0 | 0 |
| – aufgrund von Änderungen finanzieller Annahmen | 5 | – 1.149 |
| – aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | 28 | 266 |
| Stand 31.12. | 3.070 | 3.192 |
Kalkulierte versicherungsmathematische Prämissen:
| 2023 | 2022 | |
| Diskontierungszins | 3,40 % – 3,59 % | 3,42 % – 3,57 % |
| Rententrend | 2,00 % – 2,50 % | 1,75 % – 2,00 % |
Als Sterbetafeln wurden die überarbeiteten Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Gehaltstrend wurde – wie auch die Fluktuationswahrscheinlichkeit – mit 0,0 % angesetzt. Eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2023 führt zu folgenden Ergebnissen: * Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt führt zu einem Rückgang der DBO um 384 TEUR sowie zu einer Erhöhung des Zinsaufwands um 125 TEUR. Eine Verminderung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt führt zu einer Erhöhung der DBO um 479 TEUR sowie zu einer Minderung des Zinsaufwands um 93 TEUR. * Eine Erhöhung der Rentensteigerung um einen Prozentpunkt führt zu einer Erhöhung der DBO um 380 TEUR sowie zu einer Erhöhung des Zinsaufwands um 126 TEUR. Eine Verminderung der Rentensteigerung um einen Prozentpunkt führt zu einer Verringerung der DBO um 319 TEUR sowie zu einer Erhöhung des Zinsaufwands um 101 TEUR. Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Innerhalb der nächsten 12 Monate | 120 | 118 |
| Zwischen 2 und 5 Jahren | 613 | 510 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 197 | 986 |
| Über 10 Jahre | 2.140 | 1.578 |
| Erwartete Auszahlungen | 3.070 | 3.192 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums 7 Jahre (Vorjahr: 7). 31. Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten Die Leasingverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 24.856 | 1.033 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 4.463 | 2.635 |
| Summe der Leasingverbindlichkeiten | 29.319 | 3.668 |
Nennenswerte Leasingverbindlichkeit für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit einem geringen Wert, die nicht einbezogen wurden, bestanden nicht. Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten werden unter der Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen für das Geschäftsjahr 2023 betrug 3.579 TEUR (Vorjahr: 2.900 TEUR). Darin enthalten sind Tilgungszahlungen in Höhe von 3.084 TEUR (Vorjahr: 2.786 TEUR) sowie Zinszahlungen in Höhe von 495 TEUR (Vorjahr: 116 TEUR). In der nachfolgenden Tabelle ist die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten dargestellt. Bei den Beträgen handelt es sich um die undiskontierten Leasingraten und nicht um die in der Bilanz angesetzten Barwerte der Leasingverbindlichkeiten.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| < 1 Jahr | 4.571 | 2.686 |
| 1 – 5 Jahre | 15.209 | 1.074 |
| > 5 Jahre | 16.632 | 0 |
| Summe | 36.412 | 3.760 |
Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen eingegangene aber noch nicht begonnene Leasingverhältnisse. 32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.380 TEUR (Vorjahr: 4.870 TEUR) resultieren in Höhe von 801 TEUR (Vorjahr: 648 TEUR) aus Nebenkostenabgrenzungen sowie aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. 33. Verbindlichkeiten aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Gewerbesteuer | 23.693 | 24.361 |
| Körperschaftsteuer | 3.265 | 9.177 |
| Summe | 26.958 | 33.538 |
- Sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Ausstehende Rechnungen | 29.402 | 25.162 |
| Kautionen | 5.111 | 5.066 |
| Tantiemen | 4.801 | 6.774 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 4.463 | 2.635 |
| Erhaltene Baukostenzuschüsse | 3.899 | 4.286 |
| Im Voraus bezahlte Mieten | 2.839 | 4.000 |
| Urlaubsvergütung und sonstige personalbezogene Aufwendungen | 1.948 | 2.467 |
| Sicherheitseinbehalte | 1.616 | 4.007 |
| Umsatzsteuer | 940 | 11.727 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 898 | 902 |
| Prüfungskosten | 707 | 630 |
| Steuerberatungskosten | 451 | 469 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 244 | 74 |
| Übrige | 5.249 | 5.372 |
| Summe | 62.568 | 73.571 |
In den ausstehenden Rechnungen sind unter anderem die Gutachterkosten für die jährliche Immobilienbewertung, Beraterkosten, sonstige Dienstleistungen und Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Der Konzern hat erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen in Form eines aktienkursorientierten Vergütungsmodells mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Die Vorstandsmitglieder und ehemaligen Vorstandsmitglieder halten Ende 2023 Optionen auf 720.000 (Vorjahr: 700.000) so genannte „virtuelle“ Aktien der Gesellschaft. Voraussetzung für die Ausübung dieser Optionen ist der Ablauf von drei bis fünf Dienstjahren als Vorstandsmitglied bei Branicks. Die Gesellschaft bewertet den beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 mit je 0,00 Euro bzw. 1,81 Euro für Sonja Wärntges, 0,00 Euro bzw. 1,51 Euro für Johannes von Mutius, 0,84 Euro für Torsten Doyen und 0,84 Euro für Christian Fritzsche. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Optionspreismodells. Die wesentlichen Parameter für das Bewertungsmodell sind der Aktienkurs am Bilanzstichtag in Höhe von 3,38 Euro (Vorjahr: 7,62 Euro), der Ausübungspreis von je 14,00 Euro für die Optionen von Sonja Wärntges, Johannes von Mutius, Torsten Doyen und Christian Fritzsche, die Standardabweichung der erwarteten Aktienkursrendite von 73,12 % (Vorjahr: 39,18 %), der laufzeitabhängige jährliche risikofreie Zinssatz von 2,87 % (Vorjahr: 2,87 %) sowie einem zusätzlichen werterhöhenden Faktor zwischen 1 und 3 abhängig vom Aktienkurs. Die Volatilität gemessen an der Standardabweichung der erwarteten Aktienkursrenditen basiert auf statistischen Analysen der täglichen Aktienkurse des letzten Jahres. Der Zeitwert aller gewährten Optionen für aktuelle Vorstandsmitglieder betrug zum Stichtag 194 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR). Insgesamt wurde die entsprechende Verbindlichkeit für Stock Option im Geschäftsjahr 2023 um 120 TEUR erhöht (Vorjahr: Erträge durch Auflösung in Höhe von 637 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen bestehen gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern. Sie stellen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen i. S. d. IAS 24.9 dar. Die Aufgliederung der Entgelte nach den Kriterien des IAS 24.9 erfolgt im Abschnitt „Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ auf → Seite 165 ff. Hinsichtlich der Angaben zu einzelnen Mitgliedern vgl. Ausführungen zu den Aufsichtsratsvergütungen im Vergütungsbericht. 35. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Aufgrund der kurzen Laufzeit der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der jeweilige beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die an einem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, wie z. B. Over-the-Counter-Derivate, wird anhand eines Bewertungsverfahrens (Discounted-Cashflow-Bewertung oder Optionspreismodell) unter Verwendung beobachtbarer Marktdaten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden ergibt sich als Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte, Wertansätze und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leiten diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Die für den Konzern maßgeblichen Bewertungskategorien nach IFRS 9 sind Financial assets at fair value through OCI (FVOCI), Financial assets at fair value through profit or loss (FVTPL), Financial assets measured at amortised cost (FAAC) sowie Financial liabilities measured at amortised cost (FLAC). Für die vom Konzern gehaltenen nicht börsennotierten Anteile an der DIC Opportunistic GmbH sowie die im Rahmen des Erwerbs der GEG erworbenen Beteiligungen liegen keine an einem aktiven Markt notierten Preise vor. Der beizulegende Zeitwert leitet sich aus dem indirekt gehaltenen Immobilien- und Aktienvermögen ab. Zum Bilanzstichtag ergaben sich Wertänderungen in Höhe von – 3.385 TEUR (Vorjahr: – 12.339 TEUR). Für die Bewertung des Immobilienvermögens verweisen wir auf → Seite 136 f.
| Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2023 | Wertansatz nach IFRS 9 | Fair Value 31.12.2023 | |||
| in TEUR | Fortgeführte Anschaffungs- kosten | Fair Value Erfolgswirksam | Fair Value Erfolgsneutral | |||
| Aktiva | ||||||
| Beteiligungen | FVOCI | 67.536 | 67.536 | 67.536 | ||
| Beteiligungen | FVTPL | 31.500 | 31.500 | 31.500 | ||
| Ausleihungen an nahestehende Unternehmen | FAAC | 114.547 | 114.547 | 114.547 | ||
| Forderungen aus dem Verkauf von Immobilien | FAAC | 4.289 | 4.289 | 4.289 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAAC | 22.559 | 22.559 | 22.559 | ||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | FAAC | 19.559 | 19.559 | 19.559 | ||
| Sonstige Forderungen | FAAC | 119.056 | 119.056 | 119.056 | ||
| Sonstige Vermögenswerte | FAAC | 17.387 | 17.387 | 17.387 | ||
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | FAAC | 345.550 | 345.550 | 345.550 | ||
| Summe | FAAC | 642.947 | 642.947 | 642.947 | ||
| Passiva | ||||||
| Unternehmensanleihe – langfristig | FLAC | 394.654 | 394.654 | 152.000 | ||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | FLAC | 1.921.469 | 1.921.469 | 1.852.515 | ||
| Kurzfristige Finanzschulden | FLAC | 618.917 | 618.917 | 615.202 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 6.380 | 6.380 | 6.380 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | FLAC | 6.649 | 6.649 | 6.649 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten 1 | FLAC | 58.105 | 58.105 | 58.105 | ||
| Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Finanzinvestitionen | FLAC | 39.151 | 39.151 | 32.843 | ||
| Summe | FLAC | 3.045.325 | 3.045.325 | 2.723.694 |
1 Ohne kurzfristige Leasingverbindlichkeiten. Das Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
| Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2022 | Wertansatz nach IFRS 9 | Fair Value 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Fortgeführte Anschaffungs- kosten | Fair Value Erfolgswirksam | Fair Value Erfolgsneutral | |||
| Aktiva | ||||||
| Beteiligungen | FVOCI | 72.163 | 72.163 | 72.163 | ||
| Beteiligungen | FVTPL | 30.386 | 30.386 | 30.386 | ||
| Derivate | FVTPL | 13.509 | 13.509 | 13.509 | ||
| Summe | FVTPL | 43.895 | 43.895 | 43.895 | ||
| Derivate | n/a | 1 | 1 | 1 | ||
| Ausleihungen an nahestehende Unternehmen | FAAC | 106.872 | 106.872 | 106.872 | ||
| Forderungen aus dem Verkauf von Immobilien | FAAC | 100 | 100 | 100 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAAC | 28.831 | 28.831 | 28.831 | ||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | FAAC | 16.210 | 16.210 | 16.210 | ||
| Sonstige Forderungen | FAAC | 87.037 | 87.037 | 87.037 | ||
| Sonstige Vermögenswerte | FAAC | 18.701 | 18.701 | 18.701 | ||
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | FAAC | 188.404 | 188.404 | 188.404 | ||
| Summe | FAAC | 446.155 | 446.155 | 446.155 | ||
| Passiva | ||||||
| Unternehmensanleihe | FLAC | 392.790 | 392.790 | 230.000 | ||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden 1 | FLAC | 2.304.803 | 2.304.803 | 2.095.782 | ||
| Unternehmensanleihe – kurzfristig | FLAC | 149.409 | 149.409 | 148.575 | ||
| Kurzfristige Finanzschulden 1 | FLAC | 252.759 | 252.759 | 252.880 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 4.870 | 4.870 | 4.870 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | FLAC | 19.160 | 19.160 | 19.160 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten 2 | FLAC | 70.936 | 70.936 | 70.936 | ||
| Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Finanzinvestitionen | FLAC | 38.676 | 38.676 | 29.767 | ||
| Summe | FLAC | 3.233.403 | 3.233.403 | 2.851.970 |
1 Vorjahresbeträge Fair Value 31.12.2022 angepasst. 2 Ohne kurzfristige Leasingverbindlichkeiten. Der Zinsertrag und der Zinsaufwand pro Kategorie stellen sich wie folgt dar:
| Zinsertrag | Zinsaufwand | |||
| in TEUR | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (FAAC) | 17.878 | 10.522 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) | – 107.664 | – 68.763 |
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 7/9 in verschiedene Bewertungsstufen eingeteilt. Hierbei handelt es sich um Finanzinstrumente, die Stufe 1: zu aktuellen Marktpreisen in einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente bewertet werden, Stufe 2: zu aktuellen Marktpreisen in einem aktiven Markt für vergleichbare Finanzinstrumente oder mit Bewertungsmodellen, deren wesentliche Inputfaktoren auf beobachtbare Marktdaten zurückzuführen sind, bewertet werden oder Stufe 3: mit Hilfe von Inputfaktoren bewertet werden, die nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basieren. Die Einteilung in Bewertungsstufen stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| in TEUR | Fair Value 31.12.2023 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgsneutral | ||||
| Beteiligung | 67.536 | 67.536 | ||
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgswirksam | ||||
| Beteiligung | 31.500 | 31.500 |
Das Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | Fair Value 31.12.2022 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgsneutral | ||||
| Beteiligung | 72.163 | 72.163 | ||
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgswirksam | ||||
| Beteiligung | 30.386 | 30.386 |
Die Entwicklung der Finanzinstrumente der Stufe 3 stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| 01.01. | 102.549 | 92.951 |
| Zugang | 0 | 1.299 |
| Bewertungseffekt | – 3.385 | 8.478 |
| Abgänge | – 128 | – 179 |
| 31.12. | 99.036 | 102.549 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten sind wie folgt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI) – Eigenkapitalinstrumente | – 2.163 | – 15.137 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL) – Fremdkapitalinstrumente | 1.242 | – 491 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (FAAC) | 229 | 1.144 |
Die Nettogewinne und -verluste bestehen aus den erfolgsneutral erfassten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts für finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente nach FVOCI), sowie Aufwendungen und Erträge für erwartete Kreditverluste aus den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FAAC). Erläuterung zur Kapitalflussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln, das heißt Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten, die sich nicht zahlungswirksam aus der Kapitalflussrechnung ableiten lassen, sind im Wesentlichen auf nicht gezahlte Zinsen und der Amortisation zurückzuführen.
