Notaranderkonto
Grunddefinition
Detaillierte Erklärung
Die Bundesnotarkammer regelt die strengen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Notaranderkontos; seit 2014 sind Sammelanderkonten die Regel. Die Kosten orientieren sich an der Notarkostenordnung und der Höhe der Einlage. Angesichts der gesetzlichen Möglichkeit, Bareinlagen direkt mit einer Bankbestätigung nachzuweisen, wird das Notaranderkonto bei Kapitalmaßnahmen seltener genutzt, bleibt jedoch eine unverzichtbare Alternative, wenn besondere Risiken bestehen oder absolute Vertraulichkeit notwendig ist. Unternehmen, Investoren und private Käufer profitieren von maximaler Zahlungssicherheit und transparenter Abwicklung.