Avenga International GmbHKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Die Avenga International GmbH verantwortet die Geschäftstätigkeit des internationalen Avenga Konzerns. Der Hauptsitz ist Köln, weitere Standorte von Tochtergesellschaften befinden sich zum Berichtszeitpunkt in Polen, der Ukraine, den USA, in Argentinien, Malaysia, Malta und Portugal. Weltweit verfügt Avenga über mehr als 3.000 Fachkräfte an 27 Standorten. Mit Projekten entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette von der Strategie bis zur Umsetzung von Software-, User-, Experience- und IT-Lösungen inklusive Hosting und Betrieb begleitet Avenga Konzerne und große Mittelständler bei der digitalen Transformation. Mehr als 300 Unternehmen aus Pharma- und Gesundheitswesen, Immobilien- und Automobilbranche, Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie Medien und Handel zählen zum Kundenstamm. Das Geschäftsmodell von Avenga basiert auf der Berechnung von Personentagen oder Festpreisen für geleistete Arbeit in den oben genannten IT-Dienstleistungen sowie Nearshoring und Offshoring mit Fachpersonal für die Umsetzung von Projekten. Darüber hinaus bietet Avenga seinen Kunden die Lizenzierung von Software. Avenga-Produkte können gekauft und auf eigenen Systemen des Kunden betrieben oder gemietet werden. Im Falle der Miete (SaaS) betreibt Avenga auch die Server-Infrastrukturen. Geschäftstätigkeit Avenga ist als Anbieter für die kundenorientierte digitale Transformation positioniert und stellt ihren Kunden auf diesem Gebiet digitale Beratungs- und Umsetzungskompetenz bereit. Das Unternehmen optimiert Aspekte der Schnittstellen zwischen Menschen und IT-Systemen - von der Website bis zur grundlegenden Infrastruktur, unabhängig von der technologischen Ausgangsbasis. Während und nach der Umsetzung eines Projektes begleitet Avenga die Mitarbeiter des Kunden im Umgang mit neuen Lösungen und Systemen und agiert als langfristiger Partner. Dienstleistungen Das Serviceangebot von Avenga umfasst Beratung, IT-Engineering, Technologiedesign und Umsetzung, Design und Management. Je nach Bedarf des Kunden werden spezifische Lösungsansätze entwickelt und dem Kunden bereitgestellt. Diese Dienstleistungen bietet Avenga ihren Kunden an: 1.1. Strategie Avenga bietet Strategieberatung und damit zusammenhängende Leistungen, die den Markt- und Branchenanforderungen ihrer Kunden Rechnung trägt:
1.2. Customer Experience Avenga entwickelt nutzerzentrierte Lösungen, die mit einer Kombination aus übergeordneter Strategie und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Customer bzw. User Experience führen.
1.3. Managed Services Avenga entwickelt, implementiert und betreibt Software im Kundenauftrag, von On-Premise-Hosting in kundeneigenen Rechenzentren bis hin zu Cloud-basierten Komplettlösungen, die auch global skalieren. Dabei werden auch folgenden Dienstleistungen angeboten:
1.4. Entwicklung & Implementation Avenga entwickelt und implementiert Softwareprodukte und bietet benötigte Dienstleistungen rund um das Development an.
Ziele und Strategien Die Strategie von Avenga ist es, sich als B2B Partner für die digitale Transformation von mittelständischen und Großunternehmen auf dem globalen Markt zu etablieren sowie in diesem Zusammenhang ebenfalls Customed Software Development Dienstleistungen zu erbringen. Dazu konzentriert Avenga sich vor allem auf die Akquise neuer Kunden aus den Segmenten Financial Services (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister) und Life Science (Pharmaindustrie/-forschung, Healthcare). Auch die Branchen Real Estate (Immobilien/Bauwirtschaft), Handel (E-Commerce im Groß-/Einzelhandel), Medien & Technologie sowie Industrials gehören zur Zielgruppe. In diesen Branchen ist der Digitalisierungsbedarf der Unternehmen weiterhin hoch, dementsprechend stehen in der Regel die erforderlichen Budgets zur Verfügung. Zum etablierten Kundenkreis zählen dabei vor allem verschiedene Versicherer und Pharmakonzerne sowie einzelne große Unternehmen anderer Branchen. Neben der Akquise von Neukunden ist daher die effiziente Betreuung der Bestandskundenbasis und ein damit verbundenes, angestrebtes weiteres Umsatzwachstum ein weiterer Erfolgsfaktor des Konzerns. Insbesondere Großkunden aus dem Bereich Pharma zählen sowohl in den USA wie auch in Polen zu den seit Jahren etablierten Kunden des Konzerns. Forschung und Entwicklung Die Avenga Gruppe partizipiert an den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, welche die Konzerntöchter erstellen und entwickeln. Durch eine firmenübergreifende Kommunikation haben alle Tochtergesellschaften der Gruppe die Möglichkeit, auf Lösungen wie beispielsweise digitale Service-Geschäftsmodelle zuzugreifen und diese Dienstleistungskonzepte für Marktentwicklungen in anderen Regionen zu verwenden und dort einzuführen. In Polen zum Beispiel betreibt der Konzern die Avenga Labs, eine Forschungseinrichtung, die zukünftige IT-Trends identifiziert, analysiert und deren Auswirkungen auf traditionelle Geschäftsmodelle konkretisiert und hieraus Handlungsfelder für Unternehmen ableitet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen: Die nachfolgenden statistischen Zahlen beziehen sich auf folgende Primärquellen: Statista.com, Eurostat.com, exchange-rates.org sowie bitkom.org. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine führte zu einem deutlichen Anstieg der weltweiten Inflation im Vorjahr (8,8 %). Ende Dezember 2023 erholte sich die Weltwirtschaft leicht, was zu einer weltweiten Inflationsrate von 6,8 % führte. Die US-Wirtschaft wuchs im Berichtsjahr um 2,53 % und damit stärker als in 2022 (1,94 %). Dies führte im Dezember 2023 zu einem Rückgang der US-Verbraucherpreisinflation auf 3,4 % (Dez 2022:6,5 %) und auf 4,1 % im Jahresdurchschnitt (2022: 7,9 %). Die Wirtschaft der Eurozone ist im Jahr 2023 um rund 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. Mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten verlangsamte sich auch in der Eurozone die Inflation der Verbraucherpreise auf im Jahresdurchschnitt 5,4 % (2022: 8,4 %). Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate bei 2,9 % (Dezember 2022: 9,2 %). Seit der zweiten Jahreshälfte 2023 ist auch die Inflationsrate in Deutschland deutlich zurück gegangen, was zu einem Anstieg des Verbraucherpreisindex per Dezember 2023 um 3,7 % (Dezember 2022: 8,1 %) führte. Im Jahresdurchschnitt 2023 sind die Preise noch um 5,9 % gestiegen (2022: 6,9 %). Die für Avenga relevanten Wechselkurse waren volatil. Der Kurs des US-Dollar zum Euro bewegte sich im Jahresverlauf zwischen 1,047 und 1,124. Stichtagsbezogen stieg der Euro gegenüber dem US-Dollar um 3,64 % im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Der Kurs des polnischen Zloty zum Euro bewegte sich im Jahresverlauf zwischen 4,298 und 4,787. Stichtagsbezogen sank der Euro gegenüber dem Zloty um 6,81 % im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Für die Bitkom-Brache laufen die Geschäfte deutlich besser als für die Gesamtwirtschaft. Das Geschäftsklima hat sich für die Unternehmen der Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik (ITK) im Vergleich zu dem durchwachsenen Vorjahr verbessert. Die Erwartungshaltung an 2024 ist positiv gestimmt. Die Unternehmen wollen zusätzliche Jobs schaffen und die Nachfrage nach Fachkräften in der Digital-Branche ist ungebrochen. 2.2. Geschäftsverlauf Das Geschäft der Konzerngesellschaften hat sich im Geschäftsjahr 2023 leicht positiv entwickelt. Die Zahlen des Geschäftsjahres sind aufgrund der nur zeitanteiligen Berücksichtigung erworbener Gesellschaften im Vorjahr nur bedingt mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Die Umsatzerlöse im Konzern stiegen in Summe um rd. 15 %. Hier spiegelt sich neben dem anorganischen Wachstum der Gruppe durch die volle Einbeziehung von Umsätzen der IncluIT-Gesellschaften (im Vorjahr nur zeitanteilig für den Dezember 2022) auch das organische Wachstum wider. Wir erleben grundsätzlich eine weiterhin hohe Nachfrage nach IT-Dienstleistungen in den einzelnen Ländern. Der Bruttogewinn stieg um rund 12 %. Die Bruttomarge (Rohertrag / Umsatz) sank leicht von 28,9 % auf 28,2 %. Wesentlicher Einflussfaktor sind erhöhte Kosten der Beschäftigten, die im Rahmen der Erbringung von Entwicklungs- und Programmierungsleistungen eingesetzt werden. Dieser inflationsgetriebene Kostenanstieg, bedingt durch den Mehreinsatz von Personal und Erhöhung des allgemeinen Vergütungsniveaus, der dem "War for Talents", also dem Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, Rechnung trug, konnte durch die gestiegenen Umsatzerlöse nicht voll kompensiert werden. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen entfiel maßgeblich auf Kursverluste. In 2023 erfolgte die Integration der im November 2022 erworbenen IncluIT Gruppe mit Gesellschaften in den USA sowie Argentinien. Die IncluIT Gruppe ergänzt dabei die bestehenden US-amerikanischen Gesellschaften der Avenga Gruppe, die den nordamerikanischen Markt mit IT-Dienstleistungen bedienen. Daneben stellt sie den Markteinstieg der Avenga-Gruppe in den lateinamerikanischen Markt dar. Diese Verstärkung an Ressourcen ermöglicht es, die wachsenden Kundenanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig das globale Serviceangebot schneller skalieren und weiteres Umsatzwachstum generieren zu können. Investitionen Die Investitionen im Jahr 2023 betrafen im Wesentlichen den Austausch von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Anschaffung von IT-Ausstattung für die Beschäftigten. Personal Der durchschnittliche Personalbestand ist mit 1.121 im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr (609) deutlich gestiegen, wobei der Anstieg insbesondere auf die im Vorjahr nur zeitanteilige Berücksichtigung der im November 2022 erworbenen Gesellschaften der IncluIT Gruppe entfällt. 2.3. Lage des Konzerns Im Jahr 2021 wurde erstmalig ein freiwillig nach IFRS aufgestellter Konzernabschluss erstellt. Die Umsatzerlöse der Konzerngesellschaften beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 209,1 mEUR (2022: 182,6 mEUR) und konnten damit im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Die Avenga Gesellschaften konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem kompetitiven Geschäftsumfeld weiteres Umsatzwachstum generieren und bestehende Kundenbeziehungen mit ihren Angeboten weiter ausbauen und somit weitere Ertragspotenziale erschließen. Ertragslage Die beiden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse des Geschäftsjahres sowie das EBITDA blieben hinter den ambitionierten Erwartungen für das Geschäftsjahr zurück. Das operative Ergebnis des Konzerns (EBITDA) hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 23,5 mEUR um 1,0 mEUR auf 22,5 mEUR verschlechtert. Das EBITDA setzt sich zusammen aus dem Jahresergebnis ohne Berücksichtigung von Abschreibungen sowie Zinsertrag und -aufwand und Steuern. Die Vertriebskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Leistungen von Entwicklern. Außerdem haben sich die enthaltenen Personalaufwendungen erhöht, was insbesondere auf die Erhöhung der Vergütungen zurückzuführen ist. Darüber hinaus haben sich die Verwaltungsaufwendungen von 25,8 mEUR um 4,0 mEUR auf 29,8 mEUR erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 1,0 mEUR auf 5,1 mEUR erhöht. Diese Erhöhung entfällt überwiegend auf gestiegene Kursverluste. Das Finanzergebnis verschlechterte sich von 8,8 mEUR Aufwand in 2022 auf 17,7 mEUR Aufwand in 2023. Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Verlust von -3,6 mEUR (2022: Gewinn 6,1 mEUR) abgeschlossen. Finanzlage Die Unternehmenssteuerung erfolgt im Wesentlichen durch Kennzahlen wie Auftragseingang, Umsatz und EBITDA. Die Kontrolle der Projekte erfolgt vorrangig mittels durchschnittlichen Tagessatzes, Projektmarge und Fertigstellungsgrad, Leistungskenndaten der Beschäftigten durch die fakturierbare Kapazität. Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist der Konzern-Kapitalflussrechnung zu entnehmen. Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit beträgt +15,5 mEUR (2022: +18,8 mEUR). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -0,9 mEUR EUR (2022: -54,9 mEUR). In 2023 erfolgte kein Erwerb von weiteren Tochterunternehmen (2022: IncluIT Gruppe). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -20,7 mEUR (2022: 46,1 mEUR) und entfällt in 2023 primär auf Zinszahlungen. Im Saldo ergibt sich eine moderate Verringerung der Liquidität des Konzerns um -6,1 mEUR (2022: +10,0 mEUR). Vermögenslage Die Bilanzsumme ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch Währungseffekte sowie konsolidierungsbedingte zusätzliche Abschreibungen auf Konzernebene und einen Rückgang der liquiden Mittel von zusammen 267,9 mEUR auf 260,0 mEUR leicht gesunken. Der gegenläufige leichte Anstieg der Forderungen steht insoweit im Zusammenhang mit dem Umsatzwachstum der Avenga. Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital infolge von Währungseffekten und reduzierten sich die langfristigen Verbindlichkeiten von 154,5 mEUR auf 149,1 mEUR. Der nur geringe Rückgang der kurzfristigen Verbindlichkeiten um 1,0 mEUR entfällt im Saldo auf erhöhten Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und erhöhten leasingbezogene Verbindlichkeiten bei reduzierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (trade liabilities). Das Eigenkapital beläuft sich zum Stichtag auf 72,4 mEUR (2022: 73,8 mEUR) und die Eigenkapitalquote liegt leicht verbessert bei 27,8 % (2022: 27,6 %). Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Die Geschäftsführung ist mit der Entwicklung des Konzerns im Jahr 2023 bedingt zufrieden. Der Krieg in der Ukraine hat dabei keine materiell negativen Effekte auf unseren Geschäftsverlauf und -ergebnisse gehabt. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Integration der am Ende des Vorjahres erworbenen IncluIT Gruppe, die Avenga weiteres Wachstum im südamerikanischen sowie US-amerikanischen Markt ermöglicht. Allerdings führte die gesamtwirtschaftliche Eintrübung in der zweiten Jahreshälfte 2023 dazu, dass das geplante moderate Wachstum zwar bei den Umsatzerlösen, aber nicht beim operativen Ergebnis (EBITDA) erreicht wurde. Insoweit konnte die Avenga Gruppe ihre gesetzten Ziele nicht vollumfänglich erreichen. Es ist weiterhin langfristig ein Trend zu stärker vernetztem Arbeiten zu erwarten, der die Stärkung der digitalen Infrastruktur von Unternehmen erfordert und mithin weitere Entwicklungspotenziale für die Avenga Gruppe bedeuten kann. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Die Avenga Gruppe verfolgt die Entwicklung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen und versucht, absehbare Anforderungen zu antizipieren. Der Ausblick für die Avenga Gruppe ist weiterhin positiv. Es wird aktuell für das Geschäftsjahr 2024 damit gerechnet, dass sowohl bei den Umsatzerlösen als auch beim operativen Ergebnis (EBITDA) Werte auf Vorjahresniveau erzielt werden. Die Kosten entwickeln sich vor dem Hintergrund einer gesunkenen Inflation und fallender Zinsen. Die Nachfrage nach IT-Fachkräften im Markt, die für das erwartete Umsatzvolumen erforderlich sind, ist weiterhin hoch. Infolge sinkender Finanzierungskosten erwartet die Avenga Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 ein verbessertes Jahresergebnis. Durch den Erwerb der Avenga Gruppe durch KKCG im Februar 2024 ergeben sich zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten unter anderem in zusätzlichen Absatzmärkten. Risikoüberblick Bei der aktuellen Risikoanalyse der Konzerngesellschaften wurden aktuell und auch für die nächsten 12 Monate keine existenzbedrohenden Einzelrisiken identifiziert, deren Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr wahrscheinlich bewertet wurde. Die Geschäftsleitung des Avenga Konzerns geht davon aus, dass sich aus der Summe mehrerer Risiken keine Bestandsgefährdung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben können. Die Risikoberichterstattung stellt eine Bruttobetrachtung der Risiken ohne Berücksichtigung der ergriffenen Maßnahmen dar. Auf die Quantifizierung der dargestellten Risiken wird verzichtet, da diese Angaben auf der dargestellten Aggregationsebene für die interne Risikosteuerung nicht benötigt werden. Geopolitische Entwicklungen weltweit können zu Unsicherheiten in der Weltwirtschaft sowie in der Geschäftsentwicklung von Avenga führen. Avenga beurteilt Risiken gemäß Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelyhood) sowie den damit zusammenhängenden Auswirkungen (Impact) auf einer jeweiligen qualitativen Skala (Hoch, Mittel, Gering). Die folgenden weiteren Risiken können einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und sind nachfolgend nach absteigender Bedeutung sortiert: - Marktrisiken und Wettbewerbsrisiken (Likelyhood/Impact: medium/high): Das aus unserer Sicht relevanteste Risiko der künftigen Entwicklung ergibt sich aktuell aus dem weiteren Verlauf des Ukraine Krieges und dessen Auswirkungen auf das Nachfragehalten der Kunden, insbesondere aus den USA. Die Risiken aufgrund gesetzlicher und politischer Änderungen haben sich durch den Ukraine Krieg erhöht. Zudem können auch höhere Cyberrisiken nicht ausgeschlossen werden. Der Krieg in der Ukraine kann darüber hinaus einen negativen Einfluss auf Ausfall-, Länder- und Währungsrisiken sowie sonstige Risiken haben. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse unserer Kunden noch relevanter sein werden. Die flexiblen technologischen Strukturen, aufgrund von Internetvernetzung an unterschiedlichen Orten (Stichwort „Homeoffice“) arbeiten zu können, bietet dem Avenga Konzern in diesem Umfeld auch weiterhin eine Möglichkeit, um eventuell auftretende Engpass-Situationen überbrücken zu können. - Personal- und Managementrisiken (medium/medium): Die Konzerngesellschaften sind für die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und der Unternehmensziele darauf angewiesen, hochqualifizierte Fachkräfte für alle Bereiche zu gewinnen und zu halten (sog. „War for Talents“). Insbesondere im Hinblick auf den weiterhin angespannten Arbeitsmarkt für die entsprechenden Ressourcen bietet Avenga auch weiterhin verschiedenste attraktive Maßnahmen, um die Arbeitgebermarke zu stärken. - Risiken des IT-Bereichs (medium/low): Die Konzerngesellschaften sind als IT-Unternehmen davon abhängig, dass die Rechenzentren der Vorlieferanten, die öffentlichen Netzwerke und die eigenen IT-Systeme dauernd betriebsbereit und sicher sind. Unregelmäßigkeiten bei der Betriebsbereitschaft der IT-Systeme oder unberechtigter Zugriff auf Kundendaten oder kritische Unternehmensdaten können negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben. Daher ist ein IT-Sicherheitssystem etabliert. Identifizierte kritische Infrastruktur wird auf westeuropäischen Plattformen betrieben. - Projektrisiken und rechtliche Risiken (medium/medium): Die Avenga Gruppe hat zur Minimierung von Risiken und eventuell auftretenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ein umfangreiches Qualitätsmanagement sowie ein ausgestaltetes monatliches Projektcontrolling etabliert. Durch die damit verbundenen Aktivitäten werden Risiken früh erkannt und Gegenmaßnahmen können erfolgreich implementiert werden. Darüber hinaus gelten für alle Gesellschaften die Avenga Konzernrichtlinien, die sicherstellen, dass Haftungsverhältnisse in den Verträgen keine unangemessenen Risiken aufbauen bzw. entsprechende Risiken minimiert sind. - Risiken aus Cyberangriffen (low/high): Auch im vergangenen Jahr gab es Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden, zum Teil sind diese öffentlich bekannt geworden. Hierbei ist zu beobachten, dass Attacken, auch unter Einsatz von künstlicher Intelligenz, raffinierter und zunehmend zielgerichteter erfolgen. Für die Unternehmensgruppe Avenga stellen diese eine ernstzunehmende Bedrohung dar und die Risiken, welche aus solchen Angriffen entstehen sind erheblich. Dadurch gefährdet sind insbesondere die IT-Infrastruktur und sensible Unternehmensdaten. Auch die Reputation der Gruppe kann durch eine Attacke negativ beeinflusst werden. Die Avenga Gruppe schützt sich durch Softwarelösungen sowie durch regelmäßige Schulungen der Beschäftigten. Zusätzlich ist die Avenga Gruppe versichert, um die Kosten im Falle eines Schadens zu minimieren. Chancenbericht Der globale IT-Markt ist weiterhin stark durch die Notwendigkeit zur Digitalisierung und der beginnenden Integration von künstlicher Intelligenz in Geschäftsprozesse geprägt. Für die Avenga Gruppe gilt es, diese Marktgegebenheiten erfolgreich für unsere Kunden umzusetzen. Mit unserer Strategie des Near- und Offshoring wird die Avenga Gruppe 2024 in ihren relevanten Märkten wieder gute Chancen für organisches Wachstum haben. Die Tochtergesellschaften der Avenga Gruppe sind für den Trend zur Integration von künstlicher Intelligenz und Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie anderen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung gut aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit Umsätzen auf Vorjahresniveau gerechnet. Dieses wird durch einen Mix aus neuen Projekten und der Entwicklung von Bestandskunden erreicht werden. Aufgrund Unsicherheiten können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Erwartungen abweichen. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem Innerhalb der Avenga Gruppe wurde ein internes Kontrollsystem implementiert. Die Konzerngesellschaften unterliegen durch die Einbettung in die Avenga Gruppe starken Ergebniskontrollen und Früherkennungsprozeduren. Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch das Management und die Leiter der jeweiligen Bereiche. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert, bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. In Abhängigkeit von dem Risiko werden gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung umgesetzt. Der Compliance-Verantwortliche der Gruppe, welcher regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen informiert wird, berichtet der Geschäftsleitung regelmäßig. Darüber hinaus Avenga hat ein Whistleblowing-Tool unter https://www.avenga.com/about/speak-up/ eingerichtet. Risikoberichterstattung in Bezug auf Finanzinstrumente Die Gruppe ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Im Rahmen des monatlichen Reportings beurteilt die Avenga Gruppe regelmäßig diese Risiken und berücksichtigt die Entwicklungen bei der zukünftigen Planung. Sollte es zu Zahlungsausfällen von Kunden kommen, würde das die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns belasten. Es bestehen weiterhin Wechselkursrisiken. Fremdwährungstransaktionen der Konzerngesellschaften werden entsprechend der Stichtagskursmethode mit dem am Bilanzstichtag gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge werden mit dem Periodendurchschnittskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Berichtswährung der Avenga Gruppe ist der Euro. Risiken können aus den Kursschwankungen zu den in der Gruppe verwendeten Währungen entstehen. Kursschwankungen seit dem Abschlussstichtag bis zur Fertigstellung des Berichtes führen (aufgrund der minimal stärkeren Entwicklung der polnischen Währung) zu leicht steigenden Nettoerträgen aus dem polnischen Geschäft. Der US-Dollar entwickelte sich seit dem Abschlussstichtag bis zur Fertigstellung des Berichtes uneinheitlich mit einer steigenden Tendenz, so dass hieraus ein positiver Effekt für die Gruppe entsteht. Aufgrund unerwarteter Ereignisse, welche zukünftig die Kurse beeinflussen könnten, können diese Risiken jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Köln, 25. Juli 2024 Avenga International GmbH, Köln Ludovic Gaudé Ondřej Matuštík David Emr Michal Tománek Jan Vraný Inhaltsverzeichnis - Konzernbilanz - Konzerngesamtergebnisrechnung - Konzernkapitalflussrechnung - Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Anhang zum Konzernabschluss 1 Allgemeine Angaben 2 Grundlagen der Erstellung 2.1 Grundlagen der Rechnungslegung 2.2 Konzernabschluss 2.3 Unternehmensfortführung 2.4 Bewertungsgrundsätze 2.5 Funktionale Währung und Darstellungswährung 2.6 Klassifizierung als kurz- oder langfristig 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1 Konsolidierung 3.1.1 Unternehmenszusammenschlüsse 3.1.2 Tochterunternehmen 3.1.3 Nicht beherrschende Anteile 3.1.4 Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle 3.2 Fremdwährung 3.3 Sachanlagen 3.3.1 Erfassung und Bewertung 3.3.2 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.3.3 Abschreibung 3.3.4 Ausbuchung 3.4 Immaterielle Vermögenswerte 3.