C.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| in Mio. € | ||||||
| Anhang | 2024 | 2023 | ||||
| Umsatzerlöse | (6) | 5.037,5 | 4.485,6 | |||
| Umsatzkosten | -4.490,7 | -4.022,9 | ||||
| Bruttoergebnis | 546,8 | 462,7 | ||||
| Vertriebs- und Verwaltungskosten | -315,2 | -297,8 | ||||
| Wertminderungen und Wertaufholungen gem. IFRS 9 | (7) | -1,1 | -1,2 | |||
| Sonstige betriebliche Erträge | (8) | 63,7 | 33,5 | |||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (9) | -43,0 | -12,4 | |||
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (18) | 7,1 | 5,0 | |||
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 258,4 | 189,7 | ||||
| Zinserträge | (12) | 28,7 | 19,6 | |||
| Zinsaufwendungen | (12) | -43,0 | -45,0 | |||
| Übriges Finanzergebnis | (12) | -3,0 | -1,0 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 241,1 | 163,3 | ||||
| Ertragsteuern | (13) | -57,3 | 18,3 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten | 183,8 | 181,6 | ||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten | (5.1) | 1,5 | 3,5 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 185,3 | 185,0 | ||||
| davon Ergebnisanteile anderer Gesellschafter | 5,7 | 3,6 | ||||
| Konzernergebnis | 179,5 | 181,5 | ||||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | (14) | 4,79 | 4,84 | |||
| davon aus fortzuführenden Aktivitäten | 4,75 | 4,75 | ||||
| davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten | 0,04 | 0,09 | ||||
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | (14) | 4,76 | 4,82 | |||
| davon aus fortzuführenden Aktivitäten | 4,72 | 4,73 | ||||
| davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten | 0,04 | 0,09 | ||||
C.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| in Mio. € | ||||
| 2024 | 2023 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 185,3 | 185,0 | ||
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||||
| Gewinne / Verluste aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne | ||||
| Unrealisierte Gewinne / Verluste | 4,9 | -21,0 | ||
| Ertragsteuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste | 0,2 | 0,5 | ||
| 5,1 | -20,5 | |||
| Gewinne / Verluste aus der Marktbewertung von Eigenkapitalinstrumenten gem. IFRS 9.5.7.5 | ||||
| Unrealisierte Gewinne / Verluste | 0,0 | 0,0 | ||
| Ertragsteuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste | 0,0 | 0,0 | ||
| 0,0 | 0,0 | |||
| 5,1 | -20,5 | |||
| Posten, die zukünftig möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||||
| Differenzen aus Fremdwährungsumrechnung | ||||
| Unrealisierte Gewinne / Verluste | 10,2 | -8,9 | ||
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung | 0,1 | -0,4 | ||
| Ertragsteuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste | 0,0 | 0,0 | ||
| 10,2 | -9,4 | |||
| 10,2 | -9,4 | |||
| Sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis nach Steuern | 15,3 | -29,8 | ||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 200,6 | 155,2 | ||
| Anteile der Aktionäre der Bilfinger SE | 194,5 | 150,9 | ||
| Anteile anderer Gesellschafter | 6,1 | 4,3 | ||
Siehe auch weitere Erläuterungen zu den Bestandteilen des sonstigen, direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses in Textziffer 23 des Konzernanhangs. C.3 Konzernbilanz
| in Mio. € | ||||||||
| Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||||
| Aktiva | Langfristige Vermögenswerte | |||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | (15) | 813,8 | 788,0 | |||||
| Sachanlagen | (16) | 287,1 | 246,7 | |||||
| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | (17) | 188,4 | 163,5 | |||||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | (18) | 16,7 | 13,3 | |||||
| Sonstige Vermögenswerte | (19) | 6,2 | 6,7 | |||||
| Latente Steuern | (13) | 87,4 | 87,9 | |||||
| 1.399,7 | 1.306,2 | |||||||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||||
| Vorräte | (20) | 115,1 | 87,3 | |||||
| Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | (21) | 1.397,0 | 1.180,1 | |||||
| Ertragsteuerforderungen | (13) | 10,6 | 8,9 | |||||
| Übrige Vermögenswerte | (22) | 76,0 | 46,1 | |||||
| Sonstige Geldanlagen | (29.1) | – | 190,5 | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (29.1) | 465,0 | 538,4 | |||||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | (5) | – | – | |||||
| 2.063,8 | 2.051,3 | |||||||
| 3.463,5 | 3.357,4 | |||||||
| Passiva | Eigenkapital | (23) | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 132,6 | 132,6 | ||||||
| Kapitalrücklage | 761,4 | 763,0 | ||||||
| Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn | 400,6 | 282,9 | ||||||
| Übrige Rücklagen | 8,8 | -1,8 | ||||||
| Eigene Anteile | -2,5 | -3,5 | ||||||
| Eigenkapital der Aktionäre der Bilfinger SE | 1.300,9 | 1.173,1 | ||||||
| Anteile anderer Gesellschafter | 10,4 | 8,4 | ||||||
| 1.311,3 | 1.181,5 | |||||||
| Langfristiges Fremdkapital | ||||||||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | (24) | 266,2 | 260,7 | |||||
| Sonstige Rückstellungen | (25) | 24,8 | 18,7 | |||||
| Finanzschulden | (26) | 317,3 | 294,9 | |||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | (27) | 1,4 | 0,1 | |||||
| Latente Steuern | (13) | 21,9 | 16,0 | |||||
| 631,5 | 590,4 | |||||||
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||||||||
| Steuerschulden | (13) | 35,4 | 25,5 | |||||
| Sonstige Rückstellungen | (25) | 167,8 | 201,8 | |||||
| Finanzschulden | (26) | 59,3 | 313,9 | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (27) | 1.000,5 | 835,3 | |||||
| Übrige Verbindlichkeiten | (28) | 257,8 | 209,1 | |||||
| Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten | (5) | – | – | |||||
| 1.520,7 | 1.585,5 | |||||||
| 3.463,5 | 3.357,4 | |||||||
C.4 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| in Mio. € | ||||||||||||||||||||||
| Auf Aktionäre der Bilfinger SE entfallendes Eigenkapital | Anteile anderer Gesell- schafter | Eigen- kapital | ||||||||||||||||||||
| Übrige Rücklagen | ||||||||||||||||||||||
| Gezeich- netes Kapital | Kapital- rücklage | Gewinn- rücklagen und Bilanz- gewinn | Rücklage aus der Marktbe- wertung von FK-Instrumenten | Rücklage aus der Marktbe- wertung von EK-Instrumenten | Rücklage aus Sicherungs- geschäften | Fremd- währungs- umrech- nung | Eigene Anteile | Summe | ||||||||||||||
| Stand 1.1.2023 | 132,6 | 765,9 | 293,3 | – | – | – | 0,8 | -104,7 | 1.087,9 | -9,7 | 1.078,2 | |||||||||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | – | – | 181,5 | – | – | – | – | – | 181,5 | 3,6 | 185,0 | |||||||||||
| Sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis nach Steuern | – | – | -20,5 | – | – | – | -10,1 | – | -30,6 | 0,7 | -29,8 | |||||||||||
| Gesamtergebnis nach Steuern | – | – | 161,0 | – | – | – | -10,1 | – | 150,9 | 4,3 | 155,2 | |||||||||||
| Dividendenzahlungen | – | – | -48,6 | – | – | – | – | – | -48,6 | -1,9 | -50,5 | |||||||||||
| Aktienbasierte Vergütungen | – | -2,9 | 1,0 | – | – | – | – | 2,3 | 0,4 | – | 0,4 | |||||||||||
| Beherrschungswahrende Anteilsveränderungen | – | – | -23,6 | – | – | – | 7,6 | – | -16,0 | 15,8 | -0,2 | |||||||||||
| Erwerb eigener Anteile | – | – | -98,9 | – | – | – | – | 98,9 | – | – | – | |||||||||||
| Übrige Veränderungen | – | – | -1,4 | – | – | – | – | – | -1,4 | – | -1,4 | |||||||||||
| Stand 31.12.2023 | 132,6 | 763,0 | 282,9 | – | – | – | -1,8 | -3,5 | 1.173,1 | 8,4 | 1.181,5 | |||||||||||
| Stand 1.1.2024 | 132,6 | 763,0 | 282,9 | – | – | – | -1,8 | -3,5 | 1.173,1 | 8,4 | 1.181,5 | |||||||||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | – | – | 179,5 | – | – | – | – | – | 179,5 | 5,7 | 185,3 | |||||||||||
| Sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis nach Steuern | – | – | 5,1 | – | – | – | 9,8 | – | 14,9 | 0,3 | 15,3 | |||||||||||
| Gesamtergebnis nach Steuern | – | – | 184,6 | – | – | – | 9,8 | – | 194,4 | 6,0 | 200,6 | |||||||||||
| Dividendenzahlungen | – | – | -67,5 | – | – | – | – | – | -67,5 | -3,7 | -71,2 | |||||||||||
| Aktienbasierte Vergütungen | – | -1,6 | 1,5 | – | – | – | – | 1,0 | 0,9 | – | 0,9 | |||||||||||
| Beherrschungswahrende Anteilsveränderungen | – | – | -0,9 | – | – | – | 0,8 | – | -0,1 | -0,4 | -0,5 | |||||||||||
| Einziehung eigener Anteile | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |||||||||||
| Übrige Veränderungen | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |||||||||||
| Stand 31.12.2024 | 132,6 | 761,4 | 400,6 | – | – | – | 8,8 | -2,5 | 1.300,9 | 10,4 | 1.311,3 | |||||||||||
Zu Erläuterungen der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals vergleiche Textziffer 23 des Konzernanhangs, zu den Veränderungen aus aktienbasierten Vergütungen vergleiche Textziffer 34. C.5 Konzern-Kapitalflussrechnung
| in Mio. € | ||||||
| Anhang | 2024 | 2023 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten | 241,1 | 163,3 | ||||
| Zins- und übriges Finanzergebnis | (12) | 17,3 | 26,4 | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Geschäfts- oder Firmenwerte | (11) | 6,0 | 1,1 | |||
| EBITA | 264,3 | 190,8 | ||||
| Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte (außer aus Akquisitionen) und Nutzungsrechte | (11) | 118,0 | 98,6 | |||
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge / Aufwendungen | (8) | -33,8 | – | |||
| Gewinne / Verluste aus Anlagenabgängen | (8), (9) | -4,9 | -12,7 | |||
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (18) | -7,1 | -5,0 | |||
| Erhaltene Dividenden | 4,8 | 4,4 | ||||
| Erhaltene Zinsen | 31,8 | 14,9 | ||||
| Zahlungen für Ertragsteuern | -37,1 | -32,2 | ||||
| Veränderung der erhaltenen Anzahlungen | 49,5 | 20,1 | ||||
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus noch nicht fakturierten Leistungen | -26,6 | -88,4 | ||||
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und geleisteten Anzahlungen | -21,1 | 13,1 | ||||
| Net-Trade-Assets-Veränderung | 1,8 | -55,2 | ||||
| Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen | -16,5 | -27,7 | ||||
| Veränderung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte (inkl. übrige Vorräte) und Verbindlichkeiten | -53,3 | -16,9 | ||||
| Working-Capital-Veränderung | -67,9 | -99,8 | ||||
| Veränderung der langfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | -20,6 | -7,8 | ||||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten | 247,6 | 151,4 | ||||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nicht fortzuführender Aktivitäten | -6,5 | -6,6 | ||||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gesamt | 241,1 | 144,8 | ||||
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -63,2 | -58,6 | ||||
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten | 4,4 | 29,0 | ||||
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | (4.2) | -13,5 | -12,5 | |||
| Einzahlungen / Auszahlungen aus dem Abgang von Tochterunternehmen abzüglich abgegebener Zahlungsmittel | (4.3) | -0,8 | -0,6 | |||
| Einzahlungen / Auszahlungen für sonstige Finanzanlagen | -5,8 | – | ||||
| Einzahlungen / Auszahlungen für Wertpapiere und sonstige Geldanlagen | (29.1) | 190,5 | -175,0 | |||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortzuführender Aktivitäten | 111,6 | -217,7 | ||||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit nicht fortzuführender Aktivitäten | – | 0,1 | ||||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit gesamt | 111,6 | -217,6 | ||||
| Dividendenzahlungen an Aktionäre der Bilfinger SE | (23.1) | -67,5 | -48,6 | |||
| Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter | -5,5 | -2,8 | ||||
| Auszahlung für beherrschungswahrende Anteilsveränderungen | (4.4) | -0,5 | -0,3 | |||
| Aufnahme von Finanzschulden | (26) | – | 175,0 | |||
| Tilgung von Finanzschulden | (26) | -320,1 | -52,8 | |||
| Gezahlte Zinsen | -33,9 | -29,7 | ||||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortzuführender Aktivitäten | -427,6 | 40,8 | ||||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortzuführender Aktivitäten | -0,1 | -0,1 | ||||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gesamt | -427,7 | 40,7 | ||||
| Zahlungswirksame Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -75,0 | -32,1 | ||||
| Wechselkursbedingte Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1,7 | -3,0 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1.1. | 538,4 | 573,4 | ||||
| Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1.1. (+) | – | – | ||||
| Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12. (-) | – | – | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12. | 465,0 | 538,4 | ||||
C.6 Konzernanhang 1Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung wurde wie im Vorjahr nach IFRS 8 aufgestellt. Die Berichtssegmente des Bilfinger Konzerns sind an der internen Berichtsstruktur ausgerichtet. Die Segmentberichterstattung bezieht sich auf die fortzuführenden Aktivitäten. Die Abgrenzung der Segmente basiert zum einen auf vergleichbaren wirtschaftlichen Merkmalen, wie zum Beispiel der Art der Produkte und Dienstleistungen, zum anderen auf der Marktposition von Bilfinger in den jeweiligen Regionen. Die Segmentberichterstattung umfasst unverändert folgende drei berichtspflichtige Segmente: -Engineering & Maintenance Europe -Engineering & Maintenance International -Technologies Das berichtspflichtige Segment Engineering & Maintenance Europe umfasst die fünf Regionen E&M United Kingdom, E&M Nordics, E&M Belgium & Netherlands, E&M Germany, Austria & Switzerland („E&M DACH“) und E&M Eastern Europe, welche Geschäftssegmente darstellen. Das berichtspflichtige Segment Engineering & MaintenanceInternational umfasst die Regionen E&M North America und E&M Middle East, welche Geschäftssegmente darstellen. Im Berichtsjahr wurden die bisherigen Regionen E&M Germany und E&M Austria & Switzerland des berichtspflichtigen Segments Engineering & Maintenance Europe zur neuen Region E&M DACH zusammengefasst. Hieraus ergeben sich keine Auswirkungen auf das berichtspflichtige Segment Engineering & Maintenance Europe. Zudem wurden die neu erworbenen Stork-Einheiten den Regionen E&M Belgium & Netherlands beziehungsweise E&M DACH zugeordnet. Des Weiteren wurde die bisher zum Segment Technologies gehörende Einheit Bilfinger Life Science Automation GmbH der Region E&M DACH zugeordnet (die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst). Das Geschäftsfeld Engineering & Maintenance ist regional aufgestellt; entsprechend werden die Leistungen für Engineering, Instandhaltung, Erweiterung und Betrieb lokal angeboten. Aufgrund der Ähnlichkeit der Märkte, des wirtschaftlichen Umfelds sowie der finanziellen Parameter – insbesondere Wachstumserwartungen und Höhe der Margen – wird die Berichterstattung der Regionen E&M United Kingdom, E&M Nordics, E&M Belgium & Netherlands, E&M DACH und E&M Eastern Europe im berichtspflichtigen Segment Engineering & Maintenance Europe zusammengefasst. Die Engineering & Maintenance-Aktivitäten der Regionen E&M North America und E&M Middle East in unseren strategischen Wachstumsregionen außerhalb Europas bilden das berichtspflichtige Segment Engineering & Maintenance International. In beiden Regionen wird nahezu die gleiche Art von Produkten und Dienstleistungen für die gleichen Kundenindustrien angeboten (Business-to-Business). Darüber hinaus stellt der Öl- und Gassektor in beiden Regionen einen für Bilfinger wichtigen Wirtschaftszweig dar, und die Währungen der Golfstaaten weisen eine starke Korrelation mit dem US-Dollar auf. Das berichtspflichtige Segment Technologies umfasst ein Geschäftssegment. Es ist global aufgestellt und fokussiert sich auf Produkte und Technologien, die weltweit angeboten werden. Dabei geht es beispielsweise um Komponenten für Biopharma-Anlagen („Skids”) oder auch Leistungen, die für die Nuklearindustrie erbracht werden. Das Segment konzentriert sich auf Wachstumsfelder, in denen Bilfinger eine technologische Kompetenz aufweist, um so von nachhaltigen globalen Trends zu profitieren. In diesen Wachstumsfeldern koordiniert Technologies die konzernweite Marktbearbeitung. Unter Überleitung Konzern werden die Gesellschaften des Bereichs Other Operations sowie die Group Functions & Support, Konsolidierungseffekte und sonstige Sachverhalte ausgewiesen. Der Bereich Other Operations umfasst operative Einheiten, die außerhalb der oben definierten Geschäftsfelder, Regionen oder Kundengruppen tätig sind. Diese Einheiten stehen nicht im Fokus der strategischen Aufstellung des Konzerns, sondern stehen kurzfristig zur Veräußerung oder werden eigenständig wertorientiert weiterentwickelt, mit dem Ziel einer späteren Veräußerung. Entsprechend erfolgt die berichtsmäßige Zusammenfassung der Einheiten zum Bereich Other Operations nicht vornehmlich aufgrund der Ähnlichkeit der Produkte, Kunden, Regionen etc., sondern auf der Grundlage dieser strategischen Einordnung. Somit stellt der Bereich kein Geschäftssegment dar. Die Umsatzerlöse werden überwiegend in der Industriebranche Energie & Versorgung erzielt. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen (EBITA) ist die zentrale Steuerungsgröße für die Unternehmenseinheiten sowie den Konzern und stellt damit die Ergebnisgröße der Segmentberichterstattung dar. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der operativen Leistungsfähigkeit werden zusätzlich Sondereinflüsse angegeben. Ergänzend wird die Kennzahl EBIT ausgewiesen. Die Überleitung des EBIT auf das Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten ergibt sich aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Innenumsatzerlöse zeigen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten. Die Verrechnung erfolgt zu marktüblichen Preisen. In der Überleitung auf die Daten des Konzernabschlusses werden konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse eliminiert. Die Konsolidierungen umfassen die Konsolidierungen der Geschäftsbeziehungen zwischen den Geschäftssegmenten. Außerdem sind hierin Aufwendungen und Erträge der Zentrale sowie sonstige Posten ausgewiesen, die nach unseren internen Berichtsgrundsätzen nicht einzelnen Segmenten zuzuordnen sind. Die Zuordnung der Außenumsatzerlöse zu den Regionen erfolgt nach dem Ort der Leistungserbringung. Segmentvermögen und Segmentschulden werden freiwillig angegeben. Die Überleitung des Segmentvermögens enthält insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie nicht den Segmenten zugeordnete langfristige und kurzfristige Vermögenswerte. Die in der Überleitung ausgewiesenen Segmentschulden beinhalten insbesondere die Verbindlichkeiten der Konzernzentrale und verzinsliche Verbindlichkeiten wie Finanzschulden und Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Außerdem sind bei den beiden Überleitungen Posten ausgewiesen, die nach unseren internen Berichtsgrundsätzen nicht einzelnen Segmenten zuzuordnen sind.