| 01.01.2023 | Zahlungs- wirksam | Zahlungsunwirksam | 31.12.2023 | |||
| in TEUR | Umglie- derungen | Änderung Konsolidie- rungskreis | Zinsen/ Sonstiges | |||
| Unternehmens- anleihe | 542.199 | – 150.000 | 2.455 | 394.654 | ||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | 2.304.803 | 210.489 | – 587.183 | 0 | – 6.640 | 1.921.469 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 252.759 | – 221.124 | 587.183 | 0 | 99 | 618.917 |
| Verbindlichkeiten IFRS 5 | 38.676 | 475 | 39.151 | |||
| Gesamt | 3.138.437 | – 160.635 | 0 | 0 | – 3.611 | 2.974.191 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2022 | Zahlungs- wirksam | Zahlungsunwirksam | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Umglie- derungen | Änderung Konsolidie- rungskreis | Zinsen/ Sonstiges | |||
| Unternehmens- anleihe | 719.080 | – 180.000 | 3.119 | 542.199 | ||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | 1.333.313 | 439.601 | – 175.888 | 707.235 | 542 | 2.304.803 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 115.733 | – 98.108 | 175.888 | 59.861 | – 615 | 252.759 |
| Verbindlichkeiten IFRS 5 | 39.266 | – 590 | 38.676 | |||
| Gesamt | 2.207.392 | 161.493 | 0 | 767.096 | 2.456 | 3.138.437 |
Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung wird unter Beachtung von IFRS 8 „Geschäftssegmente“ – dem Management Approach folgend – aufgestellt. Seit dem Geschäftsjahr 2019 ist unsere Berichterstattung auf zwei Säulen fokussiert: zum einen auf das Segment Commercial Portfolio, das unseren Immobilien-Eigenbestand umfasst. Zum anderen fassen wir im Segment Institutional Business unsere Immobilienmanagementleistungen für institutionelle Investoren zusammen. Für den Vorstand sind im Hinblick auf Entscheidungen über die Ressourcen zu den Segmenten und ihrer Ertragskraft vor allem die dargestellten operativen und finanziellen Kennzahlen maßgebend. Der FFO-Beitrag des Segments Commercial Portfolio hat sich um rund 42 % auf 43,5 Mio. Euro (Vorjahr: 75,4 Mio. Euro) verringert. Die gestiegenen Mieteinnahmen konnten das durch die Brückenfinanzierungskosten belastete Zinsergebnis nicht kompensieren. Die Assets under Management sanken bedinkt durch Verkäufe auf 3.641,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4.451,9 Mio. Euro). Das im Vergleich zum Vorjahr geringere Transaktionsvolumen und die damit verbundenen geringeren transaktionsabhängigen Immobilienmanagement-Erträge sind insbesondere für den geringeren FFO-Beitrag des Segments verantwortlich. Die FFO-Marge des Segments betrug rund 32 % (FFO im Verhältnis zu Erträgen aus Immobilienmanagement und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen). Die Assets under Management zum Bilanzstichtag sanken um knapp 7 % auf 9.582,1 Mio. Euro (Vorjahr: 10.254,4 Mio. Euro).
| Segmentberichterstattung | ||||||
| 2023 | 2022 | |||||
| in Mio. Euro | Commercial Portfolio | Institutional Business | Gesamt | Commercial Portfolio | Institutional Business | Gesamt |
| Ergebniskennzahlen | ||||||
| Bruttomieteinnahmen (GRI) | 188,3 | 188,3 | 176,0 | 176,0 | ||
| Nettomieteinnahmen (NRI) | 164,6 | 164,6 | 152,5 | 152,5 | ||
| Gewinne aus Immobilienverkauf* | 8,2 | 8,2 | 12,7 | 12,7 | ||
| Erträge aus Immobilienverwaltungsgebühren | 50,9 | 50,9 | 88,4 | 88,4 | ||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 3,2 | 3,2 | 6,4 | 12,6 | 6,3 | 18,9 |
| SbE/SbA (Net other income) | 1,8 | – 0,1 | 1,7 | 2,7 | – 0,4 | 2,3 |
| Zinsergebnis | – 91,9 | – 0,9 | – 92,8 | – 57,0 | – 3,6 | – 60,6 |
| Operational expenditure (OPEX) | – 23,9 | – 43,4 | – 67,3 | – 29,3 | – 51,2 | – 80,5 |
| – davon Adminkosten | – 9,9 | – 17,3 | – 27,2 | – 18,7 | – 19,2 | – 37,9 |
| – davon Personalkosten | – 14,0 | – 26,1 | – 40,1 | – 10,6 | – 32,0 | – 42,6 |
| Sonstige Bereinigungen | 7,0 | 1,2 | 8,2 | 13,0 | 0,3 | 13,3 |
| Funds from Operations (FFO) | 60,8 | 10,9 | 71,7 | 94,5 | 39,8 | 134,3 |
| Minderheiten | – 17,3 | – 2,5 | – 19,8 | – 19,1 | – 1,0 | – 20,1 |
| Funds from Operations (nach Minderheiten) | 43,5 | 8,4 | 51,9 | 75,4 | 38,8 | 114,2 |
| Funds from Operations II (FFO II) | 69,0 | 10,9 | 79,9 | 107,2 | 39,8 | 147,0 |
| Funds from Operations II (einschließlich Verkaufsergebnis/nach Minderheiten) | 51,0 | 8,4 | 59,4 | 88,1 | 38,8 | 126,9 |
| EBITDA | 154,0 | 10,6 | 164,6 | 151,3 | 43,1 | 194,4 |
| EBIT | 2,0 | 6,5 | 8,5 | 88,9 | 31,6 | 120,5 |
| Segmentvermögen 1 | ||||||
| Anzahl Immobilien | 168 | 183 | 351 | 207 | 153 | 360 |
| Assets under Management (AuM) in Mio. Euro | 3.641,6 | 9.582,1 | 13.223,7 | 4.451,9 | 10.254,2 | 14.706,1 |
| Mietfläche in qm | 1.735.938 | 2.873.470 | 4.609.408 | 2.103.500 | 2.691.100 | 4.794.600 |
