Avacon AGHelmstedtJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Inhaltsverzeichnis 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon - Auf einen Blick 1.2. Geschäftstätigkeit 1.3. Beteiligungen 1.4. Technologie und Innovation 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.3. Energiepreisentwicklung 2.4. Geschäftsverlauf 2.5. Ertragslage 2.6. Finanzlage 2.7. Vermögenslage 2.8. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Mitarbeiter 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 4.2. Geschäftsentwicklung 5. Risiken- und Chancenbericht 6. Erklärung zur Unternehmensführung 7. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. 22 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon - Auf einen Blick Wesentliche Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung
Wesentliche Kennzahlen der Bilanz
Beteiligungen
Mitarbeiter
1.2. Geschäftstätigkeit Die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt (im Folgenden „Avacon“ genannt) fungiert als Muttergesellschaft der Avacon-Gruppe (Mehrheitsbeteiligungen) und nimmt übergreifende Konzernfunktionen wahr. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Finanzierung der gesamten Avacon-Gruppe. Die Unternehmensschwerpunkte von Avacon liegen zum einen im Beteiligungsmanagement, zum anderen erbringt Avacon Dienstleistungen für die Avacon Netz GmbH und weitere Beteiligungsgesellschaften. Über den Webshop bietet Avacon seinen Kunden Lösungen für Energie, Wasser und E-Mobilität. Darüber hinaus verfügen die Tochterunternehmen und Beteiligungen von Avacon über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in den Geschäftsfeldern Strom, Gas, Wasser, Wärme/ Kälte, Erneuerbare Energien und Telekommunikation. Derzeit arbeiten 43 Mitarbeiter für Avacon in Helmstedt. Avacon gehört mehrheitlich zum E.ON-Konzern (61,4 %), ist jedoch stark regional geprägt. Dies zeigt sich einerseits am Aktionärskreis mit rund 80 kommunalen Aktionären, die 38,6 % der Anteile an Avacon halten, andererseits an den zahlreichen Mehr- und Minderheitsbeteiligungen mit Sitz in der Region. Die strategische Positionierung von Avacon setzt den Fokus auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Aus Sicht des Vorstands bestätigen die aktuellen Krisen langfristig die Richtigkeit dieser strategischen Ausrichtung. In den nächsten Jahren wird die Avacon- Gruppe durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energienetze sowie durch die Umsetzung der kommunalen Wärmetransformation den Umbau der Gesellschaft Richtung Klimaneutralität maßgeblich mitgestalten können. Avacon übt folgende Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG aus:
Das IT-Management sowie weitere Verwaltungsdienstleistungen werden von der Avacon Netz GmbH mit Unterstützung von E.ON Digital Technology GmbH sowie weiterer externer Dienstleister für Avacon erbracht. Die Avacon Natur GmbH erbringt vertriebliche Beratungsdienstleistungen für Avacon. Die Personalabrechnung wird durch die E.ON Country Hub Germany GmbH in Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern wahrgenommen. Die E.ON Grid Solutions GmbH ist der zentrale Servicedienstleister für energiewirtschaftliche Dienstleistungen des E.ON-Konzerns und erbringt für Avacon, die die Marktrolle eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers einnimmt, insbesondere weisungsgebundene Dienstleistungen in den Aufgaben Abrechnung, Wechselprozesse im Messwesen, Marktpartnerwechsel, Energiedatenmanagement, Forderungs- und Kundenkontaktmanagement sowie Messstellenmanagement und Sperrwesen. 1.3. Beteiligungen In Summe zählt das Beteiligungsportfolio der Avacon 58 Beteiligungen. Diese Übersicht zeigt die wesentlichen Mehrheitsbeteiligungen:
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hält Beteiligung an der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (26,67 %) der SVO Vertrieb GmbH (100 %) und der SVO Access GmbH (100 %) Der Schwerpunkt des Beteiligungsportfolios liegt in den Kerngeschäftsfeldern Strom, Gas, Wärme, Wasser und Telekommunikation. Über die Mehrheitsbeteiligungen hinaus war Avacon zum Bilanzstichtag an elf kommunalen und regionalen Energieversorgern sowie an 18 Netzkooperationsgesellschaften beteiligt. Während Avacon bei den Netzkooperationen grundsätzlich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung hält, werden die Strom- bzw. Gasnetze von der Tochtergesellschaft Avacon Netz GmbH als Netzbetreiber langfristig gepachtet. Weiterhin hält Avacon Anteile an der E.ON Grid Solutions GmbH (16,58 %) sowie an der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG (5,0 %) und der FEVA Infrastrukturgesellschaft mbH (49,0 %). Die übrigen Beteiligungen umfassen 17 Gesellschaften. Hierzu gehören Unternehmen, die energienahe Dienstleistungen erbringen (z.B. in dem Bereich Klimaschutz und kommunale Wärmeplanung). Der Beteiligungsbuchwert der HAzwei GmbH wurde im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben, da sich die Aussichten für eine erfolgreiche Entwicklung von Projekten im Segment Wasserstoff eingetrübt haben. 1.4. Technologie und Innovation Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung nutzt Avacon das Know-how der Avacon-Gruppe sowie die lokale Verankerung des breiten Beteiligungsportfolios, um die Energiewende erfolgreich und kundenorientiert zu gestalten. Avacon ist insbesondere über die Innovationsprojekte ihrer 100 %igen Tochtergesellschaften Avacon Netz GmbH und Avacon Natur GmbH sowie über den E.ON-Konzern in verschiedenen Organisationen vertreten, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben befassen. Um langfristig den Ausbau des Geschäfts zu unterstützen, werden hierfür bei der Avacon Netz GmbH viele Innovationsprojekte umgesetzt. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit E.ON-Konzerngesellschaften andere Unternehmen, Institute und Hochschulen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben beauftragt. Die Forschungstätigkeit von der Avacon Netz GmbH wurde für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Zertifikat für den Einsatz „Forschung und Entwicklung“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e.V. ausgezeichnet. Die Vergabe erfolgte im Rahmen der zweijährigen Erhebung über „Forschung und Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland“, die der Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchführt. Die Avacon Connect GmbH ist in der Avacon-Gruppe für Vermarktung und Betrieb von passiver Telekommunikationsinfrastruktur und das Angebot von aktiven Telekommunikationsdiensten zuständig. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 % und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz der eingangs erwähnten Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. • Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der EU Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,7 % gewachsen (2023: 0,5 %) und damit weniger als erwartet. Denn der Arbeitsmarkt zeigte sich robust und die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 %. Allerdings wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 vier Mal auf 3,0 % zum Jahresende gesenkt hat. • Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15. November 2024) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll - nach 0,3 % im Jahr 2023 nun um 0,1 % im Jahr 2024. Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,2 % und damit 0,4 %-punkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 %. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen. 