active Legal form GmbH

ENERCON Global GmbH

Aurich ·HRB 202549 Aurich ·enercon.de/de

Overview

Legal form
GmbH
Address
Dreekamp 5
26605 Aurich
Commercial register
HRB 202549, Aurich
Registration date
November 9, 2012
Industry
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Beteiligungsgesellschaften
Wärme- und Kältehandel
Registered capital
10,000,000.00 EUR
Representation rules

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Purpose
Die unmittelbare und mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Windenergieanlagen sowie generell von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, sowie mittelbar insbesondere als zentrale Steuerungseinheit für die Bereiche Vertrieb, Projektmanagement und Service in der Art eines konzerninternen ,,Handelshauses'', z.B. in den zentralen Funktionen Qualitätsmanagement und Materialwirtschaft.

Financials

Revenue 2025
1,56 Mrd. €
Employees 2025
331
Total assets 2025
1,45 Mrd. €
Net income 2025
−46,32 Mio. €
8 previous years · values unlocked with an API key Get API key →

Balance sheet

2025
Assets 1,45 Mrd
  • Current Assets 63,0 % 912,55 Mio
  • Fixed Assets 31,1 % 450,15 Mio
  • Deferred Tax Assets 5,7 % 82,18 Mio
  • Prepaid Expenses 0,2 % 2,85 Mio
Liabilities and Equity 1,45 Mrd
  • Liabilities 78,1 % 1,13 Mrd
  • Equity 14,0 % 203,14 Mio
  • Provisions 7,9 % 114,45 Mio
Full balance sheet line items with an API key Get API key →

Balance sheet data available for 8 earlier fiscal years.

Profit & loss

2025
Income 2,91 Mrd
  • Revenue 53,7 % 1,56 Mrd
  • Balance sheet profit/loss 19,5 % −568,08 Mio
  • Verlustvortrag 17,9 % −521,76 Mio
  • Other operating income 4,5 % 131,98 Mio
  • Increase or decrease in finished and unfinished goods inventory 3,8 % 110,02 Mio
  • Other interest and similar income 0,3 % 9,00 Mio
  • Income from investments 0,1 % 4,36 Mio
  • On intangible assets and property, plant, and equipment 0,1 % 4,12 Mio
Expenses 1,86 Mrd
  • Material expenses 69,6 % 1,29 Mrd
  • Other operating expenses 25,2 % 468,45 Mio
  • Interest and similar expenses 2,5 % 45,97 Mio
  • Personnel expenses 2,0 % 37,02 Mio
  • Income and profit taxes 0,8 % 14,50 Mio
  • Other taxes 0,0 % 5,0 k
  • Depreciation on financial assets and current asset securities 0,0 % 0
  • Gesamtleistung 1,67 Mrd
  • Operating result 793,7 k
  • Finanzergebnis −32,60 Mio
  • Result before taxes −31,81 Mio
  • Result after taxes −46,31 Mio
  • Annual net profit/loss −46,32 Mio
Full P&L line items with an API key Get API key →

P&L data available for 7 earlier fiscal years.

Authorized representatives

  • Heiko Juritz since 2025 Managing Director
  • Uwe Eberhardt since 2024 Managing Director
  • Carsten Leferink since 2024 Procura
11 former representatives · viewable with an API key Get API key →

Ownership & holdings

Shareholders

Ultimate beneficial owners (UBOs)

The ultimate beneficial owners behind these holdings could not be conclusively identified.

Holds shares in

2 more holdings · viewable with an API key Get API key →

History

  1. 2025
  2. 05.12.
    Member entry
    Heiko Juritz · Managing Director
  3. 22.10.
    Exit of position
    Ulrich Schulze Südhoff · Managing Director
  4. 2024
  5. 20.11.
    Member entry
    Carsten Leferink · Procura
  6. 16.07.
    Exit of position
    M****** D** · Procura
  7. 29.04.
    Exit of position
    U** B**** · Managing Director
  8. 29.04.
    Member entry
    Uwe Eberhardt · Managing Director
  9. 29.04.
    Exit of position
    J***** D** · Managing Director
  10. 29.04.
    Member entry
    U***** S****** · Managing Director
47 more events including all details Get API key →

Annual statements

Original published statements, ordered by fiscal year.

