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BioNTech SE SEAktiengesellschaft

MainzMainz, DEU ·HRB 48720 Mainz ·biontech.com
Part 1 / 2

Structured data

Parsed, typed and queryable directly through the API.

Overview

Legal form
SE
Address
An der Goldgrube 12
55131 Mainz
Commercial register
HRB 48720, Mainz
Registration date
November 30, 2018
Industry
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Purpose
Die Erforschung und Entwicklung, die Herstellung und die Vermarktung von immunologischen und von RNA-basierten Arzneimitteln und Testverfahren zur Diagnostik, Vorbeugung und Therapie von Krebserkrankungen, Infektionskrankheiten und anderen schwerwiegenden Krankheiten.
mRNA-basierte Impfstoffe Individuelle Krebsmedizin Antikörpertherapeutika Biotechnologie Krebsmedizin Immuntherapie mRNA-Therapeutika Zelltherapie

Financials

Revenue 2025
3,87 Mrd. €
Total assets 2025
21.989 €
Net income 2025
930,30 Mio. €
12 previous years · values unlocked with an API key Get API key →

Balance sheet

2025
Assets 22,28 Mrd
  • Current Assets 65,0 % 14,47 Mrd
  • Fixed Assets 34,7 % 7,73 Mrd
  • Prepaid Expenses 0,3 % 71,40 Mio
  • Active Balancing Item from Asset Offset 0,0 % 2,40 Mio
Liabilities and Equity 22,28 Mrd
  • Equity 84,2 % 18,75 Mrd
  • Liabilities 9,6 % 2,14 Mrd
  • Accrued Expenses 5,0 % 1,11 Mrd
  • Provisions 1,2 % 267,90 Mio
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Balance sheet data available for 16 earlier fiscal years.

Profit & loss

2025
Income 23,30 Mrd
  • Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 35,3 % 8,23 Mrd
  • Balance sheet profit/loss 29,6 % 6,90 Mrd
  • Revenue 8,5 % 1,97 Mrd
  • Annual net profit/loss 5,7 % −1,33 Mrd
  • Result after taxes 5,7 % −1,33 Mrd
  • Other operating expenses 4,5 % −1,05 Mrd
  • General administrative expenses 3,1 % −719,80 Mio
  • Erträge aus der Ergebnisübernahme 1,9 % 431,30 Mio
  • Other operating income 1,6 % 363,00 Mio
  • Other interest and similar income 1,5 % 352,90 Mio
  • Production costs of goods sold 1,1 % −255,10 Mio
  • Depreciation on financial assets and current asset securities 0,7 % −174,40 Mio
  • Income from other securities and loans in financial assets 0,4 % 87,00 Mio
  • Sales expenses 0,4 % −82,90 Mio
  • Interest and similar expenses 0,1 % −19,80 Mio
  • Other taxes 0,0 % −1,10 Mio
Expenses 2,23 Mrd
  • Forschungs- und Entwicklungskosten 97,1 % −2,16 Mrd
  • Aufwendungen aus der Verlustübernahme 2,9 % −65,20 Mio
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P&L data available for 10 earlier fiscal years.

Authorized representatives

  • Annemarie Hanekamp since 2024 Board Member
  • James Timothy Patrick Dr. Ryan since 2023 Board Member
  • Kylie Jimenez since 2026 Board Member
  • Ramon Zapata Gomez since 2025 Board Member
  • Sierk Dr. Poetting since 2019 Board Member
  • Ugur Sahin since 2019 Board Member
  • Özlem Türeci since 2019 Board Member
  • Dennis Oliver Ball since 2023 Procura
  • Dirk Schreiber since 2022 Procura
  • Oliver Dr. Hennig since 2023 Procura
  • Tom Thormeyer since 2023 Procura
6 former representatives · viewable with an API key Get API key →

Ownership & holdings

Ultimate beneficial owners (UBOs)

No beneficial owners conclusively identified — 1 possible matches from the transparency register.

History

  1. 2026
  2. 26.06.
    Change of authorized capital
    BioNTech SE
  3. 26.06.
    Change of bylaws
    BioNTech SE
  4. 25.06.
    Merger
    BioNTech SE
  5. 05.06.
    Branch registered
    BioNTech SE
  6. 24.04.
    Member entry
    Kylie Jimenez · Board Member
  7. 2025
  8. 30.12.
    Change of share capital
    BioNTech SE
  9. 30.12.
    Change of bylaws
    BioNTech SE
  10. 30.12.
    Change of authorized capital
    BioNTech SE
172 more entries Get API key →
Part 2 / 2

Raw data & documents

Original filings, full-text markdown and PDFs — full content via the API.

Annual statements (full text)

Published reports as markdown — including management report, balance sheet, P&L and appendix.

  • 2025 Jahresabschluss
  • 2024 Jahresabschluss
  • 2023 Jahresabschluss
  • 2022 Jahresabschluss
  • 2021 Jahresabschluss
Previous year — readable in full

Jahresabschluss 2024

Published June 5, 2025 · Source: Bundesanzeiger

BioNTech SE

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BioNTech SE

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BioNTech SE, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BioNTech SE, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die in Abschnitt 5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in den Abschnitten 4.2.3 und 4.2.4 enthaltenen Angaben aufgrund der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) sowie den in Abschnitt 7 des Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Bericht, bei denen es sich um lageberichtsfremde Angaben handelt, nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die weder nach §§289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289d HGB vorgeschrieben, noch nach DRS 20 gefordert sind.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung sowie zu den oben genannten Abschnitten 4.2.3, 4.2.4 sowie 7 des Lageberichts ab.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die oben genannten im Lagebericht im Abschnitt 4.2.3, 4.2.4 und 7 enthaltenen lageberichtsfremden Angaben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

den Nachhaltigkeitsbericht,

den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG,

den Vergütungsbericht,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere:

den Brief des Vorstands an die Aktionäre,

die Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 10. März 2025

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schlebusch, Wirtschaftsprüfer

Weigel, Wirtschaftsprüfer

INHALTSVERZEICHNIS

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang zum Einzelabschluss

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

2 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen

3.2 Finanzanlagen

3.3 Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere

3.4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

3.5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

3.6 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

3.7 Eigenkapital

3.8 Ergebnisverwendungsvorschlag

3.9 Steuerrückstellungen

3.10 Sonstige Rückstellungen

3.11 Verbindlichkeiten

3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

3.13 Latente Steuern

3.14 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

3.15 Umsatzerlöse

3.16 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

3.17 Forschungs- und Entwicklungskosten

3.18 Vertriebskosten

3.19 Allgemeine Verwaltungskosten

3.20 Sonstige betriebliche Erträge

3.21 Sonstige betriebliche Aufwendungen

3.22 Finanzergebnis

3.23 Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.24 Sonstige Angaben / Organe der Gesellschaft

Anlagespiegel

Bilanz zum 31. Dezember 2024

BioNTech SE, Mainz

Aktiva

31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
in Mio. € in Mio. € in Mio. €
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 521,0 650,8
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2,1 2,3
3. Geleistete Anzahlungen 20,5 21,5
543,6 674,6
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 45,2 42,0
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 63,2 52,4
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 61,4 42,1
169,8 136,5
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.149,0 1.156,5
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - 8,5
3. Beteiligungen 96,8 47,0
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.443,2 1.326,4
5. Sonstige Ausleihungen 39,7 2,6
3.728,7 2.541,0
4.442,1 3.352,1
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1,0 1,1
2. Geleistete Anzahlungen 0,1 0,1
1,1 1,2
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.105,2 1.163,6
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.767,9 1.370,5
3. Sonstige Vermögensgegenstände 656,1 279,8
3.529,2 2.813,9
III. Sonstige Wertpapiere 5.104,6 4.662,6
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.338,9 11.409,5
17.973,8 18.887,2
C. Rechnungsabgrenzungsposten 163,7 216,3
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 2,2 1,8
18.139,7 19.105,3
22.581,8 22.457,4

Passiva

31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
in Mio. € in Mio. € in Mio. €
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 248,6 248,6
Eigene Anteile (8,6) (10,8)
Ausgegebenes (gez.) Kapital 240,0 237,8
Bedingtes Kapital 37,3 Mio. € (Vorjahr: 85,8 Mio. €)
II. Kapitalrücklage 778,7 695,6
III. Gewinnrücklagen 9.845,1 9.845,1
IV. Bilanzgewinn 8.232,5 9.361,0
19.096,3 20.139,5
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1,2 525,1
2. Sonstige Rückstellungen 431,5 571,7
432,7 1.096,8
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 343,0 254,2
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.256,3 485,8
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.193,5 93,4
davon aus Steuern 28,6 Mio. € (Vorjahr: 18,1 Mio. €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,2 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €)
2.792,8 833,4
D. Rechnungsabgrenzungsposten 260,0 387,7
22.581,8 22.457,4

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

BioNTech SE, Mainz

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
2024 2023
in Mio. € in Mio. € in Mio. €
1. Umsatzerlöse 2.224,4 3.270,1
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (218,2) (250,0)
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 2.006,2 3.020,1
4. Forschungs- und Entwicklungskosten (2.396,8) (1.743,6)
5. Vertriebskosten (62,0) (29,4)
6. Allgemeine Verwaltungskosten (746,8) (535,1)
7. Sonstige betriebliche Erträge 796,4 299,5
davon Erträge aus der Währungsumrechnung 155,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €)
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (1.416,9) (315,6)
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 65,8 Mio. € (Vorjahr: 284,6 Mio. €)
(3.826,1) (2.324,2)
9. Erträge aus der Ergebnisübernahme 309,5 184,6
davon aus verbundenen Unternehmen 309,5 Mio. € (Vorjahr: 184,6 Mio. €)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 641,4 366,7
davon aus verbundenen Unternehmen 60,6 Mio. € (Vorjahr: 40,0 Mio. €)
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 53,8 29,7
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (190,9) -
13. Aufwendungen aus der Verlustübernahme (111,5) (166,2)
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (17,6) (78,0)
davon an verbundene Unternehmen 14,9 Mio. € (Vorjahr: 74,4 Mio. €)
684,7 336,8
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6,7 (233,2)
16. Ergebnis nach Steuern (1.128,5) 799,5
17. (Jahresfehlbetrag) / Jahresüberschuss (1.128,5) 799,5
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.361,0 8.961,2
19. Einstellungen in die Gewinnrücklagen - (399,7)
20. Bilanzgewinn 8.232,5 9.361,0

Anhang zum Einzelabschluss

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der BioNTech SE, im Folgenden auch als "Gesellschaft", "BioNTech", "wir" oder "uns" bezeichnet, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die BioNTech SE ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft nach europäischem Recht mit Sitz in Deutschland und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 48720 geführt. Die Aktien der BioNTech SE werden seit dem 10. Oktober 2019 öffentlich als American Depository Shares (ADS) an der amerikanischen Börse Nasdaq Global Select Market gehandelt. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, Deutschland.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB mit Sitz in Mainz. Somit gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter der Annahme des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und gemäß § 242 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Der Einzelabschluss wird in Euro veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen bzw. Tausend Euro gerundet. Daher kann es vorkommen, dass die in einigen Tabellen als Summen ausgewiesenen Zahlen keine exakten arithmetischen Aggregate der vorangegangenen Zahlen sind und dass sich die in den Erläuterungen angegebenen Zahlen nicht zu den gerundeten arithmetischen Aggregaten addieren. Die angewandte Rundung kann von der in den Vorjahren in verschiedenen Einheiten veröffentlichten Rundung abweichen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 3 HGB nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

2 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt fünfzehn Jahre und spiegelt jenen Zeitraum wider, über den die erworbenen Geschäfte einen positiven Nutzen stiften werden.

Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, und Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen zum Nennwert bzw. - soweit voraussichtlich dauerhaft wertgemindert - der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden erst mit Eintritt der jeweiligen Bedingung als Erhöhung des Beteiligungsansatzes erfasst.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Geldmarktfonds, die im Kassenbestand ausgewiesen sind, werden mit dem Nennwert bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Abschlussstichtag bewertet und dürfen im Erwerbszeitpunkt nur eine Laufzeit von weniger als drei Monaten aufweisen.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Für die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungszusagen unterscheiden wir zwischen Transaktionen mit Barausgleich und solchen mit Eigenkapitalabgeltungen. Für beide Instrumente wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Dieser wird dann als Vergütungsaufwand über den Zeitraum verteilt, innerhalb dessen die Mitarbeiter einen uneingeschränkten Anspruch auf die Instrumente erwerben. Zusagen mit Barausgleich werden bis zur Begleichung der Zusage zu jedem Abschlussstichtag neu zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von Transaktionen mit Eigenkapitalabgeltung resultiert die Aufwandserfassung in einer Erhöhung der Kapitalrücklagen. Im Fall von Transaktionen mit Barausgleich führt die Aufwandsbuchung zu einer Verbindlichkeit. Sofern die Gesellschaft ein Wahlrecht hat, die Zusagen entweder durch Barzahlung oder durch Hingabe von Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllen, bilanzieren wir die Zusagen als Transaktion mit Eigenkapitalabgeltung, solange keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt oder ein solcher Ausgleich in bar erfolgt. Sobald wir uns für einen Barausgleich entscheiden oder eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, wird eine etwaige Differenz zwischen dem Wert der Barvergütung und dem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt als zusätzlicher Aufwand erfasst. In Übereinstimmung mit den internationalen Regelungen zur Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe werden nicht nur anteilsbasierte Vergütungen für Mitarbeiter der BioNTech SE bilanziert, sondern auch Zusagen an Mitarbeiter von Tochterunternehmen, die durch die BioNTech SE erfüllt werden. Sofern es sich nicht um Mitarbeiter der BioNTech SE handelt, erfolgt die Aufwandserfassung im sonstigen betrieblichen Aufwand.

Eigene Anteile werden mit ihrem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Anschaffungskosten der erworbenen Anteile wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. Im Falle des Erwerbs eigener Anteile werden Aufwendungen des Erwerbs als Aufwendungen im laufenden Geschäftsjahr erfasst.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, sowie drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden mit den laufzeitadäquaten durchschnittlichen Zinssätzen der letzten sieben Jahre diskontiert.

Die ausschließlich der Erfüllung der langfristig fälligen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus den Langzeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugehörigen Verpflichtungen verrechnet. Zugehörige Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen werden ebenfalls verrechnet.

Devisentermingeschäfte werden nicht als Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB klassifiziert. Die Devisentermingeschäfte werden anhand von Bewertungstechniken bewertet, bei denen Devisenkassa- und

-terminkurse verwendet werden. Geschäfte mit einem negativen Bewertungsergebnis zum Bilanzstichtag werden in den sonstigen Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Anzahlungen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungskollaborationen werden als passivische Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt und über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern angesetzt werden. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die aktiven latenten Steuern werden mit den passiven latenten Steuern verrechnet und die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften werden insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären oder quasi-permanenten Differenzen bei der BioNTech SE auszugehen ist.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Die in der Gewinn- und Verlustverrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungsdifferenzen.

Umsätze aus Warenverkäufen werden ausgewiesen, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden können. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Im Übrigen werden Umsätze unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten ausgewiesen.

Im Rahmen unserer COVID-19-Kollaborationen werden Umsatzerlöse auf der Grundlage der Bruttogewinne unserer Kollaborationspartner aus COVID-19-Impfstoffverkäufen erfasst, welche die Partner in Gebieten, die ihnen auf Basis von Marketing- und Vertriebsrechten zugeteilt sind, erzielen. Unser Gebiet umfasst Deutschland und die Türkei. Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse im Rahmen dieser Kollaborationsvereinbarungen sind wir auf die Angaben unserer Kollaborationspartner sowie im gewissen Umfang auf Schätzungen angewiesen. Infolgedessen unterliegen die Umsatzerlöse im Rahmen dieser Kollaborationsvereinbarungen dem Risiko, dass die ausgewiesenen Beträge von den tatsächlich ausgewiesenen Beträgen abweichen, bis die endgültigen Ergebnisse unserer Kollaborationspartner vorliegen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Etwaige Vorauszahlungen werden als passivische Abgrenzungsposten erfasst. Da die Kosten im Fall von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte regelmäßig nicht zeitbezogen anfallen, werden Vorauszahlungen aus aufwandsbezogenen Zuwendungen in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird sie als passiver Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst. Anschließend werden sonstige betriebliche Erträge erfolgswirksam über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts erfasst.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Basierend auf dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Steuervermeidung hat das OECD/G20 Inclusive Framework (ein Zusammenschluss von rund 140 Ländern) beschlossen, eine globale Mindestbesteuerung für große Unternehmen und multinationale Konzerne einzuführen (sog. Säule 2). Die globalen Anti-Base-Erosion-Regeln sollen sicherstellen, dass große multinationale Konzerne in jedem Rechtsgebiet, in dem sie tätig sind, einen Mindeststeuersatz auf die Einkünfte zahlen, die sie erzielen. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD sogenannte OECD Model Rules, die als Gesetzesentwurf zur Umsetzung in nationales innerstaatliches Recht dienen, gefolgt von Leitlinien und Kommentaren, die im März 2022 veröffentlicht wurden. Im Dezember 2022 verabschiedete die EU eine entsprechende EU-Richtlinie (EU 2022/2523), die die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Wenn in einem Rechtsgebiet der effektive Steuersatz unter dem Mindestsatz (15 %) liegt, unterliegt die Gruppe möglicherweise der sogenannten Zusatzsteuer oder einer sogenannten qualifizierten inländischen Mindestaufstockungssteuer.

Mehrere Länder, in denen die Gruppe tätig ist, haben die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus verfolgt die Gruppe aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsprozesses in jedem Land, in dem die Gruppe tätig ist. Zum Bilanzstichtag waren die BEPS-Säule-2-Verordnungen (MinBestRL UmsG) bereits in deutsches Recht (MinStG) umgesetzt. Entsprechend der in Deutschland in Kraft getreten Regelungen ist die Gruppe verpflichtet, ergänzende Steuererklärungen für betroffene Unternehmen abzugeben, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024. Die Gruppe fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Der Konzern hat zum Bilanzstichtag eine Analyse durchgeführt, um die grundsätzlichen Auswirkungen und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Mindeststeuer ausgesetzt ist.

Bei dieser Analyse wurde insbesondere geprüft, ob die CbCR Safe Harbour Regelungen einschlägig sind; es wurden keine Länder identifiziert, aus denen die Gruppe wesentlich von einer Mindeststeuer betroffen ist. Folglich ändert sich der durchschnittliche effektive Steuersatz nicht wesentlich durch die nach dem 30. Dezember 2023 in Kraft getretene Mindeststeuer. BioNTech wendet die Ausnahme gem. § 274 Abs. 3 HGB an, wonach keine latenten Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD angesetzt und keine Angaben dazu erfolgen.

3 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres kann dem Anlagenspiegel entnommen werden. Der Anlagenspiegel ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich Zugänge bei den entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten in Höhe von 137,0 Mio. € (Vorjahr: 651,8 Mio. €). Darin enthalten sind im Wesentlichen Zugänge aus dem Erwerb von Lizenzen im Rahmen von Lizenz- und Kollaborationsverträgen in Höhe von 97,0 Mio. € (Vorjahr: 443,5 Mio. €).

Die Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit Lizenz- und Kollaborationsverträgen resultierten aus den getätigten Zahlungen für den Erwerb von Lizenzen (hiervon 41,4 Mio. € von Duality Biologics (Suzhou) Co. Ltd., Shanghai, China, 28,1 Mio. € von OncoC4 Inc., Rockville, USA, und 27,5 Mio. € von Biotheus Inc., Zhuhai, China). Die Zugänge im Vorjahr resultierten ebenfalls aus den getätigten Zahlungen für den Erwerb von Lizenzen (hiervon 203,7 Mio. € von Duality Biologics (Suzhou) Co. Ltd., Shanghai, China, 125,2 Mio. € von OncoC4 Inc., Rockville, USA, 64,1 Mio. € von MediLink Therapeutics (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou, China, und 50,6 Mio. € von Biotheus Inc., Zhuhai, China).

In Bezug auf die immateriellen Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr 2024 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 160,0 Mio. € aufgrund von voraussichtlich dauernden Wertminderungen erfasst (Vorjahr: Null).

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden über folgende Laufzeiten linear abgeschrieben:

Abschreibungsdauer nach Anlagenklasse Nutzungsdauer (Jahre)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Patente, gewerbliche Schutzrechte 8 - 20
Lizenzen 3 - 10
Geschäfts- oder Firmenwert 15
Software 3 - 8
Sachanlagevermögen
Gebäude 10 - 33
IT-Anlagen 3 - 5
PC-Hardware 1
Maschinen/Produktionsanlagen 8 - 10
Laborgeräte 3 - 5
Büroeinrichtungen 5 - 10

3.2 Finanzanlagen

(in Millionen €) Stand zum 1. Januar 2024 Zugänge Abgänge Abschreibungen / Zuschreibungen Stand zum 31. Dezember 2024
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.156,5 41,1 - 48,6 1.149,0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8,5 - 8,5 - -
3. Beteiligungen 47,0 188,9 - 139,1 96,8
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.326,4 1.341,6 224,4 0,4 2.443,2
5. Sonstige Ausleihungen 2,6 38,0 0,9 - 39,7
Summe 2.541,0 1.609,6 233,8 188,1 3.728,7

Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 41,1 Mio. € (Vorjahr: 543,1 Mio. €), was im Wesentlichen auf Eigenkapitalerhöhungen bei verbundenen Unternehmen zurückzuführen ist. Abschreibungen in Bezug auf die Anteile an verbundenen Unternehmen beliefen sich auf 48,6 Mio. € (Vorjahr: Null). Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert wurde für eine Beteiligung (Buchwert 23,3 Mio. €, beizulegender Zeitwert 17,3 Mio. €) unterlassen, da wir unter Berücksichtigung der Entwicklung des Börsenkurses in der vergangenen Periode zum Bilanzstichtag zu dem Ergebnis kamen, dass die Wertminderung als nicht dauerhaft einzustufen ist. Die Anteile der InstaDeep Ltd. (493,3 Mio. €, Vorjahr 490,1 Mio. €) und der BioNTech USA Holding LLC., Cambridge, USA, (399,7 Mio. €, analog Vorjahr) machten, den größten Anteil an der Summe der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.149,0 Mio. € aus.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Darlehen mit einer Tochtergesellschaft rolliert und mit einer Laufzeit kleiner ein Jahr neu abgeschlossen. Der Abgang aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen belief sich auf 8,5 Mio. € (Vorjahr: 588,9 Mio. €). Neuverträge mit einer Laufzeit kleiner einem Jahr werden als kurzfristige Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Der dem Buchwert entsprechende Startwert der Anschaffungskosten zum 1. Januar 2024 wurde im Anlagenspiegel im Vergleich zum Vorjahresabschluss angepasst.

Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich Zugänge bei den Beteiligungen in Höhe von 188,9 Mio. € (Vorjahr: Null) und Abschreibungen aus dauerhaften Wertminderungen im Wesentlichen aufgrund der Entwicklung des Börsenkurses in der vergangenen Periode in Höhe von 139,1 Mio. € (Vorjahr: 19,7 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2024 haben wir weiter langfristig in verschiedene Wertpapiere investiert. Die Zugänge überstiegen dabei die Rückzahlungen, weswegen sich der Endwert auf 2.443,2 Mio. € belief.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die sonstigen Ausleihungen auf 39,7 Mio. € und resultierten im Wesentlichen aus einem Anspruch auf zukünftige Lizenzzahlungen.

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname / Sitz Anteilsbesitz Jahresergebnis (in Mio. €) (1) Eigenkapital (in Mio. €) (1)
BioNTech BioNTainer Holding GmbH, Mainz (2) 100 % 2,9 83,7
BioNTech Cell & Gene Therapies GmbH, Mainz (2) 100 % 0,4 8,7
BioNTech Collaborations GmbH, Mainz (2), (3) 100 % - -
BioNTech Delivery Technologies GmbH, Halle (2) 100 % - 0,6
BioNTech Diagnostics GmbH, Mainz (2) 100 % - 5,5
BioNTech Europe GmbH, Mainz (2) 100 % 7,4 14,2
BioNTech Idar-Oberstein Services GmbH, Idar-Oberstein (2) 100 % - 0,2
BioNTech Individualized mRNA Manufacturing GmbH, Mainz (2) 100 % - -
BioNTech Innovation and Services Marburg GmbH, Marburg (2) 100 % (0,4) -
BioNTech Innovation GmbH, Mainz (2) 100 % 0,4 0,4
BioNTech Innovative Manufacturing Services GmbH, Idar-Oberstein (2) 100 % (24,1) (23,7)
BioNTech Manufacturing GmbH, Mainz (2) 100 % 175,7 203,4
BioNTech Manufacturing Marburg GmbH, Marburg (2) 100 % 30,3 (12,9)
BioNTech Real Estate Holding GmbH, Holzkirchen (2) 100 % 0,2 0,1
InstaDeep DE GmbH, Berlin 100 % 0,1 0,2
JPT Peptide Technologies GmbH, Berlin (2) 100 % 0,1 13,4
NT Security and Services GmbH, Mainz (2) 100 % - -
reSano GmbH, Mainz (2) 100 % - (1,3)
BioNTech Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100 % (1,9) (2,9)
BioNTech R&D (Austria) GmbH, Wien, Österreich 100 % 2,7 24,1
BioNTech (Shanghai) Pharmaceuticals Co. Ltd., Shanghai, China 100 % (2,3) 5,6
InstaDeep France SAS, Paris, France 100 % 1,5 3,5
Biopharma BioNTech Israel Ltd., Israel 100 % (0,6) (0,8)
New Technologies Re​, Luxemburg, Luxemburg 100 % 2,4 18,1
InstaDeep Nigeria Ltd., Lagos, Nigeria 100 % - -
BioNTech Rwanda Ltd., Kigali, Ruanda 100 % (6,2) 61,6
BioNTech Pharmaceuticals Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur 100 % (66,6) (46,4)
BioNTech Pharmaceuticals Spain S.L, Barcelona, Spanien 100 % 0,1 0,5
BioNTech Switzerland GmbH, Basel, Schweiz 100 % 0,2 1,1
BioNTech Taiwan Co. Ltd., Taipeh, Taiwan 100 % (0,2) -
InstadDeep Tunisia SARL, Tunis, Tunesia 100 % 0,3 1,1
BioNTech Turkey Tıbbi Ürünler Ve Klinik Araştirma Ticaret Anonim Şirketi, Istanbul, Türkei 100 % 0,6 1,1
BioNTech UK Ltd., London, Großbritannien 100 % 4,4 3,4
InstaDeep Ltd., London, Großbritannien 100 % - 71,1
BioNTech Research and Development, Inc., Cambridge, USA 100 % 5,1 106,1
BioNTech USA Holding LLC., Cambridge, USA 100 % (0,2) 428,2
BioNTech US Inc., Cambridge, USA 100 % 24,2 235,7
BioNTech Delivery Technologies (US) LLC, Cambridge, USA 100 % - -
InstaDeep LLC., Dover, USA 100 % 0,4 0,6
JPT Peptide Technologies Inc., Cambridge, USA 100 % - 1,5
Simba Merger Sub, George Town, Cayman Islands (3) 100 % - -
Crescendo Biologics Ltd., Cambridge, Großbritannien (4) 13,04 % (23,4) 24,3
Ryvu Therapeutics S.A., Krakau, Polen (4) 8,29 % (20,3) 59,8
Autolus Therapeutics plc. London, Großbritannien (4) 12,5 % (192,7) 100,9
Sortera Bio Ltd, Cambridge, Großbritannien (3) 16,6 % - -

(1) Diese Werte basieren auf den lokalen IFRS-Jahresabschlüssen vor Konsolidierung und zeigen daher nicht den Beitrag der Gesellschaft zum Konzernabschluss. Die Umrechnung von Jahresergebnissen und Eigenkapitalbeständen in Fremdwährung erfolgt zu von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Fremdwährungskursen.

(2) Kennzeichnung der Gesellschaften, mit denen Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsverträge bestehen.

(3) Neugründung im Geschäftsjahr 2024.

(4) Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 und Eigenkapital zum 31. Dezember 2023.

3.3 Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere

(in Millionen €) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.105,2 1.163,6
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.767,9 1.370,5
Sonstige Vermögensgegenstände 656,1 279,8
Summe 3.529,2 2.813,9

Die Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen verminderten sich um 58,4 Mio. € von 1.163,6 Mio. € auf 1.105,2 Mio. € zum 31. Dezember 2024 und waren im Wesentlichen auf die Kollaborationsvereinbarung mit Pfizer Inc., New York, USA sowie auf unsere Umsätze aus direkten COVID-19-Impfstoffverkäufen an Kunden in unseren Gebieten zurückzuführen. Die vertragliche Abrechnung mit Pfizer hat einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal. Da das Geschäftsquartal von Pfizer für Tochtergesellschaften außerhalb der USA von unserem abweicht, entsteht eine zusätzliche Zeitspanne zwischen der Umsatzrealisierung und dem Zahlungseingang. Unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2024 enthielten neben dem Gewinnanteil für das vierte Quartal 2024 auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich auf den Bruttogewinnanteil für das dritte Quartal 2024 bezogen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestanden aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Cash Pool) in Höhe von 47,4 Mio. € (Vorjahr: 660,9 Mio. €) und sonstigen Forderungen in Höhe von 1.720,5 Mio. € (Vorjahr: 709,6 Mio. €), davon vorrangig 1.340,2 Mio. € (Vorjahr: 525,0 Mio. €) kurzfristige Darlehen an verbundene Unternehmen sowie 309,5 Mio. € (Vorjahr: 184,6 Mio. €) aus Ergebnisabführungen. Der Gesamtbestand der Forderungen erhöhte sich um 397,4 Mio. € von 1.370,5 Mio. € auf 1.767,9 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Dies war im Wesentlichen auf die Vergabe neuer Darlehen an die Tochtergesellschaften zurückzuführen, wodurch sich ein entsprechender Forderungsbestand von 1.340,2 Mio. € (Vorjahr: 677,2 Mio. €) ergibt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrugen 33,9 Mio. € (Vorjahr: 22,9 Mio. €) und resultierten aus den anteilsbasierten Vergütungszusagen der Jahre 2021, 2022 und 2023.

Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände betrafen im Wesentlichen geleistete Anzahlungen sowie Erstattungsansprüche gegenüber Pfizer im Zusammenhang mit dem National Institutes of Health (NIH) und mit der University of Pennsylvania (UPenn) i.H.v. insgesamt 514,5 Mio. € (Vorjahr: Null).

Im Geschäftsjahr 2024 haben wir in kurzfristige Wertpapiere investiert. Der Bestand an sonstigen Wertpapieren betrug zum Bilanzstichtag 5.104,6 Mio. € (Vorjahr: 4.662,6 Mio. €).

3.4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die liquiden Mittel auf 9.338,9 Mio. € (Vorjahr: 11.409,5 Mio. €) und bestehen aus Geldmarktfonds, Reverse-Repo-Geschäften, Festgeldern und Bankguthaben. Die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Investitionen in Wertpapiere begründet, die in den Posten Wertpapiere des Anlagevermögens und Sonstige Wertpapiere ausgewiesen werden.

3.5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sank im Vergleich zum Vorjahr um 52,6 Mio. € von 216,3 Mio. € auf 163,7 Mio. €. Zum Stichtag umfasste der Posten im Wesentlichen Ausgleichszahlungen in Höhe von 83,1 Mio. € (Vorjahr: 151,1 Mio. €) an unseren Kollaborationspartner aus der geänderten COVID-19-Impfstoff-Kaufvereinbarung mit der Europäischen Kommission für den deutschen Markt. Die abgegrenzten Ausgaben für unsere Kollaborationen betrugen insgesamt 26,9 Mio. € (Vorjahr: 47,9 Mio. €).

