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Avacon AG AG

Helmstedt ·HRB 100769 Braunschweig
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Structured data

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Overview

Legal form
AG
Address
Schillerstr. 3
38350 Helmstedt
Commercial register
HRB 100769, Braunschweig
Industry
Wärme- und Kältehandel
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Purpose
Die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Förderung, Gewinnung, Speicherung, Fortleitung und Verteilung von elektrischer Energie, Gas, Wasserstoff, Wasser, Dampf und Wärme, zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie von Entsorgungsanlagen; der An- und Verkauf von elektrischer Energie, Gas, Wasserstoff und Wasser sowie Dampf und Wärme; die Betätigung auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und der Telekommunikation; die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den vorgenannten und in damit zusammenhängenden Geschäftsfeldern; die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die mit der Betätigung auf den vorgenannten Geschäftsfeldern zusammenhängen oder geeignet sind, diese zu fördern.

Financials

Revenue 2024
14,25 Mio. €
Total assets 2024
2,49 Mrd. €
Net income 2024
219,62 Mio. €
18 previous years · values unlocked with an API key Get API key →

Balance sheet

2024
Assets 2,49 Mrd
  • Fixed Assets 90,2 % 2,25 Mrd
  • Current Assets 9,8 % 244,22 Mio
  • Active Balancing Item from Asset Offset 0,0 % 717,0 k
Liabilities and Equity 2,49 Mrd
  • Equity 57,7 % 1,44 Mrd
  • Liabilities 39,8 % 991,34 Mio
  • Provisions 2,5 % 61,34 Mio
  • Investitionszuschüsse 0,0 % 48,0 k
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Balance sheet data available for 14 earlier fiscal years.

Profit & loss

2024
Income 1,11 Mrd
  • Result before taxes 23,7 % 262,19 Mio
  • Result after taxes 19,8 % 219,62 Mio
  • Annual net profit/loss 19,8 % 219,62 Mio
  • Balance sheet profit/loss 10,1 % 111,45 Mio
  • Einstellungen in Gewinnrücklagen 9,8 % 109,00 Mio
  • in andere Gewinnrücklagen 9,8 % 109,00 Mio
  • Income and profit taxes 3,8 % 42,57 Mio
  • Revenue 1,3 % 14,25 Mio
  • Personnel expenses 0,7 % 8,30 Mio
  • Other operating expenses 0,7 % 7,56 Mio
  • Other operating income 0,2 % 1,83 Mio
  • Material expenses 0,1 % 1,26 Mio
  • Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,1 % 825,0 k
  • Depreciation 0,0 % 66,0 k
  • Finanzergebnis 263,30 Mio
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P&L data available for 18 earlier fiscal years.

Authorized representatives

  • Matthias Boxberger since 2024 Board Chair
  • Marit Müller since 2022 Board Member
  • Rainer Schmittdiel since 2022 Board Member
  • Annett Juhnke since 2017 Procura
  • Annika Lips since 2025 Procura
  • Axel Janeczko since 2025 Procura
  • Benedikt von Reden since 2022 Procura
  • Christoph Massing since 2006 Procura
  • Doris Leicht since 2024 Procura
  • Jan Schymassek since 2024 Procura
  • Janika Hartmann since 2025 Procura
  • Kai Richter since 2023 Procura
  • Michael Stuckmann since 2020 Procura
  • Rena Hinze since 2017 Procura
  • Tobias Harburg since 2026 Procura
  • Özbay Özcan since 2024 Procura
30 former representatives · viewable with an API key Get API key →

Ownership & holdings

History

  1. 2026
  2. 16.02.
    Member entry
    Tobias Harburg · Procura
  3. 2025
  4. 16.12.
    Member entry
    Axel Janeczko · Procura
  5. 16.12.
    Member entry
    Janika Hartmann · Procura
  6. 19.11.
    Exit of position
    Gabriele Hannibal · Procura
  7. 19.11.
    Exit of position
    Alexander Maier · Procura
  8. 04.08.
    Exit of position
    Daniel Plötz · Procura
  9. 04.06.
    Member entry
    Annika Lips · Procura
  10. 10.01.
    Exit of position
    Daniela Middendorf · Procura
215 more entries Get API key →
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Raw data & documents

Original filings, full-text markdown and PDFs — full content via the API.

Annual statements (full text)

Published reports as markdown — including management report, balance sheet, P&L and appendix.

  • 2024 Jahresabschluss
  • 2024 Jahresabschluss
  • 2023 Jahresabschluss
  • 2022 Jahresabschluss
  • 2021 Jahresabschluss
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Jahresabschluss 2024

Published September 29, 2025 · Source: Bundesanzeiger

Avacon AG

Helmstedt

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Inhaltsverzeichnis

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1. Avacon - Auf einen Blick

1.2. Geschäftstätigkeit

1.3. Beteiligungen

1.4. Technologie und Innovation

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen

2.3. Energiepreisentwicklung

2.4. Geschäftsverlauf

2.5. Ertragslage

2.6. Finanzlage

2.7. Vermögenslage

2.8. Finanzielle Leistungsindikatoren

3. Mitarbeiter

4. Prognosebericht

4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

4.2. Geschäftsentwicklung

5. Risiken- und Chancenbericht

6. Erklärung zur Unternehmensführung

7. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. 22

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1. Avacon - Auf einen Blick

Wesentliche Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung

In Mio. € 2024 2023
Umsatzerlöse 14,3 13,2
Beteiligungsergebnis 279,5 342,4
Jahresüberschuss 219,6 239,7

Wesentliche Kennzahlen der Bilanz

In Mio. € 2024 2023
Investitionen 833,0 243,3
Anlagevermögen 2.246,3 1.940,9
Umlaufvermögen 244,2 430,7
Eigenkapital 1.438,5 1.349,8
Bilanzsumme 2.491,2 2.374,6

Beteiligungen

Beteiligungen (Stichtag 31. Dezember) 2024 2023
Anzahl wesentliche Mehrheitsbeteiligungen 9 9
Anzahl übrige kommunale und regionale Energieversorger 11 11
Anzahl Netzkooperationsgesellschaften 18 17
Anzahl Servicedienstleister 3 3
Anzahl übrige Beteiligungen 17 16
Anzahl Beteiligungen insgesamt 58 56

Mitarbeiter

Mitarbeiter (Stichtag 31. Dezember) 2024 2023
Mitarbeiter (ohne Azubis, Praktikanten etc.) 43 36

1.2. Geschäftstätigkeit

Die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt (im Folgenden „Avacon“ genannt) fungiert als Muttergesellschaft der Avacon-Gruppe (Mehrheitsbeteiligungen) und nimmt übergreifende Konzernfunktionen wahr. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Finanzierung der gesamten Avacon-Gruppe. Die Unternehmensschwerpunkte von Avacon liegen zum einen im Beteiligungsmanagement, zum anderen erbringt Avacon Dienstleistungen für die Avacon Netz GmbH und weitere Beteiligungsgesellschaften. Über den Webshop bietet Avacon seinen Kunden Lösungen für Energie, Wasser und E-Mobilität. Darüber hinaus verfügen die Tochterunternehmen und Beteiligungen von Avacon über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in den Geschäftsfeldern Strom, Gas, Wasser, Wärme/ Kälte, Erneuerbare Energien und Telekommunikation.

Derzeit arbeiten 43 Mitarbeiter für Avacon in Helmstedt. Avacon gehört mehrheitlich zum E.ON-Konzern (61,4 %), ist jedoch stark regional geprägt. Dies zeigt sich einerseits am Aktionärskreis mit rund 80 kommunalen Aktionären, die 38,6 % der Anteile an Avacon halten, andererseits an den zahlreichen Mehr- und Minderheitsbeteiligungen mit Sitz in der Region.

Die strategische Positionierung von Avacon setzt den Fokus auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Aus Sicht des Vorstands bestätigen die aktuellen Krisen langfristig die Richtigkeit dieser strategischen Ausrichtung. In den nächsten Jahren wird die Avacon- Gruppe durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energienetze sowie durch die Umsetzung der kommunalen Wärmetransformation den Umbau der Gesellschaft Richtung Klimaneutralität maßgeblich mitgestalten können.

Avacon übt folgende Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG aus:

Elektrizitätsverteilung

Gasverteilung

Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

Das IT-Management sowie weitere Verwaltungsdienstleistungen werden von der Avacon Netz GmbH mit Unterstützung von E.ON Digital Technology GmbH sowie weiterer externer Dienstleister für Avacon erbracht. Die Avacon Natur GmbH erbringt vertriebliche Beratungsdienstleistungen für Avacon.

Die Personalabrechnung wird durch die E.ON Country Hub Germany GmbH in Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern wahrgenommen.

Die E.ON Grid Solutions GmbH ist der zentrale Servicedienstleister für energiewirtschaftliche Dienstleistungen des E.ON-Konzerns und erbringt für Avacon, die die Marktrolle eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers einnimmt, insbesondere weisungsgebundene Dienstleistungen in den Aufgaben Abrechnung, Wechselprozesse im Messwesen, Marktpartnerwechsel, Energiedatenmanagement, Forderungs- und Kundenkontaktmanagement sowie Messstellenmanagement und Sperrwesen.

1.3. Beteiligungen

In Summe zählt das Beteiligungsportfolio der Avacon 58 Beteiligungen.

Diese Übersicht zeigt die wesentlichen Mehrheitsbeteiligungen:

Unternehmen Geschäftsfelder Beteiligung
Avacon Beteiligungen GmbH* Helmstedt Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser, Telekommunikation 100 %
Avacon Connect GmbH Laatzen Telekommunikation 100 %
Avacon Natur GmbH Sarstedt Wärme- und Kälteversorgung, Stromerzeugung und Contracting 100 %
Avacon Netz GmbH Helmstedt Netzgeschäft Strom und Gas, Infrastrukturdienstleistungen 100 %
Avacon Wasser GmbH Wolfenbüttel Wasser, Abwasser 94,06 %
HAzwei GmbH** Wasserstoff, Erneuerbare Energien 50,00 %
LandE GmbH *** Wolfsburg Strom, Gas, Wasser, Wärme 69,57 %
SVO Holding GmbH**** Celle Strom, Gas, Wasser, Wärme 50,10 %
WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG Salzgitter Strom, Gas, Wasser, Wärme 50,22 %

* hält Beteiligung an der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (26,67 %)
** Joint Venture mit der HanseWerk AG (50 %)
*** hält Mehrheitsbeteiligung an der LSW Holding GmbH & Co. KG (57 %)
**** hält Mehrheitsbeteiligungen an der Celle-Uelzen Netz GmbH (94,90 %),

der SVO Vertrieb GmbH (100 %) und der SVO Access GmbH (100 %)

Der Schwerpunkt des Beteiligungsportfolios liegt in den Kerngeschäftsfeldern Strom, Gas, Wärme, Wasser und Telekommunikation. Über die Mehrheitsbeteiligungen hinaus war Avacon zum Bilanzstichtag an elf kommunalen und regionalen Energieversorgern sowie an 18 Netzkooperationsgesellschaften beteiligt. Während Avacon bei den Netzkooperationen grundsätzlich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung hält, werden die Strom- bzw. Gasnetze von der Tochtergesellschaft Avacon Netz GmbH als Netzbetreiber langfristig gepachtet.

Weiterhin hält Avacon Anteile an der E.ON Grid Solutions GmbH (16,58 %) sowie an der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG (5,0 %) und der FEVA Infrastrukturgesellschaft mbH (49,0 %).

Die übrigen Beteiligungen umfassen 17 Gesellschaften. Hierzu gehören Unternehmen, die energienahe Dienstleistungen erbringen (z.B. in dem Bereich Klimaschutz und kommunale Wärmeplanung).

Der Beteiligungsbuchwert der HAzwei GmbH wurde im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben, da sich die Aussichten für eine erfolgreiche Entwicklung von Projekten im Segment Wasserstoff eingetrübt haben.

1.4. Technologie und Innovation

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung nutzt Avacon das Know-how der Avacon-Gruppe sowie die lokale Verankerung des breiten Beteiligungsportfolios, um die Energiewende erfolgreich und kundenorientiert zu gestalten.

