eins energie in sachsen GmbH & Co. KGChemnitzJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Grundlagen der Gesellschaft1.1 Geschäftsmodelleins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins) versorgt Kunden in Deutschland mit Strom und Gas. Am Hauptstandort Chemnitz führt eins darüber hinaus die Versorgung mit Wasser, Fernwärme sowie Kälte durch und betreibt die zentrale Abwasserentsorgung sowie die Stadtbeleuchtung für die Stadt Chemnitz. Im Heizkraftwerk Chemnitz wird auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Fernwärme und Elektrizität erzeugt und vermarktet. An weiteren Standorten in Sachsen werden Kunden mit Nah- und Fernwärme versorgt. Des Weiteren werden Wohn- und Geschäftseinheiten in Chemnitz sowie im Umland mit einem glasfaserbasierten Highspeed Internetanschluss versorgt. In den nächsten Jahren sollen circa 180.000 Wohn- und Geschäftseinheiten am Glasfasernetz angeschlossen sein. Die im Eigentum der eins stehenden Gasnetze in vielen Städten und Gemeinden der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, dem Vogtland- und Erzgebirgskreis sowie die Gas-, Strom-, Trinkwasser-, Fernwärme- und Kältenetze in der Stadt Chemnitz sind an das 100%ige Tochterunternehmen inetz GmbH (inetz) verpachtet und werden von diesem betrieben. Darüber hinaus beteiligt sich eins an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien beziehungsweise betreibt diese. Beteiligungen bestehen an Unternehmen, die Dienstleistungen für eins erbringen (u.a. IT-Dienstleistungen, Bauleistungen sowie Handelstätigkeiten) sowie an sonstigen Finanzbeteiligungen. Des Weiteren erbringt eins Dienstleistungen sowohl für Beteiligungsunternehmen als auch für nicht mit eins verbundene Unternehmen. 1.2 Ziele und StrategienDie Wettbewerbsintensität sowie die Herausforderungen in der Energiewirtschaft sind in den letzten Jahren durch regulatorische Eingriffe, stark schwankende Energiemärkte, technologische Umbrüche sowie durch politische Vorgaben, wie beispielsweise das Gebäudeenergiegesetzes (GEG), weiter angestiegen. Um eins als Energiedienstleister Nummer 1 in Chemnitz und Südsachsen sowie als führendes Unternehmen der Branche in Sachsen zu positionieren, wurden neben den bisherigen Zielen, wie beispielsweise der nachhaltigen Steigerung der Ertragskraft, auch neue Schwerpunkte der strategischen Entwicklung festgelegt. Dazu zählen die Identifikation und der Aufbau neuer bzw. der Ausbau bestehender Geschäftsfelder, der Ausbau der Marktposition aber auch die ständige Überprüfung von Prozessen und Organisationsstrukturen. Dies dient dem Ziel einer zukunftsorientierten, strategischen, operativen und strukturellen Ausrichtung von eins, um schneller und gezielter am Markt agieren zu können. Aufgrund der aktuellen europäischen und deutschen Klima- und Energiepolitik, hier im Besonderen die Dekarbonisierung Deutschlands bis 2045 und die derzeit diskutierten Versorgungsmodelle "all electric" versus "technologieoffen", ist eine engmaschigere Prüfung der Ziele und Strategien permanent notwendig. Hierzu finden in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat von eins regelmäßige Abstimmungen statt, denn die Energiewende und das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele stellen eine große Herausforderung dar. Beschleunigt wurde dies durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seit Februar 2022 mit der einhergehenden Energiekrise, die bis jetzt Ihre Auswirkungen zeigt. Seitdem trägt die Energiepolitik und -wirtschaft mit der Sicherung der Energieversorgung und Umsetzung der Energiewende eine doppelte Last. Infolgedessen wurde im ersten Schritt, unter Berücksichtigung der Gewährung der Versorgungssicherheit, die Investitionsstrategie für das Gasnetz angepasst, das heißt Erweiterungsinvestitionen werden zurückgefahren. Aktuelle Anpassungen der Bundesnetzagentur zur kalkulatorischen Nutzungsdauerverkürzungen von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") wurden berücksichtigt. Weiterhin wurde bereits Ende 2022 das Projekt "Transformation 2045" gestartet, welches einen möglichen Transformationspfad zur Dekarbonisierung für unsere Verteilnetze und die Erzeugung erarbeiten soll. Der Transformationspfad bildet unter anderem die Grundlage für die Dekarbonisierung unseres Gasnetzes und die eventuell notwendige Schaffung von Erzeugungskapazitäten von Wasserstoff. Auf Basis der Ergebnisse des Projektes wird die Investitionsstrategie erneut überprüft und bei Bedarf angepasst. Erste Ergebnisse werden Ende 2024 erwartet. Darauf aufbauend versucht eins ständig prozessuale Optimierungspotenziale zu nutzen. Diese können beispielweise in Kooperationen sowie Zusammenschlüssen münden. Vor diesem Hintergrund beteiligte sich eins an der TAP Steuerungsgesellschaft mbH & Co. KG. Mit dieser Beteiligung hat sich eins mit weiteren Unternehmen entschlossen, zukünftig ihre Abrechnungsprozesse über die gemeinsame Thüga-Abrechnungsplattform (TAP) abzuwickeln, um die IT-Infrastruktur effizient und zukunftssicher aufzustellen. Ein wichtiges eins-Projekt ist das Wärmeversorgungskonzept (WVK) in Chemnitz, welches in 2023 finalisiert wurde. Durch dieses Projekt setzt eins die Nachfolgelösung zur bestehenden braunkohlebasierten zentralen Strom- und Wärmeversorgung der Stadt Chemnitz um. Damit wird die Abschaltung des letzten Kohleblockes des Heizkraftwerk II am Standort Chemnitz Nord zum Jahresanfang 2024 nach fast 40 Jahren Laufzeit ermöglicht. Zum Berichtszeitpunkt ist der Bau von zwei Motorenheizkraftwerken (MHKW), bestehend aus insgesamt zwölf Modulen der 10-Megawatt-Klasse, abgeschlossen. Drei gasgefeuerte Heizkessel mit einer thermischen Leistung von 100 Megawatt wurden bereits 2019 in Betrieb genommen. Zwei weitere Heizkessel sowie eine Power-to-Heat-Anlage sind errichtet. Gleichzeitig wird das bestehende Fernwärmenetz an die veränderten Bedingungen in Chemnitz und den sich wandelnden Erzeugerpark angepasst. Mit dem Ersatz der braunkohlebasierten Erzeugung durch die neuen Erzeugungstechnologien, kann der derzeitige Kohlendioxidausstoß um ca. 60 Prozent reduziert werden. Weiterhin wird die Anwendung von anderen Erzeugungstechnologien geprüft. Dabei liegt das Hauptaugenmerk darauf, den regenerativen Anteil weiter zu erhöhen. Beispiele hierfür sind ein Holzheizkraftwerk, ein Abfallheizkraftwerk sowie eine Großwärmepumpe. Den wichtigsten Schwerpunkt stellt der kontinuierliche Ausbau des Geschäftsfeldes Telekommunikation dar. eins tritt hier sowohl als Infrastrukturdienstleister als auch als Diensteanbieter in Chemnitz und Umgebung auf und wird dieses Engagement weiterhin stark ausbauen. Damit leistet eins einen Beitrag zur Stärkung des Standortes Sachsen, indem breitbandige Internetdienste auf Basis einer Glasfaserinfrastruktur in bisher unterversorgten Gebieten des Freistaates Sachsen ermöglicht werden. In vielen Gemeinden hat eins den Zuschlag zur Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken und die Betriebsführung für kommunale, durch Bund und Land geförderte Glasfasernetze im Betreibermodell erhalten. Das sind u.a. folgende Gemeinden: Amtsberg, Neukirchen/Erzgebirge, Oederan, Geringswalde, Chemnitz Nord/Süd, Penig, Ehrenfriedersdorf, Augustusburg, Striegistal, Glauchau, Bad Elster sowie eine Vielzahl von Gemeinden in Mittelsachsen und im Raum Zwickau. In einigen dieser Gemeinden sind die Baumaßnahmen in einer fortgeschrittenen Phase. Die Kundengewinnung durch den Vertrieb konnte kontinuierlich gesteigert werden. Im Geschäftsfeld Vertrieb wurden die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mit Erfolg fortgeführt. Nachhaltiges, profitables Wachstum bleibt das übergeordnete Ziel. Im eigenen Versorgungsgebiet liegen die strategischen Schwerpunkte daher weiterhin auf aktivem Bestandskundenmanagement und Cross-Selling zur Steigerung der Marktanteile sowie in der Verbesserung der Position als Anbieter von Energiedienstleistungen. Die bundesweiten Vertriebsaktivitäten werden in den Sparten Strom und Gas unter der Prämisse der nachhaltigen Profitabilität weiter fortgeführt. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, wie beispielsweise die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (EE) am Gesamtenergieverbrauch, ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Dafür hat eins in der Vergangenheit eigene Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen errichtet und betreibt mehrere Biomethanblockheizkraftwerke. Darüber hinaus ist eins an Gesellschaften beteiligt, die EEG-Anlagen betreiben. Die Erhaltung beziehungsweise Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter*innen, als Voraussetzung die alltäglichen Herausforderungen im Beruf, in der Familie und der Freizeit meistern zu können, ist eins sehr wichtig. Deshalb ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ein Teil der eins Unternehmensphilosophie. Gesunde, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter*innen sind Voraussetzung für den Erfolg von eins. Um Fehlzeiten zu verringern, Mitarbeiter*innen zu binden und das Qualitätsbewusstsein weiter zu steigern, ist eine moderne betriebliche Gesundheitspolitik wichtig. eins bietet den Beschäftigten eine Vielzahl von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und weitere Angebote im Rahmen eines Gesundheitstages an. Darüber hinaus können Mitarbeiter*innen von eins umfassende Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, betriebliche Versicherungen, Dienstrad-Leasing-Programme sowie flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitsorte nutzen. 1.3 Forschung und EntwicklungForschungs- und Entwicklungsthemen, wie Speichertechnologien für Strom, Wärme und Kälte, die mittel- und langfristige Strategie zur Erzeugung von Strom und Wärme, die Reduzierung der CO 2 -Emissionen und der Ausbau der erneuerbaren Energien, innovative Energieanwendungen oder energienahe Dienstleistungen werden von den jeweiligen Fachabteilungen von eins auch gemeinsam mit Thüga und externen Partnern vorangetrieben. Für eine erfolgreiche Energie- und Wärmewende auf dem Weg bis zur Klimaneutralität benötigt es eine Vielzahl an Maßnahmen. Ein Beispiel dafür ist der Betrieb von einem der größten Batteriespeicher in Sachsen mit einer Vermarktungsleistung von 10 Megawatt, welcher zur Erbringung der Primärregelleistung dient. Damit trägt dieser entscheidend zur Stabilität des Stromnetzes und zur weiteren Integration von EEG-Anlagen bei. Die Anlage wird durch eine gemeinsame Gesellschaft mit der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (THEE) betrieben. Ein Beitrag zur klimafreundlichen Umgestaltung der Mobilität sowie um Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie künftig auszugleichen, kann der Einsatz von Elektrofahrzeugen mit ihren Batterien als Energiespeicher sein. eins beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema und betreibt derzeit bereits 285 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. eins wird die flächendeckende Bereitstellung von Ladesäuleninfrastruktur weiter vorantreiben. Ergänzend zum öffentlichen Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur bietet eins seinen Kunden innovative Produkte, wie das eins-E-Mobil-Paket im Bereich der E-Mobilität an. Dieses beinhaltet eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Elektrofahrzeugen, günstigem Stromprodukt und passender Ladeinfrastruktur für zuhause und unterwegs. Weiterhin ist zu erwähnen, dass eins in Chemnitz eine 350 Meter lange Beleuchtungsteststrecke auf ein "mitlaufendes Licht" umgebaut hat. Dabei konnten vorhandene LED-Leuchten genutzt werden, die nun mit zusätzlichen Bewegungssensoren ausgerüstet sind. Detektiert der Mast eine Bewegung werden die entsprechenden Beleuchtungsanalgen aktiviert. Somit wird das Sicherheitsgefühl für Radfahrer*innen auf einem hohen Niveau belassen und der Energieverbrauch gesenkt. eins verfolgt das Ziel, sich nachhaltig am wachsenden Wasserstoffmarkt zu etablieren. Deshalb ist eins seit 2021 Mitglied im HZwo e. V. Der Verein ermöglicht den beteiligten Akteuren frühzeitig einen Zugang zu künftigen Absatzmärkten und damit einen Technologievorsprung. Darüber hinaus fiel die Entscheidung durch die Bundesregierung, dass Chemnitz, neben zwei weiteren Standorten in Deutschland, nationales Wasserstofftechnologiezentrum wird. Das Hydrogen and Mobility Innovation Center (HIC) in Chemnitz könnte ein starkes Wachstum in der Projektentwicklung im Bereich Wasserstoff erzeugen. Im Zuge der Standortentwicklung am Technologiecampus Süd sieht eins eine besondere Chance zur Marktvorbereitung von Wasserstofferzeugung und -infrastruktur und den Nachweis der Umsetzbarkeit der Netzumwidmung von Erdgas zu Wasserstoff unter Realbedingungen. So kann eins neue klimaneutrale Geschäftsmodelle entwickeln. Neben der politischen Strahlkraft für Chemnitz auf Bundesebene, steht für eins der Aufbau von Wasserstoff-Kompetenz durch die Abteilung Erzeugung und den Netzbetreiber inetz im Vordergrund. Es werden außerdem Alternativstandorte in Chemnitz geprüft, um weitere Wasserstoffpilotprojekte voranzutreiben. Es erfolgen Betrachtungen zu Elektrolyse- und Speicherkapazitäten. Darauf aufbauend gehört eins seit 2023 zu einem von elf Energieversorgern der Thüga-Gruppe, die unter dem Motto "H2-Lokal-jetzt" eine Wasserstoffinitiative geründet haben. Ziel ist es, Wissenstransfer zu betreiben, Synergien zu heben und insbesondere durch die Initiierung von lokalen Projekten den Wasserstoffhochlauf für die Energie- und Wärmewende vor Ort einzuleiten. Neben der strategischen Zusammenarbeit liegt ein Schwerpunkt auf der operativen Projektarbeit. Ein erheblicher Nachteil für die Wasserstoffaktivitäten in Chemnitz und Umgebung ist, dass kein Anschluss an das Wasserstoffkernnetz erfolgen soll. Aus diesem Grund wurde im Januar 2024 durch die Wirtschaftsregion Chemnitz ein "Wasserstoffbündnis Region Chemnitz" ins Leben gerufen. eins gehört zu den fünf Gründungsmitgliedern. Dieses Bündnis vertritt das gemeinsame Interesse der Mitgliedsunternehmen und bündelt diese, um die Region an das Wasserstoffkernnetz anzubinden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Vielzahl von Akteuren der Region und deren Wasserstoffbedarfe zu erfassen und zum Zweck der Interessenvertretung eine gemeinsame Identität zu bilden. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Lage in 2023 stellte sich nach ersten Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) der deutschen Wirtschaft im Jahr 2023 mit einer Rate von 0,3 Prozent ab. Dieses Ergebnis war laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weitgehend zum Berichtszeitpunkt erwartet worden. Insbesondere der private Konsum ist im vergangenen Jahr aufgrund der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der Kaufzurückhaltung, auch im Zuge der erhöhten Unsicherheit infolge der geopolitischen Konflikte, zurückgegangen. Auch die staatlichen Konsumausgaben waren gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Darin spiegelt sich die Normalisierung der Staatsausgaben nach der deutlichen Ausweitung während der Corona-Pandemie. Das produzierende Gewerbe setzte die abwärts gerichtete Tendenz nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit Frühjahr letzten Jahres weiter fort. Die Exporte nahmen infolge der schwachen Nachfrage aus dem Ausland ebenfalls ab. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Schwächephase robust, die Erwerbstätigkeit nahm im Jahresverlauf weiter zu und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von knapp 46 Mio. Personen. Nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes betrug der Anstieg der Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2023 voraussichtlich 5,9 Prozent. Die mit der Energiekrise verbundenen, stark gestiegenen Energiepreise erforderten für eins viele Maßnahmen, wie die Anpassung der Vertriebs- und Beschaffungsstrategie, die Absicherung der Liquidität und die Abwicklung eines hohen Aufkommens von Kunden, die in die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung fielen. Weiterhin wurde aufgrund der enormen finanziellen Belastung für Privat- sowie Geschäftskund*innen ein erhöhtes Ausfallrisiko erwartet, was im Geschäftsjahr 2023 nicht eintrat. Im Jahr 2023 wurden zahlreiche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft angepasst beziehungsweise erstmals beschlossen. Im Folgenden sind die wichtigsten Gesetze und Verordnungen aufgeführt, die Auswirkungen auf eins hatten bzw. haben können. EEG 2023, das KWKG 2023 und das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)Am 1. Januar 2023 sind das EEG 2023, das KWKG 2023 und das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten. Grundlage für diese Gesetze war das "Sofortmaßnahmengesetz" aus dem Sommer 2022. Aber auch das "3. EnSiG-Änderungsgesetz", das "Strompreisbremse-Gesetz" und das "Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" haben noch Änderungen in diesen Gesetzen vorgenommen. So regelt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) einen Großteil der Belastungsausgleiche nach dem EEG und dem KWKG sowie die Erhebung der Offshore-Netzumlage. Die Europäische Kommission hatte das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene EEG 2023, wenige Tage vorher, am 21. Dezember 2022, noch beihilferechtlich genehmigt. Nicht Gegenstand dieser beihilferechtlichen Genehmigung waren jene Umlageprivilegierungen, die im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) enthalten sind. Überarbeitung und Anpassung der PreisbremsengesetzeIm Verlauf des Jahres 2023 nahm der Gesetzgeber mehrere Überarbeitungen, Anpassungen und Ergänzungen an den im Jahr zuvor auf den Weg gebrachten Preisbremsengesetzen für Strom sowie Gas und Fernwärme vor. Die Preisbremsengesetze wurden verabschiedet, um die erheblichen Preissteigerungen für Energie, infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden Einstellung der Gaslieferung durch Russland, für die Verbraucher abzufedern. Die erste derartige legislative Maßnahme in 2023 bildete die Differenzbetragsanpassungsverordnung gemäß § 39 Abs. 2 EWPBG und § 48 Abs. 1 Nummer 2 StromPBG, die am 22. März 2023 nach zuvor erfolgter Zustimmung des Bundestags in Kraft trat. Mit der Verordnung wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2023 der "Differenzbetrag" nach den Preisbremsengesetzen für große Verbraucher zusätzlich zu den Höchstgrenzen gedeckelt. Die Preisbremsenregelung erfuhr dann im Spätsommer noch einmal eine Überarbeitung mit der Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAVÄndV) die am 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Mit dieser neuen Verordnung galten ab 1. Oktober 2023 für Strom und Gas geänderte maximale Höhen des Differenzbetrags. Am 27. April 2023 trat das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes in Kraft. Damit wurden vom Gesetzgeber zum einen die Grundlagen für eine Beleihung juristischer Personen des Privatrechts mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Prüfbehörde nach den Preisbremsengesetzen geschaffen und zum anderen die Regelungen zu Preissicherungsmeldungen für zukünftige Absicherungsgeschäfte im Rahmen der Überschusserlösabschöpfung angepasst. Das Gesetz legt weiter fest, dass die Änderung in Anlage 5 des Strompreisbremsengesetzes, die die Berücksichtigung auch außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig abgeschlossener Handelsgeschäfte ermöglicht, bereits rückwirkend zum 15. Februar 2023 in Kraft treten sollten. Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze ("Anpassungsnovelle") wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 3. August 2023 in Kraft. Diese sogenannte Anpassungsnovelle änderte unter anderem die Überschusserlösabschöpfung im Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Dies betraf den nachträglichen Ausgleich positiver oder negativer Differenzbeträge und die Bestimmung der Bemessungsleistung von Biogasanlagen. Die "Anpassungsnovelle" änderte zudem das EEG, einerseits hinsichtlich der Regelungen zum Netzanschluss und andererseits für Biogasanlagen. Des Weiteren modifiziert das Gesetz auch Bestimmungen zur "Besonderen Ausgleichsregelung" nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Und schließlich legte die Anpassungsnovelle auch die befristete Wiedereinführung des § 31k BImSchG fest. Es ist nun vorübergehend wieder möglich, während der Alarm- und Notfallstufe von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen abzuweichen. Diese vorübergehende Regelung gilt bis zum 15. April 2024. Nachdem der Bundestag noch am 16. November 2023 dem Entwurf für eine Verlängerungsverordnung der Bundesregierung mit der Maßgabe der Verlängerung bis zum 31. März 2024 zugestimmt hatte, entschied sich die Bundesregierung wenige Tage später, vor dem Hintergrund des am 15. November ergangenen Haushaltsurteils des BVerfG, die entsprechende Verlängerungsverordnung zurückzuziehen und die Preisbremsen zum Jahresende 2023 auslaufen zu lassen. Am 22. Mai 2022 sind das überarbeitete Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sowie die gleichzeitig vorgenommenen Änderungen der Gassicherungsverordnung (GasSV) und Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Einbau intelligenter Messsysteme schneller voranbringen. Die Markterklärungen des BSI gehören der Vergangenheit an. Für Verbraucher bis 100.000 kWh/a und Anlagen bis 100 kW können die Messstellenbetreiber den Rollout auf für sie freiwilliger Basis sofort beginnen oder fortsetzen. Zur Pflicht wird der Rollout für grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens ab 1. Januar 2025. Neben dem Messstellenbetriebsgesetz passt das GNDEW auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Am 24. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Zeitgleich ist damit die Trinkwasserverordnung vom 10. März 2016 außer Kraft getreten. Mit der neuen Trinkwasserverordnung wird insbesondere die EU-Richtlinie 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in deutsches Recht umgesetzt. Die TrinkwV ist grundlegend überarbeitet und neu strukturiert worden. Zur Gewährleistung der Wasserqualität wurde unter anderem die Liste der Qualitätsparameter aktualisiert. Die Einführung der Risikobewertung und des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette, vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher, sind ein zentraler Bestandteil der Neufassung. Grundlegende Veränderungen gibt es auch hinsichtlich der Informationspflichten für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit. Neu sind zudem europäisch einheitliche hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EnEfG)Am 18. November trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, dass die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umsetzt. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Mit solchen Maßnahmen soll der Bund bis 2030 jährlich 45 Milliarden kWh Energie einsparen, für die Länder sind es 3 Milliarden kWh. Dies entspricht einer kumulierten Endenergieeinsparung von zwei Prozent. Insgesamt soll der Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Millionen kWh gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen. Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Millionen kWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant. Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023Mit dem am 28. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 wurde der mit der EnWG-Novelle 2023 ("Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften") neu beschlossene § 24c EnWG, der einen staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro vorsah, unmittelbar wieder aufgehoben. Der Grund dafür ist, dass mit dem Haushaltsurteil des BVerfG vom 15. November die Finanzierungsgrundlage weggefallen ist. Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024Das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ist am 29. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dessen Artikel 7 erfolgt die Anhebung des CO 2 -Preises durch Änderung des BEHG mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Artikel 7 sieht eine Änderung von § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor. Der Festpreis für den Verkauf von Emissionszertifikaten für das Jahr 2024 wird demzufolge von 35 EUR auf 45 EUR und für das Jahr 2025 von 45 EUR auf 55 EUR angehoben. Damit geht die Regelung über den ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung von August 2023 hinaus und stellt den ursprünglichen Preispfad von 2019 wieder her. Der Preiskorridor für das Jahr 2026 wurde nicht verändert. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgt gemäß Artikel 13 die Änderung des Stromsteuergesetzes (StromStG). Damit werden ab Jahresbeginn 2024 Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Ergebnis nur noch mit 0,5 EUR/MWh Stromsteuer belastet. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Länder, für Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern bis Ende Juni 2028, Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets übertragen -dies werden in den meisten Fällen die Kommunen sein. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren möglich. Mehrere Gemeinden können eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Für die Wärmenetze gelten neue Vorgaben in Hinblick auf den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien. Bis 2030 sollen bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 100 Prozent. Allerdings gibt es diverse Ausnahmeregelungen. So müssen beispielsweise die 30 Prozent erneuerbare Energien-Anteile in den Fällen, in denen das jeweilige Fernwärmesystem mit einem Anteil von mindestens 70 Prozent mit Nutzwärme gespeist wird, die durch den Einsatz fossiler Energieträger aus einer geförderten Anlage im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes jährlich erzeugten zuschlagsberechtigten KWK-Strom entspricht, erst zum 31. Dezember 2034 eingehalten werden. Jeder Betreiber eines Wärmenetzes, das nicht bereits vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist wird, ist verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 für sein Wärmenetz einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (GEG)Am 19. Oktober 2023 wurde das "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen des Gesetzes traten, von einigen wenigen Bestimmungen abgesehen, am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn bis dahin keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Die GEG-Novelle schreibt in § 71 für neu in Gebäuden eingebaute Heizungsanlagen vor, dass diese künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zugleich werden bestimmte technische Lösungen und Energieträger definiert, mit deren Umsetzung diese Auflage als erfüllt angesehen wird. Dabei gelten aber für jede der tatsächlich realisierten technologischen Lösung bzw. Energieträger wiederum vielfältige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Wie oben ausgeführt dürfen beispielsweise in Bestandsgebäuden vorübergehend noch Heizungen eingebaut werden, die diese Auflage nicht erfüllen. Handelt es sich dabei aber um eine Gasheizung, müssen wiederum bestimmte Auflagen erfüllt werden. In diesem Fall muss dann vom Betreiber sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus gasförmiger Biomasse (also Biomethan) oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird. Damit verbunden ist in diesem Fall zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Sonderregelungen gibt es auch für den Havariefall, Hallenheizungen sowie für Etagenheizungen und das Verfahren von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Gesetzesnovelle enthält ferner eine "Regelung zum Schutz von Mietern". BundesklimaanpassungsgesetzDas Bundesklimaanpassungsgesetz ist am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt erschienen und wird zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung bis September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und in der Folge umsetzt. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben. Die Strategie tangiert auch die Sektoren Energie- und Wasserwirtschaft. Sie enthält unter anderem messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung. Drittes Gesetz zur Änderung des EnWGAufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erste Stufe, enthält der vorliegende Gesetzentwurf die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel ist es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes, vernetztes Wasserstoffnetz aufzubauen. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Aktuell befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - EUDie Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, ist am 5 Januar 2023 in Kraft getreten. Die Richtlinie verpflichtet mehr Unternehmen als bisher dazu, Informationen zur Geschäftstätigkeit unter den Aspekten von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit im Lagebericht bereitzustellen. Die CSR-Richtlinie ist bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umzusetzen. Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission zudem den dazugehörigen delegierten Rechtsakt zum ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, der entsprechende Standards für das Berichtswesen genauer definiert. 2.2 GeschäftsverlaufDie finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) sowie der Bilanzgewinn. Das im Geschäftsjahr 2023 erzielte EBT liegt über dem Vorjahres- sowie Planergebnis, trotz des weiterhin schwierigen, wettbewerblichen und politischen Umfeldes und den erheblichen Auswirkungen der Energiekrise. Kennzahlen
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| IST 2022 | IST 2023 | Veränderung absolut | PLAN 2023 | |
| Umsatzerlöse | 1.292 | 1.902 | 610 | 1.462 |
| Rohmarge | 144 | 151 | 7 | 146 |
| EBT | 79 | 91 | 12 | 81 |
| Bilanzgewinn | 65 | 72 | 7 | 66 |
| Investitionen | 160 | 201 | 41 | 258 |
Das operative Ergebnis wurde durch den volatilen Energiemarkt weiterhin beeinflusst. Durch entsprechende Absicherungsmechanismen war eins in der Lage, flexibel auf die jeweiligen Marktphasen zu reagieren und Angebote an Neu- und Bestandskund*innen zu unterbreiten. Durch eine bewährte Beschaffungsstrategie, ein stringentes Absatzportfoliomanagement und enges Monitoring der Kundenentwicklung sowie durch aktives Bestandskunden- und Vertriebskanalmanagement konnten die Vorjahresergebnisse im Privat- sowie Geschäftskundenbereich in der Sparte Strom signifikant ausgebaut werden, mit Fokus auf margenhaltige Verträge. Aus diesem Grund konnte die Rohmarge sowohl gegenüber dem Vorjahreswert als auch dem Planwert übererfüllt werden.
Der EBT stellt sich in der Entwicklung im Verhältnis zur Rohmarge besser dar. Hintergrund dafür sind zusätzliche Erträge, wie der Kohleersatzbonus nach dem KWKG für den Kohleblock B am Standort Chemnitz, Erträge aus Schadensfällen sowie Umsätze aus der Veräußerung von Emissionsrechten. Demgegenüber stehen zum Teil nicht geplante Aufwendungen eines Insolvenzverfahrens für einen Vorlieferanten sowie Rückstellungsbildungen für die Stromvermarktung der Erzeugung aufgrund schlechterer Vermarktungsbedingungen. Somit konnte das geplante EBT deutlich übertroffen werden.
Der Bilanzgewinn folgt damit der Entwicklung aus dem EBT und nimmt gegenüber dem Vorjahr um 7 Mio. EUR zu.
Im Vergleich zum Vorjahr sanken der Gasabsatz an Endkund*innen um 17 Prozent auf 3.565 GWh sowie der Stromabsatz um rund 25 Prozent auf 1.463 GWh ab. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die milde Witterung sowie auf das Einsparverhalten der Endkund*innen zurückzuführen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Fernwärmeabsatz witterungsbedingt um 66 GWh auf 649 GWh gesunken.
Im Bereich der Nahwärme sank der Absatz, trotz Kundengewinnung, witterungsbedingt ebenfalls leicht auf 85 GWh. Der Kälteabsatz ist dagegen mit 15 GWh witterungsbedingt zum Vorjahr leicht gestiegen.
Die an Endkund*innen abgesetzte Menge Trinkwasser sowie die Abwassermengen sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.
Die konventionelle Stromerzeugung mit einer Nettostromerzeugung von 682 GWh liegt mit 91 GWh unter dem Jahr 2022. Gründe hierfür sind schlechtere Vermarktungsbedingungen aufgrund der Strom- und CO 2 -Preisentwicklung.
Im Bereich der Telekommunikation konnten die aktiven sowie geschlossenen Verträge für Endkundenprodukte signifikant gesteigert werden.
Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit der Mitarbeiter*innen bei eins liegt zum 31. Dezember 2023 bei etwa 17,6 Jahren bei gleichzeitig sehr geringer Fluktuation. Für Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen wurden 2023 rund 1 Mio. EUR aufgewendet.
Im Geschäftsjahr 2023 investierte eins insgesamt 201 Mio. EUR. Neben den Erzeugungsanlagen mit 40 Mio. EUR sowie dem Telekommunikationsbereich mit 72 Mio. EUR bildeten die Investitionen in die Netze und Anlagen für Strom, Gas, Fernwärme, Trinkwasser, Kälte und Stadtbeleuchtung einen weiteren Schwerpunkt, auf den ein Anteil von insgesamt 76 Mio. EUR entfiel. In Finanzanlagen wurden im Jahr 2023 insgesamt 5 Mio. EUR investiert.
