TBF Global Asset Management GmbHSingen HohentwielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241. Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses 1.1 Geschäftstätigkeit/Geschäftsmodell Die TBF Global Asset Management GmbH („TBF“ oder „Gesellschaft“) war im Berichtsjahr im Bereich Portfolioverwaltung für institutionelle Kunden tätig. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Kapitalverwaltungsgesellschaften wurden insbesondere Publikumsfonds (OGAW) und Spezialfonds (Spezial-AIF) betreut. TBF verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach § 15 WpIG u. a. zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung sowie der Anlageberatung und der Anlage- und Abschlussvermittlung. 1.2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation Das Jahr 2024 begann mit der Erkenntnis, dass viele Marktteilnehmer die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der USA unterschätzt hatten. Noch Ende 2023 war die Überzeugung weit verbreitet, dass eine Rezession in den Vereinigten Staaten unausweichlich sei - eine Annahme, die sich als Fehleinschätzung herausstellte. Stattdessen überraschte die US-Wirtschaft mit robuster Konsumnachfrage, soliden Arbeitsmarktdaten und stabilen Unternehmensgewinnen. Die Aktienmärkte honorierten diese Entwicklung: Der S&P 500 setzte seinen Aufwärtstrend fort und überschritt im März erstmals in der Geschichte die Marke von 5.000 Punkten. Insbesondere Technologie- und Wachstumswerte profitierten vom ungebrochenen Interesse an künstlicher Intelligenz. Der Al-Boom trieb nicht nur einzelne Aktien, sondern ganze Wertschöpfungsketten - von Halbleiterherstellern bis hin zu Unternehmen aus dem Rechenzentrums- und Cloud-Sektor. Gleichzeitig sorgten geopolitische Spannungen für eine weiterhin erhöhte Grundvolatilität an den Märkten. Der Konflikt zwischen den USA und China weitete sich über den Technologiebereich hinaus auf Handels- und Sicherheitsfragen aus. Auch der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine blieb ein Unsicherheitsfaktor, der durch neue Sanktionen und mögliche Energiepreisschocks immer wieder auf die Märkte durchschlug. Die Unsicherheit vor den US-Präsidentschaftswahlen im November 2024 wirkte sich zusätzlich dämpfend auf das Sentiment aus, löste dann aber nach der Wahl Donald Trumps eine US-Rallye aus. Die Renditen 10-jähriger US-Staatsanleihen bewegten sich in einer Spanne zwischen 3,8 % und 4,5% - nach dem starken Rückgang Ende 2023 - und sorgten für ein herausforderndes Umfeld für Rentenanleger. In Europa verlief die Entwicklung analog, wobei die Nachfrage nach hochwertigen Staatsanleihen angesichts geopolitischer Unsicherheiten und struktureller Haushaltsdefizite stabil blieb. 1.3 Geschäftsverlauf 2024 Zum Geschäftsjahresende 2024 beliefen sich die „Assets under Management“ bei TBF auf nahezu unverändertem Niveau; T€ 1.120 (Vorjahr: T€ 1.101). Die beste Wertentwicklung erzielten die Aktienfonds TBF SMART POWER EUR I mit 29,99%, gefolgt von TBF GLOBAL TECHNOLLOGY USD I mit 24,52%, TBF GLOBAL VALUE EUR I mit 14,35% und ROCKCAP GLOBAL EQUITY EUR I mit 15,36%. Im Geschäftsjahr 2024 konnten auch unsere beiden Mischfonds eine gute Jahresperformance erreichen. So erzielte der TBF SPECIAL INCOME EUR I eine Performance von +8,61% und der TBF GLOBAL INCOME EUR I eine von +4,94%. (Quelle: Hi-Reporting-Hansainvest). In 2024 wurde ein Jahresergebnis von T€ 3.636 (Vorjahr: T€ 210) erzielt. Das Ergebnis liegt, bedingt durch außerordentliche Faktoren, deutlich über dem Rahmen der Ziele, die im Lagebericht 2023 getroffen wurden. 