Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 1Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 1 Konzernabschluss 2023/2024 2 .................. Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht 12 ....................... Chancen und Risiken 19 ....................... Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem 21 ....................... Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f, §315d HGB 25 ....................... Vergütungssystem 25 ....................... Angaben gemäß §289a und §315a HGB 31 ....................... Nachtragsbericht 32 ....................... Prognosebericht 34 .................. Konzernabschluss 34 ....................... Konzernbilanz 35 ....................... Konzerngesamtergebnisrechnung 36 ....................... Konzernkapitalflussrechnung 37 ....................... Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 2023/2024 37 ....................... Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 2022/2023 38 ....................... Brutto-Anlagespiegel 2023/2024 39 ....................... Brutto-Anlagespiegel 2022/2023 40 .................. Konzernanhang 40 ....................... Die Serviceware SE 41 ....................... Grundlagen der Rechnungslegung sowie funktionale Währung und Darstellungswährung 41 ....................... Verwendung von Ermessenentscheidungen und Schätzungen 46 ....................... Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 47 ....................... Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 67 ....................... Konsolidierungsgrundsätze 69 ....................... Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen 70 ....................... Währungsumrechnung 71........................ Erläuterungen zur Bilanz 85........................ Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 101........................ Sonstige Erklärungen 103........................ Sonstige Angaben 106 ....................... Versicherung der gesetzlichen Vertreter 107 ....................... Unternehmensbeschreibung / Kontakt Serviceware SE, Idstein › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 2 1 Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Die Serviceware-Gruppe (im Folgenden Serviceware) ist ein europäischer Anbieter zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Der Jahresabschluss der Serviceware SE wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß §315e HGB nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Serviceware SE. Ergänzende An- gaben zum Jahresabschluss der Serviceware SE sind in Punkt 1.7 aufgeführt. 1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach der ersten vorläufigen Berechnung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 um 0,2 Prozent niedriger ausge- fallen als im Vorjahr. Einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung standen dabei konjunkturelle und strukturelle Belastungen entgegen. Dazu gehörten die zunehmende internationale Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft, hohe Energiekosten und ein weiterhin erhöhtes Zinsniveau. Dazu kommen erschwerend unsichere wirt- schaftliche und politische Aussichten. Nachdem die deutsche Wirtschaft bereits im Vorjahr um 0,3 Prozent rückläufig war, ist dies bereits das zweite Jahr mit negativem Wachstum in Folge. 1 Über den Jahresverlauf 2024 zeigte die Entwicklung dabei ein uneinheitliches Bild. Nachdem die deutsche Wirtschaft noch mit einem saison- und kalenderbereinigten Wachstum von 0,2 Prozent in das Jahr gestartet war, ging die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal um 0,3 Prozent zurück. Im dritten Quartal konnte hingegen ein minimales Wachstum von 0,1 Prozent erreicht werden. Im vierten Quartal drehte die Entwicklung erneut und lag bei minus 0,2 Prozent. 2 Die Entwicklung der Brutto- wertschöpfung verlief im Jahr 2024 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Das verarbeitende Gewerbe (ohne Baugewerbe) nahm gegenüber dem Vorjahr mit minus 3,0 Prozent deutlich ab. Vor allem die prägenden Bereiche Maschinenbau und Automobilindustrie produzierten deutlich weniger. Die Wertschöpfung der energieintensiven Industriezweige wie Chemie und Metallindustrie blieben nach dem erheblichen Rückgang im Vorjahr auf niedrigem Niveau. Im Bereich der Dienst- leistungen konnte die Wirtschaftsleistung hingegen erneut gesteigert werden. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete dabei der Bereich Information und Kommunikation mit 2,5 Prozent. Der private Konsum setzte im Jahr 2024 mit einer Steigerung von 0,3 Prozent nur einen schwachen Impuls. Die sich abschwächende Teuerung und Lohnerhöhungen für viele Arbeitskräfte konnten die Käufe nur bedingt ankurbeln. 1 1 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_019_811.html 2 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_039_811.html › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 3 Die ernüchternde wirtschaftliche Entwicklung und geopolitische Herausforderungen stellten auch die Haushaltsplanung der Bundesregierung vor erhebliche Heraus- forderungen, an denen die Regierungskoalition letztendlich zerbrach. Zwar konnten die Steuereinnahmen um 5,3 Prozent gesteigert werden, jedoch erhöhten sich auch die Ausgaben um 3,7 Prozent. Die Nettokreditaufnahme lag mit 33,3 Milliarden Euro zwar unter der Planung von 39,0 Milliarden Euro, hierbei ist jedoch zu berücksich- tigen, dass aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung kostenintensive Projekte wie der Aufbau des Generationenkapitals, für das 12,0 Milliarden Euro eingeplant waren, nicht umgesetzt wurden. 3 Die Inflationsrate ist im Jahr 2024 wieder auf 2,2 Prozent gesunken und damit deutlich geringer ausgefallen als in den Jahren 2023 und 2022, in denen die Inflationsrate 5,9 Prozent bzw. 6,9 Prozent betrug. Dämpfend wirkte sich die Preisentwicklung der Energieprodukte aus, die um 3,2 Prozent unter dem Vorjahr lagen. Die Preise für Dienstleistungen verteuerten sich hingegen überdurchschnittlich um 3,8 Prozent. Die monatliche Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – erreichte im September mit 1,6 Prozent ihren Tiefststand. Zum Jahresende lag dieser Wert im Dezember erneut bei 2,6 Prozent. 4 Das Geschäftsklima ist im Jahr 2024 auf niedrigem Niveau geblieben. Zum Jahresanfang lag der ifo Geschäftsklimaindex bei 85,4 Punkten und konnte sich zunächst bis April auf 89,0 Punkte steigern. Im Folgenden sanken die Werte jedoch wieder und erreichten im Dezember mit 84,7 Punkten den Jahrestiefststand. Die deutsche Wirtschaft bleibt damit pessimistisch. 5 Das Geschäftsklima in der Digitalbranche liegt im Vergleich zu übrigen Wirtschaftszweigen weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau. 6 Auf dem Arbeitsmarkt hat sich die konjunkturelle Entwicklung bisher jedoch verhältnismäßig wenig ausgewirkt. Die Anzahl der Erwerbstätigen lag im Dezember 2024 mit rund 46,0 Millionen Personen auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. 7 Innerhalb des Arbeitsmarkts sind jedoch unterschiedliche Entwicklungen zu ver- zeichnen. So war in der Dienstleistungsbranche ein Beschäftigungsaufbau zu verzeichnen, während die Zahl der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe zurückging. 8 Die Arbeitslosenquote ist leicht gestiegen und lag im Dezember 2024 bei 6,0 Prozent und damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert von 5,7 Prozent. 9 3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/01/2025-01-20-vorlaeufiger-jahresabschluss-bhh-2024.html 4 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_020_611.html 5 https://www.ifo.de/pressemitteilung/2024-12-17/ifo-geschaeftsklimaindex-gesunken-dezember-2024 6 https://www.bitkom.org/Digitalindex 7 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_041_132.html 8 https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/arbeitnehmer-wirtschaftsbereiche.html 9 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/arb210a.html › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 4 1.2 Branchenentwicklung Die deutsche Digitalbranche bleibt weiterhin stabil und konnte im Jahr 2024 gegen den gesamtwirtschaftlichen Trend erneut zulegen. Das Wachstum in Informations- technik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik lag mit 3,3 Prozent noch über dem Wert des Vorjahres (2,4 Prozent). Der Bereich der Informationstechnik konnte dabei um 4,4 Prozent zulegen. Innerhalb der IT zeigte der Bereich Software mit einem Plus von 9,5 Prozent das stärkste Wachstum. 10 Der Blick auf das laufende Jahr 2025 bleibt dabei positiv. Der Branchenverband Bitkom erwartet eine Steigerung des Wachstums auf 4,6 Prozent. Der Bitkom-Ifo-Digi- talindex gab zum Jahresende 2024 jedoch leicht nach, liegt aber weiterhin deutlich über dem allgemeinen Geschäftsklima. 6 Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz rückt immer mehr in den Fokus der deutschen Wirtschaft. Für 2025 wird für das Geschäft mit AI-Plattformen, auf denen AI-An- wendungen entwickelt, trainiert und betrieben werden können, ein Wachstum von 43 Prozent auf 2,3 Milliarden Euro erwartet. 11 In einer repräsentativen Bitkom-Studie vom Oktober 2024 hat erstmals mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen angegeben, sich mit AI zu beschäftigen. In 20 Prozent der Unternehmen ist AI bereits im Einsatz. Ein Jahr zuvor lag dieser Wert erst bei 15 Prozent. Zugleich sehen aktuell 78 Prozent der Unternehmen in AI Chancen für Ihr Unternehmen, vor einem Jahr waren es 68 Prozent. „Es gibt in Deutschland eine große Offenheit gegenüber KI und große Erwartungen an KI, sowohl in der Wirtschaft als auch in der Bevölkerung. Mit KI werden in vielen Bereichen die Karten neu gemischt. Für Deutschland muss das heißen: Wir wollen nicht nur mitspielen, wir wollen gewinnen“, kommentiert Bitkom- Präsident Dr. Ralf Wintergerst. 12 Die Zahl der Beschäftigten in der Digitalbranche ist im vergangenen Jahr weiter um 9.000 Arbeitnehmer gestiegen. Für das Jahr 2025 wird mit einem weiteren Zuwachs von 20.000 neuen Stellen für IT-Spezialisten gerechnet. 11 Dem Mangel an IT-Fachkräften werden Unternehmen dabei auch mit AI begegnen müssen. „Künstliche Intelli- genz kann eine IT-Abteilung nicht ersetzen. KI kann aber IT-Fachkräfte bei den unterschiedlichsten Aufgaben unterstützten und zum Beispiel bei Problemen und Fragen aus dem Team oft ebenso gute Unterstützung bieten wie ein menschlicher Support“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. 13 Die weltweiten IT-Ausgaben von Unternehmen sind laut einer Studie des Analystenhauses Gartner im Jahr 2024 um 7,7 Prozent gestiegen. Neben allgemeinen Preisstei- gerungen treiben Investitionen in Rechenzentren zum Betreiben von AI-Modellen die Ausgaben. Für das Jahr 2025 wird ein Anhalten dieses Trends und ein Wachstum von 9,8 Prozent erwartet. 14 10 ITK-Marktzahlen Stand Dezember 2024 zu finden unter: https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland 11 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Lichtblick-Rezession-Digitalbranche-waechst 12 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-beschaeftigt-Haelfte-Unternehmen-KI#item-20452-close 13 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/IT-Fachkraeftemangel-Unternehmen-setzen-auf-KI 14 https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2025-01-21-gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-9-point-8-percent-in-2025 › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 5 1.3 Geschäftsverlauf Serviceware Kennzahlen des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024 vom 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 01. Dezember bis 30. November In TEUR 2023/2024 2022/2023 Veränderung %** Umsatzerlöse 103.290 91.529 11.761 12,8 - davon SaaS/Service 69.937 57.281 12.655 22,1 EBITDA 3.223 169 3.054 >100 EBIT -315 -3.980 3.665 92,1 Finanzergebnis 183 119 64 53,3 Periodenergebnis vor Steuern -132 -3.861 3.728 96,6 Ertragsteuern 61 -83 144 >100 Periodenergebnis nach Steuern -72 -3.944 3.872 98,2 30.11.2024 30.11.2023 Churn Rate (Wartung & SaaS) 3,2 % 3,1 % 0,1 % 4,6 Recurring Revenue Anteil 77,8 % 70,9 % 6,9 % 9,7 Finanzmittelbestand* 33.611 28.245 5.365 19,0 Eigenkapital 46.371 46.254 117 0,3 Vertragsverbindlichkeiten (Auftragsbestand) 80.598 55.447 25.151 45,4 Fremdkapital 108.683 78.486 30.198 38,5 Bilanzsumme 155.054 124.740 30.314 24,3 Hinweis: Alle Zahlen sind nach kaufmännischer Regel auf Tausender gerundet. Bei Summenbildung kann es dadurch zu Rundungsdifferenzen kommen. Die relative Veränderung wird auf den ungerunde- ten Werten berechnet. * Die Position Finanzmittelbestand umfasst die Bilanzposition der flüssigen Mittel und die der langfristigen finanziellen Vermögenswerte. ** Bei relativen Veränderungen von über 100 %, insbesondere aufgrund kleiner absoluter Ausgangsgrößen, wird die Veränderung vereinfacht mit “>100 %” angegeben. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 6 Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 konnte Serviceware die Umsatzerlöse signifikant steigern und erzielte im Vergleich zum Vorjahr eine Wachstumsrate von 12,8 Prozent. Mit Umsatzerlösen von 103,3 Mio. Euro erreichte das Unternehmen ein Rekordniveau und überschritt erstmals die Marke von 100 Mio. Euro. Der strategisch wichtige Bereich SaaS/Service verzeichnete dabei mit 22,1 Prozent das stärkste Wachstum. Dies führte auch zu einer Erhöhung des Anteils der wiederkehrenden Erlöse um 6,9 Prozentpunkte auf 77,8 Prozent des Gesamtumsatzes. Besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten bietet diese Entwicklung ein hohes Maß an Planungssicher- heit. Die Churn Rate für SaaS- und Wartungsumsätze blieb im vergangenen Geschäftsjahr mit 3,2 Prozent (Vorjahr 3,1 Prozent) weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die positive Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023/2024 spiegelt sich auch in einer Steigerung der Ergebnisse wider. Für das Gesamtjahr liegt das EBITDA bei einem Überschuss von TEUR 3.223 und damit deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres von TEUR 169. Auf EBIT-Ebene konnte das Ergebnis ebenfalls deutlich gesteigert wer- den und liegt nach TEUR -3.980 im Vorjahr nun bei TEUR -315. Serviceware hat unbeeindruckt von der konjunkturellen Entwicklung den strategischen Expansionskurs weiter fortgesetzt. Die ESM-Plattform wurde ausgebaut und dabei besonders der Einsatz Künstlicher Intelligenz forciert. Mit der neu entwickelten AI Process Engine erhielt die Serviceware Plattform ein „neues“ Herzstück auf Basis von Künstlicher Intelligenz für die Erstellung von Workflows, für die Datenmodellierung und die Gestaltung von Dialogen. Zur Stärkung der internationalen Prä- senz konnte Serviceware eine Partnerschaft im Bereich IT-Finanzmanagement mit dem auf Technologie und Innovationsmanagement spezialisierten Beratungsunter- nehmen Maryville Consulting Group aus St. Louis, Missouri abschließen. Durch diese Partnerschaft konnte bereits im Januar 2025 ein führender US-amerikanischer Lebensmittelkonzern mit einem Umsatz im Milliarden-US-Dollar-Bereich für den Einsatz der Serviceware ESM-Plattform mit den Modulen Serviceware Financial und Serviceware Performance für das IT-Kostenmanagement gewonnen werden. Der Finanzmittelbestand von Serviceware hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.365 (+19,0 Prozent) auf TEUR 33.611 gesteigert. Davon entfallen TEUR 26.708 auf die flüssigen Mittel (Vj. TEUR 25.016) und TEUR 6.902 auf langfristige finanzielle Vermögenswerte (Vj. TEUR 3.229), die in Staatsanleihen und Anleihen staatlicher Insti- tutionen mit sehr guter Bonität gehalten werden. Die langfristigen und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wurden im Berichtszeitraum planmäßig um TEUR 1.075 getilgt. Zum Stichtag 30. November 2024 beschäftigte Serviceware insgesamt 472 Mitarbeiter. Im Vergleich dazu waren es zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr 479 Mitarbeiter. Diese Reduktion der Mitarbeiterzahl war Teil geplanter prozessualer und organisatorischer Optimierungsmaßnahmen, die die Effizienz von Serviceware weiter erhöht haben und sich positiv auf die zukünftige Ertragskraft auswirken werden. Die personellen Veränderungen wurden größtenteils durch natürliche Fluktuation umgesetzt. 1.4 Lage des Konzerns Die geschäftsführenden Direktoren beurteilen die aktuelle Entwicklung und die Lage des Serviceware-Konzerns als den Erwartungen entsprechend. Bei den Umsatz- erlösen konnte der Wachstumspfad fortgesetzt werden, zudem wurde die Profitabilität erhöht. Auf EBITDA-Ebene liegt das Ergebnis um TEUR 3.054 über dem Vorjahr und bei einem Wert von TEUR 3.223. Auch das EBIT konnte deutlich um TEUR 3.665 gesteigert werden und liegt damit bei einem Wert von TEUR -315. Die Prognosen aus dem Vorjahr in Bezug auf die Umsatzerlöse, das EBIT und das EBITDA konnten im Geschäftsjahr 2023/2024 somit alle erreicht werden. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 7 1.4.1 Umsatzentwicklung Im vergangenen Geschäftsjahr 2023/2024 konnte Serviceware die Umsatzerlöse deutlich steigern und verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr eine Wachstumsrate von 12,8 Prozent. Damit übertraf das Unternehmen das Wachstum des Vorjahres, das bei 10,0 Prozent lag. Mit einem Umsatz von 103,3 Mio. Euro erreichte Serviceware ein Rekordniveau. Der Bereich SaaS/Service trug erneut am stärksten zum Wachstum bei und erzielte eine deutliche Steigerung von 22,1 Prozent im Vergleich zum Vor- jahr. Dadurch machen die SaaS/Service-Umsätze nun 67,7 Prozent des Gesamtumsatzes von Serviceware aus, verglichen mit 62,6 Prozent im Vorjahr. Die Lizenzerlöse stiegen im Berichtszeitraum um 5,7 Prozent, während die Wartungserlöse um 10,3 Prozent unter den Vorjahreswerten lagen. Dies zeigt eine kontinuierliche Verlagerung hin zu SaaS/Service-Geschäften, was zu einer Verschiebung der Umsätze in die Zukunft führt, jedoch mit höherer Planungssicherheit und wiederkehrenden Einnahmen einhergeht. Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: In TEUR 2023/2024 2022/2023 Veränderung in % Umsatz SaaS/Service 69.937 57.281 22,1 Umsatz Lizenzen 17.440 16.504 5,7 Umsatz Wartung 15.913 17.743 -10,3 Summe 103.290 91.529 12,8 1.4.2 Auftragslage Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahres bildet sich im Wesentlichen in den erhaltenen Anzahlungen für SaaS- und Wartungsverträge ab. Hierbei handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten für einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten. Aufgrund verbindlicher Verträge stellen Vertragsverbindlichkeiten bereits fixierte zukünftige Umsätze der Serviceware dar. Die Umsatzerlöse aus den Bereichen SaaS und Wartung werden aus über mehrere Jahre laufenden Wartungs- verträgen zeitraumbezogen realisiert. Gegenüber dem Bestand der Vertragsverbindlichkeiten für SaaS- und Wartungsverträge zum 30. November 2023 hat sich der Bestand zum 30. November 2024 um 45,4 Prozent von 55,4 Mio. Euro auf 80,6 Mio. Euro erhöht. Die Verbleibequote 15 bei den SaaS- und Wartungsverträgen bewegt sich mit 96,8 Prozent weiterhin auf sehr hohem Niveau (Vj. 96,9 Prozent). 1.4.3 Betriebsergebnis (EBITDA/EBIT) Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsjahres 2023/2024 belief sich auf TEUR 3.223. Damit liegt das EBITDA im Gesamt- jahr um TEUR 3.054 über dem Wert des Vorjahreszeitraums von TEUR 169. Das Ergebnis wurde durch die Aktivierung von Eigenleistungen, welche die Aktivierungskri- terien gemäß IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ erfüllen und dementsprechend aktiviert werden müssen, in Höhe von TEUR 1.703 entlastet (Vj. TEUR 749). Eigen- leistungen, die die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 nicht erfüllen, werden weiterhin in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand verbucht. Für die Folgeperioden sind keine wesentlichen Aktivierungen von Eigenleistungen mehr zu erwarten. 15 Verbleibequote entspricht (1 – Churn Rate (Wartung & SaaS)) › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 8 Ergebnishemmend wirkt weiterhin die Transformation des Geschäftsmodells von einmaligen Lizenzabrechnungen hin zu einem SaaS-Geschäftsmodell mit monatlich wiederkehrenden Erlösen. Mit dem Trend in Richtung SaaS/Service-Geschäften ist verbunden, dass die Umsätze erst verzögert und über einen mehrjährigen Zeitraum erfasst werden, während insbesondere der Vertriebsaufwand für die Identifikation und Bearbeitung von Leads vollständig in der aktuellen Berichtsperiode realisiert wird. Besonders signifikant ist dieser Effekt bei Enterprise-Kunden und internationalen Projekten. Die Ergebnisentwicklung zeigt jedoch, dass sich die Fortschritte bei der Transformation des Geschäftsmodells mehr und mehr in den Geschäftszahlen widerspiegeln. Daneben hat Serviceware eine Reihe von Maßnahmen zur Profitabili- tätssteigerung getroffen, die in der Berichtsperiode ihre Wirkung entfaltet haben. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei TEUR -315 und damit um TEUR 3.665 über dem Ergebnis der Vorjahresperiode von TEUR -3.980. Die Ab- schreibungen lagen bei TEUR 3.539 und damit TEUR 610 unter dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen TEUR 322 auf verminderte Abschreibungen auf den bilanziell erfassten Wert der akquirierten Marke „SABIO“ aufgrund der degressiven Abschreibungsmethode und TEUR 212 auf verminderte Abschreibungen auf Nutzungsrechte für Mieträume und Kfz im Rahmen von IFRS 16. 1.4.4 Finanzergebnis und Periodenergebnis vor Steuern Das Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen die Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16, Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung des letzten Unternehmenserwerbs. Dem gegenüber stehen Guthabenzinsen auf Einlagen. Das Finanzergebnis lag bei TEUR 183 und zeigte sich damit im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 119) um TEUR 64 verbessert. Das Periodenergebnis vor Steuern (EBT) lag bei TEUR -132 (Vj. TEUR -3.861), was einer Verbesserung von TEUR 3.728 gegenüber dem Vorjahr entspricht. 1.4.5 Ertragssteuern und Periodenergebnis nach Steuern Der Gesamtsteueraufwand von Serviceware ergibt sich aus der Summe der Steueraufwendungen der Einzelgesellschaften. Durch positive Ergebnisse in einzelnen Ge- sellschaften entstehen Steueraufwendungen, denen in Gesellschaften mit negativen Ergebnissen zum Teil Steuererträge aus Latenzen gegenüberstehen. Des Weiteren fallen Steuerbelastungen aus ausländischen Quellensteuern an. Auf Konzernebene summieren sich Steueraufwendungen und Steuererträge aus Latenzen zu einer Er- tragsteuerentlastung von TEUR 61 (Vj. Ertragsteuerbelastung von TEUR 83). Nach Berücksichtigung der Steuern ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023/2024 ein Konzernergebnis in Höhe von TEUR -72 (Vj. TEUR -3.944). 1.5 Investitionen Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 3.851 (Vj. TEUR 2.935) getätigt. Im Bereich der immateriellen Vermögenswerte entfallen TEUR 1.315 auf Zugänge in den Nutzungsrechten von Mieträumen (Vj. TEUR 1.255) nach IFRS 16 durch Verlängerungen oder Neuabschlüsse von Mietverträgen. Auf den Bereich Nutzungsrechte aus Kfz-Leasing entfallen weitere TEUR 496 (Vj. TEUR 732). Durch die Aktivierung von Eigenleistungen, welche die Kriterien gemäß IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ erfüllen und dementsprechend aktiviert werden müssen, wurden selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.703 erfasst (Vj. TEUR 749). Auf Investitionen in die Büro- und Geschäftsausstattung entfielen TEUR 323 (Vj. TEUR 169). › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 9 1.6 Vermögenslage und Kapitalstruktur Die Vermögenslage und Kapitalstruktur von Serviceware haben sich gegenüber dem Vorjahr in erster Linie durch das Wachstum der Umsatzerlöse und der damit verbundenen bilanziellen Erfassung, insbesondere von Wartungs- und SaaS-Verträgen verändert. Die Bilanzsumme lag am 30. November 2024 bei TEUR 155.055 (30. November 2023: TEUR 124.740). Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei TEUR 46.371 (Vj. TEUR 46.254). Die Eigenkapitalquote lag bei 29,9 Prozent und hat sich aufgrund der höheren Bilanzsumme gegenüber dem 30. November 2023 um rund 7,2 Prozentpunkte vermindert. Die Erhöhung der Bilanzsumme ist durch die erfolg- reiche Geschäftsentwicklung insbesondere im strategisch wichtigen Bereich SaaS/Service getrieben. Die langfristigen Vermögenswerte sind um 21,9 Prozent auf TEUR 62.071 gestiegen. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind um TEUR 72 gestiegen. Darin enthalten sind Aktivierung von Eigenleistung aufgrund von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.703 (Vj. TEUR 749) und Abschrei- bungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.192 (Vj. 1.514), die im Wesentlichen auf die in den Jahren 2018 und 2019 akquirierten Marken „SABIO“ und „cubus“ sowie die damit verbundenen Kundenstämme entfallen. Daneben ergeben sich Veränderungen in den Nutzungsrechten an Leasinggegenständen, die gemäß IFRS 16 („Leasingverhältnisse“) bilanziell in den immateriellen Vermögenswerten erfasst werden. Auf die langfristigen finanziellen Vermögenswerte entfallen TEUR 6.902 (Vj. TEUR 3.229). Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für Kundenwartungs- und SaaS-Verträge (Vertragsforderungen) sind im Wesentlichen die geleisteten Anzahlungen für Wartungs- und SaaS-Verträge mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Vermögenswerte) bzw. von weniger als 12 Monaten (kurzfristige Vermögenswerte) erfasst. In Summe sind die Rechnungsabgrenzungsposten für Kundenwartungs- und SaaS-Verträge (Vertragsforderungen) um 47,8 Prozent gewachsen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen mit TEUR 29.244 um 21,2 Prozent über dem Vorjahr. 90,0 Prozent (Vj. 79,6 Prozent) der Forderungen aus Lie- ferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag noch nicht fällig. Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 26.708 gesteigert, was einem Zu- wachs von TEUR 1.692 (+6,8 Prozent) entspricht. In Summe sind die kurzfristigen Vermögenswerte um TEUR 19.180 gestiegen (+26,0 Prozent). Das gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr 10,5 Mio. Euro und setzt sich aus 10,5 Mio. Aktien im Nennwert von je 1,00 Euro zusammen. Die Rücklagen blieben mit TEUR 50.142 (Vj. 50.047) nahezu unverändert. Im kumulierten sonstigen Eigenkapital, welches sich um TEUR 93 erhöht hat, werden ergebnisneutrale Effekte abgebildet, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus Währungs- und Bewertungseffekten zusammensetzen. Die langfristigen Schulden haben sich im Geschäftsjahr 2023/2024 gegenüber dem 30. November 2023 um TEUR 8.916 auf TEUR 35.419 erhöht. Wesentlicher Treiber sind dabei die langfristigen Vertragsverbindlichkeiten, die um TEUR 9.917 auf TEUR 31.297 gestiegen sind. Die Bilanzpositionen der langfristigen und kurzfristigen Vertrags- verbindlichkeiten bilden im Wesentlichen die erhaltenen Anzahlungen für Wartungs- und SaaS-Verträge ab. Hierbei handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten für einen Zeitraum von bis zu zwölf bzw. 60 Monaten. Aufgrund verbindlicher Verträge stellen Vertragsverbindlichkeiten bereits fixierte zukünftige Umsätze der Serviceware dar. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten, unter denen gemäß IFRS 16 die Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverhältnissen bilanziert werden, sind im Vergleich zum Vorjahresstichtag um TEUR 214 auf TEUR 1.574 gesunken. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind in der Berichtsperiode durch planmäßige Tilgung von Bankdarlehen vollständig getilgt worden (Vj. TEUR 999). › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 10 Die kurzfristigen Schulden sind zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 21.282 auf TEUR 73.265 gestiegen. Ein wesentlicher Beitrag zu diesem Anstieg ist die Erhöhung der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten um TEUR 15.234 auf TEUR 49.300. Insgesamt sind die kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten um TEUR 25.151 (45,4 Prozent) gewachsen, was die langfristigen Umsätze von Serviceware absichert. Die laufende Ertragsteuerschuld liegt per 30. November 2024 bei TEUR 181 (Vj. TEUR 98). 1.7 Darstellung der Lage der Serviceware SE (Jahresabschluss nach HGB) Die Bilanzsumme der Gesellschaft Serviceware SE beträgt TEUR 69.118, wobei die größten Teile auf liquide Mittel und Wertpapiere des Anlagevermögens (TEUR 11.272) sowie auf Anteile, Ausleihungen und Forderungen an verbundenen Unternehmen (TEUR 15.880 bzw. TEUR 40.837) entfallen. Die Finanzierung erfolgt mit TEUR 58.917 überwiegend durch Eigenkapital. Aufgrund des günstigen Zinsumfeldes wurde im Jahr 2019 ein Bankdarlehen von TEUR 6.000 aufgenommen, welches planmäßig ge- tilgt wird und zum Bilanzstichtag einen Saldo von TEUR 1.000 aufweist. Die Gesellschaft Serviceware SE weist zum Geschäftsjahresende einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.840 aus. Umsatzerlöse erzielt die Gesellschaft haupt- sächlich in der Verrechnung von Managementleistungen an die verbundenen Unternehmen. Daneben werden internationale Großkunden aus Ländern, in denen die Serviceware SE keine Tochterunternehmen unterhält, in der Regel über die Serviceware SE abgerechnet. Aufwendungen entstehen in erster Linie durch die Vergütung der angestellten Mitarbeiter, Verrechnungen von Managementleistungen und Aufwendungen für bezogene Waren von den verbundenen Unternehmen an die Sevice- ware SE, sowie aus den Maßnahmen, die mit der Notierung der Gesellschaft an der Börse verbunden sind. Mittelfristig wird mit Beteiligungserträgen gerechnet, die im Geschäftsjahr 2023/2024 jedoch nicht realisiert werden konnten. Auch für das Geschäftsjahr 2024/2025 wird noch mit keiner signifikanten Steigerung der Beteiligungs- erträge gerechnet. 1.8 Konzernkapitalflussrechnung Die liquiden Mittel der Serviceware haben sich zum 30. November 2024 gegenüber dem Stand vom 30. November 2023 um 6,8 Prozent auf TEUR 26.708 gesteigert. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergibt sich im Geschäftsjahr 2023/2024 ein Zufluss liquider Mittel in Hohe von TEUR 9.890 (Vj. TEUR 1.272). Aus Investitionstätigkeit folgt ein Mittelabfluss in Höhe von TEUR 4.989 (Vj. TEUR 2.027), der sich aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (TEUR 337), Investitionen in aktivierte Eigenleistungen (TEUR 1.703), Einzahlungen aus Abgängen (TEUR 2.028) bzw. Auszahlungen für den Erwerb (TEUR 5.555) von langfristigen Finanzanlagen sowie vereinnahmten Guthabenzinsen (TEUR 578) zusammensetzt. Aus der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss von TEUR 3.221 (Vj. TEUR 3.303), der im Wesentlichen auf der planmäßigen Rückführung von langfristigen und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie auf der Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten (TEUR 2.067) beruht. Zudem ergibt sich eine wechselkursbedingte Erhöhung der liquiden Mittel von TEUR 12 (Vj. Verminderung von TEUR 1), die aus Effekten bei in aus- ländischer Währung gehaltenen Finanzmittelbeständen resultiert. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 11 1.9 Mitarbeiter Serviceware beschäftigt zum Stichtag 30. November 2024 insgesamt 472 Mitarbeiter, was einer Nettoreduktion von 7 Mitarbeitern im Vergleich zum Vorjahresstichtag entspricht. In Deutschland sind dabei 375 Mitarbeiter beschäftigt, 36 in Spanien, 25 in den Niederlanden, 13 in Bulgarien, 10 im Vereinigten Königreich, 9 in Österreich, und 2 in der Schweiz und 2 in Polen. Funktional teilen sich die 472 Mitarbeiter wie folgt auf: 100 Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing (Vj. 97 Mitarbeiter), 185 Mitarbeiter in Service & Support (Vj. 197 Mit- arbeiter), 128 Mitarbeiter in der Softwareentwicklung (Vj. 131 Mitarbeiter) und 59 Mitarbeiter in der Verwaltung (Vj. 54 Mitarbeiter). Mit der Reduktion der Mitarbeiter gingen planmäßige prozessuale und organisatorische Optimierungsmaßnahmen einher, die die Effizienz von Serviceware weiter gesteigert haben und sich positiv auf die zukünftige Ertragskraft auswirken. Die Umsetzung der personellen Veränderungen konnte weitestgehend durch Rückgriff auf natürliche Fluktuation realisiert werden. Die Fluktuationsrate lag im Geschäftsjahr 2023/2024 bei 14,0 Prozent nach 15,7 Prozent im Vorjahr und damit weiterhin auf einem im Branchenvergleich niedrigem Niveau. Um ein Gesamtbild über die Entwicklung unserer Mitarbeiter zu erhalten, werden nicht nur eine Vielzahl von quantitativen Kennzahlen analysiert, sondern auch erfasst, wie sich unsere Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Fachkompetenzen weiterentwickeln. Die Besetzung von Stellen im IT-Bereich ist für alle Unternehmen eine große Herausforderung. Durch eine gezielte Rekrutierungs- und Ausbildungsstrategie ist es uns gelungen, offene Positionen zu besetzen und die Qualität unserer Mitarbeiterzahl weiter zu steigern. 