| ÜBERLEITUNG KONZERN | Other Operations | Group Functions & Support | Konsolidierung | Überleitung Konzern | ||||||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||||
| in Mio. € | ||||||||||||||||
| Außenumsatzerlöse | 159,7 | 167,1 | 7,3 | 11,2 | 4,6 | -14,9 | 171,6 | 163,4 | ||||||||
| Innenumsatzerlöse | – | – | 87,8 | 77,9 | -170,8 | -154,4 | -83,0 | -76,5 | ||||||||
| Gesamtumsatzerlöse | 159,7 | 167,1 | 95,1 | 89,1 | -166,2 | -169,3 | 88,6 | 86,9 | ||||||||
| EBITA | 22,5 | 14,0 | -9,2 | -6,9 | -1,9 | -15,7 | 11,4 | -8,6 | ||||||||
| darin Sondereinflüsse | – | – | -0,3 | -6,0 | – | – | -0,3 | -6,0 | ||||||||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
| EBIT | 22,5 | 14,0 | -9,2 | -6,9 | -1,9 | -15,7 | 11,4 | -8,6 | ||||||||
| Segmentvermögen | 50,7 | 64,4 | 512,6 | 783,0 | – | – | 563,3 | 847,4 | ||||||||
| Segmentschulden | 29,0 | 33,6 | 727,7 | 957,2 | – | – | 756,7 | 990,8 | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| SEGMENTBERICHTERSTATTUNG | Technologies | Engineering & Maintenance Europe | Engineering & Maintenance International | Summe der Berichtssegmente | ||||||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||||
| in Mio. € | ||||||||||||||||
| Außenumsatzerlöse | 727,4 | 679,5 | 3.430,4 | 2.963,1 | 708,1 | 679,7 | 4.865,9 | 4.322,3 | ||||||||
| Innenumsatzerlöse | 4,7 | 4,8 | 76,8 | 69,6 | 1,5 | 2,1 | 83,0 | 76,5 | ||||||||
| Gesamtumsatzerlöse | 732,1 | 684,4 | 3.507,2 | 3.032,6 | 709,6 | 681,8 | 4.948,9 | 4.398,8 | ||||||||
| EBITA (Segmentergebnis) | 45,0 | 40,4 | 206,7 | 156,1 | 1,2 | 2,9 | 252,9 | 199,4 | ||||||||
| darin Sondereinflüsse | – | -1,1 | 7,7 | 5,0 | – | 1,4 | 7,7 | 5,3 | ||||||||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte | – | – | 6,0 | 1,1 | – | – | 6,0 | 1,1 | ||||||||
| EBIT | 45,0 | 40,4 | 200,8 | 155,0 | 1,2 | 2,9 | 247,0 | 198,3 | ||||||||
| darin Materialaufwand | -414,1 | -389,3 | -1.191,4 | -1.006,7 | -317,9 | -307,8 | -1.923,4 | -1.703,8 | ||||||||
| darin Personalaufwand | -164,8 | -158,9 | -1.630,8 | -1.442,3 | -308,4 | -290,8 | -2.104,0 | -1.892,0 | ||||||||
| darin Abschreibungen auf Sachanlagen und übrige immaterielle Vermögenswerte | -3,1 | -3,1 | -44,6 | -38,6 | -4,0 | -3,9 | -51,7 | -45,6 | ||||||||
| darin Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | -5,8 | -4,7 | -41,5 | -30,6 | -5,0 | -4,6 | -52,3 | -39,9 | ||||||||
| darin Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | – | – | 2,6 | 2,5 | 2,9 | 1,2 | 5,5 | 3,7 | ||||||||
| Segmentvermögen 31.12. | 481,5 | 400,5 | 1.803,5 | 1.580,3 | 615,2 | 529,2 | 2.900,2 | 2.510,0 | ||||||||
| darin nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | – | – | 2,5 | 2,5 | 4,1 | 1,6 | 6,6 | 4,1 | ||||||||
| Segmentschulden 31.12. | 343,3 | 277,1 | 857,1 | 723,5 | 195,2 | 184,5 | 1.395,6 | 1.185,1 | ||||||||
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 3,6 | 3,9 | 50,0 | 48,9 | 4,5 | 4,1 | 58,1 | 56,9 | ||||||||
| Aktivierung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen | 3,1 | 3,5 | 28,4 | 24,5 | 5,2 | 1,6 | 36,7 | 29,6 | ||||||||
| Mitarbeitende 31.12. | 1.700 | 1.666 | 22.838 | 20.611 | 5.680 | 5.119 | 30.218 | 27.396 | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH REGIONEN | Deutschland | Übriges Europa | Amerika | Afrika | ||||||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||||
| in Mio. € | ||||||||||||||||
| Außenumsatzerlöse | 1.048,2 | 1.066,8 | 3.100,3 | 2.555,1 | 526,1 | 538,7 | 160,8 | 166,6 | ||||||||
| Langfristige Vermögenswerte per 31.12. | 562,4 | 564,9 | 473,9 | 399,2 | 217,8 | 202,9 | 5,1 | 4,1 | ||||||||
Die Segmentberichterstattung wird im Berichtsjahr um Angaben zu den wesentlichen Aufwandsposten Material- und Personalaufwand erweitert. Die Sondereinflüsse im EBITA setzen sich wie folgt zusammen:
| SONDEREINFLÜSSE IM EBITA | ||||
| 2024 | 2023 | |||
| in Mio. € | ||||
| EBIT | 258,4 | 189,7 | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte | 6,0 | 1,1 | ||
| EBITA | 264,3 | 190,8 | ||
| Ertrag / Aufwand für Restrukturierung und Effizienzsteigerung | 2,0 | -1,0 | ||
| M&A-Aufwendungen | 2,7 | – | ||
| Integrations- und Restrukturierungskosten Stork | 24,1 | – | ||
| Gewinn zum Erwerbszeitpunkt Stork | -33,8 | – | ||
| Ertrag / Aufwand aus Abgängen von Beteiligungen | -2,4 | 1,7 | ||
| Sondereinflüsse gesamt | -7,4 | 0,7 | ||
| Bereinigtes EBITA | 256,9 | 191,5 | ||
Im Berichtsjahr umfassen die Sondereinflüsse insbesondere den Gewinn zum Erwerbszeitpunkt aufgrund des Erwerbs von Teilen der Stork-Gruppe (Engineering & Maintenance Europe) in Höhe von 33,8 Mio. € (siehe Textziffern 4.2 und 8) und die hierauf bezogenen Integrations- und Restrukturierungskosten in Höhe von 24,1 Mio. € (siehe Textziffern 9 und 25). Im Vorjahr umfassten die Sondereinflüsse im Wesentlichen Auflösungen und Zuführungen zur Rückstellung für das Effizienzprogramm und Beratungskosten im Zusammenhang mit diesem sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen. 2Allgemeine Angaben Die Bilfinger SE ist eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht (Societas Europaea – SE) und unterliegt zusätzlich zum deutschen Aktienrecht den speziellen europäischen SE-Regeln und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz sowie dem SE-Beteiligungsgesetz. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 710296 eingetragen und hat ihren Firmensitz in D-68163 Mannheim, Oskar-Meixner-Straße 1, Deutschland. Bilfinger ist ein international aufgestellter Industriedienstleistungskonzern, der für Kunden aus der Prozessindustrie Engineering- und Serviceleistungen anbietet. Der vorliegende Konzernabschluss der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2024 wurde am 28. Februar 2025 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und wird beim Unternehmensregister eingereicht. Der Konzernabschluss ist auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung und in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Aufgrund vorgenommener Rundungen von Zahlenangaben kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau auf die angegebene Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie Bezug nehmen. 3Grundlagen der Bilanzierung 3.1Neue und geänderte IFRS Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen: Zum 1. Januar 2024 angewandte neue und überarbeitete IFRS mit Relevanz für Bilfinger: -Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse -Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses -Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Durch die Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar: IFRS 16 Leasingverhältnisse Die Änderung an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion schreibt vor, dass ein Verkäufer/Leasingnehmer Leasingverbindlichkeiten, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion entstehen, nachfolgend so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neuen Vorschriften hindern einen Verkäufer/Leasingnehmer nicht daran, Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2024). IAS 1 Darstellung des Abschlusses Die Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen, welche eine Klarstellung der erstgenannten Änderung ist, stellen klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als lang- oder kurzfristig nach den Rechten richtet, über die das Unternehmen am Abschlussstichtag verfügt. Verbindlichkeiten werden entsprechend als langfristig eingestuft, wenn das Unternehmen zum Stichtag ein substanzielles Recht besitzt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben, unabhängig von der Ausübungsabsicht. Eine nach dem Abschlussstichtag stattfindende Prüfung eines Covenants einer langfristigen Finanzschuld wirkt sich nicht auf deren Klassifizierung zum Abschlussstichtag aus. Zudem werden zusätzliche Anhangangaben eingeführt. Im Oktober 2022 wurde der Erstanwendungszeitpunkt auf den 1. Januar 2024 verschoben. IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen ergänzen Angabepflichten zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten („Reverse Factoring“), welche es den Abschlussadressaten ermöglichen sollen, die Auswirkung dieser Vereinbarungen auf die Schulden und den Cashflow sowie das Liquiditätsrisiko des Unternehmens einzuschätzen (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2024). Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte IFRS: IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss wurde im April 2024 veröffentlicht. IFRS 18 verlangt zusätzliche definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zu von der Unternehmensleitung festgelegten Leistungskennzahlen, fügt neue Grundsätze für die Zusammenfassung und Aufteilung von Informationen hinzu, nimmt begrenzte Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung vor und ersetzt IAS 1 Darstellung des Abschlusses. IFRS 18 ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Dabei sind in den Abschlüssen auch die Vorjahreswerte anzugeben; dies gilt auch für Zwischenabschlüsse, die gemäß IAS 34 erstellt werden (retrospektive Anwendung). IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben IFRS 19 wurde im Mai 2024 veröffentlicht und legt reduzierte Angabevorschriften fest, die ein in Frage kommendes Unternehmen (Tochterunternehmen, das keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt und in einen offengelegten IFRS-Konzernabschluss einbezogen ist) anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2027). Bei Bilfinger sind keine Anwendungsfälle zu erwarten. IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen Die Änderungen an IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit ergänzen Regelungen zur Beurteilung der Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen sowie der Bestimmung des Kassakurses, falls eine Umtauschbarkeit nicht gegeben ist (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2025). IFRS 9 und IFRS 7 Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten betreffen die Anwendungsleitlinien in IFRS 9 zur Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit sowie Klarstellungen der Anwendungsleitlinien zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte beziehungsweise der Vorschriften in IFRS 7 bezüglich der Angaben zu Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet designiert werden, sowie zu Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme verändern können (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2026). Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen betreffen Vorschriften für den Eigenverbrauch in IFRS 9 hinsichtlich der Anwendung auf Verträge über den Kauf und die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien beziehungsweise der Angabevorschriften in IFRS 7 zu Verträgen über naturabhängigen Strom (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2026). Jährliche Verbesserungen – Band 11 Die Verbesserungen des Sammelstandards, welcher im Rahmen der jährlichen Aktualisierung veröffentlicht wurde, betreffen mehrere IFRS (IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7), hauptsächlich zur Beseitigung von Inkonsistenzen und zur Klarstellung von Formulierungen (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2026). Zum Bilanzstichtag waren IFRS 18 und IFRS 19, die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen sowie Jährliche Verbesserungen – Band 11 von der EU-Kommission im Rahmen des Endorsement-Verfahrens noch nicht anerkannt. Die zukünftige Anwendung der Standards wird, soweit nicht anders angegeben, voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bilfinger Konzerns haben. Bilfinger beabsichtigt die Anwendung der genannten IFRS zum verpflichtenden Anwendungszeitpunkt, soweit eine entsprechende Anerkennung im Rahmen des Endorsement-Verfahrens erfolgt ist. 3.2Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Lebensdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei beträgt die voraus-sichtliche Nutzungsdauer überwiegend zwischen drei und acht Jahren. Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer oder unbegrenzter Nutzungsdauer wird regelmäßig einmal jährlich sowie zusätzlich unterjährig überprüft, wenn Anzeichen für einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf vorliegen. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Werteverzehr wird durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten. Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Gebäude werden linear innerhalb einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei den technischen Anlagen und Maschinen beträgt überwiegend zwischen drei und 20 Jahren, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegt sie im Wesentlichen zwischen drei und zwölf Jahren. Für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Dabei stellt der erzielbare Betrag den höheren der beiden Werte aus Nettoveräußerungswert und Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse (Nutzungswert) aus dem Vermögenswert dar. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr besteht, wird – außer bei wertgeminderten Geschäfts- oder Firmenwerten – eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit findet auf der Ebene der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt, das heißt auf der niedrigsten Ebene, auf welcher der Vermögenswert Mittelzuflüsse, welche weitgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind, erzeugt. Erzeugt ein Vermögenswert keine Mittelzuflüsse, die weitgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise Gruppe zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. Die Ebene, auf der die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, kann daher je nach Zweckmäßigkeit ein einzelner Vermögenswert, eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (zum Beispiel Profit Center, Gesellschaft) oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sein. Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Ein Leasingnehmer hat bei grundsätzlich allen Leasingverhältnissen ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz erfasst in Höhe des Barwerts der zum Bereitstellungszeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses anfallen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird bestimmt unter Berücksichtigung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, soweit die Voraussetzungen des IFRS 16 zur hinreichenden Sicherheit der Ausübung beziehungsweise Nichtausübung erfüllt sind. Die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu berücksichtigenden Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen abzüglich der vom Leasinggeber zu leistenden Leasinganreize, an einen Index gekoppelte variable Zahlungen, erwartete Beträge aus Restwertgarantien, Ausübungspreise von Kaufoptionen, falls die Ausübung der Option als hinreichend sicher eingeschätzt wurde, und Strafzahlungen für die Kündigung eines Leasingverhältnisses, falls die Ausübung der Kündigungsoption bei der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt wurde. Die Abzinsung erfolgt mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da die Ermittlung der inhärenten Zinssätze der einzelnen Verträge mit einem nicht verhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird basierend auf dem währungs- und laufzeitdifferenzierten risikolosen Zinssatz zuzüglich eines laufzeitdifferenzierten Bonitätsaufschlags gemäß dem Bilfinger Rating und angepasst um einen leasinggegenstandsdifferenzierten Besicherungsabschlag beziehungsweise Liquiditätsrisikoabschlag ermittelt. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz in Höhe der Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, abzüglich der vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize und zuzüglich der zum oder vor dem Bereitstellungszeitpunkt entrichteten Leasingzahlungen, der anfänglichen direkten Kosten sowie der geschätzten Kosten für Wiederherstellungsverpflichtungen. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht abzüglich der kumulierten Abschreibungen und, falls relevant, unter Berücksichtigung von Wertminderungen erfasst. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Geht das Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder beinhalten die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts Zahlungen für eine Kaufoption, wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Bilfinger nimmt die Freistellungen vom Ansatz für Leasingverhältnisse über zugrunde liegende Vermögenswerte von geringem Wert, das heißt über Vermögenswerte, deren Wert im Neuzustand eine Größenordnung von 5 T€ nicht überschreitet, und für kurzfristige Leasingverhältnisse in Anspruch. Leasingzahlungen aus diesen Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Die nach der Equity-Methodebilanzierten Beteiligungen – assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen – werden unter Berücksichtigung der anteiligen Reinvermögensänderung der Gesellschaft sowie gegebenenfalls vorgenommener Wertminderungen bewertet. Gemeinsame Vereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen, in denen zwei oder mehrere Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Darunter fallen neben Gemeinschaftsunternehmen, welche auch Bauarbeitsgemeinschaften umfassen, gemeinschaftliche Tätigkeiten. Im Konzernabschluss werden bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten die anteiligen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen der Vereinbarung, welche Bilfinger zuzurechnen sind, bilanziert. Latente Steuern werden auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung berücksichtigt. Daneben werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit deren Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden erfolgt, soweit die Möglichkeit einer gesetzlichen Aufrechnung besteht. Die Bilanzierung für unsichere steuerliche Behandlungen erfolgt nach IFRIC 23. Dieser stellt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IAS 12 bei Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung klar. Nach den Regelungen von IFRIC 23 ist in Abhängigkeit davon, welcher Ansatz die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagt, zu bestimmen, ob jede unsichere steuerliche Behandlung einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen zu berücksichtigen ist. Es wird unterstellt, dass die Steuerbehörde alle unsicheren steuerlichen Behandlungen prüfen wird und dabei über sämtliche relevanten Informationen verfügt. Auf dieser Grundlage ist zu beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörde die unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird. Wird dies als wahrscheinlich eingeschätzt, sind der zu versteuernde Gewinn beziehungsweise der steuerliche Verlust, die Steuerwerte, die nicht genutzten steuerlichen Verluste und die Steuersätze im Einklang mit der Behandlung zu bestimmen, die in der Ertragsteuererklärung verwendet wird. Wird es hingegen nicht als wahrscheinlich eingeschätzt, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird, wurde im Falle einer Einzelverpflichtung der wahrscheinlichste Betrag oder, bei einer Vielzahl an ähnlichen Verpflichtungen, der Erwartungswert der steuerlichen Behandlung bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns beziehungsweise steuerlichen Verlusts, der Steuerwerte, der nicht genutzten steuerlichen Verluste und der Steuersätze verwendet. Die Ermessensentscheidungen und Schätzungen werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sich Tatsachen oder Umstände geändert haben. Bilfinger fällt in den Anwendungsbereich der Globalen Mindestbesteuerung im Rahmen der OECD-Pillar Two-Modellregelungen. Die Pillar Two-Gesetzgebung ist in Deutschland, dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist es, einen fairen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten sicherzustellen und Steuervermeidung zu verhindern. Dabei soll gewährleistet sein, dass die Einkünfte multinationaler Konzerne, die einen Umsatz von mehr als 750 Mio. € erzielen, einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent unterliegen. Als betroffenes Unternehmen verfolgt Bilfinger den Gesetzgebungsstand der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland und weiteren betroffenen Staaten aufmerksam, analysiert die vorliegenden Regelungsentwürfe und verabschiedeten Gesetze hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Konzern und arbeitet an den erforderlichen Anpassungen der steuerlichen Berichtsprozesse. Nach den aktuellen Berechnungen führen die Regelungen zu keiner wesentlichen steuerlichen Mehrbelastung für den Konzern. Vorräte an unfertigen und fertigen Erzeugnissen und Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten. Die Gemeinkosten werden auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Übrige Vermögenswerte sind nichtfinanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Kauf, Verkauf oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden erfolgsneutral erfasst. Zum Zeitpunkt des Erwerbs werden die eigenen Anteile in Höhe der Anschaffungskosten im Eigenkapital verrechnet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode für leistungsorientierte Altersversorgungspläne unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Für wesentliche Pensionspläne werden zur Bestimmung der laufenden Dienstzeitaufwendungen und der Nettozinsen durationsspezifische Zinssätze, die für die Abzinsung der Verpflichtung verwendet wurden, angewendet. Soweit möglich, werden Planvermögen offen abgesetzt. Der aus den Nettopensionsverpflichtungen resultierende Nettozinsaufwand oder ‑ertrag wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionsverpflichtungen sowie Neubewertungsgewinne oder -verluste beim Planvermögen werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen sind insoweit gebildet, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag, das heißt unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Liegt eine Einzelverpflichtung vor, wird der Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit passiviert. Bei wesentlichem Zinseffekt wird die Rückstellung mit dem Marktzins für risikolose Anlagen abgezinst. Die Rückstellungsbeträge werden geschätzt unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus ähnlichen Sachverhalten der Vergangenheit sowie aller Erkenntnisse aus Ereignissen bis zur Erstellung des Konzernabschlusses. Insbesondere bei den Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen sowie Gewährleistungsrisiken können die Rahmenbedingungen sehr komplex sein. Daher bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Anfalls und der genauen Höhe der Verpflichtungen. Übrige Verbindlichkeiten sind nichtfinanzielle Verbindlichkeiten, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem Erfüllungsbetrag bewertet. Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung eines Eigenkapitalinstruments oder einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Ein Finanzinstrument ist in der Bilanz anzusetzen, sobald ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz – mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – erfolgt zum beizulegenden Zeitwert sowie, bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt nach Maßgabe der Zuordnung der Finanzinstrumente zu den in IFRS 9 festgelegten Bewertungskategorien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (mit und ohne Umgliederung in das Periodenergebnis). IFRS 9 unterteilt finanzielle Vermögenswerte auf der Grundlage der Halteabsicht („Geschäfts-modell“) und der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften („SPPI-Test“) in folgende Kategorien:
| Kategorie | Geschäftsmodell | Vertragliche Zahlungsstromeigenschaften | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FA-AC) | Halten der finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme (Halten) | Ausschließlich Zins- und Tilgungs- zahlungen zu festgelegten Zeitpunkten (elementare Kreditvereinbarung bzw. Forderung, SPPI) | ||
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet – mit Umgliederung in das Periodenergebnis (FA-FVtOCI-DI) | Halten der finanziellen Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertragli- chen Zahlungsströme als auch zu deren Verkauf (Halten & Verkaufen) | Ausschließlich Zins- und Tilgungs- zahlungen zu festgelegten Zeitpunkten (elementare Kreditvereinbarung bzw. Forderung, SPPI) | ||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FA-FVtPL) | Zu Handelszwecken gehalten bzw. weder „Halten“ noch „Halten & Verkaufen“ (oder Anwendung der „Fair-Value-Option“) | (nicht relevant) | ||
| (nicht relevant) | Nicht ausschließlich Zins- und Tilgungs- zahlungen zu festgelegten Zeitpunkten (Derivat, Eigenkapitalinstrument, Wandel- anleihe etc.) | |||
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet – ohne Umgliederung in das Periodenergebnis (FA-FVtOCI-EI) | Nicht zu Handelszwecken gehalten (Finanz- investition in Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen) und Ausübung des Wahlrechts gemäß IFRS 9.5.7.5 | Eigenkapitalinstrument eines anderen Unternehmens | ||
Bei finanziellen Vermögenswerten, die „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ (FA-AC) oder „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Umgliederung in das Periodenergebnis bewertet“ (FA-FVtOCI-DI) werden, sind Wertminderungen für erwartete Kreditverluste (ECL: Expected Credit Loss) und Zinsergebnisse nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam zu erfassen. Das Wahlrecht gemäß IFRS 9.4.1.4 beziehungsweise IFRS 9.5.7.5 zur Klassifizierung von Finanz-investitionen in Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ohne Umgliederung in das Periodenergebnis“ (FA-FVtOCI-EI) kann grundsätzlich gesondert für jedes einzelne Eigenkapitalinstrument zum Zeitpunkt des Erstansatzes unwiderruflich ausgeübt werden. Bilfinger übt das Wahlrecht grundsätzlich für alle gehaltenen Anteile aus. Von der Möglichkeit, Finanzinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option), wird kein Gebrauch gemacht. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in folgende Kategorien unterteilt: -zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FL-AC) -erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FL-FVtPL) Finanzielle Verbindlichkeiten sind in der Regel als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ (FL-AC) zu klassifizieren. Derivate mit negativem Marktwert und Verbindlichkeiten aus im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 passivierten bedingten Gegenleistungen sind jedoch als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (FL-FVtPL) zu klassifizieren. Der erstmalige Ansatz nicht-derivativer finanzieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig am Handelstag erfasst. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit ergeben sich aus dem Buchwert beim erstmaligen Ansatz abzüglich Tilgungen zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ur-sprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten unter Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag beziehungsweise dem Rückzahlungsbetrag. Erwartete Kreditverluste sind die mit den jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Kreditverluste (Differenz zwischen allen vertraglichen Zahlungen und den voraussichtlich eingehenden Zahlungen, abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz). Die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten als wesentlicher Eingangsgröße zur Bestimmung erwarteter Kreditverluste erfolgt anhand externer, debitorenspezifischer Ratings. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht fakturierten Leistungen) sowie Forderungen aus Leasingverhältnissen werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit bemessen. Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten, für die Wertberichtigungen für erwartete Kreditrisiken zu erfassen sind, ist der für die Ermittlung der Wertminderung zu berücksichtigende Zeithorizont abhängig vom Ausfallrisiko beziehungsweise dessen Veränderung seit dem Erstansatz. Falls sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, beträgt der Zeithorizont zwölf Monate. Anderenfalls entspricht der zu berücksichtigende Zeithorizont der gesamten Restlaufzeit. Als finanzielle Vermögenswerte mit niedrigem Ausfallrisiko werden solche mit einer Ratingnote im „Investment Grade“-Bereich angesehen. Bilfinger geht davon aus, dass eine wesentliche Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem Erstansatz vorliegt, wenn sich das externe Rating um mindestens eine Bandbreite (zum Beispiel von „Investment Grade / Lower Medium Grade“ auf „Non-Investment Grade“ oder von „Non-Investment Grade“ auf „Highly Speculative“) gegenüber der Ratingnote beim erstmaligen Ansatz verschlechtert und unterhalb des „Investment Grade“-Bereichs liegt. Ausfallereignisse sind zum Beispiel die Insolvenz des Emittenten des finanziellen Vermögenswerts (im Gegensatz zu einer absehbaren Insolvenz). Ausfallereignisse werden grundsätzlich anhand des externen Ratings definiert („In default with little prospect for recovery“ und schlechter). Zusätzlich wird aufgrund bisheriger Erfahrungen (insbesondere Zahlungsverhalten in bestimmten Ländern beziehungsweise Regionen sowie Art unseres Geschäfts beziehungsweise unserer Kunden) davon ausgegangen, dass auch bei einer Überfälligkeit von 365 oder mehr Tagen ein Ausfallereignis vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert weist eine beeinträchtigte Bonität auf, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf dessen erwarteten künftigen Zahlungsstrom eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität sind unter anderem Informationen zu folgenden beobachtbaren Ereignissen: wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder Kreditnehmers, Vertragsbruch, wie zum Beispiel Ausfall oder Überfälligkeit, Zugeständnisse, wie Stundung oder Verringerung von Zahlungen, und absehbare Insolvenz oder sonstige Sanierungsverfahren. Der beizulegende Zeitwert ist der (Markt-)Preis, der bei der hypothetischen Übertragung eines bestimmten Vermögenswerts oder einer bestimmten Verbindlichkeit im Rahmen einer ordentlichen (Markt-)Transaktion auf dem jeweiligen zugänglichen Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt zwischen Marktteilnehmern zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden könnte. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist jeweils die Bewertungsmethode anzuwenden, welche am besten den gegebenen Umständen entspricht und welche möglichst viele objektive beziehungsweise beobachtbare Informationen verwendet. Je nach Art der zu bewertenden Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind dies die Marktpreis-Methode (zum Beispiel bei gehandelten Finanzinstrumenten), die Wiederbeschaffungspreis-Methode (zum Beispiel bei Sachanlagen) oder Discounted-Cash-Flow-Verfahren (zum Beispiel bei OTC-Derivaten und Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften). Bei Beteiligungen mit unwesentlichem Buchwert werden die Anschaffungskosten (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertminderungen) als bester Schätzer für den beizulegenden Zeitwert angesehen. Die unter den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Anteile an Gesellschaften werden als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ohne Umgliederung in das Periodenergebnis“ (FA-FVtOCI-EI) klassifiziert. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FA-FVtOCI-EI unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen (Rücklage aus der Marktbewertung von Eigenkapitalinstrumenten) erfasst. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für erwartete Kreditverluste werden Wertberichtigungen erfasst. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht fakturierte Leistungen) werden bei Erstansatz mit dem Transaktionspreis der (teilweise) erfüllten Leistungsverpflichtungen bewertet. Unbedingte Zahlungsansprüche gegenüber Kunden werden als Forderungen angesetzt, auch wenn die entsprechenden Leistungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt wurden. (Teilweise) erfüllte Leistungsverpflichtungen, bei denen noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht, werden als Kundenvertragsvermögenswerte angesetzt (noch nicht fakturierte Leistungen). Der Betrag der angesetzten Forderungen, welcher den Betrag der realisierten Umsatzerlöse der entsprechenden Leistungsverpflichtung übersteigt, wird als Kundenvertragsverbindlichkeit passiviert. Erhaltene Anzahlungen, welche den Betrag der realisierten Umsatzerlöse der entsprechenden Leistungsverpflichtung übersteigen, werden ebenfalls als Kundenvertragsverbindlichkeit passiviert. Drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IAS 37 zum Zeitpunkt ihres Be-kanntwerdens in voller Höhe erfasst und als Rückstellung angesetzt. Börsennotierte Wertpapiere werden zu Marktpreisen bewertet. Nicht börsennotierte Wertpapiere werden anhand geeigneter Bewertungsmethoden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktwertänderungen von Wertpapieren, die zu Handelszwecken gehalten werden (FA-FVtPL), werden ergebniswirksam erfasst. Marktwertänderungen von Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Umgliederung in das Periodenergebnis bewertet werden (FA-FVtOCI-DI), werden unter Berücksichtigung latenter Steuern in den übrigen Rücklagen (Rücklage aus der Marktbewertung von Fremdkapitalinstrumenten) ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinsti-tuten sowie Kassenbestände umfassen, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FA-AC). Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere die Finanzschulden sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Diese werden mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FL-AC). Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zins- und Wäh-rungsrisiken eingesetzt. Reine Handelsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht eingegangen. Die wichtigsten derivativen Finanzinstrumente sind Devisentermingeschäfte. Nach IFRS 9 sind die derivativen Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert als Vermögenswerte (positiver Zeitwert) oder Verbindlichkeiten (negativer Zeitwert) zu bilanzieren. Der beizulegende Zeitwert der eingesetzten Derivate wird auf Basis anerkannter finanzmathematischer Methoden (Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt. Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 einbezogen sind, gelten als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise finanzielle Verbindlichkeiten (FA-FVtPL beziehungsweise FL-FVtPL). Für diese werden die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Derzeit sind keine derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 designiert. Entsprechend IFRS 2 werden aktienbasierte Vergütungen auf Basis des Aktienkurses und unter Berücksichtigung von Abschlägen wegen fehlender Dividendenberechtigung mit dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Dabei findet auch das Verfahren der Monte-Carlo-Simulation Anwendung. Der aus aktienbasierten Vergütungen resultierende Aufwand wird zeitanteilig im jeweiligen Erdienungszeitraum erfasst. Nach den Regelungen für aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien erfolgt die Gegenbuchung im Eigenkapital, bei aktienbasierter Vergütung für Vorstandsmitglieder in der Kapitalrücklage und bei den übrigen aktienbasierten Vergütungsprogrammen in den Gewinnrücklagen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie diesen zugeordnete Verbindlichkeiten werden als solche klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfolgt, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dabei muss der Verkauf hoch wahrscheinlich sein und die Vermögenswerte beziehungsweise Veräußerungsgruppen müssen in ihrem gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar sein. Diese Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden erfolgswirksam vorgenommen, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Etwaige Zuschreibungen aufgrund der Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten sind auf die für die jeweiligen Vermögenswerte zuvor erfassten Wertminderungen begrenzt. Dabei erfolgt keine Zuschreibung von Wertminderungen, welche auf den Buchwert von Geschäfts- oder Firmenwerten verteilt wurden. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus nicht fortzuführenden Aktivitäten, welche gemeinsam in einer einzigen Transaktion veräußert werden sollen, werden als Veräußerungsgruppen behandelt. Eine nicht fortzuführende Aktivität stellt einen zur Veräußerung vorgesehenen, abgrenzbaren, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Bereich dar. Zudem wird das Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung getrennt ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtungen erfüllt werden, das heißt bei Übertragung der vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden (Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden). Leistungsverpflichtungen können über einen bestimmten Zeitraum (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung) erfüllt werden. Bilfinger erfüllt seine Leistungsverpflichtungen im Projekt- und Servicegeschäft nahezu ausschließlich über einen bestimmten Zeitablauf im Zuge der Leistungserbringung. Die Bestimmung des Leistungsfortschritts bei dieser Art von Leistungsverpflichtungen erfolgt je nach Zweckmäßigkeit auf der Basis der Relation der am Stichtag erreichten Leistung zu der insgesamt geschuldeten Leistung (outputorientiert) oder entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten (Cost-to-Cost-Methode). Soweit das Ergebnis aus einer im Zeitablauf erfüllten Leistungsverpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden Umsatzerlöse nach der Zero-Profit-Methode in Höhe der angefallenen und wahrscheinlich einbringbaren Auftragskosten erfasst. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden erfasst (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Bilfinger als Leasinggeber erfasst Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse. Im Dienstleistungsgeschäft erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen typischerweise eine monatliche Rechnungsstellung mit üblichen Zahlungszielen von 30 bis 60 Tagen; teilweise sind auch längere Zahlungsziele vereinbart. Im Projektgeschäft streben wir in der Regel Vorauszahlungen an, sodass das Projekt in seiner jeweiligen Laufzeit keine negative Cash-Position aufweist; dies ist jedoch abhängig von der konkreten Vergütungsstruktur und nicht in allen Fällen durchsetzbar. Die Rechnungsstellung im Projektgeschäft ist im Übrigen häufig an die Erreichung bestimmter Meilensteine beziehungsweise Projektfortschritte gekoppelt. Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten spielen nur eine untergeordnete Rolle. Eine Beschreibung der Art der vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen findet sich in den Angaben zur Segmentberichterstattung. Es bestehen keine wesentlichen Rücknahme-, Erstattungs- und ähnlichen Verpflichtungen. Die von Bilfinger den Kunden gewährten Garantien und Gewährleistungen entsprechen in der Regel den gesetzlichen Vorgaben zur Mängelhaftung und stellen somit keine erweiterten Garantien (eigenständige Leistungsverpflichtungen) dar. Für entsprechende ansatzfähige Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. In der Regel entspricht der Transaktionspreis der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Variable Gegenleistungsbestandteile sind Teile der Gegenleistung, welche bei Vertragsabschluss betragsmäßig nicht feststehen. Beispiele für variable Gegenleistungsbestandteile sind Skonti, Rabatte, Erstattungen, Gutschriften, Prämien, Pönale beziehungsweise Strafzahlungen (das heißt Reduktion des Preises), Eskalationsklauseln und Indizierungen. Die Bewertung der variablen Gegenleistungsbestandteile erfolgt entweder in Höhe des wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswerts oder des wahrscheinlichsten Betrags, je nachdem, welche Methode den besseren Schätzwert liefert. Die Bewertung der variablen Gegenleistungsbestandteile ist jeweils auf den Betrag beschränkt, der höchstwahrscheinlich mindestens erzielt werden wird. Eine Anpassung der Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes erfolgt, wenn der vertraglich festgelegte Preis wesentlich vom Barverkaufspreis abweicht, da die Leistungserbringung durch Bilfinger und die Bezahlung durch den Kunden zeitlich deutlich voneinander abweichen (zeitliche Verschiebung größer 1 Jahr) und der Marktzinssatz eine relevante Größe (größer 3 Prozent) aufweist. Falls ein Kundenvertrag mehrere separate Leistungsverpflichtungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf die einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise der betreffenden separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Der Einzelveräußerungspreis einer separaten Leistungsverpflichtung entspricht dem Preis, zu dem die separate Leistungsverpflichtung alleine an Kunden verkauft werden würde. Falls keine direkt beobachtbaren Verkaufspreise vorliegen, wird der Einzelveräußerungspreis unter bestmöglicher Verwendung verfügbarer Informationen geschätzt, zum Beispiel anhand gängiger Marktpreise oder Herstellungskosten zuzüglich einer angemessenen Marge. Entwicklungsaufwendungen sind als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert zu aktivieren, wenn die entsprechenden Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind. In der Berichtsperiode wurden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 3,2 (Vorjahr: 3,8) Mio. € erfasst, welche vor allem auf die Bereiche industrielle Projekte unserer Kunden und Digitalisierung entfallen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögens-werts zugerechnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine entsprechenden Fremdkapitalkosten aktiviert. Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden:
