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ATOSS Software SE SEAktiengesellschaft

MünchenMünchen, DEU ·HRB 293304 München
Part 1 / 2

Structured data

Parsed, typed and queryable directly through the API.

Overview

Legal form
SE
Address
Rosenheimer Str. 141 h
81671 München
Commercial register
HRB 293304, München
Registration date
April 30, 2024
Industry
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Purpose
Unternehmensberatung, Erstellung von Organisations- und Software-Konzepten, Forschung und Entwicklung im Bereich Anwendungs- und Systemsoftware sowie der Handel mit Software- und Hardwareprodukten aller Art, ferner die Beteiligung an oder Übernahme von Unternehmen mit gleicher Zielsetzung im In- und Ausland.

Financials

Revenue 2024
170,63 Mio. €
Total assets 2024
143,16 Mio. €
Net income 2024
45,45 Mio. €
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Balance sheet

2024
Assets 143,16 Mio
  • Assets (total) 100,0 % 143,16 Mio
Liabilities and Equity 143,16 Mio
  • Total capital minority interests (gross) 55,9 % 79,97 Mio
  • Total liabilities less minority interests 44,1 % 63,19 Mio
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Balance sheet data available for 5 earlier fiscal years.

Profit & loss

2024
Income 1,46 Mrd
  • Revenue 11,7 % 170,63 Mio
  • Betriebsertrag 11,7 % 170,63 Mio
  • Gross profit from sales 9,0 % 131,62 Mio
  • Normierte EBITDA 4,9 % 72,08 Mio
  • EBITDA 4,9 % 71,56 Mio
  • Other operating expenses 4,6 % 67,41 Mio
  • EBIT 4,6 % 67,16 Mio
  • Income before taxes 4,6 % 66,98 Mio
  • Betriebsgewinn 4,4 % 64,21 Mio
  • Gesamtbetriebsgewinn wie berichtet 4,3 % 63,43 Mio
  • Normalized surplus 3,1 % 45,80 Mio
  • Net income attributable to ordinary shareholders 3,1 % 45,45 Mio
  • Annual net profit/loss 3,1 % 45,45 Mio
  • Net income with minority interests 3,1 % 45,45 Mio
  • Net income continuing operations 3,1 % 45,45 Mio
  • Diluted NI available to common shareholders 3,1 % 45,45 Mio
  • Net income from continuing/ discontinued operations 3,1 % 45,45 Mio
  • Net income from continuing operations less minority interests 3,1 % 45,45 Mio
  • Production costs of goods sold 2,7 % −39,00 Mio
  • Research and development costs 1,8 % 25,64 Mio
  • Tax provision 1,5 % 21,53 Mio
  • Undiluted average shares 1,1 % 15,91 Mio
  • Diluted average shares 1,1 % 15,91 Mio
  • General administrative expenses 0,6 % 9,32 Mio
  • Ausgaben Verkauf und Marketing 0,5 % 6,91 Mio
  • Adjusted depreciation and amortization 0,3 % 4,40 Mio
  • Zinsertrag, nichtbetrieblich 0,2 % 3,56 Mio
  • Interest income 0,2 % 3,56 Mio
  • Net interest income 0,2 % 3,39 Mio
  • Total unusual items excluding goodwill 0,0 % −517,6 k
  • Total unusual items 0,0 % −517,6 k
  • Interest and similar expenses 0,0 % 175,6 k
  • Tax effect of unusual items 0,0 % −167,6 k
  • Undiluted earnings per share 0,0 % 3
  • Diluted earnings per share 0,0 % 3
  • Minority interests 0,0 % 0
  • Sonstige Dividenden Vorzugsaktien 0,0 % 0
  • Tax rate for calculation 0,0 % 0
Expenses 151,39 Mio
  • Gesamtaufwand 70,3 % 106,41 Mio
  • Berichtigte Herstellungskosten 25,8 % 39,00 Mio
  • Nichtbetrieblicher Zinsertragsaufwand (netto) 2,2 % 3,39 Mio
  • Verwaltungsgemeinkosten 1,6 % 2,40 Mio
  • Zinsaufwand, nichtbetrieblich 0,1 % 175,6 k
  • Summe sonstiger Finanzaufwand 0,0 % −4,8 k
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P&L data available for 5 earlier fiscal years.

Authorized representatives

  • Andreas Obereder since 2024 Board Member
  • Christof Leiber since 2024 Board Member
  • Pritim Kumar Krishnamoorthy since 2024 Board Member
  • Kai Seidelmann since 2024 Procura
  • Rabea Gabriele Hilaria Hauschka since 2024 Procura

Ownership & holdings

Holds shares in

History

  1. 2024
  2. 12.06.
    Change of authorized capital
    ATOSS Software SE
  3. 12.06.
    Change of bylaws
    ATOSS Software SE
  4. 07.06.
    Change of conditional capital
    ATOSS Software SE
  5. 07.06.
    Change of conditional capital
    ATOSS Software SE
  6. 07.06.
    Change of share capital
    ATOSS Software SE
  7. 07.06.
    Change of bylaws
    ATOSS Software SE
  8. 22.05.
    Change of authorized capital
    ATOSS Software SE
  9. 22.05.
    Incorporation
    ATOSS Software SE
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Raw data & documents

Original filings, full-text markdown and PDFs — full content via the API.

Annual statements (full text)

Published reports as markdown — including management report, balance sheet, P&L and appendix.

  • 2025 Jahresabschluss
  • 2024 Jahresabschluss
  • 2023 Jahresabschluss
  • 2022 Jahresabschluss
  • 2021 Jahresabschluss
Previous year — readable in full

Jahresabschluss 2024

Published June 30, 2025 · Source: Bundesanzeiger

ATOSS Software SE (vormals: ATOSS Software AG)

München

Jahresabschluss 2024

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

3. Chancen- und Risikobericht

4. Prognosebericht

5. Konzern-Nachhaltigkeitsbericht

6. Sonstige Angaben

Über diesen Bericht

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der ATOSS Software SE (vormals: ATOSS Software AG), bestehend aus der ATOSS Software SE (vormals: ATOSS Software AG) und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, sowie den Lagebericht der ATOSS Software SE (vormals: ATOSS Software AG) für das Geschäftsjahr 2024 zusammen.

Der zum 31. Dezember 2024 von der ATOSS Software SE erstellte Konzernabschluss erfüllt die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) zum 31. Dezember 2024 anzuwenden sind und ergänzend die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit den deutschen Rechnungslegungsstandards.

1. Grundlagen des Konzerns

1.1. Unternehmen

Die ATOSS Software SE und ihre Tochtergesellschaften sind Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft, mobile Apps, detaillierte Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle Einsatzplanung oder strategische Kapazitäts- und Bedarfsplanung, ATOSS bietet seinen Kunden verschiedene Lösungsvarianten - in der Cloud oder On Premise - an.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und verfügt über Betriebsstätten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Meerbusch, Mettingen, Stuttgart, Brüssel (Belgien), Paris (Frankreich), Sibiu (Rumänien), Stockholm (Schweden) und Utrecht (Niederlande) sowie über die Tochterunternehmen ATOSS CSD Software GmbH in Cham, die ATOSS Software Ges. m.b.H. in Wien (Österreich), die ATOSS Software AG in Zürich (Schweiz), die ATOSS Software S.R.L., in Timisoara (Rumänien) und die ATOSS Aloud GmbH in München.

1.2. Unternehmensstruktur und Organisation

Die ATOSS Software SE hat ihre im Jahr 2023 angekündigte Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea/SE) im Jahr 2024 mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München erfolgreich abgeschlossen und firmiert seit dem 22. Mai 2024 als ATOSS Software SE.

Die Hauptversammlung hatte am 30. April 2024 der Umwandlung in eine SE zugestimmt. Am gleichen Tag hatte der neu konstituierte Aufsichtsrat der ATOSS Software SE die Mitglieder des Vorstands der ATOSS Software SE bestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz unverändert in München, Deutschland. Das duale System aus Vorstand und Aufsichtsrat wurde fortgeführt. Der Aufsichtsrat der ATOSS Software SE setzt sich unverändert aus vier Mitgliedern zusammen, von denen drei Mitglieder von der Hauptversammlung am 30. April 2024 gewählt wurden und ein Mitglied durch den in der Satzung bestimmten Entsendungsberechtigten entsandt wurde.

Durch die Umwandlung in eine SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ATOSS Software AG grundsätzlich unberührt. Auch auf die Börsennotierung der Gesellschaft im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX und TecDAX ergaben sich keine Auswirkungen.

1.3. Positionierung der ATOSS Gruppe

Der folgende Abschnitt enthält lageberichtstypische Angaben, die sich auch mit Angabepflichten des ESRS 2-SBM 1.40 a) i) und ii) in Bezug auf den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht befassen.

Der von ATOSS adressierte Markt unterteilt sich in den zahlenmäßig umfangreichen Markt der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Markt) mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie in den Premium-Markt, der größere Unternehmen des Mittelstands und Großkunden umfasst. Dabei ist der Wettbewerbsdruck bei geringen Anforderungen an Personaleinsatzplanungssysteme deutlich höher als bei komplexen Lösungen, welche eine hohe Integration von Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung erfordern. Die eingesetzte Technologieplattform der Produkte von ATOSS, die nach Ansicht des Managements hohe Beratungskompetenz sowie die langjährig erfolgreiche und verlässliche Unternehmensführung von ATOSS bilden entsprechende Entscheidungskriterien.

Das Wettbewerbsumfeld der Gesellschaft ist geprägt durch eine hohe Fragmentierung der Anbieter. In diesem Wettbewerbsumfeld hat sich die Gesellschaft erfolgreich als Anbieter für Zeitwirtschafts- und Personaleinsatzsoftwaresysteme etabliert und insbesondere in den Branchen Handel, Gesundheitswesen, Produktion und Logistik ihre Marktanteile seit Gründung kontinuierlich gesteigert. Im Übrigen bietet das Unternehmen Lösungen für alle Branchen und Unternehmen im KMU- und Premiummarkt an.

ATOSS ist mit den Kernthemen Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung als Spezialist mit einem umfangreichen Angebot integrierter Lösungen positioniert, welche die hohen funktionalen und technologischen Anforderungen ihrer Kunden erfüllen. Über Schnittstellen zu den Lösungen komplementärer Anbieter können Kunden jeder Branche und Unternehmensgröße entsprechend adressiert werden. ATOSS ist dabei nach Auffassung des Managements in allen adressierten Kundensegmenten sehr erfolgreich. Daneben verfügt die Gesellschaft über hohe Beratungskompetenz und kann so ihren Kunden Effizienzsteigerungen und weitere Produktivitätsimpulse gewährleisten. Schließlich bietet ATOSS für ihre Lösungen Investitionssicherheit als langfristig engagierter und finanziell unabhängiger Partner.

Bei der Entscheidung für eine langfristige Partnerschaft steht nach dem Verständnis von ATOSS - vor allem bei Großkunden - die solide finanzielle Basis und Unabhängigkeit des Unternehmens zunehmend im Fokus. Für eine Investitionsentscheidung sind hierbei insbesondere die hohe Eigenkapitalquote (Anteil Eigenkapital an Bilanzsumme) von 56 Prozent (Vorjahr: 54 Prozent) und die laufenden Aufwendungen für die technologische Weiterentwicklung maßgeblich.

Der richtige Mitarbeiter

In einem durchgängigen Lösungsportfolio zeigen die ATOSS Lösungen die Qualifikationen des verfügbaren Personals auf, eine schnelle Disposition ist damit möglich. Kurzfristige und auch saisonale Engpässe können so über den Zugriff auf eine Vielzahl von Arbeitnehmern abgedeckt werden.

Zur richtigen Zeit

In vielen Branchen schwankt die Auslastung, während das Personal nicht zu jeder Zeit entsprechend dieser Schwankungen beschäftigt werden kann. Unter Berücksichtigung der betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen sowie Einflussfaktoren wie Urlaub, Krankheit, Teilzeit etc. optimiert ATOSS über ihre Lösungen den Personaleinsatz, um Auftragsspitzen und Leerzeiten abzudecken.

Am richtigen Ort

Flexibler Einsatz von Personal an unterschiedlichen Standorten ermöglicht in dezentral organisierten Unternehmen und Filialbetrieben eine effizientere Auslastung und damit ein höheres Produktivitätsniveau.

Auf dem richtigen Auftrag

Die Integration von Personalplanung und Produktionsplanung erfolgt nach den Erfahrungen von ATOSS nur in wenigen Fällen. Dennoch lassen sich gerade hier über einen sinnvollen Datenaustausch Planungssicherheit erzeugen und Produktionsprozesse beschleunigen.

Zu den richtigen Kosten

Betriebliche Arbeitszeitmodelle eröffnen heute oftmals flexiblere Möglichkeiten Mitarbeiter einzusetzen, als dies bei starren Arbeitszeiten möglich ist. Doch erst die Bewertung der geleisteten Arbeitszeit mit Zuschlägen und Nebenkosten ermöglicht den Einsatz zu kostenoptimierten Bedingungen.

1.4. Unternehmenssteuerung und -führung

Organe

Mit Wirkung ab dem 23. Oktober 2024 wurde Herr Christian Osterland, Principal bei der General Atlantic Chronos GmbH DACH, auf Weisung von General Atlantic für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der ATOSS Software SE beschließt, an die Stelle des bisher entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Jörn Nikolay, in den Aufsichtsrat entsandt. Darüber hinaus gehörten dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 Moritz Zimmermann als Vorsitzender, Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sowie Klaus Bauer an. Der seit 2021 bestehende Prüfungsausschuss untersteht dem Vorsitz von Klaus Bauer.

Der Vorstand der ATOSS Software SE bestand im Geschäftsjahr 2024 nach Ausscheiden des ehemaligen Co-CEO Dirk Häußermann zum 31. März 2024 aus Andreas F.J. Obereder (Vorstandsvorsitzender), Pritim Kumar Krishnamoorthy (CTO) und Christof Leiber (CFO).

Die unternehmerische Führung des Konzerns richtet sich nach der gemeinsam zwischen Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Konzernplanung. Sie wird jährlich überprüft und auf gegebene Veränderungen und sich bietende Chancen angepasst.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Vorstand misst den Erfolg der Konzerngesamtaktivitäten wie im Vorjahr im Wesentlichen an den Kennzahlen Umsatz und EBIT-Marge (Betriebsergebnis im Verhältnis zum Umsatz). Hierbei zielt er auf die Sicherstellung von durchschnittlichen Umsatzwachstumszielen im Zeitraum 2023-2025 von 19 Prozent sowie EBIT-Margen von ≥ 30 Prozent ab. Diese beiden Kennzahlen bilden die Grundlage für die operativen und strategischen Entscheidungen des Vorstands der ATOSS Software SE und stellen damit die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des ATOSS Konzerns dar. Cash Flow, Softwareerlöse, Cloud order backlog, Cloud - Annual Recurring Revenue (kurz: Cloud-ARR), Cloud-Net Retention Rate (kurz: Cloud-NRR), Recurring Revenue stellen für den Vorstand zwar weitere wichtige Kennzahlen dar, jedoch ist ihre Bedeutung von geringerer Relevanz in Bezug auf die Steuerung des Konzerns. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nicht zur Steuerung des Konzerns eingesetzt.

Die Steuerung des Konzerns beruht maßgeblich auf einem breit ausgelegten Zielsystem. Mit nahezu jedem Mitarbeiter werden Unternehmensziele, Bereichsziele und individuelle Ziele vereinbart, die in Abhängigkeit der jeweiligen Verantwortungsstufe mit einem entsprechenden variablen Gehaltsbestandteil versehen sind. Die variablen Gehaltsbestandteile liegen im Allgemeinen zwischen 10 Prozent und 50 Prozent des vertraglich vereinbarten Zielgehalts. Dabei richten sich die Unternehmensziele nach den für das Geschäftsjahr relevanten Plandaten hinsichtlich des Umsatzes und des operativen Ergebnisses. Die Bereichsziele sind je nach Funktions- und Verantwortungsbereich einheitlich aufgestellte, quantitative Umsatz- oder Performance-Ziele, während individuelle Ziele die Leistungen jedes einzelnen Mitarbeiters bewerten.

Die Konzernjahresplanung wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben. Das Monitoring der Ziele erfolgt auf Basis eines konzernweiten Management-Informationssystems, das ein detailliertes Reporting über die Umsatz, Kosten- und Ertragssituation enthält.

Den Erfolg der Aktivitäten der ATOSS Software SE als Konzernobergesellschaft des ATOSS Konzerns misst der Vorstand wie im Vorjahr im Wesentlichen an den Kennzahlen Umsatz und Ergebnismarge nach HGB. Die Ergebnismarge ist dabei definiert als das Ergebnis vor Steuern (EBT) bezogen auf die Umsatzerlöse. Diese beiden Kennzahlen bilden die Grundlage für die operativen und strategischen Entscheidungen des Vorstands der ATOSS Software SE und stellen damit die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Ebene der Einzelgesellschaft der ATOSS Software SE (nach HGB) dar. Cash Flow, Softwareerlöse, Cloud order backlog, Cloud - Annual Recurring Revenue (kurz: Cloud-ARR), Cloud-Net Retention Rate (kurz: Cloud-NRR), Recurring Revenue stellen für den Vorstand zwar weitere wichtige Kennzahlen (auf Konzernebene) dar, jedoch ist ihre Bedeutung von geringerer Relevanz in Bezug auf die Steuerung der Einzelgesellschaft der ATOSS Software SE (nach HGB).

1.5. Unternehmensstrategie

Kern der Geschäftstätigkeit ist die Gewinnung von Neukunden sowie der Ausbau der Bestandskundeninstallationen in den Themen Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung. In beiden Bereichen war ATOSS nach Auffassung des Managements auch im Jahr 2024 sehr erfolgreich. So konnte sowohl bei Bestandskunden als auch einer Vielzahl Neukunden die neueste Produktgeneration der Softwarelösungen der Gesellschaft platziert werden. Nicht zuletzt das Angebot sämtlicher Produkte auch als Cloud Lösung hat der Gesellschaft neue Kundengruppen erschlossen und somit weitere Aufträge eingebracht.

1.6. Forschung und Entwicklung

Für ATOSS Kunden ist es entscheidend, mit unseren Lösungen auch künftig komplexe Anforderungen abbilden zu können. Gleichzeitig ist es erforderlich, technologisch leistungsfähige Lösungen einzusetzen, die auch in den Systemumgebungen der Zukunft einsetzbar sind und ihren wirtschaftlichen Nutzen damit langfristig entfalten. Aus diesem Grund werden wir auch künftig konsequent das nach Ansicht des Managements hohe Engagement für die Weiterentwicklung unserer Produkte fortführen.

Basis hierfür sind unsere digitalen Softwaresuiten ASES (ATOSS Staff Efficiency Suite), ASE (ATOSS Startup Edition) und ATC (ATOSS Time Control), die die Integration in die unterschiedlichsten Systemumgebungen unserer Kunden ermöglichen.

Der Datenaustausch zwischen unseren und anderen vom Kunden eingesetzten Lösungen wird mittels der Technologien der sogenannten serviceorientierten Architektur (SOA) vereinfacht. So können unsere Lösungen beispielsweise mit vorgeschalteten Planungs- oder Personalverwaltungssystemen oder nachgelagerten Auswertungssystemen über Schnittstellen verbunden werden und generieren auf diese Weise Mehrwerte über die originären Funktionalitäten hinaus. Die kontinuierliche Fortentwicklung dieser Schnittstellen macht es für unsere Kunden einfach und leicht umsetzbar, unsere Lösungen in vorhandene IT-Systemlandschaften einzubinden und zu nutzen. Ein Beispiel hierfür sind unsere Schnittstellen zu HR-Systemen wie SAP SuccessFactors, SAP HCM PT oder DATEV.

Der Einsatz der ATOSS Workforce Management Lösungen ist branchenübergreifend möglich und zwar unabhängig von der Größe des Unternehmens. Dabei sind die ATOSS Startup Edition (ASE) und die ATOSS Time Control (ATC) durch eine einfache Benutzerführung gekennzeichnet. Mit diesen beiden Lösungen sprechen wir Kunden auf unterschiedlichen Systemumgebungen an, welche bei zukünftig komplexeren Anforderungen auf die ATOSS Staff Efficiency Suite (ASES) migrieren können. Alle drei ATOSS Produktsuiten sind seit 2015 in der Cloud verfügbar. Durch die erfolgreiche Transformation unserer Services in Cloud-native Lösungen sind wir in der Lage, eine hochmoderne Infrastruktur mit deutlich verbesserten Sicherheitsmaßnahmen als Teil unserer Lösungen ASES Cloud 24/7 und ATC Cloud 24/7 bereitzustellen. Zugleich bilden sie die Grundlage für den Ausbau unserer AI-basierten Services.

Seit 2016 entwickelt der Konzern in seiner Tochtergesellschaft ATOSS Aloud GmbH die reine Cloudlösung Crewmeister für Startups, kleine Betriebe oder Teilbereiche und Abteilungen von größeren Unternehmen.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im ATOSS Konzern (IFRS) betrugen im Jahr 2024 Mio. EUR 25,6 (Vorjahr: Mio. EUR 23,6). Hiervon entfiel mit Mio. EUR 20,4 (Vorjahr: Mio. EUR 18,7) der wesentliche Teil auf die Personalkosten der 310 Softwareentwickler (Vorjahr: 288). Der Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung am Gesamtumsatz lag auf Konzernebene bei 15 Prozent (Vorjahr: 16 Prozent). Auf Ebene der ATOSS Software SE, München (HGB) betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Jahr 2024 Mio. EUR 11,8 (Vorjahr: Mio. EUR 10,6). Wie in den Vorjahren werden die Aufwendungen für die Entwicklung der Softwareprodukte nicht aktiviert, sondern vollständig im Aufwand erfasst.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Situation und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft wurde in den letzten fünf Jahren auf eine harte Probe gestellt. Die Corona-Pandemie, der Ausbruch geopolitischer Konflikte und extreme Wetterereignisse haben Lieferketten unterbrochen, Energie- und Nahrungsmittelkrisen verursacht und den Regierungen einschneidende Maßnahmen zum Schutz von Leben und Existenzgrundlagen abverlangt. Die Weltwirtschaft hat sich insgesamt zwar als widerstandsfähig erwiesen, dahinter verbergen sich jedoch ungleiche Entwicklungen in den Regionen und nach wie vor bestehende Schwachstellen. Die jüngsten Prognosen des IWF gehen daher aktuell von einem Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 von 3,2 Prozent aus. 1)

Weiterhin schwach zeigte sich auch die Konjunktur im Euroraum, die im dritten Quartal 2024 lediglich um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal bzw. um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahm. 2)

Eine konjunkturelle Erholung blieb auch in Deutschland vor allem infolge der anhaltenden strukturellen Probleme aus. 3) In der Folge sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf Jahressicht um 0,2 Prozent. 4)

Branchensituation und Marktumfeld

Vor diesem Hintergrund sind die Entwicklungen im Markt für Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK-Markt) im Jahr 2024 besonders beachtenswert. So rechnet der Branchenverband BITKOM für das abgelaufene Jahr im Bereich Software mit einer Wachstumsrate von 9,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 5)

1) Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Dezember 2024 Monatsbericht
2) ifo Institut, ifo Konjunkturprognose Winter 2024: Deutsche Wirtschaft am Scheideweg 12. Dezember 2024
3) Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024IQ4) - Deutsche Wirtschaft im Winter 2024 - 11. Dezember 2024
4) Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 039 vom 30. Januar 2025
5) BITKOM, ITK-Marktzahlen Dezember 2024

Tatsächliche Entwicklung des ATOSS Konzerns im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Ausblick des Vorjahres

Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen ist es dem ATOSS Konzern im Jahr 2024 erneut gelungen, seinen anhaltenden Unternehmenserfolg nun schon zum 19. Mal in Folge fortzuschreiben und die Entwicklung des Marktes erneut zu übertreffen.

So wurde beim Konzernumsatz ein zweistelliges Wachstum um 13 Prozent auf Mio. EUR 170,6 (Vorjahr: Mio. EUR 151,2) erreicht. Das Konzernbetriebsergebnis erhöhte sich trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen auf Mio. EUR 63,4 (Vorjahr: Mio. EUR 51,8). Damit wurden die im Februar 2024 vom Konzern veröffentlichte Umsatzprognose von Mio. EUR 170 vollständig erfüllt. Die Prognosewerte in Bezug auf die EBIT-Marge zum Umsatz von 30 Prozent wurde vor allem aufgrund der temporären Verschiebungen von Investitionen in den Ausbau von Sales-Personalressourcen deutlich übertroffen.

Diese positive Geschäftsentwicklung ist dabei vor allem auf den nachhaltigen Ausbau des Cloud Geschäfts und den dadurch bedingten zunehmenden Anteil wiederkehrender Umsatzerlöse sowie die Gewinnung neuer Kunden zurückzuführen.

2.2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des ATOSS Konzerns (nach IFRS)

Im Folgenden wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des ATOSS Konzerns nach IFRS erläutert. Auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der ATOSS Software SE wird gesondert im Abschnitt 2.3. "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der ATOSS Software SE (nach HGB) inkl. Chancen- und Risikobericht sowie Prognose für die ATOSS Software SE als Konzernobergesellschaft" eingegangen.

Ertragslage

Umsatzentwicklung bei Softwarelizenzen, -wartung und Cloud, Auftragslage Softwarelizenzen und Cloud

Die Softwareumsätze lagen im Jahr 2024 mit Erlösen von Mio. EUR 124,9 um 15 Prozent über dem Vorjahreswert von Mio. EUR 108,2. Hauptreiber der Softwareumsätze waren erneut die Umsätze aus Cloud und Subskriptionen, die sich um 37 Prozent auf Mio. EUR 72,4 (Vorjahr: Mio. EUR 52,9) erhöhten und nun einen Anteil am Gesamtumsatz von 42 Prozent (Vorjahr: 35 Prozent) ausmachen. Zusammen mit den um 9 Prozent gestiegenen Umsätzen aus Softwarewartung in Höhe von Mio. EUR 39,0 (Vorjahr: EUR 35,7), sind die wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 26 Prozent auf Mio. EUR 111,3 (Vorjahr: Mio. EUR 88,6) gewachsen. Der Anteil der wiederkehrenden Erlöse aus Cloud und Wartung an den gesamten Umsatzerlösen beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf 65 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent). Die Umsätze mit Softwarelizenzen reduzierten sich um 31 Prozent auf Mio. EUR 13,5 (Vorjahr: Mio. EUR 19,6). Die Umsätze mit Beratungsleistungen konnten im gleichen Zeitraum auf Mio. EUR 35,9 (Vorjahr: Mio. EUR 33,2) ausgebaut werden.

Die Nachfrage nach neuen Softwarelizenzen bei Neu- und Bestandskunden lag im Jahresvergleich ungeachtet steigender Nachfrage im Enterprise-Geschäft in der DACH-Region insgesamt leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund des SaaS-Geschäftsmodells verbunden mit einer niedrigen Churn Rate entwickelte sich die Auftragslage im Cloud-Geschäft sehr positiv. So erhöhte sich der Cloud order backlog, der die Umsätze aus vertraglich gesicherten Cloud-Nutzungsgebühren innerhalb der nächsten 12 Monate angibt, im Geschäftsjahr 2024 um 33 Prozent auf Mio. EUR 85,8 (Vorjahr: Mio. EUR 64,3). Diese Cloud-Kennziffer beinhaltet auch den Cloud Annual Recurring Revenue (ARR) aus aktuellen Cloud-Nutzungsgebühren, die sich gegenüber dem Jahresendwert vom 31.12.2023 (Mio. EUR 58,9) um 35 Prozent auf insgesamt Mio. EUR 79,3 erhöhte. Der gesamte ARR (bestehend aus Cloud-Nutzungsgebühren und Wartungserlösen) stieg zum 31.12.2024 um 24 Prozent auf Mio. EUR 118,4. Diese Auftragsbasis schafft für den Konzern sowie alle seine Betriebsstätten Umsatz- und Planungssicherheit für die nähere Zukunft. Der hohe Bestand an liquiden Mitteln sowie die gute Eigenkapitalquote geben darüber hinaus Sicherheit für Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre.

Umsatzentwicklung bei Beratung

Die Beratungsumsätze lagen im Jahr 2024 mit Mio. EUR 35,9 um 8 Prozent über dem Vorjahr in Höhe von Mio. EUR 33,2. Sie hatten einen Anteil am Gesamtumsatz von 21 Prozent (Vorjahr: 22 Prozent).

Hardwareumsätze und sonstige Umsatzentwicklung

Die Erlöse aus Hardwareverkäufen reduzierten sich im Jahr 2024 um 5 Prozent auf Mio. EUR 5,8 (Vorjahr: Mio. EUR 6,1). Der Anteil am Gesamtumsatz betrug 3 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent). Die sonstigen Umsätze, unter welchen insbesondere Beratungsleistungen für Prozessanalyse und Change-Management, kundenspezifische Programmierleistungen sowie Ausweismedien verbucht werden, betrugen Mio. EUR 4,0 und lagen um 8 Prozent über dem Vorjahr. Der Anteil am Gesamtumsatz betrug 2 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent).

Fertigungsaufträge

Wie in den Vorjahren realisiert der Konzern Aufträge aus langfristiger Auftragsfertigung entsprechend der Methode der Teilgewinnrealisierung. Im Geschäftsjahr 2024 waren davon 3 Aufträge (Vorjahr: 3) betroffen, welche in einer Höhe von Mio. EUR 0,4 (Vorjahr: Mio. EUR 3,5) entsprechend des Projektfortschritts auf Basis der existierenden Verträge realisiert wurden.

Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte ungeachtet der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen R&D-Investitionen und dem kontinuierlichen allgemeinen Personalaufbau vor allem aufgrund der starken und nachhaltigen Entwicklung des Cloud Geschäfts um Mio. EUR 11,6 auf Mio. EUR 63,4 ausgebaut werden. Die EBIT-Marge beläuft sich auf 37 Prozent (Vorjahr: 34 Prozent) und liegt damit oberhalb des ursprünglichen Ausblicks für das Geschäftsjahr 2024 von 30 Prozent.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) stieg nach einem positiven Finanzergebnis in Höhe von Mio. EUR 3,6 (Vorjahr: Mio. EUR 1,5) um 26 Prozent auf Mio. EUR 67,0 (Vorjahr: Mio. EUR 53,3) an. Das Jahresergebnis (Nettoergebnis) für das Geschäftsjahr 2024 beträgt Mio. EUR 45,5 (Vorjahr: Mio. EUR 35,8). Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich von EUR 2,25 * auf EUR 2,86.

* Gem. IAS 33.64 wurde das Ergebnis je Aktie infolge der in 2024 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe neuer Aktien rückwirkend angepasst

Der Konzern hat insbesondere durch den nachhaltigen Ausbau des Cloud Geschäfts und die Gewinnung von weiteren Kunden seine Ertragskraft gegenüber dem Vorjahr, ungeachtet des allgemeinen Personalaufbaus und der gestiegenen R&D-Investitionen, fortschreiben und dadurch die Richtigkeit seiner langfristig ausgelegten Unternehmensstrategie auch finanziell untermauern können.

Tochterunternehmen und Auslandsgeschäft

Mit Ausnahme der ATOSS Aloud GmbH weisen sämtliche operative Tochtergesellschaften der ATOSS Software SE im Geschäftsjahr 2024 positive Ergebnisse aus. Der Auslandsanteil des Konzernumsatzes lag in 2024 bei 17 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent).

Finanz- und Vermögenslage

Die Gesellschaft betrachtet das Eigenkapital als wesentliche Bilanzposition zur Abdeckung konjunktureller, branchen- und unternehmensspezifischer Risiken. Die Finanzstrategie der Gesellschaft zielt darauf ab, ein diesen Risiken angemessenes Eigenkapital vorzuhalten. Damit soll den Aktionären eine angemessene Eigenkapitalrendite sowie den Kunden und Lieferanten über langfristige Partnerschaften Investitionssicherheit für ihre Software-Entscheidungen gewährleistet werden.

Der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit liegt für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 mit Mio. EUR 59,5 (Vorjahr: Mio. EUR 52,7) um Mio. EUR 6,8 über dem Vorjahreswert. Der Finanzmittelfonds (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) ist von Mio. EUR 64,2 auf Mio. EUR 82,7 gestiegen. Die Entwicklung der Gesamtposition aus Finanzmittelfonds sowie kurzfristigen und langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Edelmetallen (z.B. Investmentfonds, Festgeldanlagen, Gold) hat sich von Mio. EUR 82,6 auf Mio. EUR 112,2 erhöht. Die liquiden Mittel je Aktie inklusive Berücksichtigung der lang- und kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Edelmetalle beliefen sich zum 31.12.2024 auf EUR 7,05 (Vorjahr: EUR 5,19). 1)

Positiv auf den Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit wirkten sich hauptsächlich das Nettoergebnis, der Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Aufbau der sonstigen kurzfristigen finanziellen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten aus höheren Gehalts- und Provisionsverbindlichkeiten bzw. erwarteten Abrechnungen aus. Erhaltene Zinsen aus der Festgeldanlage wirkten sich ebenfalls positiv auf den Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit aus. Den Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit reduzierende Effekte ergaben sich vor allem durch die Erhöhung der aktivierten Vertragskosten.

Negativ auf den Finanzmittelfonds wirkte sich der Cashabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von Mio. EUR 10,9 (Vorjahr: Cashzufluss von Mio. EUR 10,1) aus, der aus Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von Mio. EUR 0,9 (Vorjahr: Mio. EUR 1,9) und Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von Mio. EUR 20,0 (Vorjahr: Mio. EUR 0,0) resultiert. Positiv wirkten sich die Einzahlungen aus dem Rückfluss von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte in Höhe von Mio. EUR 10,0 (Vorjahr: Mio. EUR 11,9) aus.

Die Auszahlung einer Dividende in Höhe von EUR 3,37 je Aktie (vor der in 2024 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe neuer Aktien) (Vorjahr: Dividende von EUR 1,83 und Sonderausschüttung von EUR 1,00 pro Aktie vor der in 2024 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe neuer Aktien) (Gesamtausschüttung: Mio. EUR 26,8; Vorjahr: Mio. EUR 22,5) und die Bezahlung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 3,3 (Vorjahr: Mio. EUR 3,0) führten zu einer Verringerung des Finanzmittelfonds.

Der ATOSS Konzern verfügt insgesamt über eine ausgezeichnete Ausstattung an Finanzmitteln, um konjunkturelle Risiken wie Branchenrisiken abzudecken und Möglichkeiten externen Wachstums zu nutzen. Auch die Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist damit unverändert auf hohem Niveau gewährleistet.

Der Bestand des Sachanlagevermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte hat sich von Mio. EUR 4,6 auf Mio. EUR 4,3 reduziert.

Unter den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Edelmetallen in Höhe von Mio. EUR 1,7 (Vorjahr: Mio. EUR 1,3) erfolgt insbesondere der Ausweis des langfristig gehaltenen Goldbestandes in Höhe von Mio. EUR 1,1 (Vorjahr: Mio. EUR 0,9) und der im Rahmen von Mietverträgen gezahlten Kautionen in Höhe von Mio. EUR 0,5 (Vorjahr: Mio. EUR 0,5).

Der Forderungsbestand reduzierte sich von Mio. EUR 10,4 auf Mio. EUR 9,3. Die durchschnittliche Forderungslaufzeit beträgt 21 Tage (Vorjahr: 23 Tage).

* Gem. IAS 33.64 wurde die liquiden Mittel je Aktie infolge der in 2024 durchgeführten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe neuer Aktien rückwirkend angepasst.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Edelmetalle beliefen sich zum 31.12.2024 auf Mio. EUR 28,4 (Vorjahr: Mio. EUR 17,5) und enthalten vom Aufsichtsrat genehmigte Investitionen in Investmentfonds von Mio. EUR 5,2 (Vorjahr: Mio. EUR 5,2), Investitionen in physisches Gold in Höhe von Mio. EUR 3,2 (Vorjahr: Mio. EUR 2,3) bzw. Festgeldanlagen und -alternativen (EUR) in Höhe von Mio. EUR 20,0 (Vorjahr: Mio. EUR 10,0) im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie.

Aus der Bewertung der kurz- und langfristigen Goldbestände zum beizulegenden Zeitwert resultieren Finanzerträge in Höhe von Mio. EUR 1,1 (Vorjahr: TEUR 241). Darüber hinaus wurden Erträge aus der Aufwertung von kurzfristigen Investmentfonds in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 122) unter den Finanzerträgen erfasst. Aus Ausschüttungen aus der Anlage liquider Mittel in einen Investmentfonds, der der kurzfristigen alternativen Anlage dient, resultieren Finanzerträge in Höhe von TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 89).

Die Finanzierung des ATOSS Konzerns erfolgt aus dem laufenden betrieblichen Cash Flow. Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Mio. EUR 2,0 (Vorjahr: Mio. EUR 2,4), Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 3,2 (Vorjahr: Mio. EUR 3,7), kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 0,4 (Vorjahr: Mio. EUR 0,3), sonstige kurzfristige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 25,0 (Vorjahr: Mio. EUR 24,0) sowie Steuerverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 18,9 (Vorjahr: Mio. EUR 7,7). Die kurzfristigen Schulden haben sich zum 31.12.2024 gegenüber dem Vorjahr auf Mio. EUR 49,6 (Vorjahr: Mio. EUR 38,4) erhöht. Der Anstieg der kurzfristigen Schulden zum 31.12.2024 ist im Wesentlichen auf höhere Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen. Der Konzern beabsichtigt auch weiterhin keine Schulden zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit einzugehen.

In den sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten sind überwiegend Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern für variable Gehaltsbestandteile, die im Folgejahr ausgezahlt werden, enthalten. Zum 31.12.2024 bestehen keine wesentlichen Fremdwährungsverbindlichkeiten. Bankdarlehen bestehen zum 31.12.2024 keine. Der Konzern beabsichtigt auch weiterhin keine Bankdarlehen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit einzugehen.

Es besteht eine nicht gesicherte Rahmenkreditlinie in Höhe von Mio. EUR 1,0 (Vorjahr: Mio. EUR 1,0) bei der Hausbank der einbezogenen Unternehmen, welche wahlweise für Avalkredite oder Kontokorrentkredite genutzt werden kann. Zum Bilanzstichtag erfolgte eine Ausnutzung des Avalkredits in Höhe von Mio. EUR 0,3 (Vorjahr: Mio. EUR 0,5). Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die langfristigen Schulden beinhalten im Wesentlichen die Pensionsrückstellung in Höhe von Mio. EUR 1,8 (Vorjahr: Mio. EUR 1,8), langfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 6,2 (Vorjahr: Mio. EUR 8,1) sowie langfristige Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von Mio. EUR 2,7 (Vorjahr: Mio. EUR 2,3).

Das Konzern-Eigenkapital lag per 31.12.2024 bei Mio. EUR 80,0 (Vorjahr: Mio. EUR 61,8), die Eigenkapitalquote (Eigenkapital zu Bilanzsumme) betrug zum 31.12.2024 56 Prozent (Vorjahr: 54 Prozent). Die Eigenkapitalrendite (Nettoergebnis zu Eigenkapital) liegt zum 31.12.2024 bei 57 Prozent (Vorjahr: 58 Prozent).

Der ATOSS Konzern weist die Aufwendungen zur Weiterentwicklung der Produktlösungen grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Eine Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten findet unverändert nicht statt.

Aufgrund der weiterhin insgesamt guten Ertragslage und der anhaltend soliden Vermögens- und Finanzlage sieht sich der Konzern auch für die Zukunft in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Mitarbeiter des ATOSS Konzerns

Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 808 Mitarbeiter (Vorjahr: 747). Davon wurden 308 (Vorjahr: 283) Personen im Bereich Entwicklung, 190 (Vorjahr: 175) Personen in der Beratung, 187 (Vorjahr: 177) Personen in Vertrieb und Marketing sowie 123 (Vorjahr: 112) Personen in der Verwaltung beschäftigt. Der Personalaufwand beträgt in 2024 Mio. EUR 73,2 und liegt damit 7 Prozent über dem Vorjahreswert von Mio. EUR 68,4.

Zum 31.12.2024 bestand wie im Vorjahr kein Ausbildungsverhältnis.

2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der ATOSS Software SE (nach HGB) inkl. Chancen- und Risikobericht sowie Prognose für die ATOSS Software SE als Konzernmuttergesellschaft

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die ATOSS Software SE als Konzernmuttergesellschaft des ATOSS Konzerns. Die Angaben erfolgen auf der Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG).

Ertragslage

Die Ertragslage der ATOSS Software SE im Geschäftsjahr 2024 ist geprägt durch den Anstieg der Umsatzerlöse um 15 Prozent auf Mio. EUR 167,0 (Vorjahr: Mio. EUR 145,1). Hervorzuheben sind hier insbesondere die positive Umsatzentwicklungen in den Bereichen Cloud & Subskriptionen (+31 Prozent), Softwarewartung (+8 Prozent), und Beratung (+11 Prozent). Gegenläufig entwickelten sich die Umsatzerlöse im Bereich Lizenzen (-34 Prozent). Die durch Tochterunterunternehmen im Auftrag des Mutterunternehmens vermittelten Umsätze für Software (Softwarelizenzen, Softwarewartung und Cloud), Wartung und Dienstleistungen erhöhten sich um 29 Prozent auf Mio. EUR 40,9 (Vorjahr: Mio. EUR 31,8).

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um Mio. EUR 0,9 ist vor allem auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.