2.3 Ertragslage
Die Umsatzerlöse 2023 aus dem Verkauf der Medien Strom, Gas, Wärme, Kälte und Trinkwasser, der Abwasserbeseitigung in Chemnitz, der Telekommunikation sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld dieser Medien betrugen insgesamt 1.902 Mio. EUR (Vorjahr: 1.292 Mio. EUR).
Dabei verteilten sich die Erlöse auf folgende Sparten beziehungsweise Bereiche:
| • Stromlieferungen mit vermiedenen Netzentgelten: | 1.034 Mio. | EUR | (Vorjahr: 622 Mio. EUR) |
| • Gaslieferungen: | 555 Mio. | EUR | (Vorjahr: 393 Mio. EUR) |
| • Wärmeversorgung: | 87 Mio. | EUR | (Vorjahr: 78 Mio. EUR) |
| • Kälteversorgung: | 3 Mio. | EUR | (Vorjahr: 3 Mio. EUR) |
| • Trinkwasser/Abwasser: | 52 Mio. | EUR | (Vorjahr: 47 Mio. EUR) |
| • Telekommunikation: | 9 Mio. | EUR | (Vorjahr: 8 Mio. EUR) |
| • Sonstige Umsatzerlöse: | rd. 162 Mio. | EUR | (Vorjahr: 141 Mio. EUR) |
In den ausgewiesenen Umsatzerlösen sind die Strom- und Erdgassteuern nicht enthalten. Diese werden zwar vom Kunden vereinnahmt, sind aber in voller Höhe wieder abzuführen.
Weitere Bestandteile der Umsatzerlöse sind u.a. die Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen, der Verpachtung von Anlagen sowie der Verkauf von Emissionsrechten in 2023.
Die Erhöhung der Umsatzerlöse, speziell bei den Medien Strom und Gas, ist auf deutlich gestiegene Beschaffungskosten am Energiemarkt zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge nahmen gegenüber dem Vorjahr um 16 Mio. EUR zu. Hauptursache dafür sind einmalige Erträge, wie der Kohleersatzbonus nach dem KWKG für den Kohleblock B am Standort Chemnitz Nord, Erträge aus Schadensfällen sowie die Auflösung von Rückstellungen.
Der Materialaufwand in Höhe von insgesamt 1.614 Mio. EUR (Vorjahr: 1.029 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus den Aufwendungen für Energiebeschaffung sowie für die Eigenerzeugung von Strom und Wärme. Darüber hinaus werden in diesem Posten die Kosten für die Netznutzung Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser sowie der Materialeinsatz und die Fremdleistungen für die Instandhaltung der Anlagen erfasst.
Im Personalaufwand in Höhe von insgesamt 58 Mio. EUR (Vorjahr: 51 Mio. EUR) sind 49 Mio. EUR (Vorjahr: 42 Mio. EUR) Löhne und Gehälter für im Jahresdurchschnitt 749 (Vorjahr: 706) Mitarbeiter*innen und Auszubildende enthalten.
Die Abschreibungen in Höhe von 67 Mio. EUR (Vorjahr: 62 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Des Weiteren sind höhere Abschreibungen auf Erzeugungs- und Nebenanlagen des Heizkraftwerkes Nord aufgrund des vorzeitigen Kohleausstieges bis 2024 enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 101 Mio. EUR (Vorjahr: 99 Mio. EUR) sind, neben den allgemeinen Kosten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs 15 Mio. EUR (Vorjahr: 14 Mio. EUR), Konzessionsabgaben ausgewiesen.
Die leichte Erhöhung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Drohverluste der Bewertungseinheit Stromerzeugung aufgrund schlechterer Vermarktungsbedingungen sowie der Bewertungseinheit Gas aufgrund eines Insolvenzverfahrens eines Vorlieferanten.
Bei einem negativen Finanzergebnis in Höhe von 8 Mio. EUR (Vorjahr: +8 Mio. EUR), welches Beteiligungserträge, Erträge aus der Gewinnabführung sowie Aufwendungen aus der Verlustübernahme, Zinsen und Abschreibungen für Finanzanlagen beinhaltet, verbleibt ein Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) in Höhe von 91 Mio. EUR (Vorjahr: 79 Mio. EUR).
Nach Abzug von Ertragsteuern in Höhe von rd. 15 Mio. EUR (Vorjahr: 9 Mio. EUR) sowie des Vorabgewinns von 5 Mio. EUR (Vorjahr: 5 Mio. EUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 72 Mio. EUR (Vorjahr: 65 Mio. EUR).
2.4 Finanzlage
Im Jahr 2023 war eins jederzeit in der Lage, alle Zahlungsverpflichtungen fristgemäß in voller Höhe zu bedienen. Neben den flüssigen Mitteln kann dazu auf Kontokorrentlinien der Hausbanken in Höhe von insgesamt 96 Mio. EUR zurückgegriffen werden. Per 31. Dezember 2023 wurden keine Kontokorrentkredite in Anspruch genommen.
Finanzlage
in Mio. EUR
| IST 2022 | IST 2023 | Veränderung absolut | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 161 | 185 | 24 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -142 | -162 | -20 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 14 | -50 | -64 |
| Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittel | 33 | -27 | -60 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 18 | 51 | 33 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 51 | 24 | -27 |
Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurden im Jahr 2023 rund 64 Mio. EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet und rund 1 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Es wurden Darlehen von insgesamt 82 Mio. EUR aufgenommen. Diesen Darlehensaufnahmen stehen insgesamt 55 Mio. EUR Tilgungen gegenüber.
2.5 Vermögenslage
Die Bilanz von eins schließt mit einer Bilanzsumme von 1.472 Mio. EUR (Vorjahr: 1.351 Mio. EUR) ab.
Davon sind 1.225 Mio. EUR (Vorjahr: 1.091 Mio. EUR) Netto-Anlagevermögen, einschließlich 182 Mio. EUR (Vorjahr: 177 Mio. EUR) Finanzanlagen, die in Höhe von 85 Mio. EUR die indirekte Beteiligung an der Thüga Aktiengesellschaft betreffen.
Im Umlaufvermögen in Höhe von 245 Mio. EUR (Vorjahr: 258 Mio. EUR) sind 82 Mio. EUR (Vorjahr: 50 Mio. EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Auf der Passivseite errechnet sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ein Eigenkapitalanteil (inklusive Kapitalkonto I und II) an der Bilanzsumme von 39 Prozent (Vorjahr: 40 Prozent).
Dabei setzt sich das wirtschaftliche Eigenkapital von insgesamt 578 Mio. EUR (Vorjahr: 537 Mio. EUR) aus den Kapitalanteilen von insgesamt 255 Mio. EUR (Vorjahr: 255 Mio. EUR), einer Rücklage von 149 Mio. EUR (Vorjahr: 148 Mio. EUR), dem Bilanzgewinn von 72 Mio. EUR (Vorjahr: 65 Mio. EUR) und anteiligen Baukosten- und Investitionszuschüssen von rund 102 Mio. EUR (Vorjahr: 69 Mio. EUR) zusammen.
Das Fremdkapital in Höhe von 894 Mio. EUR (Vorjahr: 814 Mio. EUR) ergibt sich aus anteiligen Baukosten- und Investitionszuschüssen von 18 Mio. EUR (Vorjahr: 12 Mio. EUR), 163 Mio. EUR (Vorjahr: 162 Mio. EUR) Rückstellungen, 572 Mio. EUR (Vorjahr: 545 Mio. EUR) Darlehen, 138 Mio. EUR (Vorjahr: 87 Mio. EUR) Verbindlichkeiten, vor allem aus Lieferungen und Leistungen und rund 2 Mio. EUR aus Rechnungsabgrenzungsposten (Vorjahr: 8 Mio. EUR), die wesentlich aus der Überleitung der Börsengeschäfte von eins an die Syneco Trading GmbH noch bestehen.
Das Anlagevermögen ist zu 47 Prozent (Vorjahr: 49 Prozent) durch Eigenkapital, einschließlich 85 Prozent der Baukosten- und Investitionszuschüsse, finanziert.
Die Darlehen gliedern sich in kurzfristige (bis ein Jahr Restlaufzeit: 60 Mio. EUR), mittelfristige (ein bis fünf Jahre Restlaufzeit: 184 Mio. EUR) und langfristige (mehr als fünf Jahre Restlaufzeit: 328 Mio. EUR).
2.6 Tätigkeitsabschlüsse
Nach § 3 Nr. 38 EnWG sind bei einem "vertikal integrierten" Energieversorgungsunternehmen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für die Tätigkeitsbereiche jeweils getrennte Konten in der internen Rechnungslegung zu führen und Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen und diese im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Als Tätigkeitsbereiche werden die unter der Nummer 1 bis 6 genannten Bereiche Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung und Betrieb von LNG-Anlagen verstanden.
Mit den Tätigkeitsabschlüssen erfüllt eins die Berichtspflicht nach § 3 Nr. 38 EnWG gemäß § 6b Abs. 3 EnWG. So führt eins in der internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche Gasverteilung und Elektrizitätsverteilung, für Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors, für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie gemäß § 3 Abs. 4 MsbG für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.
Nach Maßgabe der für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) wurden für die jeweiligen Tätigkeiten eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eine Bilanz aufgestellt.
Die Ergebnisse (Jahresüberschüsse) der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung in Höhe von 8 Mio. EUR (Vorjahr: 8 Mio. EUR), der Gasverteilung in Höhe von 22 Mio. EUR (Vorjahr: 26 Mio. EUR) und beim Messstellenbetrieb 0 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR) werden im Wesentlichen durch die Erträge aus der Verpachtung der Strom- und Gasnetze an inetz bestimmt.
Die Bilanzsummen der Tätigkeitsbereiche betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bei der Elektrizitätsverteilung 115 Mio. EUR (Vorjahr: 105 Mio. EUR), bei der Gasverteilung 252 Mio. EUR (Vorjahr: 252 Mio. EUR) und beim Messstellenbetrieb 4 Mio. EUR (Vorjahr: 3 Mio. EUR).
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Angesichts der zuletzt weiter schwachen Frühindikatoren, anhaltender und neu hinzugekommener geopolitischer Krisen, die zu steigenden Transportkosten und Verzögerungen in Lieferketten führen können, sowie temporär administrativ erhöhter Verbraucherpreise zu Jahresbeginn, ist auch für das erste Quartal des Jahres 2024 noch nicht mit einer konjunkturellen Trendwende, laut ersten Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, zu rechnen. Bei einem Rückgang der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aber im Verlauf des Jahres 2024 verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Während sich bei den Auftragseingängen aus dem Inland in zentralen Bereichen zuletzt eine Stabilisierung andeutet, belastet die schwache Auslandsnachfrage, insbesondere aus dem Euroraum, weiterhin die Industriekonjunktur. Während sich die Konsumstimmung bei den privaten Haushalten tendenziell verbessert, wird die Geschäftslage im Einzelhandel nach Umfragen von ifo und Handelsverband HDE eher als unbefriedigend bewertet. Bei weiter steigenden Einkommen und rückläufigen Inflationsraten dürfte aber mit einer Erholung des privaten Konsums im Verlauf des Jahres 2024 zu rechnen sein. Laut Prognosen internationaler Organisationen ist in 2024 aber nach Abschluss von Lagerkorrekturen und damit wieder steigendem Neugeschäft mit einer moderaten Erholung des Welthandelsvolumens zu rechnen, auch wenn das WeltBIP weiterhin mit einer Zuwachsrate von rund 3 Prozent nur unterdurchschnittlich expandieren dürfte. In den westlichen Volkswirtschaften dürfte sich das Wirtschaftswachstum im Zuge der Abkühlung in den USA und der Erholung in den EU-Ländern nach der starken Betroffenheit durch die Energiepreiskrise annähern.
eins sieht aufgrund der Preisdynamik am Markt mit der unmittelbaren Entspannung der Energiepreise einen stark wachsenden Wettbewerb als größtes Risiko. In der Planungs- und Prognoserechnung von eins sind zum Teil etwaige Tendenzen abgebildet und entsprechende Gegenmaßnahmen erarbeitet. Darauf aufbauend wird fortlaufend die Vertriebs- und Beschaffungsstrategie dahingehend weiter optimiert. Eine zusätzliche Herausforderung für eins wird das politische Umfeld mit den gesetzlichen Anforderungen und die daraus resultierende Umsetzung sein, die zum Berichtszeitpunkt nicht vollständig bewertbar sind.
eins rechnet für das Jahr 2024 mit einem ähnlichen Niveau des EBT wie im Jahr 2023 in Höhe von rund 92 Mio. EUR und Bilanzgewinn in Höhe von 76 Mio. EUR. Den geplanten Erträgen für den Kohleersatzbonus nach KWKG für den Kohleblock C am Standort Chemnitz sowie dem hohen Ergebnisbeitrag im Geschäftskundenvertrieb, stehen höhere Personal- und Zinsaufwendungen sowie höhere Abschreibungen durch ein größeres Investitionsvolumen gegenüber.
Für das Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in Höhe von 247 Mio. EUR geplant. Neben den Investitionen in die Netze für Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser mit insgesamt 76 Mio. EUR, bilden die Investitionen im Telekommunikationsbereich mit 108 Mio. EUR einen weiteren Schwerpunkt.
Die gesellschaftliche Verantwortung für die Region, die Versorgungssicherheit sowie die Mitarbeiter*innenbindung ist für eins ein Selbstverständnis.
Insgesamt schätzt die Geschäftsführung eins ein, dass sich das Unternehmen in einer stabilen wirtschaftlichen Situation befindet und gut für die Herausforderungen der nächsten Jahre gerüstet ist.
3.2 Chancen- und Risikobericht
Chancen- und Risikomanagement
Unternehmerisches Handeln ist mit Chancen und Risiken verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. Neben dem unmittelbaren unternehmerischen Interesse von eins werden damit auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Zur Einschätzung des Risiko-Chancen-Verhältnisses verfügt eins über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Die aktuellen Risikorichtlinien für das Gesamtunternehmen gelten seit 1. Januar 2018.
Organisation des Risikomanagements
Die Gesamtverantwortung für das unternehmensübergreifende Risikomanagementsystem liegt bei der Geschäftsführung eins. Diese legt Regeln und Mindestanforderungen fest und definiert Obergrenzen für die Markt- und Unternehmensrisiken. Zudem entscheidet sie über Einzeltransaktionen, die erhebliche Risiken mit sich bringen können. Die Verantwortung für die Kontrolle, Steuerung und Koordination des Risikomanagements liegt zentral beim Risikocontrolling in der Hauptabteilung Unternehmenssteuerung.
Die unternehmensweiten Risiken werden durch die Geschäftsbereiche quartalsweise erhoben und nach ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit identifiziert, bewertet und unter Berücksichtigung möglicher Gegenmaßnahmen in einer Risk Map dokumentiert.
Darüber hinaus werden im Risikomanagement Handel - neben den verbindlichen Richtlinien - verschiedene Kennzahlen, die Limitierung von Risiken sowie Funktionstrennung der Bereiche Absatz- bzw. Erzeugungsportfoliomanagement, Abwicklung und Kontrolle verwendet.
Zur Sicherung und Überwachung der Risikotragfähigkeit ist ein Limitsystem für die wesentlichen Markt- und Kontrahentenrisiken eingerichtet. Weiterhin werden Value-at-Risk-basierte Methoden zur Steuerung eingesetzt.