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen • International Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2024 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz COP29 im November 2024 in Baku, Aserbaidschan, haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern getroffen und einen neuen Rahmen für die internationale Finanzierung von Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen beschlossen. Demnach soll der jährliche Beitrag in erster Linie der Industriestaaten bis 2035 auf mindestens 300 Milliarden Dollar erhöht werden. Nicht weiter vorangekommen ist man bezüglich neuer Beschlüsse zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zur Senkung des Treibhausgasausstoßes. • Europa Die aktuelle energiepolitische Debatte in Europa und Deutschland ist stark von Fragen der Bezahlbarkeit geprägt. Die Finanzierung der Energiewende erfordert erhebliche Investitionen, deren Finanzierung jedoch nicht gesichert ist: Die öffentlichen Mittel reichen nicht aus und die Finanzkraft sowie die Verschuldungsfähigkeit der Energiewirtschaft sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen begrenzt. Private Investitionen können mobilisiert werden, wenn Projekte wirtschaftlich tragfähig sind und die notwendigen Renditen erzielt werden können - dies gilt insbesondere für vorausschauende Investitionen in den Netzausbau und die Wasserstoffinfrastruktur. Daher muss der Zugang zu Kapital erleichtert werden, z. B. durch eine voll entwickelte Kapitalmarktunion. Nach den Europawahlen im Juni 2024 und der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin verschieben sich daher auch die Prioritäten der EU in Richtung Wettbewerbsfähigkeit und Marktintegration. Ein Clean Industrial Deal soll hier zentrale Hebel ansetzen und dürfte stark durch Mario Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU geprägt sein, der dafür plädiert, Innovationslücken zu schließen, Energiekosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu stärken. Draghis Empfehlungen umfassen die technologische Aufholjagd gegenüber den USA und China, eine Kombination aus Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit sowie den Aufbau einer Kapitalmarktunion zur Nutzung privaten Kapitals. Der von der Kommission im November 2023 vorgelegte EU Grid Action Plan (EU Grid Action Plan) ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Modernisierung und den Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur voranzutreiben. Schwerpunkte des Plans sind die Finanzierung, die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze. Dies sind zentrale Punkte, um die Energiewende umzusetzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Europa zu gewährleisten. Der EU-Energierat hat am 30. Mai zudem die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung einer nachhaltigen Stromnetzinfrastruktur angenommen. Insbesondere fordert der Rat die Kommission auf, ein regulatorisches Umfeld zu fördern, das den Anforderungen der vereinbarten Dekarbonisierungsziele gerecht wird und gleichzeitig vorausschauende Investitionen erleichtert, und eine Umsetzungsagenda zu entwickeln, um die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit den Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern bei der Beseitigung der Haupthindernisse für die effiziente Nutzung und den Ausbau der Strominfrastruktur zu unterstützen. Avacon spricht sich in diesem Zusammenhang für einen „Power Infrastructure Deal“ aus, der die dringend notwendigen Investitionen in die Netzmodernisierung unterstützt. Mit solchen Maßnahmen können Anreize geschaffen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien eng mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Gleichzeitig könnten niedrigere Steuern und eine Förderung der Elektrifizierung dazu beitragen, Energie langfristig bezahlbarer zu machen. Zur Förderung des europäischen Wasserstoffhochlaufs hat die EU im Mai 2024 ein Maßnahmenpaket für Wasserstoff und den dekarbonisierten Gasmarkt verabschiedet. Übergeordnetes Ziel ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gas- und Wasserstoffmarktes zu schaffen und den Rechtsrahmen an zukünftige gasförmige Energiemixe anzupassen, die weniger (fossiles) Erdgas und einen steigenden Anteil erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase enthalten. Das Paket sieht vor, dass die meisten Vorschriften, die für das bestehende Erdgasnetz gelten, für dekarbonisierte Gase weitgehend unverändert bleiben und für Wasserstoffnetze übernommen werden. Dies betrifft die eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber und die Entflechtung der regulierten Anlagen sowie den Zugang Dritter zu den Erdgas- und Wasserstoffnetzen, einschließlich Speicheranlagen und Terminals. Die Verordnung wurde von den Mitgliedsstaaten bis August 2024 umgesetzt. • Deutschland Auf nationaler Ebene begann das Jahr 2024 mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen <100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Die beiden Gesetze sind zwar inhaltlich miteinander verknüpft, dies ist aber teilweise zu komplex und inkonsistent. Zudem ist der Wärmeplan nach WPG nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern sowie weiteren Beteiligten die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, kann zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungs- Maßnahmen führen. Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Avacon unterstützt beim Smart Meter Rollout eine pragmatische und schnelle Herangehensweise, um Flexibilität zu ermöglichen, die für eine effiziente Energiewende entscheidend ist. Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. Avacon sieht darin die Chance, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Transparenz für die Kunden zu schaffen. Die Reform muss so ausgestaltet werden, dass ausreichende Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung gesetzt werden. 2024 hat die vierte Regulierungsperiode Strom in Deutschland begonnen. Mit dem generellen Produktivitätsfaktor sind zu Beginn des Jahres 2025 nunmehr auch alle relevanten regulatorischen Großparameter zur vierten Regulierungsperiode Strom abschließend festgelegt worden. In Bezug auf die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung Strom und Gas (sogenannter EK I-Zinssatz) hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 auf Rechtsbeschwerde der Bundesetzagentur (BNetzA) hin das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 erstinstanzlich noch Recht gegeben und die BNetzA zur Neubescheidung verpflichtet hatte. Damit ist die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung zur vierten Regulierungsperiode ebenfalls rechtskräftig. Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST-Prozess) am 18. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Prozess zur Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die infolge der Energie- und Klimawende stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) gestartet. Im Kontext der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens muss die BNetzA zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung aus 2021 geltende Rechtsverordnungen durch Festlegungen gestuft bis 2028 ablösen (dies sind die Anreizregulierungsverordnung bzw. die Netzentgelt- und Netzanschlussverordnungen Gas und Strom). Bisheriger Fokus im NEST-Prozess sind die mögliche Einführung eines pauschalisierten Ansatzes der regulatorischen Kapitalkostenbestimmung (WACC-Modell) unter Berücksichtigung der Anpassung der zukünftigen Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, die unterperiodische Berücksichtigung von energiewendebedingt schneller steigenden Betriebskosten, die künftige Anwendung von allgemeinen und individuellen Effizienzvorgaben und die regulatorischen Rahmenbedingungen der Gastransformation in der Anreizregulierung. Diese Aspekte werden unter Einbezug der Branche bereits in einem längeren Diskussionsprozess seit Anfang 2024 erörtert und sollen abschließend in inhaltlich gestuften Rechtsakten münden, startend mit Rahmenfestlegungen, die dann in Methodenfestlegungen überführt werden, auf deren Grundlage dann Einzelfestlegungen ergehen. Der künftige Regulierungsrahmen ab der fünften Regulierungsperiode besteht dann maßgeblich aus dem rein behördlichen Festlegungsrahmen - dies ist Ausdruck der neuen politischen Unabhängigkeit der BNetzA aufgrund der EuGH-Rechtsprechung. Anfang Januar hat die Bundesnetzagentur hierzu umfangreiche Zwischenstände veröffentlicht. Dabei handelt es sich zunächst aber nur um Tenorierungen mit Erwägungen seitens der Behörde und noch nicht um eine förmliche Konsultation. Gemäß aktuellem Zeitplan der Regulierungsbehörde ist mit einer ersten Rahmenfestlegung im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. Weitere, darauf aufbauende Methodenfestlegungen sollen bis spätestens 