Avacon ist insbesondere über die Innovationsprojekte ihrer 100 %igen Tochtergesellschaften Avacon Netz GmbH und Avacon Natur GmbH sowie über den E.ON-Konzern in verschiedenen Organisationen vertreten, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben befassen. Um langfristig den Ausbau des Geschäfts zu unterstützen, werden hierfür bei der Avacon Netz GmbH viele Innovationsprojekte umgesetzt. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit E.ON-Konzerngesellschaften andere Unternehmen, Institute und Hochschulen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben beauftragt.

Die Forschungstätigkeit von der Avacon Netz GmbH wurde für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Zertifikat für den Einsatz „Forschung und Entwicklung“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e.V. ausgezeichnet. Die Vergabe erfolgte im Rahmen der zweijährigen Erhebung über „Forschung und Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland“, die der Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchführt.

Die Avacon Connect GmbH ist in der Avacon-Gruppe für Vermarktung und Betrieb von passiver Telekommunikationsinfrastruktur und das Angebot von aktiven Telekommunikationsdiensten zuständig.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 % und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz der eingangs erwähnten Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat.

• Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der EU

Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,7 % gewachsen (2023: 0,5 %) und damit weniger als erwartet. Denn der Arbeitsmarkt zeigte sich robust und die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 %. Allerdings wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 vier Mal auf 3,0 % zum Jahresende gesenkt hat.

• Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15. November 2024) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll - nach 0,3 % im Jahr 2023 nun um 0,1 % im Jahr 2024.

Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,2 % und damit 0,4 %-punkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 %. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen.

2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen

• International

Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2024 weltweit die energiepolitische Debatte.

Auf der UN-Klimakonferenz COP29 im November 2024 in Baku, Aserbaidschan, haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern getroffen und einen neuen Rahmen für die internationale Finanzierung von Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen beschlossen. Demnach soll der jährliche Beitrag in erster Linie der Industriestaaten bis 2035 auf mindestens 300 Milliarden Dollar erhöht werden. Nicht weiter vorangekommen ist man bezüglich neuer Beschlüsse zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zur Senkung des Treibhausgasausstoßes.

• Europa

Die aktuelle energiepolitische Debatte in Europa und Deutschland ist stark von Fragen der Bezahlbarkeit geprägt. Die Finanzierung der Energiewende erfordert erhebliche Investitionen, deren Finanzierung jedoch nicht gesichert ist: Die öffentlichen Mittel reichen nicht aus und die Finanzkraft sowie die Verschuldungsfähigkeit der Energiewirtschaft sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen begrenzt. Private Investitionen können mobilisiert werden, wenn Projekte wirtschaftlich tragfähig sind und die notwendigen Renditen erzielt werden können - dies gilt insbesondere für vorausschauende Investitionen in den Netzausbau und die Wasserstoffinfrastruktur. Daher muss der Zugang zu Kapital erleichtert werden, z. B. durch eine voll entwickelte Kapitalmarktunion.

Nach den Europawahlen im Juni 2024 und der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin verschieben sich daher auch die Prioritäten der EU in Richtung Wettbewerbsfähigkeit und Marktintegration. Ein Clean Industrial Deal soll hier zentrale Hebel ansetzen und dürfte stark durch Mario Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU geprägt sein, der dafür plädiert, Innovationslücken zu schließen, Energiekosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu stärken. Draghis Empfehlungen umfassen die technologische Aufholjagd gegenüber den USA und China, eine Kombination aus Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit sowie den Aufbau einer Kapitalmarktunion zur Nutzung privaten Kapitals.

Der von der Kommission im November 2023 vorgelegte EU Grid Action Plan (EU Grid Action Plan) ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Modernisierung und den Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur voranzutreiben. Schwerpunkte des Plans sind die Finanzierung, die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze. Dies sind zentrale Punkte, um die Energiewende umzusetzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Europa zu gewährleisten. Der EU-Energierat hat am 30. Mai zudem die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung einer nachhaltigen Stromnetzinfrastruktur angenommen. Insbesondere fordert der Rat die Kommission auf, ein regulatorisches Umfeld zu fördern, das den Anforderungen der vereinbarten Dekarbonisierungsziele gerecht wird und gleichzeitig vorausschauende Investitionen erleichtert, und eine Umsetzungsagenda zu entwickeln, um die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit den Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern bei der Beseitigung der Haupthindernisse für die effiziente Nutzung und den Ausbau der Strominfrastruktur zu unterstützen. Avacon spricht sich in diesem Zusammenhang für einen „Power Infrastructure Deal“ aus, der die dringend notwendigen Investitionen in die Netzmodernisierung unterstützt. Mit solchen Maßnahmen können Anreize geschaffen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien eng mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Gleichzeitig könnten niedrigere Steuern und eine Förderung der Elektrifizierung dazu beitragen, Energie langfristig bezahlbarer zu machen.

Zur Förderung des europäischen Wasserstoffhochlaufs hat die EU im Mai 2024 ein Maßnahmenpaket für Wasserstoff und den dekarbonisierten Gasmarkt verabschiedet. Übergeordnetes Ziel ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gas- und Wasserstoffmarktes zu schaffen und den Rechtsrahmen an zukünftige gasförmige Energiemixe anzupassen, die weniger (fossiles) Erdgas und einen steigenden Anteil erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase enthalten. Das Paket sieht vor, dass die meisten Vorschriften, die für das bestehende Erdgasnetz gelten, für dekarbonisierte Gase weitgehend unverändert bleiben und für Wasserstoffnetze übernommen werden. Dies betrifft die eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber und die Entflechtung der regulierten Anlagen sowie den Zugang Dritter zu den Erdgas- und Wasserstoffnetzen, einschließlich Speicheranlagen und Terminals. Die Verordnung wurde von den Mitgliedsstaaten bis August 2024 umgesetzt.

• Deutschland

Auf nationaler Ebene begann das Jahr 2024 mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen <100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Die beiden Gesetze sind zwar inhaltlich miteinander verknüpft, dies ist aber teilweise zu komplex und inkonsistent. Zudem ist der Wärmeplan nach WPG nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern sowie weiteren Beteiligten die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, kann zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungs- Maßnahmen führen.

Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Avacon unterstützt beim Smart Meter Rollout eine pragmatische und schnelle Herangehensweise, um Flexibilität zu ermöglichen, die für eine effiziente Energiewende entscheidend ist.

Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. Avacon sieht darin die Chance, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Transparenz für die Kunden zu schaffen. Die Reform muss so ausgestaltet werden, dass ausreichende Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung gesetzt werden.

2024 hat die vierte Regulierungsperiode Strom in Deutschland begonnen. Mit dem generellen Produktivitätsfaktor sind zu Beginn des Jahres 2025 nunmehr auch alle relevanten regulatorischen Großparameter zur vierten Regulierungsperiode Strom abschließend festgelegt worden. In Bezug auf die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung Strom und Gas (sogenannter EK I-Zinssatz) hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 auf Rechtsbeschwerde der Bundesetzagentur (BNetzA) hin das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 erstinstanzlich noch Recht gegeben und die BNetzA zur Neubescheidung verpflichtet hatte. Damit ist die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung zur vierten Regulierungsperiode ebenfalls rechtskräftig.

Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST-Prozess) am 18. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Prozess zur Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die infolge der Energie- und Klimawende stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) gestartet. Im Kontext der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens muss die BNetzA zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung aus 2021 geltende Rechtsverordnungen durch Festlegungen gestuft bis 2028 ablösen (dies sind die Anreizregulierungsverordnung bzw. die Netzentgelt- und Netzanschlussverordnungen Gas und Strom). Bisheriger Fokus im NEST-Prozess sind die mögliche Einführung eines pauschalisierten Ansatzes der regulatorischen Kapitalkostenbestimmung (WACC-Modell) unter Berücksichtigung der Anpassung der zukünftigen Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, die unterperiodische Berücksichtigung von energiewendebedingt schneller steigenden Betriebskosten, die künftige Anwendung von allgemeinen und individuellen Effizienzvorgaben und die regulatorischen Rahmenbedingungen der Gastransformation in der Anreizregulierung. Diese Aspekte werden unter Einbezug der Branche bereits in einem längeren Diskussionsprozess seit Anfang 2024 erörtert und sollen abschließend in inhaltlich gestuften Rechtsakten münden, startend mit Rahmenfestlegungen, die dann in Methodenfestlegungen überführt werden, auf deren Grundlage dann Einzelfestlegungen ergehen. Der künftige Regulierungsrahmen ab der fünften Regulierungsperiode besteht dann maßgeblich aus dem rein behördlichen Festlegungsrahmen - dies ist Ausdruck der neuen politischen Unabhängigkeit der BNetzA aufgrund der EuGH-Rechtsprechung. Anfang Januar hat die Bundesnetzagentur hierzu umfangreiche Zwischenstände veröffentlicht. Dabei handelt es sich zunächst aber nur um Tenorierungen mit Erwägungen seitens der Behörde und noch nicht um eine förmliche Konsultation. Gemäß aktuellem Zeitplan der Regulierungsbehörde ist mit einer ersten Rahmenfestlegung im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. Weitere, darauf aufbauende Methodenfestlegungen sollen bis spätestens 2027 folgen. Mit sich daran anschließenden Einzelfestlegungen für Strom ist bis Ende 2028 zu rechnen. Es handelt sich hier um einen gestuften und fortlaufenden Konsultationsprozess - die sich hieraus ergebenden Auswirkungen können daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden.

Im September 2024 hat die Bundesnetzagentur den Beschluss zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) veröffentlicht. Dieser reflektiert die Dekarbonisierungsziele des Bundes, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstrebt (§ 3 KSG) und zielt darauf ab, die schon länger von der Branche adressierte Problematik einer vollständigen regulatorischen Amortisation von Gasnetzbestandsanlagen zu lösen. Der Beschluss ermöglicht deutlich kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern - in Ausnahmefällen bis 2035 und in der Regel bis 2045 oder 2040, unter anderem abhängig von bundes- oder landesspezifischen Klimaschutzgesetzen. Außerdem werden degressive kalkulatorische Abschreibungen mit einem Abschreibungssatz von bis zu 12 % zugelassen, um die Kapitalkosten adäquater mit dem Nutzungsverlauf der Erdgasinfrastruktur in Einklang zu bringen und die Netzentgelte für die zuletzt am Netz verbleibenden Kunden einzudämmen. Die neuen Abschreibungsmodalitäten können bereits in die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 einfließen.

2.3. Energiepreisentwicklung

Die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 wurde durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt. Die Energiemärkte waren aufgrund mehrerer Faktoren, darunter ungeplante Ausfälle, längere Wartungsarbeiten und anhaltende Konflikte im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese Faktoren führten das ganze Jahr über zu einem volatilen Energiemarkt, der sensibel mit Preisbewegungen auch auf nicht eingetretene Impulse und Risiken reagierte.

2.4. Geschäftsverlauf

Avacon befindet sich trotz des anhaltenden Effizienzdrucks aus dem Wettbewerb und der Regulierung in einer soliden wirtschaftlichen Verfassung.

• Das Geschäftsjahr 2024 im Überblick

Der Umsatz von Avacon betrug im Geschäftsjahr 2024 14,3 Mio. €. Der Jahresüberschuss verringerte sich um 20,1 Mio. € (-8,4 %) auf 219,6 Mio. €. Das Ergebnis von Avacon liegt damit leicht unter Vorjahresniveau.

• Veränderungen im Beteiligungsportfolio

Zum Jahresende 2024 verfügte Avacon über zahlreiche Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen. Die wesentlichsten Veränderungen im Beteiligungsportfolio und die Ergebnisse bei den Mehrheitsgesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Im Zuge der Konzessionsverfahren Strom und Gas im Netzgebiet Visselhövede wurde eine Kooperation in Form eines Rückpachtmodells verhandelt. Hierfür wurde im November 2024 eine neue Gesellschaft, die Energienetze Visselhövede GmbH gegründet, an der die Stadtwerke Rothenburg Wümme GmbH 51,0 % und Avacon 49,0 % der Anteile halten.

Die bestehende 100 %ige Vorratsgesellschaft Beteiligung H1 GmbH wurde am 8. November 2024 in Avacon Pensionsgesellschaft mbH umbenannt und der Geschäftszweck geändert. In diese Gesellschaft wurden die Pensionsverpflichtungen gegenüber Rentnern der Avacon Netz GmbH, die bis zum 30. September 2024 ausgeschieden sind, mittels Erklärung eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme bilanziell zum 1. Januar 2025 ausgelagert. Gleichzeitig wurde CTA- Deckungsvermögen der Avacon Netz GmbH in gleicher Höhe zugunsten der Avacon Pensionsgesellschaft mbH umgewidmet. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 2025 das Stammkapital der Avacon Pensionsgesellschaft mbH um 5,0 Mio. € auf 5,0 Mio. € erhöht und die Erhöhung im Handelsregister eingetragen.