3.6 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Das Deckungsvermögen zur Verrechnung der langfristigen fälligen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus den Langzeitkonten, welches in den sonstigen Ausleihungen enthalten ist, bestand im Geschäftsjahr aus Festgeldern, deren Anschaffungskosten sich zum 31. Dezember 2024 auf 7,4 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) beliefen, was dem beizulegenden Zeitwert (Marktwert am Bilanzstichtag) entspricht. Dem Vermögen steht ein Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden in Höhe von 5,3 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) gegenüber. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung erfolgte im Geschäftsjahr 2023 innerhalb der sonstigen Ausleihungen und wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 auch für das Vorjahr separat ausgewiesen. Das Finanzergebnis ist in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) positiv beeinflusst.

3.7 Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2024 umfasste unser gezeichnetes Kapital 248.552.200 (Vorjahr: 248.552.200) stimmberechtigte Inhaberaktien, von denen 8.581.396 (Vorjahr: 10.826.465) als eigene Anteile gehalten wurden. Der Nennwert unserer Aktien beträgt 1,00 € und verbrieft pro Stück ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

Eigene Anteile

Die eigenen Anteile entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:

(in Stücke)
Stand zum 1. Januar 2024 (10.826.465)
Abwicklung anteilsbasierte Vergütungen (2.245.069)
Stand zum 31. Dezember 2024 (8.581.396)

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:

(in Millionen €)
Stand zum 1. Januar 2024 695,6
Veränderung durch anteilsbasierte Vergütungen 83,1
Stand zum 31. Dezember 2024 778,7

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage blieb im Geschäftsjahr 2024 unverändert und betrug zum 31. Dezember 2024 weiterhin 9.845,1 Mio. €.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von 9.361,0 Mio. €.

3.8 Ergebnisverwendungsvorschlag 2024

Der Jahresverlust des Geschäftsjahres 2024 der BioNTech SE betrug 1.128,5 Mio. €. Der Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 8.232,5 Mio. € soll vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.9 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen betragen zum Stichtag 1,2 Mio. € (Vorjahr: 525,1 Mio. €). Darin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Gewerbesteuer in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 239,0 Mio. €) für die Jahre 2021 bis 2023. Im Vergleich zum Vorjahr sind Rückstellungen mit den Veranlagungen 2021 und 2022 für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 516,9 Mio. € verbraucht worden. Für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich eine Forderung i.H.v. 48,9 Mio. €, welche im Wesentlichen anrechenbare Kapitalertragsteuer enthält.

Für das Geschäftsjahr 2024 wurden alle geleisteten Steuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt 80,6 Mio. € bereits wieder erstattet.

In Summe ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 kein tatsächlicher laufender Steueraufwand (Vorjahr: 233,2 Mio. €). Der ausgewiesene laufende Steuerertrag i.H.v. 6,7 Mio. € betrifft Vorjahre.

3.10 Sonstige Rückstellungen

(in Millionen €) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 279,4 418,3
Rückstellungen für vertragliche Auseinandersetzungen 76,8 118,2
Übrige Rückstellungen 75,3 35,2
Summe 431,5 571,7

Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen bezogen sich auf erhaltene Leistungen, die zum Stichtag unsicher und somit der Höhe nach ungewiss waren. Diese beinhalteten hauptsächlich Verpflichtungen aus Lizenzverträgen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf unseres COVID-19-Impfstoffs in unseren Gebieten und den Gebieten unserer Kollaborationspartner entstehen, in denen wir und unsere Partner geistiges Eigentum Dritter nutzen.

Die Rückstellungen für vertragliche Auseinandersetzungen umfassen Vertragsstreitigkeiten in Zusammenhang mit potenziellen Verpflichtungen.

Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen für ausstehenden Urlaub, Überstunden sowie Boni in Höhe von 38,3 Mio. € (Vorjahr: 33,1 Mio. €), Rückstellungen für drohende Verluste aus Devisentermingeschäften in Höhe von 16,3 Mio. € (Vorjahr: Null) sowie drohende Verluste aus anderen schwebenden Geschäften in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr: Null).

3.11 Verbindlichkeiten

(in Millionen €) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 343,0 254,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.256,3 485,8
Sonstige Verbindlichkeiten 1.193,5 93,4
Verbindlichkeiten aus vertraglichen Auseinandersetzungen 1.148,0 50,6
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Sozialabgaben 28,8 18,1
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 16,7 24,7
Summe 2.792,8 833,4

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 208,0 Mio. € (Vorjahr: 375,7 Mio. €) und kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.048,3 Mio. € (Vorjahr: 110,1 Mio. €), im Wesentlichen für Cashpool Verpflichtungen gegenüber Tochtergesellschaften sowie aus Verlustübernahmen im Rahmen von Ergebnisabführungsverträgen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betrugen 3,1 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) und resultierten aus anteilsbasierten Vergütungen für Mitarbeiter.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthielten zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen aus vertraglichen Auseinandersetzungen mit NIH i.H.v. 761,9 Mio. € und UPenn i.H.v. 385,0 Mio. €. Daneben waren Zahllasten aus Quellsteuer in Höhe von 15,6. Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Sozialabgaben im Zusammenhang mit Verpflichtungen, die mit der Abgeltung unserer anteilsbasierten Vergütungsprogramme für die jeweiligen Mitarbeiter und Vorstände fällig wurden, sowie aufwandsbezogene Zuwendungen in Höhe von 12,8 Mio. € enthalten.

3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen die Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der geänderten COVID-19-Impfstoff-Kaufvereinbarung mit der Europäischen Kommission sowie die abgegrenzten Anzahlungen aus Kollaborationen enthalten.

3.13 Latente Steuern

Aus unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aktiven latenten Steuern im Zusammenhang mit unseren Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie latenten Steuern aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich per Saldo ein Überhang der aktiven latenten Steuern in Höhe von 410,0 Mio. € (Vorjahr: 162,8 Mio. €), welche nicht angesetzt wurden. Darin enthalten sind aktive latente Steuern von Organgesellschaften in Höhe von 11,5 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €).

Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag ein Steuersatz von insgesamt 30,8 % verwendet.

3.14 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 676,7 Mio. € (Vorjahr: 642,8 Mio. €) - davon vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der zentralen Steuerung der Tochtergesellschaften unter der Berücksichtigung der guten Finanzlage des Konzerns als gering eingeschätzt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten folgende Miet- und Leasingverpflichtungen:

(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Mietverträge 18,8 53,3 18,1 90,2

Vorteile von Miet- und Leasingverträgen liegen in der Liquiditätsoptimierung. Wesentliche Risiken sind nicht erkennbar.

Des Weiteren ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen:

(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 13,1 - - 13,1
Vertragliche Verpflichtung zum Erwerb immaterieller Vermögenswerte 168,9 1.047,3 583,3 1.799,5
Summe 182,0 1.047,3 583,3 1.812,6

Die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf von immateriellen Vermögensgegenständen resultieren aus den geschlossenen Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu meilensteinabhängigen Zahlungen an den Kollaborationspartner sowie der vertraglichen Verpflichtung aus Kaufverträgen für Sachanlagen. Vorausgesetzt, dass alle vertraglich vereinbarten Meilensteine erreicht werden, hat sich die Gesellschaft verpflichtet per 31. Dezember 2024 bis zu 1.812,6 Mio. € zu zahlen. (Vorjahr: 1.875,5 Mio. €).

3.15 Umsatzerlöse

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Umsätze mit externen Kunden 2.026,9 3.129,2
Umsätze mit verbundenen Unternehmen 197,5 140,9
Summe 2.224,4 3.270,1

Die externen Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen kommerzielle Umsätze, die den Bruttogewinnanteil von unseren Kollaborationspartnern enthalten.

Im Geschäftsjahr 2024 sanken die kommerziellen Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 1.102,3 Mio. € von 3.129,2 Mio. € auf 2.026,9 Mio. € und beinhalteten unseren Anteil am Bruttogewinn vom Umsatz unserer Kollaborationspartner in den Gebieten, die ihnen auf Basis von Marketing- und Vertriebsrechten zugeteilt sind. Die kommerziellen Umsätze reduzierten sich aufgrund der geringeren Nachfrage nach unserem COVID-19-Impfstoff.

Die Umsätze mit verbundenen Unternehmen betreffen primär Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen im Verwaltungsbereich für die Tochtergesellschaften.

Im Geschäftsjahr 2024 haben wir auf der Grundlage der geografischen Region, in der unsere Kunden, verbundenen Unternehmen und Kollaborationspartner ansässig sind, Umsatzerlöse hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (2.212,7 Mio. €) neben den sonstigen Ländern (11,7 Mio. €) erzielt. Im Vorjahr war die wichtigste geografische Region die Vereinigten Staaten (2.993,8 € Mio. €) neben den sonstigen Ländern (276,3 Mio. €).

3.16 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

Im Geschäftsjahr 2024 sanken die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 31,8 Mio. € von 250,0 Mio. € auf 218,2 Mio. €. Die Herstellungskosten beinhalten im Wesentlichen 50% des Bruttoergebnisses vom Umsatz der COVID-19 Impfstoffverkäufe in Gebieten, in denen wir Marketing- und Vertriebsrechten besitzen (bspw. Deutschland), den unserer Kollaborationspartner Pfizer als anteilig erhält. Darüber hinaus tragen umsatzabhängige Lizenzkosten für fremdes geistiges Eigentum zu den Herstellungskosten bei.

3.17 Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Forschungs- und Entwicklungskosten im Vergleich zum Vorjahr um 653,2 Mio. € von 1.743,6 Mio. € auf 2.396,8 Mio. € an. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Fortschritt der klinischen Studien für unsere Pipeline-Kandidaten sowie auf unsere neu erworbenen Produktkandidaten und die Entwicklung variantenangepasster COVID-19-Impfstoffe zurückzuführen. Ein weiterer Grund für den Anstieg waren die höheren Aufwendungen für Löhne, Sozialleistungen und Sozialversicherungen, die sich aus einem erheblichen Anstieg der Mitarbeiterzahl ergaben.

3.18 Vertriebskosten

Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Vertriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 32,6 Mio. € von 29,4 Mio. € auf 62,0 Mio. € an. Der Anstieg ist primär auf höhere Ausgaben für die Einrichtung und Verbesserung der kommerziellen IT-Plattform sowie auf einen Anstieg der Löhne und Gehälter, der Sozialleistungen und der Ausgaben für die Sozialversicherung infolge der Erhöhung der Mitarbeiterzahl zurückzuführen.

3.19 Allgemeine Verwaltungskosten

Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die allgemeinen Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahr um 211,7 Mio. € von 535,1 Mio. € auf 746,8 Mio. € an. Der Anstieg resultierte insbesondere aus höheren Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, sowie auf einen Anstieg der Löhne und Gehälter, Sozialleistungen und Sozialabgaben infolge der Erhöhung der Mitarbeiterzahl.

3.20 Sonstige betriebliche Erträge

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Erstattungsansprüche 514,5 -
Fremdwährungsdifferenzen 155,9 -
Zuwendungen der öffentlichen Hand 26,6 1,0
Erträge aus Devisentermingeschäften 14,3 259,2
Übrige sonstige betriebliche Erträge 85,1 39,3
Summe 796,4 299,5

Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um 496,9 Mio. € von 299,5 Mio. € auf 796,4 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten im Geschäftsjahr 2024 primär Erträge aus Erstattungsansprüchen gegenüber Pfizer im Zusammenhang mit dem National Institutes of Health (NIH) und der University of Pennsylvania (UPenn) in Höhe von insgesamt 514,5 Mio. € sowie aus Fremdwährungsdifferenzen mit 155,9 Mio. €. Die periodenfremden Erträge beliefen sich auf 26,2 Mio. € und beinhalten im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen.

3.21 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Aufwendungen aus vertraglichen Auseinandersetzungen / Vergleichen 1.171,9 -
Fremdwährungsdifferenzen 65,8 284,6
Aufwendungen aus Mitarbeiterprogrammen der Tochtergesellschaften 60,2 7,1
Aufwendungen aus Abwertungen von Forderungen 56,7 0,0
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 62,3 23,9
Summe 1.416,9 315,6

Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 1.101,3 Mio. € von 315,6 Mio. € auf 1.416,9 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen Aufwendungen aus Beilegungen vertraglicher Auseinandersetzungen in Höhe von 1.171,9 Mio. € sowie Fremdwährungsverluste mit 65,8 Mio. €. Weitere Effekte ergaben sich aus gestiegenen Aufwendungen aus Mitarbeiterprogrammen der Tochtergesellschaften i.H.v. 60,2 Mio. € und aus Abwertungen von Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften i.H.v. 56,7 Mio. €. Die periodenfremden Aufwendungen beliefen sich auf 0,5 Mio. € und beinhalten im Wesentlichen Versicherungsprämien des Vorjahres sowie die Anpassungen aus Personalrückstellungen.

3.22 Finanzergebnis

Im Geschäftsjahr 2024 entwickelte sich das Finanzergebnis, bestehend aus den Effekten aus der Ergebnisübernahme und den Zinserträgen bzw. -aufwendungen, wie folgt:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Beteiligungsergebnis 198,0 18,4
Erträge aus der Ergebnisübernahme 309,5 184,6
Aufwendungen aus Verlustübernahme (111,5) (166,2)
Zinsergebnis 486,7 318,4
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 641,4 366,7
davon aus verbundenen Unternehmen 60,6 40,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen (17,6) (78,0)
davon aus verbundenen Unternehmen (14,9) (74,4)
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (190,9) -
Erträge aus anderen Wertpapieren 53,8 29,7
Summe 684,7 336,8

3.23 Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.23.1 Materialaufwand

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,6 -
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,1 1,1
Summe 0,7 1,1

Im Geschäftsjahr 2024 sanken die Materialaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Mio. € von 1,1 Mio. € auf 0,7 Mio. €. Aufwendungen, die nicht unmittelbar dem Umsatz der Gesellschaft zuzurechnen sind, sind kein Teil der Materialaufwendungen, weswegen eine entsprechenden Änderung der Vorjahresangabe vorgenommen wurde. Dies führt aus unserer Sicht zu einer klareren Darstellung des Geschäftsmodell der Gesellschaft.

3.23.2 Personalaufwand

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Löhne und Gehälter 446,0 288,3
Lohnsteuer, soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 55,0 40,0
davon für Altersversorgung 0,6 0,4
Summe 501,0 328,3

Im Geschäftsjahr 2024 ist der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 172,7 Mio. € von 328,3 Mio. € auf 501,0 Mio. € gestiegen. Gründe für den Anstieg waren insbesondere die Ausübung des ESOP 2019 Programms, die Erhöhung der Mitarbeiterzahl sowie Aufwendungen aus der Abführung der Lohnsteuer und Sozialabgaben im Rahmen der Ausübung unserer anteilsbasierten Vergütungen.

3.24 Sonstige Angaben / Organe der Gesellschaft

3.24.1 Aufsichtsrat

Während des Geschäftsjahres 2024 gehörten folgende Personen dem Aufsichtsrat an:

Name (Funktion) Alter Ablauf des Mandats Hauptbeschäftigung (weitere relevante Mandate)
Helmut Jeggle (Aufsichtsratsvorsitzender) 54 2026 Geschäftsführender Gesellschafter der Salvia GmbH und unternehmerischer Venture Capital Investor (Aufsichtsratsmitglied 4SC AG, AiCuris AG und Tonies SE, Board Direktor von Bambusa Therapeutics Inc.)
Dr. Ulrich Wandschneider (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) 63 2027 Geschäftsführer der beebusy capital GmbH und unabhängiger Berater für Unternehmen im Lifescience und Healthcare Sektor (Aufsichtsratsmitglied Marienhaus GmbH)
Baronin Nicola Blackwood 45 2027 Geschäftsführerin und Vorsitzende der Oxford University Innovations Limited (Equity Partner, ReCode Health Ventures LLC, Kuratoriumsmitglied und Direktorin des Alan Turing Institute, Beiratsvorsitzende von Genomics England Limited, unabhängige und nicht geschäftsführende Direktorin von RTW Biotech Opportunities Ltd.)
Prof. Dr. Anja Morawietz 47 2026 Wirtschaftsprüferin und Unternehmensberaterin, Professorin für Externes Rechnungswesen und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Michael Motschmann 67 2027 Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs Beteiligungen der MIG Capital AG (Aufsichtsratsmitglied AFFiRiS AG, APK AG, HMW-Emissionshaus AG und HMW-Innovations AG)
Prof. Dr. Rudolf Staudigl 70 2026 Selbständiger Berater (Aufsichtsratsmitglied der TÜV Süd Aktiengesellschaft bis zum 3. Juli 2024, Aufsichtsratsmitglied der Groz-Beckert KG (stellvertretender Vorsitzender))

3.24.2 Vorstand

Während des Geschäftsjahres 2024 gehörten folgende Personen dem Vorstand an:

Name Alter Ablauf des Mandats Position (Hauptverantwortlichkeiten)
Prof. Dr. med. Ugur Sahin 59 2026 Vorsitzender des Vorstands (Chief Executive Officer) (Forschung und Entwicklung, wissenschaftliche Kollaborationen, Patentanmeldungen, Qualitätssicherung sowie Projektmanagement)
Annemarie Hanekamp (1) 44 2028 Chief Commercial Officer (Marketing und Vertrieb)
Jens Holstein (3) 61 2025 Chief Financial Officer (Finanzen, Personal, Risikomanagement sowie Einkauf)
Sean Marett (2) 60 2024 Chief Business Officer und Chief Commercial Officer (Marketing und Vertrieb)
Dr. Sierk Poetting 52 2026 Chief Operating Officer (Produktion, IT, Labore und Infrastruktur, Nachhaltigkeit sowie interne Kommunikation)
Ryan Richardson 45 2026 Chief Strategy Officer (Corporate Strategy, Kapitalmarktverantwortung sowie Investor Relations)
Dr. James Ryan 49 2027 Chief Legal Officer und Chief Business Officer (Legal, Business Development, Alliance Management sowie Intellectual Property)
Prof. Dr. med. Özlem Türeci 57 2025 Chief Medical Officer (Klinische Entwicklung, Regulatory sowie Medical Affairs)

(1) Annemarie Hanekamp wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2024 als Chief Commercial Officer in den Vorstand berufen.

(2) Sean Marett war bis zum 30. Juni 2024 Mitglied des Vorstands.

(3) Jens Holstein, unser Finanzvorstand, plant, am Ende seiner Amtszeit in den Ruhestand zu treten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

3.24.3 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der BioNTech SE belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der BioNTech SE belief sich auf 13,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 (Vorjahr: 8,3 Mio. €).

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Vorstand (1) 13,0 8,3
Fixe Vergütung 4,0 3,9
Gehaltsnebenleistungen 0,2 0,0
Kurzfristig fällige variable Leistungen - erste Teilzahlung 0,8 0,7
Kurzfristig fällige variable Leistungen - zweite Teilzahlung (2) 0,6 1,0
Sonstige erfolgsabhängige variable Vergütungen (3) 1,3 0,8
Anteilsbasierte Vergütung (inkl. langfristig fällige variable Leistungen) (4) 6,1 1,9
Aufsichtsrat 0,9 0,6
Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns 13,9 8,9

(1) Während des Geschäftsjahres 2024 schied Sean Marett mit Wirkung zum 1. Juli 2024 aus dem Vorstand aus. Daher ist seine Vergütung bis zu seinem Ausscheiden anteilig in der Tabelle enthalten. Die folgenden Vergütungskomponenten gemäß seiner Austrittsvereinbarung nach seinem Ausscheiden und somit als ehemaliges Vorstandsmitglied sind nicht in der Tabelle enthalten: eine Abfindungszahlung in Höhe von 275.000 €, eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 39.000 € in Bezug auf den STI 2024, eine Zuteilung von 5.760 virtuelle Aktienoptionen in Bezug auf den LTI 2024 und eine Zahlung in Höhe von 477.030 € im Zusammenhang mit seinem einjährigen Beratervertrag.

(2) Der beizulegende Zeitwert der zweiten Tranche der kurzfristigen Anreizvergütung, die als anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich klassifiziert wurde, wurde analog zu den Vorschriften des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen ermittelt. Diese Tabelle zeigt den anteiligen Personalaufwand für das jeweilige Geschäftsjahr, der über den Erdienungszeitraum ab dem Tag des Dienstantritts (Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Dienstvereinbarung) bis zu jedem einzelnen Feststellungsdatum erfasst und bis zum Erfüllungsdatum neu bewertet wird.

(3) Im Geschäftsjahr 2024 entspricht der Betrag der Barzahlung im Zusammenhang mit dem einmaligen Antrittsbonus zur Vertragsunterzeichnung ("Signing Bonus"), der Annemarie Hanekamp im Rahmen ihrer Berufung in den Vorstand gewährt wurde, um sie für geringere Bonuszahlungen zu entschädigen, die sie im Rahmen ihres Vergütungspakets bei BioNTech erhalten würde, und um ihren Wechsel zu BioNTech zu würdigen. Für 2023 stellt der Betrag den einmalige Antrittsbonus zur Vertragsunterzeichnung im Zusammenhang mit der Berufung von James Ryan in den Vorstand dar, die als Entschädigung für die Nichtteilnahme am LTI-Programm 2023 dient, sowie die einmalige Sonderzahlung an Jens Holstein, um seinen Beitrag zur außerordentlichen finanziellen Entwicklung von BioNTech zu würdigen.

(4) Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen wurde analog zu den Vorschriften des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen ermittelt. Diese Tabelle zeigt den anteiligen Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr. In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2024 und 2023 enthielten die Beträge Aufwendungen aus einer einmaligen Antrittsprämie, die Jens Holstein anlässlich seiner Berufung in den Vorstand durch Gewährung von 4.246 virtuellen Aktien gewährt wurde sowie Aufwendungen aus dem einmaligen Antrittsbonus zur Vertragsunterzeichnung und der Annemarie Hanekamp im Rahmen ihrer Berufung in den Vorstand in Form von Aktien im Wert von 500.000 € gewährt wurde.

Die in der Tabelle angegebenen Beträge stellen die in der Periode als Aufwand erfassten Beträge dar.

Mitglieder des Vorstands nahmen an unserem ESOP-Programm teil (siehe Anhang 3.23.4). Von den 5.152.410 Optionsrechten, die unserem Vorstand im Rahmen des ESOP-2018 Programms gewährt wurden, wurden 4.921.630 Optionen im Geschäftsjahr 2022 ausgeübt. Die verbleibenden 230.780 Optionsrechte wurden von Sean Marett im Mai 2023 ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2024 übte unser Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Ugur Sahin alle 4.374.963 Optionen aus, die ihm im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstandsvorsitzenden 2019 (ESOP 2019 CEO Grant) gewährt wurden. Die Mitglieder des Vorstands, die am LTI-2020-Programm teilnahmen, übten 209.128 Optionen im August 2024 aus, so dass 38.968 Optionen zum 31. Dezember 2024 ausstehen (siehe Anhang 3.23.4). Weitere Informationen zu den ausstehenden Optionen aus den Vorstandsprogrammen sind im Anhang 3.23.4 erläutert.

3.24.4 Anteilsbasierte Vergütung

Zum 31. Dezember 2024 bestanden die nachstehenden anteilsbasierten Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und eigene Mitarbeiter der BioNTech SE als auch für Mitarbeiter von Tochtergesellschaften. Dementsprechend werden in der BioNTech SE nicht nur anteilsbasierte Vergütungen für Mitarbeiter der BioNTech SE bilanziert, sondern auch Zusagen an Mitarbeiter von Tochterunternehmen, die durch die BioNTech SE erfüllt werden. Sofern es sich nicht um Mitarbeiter der BioNTech SE handelt, erfolgt die Aufwandserfassung im sonstigen betrieblichen Aufwand.

Insgesamt entstand aus anteilsbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2024 ein Aufwand in Höhe von 233,6 Mio. € (Vorjahr: 43,2 Mio. €).

BioNTech 2020 Employee Equity Plan für Mitarbeiter ansässig außerhalb Nord-Amerikas (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Im Dezember 2020 genehmigten wir den BioNTech 2020 Employee Equity Plan für Mitarbeiter ansässig außerhalb Nordamerikas, bzw. den europäischen Plan. Im Rahmen des europäischen Plans werden unseren Mitarbeitern Restricted Stock Units (RSUs) angeboten.

Die Zuteilungsvereinbarungen wurden zu den jeweiligen Zeitpunkten der Gewährung im Februar 2021 (LTI 2020), Januar 2022 (LTI 2021-Programm), Dezember 2022 (LTI 2022-Programm) und Januar 2024 (LTI 2023) geschlossen. Die im Rahmen der Programme LTI 2020, LTI 2021, LTI 2022 und LTI 2023 ausgegebenen RSUs werden jährlich in gleichen Teilzahlungen über die jeweiligen Wartefristen von vier Jahren unverfallbar, beginnend im Dezember 2020, Dezember 2021, Dezember 2022 bzw. Dezember 2023. Alle Programme wurden als mit Eigenkapitalinstrumenten abgewickelt eingestuft, da die Entscheidung für die Form der Abwicklung bei der BioNTech SE und nicht bei den Teilnehmern liegt.

Der beizulegende Zeitwert der im Rahmen des europäischen Plans gewährten RSUs basierte auf dem Kurs unserer ADS, die Stammaktien zum Zeitpunkt der Gewährung repräsentieren.

Programm LTI 2020 Programm LTI 2021 Programm LTI 2022 Programm LTI 2023
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 92,21 € 203,22 € 165,03 € 97,99 €
Wartefrist (in Jahren) 4,0 4,0 4,0 4,0

Die zu den jeweiligen Zeitpunkten ausstehenden RSUs sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Programm LTI 2020 Programm LTI 2021 Programm LTI 2022 Programm LTI 2023
Ab dem 1. Januar 2023 235.305 104.608 396.110 -
Verfallen / Modifiziert (4.400) (3.497) (16.141) -
Per 31. Dezember 2023 230.905 101.111 379.969 -
Ab dem 1. Januar 2024 230.905 101.111 379.969 -
Zugänge / Zugewiesen - - - 834.211
Abgewickelt (225.201) (1) - - -
Verfallen / Modifiziert (4.541) (2.332) (12.507) (62.902)
Per 31. Dezember 2024 1.163 98.779 367.462 771.309
davon unverfallbar 1.163 75.920 187.812 194.636
davon verfallbar - 22.859 179.650 576.673

(1) Der Schlusskurs einer American Depositary Share von BioNTech an der Nasdaq am 13. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor dem Erfüllungstag, umgerechnet von USD in Euro unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank am selben Tag veröffentlichten Wechselkurses betrug 114,45 €.

BioNTech 2024 Nordamerika Employee Participation Plan (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein neuer langfristiger anteilsbasierter Vergütungsplan für in Nordamerika ansässige Mitarbeiter eingeführt. Im Rahmen dieses Plans hat die BioNTech SE allen ihren Mitarbeitern RSUs und Performance-RSUs (für Personen ab dem Job Level Vice President) mit einem anteilsbasierten LTI-Programm gewährt. Die Anzahl der jedem Teilnehmer gewährten RSUs wird ermittelt, indem das tatsächlich gezahlte jährliche Grundgehalt mit einem Prozentsatz innerhalb der für die jeweilige BioNTech-Stelle geltenden Spanne multipliziert und dieser Betrag durch den Aktienkurs bei Gewährung geteilt wird, wobei das Ergebnis auf die nächste ganze Zahl abgerundet wird. Die Anzahl der PRSUs unterliegt Anpassungen auf Grundlage der Performance der BioNTech ADSs im Vergleich zum Nasdaq Biotechnology Index (Index). Im Mai 2024 wurden 356.757 RSUs und 34.481 PRSUs an die Teilnehmer gewährt. Im Dezember 2024 wurden 47.115 weitere RSUs an New-Joiner gewährt. Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 93,00 €. Zwischen dem Zeitpunkt der Gewährung im Mai und dem 31. Dezember 2024 sind 24.284 RSUs und 2.915 PRSUs verfallen. Zum 31. Dezember 2024 sind 379.588 RSUs und 31.566 PRSUs ausstehend.

Alle RSUs, mit Ausnahme der PRSUs, werden jährlich in gleichen Tranchen von 25 % über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Gewährung, unverfallbar. Im Gegensatz zu den deutschen LTI-Mitarbeiterprogrammen 2020-2023 gibt es keine 4-jährige Wartefrist.

InstaDeep RSU-Programm Mitarbeiter (mit teilweisem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und teilweisem Barausgleich)

Im Rahmen der Übernahme von InstaDeep im Geschäftsjahr 2023 wurde die Ausgabe einer langfristigen RSU-Zuteilung mit einem Gesamtzielwert von 15,0 Mio. £ vereinbart. Der Beginn der Laufzeit war im Juli 2023. Die 160.997 RSUs, die im Rahmen dieser Zuteilung gewährt wurden, werden jährlich in gleichen Tranchen von 25 % über einen Zeitraum von vier Jahren an die Teilnehmer übertragen. Es gibt keine Wartefrist und jede Tranche wird mit Unverfallbarkeit abgewickelt. Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 92,08 €.

Die erste Tranche von 40.249 RSUs wurde im Juli 2024 unverfallbar und wurde innerhalb der drei Monate bis zum 31. Dezember 2024 in bar abgewickelt. Zum 31. Dezember 2024 waren 120.748 RSUs ausstehend. Der Bruttoauszahlungsbetrag der ersten Tranche betrug 2,1 Mio. €. Das Programm wird als Programm mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanzier, da es im Ermessen des Unternehmens liegt, ob die folgenden drei Tranchen in den Jahren 2025-2027 mit Eigenkapital oder mit Barmitteln abgewickelt werden.

BioNTech-Mitarbeiteraktienprogramm 2020 für nordamerikanische Mitarbeiter (mit Barausgleich)

Im Dezember 2020 genehmigten wir den BioNTech-Mitarbeiteraktienplan 2020 für nordamerikanische Mitarbeiter bzw. den nordamerikanischen Plan. Im Rahmen des nordamerikanischen Plans werden unseren Mitarbeitern RSUs angeboten. Diese RSUs werden über einen Zeitraum von vier Jahren unverfallbar, wobei 25 % ein Jahr nach Dienstantritt und der Rest in gleichen vierteljährlichen Teilzahlungen unverfallbar werden. Die ersten Zuteilungen im Rahmen des nordamerikanischen Plans wurden im Februar 2021 gewährt. Das Dienstdatum für diese Zuteilungen ist das Datum, ab dem der Mitarbeiter bei BioNTech US angestellt wurde. Da diese RSUs nach Ablauf der Sperrfrist in bar abgewickelt werden sollen, wurden die Zuteilungen als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich definiert. In den Geschäftsjahren 2024, 2023 und 2022 führte die Abrechnung der RSUs zu einem Mittelabfluss von 13,9 Mio. €, 10,0 Mio. € bzw. 9,4 Mio. €.

Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Verbindlichkeit im Zusammenhang mit diesen Prämien auf 11,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 14,4 Mio. €).

Aktienoptionsprogramm für den Vorstand - kurzfristig fällige variable Leistungen (mit Barausgleich)

Die Dienstverträge des Vorstands enthalten auch eine kurzfristig fällige variable Leistungskomponente, bei der es sich um einen jährlichen leistungsbezogenen Bonus für die Jahre ihrer jeweiligen Dienstzeit handelt.

50 % dieser jährlichen Bonusgewährungen werden am Ende des Kalendermonats ausgezahlt, der auf den Tag folgt, an dem der Aufsichtsrat den Konzernabschluss der Gesellschaft für das für die Festlegung des STI relevante Geschäftsjahr / Bonusjahr gebilligt hat (erste Teilzahlung). Die verbleibenden 50 % werden ein Jahr nach Erreichen der Erfolgsziele für das jeweilige Bonusjahr ausgezahlt. Die Höhe der zweiten Teilzahlung kann dabei abhängig von der Kursentwicklung der American Depositary Shares, die unsere Stammaktien repräsentieren, während dieses Zeitraums angepasst werden. Bei den zweiten Teilzahlungen handelt es sich um anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten werden ab dem Datum, an dem der jeweilige Dienstvertrag in Kraft tritt oder verlängert wird (Datum des Leistungsbeginns), über den Erdienungszeitraum der Optionen bis zum jeweiligen Feststellungsdatum erfasst und bis zum Erfüllungstag neu bewertet. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Verbindlichkeit im Zusammenhang mit diesen Prämien auf 2,8 Mio. € (31. Dezember 2023: 2,1 Mio. €).

