aktiv

Nemo GmbH GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung

WeilerbachWeilerbach, DEU ·HRB 33904 Kaiserslautern ·nemo-ai.com
Teil 1 / 2

Strukturierte Daten

Geparste, typisierte und über die API direkt abfragbare Felder.

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Anschrift
Auf dem Immel 8
67685 Weilerbach
Handelsregister
HRB 33904, Kaiserslautern
Eintragungsdatum
8 iunie 2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Unternehmensberatung
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Unternehmenszweck
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Projektierung, die Entwicklung und der Vertrieb von EDV- und Informationssystemen im In- und Ausland, die Beratung und Schulung von Anwendern und Händlern sowie die Unternehmensberatung in allen betriebswirtschaftlichen und technisch relevanten Fragen, insbesondere die EDV- und Organisationsberatung.
Beratung im Bereich Informationstechnologie Entwicklung und Vertrieb von EDV- und Informationssystemen Schulungen für Anwender und Händler Unternehmensberatung Ad-hoc Analyse & Business Intelligence Datenqualitätsmanagement Einkaufsoptimierung Lageroptimierung Produktionsoptimierung Prozessanalyse IT-Beratung EDV-Systeme Informationssysteme Softwareentwicklung Schulungen Organisationsberatung Datenanalyse Business Intelligence

Finanzen

Umsatz 2024
287,90 Mio. €
Mitarbeiter 2024
2.071
Bilanzsumme 2024
1,42 Mrd. €

Bilanz

2024
Aktivseite 1,42 Mrd
  • Langfristige Vermögenswerte 93,6 % 1,33 Mrd
  • Kurzfristige Vermögenswerte 6,4 % 90,40 Mio
Passivseite 1,42 Mrd
  • Langfristige Schulden 62,1 % 883,34 Mio
  • Eigenkapital 28,2 % 400,67 Mio
  • Kurzfristige Schulden 9,8 % 139,03 Mio
Vollständige Bilanz-Aufstellung mit API-Key API-Key holen →

Gewinn- und Verlustrechnung

2024
Erträge 448,81 Mio
  • Umsatzerlöse 64,1 % 287,90 Mio
  • Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 12,1 % −54,38 Mio
  • Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11,7 % −52,50 Mio
  • Konzernbilanzgewinn/Konzernbilanzverlust 10,4 % −46,49 Mio
  • Sonstige Erträge 1,1 % 4,76 Mio
  • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,6 % 2,77 Mio
Aufwendungen 357,70 Mio
  • Personalaufwand 49,3 % −176,41 Mio
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13,0 % −46,57 Mio
  • Sonstige Aufwendungen 12,8 % −45,84 Mio
  • Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 11,7 % 41,92 Mio
  • Materialaufwand 8,0 % −28,49 Mio
  • Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3,0 % −10,58 Mio
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2,2 % 7,89 Mio
  • Finanzergebnis −43,80 Mio
Vollständige GuV-Aufstellung mit API-Key API-Key holen →

Vertretungsberechtigte

  • Eric Verniaut seit 2024 Geschäftsführer
  • Michael Wüstemeier seit 2026 Geschäftsführer
  • Nina Kirr seit 2024 Prokura
2 ehemalige Vertretungsberechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Eigentum & Beteiligungen

Gesellschafter

  • Proalpha GmbH DEU Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31613 100.0 % 1.7M €

Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)

Keine wirtschaftlich Berechtigten eindeutig zugeordnet — 4 mögliche Personen aus dem Transparenzregister.

Historie

  1. 2026
  2. 24.03.
    Austritt einer Position
    Gunnar Schug · Managing Director
  3. 24.03.
    Eintritt eines Mitglieds
    Michael Wüstemeier · Managing Director
  4. 2025
  5. 08.07.
    Satzungsänderung
    Nemo GmbH
  6. 08.07.
    Austritt einer Position
    Stefan Dornseifer · Procura
  7. 08.07.
    Namensänderung
    Nemo GmbH
  8. 2024
  9. 12.06.
    Unternehmensvertrag
    Nemo GmbH
  10. 12.06.
    Berichtigung von Unternehmensdaten
    Nemo GmbH
  11. 10.05.
    Sitzänderung
    Nemo GmbH
49 weitere Einträge API-Key holen →
Teil 2 / 2

Rohdaten & Dokumente

Originaldokumente, Markdown-Volltexte und PDFs – Volltext-Zugriff über die API.

Jahresabschlüsse (Volltext)

Veröffentlichte Berichte als Markdown – inklusive Lagebericht, Bilanz, GuV und Anhang.

  • 2024 Konzernabschluss
  • 2024 Konzernabschluss
Vorjahresbericht – frei einsehbar

Konzernabschluss 2024

Veröffentlicht am 6 decembrie 2024 · Quelle: Bundesanzeiger

proALPHA Group GmbH

Weilerbach (vormals: Düsseldorf)

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die proALPHA Group GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH, Weilerbach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der KonzernKapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der proALPHA Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 29. Juli 2024

EY GmbH &Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sommerrock, Wirtschaftsprüfer

Kengne Tekoudjou, Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH, Weilerbach

Konzern-Bilanz zum 31. März 2024

VERMÖGENSWERTE Anhang 31.03.2024
T€
31.03.2023
T€
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert (7) 689.026 675.620
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (7) 600.910 604.643
Sachanlagen (8) 21.173 20.880
Nutzungsrechte (9) 19.718 17.818
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 136 134
Latente Steueransprüche (5) 269 0
1.331.233 1.319.096
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (10) 481 826
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (11) 51.411 4E.748
Kurzfristige Steuererstattungsansprüche 3 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 371 327
Sonstige Vermögenswerte (12) 16.611 11.837
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (13) 21.240 48.690
90.118 107.427
1.421.350 1.426.523

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

Anhang 31.03.2024
T€
31.03.2023
T€
Eigenkapital (14)
Gezeichnetes Kapital 180 180
Kapitalrücklage 452.409 452.409
Sonstige Rücklagen 76.579 76.672
Sonstige Eigenkapitalbestandteile 1.410 456
Kumuliertes Konzernergebnis -131.573 -85.183
Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens 399.006 444.535
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (15) 676.811 642.300
Langfristige Leasingverbindlichkeiten (20) 14.052 12.669
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (18) 419 1.308
Langfristige Rückstellungen (16) 8.645 8.135
Latente Steuerschulden (5) 183.408 186.804
883.336 851.217
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (15) 5.868 12.613
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (20) 6.272 5.576
Kurzfristige Rückstellungen (16) 1.249 5.098
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.729 10.467
Ertragsteuerverbindlichkeiten 3.879 3.522
Abgegrenzte Erlöse/Vertragsverbindlichkeiten (17) 74.197 56.861
Sonstige Verbindlichkeiten (18) 34.814 36.635
139.009 130.772
1.421.350 1.426.523

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

Anhang 01.04.2023 -31.03.2024
T€
01.04.2022 -31.03.2023
T€
Umsatzerlöse (1) 287.898 235.441
Sonstige Erträge (2) 4.763 3.497
Materialaufwand (6) -28.491 -25.009
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (6) -176.410 -161.109
Andere Aufwendungen (3) -45.711 -54.460
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 42.049 -1.640
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte des Ab Anlagevermögens und Sachanlagen (6) -52.499 -57.797
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -10.450 -59.437
Finanzerträge (4) 2.747 529
Finanzaufwendungen (4) -46.572 -31.257
Finanzergebnis -43.825 -30.728
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -54.275 -90.164
Ertragsteuern (5) 7.886 13.078
Konzernergebnis -46.389 -77.086

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

01.04.2023 -31.03.2024
T€
01.04.2022 -31.03.2023
T€
Konzernergebnis -46.389 -77.086
Sonstiges Ergebnis
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 1.217 184
Sonstiges Ergebnis, das in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann, netto 1.217 184
Verlust aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -356 -3.419
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, netto -356 -3.419
Gesamtergebnis -45.528 -80.321
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Anhang Gezeichnetes Kapital
T€
Kapitalrücklage
T€
Sonstige Rücklagen
T€
Sonstige Eigenkapitalbestandteile
T€
Kumuliertes Konzernergebnis
T€
Stand 1. April 2022 165 411.523 28.137 272 -8.097
Kapitalerhöhung (14) 15 40.886 51.081
Eigenkapitalanteil des nachrangigen Gesellschafterdarlehens (14) 874
Konzernergebnis -77.086
Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -3.419
Sonstiges Ergebnis 184
Gesamtergebnis 0 0 -3.419 184 -77.086
Stand 31. März 2023 180 452.409 76.672 456 -85.183
Konzernergebnis -46.389
Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -356
Sonstiges Ergebnis 1.217
Gesamtergebnis 0 0 -356 1.217 -46.389
Stand 31. März 2024 180 452.409 76.580 1.673 -131.573
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens Summe
T€
Nicht beherrschende Anteile
T€
Gesamt Konzern-Eigenkapital
T€
Stand 1. April 2022 432.000 51.081 483.081
Kapitalerhöhung 91.982 -51.081 40.901
Eigenkapitalanteil des nachrangigen Gesellschafterdarlehens 874 874
Konzernergebnis -77.086 -77.086
Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -3.419 -3.419
Sonstiges Ergebnis 184 184
Gesamtergebnis -80.321 0 -80.321
Stand 31. März 2023 444.535 0 444.535
Konzernergebnis -46.389 -46.389
Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -356 -356
Sonstiges Ergebnis 1.217 1.217
Gesamtergebnis -45.528 0 -45.528
Stand 31. März 2024 399.006 0 399.006

Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang 01.04.2023 - 31.03.2024
T€
01.04.2022 - 31.03.2023
T€
Konzernergebnis -46.389 -77.086
Abschreibungen und Wertminderung (7-9) 52.499 57.797
Finanzergebnis (4) 43.825 30.728
Steueraufwendungen/(-erträgen) (5) -7.886 -13.078
EBITDA 42.049 -1.640
(Gewinn)/Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -134 -351
Sonstige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen -106
(Zunahme)/Abnahme Vorräte 372 -132
(Zunahme)/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -3.546 -4.213
Zunahme/(Abnahme) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.785 -5.097
Zunahme/(Abnahme) Abgegrenzte Erlöse 7.171 17.207
(Zunahme)/Abnahme Sonstige Posten -7.084 20.345
Gezahlte Ertragsteuern -5.405 -1.416
Erhaltene Zinsen 2.747 272
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 38.955 24.868
Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse, abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -43.298 -103.594
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (7-8) -3.896 -4.925
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 215 1.353
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -46.979 -107.167
Einzahlungen aus der Zuführung von Eigenkapital (14) 0 14.906
Einzahlungen aus der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (14) 0 26.484
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten (15) 37.500 111.125
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (15) -21.583 -42.694
Auszahlungen aus der Tilgung von Gesellschafterdarlehen 0 -3.166
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (20) -7.381 -6.687
Gezahlte Zinsen -28.135 -14.624
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -19.598 85.345
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 172 72
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -27.451 3.118
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn des Geschäftsjahres 48.690 45.572
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres 21.240 48.690

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

Allgemeine Angaben

Die proALPHA Group GmbH, Weilerbach, (im Folgenden auch "die Gesellschaft") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in 67685 Weilerbach, Auf dem Immel 8 und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern (HRB 33668) eingetragen.

Die proALPHA Group GmbH wurde zunächst mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2022 als Blitz D22-242 GmbH mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 21. Januar 2022. In der Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2022 wurde beschlossen, die Firma der Blitz D22-242 GmbH in proALPHA Group GmbH zu ändern. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 17. Februar 2022. Die Gesellschafterversammlung vom 20.Dezember.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 96193) nach Weilerbach beschlossen. Die Eintragung der Sitzverlegung im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern ist am 13. April 2023 erfolgt.

Die proALPHA Group GmbH hat mit dem Erwerb der pA Holding GmbH, Weilerbach, und ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen ihre operative Geschäftigkeit aufgenommen. Der Erwerb der pA Holding GmbH und ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen erfolgte am 28. Februar 2022.

Die proALPHA-Gruppe (proALPHA Group GmbH sowie ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen, im Folgenden auch "proALPHA") ist ein international tätiger Softwareanbieter für Enterprise Resource Planning (ERP) Systeme mit Fokus auf mittelständische Unternehmen in der fertigenden Industrie und dem technischen Großhandel. Durch zahlreiche Akquisitionen hat proALPHA sein Produktportfolio erweitert und bietet innovative Softwarelösungen nun auch für u.a. Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung, Manufacturing Execution System (MES), Beschaffungsprozesse, Lieferantenmanagement, Qualitäts- und Fertigungsmanagement, sowie Knowledge Computing, Enterprise AI und CO 2 -Management. Neben Entwicklung und Vertrieb der integrierten ERP-Software-Suite proALPHA, die ständig weiterentwickelt und den Kunden über Softwarewartung zur Verfügung gestellt wird, umfasst das ganzheitliche Leistungsspektrum auch die Beratung bei der Implementierung der proALPHA-Software sowie Trainingsdienstleistungen, wobei die Implementierungsberatung teilweise auch von externen Partnern übernommen wird. proALPHA stellt seinen Kunden damit optimal auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen abgestimmte Lösungskonzepte zur Verfügung. Auf Basis modernster Technologien sowie innovativer Forschung und Entwicklung unterstützt die proALPHA-Gruppe als kompetenter und zuverlässiger Partner ihre Kunden, unter ihnen viele Hidden Champions des Mittelstands, ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und zu verbessern. Die proALPHA-Gruppe deckt dabei im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern das ganze Spektrum von der kreativen Grundlagenentwicklung bis hin zur konkreten Programmierung und anschließenden Qualitätskontrolle komplett intern ab.

Oberstes beherrschendes Unternehmen der Gesellschaft ist Intermediate Capital Group plc, London, Großbritannien. Unmittelbares Mutterunternehmen ist die proALPHA Holding GmbH, Weilerbach (vormals: Düsseldorf). Die proAPLHA Holding GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser Abschluss ist im elektronischen Unternehmensregister erhältlich. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses hat die proALPHA Group GmbH von dem Wahlrecht des § 315e Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen. Der Konzernabschluss wurde daher nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der EU anzuwenden sind - aufgestellt und nach § 315e HGB um weitere Erläuterungen sowie um einen Konzernlagebericht ergänzt.

Dieser Konzernabschluss wurde durch die Geschäftsführung am 29. Juli 2024 aufgestellt und den Gesellschaftern zur Billigung vorgelegt.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH wird in Übereinstimmung mit den von der EU übernommenen Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) sowie den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Anforderungen aller Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden waren, wurden ausnahmslos erfüllt.

Standards und Interpretationen, die zum 31. März 2024 verabschiedet, aber in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht auf freiwilliger Basis vorzeitig angewandt. Hinsichtlich dieser neuen, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards wird auf den Abschnitt "Neue Rechnungslegungsstandards" verwiesen.

Die Erstellung erfolgt grundsätzlich unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich der derivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Sie sind auf den Stichtag des Mutterunternehmens (31. März 2024) aufgestellt. Sofern die einbezogenen Unternehmen ein abweichendes Geschäftsjahr aufweisen, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzernabschlussstichtag 31. März aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden.

Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro (€); sofern nicht anders angegeben wird der Konzernabschluss in T€ dargestellt und entsprechend auf volle T€-Beträge auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

Neue Rechnungslegungsstandards

Seit dem 1. April 2023 wendet die proALPHA-Gruppe die folgenden vom IASB verabschiedeten und in europäisches Recht umgesetzten Standards erstmalig an:

IFRS 17 Versicherungsverträge und die Änderung an IFRS 17

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe der Rechnungslegungsmethoden

Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen

Änderung an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

IAS 12 Amendment International Tax Reform - Pillar Two Model Rules

Die erstmalige Anwendung dieser Standards und Interpretationen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

EU-Endorsement per 31. März 2024 erfolgt

Die nachfolgenden Standards und Interpretationen sind bereits vor dem Bilanzstichtag 31. März 2024 im Rahmen des Komitologieverfahrens in EU-Recht übernommen worden, waren im Geschäftsjahr 2023/24 indes noch nicht verpflichtend anzuwenden:

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback Transaktion

Im Folgenden werden die für die proALPHA-Gruppe relevanten Vorschriften sowie mögliche künftige Auswirkungen auf Konzernabschlüsse für den dem Geschäftsjahr 2023/24 nachfolgende Berichtsperioden beschrieben:

Die Änderungen an IAS 1 wurden erstmals im Januar 2020 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Gegenstand der Änderungen des IABS an den Paragraphen 69 bis 76 ist die Präzisierung der Vorschriften für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Hierbei sollen Erwartungen des Managements, ob solche Rechte tatsächlich auch ausgeübt werden, unberücksichtigt bleiben. Wir prüfen derzeit, welche Auswirkungen die Änderungen auf die aktuelle Bilanzierungspraxis haben werden und ob bestehende Kreditvereinbarungen gegebenenfalls neu verhandelt werden müssen.

Im September 2022 hat das IASB Änderungen an IFRS 16 veröffentlicht, mit denen Regelungen in den Standard aufgenommen wurden, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei einer Sale-and-Leaseback Transaktion entsteht. Nach den Änderungen ist die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass bei der Folgebewertung kein Gewinn oder Verlust realisiert wird, soweit dieser das zurückbehaltene Nutzungsrecht betrifft. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, und sind rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Ein Verkäufer-Leasingnehmer wendet die Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 auf Sale-and-Leaseback Transaktionen an, die nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung abgeschlossen wurden. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

EU-Endorsement per 31. März 2024 noch nicht erfolgt

Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgeführte Standards und Interpretationen veröffentlicht, die von der EU zum Ende des Geschäftsjahres 2023/24 noch nicht anerkannt wurden und daher im vorliegenden Konzernabschluss noch keine Berücksichtigung fanden:

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)

Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)

Im Folgenden werden die für die proALPHA-Gruppe relevanten Vorschriften sowie mögliche künftige Auswirkungen auf Konzernabschlüsse für den dem Geschäftsjahr 2023/24 nachfolgende Berichtsperioden beschrieben:

Am 25. Mai 2023 hat das IASB "Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen" (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) herausgegeben, um Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Angaben im Konzernabschluss haben werden.

Am 15. August 2023 hat das IASB "Mangel an Umtauschbarkeit" (Änderungen an IAS 21) veröffentlicht. Die Verlautbarung enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, eine frühere Anwendung ist zulässig. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem Anteil am Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt aufgerechnet. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden hierbei mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Der Saldo eines verbleibenden aktiven Unterschiedsbetrags wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischenergebnisse eliminiert und konzerninterne Erträge mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet.

Konsolidierungskreis

Informationen zu Tochterunternehmen

Zum Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen gehören neben der proALPHA Group GmbH als Muttergesellschaft des Konzerns alle Tochterunternehmen, bei denen die proALPHA Group GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ("Control-Konzept") ausübt.

Einbezogen in den Konzernabschluss zum 31. März 2024 im Rahmen der Vollkonsolidierung sind neben der proALPHA Group GmbH:

Name Sitz Anteil am Eigenkapital
(in %)
proALPHA GmbH Weilerbach 100,00
proALPHA ERP+ GmbH Weilerbach 100,00
proALPHA B&W GmbH Wuppertal 100,00
NEMO GmbH (vormals: humanIT Software GmbH) Weilerbach 100,00
tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH Reutlingen 100,00
tisoware Vertriebs- und Support GmbH Wien (Österreich) 100,00
Persis GmbH Heidenheim 100,00
Quiply Technologies GmbH Köln 100,00
MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH &Co. Objekt Weilerbach KG Düsseldorf 100,00
proALPHA Software Corporation Nashua (USA) 100,00
proALPHA Software Kft Budapest (Ungarn) 100,00
proALPHA Software Austria GesmbH Gleisdorf (Österreich) 100,00
proALPHA Polska Sp.z o.o Zielona Góra (Polen) 100,00
proALPHA Schweiz AG Aesch (Schweiz) 100,00
proALPHA Consulting France SARL Mulhouse (Frankreich) 100,00
proALPHA IT Consulting (Taicang) Co., Ltd. Taicang (China) 100,00
proALPHA Solutions (Thailand) Co., Ltd Mueang Phuket (Thailand) 99,99
DIG GmbH (vormals: curecomp Software Services GmbH) Linz (Österreich) 100,00
Böhme &Weihs GmbH Industrieholding Wuppertal 100,00
Böhme &Weihs Systemtechnik GmbH &Co. KG Wuppertal 100,00
Böhme &Weihs GmbH Verwaltung Wuppertal 100,00
ALFATEC - SKILL Software SARL Saint-Pierre-de-Chandieu (Frankreich) 100,00
CP Corporate Planning GmbH Hamburg 100,00
CP Corporate Planning Schweiz AG Hergiswil NW (Schweiz) 100,00
CP Corporate Planning Nederland B.V Amsterdam (Niederlande) 100,00
CP Corporate Planning Software UK Limited London (Großbritannien) 100,00
Enit Energy IT Systems GmbH Freiburg im Breisgau 100,00
Empolis Infomation Management GmbH Kaiserslautern 100,00
Empolis Solutions GmbH Kaiserslautern 100,00
Empolis Intelligent Views GmbH Darmstadt 100,00
SEMANTIC Management GmbH München 100,00
GEDYS IntraWare GmbH Fulda 100,00

Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt geändert (zu weiteren Einzelheiten bezüglich Akquisitionen wird auf den Abschnitt "Unternehmenserwerbe" verwiesen):

Die Persis GmbH, Heidenheim, wurde mit Wirkung zum 12. Oktober 2023 vollständig erworben.

Die GEDYS IntraWare GmbH, Fulda, wurde mit Wirkung zum 31. Oktober 2023 vollständig erworben.

Die DIG Gruppe bestehend aus DIG GmbH, Linz, Österreich, DIG Holding GmbH, Linz, Österreich, &HaLeDi GmbH, Linz, Österreich, wurde mit Wirkung zum 9. November 2023 vollständig erworben.

Die drei Gesellschaften der DIG-Gruppe wurden alle mit Wirksamkeit zum 15. Dezember 2023 rückwirkend per 31. März 2023 auf die curecomp Software Services GmbH, Linz, Österreich, verschmolzen. Danach wurde die curecomp Software Services GmbH auf DIG GmbH umbenannt.

Die Quiply Technologies GmbH, Köln, wurde mit Wirkung zum 21. Februar 2024 vollständig erworben.

Die tisoware Vertriebs- und Support GmbH, Wien, Österreich, wurde in diesem Jahr erstmalig im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Die proALPHA B&W GmbH, Wuppertal, die mit dem Gesellschaftervertrag vom 15. Januar 2024 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, wurde im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Mit Wirkung zum 31. März 2024 wurden die verbleibenden Anteile an der Böhme &Weihs GmbH Industrieholding, Wuppertal, vollständig erworben. Diese Anteile wurden bereits aufgrund der Put-Option als erworben bilanziert.

Mit Wirkung zum 31. März 2024 wurden die verbleibenden Anteile an der ALFATEC - SKILL Software SARL, Saint-Pierre-de-Chandieu, Frankreich, vollständig erworben.

Die proALPHA ERP+ GmbH, Weilerbach, die mit dem Gesellschaftsvertrag vom 15. Januar 2024 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, wurde im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Die proALPHA Solutions (Thailand) Co. Ltd., Mueang Phuket, Thailand, die mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Februar 2024 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, wurde im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Folgende Gesellschaften werden aus Wesentlichkeitsgründen mangels Vorliegen eines operativen Geschäfts nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH in Höhe Ihrer Anschaffungskosten einbezogen:

proALPHA Thailand Co. Ltd., Mueang Phuket, Thailand

tisoware Industrieberatung GmbH, Reutlingen

Unternehmenserwerbe

Erwerb der Persis GmbH, Heidenheim

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 12. Oktober 2023 erwarb die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Reutlingen 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der Persis GmbH, Heidenheim. Persis GmbH ist ein seit 35 Jahren am Markt etabliertes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung von leistungsfähiger Software im Bereich Human Resources. Persis verfügt über ein breites Lösungsportfolio im Bereich Personalmanagement, das Kunden mit zukunftsweisenden Systemen auf dem Weg der Digitalisierung mit Anwendungen unterstützt, die genau auf deren Anforderungen zugeschnitten sind.

Aufgrund dieser Transaktion wird die Persis GmbH aus Vereinfachungsgründen seit dem 1. Oktober 2023 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA einbezogen.

Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend den Wert der Gegenleistung für den Unternehmenserwerb sowie die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden (in T€) dar:

1. Oktober 2023
Immaterielle Vermögenswerte 9.387
Sachanlagevermögen 790
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 655
Übriges Vermögen 457
Liquide Mittel 481
Erworbenes Vermögen 11.770
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -164
Abgegrenzte Erlöse -1.303
Latente Steuern -2.783
Übrige Verbindlichkeiten -998
Erworbene Schulden -5.248
Nettovermögen 6.522
Geschäfts- oder Firmenwert 4.378
Übertragene Gegenleistung 10.900

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Kundenstamm (T€ 7.354), aktivierungsfähiger Technologie (T€ 1.633) sowie der Marke "Persis" (T€ 396).

Im Zuge des Erwerbs wurden Forderungen mit einem beizulegenden Zeitwert von 655 T€ erfasst. Der Betrag entspricht dem Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen und die zum Erwerbszeitpunkt bestmögliche Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Zum Erwerbsstichtag bestanden keinerlei Eventualverbindlichkeiten. Im direkten Zusammenhang mit der Akquisition wurden Kosten in Höhe von 340 T€ in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Die Kaufpreisallokation wurde zwischen Januar und März 2024 durchgeführt und ist zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses final abgeschlossen.

Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 4.378 T€, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen ist. Der Unterschiedsbetrag beruht im Wesentlichen auf den hohen Zukunftspotentialen, Synergieeffekten sowie auf nicht bilanzierbaren immateriellen Vermögenswerten.

Die Wirkung der Transaktion auf die Zahlungsmittel ist wie folgt:

1. Oktober 2023
Übertragene Gegenleistung -10.900
Erworbene liquide Mittel 481
Zahlungsmittelabfluss laut Cashflow-Rechnung -10.419
Zuordenbare Transaktionskosten -340
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -10.759

Die übertragene Gegenleistung bestand ausschließlich in Zahlungsmitteln.

Seit der Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe ab dem 1. Oktober 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 2.960 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ 479 erzielt.

Bei einer Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe seit dem 1. April 2023 hätte die Persis GmbH Umsätze in Höhe von T€ 5.765 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ - 637 beigetragen.

Erwerb der GEDYS IntraWare GmbH, Fulda

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Oktober 2023 erwarb die proALPHA Group GmbH, Weilerbach 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der GEDYS IntraWare GmbH, Fulda. GEDYS IntraWare GmbH ist ein am Markt etabliertes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung von leistungsfähiger Software im Bereich CRM (Customer Relationship Management). Gedys verfügt über ein breites Lösungsportfolio im Bereich CRM, das genau auf mittelständische Kunden zugeschnitten ist. Als Full-Service-Anbieter umfasst das Angebot neben der individuellen Anpassung der CRM-Software auch Schulungen und zusätzliche Dienstleistungen wie Hosting oder Server-Monitoring.

Aufgrund dieser Transaktion wird die GEDYS IntraWare GmbH aus Vereinfachungsgründen seit dem 1. November 2023 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA einbezogen.

Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend den Wert der Gegenleistung für den Unternehmenserwerb sowie die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden (in T€) dar:

1. November 2023
Immaterielle Vermögenswerte 9.809
Sachanlagevermögen 222
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 596
Übriges Vermögen 424
Liquide Mittel 287
Erworbenes Vermögen 11.338
Finanzschulden -65
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -97
Abgegrenzte Erlöse -526
Latente Steuern -2.850
Übrige Verbindlichkeiten -789
Erworbene Schulden -4.327
Nettovermögen 7.012
Geschäfts- oder Firmenwert 4.768
Übertragene Gegenleistung 11.780

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Kundenstamm (T€ 7.986), aktivierungsfähiger Technologie (T€ 1.336) sowie der Marke "Gedys" (T€ 389).

Im Zuge des Erwerbs wurden Forderungen mit einem beizulegenden Zeitwert von 596 T€ erfasst. Der Betrag entspricht dem Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen und die zum Erwerbszeitpunkt bestmögliche Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Zum Erwerbsstichtag bestanden keinerlei Eventualverbindlichkeiten. Im direkten Zusammenhang mit der Akquisition wurden Kosten in Höhe von 274 T€ in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Die Kaufpreisallokation wurde zwischen Januar und März 2024 durchgeführt und ist zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses final abgeschlossen.

Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 4.768 T€, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen ist. Der Unterschiedsbetrag beruht im Wesentlichen auf den hohen Zukunftspotentialen, Synergieeffekten sowie auf nicht bilanzierbaren immateriellen Vermögenswerten.

Die Wirkung der Transaktion auf die Zahlungsmittel ist wie folgt:

1. November 2023
Übertragene Gegenleistung -11.780
Erworbene liquide Mittel 287
Zahlungsmittelabfluss laut Cashflow-Rechnung -11.493
Zuordenbare Transaktionskosten -274
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -11.767

Die übertragene Gegenleistung bestand ausschließlich in Zahlungsmitteln.

Seit der Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe ab dem 1. November 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 2.444 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -434 erzielt.

Bei einer Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe seit dem 1. April 2023 hätte die GEDYS IntraWare GmbH Umsätze in Höhe von T€ 5.759 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -554 beigetragen.

Erwerb der DIG GmbH, Linz, Österreich

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 9. November 2023 erwarb die curecomp Software Services GmbH, Linz, Österreich, 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der DIG GmbH, Linz, Österreich. DIG GmbH ist ein am Markt etabliertes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung von leistungsfähiger Software im eProcurement. DIG verfügt über innovative Cloud-Lösungen in den Bereichen electronic procurement, automated document flow, invoice processing, EDI data transfer &purchase-to-pay.

Aufgrund dieser Transaktion wird die DIG GmbH aus Vereinfachungsgründen seit dem 1. November 2023 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA einbezogen.

Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend den Wert der Gegenleistung für den Unternehmenserwerb sowie die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden (in T€) dar:

1. November 2023
Immaterielle Vermögenswerte 10.004
Sachanlagevermögen 304
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 658
Übriges Vermögen 396
Liquide Mittel 1.911
Erworbenes Vermögen 13.273
Finanzschulden -516
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -121
Abgegrenzte Erlöse -378
Latente Steuern -2.556
Übrige Verbindlichkeiten -938
Erworbene Schulden -4.510
Nettovermögen 8.764
Geschäfts- oder Firmenwert 2.617
Übertragene Gegenleistung 11.381

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Kundenstamm (T€ 7.876), aktivierungsfähiger Technologie (T€ 1.740) sowie der Marke "DIG" (T€ 376).

Im Zuge des Erwerbs wurden Forderungen mit einem beizulegenden Zeitwert von T€ 658 erfasst. Der Betrag entspricht dem Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen und die zum Erwerbszeitpunkt bestmögliche Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Zum Erwerbsstichtag bestanden keinerlei Eventualverbindlichkeiten. Im direkten Zusammenhang mit der Akquisition wurden Kosten in Höhe von T€ 235 in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Die Kaufpreisallokation wurde zwischen Januar und April 2024 durchgeführt und ist zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses final abgeschlossen.

Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 2.617, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen ist. Der Unterschiedsbetrag beruht im Wesentlichen auf den hohen Zukunftspotentialen, Synergieeffekten sowie auf nicht bilanzierbaren immateriellen Vermögenswerten.

Die Wirkung der Transaktion auf die Zahlungsmittel ist wie folgt:

1. November 2023
Übertragene Gegenleistung -11.381
Erworbene liquide Mittel 1.911
Zahlungsmittelabfluss laut Cashflow-Rechnung -9.470
Zuordenbare Transaktionskosten -235
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -9.705

Die übertragene Gegenleistung bestand ausschließlich in Zahlungsmitteln.

Seit der Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe ab dem 1. November 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 2.216 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -39 erzielt.

Bei einer Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe seit dem 1. April 2023 hätten die DIG-Gesellschaften Umsätze in Höhe von T€ 5.169 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ 143 beigetragen.

Erwerb der Quiply Technologies GmbH, Köln

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 21. Februar 2024 erwarb die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Reutlingen, 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der Quiply Technologies GmbH, Köln. Quiply Technologies GmbH ist ein 2015 gegründetes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung einer Mitarbeiter-App im Bereich des Personalwesens. Die Mitarbeiter-App ist gleichzeitig ein Kommunikationstool und ein HR-Instrument zur Digitalisierung von Prozessen.

Aufgrund dieser Transaktion wird die Quiply Technologies GmbH aus Vereinfachungsgründen seit dem 1. Februar 2024 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA einbezogen.

Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend den Wert der Gegenleistung für den Unternehmenserwerb sowie die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden (in T€) dar:

1 Februar 2024
Immaterielle Vermögenswerte 6.326
Sachanlagevermögen 6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 68
Übriges Vermögen 324
Liquide Mittel 488
Erworbenes Vermögen 7.212
Finanzschulden 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -47
Abgegrenzte Erlöse -925
Latente Steuern -1.745
Übrige Verbindlichkeiten -65
Erworbene Schulden -2.782
Nettovermögen 4.430
Geschäfts- oder Firmenwert 1.560
Übertragene Gegenleistung 5.990

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Kundenstamm (T€ 4.830), aktivierungsfähiger Technologie (T€ 1.232) sowie der Marke "Quiply" (T€ 260).

Im Zuge des Erwerbs wurden Forderungen mit einem beizulegenden Zeitwert von 68 T€ erfasst. Der Betrag entspricht dem Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen und die zum Erwerbszeitpunkt bestmögliche Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden.

Zum Erwerbsstichtag bestanden keinerlei Eventualverbindlichkeiten. Im direkten Zusammenhang mit der Akquisition wurden Kosten in Höhe von 145 T€ in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Die Kaufpreisallokation wurde zwischen Februar und März 2024 durchgeführt und ist zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses final abgeschlossen.

Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.560 T€, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen ist. Der Unterschiedsbetrag beruht im Wesentlichen auf den hohen Zukunftspotentialen, Synergieeffekten sowie auf nicht bilanzierbaren immateriellen Vermögenswerten.

Die Wirkung der Transaktion auf die Zahlungsmittel ist wie folgt:

1. Februar 2024
Übertragene Gegenleistung -5.990
Erworbene liquide Mittel 488
Zahlungsmittelabfluss laut Cashflow-Rechnung -5.502
Zuordenbare Transaktionskosten -145
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -5.646

Die übertragene Gegenleistung bestand ausschließlich in Zahlungsmitteln.

Seit der Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe ab dem 1. Februar 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 364 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -24 erzielt.

Bei einer Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe seit dem 1. April 2023 hätte die Quiply Technologies GmbH Umsätze in Höhe von T€ 1.932 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ 190 beigetragen.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Sonstige Eigenkapitalbestandteile" ausgewiesen.

Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden Wechselkurse zugrunde (Angabe pro 1 €):

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.03.2024 01.04.2023 -31.03.2024
US-Dollar (USD) 1,08110 1,08260
Ungarische Forint (HUF) 395,26000 393,48000
Polnische Zloty (PLN) 4,31230 4,32080
Schweizer Franken (CHF) 0,97660 0,95340
Chinesischer Yuan (CNY) 7,81440 7,78880
Pfund Sterling (GBP) 0,85510 0,85655
Thailändischer Baht (THB) 39,41200 38,90900
Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.03.2023 01.04.2022 -31.03.2023
US-Dollar (USD) 1,08750 1,06190
Ungarische Forint (HUF) 379,50000 377,68000
Polnische Zloty (PLN) 4,67000 4,71250
Schweizer Franken (CHF) 0,99680 0,99470
Chinesischer Yuan (CNY) 7,47630 7,36630
Pfund Sterling (GBP) 0,87920 0,87701

Kapitalsteuerung

proALPHA unterliegt neben den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen (GmbHG) keinen weiteren Verpflichtungen zum Kapitalerhalt.

Wesentliches Unternehmensziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Die Steuerung des bilanziellen Kapitals spielt insoweit nur eine untergeordnete Rolle.

Als Steuerungsgröße für dieses Ziel setzt proALPHA im Wesentlichen auf die erfolgsorientierte Größe bereinigtes EBITDA.

Das EBITDA wird hierbei definiert als das Ergebnis des Geschäftsjahres vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen, wobei dies ggf. um bestimmte Aufwendungen in Zusammenhang mit Finanzierungs-, außergewöhnlichen und/oder nicht wiederkehrenden Aufwendungen und Erträgen, bereinigt wird.

Vorrangiges Ziel im Rahmen des Kapitalmanagements ist es, die Fähigkeit zur Schuldentilgung sicherzustellen und ausreichend finanzielle Ressourcen bereitzuhalten. Wichtigstes Instrument in diesem Zusammenhang stellt ein detailliertes Liquiditätsmanagement dar. Damit soll sichergestellt werden, dass regelmäßig ausreichende Liquiditätsreserven vorhanden sind, um die im Rahmen der Konzernfinanzierung eingegangenen Finanzschulden zu bedienen.

Im Rahmen dieser Finanzierung unterliegt die proALPHA-Gruppe Auflagen, die die Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl (Financial Covenant) beinhalten. Die Einhaltung dieser Finanzkennzahl wird laufend auf Konzernebene überwacht. Die in den Definitionen der Kennzahl verwendeten Berechnungsparameter sind detailliert in den Kreditverträgen geregelt und lassen sich nicht unmittelbar aus den Zahlen des Konzernabschlusses ableiten. Die mit den Finanzierungspartnern vereinbarte Finanzkennzahl (Leverage) wurde zum Stichtag 31. März 2024 getestet und wurde eingehalten.

Die proALPHA-Gruppe verfügt zum Stichtag 31. März 2024 über ein Eigenkapital in Höhe von T€ 399.006 (Vorjahr T€ 444.535). Die Eigenkapitalquote (als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme) beträgt zum Stichtag 28,1 % (Vorjahr 31,2 %).

Da die Liquidität der proALPHA-Gruppe grundsätzlich aufgrund der bestehenden Konsortialfinanzierung bis auf weiteres gesichert ist und sich auf Ebene der proALPHA Group GmbH keine Zweifel an der Unternehmensfortführung ergeben, geht die Geschäftsleitung der proALPHA-Gruppe daher von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Ermessensentscheidungen und Bewertungsunsicherheiten

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Die nachstehend wiedergegebenen wesentlichen Schätzungen und Annahmen sind für die Einschätzung der Risiken der Finanzberichterstattung von großer Bedeutung.

Umsatzrealisierung - Bestimmung der separat zu erfassenden Leistungsverpflichtungen

Die aus den Kundenverträgen der proALPHA-Gruppe resultierenden Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Einräumung von zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen, Wartungserlöse und Erlöse aus Dienstleistungen. In der Regel sind diese Produkte und Dienstleistungen als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen. Der ihnen zugeordnete Teil des Transaktionspreises wird separat erfasst. Für bestimmte Kundenverträge sind jedoch die Einräumung von Softwarelizenzen und die Erbringung von Dienstleistungen zu einer einheitlichen Leistungsverpflichtung zusammenzufassen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung oder als zusammengefasste Leistungsverpflichtung betrachtet wird, ist jedoch mit Ermessensausübungen verbunden.

Leasingverhältnisse - Bestimmung der Leasingdauer

Die von der proALPHA-Gruppe abgeschlossenen Leasingverträge beinhalten zum Teil von der proALPHA-Gruppe ausübbare Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse werden nur dann in das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit einbezogen, sofern es hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Die Beurteilung, ob ein Leasingvertrag verlängert (oder nicht gekündigt) wird, ist jedoch mit Ermessensausübungen verbunden.

Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen

Bei der Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen sind im hohen Umfang Ermessensentscheidungen notwendig, ob ein Vermögenswert identifizierbar und somit separat vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt werden kann.

Darüber hinaus ist die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit erheblichen Ermessensausübungen verbunden. Diese Schätzungen und Annahmen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus folgenden Gründen erheblich beeinflussen:

Der beizulegende Zeitwert, der den planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten zugewiesen wird, beeinflusst die planmäßigen Abschreibungen über viele Jahre nach der erfolgten Akquisition.

Die den immateriellen Vermögenswerten unterstellten Nutzungsdauern richten sich nach den tatsächlich erwarteten Zeiträumen, in dem die Vermögenswert gewinnbringend eingesetzt werden können, oder beziehen sich auf Erfahrungswerte von vergleichbaren Transaktionen beziehungsweise Vermögenswerten.

Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der jeweiligen Tragfähigkeit; spätere nachteilige Veränderungen des erzielbaren Betrags können zu Wertminderungen führen.

Spätere nachteilige Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte können zu Wertminderungen führen.

Spätere Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten und Rückstellungen können zu zusätzlichen Aufwendungen oder Erträgen führen.

Bilanzierung der nachrangigen Gesellschafterdarlehen

Die proALPHA Group GmbH hat von den Gesellschaftern ihres Mutterunternehmens der proALPHA Holding GmbH, der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, zur Finanzierung der Akquisition der pA Holding GmbH im Februar 2022 nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 130.000 und T€ 210.000 und einer Laufzeit bis 1. März 2030 erhalten. Der Nominalzinssatz der Darlehen beträgt 3,5 % p.a (Senior Mezzanine) und 4,0% p.a (Junior Mezzanine), die Zinsen werden gestundet, nicht verzinst und sind erst bei Laufzeitende zu zahlen. Die nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) wurden im August 2022 mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 4.148 und T€ 6.701 erhöht.

Die Darlehen, die die pA Acquico GmbH von der Panther MEP GmbH &Co. KG, Weilerbach, im Oktober 2017 und Februar 2021 mit einem nominalen Gesamtvolumen in Höhe von T€ 1.940 und T€ 250 erhalten hatte, wurden gegen Abtretung von Geschäftsanteilen an der proALPHA Holding GmbH abgelöst und bestehen zum 31. März 2023 nicht mehr.

Das Management schätzt, dass vergleichbare Darlehen von einem fremden Dritten bei adäquater Risikolage zum Zeitpunkt der Kreditgewährung jeweils zu einem Zinssatz von ca. 5,0 % ausgereicht worden wären. Bei Diskontierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsraten mit diesem risikoadäquaten Zins ergibt sich ein beizulegender Zeitwert von T€ 339.182 (Vorjahr T€ 307.129). Die Differenz zur erhaltenen Gegenleistung (Nominalbetrag) von T€ 43.720 (Vorjahr T€ 43.720) war bei Kreditaufnahme im Eigenkapital in Höhe von T€ 30.066 und in den latenten Steuerschulden in Höhe von T€ 13.654 zu erfassen.

Durch die höhere Verzinsung in den Folgejahren nähert sich die bilanzierte Finanzschuld dann sukzessive dem Nominalbetrag an.

Die Wahl des risikoadäquaten Zinssatzes ist in einem hohen Maße ermessensabhängig. Eine andere Einschätzung bezüglich des risikoadäquaten Zinssatzes hätte einen direkten Effekt auf das Eigenkapital und auf die Zinsaufwendungen in den Folgejahren. Für weitere Informationen zu den Gesellschafterdarlehen ("Shareholder Loans") wird auf Anhangangabe (15) verwiesen.

Konsolidierung eines strukturierten Unternehmens

Mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Dezember 2014 gründeten die ehemalige proALPHA Business Solutions GmbH und eine dritte Partei die MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH &Co. Objekt Weilerbach KG, Düsseldorf (nachfolgend: Molhabis KG), um das Büro- und Verwaltungsgebäude inklusive Grundstück der proALPHA Business Solutions GmbH in Weilerbach zu erwerben und dieses anschließend an die proALPHA Business Solutions GmbH zurück zu vermieten. Mit Wirkung zum 1. April 2015 wurde ein Mietvertrag mit einer Gesamtmietzeit von 22,5 Jahren abgeschlossen. Nach der Grundmietzeit von 15 Jahren besteht für die proALPHA Business Solutions GmbH die Möglichkeit, das Büro- und Verwaltungsgebäude inklusive Grundstück zu einem festen Betrag zu erwerben. Nach Beendigung des Mietvertrags nach 22,5 Jahren hat die Molhabis KG das Recht, die Immobilie der proALPHA Business Solutions GmbH anzudienen. Der Erwerb der Immobilie erfolgte über eine externe Finanzierung mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

Die proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH) ist als alleiniger Kommanditist an der Molhabis KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von T€ 10 beteiligt, wobei diese Kapitaleinlage bislang nicht eingefordert wurde. Komplementär ist eine dritte Partei ohne Kapitaleinlage. Die proALPHA GmbH hält 49,0 % der Stimmrechte an der Molhabis KG; der Komplementär hält 51,0 % der Stimmrechte.

Auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen beurteilt die proALPHA-Gruppe, dass die Stimmrechte an der Molhabis KG bei der Feststellung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht entscheidend sind. Da die wesentlichen Risiken aus der Molhabis KG aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen bei der proALPHA-Gruppe liegen, kam der Konzern zu dem Schluss, dass es sich bei der Molhabis KG um ein vom Konzern beherrschtes strukturiertes Unternehmen gemäß IFRS 10 handelt. Daher wird die Molhabis KG in den Konsolidierungskreis der proALPHA-Gruppe einbezogen.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Umsatzerlöse der proALPHA-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus Lizenzerlösen, Dienstleistungen sowie Wartungsverträgen. Der Ausweis erfolgt grundsätzlich abzüglich Skonti, Preisnachlässen und Rabatten. Softwarelizenzen werden häufig kombiniert mit Wartungs- und Dienstleistungsverträgen verkauft (Mehrkomponentenverträge). Die Kunden leisten in der Regel Zahlungen für Softwarewartung zu Vertragsbeginn bzw. zu Beginn der Verlängerungsperiode. Die Laufzeiten der Verträge für Softwarewartung belaufen sich üblicherweise auf 12 Monate. Generell werden keine Zahlungsziele gewährt.

Die Umsatzrealisierung der pA Gruppe basiert auf den Vorgaben des IFRS 15 und orientiert sich an folgenden Schritten:

Identifizierung der Leistungsverpflichtungen: Die Kundenverträge der Gesellschaft enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Einräumung von zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen, Wartungserlöse und Erlöse aus Dienstleistungen. In der Regel sind die Produkte und Dienstleistungen als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen. Der ihnen zugeordnete Teil des Vertragspreises wird separat erfasst. Für bestimmte Kundenverträge sind jedoch die Einräumung von Softwarelizenzen und die Erbringung von Dienstleistungen zu einer einheitlichen Leistungsverpflichtung zusammenzufassen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Bestimmung des Transaktionspreises: Bei der Bestimmung der Gegenleistung, welche die Gesellschaft im Austausch für die Übertragung der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, übt das Unternehmen Ermessen aus. Dies schließt teilweise Schätzungen ein, ob und in welchem Umfang dem Kunden beispielsweise nachträglich Zugeständnisse gewährt werden. Bei dieser Ermessensausübung berücksichtigt die Gesellschaft vor allem ihre bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten. Diese Schätzungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Grundsätzlich enthalten die Verträge keine variable Gegenleistung. Im Einzelfall kann es jedoch zu nachträglichen Anpassungen des Transaktionspreises kommen, die zum Zeitpunkt der Anpassungen als Umsatzkorrektur zu erfassen sind.

Aufteilung des Transaktionspreises: Der Transaktionspreis wird grundsätzlich anhand der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen des Kundenvertrages verteilt. Zeitlich unbegrenzte Softwarelizenzen werden häufig beispielsweise kombiniert mit Wartung verkauft. In diesem Fall von Mehrkomponentenverträgen werden Umsätze auf Basis der einzeln identifizierbaren Vertragskomponenten realisiert. Da für Softwarelizenzen teilweise keine verlässlichen Einzelveräußerungspreise bestimmt werden können, erfolgt die Aufteilung des Umsatzes auf die einzelnen Umsatzarten nach der Residualmethode. Dabei werden zuerst alle bestimmbaren Einzelveräußerungspreise (insbesondere Wartungsdienstleistungen) vom Gesamtvertragswert abgezogen und der verbleibende Betrag auf die Softwarelizenzen verteilt. Im Rahmen der Aufteilung des Transaktionspreises werden auch vertraglich zugesicherte kostenfreie Wartungsperioden im Rahmen der Umsatzrealisierung berücksichtigt.