5 documents
Fiscal year Document Published Access
2025 Jahresabschluss Published Via the API
2024 Jahresabschluss Published Read full text
2023 Jahresabschluss Published Via the API
2022 Jahresabschluss Published Via the API
2020 Jahresabschluss Published Via the API
2024 Jahresabschluss Full text

ENERCON Global GmbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht zum Geschäftsjahr 2024

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die ENERCON Global GmbH ist die zentrale Steuerungseinheit einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die sich als einer der führenden Anbieter auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme etabliert hat und sich als Technologieführer im Bereich Windenergie versteht. Alleinige Gesellschafterin ist die UEE Holding SE & Co. KG, die wiederum vollständig von der Aloys Wobben Stiftung gehalten wird. Der Konzernkreis mit der UEE Holding SE & Co. KG als Obergesellschaft, wird nachfolgend Konzern, ENERCON oder ENERCON-Gruppe genannt. Die ENERCON Global GmbH wird nachfolgend kurz als Gesellschaft bezeichnet. Die ENERCON Global GmbH wurde 2013 gegründet.

b) Ziele und Strategie

Als Teil der weltweit agierenden Unternehmensgruppe und verlässlicher Partner in der Branche der Erneuerbaren Energien steht die Gesellschaft zu ihren globalen Aufgaben und Verantwortungen. Die Entwicklung der Gruppe ist geprägt von der Vision „Energie für die Welt“.

Die ENERCON-Gruppe übernimmt Verantwortung für nachhaltige, richtungsweisende und zukunftsfähige Konzepte der regenerativen Energieerzeugung und -versorgung mit dem Ziel, durch nachhaltige Lösungen einen entscheidenden Beitrag zum weltweit wachsenden Energiebedarf zu leisten. Der ENERCON-Gruppe ist es in den Jahren ihres Bestehens gelungen, weltweit über 33.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 64 GW zu installieren. Diesen Weg auch weiterhin erfolgreich zu beschreiten, ist die Basis des strategischen Leitbildes. Das strategische Leitbild beruht auf den Unternehmensgrundsätzen und Leistungsansprüchen:

- Verantwortung

- Unabhängigkeit

- Langfristigkeit

- Technologieführerschaft

- Qualitätsführerschaft

Das Ziel von ENERCON besteht darin, diese Grundsätze und Ansprüche weiter zu stärken und auszubauen, um die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe langfristig zu sichern und um deren Wert nachhaltig zu steigern. Das Leistungsspektrum der zur ENERCON-Gruppe gehörenden Unternehmen umfasst schwerpunktmäßig die Forschung und Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb, die Projektierung und den Service von Windenergieanlagen. Dienstleistungen im Energiemanagement sowie weitere Produkt- und Ergänzungsentwicklungen im regenerativen Umfeld runden die Angebotspalette ab. Die Kernprozesse Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Onshore Windenergieanlagen leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die daraus resultierenden und seit über 40 Jahren gelebten Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche sind die Wurzeln des Erfolgs von ENERCON und gleichzeitig Handlungsmaxime für die Entscheidungen der Unternehmensgruppe. Zudem werden marktgerechte Qualitätsstandards gesetzt sowie ein großes Maß an Flexibilität gewährleistet.

Bild

Das ENERCON Excellence System

2023 wurde das ENERCON Excellence System als Managementsystem eingeführt. Es wurden kritische Einflussfaktoren identifiziert und messbar gemacht, die einen starken Einfluss auf ENERCONs Prozesse, Aktivitäten, Managementsysteme und die Unternehmenskultur nehmen. Durch Anwendung des 3D-Zyklus aus Diagnose, Entwicklung und Umsetzung wirken diese Grundsätze und Ansprüche als Ganzes auf alle unternehmerischen Prozesse der Gruppe und werden die Faktoren kontinuierlich verbessert.

Bereits die Gründungsidee von ENERCON ist tief verbunden mit dem Gedanken, Verantwortung für unsere Umwelt, ihre Ressourcen und soziale Gerechtigkeit zu übernehmen. Im Januar 2023 hat der Vorstand der UEE Holding SE & Co. KG für die ENERCON-Gruppe das Bekenntnis abgegeben, auf Basis der Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz sowie das Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagement wirksam zu leben und weiterzuentwickeln. Den Willen, dieses Bekenntnis gemeinschaftlich zu erreichen, unterstreichen selbstverpflichtende Leitlinien.