Ergänzend plant Avacon mit der Avacon Pensionsgesellschaft mbH einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags soll der Hauptversammlung zur Zustimmung im Mai 2025 vorgelegt werden.

Avacon übernahm zum 13. März 2024 Anteile der Stadt Gehrden an der Lichtverbund Straßenbeleuchtung GmbH in Höhe von 10,2 % und hält nunmehr die gesamten Anteile an dieser Gesellschaft.

Im Juli 2024 hat sich Avacon mit 3,02 % an der Energieagentur Schaumburg gGmbH beteiligt.

• Wesentliche Ergebnisse bei den Tochtergesellschaften

Zwischen Avacon und der Avacon Netz GmbH, der Avacon Natur GmbH, der Avacon Connect GmbH sowie der Avacon Beteiligungen GmbH bestehen jeweils Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträge. Damit gingen die Ergebnisse unmittelbar in die Ertragslage von Avacon für das Geschäftsjahr 2024 ein.

Das Ergebnis vor Steuern der Avacon Netz GmbH im Geschäftsjahr 2024 betrug 242,8 Mio. € und verringert sich damit um 49,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich sind insbesondere der Rückgang der Gross Margin Gas (-20,7 Mio. €), höhere Abschreibungen (+27,4 Mio. €) und gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (+27,7 Mio. €) sowie ein um 20,9 Mio. € geringeres Finanzergebnis. Dem stehen eine erhöhte Gross Margin Strom (+18,2 Mio. €) und geringere Personalaufwendungen (-15,2 Mio. €) gegenüber.

Der von der Avacon Natur GmbH abgeführte Gewinn des Jahres 2024 reduzierte sich um 2,1 Mio. € auf 6,0 Mio. €. Die Verringerung ist im Wesentlichen auf rückläufige Umsätze zurückzuführen. Gegenläufig haben sich vor allem der Materialaufwand verringert und das Finanzergebnis erhöht.

Der im Geschäftsjahr 2024 von der Avacon Beteiligungen GmbH abgeführte Gewinn lag mit 12,2 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (11,0 Mio. €). Das Ergebnis der Avacon Beteiligungen GmbH enthält ausschließlich die Ausschüttung aus der Beteiligung an Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM). Das Jahresergebnis von SWM hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Der von der Avacon Connect GmbH übernommene Verlust des Jahres 2024 lag bei 4,8 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €). Ursächlich für den Ergebnisrückgang waren insbesondere höhere Aufwendungen für die Vorvermarktung von FttH-Ausbaugebieten sowie steigende Abschreibungen aufgrund der Zunahmen der Investitionen.

• Wesentliche Ergebnisse bei den Mehrheitsbeteiligungen der Avacon-Gruppe

Nachstehende Mehrheitsbeteiligungen tragen mit ihrem Beteiligungsergebnis (Gewinnausschüttung aus dem Geschäftsjahr 2023) zum aktuellen Ergebnis von Avacon bei. Die Ergebnisse dieser Gesellschaften haben sich folgendermaßen entwickelt:

Der Jahresüberschuss 2023 der SVO-Gruppe hat sich mit 21,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mio. € verbessert. Wesentliche Gründe für diese positive Entwicklung waren eine Verbesserung des Ergebnisses im Netzgeschäft und Sondereffekte aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 lag mit einem Anteil von 7,3 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres.

Der Jahresüberschuss 2023 der LandE GmbH lag mit 21,2 Mio. € um 2,8 Mio. € unterhalb des Niveaus des Vorjahres. Der Wegfall der Erlöse aus dem Verkauf der Strom- und Gasnetze im Stadtgebiet Gifhorn aus dem Vorjahr konnte nicht durch gestiegene Beteiligungserträge von der LSW Holding GmbH & Co. KG kompensiert werden. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 lag mit einem Anteil von 11,8 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres.

Bei der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG lag das Ergebnis für 2023 in Höhe von 9,8 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (2022: 6,2 Mio. €). Ursächlich für den Anstieg war ein Wegfall von Sonderbelastungen bei der Energiebeschaffung durch die Normalisierung des Strom- und Gaspreisniveaus im Geschäftsjahr. Aus dem Jahresergebnis wurde erstmals wieder eine Ausschüttung in Höhe von 1,3 Mio. € an Avacon vorgenommen.

Das Ergebnis 2023 der Avacon Wasser GmbH ist gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. € auf 5,4 Mio. € leicht zurückgegangen. Wesentliche Ursache war der Rückgang des Beteiligungsergebnisses (niedrigere Ausschüttung der HWW). Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 lag mit einem Anteil von 3,3 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres.

2.5. Ertragslage

Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar:

(Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.)

In Mio. € 2024 2023 Veränderung
Umsatzerlöse 14,3 13,2 1,1
Sonstige Erträge 1,8 1,1 0,7
Materialaufwand 1,3 1,4 -0,1
Personalaufwand 8,3 10,0 -1,7
Abschreibungen 0,1 0,1 0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7,5 8,0 -0,5
Finanzergebnis 263,3 323,9 -60,6
Ergebnis vor Steuern 262,2 318,7 -56,5
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 42,6 79,0 -36,4
Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss 219,6 239,7 -20,1

Die Umsatzerlöse lagen über Vorjahresniveau. Es erhöhten sich sowohl die Umsatzerlöse aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen als auch die Erlöse aus dem Webshop sowie im Bereich E-Mobility.

Die sonstigen Erträge erhöhten sich im Wesentlichen durch die Veränderung der Rückstellung für Archivierung (1,0 Mio. €).

Der Personalaufwand reduzierte sich vor allem aufgrund einer verringerten Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (-1,8 Mio. €).

Das Finanzergebnis teilt sich wie folgt auf:

In Mio. € 2024 2023 Veränderung
Beteiligungsergebnis 279,5 342,4 -62,9
davon Erträge aus Ergebnis- und Gewinnabführungsverträgen 256,1 309,2 -53,1
davon Erträge aus anderen Beteiligungen 35,7 33,2 2,5
davon Abschreibungen auf Beteiligungen -12,3 0,0 -12,3
Zinsergebnis -16,2 -18,5 2,3
Finanzergebnis 263,3 323,9 -60,6

Die Verringerung des Beteiligungsergebnisses ist größtenteils auf die gesunkene Gewinnabführung der Avacon Netz GmbH (-49,5 Mio. €) zurückzuführen. Zudem wirkt die Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert der HAzwei GmbH ergebnisbelastend.

Die Verminderung der Steuerbelastung begründet sich überwiegend aus den Effekten aus der Avacon Netz GmbH.

Der Bilanzgewinn in Höhe von 111,4 Mio. € ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 219,6 Mio. €, dem Gewinnvortrag in Höhe von 0,8 Mio. € sowie abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 109,0 Mio. €.

Im Rahmen der Berichterstattung über die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sind nachfolgend für die Elektrizitäts- und Gasverteilung einige Kennzahlen angeführt:

In Mio. € 31.12.2024 31.12.2023
Elektrizitätsverteilung Gasverteilung Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Umsatzerlöse 9,0 2,6 8,3 2,0
Ergebnis vor Steuern 2,8 0,8 2,8 0,7
Bilanzsumme 4,2 1,2 5,3 1,3

Avacon führt gemäß § 6b Abs. 3 und 4 EnWG für die weiteren Tätigkeiten getrennte Konten.

2.6. Finanzlage

Zum Bilanzstichtag befand sich Avacon in einer kurzfristigen Geldanlage bei der E.ON SE in Höhe von 154,3 Mio. € (Vorjahr Geldanlage von 229,9 Mio. €). Darüber hinaus sind im Jahr 2024 langfristige Darlehen bei der E.ON SE in Höhe von 183,0 Mio. € aufgenommen worden, die vollständig an verbundene Tochterunternehmen weitergegeben wurden. Außerdem wurde der Avacon Netz GmbH ein endfälliges, nachrangiges Darlehen in Höhe von 190,0 Mio. € gewährt.

Durch die Entnahme von 510,0 Mio. € aus der Kapitalrücklage der Avacon Netz GmbH und Gewährung von nachrangigen Darlehen an die Avacon Netz GmbH in gleicher Höhe ergab sich eine Verschiebung innerhalb des Finanzanlagevermögens von Avacon zwischen Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die LandE GmbH und die Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH haben zum Stichtag Tagesgelder von je 20,0 Mio. € bei Avacon angelegt.

Die kurz- und langfristigen Geldanlagen/-aufnahmen im Rahmen der Finanzierung der Avacon-Gruppe erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Zum Bilanzstichtag bestand bei der E.ON SE eine hinreichende Kreditlinie mit einem Volumen von 120,0 Mio. €.

• Dividende

Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn von 111,4 Mio. € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2024 einen Betrag von 100,7 Mio. € (0,70 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 10,0 Mio. € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 0,7 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.

• Anteilseigner

Bei der Berechnung der Beteiligungsquoten sind gemäß § 16 Abs. 2 AktG eigene Anteile von der Gesamtzahl der Aktien abzusetzen. Der Bestand an eigenen Aktien wird im Anhang beschrieben. Daraus ergab sich zum Jahresende folgende Darstellung:

• Investitionen und Finanzierung

Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 833,0 Mio. €. Sie betrafen in erster Linie die Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen (785,0 Mio. €, davon betrafen 510,0 Mio. € die oben genannte Verschiebung innerhalb des Finanzanlagevermögens).

Zudem leistete Avacon Zuzahlungen in das Eigenkapital von Beteiligungen wie folgt:

Avacon Natur GmbH, 26,0 Mio. €

Avacon Connect GmbH, 6,4 Mio. €

E.ON Grid Solutions GmbH, 5,6 Mio. €

HAzwei GmbH, 4,8 Mio. €

Energienetze Visselhövede GmbH, 1,5 Mio. €.

2.7. Vermögenslage

Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:

In Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Anlagevermögen 2.246,3 1.940,9 305,4
Umlaufvermögen 244,2 430,7 -186,5
Übrige Aktiva 0,7 3,0 -2,3
Aktiva 2.491,2 2.374,6 116,6
In Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Eigenkapital 1.438,5 1.349,8 88,7
Zuschüsse 0,1 0,1 0,0
Rückstellungen 61,3 85,1 -23,8
Verbindlichkeiten 991,3 939,6 51,7
Passiva 2.491,2 2.374,6 116,6

Das Anlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge der Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen sowie der Zuzahlungen in das Eigenkapital von Beteiligungen.

Die Verringerung des Umlaufvermögens ist zum einen auf den Rückgang der kurzfristigen Geldanlagen im Rahmen des E.ON-Konzern Cash-Poolings zurückzuführen (-75,6 Mio. €). Zudem reduzierten sich die Forderungen aus Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen um 50,4 Mio. € und die Finanzforderungen gegen Tochterunternehmen um 74,2 Mio. €.

Die Zunahme des Eigenkapitals resultierte aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 219,6 Mio. €. Gegenläufig wirkte im Berichtsjahr die Ausschüttung in Höhe von 130,9 Mio. € für das Geschäftsjahr 2023.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote betrug 57,7 %. Damit liegt sie infolge der bilanzverkürzenden Wirkung des geringeren Umlaufvermögens leicht über dem Vorjahreswert von 56,8%. Das Anlagevermögen war zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu 64,0 % (Vorjahr 69,6 %) durch Eigenkapital gedeckt.

Der Rückgang der Rückstellungen war mit 20,3 Mio. € insbesondere auf die Steuerrückstellungen zurückzuführen. Ursächlich hierfür war die Inanspruchnahme der Steuerrückstellungen für Körperschaftssteuer (21,7 Mio. €) und für Gewebesteuer (4,3 Mio. €). Gegenläufig wirkte die Zuführung zur Rückstellung für sonstige Steuerschulden (6,3 Mio. €).

Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist insbesondere auf die Aufnahme von langfristigen Darlehen bei der E.ON SE in Höhe von insgesamt 183,0 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Avacon Netz GmbH aus der kurzfristigen Geldaufnahme um 153,4 Mio. €

2.8. Finanzielle Leistungsindikatoren

Das Geschäft von Avacon wird im Wesentlichen auf Basis der Größe Jahresüberschuss gesteuert. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2024 unterschritt den Prognosewert deutlich, in erster Linie durch die Ergebnisentwicklung bei der Avacon Netz GmbH. Aufgrund einer geringeren Gross Margin aus dem Strom- und Gasgeschäft sowie niedrigerer CTA-Erträge lag die Gewinnabführung der Avacon Netz GmbH an Avacon unterhalb des Prognosewertes und minderte damit den Jahresüberschuss der Avacon für das Jahr 2024.

3. Mitarbeiter

Zum Jahresende 2024 gehörten zur Belegschaft von Avacon (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse und Praktikanten) 43 Mitarbeiter. Damit stieg die Mitarbeiterzahl gegenüber dem 31. Dezember 2023 um sieben Mitarbeiter an.

Die Vergütungen der tariflichen Mitarbeiter wurden zum 1. Juli 2024 um 4,5 % erhöht.

Im Rahmen des Mitarbeiteraktien-Programms haben die Mitarbeiter von Avacon innerhalb eines festgelegten Zeichnungszeitraumes das Angebot erhalten, vergünstigte Aktien der E.ON SE zu erwerben.

Im Verbund der Regionalversorgungsunternehmen des E.ON-Konzerns gibt es ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, an dem alle Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes teilnehmen können.

Die betriebliche Altersversorgung ist weitgehend durch Fondsanlagen gedeckt, die an einen externen Treuhänder sicherungsübereignet sind.

Avacon und der E.ON-Konzern legen hohen Wert auf die Arbeitssicherheit und leisten entsprechende Präventionsarbeit. Als Indikator für die Arbeitssicherheit wird die Kennzahl „Total Recordable Injuries Frequency Index combined (TRIFcomb)“ verwendet. Der TRIFcomb stellt die Unfallquote pro 1 Mio. Stunden geleisteter Arbeitszeit dar (eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter der Partnerfirmen). Im Geschäftsjahr 2024 betrug der TRIFcomb bei Avacon 0,0 (Vorjahr 0,0). Es haben sich keine Unfälle bei eigenen Mitarbeitern oder bei Mitarbeitern von Partnerfirmen ereignet. Auch in Zukunft soll die Präventionsarbeit des Unternehmens kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Avacon wurde im Jahr 2022 das Deutsche Siegel Unternehmensgesundheit in Gold verliehen, welches als Zertifikat vier Jahre bis 2025 gültig ist. Dies ist eine der bekanntesten Auszeichnungen für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland und zeichnet Arbeitgeber aus, die sich für die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter engagieren und eine nachhaltige Personalstrategie verfolgen. Avacon hat seit der ersten Auszeichnung mit dem Goldsiegel im Jahre 2018 die erreichte Punktzahl noch steigern können und damit wiederholt einen der höchsten Standards der geprüften Unternehmen erreicht.

Um den Mitarbeiterinnen aus den unterschiedlichen Fachbereichen und Hierarchieebenen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander noch besser zu vernetzen, können alle Frauen der Avacon-Gruppe dem „Gestalterinnen Netzwerk“ beitreten.

4. Prognosebericht

4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für die Jahre 2025 und 2026 von jeweils 3,3 % aus.

In diesen Prognosen ist berücksichtigt, dass die Inflation weiter nachlässt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen.

Für den Euroraum prognostiziert die OECD ein Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 von 1,3 % und für das Jahr 2026 von 1,5 %. Die europäische Wirtschaft soll sich langsam erholen, jedoch ist es für die einzelnen Staaten eine Gratwanderung einerseits die Schulden zu senken und anderseits das Wachstum anzuschieben.

Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 % bzw. von 1,2 %. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 % und 2026: 1,9 %) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen.

4.2. Geschäftsentwicklung

Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung bleiben insbesondere angesichts der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und Konflikte mit Unsicherheit behaftet.

Auf Grundlage der Mittelfristplanung, die auf Annahmen zu den von Avacon erwarteten Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldentwicklungen sowie dem Umsetzungserfolg von geplanten Maßnahmen basiert, wird für das Geschäftsjahr 2025 von einem Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres ausgegangen. Der geplante Ergebnisbeitrag (vor Steuern) der Avacon Netz GmbH liegt voraussichtlich leicht über dem Niveau des Vorjahres.

Avacon bündelt weiterhin die Finanzierungsströme innerhalb der Avacon-Gruppe und erreicht hierdurch Stabilität in einem derzeit volatilen Zinsumfeld. Zur Umsetzung der Energiewende ist ein enormer Kapitalbedarf notwendig. Die Versorgung der Avacon-Gruppe mit Finanzmitteln wird zukünftig neben der Konzernfinanzierung über die E.ON SE über eine niederländische Tochtergesellschaft der E.ON SE erfolgen.

5. Risiken- und Chancenbericht

Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können, ist bei Avacon entsprechend aktienrechtlichen Anforderungen ein Risikomanagementsystem implementiert. Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus soll ein Chancen- und Risikobewusstsein auf allen Ebenen der Mitarbeiter gefestigt werden. Bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung werden systematisch die Chancen- und Risikoaspekte einbezogen.

Die Risiken werden von den operativen Unternehmenseinheiten identifiziert und dokumentiert. Sie werden hinsichtlich ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt in regelmäßigen Abständen gegenüber dem Vorstand von Avacon. Das System wird regelmäßig entsprechend den aktuellen Anforderungen angepasst und weiterentwickelt.

Die Überprüfung der Gesamtrisikolage von Avacon hat zum Ergebnis geführt, dass aus heutiger Sicht keine den Fortbestand gefährdenden Risiken für die Gesellschaft bestehen. Das vorhandene Eigenkapital in Höhe von 1.438,5 Mio. € übersteigt die Kumulation aller Nettorisiken (Worst Case-Betrachtung) über die nächsten drei Jahre mit 1.168,8 Mio. €.

Im Folgenden werden die wesentlichsten Risiken der Avacon-Gruppe absteigend beginnend mit der höchsten Bedeutung dargestellt:

Das wertmäßig größte Risiko resultiert aus Mengenänderungen im Strom- und Gasbereich. Die Erlösobergrenze wird im Rahmen der Netzentgeltkalkulation durch eine prognostizierte Absatzstruktur erlöst. Weicht die tatsächliche Absatzstruktur von der prognostizierten, z. B. durch Witterungs- oder Konjunktureinflüsse ab, entsteht in dem Jahr ein Liquiditäts- und Ergebnisrisiko bzw. eine entsprechende Chance. Die Abweichung wird in den Folgejahren über das Regulierungskonto ausgeglichen. Es handelt sich hierbei nur um ein temporäres Risiko bzw. eine temporäre Chance. Vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Kosten für das vorgelagerte Netz haben sich die Risiken bzw. Chancen weiter erhöht.

Mögliche Verluste von Konzessionsgebieten könnten aufgrund von Abgängen der entsprechenden Erlösobergrenzen und Wegfall von weiteren Sachverhalten zu geringeren Ergebnissen in den Folgejahren führen. Das Risiko steigt im Vergleich zum Vorjahr an, da im aktuellen Betrachtungszeitraum bis Ende 2027 mehr Konzessionsverträge auslaufen als im Betrachtungszeitraum des Vorjahres.

Ebenso können sich bei der Bilanzkreisbewirtschaftung (insbesondere bei der Verlustenergie und beim Differenzbilanzkreis) Abweichungen zu den geplanten Mengen und Werten ergeben.

Ein weiteres wesentliches Risiko ergibt sich aus einer möglichen Nichterreichung der geplanten Erlösobergrenzen im Strom- und Gasgeschäft, sofern beispielsweise bestimmte in der Planung angesetzte Kostenelemente nicht anerkannt werden.

Unter dem Risiko „Versorgungssicherheit Netzbetrieb“ sind alle Schäden, die durch Beschädigungen von Netzanlagen sowie durch Ausfälle in der Strom- und Gasversorgung durch höhere Gewalt entstehen könnten, zusammengefasst. Höhere Gewalt wird hierbei definiert als ein betriebsfremdes von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlichem Ermessen und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist. Hierzu zählen beispielsweise Jahrhunderthochwasser, schwere Stürme sowie Sabotage.

Im Zusammenhang mit den im Jahr 1996 übernommenen Anteilen an der Harzwasserwerke GmbH hat die ehemalige HASTRA AG gegenüber dem Land Niedersachsen eine gesamtschuldnerische Bürgschaft (Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Harzwasserwerke GmbH) übernommen. Die Beteiligung an der Harzwasserwerke GmbH wird inzwischen bei der Avacon Wasser GmbH gehalten. Avacon haftet jedoch ebenfalls für einen Großteil der Verpflichtung über eine gesamtschuldnerische Bürgschaft.

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundene Liquiditätsrisiken verringern sich durch die Einbindung in das Cash-Pooling des E.ON-Konzerns. Zudem ist zur Überwachung von Ausfallrisiken ein unternehmensweites Forderungsmanagement implementiert.

Zur Minimierung der Bruttorisiken ist die Gesellschaft dennoch gegen eintretende Schadensfälle versichert.

Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über keine Derivate.

Im Folgenden sind die wesentlichen Chancen von Avacon dargestellt:

Die Energiewende ist in Deutschland und Europa politisch fest verankert. Für die Avacon Gruppe ergeben sich daraus nicht nur Herausforderungen, sondern auch zahlreiche Chancen. Ein sicherer Netzbetrieb, ein gut ausgebautes und digitales Netz sowie nachhaltige Energielösungen bilden die Basis einer erfolgreichen Energiewende in Deutschland. Unsere Verteilnetze sind der Ort, an dem die Energiewende stattfindet. Sie bilden das Rückgrat dieser Transformation.

Deutschland will bis 2045 treibhausgasneutral sein, Niedersachsen bereits bis 2040. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Emissionen in den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr sowie Industrie und Gewerbe erheblich reduziert werden. Aufgrund der erforderlichen Dekarbonisierung vieler Industriezweige in Deutschland, steht die Energiewirtschaft vor einer Schlüsseldekade des Wachstums. Energienetze müssen ausgebaut und digitalisiert werden, um erneuerbare Energien in einem deutlich stärkeren Maße als bisher in die Netze zu integrieren. Es braucht Stromautobahnen, um den grün erzeugten Strom anschließend dorthin zu transportieren, wo er verbraucht wird. Auch braucht es nachhaltige Lösungen für die Dekarbonisierung der kommunalen Infrastruktur und des Verkehrs.

Mit ihren nachhaltigen Energielösungen leistet die Avacon Gruppe als Dekarbonisierungspartner vor allem für Kommunen und Industrien wichtige Beiträge zum Klimaschutz.

Die langfristige Orientierung der Avacon Gruppe sowie die Umsetzung vielfältiger Innovationsvorhaben zielen unter anderem darauf ab, die Energiewende erfolgreich zu gestalten sowie die CO2 -Emissionen zu reduzieren.

Das Wachstum der Ladeinfrastruktur in Deutschland hält an: lt. Bundesnetzagentur gab es zum Stichtag 01. September 2024 fast 115.000 öffentliche AC-Ladepunkte und mehr als 31.000 Schnelllader. Damit betrug der bundesweite Anstieg in den sechs Monaten zuvor rd.

13,5%. Doch die Verteilung der Ladepunkte ist regional unterschiedlich stark konzentriert, der Verband der Automobilindustrie sieht hier weiterhin Handlungsbedarf: Noch immer gäbe es in jeder dritten Gemeinde keine öffentliche Ladeinfrastruktur - bei Schnellladeinfrastruktur hätten drei von vier Gemeinden in Deutschland keinen entsprechenden Ladepunkt.

Die Ausrichtung der E-Mobility-Aktivitäten der Avacon bleibt damit richtig. Avacon bietet Ihren Kundinnen und Kunden Ladeinfrastruktur für den öffentlichen Raum (Normal- und Schnellladesäulen) ebenso an wie für das betriebliche Laden, das Geschäftskunden zunehmend umsetzen wollen. Das Geschäftsumfeld ist dabei weiterhin herausfordernd.

Neben der wettbewerblichen Situation fordert der Gesetzesrahmen die Einhaltung komplexer Anforderungen, wie sie etwa die EU-Regelung „AFIR" (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) seit ihrem Inkrafttreten am 13. April 2024 fordert.