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert 3.4.2 Forschung und Entwicklung 3.4.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.4.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.4.5 Abschreibung 3.4.6 Ausbuchung 3.5 Leasingverhältnisse 3.6 Wertminderung 3.6.1 Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 3.6.2 Nicht finanzielle Vermögenswerte 3.7 Gezeichnetes Kapital 3.8 Rückstellungen 3.9 Finanzinstrumente 3.9.1 Ansatz und erstmalige Bewertung 3.9.2 Klassifizierung und Folgebewertung 3.9.3 Ausbuchung 3.9.4 Verrechnung 3.9.5 Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 3.10 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 3.11 Leistungen an Arbeitnehmer 3.12 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen 3.13 Ertragsteuern 3.13.1 Allgemein 3.13.2 Tatsächliche Steuern 3.13.3 Latente Steuern 3.14 Neue und geänderte IFRS 4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen 5 Angaben zu Tochterunternehmen 6 Optionale Darstellung des bereinigten EBITDA 7 Sachanlagen 8 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 8.1 Überleitung von Buchwert und Abschreibung 8.2 Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungstest 9 Finanzanlagen, Beteiligungen und Ausleihungen 10 Leasingverhältnisse 11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 Eigenkapital 14 Andere finanzielle Verbindlichkeiten 14.1 Allgemein 14.2 Laufzeiten und Tilgungsplan 14.3 Überleitung der Entwicklung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten 16 Sonstige Rückstellungen 17 Finanzinstrumente und Risikomanagement 17.1 Finanzinstrumente 17.2 Finanzrisikomanagement 17.2.1 Allgemein 17.2.2 Kreditrisiko 17.2.3 Liquiditätsrisiko 17.2.4 Marktrisiko 18 Umsatzerlöse 19 Erträge und Aufwendungen 20 Leistungen an Arbeitnehmer 21 Finanzergebnis 22 Ertragsteuern 23 Nahestehende Unternehmen und Personen 24 Honorar des Abschlussprüfers 25 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Konzernbilanz
- Konzerngesamtergebnisrechnung
- Konzernkapitalflussrechnung
- Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Anhang zum Konzernabschluss1 Allgemeine Angaben Die Avenga International GmbH, Köln („Avenga“ oder „das Unternehmen“; Amtsgericht Köln, HRB 97336), ist als Muttergesellschaft verpflichtet, einen Konzernabschluss gemäß §§ 290 ff. HGB aufzustellen und macht von dem Wahlrecht nach § 315e Abs. 3 HGB Gebrauch. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. Avenga stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als „der Konzern“ oder „Avenga Gruppe“ bezeichnet). Name und Sitz sowie Anteil am Kapital der Tochterunternehmen sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anhangangabe 5) ersichtlich. Das Geschäftsjahr der Konzernmuttergesellschaft Avenga wie auch sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Avenga ist ein internationales Technologieunternehmen, das Dienstleistungen in Europa, Asien, Süd- und Zentralamerika und den Vereinigten Staaten von Amerika anbietet. Das Unternehmen ist 2019 aus dem Zusammenschluss mehrerer etablierter Lösungsanbieter und Softwareentwickler entstanden. Heute verbindet die Avenga Gruppe die Kreativität und Innovationskraft einer Digitalagentur mit der Umsetzungsstärke eines großen IT-Lösungsanbieters. Mit Projekten entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette - von der Strategie über die Entwicklung, Implementierung und Qualitätssicherung von Software-, Customer- Experience- und IT-Lösungen bis hin zu Hosting und Betrieb - unterstützt die Avenga Gruppe weltweit Konzerne und große Mittelständler bei ihrer digitalen Transformation. Mehr als 300 Kunden aus der Finanz- und Versicherungsbranche, der Pharma- und Gesundheitsbranche, der Immobilien- und Automobilbranche sowie der Medien- und Handelsbranche vertrauen auf die Erfahrung von Avenga. Im Februar 2024, nach Abschluss des Berichtsjahres, erfolgte die Veräußerung der Avenga Gruppe durch ihre bisherigen Gesellschafter, Oaktree Capital Management und Cornerstone Partners, an die KKCG Gruppe. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen im Abschnitt 25. 2 Grundlagen der Erstellung 2.1 Grundlagen der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Avenga Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie zum 1. Januar 2023 von der Europäischen Union übernommen wurden. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch alle gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC). Der Abschluss wurde von der Geschäftsführung am 25. Juli 2024 genehmigt. Die Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz wurden gemäß IAS 1 nach den Kriterien von IAS 1.54 ff. als kurzfristig oder langfristig klassifiziert. Die Avenga Gruppe hat beschlossen, eine Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und eine Konzerngesamtergebnisrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren auf der Grundlage der Funktionsbereiche des Unternehmens zu erstellen. Avenga hat sich für die Darstellung des Gesamtergebnisses in einer einzigen Gesamtergebnisrechnung („One-Statement-Approach“) entschieden. Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Bei der Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses werden die Posten, die später in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, getrennt von den Posten dargestellt, die nie umgegliedert werden. Avenga stellt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode dar. Einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Ergebnisses sowie der Bilanz werden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten werden im Anhang zum Konzernabschluss erläutert. 2.2 Konzernabschluss Im Konzernabschluss kann es zu rundungsbedingten Differenzen in der Darstellung kommen. 2.3 Unternehmensfortführung Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25 erstellt. 2.4 Bewertungsgrundsätze Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte wurden auf der Grundlage der historischen Kosten angesetzt. Dies gilt grundsätzlich nicht für Finanzinstrumente, sofern sie zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt wurden. Zum Bilanzstichtag wurden keine Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Zusammenhang mit den jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. 2.5 Funktionale Währung und Darstellungswährung Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro dargestellt. Alle Beträge wurden, sofern nicht anders angegeben, auf die nächsten Tausend Euro gerundet. Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung, also die Währung, in der die ausländischen Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist bei den polnischen, malaysischen und US-amerikanischen Gesellschaften die Landeswährung und bei den ukrainischen, maltesischen und argentinischen Gesellschaften der US-Dollar. Dementsprechend werden das Anlagevermögen, die übrigen Vermögenswerte sowie die Schulden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. 2.6 Klassifizierung als kurz- oder langfristig Ein Vermögenswert wird als kurzfristig eingestuft, wenn erwartet wird, dass er innerhalb des normalen Geschäftszyklus der Avenga Gruppe innerhalb von einem Jahr realisiert oder verbraucht wird. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit wird als kurzfristig eingestuft, wenn sie voraussichtlich innerhalb des normalen Geschäftszyklus eines Jahres von Avenga beglichen wird. Alle anderen Verbindlichkeiten werden als langfristig eingestuft. 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Avenga hat die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet, sofern nicht anders angegeben. 3.1 Konsolidierung 3.1.1 Unternehmenszusammenschlüsse Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Tätigkeiten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erbringen. Die bei dem Erwerb übertragene Gegenleistung und die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein aus der Transaktion entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Ein etwaiger Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst, wenn sie anfallen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldtiteln oder Eigenkapitalpapieren stehen. 3.1.2 Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. 3.1.3 Nicht beherrschende Anteile Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. 3.1.4 Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen (außer Aufwendungen und Erträge aus Fremdwährungstransaktionen) aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden eliminiert. 3.2 Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag des Geschäftsvorfalls in die entsprechende funktionale Währung der Tochterunternehmen von Avenga umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst und innerhalb der Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen. Die Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. 3.3 Sachanlagen 3.3.1 Erfassung und Bewertung Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wenn wesentliche Komponenten einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptkomponenten) von Sachanlagen bilanziert. Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.3.2 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen der Avenga Gruppe zufließen wird. Alle übrigen nachträglichen Ausgaben für Sachanlagen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. 3.3.3 Abschreibung Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von Sachanlagen beträgt:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3.3.4 Ausbuchung Sachanlagen werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden oder wenn kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der weiteren Nutzung des Vermögenswerts zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage wird als Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 3.4 Immaterielle Vermögenswerte 3.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Der im Rahmen der Akquisition von Tochterunternehmen entstehende Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. 3.4.2 Forschung und Entwicklung Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern beabsichtigt sowie über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Andernfalls werden sie im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. 3.4.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. 3.4.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle sonstigen nachträglichen Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. 3.4.5 Abschreibung Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre betragen:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3.4.6 Ausbuchung Ein immaterieller Vermögenswert ist bei seinem Abgang oder dann auszubuchen, wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswerts, der sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ergibt, wird im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht wird. Er wird unter den sonstigen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 3.5 Leasingverhältnisse Bei Vertragsbeginn beurteilt die Avenga Gruppe, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Ein Vertrag begründet oder beinhaltet ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Am Bereitstellungsdatum erfasst Avenga einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Avenga Gruppe über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass die Avenga Gruppe eine Kaufoption ausüben wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht, sofern notwendig, um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der vertragsführenden Tochtergesellschaft von Avenga. Die Avenga Gruppe nutzt den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt Avenga Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen Folgendes:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung verändern, wenn Avenga seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn Avenga seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder wenn sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen oder die Bewertung wird erfolgswirksam verbucht, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null beläuft. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht überträgt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren, prüft der Konzern Folgendes:
Die Avenga Gruppe weist Nutzungsrechte unter „Sachanlagen“ und Leasingverbindlichkeiten unter „Andere finanzielle Verbindlichkeiten" in der Bilanz aus. Die Avenga Gruppe hat sich dafür entschieden, keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge, unter anderem über IT-Ausrüstung, zu erfassen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. 3.6 Wertminderung 3.6.1 Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für etwaige Kreditverluste (ECL) für:
Der Konzern bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtigungen, die in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts bemessen werden:
Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Bei der Feststellung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, einschließlich zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 90 Tage überfällig ist. Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Zwölf-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments geringer ist als zwölf Monate) möglich sind. Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Bemessung erwarteter Kreditverluste Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der Zahlungsausfälle (d.h. als Differenz zwischen den Zahlungen, die Avenga vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die Avenga voraussichtlich einnimmt) bemessen. Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn Avenga nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Bei Privatkunden schreibt der Konzern den Bruttobuchwert ab, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 360 Tage überfällig ist, basierend auf vergangenen Erfahrungen bei der Realisierung solcher Vermögenswerte. Für finanzielle Vermögenswerte, die 180 bis 360 Tage überfällig sind, wird die Hälfte des Bruttobuchwertes abgeschrieben. Bei Geschäftskunden führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Gemäß der Konzernrichtlinien für die Betreibung überfälliger Forderungen können abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Folge haben. 3.6.2 Nicht finanzielle Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns (mit Ausnahme von Vorräten, Vertragsvermögenswerten und latenten Steueransprüchen) werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGE(s)) sind. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird den ZGEs oder Gruppen von ZGEs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses ziehen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Abgangskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und die für den Vermögenswert bzw. die ZGE spezifischen Risiken widerspiegelt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden zuerst einem etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE auf anteiliger Basis zugeordnet. Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur in dem Maße aufgeholt, in dem der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich von Abschreibungen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. 3.7 Gezeichnetes Kapital Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ertragsteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert. 3.8 Rückstellungen Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit mit ungewisser Fälligkeit oder Höhe. Rückstellungen werden gebildet, wenn Avenga eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber einem Dritten hat, die auf einem Ereignis in der Vergangenheit beruht, ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich innerhalb des nächsten Jahres eintritt, werden als kurzfristig eingestuft, alle anderen Rückstellungen als langfristig. Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt. Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten. 3.9 Finanzinstrumente 3.9.1 Ansatz und erstmalige Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem sie entstanden sind. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden ab dem Zeitpunkt angesetzt, ab dem Avenga Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. ihrer Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. 3.9.2 Klassifizierung und Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet: Zu fortgeführten Anschaffungskosten, als FVOCI-Schuldinstrumente, als FVOCI-Eigenkapitalinvestments oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
Ein Schuldinstrument wird zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen des beizulegenden Zeitwertes des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfüllen, als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, wenn damit andernfalls auftretende Anomalien in der Rechnungslegung beseitigt oder signifikant verringert werden. Finanzielle Vermögenswerte - Folgebewertung sowie Gewinne und Verluste Finanzielle Vermögenswerte mit erfolgswirksamer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste einschließlich Zins- oder Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Finanzielle Vermögenswerte mit Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Schuldinstrumente mit Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Finanzielle Verbindlichkeiten - Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten betrachtet wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden Nettogewinne oder -verluste einschließlich Zinsaufwendungen im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.9.3 Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn sein vertragliches Anrecht auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder wenn er sein Anrecht auf den Bezug von vertraglichen Zahlungsströmen im Zuge einer Transaktion überträgt, in der im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, oder wenn diese Risiken und Chancen weder übertragen noch von Avenga behalten werden und Avenga die Verfügungsgewalt über den finanziellen Vermögenswert nicht behält. Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder im Wesentlichen alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht. Finanzielle Verbindlichkeiten Avenga bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Avenga bucht eine finanzielle Verbindlichkeit ferner aus, wenn ihre Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders ausfallen. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.9.4 Verrechnung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn Avenga einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt wird, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes gleichzeitig die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 3.9.5 Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Absicherung von Währungen Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn der Basisvertrag kein finanzieller Vermögenswert ist und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die aus Änderungen von Währungskursen resultieren und mit Transaktionen verbunden sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er mit der Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument mit Angaben dazu, ob sich die Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments voraussichtlich aufheben. Absicherung von Zahlungsströmen Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein etwaiger unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften („Forward Points“) wird separat als Kostenpunkt der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Sicherungsbeziehung ins Eigenkapital eingestellt. Wenn eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nicht finanziellen Postens (wie etwa Vorräte) führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird. Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird (für Sicherungsbeziehungen von Transaktionen, die zur Erfassung eines nicht finanziellen Postens führen) oder dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen (für andere Absicherungen von Zahlungsströmen). Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. 3.10 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Die Umsatzerlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen und schließen Beträge aus, die im Namen Dritter eingezogen werden. Avenga verbucht Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über eine Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Avenga Gruppe erzielt Umsatzerlöse hauptsächlich aus Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen für ihre Kunden (sog. Transforming Industries oder Consulting and Developing Services) sowie aus weiteren Ertragsquellen, wie (beispielsweise) der Bereitstellung von Entwicklern (sog. Staff Augmentation). Transforming Industries oder Consulting and Developing Services Dienstleistungen im Bereich Transforming Industries oder Consulting and Developing Services umfassen Erträge aus Projekten (klassisches Projektgeschäft inkl. Qualitätssicherung), Softwarelösungen sowie Lizenzgebühren. Staff Augmentation Dienstleistungen im Bereich der Staff Augmentation hingegen umfassen die Bereitstellung von Entwicklern an den Kunden. Das Projekt bzw. dessen Durchführung liegt in der Verantwortung des Kunden (Umsätze werden als Umsätze aus Projektgeschäft erfasst - Anhangangabe 18). Vertragsmodelle Dienstleistungen beider Bereiche werden auf Basis von zwei Vertragsmodellen in Rechnung gestellt. Festpreisprojekte werden im Hinblick auf definierte Projektziele oder bestimmte Zeiträume auf Basis eines im Vorhinein vereinbarten Festpreises abgerechnet. Time and Material-Projekte hingegen werden auf Basis der angefallenen Projektstunden bewertet. Die Mehrzahl der Dienstleistungen werden unabhängig von dem konkreten Vertragsmodell (Festpreis oder Time and Material) typischerweise über Rahmenverträge mit Kunden abgewickelt. Diese definieren Leistungsverpflichtungen und legen allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Dienstleistung werden entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarungen durch die Avenga Gruppe erst erbracht, wenn diese durch den Kunden in Form eines Leistungsabrufs hinreichend konkretisiert werden. Erst der (zusätzliche) Leistungsabruf durch den Kunden begründet eine tatsächliche Leistungsverpflichtung und auch einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden. Daher erfüllt der Rahmenvertrag die Definition eines Vertrags nach IFRS 15 im Regelfall nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Leistungsabruf durch den Kunden. Im Ausnahmefall werden Projekte auf der Grundlage von hinreichend konkretisierten Rahmenverträgen abgewickelt, welche eine Leistungsverpflichtung auch ohne einen zusätzlichen Leistungsabruf durch den Kunden begründen. Identifizierung des Vertrags Erbringt die Avenga Gruppe mehrere Dienstleistungen für einen Kunden, wird für jede Dienstleistung ein eigener Vertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen gibt es keine Mehrkomponentenvereinbarungen bzw. Vereinbarungen, aus denen mehrere Leistungsverpflichtungen hervorgehen. Unterschiedliche Leistungen für einen Kunden werden über Teilprojekte gesteuert. Identifizierung der Leistungsverpflichtungen Die Verträge mit Kunden enthalten, wie bereits beschrieben, nur eine Dienstleistung. Insbesondere enthalten diese keine Optionen für den Erwerb weiterer Dienstleistungen