Realisierung von Umsatzerlösen: Umsätze aus der Einräumung zeitlich unbegrenzter Softwarelizenzen werden dann erfasst, wenn ein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt, die Lieferung erfolgt ist und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Umsätze aus Wartungsverträgen werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. Dienstleistungsverträge, die auf der Basis geleisteter Stunden abgerechnet werden, werden in Abhängigkeit der erbrachten Leistung realisiert. Umsatzerlöse aus Verträgen, bei denen unterschiedliche Leistungsversprechen (z.B. Einräumung einer zeitlich unbegrenzten Softwarelizenz sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer umfangreichen Anpassung der Softwarelizenz) zu einer einheitlichen Leistungsverpflichtung zusammengefasst werden und bei denen beispielsweise ein Festpreis vereinbart wurde, werden entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert ("Percentage of Completion"), sofern durch die Leistung der Gesellschaft ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Gesellschaft aufweist und die Gesellschaft einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Falls durch die Leistung der Gesellschaft bei einem Festpreisvertrag ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird und der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert innehat, erfolgt die Realisierung ebenso nach dem Leistungsfortschritt. Der Fertigstellungsgrad eines Auftrags wird anhand des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten ("cost-to-cost") bestimmt. Die Verträge der Gesellschaft enthalten in der Regel keine Rücktritts-, Erstattungs- und ähnliche Verpflichtungen.

Inkrementelle Kosten bei der Auftragserlangung (Vertragsanbahnungskosten): Die Vermögenswerte, die die Gesellschaft als Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages (immaterielle Vermögenswerte) aktiviert, bestehen vorwiegend aus Verkaufsprovisionen. Die Vermögenswerte werden entsprechend der Leistungserbringung über die erwartete Dauer der Verträge abgeschrieben. Als Abschreibungszeitraum werden hierbei 5 Jahre (60,0 % im 1. Jahr sowie jeweils 10,0 % in den Jahren 2 bis 5) angenommen. Die Struktur und Länge der Abschreibungsdauer orientiert sich an der Struktur der Leistungserbringung von für die Gesellschaft typischen Verträgen. Die Struktur und der zeitliche Verlauf der Abschreibung ist ermessensbehaftet.

Forschungs- und Entwicklungskosten sind auf Grund der engen Verzahnung der beiden Prozesse nicht eindeutig abgrenzbar. IAS 38 verlangt jedoch als notwendiges Kriterium einer möglichen Aktivierung eine eindeutige Trennung. Die Abgrenzungskriterien für die Aktivierung eigener Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38 sind somit nicht erfüllt. Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst.

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten die Personalkosten wie Gehälter, Sozialversicherungsaufwendungen sowie übrige Leistungen im Sinne des IAS 19.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur realisiert, sofern eine hohe Sicherheit besteht, dass die verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen der proALPHA-Gruppe zufließen. Dies ist regelmäßig erst mit Erhalt der Zahlung erfüllt. Die Zuwendungen werden unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen.

Zinserträge und -aufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Nutzungsdauer wird im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die erforderlichen Änderungen der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Bei immateriellen Werten mit bestimmter Nutzungsdauer kommt mit Ausnahme aktivierter Vertragserlangungskosten ausschließlich die lineare Abschreibung zur Anwendung.

Nutzungsdauer in Jahren

Vertragsanbahnungskosten 5
Kundenstamm 19-20
Technologie 8
Konzessionen und Lizenzen 5-10
Marken 10-30

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Überprüfung auf Wertminderung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ferner wird die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Sachanlagen werden grundsätzlich zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren

Gebäude 33-50
Außenanlagen 10-19
EDV-Ausstattung 3-6
Büroausstattung 6-10
Einbauten 10
Kraftfahrzeuge 5
Übrige Geschäftsausstattung 5

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf diese Position erfolgen erst ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft.

Unter Anwendung von IFRS 16 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz als Vermögenswerte für Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Verbindlichkeiten für eingegangene Zahlungsverpflichtungen mit ihrem Barwert. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrags in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut.

Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf die bilanzierten Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert macht der Konzern von der Erleichterung gem. IFRS 16.5 Gebrauch. Es erfolgt eine direkte aufwandswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Betreffend Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten ermittelt der Konzern an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über drei bis sechs Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem letzten detailliert geplanten Jahr angewandt.

Wertminderungsaufwendungen, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den anderen Aufwendungen erfasst.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.

Für folgende Vermögenswerte sind besondere Kriterien für Wertminderungstests zu berücksichtigen:

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Die Überprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer auf Werthaltigkeit erfolgt mindestens einmal jährlich. Die Überprüfung wird in Abhängigkeit des Einzelfalls für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Die Gesellschaft bilanziert nichtderivative finanzielle Vermögenswerte zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ein vertragliches Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten hat. Marktübliche Käufe oder Verkäufe werden zum beizulegenden Zeitwert am Valutatag bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bilanziert.

Die Folgebewertung richtet sich nach der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den folgenden Kategorien:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC),

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL),

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Klassifizierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt anhand des Geschäftsmodells ("hold to collect" versus "hold to sell"). Alle Forderungen sind hierbei unter "hold to collect" zu klassifizieren und folglich der Bewertungskategorie "finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)" zugeordnet.

Die Gesellschaft wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell auf Basis einer Wertminderungsmatrix an. Diese Wertminderungsmatrix basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungen mit Kreditverlusten in Relation zu überfälligen Forderungen.

Ausstehende Forderungen werden darüber hinausgehend kontinuierlich auf lokaler und zentraler Ebene dahingehend überwacht, inwieweit objektive Hinweise vorliegen, dass die entsprechenden Forderungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Sofern die Gesellschaft auf dieser Basis zu der Annahme kommt, dass die Realisierung als unwahrscheinlich anzunehmen ist, werden die entsprechenden Forderungen über die Werte der Wertminderungsmatrix teilweise oder vollständig abgeschrieben.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertminderungsbeträge werden zusammen mit den Forderungsbeträgen ausgebucht, wenn die entsprechenden Forderungen als uneinbringlich eingestuft werden.

Derivative Finanzinstrumente

Sofern es sich bei den derivativen Finanzinstrumenten gemäß IAS 32 um finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden handelt, erfolgt der Ansatz zum Marktwert. Instrumente, für die kein Hedge Accounting angewendet wird, klassifiziert das Unternehmen als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)". Für diese Instrumente werden Marktwertveränderungen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Sofern die Voraussetzungen zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 erfüllt sind, wird das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert und entsprechend den Vorschriften des IFRS 9 für Sicherungsbeziehungen bilanziert. Auf eine Designation von Sicherungsbeziehungen wurde verzichtet.

Nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten

Die Gesellschaft klassifiziert nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)".

Die Folgebewertung für "zu fortgeführten Anschaffungskosten" klassifizierte finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

Vorräte sind diejenigen Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden. Diese werden grundsätzlich mit ihren durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet.

Rückstellungen werden nach IAS 37 gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe ist der Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum entsprechenden Stichtag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der:

latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, noch zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls zuversteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen in gleicher Höhe bewirkt und der

latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden, und der

latente Steuerschulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst noch zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls zuversteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen in gleicher Höhe bewirkt, und

latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können, und

latenten Steueransprüche im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Sonstigen Ergebnis bzw. Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Darüber hinaus wurde ein Posten für steuerliche Verlustvorträge insoweit aktiviert, dass zukünftige Gewinne, die zu einer Realisierung des Postens führen, mit ausreichender Wahrscheinlichkeit zur Verfügung stehen. Die Ertragsteuern sind aufgrund der gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet.

Der Konzern stuft einen Vermögenswert als kurzfristig ein, wenn:

seine Realisation innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird;

dieser primär für Handelszwecke gehalten wird;

erwartet wird, dass er innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode realisiert wird; oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode sind eingeschränkt.

Der Konzern stuft eine Schuld als kurzfristig ein, wenn:

erwartet wird, dass sie innerhalb des laufenden Geschäftszyklus des Unternehmens beglichen wird;

sie primär für Handelszwecke gehalten wird;

ihre Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode erwartet wird; oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag hat. Ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

(1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich für den Konzern wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Umsatzerlöse 287.898 235.441
Softwarelizenzen 40.753 40.001
Wartungserlöse 116.349 93.254
Dienstleistungen 95.154 80.893
Subscriptions 29.368 15.854
Sonstige Erlöse 6.274 5.438

Die Wartungserlöse des Geschäftsjahres sind in Höhe von T€ 191 (Vorjahr T€ 11.019) reduziert, weil der Buchwert der abgegrenzten Erlöse zum Akquisitionszeitpunkt durch die Fair Value-Bewertung nach unten angepasst wurde (sog. Haircut).

Die Umsatzerlöse aus Softwarelizenzen werden - sofern keine Zusammenfassung mit Dienstleistungen erfolgt - zeitpunktbezogen realisiert. Die Wartungserlöse werden linear über die Wartungsperiode als Umsatzerlöse realisiert. Die Erlöse aus Dienstleistungen werden zeitraumbezogen realisiert.

In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2023/24 sind Erlöse aus per 1. April 2023 abgegrenzten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 56.861 (Vorjahr T€ 40.531) sowie Erlöse aus Neukundengeschäft € 10,3 Mio. (Vorjahr € 11,1 Mio.) enthalten.

Die Kundenverträge (Wartungsverträge) der proALPHA-Gruppe weisen in der Regel eine Laufzeit von maximal einem Jahr auf. Sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung mit dem Kunden getroffen wird, sind die fakturierten Leistungen unmittelbar fällig.

(2) Sonstige Erträge

In den sonstigen Erträgen sind folgende Posten enthalten:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Sonstige Erträge 4.763 3.497
Erhaltene Zuschüsse 2.993 1.650
Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen 487 333
Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetz 348 316
Wechselkursgewinne 219 238
Mieterträge 160 107
Periodenfremde Erträge 85 11
Versicherungsentschädigung 29 25
Sonstige Posten 442 817

Die erhaltenen Zuschüsse resultieren im Wesentlichen aus den im Geschäftsjahr erhaltenen Geldern aus staatlich geförderten Programmen für innovative Technologien, bzw. Forschungszulagen.

(3) Andere Aufwendungen

Die anderen Aufwendungen resultieren aus den folgenden Posten:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Andere Aufwendungen 45.711 54.460
Fremdleistungen 11.904 13.964
Leasing, Mieten für Einrichtungen 5.626 4.760
Rechts- und Beratungskosten 5.075 11.305
Kfz-Kosten 4.180 3.669
Werbekosten 2.812 3.066
Reisekosten 2.711 1.919
Personalnebenkosten 2.608 2.435
Mieten und Raumkosten 2.233 2.094
Instandhaltung und Wartung 2.231 2.142
Wertberichtigung auf Forderungen 1.830 2.009
Kommunikationskosten 1.342 1.349
Versicherungen/Beiträgen 841 1.661
Zuführung Rückstellung 603 772
Kursverluste 432 403
Sonstige Finanzierungskosten 171 169
Verkaufsprovisionen 86 183
Sonstige Steuern 65 669
Übrige 959 1.891

Die Fremdleistungen resultieren zu einem Großteil aus dem Cloud-Transformationsprojekt sowie Transaktionskosten. In den Rechts- und Beratungskosten sind u.a. auch Aufwendungen für externe Beratung und weitere Kosten aus den im laufenden Jahr getätigten Akquisitionen enthalten. Im direkten Zusammenhang mit den Akquisitionen wurden Kosten in Höhe von T€ 995 in den anderen Aufwendungen erfasst.

(4) Finanzergebnis

In den Finanzaufwendungen sind folgende Posten enthalten:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Finanzaufwendungen 46.572 31.257
Zinsen Gesellschafterdarlehen 16.623 15.665
Zinsen Kreditfinanzierung 27.487 14.533
Zinsen Nutzungsrechte 788 613
sonstige Finanzaufwendungen 1.674 445

Die "Zinsen Kreditfinanzierung" enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 24.738 (Vorjahr T€ 13.802) aus der mit einem Bankenkonsortium abgeschlossenen Finanzierung ("Senior Facility Agreement") sowie T€ 1.218 (Vorjahr T€ 1.302) aus der Amortisation der Finanzierungskosten und Aufwendungen aus der Fair Value-Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte (T€ 246, Vorjahr T€ 961 als Ertrag).

Die Zinsaufwendungen aus den Gesellschafterdarlehen werden erst mit Endfälligkeit der Fazilitäten zahlungswirksam. Sie werden nicht kapitalisiert und dadurch entsteht auch kein Zinseszinseffekt. Für nähere Informationen zu den Gesellschafterdarlehen wird auf Anhangsangabe (15) Finanzverbindlichkeiten verwiesen.

Außerdem sind Finanzerträge in Höhe von T€ 2.747 (Vorjahr T€ 529) enthalten, die im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Zinssicherungsgeschäften resultieren.

(5) Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

01.04.2023 -31.03.2024
T€
01.04.2022 -31.03.2023
T€
Laufende Ertragsteuern
Aktueller Steueraufwand -5.466 -1.886
Aufwendungen für Vorjahre -139 -146
Latente Ertragsteuern
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen 13.491 15.110
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 7.886 13.078

Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Sachverhalte:

Konzernbilanz 31.03.2024
T€
Konzernbilanz 31.03.2023
T€
Immaterielle Vermögenswerte -168.617 -171.912
Sachanlagevermögen -1.772 -1.552
Abgegrenzte Erlöse -5.825 -5.348
Finanzschulden und Finanzderivate -11.654 -13.191
Ansprüche aus Verlustvorträgen 3.974 4331
Übrige 755 868
-183.139 -186.804
Ausgewiesen als:
Latente Steueransprüche 269 0
Latente Steuerschulden -183.408 -186.804
-183.139 -186.804

Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, sobald die Steuern von der gleichen Steuerbehörde gegenüber dem gleichen Steuerpflichtigen erhoben werden und ein Anspruch auf Verrechnung besteht.

Die Veränderung des Saldos der latenten Steuerschulden ist vor allem auf die beiden Neuakquisitionen sowie auf Abschreibungen zurückzuführen. Weitere Informationen sind der Passage zu Unternehmenserwerben zu entnehmen.

Die latenten Steueraufwendungen und -erträge betreffen folgende Posten:

01.04.2023 -31.03.2024
T€
01.04.2022 -31.03.2023
T€
Immaterielle Vermögenswerte 13.357 14.553
Sachanlagevermögen -220 29
Abgegrenzte Erlöse -451 -627
Finanzschulden und Finanzderivate 1.537 36
Steuerwirkung aus Verlustvorträgen -617 1.077
Übrige -116 42
13.491 15.110

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus Konzernsteuersatz und Ergebnis vor Steuern ist wie folgt:

01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Ergebnis vor Ertragsteuem -54.284 -90.164
Steuersatz 29,5% 29,6%
Erwarteter Ertragsteueraufwand -16.014 -26.698
Abweichende ausländische Steuersätze -110 1.296
Steuerfreie Erträge 418 0
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 720 289
Anpassungen von im Vorjahr angefallenen Ertragsteuern 139 146
Effekte aus Verlustvorträgen -980 4.152
Effekte aus Zinsvorträgen 9.316 7.492
Änderung von Steuersätzen -712 0
Permanente Differenzen 293 -29
Übrige -119 176
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -7.886 -13.078

Der Konzernsteuersatz von 29,5 % setzt sich aus dem Anteil für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,83 % sowie aus dem Anteil für Gewerbesteuer in Höhe von 13,67 % zusammen.

Der Steuerüberleitungsposten "Permanente Differenzen" ist insbesondere Folge der entstanden Erwerbsnebenkosten der Akquisition.

Auf steuerliche Zinsvorträge in Höhe von T€ 59.510 (Vorjahr T€ 27.936) in Deutschland sowie steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 12.452 (Vorjahr T€ 12.452) in Deutschland, Österreich und Frankreich wurden keine latenten Steuern gebildet.

Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 242 wurden keine latenten Steuern angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren.

Aus der Ausschüttung von Dividenden an die Anteilseigner werden sich keine steuerlichen Konsequenzen ergeben.

(6) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Materialaufwendungen

Die Materialaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Materialaufwendungen 28.491 25.009
Aufwendungen für bezogene Leistungen 23.375 20.679
Aufwendungen für Softwarelizenzen und Hardware 5.116 4.330

Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 176.410 161.109
Löhne und Gehälter 146.957 136.771
Sozialabgaben 29.453 24.338

Im Berichtsjahr sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von T€ 11.016 (Vorjahr T€ 10.627) erfolgt, wovon T€ 59 (Vorjahr T€ 58) auf Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen entfallen. Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Versorgungssysteme.

Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Abschreibungen 52.499 57.797
Abschreibungen auf Step Up aus Kaufpreisallokationen 40.859 45.979
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte 11.640 11.818

Für weitere Informationen zu Abschreibungen wird auf Anhangangaben (7-9) verwiesen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst. In der Phase bis zur technologischen Realisierbarkeit sind die Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten iterativ eng vernetzt. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nach dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit entstehen, sind unwesentlich.

Im Geschäftsjahr sind insgesamt Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von T€ 41.340 (Vorjahr T€ 36.777) als Aufwand erfasst worden.

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

(7) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte resultieren überwiegend aus der im Rahmen des Erwerbs der proALPHA-Gruppe durchgeführten Kaufpreisallokation. Zum 31. März 2024:

Anlagenspiegel
(in T€)
Geschäfts- oder Firmenwert Vertragsanbahnungskosten Kundenstamm Marke Technologie Order Backlog
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.04.2022 618.530 7 454.045 39.263 73.301 9.262
Änderung Konsolidierungskreis 57.091 0 59.888 2.668 6.469 7.057
Zugang 0 88 0 0 0 0
Abgang 0 0 -56 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 984 0 0 0
31.03.2023 675.621 95 514.861 41.931 79.770 16.319
Änderung Konsolidierungskreis 12.956 0 28.047 1.421 5.940 0
Zugang 0 429 0 0 0 0
Abgang 0 -43 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 1.005 0 0 0
31.03.2024 688.576 481 543.913 43.352 85.710 16.319
Abschreibungen und Wertminderungen
01.04.2022 0 0 -1.949 -113 -764 -772
Zugang 0 -53 -25.024 -1.427 -9.725 -10.058
Abgang 0 0 56 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 -110 0 0 0
31.03.2023 0 -53 -27.027 -1.540 -10.489 -10.830
Zugang 0 -301 -26.616 -1.477 -10.259 -2.352
Abgang 0 43 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 -168 0 0 -1
31.03.2024 0 -311 -53.811 -3.017 -20.748 -13.183
Buchwert
31.03.2023 675.621 42 487.834 40.392 69.281 5.489
31.03.2024 688.576 170 490.102 40.336 64.962 3.136
Anlagenspiegel
(in T€)
Übrige immaterielle Vermögenswerte Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.04.2022 2.090 1.169.498
Änderung Konsolidierungskreis 47 133.219
Zugang 868 956
Abgang -117 -173
Währungsumrechnung 2 986
31.03.2023 2.890 1.331.487
Änderung Konsolidierungskreis 118 48.481
Zugang 1.279 1.708
Abgang -73 -116
Währungsumrechnung 4 1.009
31.03.2024 4.218 1.382.570
Abschreibungen und Wertminderungen
01.04.2022 -66 -3.664
Zugang -1.250 -47.537
Abgang 34 90
Währungsumrechnung -2 -112
31.03.2023 -1.284 -51.224
Zugang -758 -41.763
Abgang 34 77
Währungsumrechnung -5 -174
31.03.2024 -2.013 -93.085
Buchwert
31.03.2023 1.606 1.280.263
31.03.2024 2.205 1.289.486

Davon dienen T€ 105.298 (Vorjahr T€ 109.637) als Kreditsicherheit im Rahmen der Finanzierung (für weitere Informationen zu gestellten Sicherheiten wird auf Anhangangabe (15) verwiesen).

Es wurden in der Berichtsperiode keine Wertminderungen erfasst.

Es bestehen folgende wesentliche immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer:

31.03.2024 verbleibende Restnutzungsdauer
494.440 in Jahren
im Rahmen der proALPHA-Akquisition erworbene Kundenbeziehungen 408.025 17-18
im Rahmen der proALPHA-Akquisition erworbene Technologie 54.212 5-6
im Rahmen der proALPHA-Akquisition erworbene Marken 32.203 8-28

Außerdem sind die immateriellen Vermögenswerte aus den im Geschäftsjahr getätigten Unternehmensakquisitionen zu berücksichtigen. Siehe hierzu den Abschnitt Unternehmenserwerbe. Die Nutzungsdauern sind hierbei gleich.

Die im Rahmen der Erstkonsolidierung unter Berücksichtigung der Vorgaben des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte sind innerhalb der immateriellen Vermögenswerte erfasst. Der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte betrugen zum 31. März 2024 T€ 689.026 (Vorjahr T€ 675.620) Gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern unterliegen regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfungen. Werthaltigkeitsprüfungen sind mindestens einmal jährlich stets zum selben Zeitpunkt durchzuführen. Darüber hinaus wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, falls sich Ereignisse oder wertbeeinflussende Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten.

Diese Werthaltigkeitstests bestehen in einem Vergleich des Buchwertes (Carrying Amount) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) mit dem erzielbaren Betrag dieser Einheit (Recoverable Amount). Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert (Value in Use) und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs of Disposal). Als führendes Wertkonzept wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.

Es bestehen folgende ZGEs:

in T€ 31.03.2024
Geschäfts- oder Firmenwert 689.026
ERP 469.714
ERP+ 219.312

Eine Wertminderung ist vorzunehmen, wenn der erzielbare Betrag der ZGE niedriger als deren Buchwert ist. Wertminderungen, die auf den Goodwill der ZGE vorgenommen wurden, dürfen in späteren Perioden nicht rückgängig gemacht werden.

Der Buchwert der ZGE wird durch Zuordnung der operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert und immaterieller Vermögenswerte, ermittelt. Übersteigt der identifizierte Abwertungsbedarf den der ZGE zugeordneten Goodwill, ist zunächst dieser vollständig und dann die übrigen Vermögenswerte der ZGE im Verhältnis ihrer Buchwerte im Wert zu mindern.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, wird auf der Grundlage eines Unternehmensbewertungsmodells (mittels eines Discounted Cashflow-Verfahrens) ermittelt. Der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts liegen Cashflow-Planungen für die nächsten sechs Jahre zugrunde, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Als Basis dient hier ein vom Beirat verabschiedetes Budget. Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird insbesondere auch durch den Endwert (sog. Terminal Value bzw. Barwert der ewigen Rente), der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert, bestimmt. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, sind die Prognosen der zukünftigen Umsatzerlöse, die aus der Budgetplanung resultieren und die EBITDA-Marge.

Im Geschäftsjahr 2023/24 ergab sich aus der Überprüfung der Werthaltigkeit der jeweiligen Geschäftsoder Firmenwerte kein Wertminderungsbedarf, da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten jeder ZGE über deren Buchwert lag.

Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der Peergroup des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt künftiger steuerlicher Zahlungsströme bereinigt.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit ERP:

Für den Werthaltigkeitstest wurden durchschnittlich Wachstumsraten der Umsatzerlöse in Höhe von 9,0 %, eine EBITDA-Marge von 24,00 %, eine langfristige Wachstumsrate von 1,0 % sowie ein Abzinsungssatz (nach Unternehmenssteuern) von 9,00 % verwendet. Die Veräußerungskosten sind in Höhe von 2,0 % angesetzt. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Softwarebranche.

Der sich rechnerisch ergebende, positive Bewertungspuffer beläuft sich auf € 195,0 Mio.

Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,5 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer auf € 114,3 Mio. (Vorjahr: € 29,6 Mio.) reduzieren. Bei einer nachhaltigen Reduzierung der EBITDA-Marge um 2 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer des Geschäfts- oder Firmenwerts auf € 163,1 Mio. (Vorjahr: € 53,8 Mio.) reduzieren.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit ERP+:

Für den Werthaltigkeitstest wurden durchschnittlich Wachstumsraten der Umsatzerlöse in Höhe von 10,0 %, eine EBITDA-Marge von 35 %, eine langfristige Wachstumsrate von 2,0 % sowie ein Abzinsungssatz (nach Unternehmenssteuern) von 9,00 % verwendet. Die Veräußerungskosten sind in Höhe von 2,0 % angesetzt. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Softwarebranche.

Der sich rechnerisch ergebende, positive Bewertungspuffer beläuft sich auf € 640,0 Mio.

Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,5 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer auf € 543,7 Mio. (Vorjahr: € 109,8 Mio.) reduzieren. Bei einer nachhaltigen Reduzierung der EBITDA-Marge um 2 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer des Geschäfts- oder Firmenwerts auf € 612,9 Mio. (Vorjahr: € 79,8 Mio.) reduzieren.