Avacon entwickelt ihr Lösungsportfolio für E-Mobilität daher kontinuierlich weiter, um die Chancen des Marktes zu nutzen.

Chancen ergeben sich für Avacon auf dem Gebiet der Digitalisierung. Dies spiegelt sich im Einsatz vielfältiger neuer digitaler Technologien zur Verbesserung des Geschäfts und zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Arbeitsweise wider. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, forciert Avacon die Digitalisierung des bestehenden Geschäfts. Diese Maßnahmen erstrecken sich unter anderem auf die Datenerhebung und Smartifizierung der Netzbetriebsmittel, die Weiterentwicklung der IT-Landschaft, bspw. durch den Rollout konzernweit standardisierter IT-Großprojekte („IT-Rocks“), sowie den Rollout von verschiedensten digitalen Lösungen im Kerngeschäft. Langfristiges Ziel von Avacon ist es, die digitale Kompetenz und Arbeitsweise der Organisation zu erhöhen und zukunftsweisende, innovative und erfolgreiche Lösungen und Services für Kunden und Mitarbeiter zu entwickeln. Die in den Vorjahren begonnene Automatisierung von repetitiven Tätigkeiten durch digitale Prozessroboter wird konsequent fortgesetzt und unter dem Einsatz von Process Mining und einer umfassenden Orientierung an End-to-End-Prozessen zu einem ganzheitlichen Ansatz „Process Intelligence“ zur Standardisierung und Automatisierung kompletter Prozessstränge weiterentwickelt.

6. Erklärung zur Unternehmensführung

Avacon hat sich im Jahr 2022 gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 gesetzt. Zum 31. Dezember 2024 lag der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes bei 44,4 % (Zielquote: 30 %). Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes war der Frauenteil bei 0 % (Zielquote: 30 %).

Ebenso wurden im Jahr 2022 gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf Vorstandsebene und im Aufsichtsrat mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Frauenanteil im Vorstand 33,3 % (Zielquote 33,3 %). Zum gleichen Stichtag lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 40 % (Zielquote 30 %).

Avacon setzt verschiedene Maßnahmen bzw. Instrumente zur gezielten Förderung von Frauen und somit zur Erreichung der Zielquoten um. Ein Beispiel hierfür ist das unternehmensweite „Mentoring-Programm“. Dieses richtet sich an weibliche Beschäftigte, die als Potenzial von Avacon für eine mögliche spätere Führungsposition benannt sind bzw. bereits Führungskraft sind und den nächsten Karriereschritt anstreben.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 enthält folgende Schlusserklärung:

„Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt.“

 

Helmstedt, den 5. Februar 2025

Der Vorstand

Inhaltsverzeichnis

Bilanz der Avacon AG

Gewinn- und Verlustrechnung der Avacon AG

Anhang der Avacon AG

Allgemeine Grundlagen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Passiva

Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Eigenkapital

Investitionszuschüsse

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand

Personalaufwand

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Finanzergebnis

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Sonstige Angaben

Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz

Durchschnittliche Beschäftigungszahl

Nachtragsbericht

Organe der Gesellschaft

Organbezüge

Honorar des Abschlussprüfers

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses

Bilanz

der Avacon AG

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Anlagevermögen 2.246.290 1.940.882
Sachanlagen 365 483
Finanzanlagen 2.245.925 1.940.399
Umlaufvermögen 244.215 430.688
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 244.107 430.568
Flüssige Mittel 108 120
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 717 3.009
Aktiva 2.491.222 2.374.579
Eigenkapital 1.438.486 1.349.798
Gezeichnetes Kapital 357.616 357.616
Rechnerischer Wert eigener Anteile -2.225 -2.225
Ausgegebenes Kapital 355.391 355.391
Kapitalrücklage 349.601 349.601
Gewinnrücklagen 622.048 513.048
Bilanzgewinn 111.446 131.758
Investitionszuschüsse 48 56
Rückstellungen 61.344 85.067
Verbindlichkeiten 991.344 939.658
Passiva 2.491.222 2.374.579

Gewinn- und Verlustrechnung

der Avacon AG

in T€ 2024 2023
Umsatzerlöse 14.251 13.176
Sonstige betriebliche Erträge 1.827 1.080
Materialaufwand 1.255 1.415
Personalaufwand 8.300 10.027
Abschreibungen 66 61
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.559 8.013
Finanzergebnis 263.295 323.926
Ergebnis vor Steuern 262.193 318.666
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 42.572 79.014
Ergebnis nach Steuern 219.621 239.652
Jahresüberschuss 219.621 239.652
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 825 906
Einstellungen in Gewinnrücklagen 109.000 108.800
in andere Gewinnrücklagen 109.000 108.800
Bilanzgewinn / Bilanzverlust 111.446 131.758

Anhang

der Avacon AG

Allgemeine Grundlagen

Die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt wird beim Amtsgericht Braunschweig unter der Nummer HRB 100769 im Handelsregister geführt.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt.

Die Avacon AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben.

Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Rundungsdifferenzen können aus rechnerischen Gründen zu Abweichungen führen.

Die Avacon AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG.

Gemäß § 291 HGB ist die Avacon AG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Avacon AG und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen.

Die E.ON SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).

Die E.ON Beteiligungen GmbH hat am 21. Juli 2014 gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar insgesamt mehr als die Hälfte der Aktien an Avacon gehören.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Technische Anlagen und Maschinen 8 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert.

Soweit der Buchwert der nach diesen Grundsätzen bewerteten Finanzanlagen über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihren Barwerten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird unverändert durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen.

Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert.

Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen im Wesentlichen bei Posten des Anlagevermögens sowie den Rückstellungen ermittelt. Dabei werden bei Avacon nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bestehen, an denen Avacon als Gesellschafter beteiligt ist.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 30,1 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im Falle einer sich ergebenden künftigen Steuerentlastung (aktive latente Steuer) wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag ergaben sich wie im Vorjahr insgesamt - nicht bilanzierte - aktive latente Steuern.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die Avacon AG verwaltet.

Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 62,6 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37,4 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash- Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, werden von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, respektive die dort beauftragten Gutachter, ermittelt.

Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums-, Treueurlaubs- und Sterbegeldverpflichtungen sowie der Verpflichtungen aus dem Übergangsgeld wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet.

Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:

31.12.2024 31.12.2023
Gehalts-/Karrieretrend 2,95 % p.a. 2,95 % p.a.
Rentendynamik - gesetzliche Garantieanpassung 1,00 % p.a. 1,00 % p.a.
Rentendynamik - andere Anspruchsberechtigte, die nicht einer vereinbarten Garantieanpassung unterliegen 2,20 % p.a. 2,20 % p.a.
Rechnungszins Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1,90 % p.a. 1,82 % p.a.
Rechnungszins Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie Sterbegeld- und Übergangsgeldverpflichtungen 1,97 % p.a. 1,74 % p.a.
Rechnungszins Vorruhestandsverpflichtungen 1,49 % p.a. 1,08 % p.a.

Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wurde unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.

Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Freistellungsanspruch und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Ergebniseffekte ergaben sich nicht.

Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Bei den sonstigen Rückstellungen sind in den Erfüllungsbetrag auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen.

Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden saldiert mit den Erträgen und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen gesondert unter dem Posten „Finanzergebnis“ ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Avacon AG ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist.

Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen, als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Freistellungsanspruch und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung in Höhe von 1.576 T€ (Vorjahr 1.593 T€) ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Gesamtbetrag davon > 1 Jahr Gesamtbetrag davon > Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 674 - 752 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 229.779 - 424.904 -
davon aus Lieferungen und Leistungen 351 - - -
davon aus Ergebnisabführungsverträgen 60.922 - 111.409 -
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 168.506 - 313.495 -
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 478 - 395 -
Sonstige Vermögensgegenstände 13.176 4.147 4.517 1
244.107 4.147 430.568 1

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Versorgungsverpflichtungen, die durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind Erfüllungsbetrag -5.425 -4.827
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 6.142 5.893
davon Fondsanteile 6.141 5.893
davon Festgelder / liquide Mittel 1 -
Nettowert 717 1.066
Versorgungsverpflichtungen, die nicht durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind Erfüllungsbetrag - -28.453
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens - 30.396
davon Fondsanteile - 30.379
davon Festgelder / liquide Mittel - 17
Nettowert - 1.943
717 3.009

Der Ausweis erfolgt situativ entweder auf der Aktivseite (Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung) oder auf der Passivseite (Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen).

Die Anschaffungskosten der Fondsanteile umfassen im aktuellen Geschäftsjahr lediglich den Treuhandvertrag Past Service und betragen 5.935 T€ (Vorjahr 32.668 T€).

Eigenkapital

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Ausgegebenes Kapital 355.391 355.391
Kapitalrücklage 349.601 349.601
davon nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB 311.782 311.782
davon nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 37.819 37.819
Gewinnrücklagen 622.048 513.048
davon andere Gewinnrücklagen 622.048 513.048
Bilanzgewinn 111.446 131.758
1.438.486 1.349.798

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 357.616 T€. Es ist eingeteilt in 144.783.652 auf den Namen lautende Stückaktien. Der E.ON-Konzern hält 61,4 % (E.ON Beteiligungen GmbH und Bayernwerk AG) und die verbleibenden 38,6 % werden von kommunalen Aktionären gehalten.

Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag 2.225 T€ und ist vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 900.914 (Vorjahr 900.914) eigene Aktien. Dies entspricht 0,6 % des gezeichneten Kapitals.

Die Gewinnrücklagen betragen 622.048 T€. Die Veränderung resultiert aus einer Zuführung eines Teils des Jahresergebnisses 2024.

Der Bilanzgewinn von 111.446 T€ ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 219.621 T€, dem Gewinnvortrag gemäß Beschluss der Hauptversammlung in Höhe von 825 T€ abzüglich der Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 109.000 T€.

Ausschüttungsgesperrte Beträge resultieren gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen auf Basis eines zehn- und siebenjährigen Durchschnittszinssatzes gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag von 466 T€, der keiner Ausschüttungssperre unterliegt.

in T€ 31.12.2024
Ausschüttungssperre aus der Bewertung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert über den Anschaffungskosten 4.552
Ausschüttungsgesperrte Beträge 4.552

Die ausschüttungsgesperrten Beträge sind durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Ausschüttungssperre nicht zur Anwendung.

Investitionszuschüsse

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Investitionszuschüsse 48 56
48 56

Rückstellungen

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 242 1.662
Steuerrückstellungen 44.724 65.049
Sonstige Rückstellungen 16.378 18.356
61.344 85.067

Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Versorgungsverpflichtungen, die nicht durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind
Erfüllungsbetrag 30.959 -
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens -30.717 -
davon Fondsanteile -30.700 -
davon Festgelder / liquide Mittel -17 -
Nettowert 242 -
Übrige nicht rückgedeckte Versorgungsverpflichtungen - 1.662
242 1.662

Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 26.354 T€ (Vorjahr: 26.678 T€; in der berichteten Gesamtsumme unter „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ enthalten).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für Entfernungs- und Entsorgungsverpflichtungen, Verpflichtungen für die Übernahme von Risiken im Rahmen von Rückpachtmodellen, Rückstellungen für Archivierungskosten, Rückstellungen für Verpflichtungen im Personalbereich (u.a. Aktienoptions-, Tantieme-, Übergangsgeld- und Vorruhestandsrückstellungen) sowie Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2024
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag ≤ 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 206 206 - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 988.246 685.743 302.503 126.503
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten 346 346 - -
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 983.098 680.595 302.503 126.503
davon aus Verlustübernahmen 4.802 4.802 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 8 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 2.884 2.884 - -
davon aus Steuern 586 586 - -
991.344 688.841 302.503 126.503
in T€ 31.12.2023
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag ≤ 1 Jahr > 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 257 257 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 936.756 267.056 669.700
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten 61 61 -
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 934.493 264.793 669.700
davon aus Verlustübernahmen 2.202 2.202 -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - -
Sonstige Verbindlichkeiten 2.645 2.645 -
davon aus Steuern 386 386 -
939.658 269.958 669.700

Haftungsverhältnisse

in T€ 31.12.2024 31.12.2023
Bürgschaftsverpflichtungen 70.112 68.699
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 70.112 68.699
70.112 68.699

Aufgrund von diversen Umstrukturierungen ergeben sich Haftungsverhältnisse nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes.

