Chemnitzer Verkehrs-AktiengesellschaftChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241. Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1 RahmenbedingungenDie Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) ist der umfassende Mobilitätsdienstleister im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Chemnitz und wichtiger Partner der Stadt Chemnitz als Aufgabenträger zur Absicherung der Grundmobilität im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die CVAG stellt als Verkehrsdienstleister einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb dar und trägt wesentlich zur Umsetzung der Ziele im Klima- und Umweltschutz bei. Die rechtliche Basis für die Erbringung des ÖPNV in Chemnitz ist der gemäß Verordnung Nr. 1370/2007 über Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße am 1. Januar 2020 in Kraft getretene öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA). Der ÖDA hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Nationale rechtliche Grundlage für die ÖPNV-Vergabe ist neben der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 seit 1. Januar 2013 das an die EG-Verordnung angepasste und in 2021 zuletzt novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es stärkt den Wettbewerb bei der öffentlichen Vergabe von Verkehrsleistungen, trägt aber auch der Verantwortung der kommunalen Träger für ein ausreichendes Verkehrsangebot Rechnung. Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) sind die Zweckverbände als Aufgabenträger für die Erstellung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne des jeweiligen Verbundraumes zuständig. Entsprechend seiner Satzung erstellt der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) mit seinen Verbandsmitgliedern gemeinsam den Nahverkehrsplan für den gesamten Verbundraum des ZVMS und schreibt diesen fort. Die Stadt Chemnitz als Aufgabenträger für den innerstädtischen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG ist gleichzeitig gemäß § 8a PBefG die "zuständige Behörde" zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der Verordnung EG Nr. 1370/2007. Dafür hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 den Nahverkehrsplan "Teilraum Chemnitz" als Bestandteil des Nahverkehrsplans des ZVMS verabschiedet. Dieser ist mit seinen Leistungsinhalten und Vorgaben zur Bedienungsquantität und -qualität maßgeblicher Rahmen für unsere wirtschaftliche Tätigkeit. Soweit der erforderliche Mittelbedarf zur Finanzierung des ÖPNV nicht vollständig innerhalb des Konzernverbundes der VVHC abgedeckt werden kann, ist eine Finanzierung der Differenz über Zuschüsse der Stadt Chemnitz an die VVHC notwendig. Umfassende Investitionen in die Werterhaltung, Erneuerung der Infrastruktur und Fahrzeuge sowie die gemäß § 8 Abs. 3 PBefG zu schaffende vollständige Barrierefreiheit erfordern weiterhin eine anteilige Finanzierung über Fördermittel und landeseigene Gesetze, um die benötigte Planungssicherheit herzustellen und eine nachhaltige Finanzierung kommunaler Verkehrsprojekte zu sichern. Ein moderner und leistungsfähiger ÖPNV mit umweltfreundlichen und energieeffizienten Verkehrsmitteln erfordert zur Modernisierung und zum Ausbau sichere und stabile Lösungen zur Finanzierung des kommunalen Nahverkehrs. 1.2 GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2024 entwickelte sich die Gesellschaft unter den wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen insgesamt zufriedenstellend. Das Verkehrsangebot auf den 5 Stadtbahn- und 39 Stadtbuslinien haben wir im Rahmen unseres Leistungsvolumens auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes der Stadt Chemnitz im Geschäftsjahr 2024 mit ca. 9,9 Mio. Kilometern Betriebsleistung erbracht. Im Jahr 2024 wurden 37,3 Mio. Fahrgäste in unseren Bussen und Straßenbahnen befördert. Das Fahrgastniveau von 2019 wurde damit um 3,4 Mio. Fahrgäste überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr konnten 2,9 Mio. Fahrgäste bzw. 8 % mehr Fahrgäste gezählt als in 2023. Täglich nutzen ca. 102 Tausend Fahrgäste unsere Verkehrsmittel. Dabei zählen ca. 89 % der Fahrgäste mit einem ABO-Zeitfahrausweis, Monatsticket oder einem Studentenjahresticket zu den Stammkunden. Die Tochterfirma ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH (ETP) bediente auch im Jahr 2024 Linienverkehrsleistungen in unserem Netz. Die Leistungserbringung war in 2024 stabil. Das Deutschlandticket hat sich mit den weiteren Ausprägungen Jobticket und Studententicket als das am meisten genutzte ABO-Produkt etabliert. Die Nutzerzahlen stiegen in 2024 weiter an, auch bedingt durch die Einführung einer Chipkartenlösung für dieses Produkt bei der CVAG. Die aus dem Deutschlandticket entstandenen Erlösschäden wurden vom Aufgabenträger über beantragte Ausgleichszahlungen im Rahmen des Verlustausgleichs kompensiert. Die Kostenentwicklung insgesamt war weiterhin dynamisch. Der Fokus lag dabei auf der Personalkostenentwicklung, die das Ergebnis der Tarifabschlüsse im TVöD und im TV-N Sachsen sind. Sie folgen damit der erhöhten Inflation aus den Jahren 2022 und 2023. Die Erlöse für unser Kerngeschäft gingen auch in Folge der weiteren Etablierung des Deutschlandtickets deutlich zurück. Beide Faktoren zusammen zeigen, dass Preissteigerungen für das Deutschlandticket, wie ab Januar 2025 wirksam, nicht zur Reduzierung der Ausgleichszahlungen für Erlösschäden führen dürfen, sondern insbesondere zu einer Verbesserung der Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen führen müssen, um einen weiteren Anstieg der erforderlichen Verlustausgleiche zu begrenzen. Nur so können Einschnitte beim Angebot künftig vermieden oder begrenzt werden. Betriebliche Leistungskennziffern
Personal Der Personalbestand hat sich mit 809 Beschäftigten zum 31. Dezember 2024 (ohne Vorstand und Auszubildende) gegenüber dem 1. Januar 2024 um 69 Mitarbeiter erhöht. In Ausbildung befinden sich 54 Jugendliche, die die Berufe Fachkraft im Fahrbetrieb, Berufskraftfahrer/in, Mechatroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Industriemechaniker/in, Kauffrau/-mann für Büromanagement und Kauffrau/-mann für Verkehrsservice erlernen, sowie 2 BA-Studenten in den Studienrichtungen Baubetriebsmanagement und Mittelständische Wirtschaft. Den Jungfacharbeitern, die ihre Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben, wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag und bei Interesse eine betriebliche Weiterbildung angeboten. Die tariflichen Vergütungs- und Rahmenbedingungen sind im Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen geregelt. Aktuell gilt der 2. Änderungstarifvertrag vom 10. April 2024 zum TV-N Sachsen vom 27. Oktober 2020. Verhandelt wurde in 2024 über die Inhalte des Manteltarifvertrags. Die Vergütungstabelle war nicht Gegenstand der tariflichen Auseinandersetzung. Aufgrund der verhandelten Ergebnisse und einer Kopplung der Entgelttabelle an die Entwicklung im TVöD steigen die Personalkosten. Gleichzeitig sollen im mittelfristigen Planungszeitraum bei einer gleichbleibenden Anzahl von ca. 40 Auszubildenden etwa 13 Jugendliche pro Jahr eine Berufsausbildung beginnen. Die Absicherung des Personalbedarfs hat vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels weiterhin eine strategische Bedeutung. Mittelfristig besteht die Herausforderung, in Folge der notwendigen Haushaltskonsolidierung der Stadt Chemnitz eine gegebenenfalls zu realisierende Leistungsreduzierung zu begrenzen und sozialverträglich auf sich daraus ergebende angepasste Personalbedarfe zu reagieren. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurde daher ab Mitte des Jahres auf die kontinuierliche Personalbeschaffung von Quereinsteigern im Fahrdienst verzichtet. Die Berufsausbildung wird fortgesetzt, allerdings auf einem reduzierten Niveau. Mittelfristig ist mit einem altersbedingten Personalabgang von 82 zu rechnen, davon 52 im Fahrdienst. Trotz der konjunkturbedingten Entspannung auf dem lokalen Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass dies den Fachkräftemangel nur temporär überlagert und damit entspannt. So ist im Bereich der Mechatroniker oder Ingenieure weiter mit einer angespannten Arbeitsmarktsituation zu rechnen. Daher wird weiterhin in einigen Tätigkeitsfeldern der Fokus auf eine interne und berufsbegleitende Qualifikation von Mitarbeitern gelegt. Es ist weiterhin das Ziel, mit Personalentwicklungsmaßnahmen eine Verbesserung der Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit älter werdender Mitarbeiter zu erreichen, damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu stärken und den demographischen Wandel zu meistern. Das bestehende Unternehmensleitbild und die Leitlinien zur Zusammenarbeit und Führung bilden dafür den Rahmen. 1.3 BeteiligungenUnser Unternehmen ist an der ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH, der PEC Parkeisenbahn Chemnitz gGmbH, der Regio Infra Service Sachsen GmbH, der SAXONIA Service GmbH & Co. KG, der make IT GmbH sowie der beka GmbH beteiligt. Unsere Tochtergesellschaft und Beteiligungen haben auch im Jahr 2024 mit ihren Geschäftsfeldern verschiedene Dienstleistungen zu marktgerechten Preisen für die CVAG erbracht. 2. ErtragslageDie erzielten Bruttoverkehrseinnahmen aus dem Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurden datenbasiert und leistungsbezogen auf der Grundlage des Kooperationsvertrages des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) zugeschieden. Die Fortschreibung der Einnahmeanteile auf der Grundlage der erhobenen Daten aus den automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) wurde weiter ausgesetzt. Eine Fortschreibung fand ausschließlich im Hinblick auf die Tarifentwicklung statt. Unser Anteil an den Tarifeinnahmen im VMS betrug im Dezember 2024 32,02 %. Der Vertrag zum Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell mit der Studenten/innenschaft der Technischen Universität Chemnitz wurde in 2024 neu abgeschlossen und ersetzt den bisherigen Vertrag zum Student/innenjahresticket. Zusätzlich zu den zugeschiedenen Einnahmen innerhalb der Verbundaufteilung erzielten wir noch eigene Einnahmen aus Sonderfahrten mit Bus und Bahn. Weiterhin erhielten wir Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach ÖPNVFinAusG und für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach SGB IX. Der Anteil der unentgeltlich beförderten schwerbehinderten Fahrgäste wurde nicht betriebsindividuell erhoben. Daher kommt bei der Abrechnung im Jahr 2024 der allgemeine Landessatz zur Anwendung. Die Personalaufwendungen werden durch den tarifrechtlichen Rahmen, die betrieblichen Vereinbarungen und die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. kaufmännische und sonstige Dienstleistungen, Versicherungen, Schulungs- und Projektkosten. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der wichtigsten Positionen in den Erlösen und Aufwendungen:
Insgesamt besteht im Jahr 2024 ein Ausgleichsbedarf in Höhe von Mio. EUR 47,0. Dieser wird als zulässige Ausgleichsleistung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag, mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung, eine ausreichende Verkehrsbedienung in der Stadt Chemnitz nach den Maßgaben des aktuellen Nahverkehrsplanes zu erbringen, durch die VVHC im Rahmen des abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichen. Die aus dem Deutschlandticket entstandenen Erlösausfälle werden über den Aufgabenträger über beantragte Ausgleichszahlungen (Mio. EUR 8,2) im Rahmen des Verlustausgleichs kompensiert. Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Umsatzerlöse im Wesentlichen aufgrund geringerer Nettoverkehrserlöse in Folge der weiteren Etablierung des Deutschlandtickets bei unseren Kunden. Erlöse aus Verkäufen von Diesel gehen zurück aufgrund der Streiksituation bei unserem Kunden Citybahn Chemnitz GmbH (CBC) am Jahresanfang und dessen anteiliger Auslagerung von Tankvorgängen. Damit korrespondieren sinkende Aufwendungen für Dieselverkäufe im Materialaufwand. Umsatzerlöse aus Leistungen für Dritte steigen aufgrund der Durchführung von Hauptuntersuchungen der betreuten Flotte der CBC an und führen zu proportional steigenden Aufwendungen für Instandhaltungsmaterial und Fremdleistungen, die damit der Treiber des insgesamt nur leichten Anstiegs der Materialaufwendungen sind. Die Veränderung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist geprägt von steigenden Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse, höherer Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und einem periodenfremden Einmaleffekt für Zuschüsse der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH für einen Pachtvertrag. Dieser Einmaleffekt wirkt sich auch auf die periodenfremden Aufwendungen aus, für die proportional auf einem höheren Niveau die Pachtaufwendungen für diesen Vertrag angefallen sind. Betriebliche Aufwendungen steigen insbesondere beim Personal infolge der tariflichen Entwicklung und des Personalanstiegs. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen insgesamt und in mehreren Positionen, darunter neben Aufwendungen für Pachtverträge auch Dienst- und Fremdleistungen, IT-Leistungen und Reparaturen an Verwaltungsgebäuden. Der Verlustausgleich hat sich durch die genannten Effekte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um Mio. EUR 9,2 erhöht. Planungsseitig war insgesamt ein noch größerer Anstieg des Verlustausgleichs erwartet worden. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan liegen die Umsatzerlöse deutlich hinter den geplanten Werten zurück. Ursächlich dafür sind, neben geringeren Verkehrserlösen, die Erlöse aus Dieselverkäufen. Die Planabweichungen resultieren sowohl aus Preis- als auch aus Mengeneffekten. Außerdem liegen die Leistungen für Dritte hinter den Planwerten zurück, da sich aufgrund der Streiksituation der CBC am Jahresanfang Fristen für Wartungsintervalle verschoben haben. Verkäufe und Leistungen für Dritte korrespondieren mit proportional höheren Aufwendungen und sind so nur in geringem Umfang mit verantwortlich für die Ergebnisveränderung gegenüber dem Planansatz. Im sonstigen Erlösbereich liegen die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen und Schadenersatzleistungen höher als geplant. Auch hier wirkt der Einmaleffekt in den periodenfremden Erträgen für den Zuschuss der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH für den Pachtvertrag. Im Bereich der Materialaufwendungen liegen die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe deutlich unter dem geplanten Wert. Ursächlich dafür sind auch Preis- und Mengeneffekte beim Diesel für Verkäufe sowie die Aggregation mehrerer kleinerer Planpositionen. Weiterhin liegen auch die Subunternehmerleistungen unter den Planwerten. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer signifikanten Leistungsrückgabe unserer Tochtergesellschaft ETP in Verbindung mit Personalwechseln entsprechender Personale zur CVAG. Der Personalaufwand übersteigt den geplanten Rahmen vor allem aufgrund der kontinuierlichen Einstellung von Fahrpersonalen bis zur Jahresmitte, den Personalwechseln von der ETP zur CVAG und der tariflichen Entwicklung, die zwar dem Grunde nach geplant aber der Höhe nach nicht ausreichend war. Im Geschäftsjahr gab es zudem unternehmensweit kaum unbesetzte Stellen. Die Überschreitung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auch maßgeblich von dem bereits zuvor beschriebenen Einmaleffekt geprägt. Die geschilderten Effekte berücksichtigend, wurde ein um Mio. EUR 1,5 besseres Ergebnis als geplant erzielt. 3. FinanzlageFür das Jahr 2024 war die Liquidität durch die Ausgleichszahlungen der VVHC und die verfügbare Kreditlinie der CVAG gesichert. Investitionen wurden aus Eigenmitteln, Darlehen und Fördermitteln finanziert. Es bestehen Investitionskreditverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 22,2 aus Fahrzeugbeschaffungen im Straßenbahn- und Busbereich sowie für die Finanzierung von Bauinvestitionsvorhaben der Schieneninfrastruktur und des Kulturhauptstadtprojektes Garagen-Campus. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse ist charakteristisch nicht direkt dem Eigenkapital zuzuordnen. Unter der Maßgabe, dass die Förderbedingungen eingehalten werden, haben die Beträge des Sonderpostens Eigenkapitalcharakter. Dies vorausgesetzt zeigt der Anlagendeckungsgrad I eine Deckung des langfristig gebundenen Anlagevermögens in Höhe von 95,0 % durch das wirtschaftliche Eigenkapital. In Verbindung mit dem langfristig aufgenommenen Fremdkapital ergibt sich eine Anlagendeckung II in Höhe von 104,4 %. Gleichzeitig stehen den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 10,7 und den kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von Mio. EUR 8,9 ein Bestand an liquiden Mitteln von Mio. EUR 11,2 und kurzfristige Forderungen von Mio. EUR 7,8 gegenüber. Die Gesellschafter haben in 2023 zur Stärkung der Liquidität eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von Mio. EUR 8,0 geleistet, mit dem Zweck geplante Investitionsmaßnahmen realisieren zu können. Die Einlage soll zukünftig ratierlich in Anlehnung an die Höhe der Abschreibungen der mit der Einlage finanzierten Vermögensgegenstände wieder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. In 2024 wurde quotal an die Gesellschafter daher ein Betrag von TEUR 400 ausgeschüttet. 4. Vermögenslage4.1 Vermögens- und KapitalstrukturIn der Vermögensstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des langfristig gebundenen Anlagevermögens erhöht. Der Anteil am Gesamtvermögen stieg auf 87,7% (Vorjahr: 84,2 %). Gleichzeitig hat sich der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme entsprechend reduziert. Die Kapitalstruktur ist im Vergleich zum Vorjahr durch eine konstante Eigenkapitalquote von 28,9 % (Vorjahr: 28,9 %) gekennzeichnet. Der Anteil des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen an der Bilanzsumme steigt auf 54,4 % (Vorjahr: 52,7 %). Der verbleibende Fremdmittelanteil am Gesamtkapital sinkt trotz der Neuaufnahme von weiteren Kreditverbindlichkeiten zur Infrastrukturfinanzierung vor allem durch die Tilgung einer Zwischenfinanzierung zu Jahresbeginn und den Rückgang der Rückstellungen auf 16,7 % (Vorjahr: 18,4 %). 4.2 InvestitionenIm Jahr 2024 konnten die Erneuerungen von Streckenabschnitten im Gleisnetz kontinuierlich fortgeführt werden. Die grundhafte Erneuerung der Trasse Schönau und der Neubau des GUW in Schönau sowie der grundhafte Ausbau des GUW Kappel wurden abgeschlossen. Nicht zuletzt wurde auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofs in Kappel die Realisierung der Projekte Garagen-Campus und Straßenbahnabstellanlage fortgeführt. Für den Betrieb unserer Gashybridfahrzeuge wurde die Betankungsanlage anteilig errichtet und in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurde die Planung für die geplante Streckenerweiterung in Richtung Zeisigwald vorangetrieben. Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern wurden in erster Linie Ersatzinvestitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen vorgenommen. In der nachfolgenden Übersicht ist der im Jahr 2024 realisierte Investitionsumfang an immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen im Vergleich zum Vorjahr dargestellt: Investitionen nach Projekten
Für die Investitionsmaßnahmen konnten zum Teil auch im Geschäftsjahr 2024 wieder Fördermittel verwendet werden, vor allem nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Richtlinie ÖPNV. 5. RisikoberichtDas im Unternehmen implementierte Risikomanagementsystem sichert mit vierteljährlichen Berichtszeiträumen eine permanente Beobachtung von Risikofaktoren und versetzt die Unternehmensleitung in die Lage, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entsprechend gegenzusteuern. Das installierte Risikofrüherkennungssystem entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jährlichen Risikoinventur und in den Besprechungen des Risikomanagementgremiums wurden keine unternehmensgefährdenden Risiken festgestellt. Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Risiken wurde im Rahmen der Risikoinventur der aktuellen Entwicklung angepasst. Die Audits zu Prozessabläufen wurden fortgeführt und beschreiben den Workflow und die Entscheidungsschritte betrieblicher Prozesse. Die Prozesse basieren auf dem Geschäftsverteilungsplan der CVAG. Im Rahmen der kaufmännischen Geschäftsbesorgung durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG gelten die Prozess-Audits der eins. Das Audit als eine systematische und unabhängige Untersuchung wird durch die interne Revision durchgeführt, um festzustellen, ob die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Vorgaben entsprechen und ob diese Vorgaben verwirklicht werden und geeignet sind, die IKS-Ziele zu erreichen. Das Risikomanagement erfolgt bezüglich der Bewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Abstimmung mit der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz. Basis des Risikoberichtes bildet die Risikoinventur der CVAG, bei der durch Clusterung von Einzelrisiken eine Aggregation verschiedener Risikokategorien vorgenommen wird. Die Einzelrisiken werden dabei nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potentieller Schadenshöhe bewertet. Im Risikobericht wird vor allem auf die TOP 10-Risiken eingegangen, die von den Risikoverantwortlichen als wesentlich oder kritisch eingeschätzt werden. Die Risikoinventur ergab keine bestandsgefährdenden Risiken. Im Bereich der Wettbewerbsrisiken ergab die Risikoinventur keine wesentlichen oder kritischen Risiken. Keines der Risiken wurde in den TOP 10-Risiken aufgeführt. Als überwachungsrelevant werden die Einkaufskonditionen für Diesel eingeschätzt. Durch fest vereinbarte Preise für Strom bis Ende 2028 ist das Risiko für ungeplante Preissteigerungen im kommenden Jahr gering. Es ist kein Risiko in den TOP 10-Risiken enthalten. Ein wesentliches Erlösrisiko wird im Zusammenhang mit dem Risiko der Verminderung von Zuschüssen der Gesellschafter gesehen. Dies wird aus der angespannten kommunalen Haushaltssituation und dem mittelfristig planmäßig weiter ansteigenden Verlustausgleichsbedarf der CVAG abgeleitet. Ohne vom Stadtrat der Stadt Chemnitz bestätigten