Aktienoptionsprogramm für den Vorstand - langfristig fällige variable Leistungen (mit teilweisem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und teilweisem Barausgleich)

Die Dienstverträge unseres Vorstands beinhalten eine langfristige, erfolgsabhängige Vergütung (Aktienoptionsprogramm für den Vorstand - LTI) in Form einer jährlichen Zuteilung von Optionen zum Erwerb von BioNTech-Aktien, die nach Ablauf der jeweiligen Wartefristen ausgeübt werden können. Die Optionen unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Ermächtigungen der Hauptversammlung zur Schaffung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms (ESOP) sowie den entsprechenden Optionsvereinbarungen.

Jedes Jahr werden die Optionen in gleichen Teilzahlungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab dem ersten Jahrestag des Zuteilungsdatums unverfallbar. Sie können dann innerhalb von vier Jahren nach dem Zuteilungsdatum ausgeübt werden. Unverfallbare Optionen können nur ausgeübt werden, wenn jedes der folgenden Leistungskriterien erfüllt ist: (i) zum Zeitpunkt der Ausübung entspricht der aktuelle Kurs dem Schwellenwert (d. h. dem Ausübungspreis, vorausgesetzt, dieser Betrag erhöht sich an jedem Jahrestag des Zuteilungsdatums um sieben Prozentpunkte) oder ist höher als dieser; (ii) zum Zeitpunkt der Ausübung entspricht der aktuelle Kurs mindestens dem Zielkurs (d. h. (a) für den Zwölfmonatszeitraum, der am vierten Jahrestag des Zuteilungsdatums beginnt, 8,5 Mrd. $, geteilt durch die Gesamtzahl der unmittelbar nach dem Börsengang ausstehenden Stammaktien (mit Ausnahme der im Besitz von BioNTech befindlichen Stammaktien), und (b) für jeden Zwölfmonatszeitraum, der am fünften oder einem späteren Jahrestag des Zuteilungsdatums beginnt, 107 % des für den vorherigen Zwölfmonatszeitraum geltenden Zielaktienkurses); und (iii) der Schlusskurs am fünften Handelstag vor Beginn des jeweiligen Ausübungszeitfensters um mindestens denselben Prozentsatz über dem Ausübungspreis liegt, um den der Nasdaq Biotechnology Index (oder ein vergleichbarer Nachfolgeindex) über dem Stand am letzten Handelstag vor dem Zuteilungsdatum liegt. Nach Ablauf der Wartefrist können die Optionsrechte innerhalb des in der ESOP-Vereinbarung festgelegten Ausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Optionsrechte können bis zu zehn Jahre nach dem Gewährungszeitpunkt ausgeübt werden. Danach verfallen sie entschädigungslos.

Das Recht, Optionen zu erhalten, stellt im Allgemeinen eine Vereinbarung über eine anteilsbasierte Vergütung mit Eigenkapitalausgleich dar. Die Zuteilung der Optionen im Jahr 2020 erfolgte im Februar 2020. Im Mai 2021 und Mai 2022 erhielten die Vorstandsmitglieder virtuelle Aktienoptionen, die der Anzahl der Optionen entsprachen, die ihnen für die Jahre 2021 und 2022 zustehen würden. Dies führte zu einer Änderung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, bei der der Ausgleich von Eigenkapital in Zahlungsmitteläquivalente umgewandelt wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Reklassifizierung von 1,1 Mio. € bzw. 3,3 Mio. € zwischen Eigenkapital und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Zuteilungsdaten. In den Geschäftsjahren 2023 und 2024 wurden die Optionen im Mai 2023 bzw. im August 2024 gewährt.

Zur Bewertung der beizulegenden Zeitwerte zu den (erwarteten) Zeitpunkten der Gewährung des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand wurde ein Monte-Carlo-Simulationsmodell verwendet. Dieses Modell berücksichtigt die Auswirkungen der oben beschriebenen Leistungskriterien in Bezug auf den Aktienkurs und die Indexentwicklung. Für die Bemessung der beizulegenden Zeitwerte zu den jeweiligen (erwarteten) Zuteilungsdaten wurden folgende Parameter verwendet:

Zuteilungsdatum Februar 2020 Zuteilungsdatum 12. Mai 2021 (1) Zuteilungsdatum 17. Mai 2021 (1) Zuteilungsdatum Mai 2022 (1)
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 10,83 € 36,13 € 31,61 € 42,24 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis 28,20 € 179,16 € 190,87 € 157,24 €
Ausübungspreis (2) 28,32 € 178,29 € 179,83 € 146,40 €
Erwartete Volatilität 36,6 % 56,2 % 52,3 % 53,5 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 4,8 4,6 4,6 5,8
Risikoloser Zinssatz 1,6 % 4,5 % 4,2 % 4,5 %
Zuteilungsdatum Mai 2023 Zuteilungsdatum August 2024
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 45,73 € 37,88 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis 98,93 € 84,23 €
Ausübungspreis (2) 104,86 € 75,91 €
Erwartete Volatilität 47,2 % 48,9 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 5,8 5,8
Risikoloser Zinssatz 3,7 % 3,8 %

(1) Klassifiziert als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich; alle sonstigen anteilsbasierten Vergütungen werden als mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.

(2) Die ab Februar 2020 und Mai 2023 zugeteilten Aktienoptionen sowie die ab Mai 2021 und 2022 zugeteilten virtuellen Aktien unterliegen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung.

Für die Zuteilungen mit erwarteten Zuteilungsdaten wurden die Ausübungspreise der Optionen, die voraussichtlich zugeteilt werden, anhand des Monte-Carlo-Simulationsmodells abgeleitet. Diese werden angepasst, bis die tatsächliche Zuteilung erfolgt ist und der Ausübungspreis endgültig festgelegt wurde.

Erwartetes Zuteilungsdatum 2025 Erwartetes Zuteilungsdatum 2026 Erwartetes Zuteilungsdatum 2027 Erwartetes Zuteilungsdatum 2028
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert (1) 49,89 € 45,98 € 43,98 € 34,74 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs (1) 109,68 € 109,68 € 109,68 € 109,68 €
Ausübungspreis (1) 112,63 € 119,48 € 123,00 € 130,37 €
Erwartete Volatilität 49,2 % 47,8 % 47,8 % 43,7 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) (1) 5,8 5,8 5,8 5,8
Risikoloser Zinssatz 4,6 % 4,7 % 4,7 % 4,8 %

(1) Bewertungsparameter für erwartete Zuteilungsdaten, die aus dem Monte-Carlo-Simulationsmodell abgeleitet wurden.

Alle Optionen unterliegen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung, die vorsieht, dass dieser so angepasst wird, dass der aktuelle Kurs einer ADS am Ausübungsdatum nicht mehr als 800 % des ursprünglichen Ausübungspreises beträgt. Für die LTI 2020 ist der maximale wirtschaftliche Nutzen auf 246,24 $ und der effektive Ausübungspreis auf einen Euro-Gegenwert von 30,78 $ begrenzt. Für die im Rahmen der LTI-Programme 2021 und 2022 ausgegebenen Optionen auf virtuelle Aktien und für die im Rahmen der LTI-Programme 2023 und 2024 ausgegebenen Optionen darf die maximale Vergütung, auf die jedes Vorstandsmitglied Anspruch hat, zusammen mit anderen im jeweiligen Zuteilungsjahr erhaltenen Vergütungsbestandteilen 20,0 Mio. € für Ugur Sahin und 10,0 Mio. € für alle übrigen Vorstandsmitglieder nicht überschreiten.

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Bewertung der historischen Volatilitäten vergleichbarer Unternehmen über den historischen Zeitraum, der der erwarteten Optionslaufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit basierte auf dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber bei Mitarbeiteroptionen.

Die Aktienoptionen (einschließlich virtueller Aktienoptionen), die unserem Vorstand zu den angegebenen Zeitpunkten zugeteilt wurden, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Zuteilungsdatum Februar 2020 Zuteilungsdatum 12. Mai 2021 (1) Zuteilungsdatum 17. Mai 2021 (1) Zuteilungsdatum Mai 2022 (1) Zuteilungsdatum Mai 2023 Zuteilungsdatum August 2024
Ausstehende (virtuelle) Aktienoptionen zum 1. Januar 2023 248.096 45.279 6.463 86.118 - -
Zugänge / Zugewiesen - - - - 130.586 -
Ausstehende (virtuelle) Aktienoptionen zum 31. Dezember 2023 248.096 45.279 6.463 86.118 130.586 -
Ausstehende (virtuelle) Aktienoptionen zum 1. Januar 2024 248.096 45.279 6.463 86.118 130.586 -
Zugänge / Zugewiesen - - - - - 193.257
Ausgeübt (2) (209.128) - - - - -
Verfallen / Modifiziert - (1.778) - (7.332) (13.812) (12.729)
Ausstehende (virtuelle) Aktienoptionen zum 31. Dezember 2024 38.968 43.501 6.463 78.786 116.774 180.528
davon zugeteilt und unverfallbar, aber mit Performance Kriterien und/oder Wartezeiten verbunden 38.968 30.878 4.848 43.060 32.646 -
davon zugeteilt und verfallbar - 12.623 1.615 35.726 84.128 180.528

(1) Klassifiziert als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich; alle sonstigen anteilsbasierten Vergütungen werden als mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.

(2) Der gewichtete durchschnittliche Schlusskurs einer American Depositary Share (ADS) von BioNTech an der Nasdaq, berechnet über die verschiedenen Daten unmittelbar vor den Erfüllungstagen und umgerechnet von USD in Euro anhand des von der Deutschen Bundesbank an diesen Tagen veröffentlichten Wechselkurses, lag bei 75,00 € für alle im Geschäftsjahr 2024 ausgeübten Optionen.

Für die Zuteilungen mit erwartetem Gewährungszeitpunkten wurde die Anzahl der Optionen, die voraussichtlich zugeteilt werden, anhand eines Monte-Carlo-Simulationsmodells ermittelt. Diese werden angepasst, bis die tatsächliche Zuteilung erfolgt ist und die Anzahl der gewährten Optionen endgültig feststeht.

Die Aktienoptionen, die unserem Vorstand zu den angegebenen Zeitpunkten voraussichtlich zugeteilt werden, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Erwartetes Zuteilungsdatum 2025 (1) Erwartetes Zuteilungsdatum 2026 (1) Erwartetes Zuteilungsdatum 2027 (1) Erwartetes Zuteilungsdatum 2028 (1)
Voraussichtlich zuzuteilende Aktienoptionen 122.211 98.760 26.616 7.533

(1) Aus dem Monte-Carlo-Simulationsmodell abgeleitete Bewertungsparameter.

Zum 31. Dezember 2024 hatten die Aktienoptionen, die im Rahmen unserer Vereinbarungen über anteilsbasierte Vergütung mit Eigenkapitalausgleich zugeteilt wurden und voraussichtlich zugeteilt werden, eine verbleibende gewichtete durchschnittliche Laufzeit von 5,0 Jahren (31. Dezember 2023: 4,1 Jahre).

Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Verbindlichkeit im Zusammenhang mit den virtuellen Aktienoptionen auf 5,1 Mio. € (31. Dezember 2023: 3,6 Mio. €).

Aktienoptionsprogramm für den Vorstandsvorsitzenden (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Im September 2019 gewährten wir Prof. Dr. med. Ugur Sahin eine Option zum Kauf von 4.374.963 unserer Aktien im Rahmen des ESOP-Programms 2017/2019. Alle diese Optionsrechte wurden im Geschäftsjahr 2023 unverfallbar und am 9. August 2024 ausgeübt. Der Ausübungspreis jeder Option lag bei 13,74 € (15,00 $). Dieser wurde auf Grundlage des von der Deutschen Bundesbank am Tag vor dem Ausübungsdatum veröffentlichten Wechselkurses berechnet, wobei die oben genannte effektive Ausübungspreis-Obergrenze sowie der Mechanismus der maximalen Obergrenze berücksichtigt wurden. Am Erfüllungstag betrug der Schlusskurs einer ADS an der Nasdaq 73,68 $. Umgerechnet in Euro unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank am selben Tag veröffentlichten Wechselkurses, ergab sich ein innerer Wert der ausgeübten Optionen von 259,5 Mio. €.

Im August 2024 legte der Aufsichtsrat fest, dass die Zuteilung durch die Lieferung eigener Aktien (in Form von ADS) in Höhe des Nettowertes der ausgeübten Optionsrechte nach Abzug (i) des Ausübungspreises und (ii) der sich aus der Ausübung ergebenden Lohnsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge erfüllt wird. Die sich aus der Ausübung ergebenden und einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge beliefen sich auf 123,2 Mio. € und wurden von uns im September 2024 in Barmitteln direkt an die jeweiligen Behörden abgeführt. Die Entscheidung über den Erfüllungsmechanismus änderte weder die Rechte noch die Einstufung der Zuteilung als in Eigenkapitalinstrumenten erfüllt. Infolge der Erfüllung wurden in dem Geschäftsjahr 2024 keine weiteren anteilsbasierten Vergütungen nach IFRS 2 ausgewiesen.

Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (mit teilweisem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und teilweisem Barausgleich)

Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Im Rahmen eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. August 2017 haben wir ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, mit dem wir ausgewählten Mitarbeitern Optionen zum Erwerb unserer Aktien gewähren. Das Programm ist als Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (ESOP) konzipiert. Wir haben den Teilnehmern eine bestimmte Anzahl von Optionsrechten angeboten, die sie durch ausdrückliche Annahme einer Optionsrechtsvereinbarung erhalten haben. Die vereinbarungsgemäße Ausübung von Optionsrechten gibt den Teilnehmern das Recht, Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu erhalten. Die Optionen der zum Zeitpunkt der Zuteilung amtierenden Vorstandsmitglieder unterliegen einer Begrenzung des effektiven Ausübungspreises sowie einer Obergrenze. Im Rahmen der Ausübungspreis-Begrenzung wird dieser so angepasst, dass der aktuelle Kurs eines ADS am Ausübungsdatum 800 % des Ausübungspreises nicht übersteigt. Die vorgesehene Obergrenze für den wirtschaftlichen Nutzen einer ausgeübten Option wurde auf 240,00 $ festgelegt, wobei der effektive Ausübungspreis auf einen Euro-Gegenwert von 30,00 $ begrenzt wurde. Die Optionsrechte des ESOP (mit Ausnahme der Optionen von Özlem Türeci und Ryan Richardson) werden nach vier Jahren vollständig unverfallbar und können ausgeübt werden, wenn: (i) die Wartefrist von vier Jahren verstrichen ist; und (ii) der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft oder der durchschnittliche Schlusskurs des in einen Betrag pro Aktie umzuwandelnden Rechts oder Zertifikats an den zehn Handelstagen vor dem Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts den Ausübungspreis um mindestens 32 % übersteigt, wobei sich dieser Prozentsatz ab dem fünften Jahrestag des jeweiligen Ausgabetages und an jedem folgenden Jahrestag um acht Prozentpunkte erhöht. Nach Ablauf der Wartefrist können die Optionsrechte innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen ab dem Tag der Hauptversammlung oder der Veröffentlichung des Jahresabschlusses, des Halbjahresberichts oder unseres letzten Quartalsberichts oder Zwischenberichts ausgeübt werden (Ausübungszeitfenster). Die Optionsrechte können bis zu acht Jahre nach dem Zuteilungsdatum ausgeübt werden. Werden sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt, verfallen sie entschädigungslos.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2019 wurde die Ermächtigung zur Ausgabe solcher Optionsrechte dahingehend geändert, dass für die Ausübbarkeit der Optionen der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft oder der durchschnittliche Schlusskurs des in einen Betrag je Aktie umzurechnenden Rechts oder Zertifikats an den zehn Handelstagen, die der Ausübung unmittelbar vorausgehen, den Ausübungspreis um mindestens 28 % übersteigen muss, wobei sich dieser Prozentsatz ab dem fünften Jahrestag des Ausgabetags und an jedem folgenden Jahrestag um sieben Prozentpunkte erhöht. Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen ist die Ausübung nur möglich, wenn sich der Aktienkurs (berechnet unter Bezugnahme auf den Kurs der den ADS zugrunde liegenden Stammaktie) ähnlich oder besser als der Nasdaq Biotechnology Index entwickelt hat. Die vorgenommenen Änderungen haben keinen Einfluss auf bereits ausgegebene Optionsrechte.

Der beizulegende Zeitwert des ESOP wurde anhand eines Binomialmodells ermittelt. Die mit der Vereinbarung verbundenen Dienstleistungen wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt.

Die Aktienoptionen können vom Berechtigten nur ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs dem in der ESOP-Vereinbarung festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt. Außerdem können die Optionsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Börsengang stattgefunden hat. Beide Bedingungen sind in den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung eingeflossen.

Für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt der Gewährung des ESOP wurden die folgenden Parameter verwendet:

Zeitpunkt der Gewährung 15. November 2018 Zeitpunkt der Gewährung zwischen dem 21. Februar und dem 3. April 2019
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 7,41 € 6,93 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis 14,40 € 15,72 €
Ausübungspreis (1) 10,14 € 15,03 €
Erwartete Volatilität 46,0 % 46,0 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 5,8 6,0
Risikoloser Zinssatz 0,1 % 0,1 %

(1) Die Optionen der Vorstandsmitglieder, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen als solche ernannt wurden, unterliegen sowohl der effektiven Ausübungspreis-Begrenzung als auch der vorgesehenen Obergrenze.

Die erwartete Volatilität wurde auf Grundlage einer Bewertung der historischen und der impliziten Volatilität vergleichbarer Unternehmen über den historischen Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht, ermittelt. Die erwartete Laufzeit wurde anhand des allgemeinen Nutzerverhaltens bei Mitarbeiteroptionen festgelegt.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Veränderungen bei den ausstehenden Aktienoptionen und die Anzahl der diesen Optionen zugrunde liegenden Stammaktien, die in den angegebenen Zeiträumen eingetreten sind:

Ausstehende Aktienoptionen Anzahl der Aktienoptionen zugrunde liegende Stammaktien Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (€) (1)
Stand 1. Januar 2023 57.584 1.036.514 11,10
Ausgeübt (2) (39.785) (716.121) 11,04
Stand 31. Dezember 2023 17.799 320.393 11,24
Stand 1. Januar 2024 17.799 320.393 11,24
Ausgeübt (2) (7.725) (139.053) 10,14
Stand 31. Dezember 2024 10.074 181.340 12,08
davon unverfallbar 10.074 181.340 12,08
davon verfallbar - - -

(1) In Bezug auf die zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen bestellten Vorstandsmitglieder unterliegen die Optionen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung sowie einer maximalen Obergrenze.

(2) Der durchschnittliche Schlusskurs einer American Depositary Share von BioNTech an der Nasdaq, gewichtet über die verschiedenen Daten unmittelbar vor den Erfüllungstagen, umgerechnet von USD in Euro unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank an denselben Tagen veröffentlichten Wechselkurses, betrug 83,45 € und 96,49 € für alle Ausübungen in den Geschäftsjahren 2024 bzw. 2023.

Im September 2022 legte der Aufsichtsrat die Abgeltung des ESOP durch die Lieferung eigener Anteile (in Form von ADS) fest, die dem Nettowert der ausgeübten Optionsrechte nach Abzug (i) des Ausübungspreises und (ii) der anfallenden Lohnsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und der Sozialversicherungsbeiträge aus der Ausübung entsprechen. Die Abgeltung wurde während der Ausübungszeitfenster in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 entsprechend vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2024 hatten die im Rahmen unserer Vereinbarungen über anteilsbasierte Vergütung mit Eigenkapitalausgleich ausstehenden Aktienoptionen eine verbleibende gewichtete durchschnittliche Laufzeit von 0,1 Jahren (31. Dezember 2023: 0,8 Jahre).

InstaDeep ESOP (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Im Rahmen der Übernahme von InstaDeep im Geschäftsjahr 2023 haben wir uns bereit erklärt, langfristige ESOP-Optionsrechte mit einem Gesamtzielwert von 15,0 Mio. £ auszugeben. Damit wurden den InstaDeep-Mitarbeitern 398.013 Optionen gewährt. Die Zuteilungen unterliegen einer vierjährigen Sperrfrist und werden im Juli 2027 unverfallbar und ausübbar. Der Ausübungspreis beträgt 94,47 $ für alle InstaDeep-Mitarbeiter ansässig in Frankreich oder dem Rest der Welt und 100,34 $ für zwei Mitarbeiter in den USA. Zum 31. Dezember 2024 sind 398.013 Optionen ausstehend.

Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde anhand einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Für die an InstaDeep-Mitarbeiter gewährten Aktienoptionen gelten dieselben Ausübungsbedingungen, wie für das BioNTech-Mitarbeiteraktienoptionsprogramm.

Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (mit Barausgleich)

Die virtuellen Aktienoptionen, die im Rahmen des ESOP überwiegend im Geschäftsjahr 2022 gewährt wurden, geben den Teilnehmern jeweils das Recht auf eine Barzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Schlusskurs (durchschnittlicher Schlusskurs einer American Depositary Share von BioNTech an der Nasdaq während der letzten zehn Handelstage vor dem Ausübungsdatum) und dem Ausübungspreis. Die virtuellen Aktienoptionen können vom Berechtigten nur dann ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs mindestens den in der ESOP-Vereinbarung festgelegten Schwellenwert erreicht hat. Der Ausübungspreis der Optionen lag überwiegend bei 10,14 €. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden 50.748 bzw. 52.100 virtuelle Optionsrechte mit Barausgleich ausgeübt und führten zu einem Mittelabfluss von 3,8 Mio. € bzw. 4,5 Mio. €. Die durchschnittlichen 10-Tage-Schlusskurse einer American Depositary Share (ADS) von BioNTech an der Nasdaq, gewichtet nach den verschiedenen Erfüllungstagen und umgerechnet von USD in Euro unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank an denselben Tagen veröffentlichten Wechselkurses, betrugen 92,70 € bzw. 96,25 €. Zum 31. Dezember 2024 waren noch 58.903 in bar abgewickelte Optionsrechte ausstehend. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Verbindlichkeit im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungsoptionen mit Barausgleich auf 5,0 Mio. € (31. Dezember 2023: 8,5 Mio. €). Die Verbindlichkeit basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der jeweiligen Rechte. Der beizulegende Zeitwert wird anhand eines Binomialmodells ermittelt, das der oben beschriebenen Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Optionsrechte am Tag der Gewährung entspricht; dieser Wert wird an jedem Berichtsstichtag aktualisiert.

3.24.5 Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe der Abschlussprüferhonorare (§ 285 Nr. 17 HGB) wird verzichtet, da diese Angaben in dem Konzernabschluss der BioNTech SE, in den die Gesellschaft einbezogen wird, enthalten sind.

3.24.6 Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt gemäß § 267 Abs. 5 HGB

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
2024 2023
Wissenschaftliche Forschung & Entwicklung 1.374 1.310
Supportfunktionen 1.083 921
Klinische Forschung & Entwicklung 426 436
Operations 129 220
Quality 200 193
Commercial & Business Development 97 86
Summe 3.309 3.166

3.24.7 Nahestehende Unternehmen und Personen

Die ATHOS KG, Holzkirchen, Deutschland, besitzt 100 % der Anteile an der AT Impf GmbH, München, Deutschland, und ist der wirtschaftliche Eigentümer der Stammaktien an BioNTech. Die ATHOS KG übt über die AT Impf GmbH de facto die Kontrolle über uns aus, da sie aufgrund ihres erheblichen Anteilsbesitzes in der Lage war, die faktische Mehrheit der Stimmrechte bei der Beschlussfassung auf der Jahreshauptversammlung auszuüben. Die BioNTech SE stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Eine Reihe von Personen in Schlüsselpositionen können die BioNTech SE beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben. Geschäftsbeziehungen mit Personen in Schlüsselpositionen ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 nicht.

Im Geschäftsjahr 2024 bestanden jedoch Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen, die von der ATHOS KG kontrolliert werden. Diese Geschäftsbeziehungen umfassen hauptsächlich Miet- und Immobilienverwaltungsaktivitäten. Der Gesamtbetrag der Transaktionen mit der ATHOS KG oder von ihr kontrollierten Unternehmen war für die angegebenen Zeiträume wie folgt:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
ATHOS KG, Holzkirchen 0,2 0,3
Summe 0,2 0,3

Die ausstehenden Salden der Transaktionen mit der ATHOS KG oder von ihr kontrollierten Unternehmen stellten sich zu den angegebenen Stichtagen wie folgt dar:

(in Millionen €) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
ATHOS KG, Holzkirchen - 0,4
Summe - 0,4

3.24.8 Angaben des genehmigten Kapitals nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG

Aufgrund der am 22. Juni 2021 erteilten Ermächtigung durch die Hauptversammlung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um insgesamt bis zu 122.657.313 € durch die Ausgabe von bis zu 122.657.313 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

3.24.9 Mitteilung nach § 20 AktG

Die ATHOS KG, Holzkirchen, Deutschland, besitzt 100 % der Anteile an der AT Impf GmbH, München, Deutschland, und ist der wirtschaftliche Eigentümer der Stammaktien an BioNTech. Die ATHOS KG übt über die AT Impf GmbH de facto die Kontrolle über uns aus, da sie aufgrund ihres erheblichen Anteilsbesitzes in der Lage war, die faktische Mehrheit der Stimmrechte bei der Beschlussfassung auf der Jahreshauptversammlung auszuüben. Die AT Impf GmbH besaß zum 31. Dezember 2024 42,4 % bzw. zum 31. Dezember 2023 43,8 % der Anteile an der BioNTech SE.

3.24.10 Corporate Governance

Die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG wird gemäß Corporate Governance Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i.V.m. § 289f HGB abgegeben und befindet sich im zusammengefassten Lagebericht der BioNTech SE.

3.24.11 Nachtragsbericht

Übernahme von Biotheus

Im Januar 2025 wurde die Übernahme von Biotheus durch die BioNTech Collaborations GmbH abgeschlossen. In diesem Zuge erfolgte zur Abwicklung der Kaufpreiszahlung eine Kapitalerhöhung der BioNTech Collaborations GmbH durch die BioNTech SE in Höhe von 812,2 Mio. €.

Jens Holstein - Ruhestand

Jens Holstein, unser Finanzvorstand, plant, am Ende seiner Amtszeit in den Ruhestand zu treten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

Mainz, den 7. März 2025

BioNTech SE

Prof. Dr. med. Ugur Sahin, Chief Executive Officer

Jens Holstein, Chief Financial Officer

Annemarie Hanekamp, Chief Commercial Officer

Dr. Sierk Poetting, Chief Operating Officer

Ryan Richardson, Chief Strategy Officer

Dr. James Ryan, Chief Legal Officer und Chief Business Officer

Prof. Dr. med. Özlem Türeci, Chief Medical Officer

Anschaffungskosten
1. Januar 2024
in Mio. €
Zugänge
in Mio. €
Abgänge
in Mio. €
Umbuchungen
in Mio. €
31. Dezember 2024
in Mio. €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 739,4 137,0 0,3 11,3 887,4
2 Geschäfts- oder Firmenwert 3,0 - - - 3,0
3 Geleistete Anzahlungen 21,5 10,3 - (11,3) 20,5
763,9 147,3 0,3 - 910,9
II. Sachanlagen
1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 52,8 3,5 - 6,0 62,3
2 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91,3 15,7 0,6 11,5 117,9
3 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42,1 37,3 0,5 (17,5) 61,4
186,2 56,5 1,1 - 241,6
III. Finanzanlagen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.156,5 41,1 - - 1.197,6
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8,5 - 8,5 - -
3 Beteiligungen 47,0 188,9 - - 235,9
4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.326,4 1.341,6 224,4 - 2.443,6
5 Sonstige Ausleihungen 2,6 38,0 0,9 - 39,7
2.541,0 1.609,6 233,8 - 3.916,8
3.491,1 1.813,4 235,2 - 5.069,3
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
1. Januar 2024
in Mio. €
Zugänge
in Mio. €
Abgänge
in Mio. €
31. Dezember 2024
in Mio. €
31. Dezember 2024
in Mio. €
31. Dezember 2023
in Mio. €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 88,6 278,1 0,3 366,4 521,0 650,8
2 Geschäfts- oder Firmenwert 0,7 0,2 - 0,9 2,1 2,3
3 Geleistete Anzahlungen - - - - 20,5 21,5
89,3 278,3 0,3 367,3 543,6 674,6
II. Sachanlagen
1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10,8 6,3 - 17,1 45,2 42,0
2 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 38,9 16,2 0,4 54,7 63,2 52,4
3 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - 61,4 42,1
49,7 22,5 0,4 71,8 169,8 136,5
III. Finanzanlagen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen - 48,6 - 48,6 1.149,0 1.156,5
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - 0 - 8,5
3 Beteiligungen - 139,1 - 139,1 96,8 47,0
4 Wertpapiere des Anlagevermögens - 0,4 - 0,4 2.443,2 1.326,4
5 Sonstige Ausleihungen - - - - 39,7 2,6
- 188,1 - 188,1 3.728,7 2.541,0
139,0 488,9 0,7 627,2 4.442,1 3.352,1

Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024

INHALTSVERZEICHNIS

1 Grundlagen des BioNTech Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

1.2 Der BioNTech-Ansatz

1.3 Rechtliche und organisatorische Struktur

1.4 Kommerzialisierung

1.5 Forschung und Entwicklung

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Darstellung der Geschäftsentwicklung im Vergleich zur Prognose

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

2.4 Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns und der BioNTech SE

3 Lagebericht der BioNTech SE

3.1 Ergänzende Erläuterungen zum Einzelabschluss nach HGB

3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BioNTech SE

3.3 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

3.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

4 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

4.1 Prognosebericht

4.2 Risikobericht

4.3 Chancenbericht

5 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. § 289f HGB

5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

5.2 Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen

5.3 Ziele für die Besetzung des Vorstands nach § 76 Abs. 4 AktG und des Aufsichtsrates nach § 111 Abs. 5 AktG und Diversitätskonzept

5.4 Integrität und Ethik

6 Vergütungsbericht

7 Nichtfinanzieller Bericht

8 Nachtragsbericht

1 Grundlagen des BioNTech Konzerns

Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht umfasst nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB sowohl den Konzernlagebericht der BioNTech SE und ihrer Konzernunternehmen (zusammen "BioNTech" oder "Konzern") als auch den Lagebericht der BioNTech SE (auch "das Unternehmen" oder "die Gesellschaft"), im Folgenden auch als "BioNTech", die "Gruppe", "wir" oder "uns" bezeichnet. Der zusammengefasste Lagebericht wurde nach der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Ausführungen zum Konzern sind in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der Europäischen Union angenommen wurden, erstellt; die Ausführungen zur BioNTech SE sind in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) erstellt. Die Ausführungen des zusammengefassten Lageberichts beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, sowohl auf den Konzern als auch die BioNTech SE. Ergänzend zur Berichterstattung über den Konzern wird die Entwicklung der BioNTech SE in Kapitel 3 erläutert.

Wir erstellen und veröffentlichen unseren zusammengefassten Lagebericht in Euro und runden Zahlen auf Tausend bzw. Millionen Euro. Dementsprechend kann es vorkommen, dass sich in einigen Tabellen bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben und dass sich die in den Erläuterungen angegebenen Zahlen nicht exakt zu den angegebenen Summen aufaddieren.