2027 folgen. Mit sich daran anschließenden Einzelfestlegungen für Strom ist bis Ende 2028 zu rechnen. Es handelt sich hier um einen gestuften und fortlaufenden Konsultationsprozess - die sich hieraus ergebenden Auswirkungen können daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Im September 2024 hat die Bundesnetzagentur den Beschluss zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) veröffentlicht. Dieser reflektiert die Dekarbonisierungsziele des Bundes, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstrebt (§ 3 KSG) und zielt darauf ab, die schon länger von der Branche adressierte Problematik einer vollständigen regulatorischen Amortisation von Gasnetzbestandsanlagen zu lösen. Der Beschluss ermöglicht deutlich kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern - in Ausnahmefällen bis 2035 und in der Regel bis 2045 oder 2040, unter anderem abhängig von bundes- oder landesspezifischen Klimaschutzgesetzen. Außerdem werden degressive kalkulatorische Abschreibungen mit einem Abschreibungssatz von bis zu 12 % zugelassen, um die Kapitalkosten adäquater mit dem Nutzungsverlauf der Erdgasinfrastruktur in Einklang zu bringen und die Netzentgelte für die zuletzt am Netz verbleibenden Kunden einzudämmen. Die neuen Abschreibungsmodalitäten können bereits in die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 einfließen. 2.3. Energiepreisentwicklung Die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 wurde durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt. Die Energiemärkte waren aufgrund mehrerer Faktoren, darunter ungeplante Ausfälle, längere Wartungsarbeiten und anhaltende Konflikte im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese Faktoren führten das ganze Jahr über zu einem volatilen Energiemarkt, der sensibel mit Preisbewegungen auch auf nicht eingetretene Impulse und Risiken reagierte. 2.4. Geschäftsverlauf Avacon befindet sich trotz des anhaltenden Effizienzdrucks aus dem Wettbewerb und der Regulierung in einer soliden wirtschaftlichen Verfassung. • Das Geschäftsjahr 2024 im Überblick Der Umsatz von Avacon betrug im Geschäftsjahr 2024 14,3 Mio. €. Der Jahresüberschuss verringerte sich um 20,1 Mio. € (-8,4 %) auf 219,6 Mio. €. Das Ergebnis von Avacon liegt damit leicht unter Vorjahresniveau. • Veränderungen im Beteiligungsportfolio Zum Jahresende 2024 verfügte Avacon über zahlreiche Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen. Die wesentlichsten Veränderungen im Beteiligungsportfolio und die Ergebnisse bei den Mehrheitsgesellschaften stellen sich wie folgt dar: Im Zuge der Konzessionsverfahren Strom und Gas im Netzgebiet Visselhövede wurde eine Kooperation in Form eines Rückpachtmodells verhandelt. Hierfür wurde im November 2024 eine neue Gesellschaft, die Energienetze Visselhövede GmbH gegründet, an der die Stadtwerke Rothenburg Wümme GmbH 51,0 % und Avacon 49,0 % der Anteile halten. Die bestehende 100 %ige Vorratsgesellschaft Beteiligung H1 GmbH wurde am 8. November 2024 in Avacon Pensionsgesellschaft mbH umbenannt und der Geschäftszweck geändert. In diese Gesellschaft wurden die Pensionsverpflichtungen gegenüber Rentnern der Avacon Netz GmbH, die bis zum 30. September 2024 ausgeschieden sind, mittels Erklärung eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme bilanziell zum 1. Januar 2025 ausgelagert. Gleichzeitig wurde CTA- Deckungsvermögen der Avacon Netz GmbH in gleicher Höhe zugunsten der Avacon Pensionsgesellschaft mbH umgewidmet. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 2025 das Stammkapital der Avacon Pensionsgesellschaft mbH um 5,0 Mio. € auf 5,0 Mio. € erhöht und die Erhöhung im Handelsregister eingetragen. Ergänzend plant Avacon mit der Avacon Pensionsgesellschaft mbH einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags soll der Hauptversammlung zur Zustimmung im Mai 2025 vorgelegt werden. Avacon übernahm zum 13. März 2024 Anteile der Stadt Gehrden an der Lichtverbund Straßenbeleuchtung GmbH in Höhe von 10,2 % und hält nunmehr die gesamten Anteile an dieser Gesellschaft. Im Juli 2024 hat sich Avacon mit 3,02 % an der Energieagentur Schaumburg gGmbH beteiligt. • Wesentliche Ergebnisse bei den Tochtergesellschaften Zwischen Avacon und der Avacon Netz GmbH, der Avacon Natur GmbH, der Avacon Connect GmbH sowie der Avacon Beteiligungen GmbH bestehen jeweils Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträge. Damit gingen die Ergebnisse unmittelbar in die Ertragslage von Avacon für das Geschäftsjahr 2024 ein. Das Ergebnis vor Steuern der Avacon Netz GmbH im Geschäftsjahr 2024 betrug 242,8 Mio. € und verringert sich damit um 49,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich sind insbesondere der Rückgang der Gross Margin Gas (-20,7 Mio. €), höhere Abschreibungen (+27,4 Mio. €) und gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (+27,7 Mio. €) sowie ein um 20,9 Mio. € geringeres Finanzergebnis. Dem stehen eine erhöhte Gross Margin Strom (+18,2 Mio. €) und geringere Personalaufwendungen (-15,2 Mio. €) gegenüber. Der von der Avacon Natur GmbH abgeführte Gewinn des Jahres 2024 reduzierte sich um 2,1 Mio. € auf 6,0 Mio. €. Die Verringerung ist im Wesentlichen auf rückläufige Umsätze zurückzuführen. Gegenläufig haben sich vor allem der Materialaufwand verringert und das Finanzergebnis erhöht. Der im Geschäftsjahr 2024 von der Avacon Beteiligungen GmbH abgeführte Gewinn lag mit 12,2 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (11,0 Mio. €). Das Ergebnis der Avacon Beteiligungen GmbH enthält ausschließlich die Ausschüttung aus der Beteiligung an Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM). Das Jahresergebnis von SWM hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der von der Avacon Connect GmbH übernommene Verlust des Jahres 2024 lag bei 4,8 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €). Ursächlich für den Ergebnisrückgang waren insbesondere höhere Aufwendungen für die Vorvermarktung von FttH-Ausbaugebieten sowie steigende Abschreibungen aufgrund der Zunahmen der Investitionen. • Wesentliche Ergebnisse bei den Mehrheitsbeteiligungen der Avacon-Gruppe Nachstehende Mehrheitsbeteiligungen tragen mit ihrem Beteiligungsergebnis (Gewinnausschüttung aus dem Geschäftsjahr 2023) zum aktuellen Ergebnis von Avacon bei. Die Ergebnisse dieser Gesellschaften haben sich folgendermaßen entwickelt: Der Jahresüberschuss 2023 der SVO-Gruppe hat sich mit 21,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mio. € verbessert. Wesentliche Gründe für diese positive Entwicklung waren eine Verbesserung des Ergebnisses im Netzgeschäft und Sondereffekte aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 lag mit einem Anteil von 7,3 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres. Der Jahresüberschuss 2023 der LandE GmbH lag mit 21,2 Mio. € um 2,8 Mio. € unterhalb des Niveaus des Vorjahres. Der Wegfall der Erlöse aus dem Verkauf der Strom- und Gasnetze im Stadtgebiet Gifhorn aus dem Vorjahr konnte nicht durch gestiegene Beteiligungserträge von der LSW Holding GmbH & Co. KG kompensiert werden. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 lag mit einem Anteil von 11,8 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres. Bei der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG lag das Ergebnis für 2023 in Höhe von 9,8 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (2022: 6,2 Mio. €). Ursächlich für den Anstieg war ein Wegfall von Sonderbelastungen bei der Energiebeschaffung durch die Normalisierung des Strom- und Gaspreisniveaus im Geschäftsjahr. Aus dem Jahresergebnis wurde erstmals wieder eine Ausschüttung in Höhe von 1,3 Mio. € an Avacon vorgenommen. Das Ergebnis 2023 der Avacon Wasser GmbH ist gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. € auf 5,4 Mio. € leicht zurückgegangen. Wesentliche Ursache war der Rückgang des Beteiligungsergebnisses (niedrigere Ausschüttung der HWW). Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 lag mit einem Anteil von 3,3 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres. 2.5. Ertragslage Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar: (Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.)