Doppelhaushalt ist offen, ob benannte Leistungsreduzierung zu realisieren sein wird und die notwendigen Mittel zur Verlustfinanzierung vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden können. Als kritisches Erlösrisiko wird die perspektivische Systematik der Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket gesehen. Grundsätzliche Fragen zur Fortführung des Tickets, seiner Preisgestaltung und der Fortführung der Ausgleichsleistung an die Erlösverantwortlichen durch Bund und Land sind über 2025 hinaus ungeklärt. Als überwachungsrelevant wird das Risiko der Erfüllung vertraglicher Pflichten aus Instandhaltungsverträgen eingeschätzt. In den TOP 10-Risiken ist ein Schadenserwartungswert der drei benannten Risiken in Höhe von Mio. EUR 2,9 enthalten. Die Bewertungen der Risikoverantwortlichen im Zusammenhang mit Kostenrisiken werden von der Unsicherheit bei einer Vielzahl von Faktoren auf den Gesamtaufwand sowohl auf der Erlös- als auch auf der Aufwandsseite beeinflusst, die auch in Wechselwirkung zueinanderstehen. Der Kostendruck durch die angespannte Haushaltslage führt zu geringeren Risikopuffern in der Wirtschaftsplanung, die dann im Rahmen des Risikomanagements auszuweisen sein werden. Weiterhin wird als wesentlich die Abhängigkeit von Lieferanten im Geschäftsbereich Betrieb gesehen, die mit nach wie vor vorhandenen Mängeln beschaffter Fahrzeuge mit Gashybridantrieb des Lieferanten MAN in Zusammenhang stehen. Als überwachungsrelevant wird zudem auch eine Personalkostenerhöhung durch Tarifentwicklung eingeschätzt. Die benannten Einzelrisiken ergeben einen Schadenserwartungswert innerhalb der TOP 10-Risiken von ca. Mio. EUR 1,7. Bei den Finanzierungsrisiken spielen bei den Risikobewertungen vor allem die Risiken aus der Kapitalbindung durch Lagerbestände eine Rolle. Steigende Lagerbestände verursachen gegebenenfalls Opportunitätskosten durch alternative Finanzmittelbeschaffung. Innerhalb der TOP 10-Risiken wird ein Schadenserwartungswert von Mio. EUR 0,5 erfasst. Im Bereich der Externen Risiken wird vor allem die Verringerung von Fördermitteln als ein kritisches Risiko eingeschätzt. Die Erwägungen dahinter ergeben sich aus den Einschätzungen der Risikoverantwortlichen hinsichtlich des Förderregimes der Fördermittelgeber bei dynamischer Kostenentwicklung laufender Förderprojekte und der Haushaltslage auf Länderebene. Darüber hinaus wird auch die Leistungsfähigkeit der Querverbundfinanzierung als überwachungsrelevant bewertet. Zusammen werden die beiden TOP 10-Risiken dieser Kategorie mit einem Schadenserwartungswert von Mio. EUR 2,8 bewertet. Personalrisiken, die über die reine Kostenbetrachtung hinausgehen, werden vor allem im Zusammenhang mit den bezahlten Ausfallzeiten von Mitarbeitern und der Nachbesetzung von offenen Stellen im Technischen Bereich gesehen. Keines der Risiken ist in den Top 10-Risiken enthalten. Im Segment der Produktionsrisiken sind Risiken im Bereich der Vertragserfüllung gegenüber Dritten und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gemäß öffentlichem Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zusammengefasst. Die Risiken innerhalb dieser Kategorie finden sich nicht in den TOP 10-Risiken wieder. Neu aufgenommen wurde im Wirtschaftsjahr die Kategorie IT-Risiken. IT-Risiken wurden den sonstigen Risiken herausgelöst und neu strukturiert. Hier werden Risiken im Zusammenhang mit Netzwerken und der Nutzung von Standardhardware und -software als überwachungsrelevant eingeschätzt, befinden sich aber insgesamt nicht in den TOP 10-Risiken. Sonstige Risiken betreffen unter anderem betrügerische Handlungen durch Dritte, z.B. durch Kartellrechtsverletzungen, die sich aus der häufig stark begrenzten Anzahl an Marktteilnehmern für einen wertmäßig großen Teil der beschafften Liefer- und Dienstleistungen z.B. im Straßenbahnbereich ergibt. Das TOP 10-Risiko wird mit Mio. EUR 0,4 bewertet. 6. Korruptionsprävention/CompliancemanagementDie Unternehmen des VVHC-Konzerns haben in 2008 eine "Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention" in Kraft gesetzt, die seitdem mehrmals aktualisiert wurde, zuletzt im August 2023 mit angepassten Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz. Zielstellung dieser Richtlinie ist es, durch Regelungen die Sensibilisierung des Einzelnen und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und dolosen Handlungen zu stärken und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu schaffen. Dabei gibt die Konzernrichtlinie Verhaltensgrundsätze zur Einhaltung der Gebote der Rechtstreue sowie zur Vorbeugung von Korruption und zeigt auf, wie bei Korruptionsverdacht zu verfahren ist. Als Anlage wurde der "Leitfaden gegen Korruption für Führungskräfte" mit aufgenommen. Im Unternehmen wurde eine Ombudsfrau benannt, die für die Umsetzung der Korruptionsprävention zuständig ist und im Korruptionspräventionsgremium der VVHC mitarbeitet. Das Tochterunternehmen der CVAG - die ETP EURO TRAFFIC PARTNER GmbH - ist in den Gültigkeitsbereich der Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention eingeschlossen. Seit dem 1. Juli 2016 regelt eine betriebliche Ordnung das Compliance-Management. Das Compliance-Management umfasst systematisch alle Maßnahmen und Verfahrensabläufe im Unternehmen, die dazu dienen, Compliance zu gewährleisten. Es beschränkt sich nicht darauf, bestimmte Maßnahmen anzuordnen, sondern wirkt präventiv und als Kontrollinstrument, um Regelverstöße mit wirtschaftlichen Nachteilen für die CVAG zu vermeiden. Das Compliance-Management wird eng mit dem Risikomanagement verzahnt und ganzheitlich betrachtet und überwacht. Zum 1. Januar 2017 ist die Konzernrichtlinie Tax-Compliance in Kraft getreten und richtet sich auf die gesetzeskonforme Einhaltung der zutreffenden steuerlichen Sachverhalte und Rechtsvorschriften. 7. Prognosebericht und Chancen der künftigen EntwicklungDer Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 dem Wirtschaftsplan 2025 zugestimmt und die Mittelfristplanung für die Jahre 2026 bis 2029 zur Kenntnis genommen. Die Planung berücksichtigt die Erfüllung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsbedienung in Chemnitz nach den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplanes und die Einhaltung der wirtschaftlichen Kennzahlen nach den Rahmenbedingungen und Anforderungen der Verordnung EG Nr. 1370/2007. Aufgrund der Haushaltslage des Aufgabenträgers wurden Leistungsreduzierungen in Höhe von ca. 8 % eingeplant, deren umfassende Wirkung durch die weitere Vorhaltung von Personalen für Leistungen im Zusammenhang mit dem Kulturhauptstadtjahr 2025 erst in den Folgejahren eintreten wird. Voraussetzung für die Umsetzung der Leistungsreduzierung wird der noch zu treffende Stadtratsbeschluss im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung sein. Weitere Konsolidierungsbeiträge der CVAG werden im Hinblick auf die Reduzierung von Betriebsaufwendungen nur zu Lasten der Verkehrsleistung realisierbar sein. Die Verkehrswende und die Fortschritte der CVAG in diesem Kontext in Form der kontinuierlichen und deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen der letzten Jahre würden dadurch abgebremst. Kunden, die aufgrund eines reduzierten Angebots das System ÖPNV verlassen und hin zum Individualverkehr wechseln, werden nachhaltig für den ÖPNV verloren gehen. Die Fortführung der Planung der Straßenbahnneubaustrecken sollte durch die