| Bilanzposten | Bewertungsmethode | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer oder unbegrenzter Nutzungsdauer | Anschaffungskosten (keine planmäßige Abschreibung, regelmäßige und anlassbedingte Wertminderungstests) | |
| Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer | Fortgeführte Anschaffungskosten (lineare Abschreibung, anlassbedingte Wertminderungstests) | |
| Sachanlagen | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten (planmäßige Abschreibung, in der Regel linear, anlassbedingte Wertminderungstests) | |
| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | Fortgeführte Anschaffungskosten (Barwert der Leasingzahlungen, planmäßige Abschreibung, in der Regel linear, anlassbedingte Wertminderungstests) | |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | Anschaffungskosten erhöht und vermindert um anteilige Reinvermögensänderungen (anlassbedingte Wertminderungstests) | |
| Beteiligungen | Beizulegender Zeitwert | |
| Wertpapiere (FA-FVtPL, FA-FVtOCI-DI, FA-FVtOCI-EI) | Beizulegender Zeitwert | |
| Vorräte | Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder niedrigerer Nettoveräußerungswert | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abschlagsrechnungen) und nicht fakturierten Leistungen | Percentage-of-Completion-Methode, fortgeführte Anschaffungskosten | |
| Ausleihungen und Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode, Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste) | |
| Übrige Vermögenswerte | Anschaffungskosten oder niedrigerer beizulegender Zeitwert | |
| Eigene Anteile | Anschaffungskosten | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | Anwartschaftsbarwert unter Abzug von Planvermögen | |
| Sonstige Rückstellungen | Erfüllungsbetrag | |
| Finanzschulden sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode) | |
| Übrige Verbindlichkeiten | Anschaffungskosten beziehungsweise Erfüllungsbetrag | |
| Derivative Finanzinstrumente (FA-FVtPL, FL-FVtPL) | Beizulegender Zeitwert | |
| Latente Steuern | Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt werden | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen | Buchwert bei Klassifizierung oder niedrigerer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräuße- rungskosten (keine planmäßige Abschreibung, anlassbedingte Wertminderungstests) | |
3.3Ermessensausübungen, Beurteilungen und Schätzungen Ermessensausübungen und Schätzungen des Managements können sich auf die Bewertung von und Angaben zu Vermögenswerten und Schulden sowie auf die für den Berichtszeitraum ausgewiesenen Einnahmen und Aufwendungen auswirken. Tatsächliche Beträge können von den Beurteilungen und Schätzungen des Managements abweichen. Änderungen dieser Beurteilungen und Schätzungen könnten wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Aufgrund der weiterhin nicht vollständig absehbaren weltweiten Folgen der aktuellen geopolitischen Konflikte, insbesondere des Russland-Ukraine-Kriegs, unterliegen die Schätzungen und Ermessensentscheidungen bezüglich Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Seit März 2022 nimmt Bilfinger keine neuen Aufträge in Russland mehr an. Die bestehenden Sanktionen werden strikt eingehalten. Unsere Geschäftstätigkeit in der Ukraine ist durch den andauernden Krieg weiterhin beeinträchtigt. Der zuletzt eskalierte Konflikt im Nahen Osten hat derzeit keine wesentlichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf Bilfinger. In der Region rund um Israel haben wir keine Geschäftsaktivitäten. Auch wenn die weitere Entwicklung des Konflikts nicht vorhersehbar ist, gehen wir weiterhin davon aus, dass weder unsere Standorte noch unsere Kunden im Nahen und Mittleren Osten in bedeutendem Maße beeinträchtigt werden. Darüber hinaus beobachten wir die geopolitischen Spannungen im Iran und in weiteren Golfstaaten, die durch politische Instabilität und Sanktionen die globalen Energie- und Rohstoffmärkte beeinflussen könnten. Eine direkte Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit sehen wir derzeit jedoch nicht. Zudem könnte das Vorhaben der US-Regierung, neue Zölle auf Importe wichtiger Handelspartner zu erheben, handelspolitische Gegenmaßnahmen auslösen und damit das Wachstum des Welthandels dämpfen. Darüber hinaus erwarten wir keine wesentlichen negativen makroökonomischen Auswirkungen. Unsere Einschätzung zu möglichen Klimarisiken bleibt gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Bilfinger verfügt weder über Werke noch Niederlassungen in besonders stark betroffenen Regionen und weist aufgrund des Geschäftsmodells ein vergleichsweise geringes Sachanlagevermögen aus. Wir erwarten daher keine signifikanten negativen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch klimabezogene Risiken wie Klimakatastrophen oder extreme Wetterereignisse. Nach unserer aktuellen Einschätzung betreffen solche Risiken auch unsere Kunden nicht in einem Maße, das wesentliche negative Effekte oder eine Bestandsgefährdung für Bilfinger zur Folge hätte. Im Rahmen der Aktualisierung der Ermessensausübungen und Schätzungen des Managements wurden alle verfügbaren Informationen zu den erwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen und länderspezifischen staatlichen Gegenmaßnahmen einbezogen. Diese Informationen wurden auch bei der Analyse der Werthaltigkeit und Einbringlichkeit von Vermögenswerten und Forderungen berücksichtigt. Bezüglich des Russland-Ukraine-Kriegs gehen wir weiterhin nicht von einer strukturellen Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit aus. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es zu einem gewissen Grad erforderlich, Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Dies gilt in besonderem Maße aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung folgender Sachverhalte: -Umsatzerlöse aus über einen bestimmten Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtungen (Percentage-of-Completion-Methode): Bei der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode sind Einschätzungen unter anderem hinsichtlich des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad), der noch anfallenden Gesamtauftragskosten und der Gesamtauftragserlöse erforderlich. Änderungen der Einschätzungen können zu einer Erhöhung oder Verminderung der Umsatzerlöse in der Berichtsperiode führen. Die gemäß IFRS 15 realisierten Umsatzerlöse wurden nahezu ausschließlich zeitraumbezogen realisiert. Sensitivitätsangaben über den Umfang möglicher Auswirkungen der Veränderung von Einschätzungen sind aufgrund der Vielzahl der Einzelprojekte und Einflussfaktoren nicht sinnvoll möglich. -Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten: Die Erfassung erwarteter Kreditverluste beruht im Wesentlichen auf der Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der einzelnen Forderungen beziehungsweise Ausleihungen. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden, soweit möglich, anhand externer Ratings ermittelt. Eine Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit würde sich unmittelbar auf die Höhe der zu erfassenden Wertberichtigungen auswirken. Die Entwicklung der Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste wird unter den Textziffern 19 und 21 dargestellt. -Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen versicherungsmathematisch bewertet. Diese Bewertungen beruhen insbesondere auf Annahmen zu Abzinsungsfaktoren, erwarteten Gehaltstrends, Rententrends und Lebenserwartungen. Erläuterungen zu getroffenen Annahmen und möglichen Risiken hieraus finden sich unter Textziffer 24. -Sonstige Rückstellungen: Die Bestimmung von Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen, Gewährleistungsrückstellungen, personalbezogenen Verpflichtungen, Restrukturierungsmaßnahmen und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten ist in erheblichem Maße mit Einschätzungen durch Bilfinger verbunden. Diese Einschätzungen können sich infolge neuer Informationen, zum Beispiel mit zunehmendem Projektfortschritt oder dem Stand von Verfahren, ändern. Die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse beziehungsweise Aufwendungen können von den ursprünglichen und aktualisierten Schätzungen abweichen und sich entsprechend auf die Ertragslage auswirken. Sensitivitätsangaben über den Umfang möglicher Auswirkungen der Veränderung von Einschätzungen sind aufgrund der Vielzahl der Sachverhalte und Einflussfaktoren nicht sinnvoll möglich. -Ertragsteuern: Bilfinger ist in zahlreichen Steuerjurisdiktionen tätig. Die im Abschluss dargestellten Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuergesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien miteinbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die Unternehmensleitung zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem steuerpflichtigem Einkommen sowie zum Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Sofern die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass aktive latente Steuern teilweise oder vollständig nicht realisiert werden können, erfolgt eine Wertberichtigung in entsprechender Höhe. -Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Bilfinger überprüft die Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich auf mögliche Wertminderungen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Er entspricht den Nutzungswerten, die sich aus diskontierten Cashflows ergeben, welche auf der Grundlage der von der Unternehmensleitung genehmigten Planungsrechnungen ermittelt werden. Zur Erstellung dieser Schätzungen verwendet das Management immer die aktuell verfügbaren und seiner Ansicht nach relevanten Informationen. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf Textziffer 15.1 des Konzernanhangs. -Leasingverhältnisse: Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden alle Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen darstellen können, beurteilt. Anpassungen dieser Beurteilungen haben Auswirkungen auf Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht. Zu weiteren Erläuterungen zu potenziellen Zahlungen aus Leasingverhältnissen nach Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen verweisen wir auf Textziffer 17 des Konzernanhangs. 3.4Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neu bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Konsolidierung. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverpflichtungen der Tochterunternehmen werden dabei unabhängig von der Höhe des Minderheitenanteils mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahlrecht, ob die Anteile fremder Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden aufwandswirksam erfasst. Bei stufenweisen Erwerben werden bereits gehaltene Anteile erfolgswirksam neu bewertet. Bedingte Kaufpreisverpflichtungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Erstkonsolidierung entstehende aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwerte) werden aktiviert und entsprechend IFRS 3 / IAS 36 jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Beurteilung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam erfasst. Bei Entkonsolidierungen werden die Restbuchwerte der aktiven Unterschiedsbeträge bei der Berechnung des Abgangsergebnisses berücksichtigt. Veränderungen der Beteiligungsquote, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Transaktionen zwischen Anteilseignern erfolgsneutral behandelt. Diese Transaktionen führen weder zu einem Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwert noch zur Realisierung von Veräußerungserfolgen. Bei Anteilsverkäufen, die zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden die verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die im Eigenkapital in Bezug auf die Beteiligung erfassten kumulierten sonstigen Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung oder, soweit es sich um versicherungsmathematische Gewinne / Verluste handelt, in den Gewinnrücklagen erfasst. Verluste, die auf die nicht beherrschenden Anteile entfallen, werden diesen in voller Höhe zugerechnet, auch wenn hieraus ein negativer Buchwert resultiert. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich der anteiligen Änderungen des Nettovermögens bewertet, wobei ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz ausgewiesen wird. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung werden die verbleibenden Anteile ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Das Anlagevermögen sowie die Vorräte aus Konzernleistungen sind um Zwischenergebnisse bereinigt. Latente Steuern aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden abgegrenzt. 3.5Währungsumrechnung Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag gegenüber der Umrechnung zum Stichtagskurs wird im Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Fremdwährungsgeschäfte der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden mit dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs erfasst. Bis zum Abschlussstichtag eingetretene Kursgewinne oder -verluste aus der Bewertung monetärer Posten in fremder Währung zum Stichtagskurs werden erfolgswirksam berücksichtigt. Von der erfolgswirksamen Erfassung ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, das heißt die Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist. Diese Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis direkt im Eigenkapital erfasst und erst bei Abgang des Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nicht monetäre Posten in fremder Währung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. Der Währungsumrechnung wurden folgende wesentliche Wechselkurse zugrunde gelegt:
| 1 € entspricht | Jahresdurchschnittswerte | Stichtagswerte | ||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||
| Großbritannien | GBP | 0,8467 | 0,8698 | 0,8292 | 0,8691 | |||||
| Kanada | CAD | 1,4820 | 1,4598 | 1,4948 | 1,4642 | |||||
| Katar | QAR | 3,9456 | 3,9481 | 3,7874 | 4,0300 | |||||
| Kuwait | KWD | 0,3321 | 0,3324 | 0,3202 | 0,3397 | |||||
| Norwegen | NOK | 11,6304 | 11,4241 | 11,7950 | 11,2405 | |||||
| Polen | PLN | 4,3066 | 4,5417 | 4,2730 | 4,3480 | |||||
| Saudi-Arabien | SAR | 4,0606 | 4,0574 | 3,9036 | 4,1458 | |||||
| Schweden | SEK | 11,4340 | 11,4729 | 11,4590 | 11,0960 | |||||
| Schweiz | CHF | 0,9527 | 0,9716 | 0,9412 | 0,9260 | |||||
| Südafrika | ZAR | 19,8344 | 19,9596 | 19,6188 | 20,3477 | |||||
| Tschechische Republik | CZK | 25,1195 | 24,0061 | 25,1850 | 24,7250 | |||||
| Vereinigte Arab. Emirate | AED | 3,9745 | 3,9719 | 3,8164 | 4,0603 | |||||
| Vereinigte Staaten | USD | 1,0821 | 1,0817 | 1,0389 | 1,1050 | |||||
4Konsolidierungskreis 4.1Veränderungen des Konsolidierungskreises und Einbeziehung In den Konzernabschluss sind 17 (Vorjahr: 17) inländische Unternehmen und 76 (Vorjahr: 65) Unternehmen mit Sitz im Ausland einbezogen. Im Berichtsjahr wurden 2 (Vorjahr: 0) inländische und 14 (Vorjahr: 1) ausländische Gesellschaften erstmals konsolidiert. Zudem sind im Berichtsjahr durch Veräußerung und Verschmelzung 2 (Vorjahr: 4) inländische sowie 3 (Vorjahr: 5) ausländische Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Daneben wurden 17 (Vorjahr: 13) Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Im Berichtsjahr wurden 6 (Vorjahr: 0) nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen erstmals einbezogen, während 2 (Vorjahr: 0) Beteiligungen ausschieden. Zudem wurden 4 (Vorjahr: 7) nach der Equity-Methode bilanzierte inländische Bau-ARGEN beziehungsweise 2 (Vorjahr: 3) ausländische Joint Ventures einbezogen. Grundsätzlich werden alle Tochterunternehmen vollkonsolidiert; aus Wesentlichkeitsgründen ausgenommen sind insbesondere inaktive Gesellschaften wie Vorratsgesellschaften und Gesellschaften in Liquidation. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die von der Bilfinger SE unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Beherrschung besteht, wenn Bilfinger die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzt, schwankenden Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt sowie die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Bilfinger über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt oder wenn Bilfinger ausnahmsweise auf andere Art und Weise die Möglichkeit besitzt, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder Ähnlichem Verfügungsgewalt über ein Unternehmen zur Beeinflussung der Bilfinger zustehenden Rückflüsse auszuüben. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung, ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn Bilfinger einen Stimmrechtsanteil von 20 Prozent oder mehr hält. Gemeinschaftsunternehmen werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn die Gesellschafter vertraglich vereinbaren, das Unternehmen gemeinschaftlich zu führen, die Führung tatsächlich gemeinsam ausüben und die Gesellschafter Rechte am Nettovermögen des Unternehmens besitzen. Die Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes zusammengefasst. Hierin enthalten ist auch eine abschließende Aufzählung aller Tochterunternehmen, die von der Offenlegungserleichterung gemäß § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Gebrauch machen. Hinsichtlich der Abschlüsse der vollkonsolidierten niederländischen Tochtergesellschaften wird die Ausnahme gemäß § 403 des Buches 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek Boek 2) in Anspruch genommen (Offenlegungs- und Prüfungserleichterungen). Die Tochtergesellschaften sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes entsprechend gekennzeichnet. Zum Stichtag bestanden für den Konzern, bezogen auf das Eigenkapital, keine wesentlichen Anteile anderer Gesellschafter. Der Aufstellung des Anteilsbesitzes ist zu entnehmen, bei welchen Tochterunternehmen Anteile anderer Gesellschafter bestanden. Des Weiteren bestanden keine erheblichen Beschränkungen des Konzerns bezüglich des Zugangs zu beziehungsweise der Nutzung von Vermögenswerten von Tochterunternehmen. 4.2Akquisitionen Im Geschäftsjahr 2024 hat Bilfinger Teile des europäischen Industriedienstleistungsgeschäfts der Stork-Gruppe von der Fluor Corporation (USA) erworben. Die erworbenen Einheiten umfassen vor allem operative Einheiten in den Niederlanden und Belgien sowie in Deutschland (Erwerbszeitpunkt 1. April 2024, Zuordnung der erworbenen Einheiten zu den Regionen E&M Belgium & Netherlands und E&M DACH) und den USA (Erwerbszeitpunkt 1. September 2024, Zuordnung der erworbenen Einheiten zu der Region E&M North America). Der Erwerb der US-amerikanischen Einheiten unterlag dem Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörden und konnte in der Berichtsperiode abgeschlossen werden. Die Akquisition steht im Einklang mit der Strategie von Bilfinger, das Kerngeschäft in einem Markt zu stärken, in dem der Konzern bereits gut positioniert ist. Die Transaktion erweitert insbesondere das Angebot im Bereich der Instandhaltungsservices, der Automatisierung und der mechanischen Dienstleistungen in den Niederlanden und Belgien. Durch die Integration dieser Leistungen in das bestehende Angebot von Bilfinger werden Kunden auf das gesamte Spektrum an Lösungen zur Steigerung von Effizienz und Nachhaltigkeit aus einer Hand zugreifen können. So kann Bilfinger die Zahl der Schnittstellen für die Kunden reduzieren. Bilfinger beschäftigt nun mehr als 4.500 Mitarbeitende in den Niederlanden und Belgien. Sie werden die Kunden in der Prozessindustrie gemeinsam dabei unterstützen, ihre Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards zu verbessern. Die Beherrschung beziehungsweise gemeinschaftliche Führung und der maßgebliche Einfluss wurden durch den Erwerb der stimmberechtigten Anteile erlangt. Nicht beherrschende Anteile wurden nicht angesetzt. Die übertragene Gegenleistung bestand ausschließlich aus Zahlungsmitteln.
| Erworbene Gesellschaften | Anteil am Kapital in % | |
| A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | ||
| COOPERHEAT GmbH, Mülheim an der Ruhr | 100 | |
| Istimewa Elektrotechniek B.V., Ritthem, Niederlande | 100 | |
| Stork APM Consultancy Services Limited Liability Company (LLC), Baku, Aserbaidschan | 100 | |
| Stork Asset Management Technology B.V., Utrecht, Niederlande | 100 | |
| Stork Gears & Services Asia Pte Ltd., Singapur, Singapur | 100 | |
| Stork Gears & Services B.V., Rotterdam, Niederlande | 100 | |
| Stork H & E Turbo Blading, Inc., City of New York, New York, USA | 100 | |
| Stork Intellectual Property B.V., Utrecht, Niederlande | 100 | |
| Stork Nederland B.V., Utrecht, Niederlande | 100 | |
| Stork Power Services & Technology Beijing Ltd., Peking, Volksrepublik China | 100 | |
| Stork Power Services USA Holding Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | |
| Stork Technical Services Belgium N.V., Antwerpen (Deurne), Belgien | 100 | |
| Stork Technical Services GmbH, Regensburg | 100 | |
| Stork Thermeq B.V., Hengelo, Niederlande | 100 | |
| Stork Turbo Blading B.V., Sneek, Niederlande | 100 | |
| Stork Turbo Service B.V., Almere, Niederlande | 100 | |
| B. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN | ||
| Combinatie Scaldis Noord V.O.F., Rosmalen, Niederlande | 50 | |
| Combinatie Scaldis OSK V.O.F., Rosmalen, Niederlande | 50 | |
| Combinatie Scaldis V.O.F., Rosmalen, Niederlande | 50 | |
| N2ES V.O.F., Roden, Niederlande | 50 | |
| THERMOPROZESS COOPERHEAT GmbH, Mülheim an der Ruhr | 48 | |
Im Vorjahr wurden alle Anteile am niederländischen Unternehmen für Rohrleitungsbau und Mechanik De Bruin Piping & Construction B.V., Brielle, Niederlande, erworben (Region E&M Belgium & Netherlands). Diese Erwerbe wirkten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt aus:
| AUSWIRKUNGEN ZUM ERWERBSZEITPUNKT | ||||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| in Mio. € | ||||
| Zugang Geschäfts- oder Firmenwerte | – | 7,1 | ||
| Zugang Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen | 19,7 | 3,1 | ||
| Zugang Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1,0 | – | ||
| Zugang Sachanlagen | 29,7 | 0,3 | ||
| Zugang Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 43,0 | 1,7 | ||
| Zugang Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 0,5 | – | ||
| Zugang Aktive latente Steuern | 11,9 | – | ||
| Zugang Vorräte | 13,3 | 0,2 | ||
| Zugang Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 142,3 | 6,1 | ||
| Zugang Übrige Vermögenswerte | 5,2 | 0,1 | ||
| Zugang Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 60,3 | 0,4 | ||
| Zugang Vermögenswerte | 326,9 | 19,0 | ||
| Zugang Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 13,7 | – | ||
| Zugang Sonstige Rückstellungen langfristig | 3,2 | – | ||
| Zugang Finanzschulden langfristig | 43,0 | 1,7 | ||
| Zugang Passive latente Steuern | 6,4 | 0,8 | ||
| Zugang Steuerschulden | 0,5 | – | ||
| Zugang Sonstige Rückstellungen kurzfristig | 3,6 | – | ||
| Zugang Finanzschulden kurzfristig | – | – | ||
| Zugang Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 104,0 | 2,6 | ||
| Zugang Übrige Verbindlichkeiten | 44,2 | 1,1 | ||
| Zugang Fremdkapital | 218,6 | 6,2 | ||
| Zugang Nettovermögen | 108,3 | 12,8 | ||
| Kaufpreis | 74,5 | 12,8 | ||
| Gewinn zum Erwerbszeitpunkt | 33,8 | – | ||
Die Bewertung des Unternehmenszusammenschlusses im Berichtszeitraum ist zum Bilanzstichtag noch unvollständig, daher sind die angegebenen Beträge vorläufig. Dies betrifft vor allem den bereits gezahlten vorläufigen Kaufpreis, der gemäß Kaufvertrag einer finalen Festlegung bedarf, sowie den Ansatz und bei den in den USA erworbenen Einheiten die Bewertung immaterieller Vermögenswerte aus Akquisitionen, welche Kundenbeziehungen, wie zum Beispiel Auftragsbestände und Kundenstämme, betreffen. Die vorläufige Differenz aus Kaufpreis und angesetztem Nettovermögen (negativer Unterschiedsbetrag) in Höhe von 33,8 Mio. € wird ergebniswirksam als Gewinn zum Erwerbszeitpunkt („Gewinn aus einem Erwerb unter Marktwert“ gemäß IFRS 3) als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen (vgl. Textziffern 1 und 5). Die Bewertung wird voraussichtlich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025 abgeschlossen werden. Der vorläufige und erwartungsgemäß auch nach Abschluss der Bewertung sowie nochmaliger Überprüfung bestehende Gewinn aus einem Erwerb unter Marktwert ergibt sich vornehmlich aus erforderlichen Restrukturierungs- und Integrationsmaßnahmen, welche bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt wurden, für die jedoch zum Erwerbszeitpunkt die Ansatzvoraussetzungen gemäß IAS 19 beziehungsweise IAS 37 noch nicht erfüllt waren. Dieser ist für Steuerzwecke nicht zu berücksichtigen. Beim Erstansatz der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden Wertminderungen für erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 in Höhe von 1,5 Mio. € auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht fakturierten Leistungen) berücksichtigt. Die im Konzernabschluss im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse der erworbenen Unternehmen betragen 443,2 Mio. € und das Ergebnis nach Steuern 28,0 Mio. € (einschließlich Gewinn zum Erwerbszeitpunkt). Seit Beginn des Geschäftsjahres erwirtschafteten die erworbenen Unternehmen Umsatzerlöse beziehungsweise ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 587,1 Mio. € beziehungsweise 31,7 Mio. € (einschließlich Gewinn zum Erwerbszeitpunkt). Der aus dem Erwerb im Vorjahr resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich hauptsächlich aus dem übernommenen qualifizierten Personal, da die Belegschaft keinen identifizierbaren Vermögenswert darstellte, der getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen werden konnte. Dieser ist für Steuerzwecke nicht abzugsfähig. Die im Vorjahr im Konzernabschluss erfassten Umsatzerlöse betrugen 18,6 Mio. € und das Ergebnis nach Steuern -0,2 Mio. €. Hierin enthalten waren Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen in Höhe von 1,1 Mio. €. Seit Beginn der Vorjahresperiode erwirtschaftete das erworbene Unternehmen Umsatzerlöse beziehungsweise ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 22,6 Mio. € beziehungsweise -0,1 Mio. €. Am 13. Dezember 2024 hat Bilfinger Verträge zur Übernahme aller Anteile an Rodoverken Group AB, Schweden, unterzeichnet. Rodoverken ist vorrangig im Energiesektor tätig und auf die Planung, Fertigung und Errichtung von Wärmespeichern spezialisiert, hat Standorte in Stenungssund, Schweden, und Gródek, Polen, und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit rund 100 Mitarbeitenden einen Umsatz von etwa 30 Mio. €. Der Abschluss der Transaktion (Closing) steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartellbehörden und wird im ersten Quartal 2025 erwartet. 4.3Desinvestitionen Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Tochterunternehmen veräußert. Im Vorjahr wurde das Tochterunternehmen Bilfinger Tebodin Rus, LLC, Moskau, Russland, aus der Region E&M Eastern Europe veräußert. Insgesamt wirkten sich die Veräußerungen wie folgt aus:
| AUSWIRKUNGEN ZUM VERÄUSSERUNGSZEITPUNKT | ||||
| 2024 | 2023 | |||
| Abgang sonstiger Vermögenswerte | 0,0 | -0,2 | ||
| Abgang Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,0 | -0,7 | ||
| Abgang Vermögenswerte | 0,0 | -0,9 | ||
| Abgang sonstiger Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,9 | ||
| Abgang Fremdkapital | 0,0 | 0,9 | ||
| Abgang Nettovermögenswerte | 0,0 | 0,0 | ||
| Ausbuchung Anteile anderer Gesellschafter | 0,0 | 0,0 | ||
| Abgang Intercompany-Forderungen / Aufleben von Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | ||
| Umgliederung des direkt im Eigenkapital erfassten, sonstigen Ergebnisses in die GuV | 0,0 | 0,1 | ||
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,1 | ||
| Verkaufspreis abzgl. verkaufsbedingter Aufwendungen | 0,0 | 0,0 | ||
| Veräußerungsergebnis nach verkaufsbedingten Aufwendungen | 0,0 | 0,1 | ||
Das Veräußerungsergebnis wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. 4.4Beherrschungswahrende Anteilsveränderungen Aufgrund von Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einer Erlangung oder zu einem Verlust der Beherrschung führten, verminderten sich die Gewinnrücklagen um 0,5 (Vorjahr: 0,2) Mio. €. 5Nicht fortzuführende Aktivitäten und Veräußerungsgruppen 5.1Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten Die nicht fortzuführenden Aktivitäten umfassen: -die veräußerten Divisionen Building, Facility Services und Real Estate des ehemaligen Geschäftsfelds Building and Facility, -die veräußerten und stillgelegten Bauaktivitäten einschließlich des veräußerten wesentlichen Teils der ehemaligen Division Offshore Systems and Grids. Entsprechend den Vorschriften von IFRS 5 wurden die zum Verkauf gestellten Beteiligungen ab dem Zeitpunkt der Umqualifizierung als nicht fortzuführende Aktivitäten ausgewiesen: -In der Konzernbilanz erfolgt ein separater Ausweis der betreffenden Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe) unter „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ beziehungsweise „zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten“. -In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erträge und Aufwendungen aus den nicht fortzuführenden Aktivitäten getrennt von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Aktivitäten erfasst und in einem Posten als Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten gesondert ausgewiesen. -In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Cashflows aus den nicht fortzuführenden Aktivitäten ebenfalls getrennt von den Cashflows aus fortzuführenden Aktivitäten ausgewiesen. Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wurden ab dem Zeitpunkt der Umqualifizierung nicht mehr planmäßig abgeschrieben und bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen wurde die Equity-Fortschreibung eingestellt. Die Werte der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung des Vorjahreszeitraums wurden entsprechend angepasst. Das Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten steht, wie auch im Vorjahreszeitraum, in voller Höhe den Aktionären der Bilfinger SE zu und stellt sich wie folgt dar:
| 2024 | 2023 | |||
| Umsatzerlöse | 0,4 | 0,8 | ||
| Aufwendungen / Erträge | -1,9 | -3,1 | ||
| Veräußerungsergebnisse einschließlich Wertminderungsaufwand | 0,0 | 0,0 | ||
| EBIT | -1,5 | -2,3 | ||
| Zinsergebnis | 2,7 | 3,4 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1,2 | 1,1 | ||
| Ertragsteuern | 0,3 | 2,4 | ||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1,5 | 3,5 | ||
Der wesentliche Ergebnisbeitrag im Vorjahr entstand aus der Auflösung von Rückstellungen für Steuerrisiken nach Klärung der bestehenden Unsicherheiten. 5.2Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag gab es, ebenso wie zum 31. Dezember 2023, keine Veräußerungsgruppen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6Umsatzerlöse Die Segmentberichterstattung zeigt eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Berichtssegmenten und geografischen Regionen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Verteilung der Umsatzerlöse auf Industriebranchen und Auftragsarten je Berichtssegment:
| Verteilung der Umsatzerlöse auf Industriebranchen und Auftragsarten | Engineering & Maintenance Europe | Engineering & Maintenance International | Technologies | |||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||
| in % (gerundet auf volle 5 Prozent) | ||||||||||||
| Anteil Industriebranchen | ||||||||||||
| Petrochemie & Chemie | 35 | 40 | 10 | 10 | 10 | 10 | ||||||
| Energie & Versorgung | 15 | 10 | 15 | 10 | 35 | 30 | ||||||
| Öl & Gas | 20 | 20 | 15 | 15 | 5 | 5 | ||||||
| Pharma & Biopharma | 10 | 5 | 0 | 0 | 45 | 50 | ||||||
| Sonstige | 20 | 25 | 60 | 65 | 5 | 5 | ||||||
| Anteil Auftragsarten | ||||||||||||
| Rahmen- und Serviceverträge | 70 | 80 | 75 | 70 | 5 | 5 | ||||||
| Projekte und Komponentenfertigung | 30 | 20 | 25 | 30 | 95 | 95 | ||||||
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Industriebranchen lassen sich im Wesentlichen den Kategorien Metallurgie, Bau- und Immobilienaktivitäten, Bildung und verarbeitendes Gewerbe, insbesondere Nahrungsmittel sowie Zellstoff und Papier, zuordnen. Von den Umsatzerlösen wurden 54,1 (Vorjahr: 52,0) Mio. € gemäß IFRS 16 realisiert. Dies betrifft vor allem kurzfristige Vermietungen von Gerüsten. Die gemäß IFRS 15 realisierten Umsatzerlöse wurden nahezu ausschließlich zeitraumbezogen realisiert. Von den im Geschäftsjahr gemäß IFRS 15 erfassten Umsatzerlösen waren 227,6 (Vorjahr: 192,3) Mio. € im Anfangsbestand der Kundenvertragsverbindlichkeiten enthalten (vergleiche Textziffer 27). Des Weiteren enthalten die im Berichtsjahr erfassten Umsatzerlöse in Höhe von 4,4 (Vorjahr: 4,5) Mio. € Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, welche in Vorjahren ganz oder teilweise erfüllt wurden (zum Beispiel aus genehmigten Nachträgen, Beendigung der Anwendung der Zero-Profit-Methode etc.). Die künftig erwarteten Umsatzerlöse aus nicht vollständig erfüllten Leistungsverpflichtungen (Auftragsbestand ohne erwartete künftige Abrufe aus Rahmenverträgen) belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 2.499,8 (Vorjahr: 1.722,2) Mio. €; erwartungsgemäß sollen hiervon 1.911,2 (Vorjahr: 1.277,3) Mio. € im kommenden Geschäftsjahr und der Restbetrag in darauffolgenden Geschäftsjahren realisiert werden. 7Wertminderungen und Wertaufholungen gemäß IFRS 9 Die ausgewiesenen Wertminderungen und Wertaufholungen stellen die gemäß IFRS 9 erfassten erwarteten Kreditverluste dar und beziehen sich vor allem auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht fakturierten Leistungen). Vergleiche hierzu Textziffer 21. Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 hat sich das gewichtete durchschnittliche Rating verbessert. Somit hat sich die gewichtete durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend vermindert. Des Weiteren wurden Wertminderungen in Höhe von 1,0 Mio. € auf ein im November 2024 ausgereichtes kurzfristiges Darlehen erfasst, welche im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen werden (vergleiche Textziffern 12 und 21). 8Sonstige betriebliche Erträge
| 2024 | 2023 | |||
| Gewinn zum Erwerbszeitpunkt („Badwill“) | 33,8 | 0 | ||
| Erträge aus Währungsumrechnung und Absicherung | 15,8 | 2,2 | ||
| Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 3,0 | 0,6 | ||
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen | 2,9 | 14,2 | ||
| Erträge aus operativen Beteiligungen | 2,4 | 0,5 | ||
| Übrige Erträge | 5,7 | 16,1 | ||
| Gesamt | 63,7 | 33,5 | ||
Der Gewinn zum Erwerbszeitpunkt resultiert aus dem Erwerb von Teilen des europäischen Indus-triedienstleistungsgeschäfts der Stork-Gruppe (vergleiche Textziffer 4.2). Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen resultierten im Vorjahr im Wesentlichen aus dem Verkauf von Grundstücken und Bauten. Die Erträge aus operativen Beteiligungen umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Veräußerung von Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (vergleiche Textziffer 4.3). Die übrigen Erträge umfassten im Vorjahr neben der Auflösung von Rückstellungen für das Effizienzprogramm in Höhe von 6,9 Mio. € sowohl Wertaufholungen auf zuvor wertgeminderte Nutzungsrechte in Höhe von 1,6 Mio. € als auch, wie im Berichtsjahr, eine Vielzahl von Posten, die im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. 9Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2024 | 2023 | |||
| Restrukturierungsaufwendungen | 16,2 | 0 | ||
| Aufwendungen aus Währungsumrechnung und -absicherung | 12,6 | 7,5 | ||
| Harmonisierungs- und Integrationsaufwendungen | 6,7 | 0 | ||
| Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen | 0,5 | 0,5 | ||
| Aufwendungen aus operativen Beteiligungen | 0,1 | 1,9 | ||
| Aufwendungen aus der Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 0 | 0,2 | ||
| Übrige Aufwendungen | 6,9 | 2,3 | ||
| Gesamt | 43,0 | 12,4 | ||
Die Restrukturierungsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwand für Personalabbau. Im Berichtsjahr waren hierin im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem im vierten Quartal des Berichtsjahres beschlossenen Programm zur Restrukturierung der neu erworbenen europäischen Stork-Gesellschaften (berichtspflichtiges Segment Engineering & Maintenance Europe) in Höhe von 14,8 Mio. € (vergleiche Textziffer 25) enthalten. Der Harmonisierungs- und Integrationsaufwand betrifft ebenfalls Aufwendungen für Maßnahmen zur Integration der neu erworbenen europäischen Stork-Gesellschaften in den Bilfinger Konzern. Die Aufwendungen aus operativen Beteiligungen enthalten vor allem Verluste aus dem Abgang von und Abschreibungen auf Beteiligungen (vergleiche Textziffern 4.3 und 5.2). Die übrigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von Posten, die im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. 10Personalaufwand und durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden Der Personalaufwand sowie die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden können nachfolgender Tabelle entnommen werden.