1.10 Forschung und Entwicklung Als Anbieter von Softwarelösungen zur Anwendung in der Digitalisierung und Automatisierung von Serviceprozessen (Enterprise Service Management) betreibt Service- ware keine eigene Forschung. Schwerpunkt ist vielmehr die Entwicklung und Weiterentwicklung unserer Softwareplattform, mit deren Lösungen Unternehmen ihre Servicequalität steigern und ihre Servicekosten effizient managen können. Serviceware hat das Potenzial von AI sehr früh erkannt und bietet seinen Kunden seit 6 Jahren AI-gesteuerte Services und Innovationen an. Da sowohl der technologi- sche Wandel als auch die Geschwindigkeit in der Business Transformation fortschreitend exponentiell ist, hat Serviceware im Jahr 2024 eine neue, AI-native techno- logische Basis als Kern seiner Plattform vorgestellt. Um die Fähigkeiten von Serviceware im Bereich der Künstlichen Intelligenz weiter auszubauen, besteht eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen praxisorien- tierten Forschung mit der Technischen Universität Darmstadt, einer führenden Forschungseinrichtung auf diesem Gebiet. Ziel der Kooperation ist es, neue AI-Lösungen zu entwickeln und in die Enterprise Service Management-Plattform zu implementieren. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 12 Auf Basis von Kundenfeedback, Branchen- und Technologietrends erfolgt eine stetige funktionale und technologische Erweiterung und Aktualisierung unserer Stan- dardprodukte. Um auf Trends und Themen schnell reagieren zu können, arbeitet unsere Entwicklung nach agilen Methoden. Durch eine langfristige Entwicklungs-Roadmap sichern wir die Konsistenz unserer Aktivitäten und die Priorisierung von Entscheidungen ab. Zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres beschäftigten wir in der Softwareent- wicklung 128 Mitarbeiter (Vj. 131 Mitarbeiter). Im Rahmen der Entwicklungstätigkeit wurden in der Berichtsperiode Eigenleistungen, welche die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ erfüllen und dementsprechend aktiviert werden müssen, in Höhe von TEUR 1.703 (Vj. TEUR 749) erfasst. Eigenleistungen, die die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 nicht erfüllen, werden weiterhin in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand verbucht. 2 Chancen und Risiken Die Serviceware SE hat aktuell eine Vielzahl von Chancen im Blick, die zukünftig wahrgenommen werden sollen und teilweise schon wahrgenommen werden. Hier sind an allererster Stelle die vielfältigen und umfassenden Veränderungen genannt, die mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz einhergehen und die die Serviceware als große Chance begreift, zukünftig noch erfolgreicher zu sein. Viele zukünftige Chancen gehen aber auch mit Risiken einher, die in diesem Abschnitt genauer erläutert werden sollen. Um die Risiken besser einschätzen zu können und mehr Transparenz in die erläuterten Risiken und Chancen zu bringen, werden die Risiken und Chancen, wie schon im letzten Jahr in nachfolgendes Schema ein- ordnen: 1. Eintrittswahrscheinlichkeit: - hoch über 90 Prozent - möglich zwischen 10 Prozent und 90 Prozent - unwahrscheinlich unter 10 Prozent 2. Grad der finanziellen Auswirkung: - erheblich wesentliche Auswirkung - moderat moderate Auswirkung - gering niedrige Auswirkung › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 13 Die Risikopolitik der Serviceware SE ist konservativ ausgerichtet. Das bedeutet, wir gehen grundsätzlich nur solche Risiken ein, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsmodells als unvermeidbar eingeschätzt werden, jedoch kontrollierbar erscheinen. Dabei hat die Serviceware SE auch immer die Chancen im Blick, um das Geschäftsmodell und die Geschäftstätigkeit weiterzuentwickeln. Die Chancen und Risiken der Serviceware SE unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen des Serviceware-Konzerns. Daher werden im Folgenden die Chancen und Risiken aus Gesamtsicht des Konzerns dargestellt und gelten für die Serviceware SE gleicher- maßen. Um die Risiken regelmäßig zu bewerten und auch neue Chancen und Risiken zu evaluieren, ist bei Serviceware unternehmensweit ein Risikomanagement implemen- tiert, welches kontinuierlich weiterentwickelt und nach den neuesten Erkenntnissen angepasst wird. Dabei werden von Serviceware regelmäßig mit Hilfe der eingesetz- ten Controlling-Systeme, Verfahren und Berichtsstandards die Geschäftsziele, Unternehmensprozesse und Risikokontrollmaßnahmen überprüft. Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Einschätzung der bekannten Risiken in allen Geschäftsbereichen. Dabei werden alle Risiken überprüft und im Hinblick auf die Ein- trittswahrscheinlichkeit und die Auswirkungen auf den Fortbestand des Unternehmens bewertet. Außerdem werden bereits bestehende Maßnahmen bewertet und neu einzuführende Maßnahmen, falls notwendig, ermittelt und implementiert. Trotz regelmäßiger Überwachung und Weiterentwicklung des Risikomanagements können Risiken jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Folgenden werden nur die als wesentlich erachteten Risiken beschrieben, die das Geschäft sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich beeinflussen können. 2.1 Globale Risiken und Chancen Großes Potenzial für Serviceware liegt in der Erschließung internationaler Märkte. Laut aktuellen Marktanalysen großer Forschungsunternehmen wird erwartet, dass für Serviceware relevante Märkte in den kommenden Jahren ein zweistelliges Wachstum verzeichnen. Diese verstärkte Marktdurchdringung und das Marktwachstum werden sich positiv auf die Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation von Serviceware auswirken. Wir halten die Eintrittswahrscheinlichkeit für möglich, und die mög- lichen Auswirkungen wären erheblich. Eine weitere Chance für Serviceware ergibt sich aus dem weltweiten Trend zur fortschreitenden Digitalisierung sowie der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intel- ligenz. Der konsequente Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowohl in unseren Softwarelösungen als auch im Geschäftsbetrieb, gepaart mit der steigenden Nachfrage nach unseren Produkten aufgrund der Digitalisierung, könnte sich positiv auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation auswirken. Die Eintrittswahrscheinlich- keit sehen wir als möglich an, und die Auswirkungen wären erheblich. Durch die zunehmende weltweite Digitalisierung hat die Nutzung virtueller Kommunikationslösungen stark zugenommen. Dies hat Serviceware die Möglichkeit er- öffnet, Vertriebswege sowie die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten, ohne auf physische Vor-Ort-Besuche angewiesen zu sein. Die Begegnung im internationalen Umfeld ist dadurch einfach und effizienter möglich. Dadurch vereinfacht sich die Durchführung von Cross-Border-Deals, was sich bereits positiv auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation ausgewirkt hat und weiterhin auswirken könnte. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 14 An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir bei Serviceware den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden sowie unter den Mitarbeitenden nach wie vor als die bevorzugte Form der Zusammenarbeit betrachten und aktiv fördern. Gleichzeitig steigert die zunehmende Nutzung virtueller Formate die Effizienz und die Wahrschein- lichkeit des internationalen Erfolgs. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein und die Auswirkungen wären moderat. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bietet die Chance, unsere Präsenz in den für uns relevanten Märkten zu erhöhen und die Erfolgswahrscheinlichkeit bei Abschlüssen zu steigern, was sich positiv auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation auswirken würde. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist als möglich ein- zuschätzen, die Auswirkungen wären moderat. Die Bereitstellung unserer Software als Cloud-Service und das Angebot von Software-as-a-Service-Modellen eröffnet Serviceware die Möglichkeit, unsere Software weltweit unkompliziert anzubieten. Die damit verbundene Nutzung durch einen global größeren Kundenkreis könnte langfristig positive Auswirkungen auf unsere Ver- mögens-, Umsatz- und Ertragssituation haben. Wir halten die Eintrittswahrscheinlichkeit für hoch und die Auswirkungen für erheblich. Allerdings gibt es auch Risiken, die wir berücksichtigen müssen. Ein zentrales Risiko ist der weltweite Anstieg von Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen, die politische Instabilitäten und Handelskonflikte nach sich ziehen. Dies könnte den internationalen Handel beeinträchtigen und sich negativ auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation auswirken. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, konzentrieren wir unsere Vertriebsmärkte auf politisch stabile Regionen mit offenem Handel. Die Eintrittswahrscheinlichkeit halten wir für möglich und die Auswirkungen wären erheblich. Darüber hinaus stellen konjunkturelle Risiken, wie etwa eine globale Wirtschaftsschwäche, eine Bedrohung dar, die sich negativ auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation auswirken könnte. Auch hier schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit als möglich ein, wobei die Auswirkungen ebenfalls erheblich wären. Mit der zunehmenden Internationalisierung besteht zudem das Risiko, dass politische oder gesetzliche Veränderungen in den verschiedenen Märkten das tägliche Ge- schäft erheblich beeinflussen können. Um diesem Risiko zu begegnen, stützt Serviceware ihre Entscheidungen und Geschäftsprozesse auf eine umfassende Beratung durch interne und externe Experten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit halten wir für möglich und die Auswirkungen wären moderat. Zur frühzeitigen Identifikation und gezielten Steuerung der Dynamik gesellschaftlicher, politischer, gesamtwirtschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen beob- achten wir die relevanten Trends sehr genau. Da diese Einflussgrößen größtenteils außerhalb unseres direkten Einflussbereichs liegen, sind die Gegenmaßnahmen naturgemäß begrenzt. Ein weiteres Risiko stellen unterschiedliche Datenschutzgesetze und Compliance-Anforderungen in verschiedenen Ländern dar, die zu rechtlichen Problemen und finanziellen Belastungen führen könnten. Dies würde sich negativ auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation auswirken. Zur Minimierung dieses Risikos arbeiten wir eng mit externen Experten zusammen. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und die Auswirkungen als moderat ein. Als Anbieter von Cloud-basierten Dienstleistungen sehen wir uns auch dem Risiko von Cyberkriminalität ausgesetzt, was unseren Geschäftsbetrieb zeitweise beein- trächtigen könnte. Dies würde sich negativ auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation auswirken. Um diesem Risiko zu begegnen, schützen wir unsere Infrastruktur nach dem neuesten Stand der Technik und schulen unsere Mitarbeitenden regelmäßig zu den Gefahren der Cyberkriminalität. Zudem genießt das Thema IT-Risikomanagement besondere Aufmerksamkeit im Verwaltungsrat, und es wird regelmäßig über die Schutzmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Künstliche Intelligenz, berichtet. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als möglich und die Auswirkungen als erheblich ein. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 15 2.2 Strategische Chancen und Risiken Unsere ESM-Plattform-Strategie, die darauf abzielt, unseren Kunden rund um den digitalen Service maßgeschneiderte Software-Module anzubieten, sehen wir als eine bedeutende Chance. Diese Strategie ermöglicht es unseren Kunden, ihre Daten nahtlos zu integrieren und ihre Software einfach zu bedienen. Über die Jahre hinweg bietet sich uns die Möglichkeit, unsere Plattform bei den Kunden auszubauen und so das Potenzial für Up- und Cross-Selling zu nutzen. Unsere Kunden können dadurch den Wert ihrer Anfangsinvestition kontinuierlich steigern, was sich mittel- und langfristig positiv auf die Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation von Serviceware auswirken könnte. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als möglich und die Auswirkungen als erheblich ein. Wir verfolgen die Strategie, unsere ESM-Software-Module weltweit anzubieten. Diese internationale Expansion eröffnet die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen und internationale Referenzen zu schaffen, was wiederum weitere internationale Kunden anziehen würde. Dadurch machen wir uns von konjunkturellen Entwicklungen, die regional stattfinden, ein Stück unabhängiger. Diese Entwicklung könnte den Umsatz und den Ertrag signifikant beeinflussen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit halten wir für möglich, die Auswirkungen wären erheblich. In der Produktentwicklung haben wir uns seit Jahren für einen agilen Ansatz entschieden. Dadurch sind wir in der Lage, Markttrends und Kundenfeedback kurzfristig in die Entwicklung neuer Produkte einfließen zu lassen. So können wir sicherstellen, dass unsere Software-Versionen den Erwartungen unserer Kunden entsprechen und einen hohen Nutzen bieten. Diese Praxis könnte die Nachfrage nach unseren Produkten steigern und sich positiv auf die Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation von Serviceware auswirken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist möglich, und die Auswirkungen wären erheblich. Ein weiteres Potenzial sehen wir in der starken Kundenbindung und der hohen Loyalität, die unsere Kunden Serviceware entgegenbringen. Das Vertrauen in unsere langfristige Leistungsfähigkeit zeigt sich in einer niedrigen Churn-Rate. Diese stabile Basis gibt uns die Möglichkeit, unseren bestehenden Kunden zusätzliche Produkte anzubieten und so den Umsatz sowie den Ertrag weiter zu steigern. Die Auswirkungen sind erheblich und wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als möglich ein. Den genannten strategischen Chancen stehen jedoch auch strategische Risiken gegenüber, die wir im Folgenden näher erläutern und aufzeigen, wie wir mit diesen Risiken umgehen, um ihre Auswirkungen zu minimieren. Unsere Produkte und Dienstleistungen sind stark von technologischem Fortschritt abhängig. Die schnelle Entwicklung neuer Technologien könnte dazu führen, dass bestehende Produkte oder Dienstleistungen veralten und an Bedeutung verlieren. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir in der Produktentwicklung agil bleiben und bereits frühzeitig das Feedback unserer Kunden einholen, um wettbewerbsfähige Produkte zu entwickeln. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als möglich und die Auswirkungen als erheblich ein. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus unserer strategischen Ausrichtung, das SaaS-Geschäft mit seinen wiederkehrenden Erlösen weiter zu fokussieren. Dies bedeutet, dass wir unsere Umsatzerlöse nicht sofort, sondern kontinuierlich über die Vertragslaufzeiten realisieren. Diese Ausrichtung könnte dazu führen, dass sich Ertrags- und Um- satzpotenziale in die Zukunft verschieben und die kurzfristige Umsatz- und Ertragsentwicklung gedämpft wird. Auf der anderen Seite bietet diese Strategie die Chance, unser Geschäftsmodell langfristig profitabler und widerstandsfähiger zu gestalten. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als möglich und die Aus- wirkungen als erheblich ein. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 16 Um unser Wachstum weiterhin zu beschleunigen, prüfen wir kontinuierlich potenzielle anorganische Wachstumsoptionen neben dem organischen Wachstum. Dabei besteht das Risiko, dass Unternehmen oder Unternehmensteile, die wir erwerben oder erworben haben, sich finanziell schlechter entwickeln als erwartet, was negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation von Serviceware haben könnte. Aus diesem Grund führen wir vor jedem Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen eine sorgfältige Prüfung durch, bei der wir sowohl interne als auch externe Experten hinzuziehen, um die zukünftige Entwicklung und mögliche Risiken des Kaufobjekts realistisch einschätzen zu können. Auf der anderen Seite bietet das anorganische Wachstum die Chance, den Transformationsdruck und das schnelle Innovationstempo in unseren Märkten positiv zu bewältigen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Serviceware zu stärken. Wir schätzen die Auswirkungen dieses Risikos und der zugehörigen Chance als moderat ein und halten die Eintrittswahrscheinlichkeit für gering. 2.3 Personalwirtschaftliche Chancen und Risiken Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bietet die Möglichkeit, dass in Zukunft ein erheblicher Teil unserer Arbeit durch diese Technologie ersetzt wird. Diese Entwicklung wird unsere Effizienz steigern, sowohl in der Softwareentwicklung als auch in allen anderen Tätigkeiten, die im Rahmen unseres Geschäftsmodells erforderlich sind. Dies wird sich positiv auf die Vermögens-, Umsatz- und Ertragssituation der Serviceware auswirken. Die zu erwartenden Auswirkungen halten wir für erheblich, und wir schätzen die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens als hoch ein. Trotz oder gerade aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz bleiben hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter die Grundlage für den langfristigen Erfolg von Serviceware. Unser Erfolg ist daher eng verbunden mit der Bindung erfahrener Mitarbeiter, die über hohe fachliche und soziale Kompetenz verfügen – insbesondere in den Bereichen Softwarevertrieb, -entwicklung und -beratung. Gleichzeitig ist es wichtig, das Mitarbeiter-Know-how kontinuierlich durch gezielte Schulungsmaßnah- men an die sich schnell verändernden Anforderungen des Marktes anzupassen. Dennoch besteht für die Zukunft das Risiko eines intensiven Wettbewerbs um qualifizierte IT-Fachkräfte, was zu einem Verlust von Mitarbeitern oder einer unzureichen- den Rekrutierung neuer Talente führen könnte. Der Fachkräftemangel sowie ein allgemein steigendes Preisniveau wirken sich auf die Lohnkosten aus, was das Risiko birgt, dass die Personalkosten von Serviceware ansteigen. Um uns als modernen und attraktiven Arbeitgeber zu positionieren, setzen wir neben der Entwicklung einer Arbeitgebermarke auf ein leistungs- und erfolgsabhängiges Vergütungsmodell sowie auf Entwicklungsprogramme für die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Unsere Führungskultur wird so weiterentwickelt, dass unse- ren Mitarbeitern eine langfristige und interessante Perspektive bei Serviceware geboten wird. Darüber hinaus haben wir ein internes Berichts- und Kennzahlensystem eingeführt, das uns hilft, zu erkennen, an welchen Stellen im Unternehmen Verbesserungen zur Mitarbeiterbindung erforderlich sind. Zur Förderung unserer Firmen- kultur setzen wir auf den persönlichen Austausch innerhalb der Teams, um Innovation und Teamzusammenhalt zu stärken. Auch in Zukunft wollen wir diese Chancen optimal nutzen und eine ausreichende Zahl hochqualifizierter Mitarbeiter für Serviceware gewinnen. Wir halten die Auswirkungen dieses Vorhabens für erheblich und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit momentan als möglich ein, insbesondere im kurzfristigen Zeitraum. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 17 2.4 Chancen und Risiken aus Softwareprojekten Der erfolgreiche Abschluss eines Projekts kann als größte Chance in Softwareprojekten angesehen werden. Dies führt dann häufig zu weiteren Lizenz-, SaaS- oder Dienstleistungsaufträgen. Vor allem aber resultiert daraus eine hohe Kundenzufriedenheit, die zu Empfehlungen führt und somit die Nachfrage nach weiteren Software- projekten steigert. Diese Entwicklung wirkt sich positiv auf das Vermögen, den Umsatz und den Ertrag der Serviceware aus. Wir halten diese Auswirkungen für erheblich und schätzen die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens als hoch ein. Zusätzlich ergibt sich die Gelegenheit, in unseren zahlreichen Softwareprojekten wertvolles Feedback von unseren Kunden zu erhalten. Dieses Feedback ermöglicht es uns, unser Angebot kontinuierlich zu verbessern, was dazu führt, dass unsere Produkte und Dienstleistungen stets besser werden und unsere Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Auch dieser Prozess kann sich positiv auf das Vermögen, den Umsatz und den Ertrag der Serviceware auswirken. Wir halten die Auswirkungen für moderat und schätzen die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens als möglich ein. Erfolgreiche Softwareprojekte tragen außerdem dazu bei, das Vertrauen in unsere Leistungsfähigkeit zu steigern und die Bindung unserer Kunden zu verstärken. Dies hat wiederum einen positiven Einfluss auf das Vermögen, den Umsatz und den Ertrag der Serviceware. Auch hier halten wir die Auswirkungen für moderat und die Ein- trittswahrscheinlichkeit für möglich. Je mehr Softwareprojekte wir erfolgreich abschließen, desto größer wird die Chance, unsere Skalierbarkeit zu erhöhen und damit die Projektkosten zu senken. Dies ist möglich, da wir bei einer höheren Anzahl an Projekten viele Phasen kostengünstiger umsetzen können. Dies würde sich positiv auf das Vermögen, den Umsatz und den Ertrag der Serviceware auswirken. Auch in diesem Fall sind die Auswirkungen moderat, die Eintrittswahrscheinlichkeit schätzen wir als möglich ein. Die Risiken bei Softwareprojekten setzen sich sowohl aus typischen Projektrisiken als auch aus Produktrisiken zusammen, die es zu minimieren gilt. Zu den typischen Projektrisiken gehört die Möglichkeit, dass ein Softwareprojekt nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, in der vereinbarten Qualität oder im Budgetrahmen ab- geschlossen werden kann. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie etwa Änderungen der Anforderungen, Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen oder Personal- mangel auf allen Seiten der Projektbeteiligten. Um diesen Risiken, besonders bei Festpreisprojekten, zu begegnen, setzt Serviceware auf Standards bei der Kalkulation und Genehmigung zur Durchführung von Soft- wareimplementierungsprojekten. Zudem wird ein aktives Risikomanagement betrieben, um Verluste zu vermeiden. Die regelmäßige Berichterstattung des Projektcon- trollings an den zuständigen Geschäftsführer sorgt dafür, dass die Entwicklung der Softwareimplementierungsprojekte kontinuierlich überwacht wird, um Abweichun- gen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Projekte nicht wie geplant verlaufen, was sich insgesamt negativ auf den Erfolg der Serviceware auswirken könnte. Wir halten die Auswirkungen für moderat und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als möglich ein. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 18 Trotz größter Sorgfalt, zu der ein mehrstufiger Qualitätssicherungsprozess gehört, lässt sich in der Softwareentwicklung nicht vermeiden, dass Qualitätsmängel auftreten. Um das Risiko von Fehlern in der Softwareentwicklung und bei der Beratung sowie Implementierung von Kundenlösungen zu verringern, beinhalten unsere Verträge Haftungsbeschränkungen im Falle von Gewährleistungsansprüchen. Zusätzlich wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um solche Risiken abzusichern. Falls erforderlich, werden aus kaufmännischer Vorsicht Rückstellungen für mögliche Haftungsrisiken gebildet. Minderwertige Qualität erhöht das Risiko, dass unsere Leistun- gen nicht vollständig anerkannt und bezahlt werden, was negative Auswirkungen auf das Vermögen, den Umsatz und den Ertrag der Serviceware haben könnte sowie zu einem Reputationsverlust von Serviceware führen könnte. Die Auswirkungen halten wir für moderat, die Eintrittswahrscheinlichkeit schätzen wir als möglich ein. Das Risiko der Cyberkriminalität und von Hackerangriffen, das im Kapitel 2.1 beschrieben wurde, besteht auch bei der Durchführung von Softwareprojekten. 2.5 Finanzielle Chancen und Risiken Unter finanziellen Risiken und Chancen verstehen wir insbesondere Risiken im Bereich der Finanzierung und Liquidität sowie das Risiko von Forderungsausfällen und Insolvenzen seitens unserer Kunden. Die Bewertung dieser finanziellen Risiken führt zu den folgenden Ergebnissen: Eine bedeutende finanzielle Chance sehen wir in unserem hohen Bargeldbestand. Dieser gibt uns die Flexibilität, schnell auf Geschäftsmöglichkeiten zu reagieren. Zur Verwaltung dieses Bestands überwachen wir regelmäßig die liquiden Mittel auf Konzernebene sowie auf der Ebene der Tochtergesellschaften. Durch regelmäßige Liquiditätsberichte und ein aktives Forderungsmanagement stellen wir sicher, dass die Liquidität ausreichend gewährleistet ist und unsere Forderungen rechtzeitig be- glichen werden. Wir halten die Auswirkungen dieses Faktors für moderat und die Wahrscheinlichkeit für hoch. Aktuell sehen wir eine Chance darin, unsere Bargeldbestände zu Guthabenzinsen anzulegen. Dabei gehen wir jedoch äußerst vorsichtig vor und priorisieren die Sicher- heit der Geldanlage über die potenziellen Renditen. Die Auswirkungen halten wir für gering und schätzen die Wahrscheinlichkeit als hoch ein. Ein Risiko bleibt dennoch, dass der Vertragspartner ausfällt und wir einen Teil oder die gesamte angelegte Liquidität nicht zurückerhalten. Um diesem Risiko entgegen- zuwirken, investieren wir unsere Liquidität überwiegend in Festgeld und Finanzinstrumente von Schuldnern mit sehr guter Bonität und stellen sicher, dass die Liquidität kurzfristig verfügbar bleibt. Zudem diversifizieren wir unsere Anlagen auf verschiedene Finanzinstitute. Die Auswirkungen dieses Risikos halten wir für moderat, und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts schätzen wir als unwahrscheinlich ein. Trotz eines steigenden Zinsniveaus besteht kein Zinsänderungsrisiko für uns, da die Zinssätze unserer relativ geringen Finanzverbindlichkeiten bis zum Ende der regu- lären Tilgungsphase fixiert sind. Wir halten die Auswirkungen dieses Risikos für gering und die Wahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 19 Es besteht zwar das Risiko, dass Forderungsausfälle und Insolvenzen unserer Kunden negative Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Umsatz- und Ertragslage haben könnten. Dieses Risiko wird jedoch durch die breite Streuung unserer finanziellen Forderungen in Bezug auf die Branchen unserer Kunden verringert. Zudem sind unse- re größten Forderungen gegenüber einzelnen Kunden im Verhältnis zum Gesamtbestand so gering, dass ein Ausfall bisher nicht existenzgefährdend war. Wir achten darauf, ein ausgewogenes Risikoprofil zu wahren, indem wir auf Branchendiversifikation, Bonitätsprüfungen unserer Geschäftspartner und Begrenzung von Höchst- forderungen setzen. Bei signifikanten Forderungen, die eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen haben, sichern wir diese größtenteils durch Ausfallversicherungen ab. Dennoch kann es auch bei großen Forderungen zu Ausfällen kommen, was negative Folgen für die Umsatz-, Ertrags- und Vermögenslage haben könnte. Wir halten die Auswirkungen für moderat und die Wahrscheinlichkeit für möglich. Durch die Internationalisierung unseres Geschäftsmodells und die zunehmende Abwicklung von Geschäften in US-Dollar (USD) entsteht ein Wechselkursrisiko. Wir versuchen, dieses Risiko zu minimieren, indem wir die Chancen und Risiken durch Wechselkursänderungen weitgehend an unsere Geschäftspartner weitergeben. Zahlungen in USD an Lieferanten werden teilweise durch Zahlungen in USD von unseren Kunden abgesichert. Überschüssige USD-Positionen sichern wir größtenteils durch Devisentermingeschäfte ab, wenn diese Risiken bei uns verbleiben. Insgesamt verbleiben kalkulierbare Chancen und Risiken, die kontinuierlich überwacht und bei Bedarf abgesichert werden. Die Auswirkungen dieses Risikos halten wir für gering und die Wahrscheinlichkeit für möglich. 2.6 Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) im Serviceware-Konzern bezieht sich auf alle Prozesse, die die Rechnungslegung betreffen, sowie auf alle relevanten Risiken und Kontrollen in Bezug auf den Konzernabschluss. Ziel dieses Systems ist es, Risiken zu identifizieren und zu bewerten, die den Abschluss maßgeb- lich beeinflussen könnten. Auf Basis der erkannten Risiken werden gezielte Maßnahmen eingeführt und Kontrollen implementiert, um diese Risiken wirksam zu über- wachen und zu steuern, sodass ein regelkonformer Abschluss gewährleistet werden kann. Serviceware verfügt über ein umfassendes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Konzernrechnungslegungsprozess, das sowohl geeignete Struk- turen als auch Prozesse umfasst und in der Organisation verankert ist. Dieses System ist darauf ausgelegt, die zeitgerechte, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse und Transaktionen sicherzustellen. Es gewährleistet die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Normen und Rechnungsle- gungsvorschriften für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Sowohl das Risikomanagementsystem als auch das interne Kontrollsystem decken sämtliche wesentlichen Tochtergesellschaften ab und beziehen alle für die Abschlusserstellung relevanten Prozesse mit ein. Ein zentraler, einheitlicher Buchungspro- zess stellt sicher, dass die Tochtergesellschaften ihren Abschluss in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft durchführen. Die relevanten Kontrollen im Bereich der Rechnungslegung konzentrieren sich insbesondere auf die Vermeidung wesentlicher Fehlaussagen in der Finanzberichterstattung. Die Beurteilung von Fehlaussagen erfolgt auf Basis der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie ihrer finanziellen Auswirkungen auf Umsatz und EBITDA. Änderungen in den Gesetzen, Rechnungslegungsstandards und anderen relevanten Verlautbarungen werden fortlaufend durch interne sowie externe Spezialisten hinsichtlich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert. Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen im Rahmen der Abschlusserstellung, angemessene Zugriffsregelungen auf abschlussrelevante EDV-Systeme sowie die präzise Regelung der Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung externer Spezialisten. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung stellen im Rechnungslegungsprozess wichtige Kontrollmechanismen dar. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 20 Die identifizierten Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig in der halbjährlichen Berichterstattung an den Verwaltungsrat der Serviceware SE aktualisiert. Wesentliche Änderungen oder neue Risiken werden umgehend dem Verwaltungsrat mitgeteilt. Die Beurteilung der internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung erfolgt mindestens einmal jährlich, überwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungs- prozesses. Die identifizierten Risikobereiche haben derzeit, weder einzeln noch kumuliert, bestandsgefährdende Auswirkungen auf die Vermögens-, Umsatz- und Er- tragssituation. Die Finanzpolitik des Konzerns wird durch die geschäftsführenden Direktoren festgelegt. Die obersten Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherstellung der Liquidi- tät und die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken. Im Hinblick auf mögliche Wechselkursrisiken, insbesondere im US-Dollar-Bereich, betreibt Serviceware aktiv eine Absicherung gegen Wechselkursverluste. Diese Ab- sicherung erfolgt durch Termingeschäfte, die anlassbezogen und ausschließlich in Bezug auf zugrunde liegende Geschäftsverträge abgeschlossen werden, um eine feste und abgesicherte Kalkulationsgrundlage für mehrjährige Rechnungen in US-Dollar zu gewährleisten. Für Nachkaufoptionen, die unseren Kunden in US-Dollar eingeräumt werden könnten, ist der Einsatz von Währungsoptionen als weiteres Instrument denkbar, sofern Wechselkursschwankungen signifikante Auswirkungen auf die Erträge des zugrundeliegenden Geschäfts haben könnten. Im Bedarfsfall wird die Steuerung der Wechselkursrisiken zentral von der Serviceware SE für alle Tochtergesellschaften vorgenommen. Bei der Anlage liquider Mittel verfolgt Serviceware eine konservative Strategie und stellt sicher, dass die für den operativen Betrieb benötigten Mittel kurzfristig verfügbar sind. Das Unternehmen investiert überwiegend in Festgelder sowie in Finanzinstrumente von Schuldnern mit sehr guter Bonität. Die Steuerung der Bonitätsrisiken der Vertragspartner wird ebenfalls zentral durch die Serviceware SE für alle Tochtergesellschaften durchgeführt. Eine Zinsabsicherung erfolgt in Teilen. Das primäre Ziel des Konzerns ist nicht die Erzielung von Renditen aus der Liquiditätsreserve, jedoch werden Möglichkeiten zur Generierung von Zinserträgen durch die Nutzung von Termin- und Tagesgeld- konten kontinuierlich evaluiert und genutzt. Im vergangenen Geschäftsjahr hat Serviceware begonnen, liquide Mittel in Staatsanleihen und Anleihen staatlicher Institu- tionen mit sehr guter Bonität anzulegen, um das Risiko von Liquiditätsverlusten weiter zu minimieren. Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt derzeit hauptsächlich durch eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdfinanzierung. Langfristig soll die Unternehmens- finanzierung wieder stärker durch positive Erträge aus dem laufenden Geschäft gestützt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir wieder deutlich in unseren liquiden Mittel zulegen, sodass die unternehmerischen Entscheidungen solide finanziert werden können. Die Steuerung der Finanzierungen obliegt der Serviceware SE und betrifft alle Tochtergesellschaften. Aufgrund der vorhandenen Liquidität sollen alle Bankkonten im Haben geführt werden, während Finanzverbindlichkeiten planmäßig abgebaut werden. Alle zentralen Steuerungsmaßnahmen werden regelmäßig in den Sitzungen der geschäftsführenden Direktoren sowie im Verwaltungsrat besprochen und gegebenen- falls an relevante Entwicklungen angepasst. Diese Steuerungsmaßnahmen werden durch wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren wie Umsatzerlöse, EBIT und EBIT- DA sowie durch andere Kennzahlen wie Abgrenzungsposten und Cashflow unterstützt. Es liegen derzeit keine wesentlichen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren vor. Der Verwaltungsrat betrachtet das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagementsystem als angemessen und effektiv. 16 16 Es handelt sich hierbei um eine nach DCGK 2022 vorgesehene Angabe, die als lageberichtsfremde Angabe nicht Gegenstand der Abschlussprüfung ist. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 21 2.7 Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f, §315d HGB 1. Entsprechenserklärung Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Unternehmen“, dort „Corporate Governance“ unter dem Abschnitt „Entsprechenserklärungen“ zugänglich unter: Deutsch: https://serviceware-se.com/de/investor-relations/corporate-governance Englisch: https://serviceware-se.com/investor-relations/corporate-governance 2. Vergütung Der Vergütungsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Unternehmen“, dort „Corporate Governance“ unter dem Abschnitt „Vergütungsberichte“ zugänglich unter: Deutsch: https://serviceware-se.com/de/investor-relations/corporate-governance Englisch: https://serviceware-se.com/investor-relations/corporate-governance 3. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden Die Serviceware SE hat ein unternehmensweites Risikomanagementsystem implementiert, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Geschäftsziele, interne Unternehmensprozesse und Risikokontrollmaßnahmen werden mit Hilfe der eingesetzten Controlling-Systeme, Verfahren und Berichtsstandards überprüft. Eine um- fassendere Beschreibung dieser internen Risikomanagement- und Controllingsysteme findet sich in diesem Lagebericht. Die Unternehmensführung der Gesellschaft hält sich an die geltenden Gesetze, Satzung der Serviceware SE sowie die unternehmensinternen Richtlinien. Darüberhin- ausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 22 4. Arbeitsweise von Verwaltungsrat und geschäftsführenden Direktoren Die Serviceware SE hat eine monistische Unternehmensführungs- und Kontrollstruktur. Das monistische System zeichnet sich gemäß Art. 43-45 SE-VO i.V.m. § 20 SEAG dadurch aus, dass die Führung der SE einem einheitlichen Organ, dem Verwaltungsrat, obliegt. Die geschäftsführenden Direktoren führen die laufenden Geschäfte der Gesellschaft, indem sie die Grundlinien und Vorgaben umsetzen, die der Verwaltungsrat aufstellt. Weiteres Organ ist die Hauptversammlung. 4.1. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Serviceware SE leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren. Er bestellt und entlässt die geschäftsführenden Direktoren. Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Haupt- versammlung zu wählen sind. Der Verwaltungsrat bestellt die geschäftsführenden Direktoren und sorgt für eine langfristige Nachfolgeplanung. Diese ist mindestens einmal jährlich Gegenstand von Beratungen des Verwaltungsrates. Er achtet darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren unterschiedlich und ausgewogen sind. Ein wesentlicher Baustein der langfristigen Nachfolgeplanung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung interner Kandidatinnen und Kandidaten für künftige Ma- nagementaufgaben. Den geschäftsführenden Direktoren obliegt dabei die frühzeitige Identifizierung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die durch die Über- nahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung und bedarfsgerechten Weiterbildungen systematisch weiterentwickelt werden sollen, sodass bei anstehenden Neubesetzungen im Idealfall immer auch interne Kandidatinnen bzw. Kandidaten in die engere Auswahl einbezogen werden können. Derzeit besteht der Verwaltungsrat aus Herrn Christoph Debus (Vorsitzender), Herrn Harald Popp und Herrn Ingo Bollhöfer. Die Bestellung von Herrn Debus erfolgte mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt. Die Bestellung der übrigen Verwaltungs- ratsmitglieder erfolgte jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022. Die Amtszeit von Herrn Popp endet mit Beendigung der Haupt- versammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt. Die Amtszeit von Herrn Bollhöfer endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die (neue) Amtszeit beginnt, wird jeweils nicht mitgerechnet. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 23 Der Verwaltungsrat hat seine Kompetenzen im Geschäftsjahr 2023/2024 analysiert und eine Qualifikationsmatrix der Kompetenzen des Verwaltungsrats aufgestellt. Diese lässt sich wie folgt darstellen: Christoph Debus Harald Popp Ingo Bollhöfer Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken Kenntnisse in der Softwarebranche sowie im Geschäftsbereich der Forschung und Entwicklung von Softwarelösungen Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Risikomanagement, Recht & Compliance Nachhaltigkeitsfragen Rechnungslegung /Abschlussprüfung einschl. Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 1 Innovation, Forschung & Entwicklung & Technologie Digitalisierung, IT, Geschäftsmodelle & Start-ups Personal, Gesellschaft, Kommunikation, Medien Andere Wirtschaftsbereiche als Softwarebranche 1 Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschl. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschl. Nachhaltigkeitsberichterstattung Der Verwaltungsrat tritt mindestens alle drei Monate zusammen, um über den Gang der Geschäfte und deren voraussichtliche Entwicklung zu beraten. Der Verwaltungs- rat hat im Geschäftsjahr 2023/2024 fünf Mal ordentlich getagt. Gemäß der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates kann der Gesamtverwaltungsrat einzelne Verwaltungsratsmitglieder mit der Durchführung der Beschlüsse und mit der Ausführung von Maßnahmen beauftragen sowie Verwaltungsratsausschüsse bilden. Der aus der Mindestzahl von drei Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat fungiert zugleich als Prüfungsausschuss. Ausschussvorsitzender ist aufgrund der Personal- union von Verwaltungsrat und Prüfungsausschuss Herr Debus. Herr Debus verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO in verschiedenen Unternehmen der Mobilitätsbranche über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Herr Popp verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO der Service- ware SE über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Weitere Verwaltungsratsausschüsse bestehen derzeit nicht. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 24 Im Sommer 2024 hat der Verwaltungsrat zum wiederholten Mal eine Selbstbeurteilung durchgeführt. Diese Selbstbeurteilung wurde durch einen Fragebogen unter- stützt, der von einer Arbeitsgruppe des DGB-Arbeitskreises Mitbestimmung unter Federführung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde. Das Ergebnis war positiv und es hat sich kein Handlungsbedarf ergeben. 4.2. Geschäftsführende Direktoren Die geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in gemeinschaftlicher Verantwortung. Sie setzen die Grundlinien und Vorgaben um, die der Verwaltungsrat aufstellt. Das Gremium besteht derzeit aus drei Mitgliedern, nämlich Herrn Dirk K. Martin (CEO), Herrn Harald Popp (CFO) und Herrn Dr. Alexander Becker (COO). Die geschäftsführenden Direktoren informieren den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Sie gehen auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Die geschäftsführenden Direktoren sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Verwaltungsrat unverzüglich offenzulegen und die anderen geschäftsführen- den Direktoren hierüber zu informieren. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsrats- und vergleichbare Mandate außerhalb des Serviceware-Konzerns nur mit vorheriger Zustimmung des Verwaltungsrats übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei den geschäftsführenden Direktoren der Serviceware SE gekommen. 5. Zielgrößen für den Frauenanteil Bei der Besetzung von Positionen im Management der Serviceware sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Direktoriums kommt es für den Verwaltungsrat entsprechend den aktienrechtlichen Anforderungen darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit der Geschäftsführung erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Wir fördern Frauen bei Serviceware im besonderen Maße und wünschen uns sehr, dass Frauen bei Serviceware mehr Verantwortung übernehmen. Gleichwohl muss der Verwaltungsrat zur Kenntnis nehmen, dass der Frauenanteil insgesamt aber auch in Führungs- positionen in der IT-Industrie im Vergleich zu anderen Industrien deutlich geringer ausfällt. Daher ist es vergleichsweise schwieriger, offene Stellen mit Frauen in den verschiedenen Unternehmensbereichen und Unternehmenshierarchien zu besetzen. Demgegenüber hält der Verwaltungsrat Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, für nach- rangig. Zusätzlich ist zu beachten, dass die männlichen Mitglieder des Verwaltungsrats und des geschäftsführenden Direktoriums vertraglich langfristig gebunden sind oder aufgrund ihrer Qualifikation weiterhin langfristig an die Serviceware gebunden werden sollen. Vor diesem Hintergrund wurde als Zielgröße ein Frauenanteil von null Prozent festgelegt. 6. Diversitätskonzept Die Zusammensetzung von Verwaltungsrat und geschäftsführendem Direktorium orientiert sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Alters- und Regelgrenze für geschäftsführende Direktoren oder Verwaltungsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür nach Auffassung der Gesellschaft auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit ist nicht festgelegt und nach Einschätzung des Verwaltungsrats, insbesondere aufgrund der Aktionärsstruktur, nicht sinnvoll. Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, hält die Gesellschaft aktuell für nachrangig. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhal- ten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass über Vorschläge zur Zusammensetzung von Verwaltungsrat und geschäfts- führendem Direktorium in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Konzeptes entschieden werden sollte. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 25 2.8 Vergütungssystem Das Vergütungssystem der geschäftsführenden Direktoren setzt sich aus einer festen, monatlich zahlbaren Grundvergütung, welche die Aufgaben und Leistungen der jeweiligen geschäftsführenden Direktoren berücksichtigt, und einer von der Erreichung der jährlichen Performanceziele des Unternehmens abhängigen, kurzfristigen variablen Vergütung in Form einer Jahrestantieme und einer Langfristvergütung, die unmittelbar mit der Wertentwicklung des Unternehmens im Zusammenhang steht und somit einen Anreiz für nachhaltiges Engagement für das Unternehmen schaffen soll, zusammen. Die Ziele für die kurz- und langfristige variable Vergütung werden aus der Unternehmensstrategie der Serviceware SE abgeleitet. Die langfristige variable Vergütung wird zum Teil in Cash-basierter Form und zum Teil aktienbasiert als Aktienoptionen gewährt. Die Optionen werden frühestens vier Jahre nach ihrer Gewährung ausübbar sein, sofern das Erfolgsziel erreicht wurde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten neben einem Ersatz ihrer Auslagen für das jeweilige Geschäftsjahr eine feste Vergütung. Der Vorsitzende des Verwaltungs- rates kann, sofern er nicht zugleich geschäftsführender Direktor ist, zusätzlich eine variable Vergütung in Form einer Option auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft erhalten. Die Erwerbsbedingungen sollen sich an dem jeweils geltenden Aktienoptionsplan für die geschäftsführenden Direktoren orientieren. Im Übrigen wird hinsichtlich näherer Einzelheiten der Vergütungssysteme für geschäftsführende Direktoren und Verwaltungsrat auf den Inhalt der von der Hauptver- sammlung am 6. Mai 2021 gebilligten Vergütungssysteme verwiesen, die auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Unternehmen“, dort „Corporate Governance“ unter dem Abschnitt „Vergütungssysteme“ zugänglich sind. 2.9 Angaben gemäß §289a und §315a HGB Die Serviceware SE („Gesellschaft“) mit Sitz in Deutschland ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), namentlich im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), notiert sind, verpflichtet, im Lage- bzw. Konzernlagebericht die in § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB bezeichneten Angaben offenzulegen. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der Serviceware SE belief sich zum 30. November 2024 auf 10.500.000,00 Euro und setzt sich aus 10.500.000 auf den Inhaber lautenden Stück- aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro zusammen. Unterschiedliche Aktiengattungen liegen nicht vor. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 ist es zu keiner Veränderung des Grundkapitals gekommen. Die Aktien sind jeweils voll dividendenberechtigt. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Die Aktionäre der Serviceware SE sind in ihrer Entscheidung, Aktien zu erwerben oder zu veräußern, weder durch deutsche Gesetze noch durch die Satzung der Gesell- schaft beschränkt. Der Erwerb und die Veräußerung von Aktien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft. Beschränkungen, die die Übertragbarkeit von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 26 Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder nach Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft Be- schränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt. Sämtliche Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben, sind zur Abgabe des Stimmrechts aus allen von ihnen gehaltenen und angemeldeten Aktien berechtigt. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Stimmrechtsverbote (z. B. § 136 AktG). Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten Am 30. November 2024 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Serviceware SE, die die Schwelle von 10,00 Prozent der Stimm- rechte überschritten haben: a) Herr Dirk K. Martin, gehalten über die aventura Management GmbH, Idstein, Deutschland sowie b) Herr Harald Popp, gehalten über die dreifff Management GmbH, Ingelheim, Deutschland. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Es wurden keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern Es besteht keine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital der Serviceware SE beteiligt sind. Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates sowie von ge- schäftsführenden Direktoren und über die Änderung der Satzung Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates sowie von geschäftsführenden Direktoren Hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates wird auf die anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 28, 29 SEAG sowie §§ 15 der Satzung verwiesen. Der Verwaltungsrat besteht demnach aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Derzeit besteht der Ver- waltungsrat aus Herrn Christoph Debus (Vorsitzender), Herrn Harald Popp und Herrn Ingo Bollhöfer. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von geschäftsführenden Direktoren wird auf die anzuwendende gesetzliche Vorschrift des § 40 SEAG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 12 der Satzung, dass der Verwaltungsrat einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt. Der Verwaltungsrat kann gem. § 12 Abs. 3 der Satzung einen dieser geschäftsführenden Direktoren zum Sprecher oder Chief Executive Officer (CEO) sowie auch stellvertretende geschäftsführende Direktoren ernen- nen. Der Verwaltungsrat bestellt gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung die geschäftsführenden Direktoren für eine Amtszeit von höchstens sechs Jahren. Die geschäftsführen- den Direktoren können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrats abberufen werden. Derzeit sind Herr Dirk K. Martin (CEO), Herr Harald Popp (CFO) und Herr Dr. Alexander Becker (COO) geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 27 Änderungen der Satzung Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in den §§ 133, 179 AktG geregelt, wonach jede Satzungsänderung grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Der Verwaltungsrat ist gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Hauptversammlungsbeschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen gemäß §§ 133, 179 AktG in Verbindung mit § 28 Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung der einfachen Mehr- heit der abgegebenen Stimmen und zusätzlich der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht Gesetz oder Satzung im Einzelfall zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Die Änderung der Satzung wird gemäß § 181 Abs. 3 AktG mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Befugnisse des Verwaltungsrates insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Genehmigtes Kapital 2022 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Mai 2027 um insgesamt bis zu 5.250.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.250.000 Stück neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aus- schluss des Bezugsrechts ist dabei nur in folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger die- ser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 Prozent des Grundkapitals ist der Betrag anzurech- nen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bzw. Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibun- gen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen; (v) in sonstigen Fällen, in denen ein Bezugsrechtsausschluss im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 28 Die Eintragung des Genehmigten Kapitals 2022 in das Handelsregister erfolgte am 14. Februar 2023. Das Genehmigte Kapital 2022 besteht in voller Höhe. Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen a) Der Verwaltungsrat wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 bis zum 11. Mai 2027 ermächtigt, einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten (gemeinsam nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ ge- nannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu 80.000.000,00 Euro zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 4.830.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 4.830.000,00 Euro gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder künftigem genehmigten Kapital und/oder aus Barkapitalerhöhung und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistungen oder Sachleis- tungen begeben werden. b) Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären ein gesetzliches Bezugsrecht zu, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden Rege- lungen ausgeschlossen wird. c) Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; (ii) um die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder die Genussrechte, die mit einem Wandlungs- oder Bezugsrecht versehen sind, einzelnen Inves- toren zur Zeichnung anzubieten, soweit unter entsprechender Beachtung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Anteil der aufgrund dieser Schuldverschreibungen auszu- gebenden Aktien 10 Prozent des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung und bei der Beschlussfassung über die Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grund- kapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach anerkannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Auf den Betrag von 10 Prozent des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist; (iii) um die Genussrechte ohne Wandlungs- oder Bezugsrecht einzelnen Investoren zur Zeichnung anzubieten, soweit der Ausgabepreis den nach anerkannten Metho- den der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert der Genussrechte nicht wesentlich unterschreitet und soweit die Genussrechte lediglich obliga- tionsähnlich ausgestaltet sind, d. h. weder mitgliedschaftsähnliche Rechte noch Wandlungs- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft begründen, keine Be- teiligung am Liquidationserlös gewähren und sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet; › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 29 (iv) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Umtausch- und Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder Konzernunternehmen der Gesellschaft auf Aktien der Gesellschaft eingeräumt wurden, in dem Umfang ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen, die nach dieser Ermächtigung ausgegeben werden, zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Bezugsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht zustünde (Verwässerungsschutz), oder (v) soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, ge- werblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuld- verschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, begeben werden und der Ausschluss des Bezugsrechts im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt. Bedingtes Kapital 2022 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.830.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.830.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital WSV 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungs- beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 ausgegeben werden. Die Eintragung des Bedingten Kapitals WSV 2022 in das Handelsregister erfolgte am 14. Februar 2023. Das Bedingte Kapital WSV 2022 besteht in voller Höhe. Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft über- steigen. Die Ermächtigung wurde mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 wirksam und gilt bis zum 11. Mai 2027. Zum 30. November 2024 wurden keine eigenen Aktien gehalten. Der Erwerb kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Verwaltungsrat wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 zudem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend genannten oder einer vorange- gangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern. Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei ausgeschlossen. Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 wurde zudem beschlossen, dass der Erwerb der eigenen Aktien auch unter Einsatz von bestimmten De- rivaten erfolgen kann (nachfolgend: „Eigenkapitalderivate“). Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten die zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 festgesetzten Regeln. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 30 Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen Der Verwaltungsrat wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 5. Mai 2026 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 420.000 Optionen an derzeitige und zukünftige geschäftsführende Direktoren und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Leitungsorgane gegenwär- tig oder zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben, die den Erwerber nach Maßgabe der Optionsbedingungen berechtigen, neue auf den Inhaber lautende nenn- wertlose Stückaktien der Gesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro zu erwerben (Aktienoptionsplan 2021). Der Kreis der Bezugsberechtigten setzt sich bei einem Gesamtvolumen der maximal zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Optionen in Höhe von bis zu 420.000 Stück wie folgt zusammen: a) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft entfallen bis zu 264.346 Optionen. b) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter der Gesellschaft entfallen keine Optionen. c) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Leitungsorgane und die gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter gegenwärtiger und zukünftiger verbun- dener Unternehmen der Gesellschaft entfallen bis zu 155.654 Optionen. Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat der Verwaltungsrat einen Aktienoptionsplan 2021-D über bis zu 272.160 Optionen und einen Aktienoptionsplan 2021-M über bis zu 147.840 Optionen implementiert und auf dieser Grundlage insgesamt 420.000 Optionen angeboten. Innerhalb der Annahmefrist wurden 398.400 Optionen angenom- men und im Folgenden ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2023/2024 sind keine weiteren Optionen ausgegeben worden. Bedingtes Kapital AOP 2021 Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 420.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 420.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien mit Gewinnbe- rechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital AOP 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß TOP 5 lit. a) bis zum 5. Mai 2026 gewährt werden. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats oder Arbeitnehmern Nach den jeweiligen Anstellungsverträgen der geschäftsführenden Direktoren Popp und Martin sind die Gesellschaft und der geschäftsführende Direktor jeweils be- rechtigt, den Dienstvertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten seit dem Eintritt eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Im Falle einer Kündigung ist eine Abfindung vorgesehen, welche die Ansprüche berücksichtigt, die dem geschäftsführenden Direktor zustehen würden, wenn der Dienstvertrag bis zum Ablauf seiner Befristung durchgeführt worden wäre. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 31 Die Abfindung umfasst dabei a) die für die restliche Laufzeit des Dienstvertrages verbleibende feste Vergütung gemäß Dienstvertrag, wobei für die Berechnung der Abfindung ein Zeitraum von maximal 24 Monaten zugrunde gelegt wird, zuzüglich b) sämtliche variablen Vergütungsbestandteile für die Restlaufzeit des jeweiligen Dienstvertrags; die Höhe der abzugeltenden variablen Vergütungsbestandteile wird im Hinblick auf das angestrebte Wachstum der Gesellschaft auf Grundlage der letzten vom Verwaltungsrat beschlossenen Planungszahlen für den Zeitraum der restlichen Laufzeit des Dienstvertrages berechnet und c) eine Vergütung für den Nutzungswert des Dienstwagens des geschäftsführenden Direktors für die verbleibende Restlaufzeit des Dienstvertrages. Die Vergütung für den Nutzungswert soll dabei auf Grundlage des geldwerten Vorteils der privaten Nutzungsmöglichkeit errechnet werden sowie d) nach Wahl des geschäftsführenden Direktors entweder eine Abgeltung für die dem geschäftsführenden Direktor gewährten Aktienoptionen zu dem Wert der Aktien- optionen im Zeitpunkt des Ausscheidens basierend auf der Annahme, dass die Wartefristen in diesem Zeitpunkt erfüllt sind, oder die Beibehaltung der gewährten Aktienoptionen, sofern innerhalb der Vesting Period der geschäftsführende Direktor die Gründe, die zur Beendigung des Dienstvertrages führen, nicht zu vertreten hat. e) Die Gesamtsumme der Abfindung berechnet sich gemäß den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und darf inklusive aller Nebenleistungen den Wert der Vergütung von 24 Monaten nicht überschreiten. Der Wert der Abgeltung der Aktienoptionen gemäß lit. d) zuvor bleibt bei dieser Berechnung unberück- sichtigt. 2.10 Nachtragsbericht Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichtes gab es keine wesentlichen Ereignisse, die im Nachtragsbericht genannt werden müssten. › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 32 2.11 Prognosebericht Für das Jahr 2025 wird von den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten und Institutionen für die deutsche Wirtschaft die Rückkehr zu einem geringfügigen Wachs- tum erwartet. Das Münchner ifo Institut erwartet in seiner im Dezember 2024 veröffentlichten Prognose ein Wachstum von lediglich 0,4 Prozent. 17 Die Prognose wurde dabei im Vergleich zur vorherigen Prognose vom September, als noch von einem Wachstum von 0,9 Prozent ausgegangen wurde, nach unten adjustiert. 18 Laut ifo bleibt das Produktivitätswachstum schwach, da Wertschöpfung in hochproduktiven Industriezweigen durch Wertschöpfung in Dienstleistungsbereichen mit geringem Pro- duktivitätswachstum ersetzt wird und im Jahr 2025 keine durchgreifenden strukturellen Veränderungen zu erwarten sind. 17 Der Internationale Währungsfonds prognos- tiziert in seinem im Januar 2025 veröffentlichtem World Economic Outlook ein etwas geringeres Wachstum von 0,3 Prozent für die deutsche Wirtschaft. 19 Für die Weltwirtschaft geht der Internationale Währungsfonds von einem Wachstum von 3,3 Prozent aus. Das Wachstum wird durch eine robuste US-Wirtschaft, für die ein Wachstum von 2,7 Prozent erwartet wird, sowie durch China (4,6 Prozent) gestützt. Die Abschwächung der Inflation setzt sich fort und wird global im Bereich von 4,2 Prozent erwartet. Risiken werden in erster Linie in möglichen wirtschaftspolitischen Entscheidungen gesehen, die zum einen den weltweiten Handel betreffen kön- nen als auch die Inflation neu befeuern könnten. 19 Der für die Serviceware wichtige und relevante Markt der Informationstechnik, der aus den Segmenten IT-Hardware, Software und IT-Services besteht, soll nach An- gaben des Branchenverbandes Bitkom aus dem Dezember 2024 im Kalenderjahr 2025 einen Umsatz von 158,5 Mrd. Euro (+5,9 Prozent gegenüber 2024) erwirtschaften. Dies ist nochmals eine Steigerung des deutlichen Wachstums aus dem Jahr 2024 (+4,4 Prozent). Der Branchenverband geht davon aus, dass das Segment IT-Hardware einen Umsatz von 53,7 Mrd. Euro (+3,3 Prozent gegenüber 2024), das Segment Software einen Umsatz von 51,1 Mrd. Euro (+9,8 Prozent gegenüber 2024) und das Seg- ment IT-Services einen Umsatz von 53,8 Mrd. Euro (+5,0 Prozent gegenüber 2024) im Jahr 2025 erzielen wird. 20 Der Fokus auf eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie wird auch im Jahr 2025 für Unternehmen und Gesellschaft von hoher Relevanz sein. Einen immer größeren Raum wird dabei das Thema Künstliche Intelligenz einnehmen. Ein Zitat von Bitkom-Verbandspräsident Dr. Wintergerst verdeutlicht, dass Serviceware mit seinem Produktportfolio strategisch exzellent aufgestellt ist: „Die Zeiten sind vorbei, in denen sich Unternehmen fragen mussten, ob ihnen generative KI Vorteile bringen kann. Heute geht es nicht mehr um das Ob, es geht nur noch um das Wie, Wann und Wo.