Diskussion um Leistungsreduzierungen nicht in Frage gestellt werden. Es ist zu beobachten, wie sich die neue sächsische Regierung und auch die neue Bundesregierung zu den Zielen der Verkehrswende auch im Hinblick auf das Förderregime positionieren. Attraktive Förderquoten der Bundesförderprogramme müssen auch weiter durch Landesmittel kofinanziert werden, um in den Verkehrsbetrieben die Umstellung hin zu einem CO 2 -neutralen Leistungserstellung wirtschaftlich realisierbar auszugestalten. Im Hinblick auf die Betriebskosten im Anschluss an die Realisierung der Neubauvorhaben sind Fragen zur Finanzierung durchaus berechtigt. Nutzen-/Kostenuntersuchungen belegen jedoch, dass Busverkehre signifikant durch eine geringere Anzahl von Straßenbahnen substituiert werden können. Darüber hinaus unterstützt der Streckenausbau die weitere Elektrifizierung der Verkehrsleistung der CVAG und reduziert die Anhängigkeit von fossilen Treibstoffen und die damit verbundenen steigenden Systemkosten aufgrund der CO 2 -Bepreisung. Auch die lange Nutzungsfähigkeit der Straßenbahnen und ihrer Infrastruktur tragen zu einem nachhaltigen ÖPNV bei. Gelingt es politisch zudem, das Deutschlandticket als dauerhaftes Produkt zu einem attraktiven Preis zu etablieren und die notwendigen Ausgleichsmittel bereitzustellen, die auch eine Erlösentwicklung in den Verkehrsunternehmen zulässt, dann ist es möglich, dass sich der positive Trend in der Fahrgastentwicklung fortsetzt und die Kosten des Betriebes nicht gleichzeitig die kommunalen Zuschussbedarfe weiter in die Höhe treiben. Mit dem Deutschlandticket hat sich ein Produkt etabliert, dass tatsächlich zu einer steigenden Nachfrage geführt hat. Die Entkopplung von Nachfrage und Erlösentwicklung, die damit einhergeht, ist aber wirtschaftlich sehr kritisch zu sehen und darf so nicht fortgeführt werden. Für die Fahrgastentwicklung ist durch die Impulse des Kulturhauptstadtjahres eine weitere positive Entwicklung zu erwarten. Mit dem Slogan "C the Unseen" zeigt bereits die Eröffnungsveranstaltung am 18. Januar 2025, dass Chemnitz sichtbarer wird und ein großes Publikum anziehen kann. Daraufhin steigende Beförderungsfälle durch Touristen und Gäste der Stadt bieten ein Entwicklungspotenzial. Wenn Chemnitz diese Dynamik auch in die darauffolgenden Jahre transportieren kann, bleibt dieses Potenzial sicher zumindest anteilig erhalten. Die Personalkosten werden für die CVAG auch in 2025 die maßgebliche Kostenposition bleiben. Als personalintensives Dienstleistungsunternehmen im öffentlichen Bereich sind die Tarifverhandlungen zum TVöD und der sich daraus ergebende Tarifabschluss wirtschaftlich relevant. Die Tarifentwicklung für Beschäftigte im Nahverkehr war in den vergangenen Jahren für das Lohnniveau der Mitarbeiter sehr positiv. Die Arbeitgeber haben den Beschäftigten damit bis an die Grenze des wirtschaftlich vertretbaren eine dynamische Lohn- und Gehaltsentwicklung ermöglicht. Der öffentliche Nahverkehr kann damit als ein attraktiver Arbeitgeber in der Region wahrgenommen werden und mit dem Image der öffentlichen Hand als zuverlässiger Arbeitgeber punkten. Es bleibt zu hoffen, dass der Sozialpartner in der derzeitigen tariflichen Auseinandersetzung diese Entwicklung und die aktuell flächendeckend angespannte Haushaltslage der Kommunen würdigt. In 2025 ist unter der Voraussetzung des Eintritts der Planprämissen von einem Anstieg des erforderlichen Verlustausgleichs auf ca. Mio. EUR 54,5 auszugehen. Dieser wird voraussichtlich auch im mittelfristigen Planungszeitraum weiter ansteigen. Der Anstieg wird aber durch die sich entfaltende Wirkung der Leistungsreduzierung ab 2026 begrenzt und nicht mehr die Dynamik der vergangenen Jahre aufweisen. Soweit der erforderliche Mittelbedarf zur Finanzierung des ÖPNV nicht vollständig innerhalb des Konzernverbundes der VVHC abgedeckt werden kann, ist auch in Zukunft eine Finanzierung der Differenz in signifikantem Umfang über Zuschüsse der Stadt Chemnitz an die VVHC notwendig. Zur Begrenzung von Zuschusszahlungen aus dem städtischen Haushalt sind bei der VVHC wegen des Anstiegs der CVAG-Aufwendungen bei gleichbleibender Gewinnabführung der KVC liquiditätsverbessernde Maßnahmen notwendig. Es ist daher beabsichtigt, künftig einen Teil der Kapitalrücklage der CVAG, soweit liquiditätsseitig überhaupt noch darstellbar, an die VVHC auszuschütten. Grundsätzlich wird festgestellt, dass die derzeit vorhandenen Strukturen für die Finanzierung des straßengebundenen ÖPNVs dauerhaft nicht tragfähig und die kommunalen Haushalte überfordert sind sowie die derzeitige Ausgestaltung eine nachhaltig wirkende Verkehrswende dann in Frage gestellt ist. Bei den Verkehren mit Kraftfahrzeugen ist die Laufzeit der Buskonzessionen, auf Grundlage der §§ 42, 43 PBefG zunächst bis zum 31. Dezember 2029 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) für die Omnibuslinien bewilligt. Die Konzessionen für die Straßenbahnlinien wurden bis 31. Dezember 2034 vergeben. Damit erfolgte keine Verknüpfung der Konzessionsdauer mit der Laufzeit des ÖDA bis zum 30. Juni 2042, sondern eine Verlängerung der bestehenden Konzessionen für die Buslinien um 10 Jahre sowie 15 Jahre für die Straßenbahnlinien. Die Investitionen sollen vor allem aus Eigenmitteln, Fördermitteln aus der Richtlinie ÖPNV, dem EFRE Fonds der Europäischen Union, weiteren Kostenbeteiligungen Dritter sowie Fremdmitteln finanziert werden. Dabei bietet die Aufstockung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene Chancen für die Ausgestaltung der Finanzierung großer Investitionsmaßnahmen im Infrastrukturbereich. 8. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBDas Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) wurde am 6. März 2015 vom Bundestag beschlossen und ist seit dem 1. Mai 2015 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen brachte das am 12. August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) hat der Vorstand unter Einbeziehung des Aufsichtsrates die Festlegung der angestrebten Quoten (Zielgrößen) für die zweite und dritte Leitungsebene der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (§ 76 Abs. 4 AktG) getroffen. Die CVAG hat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat die Zielquote entsprechend dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen mit mindestens 2/12 Besetzung der Aufsichtsratsmandate durch Frau(-en) bis zum 31. Dezember 2029 festgelegt. Die Zielquote wurde zum 31. Dezember 2024 erreicht. Da der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht, ist für dieses Organ derzeit keine Festlegung vorzunehmen. In der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft umfasst das Führungspersonal auf der zweiten Leitungsebene regelmäßig vier Mitarbeiter (davon zurzeit zwei Frauen und zwei Männer). Der Vorstand hat für die zweite Leitungsebene die Zielquote für den Frauenanteil mit mindestens 50 % bis 31. Dezember 2029 beschlossen. Die dritte Leitungsebene wird durch 13 AbteilungsleiterInnen gebildet. Der Vorstand hat für die dritte Leitungsebene die Zielquote für den Frauenanteil bis zum 31. Dezember 2029 auf 2/13 festgelegt. Der Frauenanteil der dritten Leitungsebene liegt derzeit bei 1/13. 9. Sonstige Angaben in Anwendung der sächsischen Gemeindeordnung gemäß den Bestimmungen des GesellschaftsvertragsDie Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe verweisen wir auf die Angaben im Anhang.