Windenergieanlagen aus dem Hause ENERCON bieten seit mehr als 40 Jahren eine Voraussetzung für eine saubere und dezentrale Energieerzeugung aus Wind. Mit einer neuen Nachhaltigkeitsstrategie, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurde, hat ENERCON dieses Versprechen erneuert mit dem Ziel, Nachhaltigkeit noch systematischer in das wirtschaftliche Handeln einzubeziehen. ENERCON hat im Bereich Umwelt unter anderem selbstverpflichtend erklärt, bis 2030 die direkten Emissionen um 30 % und die Emissionsintensität der indirekten Emissionen um 40 % zu senken, den Grünstromanteil sukzessive auf 100% zu steigern sowie die Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Wertschöpfungskette insbesondere in Bezug auf Rotorblätter und Permanentmagnete zu fördern.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit genießen bereits heute einen großen Stellenwert bei ENERCON. Durch eine gezielte „Culture of Care“ wird ENERCON diesen wichtigen Aspekt weiter stärken und einen größeren Fokus auf Chancengleichheit legen, was unter anderem durch das Ziel von 25 % Frauen in Führungspositionen gespiegelt wird. In der Lieferkette wird auf Transparenz und Verantwortung geachtet und der Fokus auf Menschenrechte gerichtet. Bis 2030 soll zudem der Bereich der „good governance“ gestärkt werden, der sich unter anderem in einer größtmöglichen Transparenz in der internen und externen Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücken soll.

Die Kompetenzen werden durch das Integrierte Managementsystem (IMS) bei ENERCON unterstützt. Das IMS besteht aus den Fachbereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 14001 und ISO 45001), Informationssicherheit (ISO/IEC 27001) sowie Energiemanagement. Das IMS dient in erster Linie dem Schutz des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Kunden und anderer relevanter Parteien vor dem Eintritt vermeidbarer Schadensereignisse und leistet damit einen elementaren Beitrag zum Risikomanagement. Der angemessene Umgang mit strategischen und operativen Herausforderungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens wird regelmäßig durch die Zertifizierung der jeweiligen Managementsysteme bestätigt.

Der Nachhaltigkeitsbericht gibt einen umfassenden Überblick über ENERCONs laufende Nachhaltigkeitsanstrengungen und wird jährlich mit den Nachhaltigkeitskennzahlen und den im Berichtsjahr durchgeführten Initiativen veröffentlicht. Der ENERCON-Nachhaltigkeitsbericht für 2024 soll im Sommer 2025 veröffentlicht werden. ENERCON berichtet in Anlehnung an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und der Corporate Carbon Footprint wird nach dem GHG-Protokoll berechnet. ENERCON evaluiert die Umwelteinflüsse seiner Produkte durch Lebenszyklusanalysen gemäß ISO 14040.

Anlässlich des Sustainability Reports für das Jahr 2022 wurde am Beispiel einer der derzeit am häufigsten installierten ENERCON-Anlagen, der E-138 EP3 E2 mit 111 m Stahlturm, ein sogenanntes Life Cycle Assessment (LCA) durchgeführt. Das LCA basiert auf der systematischen und umfassenden Analyse der potentiellen Umwelteinflüsse eines Produkts von der Rohmaterialgewinnung bis zum finalen Abbau. Der Kohlendioxyd-Fußabdruck des Anlagenmodells ist 5,83 gCO2 e/kWh [* ]. Die Anlage benötigt 8,22 Monate [* ] Betriebszeit, um die während der Produktion benötigte Primärenergie zu erzeugen. Über die angestrebte Lebenszeit von 25 Jahren produziert die E-138 EP3 E2 36,5 Mal [* ] mehr Energie, als für die Erzeugung eingesetzt wurde (sogenanntes Energy Return on Investment).[1]

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Berichtspflichten gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat ENERCON eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und dabei unter anderem Humankapital und Beziehungskapital als wesentlich identifiziert. Themen wie Kompetenzentwicklung, Kundenanforderungen an die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Governance) und verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken werden anhand messbarer Kennzahlen bewertet.

c) Forschung und Entwicklung

Die WRD Wobben Research and Development GmbH, nachfolgend WRD genannt, nimmt federführend im Wege der Auftragsforschung die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in der ENERCON-Gruppe wahr. Schwerpunktthemen der Forschung und Entwicklung bilden die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung des bestehenden Produktprogramms sowie die Entwicklung neuer Windenergieanlagen. ENERCON-Anlagen zeichnen sich durch den wartungsarmen Direktantrieb aus. Die EP5-Reihe nutzt zur Erregung Permanentmagnete, während die übrigen Plattformen elektrische Erregerleistung einsetzen.

Das WRD-Produktmanagement steuert den Eingang von Vorhaben, bzw. den Projektmanagementprozess in Übereinstimmung mit der globalen Produkt- und Programmstrategie, um den stetig steigenden Marktanforderungen zu genügen, Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Anwendungen zügig in den Markt zu überführen. Das Produktportfolio ENERCONs zielt auf eine möglichst große Standardisierung der Architektur, der Bauteile und Testverfahren, der Reduzierung eingesetzter Teile sowie einem modularen Anlagenbau. Die kompetente Begleitung zur Einrichtung und Verbesserung der Abläufe von der Produktion über den Transport und die Installation bis zum Service ist ein ausdrückliches Ziel der Forschung und Entwicklung.