Alle relevanten Markt- und Unternehmensrisiken werden kontinuierlich überwacht und stichtagsbezogen an die Geschäftsleitung eins und das Risikokomitee berichtet. Dem Risikokomitee obliegt die Überwachung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. Im Jahr 2023 trat das Risikokomitee der eins in vier Sitzungen zusammen.
Umfeld- und Branchenrisiken/-chancen
Marktentwicklung
Nahezu alle Geschäfte der eins in den Bereichen Erzeugung, Vertrieb und Handel sind Marktpreisänderungsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken resultieren im Wesentlichen aus der Beschaffung und Veräußerung von Strom und Gas, der Beschaffung der Brennstoffe Braunkohle, Gas und Öl für das Kraftwerk und der Beschaffung von Emissionsrechten.
Zur Begrenzung von Marktpreisänderungsrisiken werden marktübliche Absicherungsgeschäfte an Terminmärkten getätigt. Spekulationsgeschäfte sind im Rahmen der eins-Richtlinien nicht zulässig und werden auch nicht abgeschlossen.
Finanzwirtschaftliche Risiken/Chancen
Neben Geschäften mit Lieferanten und Kund*innen führen Geschäfte im Over-the-Counter-(OTC-)Markt zu Kontrahentenausfallrisiken. Im Rahmen des Übergangs der Handelsabteilung von eins in die Syneco Trading GmbH (Syneco) wurden im Jahr 2023 und werden zukünftige Handelsgeschäfte nur noch mit Syneco getätigt. Die bei Syneco entstehenden Adressausfallrisiken werden anteilig über eine Regressvereinbarung durch eins getragen. Auf Lieferantenseite ergibt sich für eins ein Wiedereindeckungsrisiko beim Ausfall eines Handelspartners.
Die Wiedereindeckung erfolgt dann zu Marktpreisen, die sich zu Gunsten oder Ungunsten von eins entwickelt haben können. Auf Kundenseite drohen Vorleistungsrisiken.
Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt eine systematische Überwachung von Geschäftspartnerbonitäten. Für die von Syneco im Rahmen der Regressvereinbarung übernommen Adressrisiken erfolgt diese Überwachung teils durch Syneco und teils durch eins. Die Steuerung der Kontrahentenrisiken erfolgt durch Limitierung, die Hereinnahme von Sicherheiten und den Abschluss von Warenkreditversicherungen.
Wettbewerbs- und Preisrisiken/-chancen
Das Geschäft der Energieversorgung unterliegt teilweise saisonalen Schwankungen. Weichen beispielsweise die tatsächlichen Temperaturen stark von den prognostizierten ab, können Absatzrisiken für eins entstehen. Die dann entsprechend veränderte Angebots- und Nachfragesituation kann mit Preisrisiken einhergehen, die im derzeitigen Marktumfeld signifikante Auswirkungen auf das Jahresergebnis von eins haben können. Durch den weiter zunehmenden Wettbewerb im Endkundengeschäft besteht das Risiko von Kundenverlusten, die mit Preis- und Margenrisiken einhergehen. Nachdem in 2022 nur eingeschränkt Vertriebs-Akquise-Aktivitäten an den Energiemärkten stattfanden, war in 2023 ein wiederbelebter Wettbewerb zu beobachten. Im Marktumfeld fallender Preise wächst das Risiko ansteigender Kundenverluste. Vor allem wegen der wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Energiekrise und den massiv gestiegenen finanziellen Belastungen unserer Kund*innen bestehen für 2024 weiter erhöhte Forderungsausfallrisiken. Diese Risiken begrenzt eins zusätzlich mit einem umfassenden Vertriebscontrolling und intensivem Kundenmanagement durch ein qualifiziertes Forderungsmanagement, Warenkreditversicherungen und ein entsprechend umfangreiches Absatzportfoliomanagement.
Unabhängig davon nutzt eins die Chancen, weitere Kunden zu binden, indem auch Produkte im Umfeld erneuerbarer Energien angeboten werden (beispielsweise Biogas).
Rechtliche Risiken und Chancen
Für eins können in Verbindung mit Gerichtsprozessen oder Schiedsverfahren rechtliche Risiken entstehen. Dabei können Belastungen aus Produkthaftung sowie aus unvorteilhaften oder nicht durchsetzbaren Verträgen eintreten. Daher prüft, verhandelt und verfasst eins Verträge mit dem Ziel, solche Risiken zu begrenzen.
Zusätzlich unterliegt die Geschäftsentwicklung von eins Risiken, die sich aus der energiewirtschaftlichen und sonstigen Rechtsprechung ergeben. Dadurch könnten beispielsweise die Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen eingeschränkt oder erweitert werden.
Operative Risiken
Die Wertschöpfungskette von der Energieerzeugung bis zur Versorgung der eins-Kunden mit Strom, Wärme, Kälte, Gas und Wasser erfordert eine Vielzahl komplexer und spezialisierter technischer Anlagen.
Risiken bestehen hier durch Produktions- und Versorgungsausfälle, verursacht durch vielerlei Möglichkeiten von technischen Störungen. Diese Kategorie enthält die Mehrzahl der identifizierten Risiken.
Im Umfeld der aktuellen Marktverwerfungen erwachsen vor allem aus den Stromerzeugungsanlagen relevante Risiken, da ein Großteil der Erzeugungskapazitäten langfristig terminlich vermarktet wurde. Jede Einschränkung der Erzeugungskapazität kann bei Schadeneintritt signifikante Ergebniswirkung nach sich ziehen.
Strategische Risiken/Chancen
Beteiligungen
Im Rahmen der Unternehmensstrategie hält eins verschiedene Beteiligungen. Unsicherheiten entstehen aus veränderten Annahmen bezüglich der Geschäftsentwicklung der Beteiligungen.
Projekte
Strategische Entscheidungen werden weiterhin im Rahmen von Wachstums- und Kooperationsprojekten getroffen. Zur Steuerung und Begrenzung dieser strategischen Risiken unterzieht eins die entsprechenden Projekte im Vorfeld einer umfassenden wirtschaftlichen und juristischen Prüfung. Trotz der sorgfältigen Beurteilung anhand von detaillierten Planungen und Finanzierungs- und Umsetzungskonzepten, lassen sich Fehleinschätzungen der zugrunde gelegten rechtlichen, regulatorischen, marktseitigen oder wirtschaftlichen Annahmen nicht vollständig ausschließen.
eins sieht strategische Projekte vor allem als Wachstums- und Ergebnischance. Insbesondere die Energiewende und damit verbundene Projekte begreift eins als strategische Chance zum Aufbau neuer dezentraler, umweltfreundlicher und wettbewerbsgerechter Versorgungsstrukturen.
Gesamtbeurteilung
Die Gesamtrisikosituation (Chancen und Risiken) von eins hat sich aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen (sowohl energiemarktbezogen als auch regulatorisch) wieder nahezu auf Vorkrisenniveau reduziert. Das Gesamtrisiko ist gesunken und weiterhin vollständig durch die vorhandene Kapitalausstattung der eins gedeckt. Die ergriffenen Gegenmaßnahmen erachtet die Gesellschaft als angemessen. Es wurden keine existenzgefährdenden Risiken identifiziert.
Chemnitz, den 5. Februar 2024
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Roland Warner
Martin Ridder
Die Geschäftsführung
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AKTIVA
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 20.533.963,00 | 13.761.121,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.364.632,81 | 1.546.523,27 |
| 22.898.595,81 | 15.307.644,27 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 77.460.488,13 | 33.716.241,02 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 761.563.713,12 | 626.139.861,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.313.544,51 | 4.438.277,51 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 177.288.378,07 | 234.602.215,66 |
| 1.020.626.123,83 | 898.896.595,19 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 99.699.350,68 | 99.699.350,68 |
| 2. Beteiligungen | 81.884.088,55 | 77.540.285,94 |
| 181.583.439,23 | 177.239.636,62 | |
| 1.225.108.158,87 | 1.091.443.876,08 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 22.639.410,96 | 14.985.696,01 |
| 2. Waren | 262.304,12 | 201.638,86 |
| 3. Emissionsrechte | 70.023.159,62 | 117.995.885,41 |
| 92.924.874,70 | 133.183.220,28 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 82.455.434,26 | 50.307.843,24 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.111.098,35 | 2.983.427,94 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 7.943.425,94 | 444.216,52 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 36.650.415,55 | 20.410.108,69 |
| 128.160.374,10 | 74.145.596,39 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 24.337.829,29 | 50.930.764,34 |
| 245.423.078,09 | 258.259.581,01 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.310.146,02 | 1.378.263,68 |
| 1.471.841.382,98 | 1.351.081.720,77 | |
|
PASSIVA |
||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 254.938.393,00 | 254.938.393,00 |
| II. Rücklagen | 149.436.989,81 | 148.036.989,81 |
| III. Bilanzgewinn | 71.916.229,31 | 65.465.621,71 |
| 476.291.612,12 | 468.441.004,52 | |
| B. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile | 25.000,00 | 25.000,00 |
| C. Sonderposten aus Zuschüssen | ||
| 1. Bauzuschüsse | 64.710.793,74 | 58.259.750,40 |
| 2. Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 55.069.522,94 | 22.868.528,48 |
| 119.780.316,68 | 81.128.278,88 | |
| D. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8.632.929,81 | 8.654.683,78 |
| 2. Steuerrückstellungen | 1.680.937,19 | 10.763.760,00 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 152.990.763,47 | 142.487.778,93 |
| 163.304.630,47 | 161.906.222,71 | |
| E. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 572.014.757,68 | 545.358.816,12 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 37.528.692,57 | 44.492.167,65 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 21.146.110,64 | 10.537.960,52 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 66.260.239,92 | 22.568.935,03 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 13.191.466,35 | 9.059.533,21 |
| davon aus Steuern 30.050,79 EUR (Vj. 1.272 TEUR) | ||
| 710.141.267,16 | 632.017.412,53 | |
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.298.556,55 | 7.563.802,13 |
| 1.471.841.382,98 | 1.351.081.720,77 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 1.901.648.018,07 | 1.291.803.830,76 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 6.448.936,53 | 5.783.810,79 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 33.229.960,57 | 17.117.634,16 |
| 1.941.326.915,17 | 1.314.705.275,71 | |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.346.227.843,31 | 761.658.906,60 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 267.818.051,62 | 267.811.791,73 |
| 1.614.045.894,93 | 1.029.470.698,33 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 48.514.163,32 | 41.883.520,24 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 9.429.918,49 | 9.189.923,53 |
| davon für Altersversorgung 604.525,72 EUR (Vj. 1.372 TEUR) | ||
| 57.944.081,81 | 51.073.443,77 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 67.454.663,62 | 62.402.400,73 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 101.409.879,94 | 98.870.020,42 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 6.219.118,72 | 3.212.049,96 |
| davon aus verbundenen Unternehmen 1.909.214,67 EUR (Vj. 634 TEUR) | ||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 8.447.379,41 | 8.955.516,77 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.846.806,34 | 1.642.536,38 |
| davon aus verbundenen Unternehmen 79.588,68 EUR (Vj. 347 TEUR) | ||
| davon Erträge aus der Abzinsung 804.139,57 EUR (Vj. 366 TEUR) | ||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 25.575,00 | 25.575,00 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 8.593.530,15 | 4.509.190,97 |
| davon an verbundene Unternehmen 589.346,21 EUR (Vj. 41 TEUR) | ||
| davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 629.727,33 EUR (Vj. 614 TEUR) | ||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 17.334.111,84 | 1.711.886,97 |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 14.694.966,07 | 9.056.421,13 |
| 15. Ergebnis nach Steuern | 77.337.516,28 | 71.395.741,50 |
| 16. Sonstige Steuern | 656.395,96 | 1.165.228,78 |
| 17. Jahresüberschuss | 76.681.120,32 | 70.230.512,72 |
| 18. Vorabgewinn | 4.764.891,01 | 4.764.891,01 |
| 19. Bilanzgewinn | 71.916.229,31 | 65.465.621,71 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Vorbemerkungen
Die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in der Johannisstraße 1 in 09111 Chemnitz. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Handelsregisternummer HRA 6927 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss von eins energie in sachsen GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2023 umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen ergänzenden Vorschriften des DMBilG, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und des EnWG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und teilweise außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten werden mit Einzelkosten und Gemeinkostenzuschlägen bewertet. Den Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde.
| Bilanzpositionen | Nutzungsdauern Jahre |
Abschreibungssätze
in Prozent |
Abschreibungsmethode |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3-25 | 5,0-33,3 | linear |
| Außenanlagen | 10-20 | 5,0-10,0 | linear |
| Gebäude und Bauten | 25-50 | 2,0-4,0 | linear |
| Technische Anlagen | |||
| Verteilungsanlagen | 15-40 | 2,5-6,67 | linear |
| Erzeugung | 10-20 | 5,0-6,67 | linear/Leistungsabschreibung |
| Allgemein | 5-20 | 5,0-20,0 | linear |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-13 | 7,7-33,3 | linear |
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250,00 EUR und nicht mehr als 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Zähler werden über die Nutzungsdauer gemäß amtlicher AfA-Tabellen abgeschrieben (im Regelfall 15 Jahre). Ausnahmen bilden die Wärmezähler (fünf bzw. sechs Jahre), die elektrischen Stromzähler (acht Jahre, Modems drei Jahre) und die Hauswasserzähler (sechs Jahre) aufgrund der technischen Eichfristen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten, teilweise abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung, angesetzt. Die Beteiligung am Zweckverband Fernwasser Südsachsen, Chemnitz, entspricht dem anteiligen Eigenkapital des Zweckverbandes gemäß Satzung.
Die Vorräte sind zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet, soweit nicht der Stichtagspreis niedriger lag. Unentgeltlich ausgegebene Emissionsberechtigungen wurden mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR bilanziert. Die entgeltlich erworbenen Emissionsberechtigungen sind zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Forderungsausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den um die einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten Nettoforderungsbestand berücksichtigt. Liegen die Aufrechnungsvoraussetzungen der § 387 ff. BGB vor, werden Forderungen und Verbindlichkeiten bei beteiligten und verbundenen Unternehmen saldiert.
Die Pensionsverpflichtungen sind entsprechend versicherungsmathematischer Gutachten der Uhlmann & Ludewig GmbH Dienstleistungen zur Altersversorgung, Bremen, Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart sowie der Aon Solutions Germany GmbH, München, bemessen. Als Bewertungsmethoden kamen dabei die Projected-Unit-Credit-Methode für Final-Pay-Zusagen sowie das Teilwertverfahren zur Anwendung. Den Berechnungen der Rückstellungen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,83 % gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet. In Abhängigkeit der Ausgestaltung der zugrundeliegenden Vereinbarung wurden erwartete Einkommenssteigerungen mit einem dynamischen Anpassungsfaktor von 4,5 % bzw. 6,0 %, erwartete Rentensteigerungen von 0 % bis 1% sowie eine pauschale bzw. niedrige Standardfluktuation berücksichtigt.
Die Vorruhestandsverpflichtungen sind entsprechend versicherungsmathematischer Gutachten der Uhlmann & Ludewig GmbH Dienstleistungen zur Altersversorgung, Bremen, bemessen. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 0,96 %, einer Restlaufzeit von 2,55 Jahren und angenommenen Vorruhestandsgeldsteigerungen entsprechend den geltenden Betriebsvereinbarungen von 2,5 % zugrunde.
Die Rückstellungen für Jubiläen wurden nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Dabei sind Lohn- und Gehaltssteigerungen mit 4,5 % p.a. sowie die jährlichen Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,7 % berücksichtigt. Rückstellungen für Jubiläen wurden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (1,75 % p.a.).