1.1 Geschäftsmodell

Wir sind ein weltweit tätiges Immuntherapie-Unternehmen und leisten Pionierarbeit bei der Entwicklung innovativer Medikamente gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Erkrankungen. Unsere Vision und Mission sind seit unserer Gründung im Jahr 2008 unverändert: Wir wollen die Gesundheit von Menschen weltweit verbessern. Dafür nutzen wir das volle Potenzial des Immunsystems, um Medikamente gegen Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf zu entwickeln.

Unser vollständig integriertes Geschäftsmodell kombiniert jahrzehntelange Forschung in der Immunologie, translationalen Arzneimittelforschung und -entwicklung, technologieübergreifende Innovation, GMP-Produktion, künstliche Intelligenz ("KI") sowie maschinelles Lernen und kommerzielle Kapazitäten, um Therapien und Impfstoffe zu entwickeln und zu vermarkten.

Wir haben ein breit gefächertes Portfolio an Produktkandidaten basierend auf einem plattformübergreifenden Technologieansatzes. Sie bilden die Grundlage für unsere Strategie, innovative Kombinationstherapien zu entwickeln.

In der Onkologie ist unser Ziel, unsere Technologien zur Behandlung eines breiten Spektrums von Krebserkrankungen in verschiedenen Stadien einzusetzen. Die Hauptursachen für das Scheitern einer Krebsbehandlung sind die Heterogenität des Tumors und die interindividuelle Variabilität. Durch zufällig aufeinanderfolgende Mutationen ist die Krebserkrankung eines jeden Patienten anders. Zusätzlich ist jede Zelle innerhalb des Tumors eines Patienten anders. Die Bewältigung dieser beiden Herausforderungen ist der Kern unserer Strategie. Um die Anti-Tumor-Aktivität zu verstärken und Resistenzmechanismen entgegenzuwirken, versuchen wir, Wirkstoffe mit synergistischen Wirkmechanismen zu kombinieren.

Im Bereich der Infektionskrankheiten ankert unsere Produktstrategie in der globalen sozialen Verantwortung und in unserem Anspruch, zu einem gerechten Zugang zu medizinischen Behandlungen beizutragen.

Unser Ansatz hat zu einer diversifizierten Produktpipeline geführt, die eine Reihe von Technologien in der Onkologie und bei Infektionskrankheiten umfasst und zur Zulassung unseres ersten vermarkteten Produkts, unserem COVID-19-Impfstoff, geführt hat.

1.2 Der BioNTech-Ansatz

Wir arbeiten an der Entwicklung von innovativen Immuntherapien und Impfstoffen, indem wir eine Strategie verfolgen, die auf einem technologieunabhängigen Ansatz beruht. Unsere Hauptziele sind die Weiterentwicklung einer innovativen Onkologie-Pipeline, die in den kommenden Jahren mehrere Produktzulassungen anstrebt und der Erhalt eines nachhaltigen Geschäfts mit Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten der Atemwege auf der Grundlage des BioNTech-Pfizer-Comirnaty-Franchise. Unsere Vision ist es, auf der Grundlage unserer Technologien und der Wissenschaft ein Unternehmen mit mehreren zugelassenen Produkten zu etablieren. Seit unserer Gründung sind wir ein Multitechnologie-Unternehmen. Wir glauben, dass wir durch die Kombination sich ergänzender Behandlungsmethoden das Potenzial jeder einzelnen Technologie nutzen können, um Patienten präzise und personalisierte Behandlungen anzubieten. Unser Ansatz basiert auf folgenden Prinzipien:

Ausschöpfung des gesamten Potenzials des Immunsystems

Unsere Onkologie-Pipeline umfasst (1) Immunmodulatoren, einschließlich bi- und monospezifischer Antikörper, (2) mRNA-basierte Krebs-Immuntherapien, und (3) zielgerichtete Therapien wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugaten ("antibody-drug conjugates", "ADCs") und Zelltherapien, einschließlich T-Zell-Rezeptor- und CAR-T-Zelltherapien. Unser technologieübergreifender Innovationsmotor wird durch potenzielle Synergien dieser Technologien angetrieben und soll dazu beitragen, eine individualisierte Behandlung für Krebspatienten zu ermöglichen.

Erweiterung des Patientenkreises, der von der Krebsimmuntherapie profitieren könnte

Unser Ziel ist es, Krebs sowohl im frühen als auch im adjuvanten und metastasierten Stadium zu adressieren und den Nutzen der Immuntherapie auf Patientengruppen auszudehnen, die derzeit nicht für eine solche in Frage kommen oder nicht von derzeitigen Immuntherapien profitieren können.

Verbesserung der Erfolgsquote durch neue Kombinationen

Wir entwickeln Arzneimittelkandidaten, die präzise auf die jeweilige Zielstruktur ausgerichtet sein sollen. Durch die Kombination von Wirkstoffen mit sich nicht überschneidenden und/oder synergistischen Wirkmechanismen, z. B. die Kombination unseres Immunonkologie (IO)-Kandidaten der nächsten Generation, BNT327, mit dem ADC BNT325/DB-1305 (gepartnert mit MediLink), zielen wir darauf ab, die Immunantwort zu erhöhen und Resistenzmechanismen entgegenzuwirken.

Individualisierte Ansätze

Die Herausforderung bei der Behandlung von Krebs ist dessen interindividuelle Variabilität und Heterogenität, was das Risiko für einen Rückfall oder einen ausbleibenden Therapieerfolg erhöht. Die Berücksichtigung dieser biologischen Realität ist eines unserer grundlegenden Prinzipien bei der Entwicklung von Produktkandidaten. So adressiert beispielsweise jeder unserer mRNA-Krebsimpfstoffkandidaten mehrere Zielstrukturen, um dieser Variabilität Rechnung zu tragen.

Integration von KI in unsere Pipeline und Prozesse

Seit unserer Gründung integrieren wir computergestützte Methoden, Data Science, KI und maschinelles Lernen in unsere Arbeit. Mit der Übernahme von InstaDeep in 2023 konnten wir unsere Kapazitäten in der KI-gesteuerten Arzneimittelforschung und der Entwicklung von Immuntherapien und Impfstoffen in 2024 weiter ausbauen. Durch die Kombination unserer Expertise in den Bereichen Immunologie, Deep Genomics und KI arbeiten wir an Lösungen, die für Millionen von Patienten einen Unterschied machen könnten.

Programme zur Bekämpfung globaler Gesundheitsbelastungen

Unsere Produktstrategie für Infektionskrankheiten ist in unserer globalen gesellschaftlichen Verantwortung verwurzelt, Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf zu adressieren. Wir wollen dazu beitragen, den gleichberechtigten Zugang zu innovativen Medikamenten voranzutreiben.

Innovative und diversifizierte Pipeline

Wir haben unsere innovative Pipeline in den Bereichen Onkologie und Infektionskrankheiten weiterentwickelt. Während unser Portfolio in eine späte Phase der klinischen Entwicklung übergeht, haben wir zentrale Fähigkeiten aufgebaut, um die Medikamente von morgen bereitzustellen, die für Millionen von Patienten einen Unterschied machen könnten.

Heute besteht unsere Pipeline aus 18 klinischen Programmen in der Onkologie und sieben klinischen Programmen im Bereich der Infektionskrankheiten. Im Jahr 2024 haben wir und unsere Partner auf mehreren medizinischen Kongressen über Daten aus unserem gesamten Portfolio berichtet und Manuskripte in Fachzeitschriften veröffentlicht.

Onkologie

Aus diesem vielfältigen klinischen Portfolio haben wir zwei Prioritäten-Programme definiert, die unserer Meinung nach das Potential haben, sowohl in unterschiedlichen Indikationen als auch in unterschiedlichen Phasen einer Tumorerkrankung wirksam zu sein: Erstens, unsere mRNA-basierte Krebsimmuntherapie-Programme FixVac und iNeST, die sich nach unserem Kenntnisstand besonders für Krebserkrankungen im Frühstadium oder bei geringer Tumorlast eignen; zweitens unser klinischer Produktkandidat BNT327, früher bekannt als PM8002, ein bispezifischer Antikörper, für den wir mit der Übernahme von Biotheus Inc., Zhuhai, China, ("Biotheus") im Januar 2025 die vollständigen globalen Rechte erhalten haben. Wir glauben, dass BNT327 das Potenzial hat, ein immunonkologischer Kandidat der nächsten Generation zu werden, der für ein breites Spektrum von Krebsarten geeignet ist. Unsere auf Kombinationen ausgerichtete Strategie sieht vor, dass wir mit diesen zwei Fokus-Programmen auch als Kombinationspartner für andere Therapien nachhaltig Wert schaffen können.

Entsprechend unserer Fokussierung in der Onkologie brachten wir mehrere Wirkstoffkandidaten in die mittlere und späte Entwicklungsphase, d. h. in die klinischen Studien der Phasen 2 und 3, für eine Reihe von Technologien, insbesondere bispezifische Antikörper, mRNA-Immuntherapien und ADCs. Heute laufen über 20 klinische Studien der Phasen 2 und 3 in der Onkologie.

Im Laufe des nächsten Jahres planen wir, weitere Produktkandidaten in die späte Entwicklungsphase zu bringen. Wir werden unsere Pipeline im Hinblick auf die für 2026 geplante erste Markteinführung in der Onkologie weiter vorantreiben.

Im Februar 2024 begann die strategische Zusammenarbeit mit Autolus Therapeutics plc, London, Vereinigtes Königreich ("Autolus"), um die Entwicklung der autologen CAR-T-Programme beider Unternehmen voranzutreiben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit haben wir die Möglichkeit, kosteneffizient auf das kommerzielle und klinische Standortnetzwerk von Autolus, die Produktionskapazitäten im Vereinigten Königreich und die kommerzielle Lieferinfrastruktur zuzugreifen, um die Entwicklung unseres Produktkandidaten BNT211 zu beschleunigen.

Im November 2024 kündigten wir die Übernahme von Biotheus zur beschleunigten Umsetzung unserer Onkologie-Strategie an, die wir im Januar 2025 abschlossen. Die Übernahme folgte auf eine exklusive globale Lizenz- und Kooperationsvereinbarung mit Biotheus aus dem Jahr 2023 zur Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von BNT327 weltweit außerhalb Chinas.

Infektionskrankheiten

Wir haben unsere Position zusammen mit unserem Partner Pfizer als globaler Marktführer im COVID-19-Impfstoff-Franchise auch in 2024 gehalten. Gemeinsam mit Pfizer haben wir mehr als 40 Länder und Regionen weltweit mit einem an die JN.1- und KP.2-Variante angepassten Impfstoff versorgt. Zusätzlich haben wir in 2024 unser Angebot an vorgefüllten Spritzen in einer Reihe von Märkten erweitert.

Zusätzlich starteten im Bereich der Infektionskrankheiten drei klinische Phase-1-Studien mit unserer unternehmenseigenen mRNA-Impfstofftechnologie, darunter Kandidaten, die gegen Gürtelrose, Tuberkulose und Mpox evaluiert werden.

Gesundheitswesen und gesellschaftliche Verantwortung

Im Februar 2024 gaben wir bekannt, dass unsere kurzfristigen, wissenschaftlich fundierten Emissionsreduktionsziele von der Science Based Targets Initiative ("SBTi") genehmigt wurden. Das SBTi ist eine Organisation, die Methoden und Kriterien für effektive Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen entwickelt und Unternehmensziele validiert. Diese Validierung unterstreicht, dass die Scope-1- und Scope-2-Klimaziele von BioNTech ehrgeizig sind und im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen stehen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das SBTi hat die kurzfristigen Emissionsreduktionsziele von BioNTech in der folgenden Form validiert:

BioNTech verpflichtet sich, die absoluten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 42 % zu reduzieren, ausgehend von einem Basisjahr 2021.

BioNTech verpflichtet sich, bis 2027 für 72 % seiner Zulieferer wissenschaftlich fundierte Emissionsziele für eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Investitionsgüter und vorgelagerte Transport- und Vertriebsaktivitäten festzulegen.

Wir arbeiten mit Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Regierungen zusammen, um zu einem gerechteren Zugang zu neuen Medikamenten beizutragen, insbesondere in Ländern und Regionen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Im vergangenen Jahr konnten wir dieses Ziel vorantreiben: 2024 wurden entsprechend der Nachfrage über 30 % der COVID-19-Impfstoffdosen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen geliefert.

Wir entwickeln mRNA-Impfstoffkandidaten für Infektionskrankheiten mit hohem medizinischem Bedarf, darunter Impfstoffkandidaten gegen Tuberkulose, Malaria und HIV sowie gegen Infektionskrankheiten mit Pandemiepotenzial wie Mpox. Im Mai 2024 gaben wir gemeinsam mit der Coalition for Epidemic Prepardness Innovations ("CEPI") die Ausweitung unserer strategischen Partnerschaft bekannt, um den Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für mRNA-Impfstoffe sowie Produktionskapazitäten in unserer Anlage in Kigali, Ruanda, zu unterstützen. Diese Kapazitäten sollen dazu beitragen, potenzielle mRNA-Impfstoffe für Afrika in Afrika zu entwickeln und zu produzieren, um besser auf potenzielle epidemische und pandemische Bedrohungen in Afrika reagieren zu können. Zu diesem Zweck wird CEPI Mittel in Höhe von bis zu 145 Mio. $ bereitstellen, die an die Erreichung von bestimmten Meilensteinen oder die Bereitstellung von Produktionskapazitäten geknüpft sind.

1.3 Rechtliche und organisatorische Struktur

Rechtliche Struktur

Die BioNTech SE entstand im Jahr 2008 als Ausgründung aus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Das zugrunde liegende breite Technologie- und Patentportfolio wurde über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren aufgebaut.

Die BioNTech SE ist die Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns und verantwortlich für das Management und die Entwicklung des Konzerns. Die BioNTech SE hat ihren eingetragenen Sitz in Mainz, Deutschland (An der Goldgrube 12, 55131 Mainz). Darüber hinaus gehörten zum Ende des Geschäftsjahres 2024 dem BioNTech-Konzern 41 Gesellschaften an.

Die Aktien der BioNTech SE werden öffentlich als American Depositary Shares (ADS), die jeweils eine Stammaktie repräsentieren, an der amerikanischen Börse Nasdaq Global Select Market gehandelt.

Organisationsstruktur

Die BioNTech SE als Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns verfügt über ein duales Führungssystem: Der Vorstand als geschäftsführendes Organ hatte zum 31. Dezember 2024 sieben Mitglieder und wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Im Januar hat unser Aufsichtsrat unseren Vorstand erweitert und Annemarie Hanekamp mit Wirkung zum 1. Juli 2024 zum Chief Commercial Officer (CCO) ernannt. Als CCO ist Annemarie Hanekamp für die Entwicklung und Umsetzung der globalen Kommerzialisierungsstrategie verantwortlich, um das volle Potenzial von BioNTech als vertikal integriertes biopharmazeutisches Unternehmen auszuschöpfen. Ihre derzeitige Ernennung in unseren Vorstand endet am 30. Juni 2028. Unser Aufsichtsrat bestand zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus sechs Mitgliedern. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im Konzern 6.946 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 3.389 bei der BioNTech SE (31. Dezember 2023: 6.292, davon 3.166 bei der BioNTech SE). Im Jahresdurchschnitt 2024 betrug diese Zahl 6.715 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 3.309 bei der BioNTech SE (Vorjahr: 5.640, davon 2.882 bei der BioNTech SE).

1.4 Update zur Kommerzialisierung

Wir entwickeln und skalieren Biotech-Innovationen mit dem Ziel, ein patientenzentriertes Multi-Produkt-Unternehmen aufzubauen. Im Hinblick auf die für 2026 geplante Markteinführung von BioNTechs erstem Onkologieprodukt hat unser Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Juli 2024 Annemarie Hanekamp als Chief Commercial Officer in den Vorstand berufen. Annemarie Hanekamp ist eine angesehene Führungskraft mit tiefer Expertise in der Entwicklung patientenorientierter Kommerzialisierungsstrategien für innovative Onkologieprodukte in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Marktzugang. In ihrer Funktion ist sie verantwortlich für die globale Vermarktungsstrategie, um das volle Potenzial von BioNTech als integriertes biopharmazeutisches Unternehmen auszuschöpfen.

Des Weiteren haben wir im Jahr 2024 gemeinsam mit Pfizer unsere weltweit führende Rolle bei COVID-19-Impfstoffen mit unserem an JN.1 und KP.2 angepassten monovalenten COVID-19-Impfstoff fortgeführt. Wir glauben, dass wir mit unserem Partner Pfizer gut aufgestellt sind, um unsere führende Position in der Entwicklung und Vermarktung von COVID-19-Impfstoffen aufrecht zu erhalten.

1.5 Forschung und Entwicklung

Pipeline der klinischen Produktkandidaten

Unser diversifiziertes Portfolio besteht aus Produktkandidaten unterschiedlicher Wirkstoffklassen, die sich auf die Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten konzentrieren. Im Jahr 2024 haben wir mehrere Produktkandidaten in mittlere und späte Entwicklungsphasen gebracht, d. h. in klinische Studien der Phasen 2 und 3, unter anderem mRNA-Impfstoffe und Immunmodulatoren der nächsten Generation. Ein besonderer Fokus liegt bei den Immunmodulatoren auf BNT327, unserem bispezifischen anti-PD-L1/VEGF-A Antikörper, der zusammen mit unseren mRNA Krebs-Immuntherapien eine zentrale Priorität in unserer Pipeline darstellt.

Wir veröffentlichten klinische Daten und Updates für viele Programme, unter anderem:

BNT113, unser FixVac-Programm bei Patienten mit nicht resezierbarem, rezidivierendem oder metastasierendem HPV16+ Plattenepithelkarzinom des Kopf-Hals-Bereiches (HNSCC) in Kombination mit Pembrolizumab (Merck & Co., Inc.'s KEYTRUDA®) wurde allgemein gut vertragen. Eine explorative Analyse von 15 Patienten zeigte, dass BNT113 de novo T-Zell-Reaktionen gegen die HPV16 Onkoproteine E6 und E7 auslöst (September 2024, ESMO).

BNT116, unser FixVac-Programm bei Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC): Vorläufige Daten zu BNT116 in Kombination mit Chemotherapie (Docetaxel) zeigten eine vielversprechende Antitumoraktivität, eine konsistente Induktion von Immunreaktionen, ein überschaubares Sicherheitsprofil und keine Anzeichen einer additiven Toxizität (April 2024, AACR). Zusätzlich zeigten vorläufige Daten zu BNT116 in Kombination mit Cemiplimab (Regeneron's Libtayo®) ein überschaubares Sicherheitsprofil und ein medianes progressionsfreies Überleben (PFS) von 5,5 Monaten bei Patienten, die zuvor eine PD-1-Inhibitionstherapie erhalten hatten (November 2024, SITC).

Autogene Cevumeran/BNT122, unser individualisiertes Krebsimpfstoffprogramm in Zusammenarbeit mit Genentech bei Patienten mit duktalem Adenokarzinom der Bauchspeicheldrüse (PDAC) als adjuvante Therapie: Ergebnisse einer von einem Prüfarzt initiierten Phase-1-Studie zeigten, dass Autogene Cevumeran in Kombination mit Atezolizumab und mFOLFIRINOX bei Patienten mit chirurgisch reseziertem PDAC eine erhebliche T-Zell-Aktivität induzierte, die mit einem verzögerten Wiederauftreten korrelierte. Zusätzliche Daten mit längerer Nachbeobachtungszeit zeigten, dass Autogene Cevumeran bis zu drei Jahre nach der Impfung weiterhin polyspezifische T-Zell-Reaktionen induzierte und dass die Impfstoffreaktion mit einem verzögerten Wiederauftreten des Tumors korrelierte (April 2024, AACR).

BNT211, unser am weitesten fortgeschrittenes Zelltherapieprogramm, das allein und in Kombination mit einem CLDN6-kodierenden, CAR-T-Zellverstärkenden RNA-Impfstoff (CAR-T Cell Amplifying RNA Vaccine, "CARVac") bei Patienten mit Keimzelltumoren und anderen soliden Tumoren untersucht wird: In der Phase-1/2-Studie werden die Sicherheit und Wirksamkeit von BNT211 in Patienten mit CLDN6-positiven rezidivierten oder refraktären fortgeschrittenen soliden Tumoren untersucht. Die Daten zeigten ermutigende Anzeichen für eine klinische Aktivität und eine erhöhte Beständigkeit der krebsspezifischen CAR-T-Zellen in Kombination mit CARVac. Zusätzliche Daten zeigten ermutigende Anzeichen von Antitumoraktivität in verschiedenen Indikationen und deuten darauf hin, dass das Sicherheitsprofil von CLDN6-CAR-T-Zellen mit und ohne CARVac mit den zuvor veröffentlichten Wirkungen von CAR-T-Therapien übereinstimmt und dass die wiederholte Verabreichung von CARVac die Toxizität nicht wesentlich erhöht (September 2024, ESMO).

BNT323/DB-1303, ein gegen HER2 gerichteter ADC-Kandidat, der in Zusammenarbeit mit DualityBio entwickelt und bei Patienten mit metastasiertem Mammakarzinom und Endometriumkarzinom untersucht wird:

BNT323/DB-1303 wird in einer Phase-1/2-Studie (NCT05150691) bei Patienten mit fortgeschrittenen, inoperablen, wiederkehrenden oder metastasierten HER2-exprimierenden Tumoren untersucht. Eine zulassungsrelevante Kohorte mit HER2-exprimierendem Endometriumkarzinom hat die geplante Patientenzahl erreicht; Daten werden 2025 erwartet.

Eine bestätigende Phase-3-Studie (NCT06340568) für fortgeschrittenes Endometriumkarzinom ist in Planung.

Die laufende Phase-3-Studie DYNASTY-Breast02 (NCT06018337) untersucht Patienten mit HR+ und HER2-low Brustkrebs, deren Erkrankung unter Hormon- oder CDK4/6-Inhibitor-Therapie fortschritt. Ein Trial-in-Progress-Poster wurde im September 2024 auf dem ESMO-Kongress vorgestellt.

BNT325/DB-1305, ein auf TROP-2 gerichteter ADC-Kandidat, der in Zusammenarbeit mit DualityBio entwickelt wird, erhielt im Januar 2024 den Fast-Track-Status der amerikanischen Arzneimittelbehörde zur Behandlung von Patienten mit platinresistentem epithelialem Eierstockkrebs, Eileiterkrebs oder primärem Peritonealkarzinom, die zuvor ein bis drei systemische Behandlungsregime erhalten haben.

BNT327/ PM8002 ist ein bispezifischer Antikörperkandidat, der in Zusammenarbeit mit Biotheus entwickelt wird. Er kombiniert die PD-L1-Checkpoint-Inhibition mit der Neutralisierung des Signalmoleküls VEGF-A. BNT327 wird derzeit in mehreren globalen und ausschließlich in China durchgeführten Phase-2- und Phase-3-Studien untersucht, um die Wirksamkeit und Sicherheit des Kandidaten als Monotherapie oder in Kombination mit Chemotherapie bei verschiedenen Indikationen zu evaluieren. Zudem wird BNT327 in Kombination mit BNT325/DB-1305, einem Next-Generation-ADC-Kandidaten, in einer Phase-1/2-Studie evaluiert. Darüber hinaus planen wir, BNT327 in Kombination mit unseren weiteren klinischen ADCs - BNT323/DB-1303, BNT324/DB-1311 und BNT326/YL202 - zu untersuchen. Wir haben auf der Jahrestagung der American Society of Clinical Oncology ("ASCO"), dem Kongress der European Society for Molecular Oncology ("ESMO") und dem San Antonio Breast Cancer Symposium ("SABCS") klinische Daten-Updates aus mehreren Phase-1b/2a-Studien mit BNT327 als Monotherapie in verschiedenen Indikationen präsentiert, darunter fortgeschrittener Gebärmutterhalskrebs, Platin-resistenter rezidivierender Eierstockkrebs und fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom.

Im Bereich der Infektionskrankheiten laufen mehrere klinische Phase-1- und Phase-1/2-Studien für prophylaktische Impfstoffkandidaten auf Basis unserer mRNA-Technologieplattform. Dazu gehören Kandidaten gegen Malaria (unternehmenseigenes Programm), Tuberkulose (in Zusammenarbeit mit der Bill & Melinda Gates Stiftung), Mpox (in Partnerschaft mit CEPI) und Gürtelrose (in Partnerschaft mit Pfizer).

Kollaborationen

Neben den im Rahmen des COVID-19-Impfstoffentwicklungsprogramms im Geschäftsjahr 2020 eingegangenen strategischen Kollaborationen mit Pfizer und Fosun Pharma sowie der laufenden akademischen Kollaboration mit der Universitätsklinik Mainz und der Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH ("TRON") haben wir zusätzliche Kollaborationen mit Pharma- und Technologieunternehmen initiiert bzw. weiterentwickelt.

Zu unseren bestehenden Kooperationspartnern gehören unter anderem:

Genentech: Entwicklung von individualisierten neoepitop-spezifischen mRNA-Immuntherapien zur Behandlung verschiedener Krebsarten.

Pfizer: Entwicklung unserer COVID-19-, Grippe- und kombinierten COVID-19-/Influenza-Impfstoffprogramme, die die Technologie unserer mRNA-basierten Plattform für Infektionskrankheiten nutzen.

Genmab: Entwicklung von innovativen mono- und bispezifischen Checkpoint-Immunmodulatoren.

OncoC4: Erforschung und Entwicklung eines monoklonalen Anti-CTLA4-Antikörpers.

DualityBio: Erforschung und Entwicklung bestimmter Antikörper-Wirkstoff-Konjugate.

MediLink Therapeutics (Suzhou) Co.: Entwicklung eines ADC der nächsten Generation.

2024 sind wir mehrere ergänzende Vereinbarungen und Kooperationen eingegangen, darunter:

Die Bekanntgabe der Übernahme unseres strategischen Kooperationspartners Biotheus. Mit der Übernahme erhalten wir die vollständigen globalen Rechte an BNT327, einem bispezifischen Antikörper gegen PD-L1 und VEGF-A, der sich in der späten klinischen Entwicklung befindet und früher als PM8002 bekannt war.

Eine bestehende strategische Partnerschaft mit CEPI zur Förderung von mRNA-basierten Impfstoffkandidaten zur Prävention von Mpox (BNT166) wurde erweitert, mit dem Ziel der Schaffung von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für entsprechende mRNA-Impfstoffe sowie von Produktionskapazitäten im klinischen und kommerziellen Maßstab an unserem Standort in Kigali, Ruanda.

Wir sind mit Autolus eine strategische Zusammenarbeit eingegangen, um die autologen CAR-T-Programme beider Unternehmen bis zur Marktreife voranzutreiben, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung. Die Unternehmen haben außerdem eine Lizenz- und Optionsvereinbarung sowie eine Wertpapierkaufvereinbarung abgeschlossen.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaftsleistung ist im Jahr 2024 gesunken. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist um 0,2 % ‍1 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten, sowie hohe Energiepreise führten zu Verunsicherungen und belasteten die Wirtschaft.

Laut Experten des IWF ist die globale Wirtschaft im Jahr 2024 hingegen um 3,2 % ‍2 gewachsen.

Die deutsche Pharmaindustrie rechnet für 2024 mit wachsender Produktion und steigenden Investitionen. Auch der Beschäftigungsaufbau in der Branche hält an, was ihre Rolle als Wachstumstreiber und Schlüsselindustrie im Wandel unterstreicht. ‍3

Mit der Entwicklung und Weiterentwicklung des COVID-19-Impfstoffs gegen diverse COVID-19-Varianten sowie eines Frühwarnsystems, welches SARS-CoV2-Risiko-Varianten schneller erkennen soll, arbeiten wir gemeinsam mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Regierungen daran, weiterhin einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zum Schutz vor COVID-19 zu leisten. Unser Ziel ist es auch weiterhin, nach dem Übergang von der Pandemie in die Endemie, den Impfstoff weltweit einer breiten Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Therapeutika in der Immuntherapie

Der weltweite Markt für Krebsimmuntherapien wurde für 2024 auf 12,2 Mrd. $ ‍4 geschätzt und wird laut Prognose von The Business Research Company bis 2030 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 15 % 4 auf rund 31,3 Mrd. $ 4 anwachsen. Das Wachstum in diesem Zeitraum lässt sich auf die steigende Prävalenz von Krebs, die zunehmende Akzeptanz der Immuntherapie gegenüber der traditionellen Therapie, die wachsenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung gezielter Therapien für bestimmte Krankheiten, die zunehmende Wirksamkeit und Genauigkeit neuerer Therapien und die zunehmende Anerkennung der Grenzen traditioneller Krebstherapien zurückführen. 4

Marktzulassung, Preisgestaltung und Erstattungen sind im Gesundheitswesen stark reguliert. Auf der einen Seite ist es die Strategie der Regierungen, Patientinnen und Patienten rechtzeitig mit hochwirksamen und sicheren Medikamenten zu versorgen. Andererseits nimmt der Kostendruck auf die globalen Gesundheitssysteme seit Jahren zu. Daher müssen Arzneimittelhersteller nicht nur die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte zeigen, um die Zulassung zu erhalten, sondern auch die Kosteneffizienz ihres neuen Medikaments gegenüber dem jeweiligen Versorgungsstandard nachweisen, um die Erstattungsfähigkeit zu erhalten. Die schnelle Entwicklung des COVID-19-Impfstoffs, der auf BioNTech-eigener mRNA-Technologie basiert, hat das Potenzial von mRNA-basierten Immuntherapien aufgezeigt. Die schnelle, effiziente und sichere Entwicklung wurde durch die jahrzehntelange Expertise von BioNTech in der Erforschung und Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen vorangetrieben.

‍1 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2025/bip2024/pm-bip.pdf?__blob=publicationFile
‍2 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
‍3 Quelle:https://www.vfa.de/de/presse/pressemitteilungen/pm-031-2024-pharma-industrie-ist-lichtblick-in-der-wirtschaftsflaute.html
‍4 Quelle: https://www.grandviewresearch.com/horizon/outlook/mrna-therapeutics-market-size/global

2.2 Darstellung der Geschäftsentwicklung im Vergleich zur Prognose

Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich zwischen Prognose und Ergebnis des BioNTech Konzerns für das Geschäftsjahr 2024:

Prognose für das Geschäftsjahr 2024 (Veröffentlicht im Rahmen der Q4 2023 Ergebnispräsentation) Aktualisierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 (Veröffentlicht im Rahmen der Q3 2024 Ergebnispräsentation) Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024
Umsätze im Konzern 2,5 Mrd. € bis 3,1 Mrd. € 2,5 Mrd. € bis 3,1 Mrd. € (unteres Ende) 2.751,1 Mio. €
Forschungs- und Entwicklungskosten 2,4 Mrd. € bis 2,6 Mrd. € 2,4 Mrd. € bis 2,6 Mrd. € 2.254,2 Mio. €
Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten 700 Mio. € bis 800 Mio. € 600 Mio. € bis 700 Mio. € 599,0 Mio. €
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 400 Mio. € bis 500 Mio. € 300 Mio. € bis 400 Mio. € 307,1 Mio. €

Im Geschäftsjahr 2024 wurden in Summe 2,8 Mrd. € an Umsätzen im Konzern erzielt. Dieser Wert liegt in der Mitte der Bandbreite der initialen Prognose. Die Impfraten stabilisieren sich auf endemischem Niveau mit marktüblicher saisonaler Verteilung. Im Geschäftsjahr 2024 haben sich in den kommerzialisierten Märkten außerhalb der EU die Impfraten auf niedrigerem Niveau stabilisiert. Unsere Erwartungen in der Mitte der Bandbreite haben sich erfüllt.