Die gestiegenen Personalaufwendungen resultieren vor allem aus Gehaltsanpassungen, dem unterjährigen Personalaufbau und der Bildung personalbezogener Rückstellungen. Insgesamt stiegen die Personalaufwendungen um Mio. EUR 2,6 auf Mio. EUR 52,4 an.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um Mio. EUR 3,8 auf Mio. EUR 48,0 ist vor allem auf höhere Aufwendungen für Kostenerstattungen und Provisionen an Tochtergesellschaften sowie höhere Aufwendungen für Wartungs- und Nutzungsgebühren aus der allgemeinen Digitalisierung zurückzuführen.

Erträge aus der Ausschüttung von Tochterunternehmen an das Mutterunternehmen fielen im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von Mio. EUR 2,2 (Vorjahr: Mio. EUR 5,1) an. Aus der Übernahme von laufenden Verlusten der ATOSS Aloud GmbH, München, im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags fielen Aufwendungen in Höhe von Mio. EUR 0,6 (Vorjahr: Mio. EUR 0,8) an.

Die für die Ertragskraft der ATOSS Software SE wesentliche Kennzahl, das Ergebnis vor Steuern (EBT), erhöhte sich infolge der beschriebenen Effekte überproportional zur Umsatzentwicklung um Mio. EUR 10,4 auf Mio. EUR 64,0. In der Folge lag die Umsatzrendite bezogen auf das operative Ergebnis (EBT) mit 38 Prozent um 1 Prozentpunkt über dem Vorjahr. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beträgt Mio. EUR 43,6 (Vorjahr: Mio. EUR 37,7) und liegt damit um 16 Prozent über dem Vorjahr.

Die ATOSS Software SE hat durch den Ausbau des Neu- und Bestandskundengeschäfts unter Beibehaltung der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ihre Ertragskraft auf einem hohen Niveau fortgeschrieben und dadurch die Richtigkeit ihrer langfristig ausgelegten Unternehmensstrategie auch finanziell untermauern können.

Finanz- und Vermögenslage

Die Gesellschaft betrachtet das Eigenkapital als wesentlich zur Abdeckung konjunktureller, branchen- und unternehmensspezifischer Risiken. Die Finanzstrategie der Gesellschaft zielt darauf ab, ein diesen Risiken angemessenes Eigenkapital vorzuhalten. Damit soll den Aktionären eine angemessene Eigenkapitalrendite sowie den Kunden und Lieferanten über langfristige Partnerschaften Investitionssicherheit für ihre Software-Entscheidungen gewährleistet werden. Hierbei lag die ATOSS Gruppe im Geschäftsjahr 2024 auf Planniveau.

Die Investitionen in das Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf Mio. EUR 0,7 (Vorjahr: Mio. EUR 1,7).

Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen beträgt zum 31.12.2024 Mio. EUR 7,0 (Vorjahr: Mio. EUR 8,0). Die durchschnittliche Forderungslaufzeit beträgt 15 Tage (Vorjahr: 17 Tage).

Die sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich zum 31.12.2024 auf Mio. EUR 23,0 (Vorjahr: Mio. EUR 3,3) und enthalten neben Festgeldanlagen in Höhe von Mio. EUR 20,0 (Vorjahr: Mio. EUR 0,0) unter anderem Anlagen in physisches Gold in Höhe von Mio. EUR 1,7 (Vorjahr: Mio. EUR 1,7). Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gesellschaft keine neuen Investitionen in Gold getätigt.

Die Wertpapiere umfassen vom Aufsichtsrat genehmigte Investitionen in Investmentfonds. Der Bestand der Wertpapiere beträgt zum 31.12.2024 Mio. EUR 5,1 (Vorjahr: Mio. EUR 5,1).

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten betragen zum 31.12.2024 Mio. EUR 72,6 (Vorjahr: Mio. EUR 65,6).

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt aus laufend erwirtschafteten Zahlungsmitteln. Die Verbindlichkeiten beruhen auf Lieferungen und Leistungen in Höhe von Mio. EUR 1,6 (Vorjahr: Mio. EUR 2,1) und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 2,4 (Vorjahr: Mio. EUR 2,5), erhaltenen Anzahlungen in Höhe von Mio. EUR 4,9 (Vorjahr: Mio. EUR 4,8) sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 1,1 (Vorjahr: Mio. EUR 1,6). Insgesamt betragen die Verbindlichkeiten Mio. EUR 10,0 (Vorjahr: Mio. EUR 11,1). Zum 31.12.2024 bestehen keine wesentlichen Fremdwährungsverbindlichkeiten. Zudem bestehen keine Bankdarlehen. Die Gesellschaft beabsichtigt auch weiterhin keine Bankdarlehen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit aufzunehmen.

Es besteht bei der Hausbank eine nicht gesicherte Rahmenkreditlinie in Höhe von Mio. EUR 1,0 (Vorjahr: Mio. EUR 1,0), welche wahlweise für Avalkredite oder Kontokorrentkredite genutzt werden kann. Zum Bilanzstichtag erfolgte eine Ausnutzung des Avalkredits in Höhe von Mio. EUR 0,3 (Vorjahr: Mio. EUR 0,5). Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

In den sonstigen Rückstellungen sind überwiegend Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern für variable Gehaltsbestandteile sowie Rückstellungen für erwartete Rechnungen und Urlaubsverpflichtungen in angemessenem Umfang gebildet.

Die passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von Mio. EUR 0,4 (Vorjahr: Mio. EUR 0,8) enthält im Wesentlichen abgegrenzte Umsatzerlöse.

Das Eigenkapital der ATOSS Software SE liegt zum 31.12.2024 trotz der Anfang Mai 2024 erfolgten Dividendenausschüttung von insgesamt Mio. EUR 26,8 unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses in Höhe von Mio. EUR 43,6 bei Mio. EUR 67,6 (Vorjahr: Mio. EUR 50,8), die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2024 56 Prozent (Vorjahr: 54 Prozent).

Aufgrund der weiterhin insgesamt guten Ertragslage und der unverändert soliden Vermögens- und Finanzlage sieht sich die Gesellschaft auch für die Zukunft in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Mitarbeiter der ATOSS Software SE

Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die ATOSS Software SE durchschnittlich 415 Mitarbeiter (Vorjahr: 410). Davon wurden 113 (Vorjahr: 107) Personen in der Entwicklung, 102 (Vorjahr: 97) in der Beratung, 107 (Vorjahr: 119) in Vertrieb und Marketing und 93 (Vorjahr: 87) Personen in der Verwaltung beschäftigt. Der Personalaufwand beträgt in 2024 Mio. EUR 52,4 und liegt damit um 5 Prozent über dem Vorjahreswert von Mio. EUR 49,8. Zum 31.12.2024 bestand wie im Vorjahr kein Ausbildungsverhältnis.

Chancen- und Risikobericht der ATOSS Software SE

Die wesentlichen Chancen und Risiken der ATOSS Software SE als Konzernobergesellschaft und einzige wesentliche operative Gesellschaft im ATOSS-Konzern spiegeln die Chancen und Risiken des Konzerns im Abschnitt "3. Risiko- und Chancenbericht" wider. Die ATOSS Software SE ist dabei in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden.

Prognose der ATOSS Software SE

Die im Abschnitt "4. Prognosebericht" gemachten Ausführungen zur künftigen Wirtschafts- und Branchensituation gelten auch für die folgenden Ausführungen zur Prognose der ATOSS Software SE für das Geschäftsjahr 2025 als Konzernobergesellschaft des ATOSS Konzerns.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir für die ATOSS Software SE als Konzernobergesellschaft des ATOSS Konzerns einen Umsatzanstieg von rund 11 Prozent in einem Korridor von +/- 3 Prozent. Zugleich beabsichtigt ATOSS im Geschäftsjahr 2025 vermehrte Investitionen zur Erschließung neuer Märkte und damit verbundenen neuen Wachstumsmöglichkeiten im Bereich Workforce Management vorzunehmen. Insbesondere sind Investitionen im Vertriebsbereich geplant. Bei im Wesentlichen insgesamt gleichbleibender Kostenstruktur geht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 von einer Ergebnismarge bezogen auf das Ergebnis vor Steuern zu Umsatzerlösen (auf Gesellschaftsebene nach HGB) von 33 Prozent in einem Korridor von +/- 3 Prozent aus.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf der ATOSS Software SE

Die ATOSS Software SE hat in ihrem im Februar 2024 veröffentlichten Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatzanstieg von rund 13 Prozent in einem Korridor von +/- 3 Prozent und eine Ergebnismarge bezogen auf das Ergebnis vor Steuern zu Umsatzerlösen von 30 Prozent in einem Korridor von +/- 3 Prozent prognostiziert.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung in 2024 mit einem Umsatzanstieg von 15 Prozent auf Mio. EUR 167,0 (Vorjahr: Mio. EUR 145,1) und einer Ergebnismarge von 38 Prozent bei einem Ergebnis vor Steuern von Mio. EUR 64,0 (Vorjahr: Mio. EUR 53,6) hat ATOSS ihre Prognose für den Umsatzanstieg in 2024 vollständig erfüllt bzw. ihre Prognose für die Ergebnismarge deutlich übertroffen. Das Übertreffen der Ergebnismarge ist dabei vor allem auf die gegenüber der ursprünglichen Planung geringeren Personalaufwendungen aus der temporären Verschiebung von Investitionen in den Ausbau von Sales-Personalressourcen zurückzuführen. In der Folge entwickelte sich auch das Ergebnis vor Steuern oberhalb des Planansatzes.

3. Chancen- und Risikobericht

3.1. Unternehmensweites Risikomanagement- und Kontrollsystem

Das folgende Kapitel enthält lageberichtstypische Angaben, die sich auch mit Angabepflichten des ESRS 2-GOV 5.36 sowie des ESRS G1.3 MDR-A 68 a) in Bezug auf den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht befassen.

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist die Gesellschaft gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs.4 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagement- und Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses ist gesetzlich nicht definiert. Wir verstehen das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnen uns an die Definition des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 n.F., Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340 n.F., Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die von dem Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements

zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Chancensteuerung unterliegt keinem vergleichbaren systematischen Prozess. Risiko wird in diesem Zusammenhang als negative Abweichung von der gebildeten Erwartung verstanden. Vor diesem Hintergrund konzentrieren wir uns im Rahmen des bestehenden Risikomanagementsystems allein auf die Erfassung von Risiken. Die Vorgehensweise zur Erkennung und Steuerung von Risiken ist den nachfolgenden Erläuterungen zu entnehmen:

Im Einklang mit der langfristig ausgelegten Unternehmensstrategie versucht die Gesellschaft keine unangemessenen Risiken einzugehen. Dennoch ist das Unternehmen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unvermeidlich unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die sich aus dem operativen Geschäft selbst, aber auch aus geänderten Umfeldbedingungen ergeben.

Um diese Risiken transparent darzustellen und bewerten zu können, hat die Gesellschaft ein umfassendes Risikomanagementsystem entwickelt. Dabei soll nicht nur die fortlaufende konzernweite Identifikation und Beobachtung von Risiken auf Basis eines ganzheitlichen Gesamtrisikoinventars sichergestellt werden, sondern auch durch die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und denkbarem Schaden Entscheidungskriterien bereitgestellt werden, welche es ermöglichen, die Bereitschaft zum Eingehen von Risiken transparent darzustellen. Zugleich werden auf diese Weise bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt, so dass unmittelbar geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft ergriffen werden können. Die Beurteilung, ob eine Bestandsgefährdung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vorliegt, setzt die Bestimmung einer unternehmensweiten Risikotragfähigkeit im Verhältnis zur Gesamtrisikoposition voraus. Die Risikotragfähigkeit ist dabei definiert als das maximale Risikoausmaß, welches die Gesellschaft ohne Gefährdung des eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann. Durch den Vorstand wird diese laufend unter Berücksichtigung von Ergebnis- und Liquiditätsentwicklungen analysiert und überwacht. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Bruttorisiken zunächst erfasst und anschließend vermindert um den Effekt der Maßnahmen zur Risikosteuerung als Nettorisiken dargestellt. Extremrisiken mit sehr hohen Schadensausmaß und sehr niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit (sog. Tail-Event-Risiken) werden im Rahmen der Risikoerhebung durch die Gesellschaft ebenfalls erhoben.

Insgesamt verfügt ATOSS aus Sicht des Vorstands über ein sehr umfassendes und einfach nachvollziehbares System, welches die Risikostrategie sinnvoll unterstützt.

3.2. Risikobericht

Das folgende Kapitel enthält lageberichtstypische Angaben, die sich auch mit Angabepflichten des ESRS 2-GOV 5.36 in Bezug auf den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht befassen.

Es wurden im abgeschlossenen Jahr zwei Risikoerhebungen durchgeführt. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch das Risikomanagement Komitee zum Risikobericht zusammengefasst und dem Vorstand vorgelegt. Als wesentlich eingestuft sind nach den ATOSS-Grundsätzen zum Risikomanagement grundsätzlich sämtliche Einzelrisiken mit einem Schadenserwartungswert (d.h. Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) von mehr als Mio. EUR 2,0 innerhalb der Unternehmensbereiche und der beiden wesentlichen ATOSS-Tochtergesellschaften ATOSS CSD Software GmbH und ATOSS Aloud GmbH bzw. Risiken, deren Schadenshöhe lediglich mit "hoch" spezifiziert wurde oder nicht quantifizierbar ist. Einzelrisiken mit einem Schadenserwartungswert von größer Mio. EUR 15,0 bestehen weiterhin nicht.

Die Gesellschaft geht für die kommenden zwei Jahre von einer vergleichbaren Risikostruktur aus, sofern sich das Marktumfeld sowie die konjunkturellen Rahmendaten nicht wesentlich verändern.

Risikopotential Eintrittswahrscheinlichkeit

Stufe
Gering 0-33%
Mittel >33-66%
Hoch >66-100%

Risikopotential Ausmaß der Schadenshöhe (brutto)

Stufe
Gering 0 - 1,0 Mio. EUR
Mittel >1,0 - 5,0 Mio. EUR
Hoch >5 Mio. EUR

Grenzen für den Schadenserwartungswert (brutto)

Stufe
Beobachten 0 - 1,0 Mio. EUR
Überwachen >1,0 - 5,0 Mio. EUR
Wesentlich >5,0 Mio. EUR

Unternehmensrisiken:

Risikokategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Schadenshöhe Schadenserwartungswert
Ökonomische, politische, gesellschaftliche Risiken
1) Globales, wirtschaftliches und politisches Umfeld mittel hoch wesentlich
2) Rechtliche Risiken und geistiges Eigentum gering hoch überwachen
3) Datenschutz gering hoch wesentlich
Corporate Governance & Compliance-Risiken
4) Unerlaubte Veröffentlichung von Informationen gering hoch überwachen
5) Ethisches Verhalten gering gering beobachten
Finanzrisiken
6) Adressausfallrisiko gering gering beobachten
7) Liquiditätsrisiko mittel gering beobachten
8) Marktrisiko mittel mittel überwachen
Personelle Risiken
9) Personelle Ressourcen mittel hoch wesentlich
IT-Risiken
10) Cloudbetrieb mittel hoch wesentlich
11) Cybersicherheit und IT-Sicherheit gering hoch wesentlich
Operative Risiken
12) Strategische Risiken mittel hoch wesentlich
13) Vertrieb mittel hoch wesentlich
14) Beratung gering mittel beobachten
15) Partnernetz gering gering beobachten
16) Technologie und Produkte gering mittel überwachen
17) Außergewöhnliche Störfälle gering hoch überwachen
18) Sonstige Risiken gering hoch überwachen

Ökonomische, politische, gesellschaftliche und regulatorische Risiken:

1) Globales, wirtschaftliches und politisches Umfeld (wesentlich)

Die aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten rund um den Globus könnten sich negativ auf die Geschäftstätigkeit von ATOSS auswirken und zu einem verschärften Wettbewerbs- und Preisdruck infolge geringer Investitionsbereitschaft der Unternehmen führen. Neben einer intensiven Kundenbetreuung im Rahmen der Salesprozesse, in dem die Vorteile und nachhaltigen Mehrwerte des Einsatzes von ATOSS-Lösungen aufgezeigt werden, hat der Konzern verschiedene Maßnahmen implementiert wie etwa die kontinuierliche monatliche Verfolgung aller steuerungsrelevanten ATOSS-KPI's oder die regelmäßige Erstellung von Berichten über den aktuellen Finanzstatus und die Investitionsentwicklung. Der laufende Ausbau des Anteils wiederkehrender Softwareumsätze an den Gesamterlösen, der zu besser planbaren Umsätzen und infolgedessen zu einer höheren Stabilität gegenüber Umsatzschwankungen führt, stellt in diesem Zusammenhang einen weiteren risikominimierenden Faktor dar.

2) Rechtliche Risiken und geistiges Eigentum (überwachen)

ATOSS ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen vertrags-, wettbewerbs-, marken- und patentrechtlichen Risiken ausgesetzt. Diesen Risiken begegnet der Konzern durch verschiedene interne Maßnahmen, wie interne Richtlinien, Prozesse und Kontrollmechanismen sowie die Einbindung interner und externe Rechtsberater.

3) Datenschutz (wesentlich)

Wenn die zunehmend komplexen und strengen Vorschriften zum Datenschutz nicht eingehalten oder diesbezüglich vereinbarte Anforderungen unserer Kunden an unsere Produkte und Dienstleistungen nicht adäquat erfüllen, könnte dies zivilrechtliche Haftungsansprüche, Bußgelder sowie den Verlust von Kunden und die Schädigung des Ansehens von ATOSS nach sich ziehen. Aus diesem Grund hat der Konzern neben umfangreichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz (Datenschutzrichtlinie) geeignete bereichsbezogene Prozesse und Maßnahmen zum vertrauensvollen und rechtskonformen Umgang mit Kundendaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen umgesetzt. Für die technische Sicherheit der ATOSS Cloud Operations besteht ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß dem Vorbild der internationalen Sicherheitsnorm ISO/IEC 27001:2022, das kontinuierliche Verbesserungen sicherstellt und den Schutz unserer Kundendaten nach etablierten Standards (State-of-the-Art) garantiert.

Corporate Governance und Compliance Risiken:

4) Unerlaubte Veröffentlichung von Informationen (überwachen)

Das regulatorische Umfeld der im Primestandard der deutschen Börse gelisteten ATOSS Software SE ist komplex. Eine eventuelle Verletzung der Vorschiften könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage, den Aktienkurs sowie die Reputation des Unternehmens haben. Aus diesem Grund wurden im Unternehmen geeignete Prozesse und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Transparenzpflichten implementiert.

5) Ethisches Verhalten (beobachten)

Ethisch nicht vertretbares Verhalten könnte der Geschäftstätigkeit, der Finanz- und Ertragslage sowie dem Ansehen erheblich schaden. Zu diesem Zweck hat der Konzern ein Compliance Management System implementiert, das die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Richtlinien sicherstellen soll.

Finanzrisiken:

Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kredit- und Ausfallrisiko, dem Liquiditätsrisiko und dem Marktrisiko. Das Risikomanagement der Gesellschaft in Bezug auf Finanzrisiken ist darauf ausgerichtet unvorhersehbare Entwicklungen an den Finanzmärkten zu erkennen und die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Gesellschaft zu minimieren.

6) Adressausfallrisiko (beobachten)

Zur Steuerung der Kreditrisiken schließt ATOSS Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle wesentlichen Kunden, die mit der Gesellschaft Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass Ausfallrisiken auf ein vertretbar niedriges Maß reduziert werden. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang ausgewiesenen Buchwert begrenzt. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

7) Liquiditätsrisiko (beobachten)

Weiterhin überwacht die Gesellschaft laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses. Die Gesellschaft beurteilt die Risikokonzentration ihrer finanziellen Vermögensgegenstände und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Bezug auf das Liquiditätsrisiko jedoch als niedrig. So bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden, die verschiedenen Branchen angehören und auf unabhängigen Märkten tätig sind. Ebenso investiert die Gesellschaft ihre frei verfügbaren finanziellen Mittel in verschiedene Anlageformen wie Gold, Wertpapiere des Umlaufvermögens und Festgelder und stellt hierdurch eine breite Risikostreuung sicher. Zusammen mit dem hohen Bestand an kurzfristig verfügbaren Zahlungsmitteln sowie den anhaltend positiven operativen Cash Flows wird das Liquiditätsrisiko von der Gesellschaft als insgesamt mittel eingestuft.

8) Marktrisiko (überwachen)

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Die durch die Gesellschaft vorgenommenen Investitionen in physisches Gold sind anfällig für Marktpreisrisiken, die sich aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen dieser Finanzinstrumente ergeben. Aus diesem Grund steuert die Gesellschaft das Marktpreisrisiko durch Diversifikation und durch Beschränkungen bei der Investition in einzelne Anlageformen und Anlagetitel. Sämtliche Investitionen in finanzielle Vermögenswerte unterliegen zudem der Überprüfung und Freigabe durch die Unternehmensleitung. Zur Überwachung des Marktrisikos erfolgt zudem eine fortlaufende Beobachtung der Finanzmärkte sowie ein regelmäßiges Reporting über die Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und deren laufenden Renditen an Vorstand und Aufsichtsrat.

Zum 31.12.2024 belief sich das Risiko auf Konzernebene bei in Investmentfonds investierten finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert auf Mio. EUR 5,2. Bei in Gold investierten finanziellen Vermögenswerten belief sich das Risiko zum 31.12.2024 auf Konzernebene zum beizulegenden Zeitwert auf Mio. EUR 4,3. Der Konzern verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente. Darüber hinaus verfügt der Konzern zum 31.12.2024 über Anlagen in US-Dollar und CHF zum beizulegenden Zeitwert von Mio. EUR 2,1 bzw. Mio. EUR 5,3.

Das Marktrisiko umfasst auch das Risiko aus dem Anstieg der Inflationsraten. Dieses versucht der Konzern durch den Aufbau langfristiger Lieferantenbeziehungen mit der Vereinbarung von Festpreisen, regelmäßige Abstimmungen und Verhandlungen mit seinen Lieferanten sowie den Abschluss großer Einkaufsvolumina zu minimieren. Zur Absicherung seiner Margen bestehen im Konzern zudem Preisanpassungsklauseln in Kundenverträgen für Dauerschuldverhältnisse (Cloud, Wartung und Hotline).

Das Eigenkapital dient der Gesellschaft zur Abdeckung von konjunkturellen, branchen- und unternehmensspezifischen Risiken. Die Finanzstrategie der Gesellschaft zielt darauf ab, ein diesen Risiken angemessenes Eigenkapital vorzuhalten. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann die Gesellschaft Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31.12.2024 und 31.12.2023 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

Die beschriebenen Finanzrisiken bedrohen ATOSS weder einzeln noch in Summe.

Personelle Risiken:

9) Personelle Ressourcen (wesentlich)

Hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft ans Unternehmen zu binden ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die gesamte Softwarebranche. Die ATOSS Software SE steht somit vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter zu halten und weiterzuentwickeln. Andernfalls droht der Verlust an notwendigem Wissen, Fähigkeiten und Beziehungen für die Entwicklung, den Vertrieb und die Implementierung unserer innovativen Softwarelösungen.

IT-Risiken:

10) Cloud Betrieb (wesentlich)

Im Bereich Cloud Solutions besteht das Risiko einer nicht erfolgreichen Steigerung des Standardisierungs-/Automatisierungsgrades der Cloud Service Management Prozesse und des Cloud-Supports für unsere Kunden. Zu diesem Zweck hat der Konzern verschiedene Maßnahmen für den Ausbau seiner Cloud Produktfunktionalitäten und der Cloud Service Management Tools und Prozesse ergriffen. Dem Risiko eines nicht ausreichenden Cyber Security Levels bei dem Betrieb seiner Cloud Lösungen begegnet der Konzern mit umfangreichen Qualitätssicherungsprozessen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Risiken einer fehlenden Stabilität der Cloud Service Provider sowie Sicherheits- und Verfügbarkeitsprobleme beim Betrieb der ATOSS Cloud Solutions steuert der Konzern durch eine fortlaufende Überwachung und anhaltend hohe Investitionen in das Cloudprodukt.

11) Cybersicherheit und IT-Sicherheit (wesentlich)

Ein Cyberangriff oder eine IT-Sicherheitsgefährdung durch fraudulente interne Datenverluste könnte erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken nach sich ziehen und negative Auswirkungen auf Kunden, Partner, Finanzlage, Geschäftstätigkeit, Ansehen und das Geschäft von ATOSS im Allgemeinen haben. Als Reaktion auf die weltweit steigende Zahl an Cyberangriffen und in der Annahme, dass sich die Methoden der Hacker in unserer komplexen und bedrohten Cybersicherheitslandschaft weiterentwickeln werden, wendet die ATOSS Software SE jährlich hohe Ressourcen auf, um ihre Schutzmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit zu analysieren, zu verändern und zu verbessern sowie Schwachstellen zu beheben.

Die Wirksamkeit der in den Bereichen Cloud-Betrieb und Cybersicherheit ergriffenen Maßnahmen wurde mit dem erfolgreichen Abschluss des von der DEKRA im November 2024 durchgeführten Audits für die ISO Rezertifizierung ISO/IEC 27001:2022 des ISMS der ATOSS Cloud Services für Workforce Management Lösungen - der international führenden Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) und damit die wichtigste Cyber-Security-Zertifizierung - nochmals bestätigt. Damit setzt ATOSS ein wichtiges Zeichen für die Dokumentation ihrer State-of-the-Art Prozesse im gesamten Konzern.

Aus dem künftigen Kundenbetrieb nicht mehr gewarteter Cloud-Applikationssoftwareversionen könnte ein zusätzlicher Wartungsaufwand für ATOSS entstehen, dem der Konzern durch eine umfassende Marketing- und Enablement Strategie begegnet. Diese soll die Kunden in die Lage versetzen, rechtzeitig selbst auf neue Apps umzusteigen oder zusätzliche Serviceangebote von ATOSS zu nutzen.

Operative Risiken:

12) & 13) Strategische Risiken (wesentlich) und Vertriebsrisiken (wesentlich)

a) Risiken aus Wettbewerbsumfeld

ATOSS agiert in einem sehr wettbewerbsintensiven und technologisch schnelllebigen Markt, in dem es wenige große Anbieter gibt. Durch das Auftreten neuer Marktteilnehmer könnten Risiken entstehen. Diese Risiken werden aufgrund der Diversifikation des Kundenstammes, der Aufstellung des Vertriebs nach Branchen sowie des Einsatzes fortschrittlicher, richtungsweisender Technologien sowie nicht zuletzt durch namhafte Referenzkunden und der hohen Kompetenz in der Umsetzung von Softwareprojekten minimiert. Die Gesellschaft hat zudem geeignete Maßnahmen ergriffen, um ihre IP-Rechte zu schützen und abzusichern. Zugleich wird diesen Risiken weiterhin durch einen hohen Auftragsbestand, einer sehr guten Eigenkapitalausstattung und dem hohen Bestand liquider Mittel ausreichend Rechnung getragen. Die Gesellschaft verfügt über eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur und unternimmt erhebliche Investitionen in die Entwicklung, um den technologischen Vorsprung zu halten und weiter auszubauen sowie die Kundenbasis zu verbreitern.

b) Misserfolg bei der Ausweitung des Geschäftsmodells auf Cloud und der Erschließung neuer Märkte

Der Vorstand ist sich bewusst, dass die Ausweitung des Geschäftsmodells durch zusätzliche Leistungsangebote und die Erschließung neuer (geographischer) Märkte mit Risiken behaftet ist. Durch eine sorgfältige Planung und enges Monitoring und Steuerung werden die allgemeinen Risiken des Misserfolgs dieser Aktivitäten minimiert.

c) Steigende Umsatzerwartungen bedingen die Akquise von Großprojekten

Hohe Wachstumsziele erfordern die Gewinnung von Großprojekten und hängen damit maßgeblich von der Planung und dem Einsatz hochqualifizierter Fach- und Führungskräfte ab. Zur Risikominimierung wird hier insbesondere auf die Generierung entsprechender Pipeline-Projekte in den dedizierten Branchen Retail, Logistik, Medical, Cross Sales sowie auf strategische Partnerschaften geachtet. Des Weiteren wird bei der Personalsuche unter anderem auch auf Kandidaten mit besonderen Qualifikationen zur Entwicklung und Gewinnung von Großprojekten geachtet.

d) Langwierige und aufwändige Salesprozesse im Cloud-Geschäft

Cloud- und IT-Security Prüfungen durch Interessenten können die Sales Cycle in die Länge ziehen. Durch die Systematisierung und Standardisierung von Cloud-Security Checks, die frühzeitige Initialisierung dieser Prüfungen und einen entsprechenden Kompetenzaufbau innerhalb der Teams wird diesem Risiko aktuell hinreichend begegnet.

14) Beratung (beobachten)

Ein wichtiges Element unseres Geschäfts ist die erfolgreiche Implementierung von Software- und Servicelösungen, die unseren Kunden helfen sollen, Komplexität zu verringern und so effizient wie möglich zu arbeiten. Durch die kontinuierliche Überwachung und Kontrolle von Kundenprojekten werden die Risiken aus der unzureichenden Erfüllung von Kundenwünschen im Rahmen der Implementierung adäquat minimiert.

15) Partnernetz (beobachten)

Internationale Direktvertriebsprojekte und/oder Vertriebspartnerschaften sind häufig groß und herausfordernd im Hinblick auf erforderliche und erwartete Unterstützung durch ATOSS. Das Risiko besteht hier im Wesentlichen in der überproportionalen Allokation hochspezialisierter Ressourcen von ATOSS auf einzelne wenige Projekte/Partnerschaften. Das Risiko wird minimiert, indem darauf geachtet wird, dass internationale Partnerschaften nur in einem vertraglich fixierten Verhältnis von Softwareumsatz und Beratungsdienstleistung gestartet werden (z.B. durch vertraglich fixierte Minimumumsätze) um auf diese Weise eine wirtschaftliche Ressourcenallokation zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Kunden bei internationalen Großprojekten frühzeitig Vorlaufzeiten und geschätzte Projektdauern kommuniziert, um deren Erwartungshaltung entsprechend zu steuern.

16) Technologie und Produkten (überwachen)

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Kunden wegen mangelnder Produktqualität oder der verspäteten Fertigstellung von Technologien und Produktentwicklungen kündigen und hierdurch der Gesellschaft langjährige wiederkehrende Umsatzerlöse wegfallen. Durch die regelmäßige Überwachung der verschiedenen Projektentwicklungsstati unter Einbezug des Vorstands wird das Risiko ausreichend abgedeckt. Darüber hinaus werden monatliche Auswertungen bezüglich Verluste von Cloud- und Wartungsumsatzerlösen, d.h. wiederkehrenden Umsatzerlösen, in den monatlichen Management Reportings integriert.

Dem Risiko aus Sicherheitslücken in den ATOSS-Lösungssuiten, die das Vertrauen und die Reputation von ATOSS beschädigen könnten, wird durch hierfür klar definierte Security Prozesse mit internen und externen Tests begegnet.

17) Außergewöhnliche Störfälle (überwachen)

Störungen oder Unterbrechungen des Betriebsablaufs durch das allgemeine Brandrisiko und daraus resultierende Sach-, Vermögens- und Personenschäden begegnet der Konzern durch die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu Brandschutz und Arbeitssicherheit. Das hieraus abgeleitete Risiko eines Datenverlusts bzw. IT-Ausfalls wird dabei durch verschiedene implementierte Sicherungsmechanismen minimiert.

18) Sonstige Risiken (überwachen)

Neben den beschriebenen wesentlichen und zu überwachenden Risiken existieren noch weitere Risiken, die vom Konzern aufgrund ihres geringen Schadenserwartungswerts als zu "überwachen" eingestuft wurden.

3.3. Chancenbericht

Der Vorstand sieht die wesentlichen Chancen entsprechend ihrer Bedeutung in der folgenden absteigenden Rangfolge: Chancen zum weiteren Ausbau unseres Geschäftsmodells sehen wir insbesondere im Trend zur vollständigen Digitalisierung von HR-Prozessen, im allgemeinen Trend zu Cloudlösungen sowie in den wachsenden Anforderungen von Unternehmen zur Arbeitszeitflexibilisierung. Wesentliche Faktoren in dieser Hinsicht sind: Fachkräftemangel, demografischer Faktor, wachsende Anforderungen zur Steigerung der Produktivität und sich hieraus ergebende Anforderungen von Unternehmen an Workforce Management Lösungen. Als einer der führenden Anbieter für Workforce Management Lösungen erwarten wir weiter von dieser Entwicklung zu profitieren.

Der ATOSS Konzern sieht insbesondere in den Branchen Handel, Gesundheitswesen, Produktion und Logistik hohes Wachstumspotenzial.

Weitere Wachstumsmöglichkeiten sehen wir in der dedizierten Adressierung neuer Branchen sowie im internationalen Einsatz unserer Softwarelösungen wie z.B. der Erschließung neuer Märkte durch die Gewinnung von neuen Partnerschaften.

3.4. Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können bei der ATOSS Software SE wie folgt beschrieben werden:

Die Gesellschaft zeichnet sich durch eine klare Führungs-, Unternehmens- und Kontrollstruktur aus.

Die Funktionen der am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanzbuchhaltung, Auftragsabwicklung und Controlling sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche eindeutig zugeordnet.

Zur Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren wurde das zuvor beschriebene Risikomanagementsystem integriert sowie ein abgestimmtes Planungs- und Controllingsystem eingerichtet.

Um die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage laufend zu überwachen wird monatlich ein Bericht an das Management und den Aufsichtsrat versendet.

Die Funktionen und Verantwortlichkeiten in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses sind eindeutig zugeordnet.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen entsprechen den quantitativen und qualitativen Anforderungen.

Die im Rahmen der Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme sind durch Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugten Zugriff geschützt.

Die eingesetzten Finanzsysteme basieren auf Standardsoftware.

In den wöchentlich stattfindenden Finanzmeetings werden wesentliche rechnungslegungsrelevante Sachverhalte angesprochen und geklärt.

Wesentliche rechnungslegungsbezogene Prozesse unterliegen regelmäßigen Prüfungen. Das Risikomanagementsystem wird bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Bei wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

Der Aufsichtsrat befasst sich mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Gesellschaft. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Abschluss einbezogenen Gesellschaften und Bereiche eingebunden.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben worden sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie korrekt in die externe Rechnungslegung übernommen werden. Zudem wird dadurch gewährleistet, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt sowie gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.

Die klare Führungs- und Unternehmensstruktur sowie die geeignete personelle und materielle Ausstattung des Rechnungswesens stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und nachhaltigen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen gewährleisten eine fehlerfreie und kohärente Rechnungslegung.

Durch das interne Kontroll- und Risikosystem der Gesellschaft wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie den internen Leitlinien steht und Risiken rechtzeitig erkannt, bewertet, kommuniziert und gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

3.5. Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Chancensituation und der positiven Gesamtentwicklung des Konzerns und damit der ATOSS Software SE erscheinen aus heutiger Sicht sowohl Risiken als auch Gefährdungspotenziale begrenzt und kontrollierbar. Systeme und Prozesse im Bereich des Risikomanagements haben sich bewährt. Neue wesentliche Risiken oder Änderungen an der Bewertung der Schadenserwartungswerte bestehender Risiken ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 nur bei dem Risiko "Rechtliche Risiken und geistiges Eigentum". Klimabezogene Risiken wurden als unwesentlich eingestuft. Auf Basis der Überprüfung der Risikolage zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts erkennt der Vorstand keine Risiken, die den Fortbestand von ATOSS gefährden oder die Zukunft der Gesellschaft in Frage stellen.

Grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, dass nicht erkannte und berichtete Risiken eintreten, welche ebenfalls negative Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit nehmen könnten. Aus der Konzentration von grundsätzlich voneinander unabhängigen Risiken können sich zusätzliche, sich gegenseitig verstärkende Gefahren für die Gesellschaft entwickeln. Deshalb wird ATOSS ihr Umfeld weiterhin kontinuierlich beobachten und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen wie auch das gesamte Risikomanagementsystem überprüfen. Trotz ständiger Anpassungen des Risikomanagementsystems lassen sich die dargestellten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer betragsmäßigen Auswirkungen jedoch nicht quantifizieren.

3.6. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems *

In Ergänzung zu dem unter Abschnitt 3.1 beschriebenen internen Risikomanagement- und Kontrollsystems (im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess) verfügt der Konzern auch über ein den Rechnungslegungsprozess hinausgehendes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem, das zudem ein auf die Risikolage des Konzerns ausgerichtetes Compliance Management System umfasst.

* Abschnitt ungeprüft

Das interne Kontrollsystem der ATOSS Software SE umfasst alle Regeln im Konzern, die der methodischen Steuerung von operationellen, finanziellen und compliancebezogenen Risiken dienen. Diese Regeln können sich aus veröffentlichten Erklärungen ergeben oder als Richtlinien, Arbeitsanweisungen bzw. Prozessbeschreibungen ausgestaltet sein. Aufbau, Freigabe, Überarbeitung und Kommunikation dieser internen Vorschriften erfolgen nach standardisierten Verfahren. Des Weiteren sind alle Mitarbeiter des ATOSS Konzerns im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeiten verpflichtet, den ATOSS Verhaltenskodex zu befolgen. Der ATOSS-Code of Conduct stellt dabei einen Grundpfeiler des Compliance-Management-Systems dar, indem er einen Überblick gibt über das Werteverständnis und die Grundsätze, die den täglichen Umgang mit Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, sowie der Gesellschaft prägen. Das interne Kontrollsystem umfasst auch Nachhaltigkeitsaspekte, die auf Basis der regulatorischen Vorgaben fortlaufend weiterentwickelt werden.

Für eine bessere Skalierbarkeit werden nahezu alle Geschäftsprozesse durch IT-Lösungen unterstützt. Soweit möglich und angemessen, nutzt der Konzern die in diesen Applikationen oder Services integrierten Kontrollen, die gegenüber manuellen Kontrollen eine höhere Sicherheit und Effizienz in der Kontrolldurchführung ermöglichen. Darüberhinausgehende manuelle Prozesskontrollen zur Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlern runden das interne Kontrollsystem ab.

Der Konzern verfügt zudem über ein eindeutiges Konzept zur Identifizierung und Abschwächung von Informationssicherheitsrisiken. Externe Auditierungen (ISO/IEC 27001:2022) bezogen auf ATOSS Cloud Services für Workforce Management Lösungen, der Abschluss entsprechender Versicherungspolicen für Informationssicherheitsrisiken und ein Schulungs- und Compliance-Programm ergänzen die Schutzmaßnahmen in diesem Bereich. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird zudem regelmäßig über die Risikolage der Gesellschaft informiert (mindestens halbjährlich bzw. im Rahmen von ad-Hoc Risikomeldungen durch das Risko-Management-Komitee). Für die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen sind bei den Geschäftsprozessen die jeweiligen Prozesseigentümer verantwortlich. Die Gesamtverantwortung obliegt dem Vorstand.

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sind dynamische Systeme, die bei Veränderungen des Geschäftsmodells. bzw. von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle oder der Zuständigkeiten laufend angepasst werden. Damit einhergehend ergeben sich sowohl aus den durch den Bereich Financial Compliance durchgeführten Überprüfungen als auch den externen Auditierungen (ISO/IEC 27001:2022 Zertifizierung, Prüfungstätigkeiten des Konzernabschlussprüfers) Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Angemessenheit (Fehlen geeigneter Kontrollen) bzw. der Wirksamkeit (unzureichende Durchführung) von Kontrollen. Zudem können sich auch aus möglichen Compliancevorfällen Verbesserungspotenziale ergeben. Basierend auf der aktuellen Ausgestaltung liegen dem Vorstand keine Hinweise vor, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem in seiner Gesamtheit nicht angemessen eingerichtet oder nicht wirksam ist.

4. Prognosebericht

Die Weltwirtschaft sieht sich aktuell in einer Phase ohnehin mäßiger Dynamik erhöhter wirtschaftspolitischer Unsicherheit gegenüber. Vor allem die neue US-Präsidentschaft und geopolitische Risiken, einschließlich der Spannungen zwischen den Großmächten, stellen weiterhin ein erhebliches Risiko für die globale Stabilität der Wirtschaftslandschaft dar. Eine Verschärfung protektionistischer Politik, etwa durch eine neue Welle von Zöllen, könnte laut Wirtschaftsexperten Handelsspannungen verschärfen, Investitionen senken, Handelsströme verzerren und Lieferketten erneut unterbrechen. Aus diesem Grund geht der IWF für das Jahr 2025 weiterhin von einem nur moderaten Weltwirtschaftswachstum von 3,3 Prozent aus.

Die EU-Kommission blickt etwas skeptischer in die Zukunft und setzt erst ab 2026 auf eine spürbare Konjunkturerholung. So erwartet die Brüsseler Behörde laut ihrer im Herbst veröffentlichten Prognose im Jahr 2024 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,8 Prozent und im Jahr 2025 von 1,3 Prozent.

