Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren für notarielle Leistungen gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die sich nach dem Geschäftswert richten und keine Preisverhandlungen zulassen.
Detaillierte Erklärung
Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren, die für alle notariellen Leistungen gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anfallen. Ob Beurkundung einer GmbH-Gründung, Kaufvertrag, Testament oder Unterschriftsbeglaubigung – die Notarkosten unterliegen einem bundeseinheitlichen Tarif, wodurch Preistransparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Die Höhe richtet sich in erster Linie nach dem Geschäftswert: Bei einer GmbH-Gründung mit 25.000 € Stammkapital liegen die Notarkosten laut Tabelle bei rund 300 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer; eine einfache Unterschriftsbeglaubigung kostet meist zwischen 20 € und 70 €. Freie Preisgestaltung ist unzulässig, Rabatte dürfen Notare nicht gewähren. Gründer und Immobilienkäufer sollten die Notarkosten frühzeitig in ihre Budgetplanung aufnehmen, da Notare Unterlagen erst nach Zahlung des Kostenvorschusses beim Handels- oder Grundbuchamt einreichen. Ein online Notarkosten-Rechner oder ein Blick in die amtliche Notarkostentabelle erleichtert das genaue Kalkulieren. Wer Notarkosten vergleichen oder berechnen möchte, sollte daher stets die aktuellen Sätze des GNotKG heranziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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