Im Zusammenhang mit den in 1996 übernommenen Anteilen an der Harzwasserwerke GmbH hat die ehemalige HASTRA AG gegenüber dem Land Niedersachsen eine gesamtschuldnerische Bürgschaft (Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Harzwasserwerke GmbH) übernommen. Die Beteiligung an der Harzwasserwerke GmbH wird inzwischen bei der Avacon Wasser GmbH gehalten. Die Avacon AG haftet jedoch ebenfalls für einen Großteil der Verpflichtung über eine gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 41,1 Mio. €.

Bezogen auf die Ausgliederung und Übertragung des Teilbetriebs Netz der Avacon AG auf die Avacon Netz GmbH im Jahr 2017 besteht gemäß § 133 UmwG eine gesamtschuldnerische Haftung von Avacon Netz GmbH und Avacon AG für alle Verbindlichkeiten der Avacon AG hinsichtlich des Teilbetriebs Netz, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung des Teilbetriebs Netz begründet worden sind.

Die HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH hat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Projektträger Jülich den rückwirkenden Eintritt in das Zuwendungsverhältnis über die Gewährung einer Bundeszuwendung beantragt. Avacon und die Hansewerk AG haben sich im Juni 2023 mit jeweils 26,1 Mio. € bis 2029 verpflichtet, die HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 52,2 Mio. € auszustatten. Das zugrundeliegende Projekt wurde im Berichtsjahr durch den Rückzug des Projektpartners wirtschaftlich eingestellt und befindet sich in der Abwicklung.

Die Gesellschaft verpflichtet sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V., fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Eventualverbindlichkeiten wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf der Bonitätsbeurteilung der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 50.076 T€ wird mit 4.900 T€ ein kurzfristiges Darlehen gegenüber einem Beteiligungsunternehmen ausgewiesen, welches zum 2. Januar 2025 zur Auszahlung kam.

Zudem hat sich Avacon verpflichtet, im Jahr 2025 8.100 T€ in die Kapitalrücklage der Avacon Connect GmbH sowie 4.975 T€ in die Kapitalrücklage der Avacon Pensionsgesellschaft mbH einzuzahlen. Des Weiteren wird Avacon im Jahr 2026 eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage der Avacon Connect GmbH in Höhe von 1.300 T€ vornehmen.

Darüber hinaus bestehen in Höhe von 22.225 T€ schwebend wirksame gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen.

Von dem Bestellobligo in Höhe von 7.935 T€ entfallen auf verbundene Unternehmen 1.873 T€.

Es bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen für sonstige Mietverträge in Höhe von 186 T€ sowie für Klimaschutz und Energieberatung in Höhe von 455 T€.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

in T€ 2024 2023
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 12.677 11.351
Sonstige Umsatzerlöse 1.574 1.825
davon Messentgelte 17 31
14.251 13.176

Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr wurden ausschließlich im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

in T€ 2024 2023
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 7 7
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 185 47
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 1 3
Übrige Erträge 1.634 1.023
1.827 1.080

Die übrigen Erträge beinhalten aperiodische Erträge in Höhe von 14 T€ (Vorjahr 11 T€).

Materialaufwand

in T€ 2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 999 1.348
Aufwendungen für bezogene Leistungen 256 67
1.255 1.415

Personalaufwand

in T€ 2024 2023
Löhne und Gehälter 7.342 7.395
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 958 2.632
davon für Altersversorgung 329 2.082
8.300 10.027

Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Finanzergebnis ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

in T€ 2024 2023
IT-Kosten 401 401
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 76 -
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens 21 7
Mieten und Pachten 221 171
Fremd- und Dienstleistungen 4.547 5.147
Restrukturierungsmaßnahmen 2 -
Prüfungs- und Beratungskosten 329 255
Jahresabschlusskosten 204 192
Übrige Aufwendungen 1.725 1.802
Sonstige Steuern 33 38
7.559 8.013

Es bestehen aperiodische Aufwendungen in Höhe von 44 T€ (Vorjahr -7 T€).

Finanzergebnis

in T€ 2024 2023
Erträge aus Beteiligungen 35.695 33.206
davon aus verbundenen Unternehmen 23.683 22.382
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 260.922 311.409
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29 184
davon aus verbundenen Unternehmen 29 184
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.644 9.805
davon aus verbundenen Unternehmen 20.120 7.640
davon Erträge aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen 1.001 1.797
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -12.273 -
davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen (gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) -12.273 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -37.920 -28.476
davon an verbundene Unternehmen -36.863 -26.779
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -199 -270
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -4.802 -2.202
263.295 323.926

Im Ertrag aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoertrag in Höhe von 1.001 T€ (Vorjahr 1.797 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2024 2023
Aufwendungen aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) -88 -244
Erträge aus dem Deckungsvermögen 1.089 2.041
1.001 1.797

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 42.572 T€ (Vorjahr 79.014 T€). Als Ertragsteueraufwendungen werden Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ausgewiesen. Hiervon betreffen 7.745 T€ periodenfremde Aufwendungen, die mit 5.700 T€ überwiegend die Zuführung einer Rückstellung für offene Betriebsprüfungszeiträume betrifft. Diese umfasst vorrangig das Risiko der steuerlich abweichenden Bewertung der Rückstellung für das Regulierungskonto durch die Finanzverwaltung. Ein weiterer wesentlicher Effekt resultiert mit 1.863 T€ aus der Auflösung der Gewerbesteuerforderung für den Veranlagungszeitraum 2021 aufgrund der Durchführung der Gewerbesteuerzerlegung im Geschäftsjahr 2024.

Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten. Insgesamt erwartet Avacon zum 31. Dezember 2024 aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden - sowohl eigenen als auch solchen bei Gesellschaften des steuerlichen Organkreises und Personengesellschaften - eine künftige Steuerentlastung. Die Ermittlung dieser Entlastung erfolgte auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30,1 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) bzw. 15,8 % (Beteiligung an Personengesellschaften; der Steuersatz berücksichtigt nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) bezogen auf die zeitlichen Bilanzierungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz.

Der Aktivüberhang latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und aus für steuerliche Zwecke nicht zu bildenden sonstigen Rückstellungen.

Insgesamt treten die geringfügigen, passiven latenten Steuern, die aus dem Sachanlagevermögen und Personengesellschaftsbeteiligungen resultieren, hinter den aktiven Steuerlatenzen zurück. In Nichtausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurden für den Überhang aktiver Steuerlatenzen keine aktiven latenten Steuern bilanziert.

Sonstige Angaben

Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz

Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:

Dienstleistungen:

Dienstleistungen von der bzw. für die Avacon Netz GmbH (Aufwendungen von 3.164 T€ und Erträge von 11.979 T€).

Dienstleistungen von der bzw. für die Avacon Natur GmbH (Aufwendungen von 803 T€ und Erträge von 330 T€).

Laufende Finanzierung:

Cash-Pooling-Vertrag mit der E.ON SE (die Geldaufnahmen bzw. -anlagen erfolgen zu marktüblichen Konditionen):

Die Geldanlage an 366 Tagen in Höhe von durchschnittlich 171.596 T€ ergab einen Zinsertrag von 6.384 T€.

Finanzierung Avacon-Gruppe:

Im Jahr 2024 wurden neue Darlehensverträge mit der E.ON SE in Höhe von 183.000 T€, mit unterschiedlichen Laufzeiten geschlossen.

Zudem wurden im aktuellen Geschäftsjahr folgende endfällige Darlehen an Tochtergesellschaften, mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgereicht:

Avacon Netz GmbH, insgesamt 700.000 T€

Avacon Wasser GmbH, insgesamt 9.000 T€

SVO Holding GmbH, insgesamt 76.000 T€

Durchschnittliche Beschäftigungszahl

in Personen 2024 2023
Vollzeit gesamt 38 33
davon männlich 19 16
davon weiblich 19 17
Teilzeit gesamt 2 2
davon weiblich 2 2
Gesamt 40 35
männlich 19 16
weiblich 21 19
Gesamt 40 35

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2024 liegen nicht vor.

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Avacon AG setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Thomas König

Aufsichtsratsvorsitzender

Mitglied des Vorstands der E.ON SE

Chief Operating Officer - Networks

Uwe Bornholdt

stv. Aufsichtsratsvorsitzender

(seit 6. Mai 2024)

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats / Vorsitzender des Betriebsrats Lüneburg

Avacon Netz GmbH

Christiana Steinbrügge

stv. Aufsichtsratsvorsitzende

(seit 6. Mai 2024)

Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel

Christian Bergholz

Sachbearbeiter Verteilnetze

Avacon Netz GmbH

Cord Bockhop

(bis 30. September 2024)

stv. Aufsichtsratsvorsitzender

(bis 6. Mai 2024)

Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen

Cesareo Fernandez Fernandez

stv. Vorsitzender des Betriebsrats Salzgitter

Avacon Netz GmbH

Katrin Görlitz

stv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats / Vorsitzende des Betriebsrats Helmstedt

Avacon Netz GmbH

Dr. Roland Hermes

(seit 6. Mai 2024)

VP Research, Development & Innovation

E.ON SE

Florian Hüfner

(seit 2. August 2024)

Gewerkschaftssekretar der IGBCE

Bezirk Halle-Magdeburg

Claudia Kalisch

Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg

Kathrin Kalkstein

Sachbearbeiterin Netzkundenbetreuung

Avacon Netz GmbH

Dr. Ingo Luge

Aufsichtsrat und Unternehmensberater

Volker Meyer

(seit 12. November 2024)

Landrat des Landkreises Diepholz

Dr. Alexander Montebaur

(bis 6. Mai 2024)

Mitglied der Geschäftsführung der Westnetz GmbH

Stefanie Miiller-Thon

(seit 6. Mai 2024)

SVP Group HR & Executive HR

E.ON SE

Sigrid Nagl

Mitglied des Vorstands der envia Mitteldeutsche Energie AG

Dr. Jorg Nigge

Oberbürgermeister der Stadt Celle

Dr. Theresa Noll

(bis 6. Mai 2024)

Head of Innovation Management

Westnetz GmbH

Anike Ostrowski

Geschaftsfuhrerin der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Avacon AG

Dirk Reimers

ehemaliger Gewerkschaftssekretär der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Bezirk Hannover-Heide-Weser

Jan Rücker

stv. Aufsichtsratsvorsitzender

(bis 6. Mai 2024)

Teamleiter IT-Support

Avacon Netz GmbH

Christina Scheidt

(bis 31. Mai 2024)

Gewerkschaftssekretärin der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Bezirk Sachsen-Anhalt-Nord

Rolf Sunderbrink

Abteilungsleiter Unternehmenscontrolling

Avacon AG

Melina Wulf

Stellvertretende Landesfachbereichsleiterin der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

Vorstand

Der Vorstand der Avacon AG setzt sich wie folgt zusammen:

Marten Bunnemann, Düsseldorf

(bis 31. August 2024)

Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand

Matthias Boxberger, Neumünster

(seit 1. September 2024)

Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand

Marit Müller, Chemnitz

Personalvorständin und Arbeitsdirektorin

Rainer Schmittdiel, Liebenburg

Technikvorstand

Organbezüge

Aufsichtsratsbezüge

Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 392 T€ gewährt.

Vorstandsbezüge

Die Gesamtvergütung des Vorstands der Avacon AG beläuft sich im Jahr 2024 auf insgesamt 1.681 T€. In den Bezügen sind 285 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 23.977 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan.

Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen betragen im Jahr 2024 326 T€. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 8.838 T€ Rückstellungen gebildet.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten.