Die für das Geschäftsjahr 2024 erwarteten Aufwendungen aus Forschungs- und Entwicklungskosten lagen mit 2,3 Mrd. € um rund 200,0 Mio. € unter dem Mittelwert der initial prognostizierten Bandbreite. Dies ist auf unsere laufenden Portfoliomanagement-Maßnahmen zurückzuführen. Die Verschiebung einiger Kosten für Zulassungsstudien von 2024 auf 2025 trug ebenfalls zum Jahresergebnis bei. Investitionen erfolgten in unseren Schwerpunktbereichen, insbesondere in unsere mRNA-Krebsimmuntherapien und unseren BNT327 Produktkandidaten.

Anfänglich erwarteten wir für das Geschäftsjahr 2024 Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten in Höhe von 700,0 Mio. € bis 800,0 Mio. €. Die tatsächlichen Kosten für die mit dem Ausbau der Forschung und Entwicklung zusammenhängenden internen administrativen und koordinativen Funktionsbereiche wie Finanzen, Personal oder Business Development lagen mit einem Wert von 599,0 Mio. € um 151,0 Mio. € unter dem Mittelwert der hierfür prognostizierten Kosten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass wir durch ein aktives Management unsere Vertriebs- und Verwaltungskosten erfolgreich reduzieren konnten. Wir stellen sicher, dass wir unsere Ressourcen effektiv und effizient nutzen und uns auf die wichtigsten Bereiche konzentrieren. Durch die gezielte De-Priorisierung und Verschiebung von Projekten konnten wir uns auf unsere Kerninitiativen fokussieren und somit unsere Erfolge vorantreiben. Hierbei haben wir auch unsere Ausgaben sorgfältig kontrolliert und unter anderem externe Dienstleistungen und Beratung reduziert, um unsere finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Die operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 307,1 Mio. €. Die Ausgaben für die Erweiterung und Verbesserung unserer Forschungs- und Entwicklungs- sowie Herstellungseinrichtungen und Investitionen in IT-Infrastruktur lagen somit rund 150,0 Mio. € unter dem Mittelwert der ursprünglich prognostizierten Bandbreite. Hauptsächlich ist dies auf zeitliche Verschiebungen von geplanten Investitionen aufgrund von kurzfristig angepassten Prioritäten zurückzuführen.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

2.3.1 Ertragslage

Umsatzerlöse

Unsere Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen kommerzielle COVID-19-Impfstoffumsätze neben Erträgen aus einem Vertrag mit der deutschen Regierung über die Pandemievorsorge. Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden sanken im Vergleich zum Vorjahr um 1.067,9 Mio. € von 3.819,0 Mio. € auf 2.751,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2024, da die Nachfrage nach unserem COVID-19-Impfstoff im Vergleich zum Vorjahr rückläufig war. Darüber hinaus haben die teilbaren Vorratsabwertungen unseres Kollaborationspartners Pfizer unseren Anteil am Bruttogewinn reduziert und damit unsere Umsätze für das Geschäftsjahr 2024 negativ beeinflusst.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 58,5 Mio. € von 599,8 Mio. € auf 541,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2024. Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus der Erfassung von niedrigeren Kosten im Zusammenhang mit reduzierten COVID-19-Impfstoffverkäufen und beinhaltet Pfizers Anteil an unserem Bruttogewinn von unserem Umsatz sowie Wertberichtigungen und Vernichtungen für Vorräte, die in Zusammenhang mit der Einführung eines variantenangepassten COVID-19-Impfstoffs sowie veränderter Nachfrage erfasst wurden.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Geschäftsjahre zum 31. Dezember Veränderung
(in Millionen €) 2024 2023 %
COVID-19-Impfstoff 236,0 313,0 (77,0) (25)
Nicht COVID-19-Impfstoff 2.018,2 1.470,1 548,1 37
Forschungs- und Entwicklungskosten (1) 2.254,2 1.783,1 471,1 26

(1) Aufschlüsselung gemäß der internen Kostenverteilungslogik.

Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 471,1 Mio. € von 1.783,1 Mio. € auf 2.254,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 an. Der Anstieg ist hauptsächlich durch die fortschreitenden klinischen Studien für Pipeline-Kandidaten zu begründen, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate oder unsere Antikörper- und individualisierten Krebsimmuntherapie-Produktkandidaten. Ein weiterer Grund für den Anstieg waren höhere Personalkosten aufgrund einer gestiegenen Mitarbeiterzahl.

Vertriebs- und Marketingkosten

Die Vertriebs- und Marketingkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Mio. € von 62,7 Mio. € auf 67,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 an. Der Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Ausgaben für die Einrichtung und Verbesserung der kommerziellen IT-Plattform sowie auf höhere Personalkosten aufgrund einer gestiegenen Mitarbeiterzahl zurückzuführen.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 36,1 Mio. € von 495,0 Mio. € auf 531,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 an. Der Anstieg resultierte insbesondere aus höheren bezogenen Dienstleistungen im IT-Bereich sowie höheren Personalkosten aufgrund einer gestiegenen Mitarbeiterzahl.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank im Vergleich zum Vorjahr um 482,9 Mio. € von einem netto negativen Betrag in Höhe von 188,0 Mio. € auf einen netto negativen Betrag von 670,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2024. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein negativer Effekt primär aus der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten und den damit verbundenen Ausgaben für solche Streitigkeiten, der die positiven Effekte aus der Währungsumrechnung übersteigt.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 140,9 Mio. € von 495,7 Mio. € auf 636,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2024. Aufgrund höherer Zinserträge aus Anlagen in Wertpapieren, Festgeldern und Bankguthaben, sowie aus Zeitwertanpassungen aus Geldmarktfonds im Geschäftsjahr 2024, ist die Veränderung im Wesentlichen auf gestiegene Finanzerträge in Höhe von 664,0 € Mio. € zurückzuführen (Vorjahr: 519,6 Mio. €).

Ertragsteuern

Unsere Steueraufwendungen haben sich von 255,8 Mio. € im Vorjahr um 268,2 Mio. € auf einen Steuerertrag von 12,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 verändert. Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus tatsächlichem Steuerertrag in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: Steueraufwand 243,1 Mio. €) und latentem Steuerertrag in Höhe von 10,1 Mio. € (Vorjahr: latenter Steueraufwand in Höhe von 12,7 Mio. €).

2024 werden aktive latente Steuern nur gebildet, sofern zum 31. Dezember 2024 die Ansatzkriterien von IAS 12 erfüllt sind. Nicht ausgewiesene latente Steueransprüche werden zu jedem Berichtszeitpunkt neu bewertet und in dem Umfang ausgewiesen, in dem die Ansatzkriterien des IAS 12 erfüllt sind. Der Betrag der abzugsfähigen temporären Differenzen, der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und der noch nicht genutzten Steuergutschriften, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt zum 31. Dezember 2024 332,4 Mio. €. Zum 31. Dezember 2024 bilden wir teilweise aktive latenten Steuern auf die Verluste unserer steuerlichen US-Gruppe und teilweise anderer Gesellschaften.

Jahresergebnis

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Jahresverlust von 665,3 Mio. € (Vorjahr: Jahresgewinn 930,3 Mio. €) ausgewiesen.

2.3.2 Finanzlage

Ziel des Finanzmanagements ist es, die Kapitalerhaltung zu sichern sowie Liquidität für das Wachstum der Gesellschaften als auch für Forschungs- und Entwicklungsprojekte bereitzustellen. Die Erlöse aus kommerziellen Verkäufen unseres COVID-19-Impfstoffs sind unsere wichtigsten Liquiditätsquelle. Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden Szenario- und Cashflow-Planungen verwendet.

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2024 umfasste unser gezeichnetes Kapital 248.552.200 stimmberechtigte Inhaberaktien, von denen 8.581.396 als eigene Anteile gehalten wurden. Der Nennwert unserer Aktien beträgt 1,00 € und verbrieft pro Stück ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Die Finanzierung laufender klinischer Studien sowie die Entwicklung, der Aufbau der Produktionskapazitäten und die Kommerzialisierung neuer Formulierungen erfolgten primär aus Eigenmitteln.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2024 wurden insbesondere Investitionen in Wertpapiere vorgenommen, um die Finanzreserven gewinnbringend anzulegen. Darüber hinaus wurden Investitionen in Sachanlagen wie Grundstücke, Werksanlagen und Ausstattung in Höhe von 287,9 Mio. € (Vorjahr: 249,4 Mio. €) getätigt. Die Investitionen erfolgten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Neubauten in Deutschland und Investitionen in den Aufbau unserer internationalen Standorte in Singapur, Rwanda und Australien. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2024 115,2 Mio. € (Vorjahr: 505,0 Mio. €) primär im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lizenzen im Rahmen von Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen. Im Geschäftsjahr 2024 fand kein Unternehmenserwerb statt. Wohingegen im Vorjahr im Zusammenhang mit dem Erwerb des Tochterunternehmens InstaDeep Ltd. 187,4 Mio. € in immaterielle Vermögenswerte investiert wurden.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen wie Gebäude, Werksanlagen und Ausstattung betrugen im Geschäftsjahr 2024 54,9 Mio. € (Vorjahr: 97,7 Mio. €) und außerplanmäßigen Abschreibungen betrugen 58,1 Mio. € (Vorjahr: Null), was primär auf eine Anpassung im Rahmen der strategischen Produktionsallokationsstruktur zurückzuführen ist. Die regulären Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 54,8 Mio. € (Vorjahr: 40,5 Mio. €) und außerplanmäßigen Abschreibungen betrugen 83,3 Mio. € (Vorjahr: Null), was primär auf eine Anpassung in der Priorisierung von Produktkandidaten im Gesamtportfolio zurückzuführen ist.

Insgesamt haben wir für Investitionstätigkeiten im Geschäftsjahr 2024 2.081,2 Mio. € (Vorjahr: 6.954,5 Mio. €) gezahlt. Diese bestehen primär aus den Nettoinvestitionen in Wertpapiere, Reverse-Repo-Geschäfte und Festgelder.

Liquidität

Zum 31. Dezember 2024 betrugen unsere liquiden Mittel 9.761,9 Mio. € (Vorjahr: 11.663,7 Mio. €), die Anlagen in kurzfristige Wertpapiere 6.536,2 Mio. € (Vorjahr: 4.885,1 Mio. €) und langfristige Wertpapiere 1.061,1 Mio. € (Vorjahr: 1.104,6 Mio. €), d. h. insgesamt 17.359,2 Mio. € (Vorjahr: 17.653,4 Mio. €). Im Wesentlichen ist die Veränderung im Geschäftsjahr 2024 auf unsere Investitionen in unsere Forschungs- und Entwicklungspipeline und auf die rückläufigen erhaltenen Zahlungen aus kommerziellen Verkäufen unseres COVID-19-Impfstoffs und unseren darin enthaltenen Anteil am Bruttogewinn der kommerziellen Verkäufe des COVID-19-Impfstoffs unseres Partners Pfizer zurückzuführen. Die vertragliche Abrechnung des Bruttogewinnanteils weist einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal auf. Zusätzlich haben die Tochterunternehmen von Pfizer außerhalb der Vereinigten Staaten ein abweichendes Geschäftsquartal. Einen Großteil dieser Zahlungen erhalten wir über unseren Partner Pfizer in US-Dollar, sodass wir Konzentrations- und Währungsrisiken ausgesetzt sind - denen wir durch Absicherungsgeschäfte begegnen. Im Rahmen der operativen Tätigkeit, die im Wesentlichen den erhaltenen Anteil am Bruttogewinn sowie Auszahlungen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit umfasst, wurde ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 207,7 Mio. € (Vorjahr: Cashflow von 5.371,4 Mio. €) erzielt.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im vergangenen Geschäftsjahr 2024 auf eine Auszahlung von 45,9 Mio. € (Vorjahr: Auszahlung von 778,6 Mio. €). Wesentlicher Bestandteil waren Zahlungsabflüsse im Zusammenhang mit Leasingzahlungen.

2.3.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2024 betrug die Bilanzsumme 22.529,7 Mio. € gegenüber 23.006,3 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus den niedrigeren Forderungen gegenüber Pfizer im Zuge reduzierter COVID-19-Impfstoffverkäufe und den nachfolgend erläuterten Entwicklungen.

Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 247,2 Mio. € von 3.479,0 Mio. € auf 3.726,2 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Anstieg resultierte vor allem aus Investitionen in Sachanlagevermögen.

Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 723,8 Mio. € von 19.527,3 Mio. € zum 31. Dezember 2023 auf 18.803,5 Mio. € zum 31. Dezember 2024 ist im Wesentlichen dadurch zu erklären, dass die Forderungen aus unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer und Forderungen gegenüber unseren Kunden, die wir in unserem Gebiet direkt beliefern, aufgrund der gesunkenen Nachfrage zum Ende des Geschäftsjahres 2024 rückläufig waren und wir mehr Gelder investiert haben.

Eigenkapital

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 reduzierte sich das Eigenkapital um 834,8 Mio. € von 20.245,9 Mio. € auf 19.411,1 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Verlust des Geschäftsjahres 2024. Die Eigenkapital-Quote reduzierte sich um 1,8 %-Punkte auf 86,2 % (Vorjahr: 88,0 %).

Kurz- und langfristige Schulden

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 erhöhten sich die Schulden um 358,2 Mio. € von 2.760,4 Mio. € auf 3.118,6 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Anstieg resultierte primär aus den Verpflichtungen, die sich aus der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten und den damit verbundenen Ausgaben für solche Streitigkeiten ergeben.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Die außerbilanziellen Verpflichtungen beinhalten die nachfolgenden:

(in Millionen €) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 186,7 154,4
Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten 1.193,1 1.721,1
Summe 1.379,8 1.875,5

Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten bestehen im Zusammenhang mit Einlizenzierungen und Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Wir sind Verpflichtungen zur Zahlung von Meilensteinzahlungen eingegangen, sobald bestimmte Ziele erreicht sind. Die Erreichung aller Meilensteinereignisse vorausgesetzt wären wir per 31. Dezember 2024 verpflichtet, bis zu 1.193,1 Mio. € (1.721,1 € Mio. € zum 31. Dezember 2023) im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten zu zahlen. Die angegebenen Beträge stellen die maximal zu leistenden Zahlungen dar, und es ist unwahrscheinlich, dass sie alle fällig werden. Wir haben Meilensteinzahlungen, die Gegenstand von Einlizenzierungsvereinbarungen mit Biotheus sind, ausgeschlossen, da diese Zahlungen nach der Übernahme von Biotheus, die im Januar 2025 abgeschlossen wurde, als konzerninterne Transaktionen behandelt werden. Die Verpflichtungen aus der Übernahme von Biotheus sind in Anhangangabe 5 "Unternehmenszusammenschlüsse" unseres Konzerns aufgeführt. Sowohl die Beträge als auch die Zeitpunkte der tatsächlichen Zahlungen können erheblich von den in der Tabelle angegebenen Werten abweichen, da der Eintritt der Zahlungsvoraussetzungen möglich, aber unsicher ist. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus möglichen zukünftigen umsatzabhängigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen wurden in der obigen Tabelle nicht berücksichtigt.

Die erwarteten Fälligkeiten der Zahlungsverpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen und vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten sind wie folgt:

(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 109,0 77,7 - 186,7
Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten 118,9 677,6 396,6 1.193,1
Summe 227,9 755,3 396,6 1.379,8

2.4 Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

2.4.1 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

Innovation ist im Geschäftsjahr 2024 weiterhin als wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator klassifiziert und zur internen Steuerung genutzt worden. Fortschritte in den Forschungsleistungen, wie die Initiierung von zulassungsorientierten Studien und die Vorbereitung des ersten Antrags auf Marktzulassung, sind ein wesentlicher Leistungsindikator für unser Unternehmen. Wir arbeiten daran, den Nutzen von weiteren Behandlungsansätzen klinisch zu belegen, weitere Produktkandidaten in Studien mit Zulassungspotenzial weiterzuentwickeln und bauen kontinuierlich Kollaborationen und Produktionsmöglichkeiten aus, um Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt innovative Behandlungen anbieten zu können.

BioNTech unterstützt zudem die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs). Mit unserem Geschäftsmodell leisten wir dabei einen relevanten Beitrag zur Unterstützung des dritten Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG 3): die Gewährleistung eines gesunden Lebens für alle Menschen jeden Alters und die Förderung des Wohlergehens.

2.4.2 Finanzielle Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

Die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren stehen im Fokus unserer Steuerung der operativen Geschäftsentwicklung. Wir nutzen die Kennzahlen auf Basis aktueller Wechselkurse (nicht währungsbereinigt) und berücksichtigen dabei Effekte aus potenziellen M&A-Aktivitäten oder Kollaborationen, soweit sie veröffentlicht sind.

Umsätze

Die Umsätze beinhalten im Wesentlichen erwartete kommerzielle Umsatzerlöse insbesondere im Zusammenhang mit unserem COVID-19-Impfstoffgeschäft sowie aus weiteren Einnahmequellen. Die Umsatzerlöse sind stark durch die im Rahmen der Kollaboration verfügbaren Mengen und die Abnahmemengen beeinflusst. Da unsere Umsatzerlöse unseren Anteil an Bruttogewinnen der Kollaborationspartner darstellen, sind sie besonders von ebendort entstehenden Kosten beeinflusst. Unsere Umsätze dienen als Leistungsindikator unserer kommerziellen Ertragskraft.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind ein Indikator für unser zukünftiges Ertragspotenzial, da dieses stark von der Entwicklung der klinischen Pipeline und vom verantwortungsvollen Umgang mit den erwirtschafteten finanziellen Mitteln abhängt. Diese Kennzahl beinhaltet im Wesentlichen Ausgaben für die Entwicklung unserer klinischen Produktkandidaten, für frühe, explorative Forschung sowie Strukturkosten des Forschungs- und Entwicklungsbereichs. Im Jahr 2024 haben wir unser Portfolio verstärkt auf Produktkandidaten in späten klinischen Entwicklungsphasen (Phase 2 und Phase 3) ausgerichtet. Dies spiegelt sich ebenfalls in einer Fokussierung unserer Kapitalressourcen auf die entsprechenden Produktkandidaten in den Bereichen Onkologie und Infektionskrankheiten wider. Zugleich reflektiert dieser Schwerpunkt unser Ziel, den Wert unseres Portfolios durch die Förderung erfolgversprechender Therapien kontinuierlich zu steigern. Studien der späten Phasen erfordern signifikante finanzielle Investments, die wir im Rahmen eines aktiven Portfolio-Management, verbunden mit einer konsequenten Kostenkontrolle, bereitstellen.

Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten

Diese Kosten beinhalten die Vertriebs- und Marketingkosten sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Wir verwenden diese Kennzahl, um die mit dem Ausbau der Vertriebs- und Marketing-Organisation zusammenhängenden Kosten zu steuern und damit die für zukünftige marktreife Produkte notwendige Infrastruktur und digitale Kapazität zu gewährleisten sowie die mit dem Ausbau der Forschung und Entwicklung zusammenhängenden internen administrativen und koordinativen Funktionsbereiche wie Finanzen, Personal oder Business Development im Hinblick auf die damit verbundene Kostenentwicklung zu steuern.

Operative Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte umfassen die Ausgaben für den Erwerb von Sachanlagen sowie die Ausgaben für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Nutzungsrechten, sofern sie nicht im Rahmen von Merger & Acquisition (M&A) erfolgen. Diese beinhalten im Wesentlichen Ausgaben für die Erweiterung und Verbesserung unserer Forschungs- und Entwicklungs- sowie Herstellungseinrichtungen sowie Investitionen in eine IT-Infrastruktur auf modernstem Stand der Technik, die das Unternehmen bei allen Digitalisierungsprojekten unterstützen soll.

2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns und der BioNTech SE

Wir sind ein weltweit tätiges Immuntherapie-Unternehmen und leisten Pionierarbeit bei der Entwicklung innovativer Medikamente gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Erkrankungen. Diese Aktivitäten erfordern im jetzigen Stadium noch hohe Investitionen. Wir messen unseren Geschäftserfolg neben finanziellen Kennzahlen nach wie vor insbesondere an unseren Forschungsleistungen, und hier insbesondere an der Erreichung der gesteckten Ziele. Zusammen mit Kollaborationspartnern haben wir eine solide und diversifizierte Pipeline von Produktkandidaten in der Onkologie sowie für Infektionskrankheiten entwickelt. Wir haben im Geschäftsjahr 2024 unsere Pipeline kontinuierlich weiterentwickelt und Fortschritte gemacht, die den Erwartungen und Planungen entsprechen. Wir sind gut gerüstet, um BioNTech auch im Jahr 2025 in einem weiter herausfordernden Marktumfeld erfolgreich weiterzuentwickeln.

3 Lagebericht der BioNTech SE

3.1 Ergänzende Erläuterungen zum Einzelabschluss nach HGB

Die BioNTech SE ist die Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns und hat ihren Hauptsitz in Mainz, Deutschland. Darüber hinaus gehörten zum Ende des Geschäftsjahres 2024 dem BioNTech-Konzern 41 Gesellschaften an. Wesentliche Leitungsfunktionen für den Konzern wie die Unternehmensstrategie, das Risikomanagement, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, das Führungskräfte- und Finanzmanagement sowie die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Konzerns liegen in der Verantwortung des Vorstands der BioNTech SE. Mit ihrer operativen Geschäftstätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Pfizer, die durch die BioNTech SE im Rahmen des COVID-19-Impfstoffprogramms geschlossen wurden, erzielte die BioNTech SE den wesentlichen Teil des Konzernumsatzes.

Eine separate Steuerung der BioNTech SE über eigene Leistungsindikatoren erfolgt nicht, da die Gesellschaft in die Konzernsteuerung eingebunden ist. Es gelten die für den Konzern gemachten Erläuterungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der BioNTech SE entsprechen im Wesentlichen denen des BioNTech Konzerns und werden im Kapitel 2 ausführlich beschrieben.

3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BioNTech SE

3.2.1 Ertragslage

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2024 2023
Umsatzerlöse 2.224,4 3.270,1
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (218,2) (250,0)
Bruttoergebnis vom Umsatz 2.006,2 3.020,1
Forschungs- und Entwicklungskosten (2.396,8) (1.743,6)
Vertriebskosten (62,0) (29,4)
Allgemeine Verwaltungskosten (746,8) (535,1)
Sonstige betriebliche Erträge 796,4 299,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen (1.416,9) (315,6)
Betriebsergebnis (1.819,9) 695,9
Erträge aus der Ergebnisübernahme 309,5 184,6
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 53,8 29,7
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 641,4 366,7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (17,6) (78,0)
Aufwendungen aus der Verlustübernahme (111,5) (166,2)
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (190,9) -
Gewinn vor Steuern (1.135,2) 1.032,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6,7 (233,2)
(Jahresfehlbetrag) / Jahresüberschuss (1.128,5) 799,5

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sanken im Vergleich zum Vorjahr um 1.045,7 Mio. € von 3.270,1 Mio. € auf 2.224,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2024. Die kommerziellen Umsätze reduzierten sich aufgrund der geringeren Nachfrage nach unserem COVID-19-Impfstoff und sind zum Großteil auf die Umsatzrealisierung im Rahmen der Kollaborationsvereinbarung mit Pfizer zurückzuführen, bei der die BioNTech SE Vertragspartner ist.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 31,8 € Mio. € von 250,0 Mio. € auf 218,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 infolge des Rückganges der COVID-19-Impfstoffverkäufe. Die Herstellungskosten beinhalten im Wesentlichen den Anteil an unserem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Pfizer als Kollaborationspartner auf Grundlage unserer Verkäufe erhält. Darüber hinaus tragen umsatzabhängige Lizenzkosten für fremdes geistiges Eigentum zu den Herstellungskosten bei.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 653,2 Mio. € von 1.743,6 Mio. € auf 2.396,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 an. Der Anstieg ist hauptsächlich durch die fortschreitenden klinischen Studien für Pipeline-Kandidaten zu begründen, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate oder unsere Antikörper- und individualisierten Krebsimmuntherapie-Produktkandidaten. Ein weiterer Grund für den Anstieg waren höhere Personalkosten aufgrund einer gestiegenen Mitarbeiterzahl.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 211,7 Mio. € von 535,1 Mio. € auf 746,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 an. Der Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Ausgaben für Rechts- und Beratungskosten, sowie für die Einrichtung und Verbesserung der kommerziellen IT-Plattform sowie auf einen Anstieg der Löhne und Gehälter, der Sozialleistungen und der Ausgaben für die Sozialversicherung infolge der Erhöhung der Mitarbeiterzahl zurückzuführen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank im Vergleich zum Vorjahr um 604,4 Mio. € von einem negativen Nettoergebnis in Höhe von 16,1 Mio. € auf 620,5 Mio. € negativen Nettoergebnis im Geschäftsjahr 2024. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein negativer Effekt primär aus der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten und den damit verbundenen Ausgaben für solche Streitigkeiten, der die positiven Effekte aus der Währungsumrechnung übersteigt.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis, bestehend aus den Effekten aus der Ergebnisübernahme und den Zinserträgen bzw. -aufwendungen, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 347,9 Mio. € von einem positiven Nettoergebnis von 336,8 Mio. € auf ein positives Nettoergebnis von 684,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2024. Der Anstieg resultierte insbesondere aus dem Zinsergebnis, dass sich im Vergleich zum Vorjahr um 359,2 Mio. € von 318,4 Mio. € auf 677,6 Mio. € verbesserte, was im Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen auf die Zinserträge aus Wertpapieren zurückzuführen ist. Die im Finanzergebnis enthaltene Ergebnisübernahme von verbundenen Unternehmen (Ergebnisübernahme netto 198,0 Mio. €; Vorjahr: Ergebnisübernahme netto 18,4 Mio. €) beeinflusste das Finanzergebnis zusätzlich.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf einen Steuerertrag von 6,7 Mio. € (Vorjahr: Steueraufwand 233,2 Mio. €). Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus einem tatsächlichen Steuerertrag in Höhe von 6,7 Mio. € (Vorjahr: Steueraufwand 233,2 Mio. €) und keinem latenten Steueraufwand oder latenten Steuerertrag (Vorjahr: Null).

Jahresergebnis

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.128,5 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss 799,5 Mio. €) ausgewiesen.

3.2.2 Finanzlage

Das Ziel des Finanzmanagements der BioNTech SE ist im Wesentlichen identisch mit dem des Konzerns und beinhaltet, Liquidität für das Wachstum der Konzerngesellschaften bereitzustellen.

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2024 umfasste unser gezeichnetes Kapital 248.552.200 stimmberechtigte Inhaberaktien, von denen 8.581.396 als eigene Anteile gehalten wurden.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 1.813,4 Mio. € (Vorjahr: 2.598,1 Mio. €) getätigt. Der Betrag setzte sich zusammen aus Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 56,5 Mio. € (Vorjahr: 59,2 Mio. €) und Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 147,3 Mio. € (Vorjahr: 667,2 Mio. €) sowie im Wesentlichen aus Investitionen in Wertpapiere des Anlagevermögens und Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Ausleihungen in Höhe von 1.609,6 Mio. € (Vorjahr: 1.871,7 Mio. €).

Die planmäßigen Abschreibungen auf Gebäude, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betrugen im Jahr 2024 22,5 Mio. € (Vorjahr: 21,4 Mio. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 278,3 Mio. € (Vorjahr: 63,9 Mio. €) und zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen betrugen 160,0 Mio. €, was primär auf eine Anpassung in der Priorisierung von Produktkandidaten im Gesamtportfolio zurückzuführen ist.

Liquidität

Zum 31. Dezember 2024 betrugen unsere liquiden Mittel 9.338,9 Mio. € (Vorjahr: 11.409,5 Mio. €), Wertpapiere des Anlagevermögens 2.443,2 Mio. € (Vorjahr: 1.326,4) sowie sonstige Wertpapiere 5.104,6 Mio. € (Vorjahr: 4.662,6 Mio. €), d. h. insgesamt 16.886,7 Mio. € (Vorjahr: 17.398,5 Mio. €). Im Wesentlichen ist die Veränderung im Geschäftsjahr 2024 auf unsere Investitionen in unsere Forschungs- und Entwicklungspipeline und auf die rückläufigen erhaltenen Zahlungen aus kommerziellen Verkäufen unseres COVID-19-Impfstoffs und unseren darin enthaltenen Anteil am Bruttogewinn der kommerziellen Verkäufe des COVID-19-Impfstoffs unseres Partners Pfizer zurückzuführen. Die vertragliche Abrechnung des Bruttogewinnanteils weist einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal auf. Zusätzlich haben die Tochterunternehmen von Pfizer außerhalb der Vereinigten Staaten ein abweichendes Geschäftsquartal. Einen Großteil dieser Zahlungen erhalten wir über unseren Partner Pfizer in US-Dollar, sodass wir Konzentrations- und Währungsrisiken ausgesetzt sind - denen wir durch Absicherungsgeschäfte begegnen. Im Rahmen der operativen Tätigkeit, die im Wesentlichen den erhaltenen Anteil am Bruttogewinn sowie Auszahlungen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit umfasst, wurde ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von minus 1.269,9 Mio. € (Vorjahr: positiver Cashflow von 4.514,8 Mio. €) erzielt.

Der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im vergangenen Geschäftsjahr 2024 auf 1.274,9 Mio. € (Vorjahr: negativ 813,4 Mio. €). Wesentlicher Bestandteil waren Zahlungsströme im Zusammenhang mit Cashpool Verpflichtungen gegenüber Tochtergesellschaften.

3.2.3 Vermögenslage

(in Millionen €) 31. Dezember 31. Dezember
Aktiva 2024 2023
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 543,6 674,6
Sachanlagen 169,8 136,5
Finanzanlagen 3.728,7 2.541,0
Summe Anlagevermögen 4.442,1 3.352,1
Umlaufvermögen
Vorräte 1,1 1,2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.529,2 2.813,9
Sonstige Wertpapiere 5.104,6 4.662,6
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.338,9 11.409,5
Summe Umlaufvermögen 17.973,8 18.887,2
Rechnungsabgrenzungsposten 163,7 216,3
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 2,2 1,8
Aktiva gesamt 22.581,8 22.457,4
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 248,6 248,6
Kapitalrücklage 778,7 695,6
Eigene Anteile (8,6) (10,8)
Gewinnrücklagen 9.845,1 9.845,1
Bilanzgewinn 8.232,5 9.361,0
Summe Eigenkapital 19.096,3 20.139,5
Rückstellungen
Steuerrückstellungen 1,2 525,1
Sonstige Rückstellungen 431,5 571,7
Summe Rückstellungen 432,7 1.096,8
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 343,0 254,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.256,3 485,8
Sonstige Verbindlichkeiten 1.193,5 93,4
Summe Verbindlichkeiten 2.792,8 833,4
Rechnungsabgrenzungsposten 260,0 387,7
Passiva gesamt 22.581,8 22.457,4

Zum 31. Dezember 2024 betrug die Bilanzsumme 22.581,8 Mio. € gegenüber 22.457,4 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Einen wesentlichen Teil der Bilanz bilden hierbei die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die sich aus unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer und den über die Ergebnisabführungsverträge erhaltenen Zahlungen aus den COVID-19-Impfstoffverkäufen unserer Tochtergesellschaften speisen. Die Veränderungen unserer Bilanzsummen ergeben sich im Wesentlichen aufgrund folgender Entwicklungen:

Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 erhöhte sich das Anlagevermögen um 1.090,0 Mio. € von 3.352,1 Mio. € auf 4.442,1 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Neben Zugängen im Bereich der geleisteten Anzahlungen ist der Anstieg in den Finanzanlagen auf die Investitionen in Wertpapiere zuführen.

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 sank das Umlaufvermögen um 913,4 Mio. € von 18.887,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023 auf 17.973,8 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einem reduzierten Bestand an liquiden Mitteln.

Eigenkapital

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 sank das Eigenkapital um 1.043,2 Mio. € von 20.139,5 Mio. € auf 19.096,3 Mio. € zum 31. Dezember 2024 an. Der Rückgang resultierte vor allem aus dem im Geschäftsjahr 2024 erzielten Jahresverlust. Die Eigenkapital-Quote reduzierte sich um 5,1 %-Punkte auf 84,6 % (2023: 89,7 %).