oder anderweitige Garantien, die als gesonderte Leistungsverpflichtung zu definieren wären. Nach einem Software-Release erfolgt im Regelfall eine Nachbetreuung (Bug Fixes) bzw. Fehlerbehebungen durch die Avenga Gruppe für einen vereinbarten Zeitraum. Bestimmung des Transaktionspreises Die Höhe der Gegenleistung für eine Dienstleistung entspricht dem Zahlungsbetrag, den die Avenga Gruppe voraussichtlich von einem Kunden erhalten wird. Bei Festpreisverträgen ist dieser genau definiert und benannt. Bei Time and Material-Projekten sind Stundensätze vereinbart, die nach tatsächlichem Anfall abgerechnet werden. Wenige Verträge der Avenga Gruppe mit ihren Kunden enthalten volumenabhängige und erfolgsabhängige Bonusregelungen. Volumenabhängige Bonusregelungen werden auf Basis des Jahresumsatzes mit einem Kunden bemessen. Werden vereinbarte Umsatzvolumina überschritten, hat der Kunde einen Anspruch auf eine den Umsatz der Avenga Gruppe reduzierende Nachzahlung. Gleiches gilt bei Überschreiten geleisteter Stundenvolumina im Rahmen sog. gestaffelter Preismodelle, bei denen die Avenga Gruppe Preisnachlässe auf die geleisteten Projekttage gewährt. Demgegenüber werden der Avenga Gruppe bei vertraglicher Vereinbarung im Falle eines erfolgreichen Projektabschlusses oder bei Erreichen definierter Zwischenziele erfolgsabhängige Boni zugesichert. Diese werden umsatzerhöhend (ggf. anteilig nach Projektfortschritt) berücksichtigt, soweit die Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Sämtliche dieser variablen Leistungskomponenten werden am Geschäftsjahresende daraufhin geprüft, ob diese mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Diese Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit ist ermessensbehaftet. Die Höhe der Beträge ist auf Basis vertraglicher Regelungen begrenzt. Die Verträge mit Kunden der Avenga Gruppe haben eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten oder weniger. Aufgrund dessen enthalten diese keine (signifikanten) Finanzierungskomponenten. Sämtliche Vertragsverbindlichkeiten sind kurzfristig. Die Verträge mit Kunden verpflichten die Avenga Gruppe weder zu einer Rückgewähr noch sind hierin typischerweise sonstige Vertragsstrafen vereinbart. Da die Verträge mit Kunden lediglich eine Dienstleistung enthalten, ist eine Aufteilung des Transaktionspreises auf verschiedene Dienstleistungen eines Vertrags nicht notwendig. Realisierung von Umsatzerlösen Die Feststellung des Fertigstellungsgrades, nach dem die Umsatzerlöse erfasst werden, erfolgt auf Basis der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen. Monatlich bestimmt die Avenga Gruppe hierfür den Grad des Fortschritts eines Projekts bis hin zu dessen vollständiger Erfüllung. Bei Time and Material-Projekten ist der Projektfortschritt gleichzusetzen mit den angefallenen Projektstunden. Bei Festpreisprojekten wird die Fertigstellung durch Abnahme bzw. durch den Release freigegeben und vom Kunden bestätigt. Für unfertige Festpreisprojekte erfolgt die Bewertung („PoC“) auf Basis der bisher erbrachten Stunden. Diese werden zum erwarteten Stundenvolumen des Projektes bei Fertigstellung ins Verhältnis gesetzt. Die Erlöse werden über einen bestimmten Zeitraum (monatlich) erfasst und abgerechnet. Über noch nicht abgerechnete Leistungen wird ein Contract Asset gebildet. Wurden im Ausnahmefall so viele Stunden zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung eines Festpreisprojekts notwendig, dass das Projekt insgesamt nicht mehr kostendeckend realisiert werden kann, erfolgt eine Abwertung des Contract Assets. Darüber hinaus kann die Bildung einer Rückstellung in Betracht kommen. Diese wird auf Basis eines internen Kostensatzes nach IAS 37 (unvermeidbare Kosten) ermittelt. Die Zahlungsziele variieren kundenindividuell. Weitere Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Umsatzrealisierung werden in Anhangangabe 18 beschrieben. 3.11 Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld wird für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag erfasst, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst. 3.12 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzierungsaufwendungen von Avenga beinhalten Zinsaufwendungen aus Krediten und Darlehen, aus Leasingverhältnissen und im unwesentlichen Umfang aus Factoring. Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode in der Periode im Gewinn oder Verlust erfasst, in der sie auftreten. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder -eingänge während der voraussichtlichen Lebensdauer des Finanzinstruments abzinst, und zwar
Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen. 3.13 Ertragsteuern 3.13.1 Allgemein Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Der Konzern hat festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragsteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. 3.13.2 Tatsächliche Steuern Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. 3.13.3 Latente Steuern Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
Temporäre Differenzen in Bezug auf ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit für ein bestimmtes Leasingverhältnis werden zum Zwecke der Erfassung latenter Steuern nicht zusammengefasst, sondern brutto betrachtet. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen ermittelt. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die zukünftig zu versteuernden Gewinne - unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen - auf Basis der individuellen Geschäftspläne der Tochterunternehmen ermittelt. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden zu jedem Berichtszeitpunkt neu bewertet und in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass künftige steuerpflichtige Gewinne verfügbar sein werden, gegen die sie verwendet werden können. Latente Steuern werden mit den Steuersätzen bewertet, die bei der Umkehrung der temporären Differenzen erwartet werden, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die zum Berichtszeitpunkt in Kraft sind oder im Wesentlichen in Kraft sind. Sie spiegeln die etwaige Ungewissheit in Bezug auf die Ertragsteuern wider. Die Bewertung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, in der Avenga zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert ihrer Vermögenswerte und Schulden zu realisieren oder zu begleichen. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nur dann saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen des IAS 12.74 erfüllt sind. 3.14 Neue und geänderte IFRS In der folgenden Tabelle sind die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen dargestellt, die durch Avenga im Geschäftsjahr angewendet wurden oder zulässigerweise noch nicht angewendet wurden. Neben den Änderungen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle Abschlüsse, ergeben sich aus den übrigen Änderungen keine Auswirkungen auf Avenga.
4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Die dargestellten Informationen und Annahmen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet Avenga, nach Möglichkeit, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
Die nachfolgenden Ermessensentscheidungen und diesen zugrunde liegende Annahmen und Schätzungen wirken sich in erheblichem Maße auf die Buchwerte von ausgewählten Posten im Konzernabschluss aus: Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten für die in diesem Abschluss dargestellten Stichtage und Perioden, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich werden wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
5 Angaben zu Tochterunternehmen Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt:
6 Optionale Darstellung des bereinigten EBITDA Die im Vorjahr erfolgte freiwillige Darstellung der internen Leistungskennzahl „bereinigtes Pro-forma EBITDA“ entfällt dieses Jahr. Das bereinigte EBITDA ist in den IFRS-Standards nicht als Leistungskennzahl definiert. 7 Sachanlagen Die Sachanlagen lassen sich in folgende Posten untergliedern:
8 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 8.1 Überleitung von Buchwert und Abschreibung Die immateriellen Vermögenswerte lassen sich in folgende Posten untergliedern:
8.2 Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungstest Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Bilanzstichtag wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Avenga besteht aus 4 zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs), Deutschland, Polen, CoreValue/Perfectial und IncluIT. Dies entspricht, wie im Vorjahr, der internen Steuerung der Einheiten nach der abgeschlossenen Integration der erworbenen Gesellschaften in die Avenga Gruppe. Der aus dem Erwerb von Avenga Germany resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist in vollem Umfang der ZGE Deutschland zuzurechnen. Der aus dem Erwerb der polnischen Gesellschaften resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist in voller Höhe der ZGE Polen zuzurechnen. Der aus dem Erwerb der Gesellschaften der CoreValue/Perfectial Gruppe resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist in voller Höhe der ZGE CoreValue/Perfectial zuzurechnen. Der aus dem Erwerb der IncluIT Gruppe resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist in voller Höhe der ZGE IncluIT zuzurechnen. Die erwartete langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ist aufgrund des erwarteten Zuwachses an Neukunden infolge der Weiterentwicklung des Produktangebots und der weiteren Internationalisierung fast ausschließlich diesen Bereichen zuzurechnen. Im Berichtszeitraum gab es keine Hinweise auf eine Wertminderung. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Die erzielbaren Beträge der ZGEs beruhen auf dem Nutzungswert, der anhand der diskontierten Zahlungsströme geschätzt wurde. Die wichtigsten Annahmen, die bei der Schätzung der erzielbaren Beträge verwendet wurden, sind nachstehend aufgeführt. Die den Schlüsselannahmen zugewiesenen Werte stellen die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen in den jeweiligen Branchen dar und basieren auf historischen Werten aus externen und internen Quellen. ZGE Deutschland
ZGE Polen
ZGE CoreValue/Perfectial
ZGE IncluIT
Bei den Abzinsungssätzen handelt es sich um Zahlen vor Steuern, die auf der Grundlage des historischen Durchschnitts der gewichteten Kapitalkosten für die Branche geschätzt werden. Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für fünf Jahre und eine ewige Wachstumsrate für die Zeit danach. Die ewige Wachstumsrate wurde auf Grundlage der von der Geschäftsführung geschätzten langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBIT-Wachstumsrate ermittelt. Die geplante EBIT-Wachstumsrate wurde auf Konzernbasis ermittelt. Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE Deutschland übersteigt ihren Buchwert um EUR 16,0 Mio. Dementsprechend ist keine Wertminderung erforderlich. Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE Polen übersteigt ihren Buchwert um EUR 78,2 Mio. Dementsprechend ist keine Wertminderung erforderlich. Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE CoreValue/Perfectial übersteigt ihren Buchwert um EUR 121,2 Mio.. Dementsprechend ist keine Wertminderung erforderlich. Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE IncluIT übersteigt ihren Buchwert um EUR 10,5 Mio. Dementsprechend ist keine Wertminderung erforderlich. Die Geschäftsführung hat festgestellt, dass eine mögliche Änderung des Abzinsungssatzes um +- 1,5 % oder der durchschnittlichen Umsatz- bzw. EBITDA-Wachstumsrate um +- 5 % nicht dazu führt, dass in einer der ZGE ein Wertminderungsbedarf entsteht. 9 Finanzanlagen, Beteiligungen und Ausleihungen
Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen entfallen auf die IT Kontrakt AG, auf die Finance-Gate Software GmbH, auf die Avenga Platinum Holding I GmbH, auf die Avenga Platinum Holding II GmbH sowie die Avenga Portugal Lda.. Aufgrund von Unwesentlichkeit werden diese Gesellschaften nicht konsolidiert, sondern at-cost bilanziert.