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses

Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 111.445.785,26 € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2024 einen Betrag von 100.717.916.60 € (0,70 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 10.000.000,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 727.868,66 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Entwicklung des Anlagevermögens

in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2024
Technische Anlagen und Maschinen 134 - 134 - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 464 26 - 118 608
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 123 - - -118 5
Sachanlagen 721 26 134 - 613
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.620.231 42.798 510.000* - 1.153.029
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 216.695 788.000* 5.192 - 999.503
Beteiligungen 117.110 2.204 13 - 119.301
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.900 - - - 4.900
Finanzanlagen 1.958.936 833.002 515.205 - 2.276.733
Anlagevermögen 1.959.657 833.028 515.339 - 2.277.346
in T€ Kumulierte Abschreibungen
01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
Technische Anlagen und Maschinen 45 11 56 -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 194 55 - 249
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -
Sachanlagen 239 66 56 249
Anteile an verbundenen Unternehmen - 12.273 - 12.273
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - -
Beteiligungen 18.535 - - 18.535
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - -
Finanzanlagen 18.535 12.273 - 30.808
Anlagevermögen 18.774 12.339 56 31.057
in T€ Buchwerte
31.12.2024 31.12.2023
Technische Anlagen und Maschinen - 89
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 360 271
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5 123
Sachanlagen 365 483
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.140.756 1.620.231
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 999.503 216.695
Beteiligungen 100.766 98.573
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.900 4.900
Finanzanlagen 2.245.925 1.940.399
Anlagevermögen 2.246.290 1.940.882

* Durch die Entnahme von 510.000 T€ aus der Kapitalrücklage der Avacon Netz GmbH und Gewährung von nachrangigen Darlehen an die Avacon Netz GmbH in gleicher Höhe ergab sich eine Verschiebung innerhalb des Finanzanlagevermögens der Avacon AG zwischen Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB

Eigenkapital
Gesellschaft Anteil % per Ergebnis
31.12.2023 2023
T€ T€
Avacon Beteiligungen GmbH, Helmstedt 1) 100,00 61.012 12.151
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg 2) 26,67 231.560 49.632
Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs-GmbH, Magdeburg 2) 26,67 56 2
Avacon Connect GmbH, Laatzen 1) 100,00 33.584 -4.802
Avacon Connect 1. VG GmbH, Helmstedt 13) 100,00 24 -1
Avacon Connect 2. VG GmbH, Helmstedt 13) 100,00 24 -1
Avacon Data Center GmbH, Helmstedt 13) 51,00 5.960 -204
Avacon Natur GmbH, Sarstedt 1) 100,00 66.560 5.974
Airco-Klima Service GmbH, Garbsen 3) 100,00 2.174 1.328
8)
Altmärker Solarstrom GmbH, Kusey 3) 100,00 1.591 326
Avacon Natur 6. Beteiligungs GmbH, Sarstedt 3) 100,00 23 -2
Avacon Natur 7. Beteiligungs GmbH, Sarstedt 3) 100,00 23 -2
Avacon Natur 8. Beteiligungs GmbH i.G., Sarstedt 3) 100,00 k.A. k.A.
8)
Avacon Natur 9. Beteiligungs GmbH, Sarstedt 3) 100,00 k.A. k.A.
8)
Avacon Natur 10. Beteiligungs GmbH i.G., Sarstedt 3) 100,00 k.A. k.A.
8)
Biogas Steyerberg GmbH, Steyerberg 3) 100,00 2.298 1.277
Bürgerwindpark Bardowick Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Bardowick 3) 15,00 3.867 1.346
Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck Betriebsges. mbH & Co. KG, Melbeck 3) 10,00 2.741 812
Energiewerke Osterburg GmbH, Osterburg 3) 49,00 446 396
Erneuerbare Energien Blankenburg GmbH, Sarstedt 3) 50,00 898 -3
Greinke Verwaltungs GmbH, Hohenhameln 3) 85,10 21 0
Grüne Quartiere GmbH, Gelsenkirchen 3) 25,00 1.559 -26
GW EnergyTec GmbH & Co. KG, Hohenhameln 3) 85,10 -2.430 -6.161
Leicon GmbH, Neustadt a. Rbge. 3) 50,00 187 -11
3)
MorgenWärme GmbH, Gronau (Leine) 10) 50,00 23 -2
14)
Oberg Freiflächen PV GmbH & Co.KG, Gronau (Leine) 3 50,00 2.501 -8
Oberg Freiflächen PV Verwaltungs GmbH, Gronau (Leine) 3 50,00 24 3
Shamrock Energie GmbH, Herne 3) 50,00 -457 -515
3)
Solarpark Oldendorf Verwaltungs GmbH, Dassel 10) 80,00 23 2
14)
Stadtentfalter Erkrath GmbH, Mönchengladbach 3) 100,00 18 -2
Stadtentfalter GmbH, Sarstedt 3) 50,00 811 79
Stadtentfalter Holding GmbH, Sarstedt 3) 100,00 48 -2
Stadtentfalter Quartiere GmbH, Sarstedt 3) 100,00 19 -2
Windenergie Leinetal GmbH & Co. KG, Freden 3) 26,17 495 -163
Windenergie Leinetal Verwaltungs GmbH, Freden 3) 24,90 72 2
Windenergie Osterburg GmbH & Co. KG, Osterburg 3) 49,00 733 699
Windenergie Osterburg Verwaltungs GmbH, Osterburg 3) 49,00 30 1
Windpark Holtensen-Hullersen GmbH & Co. Betriebs-KG, Itzehoe 3) 8) 40,00 4.987 -12
Avacon Netz GmbH, Helmstedt 1) 100,00 677.634 242.797
1)*
Avacon Hochdrucknetz GmbH, Helmstedt 7) 100,00 14.525 4.404
Beteiligung N1 GmbH, Helmstedt 7) 100,00 22 0
Netzgesellschaft High Tech Park Magdeburg GmbH , Magdeburg 7) 50,00 783 -13
Netzgesellschaft S-1 GmbH, Helmstedt 7) 100,00 517 -1
Netzgesellschaft W-1 GmbH, Helmstedt 7) 100,00 22 -1
Stromnetzgesellschaft Seelze GmbH & Co. KG, Seelze 7) 49,00 15 -3
Avacon Pensionsgesellschaft mbH, Helmstedt 10) 100,00 22 0
Avacon Wasser GmbH, Wolfenbüttel 94,06 46.796 5.432
Abwasserentsorgung Bleckede GmbH, Bleckede 5) 49,00 -1.100 2
Abwasserentsorgung Schöppenstedt GmbH, Schöppenstedt 5) 49,00 -4.537 101
Abwassergesellschaft Bardowick mbH & Co. KG, Bardowick 5) 49,00 -3.707 -257
Abwassergesellschaft Bardowick Verwaltungs-GmbH, Bardowick 5) 49,00 22 1
Abwassergesellschaft Gehrden mbH, Gehrden 5) 49,00 25 0
Abwassergesellschaft Ilmenau mbH, Melbeck 5) 49,00 -2.011 -68
Avacon Consult GmbH, Wolfenbüttel 5) 100,00 759 336
Elmregia GmbH. Schöningen 5) 49,00 -5.634 -371
Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim 5) 20,80 116.814 5.878
Landwehr Wassertechnik GmbH, Schöppenstedt 5) 100,00 3.839 393
SALVA Lüneburg GmbH, Lüneburg 5) 50,00 24 -1
Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg mbH, Gronau 5) 49,00 -2.214 -172
Wasserversorgung Sarstedt GmbH, Sarstedt 5) 49,00 1.546 183
b.ventus GmbH, Düsseldorf 9) 5,01 k. A. k. A.
Celle-Uelzen Netz GmbH, Celle 1)* 2,56 94.506 0
Cremlinger Energie GmbH, Cremlingen 49,00 4.949 431
E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg 16,58 16.739 -47.401
Energieagentur Schaumburg gGmbH, Stadthagen 8) 3,01 123 -306
Energienetze Visselhövede GmbH, Visselhövede 8) 49,00 k.A. k.A.
Energieversorgung Sehnde GmbH, Sehnde 30,00 9.569 0
Energieversorgung Vechelde GmbH & Co. KG, Vechelde 49,00 7.830 622
Energiewerke Isernhagen GmbH, Isernhagen 49,00 4.965 419
FEVA Infrastrukturgesellschaft mbH, Wolfsburg 49,00 634 21
GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH, Straelen 5,00 78 2
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Straelen 5,00 159.708 43.310
Gasnetzgesellschaft Laatzen-Süd mbH, Laatzen 49,00 2.033 352
Gemeindewerke Uetze GmbH, Uetze 48,98 2.678 647
Gemeindewerke Wedemark GmbH, Wedemark 49,00 12.659 534
HAzwei GmbH, Hannover 50,00 8.346 -5.210
Hanseatic Hydrogen GmbH, Hamburg 33,50 k.A. k.A.
HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover12) 100,00 2.357 -159
HAzwei 2. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover12) 100,00 24 0
HAzwei 3. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover12) 100,00 2.300 16
Infrastrukturgesellschaft Stadt Nienburg/Weser mbH, Nienburg/Weser 49,90 34 8
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH, Hannover 9,82 88 -15
Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH, Hameln 6,17 200 49
LandE GmbH, Wolfsburg-Fallersleben 69,57 196.324 23.987
Abwasserentsorgung Schladen GmbH, Schladen 4) 49,00 27 1
Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH (GLG), Gifhorn 4) 95,00 28.967 7.308
LSW Energie Verwaltungs-GmbH, Wolfsburg 4) 57,00 26 1
LSW Holding GmbH & Co. KG, Wolfsburg 4) 57,00 41.664 39.517
LSW Holding Verwaltungs-GmbH, Wolfsburg 4) 57,00 26 1
LSW Netz Verwaltungs-GmbH, Wolfsburg 4) 57,00 26 1
Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH, Oebisfelde 4) 49,00 1.103 53
Wasserkraftnutzung im Landkreis Gifhorn GmbH, Müden 4) 50,00 414 14
Lichtverbund Straßenbeleuchtung GmbH, Helmstedt 11) 100,00 0 -13
Luna Lüneburg GmbH, Lüneburg 49,00 25 0
Lüneburger Wohnungsbau GmbH, Lüneburg 3,05 44.687 3.432
Netzgesellschaft Bad Münder GmbH & Co. KG, Bad Münder 49,00 7.329 852
Netzgesellschaft Barsinghausen GmbH & Co. KG , Barsinghausen 49,00 5.348 655
Netzgesellschaft Gehrden mbH, Gehrden 49,00 4.987 336
Netzgesellschaft Hemmingen mbH, Hemmingen 49,00 5.307 432
Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG, Giesen 49,00 17.204 2.092
Netzgesellschaft Hildesheimer Land Verwaltung GmbH, Giesen 49,00 36 1
Netzgesellschaft Ronnenberg GmbH & Co. KG, Ronnenberg 49,00 3.993 526
Netzgesellschaft Stuhr/Weyhe mbH i. L., Helmstedt 100,00 25 0
Netzgesellschaft Syke GmbH, Syke 49,00 5.317 431
Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG, Neustadt a. Rbge. 24,90 24.637 2.368
Stadtnetze Neustadt a. Rbge. Verwaltungs-GmbH, Neustadt a. Rbge. 24,90 53 3
Stadtversorgung Pattensen GmbH & Co. KG, Pattensen 49,00 5.227 485
Stadtversorgung Pattensen Verwaltung GmbH, Pattensen 49,00 35 1
Stadtwerke Blankenburg GmbH, Blankenburg (Harz) 30,00 13.630 1.210
Stadtwerke Burgdorf GmbH, Burgdorf 1)* 49,00 6.099 0
Stadtwerke Garbsen GmbH, Garbsen 24,90 37.471 3.652
Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH, Wolfenbüttel 1)* 26,00 18.723 1.000
Stadtwerke Wolmirstedt GmbH, Wolmirstedt 49,40 10.309 1.598
Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG, Wunstorf 15,00 9.706 2.003
Stadtwerke Wunstorf Verwaltungs-GmbH, Wunstorf 15,00 71 2
Stromnetze Peiner Land GmbH, Ilsede 49,00 10.008 323
Stromnetzgesellschaft Bad Salzdetfurth-Diekholzen mbH & Co. KG, Bad Salzdetfurth 49,00 6.473 587
Stromnetzgesellschaft Barsinghausen GmbH & Co. KG, Barsinghausen 49,00 7.047 884
Stromnetzgesellschaft Wunstorf GmbH & Co. KG, Wunstorf 49,00 5.189 713
SVO Holding GmbH, Celle 50,10 72.557 21.830
Celle-Uelzen Netz GmbH, Celle 1)* 94,90 94.506 0
6)
SVO Access GmbH, Celle 1)* 100,00 3.500 0
6)
SVO Vertrieb GmbH, Celle 1)* 100,00 1.277 0
6)
Überlandwerk Leinetal GmbH, Gronau 48,00 16.545 2.314
Wärmeschmiede GmbH, Hannover 50,00 369 -6
WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG, Salzgitter 50,22 45.993 9.818
WEVG Verwaltungs GmbH, Salzgitter 50,22 40 3

k.A. - keine Angaben

1) Ergebnisabführungsvertrag (Eigenkapital, Jahresergebnis 2024)
1)* Ergebnisabführungsvertrag mit Dritten
2) Tochtergesellschaft der Avacon Beteiligungen GmbH

3) Tochtergesellschaft der Avacon Natur GmbH
4) Tochtergesellschaft der LandE GmbH
5) Tochtergesellschaft der Avacon Wasser GmbH
6) Tochtergesellschaft der SVO Holding GmbH
7) Tochtergesellschaft der Avacon Netz GmbH
8) Gründung/Kauf in 2024
9) Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 93/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
10) Umbenennung in 2024
11) Aufstockung der Anteile in 2024
12) Tochtergesellschaft der HAzwei GmbH
13) Tochtergesellschaft der Avacon Connect GmbH
14) Verkauf der Anteile in 2024

 

Helmstedt, den 5. Februar 2025

Avacon AG

Der Vorstand

Matthias Boxberger

Marit Müller

Rainer Schmittdiel

Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Avacon AG 2024

Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Avacon AG für 2024

Grundlage

Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu führen.