1.4 Organisation und Personalentwicklung Die Organisation von TBF ist wie im Vorjahr durch eine flache Hierarchie bestimmt. Die Geschäftsführung ist stark in das operative Geschäft eingebunden, wobei die Mitarbeiter ein hohes Maß an Eigenverantwortung haben. Durch diese Organisation ist es uns möglich, schnell auf Marktgegebenheiten und Kundenwünsche zu reagieren. Die Aufbauorganisation wird fortlaufend in Struktur und Umfang an die geschäftlichen Notwendigkeiten angepasst. Das Team der Portfoliomanager konnte in unveränderter Besetzung seine Arbeit fortsetzen. Neben dem Hauptsitz in Singen besteht jeweils ein Büro in Bad Homburg und Baden-Baden. Sämtliche Gesellschaftsanteile der TBF Global Asset Management GmbH („TBF“) werden von der TBF GmbH („Muttergesellschaft“) gehalten. Die TBF GmbH bildet zusammen mit ihrer weiteren Tochtergesellschaft TBF Sales and Marketing GmbH die „TBF-Gruppe“. Die Muttergesellschaft hat die Zielsetzung, die Finanzierung und Eigenkapitalstruktur von TBF und somit ihren finanziellen Leistungsfaktor unabhängig von Marktschwankungen und Ertragschancen sicherzustellen. Unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Unternehmenssteuerung stellen der sich aus dem betreuten Volumen ergebende Provisionsertrag sowie das Jahresergebnis dar. Sobald kritische Parameter unterschritten werden, werden entsprechende Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet. 1.5 ESG Als Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investing (PRI) verpflichtet sich TBF Global Asset Management, ESG-Faktoren in die Analyse- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen sowie in der Investitionspolitik zu berücksichtigen. Wir arbeiten mit dem Ansatz der ESG-Integration, d.h. wir beziehen ESG-Indikatoren in den gesamten Investmentprozess ein. Die hierzu notwendigen Daten erhalten wir von MSCI ESG Research LLC sowie aus den Unternehmensveröffentlichungen. Unsere Fonds streben als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an und berücksichtigen fondsspezifische ESG-Strategien, die in den Verkaufsprospekten detailliert beschrieben werden. Die Verkaufsprospekte und weitere Informationen zu den ESG-Kriterien sind im Downloadbereich der Fonds auf unserer Homepage abrufbar. Hier finden sich zu den einzelnen Fonds ESG-Factsheets, die monatlich aktualisiert werden und unter anderem Informationen zum ESG-Rating der Fonds sowie dem CO2 -Fußabdruck oder etwaigen Kontroversen zeigen. 2. Darstellung der Lage 2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage der TBF ist deutlich von ihrem Eigenkapital sowie den in der Liquiditätsreserve gehaltenen Fondsanteilen und den Forderungen an Kreditinstitute bzw. Kunden bestimmt. Zum Bilanzstichtag 2024 verfügt die TBF über ein Eigenkapital von T€ 7.422 (Vorjahr: T€ 3.786). Die Eigenkapitalquote beträgt damit rund 76% und liegt damit leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 80%). Mit ihrer Eigenkapitalausstattung erfüllte die TBF im Jahr 2024 die von der BaFin und der Deutschen Bundesbank überwachte Eigenmittelanforderung gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR). Aufgrund ihres Geschäftsmodells ist TBF als Kleines und nicht verflochtenes Wertpapierinstitut eingestuft. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die fixen Gemeinkosten gemäß Artikel 13 IFR wurden von TBF stets eingehalten. Durch Einstellung von Gewinnen in die anderen Gewinnrücklagen hat die TBF in der Vergangenheit eine gute Grundlage für eine solide Weiterentwicklung der Gesellschaft gelegt. Unter Einbezug der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sieht sich TBF in der Lage z. B. Rechtsrisiken, eine ausreichende Kapitalausstattung entgegensetzen zu können. Durch den, zwischen der Muttergesellschaft und TBF, geschlossenen Nachfolgevertrag zum Masteragreement besteht auch weiterhin die Verpflichtung der Muttergesellschaft zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes durch Weiterfinanzierung der TBF für mindestens 6 Monate. Die Forderungen an inländische Kreditinstitute in Höhe von T€ 735 (Vorjahr: T€ 408) sind sämtlich täglich fällig. Die Forderungen an Kunden in Höhe von T€ 496 (Vorjahr: T€ 348) bestehen im Wesentlichen gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften und sind in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 vollständig eingegangen. Entsprechend der vorliegenden Erlaubnis für Eigengeschäfte nach § 15 Abs. 3 WpIG wird seit 2015 ein Teil der liquiden Mittel in von TBF betreuten Fonds investiert (im Jahr 2024: T€ 7.217, Vorjahr: T€ 3.204). Diese Fondsanteile sind handelsrechtlich der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die Anlagen sind ausschließlich dem aufsichtlichen Anlagebuch zuzuordnen und haben eine angestrebte Mindesthaltedauer von sechs Monaten. Aus betrieblichen Erwägungen wurde die lizenzierte Software von der TBF Research AG zurückgekauft. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 588 (Vorjahr: T€ 546) bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft (T€ 187). Im Jahr 2024 waren Rückstellungen für Steuern in Höhe von T€ 1.334 zu bilden (Vorjahr: T€ 0), im Wesentlichen bedingt durch eine Kompensationszahlung für die Aufhebung einer vertraglichen Vereinbarung mit einem über die Gesellschafterbeziehung nahestehenden Unternehmen. Die anderen Rückstellungen in Höhe von T€ 116 (Vorjahr: T€ 134) resultieren im Wesentlichen aus den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Beiträge, Personalkosten, Archivierungskosten, nicht abziehbare Vorsteuer und Jahresabschlussprüfungskosten. 2.2 Finanz- und Liquiditätslage Die Finanz- und Liquiditätslage lässt sich anhand folgender Leistungsindikatoren charakterisieren: Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Jahr 2024 T€ 1.012 (Vorjahr: T€ 1.590) und ist im Wesentlichen durch den Kauf von Finanzinstrumenten der Liquiditätsreserve, Ertragssteueraufwand sowie dem Ertrag aus der Rückabwicklung des Lizenzvertrages mit der TBF Research AG, geprägt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ - 1.090). Ferner fielen Auszahlungen in Höhe von T€ 685 für das Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagewerte an. Der Finanzmittelfonds stieg damit im Jahr 2024 per Saldo um T€327 und beträgt nunmehr T€ 735. Als Finanzportfolioverwalter verfügt die TBF typischerweise nicht über eine nennenswerte Barreserve, insbesondere nicht über Zentralbankguthaben. Aus diesem Grund wurden entgegen DRS 21 (Anlage 2) die Sichtguthaben bei Geschäftsbanken dem Finanzmittelfonds in Höhe von T€ 735 (Vorjahr: T€ 408) zugeordnet, da sie primär dazu dienen, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität der Gesellschaft war im Jahr 2024 stets geordnet und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet. Die Finanzierung der TBF ist durch ein hohes Maß an Eigenfinanzierung gekennzeichnet. Ziel des Finanzmanagements ist es, die Unabhängigkeit von Fremdkapital beizubehalten und so das Risiko von negativen Veränderungen im Zinsniveau gering zu halten. Wir sehen das Eigenkapital als einen finanziellen Leistungsfaktor an, der sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder positiv entwickelt hat. Die Anforderungen aus der IFR an die Liquidität erfüllt TBF problemlos mittels Kontokorrentguthaben und der gehaltenen Fondsanteile. 