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach § 253 Abs. 2 HGB mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz von 0,96 % bis 1,83 % abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 HGB.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Angaben zum Anteilsbesitz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen.
|
Anteil am Kapital 31.12.2023
% |
Eigenkapital 31.12.2022
EUR |
Jahresergebnis 2022
EUR |
|
| Verbundene Unternehmen | |||
| inetz GmbH, Chemnitz | 100,00 | 13.723.603,34 | 0,00 |
| EnergieStern GmbH, Chemnitz | 100,00 | 84.680.906,90 | 0,00 |
| ELICON Energie Dienstleistungen & Consulting GmbH, Chemnitz 1) | 100,00 | 1.047.214,67 | 1.123.374,39 |
| eins energie in sachsen Verwaltungs GmbH, Chemnitz | 100,00 | 54.892,65 | 9.236,72 |
| eins erneuerbare Energien Verwaltungs-GmbH 2) | 100,00 | 26.463,21 | -1.343,37 |
| make IT GmbH, Chemnitz | 75,00 | 1.715.188,06 | 420.683,32 |
| TBZ - PARIV Technologieberatungszentrum Parallele Informationsverarbeitung - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz 3) | 66,67 | 2.534.898,67 | 1.167.197,43 |
| Batteriespeicher Chemnitz GmbH & Co. KG, Chemnitz | 51,00 | 1.943.706,55 | 916.556,98 |
| Batteriespeicher Chemnitz Verwaltungsgesellschaft mbH, Chemnitz | 51,00 | 28.101,22 | 421,43 |
| Beteiligte Unternehmen | |||
| Energiepark Galgenberg GmbH & Co. KG, Chemnitz 1) | 50,00 | 486.928,93 | -14.071,07 |
| Windpark Lippersdorf GmbH & Co. KG, Chemnitz 2) | 50,00 | --- | --- |
| Kommunale Wärmeversorgung Auerbach GmbH, Auerbach/Vogtland | 49,00 | 1.183.591,23 | 152.574,42 |
| Stadtwerke Grimma GmbH, Grimma | 49,00 | 4.166.459,11 | 169.990,37 |
| e2net GmbH, Marienberg | 49,00 | 307.345,37 | -13.938,19 |
| RAC - Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Chemnitz | 33,33 | 4.842.152,42 | 1.476.647,25 |
| Zweckverband Fernwasser Südsachsen, Chemnitz | 24,82 3) | 55.795.967,09 | -440.246,08 |
| Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH, Zwickau | 25,00 | 758.071,35 | -53.665,68 |
| PEC Parkeisenbahn Chemnitz gemeinnützige Gesellschaft mbH, Chemnitz | 25,00 | 464.098,43 | 53.542,58 |
| Windenergie Briesensee GmbH, Neu Zauche | 18,72 | 1.939.851,45 | 458.312,39 |
| Südsachsen Wasser GmbH, Chemnitz | 18,45 | 12.477.452,11 | 710.945,30 |
| TAP Steuerungsgesellschaft mbH & Co. KG 4) | 12,50 | 620.000,00 | -52.000,00 |
| Syneco Trading GmbH, München 5) | 10,00 | 86.200.000,00 | 0,00 |
| VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig | 9,81 | 331.535,85 | 663,64 |
| Kom9 GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau 6) | 9,30 | 1.244.833.063,05 | 462.120.088,38 |
| Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, München | 8,33 | 274.383.512,45 | 10.680.520,64 |
| SYNECO GmbH & Co. KG i. L., München 7) | --- | 2.319.155,06 | -68.790,58 |
| GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Straelen | 5,85 | 131.718.486,90 | 33.320.343,25 |
| GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH, Straelen | 5,85 | 75.886,25 | 1.809,71 |
| VNG AG, Leipzig 4) | 1,53 | 1.080.338.000,00 | -595.996.000,00 |
1) Die Angaben zum Eigenkapital und
Jahresergebnis beziehen sich auf den Jahresabschluss zum
30.09.2022, der festgestellt ist.
2) Die Gesellschaft wurde am 27.09.2023
gegründet, daher erfolgen keine Angaben zum
Jahresabschluss 2022.
3) Der angegebene Kapitalanteil basiert laut
Satzung des Zweckverbandes auf der Quote der anhand der
Bezugsrechte ermittelten Stimmrechte lt. Jahresabschluss
2022.
4) Angaben im Jahresabschluss sind nur in TEUR
verfügbar.
5) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
mit der Thüga AG, eins erhält als
Minderheitsgesellschafter eine jährliche
Garantiedividende.
6) Es handelt sich um eine indirekte Beteiligung
der eins über die EnergieStern GmbH. Diese Aufstellung
enthält neben der Kom9 GmbH & Co. KG keine
weiteren indirekten Beteiligungen.
7) Die Liquidation der Gesellschaft wurde mit
der Liquidationsschlussbilanz zum 30.04.2023 abgeschlossen.
Das verbleibende Eigenkapital wurde an die Gesellschafter
ausgezahlt. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis
ergeben sich aus der Liquidationsschlussbilanz zum
30.04.2023.
Die Angaben basieren auf den Jahresabschlüssen der Gesellschaften zum 31. Dezember 2022 (ausgenommen abweichende Geschäftsjahre).
2. Vorräte
Als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden überwiegend Materialien für Investitionen und Instandhaltungen sowie Brennstoffe ausgewiesen.
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 22.639.410,96 | 14.985.696,01 |
| darunter Lagermaterial | 21.318.871,65 | 13.152.236,55 |
| Brennstoffe | 1.156.934,09 | 1.651.046,53 |
| Sonstiges | 163.605,22 | 182.412,93 |
| Waren | 262.304,12 | 201.638,86 |
| Emissionsrechte (CO 2 -Zertifikate) | 70.023.159,62 | 117.995.884,41 |
| 92.924.874,70 | 133.183.219,28 |
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|
Insgesamt
EUR |
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR |
Insgesamt
EUR |
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR |
|
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 82.455.434,26 | 0,00 | 50.307.843,24 | 0,00 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.111.098,35 | 806.299,84 | 2.983.427,94 | 1.112.795,92 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 7.943.425,94 | 0,00 | 444.216,52 | 0,00 |
| davon gegen Gesellschafter | 692.679,71 | 0,00 | 556.741,48 | 0,00 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 36.650.415,55 | 9.513,64 | 20.410.108,69 | 9.248,21 |
| 128.160.374,10 | 815.813,48 | 74.145.596,39 | 1.122.044,13 | |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren überwiegend aus dem Medienverkauf. Von der Verbrauchsabgrenzung für zum Stichtag nicht abgerechnete Energie- und Trinkwasserlieferungen sowie Abwasserentsorgung in Höhe von 495.227 TEUR (Vorjahr 79.197 TEUR) wurden Abschläge in Höhe von 476.504 TEUR (Vorjahr 75.879 TEUR) abgesetzt. Im Vorjahr waren die zum Stichtag nicht abgerechneten die Strom- und Gaslieferungen in Höhe von 255.057 TEUR und erhaltenen Abschläge in Höhe von 258.994 TEUR in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr 48 TEUR), sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1.109 TEUR (Vorjahr 2.936 TEUR).
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.254 TEUR (Vorjahr -113 TEUR) - davon wie im Vorjahr keine gegen Gesellschafter sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 689 TEUR (Vorjahr 557 TEUR), die im Wesentlichen auf Gesellschafter in Höhe von 693 TEUR (Vorjahr 557 TEUR) entfallen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen noch nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von 1.929 TEUR (Vorjahr 5.504 TEUR), Umsatzsteuer aus Kundenguthaben in Höhe von 1.144 TEUR (Vorjahr 758 TEUR), Forderungen gegen Lebensversicherungen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr 9 TEUR), Forderungen gegen debitorische Kreditoren in Höhe von 2.116 TEUR (Vorjahr 2.034 TEUR), Forderungen aus Strom- und Energiesteuer in Höhe von 5.977 TEUR (Vorjahr 5.716 TEUR), Forderungen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 6.259 TEUR (Vorjahr 621 TEUR), Forderungen aus der Altlastensanierung in Höhe von 472 TEUR (Vorjahr 185 TEUR) sowie Forderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse in Höhe von 11.755 TEUR.
4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| Kassenbestand, Schecks | 6.517,44 | 9.917,37 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 24.331.311,85 | 50.920.846,97 |
| 24.337.829,29 | 50.930.764,34 |
5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.310 TEUR (Vorjahr 1.378 TEUR) beinhaltet geleistete Zahlungen, die Aufwendungen für zukünftige Zeiträume betreffen.
6. Eigenkapital
Die Kapitalanteile der Kommanditisten bestehen aus dem Festkapital sowie dem variablen Kapital.
Am Festkapital der Gesellschaft sind zum 31. Dezember 2023 als Kommanditisten wie folgt beteiligt:
| % | EUR | |
| Thüga Aktiengesellschaft, München | 39,85 | 72.742.632,00 |
| Kommunale Versorgungsdienstleistungsgesellschaft Chemnitz mbH, Chemnitz | 25,50 | 46.543.622,00 |
| Kommunale Versorgungs- und Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH, Chemnitz | 25,50 | 46.543.622,00 |
| enviaM Beteiligungsgesellschaft Chemnitz mbH, Chemnitz | 9,15 | 16.693.760,00 |
| 100,00 | 182.523.636,00 |
Vom variablen Kapital der Kommanditisten entfallen 52.414.757,00 EUR auf die Kommunale Versorgungs- und Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH, Chemnitz, und 20.000.000,00 EUR auf die Thüga Aktiengesellschaft, München.
Gemäß § 264 c HGB wurde für die aktivierten Anteile an der eins energie in sachsen Verwaltungs GmbH ein Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile gebildet.
7. Sonderposten aus Zuschüssen
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| Bauzuschüsse | 64.710.793,74 | 58.259.750,40 |
| Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 55.069.522,94 | 22.868.528,48 |
| 119.780.316,68 | 81.128.278,88 |
Der Posten Bauzuschüsse beinhaltet die empfangenen Baukostenzuschüsse und die Hausanschlusskostenerstattungen für die Erstellung von Energie- und Wasseranschlüssen im Netzgebiet von eins. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse und der Hausanschlusskostenerstattungen, die bis zum 31. Dezember 2002 empfangen wurden, erfolgt in jährlichen Raten zu 5 %.
Ab dem 1. Januar 2003 empfangene Zuschüsse werden über die Nutzungsdauer der entsprechenden Netze (20 bis 40 Jahre) aufgelöst. Die Auflösung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Seit Jahresbeginn 2014 werden die durch den Netzpächter/-betreiber inetz von den Anschlussnehmern vereinnahmten und zu den Strom- und Gasversorgungsanlagen gehörigen Finanzierungsbeiträge unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unmittelbar und direkt den Netzeigentümern weitergeleitet. Die Zugänge werden hier unter dem Sonderposten für Bauzuschüsse erfasst und die Auflösung der Beträge erfolgt dann entsprechend den branchenüblichen Regularien. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer der geförderten Sachanlagen aufgelöst. Alle Förderungen ab 2021 werden nunmehr komplett passiviert und analog der Nutzungsdauer der geförderten Anlage aufgelöst.
8. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen sind zum Stichtag in Höhe von 8.633 TEUR (Vorjahr 8.655 TEUR) im Jahresabschluss erfasst. Die Rückstellungen für Pensionen sind entsprechend den hierfür angefertigten versicherungsmathematischen Gutachten bemessen. Als Bewertungsmethoden kamen dabei die Projected-Unit-Credit-Methode für Final-Pay-Zusagen sowie das Teilwertverfahren zur Anwendung.
Die Rückstellung in dieser Höhe resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte beträgt 21.772 TEUR (Vorjahr 21.231 TEUR), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 30.405 TEUR (Vorjahr 29.885 TEUR). Aufgrund der hierdurch auszuweisenden höheren Verpflichtungen wird der übersteigende Betrag in Höhe von 8.633 TEUR (Vorjahr 8.655 TEUR) in den Rückstellungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 17.250 TEUR (Vorjahr 17.250 TEUR). Entsprechend der Durchführung des Treuhandvertrags ist eine Leistungskongruenz aus dem Deckungsvermögen nicht gegeben.
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen beträgt 527 TEUR (Vorjahr 523 TEUR). Der Zinsaufwand wurde mit Zinserträgen des Deckungsvermögens in Höhe von 541 TEUR (Vorjahr 498 TEUR) verrechnet. Darüber hinaus werden der reguläre Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen sowie der Effekt aus der Zinsänderung im Personalaufwand ausgewiesen.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegen zum 31. Dezember 2023 der Ausschüttungssperre 331.239,00 EUR (Vorjahr 1.469.320,00 EUR).
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten schwerpunktmäßig Rückstellungen aus dem Personalbereich in Höhe von 7.162 TEUR (Vorjahr 6.952 TEUR), die Rückstellung für Abgabeverpflichtungen von Emissionsberechtigungen 67.882 TEUR (Vorjahr 73.195 TEUR), die Rückstellung für die Verpflichtung zur Beseitigung ökologischer Altlasten in Höhe von 918 TEUR (Vorjahr 1.065 TEUR), die Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von 12.678 TEUR (Vorjahr 13.268 TEUR), die Rückstellung für Abrechnungsverpflichtungen 1.018 TEUR (Vorjahr 1.055 TEUR), die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 54.349 TEUR (Vorjahr 40.098 TEUR) sowie andere ungewisse Verbindlichkeiten.
Für Risiken aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129, 130 und 133 InsO wurden Rückstellungen in Höhe von 1.491 TEUR (Vorjahr 1.545 TEUR) gebildet. Das betrifft Kunden, für die bereits eine Anfechtung des Insolvenzverwalters vorliegt, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aber die Anfechtung noch aussteht oder entsprechende Auskünfte ein überdurchschnittlich hohes Ausfallrisiko ausweisen. Die einzelnen Risiken der Rückzahlung wurden mit 15 % bis 25 % eingeschätzt.
9. Verbindlichkeiten
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|
Gesamtbetrag
TEUR |
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
TEUR |
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
TEUR |
Gesamtbetrag
TEUR |
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
TEUR |
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
TEUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 572.015 | 59.895 | 512.119 | 545.359 | 53.623 | 491.736 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 37.529 | 36.929 | 600 | 44.492 | 43.891 | 601 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 21.146 | 21.146 | 0 | 10.538 | 10.538 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 66.260 | 66.260 | 0 | 22.569 | 22.569 | 0 |
| davon Gesellschafter | 3.875 | 3.875 | 0 | 4.769 | 4.769 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 13.191 | 13.187 | 4 | 9.059 | 9.059 | 0 |
| davon aus Steuern | 30 | 30 | 0 | 1.272 | 1.272 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 4 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 710.141 | 197.417 | 512.723 | 632.017 | 139.680 | 492.337 | |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 328.275 TEUR (Vorjahr 306.016 TEUR) enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten hauptsächlich Abrechnungen für Investitionen, Instandhaltungen, sonstige Leistungen sowie Einsatz- und Bezugsstoffe. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie im Vorjahr keine enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9.301 TEUR (Vorjahr 9.185 TEUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 11.845 TEUR (Vorjahr 1.353 TEUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit 62.363 TEUR (Vorjahr 18.562 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon gegenüber Gesellschaftern 22 TEUR (Vorjahr 4 TEUR) und mit 3.897 TEUR (Vorjahr 4.007 TEUR) sonstige Verbindlichkeiten. Von den unter diesem Posten ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen 3.897 TEUR (Vorjahr 4.006 TEUR) gegenüber Gesellschaftern.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren in Höhe von 7.184 TEUR (Vorjahr 3.534 TEUR) und Verbindlichkeiten aus dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme in Höhe von 5.774 TEUR.
10. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird im Wesentlichen der Betrag aus der in 2021 erhaltenen Variation Margin der an die Syneco Trading GmbH übertragenen Terminhandelsgeschäfte in Höhe von 2.279 TEUR (Vorjahr 7.536 TEUR) ausgewiesen. Dieser wird über die Dauer der Restlaufzeit der Termingeschäfte in 2024 aufgelöst. Weiterhin werden erhaltene Mietzahlungen für spätere Jahre in diesem Posten ausgewiesen.
11. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Rahmen der mit der inetz GmbH und der EnergieStern GmbH geschlossenen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge bestehen Verlustausgleichsverpflichtungen im Sinne des § 302 AktG. Das Risiko der Inanspruchnahme gegenüber EnergieStern GmbH wird als gering eingestuft, gegenüber der inetz GmbH können auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und der damit verbundenen regulatorischen Eingriffe Verluste entstehen.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Energiebeschaffungsverträgen bis zum Jahr 2028 in Höhe von insgesamt 1.049.497 TEUR, davon entfallen auf den Zeitraum bis zum Jahr 2027 1.040.661 TEUR. Für Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträge bestehen Verpflichtungen in Höhe von 157.494 TEUR, wovon 12.105 TEUR verbundene Unternehmen betreffen.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen aus Rückbauverpflichtungen in Höhe von 762 TEUR und aus Vertragserfüllungen in Höhe von 19.217 TEUR.
12. Derivative Finanzinstrumente
Die eins handelt mit Erdgas und Strom, um damit Kunden zu versorgen und die Erzeugungsmengen der eigenen Anlagen zu vermarkten. In den Geschäften ist i.d.R. ein für die Zukunft fixierter Festpreis vereinbart. Da am Markt Strom und Gas variabel gehandelt werden, ist eins einem Preisänderungsrisiko ausgesetzt.
Die eins setzt zur Absicherung gegen diese Preisrisiken Rohstoffderivate mit der Absicht der physischen Erfüllung ein. Dabei handelt es sich ausschließlich um OTC-Derivate.
Der Einsatz dieser derivativen Finanzinstrumente unterliegt internen Regularien, insbesondere hinsichtlich Genehmigung der Geschäfte und Kontrolle durch Einbeziehung in das Risikomanagementsystem. Dabei werden Derivate im Wesentlichen zur Absicherung des Vertriebsabsatzes und der Vermarktungsmengen der Erzeugungsanlagen eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zusammengefasst.
Die Absatz- und Beschaffungspositionen sowie Absicherungen auf diese Positionen werden bei eins zu den Portfolio-Bewertungseinheiten "Strom" und "Gas" zusammengefasst. Die Portfolio-Hedges umfassen dabei die jeweils für die Jahresscheiben 2024, 2025, 2026, 2027, 2030, 2031 und 2032 abgeschlossenen bzw. erwarteten Absatz- und Beschaffungsgeschäfte.
Mit den planmäßigen Absicherungen der Transaktionen werden Preis- und Mengenrisiken weitgehend reduziert. Aufgrund der Basiswertidentität und weiteren übereinstimmenden Merkmalen gleichen sich zukünftige positive und negative Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften weitgehend aus. Sofern ein negativer Marktwert des Sicherungsgeschäftes gegeben ist, stehen den zukünftigen Aufwendungen aus diesem Geschäft ausgleichend zukünftige höhere Erträge bzw. geringere Aufwendungen aus dem Grundgeschäft gegenüber.
Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Ist der Saldo aller effektiven beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird für den hieraus drohenden Verlust, dem Vorsichtsprinzip entsprechend, Vorsorge durch die Bildung einer entsprechenden Drohverlustrückstellung getroffen. Ist der Saldo aller effektiven beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser bilanziell unberücksichtigt.
Zum Bilanzstichtag betragen die Nominalbeträge der in Bewertungseinheiten enthaltenen Grundgeschäfte im Bereich der Energiebeschaffung 763.406 TEUR. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt insgesamt 472.307 TEUR. Aufgrund der portfoliobezogenen Deckungsbeitragsbetrachtung wurde für die Jahre 2024 bis 2032 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 46.580 TEUR gebildet.
13. Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
| EUR | EUR | |
| Strom | 1.025.948.716,99 | 610.980.217,85 |
| Gas | 555.487.573,84 | 392.673.563,02 |
| Wärme | 87.042.333,34 | 77.780.234,55 |
| Trinkwasser | 32.726.246,33 | 29.746.986,94 |
| Abwasser | 19.169.720,03 | 16.970.791,32 |
| Kälte | 3.315.863,74 | 2.555.115,03 |
| Pachtentgelt | 87.239.051,57 | 87.813.612,03 |
| Dienstleistungen Netzgesellschaft | 21.608.734,24 | 20.775.874,06 |
| Vermiedene Netznutzungsentgelte | 7.979.805,81 | 11.543.325,59 |
| Konzessionsabgabe | 9.373.892,69 | 9.461.877,36 |
| Telekommunikation | 9.069.237,77 | 8.340.816,50 |
| Dienstleistung Stadtbeleuchtung | 5.729.599,68 | 5.606.382,00 |
| Betriebsführung | 5.243.811,49 | 5.015.219,26 |
| Auflösung Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskosten | 4.584.250,41 | 4.172.437,42 |
| Mieten und Pachten | 2.815.571,86 | 2.935.040,64 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 24.313.608,28 | 5.432.337,19 |
| 1.901.648.018,07 | 1.291.803.830,76 |
Bei den Umsatzerlösen sind 29.009 TEUR Stromsteuer (Vorjahr 39.006 TEUR) und Energiesteuer in Höhe von 18.972 TEUR (Vorjahr 23.135 TEUR) abgesetzt. Weiterhin enthalten die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen periodenfremde Mindererlöse in Höhe von 9.006 TEUR (Vorjahr 358 TEUR). Die vermiedenen Netzentgelte sind zwecks Vermittlung eines klareren Bildes der Ertragslage um Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen in Höhe von 827 TEUR (Vorjahr 1.588 TEUR) reduziert und um periodenfremde Auflösungsbeträge in Höhe 1.588 TEUR (Vorjahr sonstige betriebliche Erträge 5.039 TEUR) erhöht. Im Medium Strom werden mehr als die Hälfte der Umsätze an Endkunden in fremden Netzen realisiert, im Medium Gas im eigenen Netz.
14. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde und neutrale Erträge in Höhe von insgesamt 29.672 TEUR (Vorjahr 14.290 TEUR) - im Wesentlichen resultierend aus dem Kohleersatzbonus gemäß § 7c KWKG in Höhe von 13.089 TEUR für die Außerbetriebnahme von Block B des Heizkraftwerkes Nord in Chemnitz, aus dem Buchgewinn bei Anlagenverkäufen sowie Zuschreibungen bzw. Nachaktivierungen zum Anlagevermögen von 2.789 TEUR (Vorjahr 322 TEUR), aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 3.184 TEUR (Vorjahr 8.738 TEUR), Erträge aus Schadensfällen in Höhe von 8.837 TEUR (Vorjahr 2.541 TEUR), aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 77 TEUR (Vorjahr 392 EUR) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 1.569 TEUR (Vorjahr 733 TEUR) insbesondere aus KWK-Zuschüssen.
Des Weiteren enthält der Posten Erträge aus der Refinanzierung von Altlasten in Höhe von 1.630 TEUR (Vorjahr 280 TEUR), Erträge aus Mahngebühren in Höhe von 529 TEUR (Vorjahr 491 TEUR) und Erträge aus der Auflösung von Fördermitteln in Höhe von 844 TEUR (Vorjahr 859 TEUR).
15. Materialaufwand
Die Materialaufwendungen beinhalten Strombezug, Wasserbezug, Gasbezug, zu zahlende Netzentgelte Strom, Gas, Wärme und Wasser, Kohleverbrauch einschließlich Entsorgungskosten Heizkraftwerk, Aufwendungen für die Rückgabe entgeltlich erworbener Emissionsberechtigungen sowie Verbrauch von Reparaturmaterialien.
16. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 398 TEUR (Vorjahr 338 TEUR) - im Wesentlichen resultierend aus Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 197 TEUR (Vorjahr 219 TEUR).
Des Weiteren sind Zuführungen zu Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 30.072 TEUR (Vorjahr 40.107 TEUR) und Preisrisiken 2.488 TEUR (Vorjahr 719 TEUR) sowie die Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen in Höhe von 1.053 TEUR (Vorjahr 1.127 TEUR) enthalten.
Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen die Konzessionsabgaben, EDV-Kosten, Wertberichtigungen, Mieten und Pachten, Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Provisionen, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit etc. enthalten.
17. Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Gewinnausschüttungen der make IT GmbH, Chemnitz, der RAC - Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Chemnitz, der TBZ - PARIV Technologieberatungszentrum Parallele Informationsverarbeitung-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz, der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Straelen, der Südsachsen Wasser GmbH, Chemnitz, der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg, der Syneco Trading GmbH, München, und der Kommunale Wärmeversorgung Auerbach GmbH, Auerbach/Vogtland, ELICON Energie Dienstleistungen & Consulting GmbH, Chemnitz - davon aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.909 TEUR (Vorjahr 634 TEUR).
18. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Die Erträge aus der Gewinnübernahme resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der EnergieStern GmbH, Chemnitz.
19. Aufwendungen aus Verlustübernahme
Verluste der inetz GmbH, Chemnitz, werden entsprechend eines Gewinnabführungsvertrages ausgeglichen.
20. Abschreibungen auf Finanzanlagen
Die Beteiligung an der PEC Parkeisenbahn Chemnitz gemeinnützige Gesellschaft mbH, Chemnitz, wurde in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr 26 TEUR) abgeschrieben. Es handelt sich um die planmäßigen Zuschüsse als Gesellschafter.
21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Ausweis betrifft mit 14.545 TEUR die Gewerbesteuer 2023 sowie Gewerbesteuer aus Vorjahren in Höhe von 150 TEUR.
22. Latente Steuern
eins hat latente Steuern auf Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz berechnet. Die Bewertung erfolgte mit dem individuellen Steuersatz zum Abschlussstichtag in Höhe von 14,93 %.
Die Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen des Sachanlagevermögens, der Pensionsrückstellungen, der sonstigen Rückstellungen und des passiven Rechnungsabgrenzungspostens sowie aus Abweichungen im Wertansatz der Beteiligungen.
Aus der Berechnung ergeben sich saldiert keine passiven latenten Steuern. In Ausübung des bestehenden Ansatzwahlrechtes unterbleibt eine Aktivierung latenter Steuern in Höhe von 13.166 TEUR (Vorjahr 11.822 TEUR).
23. Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Vorgänge ereignet, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eins von besonderer Bedeutung wären und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
D. Sonstige Angaben
1. Angaben über Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG
Leistungswirtschaftliche Beziehungen größeren Umfangs im Sinne der Vorschrift des § 6b Abs. 2 EnWG hat eins im Berichtsjahr zu folgenden Unternehmen unterhalten:
inetz GmbH, Chemnitz:
| ― |
Leistungen aus der Verpachtung des Gas-, Strom-, Wärme- und Wassernetzes sowie Betriebsführungserträge in Höhe von insgesamt 205,5 Mio. EUR |
| ― |
Bezogene Dienstleistungen und Netznutzungsentgelte in Höhe von insgesamt 179,5 Mio. EUR |
Kommunale Wärmeversorgung Auerbach GmbH, Auerbach:
| ― |
Leistungen aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführung sowie aus Gas- und Stromlieferverträgen in Höhe von 1.602 TEUR |
| ― |
Empfangene Leistungen für Betriebsführung und Miete in Höhe von 20 TEUR |
TBZ - PARIV Technologieberatungszentrum Parallele Informationsverarbeitung - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz:
| ― |
Leistungen in Höhe von 14 TEUR Strom-, Wärme- und Wasserliefervertrag |
| ― |
Empfangene Leistungen für Kundenabrechnung, Postdienstleistungen, Archivierung in Höhe von 1.995 TEUR |
make IT GmbH, Chemnitz:
| ― |
Leistungen für Mieten und Pachten, kaufmännische Betriebsführung, Telekommunikation und Zinsen in Höhe von 688 TEUR |
| ― |
Empfangene Leistungen in Höhe von 8.264 TEUR für größere DV-Leistungen, Miet- und Leasingverträge, Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen |
| ― |
Zum Stichtag besteht eine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 358 TEUR |
Batteriespeicher Chemnitz GmbH & Co. KG, Chemnitz:
| ― |
Leistungen in Höhe von 249 TEUR aus Stromliefervertrag, Stromhandel, kaufmännischer Betriebsführung, Zinsen und Pachten |
| ― |
Empfangene Leistungen in Höhe von 1.556 TEUR für Strombezug und Regelleistung |
| ― |
Zum Stichtag besteht eine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 755 TEUR |
ELICON Energie Dienstleistungen & Consulting GmbH, Chemnitz:
| ― |
Leistungen in Höhe von 1.785 TEUR aus kaufmännischer und technischer Betriebsführung sowie Verpachtung und Zinsen |
| ― |
Empfangene Leistungen in Höhe von 1.145 TEUR für Strombezug und Zinsen |
Stadtwerke Grimma GmbH, Grimma
| ― |
Leistungen in Höhe von 5.124 TEUR aus Strom- und Gasverkauf |
e2net GmbH, Marienberg
| ― |
Leistungen aus Erbringung von Baukosten in Höhe von 5.1422 TEUR |
2. Ergebniseinfluss steuerlicher Wertansätze
Das Jahresergebnis hat sich aufgrund steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nach § 4 FördG, die in früheren Geschäftsjahren vorgenommen wurden, im Vergleich zur Vornahme handelsrechtlicher Abschreibungen um rund 1,8 Mio. EUR verbessert, da infolge der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für die Investitionszugänge der Jahre 1996 bis 1999 und in deren Folge bis 2003 Sonderabschreibungen nach § 4 FördG nunmehr nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraumes die reduzierte lineare Restwertabschreibung vorgenommen wird. In den kommenden Jahren wird sich dieser Effekt der verminderten Abschreibungen, gegebenenfalls verbunden mit einem Steueraufwand zu den jeweils gültigen Steuersätzen, fortsetzen.
3. Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB
Die Vorgaben des Mindeststeuergesetzes sind erfüllt. Die Gesellschaft ist unbeschränkt gewerbesteuerpflichtig und erzielt ausschließlich in Deutschland ein zu versteuerndes Einkommen.
4. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
| Angestellte | 713 |
| (davon gewerblich) | (176) |
| Auszubildende/BA-Studenten | 36 |
| 749 |
5. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird durch die eins energie in sachsen Verwaltungs GmbH, Chemnitz, durchgeführt.
Von § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Bezüge früherer Organmitglieder/Hinterbliebener belaufen sich auf 421 TEUR.
Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung von 7.593 TEUR.
Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführern bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
6. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, von dem im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 71.916.229,31 EUR eine Einstellung in die Gewinnrücklage (gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto) in Höhe von 6.200.000,00 EUR vorzunehmen und den Betrag von 65.716.229,31 EUR auszuschütten.