Verhalten sind auch die Prognose für die Konjunktur in Deutschland, die in 2024 erneut in die Rezession gerutscht ist. So sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut Statistischem Bundesamt in 2024 um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Deutschland gehen die Ökonomen davon aus, dass die Wirtschaftsleistung in 2025 kaum in Schwung kommen wird. Eine große Unsicherheit für die deutsche Wirtschaft ist neben dem Ausgang der Bundestagswahl die Präsidentschaft von Donald Trump, der am 20. Januar 2025 das Amt im Weißen Haus übernommen hat. Sollte Trump wie angekündigt Zölle auf Importe aus Europa von bis zu 20 Prozent erheben, dürfte das die exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders treffen. Die "Wirtschaftsweisen" erwarten für 2025 ein Wachstum von lediglich 0,4 Prozent 1) , die Bundesbank sogar von nur 0,2 Prozent. 2)

Deutlich stärkere Wachstumsprognosen werden hingegen in der Softwarebranche gesehen, die vor allem durch das Cloud-Geschäft angetrieben wird. So wird in der vom Branchenverband BITKOM im Dezember 2024 veröffentlichten Marktprognose zum deutschen ITK-Markt für 2025 ein Wachstum im Softwaresegment von 9,8 Prozent auf 51,1 Milliarden Euro prognostiziert. 3)

1) Sachverständigenrat: Jahresgutachten 2024/25 - Versäumnisse angehen, entschlossen modernisieren
2) Deutsche Bundesbank, Pressemeldung 13.12.2024 - Deutschland-Prognose
3) BITKOM, ITK-Marktzahlen Dezember 2024

Wir weisen auf die oben genannte Beschreibung der Chancen und Risiken unter Nr. 3 Chancen- und Risikobericht hin. ATOSS ist aufgrund hoher Differenzierung auf Ebene von Produkt und Technologie, finanzieller Stabilität und Nachhaltigkeit sowie Referenzen in allen relevanten Märkten gut positioniert, um sich bietende Chancen zu ergreifen und in geschäftlichen Erfolg umzusetzen. Zudem sieht die Gesellschaft gerade in dem von ihr adressierten Feld von Lösungen zum effizienteren Workforce Management starkes Potential zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Zielkunden und damit nachhaltige Absatzchancen.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir für den ATOSS Konzern einen Gesamtumsatz von mindestens Mio. EUR 190. Zugleich beabsichtigt ATOSS im Geschäftsjahr 2025 vermehrt Investitionen zur Erschließung neuer Märkte und damit verbundenen neuen Wachstumsmöglichkeiten im Bereich Workforce Management vorzunehmen. Insbesondere sind Investitionen im Vertriebsbereich und Entwicklung geplant. Bei im Wesentlichen insgesamt gleichbleibender Kostenstruktur geht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 auf Konzernebene von einer EBIT-Marge zum Umsatz von mindestens 31 Prozent aus. Nach der Dividendenausschüttung wird die ATOSS Software SE bei im Wesentlichen unveränderter Bilanzstruktur eine weiterhin komfortable Eigenkapitalquote von über 40 Prozent ausweisen. Zudem erwartet der Konzern operative Cashflows von über Mio. EUR 50.

5. Konzern-Nachhaltigkeitsbericht

Dieser Nachhaltigkeitsbericht wird auf konsolidierter Basis für den ATOSS-Konzern aufgestellt und erfüllt gleichzeitig alle Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung für den ATOSS-Konzern nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wie auch die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 315b bis 315c HGB. Dabei wird die Nachhaltigkeitserklärung für den ATOSS- Konzern unter vollständiger Beachtung der ESRS aufgestellt.

Allgemeine Angaben

ESRS 2-BP 1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

ESRS 2-BP 2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

ESRS 2-GOV 1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

ESRS 2-GOV 2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

ESRS 2-GOV 3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

ESRS 2-GOV 4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht

ESRS 2-GOV 5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS 2-SBM 1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

ESRS 2-SBM 2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

ESRS 2-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2-IRO 1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen)

ESRS 2-IRO 2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

ESRS E1 Klimawandel

ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

ESRS G1 Unternehmensführung

Angaben aufgrund der EU-Taxonomie Verordnung

ESRS 2-BP 1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Der Nachhaltigkeitsbericht bezieht sich auf den Konzern der ATOSS Software SE (nachfolgend "ATOSS", das "Unternehmen"). Die zugrundeliegende Datenbasis entspricht dem Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung. Bei den Nachhaltigkeitsaktivitäten und bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsauswirkungen befasst sich der ATOSS Konzern mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Der Konzern hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. Ebenso hat der Konzern nicht von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten Gebrauch gemacht.

ESRS 2-BP 2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Dieser Nachhaltigkeitsbericht wird auf konsolidierter Basis für den Konzern der ATOSS Software SE aufgestellt und erfüllt gleichzeitig alle Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung für den Konzern der ATOSS Software SE nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wie auch die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§315b bis 315c HGB (nichtfinanzielle Konzernerklärung). Dabei wird die Nachhaltigkeitserklärung für den Konzern der ATOSS Software SE unter vollständiger Beachtung der ESRS aufgestellt.

Erklärung zur Erfüllung der handelsrechtlichen Berichtspflichten:

Die erstmalige und vollständige Nutzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk gem. §§ 315c Abs. 3 iVm. 289d HGB erfolgt aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch die Europäische Kommission angenommene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wesentliche Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.

Angaben aufgrund der EU-Taxonomie Verordnung

Als Teil der Umweltinformationen in dieser Nachhaltigkeitserklärung sind die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie Verordnung) für den ATOSS Konzern auf Seite 88 ff. enthalten

Der Konzern ist von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten, die in ESRS 1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt sind, nicht abgewichen.

In den Nachhaltigkeitsbericht von ATOSS fließen zum Teil Schätzungen von Daten ein bzw. unterliegen die Angaben Messunsicherheiten. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet. Wo dies der Fall ist, ist an den entsprechenden Stellen ein Vermerk eingefügt worden.

In der Wertschöpfungskette unterliegen alle signifikanten Scope 3-Kategorien Schätzungen bzw. Hochrechnungen (zu den getroffenen Annahmen, der Methodik und den verwendeten Emissionsfaktoren siehe Tabelle in ESRS E1-6). Für den resultierenden Genauigkeitsgrad der berichteten Scope 3-Kategorien siehe ebenfalls Tabelle unter ESRS E1-6.

In der vor- bzw. nachgelagerten Wertschöpfungskette unterliegt der unter Scope 3.11 berichtete Werte hohen Schätzunsicherheiten. Zu den Quellen der Messunsicherheiten sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Tabelle unter ESRS E1-6. Im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit unterliegen keine Kennzahlen bzw. Geldbeträge hohen Messunsicherheiten.

Aufnahme von Informationen mittels Verweis

ESRS-Angabepflicht Information Verweis auf Abschnitte des Lageberichts
ESRS 2-GOV 5.36 Risikobewertung 3.1. unternehmensweites Risikomanagement- und Kontrollsystem 3.2 Risikobericht
ESRS 2-SBM 1.40 a) i) und ii) Strategie, Geschäftsmodell, Märkte, Kundengruppen 1. 3 Positionierung der ATOSS Gruppe
ESRS G1.3 MDR-A 68 a) Die wichtigsten im Berichtsjahr ergriffenen Maßnahmen sowie die Art und Weise ihrer Durchführung 3.1. unternehmensweites Risikomanagement- und Kontrollsystem

ESRS 2-GOV 1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane:

Verwaltungs- und Leitungsorgane Aufsichtsorgane
Anzahl der geschäftsführenden Mitglieder: 3 0
Anzahl der nicht geschäftsführenden Mitglieder: 0 4

Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen

Der Aufsichtsrat der ATOSS Software SE besteht gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern, von denen drei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Das vierte Mitglied des Aufsichtsrats wird gemäß § 101 Abs. 2 AktG und § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 bis 4 der Satzung durch den jeweils entsendungsberechtigten Aktionär (aktuell: AOB Invest GmbH mit Sitz in Grünwald) in den Aufsichtsrat entsandt. Die Einbindung der Mitarbeitenden erfolgt durch den SE-Betriebsrat. So hat der SE-Betriebsrat jederzeit die Möglichkeit anlassbezogen direkt auf den Vorstand zuzugehen und ihn über die Anliegen sowie Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu informieren. Zudem fließen die Ergebnisse der Mitarbeiterzufriedenheitsumfragen (siehe Abschnitt ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens) in die variablen Vergütungskomponenten des Vorstands mit ein.

Erfahrungen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte relevant sind

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Geschäfte des ATOSS Konzerns führen zu können. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben wahrnehmen zu können. Relevante Kompetenzfelder sind unter anderem die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarelösungen, Strategieentwicklung und -umsetzung, IT, Cloud Computing und Digitalisierung, Risikomanagement und Rechnungslegung.

Geschlechtervielfalt der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand der ATOSS Software SE setzt sich zum 31. Dezember 2024 zu 100 Prozent aus männlichen Mitgliedern zusammen. Ebenso setzt sich der aus vier Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der ATOSS Software SE zu 100 Prozent aus männlichen Mitgliedern zusammen. Der Anteil der unabhängigen Gremienmitglieder (unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats) im dualistischen System der ATOSS Software SE beträgt 75 Prozent. Die Einbindung der Mitarbeitenden erfolgt durch den SE-Betriebsrat.

Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind

Mitglieder des Vorstands zum 31.12.2024 sind:

Andreas F.J. Obereder Vorstandsvorsitzender (CEO) Sales & Marketing, Human Resources, Process Consulting
Christof Leiber Vorstand (CFO) Finance, Investor Relations, Legal und Administration, M&A
Pritim Kumar Krishnamoorthy Vorstand (CTO) Innovation & Development, Consulting Services & Support

Zum 31.03.2024 endete der Vorstandsvertrag von Herrn Dirk Häußermann, der seit April 2021 die Bereiche Internationalisierung und Marketing als Co-CEO bei der ATOSS Software SE verantwortete.

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31.12.2024 sind:

Moritz Zimmermann Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied, München

General Partner bei 42 CAP Manager GmbH, München

Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau Stellvertretender Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied

Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V., München

Klaus Bauer Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Beiratsmitglied, Nürnberg

Jörn Nikolay (bis 22.10.2024) * Aufsichtsratsmitglied, München

Christian Osterland (seit 23.10.2024) * Aufsichtsratsmitglied, München

* Entsendung in den Aufsichtsrat der ATOSS Software SE gemäß satzungsmäßigem Entsendungsrecht

Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und Einbindung der Geschäftsleitung

Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und zur Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen hat die ATOSS Software SE eine entsprechende Organisationsstruktur etabliert. Der Vorstand hat entsprechende Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Strukturen im ATOSS Konzern verankert. Ein bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitskernteam, bestehend aus Führungskräften und Mitarbeitenden relevanter Bereiche, identifiziert nachhaltigkeitsrelevante Themen und steuert die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Das Nachhaltigkeitskernteam steht in regelmäßigem Austausch. Ständige Mitglieder sind die Bereiche Facility & Officemanagement, Legal & Datenschutz, Compliance & Risikomanagement, IT, Personal, Finance und Fuhrparkmanagement. Die Koordination des Kernteams obliegt dem CFO.

Übertragung der Rolle der Unternehmensleitung auf eine bestimmte Position oder einen bestimmten Ausschuss der Führungsebene

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats der ATOSS Software SE besteht in der personellen Besetzung und regelmäßigen Beratung des Vorstands sowie in der Überwachung der Geschäftsführung und Erreichung der langfristigen Unternehmensziele. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.

Informationen zu den Berichtspflichten gegenüber den Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Vorstand legt den Nachhaltigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vor.

Überwachung der Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und der Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele durch die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Ein bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitskernteam, bestehend aus Führungskräften und Mitarbeitenden relevanter Bereiche, stellt die vernetzte Bearbeitung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsthemen insbesondere der Nachhaltigkeitsziele sicher. Es unterstützt sowohl die Weiterentwicklung der ATOSS Nachhaltigkeitsleistung (ESG-Performance) als auch die Daten- und Informationssammlung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem unterstützt es den Vorstand bei allen relevanten Fragen zu Nachhaltigkeitsthemen und der Vorbereitung von Vorstandsentscheidungen in diesem Bereich.

Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Im Vorstand und im Aufsichtsrat ist das notwendige Fachwissen über den Zugang zu Sachverständigen und Beratern sowohl im Hinblick auf die geschäftsstrategische als auch risikobezogene Komponente der Nachhaltigkeit vorhanden. Auf diese Weise verfügen Vorstand und Aufsichtsrat über die notwendigen Kenntnisse, um wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren und daraus abgeleitet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unterstützt werden die Organe beim Management der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken durch das Risiko- und Compliance-Managementsystem.

Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmenspolitik

Die Organe der ATOSS Software SE sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet die ATOSS in eigener Verantwortung. Er vertritt die ATOSS Software SE gerichtlich und außergerichtlich. Unterhalb des Vorstands gibt es eine weitere Führungsebene: das Executive Leadership Team.

ESRS 2-GOV 2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der Vorstand wird von dem bereichsübergreifenden Nachhaltigkeitskernteam regelmäßig zu den Umsetzungsständen der Nachhaltigkeitsaktivitäten informiert (z.B. in Bezug auf Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele).

Verschiedene nachhaltigkeitsrelevante "Key Performance Indicators" (KPI) sind Bestandteil der regelmäßigen internen Berichterstattung sowohl an Vorstand und Aufsichtsrat.

Potentielle Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten werden dem Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der halbjährlich durchgeführten Risiko- und Compliance Management-Erhebungen berichtet.

Der Aufsichtsrat prüft zudem den Nachhaltigkeitsbericht der ATOSS Software SE.

Berücksichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, dem Treffen von Entscheidungen über wichtige Transaktionen und im Rahmen des Risikomanagementverfahrens durch die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Einbindung des Vorstands als Leitungsorgan und des Aufsichtsrates als Aufsichtsorgan richten sich nach der Satzung und der Geschäftsordnung der ATOSS Software SE für den Aufsichtsrat.

Vorstand

Der Vorstand ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an das Unternehmensinteresse sowie die geschäftspolitischen Grundsätze der ATOSS Software SE und die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensführung gebunden. Ziel seiner Unternehmensführung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dabei berücksichtigt der Vorstand neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entwickelt er die strategische Ausrichtung von ATOSS und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Auch ist er für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung zweckmäßiger Planungs-, Kontroll-, und Risikomanagement-Systeme zuständig.

Die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind so festgelegt, dass alle wesentlichen Funktionen, Produkte und Märkte im Vorstand repräsentiert sind. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung werden im Gesamtvorstand auf der Grundlage systematischer und ergebnisorientierter Vorbereitungen, einer angemessenen Analyse der erwarteten Erfolgswirkungen und Risiken sowie ergebnisoffener Diskussionen getroffen.

Die Mitglieder des Vorstands dürfen bei der Wahrnehmung der Unternehmensführung keine den Interessen der ATOSS Software SE widersprechenden oder beeinträchtigenden eigenen Interessen verfolgen bzw. Zuwendungen oder sonstige Vorteile dieser Art annehmen. Weder direkt noch indirekt dürfen sie sich oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen Geschäftschancen, die der ATOSS Software SE zustehen, zu Nutze machen. Auch unterliegen die Mitglieder des Vorstandes einem umfassenden Wettbewerbsverbot sowie den gesetzlichen Insiderregeln. Ihnen zur Seite steht ein Compliance-Beauftragter, der sie bei Insiderfragen berät, die Einhaltung der Insiderrichtlinien überwacht und für die entsprechenden Kontakte zu den zuständigen Behörden verantwortlich ist. Diese vorbenannten Grundsätze finden auch auf leitende Mitarbeitende Anwendung. Wesentliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Aufsichtsrat

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der personellen Besetzung und regelmäßigen Beratung des Vorstands sowie in der Überwachung der Geschäftsführung und Erreichung der langfristigen Unternehmensziele. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.

Zur Erfüllung seiner Überwachungsfunktion hat sich der Aufsichtsrat der ATOSS Software SE eine Geschäftsordnung gegeben. Bestimmte Geschäfte unterliegen im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung, vor allem strategische Neuausrichtungen, Investitionsvorhaben, Kredite, Unternehmensgründungen und Beteiligungen sowie sonstige Geschäfte ab einer bestimmten Größenordnung. Über die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfungsausschussmitgliedern an Sitzungen des betreffenden Gremiums wird im Bericht des Aufsichtsrats als Teil des jährlichen Geschäftsberichts berichtet.

Bei der Auswahl der Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, achtet der Aufsichtsrat darauf, dass es sich um Personen handelt, die die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen mitbringen.

In Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte im Geschäftsjahr 2024 befasst haben, sei auf die Ausführungen in den Abschnitten zu E1, S1, S4 und G1 verwiesen.

ESRS 2-GOV 3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Das von der Hauptversammlung am 30. April 2021 gebilligte Vergütungssystem bildet die Grundlage für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im ATOSS Konzern.

Das Vergütungssystem unterstützt die Geschäftsstrategie der ATOSS Software SE, ihre Markstellung als ein führender Anbieter für Zeitwirtschafts- und Personaleinsatzsoftwaresysteme weiter zu festigen und durch kontinuierliche Gewinnung von Neukunden sowie den Ausbau von Bestandskundeninstallationen ein hohes nachhaltiges Wachstum zu generieren.

Das Vergütungssystem setzt Anreize zur Förderung dieser Geschäftsstrategie: Die kurzfristige variable Vergütung (Short Termin Incentive - STI) bemisst sich (vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung) nach den finanziellen Leistungskriterien Umsatz und EBIT, womit die Ausrichtung auf profitables Wachstum unterstützt wird. Als Teil eines kriterienbasierten Anpassungsfaktors (sog. Modifier) können zudem operative und nichtfinanzielle Leistungskriterien (einschließlich ESG-Zielen aus den Bereichen Umweltschutz, Soziales und guter Unternehmensführung) mit strategischer Bedeutung für die Unternehmensentwicklung bei der Bemessung der STI berücksichtigt werden, wodurch zusätzliche Anreize auch für nachhaltiges Wirtschaften gesetzt werden können.

Der Aufsichtsrat nimmt zum Jahresende eine Bewertung der Zielerreichung der Mitglieder des Vorstands vor. Dabei berücksichtigt er auch die Zielerreichung bei den finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die ESG-Ziele beinhalten. Bzgl. der tatsächlichen Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024 siehe Vergütungsbericht 2024 unter https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance

Nachhaltigkeitsbezogene Leistungsparameter als Leistungsrichtwerte oder deren Berücksichtigung in der Vergütungspolitik von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen

Gegenstand der vereinbarten Nachhaltigkeitsziele der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 sind die Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit sowie die Sicherstellung von Zielvorgaben bei Annual Recurring Revenues und Churn als Indikator langfristiger Kundenbeziehungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung, die keine nachhaltigkeits- bzw. klimabezogenen Parameter enthält.

E1-GOV 3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Die nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparameter berücksichtigen derzeit noch keine klimabezogenen Erwägungen, wie beispielsweise eine Orientierung an der Erreichung der CO 2 e-Reduktionsziele wie in E1-4 beschrieben.

Anteil der variablen Vergütung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt

Die kurzfristige variable Vergütung des Vorstands enthält kriterienbasierte Anpassungsfaktoren sog. Modifier mit Jahreszielen zu Unternehmens-NPS (Net Promoter Score) und Mitarbeiter:innen-NPS (Net Promoter Score) mit einem Faktor zwischen 0,9 bis 1,1.

Zuständigkeitsebene zur Genehmigung und Aktualisierung der Bedingungen von Anreizsystemen für Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütung - und damit für die Bedingungen von Anreizsystemen - liegt bei der Hauptversammlung für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, beim Aufsichtsrat für die Vergütung der Vorstandsmitglieder und beim Vorstand für die Vergütung der Mitarbeitenden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung, die keine nachhaltigkeits- bzw. klimabezogenen Parameter enthält.

ESRS 2-GOV 4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Nachhaltigkeitsbericht

Kernelement der Sorgfaltspflicht Absätze im Nachhaltigkeitsbericht
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2-GOV 2, ESRS 2-GOV 3
b) Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2-SBM 2
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2-SBM 3
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen ESRS E1 Klimawandel
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ESRS E1 Klimawandel

ESRS 2-GOV 5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Umfang, Hauptmerkmale und Bestandteile des Risikomanagements sowie der internen Kontrollen in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt im jährlichen Zyklus. Die anhand der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die zugehörigen Datenpunkte und Kennzahlen werden jeweils zum Bilanzstichtag bei den Tochterunternehmen und Zentralfunktionen abgefragt, überprüft, gesichtet und konsolidiert sowie anschließend im Nachhaltigkeitsbericht erläutert.

ATOSS ist dabei den Risiken ausgesetzt, dass falsche Angaben oder unvollständige Daten berichtet werden. Diese Risiken sind gleich wahrscheinlich und werden dementsprechend auch gleich priorisiert.

ATOSS begegnet diesen Fehlerrisiken durch die Etablierung von Dokumentationsanweisungen und internen Kontrollen im gesamten Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zugleich erfolgt eine anlassbezogene Abstimmung zwischen den für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständigen Bereichen (bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitskernteam) und dem Vorstand, um frühzeitig auf geänderte gesetzliche Anforderungen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen hinzuweisen. Insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Datenerfassungen werden detailliert besprochen.

Die Datenerfassung erfordert ein Vier-Augen-Prinzip, da die Zentralfunktionen und Tochterunternehmen Daten abgeben und die Daten erst nach Plausibilisierung freigegeben werden. Im Rahmen der Auswertung werden die Nachhaltigkeitsdaten insbesondere auch mit Daten aus der Vorperiode verglichen. Unplausible Daten werden verifiziert und gegebenenfalls korrigiert bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität oder des Prozesses vorgenommen. Falls notwendig, werden die Erkenntnisse detailliert mit den betroffenen Mitarbeitenden besprochen.

Die ATOSS Software SE definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des Konzerns haben können. Nachhaltigkeitsrisiken fließen wie alle unter Abschnitt 3.1. unternehmensweites Risikomanagement- und Kontrollsystem des zusammengefassten Lageberichts gemachten Ausführungen als Regelprozess in die Risikoinventur zur Ermittlung sämtlicher wesentlicher Risiken im Konzern mit ein.

Das Risikomanagement-Komitee ist zuständig für die sachgerechte Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Risikomanagementkreislauf. Dies beinhaltet ebenso die Prüfung der Sicherstellung einer adäquaten Ausstattung an Kapital und Liquidität sowie die Weiterentwicklung sinnvoller Instrumente zur Erfassung dieser Risiken.

Der Bereich Risikomanagement und Compliance ist in die Weiterentwicklung interner Vorgaben in den definierten Handlungsfeldern zur Nachhaltigkeit eingebunden und wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften, Regeln, Verordnungen und Standards hin. Dies schließt auch das Monitoring neuer regulatorischer Anforderungen sowie die Identifizierung und ggf. Umsetzungsbegleitung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben im Themenfeld Nachhaltigkeit ein.

Der Vorstand ist für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts verantwortlich. Der Aufsichtsrat prüft diesen. ATOSS verpflichtet sich, dass die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben ist.

Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Einstufung von Risiken

Die Angaben (ESRS 2-GOV 5.36) sind in den Angaben in den Abschnitten 3.1. unternehmensweites Risikomanagement- und Kontrollsystem sowie 3.2 Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht (S. 12 und 13) enthalten und sind gleichzeitig integraler Bestandteil dieses Konzern-Nachhaltigkeitsberichts.

Die wichtigsten ermittelten Risiken und die Minderungsstrategien sowie die damit verbundenen Kontrollen

Vom Risikomanagement-Komitee wurden im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen der halbjährlich durchgeführten Risiko- und Compliance-Management-Erhebungen folgende wesentliche Risiken mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen identifiziert:

Arbeitskräfte des Unternehmens:

Mangelnde Gesundheitsfürsorge führt zu hohem Krankenstand und Störungen der betrieblichen Abläufe

Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende aus verschiedenen Gruppen in einem diversen Arbeitsumfeld ist für viele Unternehmen zu einer der größten Herausforderungen geworden und auch ATOSS sieht sich damit konfrontiert

Verbraucher und Endnutzer:

Datenlecks/ Hackerangriffe/ Leaken von Kundendaten - Cyberrisiken

Bzgl. der hierfür ergriffenen Minderungsstrategien und Kontrollen vgl. Ausführungen in den Abschnitten Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1) sowie Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4).

Regelmäßige Berichterstattung über die genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Vorstand und Aufsichtsrat werden nach Abschluss der vom Risikomanagement-Komitee halbjährlich durchgeführten Risiko- und Compliance-Management-Erhebungen über deren Ergebnisse informiert, die die Grundlagen für weitere Maßnahmen bilden. Zu diesem Zweck werden die Ergebnisse der Risiko- und Compliance-Management-Erhebungen zunächst analysiert und sofern erforderlich entsprechende Handlungsempfehlungen an die davon betroffenen Bereiche ausgesprochen bzw. konkrete Maßnahmen definiert. Die Implementierung von Maßnahmen wird durch die Organe kontinuierlich überwacht.

ESRS 2-SBM 1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Die Angaben (ESRS 2-SBM 1.40 a) i) und ii)) sind in den Angaben im Abschnitt 1.3. Positionierung der ATOSS Gruppe im zusammengefassten Lagebericht (S. 2) enthalten und sind gleichzeitig integraler Bestandteil dieses Konzern-Nachhaltigkeitsberichts. Ergänzend erfolgt ein Verweis auf Abschnitt ESRS 2-SBM 3 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell).

Zum 31.12.2024 beschäftigt der ATOSS Konzern 820 Mitarbeitende. Zur Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten siehe auch Ausführungen im Abschnitt ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens.

Für Produkte und Dienstleistungen der ATOSS Software SE gelten keine Verbote.

Nachhaltigkeitsziele

Nachhaltigkeit ist für ATOSS ein zentrales Element ihres unternehmerischen Wirkens. Es ist das Versprechen des Unternehmens seine kurz- und langfristigen Wachstumsziele im Einklang mit den Bedürfnissen von Mitarbeitenden, Kunden, Gesellschaft und Umwelt zu verwirklichen. Verantwortungsvolles Handeln und gesellschaftliche Akzeptanz sind für ATOSS Grundvoraussetzungen, um wirtschaftlich erfolgreich am Markt bestehen zu können. Bzgl. des gesellschaftlichen Wertbeitrags vgl. Ausführungen im Abschnitt ESRS G1 Unternehmensführung.

Net-Zero Target:

ATOSS hat sich Ende 2024 dazu verpflichtet bis 2045 im Vergleich zu 2023 eine Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen über Scope 1-3 hinweg von insgesamt 90 Prozent zu erreichen. Dieses Ziel ist unabhängig von den von ATOSS angebotenen Produktgruppen bzw. adressierten Kundengruppen.

Hochqualifizierte und motivierte Mitarbeitende zu gewinnen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden sind der Schlüssel zum Erfolg und damit ein wichtiger Inputfaktor für das ATOSS Geschäftsmodell. Vgl. zum Inputfaktor Mitarbeitende auch ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens.

Bzgl. der Bewertung der wichtigsten Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen, Lieferanten sowie Investoren im Hinblick auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele von ATOSS und dem eigenen gesellschaftlichen Beitrag vgl. Ausführungen in den Abschnitten zu ESRS E1, S1, S4, und G1.

ESRS 2-SBM 2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Die Anspruchsgruppen des ATOSS Konzern werden vom Unternehmen in interne und externe Stakeholder unterteilt. Die internen Gruppen umfassen die Mitarbeitenden, den Vorstand, den Aufsichtsrat, das Compliance Management Komitee und den Betriebsrat des Unternehmens. Die externen Gruppen umfassen die Kunden, die Lieferanten und Dienstleister, das Partnernetzwerk, die Aktionäre und Investoren, (potenzielle) zukünftige Mitarbeitende sowie wichtige Multiplikatoren wie Analysten und die Medien.

ATOSS legt großen Wert auf einen kontinuierlichen Dialog mit diesen Anspruchsgruppen. Dies spiegelt sich auch im Aufbau der Fachbereiche bei ATOSS wider, die auf den Dialog mit diesen Stakeholdergruppen ausgerichtet sind. Dazu zählen beispielsweise die Fachbereiche Sales, Customer Services & Support, Human Resources, Marketing und Investor Relations.

Im Geschäftsjahr 2024 stand der ATOSS Konzern mit allen relevanten Stakeholdern im Austausch. Durch einen offenen und konstruktiven Dialog soll Vertrauen aufgebaut und das gegenseitige Verständnis gefördert werden. ATOSS versucht stets, die möglicherweise abweichenden Sichtweisen und Standpunkte der Stakeholder nachzuvollziehen, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen abzuleiten. Dieser Austausch ermöglicht es dem Unternehmen Themen zu identifizieren, die im Sinne seiner unternehmerischen Verantwortung bedeutsam sind. Eine wichtige Stakeholdergruppe neben Kunden und Mitarbeitenden sind die Investoren und Aktionäre von ATOSS. Der ATOSS Konzern steht mit ihnen über verschiedene Kanäle im Austausch und sucht das persönliche Gespräch. Neben der Teilnahme an Investorenkonferenzen finden mit Investoren regelmäßig telefonische oder persönliche Gespräche statt. Die geschäftliche Entwicklung wird im Rahmen von zweisprachigen Quartalsmitteilungen, dem Halbjahresbericht und dem jährlichen Geschäftsbericht kommuniziert.

Neben der Ende April 2024 durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung, der Teilnahme an einer Analystenkonferenz im November 2024 bzw. verschiedenen Investorenkonferenzen und Roadshows im In- und Ausland stand ATOSS ihren Investoren auch in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.

Auch 2024 wurde von der ATOSS Unternehmensleitung das Feedback ihrer Mitarbeitenden in Befragungen (Connect@ATOSS Engagement Survey und Pulse Survey) und Jahresgesprächen eingeholt. Die Einbindung der Mitarbeitenden erfolgte zudem durch - für die deutschen Standorte durch den Betriebsrat organisierte - Betriebs- und Mitarbeiterversammlungen.

Die Ergebnisse der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheitsumfragen fließen jährlich über entsprechende Zielvorgaben zu Net-Promoter-Scores in das variable Vergütungssystems aller Vorstandsmitglieder ein und unterstützen auf diese Weise die kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens. Mit den für ATOSS bedeutsamsten Lieferanten steht das Unternehmen in kontinuierlichem Austausch.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden weder in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette noch in Bezug auf betroffene Gemeinschaften oder indigene Völker wesentliche menschenrechtsbezogene Auswirkungen oder Risiken identifiziert. Sofern sich diese Gruppen durch die Geschäftstätigkeit von ATOSS in ihren Standpunkten, Interessen und Rechten betroffen sehen, können die Betroffenen das anonyme Hinweisgebersystem des Unternehmens nutzen (siehe Link auf der ATOSS Homepage unter www.atoss.com).

Der Vorstand wird kontinuierlich über den bilateralen Austausch mit den Vertretern der obersten Managementebene bzw. die internen Proxies (siehe ESRS 2 IRO-1) zu den Ergebnissen des Dialogs mit den relevanten Stakeholdergruppen und ggf. notwendiger Maßnahmen informiert. Die Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens ist geprägt von einem konstruktiven Dialog und gegenseitigem Vertrauen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Nachhaltigkeitsaspekte.

ESRS 2-SBM 3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die Liste der von ATOSS als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wird in den folgenden Tabellen pro Themenbereich dargestellt.

Außerdem wird angegeben, wo diese Auswirkungen in der Wertschöpfungskette auftreten und in welchen Zeithorizonten diese erwartet werden.

ESRS E1 Klimawandel

Sub-Topic Art Bezeichnung des IRO (Impacts, Risks and Opportunities) Beschreibung Wertschöpfungskette
Vorgelagert Eigene Aktivität Nachgelagert
Klimaschutz Auswirkung, tatsächlich, negativ CO 2 e-Emissionen als wesentlicher ökologischer Impact von ATOSS durch Energieverbrauch Gebäude, Betrieb Serverräume intern und von Dienstleistern, Mobilität Auch wenn im Verhältnis zu anderen Unternehmen und Branchen relativ gering, verursacht ATOSS durch ihre Geschäftstätigkeit und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette CO 2 e-Emissionen und leistet damit einen Beitrag zum Klimawandel. x x
Klimaschutz Chance Mögliche Net-Zero Die Geschäftstätigkeit von ATOSS selbst verursacht relativ geringe Emissionen. Größte Emissionsquellen sind hier die Strom- und Wärmeversorgung der angemieteten Büroflächen, sowie der Fuhrpark. ATOSS hat mit der Entwicklung einer Klima- bzw. Net-Zero Strategie im Jahr 2024 erste Schritte unternommen, um den Einfluss auf das Klima zu verringern. x x
Strategie als Wettbewerbsvorteil
Sub-Topic Zeithorizonte
kurzfristig mittelfristig langfristig
Klimaschutz x x x
Klimaschutz x x x

Auch wenn die Auswirkungen im Themenkomplex Klimawandel direkt mit dem Geschäftsmodell von ATOSS verknüpft sind, ergeben sich daraus weder derzeitig noch zu erwartend direkte Änderungen am Geschäftsmodell. Um die Auswirkungen auf das Klima durch ihre Geschäftstätigkeiten zu verringern, hat die ATOSS im Jahr 2024 eine Klimastrategie verabschiedet.

ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

Sub-Topic Art Bezeichnung des IRO (Impacts, Risks and Opportunities) Beschreibung Wertschöpfungskette
Vorgelagert Eigene Aktivität Nachgelagert
Arbeitsbedingungen Auswirkung, potentiell, positiv Prävention von Erkrankungen und Anreize für einen gesunden Lebensstil Durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement lassen sich die Gesundheit der Mitarbeitenden stärken, physische und psychische Arbeitsbelastungen reduzieren, Erkrankungen und damit verbundene Produktivitätsverluste verhindern sowie die Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden erhöhen. x
Diverse Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bei ATOSS helfen nicht nur den einzelnen Mitarbeitenden, sondern tragen zu einem langfristigen Geschäftserfolg bei.
Arbeitsbedingungen Risiko Mangelnde Gesundheitsfürsorge führen zu hohem Krankenstand und Störungen der betrieblichen Abläufe x
Arbeitsbedingungen Auswirkung, tatsächlich, positiv Wettbewerbsfähige Vergütung und weitere Leistungen für Mitarbeitende Im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sind eine attraktive Vergütung sowie weitere Arbeitgeberleistungen ausschlaggebende Faktoren, um Mitarbeitende gewinnen und binden zu können. Dies sind Grundvoraussetzungen für die Wachstumsstrategie von ATOSS. x
Arbeitsbedingungen Chance Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein immer wichtiger werdender Faktor im ATOSS ist es ein Anliegen, dass die Elternzeit von Mitarbeitenden über alle Hierarchieebenen und Unternehmensbereiche hinweg in Anspruch genommen und eine schnelle Einarbeitung nach Rückkehr aus der Elternzeit ermöglicht wird. Dies kann sich positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirken und zu geringeren Fluktuationsquoten und damit verbundenen Aufwänden für Personalakquise führen. x
Wettbewerb um Mitarbeitende
Arbeitsbedingungen Auswirkung, potentiell, positiv Schnelle Einarbeitung nach Rückkehr aus Elternzeit x
Arbeitsbedingungen Auswirkung, tatsächlich, positiv Flexible Arbeitsvereinbarungen inkl. Work-from-Home Die Vereinbarkeit von beruflicher und privater Situation inkl. flexiblen Arbeitsvereinbarungen ist ein wichtiger Baustein für eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Neben dem Miterbeiter-Recruiting ist die Mitarbeiterbindung ein bedeutsamer Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der ATOSS-Wachstumspläne. x
Arbeitsbedingungen Chance Steigerung Attraktivität als Arbeitgeber für Bewerber:innen Hochqualifizierte sowie motivierte Mitarbeitende zu gewinnen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden, sind der Schlüssel zum Erfolg von ATOSS. x
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Auswirkung, tatsächlich, positiv Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ATOSS bietet ihren Mitarbeitenden Entwicklungsperspektiv en. Dies kann sich positiv auf die Unternehmenskultur und den Wissensstand im Unternehmen auswirken. x
Gleichbehandlung und Chance Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der ATOSS Mitarbeitenden sind ausschlaggebend dafür, dass sich Kunden, Investoren und Geschäftspartner für das Unternehmen entscheiden - und damit ein wichtiger Faktor für den Geschäftserfolg Schulungen und Weiterbildungen können sich nicht nur positiv auf die Fluktuationsquote im Unternehmen auswirken, sondern auch dazu beitragen Kundenerwartungen zu erfüllen sowie Produkt- und Serviceangebot mittels Innovation zu verbessern, die wiederum Wettbewerbsvorteile begründen können. x
Chancengleichheit für alle
Gleichbehandlung und Auswirkung, tatsächlich, positiv Jeder Mitarbeitende kann unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität mit der individuellen Persönlichkeit und den Stärken zum Unternehmenserfolg beitragen und so das volle Potential entfalten. Eine offene Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden führt zu einer positiven Arbeitsatmosphäre und wirkt sich positiv auf die Reputation als attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte aus. x
Chancengleichheit für alle Heterogene Teams können von verschiedenen Sichtweisen und Kompetenzen
Gleichbehandlung und Chance Mitarbeitervielfalt fördert die profitieren. ATOSS ist überzeugt, dass die Mitarbeitervielfalt die Agilität und Innovationsfähigkeit als Unternehmen fördert, da verschiedene Perspektiven den Nährboden für neue Ideen bilden. Dies kann sich positiv auf Produktivität und Geschäftsentwicklung auswirken. x
Chancengleichheit für alle Agilität und Innovationsfähigkeit als
Unternehmen
Gleichbehandlung und Risiko Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende aus verschiedenen Gruppen in einem diversen Arbeitsumfeld ist für viele Unternehmen zu einer der größten Herausforderungen geworden, und auch ATOSS sieht sich damit konfrontiert. Eine Verschärfung des Fachkräftemangels ist ein Risiko für ATOSS, da freie Stellen nur mit zunehmend hohem Aufwand nachbesetzt werden können oder freibleiben und die Produktivität dadurch sinkt. Dies kann wiederum Folgen für die Wirtschaftlichkeit und die x
Chancengleichheit für alle Produktionskapazitäten haben.
Sub-Topic Zeithorizonte
kurzfristig mittelfristig langfristig
Arbeitsbedingungen x x x
Arbeitsbedingungen x x x
Arbeitsbedingungen x x x
Arbeitsbedingungen x x x
Arbeitsbedingungen x x x
Arbeitsbedingungen x x x
Arbeitsbedingungen x x x
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle x x x
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle x x x
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle x x x
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle x x x
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle x x x

Die Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens sind untrennbar mit dem Geschäftsmodell von ATOSS verbunden: Hochqualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und dauerhaft an das Unternehmen zu binden sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Unternehmen der Softwarebranche. Die positiven Auswirkungen werden vom Konzern aktiv gesteuert, um eine hohe Mitarbeiterbindung zu erzielen. Die Nutzung bestehender Chancen kann sich zudem positiv auf den Wettbewerb und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte auswirken. Die beschriebenen Auswirkungen und Chancen wirken sich im Umkehrschluss auch auf die Unternehmensstrategie aus, da Leistung gesteigert und Wachstumschancen genutzt werden können.

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

Sub-Topic Art Bezeichnung des IRO (Impacts, Risks and Opportunities) Beschreibung Wertschöpfungskette
Vorgelagert
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer Auswirkung, tatsächlich, positiv Umgang mit personenbezogenen (Kunden-) Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben inkl. Schutz dieser Informationen vor unbefugtem Zugriff
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer Chance Hohes Niveau der Informationssicherheit führt zu guter Reputation Informationssicherheit und der Schutz der Kundendaten haben für ATOSS oberste Priorität. Aus diesem Grund hat das Unternehmen umfangreiche Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherstellung der Informationssicherheit implementiert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Angriffe oder ungewollte Aktivitäten zu verhindern, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten verletzen. Lücken bei der Informationssicherheit oder der Verlust von Kundendaten könnten negative finanzielle Folgen auf ATOSS und ihre Reputation haben.
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer Chance Hoher Schutz von Kundendaten führt zu guter Reputation
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer Risiko Datenlecks/ Hackerangriffe/ Leaken von Kundendaten -Cyberrisks
Innovation und Mehrwert für Kunden (unternehmensspezifische Angabe) Auswirkung, tatsächlich, positiv Der Kundenmehrwert der ATOSS Lösungen besteht in einem nachweisbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit bei ihren Kunden (Kostenoptimierung durch den optimalen Einsatz vorhandener Personalressourcen)
Innovation und Mehrwert für Kunden Auswirkung, tatsächlich, positiv Der Kundenmehrwert der ATOSS Lösungen besteht in einem nachweisbaren Beitrag zu mehr Mitarbeiterzufriedenheit bei ihren Kunden und dadurch bessere Retention sowie Motivation. ATOSS Lösungen leisten einen Mehrwert für ihre Kunden, indem sie es ihnen ermöglichen, die vorhandenen Personalkapazitäten intelligenter einzusetzen und jederzeit schnell und agil an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Die Kernaufgabe von ATOSS Softwarelösungen ist es, das Arbeitsaufkommen und die Arbeitszeiten zu jeder Zeit bestmöglich zu synchronisieren und eine kostenoptimierte Einsatzplanung zu generieren. Hierdurch wird ein nachhaltig produktives und zukunftsfähiges Arbeitsumfeld geschaffen, das die Mitarbeitenden aktiv in die Arbeitszeitgestaltung einbindet und mit viel Transparenz zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität beiträgt. Zugleich werden die Produktivität, Effektivität und das Service Level bzw. die Produktqualität erhöht. So können Unternehmen schnell auf Änderungen im Markt reagieren.
Innovation und Mehrwert für Kunden Chance Eine hohe Kundenzufriedenheit ist die Basis für eine hohe Kundenbindung (Net Retention Rate). Auf diese Weise können Marktanteile gehalten bzw. auch ausgebaut werden (Kunde erweitert Portfolio sukzessive)
Innovation und Mehrwert für Kunden Chance Gewinnen neuer Kunden durch hohe fachliche Expertise in einigen Branchen (dadurch Ausbau weiterer Marktanteile) ATOSS legt großen Wert auf langfristige Kundenbeziehungen. Sie basieren auf gegenseitigem Vertrauen und der Fähigkeit, die Anforderungen ihrer Kunden zu erkennen, zu verstehen und mit ihnen gemeinsam zu erfüllen.
Innovation stellt einen zentralen Wert für ATOSS dar und ist für die Langfristigkeit des Unternehmens und die Zufriedenheit ihrer Kunden essenziell.
Deshalb arbeitet ATOSS kontinuierlich daran, die Kundenbedürfnisse, die sich stetig verändern, in ihre Produkte und Prozesse sinnvoll und bestmöglich zu integrieren.
Sub-Topic Wertschöpfungskette
Eigene Aktivität Nachgelagert
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x
Innovation und Mehrwert für Kunden (unternehmensspezifische Angabe) x x
Innovation und Mehrwert für Kunden x x
Innovation und Mehrwert für Kunden x x
Innovation und Mehrwert für Kunden x x
x x
Sub-Topic Zeithorizonte
kurzfristig mittelfristig langfristig
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x x
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x x
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x x
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer x x x
Innovation und Mehrwert für Kunden (unternehmensspezifische Angabe) x x x
Innovation und Mehrwert für Kunden x x x
Innovation und Mehrwert für Kunden x x x
Innovation und Mehrwert für Kunden x x x
x x x

Informationssicherheit und Schutz von Kundendaten sind essenzielle Elemente des Geschäftsmodells von ATOSS, das in der kontinuierlichen Gewinnung von Neukunden sowie dem Ausbau der Bestandskundeninstallationen in den Themen Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung besteht. In der Folge stellt es auch einen wichtigen Bestandteil im unternehmerischen Risikomanagement dar: mögliche Auswirkungen, Risiken und Chancen werden strukturiert identifiziert, bewertet und laufend beobachtet. Falls notwendig werden zudem entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt.