Die technologische Ausrichtung bezieht die Erfahrungen aus dem langjährigen Anlagenbetrieb konsequent ein und führt zu einer kontinuierlichen Verbesserung aller Produkte aus dem Hause ENERCON. Neue Anlagentypen, Entwicklungen und Verbesserungen werden nach intensiven Tests der Serienproduktion zugeführt.

Die Stromgestehungskosten, die sogenannten Levelized Cost of Energy (LCOE) [2], spielen in der Investitionsentscheidung der Kunden eine große Rolle. Hinsichtlich der Technologie- und Produktentwicklung setzte ENERCON 2024 konsequent die eingeschlagene Richtung hin zu LCOE-optimierten Windenergieanlagengenerationen fort. Im Fokus von WRD stehen die neuen kompakten Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform (ENERCON-Plattform 4,2 bzw. 7,0 MW), mit denen sich ENERCON auch in wettbewerbsintensiven internationalen Märkten gute Chancen ausrechnet.

Im Geschäftsjahr 2024 konnten mehrere Meilensteine der mehrjährigen, integrierten Entwicklungsprogramme erfolgreich absolviert werden. Die Vorgehensweise ist in einer plattformübergreifenden Technologie- und Produkt-Roadmap festgelegt: Schritt für Schritt werden Innovationen, neue Technologien und Kostenoptimierungen in die Serie eingeführt. Die neuen Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform wechseln sich dabei als Technologieträger ab. Nach der jeweiligen Prototyp- und Erprobungsphase werden die Neuerungen den Serienmaschinen beider Plattformen zur Verfügung gestellt. Die Bündelung aller Neuerungen findet in den neuen Topmodellen der E-175 statt. Die Inbetriebnahme des Prototyps der EP5 E1 mit 6,0 MW erfolgte im Oktober 2024 in Borchen-Etteln (DE). Für die neue Anlage sind erstmals Yield Optimized Modes verfügbar, womit die Nennleistung abhängig von den Standortbedingungen auf 6,3 MW steigt. Die E-175 EP5 E1 erhielt beim „turbines of the year award 2025“ des internationalen Fachmagazins Windpower Monthly in der Kategorie Onshore-Turbinen ab 5,91 MW 2025 die Silbermedaille.

Im April 2025 wurde mit der ersten Anlage der E-175 EP5 E2 in Wachendorf (DE) eine der größten, leistungs- und ertragsstärksten Onshore-Turbinen auf dem europäischen Markt installiert. Der Prototyp wurde auf einem Hybridturm mit 162 Meter Nabenhöhe errichtet. Während der Rotordurchmesser mit 175 Metern unverändert bleibt, steigern sich mit 7,0 MW Nennleistung und Ertrag gegenüber der bereits verfügbaren Basisversion mit 6,0 MW deutlich. Der Generator als Herzstück des von ENERCON verwendeten und bewährten Direct Drive-Konzepts wurde umgestaltet, indem das feststehende (Stator) und das drehende Element (Rotor) getauscht wurde. Der neue Generator ist bei der E2 damit als Außenläufer konstruiert. Er wird im Werk komplett montiert, justiert und geprüft, bevor die Komponente geteilt und in zwei Hälften zur Baustelle transportiert wird. Das neue Modell wurde in der Kategorie „drivetrains“ beim „turbines of the year award 2024“ mit der Goldmedaille ausgezeichnet. Das zukunftsgerichtete Design bietet Potential für künftige Turbinengenerationen.

Die E-175 EP5 ist zudem eine ,smarte‘ Turbine, die erstmals zahlreiche fortschrittliche Technologien und Funktionen integriert, um Effizienz und Leistung zu maximieren. Variable Betriebsparameter ermöglichen es, die Turbine individuell an spezifische Standortbedingungen oder Kundenanforderungen anzupassen. Hinzukommen fortschrittliche Digitalisierungstechnologien, die für unser Service- und Wartungsangebot perspektivisch neue Möglichkeiten wie vorausschauende Instandhaltung, Live-Datenüberwachung und Anlagen-Monitoring eröffnen.

Mit neu entwickelten Hybrid-Stahlturmvarianten können künftig EP5-Interessenten hohe Nabenhöhen auch in internationalen Märkten angeboten werden. In einem ersten Schritt hat ENERCON die neuen Turmvarianten mit 162m, 166m und 175m für die Baureihen der E-175 und E-160 zur Serienreife gebracht. Im Starkwindsegment ersetzt die E-138 EP3 E3 künftig die E-82 EP2 E4, die nicht mehr angeboten wird. Die Tauglichkeit des Anlagentyps für die höheren Windgeschwindigkeiten wird insbesondere durch lastoptimierte Betriebsmodi und robustere Bauteile erreicht. Die erste Starkwindvariante der E-138 ist zur Errichtung Anfang 2026 in einem Pilotprojekt in Großbritannien vorgesehen.

