P4
Solutions GmbH
Koblenz
(vormals:
Weißenthurm)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.499,76 |
16.576,76 |
| I.
Sachanlagen |
23.605,00 |
15.682,00 |
| II.
Finanzanlagen |
894,76 |
894,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.803,22 |
148.731,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.722,59 |
43.844,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.080,63 |
104.887,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.666,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
260.302,98 |
166.974,94 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
174.855,15 |
110.615,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
85.415,51 |
33.548,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
64.239,64 |
51.867,11 |
| B.
Rückstellungen |
63.927,83 |
43.120,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.520,00 |
13.238,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
260.302,98 |
166.974,94 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß
EStG § 6 Abs. (2) S.1 im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert
angesetzt.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB
die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als
ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
übernommen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens
"Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Sonstige
Angaben
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, soweit sie nicht aus der Bilanz
ersichtlich sind.
Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden
Unternehmen beteiligt:
| Name |
Sitz |
Anteil |
Ergebnis VJ. |
| Business As EOOD |
Sofia, Bulgarien |
50% |
Keine Angaben |
Ergänzende Angaben
Angaben
über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
| Leinert |
Jens |
Geschäftsführer |
Einzelvertretung |
| Lennert |
Thomas |
Geschäftsführer |
Einzelvertretung |
Die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
erfolgt vor der Feststellung durch die
Gesellschafterversammlung.
Koblenz, den 13.11.2013
Jens Leinert
Geschäftsführer
Thomas Lennert
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 13.11.2013.
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