Für weitere Informationen über die Forderungen aus Leasingverhältnissen, siehe Anhangangabe 10. 10 Leasingverhältnisse Avenga mietet insbesondere Büroimmobilien in insgesamt sechs Ländern sowie Fahrzeuge (PKW) und Fahrräder. Im Zusammenhang mit Büroimmobilen werden auch PKW-Stellplätze gemietet. Im geringen Umfang bestehen in einzelnen Ländern Leasingverträge für IT- und Büroausstattung. Die Laufzeit der Leasingverträge für Büroimmobilien und den damit einhergehenden Parkflächen liegt zwischen drei und acht Jahren. Ein Gebäude ist auf unbestimmte Zeit gemietet worden. Langfristige Leasingverträge für IT- und Büroausstattung werden für drei bis fünf Jahre geschlossen. Die Vertragslaufzeiten für geleaste PKW beträgt jeweils 3 Jahre. Sämtliche Fahrräder werden in Deutschland im Rahmen von Untermietverhältnissen an die Mitarbeiter zu vergünstigten Konditionen für zwei bis vier Jahre weitergegeben. Der Konzern tritt insoweit als Leasinggeber auf und stuft diese Verhältnisse als Finanzierungsleasing ein. Die sich hieraus ergebenden Beträge sind unwesentlich. Avenga hat nicht die Möglichkeit, die Vermögenswerte am Ende der Vertragslaufzeit zu erwerben (zur Entwicklung der Nutzungsrechte an Vermögenswerten siehe die nachstehende Tabelle; zur Fälligkeit von Leasingverbindlichkeiten, bei denen Avenga Leasingnehmer ist, siehe Anhangangabe 14). Einige Immobilienmietverträge enthalten eine Verlängerungsoption, die vom Konzern vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden kann. Wenn dies möglich ist, bemüht sich der Konzern, Verlängerungsoptionen in neue Mietverträge aufzunehmen, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen können nur vom Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Der Konzern beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern beurteilt erneut, ob er mit hinreichender Sicherheit die Optionen ausüben wird, wenn ein bedeutendes Ereignis eintritt oder sich die Umstände in seinem Einflussbereich wesentlich ändern. Darüber hinaus mietet der Konzern IT- und Geschäftsausstattung mit Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr oder unbefristeten Verträgen mit der Option, diese fristgerecht zu kündigen. Da es sich hierbei um kurzfristige Leasingverhältnisse handelt, hat der Konzern beschlossen, keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverhältnisse zu erfassen. Informationen über Leasingverträge, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, sind nachstehend aufgeführt.
Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten diskontiert Avenga die Leasingzahlungen mit einem risikofreien Zinssatz zuzüglich einer vertragsindividuellen Risikoprämie. Für die Berechnung der risikofreien Zinssätze wird für jeden Leasingvertrag der Kassazinssatz für eine europäische AAA-Anleihe gewählt. Die gewählte Laufzeit des Kassazinssatzes entspricht der Hälfte der Laufzeit des Leasingvertrags. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei den AAA-Anleihen um endfällige Zahlungen mit voller Amortisation handelt und die Mietzahlungen monatlich erfolgen. Die Verwendung der halben Laufzeit anstelle der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags dient somit als Laufzeitanpassung. Zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Risikoprämie wurden zunächst die Risikoprämien der einzelnen Kredite von Avenga bestimmt. Für die Berechnung der Risikoprämien wurden anschließend die Kassazinssätze (risikofreie Zinssätze) zum Zeitpunkt der Ausgabe der Darlehen ermittelt. Die gewählte Laufzeit des Kassazinssatzes entspricht der Hälfte der Laufzeit des Darlehensvertrags. Zur Ermittlung der jeweiligen Risikoprämie wurde anschließend der Kassazinssatz vom Sollzinssatz des Darlehensvertrags subtrahiert. Anschließend wurden die individuellen Risikoprämien auf der Grundlage der Darlehensvolumina gewichtet. Schließlich wurde als Abzinsungssatz für jede Leasingverbindlichkeit der individuelle risikofreie Zinssatz zuzüglich der Risikoprämie verwendet.
11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen lassen sich wie folgt aufgliedern:
Die sonstigen Forderungen beinhalten die folgenden Posten:
12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Entwicklung der Zahlungsmittel vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ist in der Konzernkapitalflussrechnung von Avenga dargestellt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen ausschließlich aus Bankguthaben. 13 Eigenkapital Die Entwicklung der verschiedenen Komponenten des Eigenkapitals vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung von Avenga dargestellt. Es bestehen 25.000 gezeichnete Anteile (2022: 25.000 gezeichnete Anteile). Der Nennwert jedes Anteils beträgt 1 EUR. Alle Anteile sind voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage spiegelt die Einlage in Form von Vermögenswerten in die Avenga International GmbH wider und ist unverändert zum Vorjahr (2023: 72.054 TEUR, 2022: 72.054 TEUR). Die Sonstigen Rücklagen beinhalten Effekte aus der erstmaligen Anwendung der IFRS sowie andere Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis aus der aktuellen Periode und Gewinne aus Vorperioden. Nicht beherrschende Anteile (31.12.2023: 211 TEUR, 31.12.2022: 211 TEUR) resultieren aus einer Minderheitsbeteiligung in Höhe von 5,5% an der Avenga Germany GmbH. Dieser Minderheitsbeteiligung sind keine Ansprüche am Gewinn oder Verlust der Periode sowie dem Gesamtergebnis der Periode zuzurechnen. Daher erfolgt keine Angabe nach IAS 1.81B. 14 Andere finanzielle Verbindlichkeiten 14.1 Allgemein Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten lassen sich wie folgt aufgliedern:
Im Jahr 2021 wurde eine Refinanzierung durchgeführt, bei der alte Darlehen durch eine neue Kreditlinie ersetzt wurden. Im Mai 2021 wurden 40.330 TEUR aufgenommen, eine weitere Tranche erfolgte im Dezember 2021 mit 25.000 TEUR sowie im Jahr 2022 mit 5.000 TEUR. Das Darlehen ist mit EURIBOR +8% variabel verzinst. Avenga hat die Wahl, stattdessen nur EURIBOR +4% zu zahlen, wobei die Differenz von 4% zuzüglich einem Stundungsaufschlag in Höhe von 0,5% den Darlehensbetrag erhöht. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 7 Jahren und ist endfällig. Eine vorzeitige und vollständige Tilgung ist ab 2024 möglich. Neben der Konzernmutter haften weitere Gesellschaften der Avenga Gruppe für das Darlehen. Im November 2022 wurde zur Finanzierung des Erwerbs der IncluIT-Gesellschaften die o.g. Finanzierung um eine Finanzierung auf US-Dollar-Basis mit 40.000 TUSD erweitert. Das Darlehen ist mit SOFR +8% zuzüglich eines Währungspremiums von zum Stichtag 1,47% variabel verzinst. Avenga hat die Wahl, stattdessen nur SOFR +4% zu zahlen, wobei die Differenz von 5,47% zuzüglich einem Stundungsaufschlag in Höhe von 0,5% den Darlehensbetrag erhöht. Laufzeit und Tilgung richten sich nach der ursprünglichen Vereinbarung. Im November 2023 wurde eine Stundung der zu zahlenden Zinsen bis zum nächsten Zinszahlungszeitpunkt vereinbart. In Höhe von 800 TEUR (Auszahlungsbetrag) besteht ein Darlehen aus einer KfW-Finanzierung zu einem vergünstigten Zinssatz (Zuwendung i.S.d. IAS 20). Das KfW-Darlehen wird mit 3% p.a. verzinst. Es handelt sich um ein Tilgungsdarlehen. Die Tilgung begann im Jahr 2022 und endet im Jahr 2030. Das Darlehen wurde nach den Regelungen des IAS 20 bilanziert. Für Informationen über das Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiko von Avenga siehe Anhangangabe 17.2.2. 14.2 Laufzeiten und Tilgungsplan
Die Bankdarlehen sind mit einem Buchwert von 122.758 TEUR (2022: 116.308 TEUR) besichert. Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Gesellschafterdarlehen der AVENGA International GmbH von OCM Cornerstone IT Investments S. à. r. I. auf 0 TEUR (31. Dezember 2022: 2.005 TEUR) und von Avenga Holding S. à. r. I. auf 1.424 TEUR (31. Dezember 2022: 4.593 TEUR). In der AVENGA IT Professionals belaufen sich die Gesellschafterdarlehen von OCM Cornerstone IT Investments S. à. r. I. auf 285 TEUR (31. Dezember 2022: 241 TEUR). Die Darlehen sind mit WIBOR 1Y plus 3,75% verzinst. 14. Überleitung der Entwicklung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung zwischen den Eröffnungs- und den Schlusssalden in der Konzernbilanz. Für die Veränderungen aus dem Finanzierungs-Cashflow werden Kredit-, Darlehens- und Leasingverbindlichkeiten separat dargestellt.
15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Verbindlichkeiten. Für Informationen über das Währungs- und Liquiditätsrisiko von Avenga siehe Anhangangabe 17.2. 16 Sonstige Rückstellungen
Die übrigen sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus zurückgestellten Beratungskosten zusammen. 17 Finanzinstrumente und Risikomanagement 17.1 Finanzinstrumente Die folgende Tabelle enthält die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte aller finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Ferner ist für den Berichtszeitraum die Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Leasingverbindlichkeiten nicht erforderlich.