Die Umsatzerlöse lagen über Vorjahresniveau. Es erhöhten sich sowohl die Umsatzerlöse aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen als auch die Erlöse aus dem Webshop sowie im Bereich E-Mobility. Die sonstigen Erträge erhöhten sich im Wesentlichen durch die Veränderung der Rückstellung für Archivierung (1,0 Mio. €). Der Personalaufwand reduzierte sich vor allem aufgrund einer verringerten Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (-1,8 Mio. €). Das Finanzergebnis teilt sich wie folgt auf:
Die Verringerung des Beteiligungsergebnisses ist größtenteils auf die gesunkene Gewinnabführung der Avacon Netz GmbH (-49,5 Mio. €) zurückzuführen. Zudem wirkt die Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert der HAzwei GmbH ergebnisbelastend. Die Verminderung der Steuerbelastung begründet sich überwiegend aus den Effekten aus der Avacon Netz GmbH. Der Bilanzgewinn in Höhe von 111,4 Mio. € ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 219,6 Mio. €, dem Gewinnvortrag in Höhe von 0,8 Mio. € sowie abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 109,0 Mio. €. Im Rahmen der Berichterstattung über die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sind nachfolgend für die Elektrizitäts- und Gasverteilung einige Kennzahlen angeführt:
Avacon führt gemäß § 6b Abs. 3 und 4 EnWG für die weiteren Tätigkeiten getrennte Konten. 2.6. Finanzlage Zum Bilanzstichtag befand sich Avacon in einer kurzfristigen Geldanlage bei der E.ON SE in Höhe von 154,3 Mio. € (Vorjahr Geldanlage von 229,9 Mio. €). Darüber hinaus sind im Jahr 2024 langfristige Darlehen bei der E.ON SE in Höhe von 183,0 Mio. € aufgenommen worden, die vollständig an verbundene Tochterunternehmen weitergegeben wurden. Außerdem wurde der Avacon Netz GmbH ein endfälliges, nachrangiges Darlehen in Höhe von 190,0 Mio. € gewährt. Durch die Entnahme von 510,0 Mio. € aus der Kapitalrücklage der Avacon Netz GmbH und Gewährung von nachrangigen Darlehen an die Avacon Netz GmbH in gleicher Höhe ergab sich eine Verschiebung innerhalb des Finanzanlagevermögens von Avacon zwischen Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die LandE GmbH und die Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH haben zum Stichtag Tagesgelder von je 20,0 Mio. € bei Avacon angelegt. Die kurz- und langfristigen Geldanlagen/-aufnahmen im Rahmen der Finanzierung der Avacon-Gruppe erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Zum Bilanzstichtag bestand bei der E.ON SE eine hinreichende Kreditlinie mit einem Volumen von 120,0 Mio. €. • Dividende Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn von 111,4 Mio. € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2024 einen Betrag von 100,7 Mio. € (0,70 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 10,0 Mio. € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 0,7 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. • Anteilseigner Bei der Berechnung der Beteiligungsquoten sind gemäß § 16 Abs. 2 AktG eigene Anteile von der Gesamtzahl der Aktien abzusetzen. Der Bestand an eigenen Aktien wird im Anhang beschrieben. Daraus ergab sich zum Jahresende folgende Darstellung: • Investitionen und Finanzierung Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 833,0 Mio. €. Sie betrafen in erster Linie die Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen (785,0 Mio. €, davon betrafen 510,0 Mio. € die oben genannte Verschiebung innerhalb des Finanzanlagevermögens). Zudem leistete Avacon Zuzahlungen in das Eigenkapital von Beteiligungen wie folgt:
2.7. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Das Anlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge der Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen sowie der Zuzahlungen in das Eigenkapital von Beteiligungen. Die Verringerung des Umlaufvermögens ist zum einen auf den Rückgang der kurzfristigen Geldanlagen im Rahmen des E.ON-Konzern Cash-Poolings zurückzuführen (-75,6 Mio. €). Zudem reduzierten sich die Forderungen aus Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen um 50,4 Mio. € und die Finanzforderungen gegen Tochterunternehmen um 74,2 Mio. €. Die Zunahme des Eigenkapitals resultierte aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 219,6 Mio. €. Gegenläufig wirkte im Berichtsjahr die Ausschüttung in Höhe von 130,9 Mio. € für das Geschäftsjahr 2023. Die bilanzielle Eigenkapitalquote betrug 57,7 %. Damit liegt sie infolge der bilanzverkürzenden Wirkung des geringeren Umlaufvermögens leicht über dem Vorjahreswert von 56,8%. Das Anlagevermögen war zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu 64,0 % (Vorjahr 69,6 %) durch Eigenkapital gedeckt. Der Rückgang der Rückstellungen war mit 20,3 Mio. € insbesondere auf die Steuerrückstellungen zurückzuführen. Ursächlich hierfür war die Inanspruchnahme der Steuerrückstellungen für Körperschaftssteuer (21,7 Mio. €) und für Gewebesteuer (4,3 Mio. €). Gegenläufig wirkte die Zuführung zur Rückstellung für sonstige Steuerschulden (6,3 Mio. €). Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist insbesondere auf die Aufnahme von langfristigen Darlehen bei der E.ON SE in Höhe von insgesamt 183,0 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Avacon Netz GmbH aus der kurzfristigen Geldaufnahme um 153,4 Mio. € 2.8. Finanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäft von Avacon wird im Wesentlichen auf Basis der Größe Jahresüberschuss gesteuert. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2024 unterschritt den Prognosewert deutlich, in erster Linie durch die Ergebnisentwicklung bei der Avacon Netz GmbH. Aufgrund einer geringeren Gross Margin aus dem Strom- und Gasgeschäft sowie niedrigerer CTA-Erträge lag die Gewinnabführung der Avacon Netz GmbH an Avacon unterhalb des Prognosewertes und minderte damit den Jahresüberschuss der Avacon für das Jahr 2024. 3. Mitarbeiter Zum Jahresende 2024 gehörten zur Belegschaft von Avacon (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse und Praktikanten) 43 Mitarbeiter. Damit stieg die Mitarbeiterzahl gegenüber dem 31. Dezember 2023 um sieben Mitarbeiter an. Die Vergütungen der tariflichen Mitarbeiter wurden zum 1. Juli 2024 um 4,5 % erhöht. Im Rahmen des Mitarbeiteraktien-Programms haben die Mitarbeiter von Avacon innerhalb eines festgelegten Zeichnungszeitraumes das Angebot erhalten, vergünstigte Aktien der E.ON SE zu erwerben. Im Verbund der Regionalversorgungsunternehmen des E.ON-Konzerns gibt es ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, an dem alle Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes teilnehmen können. Die betriebliche Altersversorgung ist weitgehend durch Fondsanlagen gedeckt, die an einen externen Treuhänder sicherungsübereignet sind. Avacon und der E.ON-Konzern legen hohen Wert auf die Arbeitssicherheit und leisten entsprechende Präventionsarbeit. Als Indikator für die Arbeitssicherheit wird die Kennzahl „Total Recordable Injuries Frequency Index combined (TRIFcomb)“ verwendet. Der TRIFcomb stellt die Unfallquote pro 1 Mio. Stunden geleisteter Arbeitszeit dar (eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter der Partnerfirmen). Im Geschäftsjahr 2024 betrug der TRIFcomb bei Avacon 0,0 (Vorjahr 0,0). Es haben sich keine Unfälle bei eigenen Mitarbeitern oder bei Mitarbeitern von Partnerfirmen ereignet. Auch in Zukunft soll die Präventionsarbeit des Unternehmens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Avacon wurde im Jahr 2022 das Deutsche Siegel Unternehmensgesundheit in Gold verliehen, welches als Zertifikat vier Jahre bis 2025 gültig ist. Dies ist eine der bekanntesten Auszeichnungen für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland und zeichnet Arbeitgeber aus, die sich für die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter engagieren und eine nachhaltige Personalstrategie verfolgen. Avacon hat seit der ersten Auszeichnung mit dem Goldsiegel im Jahre 2018 die erreichte Punktzahl noch steigern können und damit wiederholt einen der höchsten Standards der geprüften Unternehmen erreicht. Um den Mitarbeiterinnen aus den unterschiedlichen Fachbereichen und Hierarchieebenen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander noch besser zu vernetzen, können alle Frauen der Avacon-Gruppe dem „Gestalterinnen Netzwerk“ beitreten. 