Die E-160 EP5 E3 mit 5,56 MW Nennleistung wurde 2023 erfolgreich in die Serie überführt. Als erstes Produkt aus dem Hause ENERCON verfügte die Anlage über eine sogenannte E-Gondel. Das „E“ steht für E-Technik, die im Maschinenhaus integriert ist. Umrichter und Transformator verrichten in der Gondel direkt hinter dem Generator ihre Arbeit. Im Turmfuß verbleiben lediglich die Bedienungseinheiten und die Mittelspannungsschaltanlage. Kostenorientierte Serviceaspekte zu Wartung und Komponententauschen wurden im Rahmen der Neukonzeption umfassend berücksichtigt. Neben der E-160 EP5 kommt die weiterentwickelte E-Gondel auch in der E-138 EP3 sowie der E-175 EP5 zum Einsatz.

Mit dem neu strukturierten Steuerungssystem PI-CS (Platform Independent Control System) wurde eine Anlagensteuerung entwickelt, die in allen ENERCON-Anlagentypen genutzt werden kann. Die neue Steuerung ermöglicht eine Berücksichtigung lastreduzierender Algorithmen und somit standortoptimierte Betriebsweisen, mit der sich nunmehr auch komplexe Standorte erschließen lassen. Zudem setzt ENERCON mit neuen Vollumrichtern auf Leistungselektronik der neuesten Generation. Das Kernelement der ENERCON-Technologie ist gegenüber ihren Vorgängern wesentlich leistungsfähiger und gleichzeitig kompakter gebaut.

ENERCON setzt konsequent das Bestreben um, eine standardisierte Fertigung mit einem hohem Gleichteileanteil zu realisieren. Typbezogene Ausstattungsunterschiede sowie projektspezifische Individualisierungen werden in der Produktion auf Modulbasis berücksichtigt. Die Fertigungszeiten können mit den neuen Features erheblich verkürzt werden, so dass künftig jährlich bis zu 1.000 E-Gondeln und Rotornaben am Standort in Aurich hergestellt werden können. Vor Auslieferung wird zudem im sogenannten Factory Acceptance Test (FAT) der Betrieb für alle verbauten Systeme inklusive der Umrichter umfangreich simuliert. Auf der Baustelle wird die E-Gondel im Plug-and-Play-Verfahren nur noch angeschlossen.

Die schnelle Abfolge der Prototypen und Neuentwicklungen verdeutlichen ENERCONs Ambition und Zielsetzung, die LCOE der Produkte kontinuierlich zu senken und den Kunden in Märkten weltweit getriebelose State-of-the-art-Anlagentechnologie mit besten Effizienz- und Performance-Werten zur Verfügung zu stellen. Von Vorteil ist dabei die enge Verzahnung der EP3- und EP5-Entwicklungsprogramme und Optimierungsmaßnahmen. Neben der Weiterentwicklung von bestehenden Anlagen trägt ENERCON auch der Nachfrage und den Marktgegebenheiten mit weiteren, innovativen Neuentwicklungen Rechnung.

Gemeinsam mit der hauseigenen IT, dem Service und WRD hat ENERCON unter dem Programmnamen P1D bezogen auf die im Feld installierten Anlagen eine durchgängige, einheitliche Datenstruktur geschaffen, die als Bezugspunkt für alle service-, WEA- und maschinen-relevanten Informationen dient. Dies legt den Grundstein für Themen wie Industrie 4.0 oder vorausschauende Wartung unter Nutzung künstlicher Intelligenz und weist bei ENERCON den Weg zu einem datengetriebenen Unternehmen. Die Implementierung der IoT-Plattform (Internet of Things) hat im vierten Quartal 2022 begonnen. Bisher sind über 15.000 WEA im System. Mit weiteren Teilprojekten wird unter anderem das SCADA-System komplett überarbeitet.

Mit hoch technologischen Plattformen entwickelt ENERCON für die Kunden erweiterte Leistungsfaktoren, um flexibel auf zukünftige externe Faktoren und Veränderungen zu reagieren. Dank umfangreicher Datenerfassung und -auswertung kann damit ein optimierter Betrieb bei gleichzeitiger Kosteneinsparung erreicht werden. Unter dem Produktnamen ENERCON Shield werden Neu- und Bestandskunden begleitend umfassende Lösungen zur Cyber-Sicherheit angeboten.