“ 21 Serviceware hat den Trend zur Künstlichen Intelligenz schon beim Börsengang 2018 antizipiert und mit der Implementierung eines dezidierten Teams für Künstliche Intelligenz in Darmstadt im Jahr 2019 konsequent gehandelt. Davon können wir nun profitieren und sehen uns in diesem Bereich sehr gut aufgestellt. Führende Analystenhäuser und auch Experten für Künstliche Intelligenz sehen die Auswirkungen insbesondere beim digitalen Service als erheblich an, da die Automa- tisierung weiter voranschreiten wird und dadurch Potenziale zur Effizienzsteigerung entstehen. Darin sehen wir einen großen Hebel, den Umsatz und den Ertrag bei der Serviceware zu steigern. Gleichzeitig glauben wir, dass der konsequente Einsatz von Künstlicher Intelligenz in allen Bereichen von Serviceware zu Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen führen kann. 17 https://www.ifo.de/fakten/2024-12-12/ifo-konjunkturprognose-winter-2024-deutsche-wirtschaft-am-scheideweg 18 https://www.ifo.de/fakten/2024-09-05/ifo-konjunkturprognose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-steckt-in-krise-fest 19 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2025/01/17/world-economic-outlook-update-january-2025 20 ITK-Marktzahlen Stand Dezember 2024 zu finden unter: https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland 21 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-beschaeftigt-Haelfte-Unternehmen-KI#item-20452-close › Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 33 Unser Geschäftsmodell befindet sich fortgeschritten weiterhin in einer Transformationsphase, in der wir von vergleichsweisen hohen einmaligen Umsätzen zu nied- rigeren, aber wiederkehrenden und langfristig ertragreicheren Erlösstrukturen übergehen. Charakteristisch für diese Umstellung ist, dass ein Großteil der vertraglich vereinbarten Umsätze nicht im aktuellen Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst wird, sondern erst in den Folgejahren in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Konzerngesamtergebnisrechnung berücksichtigt wird. Zudem entstehen zu Beginn der mehrjährigen SaaS-Verträge in der Regel hohe einmalige Aufwendungen, die die Ertragslage zunächst zusätzlich belasten. Langfristig soll dieses Modell, das sich durch einen hohen Anteil wiederkehrender Umsatzerlöse und eine geringe Churn-Rate auszeichnet, zu einer höheren Profitabilität und einer nachhaltigeren Geschäftsentwicklung führen, wodurch das Geschäftsmodell der Serviceware widerstandsfähiger gegenüber kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen wird. Darüber hinaus führen die zahlreichen kriegerischen Konflikte und wirtschaftliche Turbulenzen zu einer erheblichen Unsicherheit hinsichtlich der Prognosen für die Geschäftsentwicklung. Auch die weiter oben detailliert beschriebenen Risiken tragen dazu bei, dass sowohl die Einschätzungen für das laufende Geschäftsjahr, als auch die mittelfristigen Geschäftsaussichten mit einer erhöhten Schwankungsbreite behaftet sind. Wie bisher ausführlich dargestellt, bleiben die Rahmenbedingungen weiterhin herausfordernd. Trotzdem sind wir zuversichtlich, die Umsatzerlöse im laufenden Ge- schäftsjahr zum wiederholten Mal zwischen 5 und 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigern zu können. Wenn wir es weiterhin schaffen, international die Neukun- dengewinnung zu forcieren, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass wir am Ende des Geschäftsjahres eine Wachstumsrate des Umsatzes sehen werden, die sich in der oberen Hälfte dieser Spanne befinden wird. Weiterhin gehen wir bei der Umsatzprognose für das aktuelle Geschäftsjahr davon aus, dass es im Jahr 2025 nicht zu exogenen Schocks kommen wird, die einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Serviceware haben werden. Auch für die Folgejahre sind wir zuversichtlich, das Umsatz- und das Gewinnwachstum weiter zu forcieren. Da wir seit Beginn des neuen Geschäftsjahres keine Eigenleistungen mehr aktivieren und angefangen haben die aktivierten Eigenleistungen der letzten beiden Ge- schäftsjahre planmäßig abzuschreiben, entfällt diese Kostenentlastung der beiden Vorjahre und wirkt sich negativ auf EBIT und EBITDA aus. Trotzdem erwarten wir bei der Ertragsseite für das aktuelle Geschäftsjahr, dass wir die Ertragssituation auf EBITDA-Ebene und EBIT-Ebene im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessern werden. Wir gehen mit optimistischen Erwartungen in das neue Geschäftsjahr und sind sehr zuversichtlich, dass wir auch in diesem Jahr das neunte Mal in Folge ein Rekordjahr in Bezug auf die Umsatzerlöse erzielen werden. Weiterhin erwarten wir den Anteil der wiederkehrenden Erlöse deutlich zu erhöhen und damit das Geschäftsmodell nachhaltiger und resilienter aufzustellen. Außerdem sehen wir das Potenzial, weitere Fortschritte in der Gewinnung internationaler Kunden zu machen. Insbesondere diese zunehmende Internationalisierung unterstützt unsere Geschäftspolitik, dass sich die Profitabilität der Serviceware mittelfristig verbessern soll. Idstein, den 19. März 2025 Dirk K. Martin Harald Popp Dr. Alexander Becker Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 34 › Konzernabschluss Konzernbilanz zum 30. November 2024 in EUR Anhang 30. Nov 24 30. Nov 23 Aktiva Goodwill 1. 14.048.135 14.048.135 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1. 12.576.499 12.504.537 Sachanlagen 2. 825.516 931.919 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten für Kundenwartungsverträge/SaaS-Verträge (Vertragsforderungen) 4. 22.032.893 15.642.978 Langfristige finanzielle Vermögenswerte 6.902.449 3.229.465 Latente Ertragsteuern 5. 5.685.783 4.580.224 Langfristige Vermögenswerte 62.071.275 50.937.258 Vorräte 61.417 105.047 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. 29.243.946 24.120.621 Sonstige kurzfristige Forderungen/Vermögenswerte 4. 3.031.762 2.332.389 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten für Kundenwartungsverträge/SaaS-Verträge (Vertragsforderungen) 4. 33.937.862 22.229.057 Flüssige Mittel 6. 26.708.215 25.015.785 Kurzfristige Vermögenswerte 92.983.201 73.802.899 Bilanzsumme 155.054.476 124.740.157 Passiva Gezeichnetes Kapital 7. 10.500.000 10.500.000 Rücklagen 8. 50.141.727 50.046.627 Bilanzverlust -13.399.758 -13.304.516 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital -907.065 -1.000.316 Eigenkapital ohne nicht beherrschende Anteile 46.334.903 46.241.795 Nicht beherrschende Anteile 36.136 12.677 Eigenkapital 46.371.039 46.254.472 Latente Ertragsteuern 12. 2.546.989 2.334.808 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9. 0 999.400 Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 10. 31.297.364 21.380.483 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 11. 1.574.327 1.788.428 Langfristige Schulden 35.418.681 26.503.119 Laufende Ertragsteuerschulden 181.285 98.078 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 9. 1.001.614 1.077.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.967.022 5.188.497 Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 10. 49.300.198 34.066.275 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 11. 13.814.636 11.552.717 Kurzfristige Schulden 73.264.756 51.982.566 Bilanzsumme 155.054.476 124.740.157 in EUR Anhang Dez. 23 - Nov. 24 Dez. 22 - Nov. 23 Umsatzerlöse 13. 103.290.019 91.528.757 Sonstige betriebliche Erträge 14. 2.412.897 3.790.962 Andere aktivierte Eigenleistungen 15. 1.703.126 748.862 Materialaufwand 16. -51.651.320 -44.856.038 Personalaufwand 17. -41.902.821 -41.207.087 Sonstige betriebliche Aufwendungen 18. -10.628.526 -9.836.351 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA) 3.223.374 169.104 Abschreibungen -3.538.649 -4.149.086 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) -315.275 -3.979.982 Zinserträge 578.430 426.771 Zinsaufwendungen -395.594 -307.467 Finanzergebnis 182.836 119.304 Ergebnis vor Steuern -132.439 -3.860.678 Ertragsteuern 19. 60.656 -83.042 Periodenverlust 20. -71.784 -3.943.720 Posten, die künftig ggf. in den G/V umgegliedert werden: Ausgleichposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen -52.290 216.354 Ergebnisneutrale Bewertung der finanziellen Vermögenswerte 145.542 20.047 Sonstiges Ergebnis 93.251 236.401 Gesamtergebnis 21.467 -3.707.318 Periodenverlust davon Gesellschafter der Serviceware SE Gruppe -95.243 -3.977.672 davon nicht beherrschende Anteile 23.459 33.952 Ergebnis je Aktie 21. -0,01 -0,38 Gesamtergebnis davon Gesellschafter der Serviceware SE Gruppe -1.991 -3.741.271 davon nicht beherrschende Anteile 23.459 33.952 Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 35 › Konzernabschluss Konzerngesamt- ergebnisrechnung für den Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 in EUR Dez. 23 - Nov. 24 Dez. 22 - Nov. 23 Periodenverlust -71.784 -3.943.720 Abschreibungen auf das langfristige Vermögen 3.538.649 4.149.086 Steueraufwand 832.722 545.101 Veränderung von langfristigen Verbindlichkeiten 9.916.881 11.696.026 Veränderungen der latenten Steuern/latenter Steuerertrag -893.377 -462.059 Finanzergebnis -182.836 -119.304 Veränderung langfristiger Vermögenswerte -6.389.915 -6.375.481 Veränderungen bei Positionen des kurzfristigen Vermögens und der kurzfristigen Verbindlichkeiten - Veränderung der Vorräte 43.631 -30.345 - Veränderung der Forderungen/sonstigen Vermögenswerte -17.702.824 -13.875.668 - Veränderung der Verbindlichkeiten 21.352.780 10.494.946 Bezahlte Ertragsteuern -553.828 -806.538 Mittelzu-/-abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 9.890.099 1.272.045 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -337.061 -198.453 Investitionen in aktivierte Eigenleistungen -1.703.126 -748.862 Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 2.027.973 0 Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten -5.555.415 -1.506.905 Erhaltene Zinsen 578.430 426.771 Mittelzu-/-abfluss aus der Investitionstätigkeit -4.989.199 -2.027.450 Bezahlte Zinsen -79.435 -74.792 Rückzahlung von langfristigen Verbindlichkeiten -999.400 -1.165.761 Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten -2.066.756 -2.061.961 Rückzahlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten -75.386 0 Mittelzu-/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit -3.220.977 -3.302.514 Wechselkursbedingte Änderung der flüssigen Mittel 12.507 -1.165 Veränderung der flüssigen Mittel 1.692.430 -4.059.084 Flüssige Mittel Anfang der Periode 25.015.785 29.074.869 Flüssige Mittel Ende der Periode 26.708.215 25.015.785 Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 36 › Konzernabschluss Konzernkapital- flussrechnung für den Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 37 › Konzernabschluss Konzerneigenkapital- veränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 Konzerneigenkapital- veränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. November 2023 in EUR Gezeichnetes Kapital Rücklage Ergebnis- vortrag Markt- bewertung Finanz- instrumente Währungs- umrechnungs- rücklage Nicht beherr- schende Anteile Summe 1. Dezember 2023 10.500.000 50.046.627 -13.304.516 -6.809 -993.507 12.677 46.254.473 Ergebnis der Periode -95.243 23.459 -71.784 Währungsumrechnung -52.291 -52.291 Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte 145.542 145.542 Gesamtergebnis -95.243 145.542 -52.291 23.459 21.466 Veränderung Kapitalrücklage wegen Aktienoptionsplan 95.100 95.100 30. November 2024 10.500.000 50.141.727 -13.399.758 138.733 -1.045.799 36.136 46.371.039 in EUR Gezeichnetes Kapital Rücklage Ergebnis- vortrag Markt- bewertung Finanz- instrumente Währungs- umrechnungs- rücklage Nicht beherr- schende Anteile Summe 1. Dezember 2022 10.500.000 49.951.527 -9.326.844 -26.856 -1.209.861 -21.275 49.866.691 Ergebnis der Periode -3.977.672 33.952 -3.943.720 Währungsumrechnung 216.354 216.354 Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte 20.047 20.047 Gesamtergebnis -3.977.672 20.047 216.354 33.952 -3.707.318 Veränderung Kapitalrücklage wegen Aktienoptionsplan 95.100 95.100 30. November 2023 10.500.000 50.046.627 -13.304.516 -6.809 -993.507 12.677 46.254.473 Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 38 › Konzernabschluss Brutto-Anlagespiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Ermittlung der kumulierten Abschreibungen Buchwerte In EUR Stand 01.12.2023 Zugänge Umbuchungen, Abgänge Stand 30.11.2024 Stand 01.12.2023 Zugänge (Jahresabschreibung) Umbuchungen, Abgänge Stand 30.11.2024 (kumuliert) 30.11.2024 30.11.2023 I. Goodwill Geschäfts- oder Firmenwert 14.048.135 0 0 14.048.135 0 0 0 0 14.048.135 14.048.135 Summe Pos. I. 14.048.135 0 0 14.048.135 0 0 0 0 14.048.135 14.048.135 II. Immaterielle Vermögenswerte 1. Gewerbliche Schutzrechte 462.706 0 -1.226 463.931 388.926 28.191 0 417.116 46.815 73.780 2. EDV-Software 386.783 0 0 386.783 181.159 62.071 0 243.230 143.553 205.624 3. Selbstgeschaffene immat. Vermögenswerte 1.643.435 1.703.126 0 3.346.560 894.553 0 0 894.553 2.452.008 748.882 4. Marke SABIO 1.768.281 0 0 1.768.281 1.123.595 322.343 0 1.445.938 322.343 644.686 5. Kundenstamm SABIO 2.905.460 0 0 2.905.460 774.789 145.273 0 920.062 1.985.398 2.130.671 6. Marke cubus 2.111.447 0 0 2.111.447 1.649.568 461.879 0 2.111.447 0 461.879 7. Kundenstamm cubus 5.248.189 0 0 5.248.189 1.180.835 262.409 0 1.443.245 3.804.944 4.067.354 8. Nutzungsrecht Mieträume (IFRS16) 7.435.119 1.315.323 1.144.683 7.605.759 4.093.509 1.422.946 800.994 4.715.460 2.890.298 3.341.610 9. Nutzungsrecht Leasing-Kfz (IFRS16) 2.533.760 495.899 361.946 2.667.713 1.703.708 394.810 361.946 1.736.572 931.141 830.052 Summe Pos. II. 24.495.179 3.514.348 1.505.404 26.504.124 11.990.642 3.099.922 1.162.940 13.927.624 12.576.499 12.504.537 III. Sachanlagen 1. Kfz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2. Geschäftsausstattung 2.408.895 322.638 36.440 2.695.093 1.738.945 362.935 34.803 2.067.078 628.015 669.950 3. Büroausstattung 316.571 0 52.981 263.591 212.971 15.393 49.882 178.482 85.109 103.600 4. Einbauten 342.150 2.541 45.436 299.254 183.782 48.517 45.435 186.864 112.391 158.368 5. Geringwertige Wirtschaftsgüter 60.527 11.882 11.882 60.527 60.526 11.882 11.881 60.527 1 1 Summe Pos. III. 3.128.144 337.061 146.739 3.318.466 2.196.225 438.727 142.002 2.492.950 825.515 931.919 Summe Pos. I.-III. 41.671.458 3.851.409 1.652.143 43.870.724 14.186.867 3.538.649 1.304.942 16.420.574 27.450.150 27.484.591 Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 39 › Konzernabschluss Brutto-Anlagespiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2022 bis 30. November 2023 Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Ermittlung der kumulierten Abschreibungen Buchwerte In EUR Stand 01.12.2022 Zugänge Umbuchungen, Abgänge Stand 30.11.2023 Stand 01.12.2022 Zugänge (Jahresabschreibung) Umbuchungen, Abgänge Stand 30.11.2023 (kumuliert) 30.11.2023 30.11.2022 I. Goodwill Geschäfts- oder Firmenwert 14.048.135 0 0 14.048.135 0 0 0 0 14.048.135 14.048.135 Summe Pos. I. 14.048.135 0 0 14.048.135 0 0 0 0 14.048.135 14.048.135 II. Immaterielle Vermögenswerte 1. Gewerbliche Schutzrechte 460.948 0 -1.757 462.706 343.787 45.139 0 388.926 73.780 117.161 2. EDV-Software 710.216 0 323.433 386.783 436.964 67.598 323.403 181.159 205.624 273.252 3. Selbstgeschaffene immat. Vermögenswerte 894.573 748.862 0 1.643.435 894.553 0 0 894.553 748.882 20 4. Marke SABIO 1.768.281 0 0 1.768.281 478.909 644.686 0 1.123.595 644.686 1.289.371 5. Kundenstamm SABIO 2.905.460 0 0 2.905.460 629.516 145.273 0 774.789 2.130.671 2.275.944 6. Marke cubus 2.111.447 0 0 2.111.447 1.187.689 461.879 0 1.649.568 461.879 923.758 7. Kundenstamm cubus 5.248.189 0 0 5.248.189 918.426 262.409 0 1.180.835 4.067.354 4.329.763 8. Nutzungsrecht Mieträume (IFRS16) 8.881.873 1.255.157 2.701.911 7.435.119 4.187.727 1.549.496 1.643.714 4.093.509 3.341.610 4.694.146 9. Nutzungsrecht Leasing-Kfz (IFRS16) 2.125.055 732.124 323.419 2.533.760 1.546.925 480.202 323.419 1.703.708 830.052 578.130 Summe Pos. II. 25.106.042 2.736.142 3.347.005 24.495.179 10.624.495 3.656.682 2.290.535 11.990.642 12.504.537 14.481.547 III. Sachanlagen 1. Kfz 31.953 0 31.953 0 29.314 0 29.314 0 0 2.639 2. Geschäftsausstattung 3.378.146 169.099 1.138.350 2.408.895 2.447.454 410.430 1.118.938 1.738.945 669.950 930.692 3. Büroausstattung 384.362 0 67.790 316.571 256.057 20.009 63.095 212.971 103.600 128.305 4. Einbauten 354.033 15.833 27.716 342.150 163.049 48.446 27.713 183.782 158.368 190.983 5. Geringwertige Wirtschaftsgüter 60.527 13.520 13.520 60.527 60.526 13.519 13.519 60.526 1 1 Summe Pos. III. 4.209.020 198.453 1.279.329 3.128.144 2.956.400 492.404 1.252.580 2.196.225 931.919 1.252.620 Summe Pos. I.-III. 43.363.197 2.934.595 4.626.334 41.671.458 13.580.896 4.149.086 3.543.115 14.186.867 27.484.591 29.782.301 40 Allgemeine Angaben 1. Die Serviceware SE Die Serviceware SE, Idstein, (im Folgenden „Serviceware“ oder „Gesellschaft“) ist eine im Handelsregister unter der Nummer HRB 33658 beim Amtsgericht Wiesba- den eingetragene europäische Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft des Serviceware-Konzerns (im Folgenden „Konzern“ oder „Serviceware-Gruppe“). Die Geschäftsadresse der Gesellschaft befindet sich am Serviceware-Kreisel 1 in 65510 Idstein. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Dezember bis zum 30. November eines Jahres. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Die Serviceware ist eine Societas Europaea nach dem Recht der Europäischen Union sowie deutschem Recht und wurde in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Maßgebliche Rechtsordnung für die Gesellschaft ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand der Unternehmen der Serviceware-Gruppe ist die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Software und der dazugehörigen Hardware für Computeran- wendungen und die Abhaltung von Schulungen, Seminaren und Beratung sowie die Wartung dieser Leistungen und die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Die Gesellschaft fungiert im Wesentlichen als Beratungs-Holdinggesellschaft für ihre Tochtergesellschaften, indem sie Management-Funktionen für diese übernimmt. Daneben werden internationale Großkunden aus Ländern, in denen die Serviceware SE keine Tochterunternehmen unterhält, in der Regel über die Serviceware SE ab- gerechnet. Nach den der Gesellschaft vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen sind folgende Aktionäre am Grundkapital der Serviceware beteiligt:
| Aktionär | Anzahl der übernommenen Aktien | Beteiligungsquote in % (gerundet) |
| Dirk K. Martin 1) | 3.296.545 | 31,40 % |
| Harald Popp 2) | 3.296.545 | 31,40 % |
| Free Float | 3.906.910 | 37,20 % |
| Summe | 10.500.000 | 100,00 % |
1 gehalten durch aventura Management GmbH, Idstein 2 gehalten durch dreifff Management GmbH, Ingelheim am Rhein Konzernanhang Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 40 › Konzernanhang Die Aktien der Gesellschaft sind seit dem 20. April 2018 in den regulierten Markt (Primärmarkt) der Börse Frankfurt einbezogen. Die ISIN (International Securities Identi- fication Number) lautet DE000A2G8X31, die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A2G8X3 und das Börsenkürzel lautet SJJ. 2. Grundlagen der Rechnungslegung sowie funktionale Währung und Darstellungswährung Der Konzernabschluss der Serviceware-Gruppe wurde für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 nach den International Financial Reporting Stan- dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Serviceware SE stellt die oberste Muttergesellschaft des Serviceware-Konzerns dar. Der Konzernabschluss ist in Euro, der funktionalen Währung der Serviceware SE dargestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung können in der Bilanz und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung einzelne Posten zusammengefasst werden. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Anhang aufgeführt. In der Darstellung können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenen Werten auftreten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der in Abschnitt „4. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden“ erläuterten Änderungen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern-Anhang, sofern vorgeschrieben, nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Abschlüsse der Serviceware und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Jahresabschluss der Serviceware SE, Idstein sowie der Konzernabschluss der Serviceware-Gruppe werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Der vorliegende Konzernabschluss der Serviceware-Gruppe wurde am 19. März 2025 durch den Verwaltungsrat zur Veröffentlichung frei gegeben. 3. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von Annahmen, Ermessensentschei- dungen und Schätzungen mit Bezug auf die Zukunft abhängig. Die getroffenen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen beeinflussen die Anwen- dung von Rechnungslegungsmethoden sowie die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft und stehen entsprechend im Einklang mit dem Risikomanagement des Konzerns. Überarbei- tungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 41 › Konzernanhang Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbun- denen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrundeliegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzun- gen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die folgenden Ausführungen für das aktuelle Geschäftsjahr, aber auch die Einschätzungen zur mittelfristigen Geschäftsentwicklung gehen mit einer hohen Varianz ein- her. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen im Prognosebericht. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergeb- nisse von den im Rahmen dieses Konzernabschlusses getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen beziehungsweise in künftigen Perioden eine Anpassung der getroffenen Schätzungen und Annahmen erforderlich wird und dies einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Serviceware-Gruppe haben kann. Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. November 2024 getroffenen abschlussrelevanten Schätzungen und Annahmen basierten auf dem vor- handenen Wissensstand und den besten verfügbaren Informationen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss können sich aus rückläufigen und volatileren Aktienkursen, Zinsanpassungen in verschiedenen Ländern, zunehmender Vo- latilität der Fremdwährungskurse, einer sich verschlechternden Kreditwürdigkeit, Zahlungsausfällen oder verspäteten Zahlungen, Verzögerungen im Auftragseingang und ebenso bei der Auftragsausführung beziehungsweise Vertragserfüllung, Vertragsauflösungen, angepassten oder modifizierten Umsatzerlös- und Kostenstrukturen, der eingeschränkten Nutzung von Vermögensgegenständen, dem eingeschränkten beziehungsweise nicht möglichen Zugang zum Betriebsgelände von Kunden oder der Schwierigkeit, Vorhersagen und Prognosen aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt von Zahlungsflüssen zu treffen ergeben. Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Höhe und Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung sowie die Zah- lungsflüsse auswirken. Mögliche künftige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden fortlaufend analysiert. Bereiche, die Schätzungen und Annahmen beinhalten und folglich am ehesten davon betroffen sind, wenn die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen und An- nahmen abweichen, sind: • Werthaltigkeit nichtfinanzieller Vermögenswerte, insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwerte, Marken und Kundenstämme, • Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen, • Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern sowie von unsicheren Ertragsteuerpositionen, • Bestimmung der Laufzeit bei Leasing-Verhältnissen, • zeitraumbezogene Umsatzrealisierung sowie Umsatzerlöse. Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 42 › Konzernanhang Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten werden auch Schät- zungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Branche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Alterung, die Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizie- rung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Berechnung des erzielbaren Betrags zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis Marktpreise heranzie- hen. Den Bewertungen auf der Grundlage von Discounted Cashflows liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Risiken. Künftige Veränderungen der vorgenannten Annahmen können dabei einen wesentlichen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus können die erzielbaren Beträge im Rahmen des Werthaltigkeitstests von nichtfinanziellen Vermögenswerten sinken. Das Management der Serviceware-Gruppe bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zah- lungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifel- hafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch das Management verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Änderungen der Schätzungen die- ser drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die Serviceware-Gruppe hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater wie z. B. Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 43 › Konzernanhang In jeder Steuerjurisdiktion, in der die Serviceware-Gruppe tätig ist, muss das Management bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Dies kommt u. a. bei der Entscheidung über den Ansatz aktiver latenter Steuern zum Tragen, da es wahrscheinlich sein muss, dass zukünftig ein zu versteuerndes Er- gebnis verfügbar ist, mit dem die abzugsfähigen temporären Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können. Zur Beurteilung der Wahr- scheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind – neben der Schätzung der zukünftigen Ergebnisse – weitere Faktoren heranzuziehen, wie z. B. die Ertragslage der Vergangenheit, Verlässlichkeit der Planungen sowie Steuerplanungsstrategien. Der für die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung betrachtete Pla- nungszeitraum bestimmt sich nach den Umständen bei der jeweiligen Konzerngesellschaft und beträgt im Regelfall bis zu fünf Jahre. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasing-Verhältnisses werden alle Fakten und Umstände beurteilt und berücksichtigt, die für die Serviceware-Gruppe einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. zur Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption darstellen. Verlängerungsoptionen sind nur dann Bestandteil der Laufzeit eines Leasing-Verhältnisses, wenn das Management hinreichend sicher ist, dass es die Verlängerungsoption ausüben bzw. die Kündigungs- option nicht ausüben wird. Die Ausübung gilt als „hinreichend sicher“, wenn sie weniger als „so gut wie sicher“ (virtually certain) und mehr als „wahrscheinlich“ (more likely than not) gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ ist. Die meisten Verlängerungsoptionen in Leasing-Verträgen für Büro und Kfz sind in den Leasing-Verbindlichkeiten enthalten. Das Risiko künftiger zusätzlicher Auszahlun- gen besteht nur, wenn eine (nicht als hinreichend sicher eingestufte) Verlängerungsoption ausgeübt oder eine (als hinreichend sicher eingestufte) Kündigungsoption nicht ausgeübt wird. Nach dem Nutzungsbeginn ist die Ausübungswahrscheinlichkeit einer Option nur dann erneut zu beurteilen, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände mit Auswirkung auf die ursprüngliche Beurteilung eintritt, und wenn diese Ereignisse oder Änderungen unter der Kontrolle des Leasing-Nehmers stehen. Die Serviceware-Gruppe beurteilt die Laufzeit eines Leasing-Verhältnisses neu, wenn eine Option ausgeübt bzw. nicht ausgeübt wird oder wenn die Serviceware-Gruppe dazu verpflichtet wird, eine Option auszuüben bzw. nicht auszuüben. Die Serviceware-Gruppe geht häufig mehrere Verträge mit demselben Kunden ein. Diese Verträge werden für Bilanzierungszwecke als ein Vertrag behandelt, wenn die Verträge gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich miteinander zusammenhängen. Ermessensausübungen sind erforderlich bei der Beurteilung, ob verschiedene Verträge miteinander verbunden sind. Hierbei berücksichtigt die Serviceware-Gruppe unter anderem, ob sie als Paket mit einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt wurden, ob die Gegenleistung für den einen Vertrag von der Erfüllung des anderen Vertrags abhängt oder ob einige oder alle Produkte in den Verträgen eine einzige Leistungsverpflichtung darstellen. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsver- pflichtung betrachtet wird, ist jedoch mit Ermessensausübungen verbunden. Insbesondere bei unseren Implementierungsaktivitäten ist Ermessen erforderlich, um zu beurteilen, ob diese Dienstleistungen in Abhängigkeit von ihrer Art und ihres Umfangs eine eigenständige Leistungsverpflichtung darstellen, auf die sie sich beziehen. Im Allgemeinen gehen die Implementierungsleistungen über reine Set-Up-Aktivitäten hinaus. In diesem Zusammenhang berücksichtigen wir die Art der Services sowie ihren Umfang im Verhältnis zum Umfang der zugrundeliegenden Standard-Software Lieferung. Der Transaktionspreis entspricht grundsätzlich dem Einzelveräußerungspreis. Der Einzelveräußerungspreis ist der Preis, zu dem ein Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung an einen Kunden verkaufen würde. Dafür hat die Serviceware-Gruppe Mindestpreise etabliert. Die Schätzung der Einzelveräußerungspreise ist mit Er- messensausübungen verbunden. Dies schließt Schätzungen ein, ob und in welchem Umfang dem Kunden nachträgliche Zugeständnisse oder Zahlungen gewährt wer- den und ob der Kunde die vertraglich vereinbarten Gebühren den Erwartungen entsprechend zahlen wird. Bei dieser Ermessensausübung berücksichtigen wir unsere bisherigen Erfahrungen sowohl mit dem entsprechenden Kunden als auch über die individuelle Kundenbeziehung hinaus. Die Serviceware-Gruppe wendet diese Me- thode insbesondere für ihre Angebote für Software-Lizenzen, SaaS und Softwarepflege an. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 44 › Konzernanhang Wenn die Verkaufspreise für ein Angebot nicht direkt beobachtbar oder bei allen Kunden sehr unterschiedlich sind, wenden wir Schätzverfahren an. Bei Angeboten für Beratungs- und Implementierungsleistungen legen wir den Preisschätzungen die Kosten zuzüglich einer Marge zugrunde. Um sicherzustellen, dass die objektivsten verfügbaren Inputparameter verwendet werden, überprüfen wir die Einzelveräußerungspreise regelmäßig oder immer dann, wenn sich die Sachverhalte und Annahmen ändern. Bei Mehrkomponentenvereinbarungen ist die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise von einzelnen Produkten bzw. Dienstleistungen komplex, da bestimmte Kom- ponenten preissensibel sind und daher in einem von Wettbewerb geprägten Marktumfeld Schwankungen unterliegen. Darüber hinaus liegen in vielen Fällen keine beobachtbaren Einzelveräußerungspreise für eigene Produkte vor. Der Rückgriff auf Marktpreise von ähnlichen Produkten ist aufgrund der in der Regel nicht voll- ständig gegebenen Vergleichbarkeit ebenso mit Unsicherheiten behaftet wie eine Schätzung mittels eines Kosten-plus-Marge-Ansatzes. Änderungen der Schätzungen der Einzelveräußerungspreise können die Aufteilung des Transaktionspreises für das gesamte Mehrkomponentengeschäft auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erheblich beeinflussen und sich daher sowohl auf die Vermögenslage, d. h. auf die Höhe des Ansatzes von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten, als auch auf die gegenwärtige und auf die künftige Ertragslage auswirken. Vertragskosten werden abgegrenzt und grundsätzlich über die erwartete Dauer der Kundenbeziehung verteilt. Die Schätzung der erwarteten durchschnittlichen Kun- denbindungsdauer basiert auf der historischen Kunden-Fluktuationsrate, die jedoch Schwankungen unterliegt und insbesondere im Falle der Einführung neuer Pro- dukte nur eine begrenzte Aussagekraft bezüglich des künftigen Kundenverhaltens hat. Bei einer Änderung der Schätzungen durch das Management können sich we- sentliche Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Aufwendungen für nachfolgende Perioden ergeben. Die Signifikanz von wesentlichen Rechten ist eine Einschätzung, die sowohl auf quantitativen als auch auf qualitativen Faktoren beruht. Damit handelt es sich letztlich um eine – wenn auch durch quantitative Tatsachen unterstützte – Ermessensentscheidung. Abhängig von der Entscheidung, ob ein abzugrenzendes wesentliches Recht des Kunden vorliegt oder nicht, können sich wesentliche Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für die aktuelle sowie die nachfolgenden Perioden ergeben. Die Beurteilung, ob die Serviceware-Gruppe Erlöse als Prinzipal brutto oder als Agent netto nach Abzug der Kosten, d. h. nur in Höhe der verbleibenden Marge zeigt, erfordert eine Analyse sowohl der rechtlichen Form als auch der wirtschaftlichen Substanz von Verträgen. Nach Abwägung aller relevanten Fakten und Umstände des Einzelfalls ist die Entscheidung auch bei Anwendung eines konzerneinheitlichen Prüfungsschemas in vielen Fällen mit einem gewissen Ermessen verbunden. Abhängig von der Schlussfolgerung können sich wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Umsätze und der Aufwendungen für die aktuelle sowie die nachfolgenden Perioden ergeben. Das Betriebsergebnis ist davon jedoch nicht betroffen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 45 › Konzernanhang 4. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren folgende Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB erstmals verpflichtend anzuwenden:
| Anwendungspflicht EU | Standard | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen und wesentlicher Inhalt |
| 01. Januar 2023 | IFRS 17 | Versicherungsverträge |
| IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 | Angaben zu Rechnungslegungsmethoden | |
| IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | |
| IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, | |
| die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen | ||
| 01. Januar 2023*) | IAS 12 | Reform des internationalen Steuersystems – Mustervorschriften für Pillar 2 |
*) veröffentlicht durch IASB am 23. Mai 2023 Aus den vorgenannten Standards haben sich keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Serviceware-Gruppe ergeben. Der Umfang der Angaben zu den von der Serviceware-Gruppe angewendeten Rechnungslegungsmethoden wurde unter Berücksichtigung der Änderungen des IAS 1 angepasst. Die nachfolgend genannten Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB waren im Kalenderjahr 2024 erstmals verpflichtend anzuwenden. Vor dem Hintergrund, dass das Geschäftsjahr der Serviceware bereits am 1. Dezember 2023 begonnen hat, war die Anwendung der nachfolgend genannten Standards für die Serviceware-Gruppe noch nicht verpflichtend. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist nicht erfolgt:
| Anwendungspflicht EU | Standard | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
| 01. Januar 2024 | IAS 1 | Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen und Klassifizierung als kurz- bzw. langfristig |
| IFRS 16 | Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion | |
| IAS 7 und IFRS 7 | Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 46 › Konzernanhang Die neuen oder geänderten Standards werden voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Serviceware-Gruppe haben. Zukünftig werden die folgenden vom IASB veröffentlichten Standards auf Geschäftsjahre, die am Stichtag der EU-Anwendungspflicht oder danach beginnen, anzuwen- den sein:
| Anwendungspflicht EU | Standard | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
| 1. Januar 2025 | IAS 21 | Mangel an Umtauschbarkeit |
| 1. Januar 2026 | IFRS 9 und IFRS 7 | Klassifizierung von Finanzinstrumenten |
| IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Accounting Standards | |
| 1. Januar 2027 | IFRS 18 | Darstellungen und Angaben im Abschluss |
| IFRS 19 | Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben | |
| noch offen | IFRS 10 und IAS 28 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem |
| assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen |
IFRS 18 wird IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen und ist in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Zurzeit bewertet der Konzern die möglichen Auswirkungen des neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzernkapitalfluss- rechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für MPMs (Management-defined Performance Measures). Der Konzern prüft auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden. Aus den Änderungen der übrigen Standards erwartet die Serviceware, dass sich voraussichtlich keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. 5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (OHNE GOODWILL) Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich linear über die jeweilige Nutzungs- dauer abgeschrieben. Derartige Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag – der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräu- ßerungskosten und Nutzungswert – niedriger ist als der Buchwert. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 47 › Konzernanhang Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, auf ihre Werthaltigkeit untersucht und, sofern notwendig, auf den er- zielbaren Betrag abgeschrieben. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte unter der Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen maximal bis auf den Wert zugeschrieben, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderungen erfasst worden wären. Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschlussstichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Die Nutzungsdauern betragen für Software in der Regel drei bis fünf Jahre. Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erwor- bene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die im Rahmen des Erwerbs der SABIO GmbH, Hamburg, sowie der cubus AG, Herrenberg, aufgedeckten immateriellen Vermögenswerte Kundenstamm „SABIO“ sowie Kundenstamm „cubus“, werden jeweils grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Bezüglich der im Rahmen der vorgenannten Erwerbe aufgedeckten immateriellen Vermögenswerte Marke „SABIO“ und Marke „cubus“ hat die Gesellschaft im aktuellen Geschäftsjahr 2023/2024 ihre im Vorjahr getroffenen Entscheidungen bezüglich der verbleibenden Restnutzungsdauern und der Abschreibungsmethodik fortgeführt. Zum Bilanzstichtag 30. November 2024 betrug die noch verbleibende Restnutzungsdauer der Marke „SABIO“ ein Jahr. Die Marke „cubus“ war zum Bilanzstichtag 30. November 2024 vollständig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der aktivierten Entwicklungskosten beträgt mit Beginn der Vermarktung der entwickelten Produkte drei Jahre. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projektes ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden: • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes ist technisch realisierbar, so dass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird. • Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen. • Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, ist vorhanden. • Der immaterielle Vermögenswert wird voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen. • Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen • oder verkaufen zu können, ist gegeben. • Die Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswertes zurechenbaren Aufwendungen ist vorhanden. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 48 › Konzernanhang Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. GOODWILL Der Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugeord- net ist, auf eine etwaige Wertminderung untersucht. Der Werthaltigkeitstest wird regelmäßig am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt und zusätzlich immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. SACHANLAGEN Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und ggf. Wertminderungen, bewertet. Die Ab- schreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sach- anlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschlussstichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeit- punkt als Aufwand erfasst. Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die der Zuschuss ge- währt wurde. Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens wird ausgebucht, sofern der Vermögenswert abgeht oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang eines Gegenstandes des Sachanlagevermögens ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen be- trieblichen Aufwendungen erfasst. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Anlagenklassen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 13 Jahre |
Mietereinbauten werden entweder über ihre jeweilige Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit eines etwaigen Leasing-Verhältnisses abgeschrieben. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 49 › Konzernanhang WERTMINDERUNGEN VON IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTEN (INKL. GOODWILL) UND VON VERMÖGENSWERTEN DES SACHANLAGEVERMÖGENS Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittel- generierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermö- genswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungs- wert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird erfolgswirksam erfasst. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Goodwill) wird darüber hinaus regelmäßig ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerie- renden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittel- generierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwills, ist die darüberhinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow-(DCF-) Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berech- nungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über den Planungszeitraum hinausgehen, werden an- hand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, wird auf die Erläuterungen zu „Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei Schätzungen“ verwiesen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 50 › Konzernanhang LEASING Die Serviceware-Gruppe schließt Verträge über die Anmietung von Kfz sowie Gebäuden ab. Seit der Einführung von IFRS 16 ist die Serviceware-Gruppe verpflichtet zu beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum muss die Serviceware-Gruppe einen Vermö- genswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfassen. Bei der erstmaligen Bewertung wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts umfassen: • den Betrag, der sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, • berichtigt um geleistete Leasingzahlungen, • zuzüglich aller entstandenen anfänglichen direkten Kosten und • die geschätzten Kosten bei Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, bei Wiederherstellung des Standorts, an dem dieser sich befindet; • und abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Folgebewertung des Nutzungsrechts erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell unter Berücksichtigung aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen, berichtigt um jede aufgeführte Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Bei der Bestim- mung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Die Leasingzahlungen werden zu dem jeweiligen dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst, sofern sich dieser ohne Weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Serviceware-Gruppe heranzuziehen. Üblicherweise wird der Grenzfremd- kapitalzinssatz der Serviceware-Gruppe als Abzinsungssatz genutzt. Die Serviceware-Gruppe schließt keine Leasingverträge mit variablen Leasingzahlungen ab. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung des Effektivzinssatzes. Hierbei wird der Buchwert um die Zinsaufwendungen erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Nach dem Bereitstellungsdatum ist der Buchwert der Leasingverbindlichkeit neu zu bewerten, etwaige Änderungen des Leasingverhältnisses sind zu be- rücksichtigen. Das Nutzungsrecht ist um den aus der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit resultierenden Betrag zu berichtigen. Verringert sich der Buchwert des Nutzungsrechts allerdings auf null und geht die Bewertung der Leasingverbindlichkeit weiter zurück, wird jeder aus der Neubewertung resultierende Restbetrag erfolgswirksam erfasst. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 51 › Konzernanhang Bei Änderungen von Leasingverhältnissen, die nicht als gesondertes Leasingverhältnis bilanziert werden, hat der Leasingnehmer die Neubewertung der Leasingver- bindlichkeit zu bilanzieren, indem er den Buchwert des Nutzungsrechts herabsetzt. Hierdurch soll der durch Änderungen, die den Umfang des Leasingverhältnisses verringern, bedingten teilweisen oder vollständigen Beendigung des Leasingverhältnisses Rechnung getragen werden. Alle etwaigen Gewinne oder Verluste, die mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung des Leasingverhältnisses in Zusammenhang stehen, sind vom Leasingnehmer erfolgswirksam zu erfassen. Die Serviceware-Gruppe hat keine wesentlichen Leasingverhältnisse als Leasinggeber abgeschlossen. IFRS 16 - Erleichterungsvorschriften Die folgenden Erleichterungsvorschriften nach IFRS 16 wurden genutzt: • Anwendung eines einheitlichen Zinssatzes auf ein homogenes Portfolio. Die Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten ist bis zum Geschäftsjahr 2021/2022 auf der Basis eines einheitlichen Zinssatzes von 1 Prozent p.a. für das gesamte homo- gene Portfolio erfolgt. Dieser entsprach im Wesentlichen dem bestehenden Fremdverschuldungszinssatz der Serviceware. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus sind die ab dem im Geschäftsjahr 2022/2023 neu eingegangenen Leasingverbindlichkeiten mit einem einheitlichen Zinssatz von 3,58 Prozent p.a. abgezinst worden. Dieser würde dem zu erwartenden Grenzfremdkapitalzins bei Neuverschuldung der Serviceware entsprechen. Der vorgenannte Zinssatz wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 beibehalten. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen im Sinne der IFRS sind im vorliegenden Abschluss nicht ausgewiesen. Auszuweisende Abgrenzungen (accruals) werden als sonstige Verbind- lichkeiten ausgewiesen. Die unter Abschnitt 11 gesondert dargestellten und erläuterten Abgrenzungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtun- gen gegenüber Dritten angesetzt, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten werden nur dann Rückstellungen gebildet, soweit diese auf zurückliegenden Geschäfts- vorfällen oder Ereignissen beruhen, die wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen und diese Abflüsse zuverlässig ermittelt werden können. Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken und Unsicherheiten zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis einer bestmöglichen Schätzung bestimmt, wobei je nach Charakteristik der Verpflichtung geeignete Schätzverfahren und Informationsquellen genutzt werden. Bei einer Vielzahl ähnlicher Verpflichtungen wird die Gruppe der Verpflichtungen als Ganzes betrachtet. Als Schätzverfahren wird auf die Erwartungswertmethode zu- rückgegriffen. Bei Vorliegen von Bandbreiten möglicher Ereignisse mit gleicher Eintrittswahrscheinlichkeit wird der Mittelwert angesetzt. Einzelne Verpflichtungen (z. B. Rechts- und Prozessrisiken) werden regelmäßig mit dem wahrscheinlichsten Ergebnis bewertet, soweit nicht aufgrund besonderer Wahrscheinlichkeitsverteilungen andere Schätzungen zu einer angemesseneren Bewertung führen. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, aktuelle Kos- ten- und Preisinformationen sowie Einschätzungen bzw. Gutachten von Sachverständigen und Experten genutzt. Soweit zur Bestimmung des Erfüllungsbetrags Erfah- rungswerte oder aktuelle Kosten- und Preisinformationen herangezogen werden, werden diese Werte auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt fortgeschrieben. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 52 › Konzernanhang Zu diesem Zweck wird auf geeignete Preisentwicklungsindikatoren (z. B. Inflationsraten) zurückgegriffen. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist. Zur Abzinsung werden Marktzinssätze vor Steuern verwendet, die Laufzeit und Risiko (soweit nicht bereits bei Ermittlung des Erfüllungsbetrags berück- sichtigt) der Verpflichtung widerspiegeln. Erstattungsansprüche werden nicht mit Rückstellungen saldiert, sondern getrennt aktiviert, sobald ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für Entsor- gungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen, die als Folge des Erwerbs von Sachanlagen entstehen, werden erfolgsneutral als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts angesetzt. Spätere Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung dieser Verpflichtungen werden ebenfalls erfolgsneutral erfasst und führen zu nachträglichen Erhöhungen oder Minde- rungen des Buchwerts der betroffenen Sachanlage. Dies führt somit auch zu veränderten künftig zu erfassenden planmäßigen Abschreibungen des Vermögenswerts und damit im Ergebnis zu einer erfolgswirksamen Erfassung der Schätzungsänderungen über die Restnutzungsdauer. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der übersteigende Betrag unmittelbar erfolgswirksam als Ertrag zu erfassen. FINANZINSTRUMENTE Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente (zum Beispiel Forderun- gen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) als auch derivative Finanzinstrumente (Geschäfte zur Absicherung gegen Wertänderungsrisiken). Gemäß IAS 32.11 ist ein Eigenkapitalinstrument ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehöri- gen Verbindlichkeiten begründet. Ergeben sich aus dem Finanzinstrument Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel auch nur bedingte), handelt es sich um Fremdkapital und nicht um Eigenkapital. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre finanzielle Vermögenswerte und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing- Verhältnissen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Erstmaliger Ansatz Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald die Serviceware-Gruppe Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Ver- käufen (Käufe oder Verkäufe im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird) ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang allerdings der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch die Serviceware-Gruppe geliefert wird. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 53 › Konzernanhang Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Sofern Verträge zum Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Vermögenswerte in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden sie gemäß den Regelungen dieses Stan- dards bilanziert. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls angepasst um Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausga- be des Finanzinstruments direkt zurechenbar sind. Ausnahme hiervon stellen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponen- te dar, die zum Transaktionspreis bewertet werden. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Markt- parameter berechnet. Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte: Die Folgebewertung erfolgt entsprechend ihrer Bewertungskategorie nach IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die Klassifizierungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert eingeteilt und entsprechend bewertet. Werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, können die Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income) erfasst werden. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert bei der erstmaligen Erfassung bewertet wird, abzüglich der Tilgungszahlungen, zuzüglich der kumulierten Amortisierungen unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf eine Differenz zwischen diesem Zugangsbetrag und dem Fälligkeitsbetrag, bereinigt um eine Wertberichtigung. Der Konzern ermittelt den beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwi- schen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des finanziellen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, • entweder auf dem Hauptmarkt für den finanziellen Vermögenswert oder die Schuld, oder, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, • auf dem vorteilhaftesten Markt für den finanziellen Vermögenswert bzw. die Schuld getätigt wird. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 54 › Konzernanhang Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer der Preisbildung für den finanziellen Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichenden Daten zur Bemessung des beizulegen- den Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch, um jene nicht beobachtbaren Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend be- schriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: • Stufe 1: In aktiven Märkten für identische finanzielle Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise • Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist • Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Um die Abgabepflichten für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Bemessungshierarchie festgelegt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ist der unbedingte Anspruch der Serviceware-Gruppe auf Gegenleistung (d. h. Fälligkeit tritt automatisch durch Zeit- ablauf ein). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Ein- zelrisiken bewertet. Langfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung des entsprechenden Zinssatzes auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auch das allgemeine Kreditrisiko wird, sofern nachweisbar, durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertberichtigungsschema des IFRS 9 an und setzt direkt den erwarteten Verlust über die Gesamtlaufzeit der Forderung an. Die notwendige Wertberichtigung wird dabei unter Berücksichtigung historischer Ausfälle abgeleitet und – sofern relevant – anhand aktueller Entwicklungen am Markt angepasst. Dabei wird unterstellt, dass bei einer Überfälligkeit von größer 90 Tagen mit einem Ausfall gerechnet und eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Im Einzelfall wird der Ausfall aber auch direkt anhand von Informationen über die Bonität des Kunden abgeleitet. Im Falle der Insolvenz eines Kunden wird der Wert der Forderung in voller Höhe als Forderungsverlust ausgewiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ausbuchung. Grundsätz- lich werden Buchwertveränderungen bei Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 55 › Konzernanhang Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichti- gungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag erfolgswirksam erfasst. Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst der Konzern den über die Restlaufzeit erwarteten Verlust nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat. Hat sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant erhöht, erfasst die Serviceware-Gruppe für diese Finanzinstrumente weiterhin den erwarteten 12-Monats-Verlust als Wertberichtigung. Der über die Restlaufzeit erwartete Verlust stellt den sich aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments ergebenden Ver- lustes dar. Im Gegensatz dazu repräsentiert der erwartete 12-Monats-Verlust den Teil des über die Laufzeit erwarteten Verlustes, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultiert. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen. Sonstige langfristige Forderungen und Fremdkapitalinstrumente werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Posten „Flüssige Mittel“ in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten, die nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ferner beinhaltet der Posten Fi- nanzanlagen, diese dienen der Gesellschaft jederzeit als Mittel zur Deckung ihres kurzfristigen Liquiditätsbedarfs, da sie kurzfristig kündbar sind und auch bei vorfälliger Kündigung dieser Anlagen kein wesentlicher wirtschaftlicher Verlust zu erwarten ist. Geldanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Geldanlagen sind Termingeldanlagen und ähnliche Anlagen bei Banken und anderen Finanz- dienstleistungsinstituten sowie Anlagen in Versicherungen mit ursprünglichen Fälligkeiten von mehr als drei Monaten ab dem Tag des Erwerbs. Zu Handelszwecken gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend be- wertet. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 56 › Konzernanhang Bis zur Endfälligkeit gehaltene Eigenkapitalinstrumente Bei bestimmten Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten ist sowohl beabsichtigt als auch wirtschaftlich mit hinreichender Verlässlichkeit zu erwarten, dass diese bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Diese finanziellen Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet. Eine Umgliederung der Beträge im Periodenergebnis, zum Beispiel bei Verkauf des Instruments, ist dann nicht mehr möglich. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten: Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 in zwei Bewertungskategorien eingeteilt. Entweder in die Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung im Periodenergebnis. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten be- wertet. Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung des entsprechenden Zinssatzes auf den Bilanzstichtag abge- zinst. Ausnahmen bilden die Verbindlichkeiten aus Akquisitionen, die zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet werden (IFRS 3.18). Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten: Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn der Konzern mit dem bestehenden Kreditgeber ein Schuldinstrument in ein anderes mit substanziell unterschiedlichen Bedingungen umtauscht, wird dieser Aus- tausch als Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und als Erfassung einer neuen finanziellen Verbindlichkeit behandelt. Derivative Finanzinstrumente Die Serviceware-Gruppe setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 57 › Konzernanhang IFRS 9 stellt bestimmte Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accountings. Diese werden von der Serviceware-Gruppe wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Siche- rungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch das Ziel sowie die Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten/erwarteten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit (Effektivität) der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsbeziehungen werden fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung umgehend aufgelöst. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. Für derivative Finanz- instrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Serviceware-Gruppe bei Übertragung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde bzw. zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnun- gen werden Mittelkurse verwendet. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden ist. Liegt keine Sicherungsbezie- hung vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting), wird der Absicherungszusammenhang als solcher bilanziert. ERFOLGSUNSICHERHEITEN (EVENTUALSCHULDEN UND -FORDERUNGEN) Erfolgsunsicherheiten (Eventualschulden und -forderungen) sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle der Serviceware-Gruppe stehen. Eventualschulden sind auch gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt wer- den kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Nicht im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Eventualschulden werden nicht angesetzt. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Ist die Realisation von Erträgen jedoch so gut wie sicher, ist der betreffende Vermögenswert nicht mehr als Eventualforderung anzusehen und wird als Vermögenswert angesetzt. Sofern ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzernanhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualforderungen, sofern der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. UMSATZREALISIERUNG Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der Geschäftstätigkeit der Serviceware-Gruppe resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden abgeführte Steuern ausgewiesen. Die Serviceware-Gruppe erzielt Umsatzerlöse aus der Lizenzvergabe von Soft- wareprodukten an Endkunden oder an Wiederverkäufer, aus SaaS, aus Wartungsverträgen, Beratungsleistungen, aus der Implementierung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen IT-Security, IT- Management Systeme, IT-Storage-Management und in Strategieprojekten sowie der Erbringung sonstiger Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 58 › Konzernanhang Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung der Serviceware-Gruppe wie folgt: Klassen von Umsatzerlösen (a) Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen Die Softwarelizenzerlöse ergeben sich aus den Lizenzgebühren, die die Serviceware-Gruppe aus dem Verkauf der Software an Kunden zur Nutzung auf deren eigener IT-Infrastruktur, oder auf mitverkaufter IT-Infrastruktur, die in Einheit mit der verkauften Software steht, erzielt. Dabei hat der Kunde das Recht, die Software in Besitz zu nehmen, um sie auf eigenen Systemen oder auf der IT-Infrastruktur von dritten Hosting-Anbietern, die nicht mit der Serviceware-Gruppe in Verbindung stehen, zu installieren. Die Softwarelizenzerlöse umfassen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Standard-Softwareprodukten ggf. in Produkteinheit mit IT-Infrastruktur. Die Ertei- lung von Lizenzen für die Standardsoftware-Produkte erfolgt in der Regel, indem dem Kunden ein Zugang zum Herunterladen der Software bereitgestellt wird. Dabei beginnt der grundsätzlich unbefristete Lizenzzeitraum ab dem Zeitpunkt, zu dem die Software genutzt werden kann. Die Erfassung der Erlöse für diese Lizenzen erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Lizenzen nutzen kann und somit Verfügungsgewalt über die Software hat. Bei der Beurteilung, ob die Software-Angebote dem Kunden ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums und nicht ein Recht auf Zugriff auf unser geistiges Eigentum einräumen, haben wir die Nützlichkeit der Software für den Kunden – ohne nachfolgende Updates – berücksichtigt. Die Softwarenutzungsrechte (Lizenzen) werden unabhängig von der beauftragten Wartungs- und Up- date-Dienstleistung verkauft. (b) Software as a Service - SaaS Die Umsatzerlöse aus Lizenz-Subskriptionen und -Support verkörpern Erlöse aus der Einräumung eines Rechts auf Nutzung von Softwarefunktionen entweder in einer von Fremdanbietern gehosteten Infrastruktur, in einer Infrastruktur des Kunden oder in eigener Infrastruktur der Serviceware-Gruppe. Dabei hat der Kunde kein Recht, den Hosting-Vertrag zu kündigen und die Software in Besitz zu nehmen. Nach dem Abschluss des SaaS-Vertrags hat der Kunde das Recht auf kontinuierlichen Zugang zu den neuesten Versionen und aktuellen Updates des Softwareproduktes. Wenn die Leistungsverpflichtung in der Einräumung eines Rechts auf kontinuierlichen Zugriff auf ein Lizenz-Produkt und dessen Nutzung über einen bestimmten Zeitraum besteht, werden die Erlöse entsprechend der abgelaufenen Zeit und somit ratierlich über die Laufzeit des Vertrags in Übereinstimmung mit der Output orientierten Methode erfasst. Die standardmäßige Mindest- vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Die in der Regel jährlich im Voraus fakturierten Beträge für SaaS-Leistungen, die erst in späteren Perioden erbracht und damit um- satzwirksam werden, sind als Vertragsverbindlichkeiten angesetzt. (c) Erbringung von Wartungs-, Software-Updates, Hotline- und Help-Desk-Leistungen (Softwarepflegeleistungen) Softwarepflegeleistungen verkörpern den Umsatz, den die Serviceware-Gruppe durch standardisierte Supportleistungen, das heißt nicht spezifizierte künftige Softwa- re-Updates, -Upgrades und -Erweiterungen sowie durch technische Produktsupportleistungen für Softwarenutzungsrechte (Lizenzen) generiert. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 59 › Konzernanhang Bei unseren standardisierten Softwarepflegeleistungen erstreckt sich unsere Leistungsverpflichtung darauf, Ressourcen bereitzuhalten, um bei Bedarf des Kunden technischen Produktsupport erbringen zu können und bei Verfügbarkeit nicht spezifizierte Updates, Upgrades und Erweiterungen bereitzustellen. Unseren Kunden fließt der Nutzen aus diesen Supportleistungen gleichzeitig mit unserer Leistungserbringung zu. Softwarepflegeleistungen werden in der Regel nach der abgelaufenen Zeit und somit ratierlich über die Laufzeit des Supportvertrags in Übereinstimmung mit der Output orientierten Methode erfasst. Die in der Regel jährlich im Voraus fak- turierten Beträge für Softwarepflegeleistungen, die erst in späteren Perioden erbracht und damit umsatzwirksam werden, sind als Vertragsverbindlichkeiten angesetzt. (d) Erlöse aus Beratungs- und Implementierungs-Leistungen Die Serviceware-Gruppe erbringt Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Softwareprojekten und IT-Infrastrukturprojekten in den Bereichen IT-Security, IT-System-Management, IT-Storage-Management sowie in Strategieprojekten. Das Geschäft umfasst u. a. IT-Dienstleistungen und Netzwerk- Dienstleistungen für Kunden inklusive IT-Outsourcing-Leistungen sowie den Verkauf von Hardware. Diese Dienstleistungen werden entweder einzeln in Verträgen mit Kunden veräußert oder aber im Paket gemeinsam mit dem Verkauf von Softwarelizenzen an Kunden angeboten. Grundsätzlich bietet die Serviceware jedoch keine Beratungs- und Implementierungsleistungen in einem Gesamtpaket mit Softwarelizenzen zu einem Gesamtpreis an. Für die Vereinbarungen über die Implementierung von IT-Infrastrukturprojekten gilt in der Regel Folgendes: Sofern ein Kundenvertrag mehrere zugesagte Güter oder Dienstleistungen enthält, bestimmen wir, ob die zugesagten Güter oder Dienstleistungen als separate Leistungsverpflichtung oder als Leistungsbündel zu bilanzieren sind. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung betrachtet wird, ist jedoch mit Ermessensausübungen verbunden. Insbesondere bei unseren Beratungs- und Implementierungsaktivitäten ist Ermessen erforderlich, um zu beurteilen, ob diese Dienstleistungen eine erhebliche Integ- rationsleistung, kundenspezifische Anpassung oder Änderung der Hardwarekomponenten darstellen, auf die sie sich beziehen. In diesem Zusammenhang berücksich- tigen wir die Art der Services sowie ihren Umfang im Verhältnis zum Umfang der zugrundeliegenden Hardwareleistungen. Im Allgemeinen werden die im Rahmen der Beratungs- und Implementierungsaktivitäten erbrachten Hardware- und Softwareleistungen zu einem eigenständig abgrenzbaren Bündel aus Produkten und Dienst- leistungen zusammengefasst (kombinierte Leistungsverpflichtung). Wartungsleistungen und darüber hinausgehende Dienstleistungen werden als jeweils separate Leistungsverpflichtungen eingestuft. Ermessensausübung ist auch erforderlich bei der Bestimmung, ob Umsatzerlöse aus der kombinierten Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind. Umsatzerlöse für kombinierte Leistungsverpflichtungen werden entsprechend der Natur der Leistungsverpflichtung überwiegend zeitpunktbezogen realisiert. Erlöse aus Wartungs- und Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, d. h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit, erfasst. Um- satzerlöse aus Verträgen für nach Zeit und Materialaufwand abgerechnete Leistungen werden mit dem Erbringen von Arbeitsstunden und dem Anfallen direkter Kosten zum vertraglich festgelegten Stundensatz erfasst. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 60 › Konzernanhang Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten/-Kosten Ein Vertragsvermögenswert ist anzusetzen, sofern die Serviceware-Gruppe aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor – unabhängig von der Fälligkeit – die Voraussetzungen für eine Rechnungstellung und damit der Ansatz einer Forderung vorliegt. Eine Vertragsverbindlichkeit ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegenüber dem Kunden fällig wird, bevor die Serviceware- Gruppe eine vertragliche Leitungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Vertragsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Kundenvertrags mit Vertragsforde- rungen zu saldieren. Langfristige Vertragsverbindlichkeiten (z. B. aus einer Vorauszahlung des Kunden) sind zum Barwert anzusetzen, sofern die Finanzierungskompo- nente bezogen auf den gesamten Vertragswert (d. h. einschließlich derjenigen Leistungsverpflichtungen, die keine Finanzierungskomponente enthalten) signifikant ist. Die Serviceware-Gruppe nimmt das Wahlrecht in Anspruch, eine signifikante Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, wenn die Zeitspanne zwischen der Lieferung eines Gutes oder der Erbringung einer Dienstleistung und der Zahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Vertragskosten umfassen Kosten der Vertragsanbahnung (im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Mitarbeiter und Dritthändler im direkten und indirekten Vertriebs- kanal) sowie Vertragserfüllungskosten. Diese sind zu aktivieren, wenn davon auszugehen ist, dass die Kosten durch künftige Erlöse aus dem Vertrag kompensiert wer- den. Kosten der Vertragsanbahnung sind zusätzliche Kosten, die ohne den Vertragsabschluss nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten sind nach Vertrags- beginn anfallende, direkt zurechenbare Kosten, die der Vertragserfüllung dienen, dieser jedoch zeitlich vorgelagert sind und nicht unter einem anderen Standard zu aktivieren sind. Die Serviceware-Gruppe macht von dem Wahlrecht Gebrauch, Vertragskosten, deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, grundsätzlich sofort als Aufwand zu erfassen. Die aktivierten Vertragskosten werden grundsätzlich linear über die geschätzte Kundenbindungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Serviceware-Gruppe nicht unter den planmäßigen Abschreibungen, sondern – abhängig vom Vertriebskanal – als Materialaufwand oder Personalaufwand ausgewiesen. Zahlungen an Kunden einschließlich Gutschriften oder nachträgliche Preisnachlässe werden grundsätzlich als Erlösminderung erfasst, es sei denn, die Zahlung ist eine Gegenleistung für eine eigenständig abgrenzbare, angemessen bewertbare Lieferung oder Leistung des Kunden. Bereitstellungsentgelte und andere vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden, die keine Gegenleistung für eine separate Leistungsverpflichtung darstellen, wer- den als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt und über die Mindestvertragslaufzeit bzw. in Ausnahmefällen (z. B. bei jederzeit kündbaren Verträgen) über eine erwartete Vertragsdauer umsatzwirksam erfasst. Dies betrifft auch Entgelte für Installations- und Einrichtungstätigkeiten, sofern sie nicht einen eigenständigen Wert für den Kunden haben. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 61 › Konzernanhang Beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen räumen wir Kunden häufig Optionen zum Erwerb zusätzlicher Produkte oder Dienstleistungen (beispielsweise Ver- längerungen von verlängerbaren Angeboten, zusätzliche Volumina für gekaufte Software) ein. Bei der Bestimmung, ob solche Optionen dem Kunden ein wesentliches Recht gewähren, das der Kunde ohne den Abschluss dieses Vertrages nicht erhalten würde (Option mit einem wesentlichen Recht), üben wir Ermessen aus. Bei dieser Beurteilung berücksichtigen wir, ob die Optionen dem Kunden das Recht auf einen Rabatt einräumen, der über dem Rabatt liegt, der für die entsprechenden, zusammen mit der Option verkauften Produkte oder Dienstleistungen gewährt wird. Im Falle der Einräumung von „wesentlichen Rechten“, wie z. B. der Gewährung von zusätzlichen Rabatten für den künftigen Erwerb von weiteren Produkten, ist ein Teil des Transaktionspreises als Vertragsverbindlichkeit abzugrenzen und erst mit Erfül- lung oder Verfall dieses zusätzlichen Leistungsversprechens als Umsatz zu erfassen. Derzeit sieht die Vertragsgestaltung der Serviceware die Einräumung wesentlicher Rechte im Sinne des Rechnungslegungsstandards nicht vor. In Fällen, in denen ein Unternehmen sich in einer intermediären Position zwischen einem anderen Lieferanten/Anbieter (z. B. Hersteller, Großhändler) und einem End- kunden befindet, ist zu beurteilen, ob das Unternehmen das betreffende Produkt bzw. die vom Kunden gewünschte Dienstleistung als Prinzipal selbst liefert bzw. er- bringt oder das Unternehmen lediglich als Agent für den Lieferanten tätig wird. Von dem Ergebnis hängt ab, ob das Unternehmen Erlöse auf Bruttobasis (als Prinzipal) oder auf Nettobasis nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten (als Agent) erfassen kann. Für die Serviceware-Gruppe stellt sich die Frage insbesondere bei Implementierungsleistungen (Hard-, Software für IT-Infrastruktur), die von Dritten bezogen und als Teil des Produkt-Portfolios der Serviceware-Gruppe an Endkunden verkauft werden. Zusammenfassend sieht sich die Serviceware-Gruppe im Falle von Rechten an Gütern oder Leistungen eines Dritten bei Erfüllung aller folgenden Vor- aussetzungen in einer Prinzipalstellung gegenüber dem Endkunden und weist damit Bruttoerlöse aus: › Für die Erfüllung der Zusage die Hardware zu liefern, ist primär die Serviceware verantwortlich, und dementsprechend ist die andere Partei eine durchsetzbare, laufende Bereitstellungsverpflichtung eingegangen. › Die Serviceware-Gruppe verkauft Güter und Leistungen der anderen Partei im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Rahmen eines Vertrags zwischen der Serviceware-Gruppe und dem Endkunden. Die Serviceware-Gruppe kann den Preis für die Dienstleistungen der anderen Partei, die es für eigene Rechnung verkauft, nach eigenem Ermessen beeinflussen. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 62 › Konzernanhang Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (i) Bilanzierung und Bewertung Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Be- trag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden, so dass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des Erdienungszeitraums erfüllen. Für anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ermittelt; eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen ist nicht vorzunehmen. (ii) Beschreibung der anteilbasierten Vergütungsvereinbarungen der Serviceware SE Zum 30. November 2024 existieren im Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen: Aktienoptionsplan 2021-M und Aktienoptionsplan 2021-D Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 wurde der Verwaltungsrat der Serviceware SE ermächtigt, bis zum 5. Mai 2026 einmalig oder mehrmals kosten- frei Optionen auf höchstens insgesamt 420.000 Stückaktien der Gesellschaft an Mitarbeiter und Mitglieder der Leitungsorgane gegenwärtig oder zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben. Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat der Verwaltungsrat einen Aktienoptionsplan 2021-D über bis zu 272.160 Optionen und einen Aktienoptionsplan 2021-M über bis zu 147.840 Optionen implementiert. Innerhalb der Annahmefrist wurden 398.400 Optionen angenommen und im Folgenden ausgegeben. Für beide Aktienoptionspläne gelten die gleichen Parameter. Der anfängliche Ausübungspreis der Optionen beträgt 15,00 Euro. Gemäß § 10 der Optionsbedingungen ist ein Verwässerungsschutz definiert. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Optionsausübung entstehen, gewinnberechtigt. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 63 › Konzernanhang Die folgenden Vertragsbedingungen liegen den zugesagten Aktienoptionsprogrammen zugrunde. Die Erfüllung der Optionen erfolgt durch die Ausgabe und Ausliefe- rung von Bezugsaktien in der Form, wie dies die jeweils gültige Satzung der Gesellschaft vorsieht und/oder es vom Verwaltungsrat bestimmt wurde:
| Zeitraum der Gewährung | Anzahl der Instrumente | Ausübungsbedingungen | Vertragliche Laufzeit der Optionen |
| 27. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 | angeboten: 420.000 | • frühestens nach Ablauf von vier Jahren seit dem Optionsausgabetag, | 3 Monate nach Tag der |
| d.h. frühestens ab 27. Mai 2025 | erstmaligen Ausübungsmöglichkeit | ||
| angenommen: 398.400 | • nur bei gültigem Anstellungsverhältnis | (4 Jahre + 3 Monate) | |
| • Ausübung erst nach Zugang der Mitteilung des Verwaltungsrats über Feststellung des | |||
| bis zum Bilanzstichtag | Umfangs der Ausübbarkeit der Optionen nach den Kriterien A und/oder B nach näherer | ||
| verfallen: 21.272 | Maßgabe des in § 3 der Optionsbedingungen näher definierten Erfolgsziels | ||
| • Ausübung nur im Ausübungszeitraum (§§ 5 und ggf. 6 der Optionsbedingungen) | |||
| Aktienoptionen insgesamt | 377.128 |
Gemäß § 3 der Optionsbedingungen sind die Erfolgsziele wie nachstehend erläutert definiert: Basis für die Beurteilung der Zielerreichung ist die Entwicklung des Börsenkurses der Serviceware SE Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA der Deutschen Börse AG im Zeitraum von vier Jahren ab dem jeweiligen Tag der Beschlussfassung des Verwaltungsrats über die Ausgabe einer jeweiligen Tranche von Optionen (Programmzeitraum). Der Umfang der Ausübbarkeit der Optionen wird anhand eines Kurs-Kriterien-Modells ermittelt, dass sich aus den folgenden Kriterien zusammensetzt: Kriterium A: • Erreichen oder Überschreitung von bestimmten, in den Optionsbedingungen festgelegten Schwellenwerten für den „60-Tage-Durchschnitt des XETRA-Kurses“, berechnet als gleitender Durchschnitt auf Basis des jeweiligen Tages-Schlusskurses für die letzten 60 Handelstage und • In diesem Zeitraum wurden in Summe mindestens 30.000 Aktien im XETRA oder ggf. einem XETRA-ersetzenden Nachfolgesystem gehandelt. Kriterium B: • Erreichen einer festgelegten Steigerung des Durchschnittskurses über den Programmzeitraum gemessen an der Zielvorgabe, berechnet als die Differenz zwischen dem „Durchschnitt des XETRA-Kurses im Programmzeitraum“ (auf Basis der jeweiligen Tages-Schlusskurse) und der Zielvorgabe von EUR 27,50. Für jedes Kriterium wird zunächst ein prozentualer Anteil ermittelt, in dem die Optionen ausgeübt werden können. Das Kriterium A ermöglicht maximal die Ausübung von 60 Prozent der an den jeweiligen Bezugsberechtigten ausgegebenen Optionen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 64 › Konzernanhang Die Anzahl der ausübbaren Optionen wird ferner durch den XETRA-Kurs am Tag der Feststellung der Anteilssumme durch den Verwaltungsrat nach oben begrenzt. Be- trägt der XETRA-Kurs an diesem Tag mehr als 49,80 Euro, dann reduziert sich die Zahl der ausübbaren Optionen anteilig in dem Umfang, in dem ansonsten (d. h. bei unbeschränkter Ausübbarkeit) der wirtschaftliche Vorteil des Bezugsberechtigten 34,80 Euro (Maximalbetrag abzgl. Ausübungspreis) je ursprünglich gewährter Option übersteigen würde. (iii) Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen des vorgenannten Aktienoptionsplans wurde durch eine Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts am Tag der Gewährung des anteilsbasierten Vergütungsplans verwendet:
| Beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung Bewertungsstichtag (17. Juni 2021, in EUR) | 4,25 |
| Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR)1 | 16,90 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 15,00 |
| Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt, in %) | 51,3 |
| Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt, in Jahren) | 3,95 |
| Erwartete Dividenden (in %) | 0,00 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,41 |
1 Basis ist der Schlusskurs (XETRA) des Tages vor der Gewährung: Entsprechend war bei einer Bewertung am 17. Juni 2021 der Schlusskurs des 16. Juni 2021 der Ausgangspunkt der Bewertung. Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. (iv) Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen Im Geschäftsjahr 2020/2021 sind erstmals 420.400 Aktienoptionen zu einem Ausübungspreis von EUR 15,00 angeboten worden. Innerhalb der Annahmefrist wurden 398.400 Optionen angenommen und im Folgenden ausgegeben. Im Zeitraum nach der Gewährung bis zum Anfang des Geschäftsjahres 2023/2024 sind bereits 15.226 Optionen durch Beendigung des Anstellungsverhältnisses des Optionsinhabers verfallen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 sind weitere 6.046 Optionen durch Beendigung des Anstellungsverhältnisses des Optionsinhabers verfallen. Des Weiteren wurden nach der Gewährung und bis zum Ende des Geschäftsjahrs keine Optio- nen ausgeübt. Somit stehen zum Stichtag 30. November 2024 377.128 Optionen (Vorjahr: 383.174 Optionen) zu einem gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreis von EUR 15,00 aus. Auf den Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren entfallen, wie im Vorjahr, 272.160 Optionen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 65 › Konzernanhang ERTRAGSTEUERN Die Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlichen Steuern vom Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuern. Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind grundsätzlich anzusetzen, wenn sie wahrscheinlich sind. Die Bewertung folgt den Steuervorschriften, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind, sofern die Ankündigung die Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung hat. Werden tatsächliche und latente Steuern angesetzt, sind sie als Ertrag oder Aufwand zu erfassen, sofern sie nicht aus einem Geschäftsvorfall resultieren, der außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst wird bzw. im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusam- menschluss steht. (i) Tatsächliche Steuern Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Zahlung oder Erstattung gegenüber der Steuerbehörde zu erwarten ist. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen/Ansprüche aus Vorjahren. Die Saldierung tatsächlicher Steueransprüche mit tatsächlichen Steuerschulden erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen: • es besteht ein Rechtsanspruch zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden und • es ist beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. (ii) Latente Steuern Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten in der Konzernbilanz und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften angesetzt. Abweichend von diesem Grundsatz werden keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden resultieren, dadurch weder das IFRS-Ergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird und es sich nicht um Unternehmenszusammenschlüsse handelt. Latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Darüber hinaus werden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen gebildet, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts stehen. Passive latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich gebildet, es sei denn, die Serviceware ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Diffe- renz zu steuern und die temporären Differenzen werden sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 66 › Konzernanhang 6. Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt oder indirekt von der Serviceware beherrscht werden. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Ent- scheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Be- urteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Sofern erfor- derlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der Serviceware angepasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn die Serviceware die Beherrschung über ein anderes Unternehmen erlangt. Sämtliche Unternehmenszusammen- schlüsse sind nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Anschaffungskosten eines erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem beizulegenden Zeit- wert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten werden auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventual- schulden verteilt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Eventualschulden werden – unabhängig von der Beteiligungshöhe der Serviceware – in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Der Wertansatz eines etwaigen Goodwills wird bestimmt durch den Überschuss der Summe aus den Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Wert der Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) und dem beizulegenden Zeitwert der bereits vor dem Erwerbsstichtag von der Serviceware gehaltenen Eigenkapitalanteile (sukzessiver Erwerb) über den beizulegenden Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte. Ein Differenzbetrag aus der Neubewertung von bereits von der Serviceware gehaltenen Anteilen ist erfolgswirksam zu erfassen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 67 › Konzernanhang Bei jedem Unternehmenszusammenschluss besteht ein Wahlrecht in Bezug auf die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile. Diese können entweder direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden (d. h. mit dem Anteil anderer Gesellschafter am Gesamtunternehmenswert des erworbenen Unternehmens) oder mit dem auf andere Gesellschafter entfallenden Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens. Dies führt im Ergebnis dazu, dass im ersten Fall die Minderheitsgesellschafter auch an dem aus dem Unternehmenszusammenschluss resultierenden Goodwill beteiligt werden, während im zweiten Fall der Anteil der anderen Gesellschafter auf die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden beschränkt bleibt und der Goodwill nur in Höhe des auf die Serviceware entfallenden Anteils angesetzt wird. Transaktionen über den weiteren Kauf oder Verkauf von Eigenkapitalanteilen mit anderen Gesellschaftern, die den beherrschenden Einfluss der Serviceware nicht berühren, führen zu keiner Veränderung des Goodwills. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung (d. h. dem Kaufpreis der Anteile) und dem auf die betreffenden nicht beherrschenden Anteile entfallenden Buchwert des Eigenkapitals ist mit dem Konzern-Eigenkapital erfolgsneutral in der Kapitalrücklage zu verrechnen bzw. er- höht diese. Das Wahlrecht, den auf Minderheiten entfallenden Teil des Goodwills zu erfassen, wurde nicht ausgeübt. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Ände- rungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraums werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbs- zeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf jedoch ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung einzustufen ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Bedingte Gegenleistungen, bei denen es sich nicht um Eigenkapital handelt, werden an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 68 › Konzernanhang 7. Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse:
| Name | Sitz | Stammkapital | Beteiligungsquote |
| PM Computer Services Verwaltungs GmbH | Serviceware-Kreisel 1, 65510 Idstein / Germany | EUR 25.600 | 100 % |
| PM Computer Services GmbH & Co. KG | Serviceware-Kreisel 1, 65510 Idstein / Germany | EUR 250.000 | 100 % |
| Serviceware Schweiz AG | Haldenstrasse 5, 6340 Baar / Switzerland | CHF 610.000 | 100 % |
| Serviceware Österreich GmbH | Wangari-Maathai-Platz 3, 1220 Wien / Austria | EUR 35.000 | 100 % |
| helpLine GmbH | Serviceware-Kreisel 1, 65510 Idstein / Germany | EUR 25.000 | 100 % |
| Strategic Service Consulting GmbH | Lennéstraße 3, 10785 Berlin / Germany | EUR 25.000 | 100 % |
| Serviceware Benelux B.V. | Dellaertweg 9F, 2316 WZ Leiden / The Netherlands | EUR 28.409 | 85 % |
| CATENIC AG | Hauptstraße 1, 82008 Unterhaching / Germany | EUR 328.778 | 100 % |
| Serviceware ESPAÑA S.L.U. | Gran Via Asima, 6, Edificio A – 2° Planta, 07009 Palma de Mallorca / Spain | EUR 3.000 | 100 % |
| SABIO GmbH | Schützenstraße 5, 22761 Hamburg / Germany | EUR 43.576 | 100 % |
| Serviceware SE UK Ltd. | Building B, Watchmoor Park - Riverside Way, Camberley, Surrey GU15 3YL, England / United Kingdom | GBP 100 | 100 % |
| Serviceware AB | Vasagatan 7, 11120 Stockholm / Sweden | SK 50.000 | 100 % |
| cubus AG | Bahnhofstraße 29, 71083 Herrenberg / Germany | EUR 400.000 | 100 % |
| Serviceware EOOD | Aleksandar Malinov Boul. 51, Office A17, 1712 Sofia / Bulgaria | BGN 100.000 | 100 % |
Serviceware SE PM Computer Services Verwaltungs GmbH PM Computer Services GmbH & Co. KG Serviceware Schweiz AG Serviceware Österreich GmbH helpLine GmbH Strategic Service Consulting GmbH CATENIC AG Serviceware ESPAÑA SLU SABIO GmbH Serviceware SE UK Ltd. Serviceware AB cubus AG Serviceware EOOD Serviceware Benelux B.V. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 69 › Konzernanhang 8. Währungsumrechnung Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Der Zeitpunkt der Transaktion für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses ist die erstmalige Erfassung des nicht monetären Vermögenswerts aus der Vorauszahlung oder der nicht monetären Schuld aus aufgeschobenem Ertrag. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden von der jeweiligen Landeswährung in Euro mit den am Abschlussstichtag geltenden Mittelkursen umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie die entsprechenden Jahresergebnisse zu mo- natlichen Durchschnittskursen des Berichtszeitraums umgerechnet. Die Differenzen, die durch die Anwendung beider Kurse entstehen, werden erfolgsneutral erfasst. Zuvor in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen (im Hinblick auf die Umrechnung sowohl des Nettovermögens des auslän- dischen Geschäftsbetriebs als auch der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe) werden in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt. Die Wechselkurse der für die Serviceware-Gruppe wichtigen Währungen veränderten sich zum Euro wie folgt:
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
| 30.11.2024 | 30.11.2023 | 2023/2024 | 2022/2023 | |
| Schweiz | 0,931 | 0,956 | 0,953 | 0,977 |
| Großbritannien | 0,832 | 0,864 | 0,849 | 0,871 |
| Schweden | 11,518 | 11,431 | 11,406 | 11,455 |
| Bulgarien | 1,956 | 1,956 | 1,956 | 1,956 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 70 › Konzernanhang Erläuterungen zur Bilanz 1. Goodwill und Sonstige immaterielle Vermögenswerte
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | Veränderung absolut |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 14.048 | 14.048 | 0 |
| Kundenstamm cubus | 3.805 | 4.067 | -262 |
| Nutzungsrechte Mieträume (IFRS 16) | 2.890 | 3.342 | -451 |
| Immaterielle Vermögenswerte (selbst geschaffen) | 2.452 | 749 | 1.703 |
| Kundenstamm SABIO | 1.985 | 2.131 | -145 |
| Nutzungsrechte Kfz (IFRS 16) | 931 | 830 | 101 |
| Marke "SABIO" | 322 | 645 | -322 |
| EDV-Software | 144 | 206 | -62 |
| Gewerbliche Schutzrechte | 47 | 74 | -27 |
| Marke "cubus" | 0 | 462 | -462 |
| Gesamt | 26.625 | 26.553 | 72 |
Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum 30. November 2024 zum Zwecke der Wertminderungsprüfung den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu- geordnet:
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 |
| cubus AG | 6.312 | 6.312 |
| SABIO GmbH | 4.928 | 4.928 |
| Serviceware Benelux B.V. | 2.291 | 2.291 |
| CATENIC AG | 517 | 517 |
| Gesamt | 14.048 | 14.048 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 71 › Konzernanhang Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte gemäß IAS 36 wurde der Nutzungswert der Einheit berechnet und dem Buchwert gegenübergestellt. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, so erfolgt eine Wertberichtigung. Der Nutzungswert ergibt sich aus den mit dem WACC abgezinsten operativen Cashflows der Planungsperiode. Der für die Abzinsung verwendete WACC wurde hierbei mittels einer Peer-Group-Analyse abgeleitet. Die Cashflow-Prognosen basieren auf den jeweiligen Detailplanungen der nächsten fünf Jahre und berücksichtigen sowohl unternehmensinterne Erfahrungswerte als auch externe ökonomische Rahmendaten. Hier sind zudem sowohl die Erfahrungen aus Vergangenheitswerten als auch Einflüsse aus den zukünftigen generellen Markt- entwicklungen eingeflossen. Für den Wertbeitrag nach dem Planungszeitraum wird eine ewige Rente angenommen. Diese wird über einen Wachstumsfaktor ermittelt, welcher einzeln festgelegt wird und sich am langfristigen realen Wachstum und den Wachstumserwartungen orientiert. Der gemäß IAS 36 relevante WACC wird unter Verwendung von typisierten Steuersätzen für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit aus den geschätzten künftigen Zahlungsströmen nach Steuern und dem Nachsteuer-WACC abgeleitet. Im Einklang mit IFRS 13 wurden folgende Level 3 Parameter für den Impairmenttest als Basisannahmen gewählt:
| Annahmen Impairmenttest | 30.11.2024 | 30.11.2023 |
| Risikoloser Basiszinssatz | 2,50 % | 2,75 % |
| Marktrisikoprämie | 8,00 % | 8,00 % |
| Betafaktor | 1,02 | 1,01 |
| WACC | 9,65 % | 9,82 % |