ESRS G1 Unternehmensführung

Sub-Topic Art Bezeichnung des IRO (Impacts, Risks and Opportunities) Beschreibung Wertschöpfungskette
Vorgelagert Eigene Aktivität Nachgelagert
Unternehmenskultur Auswirkung, tatsächlich, positiv Flache Hierarchien ATOSS legt großen Wert auf eine transparente, wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur. Ihre Mitarbeitenden sind der Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensziele. Flache Hierarchien, Mitbestimmung und ein offenes Verhältnis zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung zeichnen die Unternehmenskultur von ATOSS aus. Mehr denn je hängt der Erfolg der Gesellschaft von der Fähigkeit ab, hochqualifizierte und motivierte Mitarbeitende zu rekrutieren, weiterzuentwickeln und an das Unternehmen zu binden, die zur ATOSS-Unternehmenskultur passen. x
Unternehmenskultur Auswirkung, tatsächlich, positiv Offenes Arbeitsumfeld, das alle Mitarbeitende ermutigt, ihre unterschiedlichen Sichtweisen einzubringen x
Unternehmenskultur Chance Positives Arbeitsumfeld führt zu geringerer Fluktuation und Mitarbeiterbindung (messbare strategische Effekte ergeben sich dabei vor allem bei der Reduktion von Personalkosten, Krankheits- und Fluktuationsquote, Über- und Unterbesetzungen). x
Korruption und Bestechung Auswirkung, potentiell negativ Compliance-Verstöße Tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, interne Vorschriften oder ethische Standards könnten negative finanzielle Folgen auf ATOSS und ihre Reputation haben. Aus diesem Grund hat die Vermeidung von kritischen Compliance-Vorfällen oberste Priorität. x x x
Gesellschaftlicher Wertbeitrag (unternehmensspezifische Auswirkung, tatsächlich, positiv Gesellschaftlicher Der effiziente Einsatz von Personalressourcen ist für die Kunden von ATOSS ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Der Fachkräftemangel erfordert eine strategische und optimierte Nutzung der verfügbaren Fachkräfte, um Produktivität und Wachstum zu unterstützen. x x
Angabe) Wertbeitrag (optimaler Einsatz von Personalressourcen in Zeiten von Fachkräftemangel)
Sub-Topic Zeithorizonte
kurzfristig mittelfristig langfristig
Unternehmenskultur x x x
Unternehmenskultur x x x
Unternehmenskultur x x x
Korruption und Bestechung x x x
Gesellschaftlicher Wertbeitrag (unternehmensspezifische Angabe) x x x

Die Unternehmensleitung schafft die Voraussetzungen für das Geschäftsmodell und die Strategie von ATOSS. Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse analysierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Unternehmensführung waren bereits jenseits des Nachhaltigkeitskontextes durch das Risiko- und das HR-Management abgedeckt und mit entsprechenden Maßnahmen und Richtlinien adressiert. Eine Anpassung war aus diesem Grund im laufenden Berichtsjahr nicht notwendig.

Die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken wurden mit dem bestehenden Risikoportfolio aus dem Risiko- und Compliance-Managementsystem abgeglichen.

Die bereits im Risiko- und Compliance Managementsystem enthaltenen Risiken wurden hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von ATOSS bewertet. Hierbei wurden weder in Bezug auf das laufende Geschäftsjahr noch für das nächste Geschäftsjahr oder darüber hinaus zusätzliche Nachhaltigkeitsrisiken mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von ATOSS identifiziert.

Das Geschäftsmodell und die Strategie von ATOSS sind sehr resilient gegenüber äußeren physischen Einflüssen, wie beispielsweise Klimawandelfolgen. Ebenso sind Auswirkungen durch den Transformationsprozess für ATOSS nicht unmittelbar relevant. Qualitative Überlegungen zu verschiedenen Klimawandelszenarien (wie dem Hot-House-World- und einem Best-Case-Szenario) und deren kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen führten zu keinem abweichenden Ergebnis. Aufgrund der breiten Kundenbasis von ATOSS, die in sich stark diversifiziert ist, ergibt sich eine Risikostreuung für den Fall, dass einzelne Kunden oder Branchen direkt von physischen oder transitorischen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein sollten.

Die größten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken bzw. Herausforderungen für ATOSS sind die Themen Fachkräftemangel und Datenschutz. Da diese Faktoren aber deutlich über den reinen Nachhaltigkeitskontext hinausgehen, waren sie bereits vor Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse fester Bestandteil des unternehmerischen Risiko- und Compliance Managementsystems inkl. der dahinterliegenden Bewertungen zu möglichen Auswirkungen. Eine weitere, rein nachhaltigkeitsbezogene Resilienz-Analyse wurde daher nicht durchgeführt.

Weiterführende themenbezogene Angabepflichten zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell finden sich in den jeweiligen themenspezifischen Abschnitten.

ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Vorgehensweise:

Basis für diesen Nachhaltigkeitsbericht ist eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation der bedeutenden Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen. Die Wesentlichkeitsanalyse für die CSRD-Berichterstattung von ATOSS baut auf der Wesentlichkeitsanalyse auf, welche im Kontext der EU NFRD durchgeführt und im Sinne des ESRS 1 aktualisiert wurde.

Im ersten Schritt wurde im Rahmen einer Kontextanalyse das Geschäftsmodell von ATOSS und die Wertschöpfungskette des Unternehmens skizziert. Anschließend wurde eine "long list" möglicher wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen für ATOSS erstellt. Die "long list" ergibt sich sowohl aus den bisherigen wesentlichen Themen von ATOSS aus vorangegangen Nachhaltigkeitsberichten und Analysen als auch aus der Berichterstattung relevanter Marktbegleiter, internationalen Rahmenwerken (v.a. ESRS 1 AR 16), aktuellen globalen Trends und Entwicklungen.

Dieser Themenkatalog wurde im Rahmen von Workshops unter Beteiligung von internen Fachexperten und der obersten Managementebene diskutiert. Die Aspekte wurden dazu mit der zuvor definierten Wertschöpfungskette abgeglichen und Kontaktpunkte identifiziert. Alle Themen mit Kontaktpunkten zur Wertschöpfungskette bilden die "short list" an potenziellen Nachhaltigkeitsthemen. Alle im Wesentlichkeitsprozess getroffenen Annahmen und Inputparameter z.B. zu Ausmaß und Umfang von Auswirkungen oder dem finanziellen Effekt von Risiken beruhen auf dem Fachwissen und den praktischen Erfahrungen der am Prozess beteiligten Personen und Fachexperten, sowie der einbezogenen Vertreter der obersten Managementebene.

Beim Analyseschritt von der "long list" zur "short list" wurde die gesamte Subtopic/ Sub-subtopic-Liste aus ESRS 1 AR 16 berücksichtigt. Folgende ESRS konnten bei diesem Schritt aufgrund des Geschäftsmodells ausgeschlossen werden, da keinerlei Berührungspunkte zur Wertschöpfungskette von ATOSS identifiziert werden konnten und somit keine möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bestanden: ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme und ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften. Nach Identifikation der für ATOSS potenziell wesentlichen "short list" Themen wurden in einem Impact Screening entlang der gesamten Wertschöpfungskette die positiven wie negativen Auswirkungen von ATOSS auf Mensch und Umwelt (Impacts; tatsächlich und potenziell), sowie die mit diesen Themen möglicherweise für ATOSS verbundenen Risiken (Risks) und Chancen (Opportunities) identifiziert und beschrieben, um das jeweils zu bewertende Ausmaß sowie die Art der jeweiligen Wirkweise zu definieren (ähnlich zu den Beschreibungen in SBM-3).

Das Impact Screening erfolgte im ersten Schritt ebenfalls im Rahmen des beschriebenen Wesentlichkeitsworkshops. Die Liste der IRO (Impact, Risks and Opportunities) wurde anschließend im Rahmen von Einzelgesprächen mit diversen internen Fachexperten teilweise noch ergänzt oder angepasst. Dabei wurde ebenso geprüft, ob Auswirkungen finanzielle Effekte zur Folge haben (Risiken und Chancen), die entsprechend in die Bewertung aufgenommen wurden und ob umgekehrt finanzielle Effekte Auswirkungen verursachen. Ebenso wurde an dieser Stelle das Risikomanagement von ATOSS einbezogen. Aspekte mit erhöhtem Risiko für negative Auswirkungen wurden gemeinsam mit allen anderen Aspekten behandelt und im Nachhaltigkeitskontext mit dem nachfolgend beschriebenen Schema bewertet und so auf ihre Bedeutung für die Berichterstattung geprüft. Chancen wurden während der Wesentlichkeitsanalyse aus der Betrachtung und Diskussion der Auswirkungen abgeleitet und analog zu den Risiken bewertet.

Überführung in die doppelte Wesentlichkeit nach CSRD:

Die im Rahmen des Impact Screenings identifizierten IRO (Impacts, Risks and Opportunities) wurden mit internen Fachexperten (Topic Owner) in Einzelworkshops nach dem doppelten Wesentlichkeitsgrundsatz bewertet.

Alle Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in einer Bewertungsmatrix gesammelt und gemäß des im Folgenden beschriebenen Vorgehens bewertet. Zudem wurden in der Bewertungsmatrix die Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, um das jeweils zu bewertende Ausmaß sowie die Art der jeweiligen Wirkweise zu definieren (ähnlich zu den Beschreibungen in SBM-3).

Die Bewertung der IRO wurde anhand eines unternehmensspezifischen Leitfadens durchgeführt, der zu allen Schritten detaillierte Informationen und Definitionen, vor allem zu Klassifikationswerten, enthält. Die Ergebnisse dieser Workshops wurden detailliert dokumentiert.

Diese Dokumentation ermöglicht eine Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, wenn der Prozess jährlich auf Aktualität geprüft wird. Zudem erfolgte die interne Kontrolle durch die Reflexion der Gesamtergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsbewertung durch den Finanzvorstand.

Impact Materiality:

Für die Bewertung der Auswirkungen wurden die folgenden vorgegebenen Kriterien mit Punkten von 1 (niedrig) bis 4 (sehr hoch) bewertet und mit ebenfalls dokumentierten Gewichtungen verrechnet:

Ausmaß

Umfang

Unabänderlichkeit (nur für negative Auswirkungen)

Wahrscheinlichkeit (nur für potenzielle Auswirkungen)

Durch die Bewertung der Auswirkungen anhand der angegebenen Punkte fand eine Einstufung der Auswirkungen statt und damit eine Identifikation von wichtigen und für die Berichterstattung wesentlichen Auswirkungen.

Financial Materiality:

Für die Bewertung und Einstufung der Risiken und Chancen wurde ein Punktesystem mit Punkten von 1 (niedrig) bis 4 (sehr hoch) genutzt. Da die Größe der finanziellen Auswirkung in den ESRS nicht eindeutig definiert ist, wurden folgende Kriterien definiert:

Finanzieller Effekt

Möglichkeiten der Ressourcennutzung

Kosten für Ressourcen

Abhängigkeit der Geschäftsbeziehungen

Wahrscheinlichkeit

Dieses eher qualitative Vorgehen wurde gewählt, da Werte für die finanzielle Wesentlichkeit aktuell nicht vorlagen. Sobald quantitative Werte in Zukunft vorliegen, können diese mit einem zu definierenden finanziellen Wesentlichkeitsschwellenwert abgeglichen werden, welche in diesem Fall dann die Bewertung der Kriterien ersetzen.

In der Wesentlichkeitsanalyse wurden nur nachhaltigkeitsbezogene Risiken bewertet, sofern diese trennscharf von anderen Risikoarten zu unterscheiden waren.

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken wurden mit den im Rahmen des bestehenden zentralen Risikomanagements erfassten Risiken abgeglichen. Die Auswirkungen flossen mittelbar mit ein: im Rahmen des Impact Screenings wurde geprüft, ob Auswirkungen finanzielle Effekte in Form von Risiken und Chancen zur Folge haben und umgekehrt. Da sich die Erhebung der Risiken im Bereich Risikomanagement in der gleichen personellen Verantwortung befindet wie die mit der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts betrauten Personen, ist ein konstanter bilateraler Austausch gewährleistet, auch mit Blick auf zukünftige Validierungen und Aktualisierungen von Wesentlichkeitsanalysen.

Zeithorizonte und Auftreten in der Wertschöpfungskette:

Im Bewertungsprozess wurde für alle Auswirkungen, Chancen und Risiken dokumentiert, ob diese im Berichtsjahr aufgetreten sind (kurzfristig), in den bevorstehenden fünf Jahren (mittelfristig) oder in Zeithorizonten größer als 5 Jahre (langfristig) auftreten können. Außerdem wurde dokumentiert, wo in der Wertschöpfungskette die Auswirkungen, Chancen oder Risiken auftreten können. Für Risiken und Chancen wurde zudem dokumentiert, ob diese im Bereich der operativen Kontrolle von ATOSS auftreten können oder von außerhalb der eigenen Aktivitäten wirken (z.B. Regulatorik).

Schwellenwert:

Die Ergebnisse der bewerteten Auswirkungen, Chancen und Risiken liegen zwischen 1 und 4. Als wesentlich und somit berichtspflichtig gelten IRO, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, der unternehmensspezifisch für die ATOSS definiert wurde. Der für ATOSS festgelegte Schwellenwert liegt bei >=2,5. Auf diese Weise werden alle Themen, die im großzügig ausgelegten oberen Drittel des Wesentlichkeitsspektrums liegen, berichtspflichtig. Der Schwellenwert wurde in gemeinsamer Diskussion mit der Projektgruppe definiert und ist nach Ansicht des Managements angemessen.

Sowohl das Ergebnis der Wesentlichkeit der Auswirkung als auch der finanziellen Wesentlichkeit werden gegen diesen Schwellenwert verglichen. Sobald eines der beiden Ergebnisse über dem Schwellenwert liegt, gilt der IRO und somit das zugehörige (Sub)Topic als wesentlich und muss angewandt werden.

Materiality of information

Im Anschluss an die doppelte Wesentlichkeitsbewertung wurde ein Mapping der als wesentlich bewerteten IRO zu den ESRS / Topics / Subtopics / Sub-Subtopics aus ESRS 1 AR 16 vorgenommen. Anschließend wurden anhand der EFRAG Datapoint Liste die Datenpunkte identifiziert, die aufgrund fehlender Berührungspunkte mit den wesentlichen IRO bzw. den Subtopics/ Sub-Subtopics als nicht-materiell von der Berichterstattung ausgeschlossen werden können.

Stakeholder:

Im Rahmen des Wesentlichkeitsworkshops und wiederum angelehnt an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den vergangenen Jahren erfolgte eine Analyse der für ATOSS relevanten Stakeholdergruppen. Die externen Stakeholder wurden im gesamten Prozess durch interne Proxys vertreten, welche durch konkrete Bezüge zu den externen Gruppen, deren Sichtweisen und Belange einnehmen konnten. So wurde sichergestellt, dass die Identifizierung und Bewertung der IRO nicht nur aus interner Sicht erfolgte, sondern auch die externe Stakeholder-Perspektive und deren Belange in Bezug auf die Wesentlichkeitsthemen in den Prozess eingeflossen sind.

Ausblick

Die Wesentlichkeitsanalyse wird im Rahmen der jährlichen Berichterstattung auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Eine Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihrer Einstufung wird durch dieses jährliche Vorgehen gewährleistet. Der Wesentlichkeitsschwellenwert selbst wird in zukünftigen Bewertungen ebenfalls auf Angemessenheit geprüft, soll aber - sofern nichts dagegen spricht - im Sinne einer Kontinuität der Berichterstattung in den nächsten Jahren beibehalten werden.

Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse und themenbezogene Angabepflichten

Die im Rahmen der diesjährigen Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und zugehörigen ESRS decken sich mit den wesentlichen Themen der nicht-finanziellen Berichterstattung 2023.

Als Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden für ATOSS Auswirkungen, Risiken und Chancen aus den folgenden Themen als wesentlich befunden:

E1 - Klimawandel

S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

S4 - Verbraucher und Endnutzer

G1 - Unternehmensführung

E1-ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Um die Auswirkungen auf den Klimawandel zu bewerten, bilanziert ATOSS die Treibhausgasemissionen, die direkt und indirekt durch Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen entstehen, in Orientierung an das GHG Protocol.

Die kumulierten CO 2 e-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von ATOSS sind sehr gering. Weder die eigenen Geschäftstätigkeiten noch vor- oder nachgelagerte Prozesse sind emissionsintensiv. Dennoch trägt jede Emission von Treibhausgasen -wenn auch in sehr geringem Umfang- zum Klimawandel bei. Aus diesem Grund hat ATOSS 2024 eine Klimastrategie verabschiedet und sich ein Net-Zero Ziel gesetzt, das bis 2045 erreicht werden soll. Dieses umfasst sowohl den eigenen Geschäftsbereich (Scope 1 und 2) als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette (Scope 3).

Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden für den Kontext Klimawandel, Klimawandelanpassung und Energie auf Basis der Wesentlichkeitsanalysen der NFRD-Berichterstattung gesammelt und ergänzt (weitere Informationen zum Prozess sind in ESRS 2 IRO-1 beschrieben). Auch die Übertragung auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit nach ESRS und die Projektion auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ist in ESRS 2 IRO-1 detailliert beschrieben. Es wurden die gesamten Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) in der Analyse berücksichtigt.

In diesen Prozess wurde auch das Risikomanagement einbezogen. Es wurde sowohl abgeglichen, ob bereits klimawandelbedingte physische oder Übergangsrisiken im Risikoportfolio eingebunden waren als auch analysiert, ob ATOSS in der Vergangenheit von physischen Auswirkungen des Klimawandels oder Übergangsrisiken betroffen war. Im Zuge dieser Betrachtungen wurden keine Vermögenswerte identifiziert, die in der Vergangenheit oder zukünftig von klimawandelbedingten Risiken betroffen waren bzw. sein könnten.

Qualitative Überlegungen zu verschiedenen Klimawandelszenarien, auch solchen die die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzen, und deren kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen führten hier zu keinem abweichenden Ergebnis.

E2-ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Neben dem Beitrag zum Klimawandel wurde insbesondere untersucht, ob durch das Geschäftsmodell von ATOSS weitere negative Auswirkungen auf die Umwelt erzeugt werden. Dafür wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung interner Fachexperten evaluiert, ob es an den Standorten des Unternehmens durch ihre Geschäftstätigkeit zu tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung kommt. Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, weder an den Standorten selbst noch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Tätigkeiten der ATOSS (Programmieren und Betreiben von Software inkl. funktionaler Verbesserungen und Anpassungen an technische Gegebenheiten, sowie Implementierung beim Kunden bzw. Support und Beratung) führen nicht zu relevanten Auswirkungen auf Luft, Wasser und Boden, noch werden bedenkliche oder sehr bedenkliche Stoffe eingesetzt. Aus diesem Grund wurden auch keine Konsultationen, z.B. mit Gemeinschaften, durchgeführt.

E3-ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

An den Standorten von ATOSS wird Wasser durch die Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen verbraucht. Darüber hinaus ist für die Bereitstellung der Dienstleistungen von ATOSS kein relevanter Wasserverbrauch in den eigenen Geschäftstätigkeiten bzw. vor- oder nachgelagert notwendig, noch sind Vermögenswerte von Wasserinduzierten Aspekten betroffen. Dies wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung interner Fachexperten evaluiert. Beispielsweise ist der Betrieb der ATOSS-Standorte nicht abhängig von speziellen gewässerrechtlichen Genehmigungsverfahren. Somit ist das Thema für ATOSS nicht wesentlich. Entsprechend fand auch hier keine Konsultation, z.B. mit Gemeinschaften, statt. Durch Sensibilisierungen der Mitarbeitenden soll der Wasserverbrauch pro Mitarbeitenden jedoch weiter reduziert werden.

E4-ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Die Bürostandorte von ATOSS befinden sich in städtischen Lagen in Deutschland in Berlin, Cham, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Osnabrück und Stuttgart sowie im europäischen Ausland in Brüssel, Paris, Sibiu, Stockholm, Timisoara, Utrecht, Wien und Zürich und liegen nicht in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität wie Naturschutzgebieten, die dort zu negativen Auswirkungen auf Arten oder Biotope führen könnten. Dies wurde anhand öffentlich zugänglicher und anerkannter Datenbanken, wie z.B. UNESCO Biosphärenreservate oder Natura2000, geprüft. Andererseits ergeben sich aufgrund des Geschäftsmodells keine Biodiversitäts-induzierten Abhängigkeiten von entsprechenden Ökosystemdienstleistungen und damit verbundenen Risiken für ATOSS, weder im eigenen Geschäftsbetrieb noch in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette. Aufgrund dieser Situation wurde auf eine Szenarioanalyse verzichtet.

E5-ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde auch die Ressourcennutzung bzw. der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft an den Standorten von ATOSS bewertet und als nicht wesentlich identifiziert. Für die Geschäftstätigkeit von ATOSS selbst werden keine relevanten Ressourcenmengen eingesetzt, noch sind die Produkte von ATOSS recyclebar bzw. müssen entsorgt werden. Gleiches gilt für die vorgelagerte Wertschöpfungskette (im Wesentlichen Daten-Hosting). An den Standorten des Unternehmens fällt nur Büroabfall in geringen Mengen an (beispielsweise Papiermüll), jedoch keine relevanten Abfallmengen oder gefährliche Abfälle. Somit wurden weder wesentliche Auswirkungen noch damit verbundene Risiken oder Chancen festgestellt. Durch Sensibilisierungsmaßnahmen werden die Mitarbeitenden zur Müllvermeidung und Mülltrennung angehalten. Weitere Konsultationen, z.B. mit betroffenen Gemeinschaften, fanden nicht statt.

G1-ESRS 2-IRO 1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Zu einer sorgfältigen Unternehmensführung und guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken inkl. solchen, die sich aus der Unternehmensführung oder -kultur ergeben können. Zu diesem Zweck verfügt ATOSS über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem mit dessen Hilfe die Risikosituation des Konzerns analysiert und gesteuert wird. Das Risikomanagementsystem dient der Identifizierung und Beurteilung von Entwicklungen, die erhebliche Nachteile auslösen können, und der Identifizierung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden würden (Risikofrüherkennungssystem). Dies umfasst auch Risiken, die sich aus Auswirkungen aufgrund des Geschäftsmodells von ATOSS ergeben können.

Grundsätzlich lassen sich die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus der Unternehmenskultur von ATOSS ergeben, aus dem Geschäftsmodell (kontinuierliche Gewinnung von Neukunden sowie der Ausbau der Bestandskundeninstallationen in den Themen softwaregestütztes Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung), den ATOSS Grundwerten (Glaubwürdigkeit, Zu Revolutionieren, Zuverlässigkeit, Fairness, Freude am Erfolg) und einer verantwortungsvollen Führungskultur ableiten. Darüber hinaus ist der wertschätzende Umgang der Mitarbeitenden und der Führungskräfte innerhalb des ATOSS Konzerns sowie der Umgang mit den verschiedenen Stakeholdern bei der Wesentlichkeitsanalyse und der Ableitung der Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet worden.

ESRS 2-IRO 2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen für Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Von der Zeiterfassung bis hin zur strategischen Kapazitätsplanung bietet ATOSS ihren Kunden mit ihren Produktsuiten umfassende Funktionalität, Skalierbarkeit und High-End-Technologie. Die Wertschöpfungskette ist sehr kompakt: die Geschäftstätigkeit der ATOSS selbst umfasst das Programmieren von Software inkl. funktionaler Verbesserungen und Anpassungen an technische Gegebenheiten, sowie Implementierung beim Kunden bzw. Support und Beratung. Diese Wertschöpfung findet in Deutschland und weiteren europäischen Ländern statt. Die mit Abstand wichtigste eingekaufte Dienstleistung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist das Datenhosting. Nachgelagert ist die Anwendung der Software-Produkte bei den Kunden zu nennen.

Für jeden Themenbereich wurde eine Tabelle angefertigt, die die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beschreiben. Außerdem wird angegeben, wo diese Auswirkungen in der Wertschöpfungskette auftreten und in welchen Zeithorizonten diese erwartet werden.

In ESRS enthaltene vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

ESRS Thema Angabepflicht Referenz (Seitenzahl)
Nachhaltigkeitserklärung
ESRS E1 Klimawandel E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 60
E1-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 32
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 60
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 61 f.
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 61 f.
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 64
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 62 f.
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate 71
E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung 71
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen 71
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens S1-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 72 f
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 72 f.
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 72 f.
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 72 f.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 73 f.
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 73
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens 77 f.
S1-9 - Diversitätskennzahlen 77 f.
S1-10 - Angemessene Entlohnung 81
S1-13 - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 82 f.
S1-14 - Gesundheitsschutz und Sicherheit 80 f.
S1-15 - Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 81 f.
S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 82
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer S4-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 37.
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern 85
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen 84 f.
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können 84 f.
S4-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 84 f.
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 84 f.
S4-6 Innovation und Mehrwert für Kunden (Unternehmensspezifisch) 85 f.
ESRS G1 Unternehmensführung G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 90
G1-3-Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 91 f.
G1-6 - Gesellschaftlicher Wertbeitrag (Unternehmensspezifisch) 93

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Angabepflicht Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark- Verordnungs Referenz EU-Klimagesetz Referenz
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen 21 (d) x x
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind 21 (e) x
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 30 x
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen 40 (d) i x x x
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien 40 (d) ii x x
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen 40 (d) iii x x
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak 40 (d) iv x
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 14 x
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind 16 (g) x x
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele 34 x x x
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) 38 x
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 37 x
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren 40-43 x
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 44 x x x
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen 53-55 x x x
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate 56 x
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken 66 x
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden 66(a); 66(c) x
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen 67(c) x
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen 69 x
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird 28 x
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen 9 x
ESRS E3-1 Spezielles Konzept 13 x
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere 14 x
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers 28 (c) x
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten 29 x
ESRS 2 - SBM-3 - E4 16 (a) i x
ESRS 2 - SBM-3 - E4 16 (b) x
ESRS 2 - SBM-3 - E4 16 (c) x
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft 24 (b) x
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere 24 (c) x
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung 24 (d) x
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle 37 (d) x
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle 39 x
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit 14 (f) x
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit 14 (g) x
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik 20 x
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden 21 x
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels 22 x
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen 23 x
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden 32 (c) x
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle 88 (b), (c) x x
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage 88 (e) x
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 97 (a) x x
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane 97 (b) x
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung 103 (a) x
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien 104 (a) x x
ESRS 2 SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette 11 (b) x
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik 17 x
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 18 x
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien 19 x x
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden 19 x
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette 36 x
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte 16 x
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien 17 x x
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten 36 x
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern 16 x
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien 17 x x
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten 35 x
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption 10(b) x
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) 10 (b) x
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 24 (a) x x
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung 24(b) x
Angabepflicht Datenpunkt Seite Nutzung Phase
In
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen 21 (d) 78
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind 21 (e) 23 f
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 30 28
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen 40 (d) i n/a
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien 40 (d) ii n/a
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen 40 (d) iii n/a
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak 40 (d) iv n/a
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der 14 60
Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind 16 (g) n/a
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele 34 62 ff
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) 38 n/a
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 37 64
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren 40-43 n/a
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 44 70
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen 53-55 71
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate 56 n/a
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken 66 n/a
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko 66(a); 66(c) n/a
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen 67(c) n/a E1-9 AR
73b
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen 69 n/a
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird 28 n/a
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen 9 n/a
ESRS E3-1 Spezielles Konzept 13 n/a
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere 14 n/a
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers 28 (c) n/a
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten 29 n/a
ESRS 2 - SBM-3 - 16 (a) i n/a
E4
ESRS 2 - SBM-3 - 16 (b) n/a
E4
ESRS 2 - SBM-3 - 16 (c) n/a
E4
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft 24 (b) n/a
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere 24 (c) n/a
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung 24 (d) n/a
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle 37 (d) n/a
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle 39 n/a
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit 14 (f) n/a
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit 14 (g) n/a
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik 20 n/a
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden 21 n/a
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels 22 n/a
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen 23 n/a
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden 32 (c) n/a
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle 88 (b), (c) 80
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage 88 (e) 80
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 97 (a) n/a
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane 97 (b) n/a
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung 103 (a) n/a
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien 104 (a) n/a
ESRS 2 SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette 11 (b) n/a
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik 17 n/a
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 18 n/a
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien 19 n/a
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden 19 n/a
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette 36 n/a
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte 16 n/a
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien 17 n/a
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten 36 n/a
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern 16 84
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien 17 n/a
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten 35 n/a
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption 10(b) n/a
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) 10 (b) 90 f.
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 24 (a) n/a
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung 24(b) 90 f.

Angaben zur EU-Taxonomieverordnung

Die ATOSS Software SE ist nicht von Kernenergie- und Gastätigkeiten betroffen (vgl. hierzu Anhang III des zusätzlichen delegierten Rechtsakts zu Gas- und Nukleartätigkeiten (ergänzt Anhang XII zum Rechtsakt zu den Berichtspflichten (zu Artikel 8 der Taxonomie-VO)) (siehe auch Meldebögen Seite 92 ff.).

Unsere Wirtschaftstätigkeiten

Die ATOSS Software SE hat ihre Wirtschaftstätigkeiten nach Maßgabe des Klimarechtsakts und des Umweltrechtsakts zu den Umweltzielen der EU-Taxonomieverordnung ausführlich analysiert. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sind gemäß den aktuell geltenden Definitionen der EU-Taxonomie Verordnung jedoch nicht als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu klassifizieren und leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der von der EU definierten Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme). Als Anbieter von On-Premise und Cloud-Softwarelösungen sowie Services für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz fallen ihre Geschäftsaktivitäten nicht unter die in den Anhängen I und II des delegierten Klimarechtsakts bzw. den Anhängen I bis IV des delegierten Umweltrechtsakts zu den sechs Umweltzielen der Taxonomieverordnung aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Im Rahmen der Capex- und Opex-KPIs wird über Investitionen berichtet, die in Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Umwelt- und Klimarechtsakts stehen.

ATOSS KPIs

Die wichtigsten Leistungsindikatoren ("KPIs") umfassen den Umsatz-KPI, den Capex-KPI und den Opex-KPI. Für den Berichtszeitraum 2024 müssen die KPIs in Bezug auf die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschafstätigkeiten und die nicht taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten offengelegt werden.

Da die wirtschaftlichen Tätigkeiten von ATOSS als Softwareunternehmen nicht unter den Klimarechtsakt und den Umweltrechtsakt zu den Umweltzielen fallen, kann die ATOSS Software SE keinen Anteil an taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsatzerlösen ausweisen. Die Berichterstattung fokussiert sich daher im Folgenden auf den Anteil der im Sinne der EU-Taxonomie nachhaltigen Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex), die dem ersten Umweltziel Klimaschutz und dem vierten Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zugeordnet werden können. Es liegen keine Investitions- bzw. Betriebsausgaben vor, die potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel oder zu den Umweltzielen 3-6 (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) leisten. Die in Frage kommenden Investitionen und Betriebsausgaben betreffen ausschließlich bezogene Waren und Dienstleistungen.

Für das Geschäftsjahr 2024 haben wir gemäß des Umweltrechtsakts die Aktivität 1.2 "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten" und gemäß des Klimarechtsakts die Aktivität 6.5. "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" als taxonomiefähig identifiziert. Hierunter fallen die Investitionsausgaben für die IT-Ausstattung (IT-Endgeräte und Server) gem. den Zugängen im Konzern-Sachanlagevermögen (EUR 816.359) und den Fuhrpark des Konzerns (Verbrenner-, Hybrid-, Elektromotoren -Zuführungen zu den Nutzungsrechten nach IFRS 16: EUR 719.446), die als Nutzungsrechte gem. IFRS 16 bilanziert wurden. Im Hinblick auf die Überprüfung der Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeit "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten" wurde die Erleichterungsvorschrift für das Jahr 2024 in Anspruch genommen und nur über die Taxonomiefähigkeit berichtet. Eine Prüfung der Taxonomiekonformität dieser Investitionen war nicht möglich, da die hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise seitens der Lieferanten zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese liegen uns derzeit nicht vor. Taxonomiefähige Betriebsausgaben konnten für das Berichtsjahr nicht identifiziert werden.

Hierdurch ergeben sich die folgenden Kennzahlen in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit:

Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten Anteil der nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
Umsatz 0 % 100 %
Capex 63 % 37 %
Opex 0 % 100 %

Des Weiteren verweisen wir auf die Meldebögen auf den Seiten 92 ff.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Ermittlung der KPIs erfolgt in Übereinstimmung mit Anhang I des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung. Eine Doppelzählung einzelner Positionen ist durch die Verwendung von Buchhaltungsdaten ausgeschlossen. Die ATOSS Software bestimmt die taxonomiefähigen KPIs in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und beschreibt ihre diesbezügliche Bilanzierungspolitik mit Fokus auf die Taxonomiefähigkeit wie folgt:

Umsatz KPI

Definition

Der Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten am Gesamtumsatz wird berechnet als der Teil des Nettoumsatzes, der aus Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten stammt (Zähler), geteilt durch den Nettoumsatz (Nenner). Der Nenner des Umsatz-KPI basiert auf dem konsolidierten Nettoumsatz in Übereinstimmung mit IAS 1.82(a). Weitere Einzelheiten zu den ATOSS-Rechnungslegungsgrundsätzen für den konsolidierten Nettoumsatz finden sich im Konzern-Anhang unseres Geschäftsberichts in Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Überleitung

Unser konsolidierter Nettoumsatz kann mit unserem Konzernabschluss abgestimmt werden, siehe Gewinn- und Verlustrechnung in unserem Geschäftsberichts 2024 (Posten "Umsatzerlöse" in der GuV).

Hinsichtlich des Zählers hat ATOSS, wie oben erläutert, keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifiziert.

Capex KPI

Definition

Der Capex KPI ist definiert als taxononomiefähiger Capex (Zähler) geteilt durch den Gesamt-Capex (Nenner).

Der Gesamt-Capex umfasst die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2024 und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Er umfasst die Zugänge zum Anlagevermögen (IAS 16), zu den immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) und zu den Nutzungsrechten an Vermögenswerten (IFRS 16). Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen in Bezug auf unsere Investitionen finden Sie im Konzern-Anhang unseres Geschäftsberichts in Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Überleitung

Der Gesamt-Capex kann der im Konzern-Anhang unseres Geschäftsberichts dargestellten Entwicklung des Anlagevermögens (Abschnitt III. 27) (Summe der Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)) und der Nutzungsrechte (Abschnitt III. 28) entnommen werden.

Opex KPI

Definition

Der Opex-KPI ist definiert als taxonomiefähiger Opex (Zähler) geteilt durch den Gesamt-Opex (Nenner).

Der Gesamt-Opex besteht aus direkten, nicht aktivierten Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäuderenovierungsmaßnahmen, kurzfristige Mietverträge, Wartung und Instandhaltung beziehen. Dazu gehören:

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Berichtszeitraum als Aufwand erfasst werden. In Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss (IAS 38.126) gehören dazu alle nicht aktivierten Aufwendungen, die direkt der Forschungs- oder Entwicklungstätigkeit zuzuordnen sind.

Instandhaltungs- und Reparaturkosten wurden auf der Grundlage der internen Kostenstellen zugewiesenen Instandhaltungs- und Reparaturkosten ermittelt. Die entsprechenden Kostenpositionen finden sich in den Bereichskosten der Gewinn- und Verlustrechnung.

Angaben aufgrund der EU-Taxonomie Verordnung Meldebögen:

Standardmeldebogen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6, 7 und 8 des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024 Jahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil, Jahr 2024 (4)
Text EUR %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 170.625.446 100%
Gesamt 170.625.446 100%
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
Text J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0% 0% 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0% 0% 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0% 0% 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltversschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
Text J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0% 0% 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0% 0% 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0% 0% 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 DNSH Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
Text J/N J/N J/N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätgkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 DNSH Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
Text J/N J/N J/N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätgkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomie-konformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatzturnover, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Text J/N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
Text T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätgkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologische nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024 Jahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx Anteil, Jahr 2024 (4)
Text EUR %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1) 0 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten CE 1.2 816.359 34%
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 719.446 30%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 1.535.805 63%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 1.535.805 63%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 889.369 37%
Gesamt 2.425.174 100%
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
Text J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1) 0% 0% 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL: N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltversschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
Text J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1) 0% 0% 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten N/EL EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 DNSH Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
Text J/N J/N J/N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1) N N N
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 DNSH Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
Text J/N J/N J/N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1) N N N
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt
Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomie-konformer (A.1.) oder taxoniefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Text J/N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1) N 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten 46%
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 37%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 83%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 83%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt
Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
Text T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologische nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie-konform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologische nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024 Jahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Text EUR %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 0 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 25.691.781 100%
Gesamt 25.691.781 100%
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
Text J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0% 0% 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0% 0% 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0% 0% 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 0% 0% 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltversschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
Text J;N;N/EL J;N;N/EL J;N;N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0% 0% 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0% 0% 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0% 0% 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 0% 0% 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 DNSH Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
Text J/N J/N J/N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätgkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024 DNSH Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
Text J/N J/N J/N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätgkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomie-konformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Text J/N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0%
Davon ermöglichende Tätgkeiten 0%
Davon Übergangstätigkeiten 0%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2) 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Geschäftsjahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
Text T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätgkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolgisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1 + A2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz 0% 0%
Anpassung an den Klimawandel 0% 0%
Wasser- und Meeresressourcen 0% 0%
Kreislaufwirtschaft 0% 0%
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 0% 0%
Biologische Vielfalt und Ökosysteme 0% 0%

CapEx-Anteil/Gesamt-Cap-Ex

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz 0% 30%
Anpassung an den Klimawandel 0% 0%
Wasser- und Meeresressourcen 0% 0%
Kreislaufwirtschaft 0% 34%
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 0% 0%
Biologische Vielfalt und Ökosysteme 0% 0%

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz 0% 0%
Anpassung an den Klimawandel 0% 0%
Wasser- und Meeresressourcen 0% 0%
Kreislaufwirtschaft 0% 0%
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 0% 0%
Biologische Vielfalt und Ökosysteme 0% 0%

ESRS E1 Klimawandel

Unsere wesentlichen Auswirkungen und Chancen

Negative Auswirkungen

(1) CO 2 e-Emissionen als wesentlicher ökologischer Impact von ATOSS durch Energieverbrauch Gebäude, Betrieb Serverräume intern und von Dienstleistern, Mobilität

Chancen

(1) Mögliche Net-Zero Strategie als Wettbewerbsvorteil

Übergangsplan für den Klimaschutz (E1-1)

Das Übereinkommen von Paris stellt einen globalen Rahmen dar, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, mit dem Ziel von maximal 1,5 °C, zu begrenzen. Diese Zielsetzung ist entscheidend für den Schutz unseres Planeten und erfordert eine umfassende Reduktion der Treibhausgasemissionen. In diesem Kontext hat der ATOSS Konzern klare und ambitionierte Ziele formuliert, die sich nahtlos mit den Vorgaben des Übereinkommens von Paris decken. So hat sich ATOSS dazu als explizites Ziel gesetzt, bis 2045 im Vergleich zu 2023 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen über Scope 1-3 hinweg von insgesamt 90 Prozent zu erreichen. Dieser wissenschaftsbasierte Zielwert orientiert sich unter anderem an den Zielwerten des Corporate Net-Zero Standard der Science Based Target Initiative (SBTi).

Die geplanten Investitionen und Finanzmittel zur Unterstützung der Umsetzung des Übergangsplans lassen sich aktuell noch nicht monetär beziffern, da sich ATOSS diesbezüglich aktuell noch in der Evaluationsphase befindet. Bezüglich der geplanten Maßnahmen zur Treibhausgasemissionen siehe Ausführungen zur Klimastrategie und Reduktionspotenziale von 2023 bis 2045 in Abschnitt E1-4.