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 erhöhten sich die Rückstellungen und Verbindlichkeiten um 1.295,3 Mio. € von 1.930,2 Mio. € auf 3.225,5 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beilegung vertraglicher Streitigkeiten in Höhe von 1.148,0 Mio. € zurückzuführen, sowie auf einen Rückgang der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um 138,9 Mio. €.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 676,7 Mio. € (Vorjahr: 642,8 Mio. €) - davon vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der zentralen Steuerung der Tochtergesellschaften unter der Berücksichtigung der guten Finanzlage des Konzerns als gering eingeschätzt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten folgende Miet- und Leasingverpflichtungen:

(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Mietverträge 18,8 53,3 18,1 90,2

Vorteile von Miet- und Leasingverträgen liegen in der Liquiditätsoptimierung. Wesentliche Risiken sind nicht erkennbar.

Des Weiteren ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen:

(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 13,1 - - 13,1
Vertragliche Verpflichtung zum Erwerb immaterieller Vermögenswerte 168,9 1.047,3 583,3 1.799,5
Summe 182,0 1.047,3 583,3 1.812,6

Die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf von immateriellen Vermögensgegenständen resultieren aus den geschlossenen Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu meilensteinabhängigen Zahlungen an den Kollaborationspartner sowie der vertraglichen Verpflichtung aus Kaufverträgen für Sachanlagen. Vorausgesetzt, dass alle vertraglich vereinbarten Meilensteine erreicht werden, hat sich die Gesellschaft verpflichtet per 31. Dezember 2024 bis zu 1.812,6 Mio. € zu zahlen.

3.3 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung der BioNTech SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie der BioNTech Konzern, da die BioNTech SE über ihre Beteiligungen an den Risiken der Konzernunternehmen partizipiert. Infolge des zentralen Finanzmanagements des BioNTech Konzerns werden sämtliche Finanzierungsgeschäfte vorwiegend über die BioNTech SE abgewickelt. Als Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns ist die BioNTech SE in unser konzernweites Risikomanagement eingebunden.

3.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Schlusserklärung des Vorstands der BioNTech SE zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 (Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 S. 3 AktG):

"Die BioNTech SE hat bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Im Berichtsjahr wurden auf Veranlassung oder im Interesse der ATHOS KG oder mit ihr verbundener Unternehmen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen."

4 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

4.1 Prognosebericht

Als Unternehmen sind wir Teil der Pharma- und Biotechnologieindustrie, die sich national und international durch ihre Innovationskraft auszeichnet. Die Wachstumsperspektive für die Branche wird als gut eingeschätzt, getrieben durch ihre Konjunkturunabhängigkeit, den globalen demografischen Wandel sowie den medizinischen und technologischen Fortschritt. Auf Basis der unternehmenseigenen mRNA-Technologie ist es uns gelungen, innerhalb eines Jahres als weltweit erstes Unternehmen einen hochwirksamen und sicheren Impfstoff gegen COVID-19 unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu entwickeln und im Anschluss gemeinsam mit unseren Kollaborationspartnern erfolgreich global zu vermarkten. Dies verdeutlicht unsere Fähigkeit, auf Basis innovativer Technologien Medikamente und Therapien zu entwickeln und zu vermarkten, die einen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie die Gesellschaft leisten können.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir Umsätze im Konzern von 1,7 Mrd. € bis 2,2 Mrd. €.

Die Umsatzprognose beinhaltet im Wesentlichen kommerzielle Umsatzerlöse aus unserem COVID-19-Impfstoffgeschäft und basiert auf verschiedenen Annahmen.

Diese beinhalten unter anderem die erwarteten Lieferungen im Rahmen bestehender oder zugesagter Lieferverträge sowie erwartete Verkäufe im Rahmen herkömmlicher kommerzieller Bestellungen. Die Umsatzerlöse sind stark durch die Abnahmemengen und die Preisentwicklung beeinflusst. Weiter besteht eine Beeinflussung durch die regulatorischen Empfehlungen zur Anpassung der COVID-19-Impfstoffe, um jüngst zirkulierende Varianten oder Sublinien von SARS-CoV-2 zu adressieren. Wir erwarten, dass unsere Umsätze von der Abnahme unseres COVID-19-Impfstoffs in der zweiten Jahreshälfte bestimmt sein werden. Da unsere Umsatzerlöse unseren Anteil an Bruttogewinnen der Kollaborationspartner darstellen, sind sie besonders von ebendort entstehenden Kosten beeinflusst. Für das Geschäftsjahr 2025 haben wir erwartete Abwertungen und andere Belastungen von unserem Kooperationspartner Pfizer in Höhe von 15 % unseres Bruttogewinnanteils reflektiert. Langfristig streben wir nachhaltige Umsätze aus dem COVID-19-Impfstoffprogramm an und unsere führende Position in der Entwicklung und Vermarktung von COVID-19-Impfstoffen aufrecht zu erhalten. Auch in der Zukunft werden wir weiter mit Pfizer daran arbeiten, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Impfstoff falls notwendig flexibel an andere potenzielle zukünftige Mutationen anzupassen, die Formulierungen kontinuierlich zu optimieren und das Produkt weiteren Patientengruppen durch Indikationserweiterungen zugänglich zu machen.

Neben den COVID-19-Impfstoff bezogenen Umsatzerlösen planen wir weitere Einnahmequellen wie beispielsweise aus dem mit der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Rahmenvertrag über die Pandemiebereitschaft, Herstellung und Lieferung von mRNA-basierten Impfstoffen und Umsatzerlöse beispielsweise aus den externen Verkäufen unserer Tochterunternehmen InstaDeep Ltd., JPT Peptide Technologies GmbH und BioNTech Individualized mRNA Manufacturing GmbH.

Potenzielle Änderungen in Gesetzen oder der Regierungspolitik auf staatlicher oder nationaler Ebene sowie die sich verändernde öffentliche Meinung zu Impfstoffen und der mRNA-Technologie in den Vereinigten Staaten und global, könnten sich negativ auf die COVID-19-Impfstoffumsätze und die Ergebnisse von BioNTech auswirken.

Mit der erfolgreichen Produktion und Vermarktung unseres COVID-19-Impfstoffs haben wir viel Expertise und ein globales Netzwerk aufgebaut, um Produkte zu entwickeln, zu produzieren und weltweit zu vermarkten. Unser zukünftiges Ertragspotenzial hängt stark von der Entwicklung der klinischen Pipeline und dem verantwortungsvollen Einsatz der erwirtschafteten finanziellen Mittel ab. Wir haben ein breit gefächertes Portfolio an Produktkandidaten basierend auf einem plattformübergreifenden Technologieansatzes. Sie bilden die Grundlage für unsere Strategie, innovative Kombinationstherapien zu entwickeln. Wir beabsichtigen, die Einnahmen aus dem Verkauf unseres COVID-19-Impfstoffs in unsere fortgeschrittenen klinischen Kandidaten zu reinvestieren. Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir wesentliche Fortschritte in mehreren klinischen Studien der Onkologie-Pipeline, wie beispielsweise unserem zentralen klinischen Produktkandidaten BNT327. Wir werden das Potenzial unserer Pipeline nutzen, um BNT327 insbesondere durch Kombinationen mit unseren ADC-Kandidaten zu stärken. Darüber hinaus halten wir an der Weiterentwicklung unseres COVID-19-Impfstoffs - auch kombiniert um einen Grippeschutz - fest. Im Einklang mit unserer kostenbewussten Strategie zur Portfoliooptimierung, erwarten wir auch, dass wir unsere Ausgaben für Forschung und Entwicklung außerhalb unseres Fokusbereiches senken werden. Insgesamt erwarten wir, dass unsere Forschungs- und Entwicklungskosten für das Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich 2,6 Mrd. € bis 2,8 Mrd. € betragen werden.

Die Ausgaben für Vertrieb und allgemeine Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2025 werden voraussichtlich zwischen 650,0 Mio. € und 750,0 Mio. € liegen. Es wird erwartet, dass die Kosten für interne administrative und koordinative Funktionsbereiche wie Finanzen, Personal oder Business Development konstant bleiben. Vertriebskosten werden im Zuge der Vorbereitung zur Markteinführung neuer Produkte ansteigen.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir operative Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 250,0 Mio. € bis 350,0 Mio. €. Darin enthalten sind Ausgaben für die Erweiterung und Verbesserung unserer Forschungs- und Entwicklungs- sowie die oben beschriebenen Herstellungseinrichtungen und weitere Investitionen in IT-Infrastruktur, die das Unternehmen bei der bio-digitalen Transformation sowie unserem Fokus als datengetriebene Unternehmung unterstützen wird.

Unsere Prognosen und zukunftsgerichteten Aussagen inkludieren Auswirkungen von Lizenzvereinbarungen, Kooperationen oder potenziellen M&A-Transaktionen, soweit diese veröffentlicht wurden. Die Prognose berücksichtigt keine potenziellen Effekte, die sich aus den Ergebnissen laufender oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten oder damit zusammenhängenden Urteilen oder Vergleichen ergeben können, sowie keine möglichen Einmaleffekte und Belastungen im Zusammenhang mit der Optimierung unseres Portfolios. Noch nicht bekannte und/oder quantifizierbare externe Risiken und damit zusammenhängende Aktivitäten sind nicht inkludiert. Aufgrund der erwarteten Umsatzspanne und unter Berücksichtigung der Umsatzkosten, der Forschungs- und Entwicklungskosten und aller anderen Kosten erwarten wir nicht, dass wir im Jahr 2025 profitabel sein werden.

Im Geschäftsjahr 2024 haben wir unsere Technologieplattformen, unsere digitalen Fähigkeiten und unsere Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, ausgewählte strategische Partnerschaften, Lizenzierungen und Übernahmen gestärkt, um einen langfristigen Mehrwert für Patienten, Aktionäre und die Gesellschaft zu schaffen. Im Jahr 2025 möchten wir unsere Onkologie-Pipeline weiter vorantreiben, mit dem Ziel, im Jahr 2026 unser erstes onkologisches Produkt auf den Markt zu bringen und uns bis 2030 als innovatives Onkologie-Unternehmen mit mehreren zugelassenen Produkten in verschiedenen Indikationen zu etablieren.

4.2 Risikobericht

4.2.1 Risiko-Governance-Rahmenwerk

Risikomanagementsystem

Als Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation sind wir zahlreichen Unsicherheiten und Veränderungen ausgesetzt, die sich beispielsweise aus neuen Forschungsansätzen ergeben. Diese Unsicherheiten können den geplanten Geschäftserfolg maßgeblich beeinflussen. Bei BioNTech ist uns bewusst, dass es notwendig ist, Risiken einzugehen, um sich bietende Chancen nutzen zu können. Aus diesem Grund haben wir ein Risikomanagementsystem (RMS) etabliert, das einen systematischen Ansatz verfolgt, um Risiken zu identifizieren, bewerten, steuern, mitigieren, kommunizieren und nachzuhalten.

Unser RMS ist ein zentrales Element unserer wertorientierten Unternehmensführung und gilt konzernweit für alle Unternehmensbereiche, Tochtergesellschaften und Standorte. Das Risikomanagement wird durch unser Enterprise Risk Management-Team betreut, welches in der Abteilung Business Planning & Analysis verankert ist und direkt an den CFO berichtet.

Risikomanagementprozess

Unser Vorstand und unser Aufsichtsrat legen gemeinsam die Risikostrategie und die Risikobereitschaft fest. Unser unternehmensweiter Risikomanagementprozess erfasst strategische, operative, finanzielle, rechtliche, Compliance-, Nachhaltigkeits- und Reputationsrisiken. Wir überprüfen und optimieren unsere Systeme kontinuierlich, um sicherzustellen, dass wir auch Umwelt-, Klima- und menschenrechtliche Aspekte systematisch abdecken, um die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie - Corporate Sustainability Reporting Directive) zu erfüllen. BioNTech ist zukünftig möglicherweise verpflichtet, gemäß CSRD über die Auswirkungen der Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt sowie über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf unser Unternehmen zu berichten.

Unser Risikozyklus wird halbjährlich durchlaufen. Unsere Risikoeigner identifizieren und bewerten die Risiken und entscheiden, welche Maßnahmen eingeleitet werden. Im Rahmen des Risikozyklus messen wir auch den Fortschritt bestehender Maßnahmen. Das Enterprise Risk Management berichtet regelmäßig an den Vorstand über die Gesamtrisikosituation. Kontinuierlich werden Ad-hoc-Risiken erfasst, bewertet und bei Überschreitung eines Schwellenwerts unverzüglich dem Vorstand gemeldet.

Risikoidentifikation

Der Risikoidentifikationsprozess bei BioNTech ist systematisch und beinhaltet die Erfassung und Analyse neuer Risiken sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung bereits bekannter Risiken.

Einzelrisiken werden von Risk Ownern verwaltet und quantitativ bewertet, in dem Eintrittswahrscheinlichkeit und erwarteter monetärer Schaden ermittelt werden. Zudem werden Risiken qualitativ hinsichtlich Reputationsschaden und rechtlicher Relevanz eingeschätzt.

Ein Risikomanagementtool unterstützt die Risikoerhebung und -steuerung. Die Risiken werden entlang des Risk Universe katalogisiert und über eine Monte-Carlo-Simulation aggregiert, um die gesamte Bandbreite möglicher Entwicklungen abzuschätzen. Die Steuerung der Risiken erfolgt durch eine Gegenüberstellung unserer Risikotragfähigkeit wobei Kennzahlen wie unser Eigenkapital, EBIT und liquide Mittel kurz-, mittel- und langfristig dem Value-at-Risk als aggregiertem Gesamtrisiko gegenübergestellt werden. Die Risiken werden finanziell bewertet und durch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenspotenzial in Kategorien eingestuft. Je nach Kombination der Ausprägung der beiden Merkmale werden die Risiken, in die Kategorien hoch, mittel und gering eingeordnet. Ein Risiko wird als hoch eingestuft, wenn ein signifikanter Verlust von Ressourcen und Zeit droht und entsprechend erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Diese Risiken haben tendenziell eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Es ist wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu reduzieren oder zu vermeiden. Mittlere Risiken verursachen in der Regel keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und werden auch über Maßnahmen aufgefangen. Niedrige Risiken sind vergleichsweise leicht zu bewältigen. Dennoch ist es wichtig, sowohl mittlere als auch niedrige Risiken zu beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu reduzieren, bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten. Die Reihenfolge der Risiken innerhalb der Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes wider.

BioNTech beobachtet erkannte Risiken kontinuierlich und trifft individuelle Entscheidungen, wie sie zu handhaben sind. Dabei wird entschieden, ob das Risiko akzeptiert oder nicht eingegangen wird, ob es beispielsweise über eine Versicherung abgedeckt oder durch andere Maßnahmen gemindert werden kann.

Risiko-Reporting

Ziel ist es, unsere Risiken frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und zu steuern. Risiken und deren Auswirkung auf das Unternehmen werden dabei transparent dargestellt, um somit eine wirksame Steuerung dieser Risiken und damit datenbezogene Entscheidungen zu ermöglichen.

Das Enterprise Risk Management erstellt zweimal im Jahr einen Gesamtrisikobericht für den Vorstand. Der Vorstand informiert anschließend den Prüfungsausschuss. Treten - neben dem turnusmäßigen Reporting der wesentlichen Risiken - unerwartet hohe Risiken auf, so werden diese unmittelbar an den Vorstand gemeldet. Eine Information des Vorstandes zum menschenrechtlichen Risikomanagement und zu potentiellen menschenrechtlichen Risiken erfolgt einmal jährlich im vierten Quartal durch den Menschenrechtsbeauftragten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der Prüfungsausschuss unseres Aufsichtsrats prüft die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems und setzt dafür auch die Abteilung Internal Audit ein.

Risikokultur

BioNTech fördert eine offene Risikokultur und ermutigt jeden Mitarbeiter neue Risiken direkt an seine Vorgesetzten, das Enterprise Risk Management oder über ein Meldeportal anonym zu melden. Halbjährliche Schulungen und spezifische Schulungen zu menschenrechtlichen Themen werden für alle Risk Owner und deren Experten-Teams angeboten, und Schulungsunterlagen sind für alle Mitarbeiter über das Intranet verfügbar. Die gesammelten Informationen können direkt an den betreffenden Risk Owner weitergeleitet werden. Die Risikowahrnehmungskultur wird durch Kommunikation und Events unterstützt.

Three Lines Model

BioNTech orientiert sich bei der systematischen Verwaltung von Risiken an dem "Three Lines Model". Das Ziel ist es, mögliche Entwicklungen frühzeitig zu antizipieren und daraus resultierende Risiken systematisch zu erfassen, zu bewerten, zu steuern und bekannt zu machen. Die Governance-Struktur besteht aus drei Linien. In der ersten Linie geht es operativ darum, die Einhaltung der in der zweiten Linie definierten Anforderungen zu gewährleisten und Kontrollen im Rahmen des täglichen Handelns durchzuführen. Die zweite Linie umfasst neben dem Risikomanagement auch das interne Kontrollsystem (siehe Abschnitt 4.2.3) und das Compliance- & Ethik-Programm (siehe Abschnitt 5.4 Integrität und Ethik) sowie den Menschenrechtsbeauftragten mit der gesetzlichen Aufgabe zur Überwachung des Risikomanagements gemäß LkSG. Diese Linie stellt Systeme und Expertise bereit, um Risiken systematisch zu entdecken, definiert den Kontrollrahmen und gibt Richtlinien vor. Als dritte Linie fungiert das Internal Audit. Diese Linie überprüft die Effektivität der ersten beiden Linien und stellt sicher, dass die Risikoverwaltung den Anforderungen entspricht (siehe Abschnitt 4.2.3).

4.2.2 Risiken

Im Folgenden werden die Risiken mit dem größten finanziellen Einfluss aufgeführt. Die Aufzählung erfolgt absteigend entsprechend der Einschätzung zum finanziellen Risiko mit Ausnahme der rechtlichen und IP-relevanten Risiken, die den in Sektion 18 unserer Anhangangaben beschrieben Bewertungsunsicherheiten unterliegen.

Rechtliche und IP-relevante Risiken

Rechtliche Risiken beinhalten unter anderem Produkthaftungsansprüche, Verletzung von geistigem Eigentum, mögliche Vertragsbrüche und Wertpapierklagen. Die Materialisierung dieser Risiken könnte unserer Reputation schaden und sich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. In Sektion 18 unserer Anhangangaben sind die damit verbundenen Eventualverbindlichkeiten, sowie die Streitigkeiten bezüglich geistigen Eigentums, Vertragsinterpretation und produktbezogener Klagen noch weiter im Detail dargestellt. Wir glauben derzeit nicht, dass eine dieser Angelegenheiten einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere finanzielle Lage haben wird und überwachen weiterhin den Status von Ansprüchen. Sollte es allerdings zu nachteiligen Gerichtsentscheidungen kommen oder außergerichtliche Vergleiche eingegangen werden, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben.

Risiken zur Produktentwicklung und -einführung

Der zukünftige Erfolg von BioNTech hängt maßgeblich von der erfolgreichen Entwicklung und Kommerzialisierung unserer Entwicklungskandidaten sowie der Vermarktung unserer nächsten Produkte ab. Naturgemäß sind mit der Forschung und Entwicklung sowie der Betreuung klinischer Studien große Risiken verbunden. Produktkandidaten könnten aus wissenschaftlichen, prozessualen oder regulativen Gründen nicht oder nur mit Verspätung bis zur Marktreife entwickelt werden. Ebenso kann es im Rahmen der klinischen Studien trotz optimaler Vorbereitung zu nicht vorhersehbaren Komplikationen oder Nebenwirkungen kommen, die schlimmstenfalls zu Rechtsstreitigkeiten und Entschädigungszahlungen führen können. Wir beobachten stetig die Entwicklung unserer Branche und des Marktes, um unsichere Faktoren während der Forschung und Entwicklung von unseren Produktkandidaten entsprechend zu adressieren. Des Weiteren bauen wir unseren kommerziellen Fachbereich kontinuierlich aus, erweitern die funktionelle Expertise und entwickeln Prozesse weiter, um unsere Position als bedeutender Marktteilnehmer zu festigen. Dabei sind die Skalierung der IT-Landschaft und des kommerziellen Modells sowie das Zusammenspiel von Medical und Public Affairs zeitkritische Komponenten. Wir verstärken unseren Außendienst und bauen nötige Kapazitäten aus, um ein skalierbares, kommerzielles Modell zu entwickeln, das auch in verschiedenen Ländern und Regionen angewendet werden kann. Das finanzielle Risiko wird als hoch eingeschätzt und hat vor allem mittel- und langfristige Auswirkungen.

Risiken aus der Strategie zur Portfoliooptimierung

BioNTech befindet sich in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen, insbesondere durch Investitionen in spezifische, wesentliche Bereiche unter gleichzeitiger Konsolidierung und Optimierung von Kapazitäten in anderen Bereichen, wobei trotz möglichen Stellenabbaus an verschiedenen Standorten die Gesamtmitarbeiterzahl in den nächsten drei Jahren durch Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung an anderer Stelle voraussichtlich stabil bleiben wird. Können wir unsere Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnten die Maßnahmen von geringerem Nutzen sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten sich später als angenommen auswirken oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Das Wachstum in strategisch wesentlichen Bereichen erhöht zudem die Komplexität unserer Prozesse sowie Schnittstellen. Jeder dieser Faktoren - allein oder in Kombination - könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Um diese Risiken zu mindern, haben wir ein dediziertes Projektteam etabliert, welche die Umsetzung der strategischen Initiative überwacht und nachhaltig umsetzt. Das finanzielle Risiko wird als hoch eingeschätzt und wird mittel- und langfristige Auswirkungen haben.

Risiken in Bezug auf unsere Tätigkeiten in China

Durch die globale Expansion von BioNTech steigen die regulatorischen Anforderungen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Kollaborationspartnern in verschiedenen Ländern, einschließlich China. Dabei müssen zusätzliche Anforderungen und Gesetze berücksichtigt werden, wie beispielsweise Datenschutz, Tierschutz und der Schutz von Menschenrechten. Das finanzielle Risiko wird als mittel eingeschätzt und hat vor allem mittel- und langfristige Auswirkungen.

Risiken zu kommerziellen Produkten / zum Comirnaty Markt

Unser COVID-19-Impfstoff ist unser erstes kommerzielles Produkt und spielte eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie. Die prognostizierten Umsätze können jedoch Schwankungen unterliegen, zum Beispiel aufgrund von Veränderungen in der Marktnachfrage oder Anpassungen an sich verändernde Vertriebswege. Wir beobachten das Markt- und Branchengeschehen kontinuierlich und sind im Austausch mit Regierungsvertretern und Kostenträgern. Die Verträge mit Kollaborationspartnern unterliegen gewissen Erwartungen, die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch davon abweichen. Das finanzielle Risiko wird als mittel eingeschätzt und hat vor allem mittel- und langfristige Auswirkungen.

Risiken aus M&A und deren Integration

Bei BioNTech setzen wir auf kontinuierliches Wachstum und führen daher verschiedene Transaktionen und Zusammenschlüsse durch, um uns strategisch zu positionieren. Die Integration neuer Unternehmen in die BioNTech-Familie ist ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses und Verzögerungen können sich sowohl finanziell als auch in der Zeitplanung unserer Produktpipeline bemerkbar machen. Verbesserte Prozesse und eine größere Fachabteilung wirken diesem Risiko entgegen. Das finanzielle Risiko wird als mittel eingeschätzt.

Risiken aus der IT-Sicherheit und Datenschutz

Wir setzen verschiedene Maßnahmen ein, um die IT-Sicherheit und den Datenschutz bei BioNTech zu gewährleisten. Dazu gehört der Schutz vor unerlaubtem Zugriff auf unsere Lieferkette und Infrastruktur sowie vor erpresserischen Handlungen, Denial-of-Service-Angriffen, Fraud und Phishing oder einem globalen IT-Blackout. Wir verbessern kontinuierlich unsere Security Policies & Guidelines, führen IT-Risk & Application Security Assessments durch, nutzen einen Schwachstellenscanner, schulen unsere Mitarbeiter und haben ein Incident Management aufgesetzt. Auch der Schutz von geistigem Eigentum und personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir setzen verschiedene Maßnahmen wie Policies & Guidelines, Rollenkonzepte, Training und Datenmanagement ein. Das verbleibende finanzielle Risiko wird als mittel eingestuft.

Risiken im Zusammenhang mit Extremereignissen

Unser Risikomanagement berücksichtigt auch sehr seltene Ereignisse mit potenziell großen Auswirkungen auf BioNTech (sogenannte Tail Events). Obwohl diese Ereignisse sehr unwahrscheinlich sind, können wir sie nicht vollständig ausschließen. Dazu gehören Sabotage, politische oder innere Unruhen in der Nähe unserer Niederlassungen oder plötzlicher Reputationsverlust von außen. Wir setzen verschiedene Maßnahmen wie unser betriebliches Kontinuitätsmanagement ein, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Das finanzielle Risiko wird als mittel eingeschätzt.

Compliancerisiken

Im Bereich Compliance & Business Ethics liegt unser Fokus auf der Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche sowie der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsfachpersonal, der Vermeidung von Interessenkonflikten und Diskriminierung. Wir haben etablierte Prozesse sowie verschiedene Trainings und Leit- und Richtlinien, um diese Themen zu bearbeiten. Insbesondere die globale Expansion von BioNTech, die verschiedenen Niederlassungen, vor allem in USA und China, sowie das gestiegene Warenaufkommen erhöhen die Gefahr im Bereich der Import- und Export Compliance. Besonders die Versorgung von klinischem Studienmaterial erfordert stabile und reibungslose Abläufe. Der stetige Ausbau unserer globalen Exportkontrollfunktion wirkt diesem Risiko von regulatorischen Verstößen und Reputationsverlusten entgegen. Das verbleibende finanzielle Risiko wird als mittel eingestuft.

Neben den oben genannten Risiken mit dem potenziell größten finanziellen Einfluss bestehen darüber hinaus noch die folgenden Nachhaltigkeitsrisiken:

Nachhaltigkeitsrisiken

Durch die Zusammenarbeit der Verantwortungsbereiche Risk Performance und Corporate Social Responsibility (CSR) werden seit dem Geschäftsjahr 2023 materielle Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und zunehmend in das unternehmensweite Risikomanagementsystem integriert. Auch im Jahr 2024 standen Klimarisiken gemäß der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD) und menschenrechtliche Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Fokus. Die finanziellen Auswirkungen auf BioNTech werden als gering eingeschätzt.

4.2.3 Internes Kontrollsystem und Internal Audit

Internes Kontrollsystem

Unser internes Kontrollsystem (IKS) verfolgt das Ziel, eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Erstellung unserer Abschlüsse für externe Berichtszwecke in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) zu gewährleisten. Durch die Notierung unserer Aktie am Nasdaq Global Select Market haben wir unser internes Kontrollsystem basierend auf SOX-Vorschriften (Sarbanes-Oxley Act Section 404) aufgebaut.

Der IKS-Regelprozess ist in einem IKS-Lifecycle abgebildet. Dieser besteht aus den unten dargestellten sechs aufeinanderfolgenden beziehungsweise parallellaufenden Teilschritten:

Scoping-Phase

Wirksamkeitsprüfung

Abstimmung der Prüfungsergebnisse

Aktivitätenmonitoring

Qualitätssicherung der Self Assessments

IKS-Berichterstattung

Die Prüfungsergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert und im Rahmen des Jahresabschlusses freigegeben. Der Umfang des IKS wird prozessübergreifend definiert. Diese Prüfungsergebnisse enthalten nicht nur Themen zur Finanzberichterstattung, sondern darüber hinaus auch weitergehende Prozesse und Themen aus allgemeinen Bereichen, wie beispielsweise Treasury, Steuern, IT, Compliance sowie operative Themen.

In Anlehnung an das COSO-Modell (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) unterteilt sich unser internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung in die fünf Komponenten Kontrollumfeld, Risikoeinschätzung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung des internen Kontrollsystems.

Die Effektivität des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung wird anhand der COSO-Komponenten regelmäßig gemäß Section 404 SOX überprüft und beurteilt. Zum 31. Dezember 2024 wurde das Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung durch unseren Vorstand als effektiv eingeschätzt.

Systembedingt können sich bei der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung und im Zusammenhang mit der Sorgfältigkeit der Kontrolldurchführung Einschränkungen ergeben, sodass keine absolute Sicherheit darüber besteht, dass die Ziele der Finanzberichterstattung erreicht und falsche Angaben stets verhindert oder aufgedeckt werden.

Internal Audit

Internal Audit berichtet an den CEO und das Audit Committee. Als unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz ohne operative Verantwortung prüft das Internal Audit im Auftrag des Vorstands und des Prüfungsausschusses nach einer risikobasierten Auswahl Organisationseinheiten, Prozesse, Unternehmensfunktionen, Applikationen und Projekte. Im Geschäftsjahr 2024 wurden verschiedene Audits durchgeführt. Audit-Feststellungen resultieren in vereinbarten Maßnahmen, die bis zur vollständigen Umsetzung durch das Internal Audit überwacht werden. Ein regelmäßiges Reporting zum Umsetzungsstand der vereinbarten Maßnahmen zum Prüfungsausschuss und Vorstand ist etabliert.

4.2.4 Einschätzung des Vorstands zum internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Die unternehmensweite Risikosituation wird halbjährlich in Vorstandssitzungen evaluiert. Die Ergebnisse des internen Kontrollprozesses werden vierteljährlich dem Prüfungsausschuss präsentiert und eine Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und RMS getroffen. Basierend darauf liegt dem Vorstand kein Hinweis vor, dass unser IKS und RMS zum 31. Dezember 2024 in seiner Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre.

Wir sind davon überzeugt, dass wir auch in Zukunft Herausforderungen meistern und Chancen nutzen können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Dabei streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an. Unser Ziel ist es, durch die Analyse und das Ergreifen neuer Chancen den Mehrwert für unsere Interessengruppen zu steigern.

4.2.5 Einschätzung des Vorstands zur Gesamtrisikosituation

Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikokategorien bzw. Einzelrisiken.

Für die BioNTech SE und die verbundenen Tochterunternehmen bestehen zum Zeitpunkt der Erstellung auf Basis der oben genannten Risiken keine bestandsgefährdende Entwicklung.

4.3 Chancenbericht

Zur Verfolgung unserer Vision konzentrieren wir uns darauf, die Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten zu transformieren und mithilfe von innovativen und individualisierten Medikamenten und Therapien, unter Ausnutzung des vollen Potenzials des menschlichen Immunsystems, einen langfristigen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, die Gesellschaft und unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen. Wir sehen uns aufgrund der unten aufgelisteten zentralen Bausteine gut positioniert, Menschen weltweit Zugang zu unseren Therapien und Medikamenten zu ermöglichen und sicherzustellen, dass diese davon profitieren.

Portfoliostrategie

Grundlage für die Umsetzung unserer Vision sind unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Immunologie. Wir sind ein Multi-Technologie-Unternehmen mit besonderer Expertise in der Entwicklung mRNA-basierter Therapeutika, Immunmodulatoren wie mono- und bispezifischer Antikörper und zielgerichteter Therapien wie ADCs und CAR-T Zelltherapien. Wir glauben, dass wir durch die Kombination komplementärer Behandlungsmethoden das Potenzial jeder einzelnen Technologie voll ausschöpfen können. Durch die Kombination dieser Technologien wollen wir präzise und personalisierte Behandlungen entwickeln, die die Wahrscheinlichkeit eines Therapieerfolgs erhöhen, das Risiko von Therapieresistenzen verringern und eine größere Patientenpopulation adressieren. KI und Machine Learning nutzen wir, um unsere Pipeline weiter auszubauen, Moleküle zu identifizieren, zu optimieren und Arbeitsabläufe zu beschleunigen, um eine nahtlose KI-Integration innerhalb unseres Unternehmens zu erreichen.