2.3 Ertragslage Im Jahr 2024 wurden Provisionserträge von T€ 10.044 generiert (Vorjahr: T€ 5.686), was einem Anstieg von rd. 77% entspricht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die hohen erfolgsabhängigen Vergütungsfaktoren. Die Provisionsaufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr dagegen von T€ 397 auf T€ 120. Gleichzeitig erhöhten sich die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen von T€ 5.159 auf T€ 7.380. Darin enthalten sind Personalaufwendungen in Höhe von T€ 1.969 (Vorjahr T€ 1.615). In der Ertragslage schlagen sich die außerordentliche Erträge aus der Rückabwicklung des Lizenzvertrages nieder. Das Jahresergebnis für 2024 in Höhe von T€ 3.636 (Vorjahr: T€ 210) liegt aufgrund der erzielten Erfolgsabhängigen Vergütung deutlich über den Erwartungen. 2.4 Gesamtbeurteilung TBF konnte sich im dritten Jahr in Folge gut von anderen Mitbewerbern am Markt durch eine gute Performance hervorheben. Daher konnte auch in 2024 eine Performancefee und damit ein deutlich positives Ergebnis erzielt werden, so dass wir mit der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt zufrieden sind. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht inklusive Internem Kontrollsystem (IKS)/Risikomanagementsystem - Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung -3.1 Risiken und Risikomanagement - Internes Kontrollsystem Das Risikomanagement von TBF fußt auf einer laufenden Beurteilung der identifizierten Risiken. Hierbei stellen das Vermeiden und Reduzieren von wesentlichen Risiken sowie die Erhaltung der Unabhängigkeit von Markteinflüssen und Investorenverhalten die Ziele des Risikomanagements dar. Vergleichbares gilt auch für die Eigengeschäfte. Hier verfolgen wir das Ziel, dass das investierte Vermögen mittelfristig bei einer geringen Volatilität einen konstanten Zuwachs zeigt. Die Gesellschaft ist bei ihrer Tätigkeit wie im Vorjahr folgenden Risiken ausgesetzt:
TBF verfügt über ein jährlich aktualisiertes Risikohandbuch. Darüber hinaus erstellt TBF quartalsweise ein Risikoreporting, in dem bestehende Risiken bewertet und transparent gemacht werden. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird entsprechend quartalsweise die Risikodeckungsmasse bestimmt und den bewerteten Risiken gegenübergestellt. Unsere Berechnungen zeigten für 2024 eine immer ausreichende Risikodeckung. Die Bewertung der Risiken erfolgt bei den Marktpreisrisiken durch Simulationen verschiedener Marktbewegungen bzw. in Bezug auf den Eigenbestand mit einer Volatilitätsbetrachtung. In Bezug auf Adressenrisiken und operationelle Risiken werden Ansätze verwendet, die sich an dem Standardansatz der CRR orientieren. Das Risikomanagement beinhaltet auch einen mehrjährigen Kapitalplanungsprozess, mit dem der Kapitalbedarf der nächsten beiden Jahre bei verschiedenen Geschäftsentwicklungen unter Einbeziehung der Planungen abgebildet wird. Ferner überwacht die Compliance-Stelle die Kontrolle der Einhaltung der relevanten gesetzlichen Anforderungen durch TBF. Das Risikomanagement entspricht somit den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) definiert wurden. 