Der Übergangsplan für den künftigen Klimaschutz von ATOSS wurde vom Vorstand genehmigt. Um eine konsistente und gleichgerichtete Entwicklung und Umsetzung der Dekarbonisierungsstrategie in den einzelnen Geschäftsbereichen des ATOSS Konzerns sicherzustellen, wird das beschlossene Dekarbonisierungsziel, das in der Reduktion der Scope 1-3 Treibhausgasemissionen bis 2045 um insgesamt 90 Prozent besteht, im Jahr 2025 in die Geschäftsstrategie der ATOSS Software SE verankert. Auf diese Weise ist neben der Einbindung der ATOSS Klimastrategie in die Geschäftsstrategie auch der Einbezug des Übergangsplans in künftige Finanzplanungen des Konzerns sichergestellt.

Eine Anpassung des Geschäftsmodells und der Geschäftsstrategie im Sinne des Übergangsplans ist nicht notwendig, da diese nicht im Widerspruch zum Übergangsplan stehen oder dessen Umsetzung im Wege stehen. Zudem wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen klimabedingten Risiken für die Geschäftstätigkeiten von ATOSS selbst sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette identifiziert, die eine Änderung des Geschäftsmodells bedingen würden. Vielmehr unterstützen bestehendes Modell und Strategie die Umsetzung des Übergangsplans durch gut etablierte und effiziente digitale Prozesse.

ATOSS ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen.

Ziele oder Pläne die wirtschaftlichen Tätigkeiten (Einnahmen netto, CapEx, OpEx) an die in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission festgelegten Kriterien anzupassen sind aktuell noch nicht Bestandteil der Klimastrategie. ATOSS verfügt über keine Taxonomie-fähigen Umsätze, da die entsprechenden von ATOSS ausgeführten Tätigkeiten nicht in der EU-Taxonomie hinterlegt sind.

Die Maßnahmen und Dekarbonisierungshebel, welche zur Umsetzung des Übergangsplans definiert wurden, werden im Kapitel E1-3 beschrieben.

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Mit dem Start einer Klimastrategie im Jahr 2024 hat ATOSS einen wichtigen Meilenstein hin zum Net-Zero Target umgesetzt. Aktuell ist dieses Ziel aufgrund der erstmaligen Erarbeitung einer Klimastrategie noch nicht in einem Konzept verankert. Die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie wird in den nächsten Jahren geprüft und ggf. umgesetzt.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3) sowie Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Ziel von ATOSS ist es den Geschäftsbetrieb stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten. Zur Erreichung dieses Ziels wurden in den Vorjahren und analog auch im Berichtsjahr bereits folgende Maßnahmen in den eigenen Aktivitäten ergriffen, die auch künftig weiterhin fortgeführt werden:

Maßnahmen zur Reduktion des CO 2 e-Fußabdrucks im eigenen Geschäftsbereich (Scope 1 und 2):

Reduktion des Gebäudeenergieverbrauch durch:

Beachtung höchster Energieeffizienz bei der Anmietung neuer Büroflächen im Konzern

Kontinuierliche konzernweite Umstellung auf Ökostrom bis zum Jahr 2030. Im Jahr 2024 nutzen bereits 61 Prozent der angemieteten Büroflächen im Unternehmen ganzjährig Ökostrom

Berücksichtigung der Energieeffizienz bei Neu- und Ersatzinvestitionen in die technische Geschäftsausstattung aller ATOSS-Standorte

Reduktion des CO 2 -Fußabdrucks durch:

Berücksichtigung der Infrastrukturanbindung aller ATOSS-Standorte, um Ihren Mitarbeitenden die An- und Abfahrt mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehrsnetz zu ermöglichen

Möglichkeit der Teilnahme an einem Fahrrad- und E-Bike-Leasingsprogramm an allen deutschen Standorten

Betrieb von Ladestationen für Elektro- und Hybridautos an den beiden größten deutschen Standorten (seit 2022); der zur Verfügung gestellte Strom stammt zum Teil aus erneuerbaren Quellen

Für Mitarbeitende mit Dienstwagenanspruch: Möglichkeit der Nutzung von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen sowie Angebot weiterer Mobilitätsangebote (z.B. Bahncard 100)

Maßnahmen zur Reduktion des CO 2 e-Fußabdrucks in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3):

Verringerung der Scope 3-Emissionen aus dem Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen:

Konzernweite Verwendung von recyceltem, zertifiziertem oder verifiziertem nachhaltigen Papier mit niedrigem Product Carbon Footprint als Varianten aus 100% Frischfaser

Digitaler Rechnungsversand und nachhaltiges Druckmanagement (zentrale Druckausgabegeräte, doppelseitiger Druck, Druck in Graustufen als Standardeinstellung) zur Reduktion des Papierverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen

Konzernweiter Rollout einer Software für elektronische Signaturen in 2024 und damit Reduktion des Papierverbrauchs

Abwaschbare und wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Trinkgefäße an allen Standorten zur Vermeidung von Einwegplastik und der damit verbundenen Produktemissionen

Einsatz von Wasserspendern statt logistisch aufwändige Mehrweg-Getränkebehältnisse im Konzern

Nachhaltiges und effizientes Recycling von IT-Hardware unter Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte im Konzern, somit Rückführung der Sekundärrohstoffe in den Kreislauf und Vermeidung CO 2 e-intensiven Abbaus/Gewinnung von Primärmaterial.

Zu weiteren Maßnahmen und deren Zeithorizonte zur Umsetzung sowie Dekarbonisierungshebel vgl. Ausführungen zur Klimastrategie und Reduktionspotenziale von 2023 bis 2045 in Abschnitt E1-4.

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind keine erheblichen Investitions- und Betriebsausgaben notwendig, da die relevanten geplanten Dekarbonisierungshebel kostenseitig wenig relevant sind und keiner großen Investitionen bedürfen (z.B. Umstellung auf Grünstrom, Erweiterung der Fuhrparkflotte um alternative Antriebe). Entsprechend ist die Umsetzung dieser Maßnahmen auch nicht von der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln abhängig.

ATOSS hat sich im Jahr 2024 ein Net-Zero Ziel für das Jahr 2045 gesetzt. Auf diese Weise werden vor allem die gestiegenen Informationsbedürfnisse von Investoren und Mitarbeitenden adressiert. Damit orientiert sich das Unternehmen am Net-Zero Ziel der Bundesrepublik Deutschland. Derzeit wird zudem eine Einreichung der Ziele bei der SBTi (Science Based Targets Initiative) geprüft. Zwischenziele auf dem Weg zum Net-Zero Ziel hat sich der Konzern für die Jahre 2025, 2030, 2035 und 2040 gesetzt. Als Basisjahr wird das Jahr 2023 mit einer Bezugsgröße von 2.333 t CO 2 e (davon Scope 1 mit 711 t CO 2 e, Scope 2 mit 208 t CO 2 e und Scope 3 mit 1.414 t CO 2 e) gewählt. Ein weiter in der Vergangenheit liegendes Jahr wäre aufgrund der Sondersituation durch die Corona-Pandemie und das signifikante Wachstum von ATOSS in den letzten Jahren nicht repräsentativ. Bzgl. der geplanten Gesamt-THG-Emissionsreduktionsziele der Kategorien Scope 1, 2 und 3 siehe Tabelle in Abschnitt E1-6. Die genannten THG-Reduktionsziele umfassen alle in Abschnitt E1-6 berichteten Emissionskategorien und -frachten.

ATOSS folgt bezogen auf die THG-Emissionen dem Dreiklang "vermeiden, reduzieren, ausgleichen". Der Fokus liegt zunächst auf der Reduzierung der Scope 1 + 2 Emissionen, sowie mittelfristig auch auf der Reduzierung der als relevant betrachteten Scope 3 Kategorien.

Der Ausgleich von nicht reduzierbaren Emissionen ist erst für das Zieljahr 2045 vorgesehen. Dieser soll mit sogenannten Removals umgesetzt werden. Die konkrete Festlegung auf bestimmte Removal-Projekte findet zu einem späteren Zeitpunkt statt, da derzeit die Entwicklung in diesem Bereich noch nicht absehbar ist.

Für die Identifikation der Dekarbonisierungshebel und die Berechnung der Reduktionspotenziale wurden verschiedene umwelt-, gesellschafts-, technologie-, markt- und politikbezogene Entwicklungen zu Grunde gelegt. So wurde die allgemeine Entwicklung des Strommixes in Deutschland und der Umstieg auf eine regenerative Wärmeerzeugung ebenso berücksichtigt, wie die weiter fortschreitende Verkehrswende, der Ausbau des Einsatzes von "Sustainable Aviation Fuels (SAFs)" im Flugverkehr und der weitere Ausbau der Elektrifizierung im Bahnverkehr.

Scope Dekarbonisierungshebel Maßnahme Wert im Basisjahr 2023 [t CO 2 e] Ziel für 2025 Ziel für 2030 Ziel für 2035
1 Brennstoffwechsel Modernisierung Gas-Heizung und Umstellung auf Wärmepumpen 71 0% 0% -42%
1 Brennstoffwechsel Fuhrpark nachhaltiger gestalten (z.B. Umstieg auf E-Mobilität) 640 0% -20% -50%
2 Nutzung erneuerbare Energie Umstellung auf Ökostrom an allen Standorten 173 -90% -100% -100%
2 Nutzung erneuerbare Energie Umstellung auf klimaneutrale Fernwärme 31 -12% -41% -71%
2 Nutzung erneuerbare Energie Ökostrombezug für die eigene Flotte 3 0% -50% -100%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Umstellung auf Ökostrom in Hostingcenter 192 -10% -28% -49%
3 Nutzung erneuerbare Energie Nachhaltigere Vorkette Strom durch Ökostrombezug 67 -9% -15% -20%
3 Nutzung erneuerbare Energie Nachhaltigere Vorkette Fuhrpark durch Ökostrombezug 159 0% -16% -40%
3 Nutzung erneuerbare Energie Nachhaltigere Vorkette Energie durch Ökostrombezug 12 0% 0% -42%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Anpassung Dienstreiseregelung; Änderung Dienstreiseverhalten; Annahme Ausbau "Sustainable Aviation Fuels" 387 -2% -20% -44%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Weiterer Ausbau der Elektrifizierung des Bahnverkehrs 2 0% 0% -50%
3 Nutzung alternativer Transportmittel Steigerung der ÖPNV-Nutzung der Mitarbeitenden im Arbeitsweg 396 -4% -22% -50%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Umstellung auf Ökostrom bei Endkunden 192 -20% -65% -74%
Scope Dekarbonisierungshebel Maßnahme Ziel für 2040 Ziel bis 2045
1 Brennstoffwechsel Modernisierung Gas-Heizung und Umstellung auf Wärmepumpen -100% -100%
1 Brennstoffwechsel Fuhrpark nachhaltiger gestalten (z.B. Umstieg auf E-Mobilität) -100% -100%
2 Nutzung erneuerbare Energie Umstellung auf Ökostrom an allen Standorten -100% -100%
2 Nutzung erneuerbare Energie Umstellung auf klimaneutrale Fernwärme -100% -100%
2 Nutzung erneuerbare Energie Ökostrombezug für die eigene Flotte -100% -100%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Umstellung auf Ökostrom in Hostingcenter -78% -93%
3 Nutzung erneuerbare Energie Nachhaltigere Vorkette Strom durch Ökostrombezug -25% -30%
3 Nutzung erneuerbare Energie Nachhaltigere Vorkette Fuhrpark durch Ökostrombezug -83% -85%
3 Nutzung erneuerbare Energie Nachhaltigere Vorkette Energie durch Ökostrombezug -100% -100%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Anpassung Dienstreiseregelung; Änderung Dienstreiseverhalten; Annahme Ausbau "Sustainable Aviation Fuels" -65% -77%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Weiterer Ausbau der Elektrifizierung des Bahnverkehrs -100% -100%
3 Nutzung alternativer Transportmittel Steigerung der ÖPNV-Nutzung der Mitarbeitenden im Arbeitsweg -85% -95%
3 Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen Umstellung auf Ökostrom bei Endkunden -82% -88%

Hinweis zu Scope 2: zur Berechnung der in die Zielvorgabe einbezogenen Scope-2 Treibhausgasemissionen wendet der ATOSS Konzern die marktbezogene Methode an.

Übersicht Dekarbonisierungshebel:

Wert im Basisjahr 2023 [t CO 2 e] Beitrag für 2025 Beitrag für 2030 Beitrag für 2035 Beitrag für 2040 Beitrag bis 2045
Brennstoffwechsel 711 0% -18% -49% -100% -100%
Nutzung erneuerbare Energie 445 -37% -50% -63% -83% -84%
Dekarbonisierung der Lieferkette und nachgelagerter Emissionen 773 -8% -33% -53% -73% -84%
Nutzung alternativer Transportmittel 396 -4% -22% -50% -85% -95%

Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)

2024
(1) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) 2.667
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 78
(2) Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh) 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 0
(3) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh). 0
(4) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 745
(5) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 0
(6) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 3 bis 5) 745
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 22
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 1, 2 und 6) 3.412

Die angegebenen Energiekennzahlen wurden ausschließlich intern geprüft und validiert. Eine Validierung durch externe Stellen oder Dritte fand nicht statt.

THG-Bruttoemissionen der Kategorie Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Bilanzierungsstandard:

Das Vorgehen bei der Bilanzierung orientiert sich - wo immer möglich - an den Berichtsvorgaben des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocols). Dieser Standard wird international als maßgebliche Referenz für die Treibhausgasbilanzierung (THG-Bilanz) anerkannt. Das GHG Protocol sieht für die Emissionsbilanzierung die Prinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Kontinuität, Transparenz und Genauigkeit vor. Diese dienen als Grundlage für eine konsistente und nachvollziehbare THG-Bilanzierung.

Emissionsfaktoren:

Die verwendeten Emissionsfaktoren wurden unter Berücksichtigung von Aktualität, Anwendbarkeit (z.B. Regionalität), technologische Repräsentativität und Vollständigkeit (z. B. Systemgrenzen, einbezogene Treibhausgase) bewertet und ausgewählt.

Die Berechnung der THG-Bilanz über die Scopes 1, 2 und 3 basiert auf spezifischen Emissionsfaktoren, die den THG-Ausstoß pro Einheit einer genutzten Ressource oder Aktivität quantifizieren. Zum Beispiel umfassen die Emissionsfaktoren für Brennstoffe nicht nur die direkten Emissionen aus der Verbrennung (Scope 1), sondern auch die Emissionen aus vorgelagerten Prozessen, den sogenannten Vorketten. Diese Vorketten beinhalten beispielsweise die Emissionen aus der Förderung, Verarbeitung, Raffinierung und dem Transport des Brennstoffs. Durch die Berücksichtigung dieser Vorketten in den Emissionsfaktoren wird eine umfassendere und realitätsnähere Bilanzierung der Klimawirkung ermöglicht.

Um sicherzustellen, dass alle relevanten Treibhausgase einbezogen werden, wird die THG-Bilanz über CO2-Äquivalente (CO2e) berechnet. Diese Maßeinheit macht die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleichbar. So werden neben CO 2 an den relevanten Stellen auch CH4, N2O, HFKW, PFC, SF6 und NF3 einberechnet. Diese Treibhausgase werden über ihr entsprechendes Global Warming Potential (GWP) zu CO 2 -Äquivalenten umgewandelt. Dabei basieren die herangezogenen Werte stets auf den aktuellen Erderwärmungspotenzialen basierend auf einem Zeithorizont von 100 Jahren. Diese Berechnungsmethode stellt sicher, dass die Emissionen von allen wichtigen Treibhausgasen angemessen in ihrem Beitrag zur globalen Erwärmung berücksichtigt werden.

Organisatorische Systemgrenze:

Eine weitergehende Aufschlüsselung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen gemäß ESRS E1-6 50 ist nicht erforderlich.

Emissionsberechnung:

Die Emissionsberechnung erfolgt durch Multiplikation der Aktivitätsdaten mit den Emissionsfaktoren. Die herkömmliche Erfassung von Emissionen basiert auf der Erfassung von physikalisch-technischen Aktivitätsdaten (z. B. Volumen, Gewicht, Anzahl der Einheiten von eingekauften Roh- und Halbfertigwaren) und der anschließenden Multiplikation mit Emissionsfaktoren (tCO 2 e pro Einheit).

tCO 2 e = physikalisch-technische Aktivitätsdaten (Einheit) x Emissionsfaktor (tCO 2 e pro Einheit)

Aktivitätsdaten:

Zur Erfassung der Aktivitätsdaten stehen verschiedene Methoden mit unterschiedlicher Qualität zur Verfügung. Die präziseste und daher bevorzugte Methode ist die direkte Emissionsmessung. Alternativ können Aktivitätsdaten über Prozessdaten (physikalische Messungen, z. B. der Erdgasverbrauch in kWh/m 3 oder gefahrene Kilometer) oder Finanzdaten (monetäre Messungen, z. B. Tankrechnungen mit Mengenangaben) ermittelt werden - also Primärdaten (siehe auch: Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)). Auch hinsichtlich der Datenherkunft liefern Primärdaten die höchste Genauigkeit, da sie spezifisch und direkt auf den zu bewertenden THG-Fußabdruck bezogen sind. Sekundärdaten, die auf Pauschalwerten oder Daten ähnlicher Prozesse basieren, werden genutzt, wenn Primärdaten nicht verfügbar sind.

In der vorliegenden THG-Bilanz beträgt der Anteil der Primärdaten im Scope 3 lediglich 1,9%, was einer Emissionsfracht von 27,05 t CO2e entspricht. Um Unsicherheiten und Annahmen in diesem Zusammenhang gerecht zu werden, wurde die Datenqualität mittels folgender Parameter bewertet: Genauigkeit (Primär- vs. Sekundärdaten), Vollständigkeit (z. B. Erhebungszeitraum), Aktualität und den geografischen Bezug der Daten. Darauf basierend wurden entsprechende Unsicherheitsfaktoren auf Aktivitätsdatenebene ermittelt und zum Ausgleich der Unsicherheiten in der Berechnung berücksichtigt.

ATOSS gibt seine THG-Gesamtemissionen aufgeschlüsselt nach Scope-1-, Scope-2- und signifikanten Scope-3-Emissionen an, wobei alle für ATOSS relevanten Scope-3-Kategorien in die Berechnung einbezogen werden. Im Folgenden wird auf die Datenqualität innerhalb der einzelnen Scope-Kategorien eingegangen.

Scope-1-Treibhausgasemissionen:

Die Scope 1 Emissionen beziehen sich auf die direkten Treibhausgasemissionen von ATOSS. Diese Emissionen entstehen direkt vor Ort, also aus Quellen, die vom Unternehmen kontrolliert werden können. Darunter fallen der Brennstoffverbrauch von ATOSS für die Wärmeerzeugung (Erdgas) und für den eigenen Fuhrpark (Diesel und Benzin). Die Emissionsfaktoren für Scope 1 stammen aus der Datenbank DEFRA (Department for Environment, Food & Rural Affairs). Die Aktivitätsdaten für Scope 1 basieren auf direkten Messungen vom Lieferanten.

Der Gasverbrauch wurde in Abhängigkeit der an den einzelnen Konzernstandorten verfügbaren Daten auf Basis verschiedener definierter Berechnungsmethoden ermittelt: Durchschnitt des tatsächlichen Gasverbrauchs auf Basis der letzten 1-3 verfügbaren Endabrechnungen bzw. Verbrauchsschätzung auf Basis von Referenzwerten Die Ermittlung der Verbrauchswerte aus der Nutzung des geleasten Fuhrparks basiert auf den von den Mitarbeitenden gemeldeten Jahresfahrleistungen (getrennt nach Kraftstoffart).

Scope-2-Treibhausgasemissionen:

Die Scope 2-Emissionen umfassen indirekte Treibhausgasemissionen von ATOSS, welche aus der Erzeugung von Strom und Wärme entstehen, welche von ATOSS bezogen werden. Um die Scope 2-Emissionen zu berechnen werden die eingekauften Strommengen mit länderspezifischen Emissionsfaktoren multipliziert (location-based). Um das Einsparpotenzial durch den Bezug von erneuerbaren Energien aufzuzeigen, werden die Scope 2-Emissionen zusätzlich über den spezifischen Emissionsfaktor des expliziten Stromlieferanten berechnet (market-based). Für ATOSS sind hier der Bezug von Ökostrom, wie auch Graustrom und Fernwärme relevant. Die Emissionsfaktoren für Scope 2 stammen aus der Datenbank DEFRA und vom Umweltbundesamt (UBA). Die Aktivitätsdaten für Scope 2 basieren auf direkten Messungen vom Lieferanten.

Der Stromverbrauch wurde in Abhängigkeit der an den einzelnen Konzernstandorten verfügbaren Daten auf Basis verschiedener definierter Berechnungsmethoden ermittelt: tatsächlicher Stromverbrauch auf Basis der letzten verfügbaren Endabrechnungen (zzgl. etwaiger Verbrauchszuschläge) bzw. Verbrauchsschätzung auf Basis von Referenzwerten. Der Stromverbrauch der Hyperscaler basiert auf den Stromverbrauchsmeldungen der Rechenzentren.

Der Verbrauch von Fernwärme wurde in Abhängigkeit der an den einzelnen Konzernstandorten verfügbaren Daten auf Basis verschiedener definierter Berechnungsmethoden ermittelt: Durchschnitt des tatsächlichen Fernwärmeverbrauchs auf Basis der letzten 1-3 verfügbaren Endabrechnungen (zzgl. etwaiger Verbrauchszuschläge) bzw. Verbrauchsschätzung auf Basis von Referenzwerten.

Scope-3-Treibhausgasemissionen:

Scope 3-Emissionen sind in 15 Kategorien unterteilt, die verschiedene Aspekte der Wertschöpfungskette abdecken. Für ATOSS und deren Geschäftstätigkeit sind nicht alle Scope 3-Emissionskategorien relevant. In die Berechnung wurden alle relevanten Scope 3-Kategorien einbezogen.

Kategorie Inkludiert/ Exkludiert Begründung für Nicht Berücksichtigung Methodische Hinweise zu Schätzungen/ Unsicherheiten/ Rechnungen Genauigkeitsgrad der Kategorie
Kat. 1 - Erworbene berücksichtigt n.a. A) ATOSS hat keinen direkten Einfluss auf den Stromverbrauch der Hyperscaler. Vielmehr sind die Betreiber der Rechenzentren für den Betrieb und die Energieversorgung zuständig. mittel
Waren und Dennoch müssen die indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch dieser Rechenzentren in der Scope-3-Bilanzierung von ATOSS erfasst werden, da sie für das Hosting und Ausführen der Software erforderlich sind - also mit der Geschäftstätigkeit von ATOSS in Verbindung stehen. Daher werden diese Emissionen unter Scope 3.1. berücksichtigt.
Dienstleistungen Die Hochrechnung dieser Emissionen erfolgte über direkte Angaben (Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren) des Betreibers.
B) Berücksichtigung eingekaufter Notebooks. Im Zuge der Bewertung der Datenqualität wurde ein Unsicherheitsfaktor von jeweils 11 % angesetzt.
Verwendete Quellen für EF:_Angabe des Betreibers (Hyperscale) und PCF eines Notebooks direkt vom Hersteller (HP).
Kat. 2 - nichtberücksichtigt Vernachlässigbar aufgrund geringer Einkaufsvolumina n.a. n.a.
Investitionsgüter
Kat. 3 - Tätigkeiten im berücksichtigt n.a. Datenerhebung basiert auf tatsächlichen mittel
Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) Verbrauchswerten
Kat. 4 - nichtberücksichtigt Da ATOSS digitale Produkte liefert und sich auf softwarebasierte Lösungen spezialisiert hat, sind die Emissionen, die normalerweise mit dem vorgelagerten Transport physischer Waren verbunden sind, für ATOSS nicht zu treffend n.a. n.a.
Vorgelagerter
Transport und
Vertrieb
Kat. 5 - nicht berücksichtigt Vernachlässigbar aufgrund geringer Volumina n.a. n.a.
Abfallaufkommen in Betrieben
Kat. 6 - berücksichtigt n.a. Berücksichtigt wurden Emissionen aus Flug- und den Bahnreisen. Die Daten stammen aus dem Travelmanagement von ATOSS und liefern somit eine hohe Datenqualität (Primärdaten). mittel
Geschäftsreisen Verwendete Quellen für EF: DEFRA 2023 bzw. DEFRA 2024
Kat. 7 - Pendelnde Arbeitnehmer berücksichtigt n.a. Die angenommene Durchschnittsdistanz basiert auf einem Mittelwert durchschnittlicher Pendlerwege. Quelle hierfür: Agora Pendlerverkehr in Deutschland 2017. mittel
Emissionen, die in Verbindung mit Homeoffice-Tätigkeiten verbunden sind, sind ebenfalls unter der Kategorie 3.7 Pendelverkehr bilanziert. Da es sich hierbei um Annahmen bei der Bilanzierung handelt, wurden im Zuge der Bewertung der Datenqualität Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt, Zur Adressierung der Unsicherheiten wurde ein Unsicherheitsfaktor von jeweils 18 % angesetzt.
Verwendete Quellen für EF: DEFRA 2023 bzw. DEFRA 2024
Kat. 8 - nichtberücksichtigt Die Nutzung von vorgelagerten gemieteten oder geleasten Anlagen ist für das Geschäft von ATOSS nicht signifikant, da ATOSS primär Cloud-basierte Dienste nutzt und alle relevanten Emissionen bereits unter ihrer direkten operativen Kontrolle (Scope 1 und 2) erfasst. n.a. n.a.
Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Kat. 9 - nichtberücksichtigt Ähnlich dem vorgelagerten Transport sind die Emissionen aus dem nachgelagerten Transport und Vertrieb für ATOSS unbedeutend, da die Produkte von ATOSS hauptsächlich digital vertrieben werden. n.a. n.a.
Nachgelagerter Transport
Kat. 10 - nichtberücksichtigt Für ein Softwareunternehmen wie ATOSS, das seine Produkte digital bereitstellt, gibt es keine physische Verarbeitung verkaufter Produkte nach dem Verkauf. Aus diesem Grund ist diese Kategorie nicht relevant. n.a. n.a.
Verarbeitung verkaufter Produkte
Kat. 11 - berücksichtigt n.a Aus der Verwendung der Software beim Kunden entstehen bis zum erwarteten Nutzungsende Emissionen (Emissionen aus der Softwarenutzung bei on-premises bzw. Cloud Lizenzen). niedrig
Verwendung verkaufter Produkte Zur Abschätzung der Emissionen wurde ein vereinfachtes Modell anhand der aktuellen Nutzeranzahl, der durchschnittlichen täglichen Nutzungsdauer der ATOSS Software Lösungen über die erwartete Nutzungsdauer verwendet. Der Emissionsfaktor bezieht sich auf Treibhausgasemissionen für die Datenübertragung Home-Office
Kat. 12 - nichtberücksichtigt Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells von ATOSS liegt auf dem Verkauf immaterieller Produkte. Da die Softwareprodukte von ATOSS digital sind und keinen physischen Lebenszyklus haben, fallen dafür keine Emissionen an, die mit der Entsorgung oder Wiederverwendung physischer Güter verbunden sind. Der Anteil von verkaufter Hardware ist sehr gering und die daraus resultierenden Emissionen daher unwesentlich. Diese Kategorie ist daher für das Geschäft von ATOSS nicht relevant. n.a. n.a.
Behandlung von Produkten am
Ende der
Lebensdauer
Kat. 13 - nichtberücksichtigt Emissionen aus der Nutzung von nachgelagerten gemieteten oder geleasten Anlagen sind für das Geschäftsmodell von ATOSS typischerweise nicht relevant, da ATOSS auf cloud-basierte Infrastrukturen setzt, welche bereits in der direkten Emissionsberechnungen erfasst sind. n.a. n.a.
Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Kat. 14 - nichtberücksichtigt Da das Geschäftsmodell von ATOSS kein Franchise-System umfasst, sind Emissionen aus dieser Kategorie nichtzutreffend. n.a. n.a.
Franchises
Kat. 15 - nichtberücksichtigt Investitionen in andere Unternehmen oder Projekte sind für die primär digitale Geschäftsausrichtung von ATOSS meist nicht signifikant, da die Kapitalflüsse von ATOSS hauptsächlich in die Entwicklung und Verbesserung der Softwarelösungen fließen, jedoch nicht in physische Anlagen oder externe Betriebe. n.a. n.a.
Investitionen

ATOSS gibt seine THG-Gesamtemissionen, aufgeschlüsselt nach Scope-1-, Scope-2- und signifikanten Scope-3-Emissionen, im Einklang mit der nachstehenden Tabelle an:

Rückblickend Etappenziele und Zieljahre
Basis Jahr (2023) 2023 2024 % (2024/ 2023) 2025 2030
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1- THG- Bruttoemissionen (t CO 2 e) 711 711 679 95% 0% -18%
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) n/a n/a n/a n/a n/a n/a
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 646 646 457 71% n/a n/a
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 208 208 127 61% -77% -90%
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 1.414 1.414 1.439 102% -6% -27%
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 192 192 187 97% n/a n/a
Davon Cloud Computing und Data Center Services 50 50 27 54% n/a n/a
2 Investitionsgüter n/a n/a
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 245 245 230 94% n/a n/a
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb n/a n/a
5 Abfallaufkommen in Betrieben n/a n/a
6 Geschäftsreisen 389 389 398 102% n/a n/a
7 Pendelnde Arbeitnehmer 396 396 432 109% n/a n/a
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter n/a n/a
9 Nachgelagerter Transport n/a n/a
10 Verarbeitung verkaufter Produkte n/a n/a
11 Verwendung verkaufter Produkte 192 192 192 100% n/a n/a
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer n/a n/a
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter n/a n/a
14 Franchises n/a n/a
15 Investitionen n/a n/a
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) 2.771 2.771 2.575 93% n/a n/a
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) 2.333 2.333 2.245 96% -11% -30%
Etappenziele und Zieljahre
2045 (2050) Jährlich % des Zieljahres / Basisjahr
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1- THG- Bruttoemissionen (t CO 2 e) -100% n/a n/a
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) n/a n/a n/a
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) n/a n/a n/a
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) -100% n/a n/a
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) -84% n/a n/a
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen n/a n/a n/a
Davon Cloud Computing und Data Center Services n/a n/a n/a
2 Investitionsgüter n/a n/a n/a
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) n/a n/a n/a
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb n/a n/a n/a
5 Abfallaufkommen in Betrieben n/a n/a n/a
6 Geschäftsreisen n/a n/a n/a
7 Pendelnde Arbeitnehmer n/a n/a n/a
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter n/a n/a n/a
9 Nachgelagerter Transport n/a n/a n/a
10 Verarbeitung verkaufter Produkte n/a n/a n/a
11 Verwendung verkaufter Produkte n/a n/a n/a
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer n/a n/a n/a
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter n/a n/a n/a
14 Franchises n/a n/a n/a
15 Investitionen n/a n/a n/a
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) n/a n/a n/a
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) -90% n/a n/a

Intensität der THG Bruttoemissionen auf der Grundlage der Nettoeinnahmen

THG-Intensität je Nettoeinnahmen 2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme (t CO 2 e/EUR) 0,00
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme (t CO 2 e/EURt) 0,00
Nettoeinnahmen, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden 170.625.446
Nettoeinnahmen (sonstige) 0
Gesamtnettoeinnahmen (im Abschluss) 170.625.446

Bei der Berechnung der hier angegebenen Emissionskennzahlen wurde ATOSS von einer externen Beratungsfirma unterstützt, welche die Kennzahlen auch validiert hat.

Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Gutschriften (E1-7)

Über den zukünftigen Umgang mit verbleibenden bzw. nicht-vermeidbaren Restemissionen wurde noch nicht entschieden. Derzeit liegt der Fokus von ATOSS auf der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen.

Interner CO 2 -Bepreisung (E1-8)

Ein interner CO 2 -Preis wurde bislang nicht definiert.

Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen (E1-9)

Das Geschäftsmodell von ATOSS ist weder von physischen Risiken betroffen, noch besteht ein wesentliches Übergangsrisiko. Zugleich ist es völlig unabhängig von physischen und transitorischen Klimawandelrisiken. Aus diesem Grund werden auch keine Kosteneinsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen erwartet. Stattdessen rechnet der Konzern mit Mehrausgaben durch Investitionen. Grundsätzlich ist die Klimawandelanpassung für ATOSS nicht wesentlich.

ESRS S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

Unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Positive Auswirkungen *

(1) Prävention von Erkrankungen und Anreize für einen gesunden Lebensstil

(2) Wettbewerbsfähige Vergütung und weitere Leistungen für Mitarbeitende

(3) Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden

(4) Schnelle Einarbeitung nach Rückkehr aus Elternzeit

(5) Flexible Arbeitsvereinbarungen inkl. Work-from-Home

(6) Jeder Mitarbeitende kann unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität mit der individuellen Persönlichkeit und den Stärken zum Unternehmenserfolg beitragen und so das volle Potential entfalten

Risiken

(1) Mangelnde Gesundheitsfürsorge führt zu hohem Krankenstand und Störungen der betrieblichen Abläufe

(2) Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende ist für viele Unternehmen zu einer der größten Herausforderungen geworden und auch ATOSS sieht sich damit konfrontiert

Chancen

(1) Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein immer wichtig werdender Faktor im Wettbewerb um Mitarbeitende

(2) Steigerung Attraktivität als Arbeitgeber für Bewerber:innen

(3) Mitarbeitervielfalt fördert die Agilität und Innovationsfähigkeit als Unternehmen

(4) Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der ATOSS-Mitarbeitenden sind ausschlaggebend dafür, dass sich Kunden, Investoren und Geschäftspartner für das Unternehmen entscheiden - und damit ein wichtiger Faktor für den Geschäftserfolg

* die positiven Auswirkungen beziehen sich grds. auf alle Mitarbeitenden des ATOSS Konzerns

Transparente und vertrauensvolle Unternehmenskultur bzw. Mitarbeiterzufriedenheit

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

ATOSS legt großen Wert auf eine transparente, wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur. Ihre Mitarbeitenden sind der Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensziele. Das Handlungsfeld Mitarbeitende, das in den Anwendungsbereich des ESRS S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens - fällt, liegt in der Verantwortung des Chief People Officer, der den Bereich Human Resources im ATOSS Konzern leitet und an den CEO berichtet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Sichtweisen und Interessen der Mitarbeitenden in die Strategien, Entscheidungen und Handlungen der Unternehmensleitung einfließen.

Jährliche konzernweite Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der ATOSS Listening Strategie (Connect@ATOSS Engagement Survey und Pulse Survey) unterstützen neben der Messung der Mitarbeiterzufriedenheit die Ausrichtung des ATOSS-Personalmanagements und treiben deren Entwicklung voran, indem sie auf die Themen abzielen, die die Prioritäten und Strategien widerspiegeln. Ein festes Fragenset dient der Ermittlung jährlich fortgeschriebener Indices (zu Themen wie Commitment, Communication, Cooperation, Corporate Culture, Diversity & Inclusion, Innovation, Professional Development, Purpose, Security, Team, Work-Life Balance, Workplace). Die Umfrageergebnisse werden analysiert, intern kommuniziert und dienen als Grundlage für die Einleitung von unternehmensweiten Aktivitäten im Bereich People & Culture zur Umsetzung der im Code of Conduct beschriebenen ATOSS Grundwerte.

Um negative Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden zu adressieren, hat ATOSS verschiedene anonyme Beschwerdemechanismen zur Meldung und Abhilfe im Unternehmen eingerichtet und sucht dabei stets den Dialog mit und zwischen den beteiligten Parteien. ATOSS ist bestrebt, eine Kultur zu schaffen, in der sich jeder sicher fühlt, um wichtige Angelegenheiten anzusprechen. Dazu gehört die Ermutigung zur freien Meinungsäußerung, auch gegenüber Kollegen in höheren hierarchischen Positionen. Hierzu dient unter anderem die jährliche Umfrage zum Leadership Index, der die Erwartungen an die Rolle der Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung misst. Darüber hinaus existieren weitere Kanäle zur freien Meinungsäußerung, deren Verfügbarkeit den Mitarbeitenden bereits im Rahmen ihres Onboardings kommuniziert wird: HR-Businesspartner, Whistleblower-Hotline, Betriebsrat, Vertrauensperson, Diversity und Inclusion Team sowie Dialog im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterentwicklungsgespräche mit der Führungskraft. ATOSS setzt sich dabei dafür ein, dass ihre Mitarbeitenden nicht nur Zugang zu diesen Kanälen haben, sondern auch über das Wissen verfügen, das Vertrauen und die Sicherheit haben, um sie im Bedarfsfall entsprechend der im Code of Conduct festgelegten Vorgaben repressionsfrei zu nutzen. Im Rahmen von Infokampagnen und regelmäßigen Mailings werden die Mitarbeitenden aktiv zur Teilnahme an den verschiedenen Formen der Mitarbeiterbefragung und zur Nutzung der angebotenen Kommunikationskanäle ermutigt und erinnert. Grundsätzlich stehen die beschriebenen Maßnahmen den Mitarbeitenden des ATOSS Konzern offen und werden in dieser Form auch künftig beibehalten.

Für weitere Informationen über die ATOSS Whistleblower-Hotline und den Schutz ihrer Nutzer vor Vergeltungsmaßnahmen siehe Abschnitt Unternehmensführung (ESRS G1).

Der Bereich HR Talent Management unter Leitung des Chief People Officer kümmert sich bei ATOSS konzernweit um die strategischen und operativen Personalbelange und damit auch um die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit positiven Auswirkungen auf die Mitarbeitenden bzw. der Vermeidung von potentiell negativen Auswirkungen auf sie.

Ziele

Im Bereich transparente und vertrauensvolle Unternehmenskultur bzw. Mitarbeiterzufriedenheit hat ATOSS zusätzlich weitere unternehmensindividuelle Kennzahlen festgelegt, die nicht im ESRS S1 definiert sind. Für das Jahr 2024 und 2025 wurden folgende Ziele vereinbart:

Employee Engagement Index von > 80 %

Employee Net Promoter Score (eNPS) mit einem Zielwert von ≥ 25

Leadership Index von 3,7

Working Flexibility Satisfaction Index von ≥ 75%

Fortschritte und Maßnahmen

Der kontinuierliche Dialog mit ihren Mitarbeitenden ist der ATOSS Unternehmensführung ein wichtiges Anliegen. Ziel dieses Dialogs ist die Beteiligung der Mitarbeitenden an der Weiterentwicklung des Unternehmens. Im Rahmen der quartärlich stattfindenden konzernweiten Onlineveranstaltung ATOSS Fireside Chat informiert der Finanzvorstand die Belegschaft über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung im Konzern und gibt einen Ausblick auf die nächsten Monate. Die sogenannten "All Hands" Onlineveranstaltungen unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden gewähren Einblick in aktuelle Unternehmensentwicklungen und geben den Mitarbeitenden die Möglichkeit, in direkten Austausch mit dem Vorstand zu treten.

Zur Messung der Mitarbeiterzufriedenheit wurde im Jahr 2024 eine konzernweite Engagement Survey anhand von 3 Umfrageelementen ("Ich bin stolz auf das, was wir hier gemeinsam leisten", "Meine Arbeit hat eine besondere Bedeutung für mich und ist nicht "nur ein Job"", "ATOSS ist für mich ein sicherer und zuverlässiger Arbeitgeber") durchgeführt, an der 68 Prozent aller Konzernmitarbeitenden teilnahmen. Im Ergebnis wurde ein Employee Engagement Index von 83 Prozent erzielt. Der Zielwert für das Geschäftsjahr 2024 lag bei über 80 Prozent. Danebenwurden im Jahr 2024 die folgenden HR-Indices erhoben, um tatsächliche und potentielle positive und negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden zu identifizieren, den Erfolg ergriffener Maßnahmen zu bewerten und im Fall von negativen Auswirkungen Abhilfemaßnahmen in die Wege zu leiten. Hierzu wurden vorab Zielwerte mit dem Anspruch hoher Teilnahmequoten definiert und kommuniziert. Die Wirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen wird durch den Bereich Human Resources nachverfolgt und bewertet.

HR-Indices zur Messung der Mitarbeiterzufriedenheit

Kennzahl Einheit Ziel 2024 IST 2024
Employee Engagement Index % > 80 83
Employee Net Promoter Score (eNPS) Punkte ≥ 25 33
Leadership Index Punkte 3,7 3,7
Working Flexibility Satisfaction Index % ≥ 75 75

§ Accounting policies

Employee Engagement Index: misst die Mitarbeiterzufriedenheit anhand von 3 Umfrageelementen

Employee Net Promoter Score (eNPS): misst die Wahrscheinlichkeit, dass die Mitarbeitenden ATOSS als Arbeitgeber weiterempfehlen würden.

Leadership Index: misst die Erwartungen an die Rolle der Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung (Ratingskala von 1-5 Punkte; 1=Erwartungen an die Rolle noch nicht erfüllt; 3=Erwartungen an die Rolle erfüllt; 5=Erwartungen an die Rolle durchgängig weit übertroffen).

Working Flexibility Satisfaction Index: misst die Zufriedenheit der Mitarbeitenden in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Daneben fand im Jahr 2024 wieder eine externe Analyse und Bewertung der Arbeitgeberattraktivität durch das Top Employers Institute statt. Dieses zeichnete die ATOSS Software SE zum fünften Mal in Folge als "Top Employer" aus. Damit gehört die Gesellschaft laut Top Employers Institute zu den besten Arbeitgebern in Deutschland. Das Zertifizierungsprogramm analysiert dabei die Personalstrategie in den Praxisbereichen Mitarbeiterangebote wie Talentstrategie, Personalplanung, Onboarding, Training und Führungskräfteentwicklung sowie Karriere- und Nachfolgeplanung und Unternehmenskultur.