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für die Jahre 2025 und 2026 von jeweils 3,3 % aus. In diesen Prognosen ist berücksichtigt, dass die Inflation weiter nachlässt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. Für den Euroraum prognostiziert die OECD ein Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 von 1,3 % und für das Jahr 2026 von 1,5 %. Die europäische Wirtschaft soll sich langsam erholen, jedoch ist es für die einzelnen Staaten eine Gratwanderung einerseits die Schulden zu senken und anderseits das Wachstum anzuschieben. Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 % bzw. von 1,2 %. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 % und 2026: 1,9 %) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen. 4.2. Geschäftsentwicklung Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung bleiben insbesondere angesichts der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und Konflikte mit Unsicherheit behaftet. Auf Grundlage der Mittelfristplanung, die auf Annahmen zu den von Avacon erwarteten Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldentwicklungen sowie dem Umsetzungserfolg von geplanten Maßnahmen basiert, wird für das Geschäftsjahr 2025 von einem Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres ausgegangen. Der geplante Ergebnisbeitrag (vor Steuern) der Avacon Netz GmbH liegt voraussichtlich leicht über dem Niveau des Vorjahres. Avacon bündelt weiterhin die Finanzierungsströme innerhalb der Avacon-Gruppe und erreicht hierdurch Stabilität in einem derzeit volatilen Zinsumfeld. Zur Umsetzung der Energiewende ist ein enormer Kapitalbedarf notwendig. Die Versorgung der Avacon-Gruppe mit Finanzmitteln wird zukünftig neben der Konzernfinanzierung über die E.ON SE über eine niederländische Tochtergesellschaft der E.ON SE erfolgen. 5. Risiken- und Chancenbericht Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können, ist bei Avacon entsprechend aktienrechtlichen Anforderungen ein Risikomanagementsystem implementiert. Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus soll ein Chancen- und Risikobewusstsein auf allen Ebenen der Mitarbeiter gefestigt werden. Bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung werden systematisch die Chancen- und Risikoaspekte einbezogen. Die Risiken werden von den operativen Unternehmenseinheiten identifiziert und dokumentiert. Sie werden hinsichtlich ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt in regelmäßigen Abständen gegenüber dem Vorstand von Avacon. Das System wird regelmäßig entsprechend den aktuellen Anforderungen angepasst und weiterentwickelt. Die Überprüfung der Gesamtrisikolage von Avacon hat zum Ergebnis geführt, dass aus heutiger Sicht keine den Fortbestand gefährdenden Risiken für die Gesellschaft bestehen. Das vorhandene Eigenkapital in Höhe von 1.438,5 Mio. € übersteigt die Kumulation aller Nettorisiken (Worst Case-Betrachtung) über die nächsten drei Jahre mit 1.168,8 Mio. €. Im Folgenden werden die wesentlichsten Risiken der Avacon-Gruppe absteigend beginnend mit der höchsten Bedeutung dargestellt: Das wertmäßig größte Risiko resultiert aus Mengenänderungen im Strom- und Gasbereich. Die Erlösobergrenze wird im Rahmen der Netzentgeltkalkulation durch eine prognostizierte Absatzstruktur erlöst. Weicht die tatsächliche Absatzstruktur von der prognostizierten, z. B. durch Witterungs- oder Konjunktureinflüsse ab, entsteht in dem Jahr ein Liquiditäts- und Ergebnisrisiko bzw. eine entsprechende Chance. Die Abweichung wird in den Folgejahren über das Regulierungskonto ausgeglichen. Es handelt sich hierbei nur um ein temporäres Risiko bzw. eine temporäre Chance. Vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Kosten für das vorgelagerte Netz haben sich die Risiken bzw. Chancen weiter erhöht. Mögliche Verluste von Konzessionsgebieten könnten aufgrund von Abgängen der entsprechenden Erlösobergrenzen und Wegfall von weiteren Sachverhalten zu geringeren Ergebnissen in den Folgejahren führen. Das Risiko steigt im Vergleich zum Vorjahr an, da im aktuellen Betrachtungszeitraum bis Ende 2027 mehr Konzessionsverträge auslaufen als im Betrachtungszeitraum des Vorjahres. Ebenso können sich bei der Bilanzkreisbewirtschaftung (insbesondere bei der Verlustenergie und beim Differenzbilanzkreis) Abweichungen zu den geplanten Mengen und Werten ergeben. Ein weiteres wesentliches Risiko ergibt sich aus einer möglichen Nichterreichung der geplanten Erlösobergrenzen im Strom- und Gasgeschäft, sofern beispielsweise bestimmte in der Planung angesetzte Kostenelemente nicht anerkannt werden. Unter dem Risiko „Versorgungssicherheit Netzbetrieb“ sind alle Schäden, die durch Beschädigungen von Netzanlagen sowie durch Ausfälle in der Strom- und Gasversorgung durch höhere Gewalt entstehen könnten, zusammengefasst. Höhere Gewalt wird hierbei definiert als ein betriebsfremdes von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlichem Ermessen und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist. Hierzu zählen beispielsweise Jahrhunderthochwasser, schwere Stürme sowie Sabotage. Im Zusammenhang mit den im Jahr 1996 übernommenen Anteilen an der Harzwasserwerke GmbH hat die ehemalige HASTRA AG gegenüber dem Land Niedersachsen eine gesamtschuldnerische Bürgschaft (Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Harzwasserwerke GmbH) übernommen. Die Beteiligung an der Harzwasserwerke GmbH wird inzwischen bei der Avacon Wasser GmbH gehalten. Avacon haftet jedoch ebenfalls für einen Großteil der Verpflichtung über eine gesamtschuldnerische Bürgschaft. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundene Liquiditätsrisiken verringern sich durch die Einbindung in das Cash-Pooling des E.ON-Konzerns. Zudem ist zur Überwachung von Ausfallrisiken ein unternehmensweites Forderungsmanagement implementiert. Zur Minimierung der Bruttorisiken ist die Gesellschaft dennoch gegen eintretende Schadensfälle versichert. Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über keine Derivate. Im Folgenden sind die wesentlichen Chancen von Avacon dargestellt: Die Energiewende ist in Deutschland und Europa politisch fest verankert. Für die Avacon Gruppe ergeben sich daraus nicht nur Herausforderungen, sondern auch zahlreiche Chancen. Ein sicherer Netzbetrieb, ein gut ausgebautes und digitales Netz sowie nachhaltige Energielösungen bilden die Basis einer erfolgreichen Energiewende in Deutschland. Unsere Verteilnetze sind der Ort, an dem die Energiewende stattfindet. Sie bilden das Rückgrat dieser Transformation. Deutschland will bis 2045 treibhausgasneutral sein, Niedersachsen bereits bis 2040. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Emissionen in den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr sowie Industrie und Gewerbe erheblich reduziert werden. Aufgrund der erforderlichen Dekarbonisierung vieler Industriezweige in Deutschland, steht die Energiewirtschaft vor einer Schlüsseldekade des Wachstums. Energienetze müssen ausgebaut und digitalisiert werden, um erneuerbare Energien in einem deutlich stärkeren Maße als bisher in die Netze zu integrieren. Es braucht Stromautobahnen, um den grün erzeugten Strom anschließend dorthin zu transportieren, wo er verbraucht wird. Auch braucht es nachhaltige Lösungen für die Dekarbonisierung der kommunalen Infrastruktur und des Verkehrs. Mit ihren nachhaltigen Energielösungen leistet die Avacon Gruppe als Dekarbonisierungspartner vor allem für Kommunen und Industrien wichtige Beiträge zum Klimaschutz. Die langfristige Orientierung der Avacon Gruppe sowie die Umsetzung vielfältiger Innovationsvorhaben zielen unter anderem darauf ab, die Energiewende erfolgreich zu gestalten sowie die CO2 -Emissionen zu reduzieren. Das Wachstum der Ladeinfrastruktur in Deutschland hält an: lt. Bundesnetzagentur gab es zum Stichtag 01. September 2024 fast 115.000 öffentliche AC-Ladepunkte und mehr als 31.000 Schnelllader. Damit betrug der bundesweite Anstieg in den sechs Monaten zuvor rd. 13,5%. Doch die Verteilung der Ladepunkte ist regional unterschiedlich stark konzentriert, der Verband der Automobilindustrie sieht hier weiterhin Handlungsbedarf: Noch immer gäbe es in jeder dritten Gemeinde keine öffentliche Ladeinfrastruktur - bei Schnellladeinfrastruktur hätten drei von vier Gemeinden in Deutschland keinen entsprechenden Ladepunkt. Die Ausrichtung der E-Mobility-Aktivitäten der Avacon bleibt damit richtig. Avacon bietet Ihren Kundinnen und Kunden Ladeinfrastruktur für den öffentlichen Raum (Normal- und Schnellladesäulen) ebenso an wie für das betriebliche Laden, das Geschäftskunden zunehmend umsetzen wollen. Das Geschäftsumfeld ist dabei weiterhin herausfordernd. Neben der wettbewerblichen Situation fordert der Gesetzesrahmen die Einhaltung komplexer Anforderungen, wie sie etwa die EU-Regelung „AFIR" (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) seit ihrem Inkrafttreten am 13. April 2024 fordert. Avacon entwickelt ihr Lösungsportfolio für E-Mobilität daher kontinuierlich weiter, um die Chancen des Marktes zu nutzen. Chancen ergeben sich für Avacon auf dem Gebiet der Digitalisierung. Dies spiegelt sich im Einsatz vielfältiger neuer digitaler Technologien zur Verbesserung des Geschäfts und zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Arbeitsweise wider. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, forciert Avacon die Digitalisierung des bestehenden Geschäfts. Diese Maßnahmen erstrecken sich unter anderem auf die Datenerhebung und Smartifizierung der Netzbetriebsmittel, die Weiterentwicklung der IT-Landschaft, bspw. durch den Rollout konzernweit standardisierter IT-Großprojekte („IT-Rocks“), sowie den Rollout von verschiedensten digitalen Lösungen im Kerngeschäft. Langfristiges Ziel von Avacon ist es, die digitale Kompetenz und Arbeitsweise der Organisation zu erhöhen und zukunftsweisende, innovative und erfolgreiche Lösungen und Services für Kunden und Mitarbeiter zu entwickeln. Die in den Vorjahren begonnene Automatisierung von repetitiven Tätigkeiten durch digitale Prozessroboter wird konsequent fortgesetzt und unter dem Einsatz von Process Mining und einer umfassenden Orientierung an End-to-End-Prozessen zu einem ganzheitlichen Ansatz „Process Intelligence“ zur Standardisierung und Automatisierung kompletter Prozessstränge weiterentwickelt. 6. Erklärung zur Unternehmensführung Avacon hat sich im Jahr 2022 gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 gesetzt. Zum 31. Dezember 2024 lag der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes bei 44,4 % (Zielquote: 30 %). Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes war der Frauenteil bei 0 % (Zielquote: 30 %). Ebenso wurden im Jahr 2022 gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf Vorstandsebene und im Aufsichtsrat mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Frauenanteil im Vorstand 33,3 % (Zielquote 33,3 %). Zum gleichen Stichtag lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 40 % (Zielquote 30 %). Avacon setzt verschiedene Maßnahmen bzw. Instrumente zur gezielten Förderung von Frauen und somit zur Erreichung der Zielquoten um. Ein Beispiel hierfür ist das unternehmensweite „Mentoring-Programm“. Dieses richtet sich an weibliche Beschäftigte, die als Potenzial von Avacon für eine mögliche spätere Führungsposition benannt sind bzw. bereits Führungskraft sind und den nächsten Karriereschritt anstreben. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 enthält folgende Schlusserklärung: „Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt.“
Helmstedt, den 5. Februar 2025 Der Vorstand Inhaltsverzeichnis Bilanz der Avacon AG Gewinn- und Verlustrechnung der Avacon AG Anhang der Avacon AG Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Organbezüge Honorar des Abschlussprüfers Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses Bilanzder Avacon AG
Gewinn- und Verlustrechnungder Avacon AG
Anhangder Avacon AGAllgemeine Grundlagen Die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt wird beim Amtsgericht Braunschweig unter der Nummer HRB 100769 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die Avacon AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Rundungsdifferenzen können aus rechnerischen Gründen zu Abweichungen führen. Die Avacon AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die Avacon AG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Avacon AG und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Die E.ON Beteiligungen GmbH hat am 21. Juli 2014 gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar insgesamt mehr als die Hälfte der Aktien an Avacon gehören. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert. Soweit der Buchwert der nach diesen Grundsätzen bewerteten Finanzanlagen über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihren Barwerten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird unverändert durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen im Wesentlichen bei Posten des Anlagevermögens sowie den Rückstellungen ermittelt. Dabei werden bei Avacon nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bestehen, an denen Avacon als Gesellschafter beteiligt ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 30,1 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im Falle einer sich ergebenden künftigen Steuerentlastung (aktive latente Steuer) wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag ergaben sich wie im Vorjahr insgesamt - nicht bilanzierte - aktive latente Steuern. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die Avacon AG verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 62,6 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37,4 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash- Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, werden von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, respektive die dort beauftragten Gutachter, ermittelt. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums-, Treueurlaubs- und Sterbegeldverpflichtungen sowie der Verpflichtungen aus dem Übergangsgeld wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wurde unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Freistellungsanspruch und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Ergebniseffekte ergaben sich nicht. Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Bei den sonstigen Rückstellungen sind in den Erfüllungsbetrag auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden saldiert mit den Erträgen und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen gesondert unter dem Posten „Finanzergebnis“ ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Avacon AG ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen, als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Zum 31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Freistellungsanspruch und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung in Höhe von 1.576 T€ (Vorjahr 1.593 T€) ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Der Ausweis erfolgt situativ entweder auf der Aktivseite (Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung) oder auf der Passivseite (Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen). Die Anschaffungskosten der Fondsanteile umfassen im aktuellen Geschäftsjahr lediglich den Treuhandvertrag Past Service und betragen 5.935 T€ (Vorjahr 32.668 T€). Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 357.616 T€. Es ist eingeteilt in 144.783.652 auf den Namen lautende Stückaktien. Der E.ON-Konzern hält 61,4 % (E.ON Beteiligungen GmbH und Bayernwerk AG) und die verbleibenden 38,6 % werden von kommunalen Aktionären gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag 2.225 T€ und ist vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 900.914 (Vorjahr 900.914) eigene Aktien. Dies entspricht 0,6 % des gezeichneten Kapitals. Die Gewinnrücklagen betragen 622.048 T€. Die Veränderung resultiert aus einer Zuführung eines Teils des Jahresergebnisses 2024. Der Bilanzgewinn von 111.446 T€ ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 219.621 T€, dem Gewinnvortrag gemäß Beschluss der Hauptversammlung in Höhe von 825 T€ abzüglich der Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 109.000 T€. Ausschüttungsgesperrte Beträge resultieren gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen auf Basis eines zehn- und siebenjährigen Durchschnittszinssatzes gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag von 466 T€, der keiner Ausschüttungssperre unterliegt.