1 Nicht anteilig/auf Basis 100 %, inkl. Projektentwicklungen und Repositionierungsobjekte.
| Überleitung Marktwert 2023 – Buchwert der Finanzimmobilien | ||
| in Mio. Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Marktwert AuM gesamt | 13.224 | 14.706 |
| abzgl. Institutional Business | 9.582 | 10.254 |
| Marktwert Commercial Portfolio | 3.642 | 4.452 |
| abzgl. Zeitwertdifferenz | 143 | 343 |
| abzgl. IFRS-5-Objekte | 100 | 436 |
| Summe | 3.399 | 3.673 |
Leasingverhältnisse Der Konzern ist Leasinggeber in einer Vielzahl von Operating-Leasingvereinbarungen (Mietverhältnissen) unterschiedlichster Gestaltung über im Eigentum des Konzerns stehende, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Vereinbarungen haben überwiegend eine Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren. Sie beinhalten eine Marktüberprüfungsklausel für den Fall, dass der Leasingnehmer die Verlängerungsoption ausübt. Dem Leasingnehmer wird keine Option gewährt, die Immobilie am Ende der Leasinglaufzeit zu erwerben. Zum Bilanzstichtag waren als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit einem Buchwert von 3.398.556 TEUR (Vorjahr: 3.673.250 TEUR) im Rahmen des Operating Leasing vermietet. Hinsichtlich der geforderten Angaben zu den kumulierten Abschreibungen und Abschreibungskosten der Periode verweisen wir auf die Angaben in Nr. 14 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“. Aus bestehenden Mietverträgen mit Dritten wird Branicks künftig folgende Mindestleasingzahlungen erhalten:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| < 1 Jahr | 169.386 | 194.174 |
| 1 – 5 Jahre | 493.726 | 591.716 |
| > 5 Jahre | 169.461 | 285.478 |
| Summe | 832.573 | 1.071.368 |
Die Mindestleasingzahlungen beinhalten zu vereinnahmende Nettomieten bis zum vereinbarten Vertragsende bzw. bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin des Leasingnehmers (Mieters), unabhängig davon, ob eine Kündigung oder Nichtinanspruchnahme einer Verlängerungsoption tatsächlich zu erwarten ist. Im Jahr 2023 hat der Konzern bedingte Mietzahlungen in Höhe von 4.577 TEUR (Vorjahr: 6.797 TEUR) erfasst. Hinsichtlich der in 2023 vom Konzern aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfassten Bruttomieteinnahmen verweisen wir auf Textziffer 1. Die in den sonstigen immobilienbezogenen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen für Instandhaltung stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt werden | 4.376 | 1.589 |
| Immobilien, die leer stehen | 0 | 3 |
Der Konzern hat mehrere Leasingverträge als Leasingnehmer abgeschlossen. Die Leasingvereinbarungen beziehen sich vorrangig auf gemietete Kraftfahrzeuge und Raummieten. Ein Mietvertrag für die Geschäftsräume besteht seit 1. April 2014 und endet am 31. März 2024. Die Laufzeit der Verträge für gemietete Kraftfahrzeuge ist in der Regel drei Jahre. Für Mietverträge bestehen Verlängerungsoptionen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Berichterstattung zum Risikomanagement Im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken wie dem Ausfallrisiko, dem Liquiditätsrisiko und dem Marktrisiko ausgesetzt. Das Management dieser finanziellen Risiken ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie des Konzerns. Die zugehörige Unternehmenspolitik wird vom Vorstand vorgegeben. Ausführungen zum Risikomanagementsystem und den Geschäftsrisiken sind im zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft unter dem Abschnitt „Risikomanagement“ auf → Seite 73 ff. dargestellt. Im Rahmen von IFRS 7 machen wir folgende ergänzende Angaben zu einzelnen Risiken: Ausfallrisiko Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko, dass ein Geschäftspartner nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen und dies zu einem finanziellen Verlust führt, oder dass die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte an Wert verlieren. Um die Risiken eines Verlustes wegen Nichterfüllung zu mindern, ist der Konzern bestrebt, lediglich mit kreditwürdigen Vertragsparteien Geschäftsverbindungen einzugehen oder, falls angemessen, die Bestellung von Sicherheiten zu verlangen. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Tätigkeit Kreditrisiken (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen) sowie Risiken im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit, einschließlich seiner Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, ausgesetzt. Die Forderungen gegenüber Mietern bestehen gegenüber einer großen Anzahl von über unterschiedliche Branchen verteilten Mietern. Das Ausfallrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen im Zusammenhang mit Neu- und Anschlussvermietungen sowie aktives Debitorenmanagement beurteilt und gesteuert. Mietverträge werden nur mit entsprechend ausreichend bonitätsstarken Vertragspartnern geschlossen. Die Bonitätseinstufung wird zu jedem Abschlussstichtag analysiert und aktualisiert. Hierzu werden die vorliegenden Bonitätsinformationen auf wesentliche Verschlechterungen überprüft. Vertragspartner ohne jeglichen Zahlungsverzug werden der Risikostufe I zugeordnet. Spät- oder Nichtzahlungen von offenen Forderungen werden im Regelfall als signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos angesehen und unterliegen zum Teil bereits einem Rechtsstreit (Risikostufe II). Forderungen, die subjektiv uneinbringlich erscheinen, bspw. aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahren, werden in die höchste Risikostufe eingruppiert (Risikostufe III). Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Auf Basis der jeweiligen Risikoeinstufung werden Wertminderungen in Höhe der erwarteten Ausfallquote gebildet. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen bestehen im Wesentlichen in Form von ausgereichten Darlehen. Für diese Vertragspartner wird eine laufende Bonitätsüberwachung vorgenommen. Aufgrund der bestehenden Sicherheiten und des Vermögens der Vertragspartner werden die hierfür bestehenden erwarteten Kreditverluste als unwesentlich angesehen. Bei den Finanzierungsaktivitäten ist der Konzern einem Ausfallrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Dies gilt insbesondere für Bankguthaben. Das Ausfallrisiko dieser Vertragspartner unterliegt einer regelmäßigen Überwachung. Zur Risikominimierung werden nur Geschäfte mit Vertragspartnern hoher Bonität abgeschlossen bzw. mit solchen, die ihrerseits einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Darüber hinaus ist der Konzern Kreditrisiken ausgesetzt, die aus gegenüber Banken oder anderen Vertragspartnern vom Konzern gewährten Finanzgarantien resultieren. Das für den Konzern maximale Risiko entspricht dem Betrag, den der Konzern zu zahlen hätte, wenn die Garantie in Anspruch genommen werden würde. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Garantien in Höhe von 55.054 TEUR (Vorjahr: 69.782 TEUR). Der Anteil, der auf Branicks entfällt, beträgt zum Stichtag 32.576 TEUR (Vorjahr: 37.704 TEUR) (siehe Angaben zu Haftungsverhältnissen). Basierend auf den Risikoeinstufungen stellen sich die Buchwerte je Risikostufe nachfolgend dar:
| 31.12.2023 | ||||
| in TEUR | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Ausleihungen an nahestehende Unternehmen | Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | Bankguthaben/ Kassenbestand |
| Risikostufe I | 19.886 | 114.547 | 19.559 | 345.550 |
| Risikostufe II | 2.673 | – | – | – |
| Risikostufe III | – | – | – | – |
| Summe | 22.559 | 114.547 | 19.559 | 345.550 |
Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Stand 01.01. | 5.371 | 5.820 |
| Zugänge | 1.560 | 1.947 |
| Verbrauch | – 1.113 | – 1.593 |
| Auflösung | – 1.331 | – 803 |
| Stand 31.12. | 4.487 | 5.371 |