(8) Sachanlagen

Anlagenspiegel
(in T€)
Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.04.2022 15.483 5.483 20.966
Änderung Konsolidierungskreis 0 551 551
Zugang 0 3.968 3.968
Abgang -1.164 -1.897 -3.061
Währungsumrechnung 0 18 18
31.03.2023 14.319 8.123 22.442
Änderung Konsolidierungskreis 50 1.272 1.322
Zugang 25 2.163 2.188
Abgang 0 -425 425
Währungsumrechnung 0 33 33
31.03.2024 14.394 11.166 25.560
Abschreibungen und Wertminderungen
01.04.2022 -35 -232 -267
Zugang -538 -2.925 -3.463
Abgang 415 1.764 2.179
Währungsumrechnung 0 -10 -10
31.03.2023 -158 -1.403 -1.561
Zugang -397 -2.790 -3.187
Abgang 0 384 384
Währungsumrechnung 0 -23 -23
31.03.2024 -555 -3.832 -4.387
Buchwert
31.03.2023 14.161 6.720 20.880
31.03.2024 13.840 7.333 21.173

Die Zu- und Abgänge unter Sachanlagen resultieren im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Erneuerung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sowie für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Es wurden sowohl in der Berichtsperiode keine Wertminderungen erfasst.

Im Rahmen der Immobilienfinanzierung sind Buchwerte in Höhe von T€ 11.130 (Vorjahr T€ 11.977) grundpfandrechtlich gesichert.

(9) Nutzungsrechte

Die aus Leasingverhältnissen aktivierten Nutzungsrechte betreffen vorwiegend angemietete Büroräume im In- und Ausland, Leasingfahrzeuge sowie sonstige mietweise überlassene Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Mietverträge für Büroräume enthalten teilweise Optionen für Vertragsverlängerungen und indexbasierte Mietpreisanpassungsklauseln.

Anlagenspiegel
(in T€)
Gebäude PKW Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten (in T€)
Stand 01.04.2022 5.100 4.588 118 9.804
Änderung Konsolidierungskreis 1.271 376 0 1.647
Zugang 10.761 2.891 0 13.652
Abgang -422 -947 -105 -1.474
Währungsumrechnung 33 0 0 33
31.03.2023 16.743 6.908 13 23.660
Änderung Konsolidierungskreis 1.374 691 0 2.065
Zugang 1.995 5.024 333 7.352
Abgang -1.771 -2.412 0 -4.183
Währungsumrechnung 45 37 0 82
31.03.2024 18.386 10.248 346 28.974
Abschreibungen und Wertminderungen (in T€)
Stand 01.04.2022 -224 -267 -7 -498
Zugang -3.357 -3.355 -83 -6.795
Abgang 422 932 92 1.446
Währungsumrechnung 3 2 0 5
31.03.2023 -3.156 -2.688 2 -5.842
Zugang -3.650 -3.797 -104 -7.550
Abgang 1.771 2.412 0 4.183
Währungsumrechnung -24 -23 0 -47
31.03.2024 -5.059 -4.096 -102 -9.256
Buchwert (in T€)
31.03.2023 13.587 4.220 15 17.818
31.03.2024 13.327 6.152 244 19.718

(10) Vorräte

Im Geschäftsjahr wurden weder Zuschreibungen vorgenommen, noch wurden Vorräte zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

in T€ 31.03.2024 31.03.2023
Vorräte 481 826
Bestand unfertige Leistungen 206 496
verfügbare sonstige Warenbestände 275 329

(11) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in T€ 31.03.2024 31.03.2023
Buchwert 51.411 45.748
davon weder wertberichtigt
noch überfällig 33.266 32.471
überfällig bis 90 Tage 15.831 11.756
überfällig 91-180 Tage 1.317 945
überfällig 181-365 Tage 573 341
überfällig größer 365 Tage 423 236

Davon sind im Rahmen der Finanzierung T€ 30.753 (Vorjahr T€ 23.818) verpfändet (für weitere Informationen zu gestellten Sicherheiten wird auf Anhangangabe (15) verwiesen).

Als ausfallgefährdet werden Forderungen dann angesehen, wenn nicht davon auszugehen ist, dass ein Kunde den fälligen Rechnungsbetrag vollständig begleicht. Für ausfallgefährdete Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt T€ 3.266 (Vorjahr T€ 2.647) gebildet. Der Bestand entwickelte sich wie folgt:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Beginn der Periode 2.647 463
Änderung Konsolidierungskreis 21 0
Auflösung -228 0
Verbrauch -1.232 0
Zuführung 2.058 2.184
Ende der Periode 3.266 2.647

(12) Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte gliedern sich zum Bilanzstichtag wie folgt:

in T€ 31.03.2024 31.03.2023
Sonstige Vermögenswerte 16.611 11.837
Abgegrenzte Aufwendungen 11.025 8.936
Sonstige Steuerforderungen 3.566 755
Sonstige Forderungen 2.019 2.145

Die abgegrenzten Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen von Lizenz-, Support- und Wartungsverträgen. Die Auflösung und Erfassung von Aufwand erfolgen im nächsten Geschäftsjahr.

(13) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Entwicklung der flüssigen Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Am 31. März 2024 betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern T€ 21.240 (Vorjahr T€ 48.690). Der Finanzmittelbestand besteht aus dem Kassenbestand in Höhe von T€ 6 (Vorjahr T€ 6) sowie aus Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks in Höhe von T€ 21.234 (Vorjahr T€ 48.684), davon sind T€ 6.052 (Vorjahr T€ 28.200) als Sicherheiten bestellt. (für weitere Informationen zu gestellten Sicherheiten wird auf Anhangangabe (15) verwiesen). Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten neben den Kontokorrentguthaben hauptsächlich kurzfristige Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten.

(14) Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

Gründung und Ausstattung der proALPHA Group GmbH mit Eigenkapital

Die proALPHA Group GmbH, Weilerbach, wurde am 13. Januar 2022 von der Blitz Erste Gründungs GmbH, München, als Blitz D22-242 GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000 und Sitz in Düsseldorf gegründet.

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 erwarb die proALPHA Group GmbH 93,43% der Anteile und somit die Beherrschung an der pA Holding GmbH, Weilerbach. Die Übernahme der Anteile an der pA Holding GmbH, Weilerbach, erfolgte u.a. über eine Kapitalerhöhung der proALPHA Group GmbH:

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 hat die proALPHA Holding GmbH, Weilerbach (vormals: Blitz D22-241 GmbH, Düsseldorf), als alleinige Gesellschafterin der proALPHA Group GmbH folgende Kapitalerhöhung der proALPHA Group GmbH beschlossen:

Das Stammkapital der proALPHA Group GmbH wird von € 25.000,00 um € 140.172,00 auf € 165.172,00 erhöht.

Die Stammeinlagen wurden von der proALPHA Holding GmbH wie folgt erbracht:

Einbringung der von der proALPHA Holding GmbH gehaltenen Anteile an der pA Holding GmbH, Weilerbach (84,84%)

Übernahme einer Einbringungsausgleichsverbindlichkeit in Höhe von € 403.693.374,07 durch die proALPHA Group GmbH

Zahlung von € 45.085.438,44 in bar zugunsten der Kapitalrücklage

Darüber hinaus hat die Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, ebenfalls mit Wirkung zum 28. Februar 2022 ihre Forderungen aus drei Gesellschafterdarlehen gegen die pA AcquiCo GmbH, Weilerbach, (Nominalbetrag € 160.496.601,07 inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von € 182.789.527,53) in die proALPHA Group GmbH zugunsten der Kapitalrücklage eingebracht.

Im Vorjahr hat die proALPHA Holding GmbH, Weilerbach, als alleinige Gesellschafterin der proALPHA Group GmbH folgende Kapitalerhöhung der proALPHA Group GmbH beschlossen:

Das Stammkapital der proALPHA Group GmbH wird von € 165.172,00 um € 14.559,00 auf € 179.731,00 erhöht.

Im Mai 2022 wurde eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von € 10.000.000 durchgeführt.

Im August 2022 wurde eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von € 14.300.000 durchgeführt.

Im Oktober 2022 wurde die Kapitalrücklage durch Einbringung von Forderungen aus Gesellschafterdarlehen um € 951.145,32 sowie um € 15.634.956,99 erhöht.

Übertragung der Anteile der Panther MEP GmbH &Co. KG, Weilerbach, und Panther II MEP GmbH &Co. KG, Weilerbach, auf die proALPHA Holding GmbH, die nun 100% der Anteil an der proALPHA Group GmbH besitzt.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital besteht aus 179.731 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils einem Euro und ist vollständig eingezahlt. Sämtliche Anteile der Gesellschaft werden von der proALPHA Holding GmbH, Weilerbach, gehalten.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage T€ 452.409 resultiert aus der oben beschriebenen Kapitalerhöhung der proALPHA Group GmbH sowie die Einbringung der Gesellschafterdarlehen gegen die pA AcquiCo GmbH, Weilerbach und ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen in Höhe von T€ 76.579 (Vorjahr T€ 76.672) resultieren in Höhe von T€ 29.274 (Vorjahr T€ 29.011) aus dem Eigenkapitalanteil aus der Gewährung von minderverzinsten Gesellschafterdarlehen, aus dem Verlust aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne in Höhe von T€ 3.776 (Vorjahr T€ 3.419) sowie in Höhe von T€ 51.081 (Vorjahr T€ 51.081) aus einer Gewinnrücklage, die aus dem Erwerb der nicht-beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2022/23 entstanden ist.

Sonstige Eigenkapitalbestandteile

Unter den sonstigen Eigenkapitalbestandteilen sind die Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, also der erfolgsneutralen Umrechnung der ausländischen Nicht-EUR-Abschlüsse ausgewiesen, die zum 31. März 2024 T€ 1.401 (Vorjahr T€ 456) betragen.

(15) Finanzverbindlichkeiten

Senior Facilities Agreement

Zur Finanzierung der Akquisition der proALPHA Business Solutions GmbH, Weilerbach, sowie zur Sicherung der langfristigen Finanzierung hat die pA AcquiCo GmbH als Darlehensnehmerin mit Datum vom 27. September 2017 einen Kreditvertrag (nachfolgend "Senior Facility Agreement") über insgesamt T€ 160.000 abgeschlossen. Die pA AcquiCo GmbH hat am 4. März 2022 eine Anpassung ihres Konsortialkreditvertrages vom 27. September 2017 vereinbart. Hintergrund der Anpassung war vor allem die Aufstockung des Konsortialkredits im Zusammenhang mit den Änderungen in der Eigentümerstruktur am 28. Februar 2022 oberhalb der Ebene der pA Holding GmbH.

Wesentliche Anpassungen des bestehenden Konsortialkreditvertrags sind:

Aufnahme einer neuen Tranche (Facility B4) in Höhe von T€ 95.000 für ein Upstream Loan an die neue Gesellschafterin proALPHA Group GmbH (vormals: Blitz D22-242 GmbH), Düsseldorf, mit Laufzeit bis Oktober 2026 und endfälliger Tilgung,

Vereinbarung einer Facility B3 in Höhe von T€ 10.000 mit Laufzeit bis Oktober 2026 und endfälliger Tilgung (ursprüngliche Aufnahme als Incremental Facility im Oktober 2021),

Aufnahme einer zusätzlichen Acquisition Facility von T€ 50.000 im August 2022 für Akquisition mit Laufzeit bis Oktober 2026 und endfälliger Tilgung,

Erhöhung der Revolving Facility von T€ 10.000 auf T€ 25.000 mit Laufzeit bis Oktober 2025 und endfälliger Tilgung,

Aufnahme neuer Konsortialbanken für die zusätzlichen Facilities,

Aufnahme einer neuen Tranche (Incremental Facility 3 und 4) in Höhe von T€ 37.500 im September 2022.

Vereinbarung einer neuen Tranche (Incremental Facility 5, 6 und 7) in Höhe von T€ 27.500 im September 2023. Facility 5 in Höhe von T€ 10.000 wurde im Oktober 2023 und Facility 6 in Höhe von T€ 7.500 wurde im November 2023 gezogen. Facility 7 in Höhe von T€ 10.000 steht zum Bilanzstichtag 31. März 2024 noch zur Verfügung.

Die Betriebsmittellinie der Revolving Facility steht zum Bilanzstichtag 31. März 2024 in Höhe von T€ 23.625 zur Verfügung. Die verbleibenden rund T€ 1.375 wurden im Rahmen einer sogenannten Abzweiglinie ("Ancillary Facility") zugunsten der Commerzbank AG allokiert. Diese werden benötigt zur Stellung von Bankgarantien.

Im Rahmen der Aufnahme dieser Refinanzierung sind Transaktionskosten von insgesamt T€ 5.056 (Vorjahr T€ 4.432) angefallen, die gemäß IFRS 9 mit den Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkredit saldiert worden sind.

Der Zinssatz für alle Tranchen bemisst sich grundsätzlich nach dem für jede Zinsperiode geltenden jeweiligen EURIBOR der jeweils gewählten Zinsperiode von ein, drei oder sechs Monaten für Facility B5, Facility B3, Facility B4 und Incremental Facilities (3-7) sowie für die Revolving Facility und auch Acquisition Facility zuzüglich der jeweils anwendbaren Zinsmarge. Die anwendbare Zinsmarge für die jeweilige Facility ist abhängig vom Verschuldungsgrad der proALPHA-Gruppe und liegt aktuell zwischen 3,25 % und 3,75 %.

Laut Kreditvertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, eine vordefinierte Finanzkennzahl (Covenant) zu ermitteln und entsprechend den Vorgaben einzuhalten. Grundsätzlich gibt die Nichteinhaltung dieser Finanzkennzahl den finanzierenden Banken die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund, es sei denn, die Nichteinhaltung wird durch Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital geheilt (zu weiteren Details verweisen wir auf Anhangangabe (19)). Der Covenant wurde letztmalig zum 31. März 2024 getestet und eingehalten.

Im Hinblick auf die Kreditfinanzierung wurden sämtliche Bankkonten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der proALPHA Group GmbH, der proALPHA GmbH, der proALPHA Software Austria GmbH, der CP Corporate Planning GmbH, der tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH sowie der DIG GmbH (vormals: curecomp Software Services GmbH), als Sicherheiten gestellt. Zusätzlich wurden auch die IP Rechte der proALPHA GmbH abgetreten. Bei den eingeräumten Sicherheiten handelt es sich um Sicherungsrechte (Globalzession, Pfandrechte etc.).

Immobilienfinanzierungen

Mit Wirkung zum 1. April 2015 hatte die proALPHA GmbH (damals: proALPHA Business Solutions GmbH) über die Konzerntochtergesellschaft MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH &Co. Objekt Weilerbach KG, Düsseldorf (nachfolgend: Molhabis KG), in die sie zuvor Grundstück und Gebäude der Betriebsimmobilie Weilerbach im Rahmen einer Sale and Lease Back Transaktion eingebracht hatte, eine variabel verzinsliche, vollständig zinsgesicherte langfristige Fremdfinanzierung in Höhe von T€ 8.850 aufgenommen und im selben Zug das bisher mit der Immobilie besicherte Darlehen getilgt sowie das zugehörige Zinssicherungsgeschäft abgelöst. Zum Bilanzstichtag betrug der Restbuchwert aus dieser Finanzierung noch T€ 5.338 (Vorjahr T€ 6.152).

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wurde am 3. März 2015 ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen, das nicht als Sicherungsgeschäft gemäß IFRS 9 designiert wurde. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der Ausweis des negativen Marktwerts dieses Zinsderivats erfolgt unter den Finanzverbindlichkeiten. Die Änderungen des Zeitwerts werden im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst.

Im Rahmen der Akquisition der Böhme &Weihs-Gruppe hatte proALPHA Darlehen zur Immobilienfinanzierung für die Gebäude in Aalen und Wuppertal übernommen. Diese sind mit den Gebäuden besichert und zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert dieser Finanzierungen noch T€ 2.156 (Vorjahr T€ 2.519), die Laufzeit endet in 2030.

Gesellschafterdarlehen

Die proALPHA Group GmbH hat von den Gesellschaftern ihres Mutterunternehmens der proALPHA Holding GmbH, der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, zur Finanzierung der Akquisition der pA Holding GmbH im Februar 2022 nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 130.000 und T€ 210.000 und einer Laufzeit bis 1. März 2030 erhalten. Der Nominalzinssatz der Darlehen beträgt 3,5 % p.a. (Senior Mezzanine) und 4,0% p.a. (Junior Mezzanine). Die nachrangigen Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) wurden im August 2022 mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 4.148 und T€ 6.701 erhöht. Das Management schätzt, dass vergleichbare Darlehen von einem fremden Dritten bei adäquater Risikolage zu einem Zinssatz von ca. 5,00 % p.a. ausgereicht worden wären. Die erstmalige Einbuchung der Gesellschafterdarlehen erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und Nominalbetrag in Höhe von T€ 43.720 war zum Ausgabezeitpunkt ins Eigenkapital mit T€ 28.425 und in den latenten Steuerschulden in Höhe von T€ 12.909 zu berücksichtigen.

Die Forderungen aus den Gesellschafterdarlehen der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, sind im Zusammenhang mit den Änderungen in der Eigentümerstruktur am 28. Februar 2022 auf die proALPHA Group GmbH übertragen worden, so dass im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine Eliminierung erfolgt ist.

Kaufpreisverbindlichkeiten

Die proALPHA-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2020/21 75,0 % der Anteile an der Böhme &Weihs-Gruppe erworben. Die zwei der bisherigen Altgesellschafter sind jeweils noch mit 12,5 % an den Unternehmen beteiligt (gesamt 25,0 %). In diesem Zusammenhang wurde den Altgesellschaftern eine jederzeit ausübbare Put-Option über jeweils 12,5 % und proALPHA eine jederzeit ausübbare Call-Option über jeweils 12,5 % der Anteile eingeräumt. Das gleiche gilt für die verbleibenden 12,5% Anteile an der ALFATEC -SKILL Software SARL. Die Optionen können jeweils nur für sämtliche Geschäftsanteile des jeweiligen Gesellschafters ausgeübt werden. In der Konzern-Bilanz wird der mit dem Refinanzierungssatz der proALPHA-Gruppe abgezinste Wert der Put-Option zu 100,0 % angesetzt und somit bei der Kaufpreisallokation ein Erwerb von 100,0 % unterstellt. Da die Put-Option prinzipiell jederzeit fällig sein könnte, hat sie den Charakter einer kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeit und wird dementsprechend in der Bilanz ausgewiesen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden die ersten 12,5% im Rahmen eines Kaufvertrages von proALPHA erworben und eine Zahlung in Höhe von T€ 5.166 an einen der Altgesellschafter geleistet. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert der verbleibenden Kaufpreisverbindlichkeit T€ 5.341. Der Kauf dieser verbleibenden Anteile der Böhme &Weihs-Gruppe sowie ALFATEC - SKILL Software SARL wurde bereits vertraglich festgelegt und die Zahlung ist im April 2024 in Höhe der passivierten Verbindlichkeit von T€ 5.341 erfolgt.

(16) Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen ausschließlich Gewährleistungen und Rechtsrisiken und haben sich wie folgt entwickelt:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Stand zu Beginn der Berichtsperiode 5.098 398
Änderung Konsolidierungskreis 115 108
Verbrauch -4.131 -220
Auflösung -471 -333
Bildung 638 5.145
Stand zum Ende der Berichtsperiode 1.249 5.098

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von T€ 8.645 (Vorjahr T€ 8.135) betreffen langfristige Personalverpflichtungen und resultieren aus der Akquisition der Böhme &Weihs-Gruppe und der Empolis-Gruppe.

Die Tochterunternehmen Empolis Information Management GmbH und Böhme &Weihs Systemtechnik GmbH &Co. KG haben jeweils einen leistungsorientierten Pensionsplan in Deutschland aufgelegt. Für diesen sind Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds zu leisten.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Gewinne und Verluste aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von T€ 150 (Vorjahr: T€ 1.430) erfasst.

Der Rechnungszinssatz orientiert sich nach IAS 19 an dem währungs- und laufzeitkongruenten Zinssatz für hochrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds) zum Bewertungsstichtags. Als "high quality" gelten Unternehmensanleihen mit AA-Rating.

Überleitungsrechnung von der Eröffnungsbilanz zur Abschlussbilanz gem. IAS 19

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Stand zu Beginn der Berichtsperiode 8.135 332
Laufender Dienstzeitaufwand 100
Zinsaufwand 298
Auszahlungen -243
Neubewertungseffekt 356 260
Effekte aus Unternehmenserwerben 0 7.544
Stand zum Ende der Berichtsperiode 8.645 8.135

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen dargestellt:

Versicherungsmathematische Annahmen am Ende der Berichtsperiode 01.04.2023-31.03.2024:

Abzinsungssatz p.a. 3,35% - 3,36%
Erwartete Rentensteigerung p.a 2,00%
Erwartete Einkommenssteiqerung p.a. 2,25%
Inflationsrate p.a. 2,00%
Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G
Bewertungsverfahren PUC-Methode i.S.v. IAS 19
Pensionierungsalter i.d.R. vorgezogene Altersgrenze der gezetlichen Rentenversicherung
Fluktuationswahrscheinlichkeit alterabhängig

Versicherungsmathematische Annahmen am Ende der Berichtsperiode 01.04.2022-31.03.2023:

Abzinsungssatz p.a. 3,70%
Erwartete Rentensteigerung p.a 2,00%
Erwartete Einkommenssteiqerung p.a. 2,25%
Inflationsrate p.a. 2,00%
Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G
Bewertungsverfahren PUC-Methode i.S.v. IAS 13
Pensionierungsalter Altersgrenze der gezetlichen Rentenversicherung
Fluktuationswahrscheinlichkeit alterabhängig

Die folgenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen der Annahmen einzeln eintreten.

Sensitivitätsanalyse bezüglich der signifikanten versicherungsmathischen Annahmen:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024
DBO bei um 0,5 Prozentpunkte erhöhtem Abzinsungssatz 7.942
DBO bei um 0,5 Prozentpunkte verringertem Abzinsungssatz 9.215
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte erhöhter Einkommenssteigerung 8.568
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte verringerter Einkommenssteigerung 8.514
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte erhöhter Rentensteigerung 8.778
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte verringerter Rentensteigerung 8.314

(17) Abgegrenzte Erlöse / Vertragsverbindlichkeiten

Die abgegrenzten Erlöse / Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 74.197 (Vorjahr T€ 56.861) resultieren vor allem aus Vorauszahlungen von Kunden auf in zukünftigen Perioden zu erbringende Wartungsleistungen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt in der Periode, in der die Leistung erbracht wird. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

(18) Sonstige Verbindlichkeiten

in T€ 31.03.2024 31.03.2023
Sonstige Verbindlichkeiten 35.233 37.943
kurzfristig 34.814 36.635
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 29.521 29.669
Verbindlichkeiten aus Sonstigen Steuern 4.155 4.113
Übrige Verbindlichkeiten 1.139 2.854
langfristig 419 1.308
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 323 1.216
Übrige Verbindlichkeiten 96 92

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Personal T€ 29.521 (Vorjahr T€ 29.669) resultieren im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prämien, Urlaub, sowie Abfindungen.

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Personal T€ 323 (Vorjahr T€ 1.216) resultieren im Wesentlichen aus Rückstellungen für Jubiläen.

Der Rückgang der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist auf die Ausbuchung bedingter Kaufpreiszahlungen aus Akquisitionen zurückzuführen.

Sonstige Angaben

(19) Management finanzieller Risiken und zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Management finanzieller Risiken

Die proALPHA-Gruppe ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt. Das Management überwacht diese Risiken fortlaufend.

Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen aufgrund der im Geschäftsjahr 2017/18 aufgenommenen und 2022 erneuerten langfristigen Fremdfinanzierung, die im Zeitverlauf zurückgeführt werden muss und zu deren Aufrechterhaltung eine Finanzkennzahl (sog. Financial Covenant) eingehalten werden muss. Die proALPHA-Gruppe überwacht deshalb sowohl die aktuelle und zukünftige Liquiditätsentwicklung als auch die aktuelle und zukünftige Entwicklung der Profitabilitäts- und Bilanzkennzahlen, die zur Berechnung des Covenant herangezogen wird, um ggf. frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die proALPHA Group GmbH stellt nach der erfolgten Verschmelzung der pA AcquiCo GmbH die Liquidität und Finanzausstattung sämtlicher Konzerngesellschaften jederzeit sicher. Die mehrfach jährlich für Budget- und Forecastzwecke durchgeführten Unternehmensplanungen enthalten auch Cashflow-Planungen sowie Covenant-Planungen. Ein zentrales Cash-Management stellt einerseits die ausreichende Liquiditätsversorgung der proALPHA-Gruppengesellschaften und andererseits die zentrale Verfügbarkeit liquider Mittel zur Bedienung der Finanzverbindlichkeiten wöchentlich sicher.