Die im Lagebericht enthaltenen Daten zu den wichtigsten Leistungsindikatoren und Kennzahlen des Unternehmens werden durch Angaben in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang ergänzt.
Chemnitz, den 28. März 2025 Jens Meiwald, Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 20241. AllgemeinesDie Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) hat ihren Sitz in Chemnitz und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 651 geführt. Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuches (HGB) eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) erstellt. Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vorschriften der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der aktuellen Fassung beachtet. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im folgenden Abschnitt dargestellt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1 AnlagevermögenAufgliederungen und Entwicklungen des Anlagevermögens haben wir in der Anlage zum Anhang dargestellt. 3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Planmäßige Abschreibungen werden linear wie folgt vorgenommen:
Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. 3.1.2 FinanzanlagenFinanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Weitere Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgen in Abschnitt 5 des Anhangs. 3.2 Umlaufvermögen3.2.1 VorräteDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den gewogenen Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Für Ersatzteile, die als Störreserve für Straßenbahnen vorgehalten werden, erfolgt eine zeitanteilige Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagegüter. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen Einzelkosten, einen angemessenen Teil der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst wurde. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. 3.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei Posten, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen sowie zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf Basis der nicht einzelwertberichtigten Forderungen vorgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 3.132; Vorjahr: TEUR 2.303) sind ihrer Art nach mit TEUR 2.939 (Vorjahr: TEUR 2.101) sonstige Vermögensgegenstände und mit TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 203) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In Höhe von TEUR 2.939 (Vorjahr: TEUR 2.101) betreffen sie Forderungen gegen die Gesellschafterin, Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin sind ihrer Art nach mit TEUR 2.939 (Vorjahr: 2.101) sonstige Vermögensgegenstände und enthalten TEUR 1.265 Forderungen aus Verlustausgleich. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR 56; Vorjahr: TEUR 42), betreffen mit TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 39) Forderungen aus Gewinnausschüttung (sonstige Vermögensgegenstände) und mit TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen vorwiegend Forderungen aus Schadenersatzansprüchen, Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt und Erstattungen für Mineralölsteuer. 3.2.3 Flüssige MittelDie flüssigen Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. 3.2.4 Aktiver RechnungsabgrenzungspostenEs sind Vorauszahlungen ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 3.3 Eigenkapital3.3.1 Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt TEUR 23.040. Es ist eingeteilt in 45.000 auf den Inhaber lautende Aktien zu je EUR 512,00. Die Anteile an der CVAG werden zu 6,0 % (TEUR 1.382,4) von der Stadt Chemnitz und zu 94,0 % (TEUR 21.657,6) von der VVHC gehalten. 3.3.2 KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beinhaltet andere Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Im Jahr 2024 wurde eine Einlage in die Kapitalrücklage gemäß Anreizregelung aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag von TEUR 200 geleistet. Die Gesellschaft hat zudem quotal eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage von TEUR 400 an die Gesellschafter geleistet. Die Ausschüttung erfolgte auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 i.V.m. mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2023zur Einlage von TEUR 8.000 in 2023 in die CVAG, die zweckgebunden für die Realisierung von Investitionen erfolgte und ratierlich sowie im Wesentlichen kongruent zur Abschreibung der mit ihr finanzierten Vermögensgegenstände zurückgeführt werden soll. Die Kapitalrücklage beträgt in der Folge TEUR 21.458. 3.3.3 GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich die gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Absatz 2 Satz 3 DMBilG und betragen TEUR 26.211. 3.4 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum AnlagevermögenErhaltene Investitionszuschüsse werden in den Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen eingestellt und betragen TEUR 132.869. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst. Der Sonderposten hat sich wie folgt entwickelt:
3.5 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden Kostensteigerungen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. In den sonstigen Rückstellungen sind u.a. Verpflichtungen zur Instandhaltung vorzuhaltender Infrastruktur des Bahnbetriebs (TEUR 2.312), unterlassene Instandhaltung (TEUR 1.060), drohende Schadenersatzverpflichtungen für Wertminderung von Grundstücken (TEUR 1.011), Rechtsstreitigkeiten (TEUR 161) sowie Umlageverpflichtungen (TEUR 430) enthalten. Wesentliche Personalrückstellungen entfallen auf ausstehenden Urlaub (TEUR 758), Leistungsentgelte (TEUR 540), Mehrarbeit (TEUR 480) sowie Zeitguthaben aus Flexibilisierung der Arbeitszeit (TEUR 462). Daneben enthalten die sonstigen Rückstellungen Aufwendungen für Rückbau/Altlastenentsorgung/Denkmalschutz (TEUR 190) nach § 249 Abs. 2 HGB alter Fassung, bei denen die Gesellschaft von dem Wahlrecht zur Beibehaltung von Aufwandsrückstellungen gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch macht. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G". Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten pauschalen durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre von 1,96 % (Bundesbank Dezember 2024; Vorjahr: 1,74 %) angesetzt. Die Bewertung der Verpflichtungen für abgeschlossene Altersteilzeitverträge erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G". Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes für eine durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen von 1,5 Jahren (Bundesbank Dezember 2024: 1,48 %) angesetzt. Der Gehaltstrend wurde unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Bei der Gesellschaft wird das Blockmodell angewandt. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind Fondsanteile, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen, mit diesen Verpflichtungen verrechnet worden. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen TEUR 140, der Zeitwert der Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 142, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt TEUR 263. Der Zinsaufwand aus den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beträgt TEUR 2. Der Ertrag aus den Fondanteilen beläuft sich auf TEUR 2. Daraus ergibt sich ein saldierter Zinsertrag von TEUR 0. Darüber hinaus wird der reguläre Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen im Personalaufwand ausgewiesen. 3.6 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 12.899 mit den zu finanzierenden Vermögensgegenständen des Anlagevermögens durch Sicherungsübereignung besichert. Alle weiteren Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten hauptsächlich Rechnungen für Investitionen, Instandhaltungen, sonstige bezogene Leistungen sowie für Roh- und Betriebsstoffe. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin VVHC von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 1.241) werden innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen und bestehen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 10; Vorjahr: TEUR 7). Im Vorjahr wurden zudem Verbindlichkeiten aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (TEUR 1.234) ausgewiesen. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 500; Vorjahr: TEUR 510). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus noch nicht verwendeten Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) (TEUR 745), Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 327), Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten (TEUR 214) sowie gegen Betriebsangehörige (TEUR 413). 3.7 Passiver RechnungsabgrenzungspostenEs sind vor allem im Voraus erhaltene Zahlungen für ABO-Karten und das Deutschlandsemesterticket enthalten, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 3.8 Latente SteuernDie Gesellschaft verfügt über temporäre Differenzen aus dem Unterschied von handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen. Die sich hieraus ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern sind aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zur Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz, nicht auf Ebene der Gesellschaft auszuweisen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und betreffen folgende Positionen:
Die übrigen Umsatzerlöse umfassen Erlöse für die Reklameflächenvermietung, für die Trassennutzung durch die City-Bahn Chemnitz GmbH, Vermietung von Fahrzeugen, Einnahmen aus erhöhtem Beförderungsentgelt, Erlöse aus Materialverkäufen, Erlöse aus Leistungen für Fremde sowie Erlöse aus Mieten und Pachten. 4.2 Andere aktivierte EigenleistungenDie anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen. In die Ermittlung der Herstellungskosten für selbst erstellte Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden alle aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB einbezogen. 4.3 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und von Rückstellungen, Erlöse aus Schadenersatz, Zuschüsse des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen, Erträge aus Einzelwertberichtigungen, periodenfremde Erträge sowie den Zuschuss, einschließlich periodenfremden Einmaleffekt, der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH zu einem Pachtvertrag. Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betragen TEUR 10.613 (Vorjahr: TEUR 9.769). Zu den periodenfremden Erträgen verweisen wir auf Punkt 4.11. 4.4 MaterialaufwandDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen hauptsächlich den Aufwand aus Wartung und Instandhaltung im Fahrzeugbereich und der Infrastruktur sowie den Verbrauch an Fahrstrom und Treibstoffen. Ferner ist der Verbrauch für Leistungen und Verkäufe gegenüber Dritten enthalten. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Fremdleistungen für Reparaturen an Fahrzeugen und Anlagen, die Leistungserbringung der Subunternehmen im Verkehrsbereich, für die Wagenreinigung sowie um die Kosten für Zeitarbeiter. 4.5 PersonalaufwandDie Löhne und Gehälter beinhalten im Wesentlichen die an die Beschäftigten des Unternehmens gezahlten Bruttobeträge vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die sozialen Abgaben enthalten die gesetzlichen Pflichtabgaben des Arbeitgebers sowie Aufwendungen für Altersversorgung. 4.6 AbschreibungenDie Abschreibungen des Geschäftsjahres betreffen planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 18.206 (Vorjahr: TEUR 16.497). Die planmäßigen Abschreibungen sind linear entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagegüter vorgenommen worden. 4.7 Sonstige betriebliche AufwendungenHauptposten der periodengerechten Aufwendungen sind u.a. Versicherungen, Kosten für die kaufmännische Geschäftsbesorgung und DV-Dienstleistungen, Mieten und Pachten, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Postaufwand, Werbung, Rechts- und Beratungsleistungen, Wartungsaufwand, Aufwand Leistungen Verkehrsverbund Mittelsachsen, Fahrausweiskontrollen, Wach- und Sicherheitsdienst sowie andere sonstige Dienstleistungen. Zu den periodenfremden Aufwendungen verweisen wir auf Punkt 4.12. Darin enthalten sind insbesondere periodenfremde Aufwendungen als Einmaleffekt aus dem in 4.3 genannten Pachtvertrag. 4.8 Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen beinhalten u.a. die Gewinnausschüttung der Regio Infra Service Sachsen GmbH, Chemnitz, der make IT GmbH, Chemnitz, und der SAXONIA Service GmbH & Co. KG, Chemnitz. 4.9 Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Tagesgeldkonten bei Kreditinstituten. Aus der Abzinsung von Rückstellungen resultieren Zinsen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 13). 4.10 Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsaufwendungen weisen u.a. Zinsen für Investitionskredite in Höhe von TEUR 448 sowie Zinsen für Zwischenfinanzierungen in Höhe von TEUR 55 aus. Aus der Aufzinsung von Rückstellungen resultieren Zinsen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1). Zinsen in Höhe von TEUR 9 entfallen auf den Gesellschafter VVHC aus der Rückzahlung des zu hoch gezahlten Verlustausgleiches für 2023. 4.11 Periodenfremde ErträgeIn den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende periodenfremde Erträge enthalten, die mit TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 607) auf die Umsatzerlöse und mit TEUR 12.984 (Vorjahr: TEUR 851) auf die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen:
4.12 Periodenfremde AufwendungenDie in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen periodenfremden Posten setzen sich wie folgt zusammen:
4.13 Sonstige SteuernEs werden die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer ausgewiesen. 4.14 Erträge aus VerlustübernahmeDer sich ergebende Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich wird auf Grundlage des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages von der VVHC übernommen. 5. Sonstige Angaben5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und HaftungsverhältnisseSonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht gemäß § 251 HGB anzugeben sind, betragen:
Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 6.074. Insgesamt ergeben sich somit sonstige finanzielle Verpflichtungen von TEUR 11.414. Das Unternehmen ist Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK). Die Umlage und der Zusatzbeitrag für das Jahr 2024 betragen TEUR 2.333. Auf die Umlage wurde TEUR 52,45 pauschale Lohnsteuer gezahlt. Der Umlagesatz in Höhe von 1,6 % ist im Jahr 2024 konstant geblieben. Der Zusatzbeitrag ebenso mit 4,86 %. Es besteht eine Arbeitnehmerbeteiligung in Höhe von 2,4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Heubeck Richttafeln 2005 G) und dem aktuellen Rechnungszins des § 253 HGB in Höhe von 1,9 % entfallen auf die Chemnitzer Verkehrs-AG zum 31. Dezember 2024 nach einer überschlägigen Berechnung nicht ausfinanzierte Verpflichtungen in Höhe von ca. Mio. EUR 15,5. Bei der Berechnung wurde der Stand der Anwartschaften zum 31. Dezember 2023 berücksichtigt. 5.2 Durchschnittliche Zahl der ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2024 betrug die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne Vorstand) 788 Personen (Vorjahr: 734).
Darüber hinaus beschäftigte die CVAG durchschnittlich 49 (Vorjahr: 44) Auszubildende. 5.3 Organmitgliedera) Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Aufsichtsratsvergütungen beliefen sich auf TEUR 10. b) Vorstand
Die Organbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB betragen TEUR 210, davon TEUR 13 erfolgsbezogene Bezüge und zusätzlich TEUR 20 Versicherungsprämie Direktversicherung. 5.3 AbschlussprüferhonorareDie Abschlussprüferhonorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen und betragen TEUR 28. 5.4 Konzern- und BeteiligungsverhältnisseDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der VVHC entfaltet eine befreiende Wirkung gegenüber der CVAG, sodass die Erstellung eines eigenen Konzernabschlusses unterbleibt. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird zur Offenlegung an das Unternehmensregister übermittelt und ist dort abrufbar. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht seit 1999 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wonach sich der Organträger verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Beteiligungen der CVAG:
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen gemäß § 285 Nr. 21 HGB, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zu Stande gekommen sind, liegen nicht vor. 5.5 NachtragsberichtEs sind nach dem Abschlussstichtag keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine besondere Bedeutung i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB haben.