Die aus der Auswertung der internen Umfragen und externen Bewertungen gewonnenen Erkenntnisse sind für den Vorstand und den Bereich Human Resources wichtige Impulse für ihre künftige Personalarbeit. Aufgrund des festen Rhythmus von Dialog- und Befragungsformaten werden ergriffene Maßnahmen zur Verbesserung von Mitarbeiterbelangen unter Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen überwacht. Zudem ist der Bereich Human Resources für die Überwachung von Maßnahmen im Personalbereich verantwortlich.

Ziel von ATOSS ist es, das Mitarbeiter-Engagement und die Mitarbeiterzufriedenheit auch künftig auf aus Sicht des Vorstands hohem Niveau zu halten und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat sich der Konzern auch für das Geschäftsjahr 2025 entsprechende Ziele gesetzt.

Vielfalt, Inklusion, Antidiskriminierung sowie Menschen- und Arbeitsrechte

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

Der Vorstand betrachtet Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion als elementare Bestandteile einer offenen und innovativen Unternehmenskultur und ist bestrebt, auch weiterhin ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Mitarbeitende ermutigt, ihre unterschiedlichen Sichtweisen einzubringen. Jeder Mitarbeitende soll unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität mit der individuellen Persönlichkeit und den Stärken zum Unternehmenserfolg beitragen und so das volle Potential entfalten können. Diese Haltung gegenüber Diversity, Equality & Inclusion hat ATOSS in seiner für alle Mitarbeitenden gültigen Diversity Policy festgehalten, die zugleich eine Handlungsgrundlage für den Umgang mit Vielfalt innerhalb des Unternehmens schafft. Die Policy definiert, was ATOSS unter Diversität, Gleichheit und Inklusion versteht, auf welche Initiativen Dritter sie verweist und wie Diversität im Alltag gelebt wird.

ATOSS ist überzeugt, dass die Mitarbeitervielfalt die Agilität und Innovationsfähigkeit als Unternehmen fördert, da verschiedene Perspektiven den Nährboden für neue Ideen bilden. Mit der jährlichen Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" tritt ATOSS sichtbar für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein.

Daneben regelt der Code of Conduct, was ATOSS als ethisch korrektes Verhalten im Geschäftsalltag betrachtet. Diese behandeln unter anderem auch die Themen Gleichberechtigung und Antidiskriminierung. So lässt sich ATOSS bei ihren Personalentscheidungen wie Auswahl, Einstellung, Beförderung, Jobwechsel, Vergütung und Training der Mitarbeitenden von den Prinzipien der Chancengleichheit, Qualifikations- und Leistungsbezogenheit leiten. Geschlechtsspezifische und ethnische Unterschiede spielen keine Rolle. Weitere Inhalte des Code of Conducts sind neben den Grundwerten von ATOSS: Fairer Wettbewerb und Kartellrecht, Compliance und Antikorruption, Gesundheits- und Arbeitssicherheit, Schutz der Umwelt, Datenschutz und Geheimnisse. Bei der Erstellung des Code of Conducts wurden die Interessen von Interessenträgern vor allem durch die Einbindung der Bereiche HR und Compliance & Datenschutz berücksichtigt. Der Code of Conduct ist auf der Homepage der Gesellschaft unter folgenden Link verfügbar: https://www.atoss.com/de/unternehmen/verhaltenskodex.

Durch die beschriebenen und für alle Mitarbeitenden des Konzerns geltenden Richtlinien soll das Risiko diskriminierender Verhaltensweisen reduziert und zugleich Verhaltensweisen der Mitarbeitenden gefördert werden, die positiv auf die Kundenzufriedenheit und damit den Geschäftserfolg von ATOSS wirken können. Die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensgrundsätzen erfolgt im Rahmen von Regelprozessen insbesondere durch die Führungskräfte sowie den Bereich Compliance. Der Vorstand ist für die Umsetzung der geltenden Richtlinien verantwortlich.

Zusätzlich hat sich ATOSS zur Achtung und Förderung sozialer Werte, wie der international anerkannten Menschenrechte, verpflichtet. Die Achtung der Menschen-, Kinder- und Arbeitsrechte ist definitiv, bedingungslos und umfasst neben der Einhaltung der europäischen Gesetze auch die Beachtung der Regelwerke der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten und die anerkannten Standards der internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Auch die Grundsätze des UN Global Compact und die Regeln der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes sind für ATOSS handlungsleitend. In diesem Rahmen lehnt ATOSS insbesondere alle Formen von Zwangs- oder Kinderarbeit strikt ab. In Fällen, in denen das Unternehmen potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte feststellt, verpflichtet es sich, umgehend und wirksam Abhilfe zu schaffen. Der Ansatz von ATOSS für Beschwerden und Abhilfemaßnahmen umfasst die Behebung aller negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte von Einzelpersonen, Arbeitenden und Gemeinschaften, die ATOSS verursacht oder dazu beigetragen hat. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und Initiativen sowie die Berücksichtigung der Interessen wird durch den Bereich Human Resources im Rahmen von Regelprozessen (z.B. Mitarbeiterumfragen, Pulse Surveys) nachverfolgt und bewertet. Für weitere Informationen zum Thema Compliance und ethisches Verhalten siehe Abschnitt Unternehmensführung (ESRS G1).

Ziele

Um das Thema Vielfalt in den nächsten Jahren noch stärker zu adressieren und seine Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern, hat sich ATOSS im Jahr 2022 erstmalig folgende Ziele bis zum Jahr 2027 gesetzt, an deren Erreichung ATOSS auch im Geschäftsjahr 2025 festhalten wird:

Unternehmensweite Geschlechterverteilung: 50 Prozent weiblich / 50 Prozent männlich

Geschlechterverteilung Führungskräfte: 40 Prozent weiblich / 60 Prozent männlich

Geschlechterverteilung Management: 30 Prozent weiblich / 70 Prozent männlich

Um den Fortschritt bei der Erreichung der festgelegten Ziele nachvollziehen zu können, wertet ATOSS die Anteile der Mitarbeitenden in Prozent nach Geschlecht und Position aus.

§ Accounting policies

Führungskräfte: Mitarbeitende mit Teamverantwortung

Management: Executive Leadership Team inkl. Prokuristen:innen ohne Vorstand

Fortschritte und Maßnahmen

Auch im Geschäftsjahr 2024 wurden konzernweit für alle Mitarbeitenden des Unternehmens verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitervielfalt durchgeführt. So wurde bereits zum wiederholten Mal ein Diversity Tag durchgeführt, an dem die Mitarbeitenden mehr über das Thema "Multigeneral Collaboration" erfahren konnten. Diversity Newsletter informierten die Mitarbeitenden zudem regelmäßig über alle umgesetzten und geplanten Maßnahmen in diesem Bereich, wie etwa dem Format der "Culture Talks", in denen die Mitarbeitenden mehr über das Land, die Kultur und die Bräuche ihrer ausländischen Kollegen:innen lernen konnten. Zusätzlich besteht ein verpflichtendes eLearning-Format, das sich mit dem ATOSS Code of Conduct beschäftigt und hierdurch wichtige Impulse für Diversität, Inklusion und damit ein vorurteilsfreies sowie offenes Miteinander im Konzern vermittelt. Potentielle Verstöße gegen Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion können von allen Mitarbeitenden über die Whistleblowerhotline repressionsfrei gemeldet werden und werden im Anschluss durch das Compliancekomitee untersucht sowie an Vorstand und Aufsichtsrat gemeldet.

Mit den beschriebenen Maßnahmen ist es aus Sicht von ATOSS im Berichtsjahr gelungen ein inklusives Arbeitsumfeld zur Umsetzung der im Konzern vorhandenen Diversity Policy zu schaffen. Dies belegen auch die Ergebnisse der diesjährigen Engagement Survey mit einem Zustimmungswert im Bereich Diversity und Inclusion von 87 Prozent. Zugleich dienen die ergriffenen Diversitätsmaßnahmen der Förderung von Innovation und der Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit- und bindung. Bei der Erstellung der Diversity Policy im Jahr 2022 wurden die Interessen von Interessenträgern insbesondere durch die Einbindung des Bereichs HR berücksichtigt. Die Diversity Policy ist für alle Mitarbeitenden im Intranet abrufbar.

ATOSS plant die im Berichtsjahr ergriffenen Maßnahmen im Bereich Diversität auch im nächsten Geschäftsjahr fortzusetzen.

Zur Darstellung der Diversität und Merkmale der Arbeitnehmer im Unternehmen werden folgende Kennzahlen veröffentlicht:

Zum 31.12.2024 beschäftigt ATOSS konzernweit 820 Arbeitnehmer (Vorjahr: 775) aus 49 Nationen (31.12.2023: 49).

Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Alter (Personenzahl)

31.12.2024 31.12.2023
<30 274 275
30-50 468 423
>50 78 77
Gesamtzahl der Arbeitnehmer 820 775

Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Geschlecht (Personenzahl)

Geschlecht 31.12.2024 31.12.2023
männlich 489 458
weiblich 331 317
divers 0 0
keine Angaben 0 0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer 820 775

Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Ländern (Personenzahl)

Land 31.12.2024 2024 (ø) 31.12.2023 2023 (ø)
Deutschland 558 553 528 504
Rumänien 207 205 194 187
Österreich 17 16 17 19
Schweiz 15 13 13 13
Niederlande 14 13 13 13
Schweden 4 4 5 6
Belgien 2 2 3 4
Frankreich 3 2 2 1
Gesamt 820 808 775 747

Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Führungsebene und Geschlecht (Personenzahl)

Ziel
(%)
31.12.2024 Anteil
(%)
31.12.2023 Anteil
(%)
Führungskräfte 100 116 100 113 100
männlich 60 76 66 78 69
weiblich 40 40 34 35 31
Management 100 12 100 9 100
männlich 70 9 75 7 78
weiblich 30 3 25 2 22
Unternehmensweit 100 820 100 775 100
männlich 50 489 60 458 59
weiblich 50 331 40 317 41

Verteilung des Aufsichtsrats nach Geschlecht und Altersgruppe (Personenzahl)

31.12.2024 31.12.2023
Männlich 4 4
<30 0 0
30-50 2 2
>50 2 2
Weiblich 0 0
<30 0 0
30-50 0 0
>50 0 0

Verteilung des Vorstands nach Geschlecht und Altersgruppe (Personenzahl)

31.12.2024 31.12.2023
Männlich 3 4
<30 0 0
30-50 1 1
>50 2 3
Weiblich 0 0
<30 0 0
30-50 0 0
>50 0 0

Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Geschlecht * (Personenzahl)

31.12.2024
Weiblich Männlich Sonstige Keine Angaben Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)
331 489 0 0 820
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
315 458 0 0 773
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
16 31 0 0 47
Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl)
0 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl)
249 439 0 0 688
Zahl der Teilzeitkräfte (Personenzahl)
82 50 0 0 132

* Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer.

Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Region (Personenzahl)

31.12.2024
Deutschland Rumänien Österreich Schweiz Niederlande Schweden Belgien
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)
558 207 17 15 14 4 2
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
532 189 16 13 14 4 2
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
26 18 1 2 0 0 0
Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl)
0 0 0 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl)
457 183 13 13 13 4 2
Zahl der Teilzeitkräfte (Personenzahl)
101 24 4 2 1 0 0
31.12.2024
Frankreich Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)
3 820
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
3 773
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
0 47
Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl)
0 0
Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl)
3 688
Zahl der Teilzeitkräfte (Personenzahl)
0 132

Bzgl. der durchschnittlich im Geschäftsjahr 2024 beschäftigten Mitarbeitenden wird auch auf die Ausführungen im Wirtschaftsbericht des Lageberichts unter 2.2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des ATOSS Konzerns (nach IFRS) verwiesen.

§ Accounting policies

Gesamtzahl der Arbeitnehmer: Die Anzahl der Arbeitnehmer wird auf der Grundlage der zentral in der Personalmanagement- und HR-Software des Konzerns erfassten Personenzahl (Kopfzahl) am Ende der Berichtszeitraums ermittelt (inkl. wegen Mutterschutz Abwesende, befristete Beschäftigungen, Teilzeitbeschäftigte - auch wenn ihre Tätigkeit nur geringfügig ist (z.B. Studenten)). Entlassene Arbeitnehmer werden bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist erfasst, unabhängig davon, ob sie bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist ganz oder teilweise von ihr

n Aufgaben entbunden wurden. Vorstände, Freiberufler, Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse (z.B. Elternzeit) werden bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer nicht berücksichtigt.

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer: vierter Teil der Summe aus der Anzahl der Arbeitnehmer zu den Quartalsenden

Geschlecht: Die Angaben zu den Geschlechtsmerkmalen männlich, weiblich, divers inkl. deren Änderungen werden im Personalinformationssystem des Konzerns erfasst und stehen auf diese Weise für Auswertungen und Kennzahlenermittlungen zur Verfügung.

Führungskräfte: Arbeitnehmer mit Teamverantwortung

Management: Executive Leadership Team (eine Ebene unter Vorstand) inkl. Prokuristen:innen ohne Vorstand

Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitssicherheit

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

Die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden hat für den Vorstand einen großen Stellenwert. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Unternehmen helfen nicht nur den einzelnen Mitarbeitenden und sichern den langfristigen Geschäftserfolg, sondern sie wirken auch über die Unternehmensgrenzen hinaus positiv auf die Gesellschaft. Durch ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement lassen sich die Gesundheit der Mitarbeitenden stärken, physische und psychische Arbeitsbelastungen reduzieren, Erkrankungen verhindern owie die Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden erhöhen. Nicht zuletzt steigt die Attraktivität des Arbeitgebers für Mitarbeitende und Bewerber. Daher setzt das Unternehmen an seinen Standorten verschiedene Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung um, die darauf abzielen, die Mitarbeitenden zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren und ihre Eigenverantwortung in Gesundheitsfragen zu stärken.

Fortschritte und Maßnahmen

ATOSS verfügt über ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, das auf gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Standards basiert und alle Mitarbeitenden an den Standorten in Deutschland, Österreich, Schweiz, den Niederlanden und Rumänien erfasst. Der Arbeitssicherheitsausschuss tagt jedes Quartal. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ansprechperson für Mitarbeitende in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und berät die Abteilungen entsprechend. Gefährdungsbeurteilungen finden jährlich statt. Zudem werden alle Mitarbeitende einmal im Jahr zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Rahmen einer Onlineveranstaltung geschult. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Mitarbeitende konzernweit in das Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingebunden sind. Die vom Konzern erhobenen Kennzahlen für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen (siehe unten) belegen die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.

ATOSS ist es ein besonderes Anliegen, die Gesundheit und Work-Life-Balance Ihrer Mitarbeitenden zu wahren und die Arbeit in den Büros bzw. im Homeoffice so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierfür wurden durch das ATOSS Gesundheitsmanagement u.a. folgende Maßnahmen im Geschäftsjahr 2024 angeboten: Teilnahme bei Gympass mit vielfältigem Sport- und Gesundheitsangebot, verschiedene Sportangebote (Yoga, Fußball, Laufen), regelmäßige Check-ups durch den Betriebsarzt (Augenuntersuchung, Grippeschutzimpfungen), Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen zum Thema Gesundheit (Virtual Health Week). Dieses Gesundheitsangebot soll auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Grundsätzlich stehen die beschriebenen Gesundheitsmaßnahmen allen Mitarbeitenden des ATOSS Konzerns zur Verfügung (in Abhängigkeit des lokalen Angebots) und tragen nicht nur zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern auch der Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber bei.

Der Erfolg der ergriffenen Gesundheitsmaßnahmen zeigt sich im hohen Health Culture Index zur Messung der Gesundheit der Mitarbeitenden. Folgende Kennzahlen im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit veröffentlicht das Unternehmen:

2024
Krankheitsquote (%) 3
Health Culture Index (%) 97
Arbeitsunfälle (Anzahl) 8
Quote Arbeitsunfälle (%) 0
Arbeitsbedingte Erkrankungen (Anzahl) 0
Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Krankheit (Anzahl) 0
Ausfalltage aufgrund von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden (Anzahl) 3

§ Accounting policies

Krankheitsquote: Krankheitstage aller Mitarbeitenden, die im Unternehmen beschäftigt sind, geteilt durch die Soll-Arbeitstage (inkl. geplanter Abwesenheitstage)

Health Culture Index: 100% abzgl. Krankheitsquote

Arbeitsunfälle: Unfall eines Mitarbeitenden, den dieser während einer direkt mit der Arbeit verbundenen

Tätigkeit erleidet z.B. während der Arbeitszeit, einer Dienstreise oder dem Arbeitsweg

Arbeitsbedingte Erkrankungen: alle Erkrankungen, deren Auftreten mit der Arbeitstätigkeit in Verbindung stehen und dem Arbeitsgeber durch den Mitarbeitenden bekannt gegeben wurden.

Quote Arbeitsunfälle: Anzahl der Arbeitsunfälle geteilt durch aggregierte Standardarbeitsstunden

Mitarbeitergewinnung und -bindung

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der ATOSS-Mitarbeitenden sind ausschlaggebend dafür, dass sich Kunden, Investoren und Geschäftspartner für das Unternehmen entscheiden - und damit ein wichtiger Faktor für den Geschäftserfolg. Daher will ATOSS stets die besten Talente für sich gewinnen und diese halten. Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende ist für viele Unternehmen zu einer der größten Herausforderungen geworden, und auch ATOSS sieht sich damit konfrontiert.

Zu diesem Zweck verfolgt der Bereich "Talent Acquisition" bereits seit mehreren Jahren einen Active Sourcing Ansatz, um konzernweit qualifizierte externe Kandidaten zu identifizieren und proaktiv auf offene Stellen aufmerksam zu machen. Die vom Bereich HR ergriffenen Maßnahmen sind langfristig angelegt und werden überprüft und bei Bedarf angepasst.

Neben dem Recruiting ist die Mitarbeiterbindung ein bedeutsamer Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der ATOSS-Wachstumspläne. Hierzu bietet ATOSS ihren Mitarbeitenden eine angemessene Vergütung, die in allen Ländern des Unternehmens den geltenden Benchmarks entspricht, weitere Gehaltsextras, flexible Arbeitsvereinbarungen, ein positives, dynamisches Arbeitsklima sowie persönliche Wachstums- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

ATOSS misst die Mitarbeitergewinnung und -bindung anhand verschiedener interner Kennzahlen und externer Bewertungen. Die Fluktuationsrate ist dabei eine wesentliche Messgröße für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Attraktivität der ATOSS für Talente und Fachkräfte.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Mitarbeitende. Alle Mitarbeitenden haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. ATOSS ist es zudem ein Anliegen, dass die Elternzeit von Mitarbeitenden über alle Hierarchieebenen und Unternehmensbereiche hinweg in Anspruch genommen wird und eine schnelle Einarbeitung nach der Rückkehr aus der Elternzeit ermöglicht wird.

Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt grundlegend verändert. Das im Jahr 2021 eingeführte hybride Arbeitszeitmodell "New Work" ermöglicht nahezu allen Mitarbeitenden von ATOSS bis zu 50 Prozent "Work from Home" in Anspruch zu nehmen und sorgt auf diese Weise für mehr Flexibilität zur Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse. Die Option "Work from Home" ist in den meisten Gesellschaften des Konzerns seit dem Jahr 2023 auch um die Möglichkeit eines "Work from Home" aus dem EU-Ausland für eine festgelegte Anzahl von Tagen erweitert worden. Die beschriebenen Arbeitsmodelle sind langfristig angelegt und in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung des Unternehmens festgelegt. Der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen wird vom Bereich HR anhand der jährlichen Engagement Survey gemessen, die die Mitarbeitenden auch nach ihrer Work-Life Balance befragt. Siehe hierzu auch Ausführungen zum Working Flexibility Satisfaction Index.

Die beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Flexibilität am Arbeitsplatz tragen nach Auffassung von ATOSS erfolgreich zur Förderung der Attraktivität als Arbeitgeber und der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen gemäß der ATOSS Diversity Richtlinie bei.

Fortschritte und Maßnahmen

Dank der erfolgreichen Rekrutierung von Mitarbeitenden in vielen Bereichen des Unternehmens ist es ATOSS gelungen sein Mitarbeiterwachstum auch im Geschäftsjahr 2024 weiter fortzusetzen. Insgesamt hat die ATOSS 2024 222 neue Mitarbeitende eingestellt. Der Frauenanteil unter den Neueinstellungen betrug 39 %.

Die Fluktuationsquote betrug im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 20,9 % (Fluktuationsquote ohne Studenten: 16,7%) und wurde vor allem durch den verschärften internationalen Wettbewerb um die besten Talente beeinflusst. ATOSS hat hierbei vor allem in den Bereichen Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitertraining und -entwicklung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Mitarbeiterbindung ans Unternehmen zu stärken und den Verlust von Talenten so gering wie möglich zu halten.

Zur Messung der ergriffenen Maßnahmen im Bereich Mitarbeitergewinnung und -bindung erhebt der Konzern zusätzlich auch noch folgende Kennzahlen:

2024
Anzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen verlassen haben (Personenzahl): 169
Fluktuationsquote (%) 20,9%
Anzahl der Arbeitnehmer ohne Studenten, die das Unternehmen verlassen haben (Personenzahl) * 129
Fluktuationsquote (%) 16,7%
Mitarbeitende, die Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen haben (%) 100%
Mitarbeitende, die Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen genommen haben (%) 11%
davon männlich 4%
davon weiblich 7%
Durchschnittliche Vergütung der ATOSS-Mitarbeitenden auf Vollzeitäquivalentbasis in Deutschland (Brutto in EUR) ** 86.102
CEO-Vergütung (EUR) 1.106.469
CEO Pay Ratio (CEO-Vergütung zur durchschnittlichen Vergütung ATOSS-Mitarbeitende auf Vollzeitäquivalentbasis in Deutschland) 1:13
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung, der am höchsten bezahlten Einzelperson (CEO), zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten auf Vollzeitäquivalentbasis (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) - konzernweit 1:17

* Zur Ermittlung siehe auch Definition zu Fluktuationsquote unter Accounting policies
** ohne Sonderzahlungen

§ Accounting policies

Fluktuationsquote

Die Fluktuationsquote wird berechnet als die Anzahl der Arbeitnehmer (siehe Definition "Anzahl Arbeitnehmer" in den § Accounting policies) (ohne Vorstände, Freiberufler, Auszubildene und ruhende Arbeitsverhältnisse (z.B. Elternzeit)), die das Unternehmen im Geschäftsjahr verlassen haben (freiwillig, aufgrund einer Entlassung (d.h. Kündigung, Abfindung), Ruhestand oder Mitarbeitende, deren Zeitvertrag ausgelaufen ist), im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstände, Freiberufler, Auszubildene und ruhende Arbeitsverhältnisse (z.B. Elternzeit)) im Geschäftsjahr.

Urlaub aus familiären Gründen

Als Urlaub aus familiären Gründen gilt: Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub sowie Urlaub zur Pflege Angehöriger (inkl. Kinder). Grundsätzlich bestehen an allen Standorten des ATOSS Konzerns verschiedene Formen des gesetzlichen Anspruchs auf Urlaub aus familiären Gründen, die jedoch nicht einheitlich sind.

Mitarbeitertraining und -entwicklung

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

Schulungen und Weiterbildungen können dazu beitragen, erwartetes Umsatzwachstum zu erzielen, das ATOSS Produktangebot zu erweitern und Erwartungen der Kunden weiterhin gerecht zu werden. Aus diesem Grund sind regelmäßige Gespräche über Leistung und Karriereentwicklung für ATOSS ein wesentliches Instrument der Mitarbeiterentwicklung (zum Beispiel in Form von Jahresgesprächen). Mitarbeitende finden in diesen Gesprächen gemeinsam mit ihrer Führungskraft heraus, wie sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln können und welche Möglichkeiten dazu bei ATOSS bestehen. Die ATOSS Career Development Charta unterstützt in diesem Zusammenhang konzernweit die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und Führungskräfte durch zahlreiche Online- und Präsenzangebote in den Bereichen Soft-, Leadership- und Technical-/Product Skills im Rahmen des ATOSS Learning Compass. Zudem durchlaufen ATOSS New Joiner in den ersten Wochen ein Schulungsprogramm, das aus einem Mix aus Webcasts, Selbststudium und e-Learnings besteht und sie fachlich und methodisch sowie in ihrer Persönlichkeit weiterbildet. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen für alle Mitarbeitende des ATOSS Konzerns zur Verfügung und werden vom Bereich HR regelmäßig analysiert, überprüft und bei Bedarf angepasst.

Fortschritte und Maßnahmen

Mit den vom Konzern im Berichtsjahr ergriffenen Schulungsmaßnahmen ist es aus Sicht von ATOSS gelungen die Vorgaben der ATOSS Career Development Charta umzusetzen. Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie und Bereich stellt sich dabei wie folgt dar:

Kategorie 2024
Angestelltenkategorie Führungskraft & Management 35
Angestelltenkategorie Mitarbeitende 34
Sales 30
Customer Services & Support (CSS) 59
Finance, People & Organization (FPO) 18
Marketing 20
Innovation & Development (I&D) 28

Die durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden (Pflichtschulungen und freiwillige Schulungen) pro Mitarbeitende im ATOSS Konzern betrug im Geschäftsjahr 2024 34 h. In Bezug auf die angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten macht ATOSS grds. keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern ihrer Mitarbeitenden.

Die durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden (Pflichtschulungen und freiwillige Schulungen) pro Mitarbeitende, aufgeschlüsselt nach Geschlecht stellt sich im Konzern wie folgt dar:

2024
Männlich 34
Weiblich 34
Divers n/a

Der Anteil der Mitarbeitenden, die eine im Human Capital Management System des Konzerns dokumentierte Beurteilung ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung im Rahmen eines Jahresgesprächs mit ihrem Vorgesetzten erhalten haben, stellt sich im Konzern wie folgt dar:

2024
Männlich 73 %
Weiblich 75 %
Divers n/a

§ Accounting policies

Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden pro Mitarbeitende: Gesamtzahl der absolvierten Schulungsstunden geteilt durch die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitenden im Geschäftsjahr (vierter Teil der Summe aus den Mitarbeitendenzahlen zu den Quartalsenden). Vgl. zur Mitarbeitendendefinition Accounting Policies im Abschnitt Vielfalt, Inklusion, Antidiskriminierung sowie Menschen- und Arbeitsrechte.

Pflichtschulungen: Compliance Training zum Code of Conduct, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Arbeitssicherheit, Grundlagen des Datenschutzes, Grundlagen der Informationssicherheit. Alle Schulungen sind mit einer Lernzeit von jeweils pauschal 60 Minuten angesetzt.

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

Unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Positive Auswirkungen

(1) Umgang mit personenbezogenen (Kunden-)Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben inkl. Schutz dieser Informationen vor unbefugtem Zugriff

(2) Der Kundenmehrwert der ATOSS Lösungen besteht in einem nachweisbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit bei ihren Kunden (Kostenoptimierung durch den optimalen Einsatz vorhandener Personalressourcen)

(3) Der Kundenmehrwert der ATOSS Lösungen besteht in einem Beitrag zu mehr Mitarbeiterzufriedenheit bei ihren Kunden und dadurch bessere Retention sowie Motivation.

Risiken

(1) Datenlecks/ Hackerangriffe/ Leaken von Kundendaten - Cyberrisks

Chancen

(1) Hohes Niveau der Informationssicherheit führt zu guter Reputation

(2) Hoher Schutz von Kundendaten führt zu guter Reputation

(3) Eine hohe Kundenzufriedenheit ist die Basis für eine hohe Kundenbindung (Net Retention Rate). Auf diese Weise können Marktanteile gehalten bzw. auch ausgebaut werden (Kunde erweitert Portfolio sukzessive)

(4) Gewinnen neuer Kunden durch hohe fachliche Expertise in einigen Branchen (dadurch Ausbau weiterer Marktanteile)

Das Geschäftsmodell von ATOSS besteht in der Entwicklung und dem Vertrieb von Workforce Management Lösungen für Unternehmen (Business-to-Business). Aufgrund der Bedeutung und des Mehrwerts der ATOSS Softwarelösungen für Unternehmen, die die ATOSS Workforce Management Lösungen zur Optimierung ihrer Personalplanung, Zeitwirtschaft und ihres Personaleinsatzes erwerben, werden im Folgenden die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Einsatzes der ATOSS Lösungen auf Unternehmenskunden und deren Endnutzer beschrieben. ATOSS adressiert mit seinen drei Digital Workforce Suiten "ATOSS Staff Efficiency Suite", "ATOSS Time Control" und "Crewmeister" Unternehmen jeder Größe und Branche.

ATOSS legt großen Wert auf langfristige Kundenbeziehungen. Sie basieren auf gegenseitigem Vertrauen und der Fähigkeit, die Anforderungen ihrer Kunden zu erkennen, zu verstehen und mit ihnen gemeinsam zu erfüllen. Die Themen Innovation und Mehrwert für Kunden, Informationssicherheit und Sicherheit von Kundendaten liegen in der Verantwortung aller Vorstände des Unternehmens und den mit der Umsetzung und Einhaltung betrauten Abteilungen Sales, Marketing, Product Management, Research & Development, Cloud Solutions, Customer Services & Support und Finance. verwendet ATOSS den Net Promoter Score (NPS) zur Messung der Kundenzufriedenheit. Auf diese Weise fließen die Sichtweisen der Unternehmenskunden und deren Endnutzer in die Strategien, Entscheidungen und Handlungen von ATOSS ein. Zugleich dient es der Weiterentwicklung der angebotenen Lösungen und der Entwicklung von Maßnahmen um tatsächliche oder potentielle negative Auswirkungen auf Kundenseite zu vermeiden.

Grundlage des respektvollen, verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgangs des Unternehmens mit ihren Kunden und deren Daten bilden die ATOSS Werte, die auch im ATOSS Code of Conduct - dem konzernweiten Verhaltenskodex - verankert sind.

Innovation und Mehrwert für Kunden

Konzepte, Due-Diligence Prozesse und Ziele

ATOSS Lösungen leisten einen wichtigen Mehrwert für ihre Kunden, indem sie es ihnen ermöglichen, die vorhandenen Personalkapazitäten effizienter einzusetzen und schnell und agil an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. So können in Unternehmen beispielsweise kurzfristig Bedarfsschwankungen durch volatile Auftragslagen in der Industrie, wechselnde Kundenfrequenzen im Handel, Anrufvolumen im Call Center, schwankendes Patientenaufkommen im Gesundheitswesen oder saisonale Peaks in der Logistik entstehen. Um die Vorteile der Software nutzen zu können, werden die Kunden in die Nutzung der Workforce Management Lösungen eingewiesen. Zusätzlich gibt es eine Kunden-Support-Hotline, falls es in der laufenden Anwendung zu Fragen kommt. Eine Richtline zum Thema Innovation und Mehrwert für Kunden existiert nicht. Basis der erfolgreichen Weiterentwicklung der ATOSS Softwarelösungen und in der täglichen Zusammenarbeit mit ihren Kunden bilden die ATOSS Grundwerte.

Die Kernaufgabe von ATOSS Softwarelösungen ist es, das Arbeitsaufkommen und die Arbeitszeiten zu synchronisieren und eine kostenoptimierte Einsatzplanung zu generieren. Hierdurch wird ein produktives und zukunftsfähiges Arbeitsumfeld geschaffen, das die Mitarbeitenden in die Arbeitszeitgestaltung einbindet und mit Transparenz zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität beiträgt. Zugleich können die ATOSS Workforce Management Lösungen zu einer Erhöhung der Produktivität, Effektivität und der Verbesserung des Service Level bzw. der Produktqualität beitragen.

Innovative Arbeitszeitkonzepte schaffen zudem die Basis für mehr Work-Life-Balance und unterstützen ein wirksames Employer Branding - Themen, die in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung gewinnen. Intelligentes Arbeitszeitmanagement, bedarfsoptimierte Einsatzplanung und Personalbedarfsermittlung vermeiden daneben Überstunden oder Leerlaufzeiten. Ein ganzheitliches Workforce Management schafft damit die Basis für eine atmende Organisation, die kosten- und bedarfsoptimiert auf schwankende Anforderungen reagieren kann. ATOSS leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für Innovation, Wettbewerbsdifferenzierung und digitale Transformation bei ihren Kunden.

Die technologischen Weiterentwicklungen der ATOSS Lösungen werden durch die drei Bereiche Product Management, Technology & Development und Cloud Operations vorangetrieben, die im Verantwortungsbereich des CTO liegen. Hierzu werden vom Vorstand zu Jahresbeginn Produkt-Roadmaps mit kurz- und langfristigen Maßnahmenplänen und Zielen definiert und verabschiedet, deren Fortschritte laufend überprüft werden.

Ziele:

Nachhaltiges ökonomisches Wachstum wird auch künftig die Grundlage der Innovationsfähigkeit von ATOSS bilden. Aus diesem Grund hat sich ATOSS folgende Ziele für das Jahr 2025 gesetzt:

Anteil wiederkehrender Umsatz von rund 70 Prozent

Durchschnittliches Umsatzwachstum von 19 Prozent von 2023 bis 2025

Kundenwachstum auf 20.000+

Daneben verfolgt ATOSS die Ambition ihre internationale Kundenbasis weiter auszubauen. Um den Zielerreichungsgrad zu messen, werden der Umsatz inkl. Anteil wiederkehrender Beauftragungen sowie die Anzahl der Kunden regelmäßig erhoben.

Im Bereich Innovation und Mehrwert für Kunden hat sich ATOSS folgende Ziele für das Geschäftsjahr 2024 gesetzt:

Langfristige Kundenbeziehungen: Cloud Churn * unter 2 Prozent pro Jahr und Net Retention Rate (NRR) von mindestens 110 Prozent

R&D-Investitionen von über 17 Prozent des Gesamtumsatzes

Net Promoter Score (NPS) ≥ 10

Die Ziele im Bereich Innovation und Mehrwert wurden für das Geschäftsjahr 2025 leicht modifiziert bzw. wie folgt festgelegt:

Langfristige Kundenbeziehungen: Cloud Churn * unter 2 Prozent pro Jahr und Net Retention Rate (NRR) von mehr als 110 Prozent

R&D-Investitionen von rund 16 Prozent des Gesamtumsatzes

Net Promoter Score (NPS) ≥ 10

Beim Net Promoter Score (NPS) wurde darüber hinaus im Jahr 2022 ein langfristiger Zielwert (d.h. > 5 Jahre) von ≥ 35 festgelegt.

* ohne das Produkt Crewmeister

Fortschritte und Maßnahmen

Den Erfolg ihrer Innovationen bewertet ATOSS anhand der Anzahl ihrer im Geschäftsjahr gewonnenen Kunden und der Höhe der getätigten R&D Investitionen. Aktuell planen und steuern rund 18.300 Kunden ihre Mitarbeitenden mit den Softwarelösungen von ATOSS. Mit Mio. EUR 25,6 flossen im Jahr 2024 rund 15 Prozent des Konzernumsatzes in die Weiterentwicklung der ATOSS Produkte und Lösungen und liegen leicht unter dem Zielwert von über 17 Prozent. Insgesamt wurden für das Produkt ATOSS Staff Efficiency Suite (ASES) bzw. ATOSS Startup Edition (ASE) 1 major Release und 2 minor Releases und für das Produkt ATOSS Time Control 1 major Release und 4 minor Releases ausgerollt. Die jährlichen Releases sind ein relevanter Baustein um die Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau zu halten. Mit der Höhe der getätigten Entwicklungsaufwendungen zählt ATOSS laut der Studie "The 2024 EU Industrial R&D Investment Scoreboard" 2024 zu den Top 100 der europäischen Softwarehersteller mit den höchsten R&D Investitionen und ist damit die Nummer 1 unter den europäischen Workforce Management Softwareanbietern.

Der Mehrwert der ATOSS Lösungen für Kunden und Gesellschaft wurde im November 2023 mit einer Auszeichnung für Personalmanagement im deutschsprachigen Raum - dem HR Excellence Award gewürdigt. Die Jury der HR Excellence Awards (HREA) kürte ATOSS zum Sieger in der Kategorie "Analytics & Technology, AI in HR & Software". Die Kriterien für die Bewertung durch die HR-Expertinnen und Experten waren Innovation, Kreativität, Ergebnisse und Effizienz sowie die Wirksamkeit des Projekts. Ausgezeichnet wurde die "KI-basierte Personalbedarfsprognose mit Integration von PPR 2.0", die mit der Universitätsmedizin Mainz, Fraunhofer IKS, Flying Health und dem ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland entwickelt wurde. Der Kundenmehrwert der ATOSS Lösungen besteht in einem nachweisbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Dies wurde auch von einer im Jahr 2022 von ATOSS in Auftrag gegebenen Studie bei bestehenden Kunden und Unternehmen, die noch nicht vom Konzern als Kunden gewonnen wurden, zum Thema "The Future of Workforce Management" bestätigt. Messbare strategische Effekte ergeben sich dabei vor allem bei der Reduktion von Personalkosten, Krankheits- und Fluktuationsquote, Über- und Unterbesetzungen. Zugleich wurde ATOSS 2024 erneut vom internationalen Marktforschungsunternehmen Gartner als repräsentativer Anbieter im europäischen Markt für Workforce Management genannt. Der Mehrwert der ATOSS Workforce Management Lösungen und die daraus abgeleitete Kundenzufriedenheit lässt sich auch anhand der folgenden vom Konzern erhobenen Kennzahlen messen:

Ziel 2024 IST 2024
Churnrate Wartung (%) - 2,1
Churnrate Cloud * (%) <2 2,9
Anteil R&D Investitionen am Gesamtumsatz (%) >17 15
Net Retention Rate (NRR) * ≥110 116
Net Promoter Score (NPS) ≥10 14

* ohne das Produkt Crewmeister

Accounting Principles:

Churnrate Wartung: Monthly Recurring Revenue (MRR Wartung) der in den letzten 12 Monaten verlorenen Kunden geteilt durch Monthly Recurring Revenue (MRR) im Dezember des Berichtjahres.

Churnrate Cloud: Monthly Recurring Revenue (MRR Cloud & Subskription) der in den letzten 12 Monaten verlorenen Kunden geteilt durch Monthly Recurring Revenue (Cloud & Subskription) im Dezember des Berichtsjahres.

Net Retention Rate (NRR): diese Kennzahl gibt an, ob in einer bestimmten Zwölfmonatsperiode die Summe des jährlich wiederkehrenden Umsatzes (Annual Recurring Revenue, ARR) mit derselben Kundengruppe (alle Kunden ohne das Produkt Crewmeister) gewachsen oder geschrumpft ist.

Net Promoter Score (NPS): diese Kennzahl misst, inwiefern Kunden die verkauften ATOSS Lösungen weiterempfehlen würden. Der NPS wird seit 2023 durch regelmäßige eigene Kundenbefragungen (per Mail und telefonisch) ermittelt und berechnet sich als Differenz zwischen dem Anteil zufriedener Kunden, welche ATOSS weiterempfehlen würden, und dem Anteil von Kunden, welche das Produkt bzw, die angebotenen Leistungen von ATOSS als ungenügend beurteilen. Die Kunden haben die Möglichkeit, ihre Weiteempfehlung auf einer Skala von 0 (vollkommen unwahrscheinlich) bis 10 (äußerst wahrscheinlich) anzugeben. Je nach Bewertung lassen sich die Befragten im Anschluss in eine der folgenden drei Gruppen einteilen: Promotoren - Wert zwischen 9 und 10; Indifferente - Wert zwischen 7 und 8; Detraktoren - Wert zwischen 0 und 6.

Informationssicherheit

Konzepte, Due-Diligence Prozesse und Ziele

ATOSS hat verschiedene Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherstellung der Informationssicherheit implementiert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Angriffe oder ungewollte Aktivitäten zu verhindern, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten verletzen und dadurch in die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen eingreifen (z.B. durch die Verletzung von Datenschutz). Zu den Angriffen und ungewollten Aktivitäten gehört sowohl der Diebstahl als auch die Manipulation oder Sabotage von Daten. Zu den wesentlichen vom Bereich IT in enger Abstimmung mit dem zuständigen Bereichsvorstand und CFO im Jahr 2024 durchgeführten Maßnahmen zählen sowohl präventive als auch reaktive, mitigierende Maßnahmen sowie Kontrollhandlungen für alle ATOSS Standorte:

Vorbeugende Kontrollen sind z.B. die sichere Konfiguration von Hard- und Software, der kontrollierte Zugriff auf Geräte und Identitäten auf Basis notwendigen Wissens, Softwareupdates, das Schwachstellenmanagement, die Abwehr von Schadprogrammen sowie Aufklärungsarbeit für Anwender, verpflichtende jährliche Online-Schulung aller ATOSS Mitarbeitenden zum Thema Informationssicherheit

Aufdeckende Kontrollen sind z.B. die Datenanalyse, Überwachung und Bearbeitung von Warnungen, Messung von externem Gefährdungspotential, aber auch Standortprüfungen, Serviceprüfungen und Penetration Tests

Reagierende Kontrollen sind z.B. die Bearbeitung von Vorfällen und schützende Systemänderungen und das Notfallmanagement

Für die technische Sicherheit der ATOSS Cloud Operations besteht ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß dem Vorbild der internationalen Sicherheitsnorm ISO/IEC 27001:2022. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen konnte ATOSS auch im Berichtsjahr das gesetzte Ziele einer Rezertifizierung des ISMS erfolgreich umsetzen. Der Konzern verfügt über ein Backup-Rechenzentrum, das die Ausfallsicherheit bei Betriebsunterbrechungen (Stromausfälle, Cyber-Attacken, Sabotageakte, Elementarschäden) des bestehenden Rechenzentrums weiter erhöht.