Aufgrund des der finanziellen Leistungsfähigkeit der proALPHA-Gruppe angepassten Finanzierungsvolumens und des durch das Geschäftsmodell bedingten gleichförmig stark positiven operativen Cashflows ist die Bedienung der langfristigen Fremdfinanzierung auch dann gesichert, wenn sich das Geschäft bis zu einem gewissen Grad weniger positiv entwickeln würde als erwartet. Ebenso ist auch die Einhaltung des Financial Covenant auch in solchen Szenarien gesichert.

Es wurde mit Anfangsdatum zum 31. März 2023 und einer Laufzeit von 3 Jahren ein Zinsbegrenzungsgeschäft in der Form einer Höchstsatzvereinbarung ("Cap") abgeschlossen. Das Enddatum ist hierbei der 31. März 2026 und der Bezugsbetrag beträgt T€ 225.000, bei einer Cap Rate von 3,0% pro Jahr. Trotz wirtschaftlicher Absicherung des Zinsrisikos erfolgte für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses keine Designation der Zinssicherungsinstrumente als Cash Flow-Hedge im Sinne von IFRS 9. proALPHA überwacht regelmäßig die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, um ggf. zusätzliche Sicherungsgeschäfte einzugehen.

Der Zinsswap aus der Immobilienfinanzierung hat eine Laufzeit von April 2015 bis Dezember 2024 und amortisiert sich über die Laufzeit. Abgesichert wurden jeweils die variablen Zinsen auf Basis des 3-Monats-EURIBOR. Beim Zinsswap zahlt die Gesellschaft im Gegenzug einen festen Zins. Trotz wirtschaftlicher Absicherung des Zinsrisikos erfolgte für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses keine Designation der Zinssicherungsinstrumente als Cash Flow-Hedge im Sinne von IFRS 9. proALPHA überwacht regelmäßig die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, um ggf. zusätzliche Sicherungsgeschäfte einzugehen.

Währungsrisiken bestehen aufgrund der Aktivitäten außerhalb der Euro-Zone, wobei das Risiko grundsätzlich dadurch beschränkt ist, dass über 92% des Geschäfts der proALPHA-Gruppe in Euro abgewickelt wird.

Zinsderivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken und in keinem Fall zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkurs- oder das Rohstoffpreisrisiko. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. Darlehen, Einlagen, Schuld- und Eigenkapitalinstrumente sowie derivative Finanzinstrumente. Da über 92% der Geschäfte in Euro abgewickelt werden und keine Darlehen auf Fremdwährungen lauten, ist das Währungsrisiko zu vernachlässigen. Ein Rohstoffpreisrisiko wurde nicht identifiziert.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen.

Der Konzern hat sein Zinsrisiko durch Zinsswaps abgesichert, bei denen er in festgelegten Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vorab vereinbarten Nennbetrag ermittelte Differenz zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner tauscht. Zum 31. März 2024 waren unter Berücksichtigung bestehender Zinsswaps ca. 70 % des Fremdkapitals des Konzerns festverzinslich.

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Im betriebsgewöhnlichen Geschäftsverlauf werden verschiedene Finanzinstrumente genutzt, die zu den folgenden Kategorien zusammengefasst werden können: Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet werden (Kategorie AC; financial instruments at amortised cost), finanzielle Vermögenswerte, die GuV-neutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden (Kategorie FVOCI; financial assets at fair value through other comprehensive income) sowie Finanzinstrumente, die GuV-wirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden (Kategorie FVPL; financial instruments at fair value through profit or loss). Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt bei der erstmaligen Erfassung auf Basis der Eigenschaften der vertraglichen Cashflows sowie dem Geschäftsmodell der Gesellschaft zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte.

Die nachfolgende Tabelle gibt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach der Kategorie der Finanzinstrumente sowie nach den Kategorien von IFRS 9 wieder. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit FVPL oder FVOCI gekennzeichnet sind, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

T€

31.03.2024
Buchwerte 31.03.2024 Bewertungskategorien im Anwendungsbereich von IFRS 9 Beizulegender Zeitwert 31.03.2024
Zu fortgeführten Anschaffungskosten Zum beizulegenden Zeitwert
Vermögenswerte Kategorie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 21.240 21.240 21.240
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 51.411 51.411 51.411
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften AC 136 136 136
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte AC 371 371 371
Sonstige Vermögenswerte FVPL 640 640 640
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC -12.730 -12.730 -12.730
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Kreditfinanzierung AC -328.650 -328.650 -333.082
Verbindlichkeiten aus Immobilienfinanzierung AC -7.494 -7.494 -7.494
Leasing-Verbindlichkeiten AC -20.324 -20.324 -20.324
Kaufpreisverbindlichkeit AC -5.341 -5.341 -5.341
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen AC -341.194 -341.194 -307.129
Summe Finanzinstrumente, netto -641.934 -642.574 640 -612.301
Klassifierung nach IFRS 9 Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL 640 640 640
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 73.158 73.158 73.158
Finanzielle Verbindlichkeiten
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL 0 0 0
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC -715.732 -715.732 -686.099
Summe Finanzinstrumente, netto -641.934 -642.574 640 -612.301
31.03.2023
Buchwerte 31.03.2023 Bewertungskategorien im Anwendungsbereich von IFRS 9 Beizulegender Zeitwert 31.03.2023
Zu fortgeführten Anschaffungskosten Zum beizulegenden Zeitwert
Vermögenswerte Kategorie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 48.690 48.690 48.690
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 45.748 45.748 45.748
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften AC 134 134 134
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte AC 327 327 327
Sonstige Vermögenswerte FVPL 886 886 886
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC -10.467 -10.467 -10.467
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Kreditfinanzierung AC -309.433 -309.433 -313.865
Verbindlichkeiten aus Immobilienfinanzierung AC -8.672 -8.672 -8.672
Leasing-Verbindlichkeiten AC -18.245 -18.245 -18.245
Kaufpreisverbindlichkeit AC -16.769 -16.769 -16.769
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen AC -324.571 -324.571 -324.571
Derivate ohne designierte Sicherungsbeziehung FVPL 0 0 0
Summe Finanzinstrumente, netto -592.372 -593.258 886 -596.804
Klassifierung nach IFRS 9 Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL 886 886 886
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 94.899 94.899 94.899
Finanzielle Verbindlichkeiten
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL 0 0 0
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC -688.157 -688.157 -692.589
Summe Finanzinstrumente, netto -592.372 -593.258 886 -596.804

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dementsprechend liefern notierte Preise an einem aktiven Markt den besten Anhaltspunkt für den beizulegenden Zeitwert. Wenn Marktpreise nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, ist der beizulegende Zeitwert unter Einsatz von Bewertungstechniken zu ermitteln.

Entsprechend den Vorgaben von IFRS 13 wurden die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente anhand der Parameter, die zur Bewertung herangezogen werden (Inputs), und ihrer Bedeutung für die Bewertungstechniken kategorisiert und in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Höchste Priorität in der Fair-Value-Hierarchie besitzen notierte Marktpreise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1); auf der untersten Stufe dieser Hierarchie stehen unbeobachtbare Daten (Stufe 3). Die Parameter zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines einzelnen Instruments können in verschiedene Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeteilt werden. Dabei wird die Hierarchiestufe, in welche die Zeitwertbewertung in ihrer Gesamtheit fällt, nach der niedrigsten Bewertung bestimmt, die maßgeblich für die Zeitwertbewertung in ihrer Gesamtheit ist. Die Einschätzung, inwieweit ein bestimmter Parameter für die Zeitwertbewertung in ihrer Gesamtheit maßgeblich ist, erfordert eine eigenständige Beurteilung. Auch Faktoren, die für den betreffenden Vermögenswert oder die betreffende Verbindlichkeit spezifisch sind, fließen in die Beurteilung ein.

Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die jeweilige Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind im Folgenden beschrieben. Dabei wird zwischen solchen Vermögenswerten unterschieden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und solchen, die zu Anschaffungskosten oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und bei denen der beizulegende Zeitwert lediglich angegeben wird:

Stufe 1: Notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten

Stufe 2: Andere als direkt oder indirekt beobachtbare Parameter, wie notierte Marktpreise für vergleichbare Vermögenswerte/Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten; notierte Marktpreise für identische oder vergleichbare Vermögenswerte/Verbindlichkeiten in nicht aktiven Märkten; andere Parameter, die über den wesentlichen Teil der Laufzeit der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten beobachtbar sind oder durch beobachtbare Marktdaten unterlegt werden können.

Stufe 3: Nicht beobachtbare Parameter, da zum Bewertungszeitpunkt keine oder keine verwertbare Marktaktivität für den zu bewertenden Vermögenswert oder die zu bewertende Verbindlichkeit vorhanden ist, die für die Bewertung wesentlich ist.

Regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Typ Fair-Value-Hierarchie Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes/ der Bewertungstechnik Wesentliche nicht beobachtbare Parameter Wechselseitige Zusammenhänge zwischen wesentlichen nicht beobachtbaren Parametern und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zins-Caps Stufe 2 Discounted Cashflow Verfahren; künftige Cashflows werden auf Basis von Terminzinssätzen aus beobachtbaren Renditekurven und aus den vertraglich vereinbarten Zinssätzen geschätzt und mit einem Zinssatz diskontiert, der das Kreditrisiko des Kontrahenten widerspiegelt. kA. kA.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Shareholder Loan Stufe 2 Discounted Cashflow Verfahren; künftige Cashflows werden über die Laufzeit des Vertrages auf der Basis mit den für ähnliche Finanzschulden mit vergleichbarer Restlaufzeit geltenden Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) abgezinst. k.A. kA.
Zins-Swaps Stufe 2 Discounted Cashflow Verfahren; künftige Cashflows werden auf Basis von Terminzinssätzen aus beobachtbaren Renditekurven und aus den vertraglich vereinbarten Zinssätzen geschätzt und mit einem Zinssatz diskontiert, der das Kreditrisiko des Kontrahenten widerspiegelt. k.A. k.A.

Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13. Diese wurden nach IFRS 9 zum 31. März 2024 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Klassifizierung der Finanzinstrumente

T€

2023/24 2022/23
Finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 Gesamt Stufe 2 Gesamt
Derivate (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 640 640 886 886
Gesamt 640 640 886 886
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 0 0 0 0
Gesamt 0 0 0 0

Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Umgliederungen zwischen den Fair-Value-Hierarchien vorgenommen.

Der beizulegende Zeitwert von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden durch die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme mit den für ähnliche Finanzschulden mit vergleichbarer Restlaufzeit geltenden Zinsen bestimmt.

Bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristig variabel verzinslichen Finanzschulden wird angenommen, dass ihre Buchwerte annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Der Grund dafür resultiert vor allem aus der kurzen Laufzeit dieser Instrumente.

Volumen und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten

Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt zur Absicherung bestehender Zinsrisiken. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Nominalvolumen, die Buchwerte sowie die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente per 31. März 2024. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Marktwerten, die die aktuelle Marktsituation widerspiegeln und den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag entsprechen. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte entspricht der zweiten Stufe der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 7.

Volumen und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
in T€
31.03.2024 31.03.2023
Nominalvolumen Marktwert Buchwert Nominalvolumen Marktwert Buchwert
Derivate mit positivem Marktwert
Zins-Caps (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 225.000 540 540 225.000 672 672
Zins-Swaps (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 5.338 100 100 6.152 214 214
Gesamt 230.338 640 640 231.152 886 886
Derivate mit negativem Marktwert
Zins-Swaps (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 0 0 0 0 0 0
Gesamt 0 0 0 0 0 0

Die derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Zahlungsströmen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Wertänderungen der Sicherungsinstrumente wurden mangels Vorliegen der Hedging-Voraussetzungen erfolgswirksam gebucht.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Finanzielle Vermögenswerte

T€

31.03.2024 31.03.2023
Kurzfristig Langfristig Gesamt Kurzfristig Langfristig Gesamt
Ausleihungen und sonstige finanzielle Forderungen 371 3 374 327 3 329
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 136 136 134 134
Gesamt 371 138 511 327 137 465

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kautionen. Zum Bilanzstichtag existierten keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Darüber hinaus lagen keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte vor, die nicht überfällig und nicht wertgemindert sind.

Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

2023/24
Zinsen fair value Wertberichtigung Summe
AC -42.822 0 -1.830 -44.652
FVPL 0 640 0 640
Gesamt -42.822 640 -1.830 -44.012

Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

2022/23
Zinsen Fair value Wertberichtigung Summe
AC -28.998 0 -2.184 -31.182
FVPL 0 961 0 961
Gesamt -28.998 961 -2.184 -30.221

Die erwarteten Liquiditätsabflüsse stellen sich wie folgt dar:

31.03.2024
bis 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren größer 5 Jahre Gesamt
Liquiditätsabflüsse in T€ Darlehen Konsortialfinanzierung -8.727 -265.703 -274.431
Darlehen Immobilienfinanzierung -1.403 -5.611 -1.118 -8.132
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen -457.687 -457.687
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -12.730 -12.730
Kaufpreisverbindlichkeiten * -5.341 -5.341
-28.201 -271.314 -458.804 -758.320
31.03.2023
bis 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren größer 5 Jahre Gesamt
Liquiditätsabflüsse in T€
Darlehen Konsortialfinanzierung -8.001 -245.480 0 -253.481
Darlehen Immobilienfinanzierung -1.403 -5.611 -2.520 -9.534
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen 0 0 -457.687 -457.687
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -10.467 0 0 -10.467
Kaufpreisverbindlichkeiten -7.996 -8.638 0 -16.634
-27.867 -259.729 -460.207 -747.803

Bei der Darstellung der erwarteten Liquiditätsabflüsse aus der Konsortialfinanzierung, die im Zuge der Akquisitionsfinanzierung aufgenommen wurde, erfolgt eine Aufteilung anhand der vertraglichen Vereinbarungen (contractual cash flows).

Überleitungsrechnung der bilanziellen Veränderung von Finanzverbindlichkeiten:

in T€ Nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditfinanzierung Immobilienfinanzierung Leasing Verbindlichkeiten
Stand 31.03.2023 324.571 309.433 8.672 18.245
Veränderung Konsolidierungskreis 0 580 0 2.065
Liquiditätswirksame Zuführung 0 37.500 0 0
Erfolgs neutrale Bewertung 0 0 0 7.352
Erfolgswirksame Bewertung 0 321 0 0
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 16.623 0 0 0
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 1.218 0 0
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 3 0 43
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) 0 -20.405 -1.178 -7.381
Stand 31.03.2024 341.194 328.650 7.494 20.324
in T€ Kaufpreisverbindlichkeit Summe
Stand 31.03.2023 11.315 672.236
Veränderung Konsolidierungskreis 0 2.645
Liquiditätswirksame Zuführung 0 37.500
Erfolgs neutrale Bewertung 0 7.352
Erfolgswirksame Bewertung 0 321
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 0 16.623
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 1.218
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 46
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) -5.974 -34.938
Stand 31.03.2024 5.341 703.003
in T€ Nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditfinanzierung Immobilienfinanzierung LeasingVerbindlichkeiten
Stand 31.03.2022 302.023 237.351 9.819 9.625
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 1.244
Liquiditätswirksame Zuführung 9.965 111.125 0 0
Erfolgsneutrale Bewertung -874 2.219 0 13.492
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 16.623 0 0 0
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 1.201 0 0
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 7 0 37
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) -3.166 -41.547 -1.147 -6.153
Stand 31.03.2023 324.571 310.356 8.672 18.245
in T€ Kaufpreisverbindlichkeit Summe
Stand 31.03.2022 11.721 570.539
Veränderung Konsolidierungskreis 0 1.244
Liquiditätswirksame Zuführung 0 121.090
Erfolgsneutrale Bewertung 0 14.837
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) -406 16.217
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 1.201
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 44
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) 0 -52.013
Stand 31.03.2023 11.315 673.159

(20) Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr T€ -46.978 (Vorjahr T€ -107.167). Dieser Cashflow resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die Akquisitionen die durch die proALPHA-Gruppe im Geschäftsjahr durchgeführt wurden.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt bei T€ -19.599 (Vorjahr T€ 85.345). Dies liegt im Wesentlichen an der Zahlung von Zinsen, sowie Tilgung von Finanzverbindlichkeiten für die im Rahmen der Akquisitionen durch die proALPHA-Gruppe aufgenommenen Darlehen.

Neben den bereits angegebenen Abschreibungen auf Nutzungsrechte (siehe die Erläuterungen der Bilanz (9) Nutzungsrechte) sind die nachfolgenden weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden:

in T€ 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 -31.03.2023
Aufwand aus geringwertigen Leasingverhältnissen -380 -283
Ertrag aus variablen Zahlungen 63 32
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten -788 -613

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen per 31. März 2024 werden unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten T€ 14.052 (Vorjahr T€ 12.669) sowie unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten T€ 6.272 (Vorjahr T€ 5.576) ausgewiesen.

Aus den bestehenden Leasingverhältnissen ergeben sich die folgenden zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse:

in T€ <1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Summe
Leasingverbindlichkeiten für Gebäude 3.641 8.150 3.652 15.443
PKW 3.298 3.528 0 6.826
Sonstige 152 114 0 266
Stand 31.03.2024 7.091 11.792 3652 22.535
in T€ <1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Summe
Leasingverbindlichkeiten für Gebäude 3.531 7.451 4.697 15.679
PKW 2.638 1.920 0 4.558
Sonstige 9 7 0 16
Stand 31.03.2023 6.178 9.379 4697 20.254

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverträge im Geschäftsjahr 2023/24 belaufen sich auf T€ 8.169 (Vorjahr T€ 6.687). Künftige Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, da diese bei der Bewertung der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen unberücksichtigt blieben, belaufen sich auf T€ 6.425.

(21) Arbeitnehmer

01.04.2023 - 31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023
Anzahl Mitarbeiter 2.071 1.880
männlich 1.458 1.275
weiblich 613 605

(22) Nahestehende Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.

Als nahestehende Personen im proALPHA-Konzern kommen darüber hinaus grundsätzlich die Mitglieder der Geschäftsführung in Betracht. Alle Tochterunternehmen der proALPHA Group GmbH mit Ausnahme der im Abschnitt "Konsolidierungskreis" aufgeführten Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH einbezogen und sind somit nicht Gegenstand einer Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen.

Im Geschäftsjahr wurden von einer Gesellschaft, bei der die Geschäftsführung der ungarischen Landesgesellschaft proALPHA Software Kft. ebenfalls die Geschäftsführung stellt, Dienstleistungen im Umfang von T€ 48 für den proALPHA Konzern erbracht.

Die Verkäufe an und Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen entsprechen denen zu marktüblichen Bedingungen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien.

Mit den nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften fanden folgende Geschäftsvorfälle statt: Die proALPHA Thailand Co. Ltd., Mueang Phuket, Thailand, hatte im Berichtsjahr TCHF 484 Erlöse aus IT-Consulting Dienstleistungen mit der proALPHA Schweiz AG, Asch, Schweiz. Mit der nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften tisoware Industrieberatung GmbH, Reutlingen gab es keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Volumen.

Die Anteile an der proALPHA Group GmbH werden von der proALPHA Holding GmbH, Weilerbach, gehalten. Die Anteile an der proALPHA Holding GmbH werden wiederum von der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, von der der Trinitas Investment II S.à r.l., Strassen/Luxemburg, sowie von der Panther MEP GmbH &Co. KG, Weilerbach, und der Panther II MEP GmbH &Co. KG, Weilerbach, gehalten.

Die Anteile der Sapphire Midco S.à r.l. werden von der Sapphire Investment S.à r.l., Senningerberg/Luxemburg, und der GBL Capital Invest SCSp (vormals: Sienna Capital Invest SCSp), Strassen/Luxemburg, gehalten.

Die Anteile der Sapphire Investment S.à r.l. werden von ICG Europe Fund VIII Investment S.à r.l., Senningerberg/Luxemburg, gehalten. Die Anteile der ICG Europe Fund VIII Investment S.à r.l. werden wiederum von der ICG Europe Fund VIII SF (No.1) SCSp, Senningerberg/Luxemburg, gehalten.

Komplementärin der ICG Europe Fund VIII SF (No.1) SCSp ist die ICG Europe Fund VIII GP LP SCSp, Senningerberg/Luxemburg.

Komplementärin der ICG Europe Fund VIII GP LP SCSp ist wiederum die ICG Europe Fund VIII GP S.à r.l., Senningerberg/Luxemburg.

Die Anteile an der ICG Europe Fund VIII GP S.à r.l. werden von der ICG FMC Ltd., London/Großbritannien, gehalten. Die Anteile an der ICG FMC Ltd. werden wiederum von der Intermediate Capital Group PLC, London/Großbritannien, gehalten. Die proALPHA Holding GmbH ist das oberste Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss aufstellt.

Transaktionen mit der Intermediate Capital Group plc, London, Großbritannien

Während des Geschäftsjahres gab es keine Geschäftsvorfälle zwischen der proALPHA Group GmbH und den Unternehmen der Intermediate Capital Group plc.

Transaktionen mit der proALPHA Holding GmbH, Weilerbach

Im laufenden Wirtschaftsjahr hat die proALPHA Holding GmbH, als alleinige Gesellschafterin der proALPHA Group GmbH keine Kapitalmaßnahmen beschlossen.

Transaktionen mit der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg

Die proALPHA Group GmbH hat von den Gesellschaftern der proALPHA Holding GmbH, der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, zur Finanzierung der Akquisition der pA Holding GmbH im Februar 2022 nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 130.000 und T€ 210.000 und einer Laufzeit bis 1. März 2030 erhalten. Die Darlehensbeträge wurden in Höhe von T€ 31.307 bar ausgezahlt, der Restbetrag in Höhe von T€ 308.693 wurde durch Umwandlung der Einbringungsausgleichsverbindlichkeit aus der Kapitalerhöhung ausgereicht. Weitere nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) wurden im August 2022 mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 4.148 und T€ 6.701 erhöht und bar ausgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. Der Nominalzinssatz der Darlehen beträgt 3,5 % p.a. (Senior Mezzanine) und 4,0% p.a. (Junior Mezzanine). Eine Zinszahlung ist erst zum Laufzeitende des Darlehens erforderlich. Eine Besicherung der Darlehen erfolgte nicht. Die Schuldner haben während der Laufzeit eine Finanzkennzahl einzuhalten. Der marktübliche Zins wurde zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme mit ca. 5,0 % p.a. angenommen.

Weitere Transaktionen

Darüber hinaus gab es während des Geschäftsjahres keine Geschäftsvorfälle mit den Gesellschaftern.

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen

Der Geschäftsführung der proALPHA Group GmbH gehörten in dem Geschäftsjahr 2023/24 an:

Eric Verniaut, Carquerainne, Frankreich (CEO)

Patrick Klein, Mandelbachtal (CFO)

Björn Goerke, Walldorf (CTO)

Die Bezüge für Personen in Schlüsselpositionen im Geschäftsjahr belaufen sich auf insgesamt T€ 1.866 (Vorjahr T€ 1.486) und zwar unabhängig davon, ob diese Vergütung im Berichtszeitraum bereits zur Auszahlung gelangt ist oder per Rückstellung bzw. Verbindlichkeit zum 31. März 2024 erfasst worden ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen. Die Verbindlichkeiten für noch nicht ausgezahlte Leistungen aus kurzfristig fälligen Leistungen betragen zum Stichtag T€ 866 (Vorjahr T€ 613) und kommen im nächsten Geschäftsjahr zur Auszahlung.

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Verkäufe an und Käufe von nahestehende(n) Unternehmen und Personen sowie erbrachte bzw. bezogene Dienstleistungen erfolgen - sofern nicht explizit anders angegeben - zu marktüblichen Konditionen.

Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen.

Für Forderungen gegen oder Schulden gegen(über) nahestehende(n) Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien oder Besicherungen.

(23) Honorare der Abschlussprüfer

Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers, der EY GmbH &Co. KG (vormals: Ernst &Young GmbH) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn / Frankfurt am Main, beträgt für das Geschäftsjahr T€ 1.390 (Vorjahr T€ 1.016). Dieser Betrag entfällt in Höhe von T€ 1.138 (Vorjahr T€ 757) auf Abschlussprüfungsleistungen (davon T€ 594 periodenfremd, Vorjahr T€ 313), in Höhe von T€ 109 (Vorjahr T€ 162) auf Steuerberatungsleistungen (davon T€ 69 periodenfremd), sowie in Höhe von T€ 142 (Vorjahr T€ 96) auf Beratungsleistungen (davon T€ 0 periodenfremd).