Im Bereich der Forschung und Entwicklung haben zudem Themen der Netzintegration von Windenergieanlagen sowie Lösungen zur Speicherung und zur alternativen Verwendung des erzeugten Stroms einen hohen Stellenwert. So hat sich ENERCON mit einem ausgezeichneten Beitrag an einem Forschungsprojekt beteiligt, das sich mit kritischen Netzsituationen und dem Netzwiederaufbau nach einer Großstörung befasst. ENERCON bietet mehr als die reine Entwicklung und Herstellung von Windenergieanlagen. Dank langjähriger Systemkompetenz für die Erneuerbaren Energien ist ENERCON in der Lage, zur gesamtheitlichen Integration der Erneuerbaren Energien einen entscheidenden Teil beizutragen und die Vision „Energie für die Welt“ erfolgreich zu verfolgen.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Die weltweite Konjunkturentwicklung im Jahr 2024 war geprägt von einer gleichbleibend moderaten Wachstumsdynamik. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch sinkende Inflationsraten und eine vorsichtige Lockerung der Geldpolitik in vielen großen Volkswirtschaften. Die Effekte der anhaltenden geopolitischen Auseinandersetzungen wie dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie Spannungen im Nahen und Mittleren Osten blieben bestehen, erfuhren jedoch keine weiteren Eskalationen.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich das globale Wirtschaftswachstum 2024 gegenüber dem Vorjahr von 3,3 % auf voraussichtlich 3,2 % nur wenig verändert. Die Stabilisierung des Wirtschaftswachstums gilt sowohl für die Industrienationen wie für Schwellenländer gleichermaßen, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Die Industrienationen wuchsen 2024 voraussichtlich um 1,8 % (Vorjahr: 1,7 %), während das BIP-Wachstum in den Schwellenländern voraussichtlich 4,2 % (Vorjahr: 4,4 %) betrug. Die Inflationsraten gingen 2024 in vielen großen Volkswirtschaften zurück. Das gab den Zentralbanken Raum für eine expansivere Geldpolitik. In den USA sank die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr von 3,4 % auf 2,9 %. Entsprechend senkte die US-Zentralbank Federal Reserve (FED) ihren Leitzinskorridor um einen Prozentpunkt auf 4,25 % bis 4,5 %. In der Eurozone ging die Inflationsrate von 2,9 % auf 2,4 % zurück und die Europäische Zentralbank (EZB) setzte ihren Leitzins begleitend ebenfalls um einen Prozentpunkt auf 3,0 % herab.

Die internationalen Aktienmärkte setzten ihren Aufwärtstrend des Vorjahres 2024 fort. Vor allem in den USA beruhte die Kursrallye auf den steigenden Werten der großen IT-Konzerne, die in ihren Geschäftsmodellen zunehmend auf künstliche Intelligenz setzen. Mit dem Versprechen, die US-Wirtschaft zu stärken und Deregulierungen zu erwirken, befeuerte die US-Präsidentschaftswahl die Märkte zusätzlich. Entsprechend stieg der US-Aktienmarkt gemessen am S&P 500 Index im Jahresverlauf um über 23 %. Die Impulse aus den USA schlugen auf die die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Aktienmarktes in Europa nur bedingt durch. Angesichts hoher Energiekosten für das verarbeitende Gewerbe, Überkapazitäten in Drittländern sowie einer geringen Teilhabe an den Zuwächsen im KI-Markt konnte der europäische Aktienindex STOXX Europe 600 um lediglich 6,0 % zulegen.

Die Renditen der 10-jährigen US-Staatsanleihen sowie der 10-jährigen Bundesanleihen verhielten sich volatil. Umfangreiche Zinssenkungen waren von den Marktteilnehmern antizipiert worden und mussten teilweise 2024 revidiert werden. In den USA rentierten Anleihen zum Jahresende mit 4,57 % (Vorjahr: 3,87 %) und in Deutschland mit 2,36 % (Vorjahr: 2,03 %). Der US-Dollar hat im Jahresverlauf gegenüber dem Euro deutlich aufgewertet. Zum Ende des Jahres betrug das Wechselkursverhältnis 1,035 US-Dollar je Euro, während es zu Jahresbeginn noch bei ca. 1,10 US-Dollar je Euro lag.