Die ausschüttungsgesperrten Beträge sind durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Ausschüttungssperre nicht zur Anwendung. Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 26.354 T€ (Vorjahr: 26.678 T€; in der berichteten Gesamtsumme unter „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ enthalten). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für Entfernungs- und Entsorgungsverpflichtungen, Verpflichtungen für die Übernahme von Risiken im Rahmen von Rückpachtmodellen, Rückstellungen für Archivierungskosten, Rückstellungen für Verpflichtungen im Personalbereich (u.a. Aktienoptions-, Tantieme-, Übergangsgeld- und Vorruhestandsrückstellungen) sowie Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse
Aufgrund von diversen Umstrukturierungen ergeben sich Haftungsverhältnisse nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Im Zusammenhang mit den in 1996 übernommenen Anteilen an der Harzwasserwerke GmbH hat die ehemalige HASTRA AG gegenüber dem Land Niedersachsen eine gesamtschuldnerische Bürgschaft (Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Harzwasserwerke GmbH) übernommen. Die Beteiligung an der Harzwasserwerke GmbH wird inzwischen bei der Avacon Wasser GmbH gehalten. Die Avacon AG haftet jedoch ebenfalls für einen Großteil der Verpflichtung über eine gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 41,1 Mio. €. Bezogen auf die Ausgliederung und Übertragung des Teilbetriebs Netz der Avacon AG auf die Avacon Netz GmbH im Jahr 2017 besteht gemäß § 133 UmwG eine gesamtschuldnerische Haftung von Avacon Netz GmbH und Avacon AG für alle Verbindlichkeiten der Avacon AG hinsichtlich des Teilbetriebs Netz, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung des Teilbetriebs Netz begründet worden sind. Die HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH hat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Projektträger Jülich den rückwirkenden Eintritt in das Zuwendungsverhältnis über die Gewährung einer Bundeszuwendung beantragt. Avacon und die Hansewerk AG haben sich im Juni 2023 mit jeweils 26,1 Mio. € bis 2029 verpflichtet, die HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 52,2 Mio. € auszustatten. Das zugrundeliegende Projekt wurde im Berichtsjahr durch den Rückzug des Projektpartners wirtschaftlich eingestellt und befindet sich in der Abwicklung. Die Gesellschaft verpflichtet sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V., fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Das Risiko der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Eventualverbindlichkeiten wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf der Bonitätsbeurteilung der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 50.076 T€ wird mit 4.900 T€ ein kurzfristiges Darlehen gegenüber einem Beteiligungsunternehmen ausgewiesen, welches zum 2. Januar 2025 zur Auszahlung kam. Zudem hat sich Avacon verpflichtet, im Jahr 2025 8.100 T€ in die Kapitalrücklage der Avacon Connect GmbH sowie 4.975 T€ in die Kapitalrücklage der Avacon Pensionsgesellschaft mbH einzuzahlen. Des Weiteren wird Avacon im Jahr 2026 eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage der Avacon Connect GmbH in Höhe von 1.300 T€ vornehmen. Darüber hinaus bestehen in Höhe von 22.225 T€ schwebend wirksame gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen. Von dem Bestellobligo in Höhe von 7.935 T€ entfallen auf verbundene Unternehmen 1.873 T€. Es bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen für sonstige Mietverträge in Höhe von 186 T€ sowie für Klimaschutz und Energieberatung in Höhe von 455 T€. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr wurden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen Erträge beinhalten aperiodische Erträge in Höhe von 14 T€ (Vorjahr 11 T€). Materialaufwand
Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Es bestehen aperiodische Aufwendungen in Höhe von 44 T€ (Vorjahr -7 T€). Finanzergebnis
Im Ertrag aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoertrag in Höhe von 1.001 T€ (Vorjahr 1.797 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 42.572 T€ (Vorjahr 79.014 T€). Als Ertragsteueraufwendungen werden Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ausgewiesen. Hiervon betreffen 7.745 T€ periodenfremde Aufwendungen, die mit 5.700 T€ überwiegend die Zuführung einer Rückstellung für offene Betriebsprüfungszeiträume betrifft. Diese umfasst vorrangig das Risiko der steuerlich abweichenden Bewertung der Rückstellung für das Regulierungskonto durch die Finanzverwaltung. Ein weiterer wesentlicher Effekt resultiert mit 1.863 T€ aus der Auflösung der Gewerbesteuerforderung für den Veranlagungszeitraum 2021 aufgrund der Durchführung der Gewerbesteuerzerlegung im Geschäftsjahr 2024. Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten. Insgesamt erwartet Avacon zum 31. Dezember 2024 aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden - sowohl eigenen als auch solchen bei Gesellschaften des steuerlichen Organkreises und Personengesellschaften - eine künftige Steuerentlastung. Die Ermittlung dieser Entlastung erfolgte auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30,1 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) bzw. 15,8 % (Beteiligung an Personengesellschaften; der Steuersatz berücksichtigt nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) bezogen auf die zeitlichen Bilanzierungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Der Aktivüberhang latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und aus für steuerliche Zwecke nicht zu bildenden sonstigen Rückstellungen. Insgesamt treten die geringfügigen, passiven latenten Steuern, die aus dem Sachanlagevermögen und Personengesellschaftsbeteiligungen resultieren, hinter den aktiven Steuerlatenzen zurück. In Nichtausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurden für den Überhang aktiver Steuerlatenzen keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Dienstleistungen:
Laufende Finanzierung: Cash-Pooling-Vertrag mit der E.ON SE (die Geldaufnahmen bzw. -anlagen erfolgen zu marktüblichen Konditionen):
Finanzierung Avacon-Gruppe: Im Jahr 2024 wurden neue Darlehensverträge mit der E.ON SE in Höhe von 183.000 T€, mit unterschiedlichen Laufzeiten geschlossen. Zudem wurden im aktuellen Geschäftsjahr folgende endfällige Darlehen an Tochtergesellschaften, mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgereicht:
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2024 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Avacon AG setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Thomas König Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied des Vorstands der E.ON SE Chief Operating Officer - Networks Uwe Bornholdt stv. Aufsichtsratsvorsitzender (seit 6. Mai 2024) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats / Vorsitzender des Betriebsrats Lüneburg Avacon Netz GmbH Christiana Steinbrügge stv. Aufsichtsratsvorsitzende (seit 6. Mai 2024) Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel Christian Bergholz Sachbearbeiter Verteilnetze Avacon Netz GmbH Cord Bockhop (bis 30. September 2024) stv. Aufsichtsratsvorsitzender (bis 6. Mai 2024) Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen Cesareo Fernandez Fernandez stv. Vorsitzender des Betriebsrats Salzgitter Avacon Netz GmbH Katrin Görlitz stv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats / Vorsitzende des Betriebsrats Helmstedt Avacon Netz GmbH Dr. Roland Hermes (seit 6. Mai 2024) VP Research, Development & Innovation E.ON SE Florian Hüfner (seit 2. August 2024) Gewerkschaftssekretar der IGBCE Bezirk Halle-Magdeburg Claudia Kalisch Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg Kathrin Kalkstein Sachbearbeiterin Netzkundenbetreuung Avacon Netz GmbH Dr. Ingo Luge Aufsichtsrat und Unternehmensberater Volker Meyer (seit 12. November 2024) Landrat des Landkreises Diepholz Dr. Alexander Montebaur (bis 6. Mai 2024) Mitglied der Geschäftsführung der Westnetz GmbH Stefanie Miiller-Thon (seit 6. Mai 2024) SVP Group HR & Executive HR E.ON SE Sigrid Nagl Mitglied des Vorstands der envia Mitteldeutsche Energie AG Dr. Jorg Nigge Oberbürgermeister der Stadt Celle Dr. Theresa Noll (bis 6. Mai 2024) Head of Innovation Management Westnetz GmbH Anike Ostrowski Geschaftsfuhrerin der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Avacon AG Dirk Reimers ehemaliger Gewerkschaftssekretär der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Hannover-Heide-Weser Jan Rücker stv. Aufsichtsratsvorsitzender (bis 6. Mai 2024) Teamleiter IT-Support Avacon Netz GmbH Christina Scheidt (bis 31. Mai 2024) Gewerkschaftssekretärin der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Sachsen-Anhalt-Nord Rolf Sunderbrink Abteilungsleiter Unternehmenscontrolling Avacon AG Melina Wulf Stellvertretende Landesfachbereichsleiterin der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Vorstand Der Vorstand der Avacon AG setzt sich wie folgt zusammen: Marten Bunnemann, Düsseldorf (bis 31. August 2024) Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand Matthias Boxberger, Neumünster (seit 1. September 2024) Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand Marit Müller, Chemnitz Personalvorständin und Arbeitsdirektorin Rainer Schmittdiel, Liebenburg Technikvorstand Organbezüge Aufsichtsratsbezüge Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 392 T€ gewährt. Vorstandsbezüge Die Gesamtvergütung des Vorstands der Avacon AG beläuft sich im Jahr 2024 auf insgesamt 1.681 T€. In den Bezügen sind 285 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 23.977 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen betragen im Jahr 2024 326 T€. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 8.838 T€ Rückstellungen gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 111.445.785,26 € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2024 einen Betrag von 100.717.916.60 € (0,70 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 10.000.000,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 727.868,66 € auf neue Rechnung vorzutragen. Entwicklung des Anlagevermögens