Die Wertminderungsprüfung auf Basis des Nutzungswertes erfolgte für alle vier Gesellschaften auf der Basis der folgenden Annahmen: • Ausgehend vom Jahr 2024 werden bis 2029 steigende Umsätze erwartet. • Für die Planungsgrößen der Folgejahre (Terminal Value) wurde ein Wachstumsabschlag von 1 Prozent unterstellt. Der Wertminderungstest wurde für die Szenarien „Expected Case“, „Worst Case“ und „Best Case“ durchgeführt, die hinsichtlich ihrer angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet wurden. Aus den Impairmenttests ergab sich keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Die geschäftsführenden Direktoren setzen bei ihren Annahmen hinsichtlich der Pro- gnosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 72 › Konzernanhang Die Geschäftsplanung ist unter anderem durch Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung von Märkten und des makroökonomischen Umfelds geprägt und basiert in hohem Maße auf der Annahme der erfolgreichen Realisierung der erwarteten Umsatz- und Kostensynergien. Daher wurden, unter Berücksichtigung für möglich gehal- tener Änderungen der wesentlichen Annahmen, Sensitivitätsanalysen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Auch unter Berücksichtigung der für möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Annahmen ergaben sich im Rahmen der Sensitivitätsanalysen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für die Sabio GmbH, die CATENIC AG und die Serviceware Benelux B.V. keine Wertminderungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte. Durch organisatorische Maßnahmen, die im Jahr 2023 getroffen wurden, konnte die Profitabilität der cubus deutlich gesteigert werden. Der Geschäftsaufbau wird dabei durch Co-Sales mit Serviceware Financial gestützt, an denen cubus mit seiner Softwarelösung Serviceware Performance partizipiert. Dennoch ist der Headroom der cubus im Vergleich zum Vorjahr vor dem Hintergrund der konservativeren Umsatz- und Kostenplanung und dem hieraus resultierendem geringeren EBITDA zurück- gegangen. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit cubus AG könnte eine für möglich gehaltene Änderung von zwei wesentlichen Annahmen dazu führen, dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Dies würde eintreten bei einer Erhöhung des WACC von 9,65 auf 11,1 Prozentpunkte oder bei einer Verringerung der geplanten EBITDA um ca. 2,2 Prozent (gewichtet). Es besteht aktuell kein Erfordernis, Abschreibungen bei der cubus AG vorzunehmen. Marken Im Rahmen des Erwerbs sämtlicher Geschäftsanteile der SABIO GmbH, Hamburg (SABIO), in 2018 wurde die erworbene Marke „SABIO“ als immaterieller Vermögens- wert identifiziert und zum Erwerbszeitpunkt mit einem Wertansatz in Höhe von TEUR 1.768 bilanziert. Die Marke „SABIO“ wurde ursprünglich über eine geschätzte wirt- schaftliche Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat die Serviceware ihre im Vorjahr getroffenen Entscheidungen bezüglich der verbleibenden Restnutzungsdauer und der Abschreibungsmethodik fortgeführt. Der Abschreibungsbetrag der Marke „SABIO“ in 2023/2024 belief sich auf TEUR 322 (Vorjahr: TEUR 645), so dass der Buchwert zum Bilanzstichtag 30. November 2024 TEUR 322 beträgt (Vorjahr: TEUR 645). Die zum Bilanzstichtag 30. November 2024 noch verbleibende Restnutzungsdauer der Marke „SABIO“ beträgt ein Jahr. Im Rahmen des Erwerbs sämtlicher Geschäftsanteile der cubus AG, Herrenberg (cubus), in 2019 wurde die erworbene Marke „cubus“ als immaterieller Vermögens- wert identifiziert und zum Erwerbszeitpunkt mit einem Wertansatz in Höhe von TEUR 2.111 bilanziert. Die Marke „cubus“ wurde ursprünglich über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat die Serviceware ihre im Vorjahr getroffenen Entscheidungen be- züglich der verbleibenden Restnutzungsdauer und der Abschreibungsmethodik fortgeführt. Der Abschreibungsbetrag in 2023/2024 belief sich auf TEUR 462 (Vorjahr: TEUR 462), so dass der Buchwert zum Bilanzstichtag 30. November 2024 TEUR 0 beträgt (Vorjahr: TEUR 462). Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 73 › Konzernanhang Darüber hinaus hat die Serviceware Schweiz AG, Baar/Schweiz, mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 24. April 2020 Anlagevermögen und immaterielle Vermögens- werte der smoope GmbH, Stuttgart, erworben. Im Rahmen dieses Erwerbs von Markenrechten und immateriellen Vermögenswerten wurden die Marke „Smoope“ und der damit verbundene Messaging-Dienst als immaterielle Vermögenswerte identifiziert und zum Erwerbszeitpunkt mit einem Wertansatz in Höhe TEUR 397 erfasst und hat sich durch eine nachschüssige Kaufpreiskomponente („Earn-out“) in Vorjahren um weitere TEUR 52 erhöht. Die Marke „Smoope“ einschließlich des damit verbun- denen Messaging-Dienstes wird über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren degressiv abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag in 2023/2024 belief sich auf TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 45), so dass der Buchwert des unter den gewerblichen Schutzrechten ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerts zum Bilanz- stichtag 30. November 2024 TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 70) beträgt (siehe tabellarische Darstellung „Goodwill und Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ in Note Nr. 1, ausgewiesen unter der Position „Gewerbliche Schutzrechte“). Kundenstämme Im Zusammenhang mit dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der SABIO in 2018 wurden erworbene Kundenstämme als immaterielle Vermögenswerte identifiziert und zum Zeitpunkt des Erstansatzes mit einem Wert von TEUR 2.905 bilanziert. Die Kundenstämme werden linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag in 2023/2024 belief sich auf TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 145), so dass der Buchwert zum 30. November 2024 TEUR 1.985 beträgt (Vorjahr: TEUR 2.131). Im Zusammenhang mit dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der cubus in 2019 wurden erworbene Kundenstämme als immaterielle Vermögenswerte identifiziert, die zum Zeitpunkt des Erstansatzes mit einem Wert von TEUR 5.248 angesetzt wurden. Die Kundenstämme werden linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag in 2023/2024 belief sich auf TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 263), so dass der Buchwert zum 30. November 2024 TEUR 3.805 beträgt (Vorjahr: TEUR 4.067). Nutzungsrechte (IFRS 16) Die Serviceware-Gruppe least im Wesentlichen Gebäude (Büro) und Kraftfahrzeuge. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Leasingverhältnisse in Bezug auf Gebäude (Büro) beträgt fünf Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Leasingverhältnisse in Bezug auf Kraftfahrzeuge beträgt zwei Jahre. Die Serviceware-Gruppe hat keine Kaufoptionen für den Erwerb bestimmter Gebäude oder Kraftfahrzeugen zu zuvor festgelegten Beträgen am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 74 › Konzernanhang Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen haben sich im Geschäftsjahr 2023/2024 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
| 2023 / 2024 | |||
| in TEUR | Gebäude | Kfz | Summe |
| Anschaffungskosten | |||
| Stand zum 1. Dezember 2023 | 7.434 | 2.535 | 9.969 |
| Zugänge | 1.315 | 496 | 1.811 |
| Abgänge | 1.145 | 362 | 1.507 |
| Stand zum 30. November 2024 | 7.605 | 2.669 | 10.274 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand zum 1. Dezember 2023 | 4.093 | 1.704 | 5.797 |
| Zugänge Abschreibungen | 1.423 | 395 | 1.818 |
| Abgänge Abschreibungen | 801 | 362 | 1.163 |
| Stand zum 30. November 2024 | 4.715 | 1.737 | 6.451 |
| Buchwerte | |||
| am 1. Dezember 2023 | 3.341 | 831 | 4.172 |
| am 30. November 2024 | 2.890 | 932 | 3.822 |
| --- | --- | --- | --- |
| 2022 / 2023 | |||
| in TEUR | Gebäude | Kfz | Summe |
| Anschaffungskosten | |||
| Stand zum 1. Dezember 2022 | 8.881 | 2.126 | 11.007 |
| Zugänge | 1.255 | 732 | 1.987 |
| Abgänge | 2.702 | 323 | 3.025 |
| Stand zum 30. November 2023 | 7.434 | 2.535 | 9.969 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand zum 1. Dezember 2022 | 4.187 | 1.547 | 5.734 |
| Zugänge Abschreibungen | 1.549 | 480 | 2.030 |
| Abgänge Abschreibungen | 1.644 | 323 | 1.967 |
| Stand zum 30. November 2023 | 4.093 | 1.704 | 5.797 |
| Buchwerte | |||
| am 1. Dezember 2022 | 4.694 | 579 | 5.273 |
| am 30. November 2023 | 3.341 | 831 | 4.172 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 75 › Konzernanhang
| In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge | ||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 1.818 | 2.030 |
| Zinsaufwand auf Leasingverbindlichkeiten | 103 | 100 |
| Aufwand aus kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Aufwand aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten | 3 | 3 |
| Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden | 0 | 0 |
| Erträge aus Untervermietverhältnissen | 130 | 147 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen (Tilgung) umfassen TEUR 2.067 (Vorjahr: TEUR 2.062). Im Laufe des Geschäftsjahres 2023/2024 hat die Serviceware-Gruppe einen neuen Mietvertrag für die Nutzung von neuen Büroräumlichkeiten in Reading/UK abge- schlossen. Als Zeitpunkt des Nutzungsbeginns ist der 1. August 2024 vereinbart worden. Aus dem neuen Mietverhältnis in Reading/UK resultiert ein Zugang des Nut- zungsrechts für die Büroimmobilie im Berichtsjahr 2023/2024 in Höhe von TEUR 418. Darüber hinaus ist im Geschäftsjahr 2023/2024 am Standort Wien ein neues Mietverhältnis für die Nutzung von Büroräumlichkeiten nebst Lager und Stellplätzen abgeschlossen worden, aus dem ein Zugang des Nutzungsrechts in Höhe von insgesamt TEUR 156 resultiert. Die übrigen Zugänge der Nutzungsrechte im Bereich der Gebäude in Höhe von TEUR 741 betreffen im Wesentlichen Verlängerungen des Nutzungszeitraums von bestehenden Mietverhältnissen sowie Mietpreisanpassungen. Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bestehen im Zusammenhang mit einigen Gebäudemietverträgen. Es bestehen keine Verhältnisse aus Sale-und-Leaseback Transaktionen. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen, die an die Umsätze aus den geleasten Märkten gekoppelt sind, sind derzeit nicht vereinbart worden. Leasingverhältnisse, in denen die Gesellschaft als Leasinggeber auftritt, bestehen mit Ausnahme von zwei Untermietverträgen nicht. Es bestehen keine Nutzungsrechte, die nach dem Neubewertungsmodell bilanziert sind. Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungsleistungen) Im Geschäftsjahr 2023/2024 sind Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 1.703 (Vorjahr: TEUR 749) für die Neuentwicklung eines Produkts aktiviert worden. Der Gesamtbetrag der für die Entwicklung dieses Produkts aktivierten Eigenleistungen belief sich zum Bilanzstichtag 30. November 2024 auf TEUR 2.452 (Vorjahr: TEUR 749). Die voraussichtliche Nutzungsdauer wurde mit drei Jahren geschätzt. Die aktivierten Entwicklungskosten werden über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- dauer linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023/2024 sind noch keine Abschreibungen vorgenommen worden, da die Entwicklung des Produkts noch nicht abge- schlossen ist. Ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 werden die Entwicklungskosten planmäßig abgeschrieben. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 76 › Konzernanhang 2. Sachanlagen
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | Veränderung absolut |
| Geschäftsausstattung | 628 | 670 | -42 |
| Einbauten | 112 | 158 | -46 |
| Büroausstattung | 85 | 104 | -19 |
| Gesamt | 826 | 932 | -107 |
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierend aus Verträgen mit Kunden setzten sich zum 30. November 2024 im Vergleich zum 30. November 2023 wie folgt zusammen:
| 2022/2023 | ||||
| Einzelwert- | Pauschaliert | |||
| in TEUR | Brutto | berichtigt | einzelwertberichtigt | Netto |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon | 24.797 | 445 | 232 | 24.121 |
| Nicht fällig | 19.206 | 0 | 0 | 19.206 |
| Fällig bis zu 90 Tage | 4.648 | 0 | 0 | 4.648 |
| Fällig zwischen 90 Tagen und 12 Monaten | 588 | 223 | 232 | 133 |
| Fällig zwischen 12 Monaten und drei Jahren | 354 | 222 | 0 | 133 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2023/2024 | ||||
| Einzelwert- | Pauschalisiert | |||
| in TEUR | Brutto | berichtigt | einzelwertberichtigt | Netto |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon | 30.106 | 617 | 245 | 29.244 |
| Nicht fällig | 27.016 | 0 | 122 | 26.895 |
| Fällig bis zu 90 Tage | 2.349 | 0 | 123 | 2.226 |
| Fällig zwischen 90 Tagen und 12 Monaten | 187 | 64 | 0 | 123 |
| Fällig zwischen 12 Monaten und drei Jahren | 553 | 553 | 0 | 0 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 77 › Konzernanhang Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 7 – 30 Tagen. Zweifelhafte Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Höhe von TEUR 862 (Vorjahr: TEUR 677) wurden wertberichtigt. Dies entspricht einer Quote von 2,86 Prozent (Vorjahr: 2,73 Prozent). Die Gesellschaft gewährt branchen- und landesübliche Zahlungsziele. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch überfälligen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| Entwicklung der Wertbetrichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| in TEUR | |
| Stand der Wertberichtigungen zum 01.12.2023 | 676 |
| +/- Kursdifferenzen Konsolidierung | 0 |
| - Verbrauch | -22 |
| - Auflösung | -7 |
| + Zuführungen (Aufwendungen für Wertbetrichtigungen) | 215 |
| Stand der Wertberichtigungen zum 30.11.2024 | 861 |
Die Aufwendungen aus der sofortigen Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 102). Erträge aus dem Zahlungseingang auf ausgebuchte Forderungen bestehen nur in unwesentlicher Höhe. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden für die Angaben nach IFRS 7 je nach Fristigkeit den Klassen „kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ TEUR 29.244 (Vorjahr: TEUR 24.121) und ggf. „langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) zugeordnet. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die alle dem üblichen Geschäftszyklus entsprechen, werden voraussichtlich TEUR 8.354 (Vorjahr: TEUR 3.997) erst nach 12 Monaten ausgeglichen. Die Serviceware-Gruppe bewertet die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen immer in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Ver- luste, unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall des Schuldners und einer Analyse der aktuellen Finanzlage des Schuldners, den allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und einer Beurteilung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 78 › Konzernanhang 4. Sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte
| langfristig | Veränderung | ||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten für Kundenwartungsverträge/ | 22.033 | 15.643 | 6.390 |
| SaaS-Verträge (Vertragsforderungen) | |||
| Gesamt | 22.033 | 15.643 | 6.390 |
| --- | --- | --- | --- |
| kurzfristig | Veränderung | ||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten für Kundenwartungsverträge/ | 33.938 | 22.229 | 11.709 |
| SaaS-Verträge (Vertragsforderungen) | |||
| Steuerforderungen | 738 | 711 | 27 |
| Umsatzsteuerforderungen | 663 | 695 | -33 |
| Lieferantenboni | 523 | 403 | 119 |
| Kautionen | 280 | 236 | 44 |
| Übrige | 828 | 286 | 542 |
| Gesamt | 36.970 | 24.561 | 12.408 |
Die sonstigen Vermögenswerte der Gesellschaft sind nicht besichert und unverzinslich. Das Unternehmen trägt damit das Risiko, dass es in Höhe der Buchwerte zu Forderungsausfällen kommen kann. Die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthaltenen Finanzinstrumente weisen zum jeweiligen Bilanzstichtag Fälligkeiten von bis zu einem Jahr auf. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 79 › Konzernanhang 5. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 5.686 (Vorjahr: TEUR 4.580) entfallen in Höhe von TEUR 5.665 (Vorjahr: TEUR 4.346) auf steuerlich nutzbare Verlustvor- träge der Konzerngesellschaften. Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Entwicklung der aktiven latenten Steuern wie folgt dar:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Verlustvorträge weiterer Konzerngesellschaften | 3.768 | 3.052 | 716 |
| Steuerlatenz aus IFRS-Überleitungsbuchungen | 20 | 234 | -214 |
| Direkt zurechenbare IPO-Kosten (ergebnisneutral) | 665 | 665 | 0 |
| Vortragsfähiger Verlust 15a EStG | 1.050 | 319 | 731 |
| Steuerlatenz auf Verlustvortrag und Jahresergebnis der Serviceware SE | 183 | 310 | -127 |
| Gesamt | 5.686 | 4.580 | 1.106 |
Abweichend zum Vorjahr werden die Steuerlatenzen aus IFRS-Überleitungsbuchungen separat dargestellt. 6. Flüssige Mittel
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 26.706 | 25.014 | 1.692 |
| Kassenbestand | 2 | 2 | 0 |
| Gesamt | 26.708 | 25.016 | 1.692 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Teil mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der beizulegende Zeitwert der liquiden Mittel beträgt TEUR 26.708 (Vorjahr: TEUR 25.016). Die liquiden Mittel werden für die Angaben nach IFRS 7 wie im Vorjahr in voller Höhe der Klasse „Flüssige Mittel“ zugeordnet. Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten und der Bonität unserer Vertragspartner erfolgt keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 80 › Konzernanhang 7. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Serviceware-Gruppe beträgt zum Bilanzstichtag EUR 10.500.000,00 (Vorjahr: EUR 10.500.000,00 Euro) Das Grundkapital der Serviceware SE beträgt EUR 10.500.000,00 (Vorjahr: EUR 10.500.000,00) und ist eingeteilt in 10.500.000 Stückaktien, jeweils mit einem rechneri- schen Nennwert von EUR 1,00 / Aktie. Die Aktien sind seit dem 20. April 2018 zum Handel an der FWB im Marktsegment „Prime Standard“ zugelassen. Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Mai 2027 um insgesamt bis zu 5.250.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.250.000 Stück neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Ferner wurde der Verwaltungsrat durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 ermächtigt bis zum 11. Mai 2027 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten (gemeinsam nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 80.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 4.830.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.830.000,00 gewährt werden. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Bezugsrechte der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und deren Durchführung festzulegen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital abzuän- dern. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital 2022 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.830.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.830.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital WSV 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungs- beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 ausgegeben werden. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 81 › Konzernanhang Bedingtes Kapital AOP 2021 Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 420.000,00 durch Ausgabe von bis zu 420.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien mit Gewinnbe- rechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital AOP 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß TOP 5 lit. a) bis zum 5. Mai 2026 gewährt werden. 8. Rücklagen Die Rücklagen entwickelten sich entsprechend den in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellten Werten. In der Konzernbilanz ist innerhalb des Eigenkapitals eine Rücklage für Währungsausgleichsposten dargestellt. Diese Position dient der Erfassung von Differenzen auf- grund der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen. 9. Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die sich wie folgt dar- stellen:
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 |
| Langfristig | ||
| besichert | 0 | 999 |
| Kurzfristig | ||
| besichert | 1.002 | 1.077 |
| Gesamt | 1.002 | 2.076 |
| < 1 Jahr | 1.002 | 1.077 |
| 1-3 Jahre | 0 | 999 |
| > 3 Jahre | 0 | 0 |
| Gesamt | 1.002 | 2.076 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 82 › Konzernanhang Die Verzinsung beträgt effektiv zwischen 4,17 Prozent und 4,94 Prozent. Die Darlehen sind wie folgt besichert: a) Forderungen zweier Tochtergesellschaften besichert b) AGB-Pfandrecht für Einlagen in Höhe von 50 Prozent des valutierenden Darlehensbetrags des zum Erwerb der cubus gewährten Darlehens. Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten resultiert aus der laufenden Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten, die in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cash- flow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. 10. Vertragsverbindlichkeiten Der Buchwert der kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten erhöhte sich im Vorjahresvergleich um TEUR 25.151 auf TEUR 80.598. Im Wesentlichen sind hier- unter abgegrenzte Umsatzerlöse erfasst. Ursächlich für den wesentlichen Anstieg waren die erfolgreiche Geschäftsentwicklung der Serviceware insbesondere im strate- gisch wichtigen Bereich SaaS/Service. Im Berichtsjahr wurden Umsätze aus Vertragsverbindlichkeiten zum 30. November 2024 in Höhe von TEUR 34.066 (Vorjahr: TEUR 22.744) realisiert. Vom Gesamtbetrag der Vertragsverbindlichkeiten sind TEUR 49.300 (Vorjahr: TEUR 34.066) innerhalb eines Jahres fällig. 11. Sonstige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten Der Ausweis der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten betrifft ausschließlich langfristige Leasingverbindlichkeiten aus Mietverträgen und Kfz-Leasingverträgen. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| kurzfristig | |||
| Sonstige Abgrenzungen | 7.460 | 6.209 | 1.251 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 2.360 | 1.562 | 797 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 2.067 | 2.062 | 5 |
| Erhaltene Anzahlungen | 723 | 431 | 293 |
| Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt sowie Lohn- und Kirchensteuer | 492 | 470 | 22 |
| Übrige | 713 | 819 | -106 |
| Gesamt | 13.815 | 11.553 | 2.262 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 83 › Konzernanhang Die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen sonstigen Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus ausstehenden Eingangsrechnungen und personalbezogene Verbindlichkeiten:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Bonuszahlungen | 5.224 | 3.867 | 1.357 |
| Ausstehende Rechnungen/Vertriebsprovisionen | 548 | 258 | 289 |
| Urlaub | 454 | 583 | -130 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Archivierung | 345 | 342 | 3 |
| Sonstige | 890 | 1.159 | -269 |
| Gesamt | 7.460 | 6.209 | 1.251 |
Die unter dem Posten „Sonstige“ erfassten sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für voraussichtlich zukünftig zu leistende Ver- tragsverpflichtungen, Rückvergütungen an Kunden, Mietverbindlichkeiten sowie aus dem Aktienoptionsprogramm resultierende Lohnsteuerverbindlichkeiten. 12. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb der SABIO in 2018 sowie dem Erwerb der cubus in 2019 und der in diesem Zusammenhang jeweils erfolgten Aktivierung bzw. zeitanteiligen Abschreibung der Marken „SABIO“ bzw. „cubus“ sowie der Kundenstämme SABIO und cubus als immaterielle Vermö- genswerte. Die Marke „cubus“ ist zum Bilanzstichtag 30. November 2024 vollständig abgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Aktivierung von Entwicklungskosten sind Steuerlatenzen in Höhe von TEUR 714 (Vorjahr: TEUR 218) entstanden. Darüber hinaus haben sich Steuerlatenzen in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR -11) aus Buchwertdifferenzen der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des IFRS 16 ergeben. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 84 › Konzernanhang Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die passiven latenten Steuern wie folgt entwickelt:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Steuerlatenz SABIO (Marke und Kundenstamm) | 672 | 808 | -136 |
| Steuerlatenz cubus | 1.108 | 1.319 | -211 |
| Steuerlatenz aus der Aktivierung von Entwicklungskosten | 714 | 218 | 496 |
| Steuereffekt IFRS 16 | 53 | -11 | 63 |
| Gesamt | 2.547 | 2.335 | 212 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 13. Umsatzerlöse
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Deutschland | 81.373 | 72.682 | 8.691 |
| Österreich | 7.130 | 5.772 | 1.358 |
| Schweiz | 4.351 | 3.337 | 1.013 |
| Übrige | 10.437 | 9.738 | 699 |
| Gesamt | 103.290 | 91.529 | 11.761 |
| SaaS / Service | 69.937 | 57.281 | 12.655 |
| Lizenzen | 17.440 | 16.504 | 936 |
| Wartung | 15.913 | 17.743 | -1.830 |
| Gesamt | 103.290 | 91.529 | 11.761 |
Von den SaaS/Services-Umsätzen entfielen TEUR 13.373 auf Beratungsdienstleistungen (Vj. TEUR 15.790) Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 85 › Konzernanhang 14. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Kursgewinne | 688 | 1.613 | -924 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) | 468 | 604 | -136 |
| KfZ-Nutzung | 449 | 518 | -69 |
| Erträge aus Vermietung und Verpachtung | 130 | 147 | -17 |
| Versicherungsentschädigungen | 60 | 64 | -4 |
| Investitionszuschüsse | 50 | 104 | -54 |
| Erstattung AAG | 36 | 69 | -32 |
| Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen | 31 | 391 | -360 |
| periodenfremde Erträge | 15 | 5 | 10 |
| Übrige | 485 | 276 | 209 |
| Gesamt | 2.413 | 3.791 | -1.378 |
Abweichend zum Vorjahr wurden die Erträge aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr unter „Übrige“ ausgewiesen, sondern als separate Zeile. 15. Andere aktivierte Eigenleistungen Die Erträge aus anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 1.703 (Vorjahr: TEUR 749) stehen im Zusammenhang mit der Neuentwicklung eines Software- Produkts. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 86 › Konzernanhang 16. Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Bezogene Leistungen | 52.619 | 45.855 | 6.764 |
| Rabatte | -968 | -999 | 31 |
| Gesamt | 51.651 | 44.856 | 6.795 |
- Personalaufwand
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Löhne und Gehälter | 36.223 | 35.585 | 638 |
| Soziale Abgaben inkl. Altersvorsorge | 5.680 | 5.622 | 58 |
| Gesamt | 41.903 | 41.207 | 696 |
- Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Verwaltungsaufwand* | 3.284 | 3.161 | 123 |
| Distributionskosten | 3.507 | 2.903 | 604 |
| Kursverluste | 997 | 933 | 64 |
| Mietnebenkosten | 984 | 815 | 169 |
| Kfz-Aufwendungen | 837 | 813 | 24 |
| Versicherungen, Beiträge, Gebühren | 309 | 183 | 126 |
| Reparaturen | 11 | 16 | -5 |
| Übrige | 700 | 1.013 | -313 |
| Gesamt | 10.629 | 9.836 | 792 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 87 › Konzernanhang Die im Posten „Übrige“ enthaltenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den sonstigen Verbindlichkeiten für voraussichtlich zu- künftig zu leistende Vertragsverpflichtungen, Rückvergütungen an Kunden, Mietverbindlichkeiten sowie aus dem Aktienoptionsprogramm resultierende Lohnsteuer- verbindlichkeiten. * Der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltene Verwaltungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Kosten Software Support | 1.233 | 1.154 | 79 |
| Abschluss-, Prüfungs-, Beratungskosten | 1.101 | 1.051 | 51 |
| Telefon | 243 | 248 | -5 |
| Fortbildungskosten | 223 | 261 | -39 |
| Betriebsbedarf | 90 | 71 | 19 |
| Recruitmentkosten | 83 | 164 | -81 |
| Sonstige | 310 | 212 | 99 |
| Gesamt | 3.284 | 3.161 | 123 |
- Ertragsteuern Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2023/2024 und 2022/2023 setzen sich wie folgt zusammen:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Ertragsteuern | -833 | -545 | -288 |
| Latente Steuern | 893 | 462 | 431 |
| Ausgewiesener Steuerertrag / Steueraufwand (-) | 61 | -83 | 144 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 88 › Konzernanhang Die auf die einzelnen Gesellschaften anzuwendenden Steuersätze betragen:
| Name | Ertragsteuersatz |
| Serviceware SE | 29,1 % |
| SABIO GmbH | 29,1 % |
| cubus AG | 29,1 % |
| PM Computer Services GmbH & Co. KG | 13,3 % |
| PM Computer Services Verwaltungs-GmbH | 29,1 % |
| helpLine GmbH | 29,1 % |
| Strategic Service Consulting GmbH | 30,2 % |
| CATENIC AG | 26,2 % |
| Serviceware Österreich GmbH | 25,0 % |
| Serviceware Benelux B.V. | 19,0 % bis 25,8 % |
| Serviceware Schweiz AG | 11,5 % bis 14,25 % |
| Serviceware ESPAÑA S.L.U. | 25,0 % |
| Serviceware SE UK Ltd. | 19,0 % bis 25,0 % |
| Serviceware AB | 20,6 % |
| Serviceware EOOD | 10,0 % |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 89 › Konzernanhang Die Überleitung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus ausgewiesenem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Konzernsteuersatz für die Geschäftsjahre 2023/2024 und 2022/2023 setzt sich wie folgt zusammen:
| 2022/2023 | ||
| in TEUR | 2023/2024 | adjusted |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -132 | -3.861 |
| Erwarteter Steuerertrag bei Ertragsteuersatz 29,125 % (Vorjahr 29,125 %) | 39 | 1.124 |
| (-) Steueraufwand / (+) Steuerertrag frühere Jahre | 32 | 3 |
| Anpassung Steuerlatenzen und Nutzung von Verlustvorträgen | -114 | -863 |
| Effekte von Steuersätzen aus ausländischen Steuerjurisdiktionen | 26 | -347 |
| bzw. abweichender gesellschaftsrechtlicher Besteuerung | ||
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 94 | 21 |
| Steuerfreie Erträge | -15 | -24 |
| Sonstige | -2 | 3 |
| Tatsächlicher Steuerertrag (+) / Steueraufwand (-) | 61 | -83 |
Aufgrund einer redaktionellen Unrichtigkeit sind im Vorjahr bei den „Nicht abzugsfähigen Aufwendungen“ sowie den „Steuerfreien Erträgen“ und den Posten „(-) Steu- eraufwand / (+) Steuerertrag frühere Jahre“ sowie „Effekte von Steuersätzen ausländischer Steuerjurisdiktionen“ die Beträge versehentlich falsch zugeordnet worden. Die Vorjahresspalte ist jeweils entsprechend angepasst. Im Berichtsjahr 2023/2024 wurden latente Steuern auf Ebene der einzelnen Gesellschaften wie im Vorjahr saldiert. Die Ertragsteuern für 2023/2024 und 2022/2023 umfassen Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steu- ern. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne 15 Prozent. Des Weiteren wird ein Solidari- tätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent erhoben. Die Gewerbesteuer wurde in Abhängigkeit des Hebesatzes der zuständigen Gemeinde berechnet. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wird ein Steuerertrag in Höhe von insgesamt TEUR 61 gegenüber einem Steueraufwand im Vorjahr in Höhe von TEUR 83 ausgewiesen. Darüber hinaus sind Verlustvorträge in Höhe TEUR 7.285 (Vorjahr: TEUR 4.855) nicht für die Aktivierung von latenten Steuern genutzt worden. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 90 › Konzernanhang 20. Periodenverlust
| Veränderung | |||
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 | absolut |
| Periodenergebnis vor Steuern | -132 | -3.861 | 3.728 |
| Ertragsteuern | 61 | -83 | 144 |
| Periodenverlust | -72 | -3.944 | 3.872 |
- Ergebnis je Aktie Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die ge- wichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die verwendeten Beträge bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie:
| in EUR, sofern nicht anders angegeben | 2023/2024 | 2022/2023 |
| Ergebnis der Gesellschafter der Serviceware SE-Gruppe | -95.243 | -3.977.672 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (unverwässert) | 10.500.000 | 10.500.000 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) | -0,01 | -0,38 |
Die durchschnittliche Aktienanzahl wurde zeitanteilig gewichtet nach ihrer jeweiligen Ausgabe ermittelt. Sonstige Angaben 22. Anmerkungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Serviceware weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Konzern-Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. Die Überleitung erfolgt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern; Steuerzahlungen werden innerhalb des operativen Cashflows dar- gestellt, erhaltene Zinsen als Teil des Cashflows aus Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 91 › Konzernanhang Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten sind nachfolgend erläutert:
| 2023/2024 | Leasing- | Darlehens- | |
| in TEUR | verbindlichkeiten | verbindlichkeiten | Gesamt |
| Saldo zum 01.12.2023 | 3.850 | 2.076 | 5.926 |
| Zahlungswirksame Veränderungen: | |||
| - Aufnahme | 0 | 0 | 0 |
| - Tilgung | -2.067 | -1.075 | -3.142 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen: | |||
| - Neue Leasingverhältnisse | 1.811 | 0 | 1.811 |
| - Neubewertungen | -56 | 0 | -56 |
| - Zinsaufwand Aufzinsung | 103 | 0 | 103 |
| Saldo zum 30.11.2024 | 3.641 | 1.002 | 4.643 |
| --- | --- | --- | --- |
| 2022/2023 | Leasing- | Darlehens- | |
| in TEUR | verbindlichkeiten | verbindlichkeiten | Gesamt |
| Saldo zum 01.12.2022 | 5.207 | 3.242 | 8.449 |
| Zahlungswirksame Veränderungen: | |||
| - Aufnahme | 0 | 0 | 0 |
| - Tilgung | -2.062 | -1.166 | -3.228 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen: | |||
| - Neue Leasingverhältnisse | 2.124 | 0 | 2.124 |
| - Neubewertungen | -1.519 | 0 | -1.519 |
| - Zinsaufwand Aufzinsung | 100 | 0 | 100 |
| Saldo zum 30.11.2023 | 3.850 | 2.076 | 5.926 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 92 › Konzernanhang Die zahlungswirksamen Veränderungen der Leasingverbindlichkeiten beinhalten nur den in der Leasingrate enthaltenen Tilgungsanteil. Für die Tilgung der Leasing- verbindlichkeiten sind insgesamt Finanzmittel in Höhe von TEUR 2.067 (Vorjahr: TEUR 2.062) abgeflossen. Zeitwertveränderungen sind von absolut untergeordneter Bedeutung. Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds betreffen insbesondere die Umrechnung von auf ausländische Währung lautende Barmittel- bestände. Der Finanzmittelfonds wird entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert. Er beinhaltet Barmittel und Sichtguthaben bei Kreditinstituten:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 26.706 | 25.014 | 1.692 |
| Kassenbestand | 2 | 2 | 0 |
| Gesamt | 26.708 | 25.016 | 1.692 |
- Anmerkungen zur Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023/2024 Ausschüttungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) gezahlt. Weitere Ausschüttungen für das Geschäftsjahr sind nicht vorgesehen.
- Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 Nach IFRS 13 ist für alle Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert angegeben wird beziehungsweise die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, darzu- legen, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung basiert. Die Bewertungstechniken werden in folgende drei Stufen eingeteilt: Stufe 1: Bewertung mit auf aktiven Märkten notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Stufe 2: Bewertung für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit erfolgt entweder unmittelbar oder mittelbar auf Basis beobachtbarer Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen Stufe 3: Bewertung auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Inputparametern Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 93 › Konzernanhang Verbindlichkeiten aus Akquisitionen sind bedingte, nachträgliche Kaufpreiszahlungen (Earn-outs) für erfolgte Akquisitionen (IFRS 3.58). Die Ermittlung des beizulegen- den Zeitwerts erfolgte mithilfe der DCF-Methode. Neben der Planung des Geschäftsverlaufs der übernommenen Einheit wurde ein laufzeitadäquater Diskontierungs- zinssatz verwendet. Zum Abschlussstichtag entspricht der beizulegende Zeitwert dem vertragsmäßig bei Fälligkeit zu zahlenden Betrag. Der größte Einflussfaktor des beizulegenden Zeitwerts ist die Planung des Geschäftsverlaufs, die auf ergebnisorientierte Kennzahlen abstellt. Die Zeitwerte der Festgeldanlagen, langfristigen Ausleihungen, Darlehen sowie langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ent- sprechen den Barwerten der Cashflows unter Berücksichtigung der laufzeitkongruenten, risikogewichteten Zinssätze zuzüglich einer Bonitätswertberichtigung. Für alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert (IFRS 7.29). Dies umfasst die kurzfristigen For- derungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, liquiden Mittel und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Während der Berichtsperiode zum 30. November 2024 gab es keine Umbuchungen zwischen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2 und keine Umbuchungen in oder aus Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3. Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag 30. November 2024 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt den einzelnen Bewertungslevels zugeordnet:
| 30.11.2024 | Beizulegender Zeitwert | ||||
| Fortgeführte | |||||
| in TEUR | Buchwert | Anschaffungskosten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.763 | 0 | 6.902 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | 29.244 | 29.244 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente* | 26.708 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 62.715 | 29.244 | 6.902 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen* | 8.967 | 8.967 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.002 | 1.002 | 0 | 0 | 1.002 |
| Leasingverbindlichkeiten* | 3.641 | 3.641 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 13.610 | 13.610 | 0 | 0 | 1.002 |
*ohne Zeitwertangabe, da der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht (IFRS 7.29) Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 94 › Konzernanhang In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von TEUR 8.354 (Vorjahr: TEUR 3.997) enthalten, die erst nach mehr als zwölf Monaten ausgeglichen werden. Diese Forderungen wurden um TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 144) abgezinst.
| 30.11.2023 | Beizulegender Zeitwert | ||||
| Fortgeführte | |||||
| in TEUR | Buchwert | Anschaffungskosten | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 3.236 | 0 | 3.229 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | 24.121 | 24.121 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente* | 25.016 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 52.373 | 24.121 | 3.229 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen* | 5.188 | 5.188 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.076 | 2.076 | 0 | 0 | 2.076 |
| Leasingverbindlichkeiten* | 3.850 | 3.850 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 11.115 | 11.115 | 0 | 0 | 2.076 |
*ohne Zeitwertangabe, da der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht (IFRS 7.29) 25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Außer geschäftsüblichen Mietbürgschaften in untergeordneter Höhe bestehen keine Eventualverbindlichkeiten, denen sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht. 26. Segmentberichterstattung Die Identifizierung von operativen Segmenten setzt voraus, dass für wesentliche Unternehmensbestandteile die Ertragslage von einem leitendenden Entscheidungs- träger als Grundlage für die Ressourcenallokation und die Erfolgsmessung überprüft und bewertet wird, der Unternehmensbestandteil im Rahmen seiner Geschäfts- tätigkeit Erträge erzielt und Aufwendungen tätigt sowie Finanzinformationen für diesen Unternehmensteil zur Verfügung stehen. Mehrere Segmente können zu einem Segment zusammengefasst werden, wenn die Art der Produkte und Dienstleistungen, der Produktionsprozesse, der Kunden für die die Produkte und Dienstleistungen bestimmt sowie die angewandten Methoden des Vertriebs ähnlich sind bzw. die quantitativen Schwellenwerte, die für die Segmentbildung maßgeblich sind, unter- schritten werden. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 95 › Konzernanhang Die Serviceware-Gruppe verfügt über nur ein einheitliches Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8, das die Erstellung, den Vertrieb und die Implementierung von Soft- warelösungen in Hinblick auf die effiziente Erbringung von Services umfasst. Serviceware ist ein innovativer Entwickler und Anbieter von Software-Lösungen für das Business Service Management, insbesondere im Bereich Enterprise Service Management (ESM). Serviceware bietet seinen Kunden eine integrierte Software Plattform und weitere Unterstützung zur Automatisierung und Standardisierung von Workflows und Serviceprozessen innerhalb eines Unternehmens. Die Serviceware Plattform besteht aus den Softwarelösungen Serviceware Processes, Serviceware Financial, Serviceware Resources, Serviceware Knowledge und Ser- viceware Performance. Alle Lösungen können integriert, aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. Entsprechend der Strategie der Gesellschaft als Anbieter integrierter ESM-Lösungen werden IT- Infrastruktur, Softwarelizenzen, Wartungsleistungen und Serviceleistun- gen für Kunden angeboten und sind in ihrer Risikostruktur vergleichbar. Die Softwarelösungen werden bei kleineren und mittleren Unternehmen im KMU-Markt sowie bei Kunden des gehobenen Mittelstands und Großkunden eingesetzt. Die Wahl der Softwarelösung hängt wesentlich von den spezifischen technischen und fachlichen Anforderungen des jeweiligen Kunden ab. Lediglich im Hinblick auf den Vertriebsansatz wird zwischen der Adressierung des KMU- und des Premium-Marktes unter- schieden. Aus diesem Grund steuert der Vorstand das Unternehmen auch auf Basis von Kennzahlen des Gesamtgeschäfts. Eine Aufteilung des Geschäfts in Segmente erfolgt nicht. Der Konzern erstellt daher keine Segmentberichterstattung. Die durch die Gesellschaften erzielten Umsätze aus den erbrachten Dienstleistungen und verkauften Produkten sind sowohl ihrer Art nach als auch nach geographi- schen Gebieten, in denen diese Umsätze erzielt wurden, den Erläuterungen zu den Umsatzerlösen zu entnehmen. Langfristige Vermögenswerte nach geografischen Gebieten:
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 |
| Deutschland | 45.396 | 39.707 |
| Niederlande | 2.359 | 2.711 |
| Andere Länder | 1.728 | 710 |
| Gesamt | 49.483 | 43.128 |
Die langfristigen Vermögenswerte enthalten keine Finanzinstrumente und aktive latente Steuern. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 96 › Konzernanhang 27. Finanzrisikomanagement Risikomanagement für Finanzinstrumente Serviceware ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit einer Vielfalt von finanziellen Risiken ausgesetzt: Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiken, Zinsrisiken und Preis- risiken), Kreditrisiken sowie Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken. Die Gruppe richtet sich hierbei nach klar definierten Prozessen, die durch den Verwaltungsrat verabschiedet sind und die Effektivität des Finanzrisikomanagements sicherstellen. Das Risikomanagement von Serviceware bezüglich finanzieller Risiken soll mögliche negative Auswirkungen auf die Ertragslage und Liquiditätssituation begrenzen. In enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten werden die finanziellen Risiken durch die Finanzabteilung identifiziert, bewertet und abgesichert. Die Richtlinien der Finanzabteilung umfassen neben Grundsätzen bezüglich des allgemeinen Risikomanagements Vorgaben im Hinblick auf einzelne Bereiche, wie beispielsweise Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken, den Einsatz derivativer und nicht derivativer Finanzinstrumente oder die Anlage freier Liquidität. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall-, Liquiditäts-, Wechselkurs-, Zins- und Zeitwertrisiken. Sonstige Preisrisiken aus Finanzinstrumenten sind nicht gegeben. Ausfallrisiko Die Kreditrisiken von Serviceware resultieren im Wesentlichen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Finanzinvestments sowie Forderungen aus Lie- ferungen und Leistungen. Ohne Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Sicherheiten entspricht der Buchwert der Finanzinvestments, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem maximalen Kreditrisiko. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko wird fortlaufend durch implementierte Prozesse kontrolliert. Bei einem wesentlichen Ausfallrisiko wird der entsprechende Sachverhalt gesondert untersucht. Hierdurch ist sichergestellt, dass die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte mit ihrem realisierbaren Wert bilanziert werden. Die Gruppe nutzt Alters- strukturanalysen, um das Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte zu überwachen. Die Gruppe hat kein wesentliches Ausfallrisiko in Bezug auf eine einzelne Vertragspartei. Trotz kontinuierlicher Überwachungen kann Serviceware die Möglichkeit eines Verlusts aus einem Kreditausfall einer der Vertragsparteien nicht im vollen Umfang aus- schließen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 97 › Konzernanhang Zinsrisiko Das Zeitwertrisiko betrifft das Risiko, dass der Zeitwert der zukünftigen finanziellen Cashflows, die sich aus den Finanzinstrumenten der Gruppe ergeben, fluktuieren, z. B. aufgrund von Änderungen der am Markt notierten Zinssätze. Das von der Serviceware SE im Geschäftsjahr 2018/2019 zum Erwerb der cubus aufgenommene Dar- lehen unterliegt einer variablen Verzinsung. Vor dem Hintergrund des zeit- und betragsgleichen Abschlusses einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zins-Cap) ist in der Gesamtbetrachtung für das Darlehen ein fester Zinssatz zu zahlen. Alle übrigen Darlehen, die die Gruppe aufgenommen hat, sind vollständig mit fixen Zinssätzen ver- zinst, und daher keinen signifikanten Zinsrisiken ausgesetzt. Trotz des steigenden Zinsniveaus betrachtet das Management das Zinsrisiko aufgrund der verhältnismäßig geringen Finanzverbindlichkeiten und der abgeschlossenen Zinsbindungen als nicht materiell. Währungsrisiko Die Gruppe stellt ihren Abschluss in EUR auf, von daher ist sowohl das Ergebnis als auch die Nettovermögensposition der im Ausland getätigten Geschäfte einem Wäh- rungsrisiko aufgrund der Umrechnung in EUR ausgesetzt. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des Euro um 10 Prozent gegenüber den wesentlichen Währungen hätte einen Ergebniseffekt von maximal TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 85). Bei Erhöhungen bzw. Verminderungen des Euro gegenüber den relevanten Währungen um 10 Prozent würde sich aufgrund der Umrechnung der in fremden Währun- gen denominierten Abschlüsse der Tochtergesellschaften mittels der modifizierten Stichtagsmethode der Währungsausgleichsposten im Eigenkapital um maximal TEUR 112 (Vorjahr: TEUR 154) verringern bzw. erhöhen. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko betrifft das Risiko, dass die Gruppe nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund einer zu geringen Ausstattung mit liquiden Mitteln bei Fälligkeit zu erfüllen. Um diesem Risiko vorzubeugen, hält die Gruppe stets ein bestimmtes Maß an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten vor, das nach Einschätzung der Geschäftsleitung ausreicht, um die fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 98 › Konzernanhang Zum 30. November 2024 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertrag- lichen, nicht abgezinsten Zahlungsverpflichtungen.
| 30.11.2024 | Fällig | Fällig | Fällig über | |
| in TEUR | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | 5 Jahre | Gesamt |
| Verzinste Darlehen | 1.002 | 0 | 0 | 1.002 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.967 | 0 | 0 | 8.967 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.067 | 1.574 | 0 | 3.641 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.748 | 0 | 0 | 11.748 |
| Gesamt | 23.784 | 1.574 | 0 | 25.358 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 30.11.2023 | Fällig | Fällig | Fällig über | |
| in TEUR | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | 5 Jahre | Gesamt |
| Verzinste Darlehen | 1.077 | 999 | 0 | 2.076 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.188 | 0 | 0 | 5.188 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.062 | 1.788 | 0 | 3.850 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.491 | 0 | 0 | 9.491 |
| Gesamt | 17.818 | 2.788 | 0 | 20.606 |
Zeitwert der Finanzinstrumente Der Buchwert der kurzfristigen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Darlehen entspricht vor dem Hintergrund der Kurzfristigkeit dieser Finanzinstrumente und dem unwesentlichen Abzinsungseffekt, im Wesentlichen ihrem Zeitwert. Zeitwerthierarchien Die Gruppe bilanziert mit Ausnahme der als „Langfristige finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesenen Wertpapiere keine Finanzinstrumente, die mit dem beizulegen- den Zeitwert bewertet werden. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 99 › Konzernanhang Kapitalsteuerung Vorrangige Ziele der Kapitalsteuerung des Unternehmens sind: • Die Sicherstellung einer positiven Fortführungsprognose für die Gruppe • Die Sicherstellung der Stabilität und des weiteren Wachstums der Gruppe • Kapital, um die Gruppenrisiken zu managen, bereitzustellen. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Kapitalstruktur. So soll sichergestellt werden, dass eine optimale Kapitalstruktur erhalten bleibt, die den Nutzen der Anteilseigner garantiert, wobei berücksichtigt wird, welche Kapitalanforderungen zukünftig auf die Gruppe zukommen und inwiefern das Kapital effektiv genutzt wer- den kann. Die Gruppe hat keine formale Dividendenpolitik. Die Vermögenswerte der Gruppe, die als Kapital eingestuft und kontrolliert werden, stellen sich wie folgt dar:
| Veränderung | |||
| in TEUR | 30.11.2024 | 30.11.2023 | absolut |
| Liquide Mittel | 26.708 | 25.016 | 1.692 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 29.244 | 24.121 | 5.123 |
| Gesamt | 55.952 | 49.136 | 6.816 |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 100 › Konzernanhang Sonstige Erklärungen Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen Transaktionen mit Personen oder Gesellschaften, die von der Serviceware-Gruppe beeinflusst werden können oder die Serviceware-Gruppe beeinflussen können, sind offenzulegen, sofern die entsprechenden Transaktionen nicht durch Einbeziehung von konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss bereits erfasst wurden. Neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats sind die nachstehend genannten Personen als nahestehende Personen zu betrachten:
| Name | Beziehungen zu der Gruppe |
| Dirk K. Martin, Wiesbaden | • Geschäftsführender Direktor der Serviceware SE |
| • Darüber hinaus Geschäftsführer/Vorstand bei Tochterunternehmen der Serviceware SE | |
| • Aktionär der Serviceware SE | |
| Harald Popp, Wiesbaden | • Geschäftsführender Direktor der Serviceware SE |
| • Verwaltungsrat der Serviceware SE | |
| • Aufsichtsrat der CATENIC AG und der cubus AG | |
| • Aktionär der Serviceware SE | |
| Dr. Alexander Christoph Becker, Hünstetten | • Geschäftsführender Direktor der Serviceware SE |
| • Darüber hinaus Geschäftsführer/Vorstand bei Tochterunternehmen der Serviceware SE | |
| Ingo Bollhöfer, Wiesbaden | • Verwaltungsrat der Serviceware SE |
| • Aufsichtsrat der CATENIC AG und der cubus AG | |
| • Aktionär der Serviceware SE | |
| Christoph Debus, Bad Homburg | • Verwaltungsratsvorsitzender der Serviceware SE |
Die Geschäftsführer der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen gelten ebenfalls als nahestehende Personen. Die folgenden Transaktionen wurden mit Personen und Unternehmen, die als nahestehende Personen oder Unternehmen zur Serviceware-Gruppe gehören, getätigt. Geschäftsführende Direktoren Dirk K. Martin, Wiesbaden Harald Popp, Wiesbaden Dr. Alexander Becker, Hünstetten Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 101 › Konzernanhang Die geschäftsführenden Direktoren haben in der Summe im abgelaufenen Geschäftsjahr eine fixe Vergütung von TEUR 1.325 (Vorjahr: TEUR 1.309) und eine variable Vergütung von TEUR 370 (Vorjahr: TEUR 205) erhalten. Mit Datum vom 30. Januar 2018 übernahm Herr Dirk K. Martin die Position des CEO. Er erhält eine feste jährliche Vergütung sowie eine variable Zielkomponente. Für langfristig fällige Leistungen wurden ein Betrag in Höhe von TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 0) zurückgestellt. Bei einem Kontrollwechsel hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Einmalzahlung. Mit Datum vom 31. Januar 2018 übernahm Herr Harald Popp die Position des CFO. Er erhält eine feste jährliche Vergütung sowie eine variable Zielkomponente. Bei einem Kontrollwechsel hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Einmalzahlung. Herr Dirk K. Martin hat im abgelaufenen Geschäftsjahr indirekt über ein ihm nahestehendes Unternehmen im Umfang von rund TEUR 16 Werbemittel und Konsumgüter an die Gesellschaft veräußert. Darüber hinaus haben Herr Dirk K. Martin und Herr Harald Popp im abgelaufenen Geschäftsjahr indirekt über ein ihnen nahestehendes Unternehmen Leistungen in Höhe von TEUR 463 für Mieten und Mietnebenkosten an die Gesellschaft abgerechnet. Die Serviceware hat zum Bilanzstichtag eine ausste- hende Forderung für erbrachte Dienstleistungen gegen ein Herrn Dirk. K Martin und Herrn Harald Popp nahestehendes Unternehmen in Höhe von TEUR 38. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften haben neben ihren Organtätigkeiten, für die sie eine entsprechende Vergütung erhalten haben, keine weiteren Geschäfte mit der Gruppe durchgeführt. Verwaltungsrat Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten neben einem Ersatz ihrer Auslagen zzgl. USt für das jeweilige Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält neben einem Ersatz seiner Auslagen zzgl. USt eine erhöhte feste Vergütung von EUR 20.000 pro Jahr. Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats in einem angemessenen Umfang bis zur Höhe einer maximalen Prämie pro Verwaltungsrat von EUR 20.000. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist berechtigt, innerhalb eines Ausübungszeitraums von drei Monaten ab dem 6. Mai 2026 („Erster Ausübungstag“) von der Ge- sellschaft die Übertragung von bis zu 15.628 Aktien („Call-Aktien“) der Gesellschaft Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 15,00 je Call-Aktie zu ver- langen, wobei sich der Ausübungszeitraum um etwaige Closed Periods, die in den Ausübungszeitraum fallen, verlängert. Die Anzahl der Call-Aktien reduziert sich am Ersten Ausübungstag automatisch anteilig in dem Umfang, in dem der wirtschaftliche Vorteil (der sich aus der Wertdifferenz zwischen dem Kaufpreis von EUR 15,00 und dem 60-Tage-Durchschnitt des XETRA-Kurses der Aktien der Gesellschaft am Ersten Ausübungstag ergibt) für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats insgesamt EUR 600.000,00 übersteigen würde. Das Recht zum Erwerb der Call-Aktien verfällt vollständig, wenn der Vorsitzende des Verwaltungsrats vor dem 6. Mai 2026 aus dem Ver- waltungsrat ausscheidet. Die übrigen Verwaltungsmitglieder erhalten keine variable Vergütung für ihre Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats. Für Verwaltungsratsmitglieder, die zugleich geschäftsführende Direktoren sind, kann allerdings eine variable Vergütungskomponente im jeweiligen Dienstvertrag abgebildet werden. Die nicht geschäftsführenden Mitglieder des Verwaltungsrates, Ingo Bollhöfer und Christoph Debus, haben im abgelaufenen Geschäftsjahr als Verwaltungsräte eine pauschale Vergütung von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30) erhalten. Darüber hinaus hat Ingo Bollhöfer aus seiner Tätigkeit für diverse Gesellschaften der Serviceware eine fixe Vergütung in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 124) und eine variable Vergütung von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 76) erhalten. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 102 › Konzernanhang Sonstige Angaben 1. Weitere Erläuterungen aufgrund von Vorschriften des HGB Geschäftsführende Direktoren
| Name | Funktion |
| Dirk K. Martin | CEO |
| Harald Popp | CFO |
| Dr. Alexander Becker | COO |
Dirk K. Martin zeichnet als CEO für die Bereiche Strategie, Vertrieb & Marketing sowie Forschung & Entwicklung verantwortlich. Als CFO ist Harald Popp bestellt. Er ist verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Investor Relations, Personal und Recht. Als COO ist Dr. Alexander Becker bestellt, er zeichnet sich für die internen und externen Services und operativen Abläufe verantwortlich. Verwaltungsrat
| Position im | ||
| Name | Verwaltungsrat | Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichts- oder Verwaltungsräten |
| DERTOUR Group GmbH, Köln, Vorsitzender des Executive Boards (seit 03/2025) I Flix SE, München, Aufsichtsrat (seit 03/2025) I Flix SE, | ||
| Christoph Debus | Vorsitzender | München, CFO/Vorstand (bis 02/2025) I FlixMobility Tech GmbH, Berlin, Managing Director (bis 02/2025) I Flix Bulgaria EOOD, Varna/ |
| Bulgarien, Managing Director (bis 02/2025) I Flix North America Inc., Dallas/USA, Director (bis 02/2025) I PAHECA GmbH, Bad Homburg, | ||
| Geschäftsführer | ||
| Harald Popp | stv. Vorsitzender | dreifff Management GmbH, Ingelheim; Geschäftsführer I CATENIC AG, Unterhaching, Vorsitzender des Aufsichtsrats I cubus AG, |
| Herrenberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
| Ingo Bollhöfer | Mitglied | CATENIC AG, Unterhaching, Mitglied des Aufsichtsrates I cubus AG, Herrenberg, Aufsichtsrat |
Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 103 › Konzernanhang Mitarbeiter Serviceware beschäftigte im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 durchschnittlich 436 Mitarbeiter, was einer Nettoreduktion von 16 Mitarbeitern im Vergleich zur Vorjahresperiode entspricht. Von durchschnittlich 436 Mitarbeitern sind 343 Mitarbeiter in Deutschland, 34 in Spanien, 25 in den Nieder- landen, 13 in Bulgarien, 10 in Österreich, 7 im Vereinigten Königreich, 2 in der Schweiz und 2 in Polen beschäftigt. Funktional sind die 436 Mitarbeiter wie folgt aufgeteilt: • 90 Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing (Vorjahr: +5,9 Prozent), • 181 Mitarbeiter in Service & Support (Vorjahr: -6,7 Prozent), • 115 Mitarbeiter in der Softwareentwicklung (Vorjahr: -8,0 Prozent) und • 50 Mitarbeiter in der Verwaltung (Vorjahr: +4,2 Prozent). Darüber hinaus beschäftigt Serviceware 21 Auszubildende. Honorare des Abschlussprüfers
| in TEUR | 2023/2024 | 2022/2023 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 137 | 132 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Gesamt | 137 | 132 |
Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung umfassen die Prüfung des Einzelabschlusses der Serviceware SE nach HGB und des Serviceware-Konzernabschlusses nach IFRS. Der Abschlussprüfer hat erstmalig in 2018 Abschlussprüfungen für die Serviceware SE durchgeführt, beginnend mit den Konzernabschlüssen der Geschäfts- jahre ab 2014/2015 und dem Zwischenabschluss der Serviceware SE zum 15. Februar 2018. Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 104 › Konzernanhang Verzicht auf Offenlegung nach § 264b HGB Die PM Computer Services GmbH & Co. KG, Idstein, macht bei der Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes von dem Wahlrecht des § 264b HGB Gebrauch. Sie ist in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen. Verzicht auf Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB Die nachstehend genannten Tochtergesellschaften machen bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Sie sind in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen:
| • | PM Computer Services Verwaltungs GmbH, Idstein, | • | helpLine GmbH, Idstein, |
| • | Strategic Service Consulting GmbH, Berlin, | • | CATENIC AG, Unterhaching, |
| • | SABIO GmbH, Hamburg, | • | cubus AG, Herrenberg. |
Die helpLine GmbH, Idstein, macht darüber hinaus von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts Gebrauch. Corporate Governance Die Gesellschaft hat die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht: (https://serviceware-se.com/de/investor-relations/corporate-governance). 2. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichtes gab es keine wesentlichen Ereignisse, die im Nachtragsbericht genannt werden müssten. Idstein, den 19. März 2025 Dirk K. Martin Harald Popp Dr. Alexander Becker Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 105 › Konzernanhang 106 › Versicherung der gesetzlichen Vertreter ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZUM LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/2024 Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstat- tung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla- ge des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht/Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Idstein, den 19. März 2025 Dirk K. Martin Harald Popp Dr. Alexander Becker Versicherung der gesetzlichen Vertreter Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 106 Serviceware bietet Softwarelösungen zur Digitalisierung und Automatisierung von Serviceprozessen (Enterprise Service Ma- nagement), mit denen Unternehmen ihre Servicequalität steigern und ihre Servicekosten effizient managen können. Die Serviceware Plattform besteht aus nahtlos integrierten Softwarelösungen, die auch unabhängig voneinander eingesetzt werden können. Bereits seit 2018 setzt Serviceware auf das Potenzial von künstlicher Intelligenz im Service Management. Heute ist AI der zentrale Innovationsfaktor der Serviceware Plattform, die im eigenen AI-Kompetenzzentrum in Kooperation mit der TU Darmstadt stetig weiterentwickelt wird. Serviceware ist Partner des Kunden von der strategischen Beratung über die Definition der Service Strategie bis hin zur Im- plementierung der Serviceware Plattform. Weitere Bestandteile des Portfolios sind sichere und zuverlässige Infrastruktur- Lösungen sowie Managed Services. Serviceware hat weltweit mehr als 1.000 Kunden aus verschiedensten Branchen, darunter 18 DAX-Unternehmen sowie 5 der 7 größten deutschen Unternehmen. Der Hauptstandort des Unternehmens befindet sich in Idstein, Deutschland. Serviceware beschäftigt mehr als 450 Mitarbeiter an 14 internationalen Standorten. Weitere Informationen finden Sie auf www.serviceware-se.com. Serviceware SE Serviceware-Kreisel 1 65510 Idstein Deutschland [email protected] www.serviceware-se.com Geschäftsführende Direktoren Dirk K. Martin (CEO) Harald Popp (CFO) Dr. Alexander Becker (COO) Verwaltungsrat Christoph Debus (Vorsitzender) Harald Popp Ingo Bollhöfer Sitz der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft: Idstein Registergericht Amtsgericht Wiesbaden, Registernummer: HRB 33658 Unternehmensbeschreibung Kontakt › Unternehmensbeschreibung & Kontakt Geschäftsbericht 2023/2024 der Serviceware SE 107