Chemnitz, den 28. März 2025 Jens MeiwaldVorstandEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz, Chemnitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt 8 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 8 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Leipzig, den 28. März 2025
Deloitte
GmbH
Thomas Drüppel, Wirtschaftsprüfer Oliver Schrader, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaftan die HauptversammlungDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrates obliegenden Überwachungs- und Beratungspflichten uneingeschränkt wahrgenommen. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Unternehmens anhand der Berichte des Vorstandes überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit dem Vorstand eingehend beraten. Er hat satzungsgemäß die erforderlichen Zustimmungen zu den zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen erteilt. Im Berichtsjahr 2024 fanden vier planmäßige Sitzungen statt. Schwerpunkte der Sitzungen des Aufsichtsrates im Jahr 2024 bildeten der Jahresabschluss 2023, der Wirtschaftsplan 2025 und die mittelfristige Wirtschafts- und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029. Das Gremium befasste sich zudem mit Berichten zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, zur Lage des Unternehmens, zur beihilferechtlichen Abrechnung ÖDA, zu den Beteiligungen, zum Risiko- und Compliancemanagement sowie mit der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Infrastruktur, den Vertragsabschlüssen zur Wärme- und Stromlieferung, der Umsetzung von Leistungsanpassungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und den Anforderungen aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Des Weiteren erfolgte die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Stellvertreters. Der Vorstand berief im Jahr 2024 eine ordentliche Hauptversammlung und eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG geprüft. Im Ergebnis der Prüfung konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat ausgehändigt und in die Aussprache zum Jahresabschluss und dessen Prüfung einbezogen worden. Der Abschlussprüfer hat an der Sitzung des Aufsichtsrates am 12. Mai 2025 teilgenommen und über den Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 gebilligt und der Hauptversammlung empfohlen, diesen festzustellen. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit und ihr Engagement aus.
Chemnitz, 15. Mai 2025 Sven Schulze, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft Feststellung des Jahresabschlusses Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 erfolgte am 12. Mai 2025. |
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Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft
Overview
- Legal form
- AG
- Address
-
Carl-von-Ossietzky-Straße 186
09127 Chemnitz - Commercial register
- HRB 651, Chemnitz
- Registration date
- June 26, 1990
- Industry
-
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Betrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge - Registered capital
- 23,040,000.00 EUR
- Representation rules
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Purpose
- Durchführung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene sowie Herstellung und Unterhaltung der dafür notwendigen Verkehrsinfrastruktur, regionaler und internationaler Reiseverkehr sowie Fahrschule und Ausübung von Kraftfahrzeugtechniker-, Kraftfahrzeugwartungs- und Kraftfahrzeugpflegeleistungen. Die Gesellschaft kann auch auf Gebieten allgemeiner Mobilitätsdienstleistungen einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen und der Parkraumbewirtschaftung, des Stadtmarketing sowie des Gebäude- und Projektmanagements tätig werden. Die Gesellschaft kann auf dem Gebiet der Telekommunikation und auf weiteren Geschäftsfeldern, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten stehen, als Dienstleister oder in sonstiger Weise tätig werden, auf den Gebieten der Telekommunikation sowie der weiteren Geschäftsfelder jedoch nur unter Ausschluß eintragungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten.
Financials
Balance sheet
2025- Fixed Assets 85,1 % 205,43 Mio
- Current Assets 14,9 % 35,87 Mio
- Prepaid Expenses 0,0 % 62,8 k
- Sonderposten für Invesitionszuschüsse zum Anlagevermögen 51,7 % 124,90 Mio
- Equity 29,2 % 70,51 Mio
- Liabilities 14,4 % 34,72 Mio
- Provisions 4,2 % 10,21 Mio
- Accrued Expenses 0,4 % 1,01 Mio
Balance sheet data available for 18 earlier fiscal years.
Profit & loss
2025- Revenue 18,7 % 50,93 Mio
- Personnel expenses 18,6 % −50,80 Mio
- Erträge aus Verlustübernahme 16,7 % 45,49 Mio
- Result after taxes 16,7 % −45,42 Mio
- Material expenses 10,7 % −29,19 Mio
- On intangible assets and property, plant, and equipment 6,4 % −17,38 Mio
- Other operating income 5,8 % 15,94 Mio
- Other operating expenses 5,6 % −15,15 Mio
- Other capitalized own work 0,2 % 653,2 k
- Interest and similar expenses 0,2 % −651,9 k
- Entnahme aus der Kapitalrücklage 0,1 % 400,0 k
- Ausschüttung 0,1 % −400,0 k
- Income from investments 0,1 % 153,3 k
- Other interest and similar income 0,0 % 126,1 k
- Other taxes 0,0 % −60,4 k
- Increase or decrease in finished and unfinished goods inventory 0,0 % −54,5 k
- Annual net profit/loss 0,0 % 0
- Balance sheet profit/loss 0,0 % 0
P&L data available for 19 earlier fiscal years.
Authorized representatives
-
David Joram
since 2019 Procura
-
Kerstin Wolf
since 2019 Procura
-
Maria Albrecht
since 2022 Procura
Ownership & holdings
Shareholders
- Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC) DEU 94.0 % 21.7M €
- Stadt Chemnitz DEU 6.0 % 1.4M €
Ultimate beneficial owners (UBOs)
The ultimate beneficial owners behind these holdings could not be conclusively identified.
History
- 2022
-
20.05.
Member entryMaria Albrecht · Procura
-
05.01.
Change of bylawsChemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft
- 2019
-
07.11.
Enterprise agreementChemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft
-
04.02.
Exit of positionR***** V*** · Procura
-
04.02.
Member entryDavid Joram · Procura
-
04.02.
Member entryKerstin Wolf · Procura
-
04.02.
Exit of positionDavid Joram · Procura
-
04.02.
Change of authorityDavid Joram · Procura
Annual statements
Original published statements, ordered by fiscal year.
| Fiscal year | Document | Published | Access |
|---|---|---|---|
| 2025 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2024 | Jahresabschluss | Published | Read full text |
| 2023 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2022 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2021 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
2024 Jahresabschluss Full text
Register documents
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- Open Connectors in Claude and add a custom connector.
-
Enter this server URL and add the connector:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Connect with your handelsregister.ai account, then enable the connector in your chat via “+” → “Connectors”.
- In ChatGPT on the web, open Settings → Apps and create a custom app. Developer mode must be enabled for your account.
-
Use “handelsregister” as the name, OAuth for authentication and this server URL:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Sign in with your handelsregister.ai account, create the app and select it from the tools menu in your chat.
Run once in your terminal:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Add this MCP server as a tool in your application:
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft. Include fiscal years and sources.\n\nentity_id: 8a5f44fbdd269d7de7614645bc57a590",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
print(response.output_text)
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Add this configuration to your MCP client:
{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
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