| 2024 | 2023 | |||
| Personalaufwand (in Mio. €) | 2.198,2 | 1.984,0 | ||
| Löhne und Gehälter | 1.811,1 | 1.641,7 | ||
| Kosten der sozialen Sicherheit | 320,4 | 287,1 | ||
| Aufwendungen für Altersversorgung | 66,6 | 55,2 | ||
| Durchschnittliche Anzahl Mitarbeitende | ||||
| Angestellte | 11.230 | 10.215 | ||
| Inland | 2.783 | 2.936 | ||
| Ausland | 8.447 | 7.279 | ||
| Gewerbliche Beschäftigte | 18.645 | 18.239 | ||
| Inland | 3.135 | 3.124 | ||
| Ausland | 15.510 | 15.115 | ||
| Mitarbeitende gesamt | 29.875 | 28.454 | ||
Die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden bezieht sich auf die fortzuführenden Aktivitäten. 11Abschreibungen und Wertminderungen Auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 6,0 (Vorjahr: 1,1) Mio. € vorgenommen (siehe Textziffer 15.2). Diese sind in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und übrige immaterielle Vermögenswerte belaufen sich auf 54,1 (Vorjahr: 48,5) Mio. €. Darin sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 0,0 (Vorjahr: 0,3) Mio. € enthalten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen betragen 64,4 (Vorjahr: 51,7) Mio. €. Darin sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,7 (Vorjahr: 0,8) Mio. € enthalten. Zudem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Wertaufholungen auf zuvor wertgeminderte Nutzungsrechte in Höhe von 0,5 (Vorjahr: 1,6) Mio. € enthalten. 12Zins- und übriges Finanzergebnis Das Zins- und übrige Finanzergebnis umfasst folgende Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung:
| 2024 | 2023 | |||||
| Zinserträge | 28,7 | 19,6 | ||||
| Laufende Zinsaufwendungen | -25,9 | -29,1 | ||||
| Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | -8,1 | -7,1 | ||||
| Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | -12,8 | -12,9 | ||||
| Zinserträge aus Planvermögen | 3,8 | -9,0 | 4,0 | -8,8 | ||
| Zinsaufwendungen | -43,0 | -45,0 | ||||
| Ergebnis aus Wertpapieren | -0,7 | 0,7 | ||||
| Zinsaufwendungen für Anteile von Minderheitsgesellschaftern | -2,3 | -1,8 | ||||
| Übriges Finanzergebnis | -3,0 | -1,0 | ||||
| Gesamt | -17,3 | -26,4 | ||||
Die Zinserträge resultieren grundsätzlich aus der Anlage von Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel-äquivalenten mit einer variablen Verzinsung (FA-AC). Gestiegene Anlagezinssätze sowie Zinsen im Zusammenhang mit überfälligen Forderungen führten in der Berichtsperiode zu höheren Zinserträgen. Im Berichts- und Vorjahr enthielten die Zinserträge zudem Verzugszinsen auf Steuerforderungen. Die laufenden Zinsaufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Finanzschulden mit fixen und variablen Zinssätzen (vergleiche Textziffer 26). Die im Juni 2024 fällige Anleihe wurde vorzeitig am 14. März 2024 zurückgezahlt. Zur Refinanzierung der Rückzahlung hatte Bilfinger im Juni 2023 Schuldscheindarlehen im Gesamtvolumen von 175 Mio. € begeben. Es handelt sich um vier Tranchen mit Laufzeiten von drei und fünf Jahren mit fixer und variabler Verzinsung (vergleiche Textziffer 26). Die Zinsaufwendungen für Anteile von Minderheitsgesellschaftern betreffen Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschafter, die aufgrund von vertraglichen Regelungen, insbesondere Andienungsrechten gemäß IAS 32, als Fremdkapital ausgewiesen werden. Das Ergebnis aus Wertpapieren beinhaltet Wertminderungen in Höhe von 1,0 Mio. € auf ein im November 2024 ausgereichtes kurzfristiges Darlehen (vergleiche Textziffern 7 und 21). 13Ertragsteuern Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Der Anstieg des latenten Steuerergebnisses zum Vorjahr von 59,6 Mio. € ist auf einen Steuerertrag im Geschäftsjahr 2023 aus der Aktivierung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und sonstiger Steuervorteile im ertragsteuerlichen Organkreis der Bilfinger SE zurückzuführen. Hierbei handelte es sich um einen Sondereffekt, der im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr eingetreten ist.
| 2024 | 2023 | |||
| Tatsächliche Steuern | 45,0 | 29,0 | ||
| Latente Steuern | 12,3 | -47,3 | ||
| Gesamt | 57,3 | -18,3 | ||
Der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Bilfinger SE ergebende Steueraufwand lässt sich zum ausgewiesenen Steueraufwand wie folgt überleiten:
| 2024 | 2023 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 241,1 | 163,3 | ||
| Theoretischer Steueraufwand 30,95% | 74,6 | 50,6 | ||
| Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen | -18,5 | -10,3 | ||
| Steuerauswirkung der nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträge | 2,1 | 6,9 | ||
| Verluste, für die keine Steueransprüche angesetzt werden, und Veränderungen der Wertberichtigungen | -4,1 | -59,4 | ||
| Periodenfremde Steuern und sonstige Ertragsteuern | 3,2 | -6,1 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 57,3 | -18,3 | ||
Der zusammengefasste Ertragsteuersatz belief sich wie im Vorjahr bei der Bilfinger SE auf 30,95 Prozent, bestehend aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15 Prozent und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer mit einem Durchschnittshebesatz von 432 Prozent. Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||||||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 10,7 | 7,5 | 34,0 | 26,7 | ||||
| Sachanlagen | 4,7 | 4,6 | 7,1 | 7,9 | ||||
| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 0 | – | 43,5 | 29,5 | ||||
| Finanzanlagen | 1,8 | 1,9 | 31,1 | 27,4 | ||||
| Vorräte | 59,5 | 77,9 | 0 | 0,0 | ||||
| Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4,8 | 5,7 | 85,0 | 84,5 | ||||
| Übrige Aktiva | 2,3 | 2,6 | 0,8 | 0,7 | ||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | 66,5 | 51,8 | 0,5 | 0,4 | ||||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 68,4 | 55,2 | 24,2 | 40,0 | ||||
| Outside Basis Differences | 0 | – | 1,4 | 0,5 | ||||
| Verlustvorträge | 404,7 | 417,1 | 0 | – | ||||
| Andere Steuervorteile | 2,6 | 6,9 | 0 | – | ||||
| Summe brutto | 626,0 | 631,2 | 227,6 | 217,6 | ||||
| Wertberichtigung | -332,9 | -341,6 | 0 | – | ||||
| Saldierungen | -205,7 | -201,6 | -205,7 | -201,6 | ||||
| Bilanzausweis | 87,4 | 87,9 | 21,9 | 16,0 | ||||
In der Berichtsperiode sind latente Steuern in Höhe von 0,2 (Vorjahr: 0,4) Mio. € erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst worden, die im Wesentlichen aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 resultieren. Im Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern von 87,4 (Vorjahr: 87,9) Mio. € sind aktive Steuerminderungsansprüche in Höhe von 74,4 (Vorjahr: 82,4 ) Mio. € enthalten, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und sonstiger Steuervorteile in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang bilanziert, wie es mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass auf Basis der aktuellen Planzahlen innerhalb der nächsten fünf Jahre ausreichende zukünftige steuerliche Gewinne zur Verfügung stehen werden, die mit Verlustvorträgen verrechnet werden können. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus werthaltigen Verlustvorträgen des ertragsteuerlichen Organkreises der Bilfinger SE. Aufgrund der Verstetigung steuerlicher Gewinne im ertragsteuerlichen Organkreis der Bilfinger SE im laufenden Geschäftsjahr lagen die Voraussetzungen für eine Aktivierung weiterhin vor. Die Verlusthistorien bei französischen, südafrikanischen und US-amerikanischen Tochtergesellschaften waren weiterhin gegeben; demzufolge wurden latente Steueransprüche auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge in diesen Fällen nur in der Höhe von latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt. Der Betrag der temporären Differenzen, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt 80,2 (Vorjahr 105,0) Mio. €. Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt werden, bestehen für Körperschaftsteuer (oder vergleichbare Steuern im Ausland) in Höhe von 1.000,3 (Vorjahr: 995,0) Mio. € und für Gewerbesteuer in Höhe von 1.027,2 (Vorjahr: 1.108,0) Mio. €. Der Rückgang der Verlustvorträge für Gewerbesteuer, für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt werden, ist im Wesentlichen auf deren Nutzung und die weitere Aktivierung von Teilen der Verlustvorträge im inländischen Organkreis der Bilfinger SE zurückzuführen. Von den Verlustvorträgen, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen 0,5 (Vorjahr: 13,1) Mio. € innerhalb der nächsten fünf Jahre, 85,5 (Vorjahr: 69,4) Mio. € innerhalb der darauffolgenden fünf Jahre und 24,9 (Vorjahr: 25,2) Mio. € innerhalb der darauffolgenden zehn Jahre. Bei in- und ausländischen Konzerngesellschaften wurden trotz Verlusten im laufenden Jahr beziehungsweise im Vorjahr aktive latente Steuern in Höhe von 2,9 (Vorjahr: 61,5 ) Mio. € gebildet, da die Unternehmen von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgehen. Es besteht hinreichende Sicherheit, dass die aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Die einbehaltenen Gewinne bei ausländischen Tochterunternehmen sollen aus heutiger Sicht überwiegend investiert bleiben. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen sowie Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert worden sind, betragen 445,0 (Vorjahr: 391,0) Mio. €. Für die im inländischen Organkreis 2025 voraussichtlich zufließenden Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen wurden passive latente Steuern in Höhe von 1,4 (Vorjahr: 0,5) Mio. € angesetzt. Für Gewinnausschüttungen, die voraussichtlich 2025 von ausländischen Zwischenholdings zufließen, wurden keine passiven latenten Steuern gebildet. Die Zwischenholdings sind in Jurisdiktionen ansässig, die eine vollständige Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen vorsehen. Des Weiteren wurden für die 2025 voraussichtlich zufließenden Gewinnausschüttungen keine passiven latenten Steuern für ausländische Quellensteuern gebildet, da sie aus dem EU-Ausland zufließen werden und somit nach der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerbefreit sind oder im Quellenstaat keine Steuer anfällt. Für unsichere steuerliche Behandlungen wurden in ausreichender Höhe Ertragsteuerschulden nach IFRIC 23 passiviert. Bilfinger fällt in den Anwendungsbereich der Globalen Mindestbesteuerung im Rahmen der OECD-Pillar Two-Modellregelungen. Die Pillar Two-Gesetzgebung ist in Deutschland, dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Bilfinger macht von der Ausnahmeregelung zur Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar Two-Ertragsteuern Gebrauch, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung an IAS 12 war. Gemäß der Gesetzgebung muss Bilfinger für Länder, in denen der für dieses Land nach den GloBE-Regelungen (Global Anti-Base Erosion Model Rules der OECD) ermittelte Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von 15 Prozent unterschreitet, eine Zusatzsteuer zahlen. In Höhe der Differenz zwischen den beiden Steuersätzen ermittelt sich ein Ergänzungssteuersatz, der auf das nach Pillar Two ermittelte steuerliche Einkommen anzuwenden ist. Für den Berichtszeitraum 2024 ergibt die Analyse, dass Bilfinger in allen Tätigkeitsländern, bis auf zwei, unter die Anwendung sogenannter Safe-Harbor-Regelungen fällt. Im Ergebnis ist in diesen Ländern keine Pillar Two-Ertragsteuer zu zahlen. In den Ländern Dänemark und Saudi-Arabien finden nach aktuellem Stand die Safe-Harbor-Regelungen keine Anwendung. Bilfinger muss für diese Länder aber keine wesentlichen Pillar Two-Ertragsteuern zahlen. Es wurde im Berichtszeitraum 2024 kein Steueraufwand für Pillar Two-Ertragsteuern berücksichtigt. 14Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Konzerngewinns durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um die dem Vorstand, Führungskräften und weiteren Mitarbeitenden aus aktienbasierter Vergütung zustehenden Rechte an Aktien berichtigt (vergleiche zur aktienbasierten Vergütung Textziffer 34).