Die Veränderung der Wertminderungen ist auf die laufende Forderungsbewertung zurückzuführen. Die Zugänge basieren im Wesentlichen auf Zugängen zur Stufe 2. Für alle anderen Vermögenswerte, die dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9.5.5 unterliegen, ergaben sich keine wesentlichen erwarteten Kreditverluste. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Eine Risikokonzentration könnte sich ergeben, wenn einzelne Mieter mehr als 10 % der Mieterlöse im Konzern generieren. Kein Mieter hat einen Anteil von mehr als 10 % am Gesamtvolumen, sodass der Konzern keinen wesentlichen Ausfallrisiken ausgesetzt ist. Die Top-Ten-Mieter erwirtschaften im Jahr ca. 29 % der gesamten Mieterlöse. Hier handelt es sich ausschließlich um namhafte und größtenteils bonitätsstarke Mieter vor allem aus der Automobilbranche, dem öffentlichen Sektor, Logistik und Banken. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen vertragsgemäß zu erfüllen. Der Konzern steuert die Liquiditätsrisiken durch das Halten von Rücklagen, Kreditlinien bei Banken und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme sowie Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Durch diese Liquiditätsplanung soll sichergestellt werden, dass neben dem geplanten Finanzierungsbedarf auch unvorhersehbarer Bedarf bedient werden kann. Die per Bilanzstichtag planmäßigen Fälligkeiten im Jahr 2024, im Wesentlichen die verbliebenen 200 Mio. Euro aus der Brückenfinanzierung und Schuldscheindarlehen in Höhe von 225 Mio. Euro, waren zum Stichtag nicht komplett mit fest vereinbarten Finanzierungs- oder Verkaufserlösen gedeckt. In Verhandlungen mit den Darlehensgebern wurde auf Basis des Businessplans 2024 bis 2026 die Verlängerung der Fälligkeiten vereinbart. Diese vereinbarte Neuordnung der Fristigkeiten wurde gerichtlich im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens zur Verlängerung der Schuldscheindarlehen am 26. März 2024 bestätigt. Weitere Angaben sind im Abschnitt „Grundlagen der Abschlusserstellung“ → Seite 116 und im Abschnitt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ → Seite 168 enthalten. Die Liquidität des Konzerns wird unter anderem durch Verpflichtungen aus vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen für originäre finanzielle Verbindlichkeiten beansprucht. Liquiditätsrisiken können sich ergeben, wenn beispielsweise Darlehen, die zur Prolongation vorgesehen sind, ggf. nicht verlängert werden können, es Verzögerungen bei Verkaufsaktivitäten gibt oder ggf. höherer Eigenkapitalbedarf bei Neufinanzierungen fällig wird. Ein weiteres grundsätzliches Risiko ergibt sich aus den Kreditverträgen, in denen Covenants wie z. B. Debt service coverage ratio (DSCR), Interest coverage ratio (ICR), WALT oder LTV vereinbart sind. Covenant-Brüche, das heißt die Überschreitung von definierten Schwellenwerten, können unter anderem dazu führen, dass Sondertilgungen oder Sicherheitshinterlegungen des für die Einhaltung der Covenants erforderlichen Betrages notwendig werden. Die Einhaltung der Covenants wird fortlaufend überwacht und im Rahmen des vierteljährlichen Group-Reportings an das Management berichtet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden alle Covenantvereinbarungen eingehalten. Für 2024 erwarten wir keine Covenant-Brüche. Für die Deckung des Liquiditätsbedarfs stehen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von insgesamt 345.550 TEUR (Vorjahr: 188.404 TEUR) zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt der Konzern über bislang nicht ausgenutzte Kredit- und Avallinien in Höhe von insgesamt 57.158 TEUR (Vorjahr: 73.769 TEUR). Der Konzern erwartet, seine sonstigen Verpflichtungen durch operative Zahlungsströme erfüllen zu können. Um die Risikokonzentration zu minimieren, werden Neu- und Refinanzierungen von Immobilienportfolien teilweise über mehrere Banken verteilt und so das jeweilige Exposure pro Bank reduziert. Das maximale Kontrahentenrisiko mit einem einzelnen Vertragspartner beträgt zum Stichtag 526 Mio. Euro (Vorjahr: 190 Mio. Euro). Im Folgenden werden die finanziellen Verbindlichkeiten der nächsten Jahre aus den zum Stichtag bestehenden Verbindlichkeiten einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inkl. geschätzter Zinszahlungen.
| in TEUR | 2024 | 2025 bis 2028 | 2029 und danach |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | 67.887 | 1.881.708 | 777.442 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden 1 | 679.265 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.380 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 6.649 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 60.269 | ||
| Summe | 820.450 | 1.881.708 | 777.442 |
1 Inklusive Verbindlichkeiten – zur Veräußerung gehaltene Immobilien. Die Vorjahreswerte stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2024 bis 2027 | 2028 und danach |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | 42.218 | 1.952.109 | 886.048 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 455.734 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.870 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 19.160 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 64.118 | ||
| Summe | 586.100 | 1.952.109 | 886.048 |
Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Marktpreise wie z. B. Zinssätze ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Risiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern, zu kontrollieren und soweit möglich die Rendite zu optimieren. Zinsänderungsrisiken ergeben sich aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze oder Margen bei Neuaufnahmen oder Prolongationen von Darlehen. Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Dieses Risiko steuert der Konzern durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen. Hierzu werden ggf. zusätzlich Zinsswaps, hauptsächlich Payer Swaps, abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hält der Konzern keine Zins-Derivate im Bestand (Vorjahr: zwei). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge und Restlaufzeiten der bestehenden Derivate am Ende der Berichtsperioden.
| 2023 | 2022 | |||
| in TEUR | Nominal | Zeitwert | Nominal | Zeitwert |
| Laufzeit ≤ 1 Jahr | 0 | 0 | 380.075 | 13.510 |
| Laufzeit 1 – 5 Jahre | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Laufzeit > 5 Jahre | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zum 31. Dezember 2023 waren 79 % (Vorjahr: 76 %) der Finanzschulden des Konzerns fest verzinslich oder gegen Zinsschwankungen abgesichert und damit kongruent zu den Cashflows aus den Mieten, sodass die Auswirkungen von Marktzinsschwankungen mittelfristig absehbar sind. Zur Optimierung des Zinsergebnisses wurden im Geschäftsjahr 2023 21 % (Vorjahr: 24 %) der Finanzschulden variabel verzinslich gehalten. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie bei Derivaten in Hedge-Accounting-Beziehungen die Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und den Fair Value dieser Derivate dar. Den Sensitivitätsanalysen liegt die Annahme zu Grunde, dass Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung sich nur dann auf das Ergebnis auswirken, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Sensitivitätsanalysen wurden deshalb nur für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten durchgeführt. Für die variabel verzinslichen Finanzschulden wird die Annahme getroffen, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Ende der Berichtsperiode für das gesamte Jahr ausstehend war. Ein um jeweils 100 Basispunkte erhöhtes bzw. vermindertes Marktzinsniveau hätte zum Bilanzstichtag folgende Auswirkungen auf das Ergebnis bzw. Eigenkapital nach Berücksichtigung latenter Steuern gehabt:
| 2023 | 2022 | |||
| in TEUR | +100 Bp | –100 Bp | +100 Bp | –100 Bp |