17.2 Finanzrisikomanagement 17.2.1 Allgemein Die Geschäftsführer von Avenga tragen die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Risikomanagementsystems von Avenga. Die Geschäftsführer sind auch für die Entwicklung und Überwachung der Risikomanagementpolitik verantwortlich. Die Risikomanagementpolitik von Avenga zielt darauf ab, die Risiken des Konzerns zu ermitteln und zu analysieren, angemessene Risikogrenzen und -kontrollen festzulegen sowie die Risiken und die Einhaltung der Grenzen zu überwachen. Avenga ist bestrebt, durch seine Schulungs- und Managementstandards und -verfahren ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld aufrechtzuerhalten, in dem alle Mitarbeiter ihre Aufgaben und Pflichten kennen. Zu den wichtigsten finanziellen Verbindlichkeiten von Avenga gehören Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen aus Bankkrediten sowie Leasingverbindlichkeiten bestehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit von Avenga und die Bereitstellung von Garantien zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus verfügt der Konzern über sonstige Verbindlichkeiten und liquide Mittel, die in direktem Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten stehen. Avenga ist hauptsächlich einem Liquiditätsrisiko sowie einem geringen Kredit- und Marktrisiko ausgesetzt. 17.2.2 Kreditrisiko Allgemein Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts für das Unternehmen, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es ergibt sich hauptsächlich aus den Forderungen des Unternehmens an Kunden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, einschließlich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, stellen das maximale Kreditrisiko von Avenga dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird durch die Avenga Gruppe kundenindividuell geprüft. Mit den Kunden sind kurzfristige Zahlungsziele vereinbart. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Darüber hinaus betreibt die Avenga Gruppe ein aktives Kundenmonitoring, durch welches Leistungen (ausschließlich) an Kunden guter und sehr guter Bonität erbracht werden. Aufgrund dessen besteht für die Avenga Gruppe kein wesentliches Kreditrisiko. Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 138 TEUR (2022: 451 TEUR). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Das Kreditrisiko des Unternehmens wird in erster Linie durch die individuellen Merkmale der einzelnen Kunden beeinflusst. Die Geschäftsführung berücksichtigt jedoch auch die Faktoren, die das Kreditrisiko des Kundenstamms beeinflussen können, einschließlich des Ausfallrisikos, das mit der Branche und dem Land verbunden ist, in dem die Kunden tätig sind. Die Geschäftsführung hat eine Kreditpolitik eingeführt, nach der jeder neue Kunde einzeln auf seine Kreditwürdigkeit hin untersucht wird, bevor die Standardzahlungs- und -lieferbedingungen des Unternehmens angeboten werden. Die Prüfung des Unternehmens umfasst externe Ratings, sofern vorhanden, Jahresabschlüsse, Informationen von Ratingagenturen, Brancheninformationen und in einigen Fällen Bankreferenzen. Avenga begrenzt das Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung einer maximalen Zahlungsfrist für Privat- bzw. Firmenkunden. Bei der Überwachung des Kundenkreditrisikos werden die Kunden nach ihren Bonitätsmerkmalen gruppiert, z.B. danach, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, nach ihrem geografischen Standort und nach dem Vorliegen früherer finanzieller Schwierigkeiten. Zum 31. Dezember 2023 stellte sich das Kreditrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Regionen wie folgt dar:
Entwicklung der Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich im Laufe des Jahres wie folgt entwickelt:
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Avenga verfügte zum 31. Dezember 2023 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 19.503 TEUR. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei den folgenden Finanzinstituten mit den entsprechenden Ratings gehalten
Das Unternehmen ist der Ansicht, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der externen Kreditratings der Gegenparteien ein geringes Kreditrisiko aufweisen. Folglich wurde keine Wertminderung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfasst. 17.2.3 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Avenga Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit seinen finanziellen Verbindlichkeiten hat, die mit Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten beglichen werden. Avenga ist bestrebt, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf einem Niveau der erwarteten Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten zu halten. Die folgende Tabelle zeigt die verbleibenden vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten von Avenga zum Abschlussstichtag. Die Beträge werden brutto und nicht abgezinst dargestellt und beinhalten die vertraglichen Zinszahlungen:
Darüber hinaus wäre Avenga einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, wenn die finanziellen Covenants für die besicherten und unbesicherten Bankdarlehen nicht eingehalten würden. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen könnte dazu führen, dass Avenga die Darlehen früher als in der obigen Tabelle angegeben zurückzahlen muss. Für weitere Informationen siehe Anhangangabe 14. Die Zinszahlungen für die besicherten Bankdarlehen in der obigen Tabelle spiegeln den Zinssatz zum Abschlussstichtag wider. Der Zinssatz kann sich ändern, wenn sich die Marktzinsen ändern und ein bestimmter Verschuldungsgrad nicht eingehalten wird. Avenga könnte einen etwaigen zusätzlichen Finanzierungsbedarf über eine zugesagte weitere Investitionsfazilität in Höhe von bis zu 15.000 TEUR decken. Im Rahmen des Erwerbs der Avenga Gruppe durch KKCG nach Abschluss des Geschäftsjahres im Februar 2024 erfolgte eine nahezu vollständige Ablösung der bisherigen Fremdfinanzierung der Avenga Gruppe zugunsten einer Finanzierung durch den neuen Gesellschafter. Weitere Informationen zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag sind in Abschnitt 25 enthalten. 17.2.4 Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen der Marktpreise - z. B. Wechselkurse, Zinssätze und Aktienkurse - auf die Erträge von Avenga oder den Wert der von Avenga gehaltenen Finanzinstrumente auswirken. Bei den vom Marktrisiko betroffenen Finanzinstrumenten handelt es sich im Wesentlichen um finanzielle Verbindlichkeiten. Zinsrisiko Im Allgemeinen ist das Zinsrisiko das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert der künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinsen schwankt. Bei Avenga haben alle ausgewiesenen anderen finanziellen Verbindlichkeiten feste Zinssätze, mit Ausnahme des Bankdarlehens und der Gesellschafterdarlehen. Die folgende Tabelle zeigt die festverzinslichen oder unverzinslichen Verbindlichkeiten und die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten:
Die Zinssensitivität für das besicherte Bankdarlehen ist wie folgt:
Währungsrisiko Avenga ist einem transaktionsbedingten Fremdwährungsrisiko in dem Maße ausgesetzt, in dem eine Diskrepanz zwischen den Währungen, auf die Darlehen und Anleihen sowie Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lauten, und der jeweiligen funktionalen Währung von Avenga besteht. Die Währung, auf die diese Transaktionen hauptsächlich lauten, ist der US-Dollar. Die folgende Tabelle zeigt das Währungsrisiko, dem Avenga ausgesetzt ist:
Es wurden die folgenden wesentlichen Wechselkurse angewendet:
Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Aufwertung (Abwertung) des US-Dollars gegenüber allen anderen Währungen zum 31. Dezember 2023 hätte sich auf die Bewertung der auf eine Fremdwährung lautenden Finanzverbindlichkeiten ausgewirkt und den Gewinn oder Verlust nicht wesentlich beeinflusst. Sonstiges Marktrisiko Avenga ist keinen anderen Marktrisiken in wesentlichem Umfang ausgesetzt. 18 Umsatzerlöse In den folgenden Tabellen sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach geografischen Hauptmärkten, Hauptprodukten und Zeitpunkt der Umsatzrealisierung aufgeschlüsselt.
Die Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich hauptsächlich aus den Dienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum als Umsatzerlöse verbucht werden. Da alle Verträge eine Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten haben, sind alle Vertragsverbindlichkeiten kurzfristig. Leistungsverpflichtungen und Grundsätze der Umsatzrealisierung Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die zugesagte Dienstleistung erbracht worden ist (Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserfüllung). Die Avenga Gruppe erbringt zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen und erfasst die Erlöse entsprechend über einen bestimmten Zeitraum. Die bis zum Ende des Geschäftsjahres erbrachten Arbeitsleistungen bilden die Grundlage für die Feststellung des Fertigstellungsgrades einer Dienstleistung. Sowohl Transforming Industries / Consulting and Developing Services als auch Dienstleistungen im Bereich Staff augmentation werden über Festpreis- und Time and Material-Projekte abgewickelt. Die folgende Tabelle enthält die bereits dargestellten Informationen über die Ertragsrealisierung nach IFRS 15 zusammenfassend, Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen und die damit verbundenen Grundsätze der Umsatzrealisierung:
19 Erträge und Aufwendungen
Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Wertberichtigungen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Folgendes:
Die sonstigen Erträge beinhalten Folgendes:
20 Leistungen an Arbeitnehmer
Die Leistungen an Arbeitnehmer sind in voller Höhe kurzfristig.
Zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 beschäftigt Avenga 1.129 (2022: 1.115) Mitarbeiter. Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt 1.121 (2022: 609), davon sind 769 Mitarbeiter in der Produktion, 187 in der Verwaltung, 123 im Vertrieb und 42 in der Forschung und Entwicklung tätig. Im Vorjahr erfolgte die Berücksichtigung von Mitarbeitern der IncluIT Gruppe nur zeitanteilig.