ENERCON beobachtet die internationalen makroökonomischen Entwicklungen permanent und betätigt sich in den Regionen und Ländern mit politischen Risiken mit angemessener Vorsicht. Veränderungen und eine erhöhte Volatilität an den internationalen Devisenmärkten können Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit internationaler Projekte außerhalb der EU-Staaten haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet hat. Zins- und Rohstoffrisiken werden in den Vertragsverhandlungen berücksichtigt und gegebenenfalls zusätzlich durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zins- und Rohstoffswaps auf ein akzeptables Maß reduziert. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termin- und Optionsgeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften zu spekulativen Zwecken erfolgt nicht.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Die Emissionen der Klimagase, die im Wesentlichen für die Erderwärmung verantwortlich sind, möglichst zügig auf netto Null zu begrenzen, steht im Zentrum der politischen Handlungen. Im Bereich der Energieerzeugung sind insbesondere die Anstrengungen zur Reduzierung der CO2 -Emissionen [3] für die Hinwendung zu den Erneuerbaren relevant. Die Emissionen steigen jedoch nach einer Corona-Delle in allen Sektoren und das Zeitfenster für Gegenmaßnahmen schließt sich mit zunehmender Geschwindigkeit.

Bild

Energiebasierte CO2 -Emissionen und Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur

Quelle: IEA, World Energy Outlook 2024

2024 hat sich der Trend zur stark steigenden, globalen Erwärmung fortgesetzt. Es war das erste Jahr, in dem die Durchschnittstemperatur mehr als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau lag. Nach Berechnungen der World Meteorological Organization (WMO) besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser Wert im gesamten Zeitraum 2024 bis 2028 überschritten wird; dies hebt die Notwendigkeit zum Umsteuern hervor. Es sind bereits weitverbreitete und schnelle Veränderungen in der Atmosphäre, im Ozean, in der Kryosphäre und der Biosphäre zu beobachten. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Dies hat zu weitverbreiteten nachteiligen Folgen und damit verbundenen Verlusten und Schäden für Natur und Menschen geführt.

Auf der 21. Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C, möglichst 1,5° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Auf Basis der seinerzeit implementierten Gegenmaßnahmen wurde im Durchschnitt die globale Temperatursteigerung auf 3,5° C bis zum Jahr 2100 prognostiziert. Mit den mittlerweile implementierten Maßnahmen soll der Ausstoß schädlicher Klimagase bereits signifikant sinken und dennoch würde die globale Temperatur zum Jahr 2100 im Mittel um 2,9 °C ansteigen, wie das UN-Umweltprogramm in einer umfassenden Bestandsaufnahme errechnet hat. Auf dieser Datenbasis fand die 28. Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 statt. Die Abschlusserklärung ruft erstmals zu einer Abkehr von fossilen Energien auf, enthält jedoch kein konkretes Ausstiegsszenario. Als richtungsweisend gelten die einstimmigen Beschlüsse der nahezu 200 an der Konferenz teilnehmenden Regierungen, die weltweiten Kapazitäten für Erneuerbare Energien bis 2030 zu Verdreifachen und die Emissionen treibhausschädlicher Gase bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Bereits ab 2 °C gelten die Folgen für die Ernährungssicherheit, die Wasserressourcen und -qualität sowie Gesundheit und Wohlergehen als nicht mehr beherrschbar. Der Sechste Sachstandsberichts der IPCC führt deutlich vor Augen, dass die menschengemachte Klimakrise längst da ist und die Folgen für Menschen und Ökosysteme deutlich spürbar sind.

Bild

Globaler Energiemix nach Szenarien bis 2050 [4]

Quelle: IEA, „World Energy Outlook“, S. 158

Zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5° C wäre die Absenkung der CO2 -Emissionen auf netto Null bis zum Jahr 2050 notwendig. Für die Energieerzeugung, die für rund 85 % der CO2 -Emissionen verantwortlich ist, bedeutet das große Umbrüche in der Kraftwerkslandschaft. 2023 erreichte der energiebasierte CO2 -Ausstoß mit 37 Gigatonnen ein Allzeithoch, der ohne CO2 -neutrale Erzeugung bei rund 40 Gigatonnen gelegen hätte. Gravierende Anpassungen sind in sehr kurzer Zeit notwendig und möglich, wenn der Handlungsdruck und der Wille zur Veränderung vorhanden sind.

Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land unbestritten zu den langfristig günstigsten Energiequellen. Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von den Energieträgern in elektrischen Strom notwendig sind. Sofern bis 2050 der Umstieg auf eine Energiewirtschaft mit Netto-Null-CO2 -Emissionen gelingt, tragen Windenergie und Photovoltaik gemäß dem „World Energy Outlook 2024“ der Internationalen Energieagentur (IEA) maßgeblich zur Kostenreduzierung für die Verbraucher bei. Die Stromrechnungen würden sogar niedriger sein, als wenn man auf Basis der bisher beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen fortfährt und dabei das Ziel der Klimaneutralität deutlich verpasst. Die Anfangsinvestitionen der Erneuerbaren liegen zwar höher als bei konventionellen Kraftwerken, doch im Betrieb weisen sie sehr niedrige Betriebskosten auf und die Verbraucher sind vor den volatilen Preisen wie bei fossilen Energieträgern geschützt.