| Ergebniseffekt aus variabel verzinslichen Finanzschulden | 4.698 | – 4.698 | 7.094 | – 6.831 |
| Ergebniseffekt aus Swaption | 0 | 0 | 21.365 | – 12.601 |
| Eigenkapitaleffekt durch Sicherungsbeziehung | 0 | 0 | 0 | 0 |
Das Zinsrisiko finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten des Konzerns wird im Abschnitt „Liquiditätsrisiko“ beschrieben. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Der Branicks-Konzern hat folgende Bürgschaften bzw. Garantien abgegeben:
| Art der Sicherheit | Begünstigte | Grund | Betrag in TEUR | Branicks Konzern anteilig in TEUR |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Thoma Aufzüge GmbH | Ansprüche aus dem Bauvorhaben MT Porta | 30 | 12 |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Union Investment Real Estate GmbH | Gewährleistungsbürgschaft MT Porta | 2.750 | 1.100 |
| Zahlungsbürgschaft | BAM Deutschland AG | Bauvorhaben MT WINX | 7.088 | 2.835 |
| Zahlungsbürgschaft | ED.Züblin AG | Bauvorhaben MT Panorama | 595 | 238 |
| Zahlungsbürgschaft | BAM Deutschland AG | Bauvorhaben MT WINX | 14.000 | 5.600 |
| Zahlungsbürgschaft | BAM Deutschland AG | Bauvorhaben MT WINX | 7.000 | 2.800 |
| Mietbürgschaft | Ideal Lebensversicherung | Mietbürgschaft für Gewerbeobjekt eines Tochterunternehmens | 34 | 34 |
| Mietbürgschaft | Global Tower Projekt GmbH & Co. KG | Mietbürgschaft Global Tower | 1.272 | 1.272 |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Union Investment Real Estate GmbH | Erfüllung sämtlicher Zahlungs- und Schadenersatzverpflichtungen des Verkäufers gemäß Kaufvertrag MT Porta | 5.000 | 2.000 |
| Gewährleistungsbürgschaft | PATRIZIA WohnInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH | Abnahme Bauvorhaben MT Patio | 1.000 | 400 |
| Patronatserklärung | BNP Paribas + Hansainvest Hanseatische Investment GmbH | Veräußerung von Anteilen im Rahmen eines Club Deals | 16.000 | 16.000 |
| Mietbürgschaft | Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH | Mietbürgschaft für Mietobjekt eines Tochterunternehmens | 285 | 285 |
| Mietbürgschaft | Harmann Wendelstadt | Mietbürgschaft für Mietobjekt eines Tochterunternehmens | 12 | 12 |
Aus den von Branicks übernommenen Haftungsverhältnissen wird derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme gesehen, da aufgrund der wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Unternehmen davon ausgegangen wird, dass die Unternehmen die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten erfüllen werden. Finanzielle Verpflichtungen Bezüglich bestehender Investitionsverpflichtungen für Maßnahmen an Portfolioobjekten verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Abschnitt „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ → Seite 119. Kapitalmanagement Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements ist es sicherzustellen, dass die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit auch in Zukunft erhalten bleiben. Die Kapitalstruktur wird nach ökonomischen und regulatorischen Vorgaben gesteuert. Hierbei streben wir eine ausgewogene Fälligkeitsstruktur der ausstehenden Verbindlichkeiten an. Die Steuerung der Kapitalstruktur kann seitens Branicks durch Dividenden und/oder Kapitalerhöhungen oder durch Veränderungen in der Finanzierung erfolgen. Branicks strebt eine dem Geschäftsrisiko angemessene Kapitalstruktur an. Branicks unterliegt den Mindestkapitalanforderungen für Aktiengesellschaften. Deren Einhaltung wird überwacht. Die Eigenkapitalquote wird als eine wichtige Kenngröße gegenüber den Investoren, Analysten und Banken genutzt.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Eigenkapital | 1.527.139 | 1.664.101 |
| Bilanzsumme | 4.846.174 | 5.180.270 |
| Bilanzielle Eigenkapitalquote | 31,5 % | 32,1 % |
Die bilanzielle Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte verringert. Dies ist insbesondere auf das laufende negative Konzernergebnis und der Ausschüttung für 2022 zurückzuführen. Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören die 19 (Vorjahr: 19) „at Equity“ einbezogenen assoziierten Unternehmen (vgl. „Konsolidierung“). Ferner sind wegen maßgeblichen Einflusses folgende Unternehmen und Personen nahestehende Unternehmen und Personen: * Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA * Konzerngesellschaften der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA * Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG * DIC Grund- und Beteiligungs GmbH * DIC Capital Partners (Europe) GmbH * DICP Capital SE * Prof. Dr. Gerhard Schmidt Weitere nahestehende Unternehmen und Personen sind der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie nahe Angehörige dieser Personen. Die Gesellschaft hat über ihre Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einen Abhängigkeitsbericht aufgestellt. In diesem Bericht sind alle Rechtsgeschäfte, welche die Gesellschaft oder ihre Tochterunternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse eines dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr vorgenommen haben, und alle anderen Maßnahmen, die die Gesellschaft auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr getroffen oder unterlassen hat, aufgeführt. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung ab: „Wir erklären hiermit, dass nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in denen die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt oder vergütete. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens wurden nicht getroffen oder unterlassen.“ Nachfolgend werden die Rechtsgeschäfte und -beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt. Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA sowie derer Konzerngesellschaften Es besteht Personalunion betreffend den Aufsichtsrat der Branicks Group AG, der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA („DIC AG & Co. KGaA“) und der DIC Beteiligungs AG in der Person von Prof. Dr. Gerhard Schmidt, der zugleich mittelbar maßgeblicher Kommanditaktionär der DIC AG & Co. KGaA ist. Prof. Dr. Gerhard Schmidt ist zudem mittelbar die Mehrheit der Aktien an deren alleiniger Komplementärin, der DIC Beteiligungs AG, zuzurechnen. Die Gesellschaft erbringt derzeit für insgesamt 17 Gesellschaften, an denen die DIC AG & Co. KGaA mittelbar und unmittelbar beteiligt ist, allgemeine Dienstleistungen für die Bereiche Rechnungswesen, Finanzen und Controlling. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen wurden von den vollkonsolidierten Gesellschaften der DIC AG & Co. KGaA-Gruppe für das Jahr 2023 Vergütungen in Höhe von 249 TEUR (Vorjahr: 225 TEUR) bezahlt. Die Branicks Group AG bzw. durch die Einbringung dieses Darlehensvertrags zum 1. April 2022 in die DIC Finance Verwaltungs GmbH & Co. KG stellt diese der DIC AG & Co. KGaA ein Darlehen mit unbestimmter Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Quartal zur Verfügung. Als Zinsen sind 3 % über 3-Monats-Euribor p.a. nachschüssig vereinbart. Als Sicherheit für die Kreditinanspruchnahme hatte die DIC AG & Co. KGaA gemäß Nachtrag vom 21. Dezember 2015 ein Pfandrecht an Stammgeschäftsanteilen der TTL Real Estate GmbH i. H. v. 222 TEUR (22 % der Stammgeschäftsanteile) gewährt. Die Inanspruchnahme dieser Kreditlinie belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 18.736 TEUR (Vorjahr: 17.593 TEUR). Mit Vertrag vom 23. Dezember 2021 wurde ein Teil der Darlehensforderung i.H.v. 3.068 TEUR an eine Tochtergesellschaft abgetreten und übertragen, die diese dann in die Kapitalrücklage der DIC Opportunistic GmbH eingebracht hat. Für die zur Verfügung gestellten Gelder erhielt die Branicks Group AG im Berichtsjahr Zinsgutschriften in Höhe von 1.143 TEUR (Vorjahr: 782 TEUR). Das Darlehen wird unter den langfristigen