Ziele:

Darüber hinaus hat sich ATOSS im Bereich Informationssicherheit im Jahr 2023 folgende Ziele für das Jahr 2024 gesetzt:

Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des bestehenden Managementsystems für Informationssicherheit inkl. Rezertifizierung nach der neuen internationalen Sicherheitsnorm ISO/IEC 27001:2022 im Bereich Cloud Services für Workforce Management Lösungen

Verfügbarkeitsrate der Cloud-Dienste > 99,5 Prozent

An der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des bestehenden Managementsystems für Informationssicherheit nach der internationalen Sicherheitsnorm ISO/IEC 27001:2022 im Bereich Cloud Services für Workforce Management Lösungen hält ATOSS auch im Jahr 2025 unverändert fest.

Im Bereich Cloud misst der Konzern die Verfügbarkeitsraten seiner Services künftig anhand der prozentualen Abweichung von den Service Level Agreements und setzt sich zu diesem Zweck für das Jahr 2025 einen Zielwert von ≤ 15% (Prozentsatz der Anzahl von SLA-Breaches gegenüber der Gesamtzahl der Kundeninstallationen)

Fortschritte und Maßnahmen

Die Umsetzung einer Sicherheitsstrategie bedeutet für ATOSS, die Sicherheit geschäftskritischer Daten und wichtiger Informationsressourcen zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurden im gesamten Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zur Informationssicherheit durchgeführt. Zudem besteht seit 2022 ein Information Security Management System (ISMS), das im Jahr 2024 um die neuen Anforderungen der neuen internationalen Sicherheitsnorm ISO/IEC27001:2022 weiterentwickelt wurde, erneut erfolgreich auditiert. Das Information Security Management System (ISMS) dient neben der regelmäßigen und strukturierten Erhebung relevanter Prozesse, der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Informationssicherheit, einer systematischen Erfassung von Risiken sowie der Ableitung und Kontrolle zugehöriger Mitigationsmaßnahmen für den Bereich ATOSS Cloud Operation Services (COS).

Der Zielwert für die Verfügbarkeitsrate der Cloud-Dienste im Jahr 2024 von > 99,5 Prozent wurde mit einem Gesamtwert von 99,9957 Prozent erreicht bzw. übererfüllt.

Schutz von Kundendaten

Konzepte, Due-Diligence Prozesse und Ziele

In Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) ist der Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht festgelegt: nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist er auch Bestandteil der EU-Datenschutzgesetze. ATOSS achtet den Schutz personenbezogener Daten und setzt zu diesem Zweck Maßnahmen um. Durch verschiedene etablierte Dialogformate wie Kundenzufriedenheitsumfragen, Kundentage oder Hotline-Gespräche werden auch im Bereich Datenschutz die Sichtweisen der Kunden entsprechend adressiert und in die ergriffenen Maßnahmen miteinbezogen.

Dazu gehört, dass mit personenbezogenen Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird, dass diese Informationen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden und dass den Betroffenen ermöglicht wird, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Betroffenenrechte in Anspruch zu nehmen. Potenzielle Datenschutzverstöße werden von der Datenschutzabteilung umgehend untersucht und setzen einen definierten Notfallplan gemäß den aktuell geltenden regulatorischen Anforderungen inklusive Meldung an die Aufsichtsbehörden, Kommunikation mit den betroffenen Personen, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Dokumentation des Vorfalls in Gang. Für Betroffene bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit ATOSS, unter anderem über für diesen Zweck eingerichtete auf der Homepage öffentlich zugängliche E-Mail-Postfächer. Verstöße gegen Datenschutzvorgaben können von den Mitarbeitenden auch anonym und repressionsfrei über die ATOSS Whistleblowerhotline gemeldet werden.

Zusätzlich zum ATOSS Code of Conduct wird der Schutz aller Kundendaten im Unternehmen durch eine Datenschutzrichtlinie geregelt, bei deren Erarbeitung vor allem die Kundenbelange als direkte Interessengruppe berücksichtigt wurden. Die Datenschutzrichtlinie definiert die bei ATOSS geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf Basis der in der EU geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und schafft auf diese Weise einen Orientierungsrahmen für regelkonformes Verhalten. Sie befasst sich unter anderem mit folgenden Aspekten: Grundsätze und Verfahren der Datenverarbeitung, Festlegung des Zwecks der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, Einsatz von Fernwartungssystemen, Vorgehensweise bei der Übermittlung von Testdaten zum gesicherten Umgang mit personenbezogenen Kundendaten, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Information zur Durchsetzung der Datenschutzrichtlinie. Der Vorstand ist für die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie verantwortlich, die für alle Mitarbeitenden im ATOSS Konzern gilt. Die Überwachung der Richtlinie erfolgt im Rahmen von Regelprozessen insbesondere durch die Führungskräfte sowie durch die Bereiche Compliance und Datenschutz. Unterstützt wird der Kundendatenschutz durch ein konzernweites Datenschutzmanagement-IT-System, das insbesondere die Umsetzung der Dokumentations- und Rechenschaftspflichten nach DSGVO adressiert. Eine Datenschutzbeauftragte, die sich regelmäßig bezüglich der neuesten Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie marktüblichen Umsetzung des Datenschutzes fortbildet, berät dabei alle Geschäftsbereiche des Konzerns. Alle Mitarbeitenden sind angehalten, etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder unternehmensinterne Richtlinien zu melden. Jeder Hinweis auf mögliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wird ernst genommen und gemäß den internen Richtlinien aufgeklärt.

Fortschritte und Maßnahmen

ATOSS hat auch im Jahr 2024 Maßnahmen durchgeführt, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Durch die Priorisierung dieses Themas, ist es dem Konzern jederzeit möglich, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

ESRS G1 Unternehmensführung

Unsere wesentlichen Auswirkungen und Chancen

Positive Auswirkungen

(1) Flache Hierarchien

(2) Offenes Arbeitsumfeld, das alle Mitarbeitenden ermutigt, ihre unterschiedlichen Sichtweisen einzubringen

(3) Compliance-Verstöße

(4) Gesellschaftlicher Wertbeitrag (optimaler Einsatz Personalressourcen in Zeiten von Fachkräftemangel)

Negative Auswirkungen

(1) Compliance Verstöße

Chancen

(1) Positives Arbeitsumfeld führt zu geringerer Fluktuation und Mitarbeiterbindung (messbare strategische Effekte ergeben sich dabei vor allem bei der Reduktion von Personalkosten, Krankheits- und Fluktuationsquote, Über- und Unterbesetzungen)

Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Vorstand ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an das Unternehmensinteresse sowie die geschäftspolitischen Grundsätze von ATOSS und die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensführung gebunden. Ziel seiner Unternehmensführung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dabei berücksichtigt der Vorstand neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entwickelt er die strategische Ausrichtung des Unternehmens und ist für deren Umsetzung verantwortlich.

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der personellen Besetzung und regelmäßigen Beratung des Vorstands sowie in der Überwachung der Geschäftsführung und Erreichung der langfristigen Unternehmensziele. Überwachung und Beratung umfassen dabei auch Nachhaltigkeitsfragen.

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Geschäfte des ATOSS Konzerns ordnungsgemäß führen zu können. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.

Unternehmenskultur und Compliance

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

Die Entscheidungen und Aktivitäten von ATOSS sind geprägt von einer vom Vorstand definierten Wertekultur und der konsequenten Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien. ATOSS will mit integrem Verhalten, respektvoller Zusammenarbeit und Glaubwürdigkeit in ihren Beziehungen zu Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Aktionären ein Vorbild sein. Die Grundlage hierfür bilden die konzernweit gültigen Verhaltensstandards, die der Konzern in seinem Code of Conduct definiert hat und für dessen Umsetzung der Vorstand verantwortlich ist. Der Code of Conduct bietet eine verbindliche Orientierung für alle Mitarbeitende, Führungskräfte und Organe. Siehe Abschnitt S1 zu weiteren Informationen in Bezug auf den ATOSS Code of Conduct.

Der ATOSS Code of Conduct liegt derzeit in zwei Sprachen vor und deckt unter anderem die folgenden Themenbereiche ab:

ATOSS Grundwerte:

Glaubwürdigkeit: Mit Authentizität, Verantwortungsbewusstsein und Commitment nimmt der Konzern seine Aufgaben wahr.

Zu revolutionieren: ATOSS agiert flexibel und generiert immer wieder neue Möglichkeiten für eine Arbeitswelt mit Zukunft.

Zuverlässigkeit: Stakeholder können sich auf die Kompetenz, Kontinuität und die Qualität der ATOSS Leistungen verlassen.

Fairness: ATOSS spielt nach dem Win-Win Prinzip. Klarheit und gegenseitiger Respekt sind Grundpfeiler der ATOSS Wertekultur.

Freude am Erfolg: Die ATOSS Mitarbeitenden handeln im Team, erreichen ihre Ziele mit Begeisterung und haben Freude am gemeinsamen Erfolg

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht:

ATOSS bekennt sich ohne Einschränkungen zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und zur strikten Einhaltung des Kartellrechts.

Compliance und Antikorruption:

Alle ATOSS-Mitarbeitenden haben sämtliche in ihrem Arbeitsumfeld einschlägigen Gesetze und Vorschriften wie auch interne Anweisungen und Richtlinien zu beachten. ATOSS toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit oder sonstiger rechtswidriger Vorteilsgewährung. Die Achtung der Menschen-, Kinder- und Arbeitsrechte ist dabei definitiv, bedingungslos und umfasst insbesondere die Beachtung der Regelwerke der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten und die anerkannten Standards der internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Bzgl. der weiteren durch den ATOSS Code of Conduct abgedeckten Themengebiete wie Gesundheits- und Arbeitssicherheit, Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Schutz der Umwelt, Datenschutz und Betriebsgeheimnisse wird auf die Ausführungen in den Abschnitten S1, S4 und E1 verwiesen.

Die ATOSS hat auch im Jahr 2024 verschiedene Mechanismen durchgeführt, um ihre Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, die Anforderungen des ATOSS Code of Conducts einzuhalten. Zu diesen zählen unter anderem die jährlich von allen Mitarbeitenden inkl. Vorstand zu absolvierenden Online-Schulungen zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Datenschutz sowie Informationssicherheit über das Learning-Management-System des Konzerns. Ergänzt werden diese Schulungen durch die verpflichtende, jährliche Teilnahme an einem eLearning zum ATOSS Code of Conduct. Alle Schulungen sind fester Bestandteil des Onboarding Prozesses und vermitteln ein Verständnis über die ATOSS Wertekultur sowie die geltenden Richtlinien und Arbeitsanweisungen, die allen Mitarbeitenden leicht zugänglich auch online zur Verfügung stehen.

Um konzernweit integres und rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, verfügt die ATOSS über ein Compliance Management-System: ein ganzheitlicher Ansatz, um Risiken zu reduzieren und Regeltreue im Unternehmen sicherzustellen. Das Compliance Komitee ist dabei für die Umsetzung und Überwachung des Compliance-Programms zuständig. Dieses Komitee prüft und bewertet die Compliance Fragen und Bedenken und stellt sicher, dass sich die Mitarbeitenden gesetzeskonform verhalten, interne Regeln und Verfahren befolgt werden und das Verhalten dem ATOSS Code of Conduct entspricht.

Die wesentlichen Pflichten und Aufgaben des Compliance Komitees umfassen:

1. Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden von ATOSS für das Thema Compliance

2. Implementierung des Compliance-Regelwerks

3. Information des Vorstands und Aufsichtsrats zu Compliance-Themen

4. Beratung von Führungskräften und Mitarbeitenden auch bei Fragen zum Code of Conduct

5. Regelmäßige Aktualisierung des Code of Conducts und aller weiteren Compliance Regelwerke zur Anpassung an die geltende Rechtslage

6. Regelmäßige Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der halbjährlich durchgeführten Risiko- und Compliance-Management-Erhebungen.

Im Rahmen ihres Compliance Management-Systems bietet ATOSS allen Mitarbeitenden konzernweit die Möglichkeit, anonym und repressionsfrei Hinweise auf Verstöße gegen den Code of Conduct bzw. die im Unternehmen implementierten Richtlinien über die Whistleblowerhotline abzugeben. Hierüber werden die Mitarbeitenden im Rahmen der jährlichen verpflichtenden Code of Conduct Schulung entsprechend informiert. Durch das Ziel von ATOSS, eine 100% Durchdringungsquote in Bezug auf die Schulung zu erreichen, sind alle Mitarbeiter über diese Möglichkeit informiert. Der Code of Conduct selbst sichert ihnen Anonymität bei der Meldung von Vorfällen zu. Alle über die Whistleblowerhotline eingegangen Meldungen werden durch die Mitglieder des Compliance Komitee zeitnah, unabhängig und objektiv untersucht sowie angemessen auf berechtigte Anliegen reagiert. ATOSS orientiert sich dabei strikt an den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgebergesetzes. Alle Meldungen sind zudem Bestandteil der halbjährlichen Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Risiko- und Compliance-Management-Erhebungen.

Neben internen Leitlinien, wie dem Code of Conduct, sind auch externe Leitlinien für das Unternehmen handlungsleitend. So zieht ATOSS zum Beispiel die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zur Orientierung heran. Der Kodex hat zum Ziel, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen, um somit das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften zu fördern. Abweichungen von den Empfehlungen und Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex werden in der jährlich von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung kommuniziert, die auf der Homepage der Gesellschaft verfügbar ist.

Zu einer sorgfältigen Unternehmensleitung und guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Zu diesem Zweck verfügt ATOSS über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe die Risikosituation des Konzerns analysiert und gesteuert wird. Das Risikomanagementsystem dient dauerhaft der Identifizierung und Beurteilung von Entwicklungen, die erhebliche Nachteile auslösen können, und der Vermeidung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden können (Risikofrüherkennungssystem). Als Grundlage für den bewussten Umgang mit Risiken gelten im Konzern Risikogrundsätze, die zusammen mit einem festgelegten Risikomanagement Prozess in einem Risikohandbuch definiert sind. Die Angaben (ESRS G1.3 MDR-A 68 a)) sind in den Angaben im Abschnitt 3.1. unternehmensweites Risikomanagement- und Kontrollsystem im zusammengefassten Lagebericht (S. 12 und 13) enthalten und sind gleichzeitig integraler Bestandteil dieses Konzern-Nachhaltigkeitsberichts.

Ziele

Im Bereich Compliance, ethisches Verhalten und Wettbewerbsverhalten hat sich ATOSS im Jahr 2022 erstmalig Ziele gesetzt, an denen sie auch im Jahr 2025 unverändert festhalten wird. Hierbei handelt es sich um folgende Ziele:

Abschluss der Compliance Trainings mit einer 100 %igen Teilnahmequote

Fortschritte und Maßnahmen

Die verpflichtenden Compliance-Online-Schulungen zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Datenschutz, Informationssicherheit und seit Code of Conduct wurden im Geschäftsjahr 2024 durchgeführt und können das Bewusstsein bezüglich Compliance und Sicherheit bei den Mitarbeitenden im Konzern stärken. Vor allem die Einführung der neuen Online-Schulung zum Thema Code of Conduct stellt ein weiteres wichtiges Instrument zur Mitarbeitersensibilisierung bei der konsequenten Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und internen Richtlinien dar. Diese Schulung müssen alle Mitarbeiter jährlich durchlaufen. Sie umfasst insbesondere auch die Themen Gleichbehandlung, Inklusion und Antidiskriminierung. Die ergriffenen Schulungsmaßnahme werden in dieser Form auch in Zukunft fortgesetzt.

Im Bereich Wertekultur und Compliance veröffentlicht der ATOSS Konzern folgende Kennzahlen:

2024
Whistleblower Meldungen (Anzahl) 0
Anteil Mitarbeitende, die am Compliance Training teilgenommen haben (%) 97%
davon Männlich 99%
davon Weiblich 94%

§ Accounting policies

Whistleblower Meldungen: Es werden nur Fälle gemeldet, die im Laufe des Geschäftsjahres abgeschlossen und dem Compliance Komitees als vollständig oder teilweise begründet gemeldet wurden. Alle Meldungen werden gemäß der mit Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmten Vorgaben für die Bearbeitung von Whistleblower-Meldungen bearbeitet. Über Meldungen, die Vorstandsmitglieder betreffen, wird umgehend der Aufsichtsratsvorsitzende informiert.

Compliance Training: das Compliance Training zum Code of Conduct umfasst folgende Themengebiete: Unternehmenskultur, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, Informationssicherheit, Insiderhandel, Unternehmenseigentum, Interessenkonflikte, Anti-Korruption, Wettbewerbsrecht, Geldwäsche- und Terrorismusprävention, Exportkontrolle, Menschenrechte, Umweltschutz, Verhalten im Ernstfall. Die Mindestlernzeit beträgt 5 Minuten.

Gesellschaftlicher Wertbeitrag

Konzepte, Due-Diligence Prozess und Ziele

ATOSS bietet Workforce Management Lösungen an, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Fachkräftemangel werden digitale Lösungen zur optimalen Personaleinsatzplanung immer wichtiger. ATOSS ermöglicht es Unternehmen, ihre Personalplanung transparenter und effizienter zu gestalten und trägt so zur Innovationskraft und Mitarbeiterzufriedenheit bei. Die ATOSS Software SE ist davon überzeugt, dass technologische Innovationen eine wesentliche Rolle in der Entwicklung moderner Arbeitsweisen spielen.

Auf regionaler Ebene trägt ATOSS zur Wirtschaft durch die Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Zum 31.12.2024 beschäftigt das Unternehmen insgesamt 820 Mitarbeitende, davon 558 in Deutschland.

Der ATOSS Impact Day wurde ins Leben gerufen, um Mitarbeitende zu ermutigen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Zudem beteiligen sich die Mitarbeitenden und ATOSS an der Weihnachtsaktion »I Make Children's Eyes Shine« für kranke Kinder und Jugendliche. Im Jahr 2024 unterstützte ATOSS den "Wings for Life World Run", bei dem die Einnahmen der Rückenmarksforschung zugutekamen, und engagiert sich im Kulturbereich als Kuratoriumsmitglied der Freunde der Pinakothek der Moderne e.V.

ATOSS hat bislang keine spezifischen Richtlinien oder Ziele für soziales und gesellschaftliches Engagement festgelegt und verzichtet an dieser Stelle auf eine genauere Angabe der Spendenhöhe.

6. Sonstige Angaben

6.1. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB

(1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Kapital der Gesellschaft ist in 15.906.272 Inhaberstückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1 Euro eingeteilt, welche vollständig stimm- und dividendenberechtigt sind.

(2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Zwischen der AOB Invest GmbH und der General Atlantic Chronos GmbH besteht eine vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern. Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

(3) Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Die AOB Invest GmbH, die vom Gründer und Vorstandsvorsitzenden der ATOSS Software SE, Andreas F. J. Obereder, Grünwald, kontrolliert wird, hält zum 31.12.2024 einen Anteil von 21,59467 Prozent (Vorjahr: 30,000028 Prozent) an der ATOSS Software SE. Die General Atlantic Chronos GmbH hält zum 31.12.2024 einen Anteil von 21,59462 Prozent (Vorjahr: 19,99 Prozent) an der ATOSS Software SE.

Neben Herrn Andreas F.J. Obereder, der AOB Invest GmbH und der General Atlantic Chronos GmbH sind der Gesellschaft keine anderen Aktionäre bekannt, welche meldepflichtige Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte halten.

(4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, sind sie in ihren Kontrollrechten nicht beschränkt.

(6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderungen der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt nach Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung i.V.m. §§ 84 und 85 AktG sowie nach § 6 der Satzung.

Satzungsänderungen folgen den Regelungen von Art. 59 SE-Verordnung, § 51 SEAG sowie der §§ 179 ff. AktG.

(7) Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

In der Hauptversammlung vom 29.04.2022 wurde die Gesellschaft ermächtigt bis zum 28.04.2027, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.

Die Angaben zum genehmigten Kapital sind dem Anhang bzw. Konzernanhang zu entnehmen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 3.181.254,00 durch Ausgabe von bis zu 3.181.254 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/ oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options und/ oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen"), die aufgrund der von der Hauptversammlung am 30. April 2021 zu Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen Ermächtigung bis zum 29. April 2026 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft im Sinne des § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, begeben bzw. garantiert werden

(8) Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

Die ATOSS Software SE, München, verfügt neben den Tochterunternehmen ATOSS Software Ges. m.b.H., Wien, der ATOSS Software AG, Zürich, der ATOSS CSD Software GmbH, Cham, der ATOSS Software SRL, Timisoara, der ATOSS Aloud GmbH, München, sowie der ATOSS North America Inc., West Hollywood (nicht operativ tätig), über Betriebsstätten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Meerbusch, Mettingen, Brüssel (Belgien), Paris (Frankreich) Sibiu (Rumänien), Stockholm (Schweden) und Utrecht (Niederlande).

6.2. Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance

Seit ihrem Börsengang beschäftigt sich die ATOSS Software SE intensiv mit dem Thema Corporate Governance und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Seit 2001 informiert die Gesellschaft regelmäßig über die diesbezüglichen Aktivitäten. Dafür setzen sich Gesellschaftsorgane insbesondere intensiv mit den Entwicklungen und Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Anders als die gesetzlichen Bestimmungen entfaltet der Kodex jedoch keine normative Bindungswirkung, sondern lässt auch Abweichungen von den Verhaltensempfehlungen zu.

Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung

Durch den Vorstand wurde die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und §315d HGB abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem folgenden Link dauerhaft veröffentlicht: https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance

6.3. Besitz und Handel von Aktien und Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft weist den Aktienbesitz der Organmitglieder, die sich auf die Aktie der Gesellschaft beziehen, im Konzernanhang unter Note 39 bzw. im Anhang unter Punkt 25 aus.

6.4. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Die Gesellschaft veröffentlicht sämtliche meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern auf ihrer Homepage und hält diese Informationen mindestens 12 Monate nach Veröffentlichung verfügbar.

Die AOB Invest GmbH, die vom Gründer und Vorstandsvorsitzenden der ATOSS Software SE, Andreas F. J. Obereder, Grünwald, kontrolliert wird, hat mit Wirkung zum 10. September 2024 3,41 Prozent ihrer Anteile (541.667 Aktien) an der ATOSS Software SE im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu einem Preis von EUR 65.000.040 verkauft. Weitere 5,00 Prozent ihrer Anteile (795.312 Aktien) an der ATOSS Software SE wurden mit Wirkung zum 11. September 2024 im Rahmen des bestehenden Settlement Agreement bei gleichzeitigem Verzicht auf die bestehenden Call- und Put Optionen zu einem Preis von EUR 56.376.508 an den Finanzinvestor General Atlantic Chronos GmbH verkauft. Nach der Veräußerung hält die AOB Invest GmbH an der ATOSS Software SE einen Anteil von 21,59467 Prozent (Vorjahr: 30,000028 Prozent).

Weitere meldepflichtige Geschäfte von Organmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2024 sind der Gesellschaft nicht bekannt.

6.5 Ausschüttung

Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigen bei Ihrem Dividendenvorschlag die nachhaltige Sicherung der Finanzausstattung der Gesellschaft und den Grundsatz der Dividendenkontinuität, nach der grundsätzlich die Vorjahresdividende nicht unterschritten werden soll, und eine Erhöhung dann erfolgt, wenn dies bei einer Ausschüttungsquote von bis zu 75 Prozent des Ergebnisses pro Aktie auf Konzernebene möglich ist.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 49.785.357 für eine Ausschüttung in Höhe von EUR 2,13 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, und den verbleibenden Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Bei Annahme dieses Vorschlages zur Verwendung des Bilanzgewinns durch die Hauptversammlung ergibt sich auf das zum 31.12.2024 dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 15.906.272 eine Dividendensumme von EUR 33.880.359 und ein Gewinnvortrag von EUR 15.904.998.

 

München, den 25.02.2025

Der Vorstand

Andreas F.J. Obereder, CEO

Pritim Kumar Krishnamoorthy, CTO

Christof Leiber, CFO

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 167.097 230.896
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.265.278 1.323.227
2. Technische Anlagen und Maschinen 23.747 28.275
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.607.493 2.660.636
4. Geleistete Anzahlungen 0 121.300
3.896.518 4.133.438
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 180.909 180.909
4.244.525 4.545.243
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 506.104 466.138
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.976.978 8.047.886
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.272.400 4.274.375
3. Sonstige Vermögensgegenstände 23.007.886 3.344.273
36.257.264 15.666.534
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 5.101.709 5.101.709
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 72.616.591 65.607.670
114.481.669 86.842.050
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.582.043 1.921.922
121.308.237 93.309.215

Passiva

31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 15.906.272 7.953.136
Bedingtes Kapital 31.12.2024: TEUR 3.181 (31.12.2023 TEUR 1.591)
II. Kapitalrücklage 1.902.238 1.902.238
III. Bilanzgewinn 49.785.357 40.953.560
67.593.867 50.808.934
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.689.124 2.979.853
2. Steuerrückstellungen 18.740.972 7.409.949
3. Sonstige Rückstellungen 21.879.087 20.278.740
43.309.182 30.668.541
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.920.204 4.808.429
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.637.994 2.124.608
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.375.467 2.493.431
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.051.035 1.635.754
davon aus Steuern TEUR 358 (Vj. TEUR 1.228)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 17 (Vj. TEUR 13)
9.984.699 11.062.222
D. Rechnungsabgrenzungsposten 420.488 769.518
121.308.237 93.309.215

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024 2023
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 166.997.028 145.143.442
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 39.967 445.785
3. Sonstige betriebliche Erträge 6.500.490 5.642.973
davon aus Währungsumrechnung TEUR 132 (Vj. TEUR 380)
173.537.485 151.232.201
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 2.934.981 3.298.447
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 9.694.159 4.816.003
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 45.002.694 42.751.799
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.390.341 7.034.537
davon für Altersversorgung TEUR 657 (Vj. TEUR 586)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 986.039 941.220
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 47.994.193 44.204.394
davon aus Währungsumrechnung TEUR 157 (Vj. TEUR 137)
114.002.407 103.046.399
8. Erträge aus Beteiligungen 2.170.069 5.115.945
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 2.170 (Vj. TEUR 5.116)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.912.913 1.148.656
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 5 (Vj. TEUR 46)
10. Aufwendungen aus Verlustübernahme 553.057 825.087
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 64.119 0
4.465.806 5.439.514
Ergebnis vor Steuern 64.000.884 53.625.316
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20.377.328 15.884.144
13. Ergebnis nach Steuern 43.623.557 37.741.172
14. Sonstige Steuern 36.555 34.582
15. Jahresüberschuss 43.587.001 37.706.589
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.198.356 3.246.971
17. Bilanzgewinn 49.785.357 40.953.560

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Allgemeine Angaben

Die ATOSS Software SE (vormals: ATOSS Software AG), Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, ist eine Europäische Aktiengesellschaft (SE), die in München, Deutschland, gegründet wurde und ist als Kapitalgesellschaft in ihrer Haftung beschränkt. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2024 von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine SE (Societas Europaea) umgewandelt und firmiert seit dem 22.05.2024 als ATOSS Software SE unter der Handelsregisternummer HRB 293304 beim Amtsgericht München.

Die Hauptversammlung hatte am 30.04.2024 der Umwandlung in eine SE zugestimmt. Am gleichen Tag hatte der neu konstituierte Aufsichtsrat der ATOSS Software SE die Mitglieder des Vorstands der ATOSS Software SE bestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz unverändert in München, Deutschland. Das duale System aus Vorstand und Aufsichtsrat wurde fortgeführt. Der Aufsichtsrat der ATOSS Software SE setzt sich unverändert aus vier Mitgliedern zusammen, von denen drei Mitglieder von der Hauptversammlung am 30. April 2024 gewählt wurden und ein Mitglied durch den in der Satzung bestimmten Entsendungsberechtigten entsandt wurde.

Durch die Umwandlung in eine SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ATOSS Software SE grundsätzlich unberührt. Auch auf die Börsennotierung der Gesellschaft (seit dem 21. März 2000) im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX und TecDAX ergeben sich keine Auswirkungen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, der SE-VO der EU sowie des AktG in EUR aufgestellt. Aus Sicht der Gesellschaft vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Zuschreibungen werden bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen. Die Abschreibungsdauer beträgt zwischen 2 und 33 Jahren.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden bei Anschaffung als Betriebsausgaben erfasst. Mietereinbauten werden über die Dauer des Mietverhältnisses oder, falls diese kürzer ist, über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen werden bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumlierter außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung bewertet. Zuschreibungen werden bis maximal zu den Anschaffungskosten vorgenommen.

Vorräte (unfertige Leistungen) sind zu Fertigungskosten (Kosten der Leistungserbringung: Einzel- und Gemeinkosten) zuzüglich eines zurechenbaren Verwaltungsgemeinkostenzuschlags bewertet.

Die Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag bewertet. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem - sofern erforderlich - Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Hierunter fallen auch die von der Gesellschaft zu Handelszwecken gehaltenen Goldbestände. Zuschreibungen erfolgen bis maximal zu den Anschaffungskosten.

Die an den Vorstandsvorsitzenden abgetretenen Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen werden als verrechnungsfähiges Vermögen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Der Zeitwert entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Ansprüche aus Kapitalanlagen gegenüber Versicherungen werden zum Aktivwert bewertet und im Umlaufvermögen unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis aktiviert. Zuschreibungen werden bis maximal zu den Anschaffungskosten vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen und Erträge für künftige Geschäftsjahre darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellung für Pensionen für den Vorstandsvorsitzenden Andreas F.J. Obereder wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend der Projected Unit Credit Methode bewertet. Danach ist der Verpflichtungsumfang mit dem Barwert des bis zum Bewertungsstichtag anteilig erdienten Anspruchs anzusetzen. Gemäß diesem Plan setzen die Pensionszahlungen mit Vollendung des 65. Lebensjahres ein. Infolge der Verlängerung des Vorstandsvertrags von Andreas F.J. Obereder bis zum 31.12.2026 wurde der Beginn der Altersrente auf den 01.01.2027 verschoben. Die Bezüge werden lebenslänglich gewährt. Die Gesellschaft hat zur Deckung der Pensionszusage Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen und die Ansprüche hieraus abgetreten. Demzufolge wurde eine Verrechnung der zum Bilanzstichtag bestehenden Ansprüche aus Rückdeckungsvereinbarungen mit der Pensionsrückstellung durchgeführt.

Die Pensionsrückstellung wurde unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,90 Prozent (Vorjahr: 1,82 Prozent), einem Gehaltstrend von 0,00 Prozent (Vorjahr: 0,00 Prozent), da eine fixe Pensionsvergütung ohne Berücksichtigung des aktuellen Gehalts vereinbart wurde, und einem Rententrend von 3,0 Prozent (Vorjahr: 3,0 Prozent) ermittelt. Es wurden wie im Vorjahr die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Die Pensionszusage fällt unter den Anwendungsbereich des IDW-Rechnungslegungshinweises "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)". Um ein besseres Bild der Vermögens- und Finanzlage darzustellen, erfolgte aus diesem Grund die Bewertung unter Berücksichtigung des IVS-Ergebnisberichts des Fachausschusses Altersversorgung "Aktuarielle Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen vom 26.04.2022". Das Grundprinzip einer solchen Bewertung ist, dass sogenannte "kongruente" Teile der Verpflichtung bzw. der Rückdeckungsversicherung auf der Passiv- bzw. der Aktivseite der Bilanz in gleicher Höhe angesetzt werden. Hierfür besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. "Aktivprimat" bzw. "Passivprimat". Hinsichtlich des inkongruenten Teils werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze angewendet. D.h. für die Rückdeckungsversicherung der anteilige Aktivwert, für die Verpflichtung der anteilige nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Bewertung des kongruenten Teils der Rückdeckungsversicherung erfolgte nach Maßgabe des Passivprimats unter Anwendung des Deckungskapitalverfahrens. Dementsprechend wurde der kongruente Teil der Rückdeckungsversicherung mit dem (ggf. anteiligen) notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen sowie Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Ferner erfolgte eine Abzinsung des Erfüllungsbetrages mit dem Restlaufzeit kongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, sofern die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt.

Als Entlohnung für geleistete Arbeit werden zwei Vorstandsmitgliedern und einzelnen Mitarbeitern der Gesellschaft anteilsbasierte Vergütungen gewährt, die in bar ausgeglichen werden. Für den Marktwert dieser Transaktion mit Barausgleich wird eine sonstige Rückstellung zum jeweiligen Bilanzstichtag erfasst. Der Marktwert wird bei der erstmaligen Erfassung sowie zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag ermittelt. Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Bewertungsverfahren. Änderungen des Marktwerts werden im Personalaufwand erfasst. Der Marktwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Rückstellung verteilt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Sonstige Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Wertansatz eines Vermögensgegenstands bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögensgegenstand realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und Leistungen werden unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der Gefahrenübergang erfolgt bzw. die Leistung erbracht ist. Bei Softwarelizenzen ist dies der Zeitpunkt der Überlassung des Nutzungsrechts an den Lizenznehmer. Umsatzerlöse aus Wartungsverträgen bzw. -leistungen und Cloudverträgen werden linear über die Dauer der Leistungserbringung realisiert. Bei Umsätzen aus Beratungsverträgen werden diese in der Periode realisiert, in der die Leistung erbracht wurde. Bei Hardwareumsätzen erfolgt eine Umsatzrealisierung im Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an den Kunden.

Die ATOSS Software SE bietet Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit November 2020 die Möglichkeit Wertpapiere der Gesellschaft in Form von Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zu erwerben. Die Gesellschaft bezuschusst dabei für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Prozent des jeweiligen tatsächlichen Investitionsbetrages innerhalb bestimmter Schwellenwerte, die sich an dem Level der jeweiligen Arbeitnehmer/leitenden Angestellten bemessen, als Bruttolohn. Die gewährten Zuschüsse werden unter den Personalaufwendungen erfasst.

Die Gesellschaft erfasst Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ihrer Softwareprodukte aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens erfolgswirksam bilanziert.

Grundlagen der Währungsumrechnung: Die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Anschließend werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr wird im gesonderten Anlagenspiegel dargestellt.

2. Umlaufvermögen

2.1. Vorräte

Die Vorräte beinhalten unfertige Leistungen aus Fertigungsaufträgen, welche Festpreise für die zu erbringenden Leistungen vorsehen, nach Werkvertragsrecht ausgestaltet sind oder in der Erwartung des Kunden Werkvertragscharakter haben. Hierbei wird der direkt zurechenbare Aufwand mit den darauf entfallenden Fertigungsgemeinkosten zuzüglich eines zurechenbaren Verwaltungsgemeinkostenzuschlags aktiviert. Sie belaufen sich zum 31.12.2024 auf EUR 506.104 (Vorjahr: EUR 466.138).

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.12.2024 EUR 6.976.978 (Vorjahr: EUR 8.047.886).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 6.272.400 (Vorjahr: EUR 4.274.375) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 6.055.905 (Vorjahr: EUR 2.759.005) sowie Umsatzsteuerforderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 216.495 (Vorjahr: EUR 175.432).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 23.007.886 (Vorjahr: EUR 3.344.273) enthalten im Wesentlichen Festgeldanlagen in Höhe von EUR 20.021.555 (Vorjahr: EUR 0), den Goldbestand in Höhe von EUR 1.730.700 (Vorjahr: EUR 1.730.700) sowie Mietkautionen (verfügungsbeschränkt) von EUR 495.169 (Vorjahr: EUR 464.982).

Mit Ausnahme der Mietkautionen (EUR 495.169), die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden, haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

2.3. Wertpapiere

Die Wertpapiere umfassen Investitionen in Investmentfonds. Der Bestand der Wertpapiere beträgt zum 31.12.2024 EUR 5.101.709 (Vorjahr: EUR 5.101.709).

2.4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten beträgt zum 31.12.2024 EUR 72.616.591 (Vorjahr: EUR 65.607.670) und umfasst im Wesentlichen Festgelder und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Festgeldanlagen haben zum 31.12.2024 Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten.

3. Eigenkapital

3.1. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 15.906.272 (Vorjahr: EUR 7.953.136) war zum 31.12.2024 vollständig eingezahlt und steht der Gesellschaft uneingeschränkt zur Verfügung. Es ist in 15.906.272 Stück Inhaberaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme und hat einen rechnerischen Wert von EUR 1 am gezeichneten Kapital.

In der Hauptversammlung vom 30.04.2024 wurde beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.953.136,00 um EUR 7.953.136,00 auf EUR 15.906.272,00 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Ausgabe von 7.953.136 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien wurden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie eine neu auszugebende Aktie entfiel. Die neuen Aktien sind seit dem 01.01.2024 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953.136,00 in Grundkapital.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts in der Hauptversammlung am 30.04.2024

a) Die von der Hauptversammlung am 30.04.2021 erteilte Ermächtigung des Vorstands, bis zum 29.04.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.590.627,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), wurde mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals und der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister aufgehoben.

b) Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 29. April 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.181.254 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

ii) wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen

oder zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

iii) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je neuer Aktie den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich

unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 20 Prozent des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

iv) soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wurden oder noch werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Optionsausübungs- oder Wandlungspflichten zustehen würde;

v) wenn die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder Arbeitnehmer eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Mitglieder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen, wobei das Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft bzw. das Organverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Zeitpunkt der Zusage der Aktienausgabe bestehen muss; in dem durch § 204 Abs. 3 Satz 1 AktG zugelassenen Rahmen kann die auf die neuen Aktien zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt werden, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung;

und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder eines anderen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze werden angerechnet

eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie

neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Options- bzw. Wandelgenussrechten auszugeben sind.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung und des Andienungsrechts beim Erwerb

In der Hauptversammlung vom 29.04.2022 wurde die Gesellschaft ermächtigt bis zum 28.04.2027, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.

(Arten des Erwerbs)

Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats (1) über die Börse oder (2) aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

(1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.

(2) Erfolgt der Erwerb aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen

im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw.

im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten)

den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

(Verwendung der eigenen Aktien)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:

(i) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

(ii) Die Aktien können gegen Barleistung an Dritte ausgegeben werden, um die Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, an der die Aktien der Gesellschaft bisher nicht zum Handel zugelassen sind.

(iii) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien darf 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

(iv) Die Aktien können gegen Sachleistung, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen von Unternehmen, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft veräußert werden.

(v) Die Aktien können verwendet werden, um Bezugs- und Umtauschrechte zu erfüllen, die aufgrund der Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen entstehen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, ausgegeben werden.

(vi) Die Aktien können verwendet werden, um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder Arbeitnehmer eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Mitglieder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ausgegeben zu werden, wobei das Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft bzw. das Organverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Zeitpunkt der Zusage der Aktienausgabe bestehen muss. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.

Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter (ii), (iii), (iv), (v) und (vi) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter (ii), (iii), (iv), (v) und (vi) in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Veräußerungsangebot an alle Aktionäre verwendet werden. Darüber hinaus kann im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist jedoch insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus einem genehmigtem Kapital ausgegeben oder veräußert werden oder aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind, insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten darf; maßgeblich ist entweder das Grundkapital im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandene Grundkapital, je nachdem, welcher Wert geringer ist.

Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Hauptversammlung vom 30.04.2021

(Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl)

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2026 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options und/ oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 450.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu Euro 1.590.627,00 ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch "Anleihebedingungen") zu gewähren.

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG mit Sitz im In- oder Ausland ausgegeben werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Options bzw. Wandlungsrechte (ggf. auch mit Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. ihnen aufzuerlegen.

Die einzelnen Emissionen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.

(Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss)

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Es kann ihnen auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden die Schuldverschreibungen durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des mittelbaren oder unmittelbaren gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicherzustellen.

Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

wenn die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft begeben werden und sofern der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Schuldverschreibungen steht; dabei ist der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden zu ermittelnde theoretische Marktwert der Schuldverschreibungen maßgeblich;

wenn die Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Zahl der Aktien, die durch Ausübung von nach dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Schuldverschreibungen entstehen können, insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wurden oder noch werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Erfüllung von Optionsausübungs- oder Wandlungspflichten zustehen würde; und nur, wenn auf die Summe der neuen Aktien, die von der Gesellschaft aufgrund solcher Schuldverschreibungen sowie aufgrund von auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Options- bzw. Wandelgenussrechten auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20 Prozent des Grundkapitals entfällt, und zwar weder des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze werden angerechnet

eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie

Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

(Options- und Wandlungsrechte)

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Soweit sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Optionsbedingungen, ggf. gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Wandelschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft bzw. des die Schuldverschreibung begebenden Konzernunternehmens vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung nicht neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren, sondern (auch teilweise) einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der andernfalls zu liefernden Aktien nach Maßgabe von nachstehend (v) zu bestimmen ist.

Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft bzw. des die Schuldverschreibung begebenden Konzernunternehmens statt mit neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien aus bedingtem Kapital mit bereits existierenden oder zu erwerbenden eigenen, auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft bedient werden können.

(Optionsausübungs- und Wandlungsrechte)

Die Anleihebedingungen können auch eine Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Auch in diesem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien der Gesellschaft den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

(Options- und Wandlungspreis)

Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie muss - auch im Falle eines variablen Options- bzw. Wandlungspreises und vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung für Schuldverschreibungen mit einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht, einer Ersetzungsbefugnis oder einem Andienungsrecht der Emittentin der Schuldverschreibungen zur Lieferung von Aktien - mindestens 80 Prozent des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse betragen, und zwar

an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der endgültigen Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder

wenn Bezugsrechte auf die Schuldverschreibungen gehandelt werden, an den Tagen des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, oder, falls der Vorstand schon vor Beginn des Bezugsrechtshandels den Options- bzw. Wandlungspreis endgültig betraglich festlegt, im Zeitraum gemäß vorstehendem Spiegelstrich.