| 2024 | 2023 | |||
| Konzernergebnis | 179,5 | 181,5 | ||
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien | 37.504.856 | 37.462.377 | ||
| Effekt aus verwässernder aktienbasierter Vergütung | 188.403 | 158.035 | ||
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für das verwässerte Ergebnis | 37.693.260 | 37.620.412 | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 4,79 | 4,84 | ||
| davon aus fortzuführenden Aktivitäten | 4,75 | 4,75 | ||
| davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten | 0,04 | 0,09 | ||
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 4,76 | 4,82 | ||
| davon aus fortzuführenden Aktivitäten | 4,72 | 4,73 | ||
| davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten | 0,04 | 0,09 | ||
Erläuterungen zur Bilanz 15Immaterielle Vermögenswerte
| ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte und Werte | Geschäfts- oder Firmenwert | Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Summe | |||||
| Stand 1.1.2024 | 44,5 | 1.144,3 | 3,1 | 0,2 | 1.192,1 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | 15,5 | 0,0 | 19,7 | 0,0 | 35,2 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Zugänge | 2,6 | 0,0 | 0,0 | 1,0 | 3,6 | |||||
| Abgänge | -9,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -9,1 | |||||
| Umbuchungen | 0,3 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | 0,1 | |||||
| Währungsanpassung | 0,4 | 9,3 | 0,0 | 0,0 | 9,7 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2024 | 54,2 | 1.153,6 | 22,8 | 1,0 | 1.231,6 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte und Werte | Geschäfts- oder Firmenwert | Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Summe | |||||
| Stand 1.1.2024 | -41,7 | -361,5 | -1,1 | 0,0 | -404,3 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | -14,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -14,5 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Planmäßige Abschreibungen | -2,0 | 0,0 | -6,0 | 0,0 | -8,0 | |||||
| Abgänge | 9,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 9,1 | |||||
| Umbuchungen | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | |||||
| Wertminderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Zuschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Währungsanpassung | -0,2 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2024 | -49,4 | -361,4 | -7,1 | 0,0 | -417,9 | |||||
| Buchwert 31.12.2024 | 4,9 | 792,1 | 15,7 | 1,1 | 813,8 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte und Werte | Geschäfts- oder Firmenwert | Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Summe | |||||
| Stand 1.1.2023 | 45,9 | 1.144,4 | 0,0 | 0,2 | 1.190,5 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 7,1 | 3,1 | 0,0 | 10,2 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Zugänge | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 1,1 | |||||
| Abgänge | -2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,0 | |||||
| Umbuchungen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | -0,1 | |||||
| Währungsanpassung | -0,4 | -7,2 | 0,0 | 0,0 | -7,6 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2023 | 44,5 | 1.144,3 | 3,1 | 0,2 | 1.192,1 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte und Werte | Geschäfts- oder Firmenwert | Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Summe | |||||
| Stand 1.1.2023 | -42,6 | -361,5 | 0,0 | 0,0 | -404,1 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Planmäßige Abschreibungen | -1,6 | 0,0 | -1,1 | 0,0 | -2,7 | |||||
| Abgänge | 2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,0 | |||||
| Umbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Wertminderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Zuschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Währungsanpassung | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2023 | -41,7 | -361,5 | -1,1 | 0,0 | -404,3 | |||||
| Buchwert 31.12.2023 | 3,0 | 782,8 | 2,0 | 0,2 | 788,0 | |||||
Unter „Abgänge im Konsolidierungskreis“ werden jene Posten ausgewiesen, welche auf entkonsolidierte Geschäftseinheiten entfallen, die zum 1. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres nicht als Veräußerungsgruppe ausgewiesen waren. Unter „Umgliederung Veräußerungsgruppe“ werden jene Posten ausgewiesen, welche im jeweiligen Geschäftsjahr in „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ umgegliedert wurden, ungeachtet dessen, ob diese Veräußerungsgruppen im jeweiligen Geschäftsjahr entkonsolidiert wurden oder nicht (vergleiche auch Textziffern 4.3 und 5.2). 15.1Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im Rahmen der Durchführung der jährlichen Überprüfung auf Wertminderung gemäß IFRS 3 beziehungsweise IAS 36 den betreffenden Regionen beziehungsweise Divisionen als Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftssegmente) zugeordnet. Im Einzelnen verteilen sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Geschäftssegmente wie in der Tabelle dargestellt:
| 2024 | 2023 | |||
| Geschäftssegmente und Berichtssegmente | ||||
| Technologies | 138,7 | 149,0 | ||
| E&M United Kingdom | 74,7 | 73,5 | ||
| E&M Nordics | 57,7 | 60,6 | ||
| E&M Belgium & Netherlands | 69,2 | 69,3 | ||
| E&M Germany | – | 101,5 | ||
| E&M Austria & Switzerland | – | 66,2 | ||
| E&M DACH | 177,9 | – | ||
| E&M Eastern Europe | 43,1 | 42,8 | ||
| Engineering & Maintenance Europe | 422,6 | 413,9 | ||
| E&M North America | 199,6 | 188,7 | ||
| E&M Middle East | 31,2 | 31,2 | ||
| Engineering & Maintenance International | 230,8 | 219,9 | ||
| Bereich Other Operations | – | – | ||
| Gesamt | 792,1 | 782,8 | ||
Im Berichtsjahr wurden die bisherigen Regionen E&M Germany und E&M Austria & Switzerland des berichtspflichtigen Segments Engineering & Maintenance Europe zur neuen Region E&M DACH zusammengefasst. Zudem wurden die neu erworbenen Stork-Einheiten den Regionen E&M Belgium & Netherlands und E&M DACH zugeordnet. Für die Zwecke der Unternehmensplanung wurden auch die US-amerikanischen Stork-Einheiten der Region E&M Belgium & Netherlands zugeordnet. Hierbei entstand kein neuer Geschäfts- oder Firmenwert (vergleiche Textziffer 4.2). Des Weiteren wurde die bisher zum Segment Technologies gehörende Einheit Bilfinger Life Science Automation GmbH der Region E&M DACH zugeordnet (hierbei wurde kein Geschäfts- oder Firmenwert neu zugeordnet). Die jährliche Überprüfung auf Wertminderung gemäß IAS 36 erfolgt auf Ebene der Geschäftssegmente. Zusätzlich zur jährlichen Überprüfung ist eine Überprüfung auf Wertminderung durchzuführen, wenn Hinweise auf eine Wertminderung einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen. Im Berichtsjahr lagen keine entsprechenden Hinweise vor. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Stichtag entsprechen deren Nutzungswerten, die sich aus den diskontierten künftigen Cashflows ergeben. Der Ermittlung liegen aktuelle, von der Unternehmensführung genehmigte Planungsrechnungen über einen Fünfjahreszeitraum zugrunde. Im „eingeschwungenen Zustand“ für den Zeitraum danach werden Cashflows angesetzt, bei denen ein künftiges Wachstum nur in Form von erwarteten inflationsbedingten Preissteigerungen berücksichtigt wird und ein organisches Wachstum unberücksichtigt bleibt. Die langfristigen Wachstumsraten für die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten betragen für Technologies 0,98 Prozent, für E&M North America 1,03 Prozent und für E&M DACH 0,99 Prozent. Die Planungen beruhen auf bestehenden Verträgen und externen Benchmarks, Erfahrungen der Vergangenheit sowie der bestmöglichen Einschätzung durch die Unternehmensführung zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Marktannahmen, wie beispielsweise die Entwicklung des Zinsniveaus, der Wechselkurse und der Rohstoffpreise, werden anhand externer makroökonomischer und industriespezifischer Quellen in den relevanten Märkten berücksichtigt. Besondere Berücksichtigung fanden bei der Erstellung der Planungen die mittelfristigen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf die Geschäftsentwicklung von Bilfinger insgesamt wie auch aller Konzerneinheiten. Aufgrund der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und den Preisen von Erdgas wirken sich die Folgen des anhaltenden Angriffskriegs insbesondere auf die chemische und die petrochemische Industrie in der Region E&M DACH aus. Ebenfalls verstärkt sich im Rahmen der Energiewende der Trend zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Der zuletzt eskalierte Konflikt im Nahen Osten hat aus unserer Sicht keine wesentlichen unmittelbaren Auswirkungen auf Bilfinger. In der Region rund um Israel haben wir keine Geschäftsaktivitäten und obwohl die weitere Entwicklung des Konflikts nicht sicher prognostizierbar ist, gehen wir davon aus, dass unsere Standorte und unsere Kunden im Nahen und Mittleren Osten nicht wesentlich beeinträchtigt sein werden. Darüber hinaus erwarten wir auch keine wesentlichen negativen makroökonomischen Auswirkungen aufgrund des Konflikts. Nach der als Folge der oben geschilderten Ereignisse erhöhten Inflation im Jahr 2023 hat sich diese im Jahr 2024 auf einem Niveau von 2 bis 3 Prozent eingependelt. Dies gilt insbesondere für bezogene Materialien. Die Lohninflation bewegte sich 2024 in den Hauptmärkten noch auf einem leicht höheren Niveau. Bilfinger geht jedoch auch in diesem Bereich mittelfristig von weiter fallenden Inflationsraten aus. Preisgleitklauseln in langlaufenden Verträgen erlauben dabei die Weitergabe von Kostensteigerungen an die Kunden. Mittelfristig gilt weiterhin, dass die Entwicklung aller Geschäftsfelder von der langfristigen Ölpreisentwicklung und der daraus abgeleiteten Nachfrage der Kunden in der Öl- und Gasindustrie nach Wartungs- und Betriebsleistungen sowie Aus-, Um- und Erweiterungsbauten beeinflusst wird. Die mittelfristige Ölpreisentwicklung ist maßgeblich davon abhängig, ob die in Verbindung mit der politischen Situation in den USA verfolgte Strategie zur Senkung der Ölpreise dauerhaft greifen wird. Derzeit rechnet Bilfinger nach zuletzt sinkenden Preisen mit einer Stabilisierung auf etwas niedrigerem Niveau. Die Auswirkungen der Klimaziele auf die Industrie werden eher über einen längerfristigen Horizont erwartet. Der Bereich Technologies wird von der Energiewende positiv beeinflusst. Die wachsende Nachfrage nach Neubauten von Nuklearkraftwerken beziehungsweise deren Modernisierung, zum Beispiel in Frankreich und Großbritannien, eröffnet Bilfinger weitere Geschäftschancen. Konkret liegen der Planung die weitere Beteiligung an den Neubauprojekten in Hinkley Point und anderen Anlagen zugrunde. Die diesbezüglich erhaltenen Aufträge befinden sich bereits in Umsetzung. Zusätzlich ist eine erhöhte Investitionstätigkeit im (Bio-)Pharmamarkt sowie in der Wasserstofferzeugung zu erkennen. Dies zeigte sich in einer guten Entwicklung der Auftragszugänge in diesen Marktsegmenten im Jahr 2024. Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance sehen wir in Europa eine Stabilisierung der Nachfrage nach Instandhaltungsdienstleistungen in der Öl- und Gasindustrie. Die Nachfrage von Kunden in der (petro-)chemischen Industrie ist noch stabil; die Anzeichen einer Abschwächung der konjunkturellen Lage verfestigen sich, indem Produktionslinien unserer Kunden geschlossen oder verlagert werden und der Kostendruck aufgrund der Notwendigkeit für Investitionen in die Energiewende steigt. Trotz dieser Entwicklung sehen wir jedoch gerade hierin Wachstumspotenziale für unser Geschäft, beispielsweise, wenn veraltete Anlagen erneuert werden müssen. Parallel wird auch das Segment Engineering & Maintenance Europe an Chancen im Bereich der „Energy Transition“, also dem Umbau zu erneuerbaren und nachhaltigen Energieträgern, partizipieren, wie zum Beispiel dem Bau von Anlagen zur Kohlenstoffabscheidung. In Summe sollte Bilfinger daher bei gleichbleibend guten Margen am Marktwachstum partizipieren können. Für das Segment Engineering & Maintenance International sieht Bilfinger attraktive Geschäftschancen im Bereich Instandhaltungsgeschäft sowie zusätzlich im Mittleren Osten im Bereich Ingenieurwesen. Dies gilt insbesondere für die nordamerikanischen Produktionsstätten europäischer Kunden. Nicht zuletzt werden aufgrund des wieder attraktiven Preisniveaus in beiden Regionen (Nordamerika und Mittlerer Osten) sowie aufgrund der politischen Situation in Nordamerika im strategischen Planungshorizont weiterhin erhebliche Investitionen in die Öl- und Gasförderung erwartet. Darüber hinaus sollte die strategische Neuausrichtung mit einer Fokussierung auf repetitives Geschäft im Bereich der Instandhaltungsleistungen anstatt auf Projekte in der Industriemontage zu einer Reduktion der Ergebnisvolatilität insbesondere in Nordamerika führen. Die unter Verwendung des Capital Asset Pricing Model ermittelten Diskontierungszinssätze vor Steuern der Geschäftssegmente sind in folgender Tabelle dargestellt:
| Vor-Steuer-WACC je Region / Division | ||||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| in % | ||||
| Technologies | 12,3 | 13,1 | ||
| E&M United Kingdom | 10,4 | 10,4 | ||
| E&M Nordics | 9,6 | 9,5 | ||
| E&M Belgium & Netherlands | 10,0 | 10,4 | ||
| E&M Germany | – | 10,9 | ||
| E&M Austria & Switzerland | – | 9,5 | ||
| E&M DACH | 10,2 | – | ||
| E&M Eastern Europe | 10,5 | 10,7 | ||
| E&M North America | 9,1 | 9,2 | ||
| E&M Middle East | 9,4 | 10,4 | ||
| Bereich Other Operations | – | – | ||
Ein Vergleich der erzielbaren Beträge der Einheiten mit deren Buchwerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten ergab zum Stichtag 31. Dezember 2024 keinen Abwertungsbedarf. Den Werten der Umsatzerlöse im fünfjährigen Planungszeitraum der wesentlichen Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten liegen durchschnittliche jährliche Wachstumsraten zwischen 3,89 Prozent und 7,02 Prozent zugrunde. Bei allen Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten hätten selbst eine deutliche Erhöhung des Diskontierungszinssatzes (rund 1 Prozentpunkt) oder eine deutliche negative Abweichung der den Planungsrechnungen zugrunde gelegten Cashflows (rund 10 Prozent) keinen Abschreibungsbedarf auf die Geschäfts- oder Firmenwerte zur Folge. Bei den wesentlichen Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten mit hohen geplanten Wachstumsraten, wie insbesondere der Region E&M North America, hätten eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um rund 1 Prozentpunkt oder eine negative Abweichung der den Planungsrechnungen zugrunde gelegten Cashflows im eingeschwungenen Zustand in Höhe von rund 19 Prozent keinen Abschreibungsbedarf auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge. Zum Stichtag übersteigt bei der Region E&M North America der erzielbare Betrag den Buchwert um 60,5 Mio €. 15.2Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen Die immateriellen Vermögenswerte aus Akquisitionen betreffen die den erworbenen Kundenbeziehungen, zum Beispiel Auftragsbeständen, Rahmenverträgen und Kundenstämmen, zugeordneten Kaufpreisanteile. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Im Berichtsjahr kamen aufgrund der Akquisition von Teilen des europäischen Industriedienstleistungsgeschäfts der Stork-Gruppe (Vorjahr: De Bruin Piping & Construction B.V.) neue immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 19,7 (Vorjahr: 3,1) Mio. € hinzu (vergleiche Textziffer 4.2). Die gewichtete Nutzungsdauer beträgt rund vier (Vorjahr: drei) Jahre. 16Sachanlagen
| ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe | |||||
| Stand 1.1.2024 | 161,2 | 200,2 | 534,1 | 3,7 | 899,2 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | 32,0 | 84,4 | 0,0 | 0,0 | 116,4 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Zugänge | 6,0 | 14,4 | 36,5 | 2,7 | 59,6 | |||||
| Abgänge | -1,0 | -7,1 | -22,8 | 0,0 | -30,9 | |||||
| Umbuchungen | 4,6 | -4,3 | 13,4 | -1,8 | 11,9 | |||||
| Währungsanpassung | 0,9 | 2,0 | 3,5 | 0,1 | 6,5 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2024 | 203,7 | 289,6 | 564,7 | 4,7 | 1.062,7 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe | |||||
| Stand 1.1.2024 | -94,1 | -164,2 | -394,2 | 0,0 | -652,5 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | -18,2 | -68,5 | 0,0 | 0,0 | -86,7 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Planmäßige Abschreibungen | -5,5 | -9,8 | -37,0 | 0,0 | -52,3 | |||||
| Abgänge | 0,6 | 6,5 | 21,6 | 0,0 | 28,7 | |||||
| Umbuchungen | -0,1 | 0,7 | -8,2 | 0,0 | -7,6 | |||||
| Wertminderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Zuschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Währungsanpassung | -0,7 | -2,0 | -2,6 | 0,0 | -5,3 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2024 | -118,0 | -237,3 | -420,4 | 0,0 | -775,7 | |||||
| Buchwert 31.12.2024 | 85,7 | 52,3 | 144,4 | 4,7 | 287,1 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe | |||||
| Stand 1.1.2023 | 180,4 | 196,9 | 537,4 | 4,7 | 919,4 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | 5,2 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 5,6 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,0 | -0,3 | |||||
| Zugänge | 3,2 | 8,3 | 43,6 | 2,5 | 57,6 | |||||
| Abgänge | -27,8 | -2,3 | -44,4 | -0,4 | -74,9 | |||||
| Umbuchungen | 0,9 | 1,4 | -0,1 | -3,1 | -0,9 | |||||
| Währungsanpassung | -0,7 | -4,3 | -2,3 | 0,0 | -7,3 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2023 | 161,2 | 200,2 | 534,1 | 3,7 | 899,2 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe | |||||
| Stand 1.1.2023 | -107,3 | -163,0 | -403,1 | 0,0 | -673,4 | |||||
| Zugänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | -0,1 | |||||
| Abgänge im Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,3 | |||||
| Planmäßige Abschreibungen | -4,1 | -6,8 | -35,6 | 0,0 | -46,5 | |||||
| Abgänge | 16,5 | 1,9 | 42,3 | 0,0 | 60,7 | |||||
| Umbuchungen | -0,1 | -0,1 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Wertminderungen | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,0 | -0,3 | |||||
| Zuschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Währungsanpassung | 0,9 | 3,8 | 2,1 | 0,0 | 6,8 | |||||
| Umgliederung Veräußerungsgruppe | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
| Stand 31.12.2023 | -94,1 | -164,2 | -394,2 | 0,0 | -652,5 | |||||
| Buchwert 31.12.2023 | 67,0 | 36,1 | 139,8 | 3,8 | 246,7 | |||||
In geringem Umfang werden Sachanlagen, insbesondere Gerüste, im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietet. Vergleiche Textziffer 15 zu Erläuterungen bezüglich der Zeilen „Abgänge im Konsolidierungskreis“ und „Umgliederung Veräußerungsgruppe“. 17Leasingverhältnisse Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte und die Buchwerte der Nutzungsrechte verteilen sich wie folgt auf die Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte:
| Nutzungsrechte für Grundstücke und Bauten | Nutzungsrechte für technische Anlagen und Maschinen | Nutzungsrechte für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Gesamt | |||||||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||||
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | -41,9 | -33,5 | -2,7 | -2,5 | -19,9 | -15,9 | -64,5 | -51,8 | ||||||||
| Buchwert zum 31.12. | 131,6 | 118,9 | 7,8 | 3,1 | 49,0 | 41,5 | 188,4 | 163,5 | ||||||||
Die Zugänge zu den Nutzungsrechten einschließlich Änderungen von Leasingverhältnissen während des Geschäftsjahres betrugen 50,8 (Vorjahr: 44,8) Mio. €, ohne Änderungen von Leasingverhältnissen 41,7 (Vorjahr: 32,7) Mio. €. Zu den Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten siehe Textziffer 12. Die Leasingverhältnisse über Grundstücke und Gebäude enthalten teilweise Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen sowie indexbasierte Mietpreisanpassungsklauseln, in Deutschland beispielsweise basierend auf dem Verbraucherpreisindex. Die Nutzungsrechte für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen insbesondere Firmenwagen und Gerüste. Im Geschäftsjahr wurde Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 80,5 (Vorjahr: 78,8) Mio. € und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 13,8 (Vorjahr: 14,6) Mio. € erfasst. Die Aufwendungen werden dem jeweiligen Funktionsbereich zugeordnet. Kurzfristige Leasingverhältnisse werden insbesondere im Rahmen von Projekten über Vermögenswerte wie Maschinen, Werkzeuge, Gerüste, Container und Baustellenfahrzeuge abgeschlossen. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte betreffen insbesondere Büroausstattung wie Büromöbel, Drucker, PCs, Laptops und Telefone. In der Kapitalflussrechnung wurden im Geschäftsjahr Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen in Höhe von 166,7 (Vorjahr: 153,3) Mio. € erfasst. Dieser Betrag beinhaltet neben den Zins- und Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten, die im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden, auch dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnete Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte. Potenzielle zukünftige Zahlungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 77,3 (Vorjahr: 85,5) Mio. € wurden bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt beziehungsweise die Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden. Im Zusammenhang mit Restwertgarantien, die nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden, könnten künftige Zahlungen in Höhe von 4,4 (Vorjahr: 4,3) Mio. € anfallen. Aufgrund von eingegangenen, bis zum Bilanzstichtag aber noch nicht begonnenen Leasingverhältnissen ergeben sich zukünftige Zahlungsabflüsse in Höhe von 0,3 (Vorjahr: 0,1) Mio. €. Leasingverhältnisse, bei denen Bilfinger Leasinggeber ist, sind überwiegend kurzfristiger Natur. Wesentliche Risiken im Sinne des IFRS 16.92(b) und variable Leasingzahlungen im Sinne des IFRS 16.90(b) bestehen nicht. 18Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Hinsichtlich eines Überblicks über die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen (vergleiche Textziffer 39). Die Buchwerte von beziehungsweise Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen verteilen sich wie folgt auf assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen:
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschafts- unternehmen | Gesamt | ||||
| 2024 | ||||||
| Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 14,7 | 2,0 | 16,7 | |||
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 4,6 | 2,5 | 7,1 | |||
| 2023 | ||||||
| Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 10,8 | 2,5 | 13,3 | |||
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 2,6 | 2,4 | 5,0 | |||
Übersteigen die anteiligen Verluste – einschließlich der direkt im Eigenkapital zu erfassenden Ergebnisse – den Wert der Beteiligung, werden insoweit weder Verluste noch Gewinne erfasst. Weisen das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt Gewinne aus, werden die anteiligen Ergebnisse erst dann erfasst, wenn der Gewinnanteil die noch nicht erfassten anteiligen Verluste abdeckt. 18.1Assoziierte Unternehmen Aggregierte Angaben zu individuell unwesentlichen assoziierten Unternehmen:
| 2024 | 2023 | |||
| Buchwert der Beteiligungen gem. Equity-Methode | 14,7 | 10,8 | ||
| Anteil des Konzerns am Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Aktivitäten | 4,6 | 2,6 | ||
| Anteil des Konzerns am sonstigen, direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnis der Periode | 0,0 | 0,0 | ||
| Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der Periode | 4,6 | 2,6 | ||
18.2Gemeinschaftsunternehmen Aggregierte Angaben zu individuell unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| 2024 | 2023 | |||
| Buchwert der Beteiligungen gem. Equity-Methode | 2,0 | 2,5 | ||
| Anteil des Konzerns am Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Aktivitäten | 2,5 | 2,4 | ||
| Anteil des Konzerns am sonstigen, direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnis der Periode | 0,0 | 0,0 | ||
| Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der Periode | 2,5 | 2,4 | ||
Verpflichtungen zur Einbringung von Kapital oder Ressourcen in Gemeinschaftsunternehmen sowie Verpflichtungen zum Erwerb von Eigentumsanteilen an Gemeinschaftsunternehmen von einer anderen Partei bei Eintritt bestimmter künftiger Bedingungen bestanden zum Stichtag nicht. 19Sonstige Vermögenswerte Die Beteiligungen (FA-FVtOCI-EI) enthalten Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften.
| 2024 | 2023 | |||
| Ausleihungen (FA-AC) | 3,3 | 3,3 | ||
| Wertpapiere (FA-FVtPL) | 0,1 | 0,6 | ||
| Wertpapiere (FA-FVtOCI-DI) | 0,2 | 0,2 | ||
| Beteiligungen (FA-FVtOCI-EI) | 0,1 | 0,2 | ||
| Derivate, nicht in Sicherungsbeziehungen (FA-FVtPL) | 0,1 | 0,0 | ||
| Nettovermögenswerte gemäß IAS 19 | 0,7 | 0,7 | ||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte (FA-AC) | 1,7 | 1,8 | ||
| Gesamt | 6,2 | 6,7 | ||
Die auf Ausleihungen gemäß IFRS 9 erfassten Wertberichtigungen für erwartete Kreditrisiken haben sich wie folgt entwickelt:
| 2024 | 2023 | |||
| Anfangsbestand | -1,7 | -5,7 | ||
| Änderungen Konsolidierungskreis, Kursdifferenzen, Umbuchungen | – | 4,0 | ||
| Zuführungen (Aufwand für Wertberichtigungen) | – | – | ||
| Verbrauch | – | – | ||
| Auflösungen (Erträge aus Wertaufholung) | – | – | ||
| Endbestand | -1,7 | -1,7 | ||
Die Wertberichtigung bei den Ausleihungen wurde ausschließlich in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlustes bemessen. 20Vorräte Die Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
| 2024 | 2023 | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 52,7 | 48,4 | ||
| Geleistete Anzahlungen | 50,9 | 35,9 | ||
| Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren | 11,5 | 3,0 | ||
| Gesamt | 115,1 | 87,3 | ||
Die Umsatzkosten enthalten im Aufwand erfasste Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 1.890,8 (Vorjahr: 1.692,9) Mio. €. 21Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
| 2024 | 2023 | |||
| Forderungen und Kundenvertragsvermögenswerte | ||||
| aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus Abschlagsrechnungen) (FA-AC) | 886,0 | 743,9 | ||
| aus noch nicht fakturierten Leistungen (IFRS 15) | 426,8 | 383,4 | ||
| an Arbeitsgemeinschaften (FA-AC) | 1,9 | 3,5 | ||
| gegen Beteiligungsgesellschaften (FA-AC) | 7,5 | 6,0 | ||
| 1.322,2 | 1.136,8 | |||
| Derivate | ||||
| nicht in Sicherungsbeziehungen (FA-FVtPL) | 1,2 | 5,7 | ||
| 1,2 | 5,7 | |||
| Anleihen (FA-AC) | 5,2 | 0,0 | ||
| Sonstige finanzielle, nicht-derivative Vermögenswerte (FA-AC) | 68,5 | 37,8 | ||
| Gesamt | 1.397,0 | 1.180,1 | ||
Die Forderungen und Kundenvertragsvermögenswerte enthalten Forderungen aus noch nicht fakturierten Leistungen, welche gemäß IFRS 9 keine Finanzinstrumente darstellen, jedoch den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 unterliegen. Die auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus Abschlagsrechnungen) und noch nicht fakturierten Leistungen gemäß IFRS 9 erfassten Wertberichtigungen für erwartete Kreditrisiken haben sich wie folgt entwickelt:
| 2024 | 2023 | |||
| Anfangsbestand | -21,6 | -23,8 | ||
| Änderungen Konsolidierungskreis, Kursdifferenzen | -1,9 | 3,2 | ||
| Zuführungen (Aufwand für Wertberichtigungen) | -7,3 | -4,1 | ||
| Verbrauch | 0,0 | 0,2 | ||
| Auflösungen (Erträge aus Wertaufholung) | 6,0 | 2,9 | ||
| Endbestand | -24,8 | -21,6 | ||
Verteilung der Bruttobuchwerte der Forderungen auf Ratingklassen:
| Ratingklasse | Kreditwürdigkeit | Bruttobuchwert per 31.12.2024 | Bruttobuchwert per 31.12.2023 | |||
| 1 | Sehr hohe Kreditwürdigkeit | 268,2 | 200,3 | |||
| 2 | Hohe Kreditwürdigkeit | 178,5 | 158,1 | |||
| 3 | Gute Kreditwürdigkeit | 262,6 | 248,9 | |||
| 4 | Relativ gute Kreditwürdigkeit | 278,2 | 222,4 | |||
| 5 | Mittlere Kreditwürdigkeit | 198,1 | 180,3 | |||
| 6 | Erhöhtes Risiko | 74,6 | 46,7 | |||
| 7 | Hohes Risiko | 31,7 | 57,1 | |||
| 8 | Sehr hohes Risiko | 29,9 | 27,3 | |||
| 9 | Nicht kreditwürdig | 5,5 | 1,6 | |||
| 10 | Insolvent | 10,2 | 6,4 | |||
Von den abgeschriebenen Forderungen unterliegt ein vertragsrechtlich ausstehender Betrag von 0,0 (Vorjahr: 0,0) Mio. € noch Vollstreckungsmaßnahmen. Die sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerte betreffen Forderungen und Vermögenswerte außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs. Die kurzfristigen Ausleihungen betreffen ein im November 2024 ausgereichtes kurzfristiges Darlehen über 6,0 Mio. € (Bruttobuchwert, Ratingklasse 9), auf welches eine Wertminderung gemäß IFRS 9 in Höhe von 1,0 Mio. € erfasst wurde (vergleiche Textziffern 7 und 12). 22Übrige Vermögenswerte Die übrigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 26,9 (Vorjahr: 16,9) Mio. € sowie Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 29,1 (Vorjahr: 24,4) Mio. €. 23Eigenkapital Die Aufgliederung und Veränderung des Eigenkapitals ist in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt. Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 132,6 Mio. €. Es ist eingeteilt in 37.606.372 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3,53 € je Aktie. Die ordentliche Hauptversammlung der Bilfinger SE vom 20. April 2023 hat gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (auch unter Einsatz von Derivaten) mit einer fünfjährigen Laufzeit bis zum 19. April 2028 sowie zur Verwendung der so erworbenen eigenen Aktien beschlossen – jeweils nach Maßgabe der Beschlussvorschläge, die unter den Tagesordnungspunkten 8 und 9 als Bestandteile der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger vom 14. März 2023 bekanntgemacht worden sind. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden; der Erwerb darf aber nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Der Bestand an eigenen Stückaktien zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 86.849 (Vorjahr: 122.049) Stück mit einem Buchwert von -2,5 (Vorjahr: -3,5) Mio. €. Die eigenen Aktien verringerten sich im Vorjahr durch die Einziehung von 3.430.956 Stückaktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Erhöhung des Anteils der übrigen Stückaktien am Grundkapital auf der Grundlage eines Beschlusses des Vorstands vom 27. Februar 2023 und einer Zustimmung des Aufsichtsrats hierzu am 7. März 2023 sowie durch Übertragungen von 35.200 (Vorjahr: 77.951) Stückaktien im Rahmen von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen (vergleiche Textziffer 34). Der Buchwert der eingezogenen eigenen Aktien wurde gegen die anderen Gewinnrücklagen ausgebucht. Der Vorstand der Bilfinger SE hat am 11. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Der Rückkauf begann am 21. Januar 2025 und endet spätestens am 19. Dezember 2025. Im Rahmen des Programms können maximal bis zu 1.100.110 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximalen Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 50 Mio. € über die Börse erworben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. April 2023 wurde das bisherige genehmigte Kapital 2018 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2023) ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2028 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 66.313.563 € zu erhöhen. Es dient der Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Bei einer entsprechenden Kapitalerhöhung sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist jedoch möglich. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. April 2021 wurde das Grundkapital um bis zu 13.262.712,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Es dient zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen bis zum 14. April 2026. 23.1Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn
| 2024 | 2023 | |||
| Bilanzgewinn | 90,3 | 67,7 | ||
| Neubewertungen leistungsorientierte Pensionspläne | -155,3 | -160,4 | ||
| Aktienbasierte Vergütungen (nicht den Vorstand betreffend) | 3,6 | 2,1 | ||
| Andere Gewinnrücklagen | 462,0 | 373,5 | ||
| Gesamt | 400,6 | 282,9 | ||
Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, den im Jahresabschluss der Bilfinger SE des Geschäftsjahres 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 90,3 Mio. € wie folgt zu verwenden:
| In € | je Aktie | Summe | ||
| Ausschüttung einer Dividende von 2,40 € je dividendenberechtigter Stückaktie | 2,40 | 90.046.855,20 | ||
| Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung | 208.437,60 | |||
| Gesamt | 90.255.292,80 | |||
Im Geschäftsjahr 2024 wurden an die Aktionäre der Bilfinger SE Dividenden in Höhe von 67,5 (Vorjahr: 48,6) Mio. € bzw. 1,80 (Vorjahr: 1,30) € je Aktie gezahlt. Die Neubewertungen enthalten die in den Pensionsrückstellungen vollständig erfassten Abweichungen (versicherungsmathematische Gewinne beziehungsweise Verluste) zwischen dem zum Anfang des Jahres erwarteten und dem tatsächlichen Stand der Pensionsverpflichtungen am Jahresende sowie den Unterschiedsbetrag zwischen den dem Planvermögen zugrunde gelegten Erträgen in Höhe des Diskontierungszinssatzes für die Pensionsrückstellungen und den tatsächlich erzielten Erträgen aus Planvermögen. Die kumulierten, im auf die Aktionäre der Bilfinger SE entfallenden Eigenkapital verrechneten Verluste aus Neubewertungen betragen 161,4 (Vorjahr: 166,3) Mio. € vor latenten Steuern beziehungsweise 155,3 (Vorjahr: 160,4) Mio. € nach Berücksichtigung latenter Steuern. Veränderungen der Gewinnrücklagen aus aktienbasierten Vergütungen ergaben sich im Rahmen des Bilfinger Executive Share Plan 2.0 sowie im Vorjahr zusätzlich aus einem weiteren aktienbasierten Vergütungsplan (vergleiche Textziffer 34). Die anderen Gewinnrücklagen enthalten vornehmlich Beträge, welche im Geschäftsjahr oder in früheren Geschäftsjahren aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Hierin enthalten sind zudem Umgliederungen innerhalb der Gewinnrücklagen, die sich auf abgeschlossene, nicht den Vorstand betreffende aktienbasierte Vergütungsprogramme beziehen (vergleiche Textziffer 34) und aus beherrschungswahrenden Anteilsveränderungen (vergleiche Textziffer 4.4) sowie im Vorjahr zusätzlich Effekte aus der Einziehung eigener Anteile (vergleiche Textziffer 23). 23.2Übrige Rücklagen Die Rücklage aus der Marktbewertung von Fremdkapitalinstrumenten enthält die unrealisierten Gewinne und Verluste aus gehaltenen Schuldinstrumenten, welche gemäß IFRS 9.4.1.2A erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVtOCI-DI) werden, unter Berücksichtigung latenter Steuern. Die Rücklage aus der Marktbewertung von Eigenkapitalinstrumenten enthält die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, welche gemäß dem Wahlrecht in IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVtOCI-EI) designiert wurden, unter Berücksichtigung latenter Steuern. Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften enthält die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Absicherungen hochwahrscheinlicher zukünftiger Zahlungsströme unter Berücksichtigung latenter Steuern. Derzeit hat Bilfinger keine Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges im Sinne von IFRS 9 designiert. Die Rücklage für Fremdwährungsumrechnung betrifft alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften sowie der Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe entstehen. 24Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Im Bilfinger Konzern bestehen unterschiedliche Altersversorgungssysteme, deren Heterogenität historisch in der Entwicklung des Konzerns durch zahlreiche Unternehmenserwerbe begründet ist. Es handelt sich dabei sowohl um beitragsorientierte (Defined Contribution) als auch um leistungsorientierte (Defined Benefit) Versorgungspläne. Bei beitragsorientierten Plänen werden von der Gesellschaft auf vertraglicher oder freiwilliger Basis feste Beiträge an einen externen Versorgungsträger entrichtet. Darüber hinaus bestehen für die Gesellschaft weder rechtliche noch faktische Zahlungsverpflichtungen, falls die Mittel später nicht ausreichen, um die Versorgungsleistungen in vollem Umfang zu erbringen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit als Aufwand für Altersversorgung erfasst. Verpflichtungen aus leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plans) werden wie Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen bilanziert, sofern keine ausreichenden Informationen für die Bilanzierung als leistungsorientierte Pläne zur Verfügung stehen. So werden die Leistungen einer Pensionskasse in Deutschland auf Grundlage des Bedarfsdeckungsverfahrens finanziert. Durch das Bedarfsdeckungsverfahren ist es nicht möglich, das Vermögen der Pensionskasse auf die einem Arbeitgeber zugeordneten Verpflichtungen aufzuteilen. Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge bestimmt sich in Abhängigkeit von der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge und der Kapitalerträge. Der Beitragssatz wird von der Pensionskasse festgelegt. Es gibt keine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber der Pensionskasse, die über die Entrichtung der festgelegten Beiträge hinausgeht, auch nicht im Falle des Ausscheidens oder unerfüllter Verpflichtungen anderer Unternehmen. Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge im Geschäftsjahr 2025 betragen 2,3 Mio. €. Dies stellt einen unwesentlichen Anteil an den Gesamtarbeitgeberbeiträgen der Pensionskasse dar. Pensionspläne, die nicht die Definition als beitragsorientierte Pläne erfüllen, gelten als leistungsorientierte Pläne. Diese werden mit ihrem Anwartschaftsbarwert (DBO) zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit Vermögen reserviert ist, das ausschließlich zur Erfüllung dieser Verpflichtungen verwendet werden darf, wird dieses als Planvermögen zum Fair Value in Abzug gebracht und der saldierte Betrag wird in der Bilanz ausgewiesen. Ein die Verpflichtungen übersteigender Betrag wird als sonstiger Vermögenswert ausgewiesen. Die Verpflichtungen aus Leistungszusagen werden für jeden Plan separat ermittelt, indem die künftigen, bereits erdienten Pensionszahlungen geschätzt werden. Diese werden auf den Barwert zum Stichtag abgezinst. Dabei kommt der Zinssatz zur Anwendung, der der Rendite erstrangiger Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating entspricht, die auf die gleiche Währung lauten wie die Pensionsverpflichtungen und eine ähnliche Fristigkeit wie diese haben. Zum Stichtag wird die Höhe der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung von Annahmen zur zukünftigen Entwicklung anhand der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode versicherungsmathematisch ermittelt. Die den Berechnungen zugrunde liegenden Annahmen beruhen auf publizierten länderspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Sie betreffen neben Schätzungen zur künftigen Einkommens- und Rentenentwicklung auch biometrische Annahmen. Letzteren liegen die jeweils lokal anerkannten Richttafeln zugrunde. In Deutschland werden die Heubeck-Richttafeln 2018 G angewendet.
| VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN (GEWICHTET) | Eurozone | Übrige Länder | Eurozone | Übrige Länder | ||||
| 2024 | 2023 | |||||||
| Rechnungszinsfuß | 3,40% | 3,10% | 3,20% | 3,10% | ||||
| Erwartete Einkommensentwicklung | 3,00% | 2,50% | 3,00% | 2,20% | ||||
| Erwartete Rentenentwicklung | 2,00% | 2,00% | 2,00% | 1,40% | ||||
Gewinne und Verluste aus der Veränderung versicherungsmathematischer Annahmen und aus erfahrungsbedingten Anpassungen werden in der Periode ihres Entstehens erfolgsneutral im Eigenkapital – sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis – verrechnet. Die Neubewertungsgewinne aus der Veränderung finanzieller Annahmen im Berichtsjahr entstehen im Wesentlichen aus dem Anstieg des Rechnungszinssatzes. Nachträglicher Dienstzeitaufwand aufgrund der Kürzung, Einführung oder Änderung von Plänen wird zum Zeitpunkt des Entstehens ergebniswirksam erfasst. Entsprechendes gilt für Gewinne oder Verluste aus der Abgeltung von Plänen.
| ZUSAMMENSETZUNG NACH REGIONEN | Eurozone | Übrige Länder | Gesamt | Eurozone | Übrige Länder | Gesamt | ||||||
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) fondsfinanzierter Pensionsverpflichtungen | 146,1 | 42,4 | 188,5 | 144,3 | 43,1 | 187,4 | ||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) rückstellungsfinanzierter Pensionsverpflichtungen | 182,6 | 37,6 | 220,2 | 178,1 | 27,5 | 205,6 | ||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) Pensionsverpflichtungen insgesamt | 328,7 | 80,0 | 408,7 | 322,4 | 70,6 | 393,0 | ||||||
| in Prozent | 80% | 20% | 100% | 82% | 18% | 100% | ||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) fondsfinanzierter Pensionsverpflichtungen | 146,1 | 42,4 | 188,5 | 144,3 | 43,1 | 187,4 | ||||||
| Fair Value des Planvermögens | 105,6 | 37,7 | 143,3 | 95,2 | 37,9 | 133,1 | ||||||
| Finanzierungsstand | -40,5 | -4,7 | -45,2 | -49,1 | -5,2 | -54,3 | ||||||
| davon Pensionsrückstellung | 41,2 | 4,7 | 45,9 | 49,8 | 5,2 | 55,1 | ||||||
| davon Nettovermögenswert | 0,7 | 0,0 | 0,7 | 0,7 | 0,0 | 0,7 | ||||||
| Rückstellung für fondsfinanzierte Pensionsverpflichtungen | 41,2 | 4,7 | 45,9 | 49,8 | 5,2 | 55,1 | ||||||
| Rückstellung für rückstellungsfinanzierte Pensionsverpflichtungen | 182,6 | 37,6 | 220,2 | 178,1 | 27,5 | 205,6 | ||||||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gesamt | 223,8 | 42,3 | 266,2 | 227,9 | 32,7 | 260,7 | ||||||
Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entfällt in der Eurozone mit 283,3 (Vorjahr: 283,3) Mio. € vor allem auf Deutschland; weitere 32,0 (Vorjahr: 33,6) Mio. € entfallen auf Verpflichtungen in Österreich. Im Nicht-Euroraum betreffen die Pensionspläne insbesondere Skandinavien, Mittlerer Osten und die Schweiz. Die Pensionspläne der Konzerngesellschaften in Deutschland sind in der Regel so gestaltet, dass Mitarbeitenden Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung in Form gleichbleibender lebenslanger Rentenzahlungen zugesagt werden, deren Höhe regelmäßig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und teilweise auch dem jeweiligen Lohn- beziehungsweise Gehaltsniveau des Mitarbeitenden abhängt. Neben unmittelbaren Pensionszusagen an meist leitende Angestellte bestehen im Bilfinger Konzern Zusagen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen häufig indirekt über Unterstützungs- und Pensionskassen beziehungsweise -fonds sowie in Form von Direktversicherungen. Eine Anpassung laufender Renten an die Preisentwicklung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelung spätestens nach drei Jahren. Für Mitarbeitende der Bilfinger SE und einiger inländischer Tochtergesellschaften bestehen Pläne zur beruflichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die den Mitarbeitenden Anspruch auf jährliche Beitragsgutschriften auf ein intern geführtes Altersvorsorgekonto gewähren. Die Höhe der Beitragsgutschriften ist nach Beitragsgruppen gestaffelt beziehungsweise bei Führungskräften vertraglich vereinbart. Daneben besteht für Mitarbeitende die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung eigene Beiträge zur Verbesserung ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Die Verzinsung der jeweiligen Vorsorgekontenstände erfolgt in Anlehnung an die erzielte Rendite aus einem Contractual Trust Arrangement (CTA), das zur Sicherung der Ansprüche der Mitarbeitenden aus diesen und weiteren Leistungszusagen abgeschlossen wurde. Dabei wird eine Mindestverzinsung in Höhe von 2 Prozent p. a. durch das Unternehmen garantiert. Hierfür werden intern zwei Vorsorgekonten parallel geführt: ein Vorsorgekonto wird mit 2 Prozent p. a. über die Gesamtlaufzeit verzinst und ein weiteres Vorsorgekonto wird mit der durch Bilfinger jährlich neu festgelegten Verzinsung verzinst. Im Leistungsfall gelangt der höhere Kontostand zur Auszahlung. Pensionszahlungen können gegebenenfalls nach Wahl des Mitarbeitenden als Einmalbetrag, in Raten oder in Form einer Rente nach Ausscheiden des Mitarbeitenden aus der Gesellschaft erfolgen, frühestens jedoch ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres. Aufgrund der Beitragsorientierung der Leistungen werden Risiken aus Abweichungen von biometrischen Annahmen gegenüber der späteren tatsächlichen Entwicklung weitgehend ausgeschlossen. Das Vermögen im CTA, das auf dem Modell der doppelseitigen Treuhand beruht, ist insolvenzsicher angelegt. Dazu hatte die Bilfinger SE bereits in der Vergangenheit entsprechende Vermögenswerte auf einen unabhängigen Treuhänder zur Verwaltung übertragen. Hinsichtlich der Anlagepolitik ist der Treuhänder an die Entscheidung eines vom Treugeber bestellten Beirats gebunden. Zur Risikobegrenzung verfolgt die Anlagestrategie einen Total-Return-Ansatz mit Vorgabe eines Risikobudgets und einer maximalen Aktienquote. Zur Risikostreuung beauftragt der Treuhänder mehrere externe Vermögensverwalter mit der Vermögensanlage. Verpflichtungen zu weiteren Einzahlungen in das Planvermögen bestehen nicht. Im Berichtsjahr erfolgte eine zusätzliche Dotierung des CTA-Vermögens in Höhe von 10,2 Mio. €. Für die oberen Führungskräfte in Deutschland besteht ein gehaltsabhängiges Matching-Modell in Form einer Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung. Die Pensionsleistungen entsprechen in vollem Umfang dem Wert der Rückdeckungsversicherung, das heißt, es besteht eine Kongruenz zwischen zugesagter und versicherter Leistung. Aufgrund dieser Kongruenz wird die Verpflichtung mit dem Wert der Rückdeckungsversicherung bewertet. Pensionszahlungen können nach Wahl des Mitarbeitenden als Einmalbetrag oder in Form einer Rente nach Ausscheiden des Mitarbeitenden aus der Gesellschaft und Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Bei den Pensionsplänen in Österreich handelt es sich insbesondere um Ansprüche auf sogenannte Abfertigungen entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften, welche vor 2003 entstanden sind und als Einmalzahlung nach arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Pensionierung zur Auszahlung kommen. Seit dem Jahr 2003 sind zur Finanzierung der Ansprüche entgeltabhängige Beiträge durch den Arbeitgeber an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu entrichten. Diese Pläne werden als beitragsorientiert (Defined Contribution) qualifiziert und entsprechend wird der Aufwand hieraus bei Entstehung der Zahlungsverpflichtung erfasst.
| PENSIONSPLÄNE | Fonds- finanziert | Rück- stellungs- finanziert | Gesamt | Fonds- finanziert | Rück- stellungs- finanziert | Gesamt | ||||||
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) am 1.1. | 187,4 | 205,6 | 393,0 | 191,6 | 193,6 | 385,2 | ||||||
| Zinsaufwand | 5,6 | 7,4 | 13,0 | 6,1 | 7,0 | 13,1 | ||||||
| Dienstzeitaufwand | 1,4 | 3,4 | 4,8 | 1,3 | 2,8 | 4,2 | ||||||
| laufender Dienstzeitaufwand | 1,6 | 3,4 | 5,0 | 1,6 | 2,8 | 4,4 | ||||||
| nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -0,2 | -0,0 | -0,3 | -0,3 | 0,0 | -0,3 | ||||||
| Gewinne / Verluste aus Planabgeltungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||
| Planabgeltungszahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||
| Rentenzahlungen | -17,9 | -13,6 | -31,4 | -19,3 | -11,5 | -30,8 | ||||||
| Mitarbeiterbeiträge | 4,3 | 0,0 | 4,3 | 3,9 | 0,1 | 4,0 | ||||||
| Währungsänderungen | -1,0 | -0,1 | -1,1 | 2,3 | -1,7 | 0,6 | ||||||
| Veränderungen im Konsolidierungskreis | 8,6 | 20,0 | 28,6 | 1,5 | -0,3 | 1,2 | ||||||
| Transfers in / aus Unternehmen | -0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||
| Neubewertungsgewinne (-) / -verluste (+) | 0,1 | -2,4 | -2,3 | -0,0 | 15,6 | 15,5 | ||||||
| aus der Veränderung demographischer Annahmen | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | ||||||
| aus der Veränderung finanzieller Annahmen | 1,6 | -2,5 | -0,9 | 7,5 | 9,4 | 16,9 | ||||||
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -1,5 | 0,0 | -1,5 | -7,5 | 6,0 | -1,5 | ||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) am 31.12. | 188,5 | 220,2 | 408,7 | 187,4 | 205,6 | 393,0 | ||||||
| Fair Value des Planvermögens am 1.1. | 133,1 | 133,1 | 147,2 | 147,2 | ||||||||
| Zinsertrag aus Planvermögen | 4,0 | 4,0 | 4,2 | 4,2 | ||||||||
| Rentenzahlungen | -19,4 | -19,4 | -18,0 | -18,0 | ||||||||
| Planabgeltungszahlungen | -0,5 | -0,5 | -0,6 | -0,6 | ||||||||
| Fondsdotierungen (Firmenbeiträge) | 12,3 | 12,3 | 2,0 | 2,0 | ||||||||
| Fondsdotierungen (Mitarbeiterbeiträge) | 4,3 | 4,3 | 4,0 | 4,0 | ||||||||
| Währungsänderungen | -0,9 | -0,9 | 1,0 | 1,0 | ||||||||
| Veränderungen im Konsolidierungskreis | 8,0 | 8,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||
| Transfers in / aus Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||
| Neubewertungen | 2,5 | 2,5 | -6,8 | -6,8 | ||||||||
| Fair Value des Planvermögens am 31.12. | 143,3 | 143,3 | 133,1 | 133,1 | ||||||||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) am 31.12. | 188,5 | 220,2 | 408,7 | 187,4 | 205,6 | 393,0 | ||||||
| Fair Value des Planvermögens am 31.12. | 143,3 | 143,3 | 133,1 | 133,1 | ||||||||
| Finanzierungsstand am 31.12. | -45,2 | -220,2 | -265,4 | -54,4 | -205,6 | -259,9 | ||||||
| Nettopensionsrückstellung am 31.12. | 45,9 | 220,3 | 266,2 | 55,1 | 205,6 | 260,7 | ||||||
| Nettovermögenswert am 31.12. | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | ||||||||
| In der GuV erfasstes Ergebnis | ||||||||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | -1,6 | -3,4 | -5,0 | -1,6 | -2,8 | -4,4 | ||||||
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0,2 | 0,0 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,3 | ||||||
| Gewinne / Verluste aus Planabgeltungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||
| Nettozinsaufwand (-) / -ertrag (+) | -1,6 | -7,4 | -8,9 | -1,9 | -7,0 | -8,9 | ||||||
| Nettopensionsaufwendungen | -2,9 | -10,8 | -13,7 | -3,2 | -9,8 | -13,0 | ||||||
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden der Dienstzeitaufwand und gegebenenfalls Gewinne beziehungsweise Verluste aus Planabgeltungen den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und somit im EBIT erfasst. Der Nettozinsaufwand aus der Verzinsung der Nettopensionsverpflichtung ist im Zinsergebnis ausgewiesen. Die beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betragen 48,8 (Vorjahr: 40,1) Mio. €. Die gewogene durchschnittliche Laufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen beträgt 11,1 (Vorjahr: 11,5) Jahre.
| ZUSAMMENSETZUNG DES PLANVERMÖGENS | ||||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Vermögenswerte insgesamt | 143,3 | 133,1 | ||
| Vermögenswerte mit Marktpreisnotierung | 126,9 | 118,0 | ||
| Zahlungsmittel / -äquivalente | 22,5 | 3,9 | ||
| Eigenkapitalinstrumente (Aktien Europa, Nordamerika, Australien) | 1,3 | 1,2 | ||
| Schuldinstrumente | 26,1 | 27,0 | ||
| davon Staatsanleihen | 16,4 | 16,8 | ||
| davon Unternehmensanleihen Investment Grade | 3,9 | 4,3 | ||
| davon Covered Bonds (z.B. Pfandbriefe) | 5,8 | 5,9 | ||
| Fonds | 77,2 | 86,0 | ||
| davon Mischfonds | 58,4 | 65,5 | ||
| davon Aktienfonds | 9,9 | 9,5 | ||
| davon Rentenfonds | 2,4 | 2,5 | ||
| davon Immobilienfonds | 5,8 | 6,0 | ||
| davon Geldmarktfonds | 0,6 | 0,9 | ||
| davon sonstige Fonds | 0,1 | 1,5 | ||
| Vermögenswerte ohne Marktpreisnotierung | 16,4 | 15,0 | ||
| Immobilien | 0,0 | 0,0 | ||
| Qualifizierte Rückdeckungsversicherungen | 13,6 | 14,1 | ||
| Sonstige Vermögenswerte | 2,7 | 0,9 | ||
Für das Folgejahr sind Beitragszahlungen in Pensionspläne in Höhe von 8,9 Mio. € geplant. Die zum Stichtag bestehenden Pensionsverpflichtungen werden in den kommenden zehn Geschäftsjahren voraussichtlich zu folgenden undiskontierten Leistungszahlungen führen:
| ERWARTETE PENSIONSZAHLUNGEN | ||||||||||||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030-2034 | |||||||
| 29 | 26 | 26 | 28 | 29 | 133 | |||||||
An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 79,5 (Vorjahr: 74,9) Mio. € geleistet. Durch die Pensionspläne ist der Konzern verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein Rückgang des Rechnungszinssatzes zur Diskontierung der Pensionsrückstellungen (Zinssatz von erstrangigen Unternehmensanleihen) würde einen Anstieg der Pensionsverpflichtungen zur Folge haben. Eine entsprechende Auswirkung hätten auch höher als erwartete Einkommens- und Rentensteigerungen. Ebenso würden höhere Lebenserwartungen als angenommen zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen führen, vor allem, wenn fixe Leistungen gewährt werden, die unabhängig von den in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen sind. Sofern Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorhanden ist, wird dessen Verzinsung in Höhe des Rechnungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen unterstellt. Bleibt die tatsächliche Verzinsung dahinter zurück, führt dies zu einem Anstieg der Nettopensionsverpflichtungen. Für Pensionspläne, die auf Fremdwährung lauten, bestehen außerdem entsprechende Währungsumrechnungsrisiken. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse gibt die Veränderung der Pensionsverpflichtungen (DBO) in Mio. € aufgrund der Veränderung einer den Berechnungen zugrunde liegenden Annahme an, während jeweils alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Dabei werden die Berechnungsmethoden im Übrigen nicht verändert.
| SENSITIVITÄTSANALYSE ZU VERSICHERUNGSMATHEMATISCHEN ANNAHMEN | Verpflichtungswert (DBO) 31.12. | |||
| 0,5 Prozentpunkte Erhöhung | 0,5 Prozentpunkte Verminderung | |||
| Rechnungszinsfuß | -20,6 | 22,8 | ||
| Erwartete Einkommensentwicklung | 3,2 | -2,9 | ||
| Erwartete Rentenentwicklung | 20,7 | -18,7 | ||
| 1 Jahr Erhöhung | 1 Jahr Verminderung | |||
| Lebenserwartung | 18,4 | -18,9 | ||
25Sonstige Rückstellungen
| Risiken aus Auftrags- abwicklung und Prozessen | Gewähr- leistungs risiken | Personal- bezogene Verpflich- tungen | Restruktu- rierungen | Sonstige ungewisse Verbind- lichkeiten | Gesamt | |||||||
| Stand 1.1.2024 | 42,4 | 40,7 | 30,8 | 39,3 | 67,2 | 220,4 | ||||||
| Verbrauch | -26,1 | -3,4 | -9,1 | -24,3 | -29,8 | -92,6 | ||||||
| Auflösung | -10,2 | -5,6 | -2,0 | -2,0 | -18,7 | -38,6 | ||||||
| Zuführung | 39,5 | 8,6 | 9,5 | 15,1 | 29,3 | 102,0 | ||||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 3,0 | 0,9 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 6,8 | ||||||
| Sonstige Veränderungen inkl. Währungsanpassung | 0,6 | -0,2 | -6,0 | 0,0 | 0,1 | -5,5 | ||||||
| Stand 31.12.2024 | 49,2 | 41,0 | 26,2 | 28,1 | 48,1 | 192,5 | ||||||
| , | ||||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FRISTIGKEITEN DER SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN | Langfristig | Kurzfristig | Gesamt | |||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||
| Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen | 3,3 | 0,1 | 45,8 | 42,3 | 49,2 | 42,4 | ||||||
| Gewährleistungsrisiken | 1,2 | 1,5 | 39,8 | 39,2 | 41,0 | 40,7 | ||||||
| Personalbezogene Verpflichtungen | 19,2 | 16,2 | 6,9 | 14,7 | 26,2 | 30,8 | ||||||
| Restrukturierungen | 0,0 | 0,0 | 28,1 | 39,3 | 28,1 | 39,3 | ||||||
| Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten | 1,0 | 0,9 | 47,1 | 66,3 | 48,1 | 67,2 | ||||||
| Gesamt | 24,8 | 18,7 | 167,8 | 201,8 | 192,5 | 220,4 | ||||||
Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken aus laufenden Projekten, Rückstellungen für Nacharbeiten und Rückstellungen für Prozessrisiken. Gewährleistungsrisiken umfassen vor allem einzelfallbezogene Gewährleistungsrückstellungen aus der Projektbewertung. Personalbezogene Verpflichtungen umfassen insbesondere Rückstellungen für Jubiläum und Altersteilzeit sowie Rückstellungen für Personalabfindungen, die nicht Restrukturierungsmaßnahmen betreffen. Der Betrag der Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen wird jährlich durch Gutachten ermittelt. Die Rückstellungen für Restrukturierungen beinhalten vorrangig Aufwendungen für Personalabbau. Diese betreffen zum Bilanzstichtag und zum Stichtag der Vorperiode zum einen das im Geschäftsjahr 2022 beschlossene Programm zur Effizienzsteigerung. Aufgrund von Verbräuchen, Auflösungen und Zuführungen im Berichtsjahr beträgt der Buchwert zum 31. Dezember 2024 12,7 (zum 31. Dezember 2023: 36,6) Mio. €. Die Erträge aus den Auflösungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (vergleiche Textziffer 8). Zum anderen wurde im vierten Quartal des Berichtsjahres ein Programm zur Restrukturierung der neu erworbenen europäischen Stork-Gesellschaften (berichtspflichtiges Segment Engineering & Maintenance Europe) beschlossen, für welches Rückstellungen in Höhe von 13,4 Mio. € gebildet wurden. Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten enthalten unter anderem Risikovorsorgen im Zusammenhang mit nicht fortzuführenden Aktivitäten, Drohverlustrückstellungen, Jahresabschlusskosten, Schadenersatzleistungen, Beraterkosten sowie übrige sonstige Rückstellungen. 26Finanzschulden
| Langfristig | Kurzfristig | Gesamt | ||||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||
| Anleihen (FL-AC) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 255,8 | 0,0 | 255,8 | ||||||
| Schuldscheindarlehen (FL-AC) | 174,6 | 174,4 | 1,4 | 7,0 | 176,0 | 181,4 | ||||||
| Sonstige Finanzschulden (FL-AC) | 0,6 | 1,0 | 0,4 | 0,3 | 1,0 | 1,3 | ||||||
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 142,0 | 119,5 | 57,5 | 50,7 | 199,6 | 170,2 | ||||||
| Finanzschulden | 317,3 | 294,9 | 59,3 | 313,9 | 376,6 | 608,8 | ||||||
Zur Refinanzierung der im Juni 2024 fälligen Anleihe hat Bilfinger im Juni 2023 Schuldscheindarlehen im Gesamtvolumen von 175 Mio. € begeben. Es handelt sich um vier Tranchen mit Laufzeiten von drei und fünf Jahren mit fixer und variabler Verzinsung. Bilfinger hat die Anleihe vorzeitig am 14. März 2024 zurückgezahlt. Die Finanzschulden haben sich wie folgt entwickelt:
| 1.1.2024 | Zahlungswirksame Veränderungen | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | 31.12.2024 | |||||||||||
| Änderung Konsolidierungs- kreis | Zugang / Abgang Leasingverbind- lichkeiten | Währungs- anpassung | Änderung beizulegender Zeitwert und Sonstige | |||||||||||
| Anleihen | 255,8 | -255,8 | – | – | – | – | – | |||||||
| Schuldscheindarlehen | 181,4 | -5,4 | – | – | – | – | 176,0 | |||||||
| Sonstige Finanzschulden | 1,3 | -0,3 | – | – | – | – | 1,0 | |||||||
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 170,2 | -72,5 | 43,0 | 57,9 | 0,9 | – | 199,6 | |||||||
| Finanzschulden | 608,7 | -334,0 | 43,0 | 57,9 | 0,9 | – | 376,6 | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.1.2023 | Zahlungswirksame Veränderungen | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | 31.12.2023 | |||||||||||
| Änderung Konsolidierungs- kreis | Zugang / Abgang Leasingverbind- lichkeiten | Währungs- anpassung | Änderung beizulegender Zeitwert und Sonstige | |||||||||||
| Anleihen | 255,3 | – | – | – | – | 0,5 | 255,8 | |||||||
| Schuldscheindarlehen | 5,5 | 175,9 | – | – | – | – | 181,4 | |||||||
| Sonstige Finanzschulden | 1,6 | -0,3 | – | – | – | – | 1,3 | |||||||
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 181,1 | -60,0 | -1,8 | 52,2 | -1,3 | – | 170,2 | |||||||
| Finanzschulden | 443,5 | 115,6 | -1,8 | 52,2 | -1,3 | 0,5 | 608,7 | |||||||
27Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
| 2024 | 2023 | |||
| Verbindlichkeiten aus Derivaten, langfristig, nicht in Sicherungsbeziehungen (FL-FVtPL) | 1,4 | 0,1 | ||
| Sonstige langfristige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten (FL-AC) | 0,0 | 0,1 | ||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1,4 | 0,1 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (FL-AC) | 494,1 | 444,6 | ||
| Erhaltene Anzahlungen und Gegenposten für gestellte Abschlagsrechnungen (Kundenvertragsverbindlichkeiten) (IFRS 15) | 334,4 | 239,0 | ||
| Verbindlichkeiten gegen Arbeitsgemeinschaften (FL-AC) | 15,9 | 14,4 | ||
| Verbindlichkeiten gegen Beteiligungsgesellschaften (FL-AC) | 2,7 | 4,4 | ||
| 847,1 | 702,4 | |||
| Verbindlichkeiten aus Derivaten, kurzfristig, nicht in Sicherungsbeziehungen (FL-FVtPL) | 3,3 | 1,4 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten (FL-AC) | 150,1 | 131,5 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.000,5 | 835,3 | ||
Die erhaltenen Anzahlungen und Gegenposten für gestellte Abschlagsrechnungen (Kundenvertragsverbindlichkeiten) sind gemäß IFRS 9 keine Finanzinstrumente. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen, nicht-derivativen Verbindlichkeiten (FL-AC) umfassen vor allem Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden. 28Übrige Verbindlichkeiten
| 2024 | 2023 | |||
| Verbindlichkeiten für Umsatz- und sonstige Steuern | 85,7 | 69,2 | ||
| Personalverpflichtungen | 118,1 | 95,1 | ||
| Sozialabgaben | 38,4 | 34,8 | ||
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 15,6 | 10,0 | ||
| Gesamt | 257,8 | 209,1 | ||
29Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 29.1Buchwerte und beizulegende Zeitwerte Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, gegliedert nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 und unter Angabe der Stufe gemäß IFRS 13-Bewertungshierarchie:
| Stufe gemäß IFRS 13- Hierarchie | IFRS 9- Kategorie | Buch- wert | Beizu- legender Zeitwert | Buch- wert | Beizu- legender Zeitwert | |||||||
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Aktiva | ||||||||||||
| Beteiligungen | 3 | FA-FVtOCI-EI | 0,1 | 0,1 | 0,2 | 0,2 | ||||||
| Ausleihungen | 2 | FA-AC | 8,5 | 8,5 | 3,3 | 3,3 | ||||||
| Sonstige finanzielle, nicht-derivative Vermögenswerte | 2 | FA-AC | 70,2 | 70,2 | 39,6 | 39,6 | ||||||
| Wertpapiere (FA-FVtOCI-DI) | 1 | FA-FVtOCI-DI | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | ||||||
| Forderungen | 2 | FA-AC | 895,3 | 895,3 | 753,3 | 753,3 | ||||||
| Forderungen aus noch nicht fakturierten Leistungen | (IFRS 15) | 426,8 | 383,4 | |||||||||
| Wertpapiere (FA-FVtPL) | 3 | FA-FVtPL | 0,1 | 0,1 | 0,6 | 0,6 | ||||||
| Sonstige Geldanlagen | 1 | FA-FVtPL | 0,0 | 0,0 | 15,5 | 15,5 | ||||||
| Sonstige Geldanlagen | 1 | FA-AC | 0,0 | 0,0 | 175,0 | 175,0 | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | FA-AC | 465,0 | 465,0 | 538,4 | 538,4 | ||||||
| Derivate | ||||||||||||
| nicht in Sicherungsbeziehungen | 2 | FA-FVtPL | 1,2 | 1,2 | 5,7 | 5,7 | ||||||
| Passiva | ||||||||||||
| Finanzschulden, Anleihen | 1 | FL-AC | 0,0 | 0,0 | 255,8 | 249,5 | ||||||
| Finanzschulden, Schuldscheindarlehen | 2 | FL-AC | 176,0 | 177,9 | 181,4 | 183,2 | ||||||
| Finanzschulden, sonstige | 2 | FL-AC | 1,0 | 1,0 | 1,3 | 1,3 | ||||||
| Leasingverbindlichkeiten | (IFRS 16) | 199,6 | 170,2 | |||||||||
| Verbindlichkeiten | 2 | FL-AC | 512,7 | 512,7 | 463,3 | 463,3 | ||||||
| Erhaltene Anzahlungen und Gegenposten für gestellte Abschlagsrechnungen (Kundenvertragsverbindlichkeiten) | (IFRS 15) | 334,4 | 239,0 | |||||||||
| Sonstige nicht-derivative Verbindlichkeiten | 2 | FL-AC | 150,1 | 150,1 | 131,6 | 131,6 | ||||||
| Derivate | ||||||||||||
| nicht in Sicherungsbeziehungen | 2 | FL-FVtPL | 4,6 | 4,6 | 1,5 | 1,5 | ||||||
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien | ||||||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | FA-FVtPL | 1,3 | 1,3 | 21,8 | 21,8 | |||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | FL-FVtPL | 4,6 | 4,6 | 1,5 | 1,5 | |||||||
| Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | FA-AC | 1.439,0 | 1.439,0 | 1.509,6 | 1.509,6 | |||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | FL-AC | 839,8 | 841,7 | 1.033,4 | 1.028,9 | |||||||
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – ohne Umgliederung in das Periodenergebnis | FA-FVtOCI-EI | 0,1 | 0,1 | 0,2 | 0,2 | |||||||
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – mit Umgliederung in das Periodenergebnis | FA-FVtOCI-DI | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | |||||||
Die sonstigen nicht-derivativen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 109,0 (Vorjahr: 97,0) Mio. € Posten, welche nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen. Die Forderungen aus noch nicht fakturierten Leistungen sowie die erhaltenen Anzahlungen und Gegenposten für gestellte Abschlagsrechnungen (Kundenvertragsverbindlichkeiten) sind gemäß IFRS 9 keine Finanzinstrumente.