Unser diversifiziertes Portfolio besteht aus Produktkandidaten unterschiedlicher Wirkstoffklassen, die sich auf die Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten konzentrieren. Heute besteht unsere Pipeline aus 18 klinischen Programmen in der Onkologie und sieben klinischen Programmen im Bereich der Infektionskrankheiten. Im Jahr 2024 haben wir mehrere Produktkandidaten in mittlere und späte Entwicklungsphasen gebracht, d. h. in klinische Studien der Phasen 2 und 3, unter anderem mRNA-Impfstoffe und Immunmodulatoren der nächsten Generation. Ein besonderer Fokus liegt bei den Immunmodulatoren auf BNT327, unserem bispezifischen anti-PD-L1/VEGF-A Antikörper, der zusammen mit unseren mRNA Krebs-Immuntherapien eine zentrale Priorität in unserer Pipeline darstellt. Zudem haben wir und unsere Partner auf mehreren medizinischen Kongressen über Daten aus unserem gesamten Portfolio berichtet und Manuskripte in Fachzeitschriften veröffentlicht. Wir sind davon überzeugt, gut positioniert zu sein, um die nächste Generation von Immuntherapien zu entwickeln, die das Potenzial haben, die Behandlungsparadigmen für Therapien gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Erkrankungen zu verändern und die klinischen Erfolge für Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern.

Unsere langfristige Vision in der Onkologie besteht darin, die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten für Krebspatienten zu erweitern. Um die Bedürfnisse von Krebspatienten bestmöglich zu erfüllen, haben wir uns zum Ziel gesetzt, das gesamte Spektrum der Krebserkrankungen abzudecken: Wir wollen neue Therapien für Patienten entwickeln und vermarkten, die von der adjuvanten Therapie bis zur Behandlung von metastasiertem Krebs reichen. Erreichen möchten wir dies durch den Aufbau eines vielfältigen klinischen Portfolios mit Modalitäten, die synergistische Wirkmechanismen aufweisen. Mit unserer Kombinationsstrategie zielen wie darauf ab, Krebs polyspezifisch zu adressieren und potenziell zu heilen. Unsere Strategie ermöglichte uns, eine einzigartige Pipeline aufzubauen, die Technologien und Kandidaten mit disruptivem Potenzial umfasst mit Fokus auf therapeutische Ansätze mit Pan-Tumor-Potenzial wie personalisierte mRNA-Krebsimmuntherapien und den bispezifischen Antikörperkandidaten BNT327. Wir sehen diese zwei Fokusprogramme als maßgeblichen Werttreiber für unser Unternehmen in Hinsicht auf unsere Ambition, ein integriertes biopharmazeutisches Unternehmen mit mehreren Produkten und Einnahmequellen zu werden. Wir planen daher, erheblich in die klinische Entwicklung und Kommerzialisierung dieser Therapien zu investieren.

Wir verfolgen weiterhin eine kosteneffiziente Wertschöpfung durch klare Priorisierung unserer Pipeline. Wir planen Investitionen in spezifische, wesentliche Bereiche, während wir unserer Kapazitäten in anderen Bereichen konsolidieren und fortwährend optimieren, unter anderem durch die Errichtung spezialisierter Kompetenzzentren für mRNA-Produktion sowie die Konsolidierung und Anpassung der Kapazitäten in Verwaltungsfunktionen und präklinischer Forschung in Europa und Nordamerika. Dies kann zu einem Stellenabbau an verschiedenen Standorten führen. Insgesamt soll die Gesamtmitarbeiterzahl durch Investitionen in Wachstumsbereichen in den nächsten drei Jahren recht stabil bleiben. Geplante Investitionen für die Erweiterung der Forschungs-, Entwicklungs-, Herstellungs- und Vermarktungskapazitäten stellen insofern eine Chance dar. Dazu gehören die Einrichtung einer Produktionsanlage für individualisierte mRNA-Immuntherapien in Mainz, die Übernahme von Biotheus und die strategische Erweiterung der Belegschaft in bestimmten Bereichen weltweit.

Ziel ist es, auf den Erfolgen des Jahres 2024 aufzubauen und weiterhin den Fortschritt in den Mittelpunkt unserer Strategie zu stellen und uns auf unsere Kandidaten mit dem höchsten Potential zu konzentrieren.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 6.946 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BioNTech Konzern beschäftigt, davon 41,0 % im Bereich Forschung und Entwicklung. Zum 31. Dezember 2023 waren von 6.292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesamtkonzern 42,5 % in der Forschung und Entwicklung tätig. Bei der BioNTech SE wurden zum Stichtag 31. Dezember 2024 3.389 (31. Dezember 2023: 3.166) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 54,4 % im Bereich Forschung und Entwicklung (31. Dezember 2023: 55,1 %). Aus der hohen Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich F&E ergibt sich für uns die Chance, die wissenschaftliche Grundlagenforschung und vor allem die klinische Forschung, insbesondere im Hinblick auf unsere zulassungsrelevanten Studien weiter und in beschleunigtem Tempo voranzutreiben.

Herstellung

Wir stellen fortlaufend sicher, dass wir ein Produktionsnetzwerk haben, das unseren Produktionsansprüchen entspricht. Wir richten fokussierte Kompetenzzentren für die mRNA-Produktion im Frühstadium in Idar-Oberstein und die Cell & Gene-Produktion in Gaithersburg ein, während unser Kompetenzzentrum für die mRNA-Produktion im Spätstadium in Marburg neu dimensioniert wird. In Mainz führte der Ausbau unserer klinischen Produktion im Rahmen des Programms iNeST (individualisierte Neoantigen-spezifische Immuntherapie) zur schnelleren Produktion von individualisierten mRNA-Krebsimpfstoffen, zur Hebung von Prozessverbesserungspotenzialen und schnelleren Umschlagzeiten. Der Aufbau einer neuen Produktionsanlage steht weiter im Fokus, um 2026 erstmals neben klinischen Kapazitäten auch Kapazitäten für eine kommerzielle Produktion bereit zu haben. Somit haben wir im Produktionsnetzwerk genügend Kapazitäten, um künftige, klinische Bedarfe von Wirkstoffkandidaten selbst produzieren zu können.

Mit unserem "BioNTainer"-Ansatz haben wir schlüsselfertige mRNA-Produktionsanlagen auf der Grundlage einer Containerlösung, die eine skalierbare Impfstoffproduktion ermöglichen. Die sich in Kigali, Ruanda, im Aufbau befindliche Produktionsstätte wird das Herzstück in einem dezentralisierten und robusten End-to-End-Produktionsnetzwerk in Afrika sein und umfasst ein modulares F&E Produktionsgebäude sowie zusätzlich eine mRNA-Produktionsanlage bestehend aus mehreren BioNTainern für die Herstellung von klinischer und kommerzieller mRNA. Ziel ist es, den gleichberechtigten Zugang zu innovativen Medikamenten weltweit zu unterstützen und dem bislang ungedeckten medizinischen Bedarf in Afrika entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben wir im Dezember 2023 eine mehrjährige strategische Partnerschaft mit dem australischen Bundesstaat Victoria unterzeichnet. Die sich aktuell im Bau befindliche mRNA Produktionsanlage in Melbourne basiert ebenfalls auf unseren modularen High-Tech-Produktionseinheiten und soll Forschung und Entwicklung sowie die Herstellung von mRNA-basierten medizinischen Prüfpräparaten im klinischen Maßstab unterstützen.

Durch den Erwerb von Biotheus, der am 31. Januar 2025 abgeschlossen wurde, sind wir nun in der Lage, auch monokulare Antikörper selbst herstellen zu können. Biotheus besitzt mehrere Produktionslinien, mit welchen wir planen, die klinischen Bedarfe unseres Antikörperkandidaten BNT327/PM8002 selbst zu produzieren. Auch der Aufbau der Lieferketten für unsere restlichen monokularen Antikörper sowie für unser Antikörper-Wirkstoff-Konjugations-Portfolio wurde im Jahr 2024 weiter vorangetrieben und erste Technologietransfers zu externen Partnern wurden initiiert. Unsere globalen Produktionskapazitäten sowie unser globales COVID-19-Impfstoff-Lieferketten- und Produktionsnetzwerk eröffnen uns die Chance, Menschen auf der ganzen Welt schnellen und unkomplizierten Zugang zu modernsten Medikamenten und Therapien zu ermöglichen. Darüber hinaus ergibt sich für uns durch die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Unternehmensprozesse, gefördert durch ein effektives Prozessmanagement, die Möglichkeit, zusätzliche Wertschöpfung und Effizienzsteigerungen zu erzielen.

Kommerzialisierung

Im vergangenen Jahr haben wir die Transformation zu einem global agierenden, profitablen und voll integrierten Biotechnologieunternehmen fortgesetzt. Nach der Transformation des globalen COVID-19-Marktes von einer pandemischen zu einer endemischen Lage haben sich die Comirnaty-Einkünfte auf einem niedrigen einstelligen Milliardenbetrag stabilisiert. Die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gewonnenen finanziellen Mittel haben für uns eine gute Ausgangsposition geschaffen, um den Ausbau des Portfolios im Bereich der Onkologie zu beschleunigen und weitere Therapiefelder sowie Absatzmärkte zu erschließen. Wir sind weiterhin auf Kurs, in den nächsten Jahren eine führende Rolle im stark wachsenden Markt der Immuntherapien einzunehmen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 hat der Aufsichtsrat Annemarie Hanekamp als neues Vorstandsmitglied berufen. Für ihre Rolle als Chief Commercial Officer bringt sie breite Erfahrung im Vertrieb, Marketing, Marktzugang und Entwicklung von patientenorientierten Kommerzialisierungsstrategien für innovative Onkologieprodukte mit. Sie wird den Aufbau kommerzieller Kapazitäten und Strukturen zur Vorbereitung auf Produkteinführungen voranbringen, um auf die ersten Markteinführung von Krebsmedikamenten vorbereitet zu sein. Hierzu wird neben globalen Kommerzialisierungs-Funktionen der Aufbau einer onkologie-spezifisichen Landes-Funktion in den USA mit Hochdruck vorangetrieben, um die notwendigen Vertriebs- und Zugangskanäle im amerikanischen Onkologie-Sektor zu besetzen.

Team und Unternehmenskultur

Hinter den großen Erfolgen der vergangenen Jahre stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommt ein Management aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie die uns unterstützenden Biotechnologie-Investoren.

Unsere Unternehmenskultur ist in drei Kernwerten verwurzelt: Zusammenhalt, Leidenschaft und Innovation. Diese Werte prägen unser Handeln und definieren uns als Unternehmen. Wir glauben, dass unsere Werte und Unternehmenskultur in den letzten zehn Jahren entscheidend zu unserem Erfolg beigetragen haben und weiterhin unsere Innovation und Umsetzung antreiben, um neue Medikamente für Menschen zu entwickeln. Unsere Gründungskultur, die durch "Project Lightspeed" verkörpert wird, hat zur schnellen und erfolgreichen Entwicklung des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs beigetragen. Unser Vorstand und Aufsichtsrat erkennen die Bedeutung der Bewahrung dieser Kultur als Leitkompass und der Ausstattung mit Mechanismen zur Wahrnehmung, Gestaltung und Weiterentwicklung im Einklang mit unserer Geschäftsstrategie an.

Die Belegschaft von BioNTech wuchs im Jahr 2024 um etwa 700 Mitarbeiter. Wir glauben, dass unsere Unternehmenskultur eine vereinigende Kraft unter unseren 6.946 Mitarbeitern aus der ganzen Welt darstellt, die eine Vielzahl von fachlichen, kulturellen und persönlichen Hintergründen mitbringen.

Um unsere erfolgreiche Entwicklung auch weiter fortsetzen zu können, sind wir auf hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. BioNTech wird als einer der begehrtesten Arbeitgeber, insbesondere in Deutschland, anerkannt und erreicht regelmäßig Spitzenplätze in unabhängigen und renommierten Arbeitgeberrankings; Beispiele aus dem Jahr 2024: #1 Arbeitgeber in Pharma & MedTech in Deutschland laut einer Umfrage von über 33.000 deutschen Arbeitnehmern, die von der Zeitschrift Stern und dem Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt wurde. #12 Arbeitgeber bei den globalen Top-Unternehmen für Frauen laut Forbes Magazin. #1 Arbeitgeber unter Naturwissenschaftsstudenten in Deutschland gemäß einer Untersuchung des renommierten Human Resource Research Institute Trendence im Jahr 2024.

Im Jahr 2020 haben wir unseren "Culture Campus" gegründet, um die Bedeutung der Unternehmenskultur bei BioNTech zu betonen. Um dieser Priorität gerecht zu werden, berichtet der Leiter unserer Abteilung Culture Campus direkt an unseren CEO Prof. Dr. med. Ugur Sahin und CMO Prof. Dr. med. Prof. Özlem Türeci, die auch unsere Mitbegründer sind. Alle unsere "Pioniere" werden ermutigt, unsere Unternehmenskultur aktiv durch Initiativen wie Workshops, die von unserer Abteilung Culture Campus durchgeführt werden, zu unterstützen. Im Jahr 2024 konzentrierte sich die Abteilung Culture Campus darauf, Verbindung und Zusammenhalt in der Organisation zu fördern. Unsere Plattform "Connect with Colleagues", die im Jahr 2023 gestartet wurde, hat sich auf 50 Gruppen erweitert, die etwa 180 BioNTech-Kollegen mit gemeinsamen Interessen und Leidenschaften vereinen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kulturarbeit im Jahr 2024 war die Unterstützung von Teams bei der Reflexion und Verbesserung ihrer Zusammenarbeit. Bei BioNTech glauben wir, dass die Unternehmenskultur der wichtigste Eckpfeiler in unserer täglichen Arbeit ist. Dies inspirierte uns dazu, den Inhalt unserer Plattform "Collaboration Corner", die im Jahr 2023 eingerichtet wurde, zu erweitern. Basierend auf dem Feedback, das wir von unseren Culture Ambassadors erhalten haben, erwies sich diese Unterstützung als wirksam, um Teams bei der Diskussion gemeinsamer Probleme wie der Organisation von hybrider Arbeit und der Schnittstelle zu anderen Teams zu helfen. Um unseren Teams noch mehr Unterstützung zu bieten und einen Austausch zu wichtigen kulturellen Themen zu erleichtern, hat unser Culture Campus "FACULTY" ins Leben gerufen, eine Community von internen Kulturvermittlern. Durch FACULTY können unsere Kollegen mit Vermittlungskompetenz, Fachwissen in der Förderung von Zusammenarbeit und tiefem Wissen über die Kultur von BioNTech unsere kulturrelevanten Initiativen aktiv unterstützen. Unsere fünfzig FACULTY-Mitglieder sind an Standorten in Deutschland, den USA, China, Ruanda und dem Vereinigten Königreich ansässig. Sie umfassen Pioniere aus verschiedenen Abteilungen wie HR, Engineering, Qualität, F&E, Site Operation und IT.

5 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. § 289f HGB

5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Das Aktiengesetz verlangt, dass Vorstand und Aufsichtsrat deutscher Gesellschaften, die an einer von einer staatlich anerkannten Stelle geregelten und überwachten Börse notiert sind, jährlich eine Erklärung abgeben, in der entweder (i) erklärt wird, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") entsprochen wurde, oder (ii) die Empfehlungen, denen das Unternehmen nicht entsprochen hat, aufgelistet und die Gründe für die Abweichung von den Empfehlungen des Kodex erläutert werden (Entsprechenserklärung). Es besteht keine Verpflichtung, die Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu befolgen. Ein in diesem Sinne börsennotiertes Unternehmen ist verpflichtet, in dieser jährlichen Erklärung darüber hinaus anzugeben, ob es beabsichtigt, den Empfehlungen zu entsprechen, oder die Empfehlungen aufzulisten, denen es in Zukunft nicht entsprechen will. Diese Erklärung ist online öffentlich zugänglich zu machen.

Ändert das Unternehmen zwischen diesen Jahreserklärungen seine Politik in Bezug auf bestimmte Empfehlungen, muss es diese Tatsache offenlegen und die Gründe für die Abweichung von den Empfehlungen erläutern. Die Nichteinhaltung der im Kodex neben den Empfehlungen außerdem enthaltenen Anregungen muss nicht offengelegt werden.

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben sich ausführlich mit den Empfehlungen des Kodex beschäftigt und am 27. Februar 2025 die folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG, die gemäß Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i.V.m. § 289f HGB abgegeben wird, verabschiedet:

Die BioNTech SE hat mit Ausnahme der nachstehend genannten Punkte sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

Nach Ziffer B.3 des Kodex soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erfolgen. Abweichend hiervon wurde das Vorstandsmitglied Annemarie Hanekamp mit Wirkung zum 1. Juli 2024 für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. In Bezug auf die langjährige Erfahrung und individuelle Qualifikation von Frau Hanekamp hält die Gesellschaft eine Erstbestellung von vier Jahren für erforderlich und angemessen. Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat die Erstbestellung für einen Zeitraum von vier Jahren für das beste Interesse der Gesellschaft, um langfristige strategische Unternehmensziele und -entscheidungen vor allem im kommerziellen Bereich umsetzen zu können.

Gemäß Punkt C.7 des Kodex wird empfohlen, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein sollen. Demnach ist ein Aufsichtsratsmitglied von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit wird unter anderem auch die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat berücksichtigt. Trotz der Tatsache, dass zwei der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats länger als die vom Kodex empfohlenen zwölf Jahre dem Aufsichtsrat angehören, werden alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig angesehen. Der Aufsichtsrat hält es für vorteilhaft und wesentlich für das Unternehmen, das Wissen und die Erfahrung, die derzeit im Aufsichtsrat vorhanden sind, zu erhalten. Dazu gehören langjährige Kenntnisse des Unternehmens und seiner Branche sowie umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Wissenschaft und Kapitalmärkte, was insbesondere im Hinblick auf das derzeitige, stetige globale Wachstum und den Wandel des Unternehmens wichtig ist. Die Dauer der Mitgliedschaft der beiden Aufsichtsratsmitglieder Herr Helmut Jeggle und Herr Michael Motschmann steht aufgrund der langjährigen Verbundenheit mit der Gesellschaft und der bestehenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit von der Gesellschaft sowie dem Fehlen sonstiger Belange, die mögliche Interessenkonflikte begründen könnten, ihrer jeweiligen Unabhängigkeit nicht entgegen (siehe Ziffer C.8 des Kodex).

5.2 Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen

Wir sind eine europäische Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (Societas Europaea oder SE), die ihren Sitz in Deutschland hat. Wir haben uns für eine zweistufige Struktur der SE entschieden. Unsere Gesellschaftsorgane sind daher der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat sind vollständig voneinander getrennt und kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied des Aufsichtsrats sein.

Unser Vorstand führt die täglichen Geschäfte des Unternehmens in eigener Verantwortung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, der Satzung und der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Geschäftsordnung und vertritt uns bei Geschäften mit Dritten.

Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat ist auch für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands zuständig, vertritt uns bei Transaktionen zwischen einem derzeitigen oder ehemaligen Vorstandsmitglied und erteilt Genehmigungen für wesentliche Angelegenheiten.

Unser Vorstand und Aufsichtsrat leiten ihre Kompetenzbereiche (Kompetenztrennung) und sind für diese allein verantwortlich; daher darf keines der beiden Gremien Entscheidungen treffen, die nach geltendem Recht, der Satzung oder der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit des anderen Gremiums fallen. Die Mitglieder beider Gremien sind zu Treue und Sorgfalt verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie verpflichtet, die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu beachten. Wenn sie die entsprechenden Sorgfaltspflichten nicht einhalten, können sie uns gegenüber haftbar gemacht werden.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Mitglieder beider Gremien bei ihren Entscheidungen ein breites Spektrum von Erwägungen berücksichtigen, einschließlich der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gläubigerinnen und Gläubiger und - in begrenztem Umfang - der Öffentlichkeit, wobei die Rechte unserer Aktionärinnen und Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt werden müssen. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Implementierung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystem verantwortlich.

Unser Aufsichtsrat hat umfassende Überwachungsaufgaben. Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat diese Funktionen ordnungsgemäß ausführen kann, muss unser Vorstand unserem Aufsichtsrat unter anderem regelmäßig über die aktuelle Geschäftstätigkeit und die zukünftige Geschäftsplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung) berichten. Darüber hinaus ist unser Aufsichtsrat oder eines seiner Mitglieder berechtigt, vom Vorstand jederzeit Sonderberichte über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, unsere rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über alle Geschäftsvorgänge und Angelegenheiten bei diesen verbundenen Unternehmen, die die Lage wesentlich beeinflussen können, zu verlangen.

Nach deutschem Recht haben unsere Aktionärinnen und Aktionäre grundsätzlich keinen direkten Regressanspruch gegen die Mitglieder unseres Vorstands oder die Mitglieder unseres Aufsichtsrats, falls sie ihre Treue- und Sorgfaltspflicht uns gegenüber verletzt haben. Abgesehen von Fällen, in denen wir nicht in der Lage sind, unsere Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen, unerlaubten Verhaltens gegenüber Organmitgliedern oder anderen besonderen Umständen haben nur wir das Recht, Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder unserer beiden Organe geltend zu machen.

Wir können auf diese Schadensersatzansprüche nur dann verzichten oder diese Ansprüche vergleichen, wenn seit dem Entstehen eines Anspruchs im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung mindestens drei Jahre vergangen sind und wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre dem Verzicht oder Vergleich auf einer Aktionärsversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen, vorausgesetzt, dass keine Aktionärinnen und Aktionäre, die insgesamt ein Zehntel oder mehr unseres Aktienkapitals halten, den Verzicht oder Vergleich ablehnen und ihren Widerspruch förmlich in das Protokoll der Versammlung eintragen lassen.

5.2.1 Aufsichtsrat

Nach deutschem Recht muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wobei die Satzung einer Gesellschaft eine höhere Zahl vorsehen kann. Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2024 aus sechs Mitgliedern. Da BioNTech nicht der Mitbestimmung unterliegt, werden die Mitglieder des Aufsichtsrats nach den Bestimmungen der SE-Verordnung und des Aktiengesetzes von der Hauptversammlung gewählt.

Die folgende Tabelle enthält die Namen und Funktionen der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, ihr Alter zum 31. Dezember 2024, ihre Amtszeit (die am Tag der Hauptversammlung des betreffenden Jahres ausläuft), ihre Hauptberufstätigkeit und weitere relevante Aufsichtsratsmandate außerhalb von BioNTech:

Name (Funktion) Alter Ablauf des Mandats Hauptbeschäftigung (weitere relevante Mandate)
Helmut Jeggle (Aufsichtsratsvorsitzender) 54 2026 Geschäftsführender Gesellschafter der Salvia GmbH und unternehmerischer Venture Capital Investor (Aufsichtsratsmitglied 4SC AG, AiCuris AG und Tonies SE, Board Direktor von Bambusa Therapeutics Inc.)
Dr. Ulrich Wandschneider (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) 63 2027 Geschäftsführer der beebusy capital GmbH und unabhängiger Berater für Unternehmen im Lifescience und Healthcare Sektor (Aufsichtsratsmitglied Marienhaus GmbH)
Baronin Nicola Blackwood 45 2027 Geschäftsführerin und Vorsitzende der Oxford University Innovations Limited (Equity Partner, ReCode Health Ventures LLC, Kuratoriumsmitglied und Direktorin des Alan Turing Institute, Beiratsvorsitzende von Genomics England Limited, unabhängige und nicht geschäftsführende Direktorin von RTW Biotech Opportunities Ltd.)
Prof. Dr. Anja Morawietz 47 2026 Wirtschaftsprüferin und Unternehmensberaterin, Professorin für Externes Rechnungswesen und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Michael Motschmann 67 2027 Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs Beteiligungen der MIG Capital AG (Aufsichtsratsmitglied AFFiRiS AG, APK AG, HMW-Emissionshaus AG und HMW-Innovations AG)
Prof. Dr. Rudolf Staudigl 70 2026 Selbständiger Berater (Aufsichtsratsmitglied der TÜV Süd Aktiengesellschaft bis zum 3. Juli 2024, Aufsichtsratsmitglied der Groz-Beckert KG (stellvertretender Vorsitzender))

Die Geschäftsadresse der Mitglieder des Aufsichtsrats entspricht der Geschäftsadresse von BioNTech: An der Goldgrube 12, D-55131 Mainz, Deutschland.

Das Kompetenzprofil der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:

Qualifikation/Name (Funktion) Helmut Jeggle (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Ulrich Wandschneider (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Baronin Nicola Blackwood
(Biotech-) Branchenerfahrung x x x
(Biotech-) Branche Vertrieb und Vermarktung x x x
Management x x
Innovation, Forschung und Entwicklung x x
Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Controlling (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung) x x
Compliance, interne Kontrollen und Risikomanagement x
Personalwesen x
Digitalisierung x x
Internationale Erfahrung / relevante Märkte x x x
CSR / Nachhaltigkeit x x
Erstmalig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2008 2018 2023
Ende der Amtszeit 2026 2027 2027
Unabhängigkeit x x x
Geburtsjahr 1970 1961 1979
Geschlecht m m w
Qualifikation/Name (Funktion) Prof. Dr. Anja Morawietz Michael Motschmann Prof. Dr. Rudolf Staudigl
(Biotech-) Branchenerfahrung x x
(Biotech-) Branche Vertrieb und Vermarktung
Management x x
Innovation, Forschung und Entwicklung x
Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Controlling (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung) x x x
Compliance, interne Kontrollen und Risikomanagement x x x
Personalwesen x x
Digitalisierung x x
Internationale Erfahrung / relevante Märkte x x x
CSR / Nachhaltigkeit x
Erstmalig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2022 2008 2022
Ende der Amtszeit 2026 2027 2026
Unabhängigkeit x x x
Geburtsjahr 1977 1957 1954
Geschlecht w m m

Das deutsche Recht verlangt nicht, dass die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig ist, und weder die Satzung noch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sehen etwas anderes vor. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine angemessene Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner (also des gesamten Aufsichtsrats) unabhängig, wenn dem Aufsichtsrat zwei unabhängige Mitglieder angehören. Neben Ulrich Wandschneider, Nicola Blackwood, Anja Morawietz und Rudolf Staudigl erachtet der Aufsichtsrat Helmut Jeggle und Michael Motschmann ungeachtet dessen für unabhängig, dass sie dem Aufsichtsrat für einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren angehören. Wie in der von der Gesellschaft am 27. Februar 2025 veröffentlichten Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG, die gemäß Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i.V.m. § 289f HGB abgegeben wird, steht die Zugehörigkeitsdauer der zwei benannten Aufsichtsratsmitglieder deren Unabhängigkeit nicht entgegen. Die Geschäftsordnung unseres Aufsichtsrats sieht vor, dass dem Aufsichtsrat ein unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, der internen Kontrollprozesse und der Abschlussprüfung angehören soll. Diese Rolle erfüllen Ulrich Wandschneider, Anja Morawietz, Michael Motschmann und Rudolf Staudigl.

Nach europäischem Recht kann ein Mitglied des Aufsichtsrats einer SE für eine in der Satzung festzulegende Höchstdauer, die sechs Jahre nicht überschreiten darf, gewählt werden. Eine Wiederwahl, einschließlich einer wiederholten Wiederwahl, ist zulässig. Die Hauptversammlung kann für einzelne oder alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine kürzere als die normale Amtszeit festlegen und, vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen, unterschiedliche Anfangs- und Enddaten für die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats festlegen. Unsere Satzung sieht eine Amtszeit von etwa fünf Jahren vor, abhängig vom Datum der Jahreshauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre in dem Jahr, in dem die Amtszeit des betreffenden Mitglieds abläuft.

Die Hauptversammlung kann gleichzeitig mit der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats ein oder mehrere Ersatzmitglieder wählen. Die Ersatzmitglieder ersetzen Mitglieder, die aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, und treten für den Rest der jeweiligen Amtszeit an deren Stelle. Derzeit sind keine Ersatzmitglieder gewählt oder zur Wahl vorgeschlagen worden.

Mitglieder unseres Aufsichtsrats können jederzeit während ihrer Amtszeit durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der mit mindestens der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird, abberufen werden. Darüber hinaus kann jedes Mitglied unseres Aufsichtsrats jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist - oder bei Vorliegen eines wichtigen Grunds mit sofortiger Wirkung - das Amt gegenüber dem Vorstand niederlegen.

Unser Aufsichtsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende übt die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden aus, wenn der Vorsitzende dazu nicht in der Lage ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Helmut Jeggle zum Vorsitzenden und Ulrich Wandschneider zum stellvertretenden Vorsitzenden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat trifft sich mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr. Unsere Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, sofern mindestens drei seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Mitglieder des Aufsichtsrats gelten als anwesend, wenn sie an der Sitzung per Telefon oder über andere (elektronische) Kommunikationsmittel (einschließlich Videokonferenz) teilnehmen oder ihre schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied erfolgt. Darüber hinaus ermöglicht die Satzung die Beschlussfassung per Telefon oder über andere (elektronische) Kommunikationsmittel (einschließlich Videokonferenz).

Die Beschlüsse unseres Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung unseres Aufsichtsrats etwas anderes vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Unser Aufsichtsrat darf keine Geschäftsführungsentscheidungen treffen, hat aber in Übereinstimmung mit europäischem und deutschem Recht und zusätzlich zu seinen satzungsgemäßen Zuständigkeiten festgelegt, dass bestimmte Angelegenheiten seiner vorherigen Zustimmung bedürfen, unter anderem:

das Eingehen bestimmter großer Transaktionen;

die Gründung oder das Halten von Beteiligungen an Unternehmen (mit Ausnahme von hundertprozentigen Tochtergesellschaften) oder die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen (mit Ausnahme eines Verkaufs von der JPT Peptide Technologies GmbH);

die Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital, es sei denn, die Aktien werden im Rahmen einer Rücknahme von Wertsteigerungsrechten ausgegeben; und

der Erwerb eigener Aktien gegen Entgelt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht beschrieben, der für das Geschäftsjahr 2024 nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt und auf der Homepage veröffentlicht wird.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen dazu führen, dass dieses sein Amt niederlegt. Unser Aufsichtsrat ergreift außerdem angemessene Maßnahmen zur Begrenzung, Verhinderung oder Lösung von Interessenkonflikten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinie des Unternehmens zu Interessenkonflikten.

Für das Geschäftsjahr 2024 hat unser Aufsichtsrat eine Selbstbeurteilung durch schriftliche Beantwortung eines Fragebogens durchgeführt. Sie umfasste alle wesentlichen Aspekte der Arbeit des Aufsichtsrats, einschließlich seiner Ausschüsse, seiner Zusammensetzung, seines Kompetenzprofils, seiner Hauptthemen und seines Verhältnisses zum Vorstand. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung wurden ausgewertet und werden dem Aufsichtsrat präsentiert, um eine Diskussionsgrundlage für aktuelle Herausforderungen und Verbesserungsvorschläge zu schaffen. Nach der bisherigen Auswertung der Selbsteinschätzung arbeiten der Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und der Vorstand weiterhin professionell und kooperativ. Es wurde kein grundlegender Veränderungsbedarf festgestellt.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Entscheidungen werden im Allgemeinen von unserem gesamten Aufsichtsrat getroffen, jedoch können Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten an Ausschüsse unseres Aufsichtsrats delegiert werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Vorsitzende, oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge, in der die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Art und Reihenfolge der Abstimmungen sowie eine etwaige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Tagesordnungspunkten nach angemessener Prüfung der Umstände. Unser Aufsichtsrat kann weitere Arten von Maßnahmen als zustimmungspflichtig bezeichnen.