Ausleihungen in der Bilanz ausgewiesen. Des Weiteren besteht zwischen der DIC AG & Co. KGaA und der Branicks Group AG ein Untermietverhältnis in Bezug auf die von der Branicks Group AG ehemals genutzten Büroflächen am Standort Frankfurt, da die DIC AG & Co. KGaA als Generalmieter der ehemaligen angemieteten Frankfurter Konzernzentrale auftritt. Der Untermietvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die Höhe der Miete orientiert sich an der von der Branicks Group AG tatsächlich belegten Fläche und wird mit dem gleichen Quadratmeterpreis weiterberechnet, der Bestandteil des Generalmietvertrages der DIC AG & Co. KGaA ist. Für das Jahr 2023 belief sich die an die DIC AG & Co. KGaA entrichtete Miete auf 1.532 TEUR (Vorjahr: 1.552 TEUR). DIC Opportunistic GmbH Die DIC Opportunistic GmbH hält 7,5 % der Anteile an der DIC Hamburg Portfolio GmbH und der DIC HI Portfolio GmbH & Co. KG, die Branicks Group AG hält die übrigen 92,5 % der Anteile. Da die DIC Opportunistic GmbH grundsätzlich bereit wäre, diese Anteile zu veräußern, die Branicks Group AG aber ein Interesse daran hat, die Struktur aufrecht zu erhalten, um die Einflussnahme einer dritten Partei oder das Auslösen von Grunderwerbssteuer zu vermeiden, zahlt diese einen jährlichen Finanzausgleich in Höhe von 5 % der Anschaffungskosten der Anteile (TEUR 285). MainTor GmbH Die DIC OF REIT 1 GmbH (100 %-Tochtergesellschaft der Branicks Group AG) gewährt der DIC MainTor Porta GmbH durch Vertrag vom 12. Dezember 2011 ein Darlehen zur Finanzierung des entsprechenden Bauteils unserer Projektentwicklung. Das Darlehen wird mit 7,25 % p.a. verzinst. Die Rückzahlung wird bis Ende 2026 erwartet. Gemäß Nachtrag vom 18. Dezember 2014 zum Darlehensvertrag wurde eine Sondertilgung in Höhe von 20 Mio. Euro vereinbart. Zum Bilanzstichtag valutierte dieses Darlehen inklusive aufgelaufener Zinsen mit 62.952 TEUR (Vorjahr: 58.641 TEUR). Im Geschäftsjahr 2023 fielen insgesamt Zinsgutschriften in Höhe von 4.311 TEUR (Vorjahr: 3.999 TEUR) an. Ferner wurde eine Vereinbarung über einen Schuldbeitritt am 19. Dezember 2014 geschlossen. Im Wege des Schuldbeitritts wurde diese Verbindlichkeit zur Gesamtschuld der DIC MainTor Porta GmbH und der MainTor GmbH. Als Sicherheit wurde mit Nachtrag vom 30. August 2021 zum Darlehensvertrag die bestehende Forderung aus dem Verkauf der Anteile an der DIC MainTor WinX GmbH durch die MainTor GmbH bestellt. DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG Die Branicks Group AG hat mit der DIC MainTor Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Wirkung vom 4. Juli 2008 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Working Capital der Darlehensnehmerin geschlossen. Das Darlehen ist mit 7,25 % pro Jahr zu verzinsen. Zur Besicherung der Ansprüche aus dem Darlehen wurde der Darlehensgeberin die erstrangige Verpfändung der Rechte und Ansprüche aus den Anteilen am Stammkapital der DIC MainTor Erste Beteiligungs GmbH eingeräumt. Mit den Nachträgen 1 bis 12 wurde die Laufzeit des Darlehens verlängert, zuletzt mit Nachtrag 12 bis zum 31. Dezember 2024. Am 1. April 2022 hat die Branicks Group AG dieses Darlehen in die DIC Finance Verwaltungs GmbH & Co. KG eingebracht. Die Darlehensvaluta beträgt zum 31. Dezember 2023 32.859 TEUR (Vorjahr: 30.638 TEUR). Für die zur Verfügung gestellten Gelder erhielt die Branicks Group AG bzw. die DIC Finance Verwaltung GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr Zinsgutschriften in Höhe von 2.221 TEUR (Vorjahr: 2.071 TEUR). DIC Office Balance I, DIC Office Balance II, DIC Office Balance III, DIC Office Balance IV, DIC Office Balance V, DIC Office Balance VI, GEG Public Infastructure IV und DIC Retail Balance I Aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages betreffend Asset- und Propertymanagement erzielte der Konzern Erträge aus Immobilienverwaltungsgebühren in Höhe von 1.465 TEUR (2022: 1.400 TEUR) für Leistungen an den Fonds DIC Office Balance I, 3.535 TEUR (2022: 2.437 TEUR) für Leistungen an den DIC Office Balance II, 1.897 TEUR (2022: 1.783 TEUR) für Leistungen an den DIC Office Balance III, 1.525 TEUR (2022: 1.529 TEUR) für Leistungen an den DIC Office Balance IV, 1.723 TEUR (2022: 4.740 TEUR) für Leistungen an den DIC Office Balance V, 906 TEUR (2022: 895 TEUR) für Leistungen an den DIC Office Balance VI, 464 TEUR (2022: 0 TEUR) für Leistungen an den GEG Public Infastructure IV sowie 1.974 TEUR (2022: 1.389 TEUR) für Leistungen an den DIC Retail Balance I. DIC Capital Partners (Europe) GmbH Nach den bestehenden Dienstleistungsvereinbarungen („Assetmanagement-Agreements“) haben die DICP-Beteiligungsgesellschaften an die DIC Beteiligungs AG wie im Vorjahr die folgenden Vergütungen zu leisten: * Disposition Fee (entspricht einer Verkaufsprovision): 1,5 % des Verkaufspreises nach Transaktionskosten, falls kein externer Makler eingeschaltet bzw. 0,5 % des Verkaufspreises nach Transaktionskosten, falls ein externer Makler eingeschaltet ist * Development-Fee (entspricht einer Entwicklungsvergütung): für Leistungen der Projektentwicklung bis zur Erstvermietung, aufwandsabhängige oder marktübliche Vergütung * Accounting Fee: für Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Finanzen und Controlling jährlich zwischen 20 TEUR und 35 TEUR pro Gesellschaft * Arrangement Fee: für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Neufinanzierungen oder Prolongationen für bestehende Finanzierungen In den Jahren 2023 und 2022 sind an die DIC Beteiligungs AG, an welcher die DICP direkt mit 7,5 % des Grundkapitals beteiligt ist, folgende Vergütungen geflossen (Ausweis ohne gesetzliche Umsatzsteuer):
| Leistungsempfänger (Werte in TEUR) | Base Management Fee | Dis- position Fee | TI/ Develop- ment Fee | Accounting Fee | Arrangement fee | Summe | |
| MainTor GmbH | 2023 | 0 | 0 | 0 | 54 | 0 | 54 |
| 2022 | 0 | 0 | 0 | 60 | 0 | 60 |
Rechtsgeschäfte mit leitenden Angestellten Mit leitenden Angestellten sowie deren nahen Angehörigen wurden Geschäfte nur in unwesentlichem Umfang betrieben. Vergütung des Managements Die gemäß IAS 24.17 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven und ehemaligen Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 4.038 | 3.751 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 120 | – 637 |
| Gesamt | 4.158 | 3.114 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 790 | 803 |
| Gesamt | 790 | 803 |
An der Rechtsanwaltssozietät Weil, Gotshal & Manges LLP ist der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Prof. Dr. Gerhard Schmidt, als Partner beteiligt. Die Sozietät hat für Rechtsberatungsleistungen Gebühren in Höhe von 647 TEUR für das Geschäftsjahr 2023 erhalten. Beteiligungsverhältnisse Am Kapital der Branicks Group AG ist die Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA, Frankfurt am Main, unmittelbar und mittelbar einschließlich einer Stimmrechtsbindungsvereinbarung mit 34,3 % beteiligt. Die Stimmrechtsmitteilungen nach § 20 AktG liegen der Gesellschaft vor. Sonstige Angaben Mitteilungen nach § 160 AktG Die vorliegenden Meldungen nach § 21 Abs. 1 WpHG bzgl. direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der Branicks Group AG sind in der Anlage 3 zum Anhang → Seite 177 ff. aufgeführt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die per Bilanzstichtag planmäßigen Fälligkeiten im Jahr 2024, im Wesentlichen die verbliebenen 200 Mio. Euro aus der Brückenfinanzierung und Schuldscheindarlehen in Höhe von 225 Mio. Euro, waren zum Stichtag nicht komplett mit fest vereinbarten Finanzierungs- oder Verkaufserlösen gedeckt. Nach Verhandlungen mit den Darlehensgebern, die in Q1/2024 erfolgreich abgeschlossen wurden, wurde eine Verlängerung der Fristigkeiten erreicht. Die