| Stufe | Zum beizulegenden Zeitwert bilanziert | Beizulegender Zeitwert nur nachrichtlich im Anhang | Zum beizulegenden Zeitwert bilanziert | Beizulegender Zeitwert nur nachrichtlich im Anhang | ||||||||
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Aggregierter Ausweis nach Stufen der IFRS 13-Hierarchie | ||||||||||||
| Vermögenswerte | 1 | 0,2 | 465,0 | 15,7 | 713,4 | |||||||
| 2 | 1,2 | 974,0 | 5,7 | 796,2 | ||||||||
| 3 | 0,2 | 0,0 | 0,8 | 0,0 | ||||||||
| Verbindlichkeiten | 1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 249,5 | |||||||
| 2 | 4,6 | 841,7 | 1,5 | 779,4 | ||||||||
| 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie den kurzfristigen sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerten und sonstigen nicht-derivativen Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte wegen der kurzen Restlaufzeit näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Die sonstigen Geldanlagen beinhalteten im Vorjahr Festgelder in Höhe von 175,0 Mio. € und kurzfristige Rentenfonds in Höhe von 15,5 Mio. €. Die Zahlungsmittel (Berichtsjahr: 220,6 Mio. €; Vorjahr: 333,4 Mio. €) und Zahlungsmitteläquivalente (Berichtsjahr: 244,5 Mio. €; Vorjahr: 205,0 Mio. €) umfassen Guthaben bei Kreditinstituten in Form von Kontokorrent-, Festgeld- und Kündigungsgeldguthaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie Bargeld. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Bewertungskategorien „finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden“ (FA-AC) und „finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden“ (FL-AC) angehören, entsprechen den unter Verwendung aktueller marktbasierter Zinsparameter ermittelten Barwerten. Bei den Derivaten werden die beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage beobachtbarer Marktdaten (Wechselkurse, Zinssätze) ermittelt (Forwards und Swaps: Barwertverfahren; Optionen: Optionspreismodelle). Die beizulegenden Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere und der Finanzschulden aus der im Geschäftsjahr 2019 begebenen und im Berichtsjahr zurückgezahlten Anleihe (FL-AC) ergeben sich aus den jeweiligen Börsenkursen. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, da aufgrund des insgesamt geringen Buchwerts davon ausgegangen wird, dass diese nur unwesentlich von den beizulegenden Zeitwerten abweichen. Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte nach eingehenden Bewertungsfaktoren: Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für welche Anhangangaben zum beizulegenden Zeitwert erforderlich sind, werden basierend auf der Qualität und Objektivität der eingehenden Bewertungsparameter einer Stufe in der folgenden IFRS 13-Bewertungshierarchie zugeordnet: Stufe 1: Aktuelle (nicht angepasste) Preise auf aktiven Märkten für identische Bewertungs- gegenstände Stufe 2: Marktdaten außer den Eingangsgrößen der Stufe 1, wie Preise auf aktiven Märkten für ähnliche Bewertungsobjekte, Preise für identische Bewertungsobjekte auf inaktiven Märkten, marktbasierte Bewertungsparameter (Zinssätze, implizite Volatilitäten, Credit Spreads) und abgeleitete Preise beziehungsweise Bewertungsparameter. Die Eingangsgrößen der Stufe 2 müssen unter Umständen angepasst werden, um die Merkmale des Bewertungsobjektes widerzuspiegeln (Zustand, Ort, Marktaktivität etc.). Stufe 3: Nicht beobachtbare Eingangsgrößen, das heißt keine Marktdaten, sondern Schätzungen und unternehmensinterne Informationen. Diese Informationen sind anzupassen, sodass diese die Erwartungen der (fiktiven) Marktteilnehmer möglichst gut widerspiegeln. Die Beurteilung, ob es bei den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu einer Umgruppierung zwischen den verschiedenen Stufen der IFRS 13-Bewertungshierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils am Ende der Berichtsperiode. 29.2Nettoergebnisse Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten, gegliedert nach IFRS 9-Bewertungskategorien:
| 2024 | 2023 | |||||
| Bewertungskategorie | ||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | FA-FVtPL & FL-FVtPL | -12,3 | 3,2 | |||
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung in das Periodenergebnis | FA-FVtOCI-EI | 0,0 | 0,0 | |||
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung in das Periodenergebnis | FA-FVtOCI-DI | 0,0 | 0,0 | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | FA-AC | 13,8 | -8,5 | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FL-AC | -0,1 | -0,1 | |||
Die Nettoergebnisse der Bewertungskategorien umfassen die folgenden Erträge und Aufwendungen: -FA-FVtPL & FL-FVtPL: im Periodenergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und realisierte Abgangsergebnisse sowie Dividendenerträge -FA-FVtOCI-EI: im Periodenergebnis erfasste Dividendenerträge; die im sonstigen Ergebnis erfassten Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und betragen 0,0 (Vorjahr: 0,0) Mio. €. -FA-FVtOCI-DI: im Periodenergebnis erfasste realisierte Abgangsergebnisse (Umgliederungen aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis); die im sonstigen Ergebnis erfassten Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und betragen 0,0 (Vorjahr: 0,0) Mio. €. -FA-AC: im Periodenergebnis erfasste Wertminderungen und Wertaufholungen sowie Ergebnisse aus Währungsumrechnung -FL-AC: im Periodenergebnis erfasste Ergebnisse aus Währungsumrechnung Zinsen sind nicht Bestandteil des ausgewiesenen Nettoergebnisses (vergleiche Textziffer 12). 29.3Verrechnungsvereinbarungen Die von Bilfinger kontrahierten Derivate unterliegen zum Teil rechtlich durchsetzbaren Verrechnungsvereinbarungen (ISDA Agreement, Deutscher Rahmenvertrag für Devisentermingeschäfte), die jedoch keine Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz gemäß IAS 32.42 erlauben, das heißt, es besteht kein gegenwärtiger Rechtsanspruch auf Verrechnung bei gleichzeitiger Absicht des Ausgleichs auf Nettobasis, sondern ein Verrechnungsrecht im Falle des Zahlungsverzugs oder der Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei. Der Ausweis erfolgt deshalb in der Bilanz auf Bruttobasis. Der Buchwert der Derivate, die Verrechnungsvereinbarungen unterlagen, mit positivem Marktwert beträgt 1,3 (Vorjahr: 5,7) Mio. €, der Buchwert der korrespondierenden Derivate mit negativem Marktwert 4,7 (Vorjahr: 1,5) Mio. €. Der saldierungsfähige Betrag beläuft sich auf 0,6 (Vorjahr: 1,2) Mio. €. Somit ergeben sich rechnerische Nettovermögenswerte in Höhe von 0,7 (Vorjahr: 4,5) Mio. € beziehungsweise Nettoverbindlichkeiten in Höhe von 4,1 (Vorjahr: 0,3) Mio. €. Vertragliche Regelungen zur Saldierung sonstiger finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren nicht. 30Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte Finanzrisiken (Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktpreisrisiken) überwacht Bilfinger mit bewährten Kontroll- und Steuerungsinstrumenten, die eine zeitnahe und transparente Berichterstattung ermöglichen. Das Berichtswesen des Konzerns gewährleistet eine regelmäßige Erfassung, Analyse, Bewertung und Steuerung finanzieller Risiken. In diese Betrachtungen sind alle relevanten Beteiligungsgesellschaften und Joint Ventures einbezogen. Außerordentliche Risikokonzentrationen bestehen nicht. Die Behandlung von Grundsatzfragen des Risikomanagements, wie beispielsweise die Festlegung oder Überprüfung von Methodik, Limits oder Risikostrategien, erfolgt in einem Steuerungskomitee mit direkter Einbindung des Vorstands. Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen hat, die sich aus seinen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben. Aufgrund einer nicht erwarteten negativen geschäftlichen Entwicklung kann es zu erhöhtem Finanzierungsbedarf in den operativen Einheiten kommen. Zugleich kann eine negative geschäftliche Entwicklung zu einer geänderten Bonitätseinschätzung von Bilfinger insbesondere durch Ratingagenturen und Banken führen, die zu einer erschwerten und verteuerten Finanzierung beziehungsweise zur erschwerten und verteuerten Beschaffung von Avalen und Garantien führen kann. Darüber hinaus kann dies zu einer Verletzung des Financial Covenants führen. Die Verletzung des Financial Covenants kann direkt beziehungsweise über Cross-Default-Klauseln indirekt zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen und damit zusätzlich zum ungeplanten Abfluss von Liquidität führen. Bilfinger begegnet diesem Risiko, indem mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung die Liquiditätsentwicklung und -risiken im Konzern zentral überwacht werden und frühzeitig gegengesteuert wird. Im Rahmen der zentralen Finanzierung stellt die Bilfinger SE ihren Beteiligungsgesellschaften notwendige Liquidität zur Verfügung. Abgesehen von wirtschaftlich weniger relevanten Regionen wird der konzerninterne Liquiditätsausgleich in Europa und den USA durch ein grenzüberschreitendes Cash-Pooling unterstützt. Zur Finanzierung des Working Capital verfügt Bilfinger über eine bis Dezember 2029 fest zugesagte syndizierte Barkreditlinie in Höhe von 300 Mio. €. Diese beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads adjusted Net Debt / adjusted EBITDA. Der Wert per 31. Dezember 2024 liegt unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze. Sollte im Falle einer deutlichen Verschlechterung eine Anpassung mit Einverständnis der Kreditgeber nicht erfolgen, kann die Verletzung des Financial Covenants direkt beziehungsweise über Cross-Default-Klauseln indirekt zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen führen. Die für die Abwicklung des Projekt- und Servicegeschäfts zur Verfügung stehenden Avalkreditlinien im Volumen von etwa 1.000 Mio. € sind ausreichend dimensioniert, um die weitere Unternehmensentwicklung zu begleiten. Darüber hinaus verfügt Bilfinger zur Abwicklung unseres Geschäfts in Nordamerika über ein US Surety Program in Höhe von 750 Mio. US-$. Alle Kreditzusagen können im Falle eines Kontrollwechsels vorzeitig fällig gestellt werden. Folgende Übersicht zeigt die zukünftigen, vertraglichen, undiskontierten Auszahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2024 beziehungsweise 31. Dezember 2023 (Rückzahlungen, Tilgungen, Zinsen, Derivate mit negativem Marktwert). Bei derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis (Währungsderivate) werden Ein- und Auszahlungen ausgewiesen, bei derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis (Zins- und Commodityderivate) werden die Nettozahlungen angegeben.
| Buchwert | Summe | 2025 | 2026 | 2027 | 2028-2031 | >2031 | ||||||||
| 2024 | ||||||||||||||
| Finanzschulden, Anleihen | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
| Finanzschulden, Schuldscheindarlehen | 176,0 | -194,4 | -8,3 | -125,7 | -2,7 | -57,5 | – | |||||||
| Finanzschulden, sonstige | 1,0 | -1,0 | -0,6 | -0,4 | – | – | – | |||||||
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 199,6 | -224,0 | -64,9 | -47,7 | -37,1 | -51,2 | -23,1 | |||||||
| Verbindlichkeiten | 512,7 | -512,7 | -512,7 | – | – | – | – | |||||||
| Sonstige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten | 150,1 | -150,1 | -150,1 | – | – | – | – | |||||||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis | 4,6 | |||||||||||||
| Einzahlungen | 346,3 | 312,9 | 30,1 | 3,3 | – | – | ||||||||
| Auszahlungen | -352,1 | -316,3 | -32,6 | -3,2 | – | – | ||||||||
| -5,8 | -3,4 | -2,5 | 0,1 | – | – | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Buchwert | Summe | 2024 | 2025 | 2026 | 2027-2030 | >2030 | ||||||||
| 2023 | ||||||||||||||
| Finanzschulden, Anleihen | 255,8 | -258,4 | -258,4 | – | – | – | – | |||||||
| Finanzschulden, Schuldscheindarlehen | 181,4 | -213,2 | -15,7 | -9,9 | -126,7 | -60,9 | – | |||||||
| Finanzschulden, sonstige | 1,3 | -1,3 | -0,7 | -0,6 | – | – | – | |||||||
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 170,2 | -190,2 | -56,6 | -38,2 | -28,1 | -51,2 | -16,1 | |||||||
| Verbindlichkeiten | 463,3 | -463,3 | -463,3 | – | – | – | – | |||||||
| Sonstige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten | 131,6 | -131,6 | -131,6 | – | 0,0 | – | – | |||||||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis | 1,5 | |||||||||||||
| Einzahlungen | 115,9 | 87,4 | 0,9 | 27,6 | – | – | ||||||||
| Auszahlungen | -118,3 | -88,6 | -0,9 | -28,8 | – | – | ||||||||
| -2,4 | -1,2 | – | -1,2 | – | – | |||||||||
Bilfinger unterliegt als international tätiger Konzern Marktpreisrisiken, die vor allem Wechselkurse, Zinssätze und Marktwerte der Geldanlagen betreffen. Bilfinger minimiert Marktpreisrisiken, indem Währungs- und Zinsrisiken mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert werden. Dabei ermöglicht unsere zentrale Steuerung der Marktpreisrisiken ein weitgehendes Netting unserer Cashflows und Finanzpositionen. Um die dann verbleibenden Restrisiken einzugrenzen und Schwankungen in Ergebnissen, Bewertungen oder Cashflows zu begrenzen, setzt Bilfinger derivative Finanzinstrumente ein. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Wechselkursen und Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte Einfluss auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Deshalb unternimmt Bilfinger keine Finanztransaktionen, die über das bestehende Grundgeschäftsrisiko hinausgehen. Die Absicherungen werden vornehmlich anhand von Mikro-Hedges vorgenommen. Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich beizulegende Zeitwerte oder zukünftige Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Wechselkursänderungen verändern. Bilfinger unterliegt als global agierendes Unternehmen Wechselkursschwankungen, beispielsweise zwischen dem Euro und dem US-Dollar, da ein Teil unseres Geschäftsvolumens in den USA generiert wird. Eine Aufwertung des Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar könnte demnach einen nachteiligen Einfluss auf unsere Ertragslage haben. Um Risiken aus Fremdwährungs-Cashflows und Bilanzwerten in fremder Währung (nicht Translationsrisiken) abzusichern, schließt Bilfinger Devisentermin- oder Optionsgeschäfte ab. Transaktionsrisiken sichert Bilfinger grundsätzlich ab. Die Risikosteuerung erfolgt anhand vorgegebener Risikolimits für offene Währungspositionen. Dem Währungsrisiko unterliegen alle künftigen Zahlungsströme, die nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abgewickelt werden. Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftigen Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund der Änderungen von Marktzinssätzen schwanken. Zinsänderungen können zu steigenden Finanzierungskosten oder zu niedrigeren Renditen bei Geldanlagen führen. Risiken durch Zinsänderungen begegnet Bilfinger, indem fest und variabel verzinste Geldaufnahmen und -anlagen kontinuierlich überprüft werden und bei Bedarf das Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Zur Quantifizierung der Marktpreisrisiken verwendet Bilfinger die Value-at-Risk-Methode. Dabei gibt der Value-at-Risk den potenziellen Verlust einer betrachteten Risikoposition an, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent auf Sicht der nächsten fünf Tage nicht überschritten wird. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der Value-at-Risk bestimmt den maximal möglichen Verlust auf Basis der vorgegebenen Parameter, trifft aber keine Aussagen über die Verlustverteilung und erwartete Verlusthöhe, falls tatsächlich eine Überschreitung eintreten sollte. Bilfinger sieht sich aufgrund der regionalen Verteilung seiner wirtschaftlichen Aktivitäten insbesondere Währungskursschwankungen des US-Dollar, des eng an den US-Dollar gekoppelten VAE Dirham, des Britischen Pfunds sowie der Norwegischen Krone und des Südafrikanischen Rand gegenüber. Bei der Berechnung des Value-at-Risk für Währungsrisiken wurden potenzielle Bewertungsänderungen der monetären Finanzinstrumente (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, verzinsliche Schulden, Verbindlichkeiten), die nicht auf die funktionale Währung lauten, und Devisenderivate berücksichtigt. In den das Zinsänderungsrisiko betreffenden Value-at-Risk gehen potenzielle Bewertungsänderungen der Finanzinstrumente ein, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies betrifft grundsätzlich vor allem Zinsswaps, die Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges sind. Am Bilanzstichtag wurden keine entsprechenden Instrumente gehalten, sodass kein entsprechendes Zinsänderungsrisiko bestand. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Der Value-at-Risk beträgt 0,2 (Vorjahr: 0,3) Mio. € für das Währungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko im Sinne einer Veränderung der Zinserträge und -aufwendungen aus variabel verzinslichen Anlagen beziehungsweise Finanzschulden bei einer Erhöhung des Zinssatzes um 0,1 Prozentpunkte beträgt 0,2 (Vorjahr: 0,2) Mio. € (Nettoertrag). Das Marktwertrisiko der Geldanlagen bezeichnet das Risiko, dass sich beizulegende Zeitwerte oder zukünftige Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Kursänderungen verändern. Bilfinger ist zum Bilanzstichtag in keinen Finanzinstrumenten investiert, die Kursänderungen unterliegen. Das Ausfallrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Vertragspartner eines Finanzinstruments seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Positive Marktwerte und die Anlage liquider Mittel bei Banken führen zu Kreditrisiken gegenüber diesen Banken. Bei Ausfall der Bank droht ein Verlust, der sich negativ auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken kann. Bilfinger begegnet diesen Risiken, indem entsprechende Finanztransaktionen mit solchen Banken abgeschlossen werden, welche über ein solides öffentliches Rating verfügen. Zusätzlich erfolgt auf Basis eines internen Limitsystems eine Diversifikation von Beträgen und Laufzeiten. Das Ausfallrisiko aus Forderungen im operativen Geschäft wird laufend von den Konzerngesellschaften überwacht und gesteuert. Dabei werden auch Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaften, hereingenommen. Bei Forderungen und sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerten wird möglichen Ausfallrisiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, zum Beispiel Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren, Ausleihungen, Forderungen und Derivaten, entspricht ihrem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Aufgrund dieser konsequent angewandten Finanzierungspolitik ergaben sich auch im vergangenen Geschäftsjahr keine negativen Auswirkungen auf die Finanzlage und das Ergebnis des Konzerns. Angaben zu Sicherungsgeschäften Derzeit setzt Bilfinger ausschließlich Devisenderivate ein, welche nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind. Zu deren beizulegenden Zeitwerten vergleiche Textziffer 29.1.
| 2024 | 2023 | |||
| Derivate mit positivem Marktwert | ||||
| nicht in Sicherungsbeziehungen | ||||
| Devisenderivate | 1,2 | 5,7 | ||
| 1,2 | 5,7 | |||
| Summe Derivate mit positivem Marktwert | 1,2 | 5,7 | ||
| Derivate mit negativem Marktwert | ||||
| nicht in Sicherungsbeziehungen | ||||
| Devisenderivate | 4,6 | 1,5 | ||
| 4,6 | 1,5 | |||
| Summe Derivate mit negativem Marktwert | 4,6 | 1,5 | ||
Sonstige Angaben 31Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Zielsetzung des Kapitalmanagements von Bilfinger ist es, ein starkes Finanzprofil zu gewährleisten. Dabei steht neben der Sicherung der Liquidität und der Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken eine hinreichende finanzielle Flexibilität als Voraussetzung für die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios im Fokus. Auf Basis einer adäquaten Kapitalstruktur verfolgt Bilfinger das Ziel der Optimierung der Gesamtkapitalkosten unter Beachtung von Financial Covenants. Entsprechend wird insbesondere die Nettoverschuldung beziehungsweise Nettoliquidität betrachtet. Diese umfasst die Finanzschulden einschließlich Leasingverbindlichkeiten, abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Wertpapieren und sonstigen Geldanlagen, gegebenenfalls angepasst um weitere ausgewählte Posten.
