LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (vormals: LEA Venturepartner II GmbH & Co. KG)KarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024A. Aktiva
B. Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2024A. Allgemeine Angaben Die LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 710620 eingetragen. Seit 2024 ist die Gesellschaft eine extern verwaltete geschlossene Investmentkommanditgesellschaft gemäß § 149 bis § 161 KAGB. Die Gesellschaft wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) LEA Partners GmbH, Karlsruhe verwaltet. Der Jahresabschluss ist entsprechend § 158 Satz 1 KAGB in Verbindung mit § 135 KAGB unter Berücksichtigung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und unter Beachtung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Soweit sich aus den Vorschriften des KAGB und der KARBV nichts anderes ergibt, sind gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 KARBV weiterhin die Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen sind teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 KAGB in Verbindung mit § 21 KARBV in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 135 Abs. 4 KAGB in Verbindung mit § 22 KARBV gegliedert. Der Anhang ist gemäß § 135 Abs. 5 KAGB in Verbindung mit § 101 Abs. 1 und Abs. 3 KAGB und in Verbindung mit § 25 KARBV erstellt. Die Gesellschaft hat nach § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 KAGB sowie § 23 KARBV einen Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und der ergänzenden Regelungen des KAGB erstellt. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 handelte es sich bei der Gesellschaft um einen selbstverwalteten geschlossenen Spezial-AIF im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Die vorbezeichneten Rechnungslegungsvorschriften wurden deshalb im Geschäftsjahr erstmalig angewendet. Die Vorjahreswerte der Bilanz und GuV wurden an die neuen Gliederungsvorschriften angepasst, Bewertungsunterschiede ergaben sich nicht. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen I. Allgemeines Die Gesellschaft besitzt als extern verwaltete Gesellschaft kein Investmentbetriebsvermögen im Sinne von § 156 Abs. 1 KAGB, für das ausschließlich die allgemeinen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu beachten wären. II. Beteiligungen Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nach den investmentrechtlichen Grundsätzen des § 286 KAGB unter Bezugnahme auf §§ 168, 169 und § 216 KAGB sowie §§ 26 ff. KARBV zum Verkehrswert. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat hierfür eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, welche Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegt. III. Ausleihungen Die an Beteiligungsunternehmen gewährten Gesellschafterdarlehen und die damit verbundenen Zinsansprüche werden ebenfalls zum Verkehrswert bewertet. Diese Verkehrswertermittlung erfolgt im Rahmen der Bewertung der Beteiligungen. IV. Barmittel und Barmitteläquivalente Die täglich verfügbaren Bankguthaben werden entsprechend § 29 Abs. 2 KARBV zu Ihrem Nennwert zzgl. zugeflossener Zinsen bewertet. V. Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert angesetzt, der grundsätzlich dem Nennwert entspricht. Sofern der Verkehrswert der Forderungen unter dem Nennwert liegt, werden Wertberichtigungen gebildet. VI. Rückstellungen Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. VII. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden gemäß § 29 Abs. 2 KARBV mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Die Vermögensaufstellung nach § 101 Abs. 1 S.3 Nr. 1 KAGB zeigt zum 31. Dezember 2024 folgende Zusammensetzung:
Die Kapitalkonten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
"
inkl. Kapitalkonten atypisch stiller Gesellschafter Die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten bzw. Haftsummen der atypisch stillen Gesellschafter betragen jeweils EUR 100 und sind vollständig erbracht. Die Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV stellt sich wie folgt dar:
*)
inkl. Kapitalkonten atypisch stiller Gesellschafter Für die Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARB ergeben sich folgende Werte:
D. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (Mitarbeitervergütung der KVG) ergeben sich aus den Darstellungen im Lagebericht unter „Vergütungsbericht“. Komplementärin ist die LEA GP GmbH mit Sitz in Karlsruhe und einem Stammkapital in Höhe von TEUR 25. Geschäftsführende Kommanditistin ist die LEA Partners GmbH, Karlsruhe. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der LEA Partners GmbH, Karlsruhe, einbezogen der beim Bundesanzeiger eingereicht wird. Dies stellt jeweils den kleinsten und größten Konsolidierungskreis dar. Die Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB sind im Lagebericht unter „III. Prognose-, Chancen und Risikobericht, 2. Risikobericht“ dargestellt. Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die eingezahlten Kapitalanteile (Haft- und Pflichteinlagen) der Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter betragen am Bilanzstichtag TEUR 25.979. Der Wert eines Anteils eines Kommanditisten bzw. atypisch stillen Gesellschafters ermittelt sich durch Teilung des Fondsvermögens (Eigenkapital) durch die Zahl der umlaufenen Anteile. Der Wert eines Anteils von EUR 1 beträgt jeweils EUR 0,9229. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Geschäftsjahr stets geordnet. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen, es ergaben sich keine Änderungen um Liquiditätsmanagement. Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr nicht gehalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Karlsruhe, 28. März 2025 LEA Partners GP GmbH LEA Partners GP GmbH vertreten durch Sebastian Müller, Geschäftsführer vertreten durch Christian Roth, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSIn dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss [Bilanz und Anhang] wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: An die LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Karlsruhe Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Karlsruhe bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEA Venturepartner Il GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Jahresbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Vermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Karlsruhe zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand: Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Stuttgart, den 28. März 2025 Rödl & Partner GmbH Difflipp, Wirtschaftsprüfer Bachtsetzis, Wirtschaftsprüfer |
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LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft
Overview
- Legal form
- GmbH & Co. KG
- Address
- 76227 Karlsruhe
- Commercial register
- HRA 710620, Mannheim
- Industry
- Industry · viewable with an API key Get API key →
- Representation rules
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Financials
Balance sheet
- Investmentanlagevermögen 100,0 % 37,33 Mio
- Equity 99,8 % 37,25 Mio
- Provisions 0,2 % 65,3 k
- Trade Payables 0,0 % 9,6 k
- Other Liabilities 0,0 % 3,1 k
Balance sheet data available for 3 earlier fiscal years.
Authorized representatives
-
C****** A******* g*** D***** V****
since 2025 Limited Partner
Ownership & holdings
Shareholders
-
C****** V**** Limited Partner
- LEA Partners GmbH DEU Limited Partner 100 €
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank- Limited Partner
Holds shares in
- enabl Technologies GmbH 26.1 %
- gyde GmbH 18.6 %
- bliro GmbH 15.4 %
History
- 2025
-
05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
-
05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
-
05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
-
05.05.
Member entryC****** A******* g*** D***** V**** · Limited Partner
-
05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
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05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
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05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
-
05.05.
Member entryLEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft · Limited Partner
Annual statements
Original published statements, ordered by fiscal year.
| Fiscal year | Document | Published | Access |
|---|---|---|---|
| 2025 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2024 | Jahresabschluss | Published | Read full text |
| 2023 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2022 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
2024 Jahresabschluss Full text
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client = OpenAI()
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input="Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for LEA Venturepartner II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Include fiscal years and sources.\n\nentity_id: ddee06de94de69e867f37677cc3ec9ee",
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"type": "mcp",
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"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
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"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
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