(24) Angaben nach § 264 Abs. 3 HGB

Die proALPHA GmbH, Weilerbach, die CP Corporate Planning GmbH, Hamburg, die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Reutlingen, und die Nemo GmbH, Weilerbach (vormals: humanIT Software GmbH, Bonn), werden in den Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH zum 31. März 2024 einbezogen. Aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB wird die proALPHA GmbH von der Offenlegungspflicht ihres Jahresabschlusses und der Erstellung eines Anhangs und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/24 befreit. Außerdem wurden die CP Corporate Planning GmbH, die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH und die Nemo GmbH (vormals: humanIT Software GmbH) von der Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflicht ihres Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/24 befreit.

(25) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Christoph Kull, Karlsruhe, wurde ab 1. April 2024 zum weiteren Geschäftsführer für den Bereich "ERP+" ernannt.

Am 24. Mai 2024 hat die proALPHA Group GmbH einen Kaufvertrag zum Erwerb der Metaal Kennis Groep Nederland B.V., Hengelo, Niederlande, abgeschlossen. Die Transaktionssumme lag bei einem niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Mit der der Metaal Kennis Groep Nederland B.V. holt sich die proALPHA-Unternehmensgruppe die Nummer eins im niederländischen ERP-Markt in die DACH-Region und erschließt so neue Marktanteile im Bereich von Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Fokus auf die metallverarbeitende Industrie. Die standardisierte Cloud-ERP-Lösung von MKG deckt die Anforderungen dieses Kundensegments optimal ab. Die vielfältigen Synergien reichen von der nahtlosen Erweiterung des ERP-Portfolios und der damit verbundenen Erschließung neuer Marktsegmente bis hin zu Chancen bei der weiteren Internationalisierung.

Bis zum Aufstellungszeitpunkt gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind oder bekannt wurden.

 

Weilerbach, den 29. Juli 2024

Die Geschäftsleitung der proALPHA Group GmbH

Eric Verniaut

Patrick Klein

Björn Goerke

Christoph Kull

Konzernlagebericht

der proALPHA Group GmbH, Weilerbach

Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

A. Grundlagen des Konzerns

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Die proALPHA Group GmbH, Weilerbach, (im Folgenden auch "die Gesellschaft") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in 67685 Weilerbach, Auf dem Immel 8 und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern (HRB 33668) eingetragen.

Die proALPHA Group GmbH wurde zunächst mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2022 als Blitz D22-242 GmbH mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 21. Januar 2022. In der Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2022 wurde beschlossen, die Firma der Blitz D22-242 GmbH in proALPHA Group GmbH zu ändern. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 17. Februar 2022. Die Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 96193) nach Weilerbach beschlossen. Die Eintragung der Sitzverlegung im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern ist am 13. April 2023 erfolgt.

Die proALPHA Group GmbH hat mit dem Erwerb der pA Holding GmbH, Weilerbach, und ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen am 28. Februar 2022 ihre operative Geschäftigkeit aufgenommen.

2. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und des Konzerns

Neben der Entwicklung und dem Vertrieb der integrierten ERP-Software-Suite proALPHA, die ständig weiterentwickelt und den Kunden über Softwarewartung zur Verfügung gestellt wird, umfasst das ganzheitliche Leistungsspektrum auch die Beratung bei der Implementierung der proALPHA-Software sowie Trainingsdienstleistungen, wobei die Implementierungsberatung teilweise auch von externen Partnern übernommen wird. proALPHA stellt seinen Kunden damit optimal auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen abgestimmte Lösungskonzepte zur Verfügung. Die proALPHA GmbH hat ihren Stammsitz in Weilerbach bei Kaiserslautern und ist mit Vertriebs- und Consultingeinheiten in Bad Oeynhausen, Solingen, Hannover, Barleben, Mansfeld, Berlin, Chemnitz, Weilerbach, Kaiserslautern, Böblingen, Würzburg und Ismaning national vertreten. Ihre internationale Präsenz sichert sich die proALPHA-Gruppe über eigene Tochtergesellschaften in der Schweiz, Österreich, Polen, Ungarn, Frankreich, China, Thailand und den USA sowie durch externe Partner u.a. in Deutschland und in Tschechien. In der Gruppe waren durchschnittlich im Geschäftsjahr 2023/24 weltweit 2.071 aktive Mitarbeiter*innen beschäftigt.

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 12. Oktober 2023 erwarb die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Reutlingen 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der Persis GmbH, Heidenheim. Persis GmbH ist ein seit 35 Jahren am Markt etabliertes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung von leistungsfähiger Software im Bereich Human Resources. Persis verfügt über ein breites Lösungsportfolio im Bereich Personalmanagement, das Kunden mit zukunftsweisenden Systemen auf dem Weg der Digitalisierung mit Anwendungen unterstützt, die genau auf deren Anforderungen zugeschnitten sind.

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Oktober 2023 erwarb die proALPHA Group GmbH, Weilerbach 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der GEDYS IntraWare GmbH, Fulda. GEDYS IntraWare GmbH ist ein am Markt etabliertes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung von leistungsfähiger Software im Bereich CRM (Customer Relationship Management). Gedys verfügt über ein breites Lösungsportfolio im Bereich CRM, das genau auf mittelständische Kunden zugeschnitten ist. Als Full-Service-Anbieter umfasst das Angebot neben der individuellen Anpassung der CRM-Software auch Schulungen und zusätzliche Dienstleistungen wie Hosting oder Server-Monitoring.

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 9. November 2023 erwarb die curecomp Software Services GmbH, Linz, Österreich, 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der DIG GmbH, Linz, Österreich. DIG GmbH ist ein am Markt etabliertes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung von leistungs fähiger Software im eProcurement. DIG verfügt über innovative Cloud-Lösungen in den Bereichen electronic procurement, automated document flow, invoice processing, EDI data transfer &purchase-to-pay.

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 21. Februar 2024 erwarb die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Reutlingen 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der Quiply Technologies GmbH, Köln. Quiply Technologies GmbH ist ein 2015 gegründetes Unternehmen mit dem Fokus auf der Entwicklung und Bereitstellung einer Mitarbeiter-App im Bereich des Personalwesens. Die Mitarbeiter-App ist gleichzeitig ein Kommunikationstool und ein HR-Instrument zur Digitalisierung von Prozessen.

Durch zahlreiche Akquisitionen hat proALPHA so sein Produktportfolio erweitert und bietet innovative Softwarelösungen nun auch für u.a. Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung, Manufacturing Execution System (MES), Beschaffungsprozesse, Lieferantenmanagement, Qualitäts- und Fertigungsmanagement, sowie Knowledge Computing, Enterprise AI und CO 2 -Management.

Obwohl die Gruppengesellschaften rechtlich eigenständig sind, arbeitet die gesamte proALPHA-Gruppe mit Ausnahme der in den vergangenen Jahren neu erworbenen Unternehmen, als einheitliche, eng verzahnte Organisation, in der die Software-Entwicklung, der Support und das Partnergeschäft hauptsächlich in der proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH) angesiedelt sind und der Vertrieb und das Beratungsgeschäft in den jeweiligen Landesgesellschaften.

3. Forschung und Entwicklung

Für die proALPHA-Gruppe sind intensive und nachhaltige Forschung und Entwicklung unerlässliche Grundlage des zukünftigen Unternehmenserfolges. Hierbei gilt es, unseren Kunden kontinuierlich sowohl technologische Innovationen anzubieten als auch den Funktionsumfang der Softwarelösungen zu erweitern. Die proALPHA-Gruppe deckt dabei das ganze Spektrum von der Grundlagenentwicklung bis hin zur konkreten Programmierung und anschließenden Qualitätskontrolle komplett intern ab. Insgesamt waren im Berichtsjahr durchschnittlich 403 Mitarbeiter (VZÄ) direkt in diesen Bereichen beschäftigt (Vorjahr 369). Außerdem unterhält proALPHA eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer Instituten und industriellen Partnern.

Im Geschäftsjahr 2023/24 sind insgesamt Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von T€ 41.340 (Vorjahr T€ 36.777) als Aufwand erfasst worden. proALPHA aktiviert grundsätzlich keine Entwicklungskosten, weil nicht aktivierbare Forschungsaktivitäten und aktivierungspflichtige Entwicklungsaktivitäten in der Praxis nicht klar voneinander zu trennen sind.

4. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Die proALPHA-Gruppe verwendet grundsätzlich als finanzielle Leistungsindikatoren die Größen "Umsatz" und "bereinigtes EBITDA", da die Steigerung des Unternehmenswertes neben externen Marktfaktoren von der Steigerung des bereinigten EBITDA abhängt. Das EBITDA ist definiert als das Konzernergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern.

Das bereinigte EBITDA ist definiert als das Konzernergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern, bereinigt um außergewöhnliche, einmalig auftretende Sondereffekte, insbesondere auch Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung bei Unternehmenserwerben. Diese Steuerungsgrößen werden im monatlichen Rhythmus der Geschäftsführung und dem Beirat der Muttergesellschaft, der proALPHA Holding GmbH, vorgestellt und in diesen Gremien diskutiert, so dass bei Bedarf zeitnah Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Als weiterer wichtiger Indikator wird zudem die (bereinigte) EBITDA-Marge angesehen. Dieser Leistungsindikator ist ein Maßstab der relativen Ertragsstärke je EUR Umsatz.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 erzielte der proALPHA-Konzern einen Umsatz von T€ 287.898 und ein bereinigtes EBITDA von T€ 68.291. Die bereinigte EBITDA-Marge beträgt somit 23,7 %.

Darüber hinaus umfassen die Kennzahlen der proALPHA-Gruppe eine Reihe operativer Kennzahlen, mit denen die strategische Zielsetzung in Bezug auf Wachstum und Unternehmenswertsteigerung gemessen wird. Dazu gehören im Vertrieb die Anzahl der Neukunden und Dealgröße, im Consulting Bereich Auslastung und Tagessatzentwicklung und im Support Bereich Call-Statistiken und KundenAbsprungsrate. Die Vertriebsaktivitäten werden durch ein regelmäßiges Monitoring der Vertriebspipeline zentral überwacht und gesteuert.

Wesentlichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg der proALPHA-Gruppe hat die Gewinnung von qualifizierten und motivierten Mitarbeiter*innen sowie die Bindung und Entwicklung von Mitarbeiter*innen und Nachwuchsführungskräften, die sich mit dem Unternehmen identifizieren. proALPHA investiert in die Weiterentwicklung der Führungskräfte und einer Führungskultur, die durch Übertragung von Verantwortung, Vertrauen, Wertschätzung, ständige Weiterentwicklung, Zusammenarbeit und unternehmerisches Handeln gekennzeichnet ist. Neben Entwicklungsprogrammen für Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte zielen auch neu erarbeitete und implementierte Leadership Principles auf ein gemeinsames Führungsverständnis in der proALPHA Gruppe ab. Mit einem Austauschformat für alle Führungskräfte der Gruppe wird der ONE Leadership Team Gedanke weiter gefördert. Auch für die Weiterentwicklung aller Mitarbeitenden stehen diverse fachübergreifende Angebote zur Verfügung, darunter z.B. Soft Skills Trainings und ein Sprachlernangebot. Entwicklung ist ebenfalls ein Bestandteil des neu eingeführten, systemseitig unterstützenden Mitarbeitergesprächsformats Talent Talk, das darüber hinaus einen regelmäßigen Austausch zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden zu Themen wie Aufgaben, Kompetenzen und Motivation fördert.

Parallel zur individuellen Mitarbeiter*innen-Entwicklung ist der Rahmen für eine strukturierte Karriereentwicklung wichtig. Durch die Implementierung von Career Tracks, die auf Kompetenzen basieren, erhöhen wir die Transparenz für unsere Mitarbeiter*innen in Bezug auf Aufgaben und Verantwortung, wir steigern die Motivation durch das Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Karrierepfaden und Fördern eine objektivere Beurteilung von Beförderungen und Weiterentwicklung.

Neben der Personalentwicklung liegt der Schwerpunkt auf Angeboten für eine bessere Work-Life-Balance wie Homeoffice/Remoteoffice, flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, Entgeltbestandteile auf ein insolvenzgesichertes Wertguthabenkonto aufzubauen, um es später in Zeit umzuwandeln für ein Sabbatical, Zahlungen während Eltern- oder Pflegezeiten oder für einen früheren Renteneintritt. Als neues Angebot kommt die Möglichkeit hinzu, im Zuge einer Workation für einige Wochen im Jahr an einem anderen Ort im europäischen Ausland arbeiten zu können.

Attraktivität gewinnt proALPHA auch durch diverse zeitgemäße Angebote für Mitarbeiter*innen, wie z.B. das Fahrradleasing und einen kostenfreien Familienservice, der Unterstützung bei Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Pflege sowie entsprechende Webinare und zusätzlich eine telefonische Fach-/ Lebensberatung bietet.

Die Talentgewinnung im umkämpften externen Arbeitsmarkt wird durch eine neu entwickelte Employer Value Proposition für die proALPHA Gruppe unterstützt, die über verschiedenste Kanäle wie z.B. Karrierewebsite und Social Media nach außen getragen wird - und gleichermaßen nach innen strahlt. Durch gezielte Employer Branding Aktivitäten, effiziente Talent Sourcing Strategien und die Optimierung der Recruiting-Prozesse schafft der Bereich Recruiting &Employer Branding eine strategische Candidate Journey sowie eine starke attraktive Arbeitgebermarke, um Talente aus verschiedenen Branchen anzuziehen und langfristig an proALPHA zu binden.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa 1

Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 angesichts des weiterhin von Krisen geprägten Umfelds ins Stocken", erklärte, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes während der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Trotz der jüngsten Rückgänge dämpften die nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht fort", fuhr Brand fort. Im Jahr 2023 war das BIP um 0,7 % höher als im Jahr 2019, vor Ausbruch der Corona-Pandemie.

Im Jahr 2023 verlief die Entwicklung der Bruttowertschöpfung in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sank insgesamt um 2,0 %. Dies war hauptsächlich auf einen starken Rückgang in der Energieversorgung zurückzuführen. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, verzeichnete ebenfalls einen Rückgang von 0,4 % nach Preisanpassung. Positive Entwicklungen wurden vor allem in der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau verzeichnet. Hingegen gab es erneut einen Rückgang in der Produktion und Wertschöpfung in energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie. Diese Branchen hatten bereits 2022 stark auf die steigenden Energiepreise reagiert.

Die meisten Dienstleistungsbereiche erweiterten im Vergleich zum Vorjahr erneut ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und unterstützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg war jedoch insgesamt schwächer als in den beiden vorherigen Jahren. Der Bereich Information und Kommunikation verzeichnete den größten Zuwachs von +2,6 % in preisbereinigten Zahlen und knüpfte damit an sein langjähriges, lediglich im ersten Corona-Jahr 2020 gebremstes Wachstum an. Auch die Bereiche Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten leicht zulegen. Im Gegensatz dazu ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im kombinierten Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe um -1,0 % zurück. Dies war hauptsächlich auf Rückgänge im Groß- und Einzelhandel zurückzuführen, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt verzeichnete die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 einen leichten Rückgang (-0,1 %).

1 Quelle: Destatis

Im Jahr 2023 wiesen die staatlichen Haushalte ein Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro auf, was etwa 14 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr (96,9 Milliarden Euro) war. Insbesondere der Bund konnte sein Defizit im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzieren. Im Jahr 2022 führten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Bewältigung der Energiekrise und zur Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben. Im Jahr 2023 wurden zwar weiterhin beträchtliche Zahlungen für die Gas- und Strompreisbremse geleistet, jedoch fielen die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wie beispielsweise für Tests und Impfstoffe, größtenteils weg. Darüber hinaus verringerte der Bund auch seine Transfers an Länder und Sozialversicherungen, was zu einer Verschlechterung ihrer Finanzierungssalden führte.

Im vierten Quartal 2023 sanken die exportierten Waren und Dienstleistungen um insgesamt 1,6 % im Vergleich zum vorherigen Quartal, bereinigt um Preis-, Saison- und Kalendereffekte. Die Importe verzeichneten einen noch stärkeren Rückgang von -1,7 %. Dies ist auf eine zurückhaltende Nachfrage im Ausland, anhaltende geopolitische Spannungen und hohe Energiepreise zurückzuführen, was sich insbesondere im schwächeren Warenhandel bemerkbar machte.

Im Jahr 2023 wurde die Wirtschaftsleistung von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht, was einem Anstieg um 0,7 % oder 333.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr entspricht und einen neuen Rekord in Deutschland darstellt. Dieser Anstieg wurde unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie durch eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung erreicht. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Zuwachs an Beschäftigung fand im Jahr 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt.

Die schwache Dynamik der Weltwirtschaft und die geringe Nachfrage im Inland im Jahr 2023 wirkten sich auch auf den Außenhandel aus, der trotz sinkender Preise rückläufig war. Die Importe sanken dabei stärker (preisbereinigt um 3,0 %) als die Exporte (preisbereinigt um 1,8 %). Dadurch entstand ein positiver Handelsbilanzüberschuss, der das Bruttoinlandsprodukt unterstützte.

Auch in den anderen großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie insgesamt in der EU hat sich die Wirtschaft im 4. Quartal 2023 verlangsamt. Während Spanien und Italien im Vergleich zum 3. Quartal 2023 noch Zuwächse von 0,6 % bzw. 0,2 % verzeichneten, stagnierte das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP sowohl in Frankreich als auch im gesamten Euroraum (0,0 %). Die Wirtschaftsleistung der Vereinigten Staaten (USA) wuchs im Vergleich zum Vorquartal um +0,8 % und gegenüber dem 4. Quartal 2022 um +3,1 %, was stärker war als in den meisten europäischen Staaten. Deutschland verzeichnete im Vorjahresvergleich einen Rückgang von -0,2 %, was deutlich unter der Entwicklung in der EU insgesamt (+0,3 %) liegt.

Das BIP ist laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,2 % gestiegen.

Trotz nachlassender Inflation blieb eine Erholung der privaten Konsumausgaben im 1. Quartal 2024 aus. Diese sanken preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % im Vergleich zum Vorquartal, da unter anderem die Konsumausgaben für Nahrungsmittel und Bekleidung zurückgingen. Auch die staatlichen Konsumausgaben waren um 0,4 % niedriger als im Vorquartal.

Dagegen wurde mehr investiert als im 4. Quartal 2023: Nach einer schwachen zweiten Jahreshälfte 2023 stiegen die Bauinvestitionen im 1. Quartal 2024 preis-, saison- und kalenderbereinigt deutlich um 2,7 %. In Ausrüstungen - also vor allem in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - wurde dagegen etwas weniger investiert (-0,2 %). Insgesamt erhöhten sich die Bruttoanlageninvestitionen zum Jahresbeginn um 1,2 % gegenüber dem Vorquartal.

Auch vom Außenhandel kamen positive Impulse, denn im Vergleich zum 4. Quartal 2023 wurden im 1. Quartal 2024 preis-, saison- und kalenderbereinigt insgesamt 1,1 % mehr Waren und Dienstleistungen exportiert. Dafür sorgten vor allem mehr Warenexporte (+2,1 %), während weniger Dienstleistungen exportiert wurden als im Vorquartal (-2,9 %). Die Importe wuchsen mit +0,6 % zum Vorquartal weniger stark. Wie bei den Exporten nahmen die Importe von Waren zu (+2,1 %), wohingegen die Importe von Dienstleistungen zurückgingen (-3,7 %).

Die preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttowertschöpfung nahm im 1. Quartal 2024 insgesamt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal zu. Den deutlichsten Zuwachs verzeichnete das Baugewerbe mit 2,5 %, was hauptsächlich auf günstigere Witterungsbedingungen als im Schlussquartal 2023 zurückzuführen war.

Anders als im Vorquartalsvergleich wurde im 1. Quartal 2024 im Vorjahresvergleich deutlich weniger investiert. Die Ausrüstungsinvestitionen gingen preisbereinigt um 4,4 % gegenüber dem 1. Quartal 2023 zurück, die Bauinvestitionen um 2,1 %. Einen Anstieg zum Vorjahresquartal verzeichneten dagegen die Konsumausgaben insgesamt, die preisbereinigt um 0,5 % zunahmen. Während die privaten Konsumausgaben zum Vorjahreszeitraum stagnierten (0,0 %), legte der Staatskonsum um 1,5 % zu.

Während die Wirtschaftsleistung in den Bereichen Information und Kommunikation (+1,9 %) und Sonstige Dienstleister (+1,7 %) besonders deutlich zulegte, nahm sie lediglich in den Bereichen Handel, Verkehr, Gastgewerbe (-0,5 %) sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (-1,2 %) ab.

Die Wirtschaftsleistung wurde im 1. Quartal 2024 von rund 45,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 129 000 Personen oder 0,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität - gemessen als preisbereinigtes BIP je Erwerbstätigenstunde - nahm gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 % ab. Je Erwerbstätigen gerechnet war sie um 1,2 % niedriger als vor einem Jahr.

Zum Jahresbeginn lag die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im internationalen Vergleich leicht unterhalb des europäischen Durchschnitts: In der Europäischen Union (EU) insgesamt legte die Wirtschaftsleistung im 1. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorquartal um 0,3 % zu. In den anderen großen Mitgliedstaaten der EU stieg das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP in Spanien mit +0,7 % am stärksten, in Frankreich (+0,2 %) und in Italien (+0,3 %) in ähnlichem Maße wie in Deutschland (+0,2 %). In den Vereinigten Staaten (USA) war die wirtschaftliche Entwicklung mit +0,4 % zum Vorquartal etwas besser als in der EU insgesamt. Im Vorjahresvergleich lag das deutsche BIP mit -0,2 % deutlich unterhalb des europäischen BIP mit +0,4 %.

2. Branchenentwicklung 1

Die Digitalbranche zeigt sich zum Ende des ersten Quartals wieder optimistischer. Die aktuelle Geschäftslage der IT- und Telekommunikationsunternehmen liegt über dem Februar-Wert. Das ist der erste Anstieg im Monatsvergleich seit Juli 2023. Die Geschäftserwartungen für den weiteren Jahresverlauf haben sich im Vergleich zum Februar noch deutlicher verbessert.

Zur Jahresmitte zeichnet sich für Deutschlands digitale Wirtschaft ein stabiles Wachstum ab, allerdings werden nicht alle Unternehmen gleichermaßen von dieser positiven Entwicklung profitieren. Für 2024 kündigt der Digitalverband Bitkom für die Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) im deutschen Markt ein Umsatzplus von 4,3 % auf 224,8 Milliarden Euro an. Für 2025 wird ein Wachstum auf ähnlichem Niveau in Höhe von 4,7 % auf 235,4 Milliarden Euro erwartet. Einzelne Segmente, wie zum Beispiel die Umsätze mit Unterhaltungselektronik (minus 7,5 %) oder Desktop-PCs (minus 1,5 %), schrumpfen hingegen. Die Digitalbranche entwickelt sich 2024 in einem schwierigen Umfeld insgesamt stabil. Massive politische Eingriffe in den Markt, Kriege und Konflikte in der Ukraine und in Nahost, ungelöste Fragen in der Ampel-Koalition und die anstehenden Wahlen in den USA sorgen allerdings für Verunsicherung.

Innerhalb der Bitkom-Branche gibt es eine große Spreizung zwischen den einzelnen Segmenten. Das größte Wachstum kann wie in den Vorjahren die Informationstechnik verbuchen. Nach aktueller Prognose werden 2024 mit IT 151,2 Milliarden Euro umgesetzt. Das entspricht einem Plus von 5,4 %. Am stärksten wachsen dabei die Umsätze mit Software (+9,8 % auf 46,6 Milliarden Euro).

Bei der IT-Hardware wird nach einem Umsatzrückgang im vergangenen Jahr wieder ein leichtes Wachstum von 2,8 % auf 53,0 Milliarden Euro erwartet. Allerdings gibt es im Hardware-Segment sowohl Bereiche, die sehr viel stärker wachsen als auch solche, die leicht schrumpfen. Starkes Wachstum gibt es insbesondere im Bereich Infrastructure-as-Service, also bei gemieteten Servern, Netzwerk- und Speicherkapazitäten.

Der Markt für Telekommunikation soll in diesem Jahr moderat um 2,0 % auf 73,7 Milliarden Euro wachsen. Dabei wird nach der Bitkom-Prognose mit Telekommunikationsdiensten der Löwenanteil von 52,8 Milliarden Euro erzielt, das entspricht einem Plus von 1,8 %. Noch etwas stärker kann das Geschäft mit Endgeräten zulegen, um 4,3 % auf 12,8 Milliarden Euro.