3.2 Chancen und Prognosebericht Das erste Quartal 2025 zeigte eine Rotation von US-Aktien in Europäische und auch chinesische Aktien. Europäische Aktien zeigten sich besonders stark, gestützt durch das deutsche Konjunkturpaket, günstige Bewertungen und eine allmählich sich stabilisierende Wirtschaftslage. In den USA fiel die Performance gemischt aus. Die „Magnificent Seven“ gerieten unter Druck - hohe Bewertungen und schwächere Wachstumsaussichten führten zu Gewinnmitnahmen. Gleichzeitig rotierten Investoren in Substanzwerte und internationale Titel. Grund hierbei ist auch die politische Situation unter US-Präsident Donald Trump, insbesondere durch protektionistische Rhetorik seitens Donald Trump, inklusive geplanter Importzölle auf internationale Waren. Handelsängste sowie die anhaltenden Konflikte mit Russland und China sorgen für Unsicherheit. Das Jahr 2025 verspricht erneut herausfordernd und dynamisch zu werden. Auf der politischen Bühne stehen die USA im Fokus - mit Donald Trump zurück im Amt erwarten wir kurzfristig weiterhin Unsicherheit in der Marktkommunikation und der internationalen Handelspolitik. Diese Faktoren könnten sowohl die Aktien- als auch die Anleihemärkte phasenweise belasten. Gleichzeitig zeigen sich auf der Zinsseite erste Signale einer Stabilisierung. Die Chancen stehen gut, dass die Notenbanken im weiteren Jahresverlauf Spielraum für Zinssenkungen senken, was sowohl den Aktien- als auch den Anleihemärkten Auftrieb verleihen könnte. Besonders im Anleihebereich eröffnen sich nach Jahren steigender Renditen wieder zunehmend interessante Opportunitäten, auch im Unternehmensanleihesegment. Im Aktienmarkt bleiben wir selektiv. Qualitätstitel mit solider Bilanz, Preissetzungsmacht und klarem Geschäftsmodell könnten überdurchschnittlich profitieren - insbesondere, wenn sich das makroökonomische Umfeld im zweiten Halbjahr aufhellt. Auch eine Rückkehr des Anlegerinteresses in den US-Markt ist denkbar, sollte die politische Unsicherheit abnehmen. Insgesamt sehen wir 2025 als ein Jahr, in dem es darauf ankommt, flexibel zu bleiben, Risiken sorgfältig zu steuern und Chancen konsequent zu nutzen. Die gute Performance der TBF-Produkte gegenüber den Konkurrenzfonds in den vergangen drei Jahren und auch im 1.Quartal 2025 führt trotz schwierigem Marktumfeld zu einem verhalten optimistischen Bild für 2025 Ziel ist es, die Kundenbasis im Geschäft mit institutionellen Kunden weiter auszubauen, aber auch die bestehenden Kundenverbindungen durch intensive Pflege, sowie eine individuelle Serviceleistung bei einem weiterhin hohen Maß an Transparenz noch zu verbessern. Die entsprechenden organisatorischen Strukturen hierfür sind vorhanden. Innerhalb der TBF-Gruppe verfügen wir über die notwendigen Mittel, auch im Jahr 2025 die Leistungsfaktoren unserer Arbeit weiterzuentwickeln und so weiterhin eine qualitativ hochwertige Arbeit für die betreuten Fonds und die dahinterstehenden Investoren erbringen zu können. Wir gehen davon aus, dass wir im Jahr 2025 ein geringeres operatives Ergebnis als in 2024 erzielen werden, da derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine erfolgsabhängige Vergütung in gleicher Größenordnung wie im Vorjahr erzielt werden kann. Wir erwarten ein ausgeglichenes bis leicht positives Ergebnis. Hierbei haben wir unterstellt, dass wir auch für schwierige Marktphasen gut gerüstet sind und im Jahresverlauf 2025 die betreuten Assets under Management weiter leicht ausbauen können. Wir rechnen im Verlauf des Geschäftsjahres 2025 und in den Folgejahren mit wieder kontinuierlich steigenden Volumina bei einer ähnlichen Margensituation.