21 Finanzergebnis Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:
Zinsen aus Krediten und Darlehen Für Informationen über das Zinsrisiko von Avenga siehe Anhangangabe 17.2.3. Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem besicherten Bankdarlehen Für Informationen über die Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem besicherten Bankdarlehen siehe Anhangangabe 14. 22 Ertragsteuern Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.13. Im Gewinn oder Verlust erfassten Beträge Die im Gewinn oder Verlust erfassten Beträge stellen sich wie folgt dar:
Im Jahr 2023 betrug der anwendbare Ertragsteuersatz 32 % (2022: 32 %). Die international verwendeten Steuersätze belaufen sich auf:
Im Wesentlichen erfolgen die Wertschöpfungen der ukrainischen/amerikanischen Gesellschaften in den USA. Im Wesentlichen erfolgen die Wertschöpfungen der maltesischen/amerikanischen Gesellschaften in Malta. Im Wesentlichen erfolgen die Wertschöpfungen der argentinischen/amerikanischen Gesellschaften in den USA. Die Summe der latenten Steuern, die mit dem Eigenkapital verrechnet werden, beträgt zum 31. Dezember 2023 0 TEUR (2022: 196 TEUR). Die latenten Steuerschulden, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden, belaufen sich zum Stichtag auf 0 TEUR (2022: 0 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten belaufen sich auf 519 TEUR (2022: 2.067 TEUR). Überleitung des effektiven Steuersatzes Die Überleitung des effektiven Steuersatzes stellt sich wie folgt dar:
In den sonstigen Anpassungen von -757 TEUR sind in 2023 im Wesentlichen die reduzierte Einschätzung zur Werthaltigkeit von Verlustvorträgen in Polen (133 TEUR) und die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Polen (-965 TEUR) enthalten. Die sonstigen Anpassungen des Vorjahres von -161 TEUR entfallen insbesondere auf organschaftliche Verrechnungen in Deutschland (-149 TEUR). Aufgrund des Geschäftsmodells des Unternehmens, das eng mit dem wachsenden Bereich der Digitalisierung verbunden ist und wiederkehrende Geschäftsvorfälle umfasst, sind die Gesamtaussichten in Bezug auf das künftige wirtschaftliche Ergebnis positiv. Da sich diese Entwicklung nach dem derzeitigen Stand der Schätzung nicht in ausreichendem Maße auf das zu versteuernde Ergebnis der deutschen Muttergesellschaft auswirken wird, wurden keine aktiven latenten Steuern aus Differenzen sowie Verlustvorträgen auf die Höhe passiver latenter Steuern übersteigende Beträge angesetzt. Von dieser Ausnahme abgesehen, bewertet die Avenga Gruppe die künftigen Möglichkeiten zur Auflösung der aktiven latenten Steuern als positiv. Die Ertragsteuerpositionen werden regelmäßig bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund sich ändernder Steuergesetze, steuerlicher Vorschriften und Rechtsentscheidungen. Diesem Umstand trägt der Konzern in Abstimmung mit seinen Steuerberatern insbesondere durch die Anwendung von IFRIC 23 Rechnung, indem er das steuerliche Umfeld und die daraus resultierenden Auswirkungen fortlaufend identifiziert und bewertet. Die aktuellen Informationen fließen dann in die für die Bewertung der Steuerrückstellungen notwendigen Schätzparameter ein. Damit verbundene mögliche Zinseffekte werden ebenfalls beurteilt und entsprechend bewertet. Nicht erfasste latente Steueransprüche Am 31. Dezember 2023 bestanden temporäre Differenzen von 1.662 TEUR (2022: 1.662 TEUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen. Diese Schuld wurde jedoch nicht angesetzt, da der Konzern die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt. Der Konzern kann also die Auflösung der temporären Differenzen steuern. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass es auf absehbare Zeit keine Auflösungen geben wird. Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgende Posten nicht erfasst:
Es wurden, soweit diese den Betrag latenter Steuerschulden übersteigen, keine latenten Steueransprüche auf Differenzen wie auch auf steuerliche Verluste für die deutsche Muttergesellschaft, die malaysische Tochtergesellschaft und Tochtergesellschaften in Polen ausgewiesen, da es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden, gegen welche die nicht genutzten steuerlichen Vorteile verwendet werden können. Die deutschen Verlustvorträge von insgesamt 49.459 TEUR (2022: 39.941 TEUR) sind dem Grunde nach unbegrenzt vortragbar und die polnischen Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.729 (ohne DTA-Ansatz) zzgl. TEUR 2.703 (mit DTA-Ansatz) (2022: 10.466 TEUR zzgl. 6.699 TEUR) sind dem Grunde nach 5 Jahre vortragbar, während die malaysischen Verlustvorträge von 705 TEUR (2022: 772 TEUR) 10 Jahre nach deren Entstehen verfallen. Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres
23 Nahestehende Unternehmen und Personen A. Mutterunternehmen und oberste beherrschende Partei Das Mutterunternehmen der Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ist die Avenga Holding S. à. r. l., Luxemburg. Die oberste beherrschende Partei der Gruppe ist OCM Cornerstone IT Investments S. à. r. l., Luxemburg. B. Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Folgende Personen stellen in 2023 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen dar:
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst Folgendes:
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen beinhaltet Gehälter, Bonuszahlungen und nicht-monetäre Leistungen. C. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Gesellschafterdarlehen von OCM Cornerstone IT Investments S. à. r. I. auf 0 TEUR (31. Dezember 2022: 2.005 TEUR) und von der Avenga Holding S. à. r. I. auf 1.396 TEUR (31. Dezember 2022: 4.593 TEUR). Die Darlehen sind mit WIBOR 1Y plus 3,75% p.a. verzinst. An das Tochterunternehmen Finance-Gate Software GmbH, Berlin wurden im Geschäftsjahr 2023 Dienstleistungen mit einem Volumen von 360 TEUR (2022 395 TEUR) erbracht. Zum 31. Dezember 2023 bestehen kurzfristig ausstehende Salden in Höhe von 29 TEUR (31. Dezember 2022 27 TEUR). Darüber hinaus besteht ein langfristiges Darlehen in Höhe von 175 TEUR (31. Dezember 2022: 250 TEUR). Die Finance-Gate Software GmbH wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten nicht konsolidiert. Alle ausstehenden Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Keiner der Salden ist gesichert. Im laufenden Jahr und im Vorjahr wurde kein Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf die Beträge erfasst, die von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldet werden. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten. 24 Honorar des Abschlussprüfers Für die Leistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB i.V.m. § 315e Abs. 1 HGB) sind die folgenden Honorare angefallen:
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse sowie alle für die Abschlussprüfung erforderlichen Leistungen. Sonstige Leistungen wurden im Wesentlichen für Consultingleistungen beauftragt. 25 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Am 21. Februar 2024 wurden sämtliche Geschäftsanteile der Avenga Holding S.à.r.l., Luxemburg, als direkte Muttergesellschaft der Avenga International durch die Avengiro s.r.o ., Prag erworben. Die Avengiro wurde seitdem in Avenga Holding s.r.o. umfirmiert und gehört zur Technologie Säule der internationalen Unternehmensgruppe KKCG. Im Rahmen des Erwerbes schieden die bisherigen Gesellschafter der Avenga Holding S.är.l., Luxemburg, aus. Bestehende Gesellschafterdarlehen wurden abgelöst. Im Rahmen des Erwerbes wurden die vorher existierenden Minderheitenanteile in Höhe von 5,5% an der Avenga Germany GmbH durch die Avenga International GmbH erworben, so dass die Anteilsquote nunmehr 100% beträgt. Die Geschäftsführung der Avenga International GmbH wurde im Rahmen des Erwerbs am 22. Februar 2024 von zwei auf zunächst sieben Mitglieder erweitert. Zu neuen Geschäftsführern wurden David Emr, Ludovic Gaudé, Ondřej Matuštík, Michal Tománek und Jan Vraný bestellt. Zum 1. Juli 2024 schieden der bisherige CEO Yuriy Adamchuk und der bisherige CFO Mario Wilhelm aus der Geschäftsführung aus. Die bestehende langfristig angelegte Fremdfinanzierung der Avenga Gruppe wurde durch den neuen Gesellschafter abgelöst und insoweit durch eine IC-Finanzierung ersetzt, die die Finanzierung der Avenga Gruppe nachhaltig sichert. Es ist eine Zusammenführung der Aktivitäten der Avenga Gruppe und der Qinshift Gruppe als Teil der Technologie-Säule von KKCG unter einheitlichem Markenauftritt als Avenga vorgesehen.
Köln, 25. Juli 2024 Avenga International GmbH, Köln Ludovic Gaudé Ondřej Matuštík David Emr Michal Tománek Jan Vraný Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Avenga International GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Avenga International GmbH, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Avenga International GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 25. Juli 2024 KPMG AG Obergarz, Wirtschaftsprüfer Somplatzki, Wirtschaftsprüfer |
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Avenga Germany GmbH
Overview
- Legal form
- GmbH
- Address
-
Bahnhofsvorplatz 1
50667 Köln - Commercial register
- HRB 79823, Köln
- Registration date
- January 7, 2013
- Industry
-
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln - Registered capital
- 25,000.00 EUR
- Representation rules
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Purpose
- die Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung und der Vertrieb von E-Business-Technologien, Internet-Unternehmenslösungen, Datenbanken und Software, Anwendungen für den mobilen Commerce (mCommerce) sowie die Beratung von Unternehmen in Internet-Angelegenheiten. Die Entwicklung und Vermarktung von Know-how für Marketing, Vertrieb und Unternehmensstrategie mit Bezug zum Internet und vergleichbare Absatzwege gehören ebenfalls zum Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und der Personalservice im Bereich der IT-Dienstleistungen sowie aller Geschäfte, die im wirtschaftlichen Zusammenhang damit stehen.
Financials
Balance sheet
- Current Assets 97,1 % 26,98 Mio
- Fixed Assets 2,5 % 695,4 k
- Prepaid Expenses 0,4 % 104,3 k
- Liabilities 81,9 % 22,76 Mio
- Equity 13,2 % 3,66 Mio
- Provisions 4,9 % 1,35 Mio
- Accrued Expenses 0,0 % 6,3 k
Balance sheet data available for 8 earlier fiscal years.
Profit & loss
- Revenue 76,3 % 13,98 Mio
- Erträge aus Verlustübernahme 16,6 % 3,04 Mio
- Other operating income 3,3 % 605,7 k
- Increase or decrease in finished and unfinished goods inventory 1,9 % −357,1 k
- Other interest and similar income 1,1 % 201,8 k
- On intangible assets and property, plant, and equipment 0,7 % −134,8 k
- Personnel expenses 53,8 % −9,32 Mio
- Material expenses 29,6 % −5,13 Mio
- Other operating expenses 16,5 % −2,86 Mio
- Interest and similar expenses 0,1 % −19,8 k
- Income and profit taxes 0,1 % −11,2 k
- Other taxes 0,0 % −2,8 k
- Result after taxes −3,04 Mio
- Annual net profit/loss 0
P&L data available for 8 earlier fiscal years.
Authorized representatives
-
Mathias Dr. Schröder
since 2024 Managing Director
-
Thorsten May
since 2014 Managing Director
-
Boris Willms
since 2022 Procura
Ownership & holdings
Shareholders
- Avenga a.s. CZE 100.0 % 25k €
Ultimate beneficial owners (UBOs)
The ultimate beneficial owners behind these holdings could not be conclusively identified.
Holds shares in
- Finance-Gate Software GmbH 60.0 %
History
- 2026
-
13.07.
MergerAvenga Germany GmbH
-
08.01.
Exit of positionRalf Nolden · Procura
- 2025
-
18.07.
Exit of positionAlexander Ralf Hüsch · Procura
- 2024
-
13.08.
Exit of positionMathias Dr. Schröder · Procura
-
13.08.
Member entryMathias Dr. Schröder · Managing Director
-
13.08.
Exit of positionM***** K****** · Managing Director
-
13.08.
Member entryR*** N***** · Procura
- 2023
-
02.02.
Exit of positionM***** F****** · Procura
Annual statements
Original published statements, ordered by fiscal year.
| Fiscal year | Document | Published | Access |
|---|---|---|---|
| 2025 | Konzernabschluss | Published | Via the API |
| 2023 | Konzernabschluss | Published | Read full text |
2023 Konzernabschluss Full text
Register documents
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- Structured content (SI, XML) XML
- Shareholders list PDF
- Articles of association PDF
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Ask about directors, ownership and financial figures. Our MCP server connects your assistant to the Handelsregister API.
Connect your assistant
- Open the handelsregister.ai app in ChatGPT and add it.
- Sign in with your handelsregister.ai account when ChatGPT asks.
- Ask your question in the chat – the answers come straight from the commercial register.
Prefer to connect it yourself? Create a custom app in ChatGPT’s developer mode with this server URL:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp
- Open Connectors in Claude and add a custom connector.
-
Enter this server URL and add the connector:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Connect with your handelsregister.ai account, then enable the connector in your chat via “+” → “Connectors”.
Run once in your terminal:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Add this MCP server as a tool in your application:
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Who runs Avenga Germany GmbH, who owns it and how have its financials developed? Include fiscal years and sources.\n\nentity_id: 3ee8c4381d48b0e937d3dd7a218f0a6d",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
print(response.output_text)
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Add this configuration to your MCP client:
{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
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Who runs Avenga Germany GmbH, who owns it and how have its financials developed? Include fiscal years and sources.
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