Trotz eines Umsatzwachstums von 4,3 % kann Deutschland mit anderen Regionen nicht mithalten. Weltweit werden die Umsätze mit IT und Telekommunikation im laufenden Jahr voraussichtlich um 6,4 % auf 4,82 Billionen Euro steigen. Die USA können mit einem Plus von 7,0 % ihre Vormachtstellung weiter ausbauen, auf sie entfällt nun ein weltweiter Marktanteil von 38,6 %. Auf Rang zwei liegt China mit einem Marktanteil von 10,9 %, dahinter folgt Japan mit 4,6 %. Deutschland kommt auf einen Marktanteil von 4,2 % und liegt damit wieder knapp vor Großbritannien (4,1 %). An der weltweiten Wachstumsspitze steht Indien mit einem Plus von 9,8 % und einem globalen Marktanteil von 2,5 %.

1 Quelle: Bitkom e.V.

3. Geschäftsverlauf

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2023/24 war auch weiterhin durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022, sowie weiteren geopolitischen Spannungen und den daraus entstandenen Inflationskosten geprägt. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation konnte der Softwareumsatz erneut gesteigert werden. Es ist dennoch bemerkbar, dass Kunden wesentliche Investitionsentscheidungen weiterhin zurückhalten und aufgrund der weltwirtschaftlichen Unsicherheiten eher passiv agieren. Der Wartungsumsatz hat sich positiv entwickelt, weil wenige Kunden ihre Wartungen gekündigt haben. Auch eine wesentliche Pleitewelle bei unseren Kunden blieb bisher aus. Der Dienstleistungsumsatz hat sich im vergangenen Jahr dank dem Ausbleiben umfassender Lockdowns und generell gelockerter Maßnahmen erholt und ist zum Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen. Auf Grund der getätigten Akquisitionen gab es in diesem Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, neben dem organischen Wachstum zusätzlich noch ein akquisitorisches Wachstum.

Der Gruppenumsatz lag im Geschäftsjahr bei T€ 287.898. Darin enthalten sind Umsatzerlöse in Höhe von T€ 2.960 zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der Persis GmbH am 1. Oktober 2023, T€ 2.444 zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der Gedys IntraWare GmbH am 1. November 2023, T€ 2.216 zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der DIG GmbH am 1. November 2023 sowie T€ 364 zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der Quiply Technologies GmbH am 1. Februar 2024.

Das bereinigte EBITDA beträgt T€ 68.291, wobei hierin ein bereinigtes EBITDA aus den im Geschäftsjahr durchgeführten Unternehmenserwerben in Höhe von T€ 1.528 enthalten ist.

Vergleich der Geschäftsentwicklung mit Prognose des Vorjahres

Nach der Vorjahresprognose wurden Umsatzerlöse zwischen € 247 Mio. und € 258 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA zwischen € 58 Mio. und € 62 Mio. erwartet. Tatsächlich lagen die Umsätze bei € 288 Mio. und das bereinigte EBITDA bei € 68 Mio., sodass die Prognose spürbar übertroffen wurde.

4. Lage des Konzerns

Ertragslage

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von T€ 42.049 (Vorjahr T€ -1.640) ist durch nicht wiederkehrende Kosten aufgrund von nicht (jährlich) wiederkehrenden Geschäftsvorfällen belastet. Dazu zählen unter anderem die Aufwendungen im Rahmen von Akquisitionen oder die Kosten für spezielle Beratungsprojekte. Hierbei fielen sowohl direkte Kosten wie etwa Rechts- und Beratungskosten als auch indirekte Kosten wie etwa Abfindungen für ausscheidende Mitarbeiter an. Außerdem wurde das EBITDA durch T€ 1.185 (Vorjahr T€ 11.019) an Minderumsatz belastet, weil der Buchwert der abgegrenzten Erlöse zum Akquisitionszeitpunkt durch die Fair Value-Bewertung nach unten angepasst wurde (sog. Haircut). Nach Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Sondereffekte ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 ein bereinigtes EBITDA von T€ 68.291 (Vorjahr T€ 54.216).

Aus Konzernsicht ist die wichtigste Kennzahl das bereinigte EBITDA. Die Überleitung des EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung auf das bereinigte EBITDA ist wie folgt:

01.04.2023 -31.03.2024
T€
01.04.2022 -31.03.2023
T€
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 42.050 -1.640
Bereinigung um Sondereffekte
Restrukturierung 9.619 9.054
Cloud Transfer 7.126 3.726
Aufwendungen für strategische Beratung 3.129 7.076
Übrige 2.762 8.287
Fremdleistungen aufgrund der Akquisitionen 2.421 5.751
Anpassung abgegrenzter Erlöse 1.185 11.019
Wechsel im Management Team 0 4.882
Next Generation proALPHA 0 6.062
Bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 68.291 54.216

Das Verhältnis von Umsatz und bereinigtem EBITDA ist vor dem Hintergrund eines gesamtwirtschaftlich unsicheren Geschäftsumfelds überaus positiv zu bewerten.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023/24 stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

01.04.2023 -31.03.2024
T€
01.04.2022 -31.03.2023
T€
Umsatzerlöse 287.898 235.441
Sonstige Erträge 4.763 3.497
Materialaufwand -28.491 -25.009
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -176.410 -161.109
Andere Aufwendungen -45.711 -54.460
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 42.049 -1.640
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen -52.499 -57.797
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -10.450 -59.437
Finanzerträge 2.747 529
Finanzaufwendungen -46.572 -31.257
Finanzergebnis -43.825 -30.728
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -54.275 -90.164
Ertragsteuern 7.886 13.078
Konzernergebnis -46.389 -77.086

Die proALPHA-Gruppe erzielte im laufenden Geschäftsjahr 2023/24 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 287.898 nach T€ 235.441 im Vorjahr. Diese setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Wartungserlösen in Höhe von T€ 116.349 (Vorjahr T€ 93.254), Dienstleistungen in Höhe von T€ 95.154 (Vorjahr T€ 80.893) sowie Softwarelizenzen in Höhe von T€ 40.753 (Vorjahr T€ 40.002).

Die sonstigen Erträge in Höhe von T€ 4.763 (Vorjahr T€ 3.497) enthalten im Wesentlichen erhaltene Zuschüsse (T€ 2.993, Vorjahr T€ 1.690), Auflösungen von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen (T€ 487, Vorjahr T€ 333), Erstattung von Entgeltfortzahlungen (T€ 348, Vorjahr T€ 316), Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 242, Vorjahr T€ 400), Wechselkursgewinne (T€ 219, Vorjahr T€ 238) und Mieterträge (T€ 160, Vorjahr T€ 107).

Die Materialaufwendungen in Höhe von T€ 28.491 (Vorjahr T€ 25.009) resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb notwendiger Softwarelizenzen, aus den damit verbundenen Wartungsaufwendungen, aus bezogenen Fremdleistungen sowie aus SaaS-Aufwendungen.

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr 2023/24 auf T€ 176.410 (Vorjahr T€ 161.109), womit die Personalaufwandsquote (als Verhältnis der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Relation zu den Umsatzerlösen) bei 61,3 % nach 68,4 % im Vorjahr liegt. Rund 88 % (Vorjahr 86 %) des Personalaufwandes entfallen auf das Inland.

Die anderen Aufwendungen in Höhe von T€ 45.711 (Vorjahr T€ 54.460) beinhalten insbesondere Fremdleistungen (T€ 11.904, Vorjahr T€ 13.964), Leasing und Mieten für Einrichtungen (T€ 5.626, Vorjahr T€ 4.760), Rechts- und Beratungskosten (T€ 5.075, Vorjahr T€ 11.305), Kfz-Kosten (T€ 4.180, Vorjahr T€ 3.669), Werbekosten (T€ 2.812, Vorjahr T€ 3.066), Reisekosten (T€ 2.711, Vorjahr T€ 1.919), Personalnebenkosten (T€ 2.608, Vorjahr T€ 2.435), Mieten und Raumkosten (T€ 2.233, Vorjahr T€ 2.094), Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen (T€ 2.231, Vorjahr T€ 2.142), Wertberichtigungen auf Forderungen (T€ 1.830, Vorjahr T€ 2.009), Kommunikationskosten (T€ 1.342, Vorjahr T€ 1.349), Versicherungen und Beiträge (T€ 841, Vorjahr T€ 1.661) sowie Kursverluste (T€ 432, Vorjahr T€ 403).

Die Abschreibungen von T€ 52.499 (Vorjahr T€ 57.797) resultieren in Höhe von T€ 40.859 (Vorjahr T€ 45.979) aus den Step-ups der durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Die Finanzaufwendungen in Höhe von T€ 46.572 (Vorjahr T€ 31.257) beinhalten insbesondere die Zinsaufwendungen aus den Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 16.623 (Vorjahr T€ 15.665), der Kreditfinanzierung in Höhe von T€ 27.487 (Vorjahr T€ 14.533), den Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ 788 (Vorjahr T€ 613) sowie sonstige Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 1.674 (Vorjahr T€ 445).

Die Erträge aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 7.886 (Vorjahr Aufwand T€ 13.078) setzen sich zusammen aus latenten Steuererträge in Höhe von T€ 13.491 (Vorjahr T€ 15.110) sowie laufenden Steueraufwendungen in Höhe von T€ 5.605 (Vorjahr T€ 2.032). Die laufenden Ertragsteuern sind insbesondere durch die Anwendung der Zinsschranke beeinflusst. Der latente Steuerertrag ist vor allem Folge der sukzessiven Auflösung der latenten Steuerschulden aus den Kaufpreisallokationen.

Finanzlage

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 31.03.2024
T€
31.03.2023
T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 180 180
Kapitalrücklage 452.409 452.409
Sonstige Rücklagen 76.579 76.672
Sonstige Eigenkapitalbestandteile 1.410 456
Kumuliertes Konzernergebnis -131.573 -85.183
Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens 399.006 444.535
Nicht beherrschende Anteile 0 0
399.006 444.535
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 676.811 642.300
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 14.052 12.669
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 419 1.308
Langfristige Rückstellungen 8.645 8.135
Latente Steuerschulden 183.408 186.804
883.336 851.217
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 5.868 12.613
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 6.272 5.576
Kurzfristige Rückstellungen 1.249 5.098
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.729 10.467
Ertragsteuerverbindlichkeiten 3.879 3.522
Abgegrenzte Erlöse/Vertragsverbindlichkeiten 74.197 56.861
Sonstige Verbindlichkeiten 34.814 36.635
139.009 130.772
1.421.350 1.426.523

Die proALPHA-Gruppe verfügt zum Stichtag 31. März 2024 über ein Eigenkapital in Höhe von T€ 399.006 (Vorjahr T€ 444.535) Die Eigenkapitalquote (als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme) beträgt zum Stichtag 28,1% (Vorjahr 31,2 %). Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 452.409 (Vorjahr T€ 452.409) resultiert im Wesentlichen aus durchgeführten Kapitalerhöhungen.

In den Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus nachrangigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 341.194 (Vorjahr T€ 325.794), Verbindlichkeiten aus der Konsortialfinanzierung in Höhe von T€ 328.124 (Vorjahr T€ T€ 312.671) sowie Verbindlichkeiten aus der Immobilienfinanzierung in Höhe von T€ 7.494 (Vorjahr T€ 8.671) enthalten. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus der Konsortialfinanzierung resultiert aus der Aufnahme zweier zusätzlicher Incremental Facilities in Höhe von T€ 7.500 und T€ 10.000.

Die Leasingverbindlichkeiten liegen bei T€ 20.324 auf (Vorjahr T€ 18.245).

In den Sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in Höhe von T€ 323 (Vorjahr T€ 1.216) enthalten.

Die kurzfristigen Rückstellungen T€ 1.249 (Vorjahr T€ 5.098) betreffen im Wesentlichen Rechtsrisiken und Gewährleistungen.

Die latenten Steuerschulden in Höhe von T€ 183.408 (Vorjahr T€ 186.804) betreffen vor allem Effekte aus der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (Kundenbeziehungen, Technologie und Marke) zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokationen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf T€ 12.729 (Vorjahr T€ 10.467).

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten (T€ 3.879, Vorjahr T€ 3.522) beinhalten zu erwartende Steuerzahlungen.

Die abgegrenzten Erlöse / Vertragsverbindlichkeiten (T€ 74.197, Vorjahr T€ 56.861) resultieren aus Vorauszahlungen von Kunden auf in zukünftigen Perioden zu erbringende Wartungsleistungen sowie erhaltenen Anzahlungen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt in der Periode, in der die Leistung erbracht wird.

Die Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 34.814, Vorjahr T€ 36.635) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Personal (T€ 29.521, Vorjahr T€ 29.668) sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (T€ 4.155, Vorjahr T€ 4.113).

Vermögenslage

VERMÖGENSWERTE 31.03.2024
T€
31.03.2023
T€
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 689.026 675.620
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 600.910 604.643
Sachanlagen 21.173 20.880
Nutzungsrechte 19.718 17.818
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 136 134
Latente Steueransprüche 269 0
1.331.233 1.319.096
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 481 826
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 51.411 45.748
Kurzfristige Steuererstattungsansprüche 3 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 371 327
Sonstige Vermögenswerte 16.611 11.837
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21.240 48.690
90.118 107.427
1.421.350 1.426.523

Die Vermögenswerte des proALPHA-Konzerns resultieren überwiegend aus dem Erwerb der ehemaligen pA Holding GmbH und den danach erfolgten Unternehmenswerben.

Die langfristigen Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.331.223 (Vorjahr T€ 1.319.096) entsprechen 93,7% (Vorjahr 92,5 %) der Bilanzsumme und beinhalten neben den Geschäfts- oder Firmenwerten (T€ 689.026, Vorjahr T€ 675.620) sonstige immaterielle Vermögenswerte (T€ 600.910, Vorjahr T€ 604.643), die sich im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (T€ 490.102, Vorjahr T€ 487.834), Technologien (T€ 64.962, Vorjahr T€ 69.281) und den Marken (T€ 40.336, Vorjahr T€ 40.392) zusammensetzen. Daneben bestehen noch Sachanlagen in Höhe von T€ 21.173 (Vorjahr T€ 20.880) sowie Nutzungsrechte in Höhe von T€ 19.718 (Vorjahr T€ 17.818) und sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 136 (Vorjahr T€ 134). Die langfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen durch das Eigenkapital und die langfristige Finanzierung abgedeckt.

Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen neben Vorräten (T€ 481, Vorjahr T€ 826) hauptsächlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 51.411, Vorjahr T€ 45.748) und der unten erläuterten Liquidität von T€ 21.240 (Vorjahr T€ 48.690) sowie sonstigen Vermögenswerten (T€ 16.611, Vorjahr T€ 11.837). Die sonstigen Vermögenswerte betreffen vor allem abgegrenzte Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Miet-, Support- und Wartungsverträgen (T€ 11.025, Vorjahr T€ 8.936), Zinsderivate (T€ 640, Vorjahr T€ 957) sowie Umsatzsteuerforderungen (T€ 3.566, Vorjahr T€ 755).

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das abgelaufene Geschäftsjahr war im Wesentlichen geprägt durch die vier bereits beschriebenen Akquisitionen. Auf der Ertrags- und Aufwandsseite gab es nicht-wiederkehrende Sondereffekte. Die Vermögensseite ist dominiert von den im Rahmen der Kaufpreisallokationen der erworbenen Unternehmen identifizierten Vermögenswerten, was sich korrespondierend auf der Passivseite der Bilanz durch die Aufnahme der Konsortialfinanzierung sowie der Gesellschafterdarlehen niederschlägt. Mit dieser umfassenden Finanzierung sichert sich die proALPHA-Gruppe die notwendige Liquidität für weiteres Wachstum in den kommenden Jahren.

Das Konzerneigenkapital der proALPHA-Gruppe ist mit T€ 399.006 (Vorjahr T€ 444.535) zum 31. März 2024 positiv.

Da die Liquidität der proALPHA-Gruppe grundsätzlich aufgrund der bestehenden sowie nach dem Bilanzstichtag vereinbarten kreditvertraglichen Vereinbarungen und der bestehenden Kreditlinien bis auf weiteres gesichert ist und sich auf Ebene der proALPHA Group GmbH keine Zweifel an der Unternehmensfortführung ergeben, geht die Geschäftsleitung der proALPHA-Gruppe daher von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

5. Investitionen

Die zahlungswirksamen Investitionen ohne Unternehmenszusammenschlüsse und dem Erwerb von Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 3.896 (Vorjahr T€ 4.925) im Geschäftsjahr beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen und planmäßige Ersatzinvestitionen für IT-Hardware sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Weiterhin wurden T€ 43.298 (Vorjahr T€ 103.594) für Unternehmenserwerbe und nachträgliche Kaufpreiszahlungen investiert.

6. Cashflow und Liquidität

Konzern-Kapitalflussrechnung

01.04.2023 - 31.03.2024
T€
01.04.2022 - 31.03.2023
T€
Konzernergebnis -46.389 -77.086
Abschreibungen und Wertminderung 52.499 57.797
Finanzergebnis 43.825 30.728
Steueraufwendungen/(-erträgen) -7.886 -13.078
EBITDA 42.049 -1.640
(Gewinn)/Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -134 -351
Sonstige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen -106
(Zunahme)/Abnahme Vorräte 372 -132
(Zunahme)/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -3.546 -4.213
Zunahme/(Abnahme) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.785 -5.097
Zunahme/(Abnahme) Abgegrenzte Erlöse 7.171 17.207
(Zunahme)/Abnahme Sonstige Posten -7.084 20.345
Gezahlte Ertragsteuern -5.405 -1.416
Erhaltene Zinsen 2.747 272
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 38.955 24.868
Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse, abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -43.298 -103.594
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -3.896 -4.925
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 215 1.353
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -46.979 -107.167
Einzahlungen aus der Zuführung von Eigenkapital 0 14.906
Einzahlungen aus der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen 0 26.484
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 37.500 111.125
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -21.583 -42.694
Auszahlungen aus der Tilgung von Gesellschafterdarlehen 0 -3.166
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -7.381 -6.687
Gezahlte Zinsen -28.135 -14.624
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -19.598 85.345
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 172 72
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -27.451 3.118
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn des Geschäftsjahres 48.690 45.572
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres 21.240 48.690

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt T€ 38.955 nach T€ 24.868 im Vorjahr. Dieser wird unter anderem im Wesentlichen durch das EBITDA, sowie durch die Entwicklung der abgegrenzten Erlöse und sonstigen Posten bestimmt.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr T€ -46.979 (Vorjahr T€ -107.167). Dieser Cashflow resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die vier im Geschäftsjahr durchgeführten, bereits beschriebenen Akquisitionen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt bei T€ -19.598 (Vorjahr T€ 85.345). Dies liegt im Wesentlichen an Zahlung von Zinsen, sowie Tilgung von Finanzverbindlichkeiten.

Zum Stichtag verfügt der Konzern über liquide Mittel von T€ 21.240 (Vorjahr T€ 48.690) und nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 23.625 (Vorjahr T€ 23.625). Liquiditätsengpässe lagen im Berichtszeitraum nicht vor und sind auch nicht absehbar.

Laut Kreditvertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, eine vordefinierte Finanzkennzahl (Covenant) zu ermitteln und entsprechend den Vorgaben einzuhalten. Grundsätzlich gibt die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl den finanzierenden Banken die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund, es sei denn, die Nichteinhaltung wird durch Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital geheilt.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Die Risikopolitik der proALPHA-Gruppe ist darauf ausgerichtet, den Unternehmenserfolg nachhaltig sicherzustellen, indem mit Risiken kontrolliert umgegangen wird. Dies schafft Handlungsspielräume, die ein Eingehen von Risiken ermöglichen, wenn das Verhältnis der angestrebten Vorteile und der eingegangenen Risiken angemessen erscheint. Die Geschäftsführung sieht sich in der Lage, Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und bei Fehlentwicklungen Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikomanagement ist in die laufenden Geschäftsprozesse integriert und erfolgt durch die jeweils verantwortlichen Unternehmensbereiche. Darüber hinaus führt die Geschäftsführung regelmäßig Risikoanalysen durch, u.a. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, und ist in der Lage, frühzeitig Risiken zu erkennen, diese zu bewerten sowie darüber Auskunft zu geben. Zinsderivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken und in keinem Fall zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt. Zu weiteren Einzelheiten unserer derivativen Finanzinstrumente verweisen wir auf den Konzernanhang (19). Um den Prozess der Risikoidentifikation weiter zu verbessern, hat proALPHA, ein integriertes Risikomanagement-Reporting eingeführt, in das alle Funktionen und Unternehmensbereiche eingebunden sind.

Die proALPHA-Gruppe ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die im Folgenden erläutert werden.

Geopolitische Spannungen / Kriege, Pandemien &Inflation

Der anhaltende Krieg in der Ukraine, der Konflikt zwischen Israel und der Hamas, sowie globale politische Konflikte haben uns dazu veranlasst, die geopolitischen Risiken und Auswirkungen für den proALPHA-Konzern intensiv zu beobachten und die Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeiten zu untersuchen. Eine anhaltende Verschlechterung der globalen Wirtschaftslage, sowie gesellschaftliche und politische Instabilität könnte zu steigender Anzahl von Insolvenzen bei unseren Kunden, Geschäftspartnern und wichtigen Lieferanten führen. Darüber hinaus könnten bereits getroffene Budgetentscheidungen unserer Kunden aufgrund der ungewissen weltwirtschaftlichen Lage dazu führen, von Verträgen zurückzutreten oder die Implementierung zur Einführung der erworbenen Software zu stoppen. Jeder dieser Umstände könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage und unsere Cash flows haben.

Die proALPHA-Gruppe hat keine Tochtergesellschaften in der Ukraine oder in Russland, die in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogen sind. Unsere Tochtergesellschaft Böhme &Weihs Systemtechnik GmbH &Co. KG, Wuppertal, hatte eine unbedeutende Tochtergesellschaft in Russland, die aus Wesentlichkeitsgründen in der Vergangenheit aus der Konzernkonsolidierung ausgeschlossen und mittlerweile liquidiert wurde.

Die regulatorischen Anforderungen an die Exportkontrolle erfüllt proALPHA durch regelmäßige Prüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern gegen alle für den Konzern relevanten Sanktionslisten.

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie konnten wir wirksame Maßnahmen zur Minderung der daraus entstandenen Risiken ergreifen. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit für proALPHA Mitarbeiter, flexibel von zu Hause aus zu Arbeiten - sei es im Home-Office, im Remote-Office oder an den jeweiligen Standorten. Darüber hinaus hat proALPHA moderne interne IT-Lösungen eingeführt, die ein ortsunabhängiges Arbeiten ermöglichen. Es gab keine erheblichen Beeinträchtigungen in unserem Geschäftsbetrieb oder negativen Auswirkungen auf die Umsätze. Während wir die Lage weiter beobachten, gehen wir davon aus, dass die verbleibenden Auswirkungen der Pandemie unwesentlich sein werden, und schätzen den Eintritt von wesentlichen Risiken dieses Risikofaktors als sehr unwahrscheinlich ein.

Die steigende Inflation erhöht den Druck auf die Kostenkontrolle und die Preisgestaltung der Produkte. proALPHA hat zu diesem Zweck unter anderem einen zentralen Einkauf eingeführt, um weitere Gruppensynergien zu erzielen und diesen Effekt abzumildern.

Corporate Governance und Compliance

Durch unsere Geschäftstätigkeit sind wir Risiken im Zusammenhang mit Verstößen gegen unseren "code of conduct" und der Nichteinhaltung unserer Richtlinien und Verstöße gegen Regeln, Vorschriften und gesetzliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Compliance durch Mitarbeitende, externe Berater und Partner oder von Tochtergesellschaften des proALPHA-Konzerns ausgesetzt.

Darüber hinaus sehen wir Risiken in moralisch und ethisch nicht vertretbarem und betrügerischem Verhalten einzelner Mitarbeitender, externer Berater und Partnern oder von Tochtergesellschaften des proALPHA Konzerns, dass Strafanzeigen, Bußgelder und Forderungen der geschädigten Parteien nach sich ziehen könnte.

Jeder dieser Umstände könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage, unsere Reputation, unsere Marke und unsere Wettbewerbsposition am Markt haben.

Neben obligatorisch einzuhaltenden Richtlinien wie dem code of conduct, IT-Richtlinien für den Konzern und einem internen Kontrollsystem sowie klaren und eindeutigen Vorgaben in Richtlinien zu Dienstreisen und Spesen hat proALPHA zur Implementierung eines Compliance Programms einen interimistischen Compliance Officer eingesetzt, um geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu implementieren.