Im Fall von Schuldverschreibungen mit einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht, einer Ersetzungsbefugnis oder einem Andienungsrecht der Emittentin der Schuldverschreibungen zur Lieferung von Aktien, muss der festzusetzende Options bzw. Wandlungspreis mindestens entweder dem oben genannten Mindestpreis oder dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn Börsentagen vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit der Schuldverschreibungen entsprechen, auch wenn der zuletzt genannte Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises liegt. In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien der Gesellschaft den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

(Verwässerungsschutz)

Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre gegen Bar- und/ oder Sacheinlage oder aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder weitere Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. -genussrechte begibt oder garantiert und den Inhabern bzw. Gläubigern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, in dem es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung kann auch durch Zahlung eines entsprechenden Betrags in Geld bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht bzw. durch Herabsetzung einer ggf. vorgesehenen Zuzahlung erfolgen. Die Anleihebedingungen können darüber hinaus für den Fall einer Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse (wie z.B. ungewöhnlich hoher Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehen werden.

(Weitere Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung)

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der Gesellschaft festzusetzen. Dies betrifft insbesondere Volumen, Zeitpunkt, Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie den Options- bzw. Wandlungszeitraum.

Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals im Rahmen der Hauptversammlung vom 30.04.2021 und nachfolgende Erhöhung gemäß § 218 Satz 1 AktG

Das Grundkapital ist um bis zu Euro 3.181.254,00 durch Ausgabe von bis zu 3.181.254 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/ oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options und/ oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen"), die aufgrund der von der Hauptversammlung am 30. April 2021 zu Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen Ermächtigung bis zum 29. April 2026 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft im Sinne des § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, begeben bzw. garantiert werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung zu vorstehend lit. a) jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen von Options- und/oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder zur Optionsausübung oder Wandlung verpflichtete Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen ihre Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht erfüllen oder soweit die Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Optionsausübungs- oder Wandlungspflichten.

Zum Stichtag befinden sich 15.906.272 Aktien im Umlauf (Vorjahr: 7.953.136 Aktien).

3.2. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31.12.2024 EUR 1.902.238 (Vorjahr: EUR 1.902.238).

Davon entfallen EUR 1.784.950 auf die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB (gebundene Kapitalrücklage) sowie EUR 68.189 auf die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB aus der Unterverzinslichkeit von Wandelschuldverschreibungen. Mit der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG wurden im Geschäftsjahr 2012 EUR 49.099 gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

3.3. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:

EUR
Bilanzgewinn zum 01.01.2024 40.953.560
Ausschüttung Dividende -26.802.068
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -7.953.136
Jahresüberschuss 43.587.001
Bilanzgewinn 31.12.2024 49.785.357

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2024 beträgt EUR 43.587.001 (Vorjahr: EUR 37.706.589). Unter Berücksichtigung der im Mai 2024 erfolgten Dividendenauszahlung in Höhe von insgesamt EUR 3,37 * (Vorjahr: EUR 2,83 *) je umlaufender Aktie, insgesamt EUR 26.802.068 (Vorjahr: EUR 22.507.375) und der Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953.136 ergibt sich zum 31.12.2024 ein Bilanzgewinn von EUR 49.785.357 (Vorjahr: EUR 40.953.560). Aus der Bewertung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2024 besteht kein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag (Vorjahr: EUR 117.380).

* Dividende vor der in 2024 erfolgten Kaitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Ausgabe neuer Aktien

4. Rückstellungen

4.1. Rückstellungen für Pensionen

Die Aufwendungen/Erträge für Versorgungsleistungen setzen sich wie folgt zusammen und betreffen die Versorgungszusage an den Vorstandsvorsitzenden Herrn Andreas F.J. Obereder:

EUR 31.12.2024 31.12.2023
Zuführungen zur Pensionsrückstellung/ (Auflösung der Pensionsrückstellung) 23.662 -1.487.352
Zinsaufwand 37.180 111.256
Erträge aus dem Deckungsvermögen -493.600 -123.608
Erträge für Versorgungsleistungen -432.758 -1.499.704

Die Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 37.180 wurden mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von EUR 493.600 saldiert.

Der Verpflichtungsumfang lässt sich folgendermaßen auf den Bilanzansatz überleiten:

EUR 31.12.2024 31.12.2023
Verpflichtung 31.12. (Erfüllungsbetrag) 8.216.518 8.155.675
Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) 5.527.394 5.175.823
Pensionsrückstellung 31.12. 2.689.124 2.979.853

Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag saldiert.

Die Änderungen des Barwerts der Pensionsverpflichtung stellen sich wie folgt dar:

EUR 31.12.2024 31.12.2023
Verpflichtung zum 01.01. 8.155.675 9.531.771
Personalaufwand der Regelzuführung/ Ertrag aus Auflösung 23.663 -1.487.352
Zinsaufwand 37.180 111.256
Verpflichtung zum 31.12. 8.216.518 8.155.675

Der Verpflichtungswert zum 31.12.2024 wurde mit dem Rechnungszins für Altersvorsorgeverpflichtungen (durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre) ermittelt. Bei Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,96 Prozent würde sich zum 31.12.2024 ein Verpflichtungswert von EUR 8.134.413 ergeben. Der Unterschiedsbetrag von EUR -82.104 unterliegt keiner Ausschüttungssperre. Davon entfallen EUR -26.871 auf den inkongruenten Teil der Verpflichtung.

Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des verrechnungsfähigen Vermögens stellen sich wie folgt dar:

EUR 31.12.2024 31.12.2023
Zeitwert des Deckungsvermögens zum 01.01. 5.175.823 5.004.043
Zuführungen zum Deckungsvermögen 82.030 212.594
Zahlungen aus dem Deckungsvermögen -224.059 -164.422
Ertrag aus dem Deckungsvermögen 493.600 123.608
Zeitwert des Deckungsvermögens zum 31.12. 5.527.394 5.175.823

Die Bewertung des kongruenten Teils der Rückdeckungsversicherung erfolgte nach Maßgabe des Passivprimats unter Anwendung des Deckungskapitalverfahrens. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten.

4.2. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Beträgen zusammen:

EUR 31.12.2024 31.12.2023
Variable Vergütungen 12.469.001 12.205.131
Ausstehende Rechnungen 7.461.809 5.938.819
Sonstige Personalverpflichtungen 1.187.237 1.132.338
Urlaubsverpflichtungen 308.752 353.009
Gewährleistungen 152.341 220.937
Berufsgenossenschaft 15.468 10.853
Sonstige 284.479 417.653
Gesamt 21.879.087 20.278.740

5. Verbindlichkeiten

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von EUR 4.920.204 (Vorjahr: EUR 4.808.429) enthalten mit EUR 4.913.306 (Vorjahr: EUR 4.808.429) Vorauszahlungen auf langfristige Fertigungsaufträge.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.375.467 (Vorjahr: EUR 2.493.431) betreffen Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme gegenüber der ATOSS Aloud GmbH, München in Höhe von EUR 553.057 (Vorjahr: EUR 825.087) und Verbindlichkeiten aus Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen in Höhe von EUR 1.822.410 (Vorjahr: EUR 1.668.344).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben zum 31.12.2024, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

6. Kreditlinien

Es besteht bei der Hausbank eine nicht gesicherte Rahmenkreditlinie in Höhe von EUR 975.000 (Vorjahr: EUR 975.000), welche wahlweise für Avalkredit oder Kontokorrentkredit genutzt werden kann. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine Ausnutzung des Avalkredites in Höhe von EUR 286.577 (Vorjahr: EUR 535.577). Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

7. Rechnungsabgrenzungsposten

Die passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von EUR 420.488 (Vorjahr: EUR 769.518) enthält abgegrenzte Umsatzerlöse.

8. Latente Steuern

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und aktive latente Steuern in Höhe von EUR 1.649.794 (Vorjahr: EUR 1.354.167) (Steuersatz 32,38 Prozent) nicht aktiviert. Diese beruhen im Wesentlichen auf Bewertungsunterschieden zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei der passivierten Pensionsverpflichtung sowie bei personalbezogenen Verpflichtungen.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") Modellregelungen des Pillar Two (Global Anti-Base Erosion Proposal und Globe) zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Große multinationale Unternehmen im Anwendungsbereich der Regeln müssen ihren effektiven GloBE-Steuersatz für jede Steuerjurisdiktion, in der sie tätig sind, berechnen. In Höhe der Differenz zwischen ihrem GloBE-Effektivsteuersatz pro Jurisdiktion und dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent müssen sie eine Zusatzsteuer zahlen. Da der Konzernumsatz der ATOSS Software SE im Geschäftsjahr 2024 mit Mio. EUR 171 (IFRS) unter dem Schwellenwert von Mio. EUR 750 liegt, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Mindeststeuergesetzes nicht erreicht.

Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

9. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

EUR 2024 2023
Software 91.961.511 81.811.380
davon Lizenzen 8.837.644 13.441.067
davon Wartung 31.072.365 28.729.036
davon Cloud 52.051.502 39.641.277
Beratung 26.424.576 23.878.643
Hardware 3.967.593 4.070.486
Sonstige 3.734.550 3.573.023
Durch Tochterunternehmen vermittelte Umsätze 40.908.798 31.809.910
Gesamt 166.997.028 145.143.442
EUR 2024 2023
Deutschland 138.033.791 121.882.609
Österreich 12.362.264 9.400.689
Schweiz 7.188.502 5.975.502
Sonstiges Ausland 9.412.471 7.884.642
Gesamt 166.997.028 145.143.442

10. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 6.500.490 (Vorjahr: EUR 5.642.973) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 4.074.577 (Vorjahr: EUR 3.193.055) sowie Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten an die Tochtergesellschaft ATOSS Aloud GmbH in Höhe von EUR 667.392 (Vorjahr: EUR 576.441), Erträge aus geldwertem Vorteil für die Überlassung von (Firmen-) Pkw zur Privatnutzung in Höhe von EUR 842.123 (Vorjahr: EUR 829.251) sowie Erträge aus Währungskursdifferenzen in Höhe von EUR 132.001 (Vorjahr: EUR 379.781).

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 4.074.577 (Vorjahr: EUR 3.193.055)

11. Materialaufwand

Der Materialaufwand beträgt EUR 12.629.140 (Vorjahr: EUR 8.114.450) und setzt sich zusammen aus Aufwendungen für bezogene Waren in Höhe von EUR 2.934.981 (Vorjahr: 3.298.447) und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 9.694.159 (Vorjahr: EUR 4.816.003). Um eine bessere Vergleichbarkeit des Postens Materialaufwand mit dem Vorjahr zu gewährleisten, wurde der Vorjahresbetrag in Höhe von EUR 8.114.450 untergliedert in Aufwendungen für bezogene Waren in Höhe von EUR 3.298.447 und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 4.816.003.

12. Personalaufwand

Der Aufwand aus den im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms gewährten Zuschüssen zum Bruttolohn für den Erwerb von Stückaktien durch die Arbeitnehmer der ATOSS Software SE beläuft sich auf EUR 221.020 (Vorjahr: EUR 162.597). Der Gesamtaufwand aus anteilsbasierter Vergütung, der im Personalaufwand erfasst wurde, beträgt EUR 856.172 (Vorjahr: EUR 936.856).

13. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 47.994.193 (Vorjahr: EUR 44.204.394) sind im Wesentlichen Aufwendungen für Kostenerstattungen und Provisionen für Tochtergesellschaften in Höhe von EUR 30.857.922 (Vorjahr: EUR 27.281.396), Aufwendungen aus der Anmietung von Büroflächen (Miete, Nebenkosten, Gas, Strom, Wasser) in Höhe von EUR 2.909.506 (Vorjahr: EUR 3.081.770), Kfz- und Reisekosten in Höhe von EUR 2.974.172 (Vorjahr: EUR 2.873.083), Aufwendungen für Fremdarbeiten in Höhe von EUR 2.730.920 (Vorjahr: EUR 2.570.406), Wartungs- und Nutzungsgebühren in Höhe von EUR 2.803.191 (Vorjahr: EUR 1.914.670), Messe-, Werbe- und Repräsentationskosten in Höhe von EUR 1.908.002 (Vorjahr: EUR 1.378.371), Rechts- und Beratungskosten sowie Prüfungs-, Abschluss- und Buchführungskosten in Höhe von EUR 1.138.336 (Vorjahr: EUR 1.254.441) und Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen in Höhe von EUR 156.511 (Vorjahr: EUR 137.083) ausgewiesen.

14. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten im Jahr 2024 die Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft ATOSS Software S.R.L., Timisoara in Höhe von EUR 2.170.069 (Vorjahr: EUR 0). Im Vorjahr enthielten die Erträge aus Beteiligungen Gewinnausschüttungen folgender Tochterunternehmen: ATOSS Software Gesellschaft m.b.H., Wien (EUR 935.671), ATOSS CSD Software GmbH, Cham (EUR 3.152.946) und ATOSS Software AG, Zürich (EUR 1.027.327).

15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von EUR 2.912.913 (Vorjahr: EUR 1.148.656) enthalten im Wesentlichen Erträge aus Festgeldanlagen bei Banken in Höhe von EUR 2.305.230 (Vorjahr: EUR 716.264), Zinserträge im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 456.420 (Vorjahr: EUR 12.352) sowie Ausschüttungen aus der Anlage liquider Mittel in einen Investmentfonds in Höhe von EUR 88.913 (Vorjahr: EUR 88.913).

16. Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von EUR 553.057 (Vorjahr: EUR 825.087) betreffen den Verlustausgleich der ATOSS Aloud GmbH in Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags.

17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von EUR 20.377.328 (Vorjahr: EUR 15.884.144) beziehen sich mit EUR 20.234.327 auf das Geschäftsjahr 2024. Die Steuernachzahlungen für Vorjahre belaufen sich netto auf EUR 143.000 (Vorjahr: EUR 58.419).

Sonstige Angaben

18. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2024 ergeben sich die nachfolgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen auf Basis der Mindestvertragslaufzeiten:

EUR Verpflichtung
2025 2026 bis 2029 Nach 2029
Mieten für Gebäudeflächen 2.107.281 3.096.393 0
Sonstige Miet- und Leasingzahlungen 969.148 903.543 0
Gesamt 3.076.429 3.999.936 0

Die finanziellen Verpflichtungen aus sonstigen Miet- und Leasingzahlungen beziehen sich auf Fahrzeuge, Mobilfunk- und Festnetznutzung, Cloudgebühren aus Softwarenutzung und sonstige Büro- und Geschäftsausstattung. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen liegen nicht vor.

19. Haftungsverhältnisse

Die ATOSS Software SE hat am 8.10.2024 gegenüber ihrer Tochtergesellschaft ATOSS CSD Software GmbH, Cham, eine Patronatserklärung abgegeben. Danach verpflichtet sich die ATOSS Software SE im Innenverhältnis gegenüber der ATOSS CSD Software GmbH in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB, in der Weise finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, dass die ATOSS CSD Software GmbH stets in der Lage ist, diesen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der ATOSS CSD Software GmbH nicht gerechnet. Diese Einstandsverpflichtung ist gültig bis zum 31.12.2025

20. Arbeitnehmer

Zum 31.12.2024 bestanden 432 Beschäftigungsverhältnisse (Vorjahr: 425). Im Jahresdurchschnitt waren es 415 Beschäftigungsverhältnisse (Vorjahr: 410).

Die Arbeitnehmerzahlen entwickelte sich im Durchschnitt wie folgt:

2024 2023
Vertrieb und Marketing 107 119
Beratung 102 97
Entwicklung 113 107
Verwaltung 93 87
Arbeitnehmer gesamt 415 410
Zuzüglich Vorstände 3 4
418 414

21. Aufsichtsrat

Mit Wirkung ab dem 23.10.2024 wurde Herr Christian Osterland, Principal General Atlantic DACH GmbH, auf Weisung von General Atlantic für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der ATOSS Software SE beschließt, an die Stelle des bisher entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Jörn Nikolay, in den Aufsichtsrat entsandt.

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Moritz Zimmermann: Master of Science in Betriebswirtschaftslehre Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied, München General Partner bei 42 CAP Manager GmbH, München
Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau: Diplom-Kaufmann Stellvertretender Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V., München
Klaus Bauer Betriebswirt Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Beiratsmitglied, Nürnberg
Jörn Nikolay (bis 22.10.2024) Diplom-Kaufmann Aufsichtsratsmitglied, München
Christian Osterland (seit 23.10.2024) * Bachelor of Science in Management and Mechanical Engineering Aufsichtsratsmitglied, München

* Entsendung in den Aufsichtsrat der ATOSS S

Die Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen im Geschäftsjahr 2024 weitere Aufsichtsratsmandate bei folgenden Unternehmen wahr:

Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau Europäischer Wirtschaftssenat e.V., München (Aufsichtsratsvorsitzender)
Klaus Bauer Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (bis 30.06.2024) Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (bis 30.06.2024)
Christian Osterland NCG - NUCOM GROUP SE, Unterföhring (Aufsichtsratsmitglied) Staffbase SE, Chemnitz (Aufsichtsratsmitglied) SMG Swiss Marketplace Group AG, Zürich, Schweiz (Verwaltungsratmitglied)

Herr Moritz Zimmermann nahm im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate oder Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien wahr.

22. Vorstand

Andreas F.J. Obereder, Unternehmer, Grünwald Vorstandsvorsitzender (CEO) Sales & Marketing, Human Resources, Process Consulting
Christof Leiber, Jurist, München Vorstand (CFO) Finance, Investor Relations, Legal und Administration, M&A
Pritim Kumar Krishnamoorthy, Executive MBA, München Vorstand (CTO) Innovation & Development, Consulting Services & Support

Zum 31.03.2024 endete der Vorstandsvertrag von Herrn Dirk Häußermann, der seit April 2021 die Bereiche Internationalisierung und Marketing als Co-CEO bei der ATOSS Software SE verantwortete.

23. Angaben zu den Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Gesamtvergütung des Vorstands der ATOSS Software SE belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 2.320.035 (Vorjahr: EUR 2.742.568) und umfasst alle erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen sowie anteilsbasierten Vergütungsbestandteile.

Hinsichtlich der in 2024 angefallenen Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Vorstandsvorsitzenden verweisen wir auf Punkt 4.

Zum 31.12.2024 bestehen kurzfristige Rückstellungen für noch nicht ausbezahlte variable Vergütung gegenüber Vorstandsmitgliedern in Höhe von EUR 755.812 (Vorjahr: EUR 270.750).

Die ATOSS Software SE hat den beiden Vorständen Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy und Herrn Christof Leiber in 2021 zusätzlich eine anteilsbasierte Vergütung gewährt, die in bar ausgeglichen wird. Zu diesem Zwecke hat sie beiden Vorständen mit Vertragsbeginn der Vereinbarung virtuelle Aktienoptionen im Gegenwert von jeweils EUR 1.000.000 basierend auf dem durchschnittlichen Preis einer Aktie der ATOSS Software SE zum Zeitpunkt der Xetra Schlussauktion während der drei Monate vor Vertragsbeginn der Vereinbarung gewährt. Somit wurden 11.570 * (jeweils 5.785 * je Vorstandsmitglied) virtuelle Aktienoptionen an beide Vorstände gewährt. Die virtuellen Aktienoptionen werden lediglich virtuell zugeteilt. Eine dingliche Übertragung findet nicht statt. Die an Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy in 2021 gewährte anteilsbasierte Vergütung ist dabei als Änderung einer bereits in 2020 an ihn gewährten anteilsbasierten Vergütung zu klassifizieren. Die beizulegenden Zeitwerte der an Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy und Herrn Christof Leiber gewährten anteilsbasierten Vergütungen betrugen zum Zeitpunkt ihrer Gewährung in 2021 EUR 1.937.296 (jeweils EUR 968.648 je Vorstandsmitglied).

* Aktienanzahl vor der in 2024 erfolgten Kaitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Ausgabe neuer Aktien

Die virtuellen Aktienoptionen unterliegen bei beiden Vorständen einem 5-jährigen Erdienungszeitraum (vesting period), wobei die erste Tranche der virtuellen Aktienoptionen (10 Prozent) nach einem Erdienungszeitraum von 24 Monaten, die zweite Tranche (20 Prozent) nach einem Erdienungszeitraum von 48 Monaten und die dritte Tranche (verbleibende 70 Prozent) nach einem Erdienungszeitraum von 60 Monaten nach Optionsgewährung unverfallbar werden. Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit der drei Tranchen beläuft sich damit zum 31.12.2024 auf 14 Monate (Vorjahr: 25 Monate).

In der Berichtsperiode wurden virtuelle Aktienoptionen weder ausgeübt noch sind diese verfallen. Zum 31.12.2024 beträgt der Buchwert der Rückstellung aus den virtuellen Aktienoptionen für beide Vorstände EUR 2.141.462 (Vorjahr: EUR 1.554.166). Der in der Berichtsperiode erfasste Aufwand aus anteilsbasierter Vergütung beläuft sich für beide Vorstände auf EUR 587.296 (Vorjahr: EUR 909.298).

Leistungen von Dritten

Der zum 01.04.2021 zum Co-CEO der Gesellschaft bestellte und mit Wirkung zum 31.03.2024 aus dem Unternehmen ausgeschiedene ehemalige Vorstand Herr Dirk Häußermann hat neben seiner vereinbarten Vorstandsvergütung durch die Gesellschaft über die AOB Invest GmbH, Grünwald, Deutschland (ehemals oberstes Mutterunternehmen der ATOSS Software SE, München) im Rahmen seiner Tätigkeit als ehemaliger Vorstand der Gesellschaft eine weitere variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von virtuellen Aktienoptionen (Phantom Stock Options) an der ATOSS Software SE erhalten. Zu diesem Zweck wurde zwischen der AOB Invest GmbH und Herrn Dirk Häußermann ein Vertrag über die Gewährung eines Long Term Incentives geschlossen. Die Vereinbarung berechtigte Herrn Dirk Häußermann unmittelbar zu dem Gewinn, den er nach Ausübung von Aktienoptionen im Falle der Veräußerung seiner Aktien erzielt hätte (nach Abzug des Ausgangswerts sowie von etwaigen Steuern und/oder Abgaben). Gemäß der getroffenen Vereinbarung hatte die AOB Invest GmbH Herrn Dirk Häußermann 42.000 Phantom Stock Options zu einem festen Basispreis von EUR 130 pro Aktie gewährt. Die Phantom Stock Options unterlagen einem 5jährigen Vesting, in welchem die Verfügbarkeit über den jeweiligen Auszahlungsbetrag zeitlich gestaffelt geregelt war. Über den vollständigen Auszahlungsbetrag hätte Herr Dirk Häußermann erst nach Ablauf einer 5-jährigen Sperrfrist (Vesting-Period) verfügen können. Infolge des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Dirk Häußermann vor Ablauf der mit der AOB Invest GmbH, Grünwald, vereinbarten Sperrfrist sind Teilansprüche in Höhe von 60 Prozent (25.200 virtuelle Aktienoptionen) verfallen.

Infolge des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Dirk Häußermann vor Ablauf der mit der AOB Invest GmbH, Grünwald, vereinbarten Sperrfrist sind Teilansprüche in Höhe von 60 Prozent (25.200 virtuelle Aktienoptionen) verfallen. Die 40 Prozent der nach Ablauf der ersten und zweiten Vestingperiode unverfallbaren Phantom Stock Options (16.800 virtuelle Aktienoptionen) wurden zum 31.03.2024 von Herrn Dirk Häußermann ausgeübt.

Die erste Vesting-Periode endete nach Ablauf von 24 Monaten mit Zuteilung von 20 Prozent der gewährten Phantom Stock Options, die zweite Vesting-Periode nach Ablauf von 36 Monaten mit Zuteilung von weiteren 20 Prozent der gewährten Phantom Stock Options, die dritte Vesting-Periode wäre nach Ablauf von 48 Monaten mit Zuteilung von weiteren 30 Prozent der gewährten Phantom Stock Options und die vierte Vesting-Periode wäre nach Ablauf von 60 Monaten mit Zuteilung der letzten 30 Prozent der gewährten Phantom Stock Options geendet. Die Ausübung der Phantom Stock Options konnte insbesondere nach Beendigung des Vorstandsdienstvertrags oder nach fünfjähriger Tätigkeit für die ATOSS Software SE als Vorstandsmitglied erfolgen. Phantom Stock Options konnten bei Vorliegen eines Exit Events ausgeübt werden, sofern die Mindeststeigerung des Aktienkurses der ATOSS im Ausübungszeitpunkt mindestens 30 Prozent gegenüber dem festen Basispreis von EUR 130 betrugen hätten (Erfolgshürde). Die Auszahlung aus der aktienbasierten Vergütungskomponente wurde dabei nach folgender Formel ermittelt und war auf einen maximalen Betrag von EUR 200 pro Phantom Stock Option begrenzt: Anzahl der gevesteten Phantom Stock Options x Durchschnittswert = Auszuzahlender Betrag. Der Durchschnittswert war dabei definiert als durchschnittliche Preis einer Aktie in der Periode von drei Monaten vor dem Exit Event minus EUR 130. Der beizulegende Zeitwert der gewährten anteilsbasierten Vergütungen betrug zum Zeitpunkt ihrer Gewährung EUR 1.636.206. Die Phantom Stock Options sind keine Bezüge i.S.d. § 285 Nr. 9 HGB und der beizulegende Zeitwert wurde daher nicht in die Gesamtbezüge miteinbezogen.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats der ATOSS Software SE belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 162.500 (Vorjahr: EUR 146.260) und umfasst die satzungsgemäße Vergütung sowie alle Sitzungsgelder.

Für Beratungstätigkeiten durch den Aufsichtsrat, die über die Aufsichtsratstätigkeit hinausgehen, fielen im Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr keine Aufwendungen an.

24. Anteilsbasierte Vergütung

Die ATOSS Software SE hat neben den unter Punkt 23. aufgeführten beiden Vorstandsmitgliedern auch weiteren einzelnen Mitarbeitern in 2021 und 2024 eine anteilsbasierte Vergütung gewährt, die in bar ausgeglichen wird. Zu diesem Zwecke hat sie den begünstigten Mitarbeitern mit Vertragsbeginn der jeweiligen Vereinbarung virtuelle Aktien im Gegenwert von insgesamt EUR 7.400.000 basierend auf dem durchschnittlichen Preis einer Aktie der ATOSS Software SE zum Zeitpunkt der Xetra Schlussauktion während der drei Monate vor Vertragsbeginn der Vereinbarung gewährt. Somit wurden insgesamt 59.209 Aktienoptionen gewährt. Die Aktienoptionen werden lediglich virtuell zugeteilt. Eine dingliche Übertragung findet nicht statt.

Die virtuellen Aktien unterliegen bei allen Mitarbeitern einem Erdienungszeitraum (vesting period) zwischen 56 und 60 Monaten, wobei die erste Tranche der Aktienoptionen nach einem Erdienungszeitraum von 20 bis 24 Monaten, die zweite Tranche nach einem Erdienungszeitraum von 44 bis 48 Monaten und die dritte Tranche nach einem Erdienungszeitraum von 56-60 Monaten nach Optionsgewährung ausgeübt werden kann. Für eine weitere in 2024 gewährte anteilsbasierte Vergütung wurden bei einem Erdienungszeitraum von 60 Monaten folgende Tranchen festgelegt: 37 Prozent nach Ablauf von 24 Monaten, 18 Prozent nach Ablauf von 36 Monaten, 22,5 Prozent nach Ablauf von 48 Monaten, 22,5 Prozent nach Ablauf von 60 Monaten nach Vertragsbeginn. Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit der bis zu vier (Vorjahr: drei) Tranchen beläuft sich zum 31.12.2024 auf 42 Monate (Vorjahr: 25 Monate).

In der Berichtsperiode wurden drei Aktienoptionen ausgeübt. Aktienoptionen in Höhe von EUR 100.374 sind im Jahr 2024 verfallen. Zum 31.12.2024 beträgt der Buchwert der Rückstellung aus den Aktienoptionen EUR 331.129 (Vorjahr: EUR 175.781). Der in der Berichtsperiode erfasste Aufwand aus anteilsbasierter Vergütung beläuft sich auf insgesamt EUR 268.875 (Vorjahr: EUR 27.558).

25. Aktienbestände der Organmitglieder

Zum jeweiligen Bilanzstichtag halten die Organmitglieder folgende Aktienbestände in ATOSS-Aktien:

31.12.2024 31.12.2023 *
Moritz Zimmermann 21.856 10.928
Andreas F.J. Obereder 3.434.907 2.385.943
Pritim Kumar Krishnamoorthy 2.280 1.140
Dirk Häußermann (zum 31.03.2024 ausgeschieden) 0 3.400

Der Aktionär, Andreas F.J. Obereder, Grünwald, hält über die AOB Invest GmbH, Grünwald, an der er 100 Prozent der Geschäftsanteile hält, nach seinem Verkauf am 10. sowie 11. September 2024 von 1.336.979 Aktien an die General Atlantic Chronos GmbH, München, mit 3.434.907 Aktien zum 31. Dezember 2024 einen Anteil von 21,59467 Prozent an der ATOSS Software SE.

* Aktienanzahl vor der in 2024 erfolgten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Ausgabe neuer Aktien

26. Angaben zum Anteilsbesitz

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 Prozent der Geschäftsanteile:

Gesellschaft Anteil am gezeichneten Kapital
in %
Eigenkapital in EUR zum 31.12.2023 Ergebnis in EUR in 2023
ATOSS Software Gesellschaft m.b.H., Wien 100 760.800 724.464
ATOSS Software AG, Zürich * 100 644.986 479.408
ATOSS CSD Software GmbH, Cham 100 959.157 859.456
ATOSS Software S.R.L., Timisoara * 100 2.700.298 656.797
ATOSS North America, Inc., West Hollywood * 100 -1.860 -2.638
ATOSS Aloud GmbH, München ** 93 -1.557.329 0

* Die Jahresabschlüsse wurden entsprechend den nationalen Vorschriften erstellt und in EUR umgerechnet.
** Zwischen der ATOSS Software SE und der ATOSS Aloud GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag

Der Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen wird von der ATOSS Software SE aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Voraussetzungen des § 315e HGB für eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Handelsrecht sind erfüllt.

27. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die AOB Invest GmbH, die vom Gründer und Vorstandsvorsitzenden der ATOSS Software SE, Andreas F. J. Obereder, Grünwald, kontrolliert wird, hat mit Wirkung zum 10. September 2024 3,41 Prozent ihrer Anteile (541.667 Aktien) an der ATOSS Software SE im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu einem Preis von EUR 65.000.040 verkauft. Weitere 5,00 Prozent ihrer Anteile (795.312 Aktien) an der ATOSS Software SE wurden mit Wirkung zum 11. September 2024 im Rahmen des bestehenden Settlement Agreement bei gleichzeitigem Verzicht auf die bestehenden Call- und Put Optionen zu einem Preis von EUR 56.376.508 an den Finanzinvestor General Atlantic verkauft. Nach der Veräußerung hält die AOB Invest GmbH an der ATOSS Software SE einen Anteil von 21,594670 Prozent (Vorjahr: 30,000028 Prozent). Die AOB Invest GmbH und General Atlantic halten sich auch weiterhin an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern.

Des Weiteren besteht zwischen der OF Grundbesitzverwaltungs-GmbH, Grünwald - eine vom Vorstandsvorsitzenden indirekt beherrschte Gesellschaft - und der ATOSS Software SE ein Untermietvertrag. Der Wert der zu marktüblichen Konditionen erfassten Mieterträge beläuft sich auf EUR 47.038 (Vorjahr: EUR 11.759).

Die Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden erbringt Dienstleistungen an die Gesellschaft. In 2024 betrug der Wert der zu marktüblichen Konditionen erbrachten Dienstleistungen EUR 4.154 (Vorjahr: EUR 7.378). Darüber hinaus besteht mit der Tochter des Vorstandsvorsitzenden ein zu marktüblichen Konditionen geschlossenes Beschäftigungsverhältnis. Hierfür sind der Gesellschaft in 2024 Personalaufwendungen in Höhe von EUR 9.074 (Vorjahr: EUR 132.029) entstanden. Gegenüber der Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden bestehen zum 31.12.2024 eine kurzfristige Rückstellung für ausstehende Rechnungen EUR 4.154 (Vorjahr: EUR 0). Gegenüber der Tochter des Vorstandsvorsitzenden bestehen kurzfristige Rückstellungen für noch nicht ausbezahlte variable Vergütung in Höhe von EUR 550 (Vorjahr: EUR 23.272).

Die nahen Familienangehörigen des Vorstandsvorsitzenden wiesen zum 31.12.2024 folgende Aktienbestände aus: Ursula Obereder: 55.452 Aktien (Vorjahr: 27.726 Aktien *) ; Christopher Obereder: 77.200 Aktien (Vorjahr: 38.600 Aktien *) ; Nicola Obereder: 55.344 Aktien (Vorjahr: 27.672 Aktien *).

* Aktienanzahl vor der in 2024 erfolgten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Ausgabe neuer Aktien

Mit Ausnahme des zwischen der Gesellschaft und Herrn Andreas F.J. Obereder bestehenden Vorstandsvertrages, des zwischen der Gesellschaft und einer von Herrn Andreas F.J. Obereder indirekt beherrschten Gesellschaft geschlossenen Untermietvertrages sowie dem zwischen der AOB Invest GmbH und Herrn Dirk Häußermann abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich der Gewährung eines long term incentives im Rahmen seiner Tätigkeit als ehemaliger Co-CEO für die ATOSS Software SE haben bei unserer Gesellschaft bzw. bei den Organen der Gesellschaft in Beziehung zur AOB Invest GmbH und zu Herrn Andreas F.J. Obereder, oder einem mit der AOB Invest GmbH oder Herrn Andreas F.J. Obereder verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr keine berichtspflichtigen Vorgänge vorgelegen. Der Vorstandsvertrag benachteiligt die Gesellschaft nicht.

Für ein zu marktüblichen Konditionen geschlossenes kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Sohn des Vorstands Christof Leiber sind Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.223 (Vorjahr: EUR 0) entstanden.

Weitere berichtspflichtige Geschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder deren Angehörigen, die über die unter Punkt 23 (Aufsichtsrat) und unter Punkt 4. (Pensionsrückstellungen) genannten Vorgänge bzw. über das bestehende Beschäftigungsverhältnis hinausgehen, fanden im Berichtsjahr 2024, wie auch im Vorjahr, nicht statt.

28. Honorare für Abschlussprüfer

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17a HGB für die Abschlussprüfung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, oder mit ihr verbundene Unternehmen wurde wie folgt als Aufwand erfasst:

EUR 2024 2023
Abschlussprüfungsleistungen 263.075 199.983
Andere Bestätigungsleistungen 158.990 44.805
422.065 244.788

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen bezog sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und Einzelabschlusses der ATOSS Software SE inkl. der Prüfung der ESEF-Unterlagen und der formellen Prüfung des Vergütungsberichts. Die anderen Bestätigungsleistungen betrafen die Prüfung des KonzernNachhaltigkeitsberichts sowie die Kapitaldeckungsprüfung im Rahmen des Formwechsels der ATOSS Software AG in die neue Rechtsform SE.

Weitere Vergütungen nach § 285 Nr. 17 HGB wurden an den Abschlussprüfer nicht geleistet.

29. Mitteilungspflichtige Beteiligungen

Der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2024 folgende Mitteilungen über Beteiligungsveränderungen gemäß §§ 33 ff. WpHG zugegangen:

Am 10.09.2024 wurde der Stimmrechtsanteil von 30 Prozent am Grundkapital der ATOSS Software SE durch den Aktienverkauf der AOB Invest GmbH, München unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 26,59 Prozent.

Am 11.09.2024 wurde der Stimmrechtsanteil von 25 Prozent am Grundkapital der ATOSS Software SE durch den Aktienverkauf der AOB Invest GmbH, München unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 21,59 Prozent.

Am 11.09.2024 wurde der Stimmrechtsanteil von 20 Prozent am Grundkapital der ATOSS Software SE durch den Aktienkauf der General Atlantic Chronos GmbH, München, überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 21,59 Prozent. Weitere Details hierzu in nachfolgender Textziffer 27

Seit dem 11.09.2024 hält die AOB Invest GmbH, Grünwald, einen Stimmrechtsanteil von 21,594670 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft und die General Atlantic Chronos GmbH, München, einen Stimmrechtsanteil von 21,594620 Prozent.

Die tatsächliche Anzahl der Stimmrechte kann durch zwischenzeitlichen, nicht meldepflichtigen oder nicht gemeldeten Handel von der aufgeführten Anzahl abweichen.

30. Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der ATOSS Software SE nahmen am 28.11.2024 zum Deutschen Corporate Governance-Kodex Stellung. Der vollständige Wortlaut der Erklärung nach § 161 AktG befindet sich im Internet unter https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat geben jährlich eine Erklärung zur Einhaltung des Deutschen Corporate Governance-Kodex und der darin enthaltenen Empfehlungen ab.

31. Vorschlag für Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 49.785.357 für eine Ausschüttung in Höhe von EUR 2,13 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Bei Annahme dieses Vorschlages zur Verwendung des Bilanzgewinns durch die Hauptversammlung ergibt sich auf das zum 31.12.2024 dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 15.906.272,00 eine Dividendensumme von EUR 33.880.359,36 und ein Gewinnvortrag von EUR 15.904.997,50.

32. Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, mit Auswirkung auf den Bilanzstichtag, lagen nicht vor.

 

München, 25.02.2025

Der Vorstand

Andreas F.J. Obereder, CEO

Pritim Kumar Krishnamoorthy, CTO

Christof Leiber, CFO

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2024
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2024
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 870.292 0 0 0 870.292
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.138.011 0 0 0 2.138.011
2. Technische Anlagen und Maschinen 54.288 0 0 0 54.288
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.125.097 685.429 121.300 -3.250 6.928.576
4. Geleistete Anzahlungen 121.300 0 -121.300 0 0
III. Finanzanlagen 8.438.696 685.429 0 -3.250 9.120.876
Anteile an verbundenen Unternehmen 180.909 0 0 0 180.909
Anlagevermögen, gesamt 9.489.897 685.429 0 -3.250 10.172.077
Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2024
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2024
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 639.396 63.799 0 703.195
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 814.784 57.949 0 872.733
2. Technische Anlagen und Maschinen 26.013 4.528 0 30.541
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.464.461 859.763 -3.141 4.321.083
4. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0
III. Finanzanlagen 4.305.258 922.240 -3.141 5.224.357
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
Anlagevermögen, gesamt 4.944.654 986.039 -3.141 5.927.552
Nettobuchwerte
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 167.097 230.896
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.265.278 1.323.227
2. Technische Anlagen und Maschinen 23.747 28.275
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.607.493 2.660.636
4. Geleistete Anzahlungen 0 121.300
III. Finanzanlagen 3.896.518 4.133.438
Anteile an verbundenen Unternehmen 180.909 180.909
Anlagevermögen, gesamt 4.244.525 4.545.243

Versicherung des vertretungsberechtigten Organs

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Jahresabschlusses so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

München, den 25.02.2025

Der Vorstand

Andreas F.J. Obereder, CEO

Pritim Kumar Krishnamoorthy, CTO

Christof Leiber, CFO

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ATOSS Software SE (vormals ATOSS Software AG), München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ATOSS Software SE (vormals ATOSS Software AG), München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ATOSS Software SE (vormals ATOSS Software AG), der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Realisierung von Umsatzerlösen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

[1] Realisierung von Umsatzerlösen

(1) Die ATOSS Software SE (vormals ATOSS Software AG) hat im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 166.997 aus unterschiedlichen Leistungsangeboten erzielt. Hierzu zählen insbesondere die Erbringung von Softwaredienstleistungen, der Verkauf von Software-Lizenzen sowie die Erbringung von Service- und Wartungsleistungen sowie die Abwicklung langfristiger Fertigungsaufträge im Bereich von Workforce-Management-Systemen. Gemäß den handelsrechtlichen Regelungen sind Gewinne nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Daher werden Umsatzerlöse bei Softwareverkäufen mit Übertragung der Lizenz an den Kunden oder den Wiederverkäufer und bei Wartungs- sowie Dienstleistungsverträgen gemäß der Leistungserbringung sowie bei langfristigen Fertigungsaufträgen mit der Abnahme erfasst. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Leistungsangebote und der damit verbundenen Komplexität der Umsatzrealisierung in Bezug auf die zeitliche sowie betragsmäßige Erfassung von Umsatzerlösen war die Realisierung von Umsatzerlösen von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft im Hinblick auf die vollständige und richtige Erfassung und Realisierung der Umsatzerlöse einschließlich der zum Einsatz kommenden IT-Systeme gewürdigt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Stetigkeit der angewandten Verfahren zur Erfassung der Umsatzerlöse nachvollzogen. Darauf aufbauend haben wir zur Prüfung der Umsatzerlöse unter anderem Einzeltransaktionen mit Kunden stichprobenhaft ausgewählt und zugrundeliegende Nachweise (wie z.B. Bestellungen, Liefernachweise, Rechnungen und Zahlungsnachweise) eingesehen und gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen haben sich darüber hinaus auf die Durchsicht wesentlicher Verträge, das Einholen von Transaktionsbestätigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und weiterer Nachweise zur jeweiligen Erfüllung von im Vertrag identifizierten Leistungsverpflichtungen erstreckt. Damit einhergehend haben wir die vollständige Erfassung der Umsatzerlöse unter anderem mittels analytischer Prüfungshandlungen beurteilt. Wir haben zudem die sachgerechte Periodenzuordnung bzw. -abgrenzung der Umsatzerlöse nachvollzogen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für die Realisierung der Umsatzerlöse hinreichend dokumentiert und begründet sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und Leistungen sowie im Abschnitt Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung: 9. Umsatzerlöse enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die in Abschnitt "5. Konzern-Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB

den Abschnitt "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems" des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei ATOSS Software_SE_JA+LB_ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. April 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der ATOSS Software SE (vormals ATOSS Software AG), München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Petra Hälsig.

 

München, den 25. Februar 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Holger Graßnick, Wirtschaftsprüfer

Petra Hälsig, Wirtschaftsprüfer

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