Notarielle Urkunde

Definition

Grunddefinition

Eine notarielle Urkunde ist ein von einem Notar nach der Bundesnotarordnung erstelltes Dokument, das als öffentliches Beweismittel mit voller Beweis- und Vollstreckungskraft im Rechtsverkehr dient.

Detaillierte Erklärung

Eine notarielle Urkunde ist in Deutschland das stärkste Beweismittel im Rechtsverkehr. Sie wird von einem Notar nach den Vorschriften der Bundesnotarordnung erstellt, eigenhändig unterschrieben und als öffentliche Urkunde in die Urkundenrolle eingetragen. Typische Beispiele sind Gesellschaftsvertrag oder Satzung einer GmbH, Gründungsprotokoll, Kauf- und Abtretungsvertrag über GmbH-Anteile, Beschlussniederschrift einer Gesellschafterversammlung oder ein Immobilienkaufvertrag. Durch die notarielle Beurkundung erhält das Dokument volle Beweis- und Vollstreckungskraft, bietet höchste rechtliche Sicherheit und schützt Parteien vor Formmängeln. Der Notar verwahrt das Original dauerhaft oder archiviert es elektronisch, während Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften als Nachweis beim Registergericht, Grundbuchamt oder gegenüber Banken dienen. In Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister werden notarielle Urkunden hinterlegt oder deren wesentlicher Inhalt eingetragen, etwa bei Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen. Dank neutraler Rechtsberatung, Identitätsprüfung und Erklärungsaufklärung verhindert der Notar Streitigkeiten und stellt die Wirksamkeit jedes Rechtsgeschäfts sicher. Wer ein Unternehmen gründen, Anteile übertragen oder eine Satzung ändern möchte, kommt an der notariellen Urkunde nicht vorbei. Informieren Sie sich frühzeitig, um Ihre notarielle Urkunde professionell erstellen zu lassen.

Verwandte Begriffe