Absatzchancen und -risiken

Es besteht das Risiko, dass der Absatz von proALPHA-Software und Dienstleistungen stagniert oder sich rückläufig entwickeln könnte, u.a. aufgrund allgemeiner konjunktureller Investitionszurückhaltung der Kunden oder aufgrund von Marktanteilsverlusten an den Wettbewerb. Um Risiken in diesem Bereich frühzeitig zu identifizieren und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten, besteht ein intensives Vertriebscontrolling, bei dem alle Neukundenprojekte und der "Pipelineaufbau" regelmäßig von der Geschäftsführung überprüft werden.

Andererseits besteht die Chance, dass sich der Absatz von proALPHA-Software und Dienstleistungen besser als erwartet entwickeln könnte, insbesondere, wenn sich die konjunkturelle Lage weiter verbessert, oder wenn der Kapazitätsaufbau und die strukturellen Maßnahmen im Vertrieb, schneller als erwartet, bereits im Prognosezeitraum zu zusätzlichen Vertragsabschlüssen führen. Auch ein wirtschaftlicher Aufschwung nach Entschärfung der angespannten Lagen (COVID-19-Pandemie und Ukraine-Krise, sowie weiterer geopolitischer Spannungen) mit einem florierenden Absatzmarkt ist nicht auszuschließen.

Vertrags- und Projektrisiken

proALPHA schließt eine Vielzahl von kundenindividuellen Verträgen hinsichtlich der Einführung des proALPHA-ERP-Systems ab, vermeidet es aber grundsätzlich, in diesem Zusammenhang Werkverträge abzuschließen, da aufgrund der hohen Mitwirkungserfordernisse des Kunden eine sichere Aufwands- und Risikoabschätzung in der Regel nicht möglich ist.

Dem Risiko, dass Werkverträge abgeschlossen oder sonstige zu weitreichende vertragliche Zusagen gemacht werden, begegnet proALPHA durch einen fest etablierten Genehmigungsprozess, bei dem jeder wesentliche Neuvertrag von der Geschäftsführung genehmigt wird.

Das Cloud-Transformationsprojekt von proALPHA ist intensiv und erfordert einen hohen Managementfokus, um die gesetzten Ziele in einem geplanten Zeitrahmen zu erreichen. Das Projekt birgt die üblichen Transformationsrisiken wie Produktarchitektur, Datensicherheit, Projektmanagement und "Cost-Overrun". proALPHA mitigiert die Risiken unter anderem durch den Einsatz von Cloud-Spezialisten, hoher Aufmerksamkeit des Managements und regelmäßiger Überwachung.

Produkthaftungsrisiken

Die proALPHA-Software wird im Rahmen von Lösungen und Prozessen eingesetzt, die für die Geschäftsabläufe bei unseren Kunden von kritischer Bedeutung sind. Hinzu kommt die relative Komplexität der Produkte und die technischen Abhängigkeiten der Module untereinander.

Darüber hinaus kann proALPHA aufgrund der zunehmenden Zahl von Hosting-Kunden die Risiken von Cyber-Attacken und den Ausfall des Rechenzentrums nicht ausschließen. Daher besteht das Risiko, dass Kunden Garantie-, Leistungs- oder ähnliche Ansprüche geltend machen, sofern es zu tatsächlichen oder angeblichen Mängeln kommt.

Die proALPHA-Vertragstexte enthalten in der Regel Bestimmungen, die darauf ausgerichtet sind, Risiken aus tatsächlichen oder angeblichen Mängeln zu begrenzen. Trotzdem sind derartige Ansprüche, unabhängig davon, ob sie begründet sind oder nicht, nicht auszuschließen und können beträchtliche Kosten und eine Beeinträchtigung der Reputation von proALPHA zur Folge haben.

Adressenausfallrisiken

Dem Risiko von Forderungsausfällen wird durch ein effektives Debitorenmanagement begegnet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit überwacht und bewertet, bei Auffälligkeiten werden angemessene Wertberichtigungen gebildet.

Unsere Kundenstruktur und die breite Streuung über zahlreiche Branchen hinweg führt uns zu Einzelrisiken, Klumpenrisiken werden hierbei jedoch vermieden. Im oberen Abschnitt zu geopolitischen Spannungen gehen wir detaillierter auf die hiermit verbundenen Risiken etwaiger Insolvenzrisiken unserer Kunden ein.

Personelle Risiken

Hochqualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind der wesentliche Erfolgsfaktor des proALPHAKonzerns. proALPHA bietet den Mitarbeitern deshalb nicht nur attraktive Vergütungspakete inklusive Zusatzleistungen, sondern auch Weiterbildungsmaßnahmen über interne Zertifizierungsmodelle, Homeoffice/remote Office Möglichkeiten und eine offene Unternehmungskultur mit flachen Hierarchien. Aufgrund natürlicher Fluktuation und des geplanten Personalaufbaus ist zudem eine hohe Aktivität im Recruiting erforderlich. Hierzu existiert ein eigener monatlicher Recruiting-Bericht. Trotz dieser Maßnahmen kann nicht abschließend ausgeschlossen werden, dass qualifizierte Mitarbeiter das Unternehmen verlassen oder nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter eingestellt werden können.

proALPHA hat in diesem Zusammenhang im letzten Jahr eine Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage durchgeführt, mit dem Ergebnis zu Optimierungspotential aber auch positiven Rückmeldungen über alle Bereiche hinweg. Im Anschluss wurden in Zusammenarbeit mit HR sämtlichen Bereichen Verbesserungsvorschläge unterbreitet, welche von der Geschäftsleitung regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen aufgrund der im Rahmen des Unternehmenserwerbs aufgenommenen langfristigen Fremdfinanzierung, die im Zeitverlauf zurückgeführt und zu deren Aufrechterhaltung eine Finanzkennzahl (sog. Covenant) eingehalten werden muss. Die proALPHAGruppe überwacht deshalb sowohl die aktuelle und zukünftige Liquiditätsentwicklung, als auch die aktuelle und zukünftige Entwicklung der Profitabilitäts- und Bilanzkennzahlen, die zur Berechnung der Covenants herangezogen werden, um ggf. frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die proALPHA Group GmbH stellt die Liquidität und Finanzausstattung sämtlicher Konzerngesellschaften jederzeit sicher. Die mehrfach jährlich für Budget- und Forecast-Zwecke durchgeführten Unternehmensplanungen enthalten auch Cashflow-Planungen sowie Covenant-Planungen. Ein zentrales Cash-Management stellt einerseits die ausreichende Liquiditätsversorgung der proALPHA-Gruppengesellschaften und andererseits die zentrale Verfügbarkeit liquider Mittel zur Bedienung der Finanzverbindlichkeiten sicher.

Aufgrund des der finanziellen Leistungsfähigkeit der proALPHA-Gruppe angepassten Finanzierungsvolumens und des durch das Geschäftsmodell bedingten gleichförmig stark positiven operativen Cashflows ist die Bedienung der langfristigen Fremdfinanzierung auch dann gesichert, wenn sich das Geschäft bis zu einem gewissen Grad weniger positiv entwickeln würde, als erwartet. Ebenso ist auch die Einhaltung der Covenants in solchen Szenarien gesichert.

Zinsrisiken

Zinsrisiken ist proALPHA hauptsächlich in Bezug auf die aufgenommene Konsortialfinanzierung ausgesetzt, da diese variabel verzinst ist.

Der Zinsswap aus der Immobilienfinanzierung im Konzernabschluss hat eine Laufzeit von April 2015 bis Dezember 2024 und amortisiert sich über die Laufzeit. Abgesichert wurden jeweils die variablen Zinsen auf Basis des 3-Monats-EURIBOR, im Gegenzug erhält die Gesellschaft einen festen Zins. Trotz wirtschaftlicher Absicherung des Zinsrisikos erfolgte für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses keine Designation der Zinssicherungsinstrumente als Cash-Flow-Hedge im Sinne von IFRS 9. proALPHA überwacht regelmäßig die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, um ggf. zusätzliche Sicherungsgeschäfte einzugehen.

Währungsrisiken

Währungsrisiken bestehen aufgrund unserer Aktivitäten nur außerhalb der Euro-Zone, wobei das Risiko grundsätzlich dadurch beschränkt ist, dass über 92 % des Geschäfts der proALPHA-Gruppe in EURO abgewickelt wird.

Unternehmenserwerbe

Zur Erweiterung unserer Geschäftstätigkeit und Sicherstellung des Wachstums des proALPHAKonzerns kaufen wir sowohl Unternehmen als auch Technologien zu und planen derartige Erwerbe auch für die Zukunft. Es gelingt uns möglicherweise nicht, Unternehmen effizient oder erfolgreich zu akquirieren und zu integrieren.

Die proALPHA-Gruppe hat in den letzten Jahren vermehrt Unternehmen erworben. Die Verhandlungen zu möglichen Akquisitionen und die Integration zugekaufter Unternehmen und oder Technologien erfordern die Zeit, Aufmerksamkeit und die Ressourcen der Geschäftsführung und des Senior Managements und können unvorhersehbare operative Probleme nach sich ziehen. Insbesondere Risiken wie z.B. falsche Annahmen im Due-Diligence-Prozess für die Übernahmen, erfolglose Integration der übernommenen Unternehmen sowie ihrer operativen Tätigkeiten, Wertminderungen von Geschäftsoder Firmenwerten und sonstiger immaterieller Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Jeder dieser Umstände könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage, unsere Reputation, unsere Marke und unsere Wettbewerbsposition am Markt haben.

proALPHA hat Maßnahmen ergriffen, die den beschriebenen Risiken begegnen und ihre negativen Auswirkungen mindern sollen. Hierzu gehören insbesondere der im letzten Jahr neu etablierte Bereich "Corporate Development & Strategy" und die hiermit einhergehende Erweiterung der Geschäftsführung zur strategischen und operativen Verantwortung dieses Bereichs.

Darüber hinaus haben wir so genannte "shared services" Funktionen im Konzern für die Bereiche Finance, HR, IT, Risk &Compliance sowie Marketing etabliert, welche als übergeordnete Funktionen für den proALPHA-Konzern für die neu erworbenen Tochtergesellschaften diese Zentralfunktionen übernehmen und mit Ausnahme des Marketingbereichs auch als Kontrollfunktion agieren.

Gesamtaussage zur Risikolage

Nach Überzeugung der proALPHA-Geschäftsleitung weisen die in diesem aggregierten Risikobericht beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter für den proALPHA-Konzern auf.

Die Geschäftsführung bleibt zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Konzerns eine solide Basis für unsere künftige Geschäftsentwicklung bildet. Aufgrund unserer strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung und der Einführung eines professionellen Risikoreportings sind wir zuversichtlich, den Herausforderungen, die sich aus den Risiken in unserem derzeitigen Risikoprofil ergeben, auch im folgenden Geschäftsjahr begegnen zu können.

2. Prognosebericht

Deutsche Wirtschaft

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich zu Jahresbeginn leicht belebt. Laut Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 30. April 2024 ist das Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorquartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr lag das BIP um 0,9 % niedriger.

Auf der Verwendungsseite kamen im ersten Quartal laut Statistischem Bundesamt Wachstumsimpulse vor allem von den Bauinvestitionen, wobei die günstige Witterung zu Jahresbeginn eine wesentliche Rolle gespielt haben dürfte. Auch der Außenbeitrag (Ausfuhren minus Einfuhren) stützte das Wachstum. Die Ausrüstungsinvestitionen wie auch der private Konsum dürften dagegen rückläufig gewesen sein.

Entstehungsseitig dürfte sich entsprechend vor allem die Wertschöpfung im Baugewerbe wie auch im Verarbeitenden Gewerbe im ersten Quartal kräftig entwickelt haben. Die noch gedämpfte Konsumstimmung spiegelt sich in den insgesamt noch verhaltenen Einzelhandelsumsätzen wider. Die sonstigen Dienstleistungsbereiche dürften das Wachstum dagegen stabilisiert haben.

Die Bundesregierung geht in ihrer Wachstumsprognose für das Jahr 2024 von einem moderaten Wachstum von 0,3 % und für 2025 von 1,0 % aus, was eine Verschlechterung der Prognose aus 2022 darstellt. Die Unsicherheit für die deutsche Wirtschaft bleibt im Kontext des russischen Angriffskrieges und der schwachen Entwicklung der Weltwirtschaft bestehen. Im Vergleich zu den Vorjahren wird im Jahr 2024 ein deutlich geringerer Anstieg der Inflation i.H.v. 2,8 % prognostiziert. Wachstumsimpulse dürften vor allem vom privaten Verbrauch ausgehen: Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten Haushalte werden schrittweise überwunden und führen in Verbindung mit einer insgesamt robusten Beschäftigungssituation zu einer Belebung des privaten Konsums. Die Ausrüstungsinvestitionen in Maschinen und Anlagen dürften auch vor dem Hintergrund des hohen Investitionsbedarfs im Zuge der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft trotz relativ hoher Nominalzinsen weiter zulegen, wohingegen die Bauinvestitionen im Jahresdurchschnitt weiter zurückgehen dürften.

Obwohl sich die Energieversorgungslage vorerst entspannt hat, ist die Energiekrise noch nicht überwunden. Im Winter 2022/23 konnte eine Gasmangellage abgewendet werden, die eine staatlich angeordnete Rationierung erforderlich gemacht hätte. Die weggefallenen russischen Erdgaslieferungen konnten zum Teil durch höhere Erdgasimporte aus anderen europäischen Ländern ersetzt werden. Für den Winter 2023/24 besteht für die deutsche Volkswirtschaft zudem nach wie vor das Abwärtsrisiko einer Gasmangellage.

EU-Wirtschaft

Das Wachstum der europäischen Wirtschaftstätigkeit in diesem und im nächsten Jahr dürfte weitgehend von einer stetigen Ausweitung des privaten Verbrauchs getragen werden, da das anhaltende Wachstum der Reallöhne und der Beschäftigung einen Anstieg des real verfügbaren Einkommens unterstützt. Eine starke Sparneigung bremst den privaten Verbrauch jedoch teilweise noch. Vor dem Hintergrund einer robusten Weltwirtschaft wird ein Aufschwung des Handels die EU-Exporte stützen. Da jedoch die Binnennachfrage in der EU wieder anzieht, wird eine Beschleunigung der Importe den positiven Wachstumsbeitrag der Exporte weitgehend ausgleichen.

Die europäische Kommission prognostiziert unter Berücksichtigung des langwierigen russischen Angriffskrieges und des Konflikts im Nahen Osten für die Jahre 2024 und 2025 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,0 % und 1,6 %.

Weltwirtschaft

Für das weltweite Wirtschaftswachstum geht der IMF davon aus, dass die Weltwirtschaft in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin mit 3,2 % wachsen wird, also mit dem gleichen Tempo wie 2023. Eine leichte Beschleunigung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, wo das Wachstum von 1,6 % im Jahr 2023 auf 1,7 % im Jahr 2024 und 1,8 % im Jahr 2025 steigen soll, wird durch eine leichte Verlangsamung in den Schwellen- und Entwicklungsländern von 4,3 % im Jahr 2023 auf 4,2 % in den Jahren 2024 und 2025 ausgeglichen.

Die Weltwirtschaft hat sich trotz erheblicher Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Wiederherstellung der Preisstabilität als erstaunlich widerstandsfähig erwiesen.

Auch wenn sich die globalen Wirtschaftsaussichten stabilisieren, hat die Finanzpolitik weiterhin mit den Altlasten der hohen Verschuldung und der Defizite zu kämpfen und steht gleichzeitig vor neuen Herausforderungen. Die Risiken für die öffentlichen Finanzen sind in diesem Jahr akut, da in über 80 Volkswirtschaften und Wirtschaftsregionen Wahlen stattfinden und die Unterstützung für hohe Staatsausgaben zunimmt.

Branchenentwicklung

Im laufenden Jahr werden die Ausgaben für Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im Vergleich zu 2023 um 4,4 % wachsen und voraussichtlich ein Volumen von 224,3 Milliarden Euro erreichen.

In der Informationstechnik wird für 2024 ein Umsatz von 151,5 Milliarden Euro erwartet - das ist im Vergleich zu 2023 ein Wachstum um 6,1 %. Die Ausgaben für Software werden in diesem Segment mit voraussichtlich 9,4 % auf 45,4 Milliarden Euro das größte Wachstum verzeichnen. Die IT-Hardware wird mit einem Volumen von 54,4 Milliarden Euro (+4,6 %) auch im Jahr 2024 noch vor den IT-Services den größten Anteil des IT-Marktes abbilden. Die Ausgaben für IT-Services steigen im laufenden Jahr um 4,8 % auf 51,7 Milliarden Euro.

Die Telekommunikation setzt das Wachstum aus dem Vorjahr voraussichtlich fort mit einem Plus von 1,0 % auf 72,8 Milliarden Euro. Für die Teilmärkte der TK-Infrastruktur und der TK-Endgeräte wird ein leichter Rückgang um -0,7 bzw. -1,0 % auf 11,8 bzw. 8,4 Milliarden Euro prognostiziert. Die Investitionen in Telekommunikationsdienste steigen dagegen um 1,6 % auf 52,6 Milliarden Euro.

Konzernentwicklung

Die Geschäftsführung geht von einer weiter positiven Geschäftsentwicklung im Prognosezeitraum des Geschäftsjahres 2024/25 für die proALPHA-Gruppe aus, sowohl durch organisch als auch anorganisches Wachstum. Bei der Umsatzentwicklung erwartet die Geschäftsführung ein Wachstum zwischen 5% und 10%, beeinflusst durch das allgemeine wirtschaftliche Umfeld. Beim bereinigten EBITDA wird eine Steigerung zum abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023/24 von ca. 15% prognostiziert. Dies wäre nach der bereits im Geschäftsjahr 2022/23 erreichten Steigerung des bereinigten EBITDAs von 26% eine weitere Verbesserung der EBITDA Profitabilität.

Gesamtaussage zum Prognosebericht

Die proALPHA-Gruppe blickt weiterhin zuversichtlich in die Zukunft. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Software-Industrie und im Besonderen die proALPHA-Gruppe, überdurchschnittliche Resilienz gegenüber Krisen bewiesen haben. Die Unsicherheiten, die aus der Corona-Pandemie, Krieg, einer steigenden Inflationsrate und weiteren unsicheren Einflussfaktoren resultieren, werden von der Geschäftsführung beobachtet und dort, wo es notwendig wird, gegengesteuert, zielführende Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Es wird stark auf das organische Wachstum des bestehenden Konzerns gesetzt. Zusätzlich wird auch ein weiteres starkes anorganisches Wachstum durch Akquisitionen und Erweiterung des Produktportfolios anvisiert, zuletzt durch die vier beschriebenen Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr, sowie eine weitere im Aufstellungszeitraum. Diese Handlungen sind die Basis des weiteren Umsatzwachstums und Ausweitung der Profitabilität in einem herausfordernden und volatilen Marktumfeld.

D. Zweigniederlassungen

Die proALPHA Group GmbH, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Oberbecksener Straße 76b, 32547 Bad Oeynhausen

Rotherstraße 9, 10245 Berlin

Konrad-Zuse-Straße 12, 71034 Böblingen

Webergasse 3, 09111 Chemnitz

Katharinenstraße 23-25, 20457 Hamburg

Lise-Meitner-Straße 9, 85737 Ismaning

Linderhauser Straße 153, 42279 Wuppertal

Leightonstr. 2, 97074 Würzburg

Die proALPHA GmbH, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Oberbecksener Straße 76b, 32547 Bad Oeynhausen

Rotherstraße 9, 10245 Berlin

Konrad-Zuse-Straße 12, 71034 Böblingen

Webergasse 3, 09111 Chemnitz

Katharinenstraße 23-25, 20457 Hamburg

Lise-Meitner-Straße 9, 85737 Ismaning

Linderhauser Straße 153, 42279 Wuppertal

Leightonstr. 2, 97074 Würzburg

Die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Ludwig-Erhard-Straße 52, 72760 Reutlingen, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Ritterstraße 19, 33602 Bielefeld

Londoner Bogen 4, 44269 Dortmund

Am Brauhaus 8b, 01099 Dresden

Hermann-Wüsthof-Ring 11, 21035 Hamburg

Besselstraße 25, 68219 Mannheim

Feringastraße 6, 85774 Unterföhring

Die Böhme &Weihs Systemtechnik GmbH &Co. KG, Linderhauser Straße 153, 42279 Wuppertal, hat eine Niederlassung unter gleicher Firma in Gartenstraße 115, 73430 Aalen.

Die Empolis Information Management GmbH, Europaallee 10, 67657 Kaiserslautern, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Meisenstraße 90, 33607 Bielefeld

Leightonstr. 2, 97074 Würzburg

Die Persis GmbH, Theodor-Heuss-Str. 5, 89518 Heidenheim an der Brenz, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Kapuzinergasse 1-11, 40213 Düsseldorf

Delitscher Straße 68, 04129 Leipzig

Die GEDYS IntraWare GmbH, Eigilstraße 2, 36043 Fulda, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Lange Straße 61, 38100 Braunschweig

Lengericher Landstraße 11b, 49078 Osnabrück

Seilerweg 2, 72574 Bad Urach

Die proALPHA Software Austria GmbH, Josefa-Posch-Straße 6, 8200 Gleisdorf, Österreich, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma in Österreich:

Traunufer Arkade 1, 4600 Thalheim/Wels

Unterperfuss 55, 6178 Unterperfuss

Wienerbergstraße 11, Turm A, 1100 Wien

Die proALPHA Polska Sp. z o.o., ul. Dabrowskiego 1, 65-021 Zielona Góra, Polen, hat folgende Niederlassung unter gleicher Firma in Bojkowska 37, 44-100 Gliwice, Polen.

Die proALPHA Schweiz AG, Gewerbestraße 7/7a, 4147 Aesch, Schweiz, hat eine Niederlassung unter gleicher Firma in Hinterbergstraße 18, 6312 Steinhausen sowie eine Niederlassung in Aarbergstraße 46, 2503 Biel, Schweiz.

 

Weilerbach, den 29. Juli 2024

Die Geschäftsleitung der proALPHA Group GmbH

Eric Verniaut

Patrick Klein

Björn Goerke

Christoph Kull

Aktuelle Berichte und Vollvolumen-Zugriff auf alle Geschäftsjahre. API-Key holen →

Registerdokumente

PDF-Dokumente direkt vom Amtsgericht – auf Anfrage über den :code Endpunkt abrufbar.

  • Aktueller Auszug (AD)
  • Chronologischer Auszug (CD)
  • Strukturierte Inhalte (SI, XML)
  • Gesellschafterliste
  • Satzung / Gesellschaftsvertrag
Mit API-Key abrufen API-Key holen →

Website-Inhalt

Strukturierter Markdown-Volltext der Unternehmenswebsite – ideal für Anreicherung und AI-Pipelines.

Mit API-Key abrufen API-Key holen →
Profil · Finanzen · Personen · Dokumente

Strukturierte Daten und Volltexte – pro Unternehmen

Vom Jahresabschluss als HTML bis zur UBO-Liste: jedes Feld einzeln über den features Parameter aktivierbar. Eine API, alle Daten.

  • Geschäftszahlen Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme, Jahresergebnis pro Geschäftsjahr.
  • Vertretungsberechtigte Aktuelle und ehemalige Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen mit Rollen und Datumsangaben.
  • Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister inkl. Datum und Volltext.
  • Gesellschafter Aktuelle Gesellschafterstruktur mit Beteiligungsquoten und Einlagebeträgen.
  • Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) Wirtschaftlich Berechtigte gemäß Transparenzregister.
  • Beteiligungen Beteiligungen dieses Unternehmens an anderen Gesellschaften.
  • Bilanz Vollständige Bilanzpositionen aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen.
  • Gewinn- und Verlustrechnung GuV-Positionen pro Geschäftsjahr.
  • Jahresabschlüsse (HTML) Veröffentlichte Jahresabschlüsse als gerendertes HTML.
  • Insolvenzbekanntmachungen Bekanntmachungen aus den amtlichen Insolvenzregistern.
  • News Aktuelle Erwähnungen des Unternehmens aus externen Quellen.
Alle Felder mit API-Key freischalten API-Key holen →
Code · AI-Agents · No-Code · Workflows

In jeden Stack einbaubar

Egal ob klassische API, AI-Agent oder No-Code-Tool – diese Daten lassen sich überall andocken.

Diese Daten in Ihrer App

Holen Sie sich einen API-Key und verwenden Sie diese strukturierten Handelsregisterdaten direkt aus Ihrer Anwendung – ohne Scraping, ohne PDFs.