Singen, den 30. März 2025 TBF Global Asset Management GmbH Geschäftsführung Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024Aktivseite
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024I. Allgemeine Angaben und Rechnungslegungsgrundlagen Die Gesellschaft ist unter ihrer Firma TBF Global Asset Management GmbH beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HR B 541 672 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Singen am Hohentwiel. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für eine große Kapitalgesellschaft, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie nach der auch für Wertpapierinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts- Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern-Prinzip.) Die Gesellschaft wird gemäß § 340a HGB wie eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB behandelt. Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich nach § 330 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Dabei wird anstelle der Vorschriften über die Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB das Formblatt 1 und für die Gewinn- und Verlustrechnung statt der in § 275 HGB enthaltenen Gliederung das Formblatt 3 des § 2 Abs. 1 der RechKredV verwendet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB vorgenommen, sofern nicht die Sondervorschriften der §§ 340e ff. HGB zur Anwendung kommen. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird, soweit erforderlich, durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen, die auf ausländische Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge aus der Währungsumrechnung werden dabei sofort vereinnahmt, sofern die entsprechenden Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (Bruttoprinzip). Der Posten Forderungen an Kreditinstitute enthält Beträge, die auf fremde Währung lauten. Unter dem Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden börsenfähige und börsennotierte Investmentanteile ausgewiesen, die der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. Der Ansatz der Wertpapiere erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Erworbene immaterielle Anlagewerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Immaterielle Anlagewerte werden linear über eine Nutzungsdauer von 3 - 10 Jahren abgeschrieben. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Sachanlagegüter werden grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von 3 - 15 Jahren abgeschrieben. IT-Hardware wird nach steuerlichen Grundsätzen über ein Jahr abgeschrieben, da handelsrechtlich von untergeordneter Bedeutung. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich voll abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen laufzeitabhängige Ausgaben zugrunde, die künftig zu Aufwand führen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten, die auf fremde Währung lauten. Die anderen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung im Hinblick auf das besondere Risiko des Finanzdienstleistungsgeschäfts gebildet. III. Angaben zur Bilanz Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute bestehen gegenüber zwei inländischen Kreditinstituten. Sie werden teilweise in fremder Währung (Schweizer Franken und US Dollar) unterhalten. Die Forderungen an Kunden betragen T€ 496 (VJ: T€ 348) und haben eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr mehr als 10% des Sondervermögens TBF Offensiv im Bestand gehalten, um hierdurch eine betriebswirtschaftlich angemessene Liquiditätssteuerung vorzunehmen. Die Bilanzierung erfolgte zu Anschaffungskosten nach dem strengen Niederstwertprinzip. Eine Kursreserve besteht nicht. Ausschüttungen wurden im Geschäftsjahr aus diesem Sondervermögen nicht vereinnahmt. Die Rückgabe des Sondervermögens ist börsentäglich möglich. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen (Anlage zum Anhang). Das Sachanlagevermögen (T€ 293, VJ: T€ 151) betrifft ausschließlich die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 445 (VJ: T€ 581) beinhalten fast ausschließlich Steuerforderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. Der Gesamtbetrag der Fremdwährungsaktiva beträgt T€ 58 (VJ: T€ 57). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von T€ 28 (VJ: T€ 16) haben eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 588 (VJ: T€ 546) sind Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft (verbundenes Unternehmen) in Höhe von T€ 187 (VJ: T€ 200) sowie gegenüber einem weiteren verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 12 (VJ: T€ 13) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. Die anderen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen, Beiträge, Personalkosten, Archivierungskosten, nicht abziehbare Vorsteuer und Jahresabschlussprüfungskosten gebildet. Die Rückstellungen haben mit Ausnahme der Rückstellung für Archivierungskosten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Auf eine Abzinsung der Rückstellung für Archivierungskosten wurde verzichtet, da unterstellt wurde, dass künftige Preissteigerungen dem Abzinsungsbetrag entsprechen. Der Gesamtbetrag der Fremdwährungspassiva beträgt T€ 39 (VJ: T€ 36). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisionserträge resultieren in der Regel aus Finanzportfolioverwaltung und werden weitgehend im Inland erzielt. Die Provisionsaufwendungen entfallen hauptsächlich auf weitergereichte Provisionen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen (T€ 2.734, VJ: T€ 53) sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von T€ 2.593 enthalten. Diese resultieren aus einer Kompensationszahlung für die Aufhebung einer vertraglichen Vereinbarung mit einem über die Gesellschafterbeziehung nahestehenden Unternehmen. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erstattungen von Aufwendungen (T€ 32), Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (T€ 3), Erträge aus Währungsumrechnungsdifferenzen (T€ 4) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 1). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren in voller Höhe aus Währungsumrechnungsdifferenzen. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der Gesellschafterin für die Sicherstellung der Finanzierungs- und Eigenkapitalstruktur sowie die Übernahme bestimmter Dienstleistungen. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Hieraus ergeben sich jährliche fixe Aufwendungen in Höhe von T€ 702 sowie variable Aufwendungen in Höhe von T€ 3.075. Des Weiteren wurde ein Untermietvertrag mit der Gesellschafterin mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen, die jährlichen Aufwendungen hieraus betragen T€ 125. Weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus Researchverträgen, Mietverträgen sowie Leasingverträgen. Hieraus ergeben sich künftige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von rund € 1,5 Mio., davon sind € 0,9 Mio. in 2025 fällig. Die Gesellschaft hat darüber hinaus die Funktionen der Gehalts- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung der Handels- und Steuerbilanzen an eine Steuerberatungskanzlei ausgelagert. Darüber hinaus erfolgte das Outsourcing für die Funktionen des Compliance- und Geldwäsche-Beauftragten an eine Steuerberatungsgesellschaft. Die Gesellschaft wendete hierfür im Geschäftsjahr 2024 insgesamt Aufwendungen in Höhe von T€ 158 auf. Durch die Auslagerungen wurden effiziente und kostenbewusste Prozesse implementiert. Die Verträge verfügen über angemessen kurze Kündigungsfristen. Die Gesellschaft hat mit der Gesellschafterin verschiedene Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Hieraus resultieren Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 3.902, die vollständig in den vorstehend genannten Aufwendungen enthalten sind. Darüber hinaus besteht mit der Schwestergesellschaft eine Vergütungsvereinbarung, aus der Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 38 (VJ: T€ 34) resultieren. Weitere Verträge mit nahestehenden Personen bestehen nicht. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind. Die Gesellschafterversammlung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn T€ 4.500 auszuschütten. Geschäftsführer waren: Herr Peter Dreide
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| Anschaffungskosten | ||||
| Stand 01.01.2024 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2024 | |
| Euro | Euro | Euro | Euro | |
| I. Immaterielle Anlagewerte | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.900,00 | 476.000,00 | 0,00 | 488.900,00 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 12.000,00 | 0,00 | 0,00 | 12.000,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 235.359,24 | 206.650,30 | 0,00 | 442.009,54 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 36.349,10 | 2.800,50 | 0,00 | 39.149,60 |
| 283.708,34 | 209.450,80 | 0,00 | 493.159,14 | |
| 296.608,34 | 685.450,80 | 0,00 | 982.059,14 | |
| Wertberichtigungen | Buchwerte | |||||
| Stand 01.01.2024 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2024 | Buchwert 31.12.2024 | Buchwert 31.12.2023 | |
| I. Immaterielle Anlagewerte | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.900,00 | 11.934,00 | 0,00 | 16.834,00 | 472.066,00 | 8.000,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.400,00 | 2.400,00 | 0,00 | 4.800,00 | 7.200,00 | 9.600,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 93.530,24 | 63.014,30 | 0,00 | 156.544,54 | 285.465,00 | 141.829,00 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 36.349,10 | 2.800,50 | 0,00 | 39.149,60 | 0,00 | 0,00 |
| 132.279,34 | 68.214,80 | 0,00 | 200.494,14 | 292.665,00 | 151.429,00 | |
| 137.179,34 | 80.148,80 | 0,00 | 217.328,14 | 764.731,00 | 159.429,00 | |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die TBF Global Asset Management GmbH, Singen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der TBF Global Asset Management GmbH , Singen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TBF Global Asset Management GmbH, Singen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. |
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Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 12. Mai 2025
ProbaCon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Koob, Wirtschaftsprüferin
Gesellschafterbeschluss
Die Unterzeichnende, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Thome, ist die alleinige Gesellschafterin der TBF GLOBAL ASSET MANAGEMENT GmbH mit dem Sitz in Singen. Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Abhaltung und Einberufung einer Gesellschafterversammlung hält sie hiermit eine Gesellschafterversammlung der
TBF GLOBAL ASSET MANAGEMENT GmbH
ab und beschließt einstimmig, was folgt:
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Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der geprüften Fassung vom 12.05.2025 wird hiermit festgestellt. |
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Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt. |
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Der für 2024 ausgewiesene Jahresüberschuss der Gesellschaft beträgt € 3.635.951,30 und wird in Höhe von € 3.100.000,00 am 02.09.2025 ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 535.951,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. |
Singen, den 31.08.2025
TBF GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Thome