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
k.A. - keine Angaben
1)
Ergebnisabführungsvertrag (Eigenkapital, Jahresergebnis 2024)
3)
Tochtergesellschaft der Avacon Natur GmbH
Helmstedt, den 5. Februar 2025 Avacon AG Der Vorstand Matthias Boxberger Marit Müller Rainer Schmittdiel Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Avacon AG 2024 Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Avacon AG für 2024 Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu führen. Folgende Tätigkeiten werden von der Avacon AG aufgrund der Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 der BNetzA ausgewiesen: Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:
Sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 3 und 4 EnWG:
Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG Tätigkeitsabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und Erläuterungen) erstellt. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der Avacon AG. Die Zuordnungsregeln wurden im Berichtsjahr entsprechend der letztjährigen Kontentrennung aller Tätigkeiten der Avacon AG fortgeschrieben. Erläuterungen zur Bilanz Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Für Sachanlagen erfolgt die Aufteilung auf die Tätigkeiten grundsätzlich mithilfe einer verursachungsgerechten Schlüsselung. Hiervon abweichend wurden die Ladesäulen direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugeordnet. Die Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, anhand der Bilanzeinzelposten direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Ansonsten wurden diese Bilanzposten sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten durch Schlüsselung zugeordnet. Die flüssigen Mittel, der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung und das Eigenkapital können keiner Tätigkeit direkt zugeordnet werden, deshalb wurden diese Bilanzposten durch verursachungsgerechte Schlüsselung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Die Finanzanlagen wurden direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugeordnet. Die passivierten Investitionszuschüsse sind den Ladesäulen zuzuordnen und wurden daher ebenfalls direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugewiesen. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten:
In den Verbindlichkeiten waren folgende Posten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die im Anhang aufgeführten Haftungsverhältnisse betreffen nicht die Katalogtätigkeiten. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen folgende Verpflichtungen die Katalogtätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses werden soweit möglich die Aufwendungen und Erträge direkt den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Die Aufwendungen und Erträge der zentralen Bereiche wie z. B. die Rechtsabteilung und die Unternehmensentwicklung werden durch verursachungsgerechte Schlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Bilanzen der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG zum 31. Dezember 2024 der Avacon AG Bilanz zum 31. Dezember 2024Avacon AGTätigkeit: Elektrizitätsverteilung
Tätigkeit: Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2024der Avacon AGTätigkeit: Elektrizitätsverteilung
Tätigkeit: Gasverteilung
Anlagenspiegel der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2024der Avacon AGTätigkeit ElektrizitätsverteilungAnlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2024
Tätigkeit Gasverteilung Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Avacon AG, Helmstedt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Avacon AG, Helmstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Avacon AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31 Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hannover, den 7. Februar 2025 KPMG AG Nocker, Wirtschaftsprüfer Möller, Wirtschaftsprüfer |
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Avacon AG AG
Structured data
Parsed, typed and queryable directly through the API.
Overview
- Legal form
- AG
- Address
-
Schillerstr. 3
38350 Helmstedt - Commercial register
- HRB 100769, Braunschweig
- Industry
-
Wärme- und Kältehandel
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation - Purpose
- Die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Förderung, Gewinnung, Speicherung, Fortleitung und Verteilung von elektrischer Energie, Gas, Wasserstoff, Wasser, Dampf und Wärme, zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie von Entsorgungsanlagen; der An- und Verkauf von elektrischer Energie, Gas, Wasserstoff und Wasser sowie Dampf und Wärme; die Betätigung auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und der Telekommunikation; die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den vorgenannten und in damit zusammenhängenden Geschäftsfeldern; die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die mit der Betätigung auf den vorgenannten Geschäftsfeldern zusammenhängen oder geeignet sind, diese zu fördern.
Financials
Balance sheet
2024- Fixed Assets 90,2 % 2,25 Mrd
- Current Assets 9,8 % 244,22 Mio
- Active Balancing Item from Asset Offset 0,0 % 717,0 k
- Equity 57,7 % 1,44 Mrd
- Liabilities 39,8 % 991,34 Mio
- Provisions 2,5 % 61,34 Mio
- Investitionszuschüsse 0,0 % 48,0 k
Balance sheet data available for 14 earlier fiscal years.
Profit & loss
2024- Result before taxes 23,7 % 262,19 Mio
- Result after taxes 19,8 % 219,62 Mio
- Annual net profit/loss 19,8 % 219,62 Mio
- Balance sheet profit/loss 10,1 % 111,45 Mio
- Einstellungen in Gewinnrücklagen 9,8 % 109,00 Mio
- in andere Gewinnrücklagen 9,8 % 109,00 Mio
- Income and profit taxes 3,8 % 42,57 Mio
- Revenue 1,3 % 14,25 Mio
- Personnel expenses 0,7 % 8,30 Mio
- Other operating expenses 0,7 % 7,56 Mio
- Other operating income 0,2 % 1,83 Mio
- Material expenses 0,1 % 1,26 Mio
- Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,1 % 825,0 k
- Depreciation 0,0 % 66,0 k
- Finanzergebnis 263,30 Mio
P&L data available for 18 earlier fiscal years.
Authorized representatives
-
Matthias Boxberger
since 2024 Board Chair
-
Marit Müller
since 2022 Board Member
-
Rainer Schmittdiel
since 2022 Board Member
-
Annett Juhnke
since 2017 Procura
-
Annika Lips
since 2025 Procura
-
Axel Janeczko
since 2025 Procura
-
Benedikt von Reden
since 2022 Procura
-
Christoph Massing
since 2006 Procura
-
Doris Leicht
since 2024 Procura
-
Jan Schymassek
since 2024 Procura
-
Janika Hartmann
since 2025 Procura
-
Kai Richter
since 2023 Procura
-
Michael Stuckmann
since 2020 Procura
-
Rena Hinze
since 2017 Procura
-
Tobias Harburg
since 2026 Procura
-
Özbay Özcan
since 2024 Procura
Ownership & holdings
Holds shares in
- Avacon Pensionsgesellschaft mbH GmbH 100.0 %
- Lichtverbund Straßenbeleuchtung GmbH GmbH 100.0 %
- Unknown party 100.0 %
History
- 2026
-
16.02.
Member entryTobias Harburg · Procura
- 2025
-
16.12.
Member entryAxel Janeczko · Procura
-
16.12.
Member entryJanika Hartmann · Procura
-
19.11.
Exit of positionGabriele Hannibal · Procura
-
19.11.
Exit of positionAlexander Maier · Procura
-
04.08.
Exit of positionDaniel Plötz · Procura
-
04.06.
Member entryAnnika Lips · Procura
-
10.01.
Exit of positionDaniela Middendorf · Procura
Raw data & documents
Original filings, full-text markdown and PDFs — full content via the API.
Annual statements (full text)
Published reports as markdown — including management report, balance sheet, P&L and appendix.
- 2024 Jahresabschluss
- 2024 Jahresabschluss ↓
- 2023 Jahresabschluss
- 2022 Jahresabschluss
- 2021 Jahresabschluss
Jahresabschluss 2024
Register documents
PDF documents straight from the court register — fetched on demand via the :code endpoint.
- Current extract (AD)
- Chronological extract (CD)
- Structured content (SI, XML)
- Shareholders list
- Articles of association
Website content
Structured markdown rendering of the company's public website — perfect for enrichment and AI pipelines.
- Website snapshot (auto-discovered) AI
Structured data and full text — per company
From annual statements as HTML to UBO lists: enable each field individually via the features parameter. One API, all data.
- Key figures Revenue, employee count, total assets, net income — per fiscal year.
- Authorized representatives Current and former managing directors, board members, signatories — with roles and date ranges.
- Publications Official commercial register publications including date and full text.
- Gesellschafter Current shareholder structure with stakes and contributions.
- Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) Ultimate beneficial owners as recorded in the German transparency register.
- Beteiligungen Stakes this company holds in other entities.
- Bilanz Full balance sheet line items from published annual statements.
- Gewinn- und Verlustrechnung P&L line items per fiscal year.
- Jahresabschlüsse (HTML) Published annual financial statements rendered as HTML.
- Insolvenzbekanntmachungen Notices from the official insolvency registers.
- News Recent mentions of the company from external news sources.
Plug into any stack
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Keyboard shortcuts
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