7. Aufsichtsrat
| ― |
Sven Schulze Vorsitzender Oberbürgermeister Chemnitz |
| ― |
Sylvio Krause 1. stellvertretender Vorsitzender Bürgermeister Amtsberg |
| ― |
Uwe Reichelt * 2. stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender Betriebsrat |
| ― |
Dr. Christof Schulte 3. stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft, München |
| ― |
Dr. Martin Antonow Oberbürgermeister Brand-Erbisdorf |
| ― |
Ralph Burghart Bürgermeister Chemnitz |
| ― |
Tino Fritzsche Stadtrat Chemnitz, Dipl.-Ing. Architekt |
| ― |
Bernhard Herrmann Stadtrat Chemnitz, Bauingenieur Wasserbau |
| ― |
Thomas Hetzel Bürgermeister Oberlungwitz |
| ― |
Otto Huber Prokurist der Thüga Aktiengesellschaft, München |
| ― |
Michael Kittelberger Prokurist der Thüga Aktiengesellschaft, München |
| ― |
Wolfgang Leonhardt Bürgermeister Zschorlau |
| ― |
Uwe Melzer * Anlagentechniker, Betriebsrat |
| ― |
Mario Munack * Hauptabteilungsleiter |
| ― |
Dr. Winfried Rasbach Prokurist der Thüga Aktiengesellschaft, München |
| ― |
Holger Riesen * Teamleiter |
| ― |
Jeannine Schneider * Abteilungsleiterin |
| ― |
Veit Schönfelder * Sachbearbeiter, Betriebsrat |
| ― |
Kerstin Schöniger Bürgermeisterin Rodewisch |
| ― |
Hans-Joachim Siegel Stadtrat Chemnitz, Ortsvorsteher Chemnitz-Röhrsdorf |
| ― |
Carola Wulst * Abteilungsleiterin |
* Arbeitnehmervertreter der eins
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 89.250,00 EUR.
Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
8. Persönlich haftender Gesellschafter
Persönlich haftender Gesellschafter ist die eins energie in sachsen Verwaltungs GmbH, Chemnitz, mit einem Stammkapital in Höhe von 25 TEUR.
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. (FH) / Dipl.-Kfm. (FH) Roland Warner, Chemnitz, Vorsitzender der Geschäftsführung
Martin Ridder, Berlin, Geschäftsführer
9. Konzernabschluss
Die Gesellschaft ist Mehrheitsgesellschafter und verbundenes Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB für die folgenden Unternehmen:
| ― |
inetz GmbH, Chemnitz |
| ― |
EnergieStern GmbH, Chemnitz |
| ― |
eins energie in sachsen Verwaltungs GmbH, Chemnitz |
| ― |
ELICON Energie Dienstleistungen & Consulting GmbH, Chemnitz |
| ― |
eins erneuerbare Energien Verwaltungs-GmbH, Chemnitz |
| ― |
TBZ - PARIV Technologieberatungszentrum Parallele Informationsverarbeitung-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz |
| ― |
make IT GmbH, Chemnitz |
| ― |
Batteriespeicher Chemnitz GmbH & Co. KG, Chemnitz |
| ― |
Batteriespeicher Chemnitz Verwaltungsgesellschaft mbH, Chemnitz. |
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG stellt den Konzernabschluss, der auch die Angaben über das Abschlussprüferhonorar enthält, nach den Vorschriften der §§ 290 bis 314 HGB auf. In den Konzernabschluss werden die inetz GmbH, die EnergieStern GmbH und die eins energie in sachsen Verwaltungs GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Chemnitz, den 5. Februar 2024
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Roland Warner
Martin Ridder
Die Geschäftsführung
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
| Bilanzpositionen | Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|
01.01.2023
EUR |
Zugänge
EUR |
Abgänge
EUR |
Umbuchung
EUR |
31.12.2023
EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 40.408.510,35 | 5.836.378,79 | 0,00 | 2.952.664,50 | 49.197.553,64 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.546.523,27 | 818.109,54 | 0,00 | 0,00 | 2.364.632,81 |
| 41.955.033,62 | 6.654.488,33 | 0,00 | 2.952.664,50 | 51.562.186,45 | |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 67.066.378,52 | 18.904.953,90 | 29.613,24 | 27.567.655,70 | 113.509.374,88 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.109.721.212,10 | 76.161.123,90 | 4.678.443,49 | 120.722.781,05 | 2.301.926.673,56 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 13.711.881,74 | 841.384,48 | 2.949,69 | 0,00 | 14.550.316,53 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 234.602.215,83 | 93.980.888,14 | 51.624,65 | -151.243.101,25 | 177.288.378,07 |
| 2.425.101.688,19 | 189.888.350,42 | 4.762.631,07 | -2.952.664,50 | 2.607.274.743,04 | |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 99.699.350,68 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 99.699.350,68 |
| 2. Beteiligungen | 77.802.285,94 | 4.511.052,27 | 141.674,66 | 0,00 | 82.171.663,55 |
| 177.501.636,62 | 4.511.052,27 | 141.674,66 | 0,00 | 181.871.014,23 | |
| 2.644.558.358,43 | 201.053.891,02 | 4.904.305,73 | 0,00 | 2.840.707.943,72 | |
| Bilanzpositionen | Abschreibungen | |||
|
01.01.2023
EUR |
Zugänge
EUR |
Abgänge
EUR |
Umbuchung
EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 26.647.389,35 | 2.016.201,29 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 26.647.389,35 | 2.016.201,29 | 0,00 | 0,00 | |
| II. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 33.350.137,50 | 3.379.147,81 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.483.581.351,10 | 61.095.691,04 | 4.314.081,87 | 0,17 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.273.604,23 | 963.623,48 | 455,69 | 0,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,17 | 0,00 | 0,00 | -0,17 |
| 1.526.205.093,00 | 65.438.462,33 | 4.314.537,56 | 0,00 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 262.000,00 | 25.575,00 | 0,00 | 0,00 |
| 262.000,00 | 25.575,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 1.553.114.482,35 | 67.480.238,62 | 4.314.537,56 | 0,00 | |
| Bilanzpositionen | Abschreibungen | |
|
Zuschreibung
EUR |
31.12.2023
EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 28.663.590,64 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 28.663.590,64 | |
| II. SACHANLAGEN | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 680.398,56 | 36.048.886,75 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 1.540.362.960,44 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 10.236.772,02 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 |
| 680.398,56 | 1.586.648.619,21 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 287.575,00 |
| 0,00 | 287.575,00 | |
| 680.398,56 | 1.615.599.784,85 | |
| Bilanzpositionen | Buchwerte | |
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 20.533.963,00 | 13.761.121,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.364.632,81 | 1.546.523,27 |
| 22.898.595,81 | 15.307.644,27 | |
| II. SACHANLAGEN | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 77.460.488,13 | 33.716.241,02 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 761.563.713,12 | 626.139.861,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.313.544,51 | 4.438.277,51 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 177.288.378,07 | 234.602.215,66 |
| 1.020.626.123,83 | 898.896.595,19 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 99.699.350,68 | 99.699.350,68 |
| 2. Beteiligungen | 81.884.088,55 | 77.540.285,94 |
| 181.583.439,23 | 177.239.636,62 | |
| 1.225.108.158,87 | 1.091.443.876,08 | |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Chemnitz
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Chemnitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Chemnitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 25. März 2024
Deloitte
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Drüppel, Wirtschaftsprüfer
Oliver Schrader, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat sich während der Berichtszeit regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführer unterrichtet und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge wurden in verschiedenen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat besprochen.
Der Abschlussprüfer Deloitte GmbH, Leipzig, hat gemäß dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 8. Mai 2023 und der anschließenden Beauftragung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht 2023 der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB liegt vor.
Dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers stimmt der Aufsichtsrat zu.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Er billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der damit festgestellt ist. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtsrats zu entlasten.
Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.
Chemnitz, 30. April 2024
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Der Aufsichtsrat
Sven Schulze, Vorsitzender
Ergebnisverwendungsbeschluss
Die Gesellschafterversammlung beschließt entsprechend dem Vorschlag von Geschäftsführung und Aufsichtsrat, vom Jahresüberschuss in Höhe von 76.681.120,32 EUR abzüglich des Vorabgewinns (Verzinsung Kapitalkonten II und Steuererstattung gemäß § 28 GV KG) in Höhe von 4.764.891,01 EUR unter Beachtung der weiteren steuerrechtlichen Regelung der §§ 25 -28 GV KG (Steuerausgleich) eine Einstellung in die Gewinnrücklage (gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto) in Höhe von 6.200.000,00 EUR vorzunehmen und den Privatkonten der Gesellschafter 65.716.229,31 EUR gut zu schreiben.
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Elektrizitätsverteilung
AKTIVA
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 442.740,29 | 504.655,35 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 510.406,44 | 356.041,93 |
| 953.146,73 | 860.697,28 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.808.338,25 | 2.131.259,95 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 90.828.994,38 | 93.510.796,70 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 305.002,37 | 349.608,99 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 19.358.275,68 | 5.992.870,70 |
| 112.300.610,68 | 101.984.536,34 | |
| 113.253.757,41 | 102.845.233,62 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.096.190,43 | 1.793.643,84 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 7.760,95 | 5.887,01 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 134.842,24 | 374.482,43 |
| 2.238.793,62 | 2.174.013,28. | |
| 115.492.551,03 | 105.019.246,90 | |
|
PASSIVA |
||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 64.460.216,25 | 61.555.102,64 |
| B. Sonderposten aus Zuschüssen | ||
| 1. Bauzuschüsse | 13.600.639,74 | 13.206.244,40 |
| 2. Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 815.165,00 | 913.587,00 |
| 14.415.804,74 | 14.119.831,40 | |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 578.698,53 | 649.106,08 |
| 2. Steuerrückstellungen | 126.109,22 | 462.612,48 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 555.670,84 | 952.550,27 |
| 1.260.478,59 | 2.064.268,83 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 34.531.190,48 | 26.612.668,09 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 221.476,57 | 126.975,00 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 553.990,59 | 474.939,30 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 30.413,29 | 39.645,68 |
| davon aus Steuern 2.012,01 EUR (Vj. 0 TEUR) | ||
| 35.337.070,93 | 27.254.228,07 | |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 18.980,52 | 25.815,96 |
| 115.492.551,03 | 105.019.246,90 |
Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023
| 2023 | 2022 | ||
| EUR | EUR | ||
| 1. Umsatzerlöse | 31.283.856,44 | 29.526.565,55 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 437.047,93 | 154.563,35 | |
| 3. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 9.393,41 | 27.761,47 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 154.835,99 | 165.602,46 | |
| 164.229,40 | 193.363,93 | ||
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 3.428.200,18 | 3.183.507,21 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 660.651,73 | 704.992,64 | |
| davon für Altersversorgung 40.461,73 EUR (Vj. 103 TEUR) | |||
| 4.088.851,91 | 3.888.499,85 | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 7.045.106,06 | 6.986.933,10 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.550.625,26 | 10.159.149,83 | |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 36.389,17 | 38.257,67 | |
| davon Erträge aus der Abzinsung 0,00 EUR (Vj. 0 TEUR) | |||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 651.915,28 | 251.639,50 | |
| davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 36.258,67 EUR (Vj. 40 TEUR) | |||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.102.462,82 | 579.468,40 | |
| 10. Ergebnis nach Steuern | 8.154.102,81 | 7.660.331,96 | |
| 11. Sonstige Steuern | 18.882,42 | 17.492,19 | |
| 12. Jahresüberschuss | 8.135.220,39 | 7.642.839,77 | |
Erläuterungen für das Geschäftsjahr 2023 für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
A. Vorbemerkungen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Teilabschlüsse für folgende Tätigkeitsabschlüsse erstellt:
| ― |
Elektrizitätsverteilung |
| ― |
Gasverteilung |
| ― |
grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gemäß § 3 Abs. 4 MsbG). |
Die einzelnen Tätigkeitsabschlüsse sind nach den maßgeblichen Vorschriften des EnWG und des Handelsgesetzbuches aufgestellt und im Folgenden erläutert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden einheitlich ausgeübt. Abweichungen zum Buchwerk sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen.
Die Bilanzerstellung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche wird nach den folgenden Berechnungsschritten durchgeführt:
1. Primärzuordnung
Eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten wird bei den Posten vorgenommen, die aufgrund des jeweiligen Bilanzkontos bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs oder eines direkten Sachbezuges in den Buchungen eindeutig zuordenbar sind. Weiterhin wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in diesem ersten Schritt aufgeteilt. Nähere Erläuterungen sind in diesem Anhang unter B. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2. Verrechnungen
Es werden die restlichen Bilanzpositionen, die allgemeine Bereiche betreffen, mittels Verrechnungsschlüssel auf die Geschäftsbereiche aufgeteilt.
3. Aufteilung der liquiden Mittel
Die liquiden Mittel werden, soweit diese nicht wie im Punkt 1 beschrieben direkt zugeordnet werden können, aufgrund des prozentualen Verhältnisses der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) der einzelnen Tätigkeiten zum Gesamtunternehmen aufgeteilt.
4. Aufteilung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital entsteht aus den zugeordneten Aktiv- und Passivposten.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind anhand der Berechnungsschritte 1 bis 2 dargestellt. Die Finanzanlagen sind den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet.
Umlaufvermögen
I. Vorräte
Vorräte betreffen Materialbestände, die der Erhaltung/Erneuerung der Verteilungsanlagen zuzuordnen sind.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.
III. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel wurden vollständig im Berechnungsschritt 3 anhand des Verhältnisses der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) aufgeteilt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital entsteht aus den zugeordneten Aktiv- und Passivposten.
Sonderposten aus Zuschüssen
Der Ausweis des Sonderpostens erfolgt in direkter Zuordnung wie im Berechnungsschritt 1 beschrieben.
Die Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betreffen Zuschüsse zum Stadtumbau Ost, die für Investitionsmaßnahmen aufgrund des Stadtrückbaus getätigt worden sind. Die Zuschüsse werden über die Nutzungsdauer der geförderten Sachanlagen linear aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen, Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer und Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.
Verbindlichkeiten
| Gesamt | davon mit einer Restlaufzeit | |||
| EUR |
bis zu 1 Jahr
EUR |
über 1 Jahr
EUR |
davon über 5 Jahre
EUR |
|
| a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 34.531.190,48 | 3.057.974,91 | 31.473.215,57 | 19.740.410,16 |
| (Vorjahr TEUR) | 26.612 | 3.283 | 23.329 | 13.281 |
| b. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 221.476,57 | 221.476,57 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr TEUR) | 127 | 127 | 0 | 0 |
| c. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 553.990,59 | 553.990,59 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr TEUR) | 475 | 475 | 0 | 0 |
| d. Sonstige Verbindlichkeiten | 30.413,29 | 30.370,11 | 43,18 | 43,18 |
| (Vorjahr TEUR) | 40 | 40 | 0 | 0 |
| Summe | 35.337.070,93 | 3.863.812,18 | 31.473.258,75 | 19.740.453,34 |
| (Vorjahr TEUR) | 27.254 | 3.925 | 23.329 | 13.281 |
Die unter a. dargestellten Kredite wurden für die Finanzierung der Investitionen aufgenommen. Die Ausreichung der Kredite erfolgte nicht einzelmaßnahmenbezogen, sondern nach Sparten (Strom, Gas, Wasser und Sonstiges). Auf dieser Basis erfolgte in einem ersten Schritt die Zuordnung zu den einzelnen Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstiges je aufgenommenem Kredit, wobei die einzelnen Kredite meist mehreren Sparten zuzurechnen waren. Parallel dazu erfolgte eine Untersuchung der Finanzierung der Investitionen, die in den Tätigkeitsbereichen angefallen sind, auf die sich der jeweilige Kredit bezog.
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnungen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche leiten sich aus der Kostenstellen-/Profitcenterrechnung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ab.
Ein großer Teil der Aufwendungen und Erträge wurde den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten die Umsätze aus der Verpachtung der Netze, aus Betriebsführung sowie Auflösungen von erhaltenen Baukosten- und Ertragszuschüssen. Auf den Bereich der Dienstleistungserbringung entfallen 6,3 Mio. EUR Umsatzerlöse.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen überwiegend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Erträge aus Sachbezügen.
Personalaufwand
Diese Position umfasst die für die Dienstleistungserbringung notwendigen Personalaufwendungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Neben der Konzessionsabgabe sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen u.a. DV-Aufwendungen, sonstige Dienst- und Fremdleistungen, Mieten und Pachten sowie Versicherungen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für die Dienstleistungserbringung betragen 2,8 Mio. EUR.