Folgende Tätigkeiten werden von der Avacon AG aufgrund der Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 der BNetzA ausgewiesen:

Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:

Elektrizitätsverteilung

Gasverteilung

Sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 3 und 4 EnWG:

Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG Tätigkeitsabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und Erläuterungen) erstellt.

Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der Avacon AG.

Die Zuordnungsregeln wurden im Berichtsjahr entsprechend der letztjährigen Kontentrennung aller Tätigkeiten der Avacon AG fortgeschrieben.

Erläuterungen zur Bilanz

Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen.

Für Sachanlagen erfolgt die Aufteilung auf die Tätigkeiten grundsätzlich mithilfe einer verursachungsgerechten Schlüsselung. Hiervon abweichend wurden die Ladesäulen direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugeordnet.

Die Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, anhand der Bilanzeinzelposten direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Ansonsten wurden diese Bilanzposten sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten durch Schlüsselung zugeordnet.

Die flüssigen Mittel, der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung und das Eigenkapital können keiner Tätigkeit direkt zugeordnet werden, deshalb wurden diese Bilanzposten durch verursachungsgerechte Schlüsselung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Die Finanzanlagen wurden direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugeordnet. Die passivierten Investitionszuschüsse sind den Ladesäulen zuzuordnen und wurden daher ebenfalls direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugewiesen.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten:

Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
In T€ zum 31.12.2024 davon RLZ über 1 Jahr davon RLZ über 1 Jahr
Sonstige Vermögensgegenstände 0 0
Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
In T€ zum 31.12.2023 davon RLZ über 1 Jahr davon RLZ über 1 Jahr
Sonstige Vermögensgegenstände 0 0

In den Verbindlichkeiten waren folgende Posten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten:

Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
In T€ zum 31.12.2024 bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 1 Jahr über 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 160 0 45 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7 0 2 0
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten 7 0 2 0
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 272 0 77 0
davon aus Steuern 269 0 76 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 0 0
Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
In T€ zum 31.12.2023 bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 1 Jahr über 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 165 0 40 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19 0 5 0
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten 19 0 5 0
davon aus Verrechnungs- und Finanzverkehr 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 297 0 72 0
davon aus Steuern 294 0 72 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 0 0

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die im Anhang aufgeführten Haftungsverhältnisse betreffen nicht die Katalogtätigkeiten.

Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen folgende Verpflichtungen die Katalogtätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:

In TE Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Bestellobligo 266 75
schwebend wirksame gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen 0 0
Sonstige Mietverträge 90 25

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses werden soweit möglich die Aufwendungen und Erträge direkt den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Die Aufwendungen und Erträge der zentralen Bereiche wie z. B. die Rechtsabteilung und die Unternehmensentwicklung werden durch verursachungsgerechte Schlüssel auf die Tätigkeiten verteilt.

Bilanzen der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG zum 31. Dezember 2024 der Avacon AG

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Avacon AG

Tätigkeit: Elektrizitätsverteilung

In € 31.12.2024 31.12.2023
Sachanlagen 3.401,08 2.293,77
Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.401,08 2.293,77
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 637.316,28
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 637.316,28
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsvehältniss besteht 0,00 0,00
Anlagevermögen 3.401,08 639.610,05
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.904.727,58 3.471.116,36
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -2.132,12 -16.948,13
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.755.279,07 3.355.507,51
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 151.580,63 132.556,99
Guthaben bei Kreditinstituten 2.518,82 1.751,25
Umlaufvermögen 3.907.246,39 3.472.867,61
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 303.477,10 1.204.025,79
Aktiva 4.214.124,58 5.316.503,45
In € 31.12.2024 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital 538,09 117.117,48
Kapitalrücklage 529,33 115.209,52
Gewinnrücklagen 941,84 169.072,88
Andere Gewinnrücklagen 941,84 169.072,88
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust 1.240.602,84 1.195.711,49
Eigenkapital 1.242.612,10 1.597.111,37
Investitionszuschüsse 0,00 0,00
Zuschüsse 0,00 0,00
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 102.367,00 665.107,03
Steuerrückstellungen 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 2.429.220,20 2.574.141,31
Rückstellungen 2.531.587,20 3.239.248,34
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 160.042,97 164.581,58
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.473,50 18.549,39
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 272.408,81 297.012,77
davon aus Steuern 268.932,67 294.304,31
Verbindlichkeiten 439.925,28 480.143,73
Passiva 4.214.124,58 5.316.503,45

Tätigkeit: Gasverteilung

In € 31.12.2024 31.12.2023
Sachanlagen 963,17 557,64
Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 963,17 557,64
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 154.939,46
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 154.939,46
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsvehältniss besteht 0,00 0,00
Anlagevermögen 963,17 155.497,10
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.105.800,40 843.871,24
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -603,81 -4.120,30
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.063.477,29 815.765,30
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 42.926,92 32.226,24
Guthaben bei Kreditinstituten 713,32 425,75
Umlaufvermögen 1.106.513,72 844.296,99
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 85.943,28 292.713,53
Aktiva 1.193.420,17 1.292.507,63
In € 31.12.2024 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital 152,39 28.472,71
Kapitalrücklage 149,90 28.008,86
Gewinnrücklagen 266,72 41.103,70
Andere Gewinnrücklagen 266,72 41.103,70
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust 351.332,86 290.692,23
Eigenkapital 351.901,87 388.277,49
Investitionszuschüsse 0,00 0,00
Zuschüsse 0,00 0,00
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28.989,85 161.695,73
Steuerrückstellungen 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 687.943,68 625.805,53
Rückstellungen 716.933,53 787.501,26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.323,41 40.011,81
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.116,46 4.509,59
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 77.144,89 72.207,47
davon aus Steuern 76.160,46 71.549,01
Verbindlichkeiten 124.584,76 116.728,87
Passiva 1.193.420,17 1.292.507,63

Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2024

der Avacon AG

Tätigkeit: Elektrizitätsverteilung

In € 2024 2023
Umsatzerlöse 9.027.165,22 8.309.246,20
Sonstige betriebliche Erträge 945.436,22 362.258,19
Materialaufwand 9.528,11 8.183,51
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 0,00 0,00
Aufwendungen für bezogene Leistungen 9.528,11 8.183,51
Personalaufwand 3.513.801,35 4.011.824,93
Löhne und Gehälter 3.108.267,32 2.958.933,71
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 405.534,02 1.052.891,22
(davon Altersversorgung) (139.400,02) (833.034,33)
Abschreibungen 1.843,56 2.264,16
Sachanlagevermögen 1.843,56 2.264,16
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.629.542,66 2.415.107,68
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00
Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00
Erträge aus anderen Beteiligungen 0,00 0,00
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0,00) (0,00)
Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 12.150,61 73.474,88
(davon aus verbundenen Unternehmen) (12.150,61) (73.474,88)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 756.126,65 823.273,88
(davon aus verbundenen Unternehmen) (308.171,38) (92.386,18)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 750.465,83 305.745,42
(davon an verbundene Unternehmen) (700.515,53) (266.064,61)
Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0,00
Ergebnis vor Steuern 2.835.697,21 2.825.127,44
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 390.895,76 650.269,59
Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 2.444.801,45 2.174.857,85
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.178,01 8.221,67
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,00 0,00
Einstellung in Gewinnrücklagen -1.213.376,61 -987.368,03
Bilanzgewinn 1.240.602,84 1.195.711,49

Tätigkeit: Gasverteilung

In € 2024 2023
Umsatzerlöse 2.556.450,54 2.020.080,34
Sonstige betriebliche Erträge 267.743,07 88.069,44
Materialaufwand 2.698,31 1.989,51
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 0,00 0,00
Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.698,31 1.989,51
Personalaufwand 995.091,94 975.324,17
Löhne und Gehälter 880.246,62 719.353,32
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 114.845,32 255.970,85
(davon Altersversorgung) (39.477,43) (202.520,93)
Abschreibungen 522,09 550,44
Sachanlagevermögen 522,09 550,44
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.027.869,33 587.142,50
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00
Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00
Erträge aus anderen Beteiligungen 0,00 0,00
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0,00) (0,00)
Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.440,99 17.862,65
(davon aus verbundenen Unternehmen) (3.440,99) (17.862,65)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 214.131,49 200.148,04
(davon aus verbundenen Unternehmen) (87.272,68) (22.460,22)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 212.528,38 74.330,49
(davon an verbundene Unternehmen) (198.382,69) (64.683,59)
Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0,00
Ergebnis vor Steuern 803.056,05 686.823,36
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 110.699,83 158.088,57
Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 692.356,22 528.734,79
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.599,17 1.998,79
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,00 0,00
Einstellung in Gewinnrücklagen -343.622,52 -240.041,36
Bilanzgewinn 351.332,86 290.692,23

Anlagenspiegel der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2024

der Avacon AG

Tätigkeit Elektrizitätsverteilung

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2024

Anschaffungs-/Herstellungskosten
in € 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2024
Technische Anlagen und Maschinen
Anlagen für Messstellenbetreiber gem. MsbG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.899,24 2.172,00 0,00 0,00 35.071,24
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 32.899,24 2.172,00 0,00 0,00 35.071,24
Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen 32.899,24 2.172,00 0,00 0,00 35.071,24
kumulierte Abschreibungen
in € 01.01.2024 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchungen 31.12.2024
Technische Anlagen und Maschinen
Anlagen für Messstellenbetreiber gem. MsbG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.826,60 1.843,56 0,00 0,00 31.670,15
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 29.826,60 1.843,56 0,00 0,00 31.670,15
Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen 29.826,60 1.843,56 0,00 0,00 31.670,15
Restbuchwerte Buchwerte Schlüsseländerung
in € 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2023
Technische Anlagen und Maschinen Anlagen für Messstellenbetreiber gem. MsbG 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.401,08 3.072,64 2.293,77 778,87
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 3.401,08 3.072,64 2.293,77 778,87
Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 637.316,28 -637.316,28
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00 637.316,28 -637.316,28
Anlagevermögen 3.401,08 3.072,64 639.610,05 -636.537,41

Tätigkeit Gasverteilung Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2024

Anschaffungs-/Herstellungskosten
in € 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2024
Technische Anlagen und Maschinen
Anlagen für Messstellenbetreiber gem. MsbG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.316,91 615,10 0,00 0,00 9.932,01
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 9.316,91 615,10 0,00 0,00 9.932,01
Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen 9.316,91 615,10 0,00 0,00 9.932,01
kumulierte Abschreibungen
in € 01.01.2024 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchungen 31.12.2024
Technische Anlagen und Maschinen Anlagen für Messstellenbetreiber gem. MsbG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.446,75 522,09 0,00 0,00 8.968,84
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 8.446,75 522,09 0,00 0,00 8.968,84
Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen 8.446,75 522,09 0,00 0,00 8.968,84
Restbuchwerte Buchwerte Schlüsseländerung
in € 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2023
Technische Anlagen und Maschinen
Anlagen für Messstellenbetreiber gem. MsbG 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 963,17 870,16 557,64 312,51
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 963,17 870,16 557,64 312,51
Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 154.939,46 -154.939,46
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00 154.939,46 -154.939,46
Anlagevermögen 963,17 870,16 155.497,10 -154.626,94

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Avacon AG, Helmstedt

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Avacon AG, Helmstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Avacon AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31 Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Hannover, den 7. Februar 2025

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nocker, Wirtschaftsprüfer

Möller, Wirtschaftsprüfer

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