Darüber hinaus ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, seine Pflichten und Verantwortlichkeiten persönlich zu erfüllen, und diese Pflichten und Verantwortlichkeiten können nicht allgemein und dauerhaft an Dritte delegiert werden. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben jedoch das Recht, unabhängige Experten für die Prüfung und Analyse bestimmter Sachverhalte im Rahmen seiner Kontroll- und Überwachungspflichten nach geltendem europäischen und deutschen Recht zu bestellen. Wir würden die Kosten für solche unabhängigen Expertinnen und Experten, die vom Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse beauftragt werden, übernehmen.

Gemäß § 107 Abs. 3 AktG kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und sie mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben betrauen. Die Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Soweit gesetzlich zulässig, können wichtige Befugnisse des Aufsichtsrats auch auf Ausschüsse übertragen werden.

Durch Beschluss hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss, einen Kapitalmarktausschuss und einen Produktausschuss eingerichtet. In der nachstehenden Tabelle sind die ernannten Ausschussmitglieder im Geschäftsjahr 2024 aufgeführt.

Name des Ausschusses Mitglieder
Prüfungsausschuss Prof. Dr. Anja Morawietz (Vorsitzende), Prof. Dr. Rudolf Staudigl und Dr. Ulrich Wandschneider
Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss Prof. Dr. Rudolf Staudigl (Vorsitzender), Baronin Nicola Blackwood und Michael Motschmann
Kapitalmarktausschuss Helmut Jeggle (Vorsitzender), Prof. Dr. Anja Morawietz und Michael Motschmann
Produktausschuss Dr. Ulrich Wandschneider (Vorsitzender), Baronin Nicola Blackwood und Helmut Jeggle

Prüfungsausschuss

Unser Prüfungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2024 aus Anja Morawietz (Vorsitzende), Rudolf Staudigl und Ulrich Wandschneider. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Richtigkeit und Integrität der Abschlüsse, der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse und Abschlussprüfungen, der wirksamen Funktionsweise des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, der Qualifikation und Unabhängigkeit des unabhängigen Wirtschaftsprüfers, der Leistung des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der wirksamen Funktionsweise des Internal Audits und trifft, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen, entsprechende Entscheidungen im Namen des Aufsichtsrats und setzt diese um. Zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Prüfungsausschusses zur Erfüllung seines Zwecks gehören unter anderem:

Überwachung der Rechnungslegung des Unternehmens, der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Finanzberichterstattungsprozesse, der Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozesse und der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der (Konzern-)Lageberichte und des Nachhaltigkeitsberichts und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems;

Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems;

Überwachung der unabhängigen Abschlussprüfung, insbesondere der Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer erbrachten zusätzlichen Leistungen;

Abgabe einer Empfehlung des Prüfungsausschusses in Bezug auf den Wahlvorschlag des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat;

Beauftragung des Prüfungsauftrags sowie die Vergütung, die Beibehaltung und die Aufsicht des unabhängigen Prüfers;

Bewertung der Qualifikation, Unabhängigkeit und Qualität der Leistung des unabhängigen Wirtschaftsprüfers;

Überprüfung und Vorabgenehmigung der vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu erbringenden Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen;

Überprüfung und Besprechung des jährlichen Prüfungsplans und der allgemeinen Prüfungsstrategie, die Verantwortlichkeiten des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung im Rahmen des Prüfungsprozesses sowie die Überprüfung anzuwendenden kritischen Bilanzierungsgrundsätze und -praktiken mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und dem Vorstand;

Überprüfung von alternativen Behandlungen von Finanzinformationen, die vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer und dem Vorstand besprochen wurden, die Auswirkungen der Verwendung solcher alternativen Offenlegungen und Behandlungen und die vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer bevorzugte Behandlung;

Überprüfung und Besprechung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Rechnungslegungskontrollen und kritischen Rechnungslegungsgrundsätze mit dem unabhängigen Prüfer und dem Management;

Überprüfung und Besprechung der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und dem Management;

Diskussion und Überprüfung des Nachhaltigkeitsbericht;

Überwachung der Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems;

Überprüfung, Genehmigung und fortlaufende Überwachung aller Transaktionen mit nahestehenden Personen im Sinne der SEC-Vorschriften oder des deutschen Rechts und die laufende Überprüfung und Überwachung potenzieller Interessenkonfliktsituationen im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinien und Verfahren und

Überwachung der Verfahren für den Eingang, die Aufbewahrung und die Behandlung von Beschwerden, die in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen oder die Prüfung oder andere Compliance-Angelegenheiten eingehen.

Innerhalb der Grenzen des anwendbaren europäischen und deutschen Rechts verfügt der Prüfungsausschuss über die Mittel und Befugnisse, die zur Erfüllung seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten angemessen sind, einschließlich der Befugnis, Honorare und sonstige Auftragsbedingungen für besondere oder unabhängige Berater, Wirtschaftsprüfer oder andere Expertinnen und Experten und Berater auszuwählen, zu behalten, zu beenden und zu genehmigen, wie er es für die Erfüllung seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten für notwendig oder angemessen hält, ohne die Genehmigung des Vorstands oder Aufsichtsrats einzuholen.

Darüber hinaus verfügen alle Mitglieder über die vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen und besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zudem verfügen Ulrich Wandschneider und Anja Morawietz über Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss

Unser Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss bestand im Geschäftsjahr 2024 aus Rudolf Staudigl (Vorsitzender), Nicola Blackwood und Michael Motschmann. Der Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss hat zur Erfüllung seines Auftrags unter anderem folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

Vorbereitung und Diskussion von Richtlinien im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands;

Überprüfung und Überwachung der Unternehmensziele und -vorgaben für die Vergütung der Vorstandsmitglieder, einschließlich der Bewertung der Leistung der Vorstandsmitglieder im Hinblick auf diese Ziele und Vorschläge an den Aufsichtsrat zur Vergütung auf der Grundlage dieser Bewertungen;

Überprüfung aller auf Aktien basierenden Vergütungspläne und -vereinbarungen und Abgabe von Empfehlungen an den Aufsichtsrat bezüglich solcher Pläne;

Unterstützung bei der Identifizierung und Rekrutierung von Kandidaten für die Besetzung von Positionen im Vorstand und im Aufsichtsrat;

Berücksichtigung aller Corporate-Governance-Fragen und Entwicklung geeigneter Empfehlungen für den Aufsichtsrat und

Überwachung der Bewertung des Aufsichtsrats und Berichterstattung über dessen Leistung und Effektivität.

Kapitalmarktausschuss

Unser Kapitalmarktausschuss bestand im Geschäftsjahr 2024 aus Helmut Jeggle (Vorsitzender), Anja Morawietz und Michael Motschmann. Der Kapitalmarktausschuss berät den Aufsichtsrat und gibt in Fragen von Kapitalmaßnahmen sowie bei Übernahme-, Fusions- und Akquisitionsaktivitäten Empfehlungen ab. Zu den Verantwortlichkeiten gehören die folgenden Aufgaben:

Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens in Bezug auf die Kapitalstruktur und die Kapitalbeschaffung, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Börsengängen und Aktienemissionen und

Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang mit Übernahmen, Fusionen und Akquisitionen.

Produktausschuss

Unser Produktausschuss bestand im Geschäftsjahr 2024 aus Ulrich Wandschneider (Vorsitzender), Nicola Blackwood und Helmut Jeggle. Der Produktausschuss berät den Aufsichtsrat in Bezug auf unsere Strategie und Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie die Vorbereitung von Produkteinführungen und gibt ihm entsprechende Empfehlungen. Zu den Verantwortlichkeiten gehören die folgenden Aufgaben:

Beratung bei Strategie, Durchführung und Kommunikation in Bezug auf relevante Markteinführungsbemühungen;

Beaufsichtigung der Aktivitäten im Zusammenhang mit a) der Produktentwicklung, b) den Plänen für die Markteinführung und c) deren Durchführung; und

Beratung über das Marktpotenzial von Produkten in der klinischen Entwicklung.

5.2.2 Vorstand

Unser Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Unser Aufsichtsrat bestimmt die genaue Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Gemäß der Satzung kann der Aufsichtsrat auch einen Vorsitzenden oder einen Sprecher des Vorstands ernennen. Ugur Sahin wurde zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt.

Name Alter Ablauf des Mandats Position (Hauptverantwortlichkeiten)
Prof. Dr. med. Ugur Sahin 59 2026 Vorsitzender des Vorstands (Chief Executive Officer) (Forschung und Entwicklung, wissenschaftliche Kollaborationen, Patentanmeldungen, Qualitätssicherung sowie Projektmanagement)
Annemarie Hanekamp (1) 44 2028 Chief Commercial Officer (Marketing und Vertrieb)
Jens Holstein (3) 61 2025 Chief Financial Officer (Finanzen, Personal, Risikomanagement sowie Einkauf)
Sean Marett (2) 60 2024 Chief Business Officer und Chief Commercial Officer (Marketing und Vertrieb)
Dr. Sierk Poetting 52 2026 Chief Operating Officer (Produktion, IT, Labore und Infrastruktur, Nachhaltigkeit sowie interne Kommunikation)
Ryan Richardson 45 2026 Chief Strategy Officer (Corporate Strategy, Kapitalmarktverantwortung sowie Investor Relations)
Dr. James Ryan 49 2027 Chief Legal Officer und Chief Business Officer (Legal, Business Development, Alliance Management sowie Intellectual Property)
Prof. Dr. med. Özlem Türeci 57 2025 Chief Medical Officer (Klinische Entwicklung, Regulatory sowie Medical Affairs)

(1) Annemarie Hanekamp wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2024 als Chief Commercial Officer in den Vorstand berufen.

(2) Sean Marett war bis zum 30. Juni 2024 Mitglied des Vorstands.

(3) Jens Holstein, unser Finanzvorstand, plant, am Ende seiner Amtszeit in den Ruhestand zu treten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Die Mitglieder unseres Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren ernannt. Sie haben nach Ablauf ihrer Amtszeit ein Recht auf Wiederbestellung oder Verlängerung, einschließlich wiederholter Wiederbestellung und Verlängerung, jeweils erneut für bis zu weitere fünf Jahre. Unter bestimmten Umständen, wie z. B. einer schweren Pflichtverletzung oder einem Misstrauensvotum der Aktionärinnen und Aktionäre in einer Hauptversammlung, kann ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit von unserem Aufsichtsrat abberufen werden.

Die Mitglieder unseres Vorstands führen die täglichen Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, der Satzung und der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Geschäftsordnung für den Vorstand. Sie sind im Allgemeinen für die Leitung des Unternehmens und für die Abwicklung der täglichen Geschäftsbeziehungen mit Dritten, die interne Organisation des Geschäfts und die Kommunikation mit den Aktionärinnen und Aktionären verantwortlich.

Ein Mitglied des Vorstands einer SE, die deutschem Recht unterliegt, darf sich nicht mit Angelegenheiten befassen oder über Angelegenheiten abstimmen, die sich auf Vorschläge, Vereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen zwischen ihm und dem Unternehmen beziehen, und ein Mitglied unseres Vorstands kann uns gegenüber haftbar sein, wenn es ein wesentliches Interesse an einer vertraglichen Vereinbarung zwischen uns und einem Dritten hat, das unserem Aufsichtsrat gegenüber nicht offengelegt und von diesem genehmigt wird.

Die Geschäftsordnung für unseren Vorstand sieht vor, dass bestimmte Angelegenheiten einer Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand bedürfen, zusätzlich zu den Geschäften, bei denen eine Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand gesetzlich oder satzungsgemäß erforderlich ist. Insbesondere entscheidet der Gesamtvorstand u. a. über:

das Budget für das folgende Jahr, das dem Aufsichtsrat bis zum 20. Dezember eines jeden Jahres vom Vorstand vorgelegt werden muss;

die Berichterstattung an den Aufsichtsrat;

alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen;

alle Maßnahmen und Geschäfte, die sich auf einen Geschäftsbereich beziehen, der von außerordentlicher Bedeutung ist oder ein außerordentliches wirtschaftliches Risiko beinhaltet;

die Aufnahme neuer oder die Einstellung bestehender Geschäftsbereiche;

den Erwerb oder Verkauf von Beteiligungen oder Beständen und

bestimmte große Transaktionen.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist im Vergütungsbericht beschrieben, der für das Geschäftsjahr 2024 nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt und auf der Homepage veröffentlicht wird.

5.3 Ziele für die Besetzung des Vorstands nach § 76 Abs. 4 AktG und des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 5 AktG und Diversitätskonzept

Unser gesellschaftlicher Anspruch im Kerngeschäft wird durch eine gute Unternehmensführung ergänzt. In diesem Zusammenhang ist die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die langfristige Nachfolgeplanung angemessen an die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats berücksichtigen wir die Diversität und die angemessene Beteiligung von Frauen bei der Zusammensetzung beider Organe. Zudem achten wir auf eine ausgewogene Altersstruktur, um die langfristige Nachfolgeplanung sicherzustellen, und haben das Höchstalter von Vorstandsmitgliedern auf 70 Jahre und Aufsichtsratsmitgliedern auf 80 Jahre festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der gegenwärtigen Besetzung den damit definierten Zielsetzungen für die Besetzung dieser Gremien voll Rechnung getragen ist.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG am 8. März 2023 die Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand auf 25 % und im Aufsichtsrat auf 25 % festgelegt. Die Frist, bis zu der diese Zielgröße erreicht werden soll, wurde auf den 31. Dezember 2025 festgesetzt. Zudem hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Das Kompetenzprofil berücksichtigt unter anderem die folgenden Bereiche: allgemeine (Biotech-)Branchenerfahrung, Erfahrung in den Bereichen Vertrieb und Vermarktung, Management, Innovation, Forschung und Entwicklung, Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Controlling (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung), Compliance, interne Kontrollen und Risikomanagement, Personalwesen, Digitalisierung, internationale Erfahrung/relevante Märkte sowie CSR/Nachhaltigkeit. Bei der Besetzung des Gesamtgremiums ist der Aufsichtsrat stets bestrebt, dieses Kompetenzprofil auszufüllen.

In unserem Vorstand, der zum 1. Juli 2024 um Annemarie Hanekamp als Chief Commercial Officer erweitert wurde und aktuell aus sieben Mitgliedern besteht, hat neben Annemarie Hanekamp Özlem Türeci die Funktion des Chief Medical Officer inne. Damit erhöht sich die aktuelle Frauenquote des Vorstands auf 28 %, womit die Zielgröße von 25 % im Geschäftsjahr 2024 erstmalig erreicht werden konnte.

In unserem Aufsichtsrat, der aktuell aus sechs Mitgliedern besteht, sind Nicola Blackwood und Anja Morawietz Mitglieder. Damit beträgt die aktuelle Frauenquote des Aufsichtsrats 33 %, womit die Zielgröße von 25 % sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch 2023 erreicht werden konnte.

Der Vorstand hat gemäß § 76 Abs. 4 AktG am 8. März 2023 zudem die Zielgröße der Frauen in Führungspositionen beschlossen. Der Anteil der Frauen an Mitgliedern der obersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und der zweitobersten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll jeweils mindestens 30 % betragen. Die Frist, bis zu der diese Zielgröße jeweils in beiden Führungsebenen erreicht werden soll, wurde auf den 31. Dezember 2025 festgesetzt.

Zum 31. Dezember 2024 sind insgesamt 34 % (Vorjahr: 37 %) der Mitglieder der obersten Führungsebene unterhalb des BioNTech-Vorstands Frauen. Auf der zweitobersten Führungsebene unterhalb des Vorstands sind 47 % (Vorjahr: 46 %) der Positionen zum 31. Dezember 2024 bei BioNTech mit Frauen besetzt. Somit konnten die Zielgrößen sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch 2023 erreicht werden.

5.4 Integrität und Ethik

Compliance & Business Ethics

BioNTech hat ein umfängliches Compliance-Management-System implementiert, das aus den drei gängigen Compliance-Programmelementen besteht: Prevent - Detect - Respond.

Prevent

Richtlinien und Prozesse: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aktiv über relevante Richt- und Leitlinien informiert. Klar definierte Prozesse beugen Geschäftsentscheidungen vor, die nicht im Einklang mit den Vorschriften oder den Werten des Unternehmens stehen.

Schulung und Kommunikation: Durch regelmäßige und zielgruppengerechte Schulungen und praxisnahes Zusatzmaterial werden die Richt- und Leitlinien von BioNTech verständlich gemacht. Das Schulungskonzept umfasst sowohl Präsenztermine als auch Online-Schulungen sowie interaktive E-Learnings.

Detect

Frühzeitige Erkennung von Compliance-Risiken: Angesichts des schnellen Wachstums der BioNTech sieht das Compliance-Programm verschiedene Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass potenzielle, neue Compliance-Risiken zeitnah erkannt werden.

Integrierte Kontrollen: Das Compliance-Programm von BioNTech umfasst Kontrollen, die in die relevanten Geschäftsprozesse integriert sind.

Speak Up-Programm: Die Anlaufstelle für Ethikschutz ermöglicht die anonyme Meldung von potentiellen Fehlverhalten jeglicher Art. Meldungen können online oder persönlich erfolgen.

Respond

Interne Ermittlungen: Sobald eine Meldung über ein mögliches Fehlverhalten eingeht, wird systematisch geprüft, ob eine weitere Untersuchung erforderlich ist. Alle Untersuchungen unterliegen einem Prozess, der ein professionelles, objektives und vertrauliches Vorgehen gewährleistet.

Disziplinar- und Optimierungsmaßnahmen: Auf der Grundlage der Ergebnisse von Untersuchungen, Audits und Risikobewertungen gibt die Compliance & Business Ethics-Abteilung Empfehlungen für Disziplinar- und Optimierungsmaßnahmen. Disziplinarmaßnahmen beziehen sich auf individuelle Verantwortlichkeiten, während Optimierungsmaßnahmen darauf abzielen, strukturelle und prozessuale Aspekte zu verbessern.

Kontinuierliches Feedback: Die Compliance & Business Ethics-Abteilung sammelt systematisch Rückmeldungen aus dem Unternehmen, um das Compliance-Programm an die Anforderungen des Unternehmens anzupassen.

Digitale Plattform zur Einhaltung von Vorschriften

Die oben aufgeführten Maßnahmen werden durch eine digitale Plattform unterstützt, die als BioNTech Best Practices Hub (BxP Hub) bezeichnet wird. Der BxP Hub bietet eine breite Auswahl von Funktionen, die die Einführung von Richt- und Leitlinien, Schulungen und Überwachungsaktivitäten unterstützen. Mit Hilfe verschiedener Module erfasst der BxP Hub Interaktionen zu verschiedenen Compliance-Themen, z. B. den Werttransfer mit Vertretern des Gesundheitswesens, Einladungen zu Geschäftsessen, das Verschenken von Geschäftsgeschenken sowie potenzielle Interessenkonflikte und alle Verstöße oder Bedenken, die über die Meldekanäle von BioNTech gemeldet werden.

Fortschritt im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurde das Compliance-Management-System weiter optimiert und dabei wurden in Bereichen wie Governance-Struktur, Teamgröße, Spezialisierung und Inhalt erhebliche Fortschritte erzielt.

Allgemeiner Fortschritt

Die Compliance und Business Ethics Abteilung berichtet nun direkt an den CEO. Die Abteilungsstruktur wurde an die Bedürfnisse der sich weiterentwickelnden Organisation angepasst und die Fachkompetenz innerhalb der Abteilung weiter ausgebaut. Die Abteilung ist nun in fünf verschiedene Fachbereiche unterteilt, die jeweils von erfahrenen Compliance-Fachleuten geleitet werden. Allein im Jahr 2024 wurde die Abteilung um sechs zusätzliche Vollzeitstellen erweitert. Um die verschiedenen Geschäftsfunktionen besser zu unterstützen, wurde jeder Funktion ein Compliance-Geschäftspartner zugewiesen, der als erste Anlaufstelle für die jeweilige Abteilung fungiert. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die reibungslose Integration von Compliance-Praktiken an den Standorten und in den Geschäftsaktivitäten zu erleichtern.

Policy Governance

Das "Global Policy Governance Framework" von BioNTech legt den zentralisierten Prozess für die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung unserer globalen und lokalen Unternehmensricht- und Leitlinien fest. Im Jahr 2024 haben wir insgesamt 19 neue oder überarbeitete Richt- und Leitlinien eingeführt. Bis zum Ende des Jahres umfasste unser Compliance-Programm insgesamt 13 Richt- und Leitlinien.

Code of Ethics & Business Integrity

Im Jahr 2024 wurde der Verhaltenskodex überarbeitet, um der Entwicklung und Expansion von BioNTech in verschiedenen Ländern Rechnung zu tragen. Der Verhaltenskodex verdeutlicht unser Engagement für ethische und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und betont die Bedeutung von Transparenz, Integrität und der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften. Er unterstreicht auch unser Engagement für die Förderung von Vielfalt, Inklusion und Nachhaltigkeit in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit. Der Kodex dient als Leitprinzip für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer und stellt sicher, dass die Werte und die Mission von BioNTech bei all unseren Geschäftsaktivitäten gewahrt bleiben. Verstößt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter gegen den Verhaltenskodex, kann dies eine Reihe von disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

6 Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt und auf der Homepage unter www.biontech.de veröffentlicht.

7 Nichtfinanzieller Bericht

Seit unserer Gründung konzentrieren wir uns auf unsere Vision und Mission, die Gesundheit von Menschen weltweit zu verbessern. Dafür nutzen wir das volle Potenzial des Immunsystems, um Medikamente gegen Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf zu entwickeln.

Wir unterstützen die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Unsere Forschungs- und Entwicklungsarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zum dritten Ziel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG 3): die Gewährleistung eines gesunden Lebens und die Förderung des Wohlbefindens in jedem Alter. Besondere Bedeutung haben für uns die Unterziele 3.3 (Infektionskrankheiten) und 3.b (Medizin und Impfstoffe). Dies steht im Einklang mit unserer zentralen Verpflichtung zu globaler gesellschaftlicher Verantwortung. Im Mittelpunkt der Geschäftspraktiken findet sich das Ziel, dass Menschen rund um den Globus von unserer Forschung und unseren Innovationen profitieren. Im Rahmen dieser Anstrengungen konzentrieren wir uns weiterhin auf dringliche medizinische Bedarfe und auf den fairen und gerechten Zugang zu neuen Medikamenten.

Klimastrategie

Wir sehen Klimaschutz als eine Kernkomponente unserer Nachhaltigkeitsverpflichtung. Wenn es der Menschheit nicht gelingt, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen, ist mit schwerwiegenden Folgen für Menschen und Natur auf der ganzen Welt zu rechnen. Wir unterstützen daher die weltweite Vereinbarung zum Klimawandel ("Pariser Klimaabkommen"), die Ende 2015 auf der 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen ("COP 21") verabschiedet wurde, und das 13. nachhaltige Entwicklungsziel der UN (Sustainable Development Goal 13), umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Auswirkungen zu ergreifen.

BioNTech begegnet der Klimakrise, indem wir daran arbeiten die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren und die Treibhausgas-(THG-)Emissionen im Betrieb und in der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Auf Grundlage der Anforderungen der Science Based Targets Initiative (SBTi) hat BioNTech im Jahr 2022 verbindliche Emissionsreduktionsziele festgelegt. Für die Scope 1 & 2-Treibhausgasemissionen von BioNTech wurde eine absolute Reduktion von 42 % bis 2030 (Zielwert: 1,9 kt CO 2 e) gegenüber dem Basisjahr 2021 (3,2 kt CO 2 e) angesetzt. Für Scope-3-Treibhausgasemissionen wurde ein sogenanntes "Supplier Engagement Target" beschlossen und im Laufe des Jahres 2023 gemäß den Anforderungen der SBTi weiter konkretisiert: BioNTech verpflichtet sich, dass 72 % seiner Lieferanten nach Emissionen, die eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Investitionsgüter und vorgelagerte Transporte und Vertrieb umfassen, sich bis 2027 wissenschaftsbasierte SBTi-Ziele gesetzt haben. Die kurzfristigen ("near-term") und wissenschaftsbasierten Emissions-Reduktionsziele des Unternehmens für Scope 1, 2 und 3 wurden in 2024 von der Science-Based-Targets-Initiative validiert. Diese Validierung unterstreicht, dass die Scope-1- und Scope-2-Klimaziele von BioNTech ambitioniert sind und im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen stehen, das zum Ziel hat, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Um diese Klimaziele zu erreichen, hat BioNTech 2023 damit begonnen, die Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Wachstums- und Investitionsplanung, das Lieferkettenmanagement sowie in den laufenden Betrieb zu integrieren. Im September 2022 wurde dazu unter dem Dach der BioNTech Site Service-Einheit BSS die Abteilung "Energy & Sustainability Projects (ESP)" gegründet, die unter anderem für die operative Umsetzung der Dekarbonisierungsziele im Scope 1 und 2 verantwortlich ist. Im Jahr 2024 haben wir die internen Zuständigkeiten zwischen unseren Umweltabteilungen weiter geschärft, um die Zusammenarbeit weiter zu fördern und interne Prozesse wie z. B. die Überwachung und Berichterstattung der Energiedaten unserer Standorte zu verbessern. Diese sind nun noch enger mit den Zuständigkeiten unseres Energiemanagementteams innerhalb der Abteilung Safety, Health & Environment (SHE) verbunden sind. Im Rahmen dieser Bemühungen wurde das ESP-Team in "Decarbonization Strategy & Implementation (DSI)"-Team umbenannt.

Im Jahr 2023 hat der Vorstand von BioNTech zudem ein mehrjähriges Rahmen-Budget genehmigt, um der Abteilung DSI zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume für Dekarbonisierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das Budget dient gezielten Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Dekarbonisierungs-Roadmap. Es ergänzt als agiles Instrument die in Projekten geplanten und budgetierten Dekarbonisierungsmaßnahmen für Umbauten von Liegenschaften. Für Neubauten wurde zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen das Thema CO 2 -Emissionen in den Budgetprozess aufgenommen; seit dem Jahr 2024 müssen bspw. in den Anträgen für Baukosten die erwartete CO 2 -Veränderung angegeben werden. Parallel dazu haben wir unsere Bemühungen fortgesetzt, Scope-3-Emissionen in unserer Lieferkette zu reduzieren, um unser Lieferantenziel ("Supplier Engagement Target") zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden 2023 Dialoge mit den wichtigsten Lieferanten aufgenommen und im Jahr 2024 fortgesetzt. Sie dienen der Vereinbarung von Absichtserklärungen (Memoranda of Understanding), in denen die Absicht dieser Lieferanten dargelegt wird, wissenschaftlich fundierte Emissionsreduktionsziele gemäß SBTi festzulegen. Seit dem Jahr 2023 enthält darüber hinaus unser Verhaltenskodex für Lieferanten Anforderungen zum Klimaschutz.

Menschenrechtliche Verpflichtungen

Angetrieben von den im Jahr 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien) wurden global viele nationale Aktionspläne (NAP) für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen entwickelt. Die deutsche Bundesregierung beschloss 2016 den deutschen NAP. Dem folgte das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. BioNTech beobachtet die dynamischen regulatorischen Entwicklungen in Menschenrechtsfragen in allen Ländern, in denen das Unternehmen und strategische Zulieferer operativ tätig sind.

Orientiert an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat sich BioNTech erstmalig im Jahr 2016 zu menschenrechtlichen Grundwerten bekannt und ist darüber hinaus seit 2020 auch Unterzeichner des UN Global Compact und seinen zehn Prinzipien. Ferner sind Verpflichtungen zu menschenrechtlichen Bekenntnissen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Grundprinzipien der ILO, zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact in Unternehmensleitlinien wie bspw. dem Code of Business Ethics & Integriy oder der BioNTech-Menschenrechtserklärung enthalten. Seit 2023 führen wir 2023 jährlich eine umfassende menschenrechtliche Risikoanalyse durch, die den eigenen Betrieb und die direkten Lieferanten umfasst. Die Analyse ist die Grundlage für die Definition der relevanten Menschenrechtsthemen. Im Rahmen dieses Prozesses ergreift BioNTech geeignete Präventivmaßnahmen, um den identifizierten Risiken zu begegnen.

Zum 1. Januar 2023 hat unser Vorstand gemäß LkSG einen Menschenrechtsbeauftragten bestellt. Die Verantwortung für das Menschenrechtsmanagement wurde dem Menschenrechtsbeauftragten übertragen. Diese Funktion ist für alle Tochtergesellschaften des BioNTech-Konzerns zuständig und berichtet direkt an den Chief Operating Officer (COO), der das für Menschenrechtsfragen zuständige Vorstandsmitglied ist. Die Ernennung des Menschenrechtsbeauftragten entbindet den Vorstand nicht von seiner Aufsichts- und Kontrollverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte. Details zum menschenrechtlichen Risikomanagement von BioNTech gemäß LkSG finden sich im Risikobericht (Abschnitt 4.2) und in der BioNTech-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte 2024.

ESG-Ratings

Im Jahr 2024 konnte BioNTech den "Prime"-Status der Rating-Agentur Institutional Shareholder Services, ISS ESG (Environmental, Social, Governance) erneut beibehalten und blieb in der Benchmark "obere 10 %" aller bewerteten Unternehmen im Pharma- und Biotechnologiesektor. Darüber hinaus verbesserte BioNTech seine Gesamtbewertung von B- auf B im Corporate Rating 2024 auf einer Skala von D- (niedrigste Bewertung) bis A+ (höchste Bewertung). ISS hat seinen Quality Score im Jahr 2024 um die beiden Kategorien "Soziales" und "Umwelt" erweitert, in denen BioNTech derzeit mit 1 bzw. 2 bewertet wird. Diese Werte geben die Transparenz eines Unternehmens mit Schwerpunkt auf sozialen und ökologischen Belangen auf einer Skala von 1 (hohe Transparenz) bis 10 (geringe Transparenz) an. Darüber hinaus erreichte BioNTech eine 4 in der Dimension "Governance" des ISS Quality Score auf einer Risikoskala von 1 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko). ‍5

Im S&P Corporate Sustainability Assessment (S&P CSA) erhielt BioNTech in der Bewertung 2024 52 von 100 möglichen Punkten. Seit 2022 beteiligt sich BioNTech aktiv am umfassenden S&P CSA-Ratingprozess und wird als teilnehmendes Unternehmen geführt. Zum dritten Mal in Folge konnte das Unternehmen sein Ergebnis deutlich verbessern (2023: 45/100 Punkte; 2022: 32/100 Punkte).

‍5 Stand: 9. Dezember 2024.

Im Oktober 2024 erhielt BioNTech ein ESG-Risiko-Rating von 25,9 (2023: 24,1) und wurde von Sustainalytics mit einem mittleren Risiko bewertet, wesentliche finanzielle Auswirkungen von ESG-Faktoren zu erfahren. Dies entspricht einem Risiko der dritten von fünf Risikostufen (vernachlässigbar, gering, mittel, hoch und schwer). Das Rating misst das Ausmaß, in dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens aufgrund von ESG-Faktoren gefährdet ist. Systainalytics verwendet absolute Risikokategorien und quantitative Punktzahlen von 0 bis 40+, um eine vergleichbare Bewertung für alle bewerteten Unternehmen und Branchen zu ermöglichen.

8 Nachtragsbericht

Eine genaue Beschreibung des Nachtragsberichts befindet sich in den Anhangangaben zum Konzernabschluss und zum Jahresabschluss der BioNTech SE.

 

Mainz, den 7. März 2025

BioNTech SE

Prof. Dr. med. Ugur Sahin, Chief Executive Officer

Jens Holstein, Chief Financial Officer

Annemarie Hanekamp, Chief Commercial Officer

Dr. Sierk Poetting, Chief Operating Officer

Ryan Richardson, Chief Strategy Officer

Dr. James Ryan, Chief Legal Officer und Chief Business Officer

Prof. Dr. med. Özlem Türeci, Chief Medical Officer

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