Zinsergebnis
Die Aufteilung der Zinsaufwendungen wurde analog der in der Bilanz erläuterten Verfahrensweise zur Aufteilung der Kreditverbindlichkeiten vorgenommen.
Sonstige Steuern
Hierunter werden Aufwendungen für Grundsteuer, Kfz-Steuer sowie sonstige Steuern ausgewiesen.
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gasverteilung
AKTIVA
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 518.081,58 | 550.935,38 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 537.569,81 | 374.641,94 |
| 1.055.651,39 | 925.577,32 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.489.258,10 | 2.556.157,72 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 228.231.495,01 | 229.847.838,48 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 406.687,95 | 418.304,32 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 17.766.923,79 | 15.422.442,86 |
| 248.894.364,85 | 248.244.743,38 | |
| 249.950.016,24 | 249.170.320,70 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.033.386,90 | 2.096.985,20 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5.812,34 | 0,00 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.257,04 | 18.322,27 |
| 8.069,38 | 18.322,27 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 115.283,90 | 307.377,85 |
| 2.156.740,18 | 2.422.685,32 | |
| 252.106.756,42 | 251.593.006,02 | |
|
PASSIVA |
||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 164.904.362,68 | 162.410.312,05 |
| B. Sonderposten aus Zuschüssen | ||
| Bauzuschüsse | 17.210.696,00 | 17.362.415,00 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 741.610,55 | 747.607,11 |
| 2. Steuerrückstellungen | 340.291,62 | 1.440.085,87 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 1.170.645,10 | 1.778.075,67 |
| 2.252.547,27 | 3.965.768,65 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 67.050.159,89 | 67.327.913,31 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 674.410,27 | 499.591,57 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 3.899,52 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 9.992,42 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 14.580,31 | 13.113,50 |
| davon aus Steuern 2.578,42 EUR (Vj. 0 TEUR) | ||
| 67.739.150,47 | 67.854.510,32 | |
| 252.106.756,42 | 251.593.006,02 |
Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 57.699.094,18 | 59.142.848,70 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 99.602,71 | 95.989,51 |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 26.744,44 | 37.563,07 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 302.439,78 | 300.875,77 |
| 329.184,22 | 338.438,84 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 4.630.972,92 | 4.032.776,45 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 885.368,75 | 875.988,34 |
| davon für Altersversorgung 52.112,48 EUR (Vj. 119 TEUR) | ||
| 5.516.341,67 | 4.908.764,79 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 19.808.573,68 | 20.362.644,22 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.298.195,27 | 5.662.421,34 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 46.611,01 | 44.071,27 |
| davon Erträge aus der Abzinsung 0,00 EUR (Vj. 0 TEUR) | ||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 915.604,11 | 426.738,70 |
| davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 46.466,05 EUR (Vj. 46 TEUR) | ||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.974.872,49 | 1.766.933,55 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | 22.002.536,46 | 25.816.968,04 |
| 11. Sonstige Steuern | 16.267,04 | 14.616,70 |
| 12. Jahresüberschuss | 21.986.269,42 | 25.802.351,34 |
Erläuterungen für das Geschäftsjahr 2023 für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung
A. Vorbemerkungen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Tätigkeitsabschlüsse für folgende Tätigkeitsbereiche erstellt:
| ― |
Elektrizitätsverteilung |
| ― |
Gasverteilung |
| ― |
grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gemäß § 3 Abs. 4 MsbG). |
Die einzelnen Tätigkeitsabschlüsse sind nach den maßgeblichen Vorschriften des EnWG und des Handelsgesetzbuches aufgestellt und im Folgenden erläutert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden einheitlich ausgeübt. Abweichungen zum Buchwerk sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen.
Die Bilanzerstellung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche wird nach den folgenden Berechnungsschritten durchgeführt:
1. Primärzuordnung
Eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten wird bei den Posten vorgenommen, die aufgrund des jeweiligen Bilanzkontos bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs oder eines direkten Sachbezuges in den Buchungen eindeutig zuordenbar sind. Weiterhin wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in diesem ersten Schritt aufgeteilt. Nähere Erläuterungen sind in diesem Anhang unter B. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2. Verrechnungen
Es werden die restlichen Bilanzpositionen, die allgemeine Bereiche betreffen, mittels Verrechnungsschlüssel auf die Geschäftsbereiche aufgeteilt.
3. Aufteilung der liquiden Mittel
Die liquiden Mittel werden, soweit diese nicht wie im Punkt 1 beschrieben direkt zugeordnet werden können, aufgrund des prozentualen Verhältnisses der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) der einzelnen Tätigkeiten zum Gesamtunternehmen aufgeteilt.
4. Aufteilung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital entsteht aus den zugeordneten Aktiv- und Passivposten.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind anhand der Berechnungsschritte 1 bis 2 dargestellt. Die Finanzanlagen sind den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet.
Umlaufvermögen
I. Vorräte
Vorräte betreffen Materialbestände, die der Erhaltung/Erneuerung der Verteilungsanlagen zuzuordnen sind.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
III. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel wurden vollständig im Berechnungsschritt 3 anhand des Verhältnisses der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) aufgeteilt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital entsteht aus den zugeordneten Aktiv- und Passivposten.
Sonderposten aus Zuschüssen
Der Ausweis des Sonderpostens erfolgt in direkter Zuordnung wie im Berechnungsschritt 1 beschrieben.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen, Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer, Altlastensanierung und Konzessionsabgabe.
Verbindlichkeiten
| Gesamt | davon mit einer Restlaufzeit | |||
| EUR |
bis zu 1 Jahr
EUR |
über 1 Jahr
EUR |
davon über 5 Jahre
EUR |
|
| a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 67.050.159,89 | 6.727.986,08 | 60.322.173,81 | 31.486.257,33 |
| (Vorjahr TEUR) | 67.328 | 5.224 | 62.104 | 33.183 |
| b. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 674.410,27 | 674.410,27 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr TEUR) | 500 | 500 | 0 | 0 |
| c. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr TEUR) | 4 | 4 | 0 | 0 |
| d. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr TEUR) | 10 | 10 | 0 | 0 |
| e. Sonstige Verbindlichkeiten | 14.580,31 | 14.531,43 | 48,88 | 48,88 |
| (Vorjahr TEUR) | 13 | 13 | 0 | 0 |
| Summe | 67.739.150,47 | 7.416.927,78 | 60.322.222,69 | 31.486.306,21 |
| (Vorjahr TEUR) | 67.855 | 5.751 | 62.104 | 33.183 |
Die unter a. dargestellten Kredite wurden für die Finanzierung der Investitionen aufgenommen. Die Ausreichung der Kredite erfolgte nicht einzelmaßnahmenbezogen, sondern nach Sparten (wie Strom, Gas, Wasser und Sonstiges). Auf dieser Basis erfolgte in einem ersten Schritt die Zuordnung zu den einzelnen Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstiges je aufgenommenem Kredit, wobei die einzelnen Kredite meist mehreren Sparten zuzurechnen waren. Parallel dazu erfolgte eine Untersuchung der Finanzierung der Investitionen, die in den Tätigkeitsbereichen angefallen sind, auf die sich der jeweilige Kredit bezog.
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnungen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche leiten sich aus der Kostenstellen-/Profitcenterrechnung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ab.
Ein großer Teil der Aufwendungen und Erträge wurde den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten die Umsätze aus der Verpachtung der Netze, Betriebsführung sowie Auflösungen von erhaltenen Baukosten- und Ertragszuschüssen. Auf den Bereich der Dienstleistungserbringung entfallen 7,8 Mio. EUR Umsatzerlöse.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen überwiegend Erträge aus Sachbezügen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Personalaufwand
Diese Position umfasst die für die Dienstleistungserbringung notwendigen Personalaufwendungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Neben der Konzessionsabgabe sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen u.a. DV-Aufwendungen, sonstige Dienst- und Fremdleistungen, Mieten und Pachten sowie Beratungsaufwand enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für die Dienstleistungserbringung betragen 3,4 Mio. EUR.
Zinsergebnis
Die Aufteilung der Zinsaufwendungen wurde analog der in der Bilanz erläuterten Verfahrensweise zur Aufteilung der Kreditverbindlichkeiten vorgenommen.
Sonstige Steuern
Hierunter werden Aufwendungen für Grundsteuer, Kfz-Steuer sowie sonstige Steuern ausgewiesen.
Bilanz zum 31. Dezember 2023
grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
AKTIVA
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 3.820.366,00 | 2.685.115,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 207.368,28 |
| 3.820.366,00 | 2.892.483,28 | |
| 3.820.366,00 | 2.892.483,28 | |
|
PASSIVA |
||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 2.407.714,20 | 1.404.566,25 |
| B. Rückstellungen | ||
| Steuerrückstellungen | 3.854,35 | 13.114,29 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.408.797,45 | 1.474.802,74 |
| 3.820.366,00 | 2.892.483,28 |
Gewinn- und Verlustrechnung grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2023
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 593.783,56 | 558.982,69 |
| 2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 297.418,81 | 214.107,17 |
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10,47 | 33.132,82 |
| 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 13.398,43 | 8.330,94 |
| 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 33.695,22 | 19.073,63 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | 249.260,63 | 284.338,13 |
| 7. Jahresüberschuss | 249.260,63 | 284.338,13 |
Erläuterungen für das Geschäftsjahr 2023 für den Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
A. Vorbemerkungen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Tätigkeitsabschlüsse für folgende Tätigkeitsbereiche erstellt:
| ― |
Elektrizitätsverteilung |
| ― |
Gasverteilung |
| ― |
grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gemäß § 3 Abs. 4 MsbG). |
Die einzelnen Tätigkeitsabschlüsse sind nach den maßgeblichen Vorschriften des EnWG und des Handelsgesetzbuches aufgestellt und im Folgenden erläutert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden einheitlich ausgeübt. Abweichungen zum Buchwerk sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen.
Die Bilanzerstellung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche wird nach den folgenden Berechnungsschritten durchgeführt:
1. Primärzuordnung
Eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten wird bei den Posten vorgenommen, die aufgrund des jeweiligen Bilanzkontos bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs oder eines direkten Sachbezuges in den Buchungen eindeutig zuordenbar sind. Weiterhin wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in diesem ersten Schritt aufgeteilt. Nähere Erläuterungen sind in diesem Anhang unter B. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2. Verrechnungen
Es werden die restlichen Bilanzpositionen, die allgemeine Bereiche betreffen, mittels Verrechnungsschlüssel auf die Geschäftsbereiche aufgeteilt.
3. Aufteilung der liquiden Mittel
Die liquiden Mittel werden, soweit diese nicht wie im Punkt 1 beschrieben direkt zugeordnet werden können, aufgrund des prozentualen Verhältnisses der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) der einzelnen Tätigkeiten zum Gesamtunternehmen aufgeteilt.
4. Aufteilung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital entsteht aus den zugeordneten Aktiv- und Passivposten.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Sachanlagen sind anhand der Berechnungsschritte 1 bis 2 dargestellt. Die Finanzanlagen sind den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet.
Eigenkapital
Das Eigenkapital entsteht aus den zugeordneten Aktiv- und Passivposten.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer.
Verbindlichkeiten
| Gesamt | davon mit einer Restlaufzeit | |||
| EUR |
bis zu 1 Jahr
EUR |
über 1 Jahr
EUR |
davon über 5 Jahre
EUR |
|
| a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.408.797,45 | 81.935,79 | 1.326.861,66 | 999.118,50 |
| (Vorjahr TEUR) | 1.475 | 66 | 1.409 | 1.081 |
| Summe | 1.408.797,45 | 81.935,79 | 1.326.861,66 | 999.118,50 |
| (Vorjahr TEUR) | 1.475 | 66 | 1.409 | 1.081 |
Die unter a. dargestellten Kredite wurden für die Finanzierung der Investitionen aufgenommen. Die Ausreichung der Kredite erfolgte nicht einzelmaßnahmenbezogen, sondern nach Sparten (Strom, Gas, Wasser und Sonstiges). Auf dieser Basis erfolgte in einem ersten Schritt die Zuordnung zu den einzelnen Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstiges je aufgenommenem Kredit, wobei die einzelnen Kredite meist mehreren Sparten zuzurechnen waren. Parallel dazu erfolgte eine Untersuchung der Finanzierung der Investitionen, die in den Tätigkeitsbereichen angefallen sind, auf die sich der jeweilige Kredit bezog.
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnungen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche leiten sich aus der Kostenstellen-/Profitcenterrechnung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ab.
Ein großer Teil der Aufwendungen und Erträge wurde den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten die Umsätze aus der Verpachtung der Wirtschaftsgüter für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme an den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Verluste aus Anlagenabgängen.
Zinsergebnis
Die Aufteilung der Zinsaufwendungen wurde analog der in der Bilanz erläuterten Verfahrensweise zur Aufteilung der Kreditverbindlichkeiten vorgenommen.
Entgeltbericht Jahresabschluss 2023
Berichtsjahr: 2023
Die eins ist ein Mitgliedsunternehmen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverband energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e. V. (AVEU) und gebunden an den Manteltarifvertrag (MTV Energie) vom 02.09.2010 (inkl. Änderungstarifvertrag v. 26.09.2022), den Vergütungstarifvertrag (VTV Energie) vom 02.09.2010 (inkl. Änderungstarifvertrag v. 26.09.2022) sowie den Tarifvertrag über die Tabellenvergütungen (TVT Energie) vom 28.09.2023.
Die Inhalte der genannten Tarifverträge gelten gleichermaßen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Vergütungstarifvertrag (VTV) regelt die Grundsätze zum Aufbau der Vergütungstabellen und bildet die Grundlage der Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die sogenannten Vergütungsgruppenbeschreibungen. Diese beschreiben die zu erfüllenden Anforderungen hinsichtlich Ausbildung, Praxiserfahrung, Zusatzqualifikationen, Eigenverantwortung, Aufgabenkomplexität sowie Führungsverantwortung. Die Ausprägung der genannten Faktoren bestimmt die Höhe der Eingruppierung. Auf Basis der Vergütungsgruppenbeschreibungen des VTV werden die Stellenbeschreibungen bei eins erarbeitet, so dass diesen eine einheitliche Systematik zur Eingruppierung der Stellen zugrunde liegt. Eine Stellenbeschreibung beinhaltet die vollständige, objektive Beschreibung der zu verrichtenden Tätigkeiten, die Vergütungsgruppe sowie die Anforderungen an die Stelle, unabhängig von der Stellenbesetzung. Die Kriterien aus den Vergütungsgruppenbeschreibungen des VTV finden sich somit in den Stellenbeschreibungen wieder und schaffen ein diskriminierungsfreies, transparentes Eingruppierungssystem, welches ausschließlich nach dem Wert der zu verrichtenden Tätigkeiten differenziert.
Über die tarifliche Vergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der eins weitere Leistungen aufgrund des MTV Energie (z. B. Zeit- und Erschwerniszuschläge), die ausschließlich an objektiven Kriterien bemessen werden und die entsprechend dem § 1 MTV Energie für beide Geschlechter gleichermaßen gelten.
Weiterhin haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der eins Anspruch auf Leistungen aus Betriebsvereinbarungen bzw. betrieblichen Regelungen, die entsprechend den Regelungen des AGG gleichermaßen für beide Geschlechter gelten.
Alle aufgeführten Entgeltbestandteile/Sachleistungen werden unabhängig von der individuellen Arbeitszeit gewährt und nach objektiven Kriterien im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung ermittelt.
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2023
| gesamt | männlich | weiblich | |||
| Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | ||
| eins | 713 | 359 | 227 | 43 | 84 |