vereinbarte Neuordnung der Fristigkeiten der Schuldscheindarlehen wurde gerichtlich im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens zur Verlängerung der Schuldscheindarlehen am 26. März 2024 bestätigt. Grundlage der Verlängerung ist eine umfassende Unternehmensplanung der Jahre 2024 bis 2026 mit verschiedenen Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung, deren Plausibilität und Realisierbarkeit im Rahmen eines Independent Business Review (IBR) sowohl durch eine unabhängige Beratungsgesellschaft geprüft und bestätigt wurden als auch das Gericht im Rahmen des StaRUG-Verfahrens überzeugt haben. Parallel zum StaRUG-Verfahren wurde auch die Brückenfinanzierung neu verhandelt. Ergebnis der Neuordnung der Finanzverbindlichkeiten nach einer Soforttilgung der Brückenfinanzierung in Höhe von 40 Mio. Euro ist die Verlängerung der Brückenfinanzierung von 160 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2024 und der Schuldscheindarlehen von 225 Mio. Euro bis zum 30. Juni 2025. Mit der Umsetzung der Unternehmensplanung wurde bereits begonnen. Im Februar 2024 fand der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten von einem in 2022 gekauften Objekt für das Segment Commercial Portfolio mit einem Volumen von rund 53 Mio. Euro statt. Ebenfalls im Februar 2024 fand der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten von einem im Berichtsjahr verkauften Objekt aus dem Segment Institutional Business mit einem Volumen von rund 50 Mio. Euro statt. Im März 2024 fand der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten von acht im Berichtsjahr verkauften Objekten aus dem Segment Commercial Portfolio mit einem Volumen von rund 13 Mio. Euro statt. Deutscher Corporate Governance Kodex Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite → https://www.branicks.com/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ zugänglich gemacht worden. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 folgende Personen an: * Dr. Angela Geerling (Vorsitzende ab 13. April 2024), Portfolio Manager der Schroders Real Estate Asset Management GmbH, München * Prof. Dr. Gerhard Schmidt (Vorsitzender bis 13. April 2024), Rechtsanwalt, Glattbach * Michael Zahn (stellvertretender Vorsitzender), ehem. Chief Executive Officer der Deutsche Wohnen SE, Potsdam * Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Kleinostheim * Eberhard Vetter, Leiter Kapitalanlagen der RAG-Stiftung, Nauheim * René Zahnd, Chief Executive Officer der Swiss Prime Site AG, Bern Mit Ausnahme von Prof. Dr. Ulrich Reuter, dessen Amtszeit am 31. Dezember 2023 endete, gehörten alle genannten Personen dem Aufsichtsrat auch zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung am 30. April 2024 an. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gleichzeitig Mitgliedschaften in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien: Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien Dr. Angela Geerling (erstmals in den Aufsichtsrat gewählt: 2022, gewählt bis: 2027) * EKF Finanz Frankfurt GmbH, Hofheim Wallau: Mitglied des Aufsichtsrats (bis 31.12.2023) Prof. Dr. Gerhard Schmidt (erstmals in den Aufsichtsrat gewählt: 2002, gewählt bis: 2027) * Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, Frankfurt am Main: Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 * Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA, Frankfurt am Main: Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 * DICP Erste Family Office Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA, München: Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 * DICP Asset Management Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA, München: Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 * TTL Beteiligungs- und Grundbesitz AG, München: Vorsitzender des Aufsichtsrats 1, 2 * VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau: Vorsitzender des Aufsichtsrats 2 * DICP Capital SE, München: Vorsitzender des Verwaltungsrats/ Geschäftsführender Direktor * BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG 2 Michael Zahn (erstmals in den Aufsichtsrat gewählt: 2002, gewählt bis: 2027) * Cofinimmo S.A., Brüssel, Belgien: Independent Director im Board of Directors 2 * WBV Weisenburger Bau + Verwaltung GmbH, Karlsruhe: Vorsitzender des Beirats * Füchse Berlin Handball GmbH, Berlin: Mitglied des Beirats Prof. Dr. Ulrich Reuter (erstmals in den Aufsichtsrat gewählt: 2015, bis 31.12.2023) * Landesbank Berlin AG, Berlin: Mitglied des Aufsichtsrats * Landesbank Berlin Holding AG, Berlin: Mitglied des Aufsichtsrats * Versicherungskammer Bayern, Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München: Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 31.12.2023) * Landesbausparkasse Süd, Anstalt des öffentlichen Rechts, Stuttgart/München: stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Risikoausschusses (bis 31.12.2023) * Deka Bank Deutsche Girozentrale Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt: Mitglied des Verwaltungsrats und Mitglied des Prüfungsausschusses * FinanzInformatik GmbH & Co. KG, Frankfurt: Mitglied des Aufsichtsrats (bis 31.12.2023) Eberhard Vetter (erstmals in den Aufsichtsrat gewählt: 2018, gewählt bis: 2027) * Scope SE & Co. KGaA, Berlin: Mitglied des Aufsichtsrates * RSGB SE, Essen: Mitglied des Verwaltungsrats * KINEO Finance AG, Basel, Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats * Vertical Topco S.à.r.l, Luxemburg, Luxemburg: Mitglied des Aufsichtsrates * HQ Capital (Deutschland) GmbH, Bad Homburg: Mitglied des Beirats René Zahnd (erstmals in den Aufsichtsrat gewählt: 2018, gewählt bis: 2027) * Jelmoli AG, Zürich, Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats 3 * Swiss Prime Site Finance AG, Zug, Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats 3 * Swiss Prime Site Immobilien AG, Zürich, Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats 3 * Swiss Prime Site Management AG, Zug, Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats 3 * Zimmermann Vins SA, Carouge, Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats 3 1 Mandate im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG 2 Börsennotiert 3 Gruppengesellschaften von Swiss Prime Site Vorstand Dem Vorstand gehören zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung im April 2024 folgende Personen an: * Sonja Wärntges (Vorsitzende), Chief Executive Officer (CEO), Diplom-Ökonomin, Frankfurt am Main Sonja Wärntges ist bei den folgenden Gesellschaften in den Organen/Aufsichtsgremien tätig: * DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main: Vorsitzende des Aufsichtsrats * Fraport AG, Frankfurt am Main: Mitglied des Aufsichtsrats * VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau: Mitglied des Aufsichtsrats * BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt: Mitglied des Aufsichtsrats * Torsten Doyen, Chief Institutional Business Officer (CIBO), Diplomimmobilienökonom und Sparkassenkaufmann, Frankfurt am Main * Christian Fritzsche, Chief Operating Officer (COO), Diplom-Kaufmann, Dreieich * Johannes von Mutius, Chief Investment Officer (CIO), Diplom-Kaufmann, Königstein im Taunus Johannes von Mutius ist bei den folgenden Gesellschaften in den Organen/Aufsichtsgremien tätig: * DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main: Mitglied des Aufsichtsrats * VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 6. Februar 2023) * BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 14. Februar 2024) Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Branicks Group AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Frankfurt am Main, den 29. April 2024 Der Vorstand Sonja Wärntges Torsten Doyen Christian Fritzsche Johannes von Mutius