| 2024 | 2023 | |||
| Wertpapiere und sonstige Geldanlagen | – | 190,5 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 465,0 | 538,4 | ||
| Finanzschulden – langfristig | 317,3 | 294,9 | ||
| davon Leasingverbindlichkeiten | 142,0 | 119,5 | ||
| Finanzschulden – kurzfristig | 59,3 | 313,9 | ||
| davon Leasingverbindlichkeiten | 57,6 | 50,7 | ||
| Finanzschulden | 376,6 | 608,8 | ||
| Nettoverschuldung (-) bzw. -liquidität (+) | 88,4 | 120,1 | ||
Seit dem Geschäftsjahr 2012 wird die Kreditqualität von Bilfinger von der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) bewertet. S&P bewertet Bilfinger zum 31. Dezember 2024 mit BB+ / positiver Ausblick (31. Dezember 2023: BB+ / stabiler Ausblick). Ausgehend von der mittelfristigen Unternehmensplanung und unter Verwendung verschiedener Akquisitions- und Entwicklungsszenarien wird der hieraus abgeleitete finanzielle Handlungsspielraum regelmäßig mit Blick auf notwendige Maßnahmen analysiert. 32Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
| 2024 | 2023 | |||
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 14,5 | 14,9 | ||
Die Haftungsverhältnisse bestehen im Wesentlichen aus Bürgschaften für veräußerte ehemalige Konzerngesellschaften und für Minderheitsbeteiligungen, die ganz überwiegend durch die Käufer der ehemaligen Konzerngesellschaften rückbesichert sind. Dies ist in Höhe von 4,0 Mio. € durch Bankbürgschaften unterlegt. Des Weiteren haften wir als Beteiligte an Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften gesamtschuldnerisch. Weitere Eventualverbindlichkeiten umfassen insbesondere mögliche Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten. Hierzu zählen gerichtliche, schiedsgerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden und Subunternehmern, die aus unterschiedlichen Verträgen, beispielsweise aus Wartungs- und Instandhaltungsverträgen sowie aus sonstigen Liefer- und Leistungsbeziehungen, Ansprüche erheben oder zukünftig möglicherweise erheben werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet Bilfinger aus diesen Rechtsstreitigkeiten jedoch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 33Vorstand und Aufsichtsrat Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich seit dem 1. Januar 2024 nach dem vom Aufsichtsrat am 7. März 2023 beschlossenen Vergütungssystem, das die Hauptversammlung am 20. April 2023 gebilligt hat (das „Vorstandsvergütungssystem 2023“, verfügbar auf der Internetseite der Bilfinger SE). Danach besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder neben festen Vergütungsbestandteilen aus einer variablen Vergütung mit zwei Komponenten, einer einjährigen und einer mehrjährigen. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt Anreize, die im Einklang mit der Unternehmensstrategie stehen und sie unterstützen: Die einjährige variable Vergütung (Short Term Incentive, STI) ist an den wirtschaftlichen Erfolgszielen EBITA und Free Cashflow des Bilfinger Konzerns ausgerichtet. Daneben berücksichtigt die einjährige variable Vergütung ESG-Ziele (Environmental, Social & Governance). Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder überwiegend am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten, nimmt die mehrjährige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein. Der LTI wird seit dem Geschäftsjahr 2024 in Form eines Performance Share Plans mit dreijähriger Performance-Periode und anschließender einjähriger Aktienerwerbs- und Aktienhaltepflicht gewährt. Als wirtschaftliche Erfolgsziele sind der TSR im Verhältnis zu einer Peergroup („Relativer TSR“) und die Cash Conversion (Quotient aus Free Cashflow und EBITA) während der Performance-Periode maßgeblich. Daneben berücksichtigt auch der LTI ESG-Ziele. Zu Details zum LTI verweisen wir auf den folgenden Abschnitt „Aktienbasierte Vergütungen“ (vergleiche Textziffer 34). Bei der Festlegung der Zielerreichung des STI im Berichts- und im Vorjahr sowie bei der LTI-Tranche 2023-2026 hat der Aufsichtsrat Anpassungen der wirtschaftlichen Erfolgskriterien im Rahmen der Anwendung des Vergütungssystems beschlossen. Beim STI 2024 wurden das berichtete EBITA und der Free Cashflow bezüglich der Effekte aus dem Effizienzprogramm und der Akquisition der Stork-Gesellschaften angepasst. Beim STI 2023 wurde das berichtete EBITA bereinigt um Sondereinflüsse im Zusammenhang mit dem Effizienzprogramm sowie um Erträge aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Immobilien. Entsprechend wurde beim STI 2023 auch der Free Cashflow um geringere Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Effizienzprogramm und Einzahlungen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Immobilien angepasst. Den individuellen Performance-Faktor für den STI 2023 hat der Aufsichtsrat für die amtierenden Vorstände auf 1,2 festgelegt. Bei der LTI-Tranche 2023-2026 wurde der ROCE 2023 ebenfalls um Sondereinflüsse im Zusammenhang mit dem Effizienzprogramm sowie um Erträge aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Immobilien bereinigt. Den Vorstandsmitgliedern wird eine Altersversorgung gewährt. Die Zusage einer Altersversorgung kann in Form einer versicherungsgebundenen Versorgung im Durchführungsweg der Unterstützungskasse oder in Form eines Versorgungsentgelts als zusätzlicher fester Gehaltskomponente gewährt werden. Bei der Zusage einer versicherungsgebundenen Versorgung im Durchführungsweg der Unterstützungskasse erhalten die Vorstandsmitglieder im Ruhestand ab einem Alter von 62 Jahren Ruhegehaltszahlungen beziehungsweise deren Hinterbliebene Versorgungsansprüche in Form von Witwen- und Waisenrenten bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen. Die vorhergehend beschriebenen Leistungen sind auf einen externen Versorgungsträger in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse ausgelagert und beruhen auf den Vorstandsmitgliedern vertraglich zugesagten jährlichen Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse, die aufwandswirksam erfasst werden. Seit dem Geschäftsjahr 2018 sind sämtliche künftigen Versorgungsansprüche vollständig ausfinanziert, sodass im Leistungsfall keinerlei Belastung mehr für die Gesellschaft entsteht. Versorgungsansprüche aus Vorjahren sehen eine jährliche Mindestanpassung von 1 Prozent vor. Allein bezüglich der Mindestanpassungsbeträge besteht eine Zuzahlungspflicht seitens Bilfinger, soweit der Betrag nicht aus erwirtschafteten Überschüssen der Unterstützungskasse gedeckt werden kann. Dem gegenwärtigen Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Schulz wurde in seinem Vorstandsvertrag zum Ausgleich finanzieller Nachteile durch Verfall insbesondere variabler Vergütung beim vorherigen Arbeitgeber eine Antrittszahlung in Höhe von insgesamt 2 Mio. € brutto zugesagt, wobei die Zahlung seitens der Gesellschaft in zwei gleich hohen Tranchen netto mit dem ersten und dreizehnten Monatsgehalt vorgesehen ist. 50 Prozent der erhaltenen Tranche ist unverzüglich in Bilfinger Aktien zu investieren, welche für drei Jahre zu halten sind. Dieser Teil der Antrittszahlung stellt eine anteilsbasierte Vergütung nach IFRS 2 dar (vergleiche Textziffer 34). Die erste Tranche wurde mit dem März-Gehalt 2022 an Herrn Dr. Schulz ausgezahlt. Die zweite Tranche wurde mit dem Gehalt für März 2023 an Herrn Dr. Schulz ausgezahlt. Das entsprechende Investment in Bilfinger Aktien konnte aufgrund andauernder und sich überschneidender (potenzieller) Insidersituationen erst im September 2023 erfolgen. Herr Dr. Schulz erwarb entsprechend im September 2023 insgesamt 16.450 Bilfinger Aktien, für die eine dreijährige Halteverpflichtung gilt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands sind in untenstehender Tabelle dargestellt (Vergütung gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
| in T€ | ||||
| 2024 | 2023 | |||
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Festvergütung 1 | 2.215 | 2.650 | ||
| Nebenleistungen | 67 | 65 | ||
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Short Term Incentive | 1.993 | 1.178 | ||
| Long Term Incentive | 1.047 | 2.795 | ||
| Gesamtvergütung | 5.322 | 6.688 | ||
| 1: Vorjahr inklusive Antrittszahlung von 500 T€ an Herrn Dr. Schulz | ||||
Die Gesamtvergütung für das Management in Schlüsselpositionen im Sinne von IAS 24 betrug 7.420 (Vorjahr: 8.616) T€. Davon entfallen auf kurzfristig fällige Leistungen 6.143 (Vorjahr: 5.639) T€, auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 230 (Vorjahr: 230) T€, auf Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 (Vorjahr: 0) T€ und auf anteilsbasierte Vergütungen 1.047 (Vorjahr: 2.910) T€. Für die zum Berichtsjahresende noch nicht ausgezahlten kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 1.993 (Vorjahr: 1.178) T€ wurde eine Verbindlichkeit passiviert. Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebener beliefen sich auf 2.770 (Vorjahr: 3.697) T€. Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt 22.695 (Vorjahr: 24.172) T€. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 1.868 (Vorjahr: 1.894) T€, zuzüglich des Ersatzes von Aufwendungen in Höhe von 95 (Vorjahr: 73) T€. Hierbei handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen nach IAS 24. Die arbeitsvertraglichen Bezüge der Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die Arbeitnehmer im Bilfinger Konzern sind, sind in diesen Beträgen nicht enthalten. 34Aktienbasierte Vergütungen Für Vorstandsmitglieder besteht ein Long Term Incentive Plan (LTI), der eine jährliche Zuteilung virtueller Aktien der Bilfinger SE, sogenannter Performance Share Units (PSU), beinhaltet. Seit dem Geschäftsjahr 2024 hat der LTI eine dreijährige Performance-Periode mit anschließender Aktienzuteilung beziehungsweise Aktienerwerbspflicht und einjähriger Aktienhaltepflicht. Nach Ablauf der Performance-Periode sind die PSU für das betreffende Geschäftsjahr unverfallbar erdient. Bei unterjährigem Austritt eines Vorstandsmitglieds wird die Anzahl der unverfallbar erdienten PSU pro rata temporis bis zum Austrittszeitpunkt bestimmt. Als wirtschaftliche Erfolgsziele sind der TSR im Verhältnis zu einer Peergroup („Relativer TSR“) und die Cash Conversion (Quotient aus Free Cashflow und EBITA) während der Performance-Periode maßgeblich. Daneben berücksichtigt auch der LTI ESG- Ziele. Nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ergibt sich in Abhängigkeit des Zielerreichungsgrads die Endstückzahl der PSU. Mit der Endstückzahl der PSU wird der virtuelle Bruttoauszahlungsbetrag berechnet. Aus dem virtuellen Bruttoauszahlungsbetrag ergibt sich nach Abzug von Steuern und Abgaben der virtuelle Nettoauszahlungsbetrag. Die zu übertragende Anzahl an Bilfinger Aktien wird anhand des virtuellen Nettoauszahlungsbetrags ermittelt. Die Bilfinger Aktien werden dem Vorstandsmitglied nach der Hauptversammlung der Bilfinger SE, der der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr der Performance-Periode vorgelegt wird, übertragen. Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die Bilfinger Aktien für mindestens ein Jahr ab Übertragung der Aktien zu halten. Bilfinger hat das Recht, alternativ zur Aktienübertragung einen Barausgleich zu leisten. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied verpflichtet, in Höhe des Barausgleichs Bilfinger Aktien zu erwerben und entsprechend zu halten. Der LTI wird nach IFRS 2 als aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert, da weder eine rechtliche noch eine faktische Verpflichtung seitens Bilfinger zum Barausgleich vorliegt. Der beizulegende Zeitwert einer PSU im Gewährungszeitpunkt entspricht dem Bilfinger Aktienkurs am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung eines Abschlags für erwartete künftige Dividenden bis zur Übertragung der realen Aktien. Der Teil der Antrittszahlung an Herrn Dr. Schulz (vergleiche Textziffer 33), der in Bilfinger Aktien zu investieren ist, wurde als aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten nach IFRS 2 bilanziert. Im Berichtsjahr wurden dem Vorstand und ehemaligen Vorstandsmitgliedern 42.971 (Vorjahr: 64.534) virtuelle Aktien gewährt. Deren gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert betrug bei Gewährung 24,35 (Vorjahr: 25,13) €. Für die oberen Führungskräfte besteht der Bilfinger Executive Share Plan 2.0 (ESP 2.0), nach dem den Teilnehmern jährlich eine bestimmte Anzahl an Aktien der Bilfinger SE vorläufig zugeteilt wird (Performance Shares). Die Laufzeit einer Tranche beträgt vier Jahre. Das zu erreichende wirtschaftliche Erfolgsziel wird pro Tranche festgelegt. Nach Ablauf des ersten Jahres einer Tranche ergibt sich in Abhängigkeit des Zielerreichungsgrads die finale Anzahl an Performance Shares. Nach einer Haltefrist von weiteren drei Jahren werden die Performance Shares in eine identische Anzahl an realen Aktien der Bilfinger SE umgewandelt und an die Teilnehmer übertragen. Hierbei hat Bilfinger das Recht, alternativ einen Barausgleich zu wählen. Der ESP 2.0 wird nach IFRS 2 als aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der im Geschäftsjahr im Rahmen des ESP 2.0 gewährten virtuellen Aktien betrug 34,87 (Vorjahr: 29,20) €, bewertet mit dem Kurs der Bilfinger Aktie zum Gewährungszeitpunkt abzüglich des Barwerts der bis zur Übertragung der realen Aktien erwarteten Dividenden. Die Entwicklung der Anzahl virtueller Aktien aus allen aktienbasierten Vergütungsplänen ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
| 2024 | 2023 | |||
| Zum 1.1. ausstehende virtuelle Aktien | 223.426 | 107.270 | ||
| Im Berichtsjahr gewährte virtuelle Aktien | 108.535 | 240.524 | ||
| Im Berichtsjahr verwirkte virtuelle Aktien | 26.035 | 9.483 | ||
| Zum 31.12. final zugeteilte virtuelle Aktien | 70.081 | 114.885 | ||
| Zum 31.12. ausstehende virtuelle Aktien | 235.845 | 223.426 | ||
Die Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungen werden zeitanteilig über den Erdienungszeitraum erfasst. Der im Berichtsjahr im Ergebnis erfasste Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen betrug 2,5 (Vorjahr: 2,4) Mio. €. Die aktienbasierten Vergütungen hatten die folgenden Auswirkungen auf das Eigenkapital: Die Kapitalrücklage veränderte sich um -1,6 (Vorjahr: -2,9) Mio. €. Aufgrund der Aktienübertragung im Rahmen des LTI verminderte sie sich um -2,6 (Vorjahr: -4,2) Mio. €. Gegenläufig erhöhte sie sich durch die Gegenbuchung zum für den LTI erfassten Aufwand um 1,0 (Vorjahr: 1,3) Mio. €. Im Vorjahr veränderte sich die Kapitalrücklage zudem aufgrund der Auszahlung der zweiten Tranche der Antrittszahlung und des für den anteilsbasierten Anteil der Antrittszahlung an Herrn Dr. Schulz erfassten Aufwands. Die Veränderung von 1,5 (Vorjahr: 1,0) Mio. € in den Gewinnrücklagen resultiert aus einer Erhöhung durch die Gegenbuchung zum erfassten Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen. Die eigenen Anteile verminderten sich durch den Ausgleich von aktienbasierten Vergütungen um 1,0 (Vorjahr: 2,3) Mio. €. 35Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen beziehungsweise Personen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können beziehungsweise auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns und nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen betreffen insbesondere assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierte Tochterunternehmen und Bau-ARGEN. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und werden zu marktüblichen Bedingungen ausgeführt. Bei den bezogenen Leistungen betrifft dies fast ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung und bei den Erlösen Umsatzerlöse aus Leistungen an Gemeinschaftsunternehmen. Sie sind in der Tabelle dargestellt.
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschafts- unternehmen | Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | Bau-ARGEN (Joint Ventures) | |||||||||||||
| 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |||||||||
| Erlöse | 0,2 | 0,1 | 18,8 | 16,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||
| Bezogene Leistungen | 45,5 | 48,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||
| Forderungen | 3,8 | 2,4 | 6,0 | 6,0 | 0,1 | 0,1 | 1,9 | 3,4 | ||||||||
| Verbindlichkeiten | 2,6 | 4,2 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 15,9 | 14,4 | ||||||||
| Gewährte Bürgschaften | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||
Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist im Abschnitt „Vorstand und Aufsichtsrat“ (vergleiche Textziffer 33) erläutert. Weitere angabepflichtige Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand, Aufsichtsrat und deren nahen Angehörigen fanden im Geschäftsjahr nicht statt. Die Investment-Gesellschaft Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, Channel Islands, ist gemäß Mitteilung nach § 33 Abs. 1 WpHG vom 21. November 2024 mit 14,99 Prozent der Stimmrechte am Kapital der Bilfinger SE beteiligt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Geschäfte zwischen der Bilfinger SE beziehungsweise deren Konzernunternehmen und Cevian Capital abgeschlossen. 36Wirtschaftsprüferhonorare Die nachfolgend angeführten Honorare betreffen sämtliche Leistungen, die durch Gesellschaften des Bilfinger Konzerns im Geschäftsjahr 2024 an den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers vergeben wurden. Soweit diese Leistungen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreffen, sind diese Honorare als „Davon“-Angabe dargestellt.
| 2024 | 2023 | |||
| Abschlussprüfungsleistungen | 3,6 | 3,2 | ||
| davon inländischer Verbund | 1,4 | 1,4 | ||
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,3 | 0,1 | ||
| davon inländischer Verbund | 0,3 | 0,1 | ||
| Steuerberatungsleistungen | 0,0 | 0,0 | ||
| davon inländischer Verbund | 0,0 | 0,0 | ||
| Sonstige Leistungen | 0,0 | 0,0 | ||
| davon inländischer Verbund | 0,0 | 0,0 | ||
| Gesamt | 3,9 | 3,3 | ||
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Bilfinger SE, Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Abschlussprüfungen von Tochterunternehmen sowie Aufwendungen für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts der Bilfinger SE. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bestätigungsleistungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 37Entsprechenserklärung In den Konzernabschluss wurde die Bilfinger SE als börsennotiertes Unternehmen einbezogen. Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung wurde im Dezember 2024 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf unserer Internet-Homepage ab diesem Zeitpunkt den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. 38Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 21. Januar 2025 ist das vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Aktienrückkaufprogramm gestartet (siehe Textziffer 23). Im Rahmen des Programms können maximal bis zu 1.100.110 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximal aufzuwendenden Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 50 Mio. € über die Börse erworben werden. Das Programm wird längstens bis zum 19. Dezember 2025 laufen. Damit macht die Bilfinger SE von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. April 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 19. April 2028 Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen, mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Bilfinger SE entfallen. Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen oder an Mitarbeitende und Mitglieder des Vorstands der Bilfinger SE sowie an Mitarbeitende und Organmitglieder von mit der Bilfinger SE verbundenen Unternehmen im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen ausgegeben werden. Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052. Die Bilfinger SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen. Bis zum 20. Februar 2025 wurden 96.513 Aktien zurückgekauft. Es wird erwartet, dass bis zum 28. Februar 2025 rund 25.000 weitere Aktien zurückgekauft werden. 39Aufstellung des Anteilsbesitzes
| A. Vollkonsolidierte Gesellschaften | Anteil am Kapital in % | |
| I. Inländische Gesellschaften | ||
| mit Befreiung nach § 264 Abs. 3 / § 264b HGB | ||
| Bilfinger Corporate Insurance Management GmbH, Mannheim | 100 | |
| Bilfinger Corporate Real Estate Management GmbH, Mannheim | 100 | |
| Bilfinger Digital Next GmbH, Aarbergen | 100 | |
| Bilfinger Engineering & Maintenance GmbH, Heidelberg | 100 | |
| Bilfinger Global IT GmbH, Mannheim | 100 | |
| Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Mannheim | 100 | |
| Bilfinger ISP Europe GmbH, Mannheim | 100 | |
| Bilfinger ISP Germany GmbH, Herne | 100 | |
| Bilfinger Life Science Automation GmbH, Flensburg | 100 | |
| Bilfinger Life Science Nutrition GmbH, Flensburg | 100 | |
| Bilfinger Nuclear & Energy Transition GmbH, Oberhausen | 100 | |
| Bilfinger Shared Services GmbH, Mannheim | 100 | |
| Stork Technical Services GmbH, Regensburg | 100 | |
| --- | --- | --- |
| A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital in % | |
| II. Übrige inländische Gesellschaften | ||
| Bilfinger education GmbH, Heinsberg | 100 | |
| BIS Industrieservice Mitte GmbH, Frankfurt am Main | 100 | |
| COOPERHEAT GmbH, Mülheim an der Ruhr | 100 | |
| --- | --- | --- |
| A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital in % | |
| III. Ausland | ||
| Babcock Borsig Service Arabia Ltd., Dammam, Saudi-Arabien | 100 | |
| Bilfinger Berger (Canada) Inc., Richmond, BC, Kanada | 100 | |
| Bilfinger Berger Civil Pty Ltd, Belmont, Victoria, Australien | 100 | |
| Bilfinger Berger Qatar W.L.L., Doha, Katar | 49 1) | |
| Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH, Wolkersdorf im Weinviertel, Österreich | 100 | |
| Bilfinger Brabant Mobiel B.V., Oosterhout, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Chemserv GmbH, Linz, Österreich | 100 | |
| Bilfinger Construction UK LIMITED, Manchester, Großbritannien | 100 | |
| Bilfinger Czech Republic, s.r.o., Prag, Tschechische Republik | 100 | |
| Bilfinger Danmark A/S, Esbjerg, Dänemark | 100 | |
| Bilfinger Deutsche Babcock Emirates LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate | 49 1) | |
| Bilfinger Deutsche Babcock Middle East FZE, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate | 100 | |
| Bilfinger EMV BV, Zwijndrecht, Belgien | 100 | |
| Bilfinger Finland Oy, Porvoo, Finnland | 100 | |
| Bilfinger Height Specialists B.V., Rotterdam, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services België N.V., Zwijndrecht, Belgien | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services Beteiligungs GmbH, Linz, Österreich | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services GmbH, Linz, Österreich | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services IM AS, Porsgrunn, Norwegen | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services Nederland B.V., Rotterdam, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services Österreich GmbH, Linz, Österreich | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | |
| Bilfinger Industrial Services Schweiz AG, Zofingen, Schweiz | 100 | |
| Bilfinger Insulation B.V., Brielle, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger International Construction and Trading N.V., Zwijndrecht, Belgien | 100 | |
| Bilfinger Intervalve Africa (Pty) Ltd., Rivonia, Südafrika | 75 | |
| Bilfinger ISP Offshore Norway AS, Stavanger, Norwegen | 100 | |
| Bilfinger Life Science GmbH, Puch bei Hallein, Österreich | 100 | |
| Bilfinger LTM Industrie SAS, Toussieu, Frankreich | 100 | |
| Bilfinger North America Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | |
| Bilfinger Northwest Europe Limited, Aberdeen, Großbritannien | 100 | |
| Bilfinger Norway AS, Porsgrunn, Norwegen | 100 | |
| Bilfinger Peters Engineering SAS, Montrouge, Frankreich | 100 | |
| Bilfinger Piping Technologies UK Limited, Warrington, Großbritannien | 100 | |
| Bilfinger Power Africa (Pty) Ltd., Rivonia, Südafrika | 100 | |
| Bilfinger ROB B.V., Terneuzen, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger ROB N.V., Zwijndrecht, Belgien | 100 | |
| Bilfinger România S.R.L., Bukarest, Rumänien | 100 | |
| Bilfinger Salamis UK Limited, Aberdeen, Großbritannien | 100 | |
| Bilfinger Scaffolding B.V., Brielle, Niederlande 2) | 100 | |
| --- | --- | --- |
| Anteil am Kapital in % | ||
| Bilfinger Shared Services B.V., Brielle, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Sweden AB, Kungälv, Schweden | 100 | |
| Bilfinger Tebodin B.V., Den Haag, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Tebodin Belgium NV, Zwijndrecht, Belgien | 100 | |
| Bilfinger Tebodin CIS B.V., Den Haag, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Tebodin d.o.o., Belgrad, Serbien | 100 | |
| Bilfinger Tebodin Hungary Kft., Budapest, Ungarn | 100 | |
| Bilfinger Tebodin Netherlands B.V., Den Haag, Niederlande 2) | 100 | |
| Bilfinger Tebodin Poland Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | |
| Bilfinger Tebodin Slovakia s.r.o., Bratislava, Slowakei | 100 | |
| Bilfinger Tebodin Ukraine CFI, Kiew, Ukraine | 100 | |
| Bilfinger UK Limited, Warrington, Großbritannien | 100 | |
| Bilfinger VAM Anlagentechnik GmbH, Wels, Österreich | 100 | |
| BIS Portugal, Unipessoal Lda, Lissabon, Portugal | 100 | |
| Centennial Contractors Enterprises Inc., Reston, Virginia, USA | 100 | |
| FCC LLC, Clayton, Missouri, USA | 100 | |
| Istimewa Elektrotechniek B.V., Vlissingen, Niederlande 2) | 100 | |
| Multiserwis Sp. z o.o., Krapkowice, Polen | 83 | |
| Steinmüller Africa (pty) Ltd., Rivonia, Südafrika | 68 | |
| Stork APM Consultancy Services Limited Liability Company (LLC), Baku, Aserbaidschan | 100 | |
| Stork Asset Management Technology B.V., Eindhoven, Niederlande 2) | 100 | |
| Stork Gears & Services Asia Pte Ltd., Singapur, Singapur | 100 | |
| Stork Gears & Services B.V., Rotterdam, Niederlande 2) | 100 | |
| Stork H & E Turbo Blading, Inc., New York City, New York, USA | 100 | |
| Stork Intellectual Property B.V., Amsterdam, Niederlande 2) | 100 | |
| Stork Nederland B.V., Utrecht, Niederlande 2) | 100 | |
| Stork Power Services & Technology Beijing Ltd., Peking, Volksrepublik China | 100 | |
| Stork Power Services USA Holding Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | |
| Stork Technical Services Belgium N.V., Antwerpen (Deurne), Belgien | 100 | |
| Stork Thermeq B.V., Hengelo, Niederlande 2) | 100 | |
| Stork Turbo Blading B.V., Sneek, Niederlande 2) | 100 | |
| Stork Turbo Service B.V., Almere, Niederlande2) | 100 | |
| Tebodin Middle East Holding Limited, Nikosia, Zypern | 100 | |
| Tebodin Middle East Ltd., Nikosia, Zypern | 100 | |
| --- | --- | --- |
| B. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN | Anteil am Kapital in % | |
| I. Inland | ||
| THERMOPROZESS COOPERHEAT GmbH, Mülheim an der Ruhr | 48 | |
| --- | --- | --- |
| B. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | Anteil am Kapital in % | |
| II. Ausland | ||
| Atlantic NICC JV LLC, Chantilly, VA, USA | 49 | |
| BCC EemsH2 VOF, Groningen, Niederlande | 47 | |
| BILFINGER (THAI) CONSTRUCTION CO. LTD., Bangkok, Thailand | 49 | |
| Combinatie Orion VOF, Veghel, Niederlande | 56 | |
| Combinatie Scaldis Noord V.O.F., Rosmalen, Niederlande | 50 | |
| Combinatie Scaldis OSK V.O.F., Rosmalen, Niederlande | 50 | |
| Combinatie Scaldis V.O.F, Rosmalen, Niederlande | 50 | |
| Eduardo Construction (pty) Ltd., Witbank, Südafrika | 29 | |
| GMH-C JV, LLC, Jacksonville, Florida, USA | 49 | |
| Midnight Sun - Centennial JV, LLC, Anchorage, Alaska, USA | 49 | |
| Midnight Sun-Centennial Kirratchiaq JV, LLC, Anchorage, Alaska, USA | 49 | |
| Midnight Sun-Centennial Sagviq JV, LLC, Anchorage, Alaska, USA | 49 | |
| Midnight Sun-Centennial Sunnliaq JV, LLC, Anchorage, Alaska, USA | 49 | |
| SIP's UNITED V.O.F., Capelle aan den Ijssel, Niederlande | 50 | |
| Tebodin & Partners Saudi for Engineering Consultancy, Jeddah, Saudi-Arabien | 51 | |
| Veteran's Construction Coalition LLC, Norfolk, Virginia, USA | 49 | |
| --- | --- | --- |
| C. Nicht konsolidierte Gesellschaften | Anteil am Kapital in % | |
| I. Inland | ||
| Babcock Fertigungszentrum GmbH, Oberhausen | 50 | |
| Bau-Union Potsdam Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig | 100 | |
| PR France GmbH, Aarbergen | 100 | |
| --- | --- | --- |
| C. Nicht konsolidierte Gesellschaften | Anteil am Kapital in % | |
| II. Ausland | ||
| Bilfinger One Belgium BV, Zwijndrecht, Belgien | 100 | |
| Deutsche Babcock Nigeria Ltd., Abuja, Nigeria | 70 | |
| Tebodin Design & Engineering Technology Libya JSC, Tripoli, Libyen | 60 | |
| --- | --- | --- |
| D. Nach der Equity-Methode bilanzierte Deutsche Bau-ARGEN (Joint Ventures) | Anteil am Kapital in % | |
| I. Inland | ||
| ARGE Ing.-Bau Rethebrücke, Hamburg | 50 | |
| ARGE LEH A1 Köln-Lövenich, Köln | 20 | |
| ARGE Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los Süd, Köln | 33 | |
| ARGE Rethebrücke, Hamburg | 39 | |
| --- | --- | --- |
| D. Nach der Equity-Methode bilanzierte Joint Ventures | Anteil am Kapital in % | |
| II. Ausland | ||
| Highway Management Construction (M1), Hillsborough, Großbritannien | 33 | |
| Highway Management Construction (M80), Manchester, Großbritannien | 50 | |
| 1) Beherrschung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen | ||
| 2) Hinsichtlich der Abschlüsse der vollkonsolidierten niederländischen Tochtergesellschaften wird die Ausnahme gemäß § 403 des Buches 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek Boek 2) in Anspruch genommen (Offenlegungs- und Prüfungserleichterungen). Die Tochtergesellschaften sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes entsprechend gekennzeichnet. | ||
Mannheim, den 28. Februar 2025 Bilfinger SE Der Vorstand Dr. Thomas Schulz Matti Jäkel