Bild

Durchschnittliche Energieausgaben je Haushalt [5]

Quelle: IEA, World Energy Outlook 2024

Bis Ende 2023 haben 152 Staaten Ausbaupläne für die Erneuerbaren Energien vorgelegt. Auf der COP 28 in Dubai wurde von Ländern in wesentlichen Wirtschaftsräumen der Ausbau der Erzeugungskapazitäten um 50% oder mehr bis 2030 gegenüber dem Vergleichsjahr 2023 beschlossen. Zu diesen Plänen zählen der Sechste Strategische Energieplan in Japan, der Zehnte Basisplan in Südkorea und der 14. Fünfjahresplan in China.

Als bestenfalls ambivalent ist in diesem Zusammenhang die Rolle der USA zu beschreiben: Kein Land der Erde hat 2023 mehr Öl und Gas gefördert als die USA. Um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu senken und die Netto-CO2 -Emissionen des Landes bis 2050 auf Null zu senken, wurde der Inflation Reduction Act aufgelegt. Der Umbauplan umfasst ein Investitionsvolumen von 369 Milliarden Dollar für saubere Technologien. Der neue US-Präsident setzt dagegen andere Schwerpunkte. Er hat gleich zu Beginn seiner Amtszeit im Januar 2025 per Dekret verfügt, Ende 2025 aus dem Weltklimaabkommen auszusteigen und hat die Wirkmechanismen des Inflation Reduction Act auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Abschaffung von nationalen Umwelt- und Klimaschutzgesetzen, der Entlassung tausender Mitarbeiter in der US-Umweltbehörde und einer Reduzierung der Klimaforschungsförderung sind Verzögerung der globalen Dekarbonisierung und eine Verstärkung des Klimawandels durch erhöhte Emissionen zu erwarten. Letztendlich entscheiden in den USA jedoch im Wesentlichen lokale Behörden und die Bundesstaaten über die Klima- und Energiepolitik, so dass sich die Energiewende dort zwar verlangsamen wird, aber nicht aufgehalten werden kann. Somit werden auch mit einem verminderten Beitrag der USA die Investitionen in Erneuerbare Energien in den kommenden zehn Jahren weltweit deutlich steigen.

Bild

Schlüsselfaktoren der Wirtschaft und Energieindikatoren nach Wirtschaftsräumen 2023

Quelle: IEA, World Energy Outlook 2024

In Europa bereitet man sich auf den sich verschärfenden internationalen Wettbewerb vor. Europa gilt als die Heimatregion von ENERCON. Entsprechend sind die politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen für ENERCON bedeutsam. Die EU-Kommission sieht die Energieunabhängigkeit nur durch eine entschiedene Beschleunigung der Energiewende gesichert, in deren Zentrum die Erneuerbaren Energien stehen.

Der Europäische Grüne Deal (“Grüner Deal“), der 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, verfolgt das Ziel, die Europäische Union (EU) bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen. Der Grüne Deal hat zum Ziel, die Klimaziele innerhalb der Europäischen Union zu verschärfen und so die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sowie bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Das sogenannte Europäische Klimagesetz schreibt die Ziele des Europäischen Grünen Deals verbindlich fest. Es ist im Juli 2021 ist in Kraft getreten. In den Folgejahren wurden umfangreiche gesetzgeberische und politische Maßnahmen ergriffen, um diese Ziele zu erreichen.

Im Februar 2025 betonte die Kommission in einem Fortschrittsbericht, dass mittlerweile ein Großteil des regulatorischen und finanziellen Rahmens zur Erreichung der Klima- und Energieziele für 2030 geschaffen worden sei. Dazu zählen u. a. ein umfassendes Maßnahmenbündel mit dem Namen „fit-for-55“, der Industrie-Plan zum Grünen Deal sowie Investitionen in nachhaltige Infrastruktur. Fit-for-55 soll den Europäischen Grünen Deal umsetzen. Der Wettbewerb im Binnenmarkt soll durch den Industrie-Plan vor unfairen Praktiken außereuropäischer Marktteilnehmer geschützt werden. Die Kernmaßnahmen werden durch weitere Initiativen ergänzt. Die Kommission beabsichtigt, über ein „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ (Net Zero Industry Act) zügig eine CO2 -neutrale Industrie zu erreichen. Im März 2024 hat der Europäische Rat eine Verordnung zu kritischen Rohstoffen angenommen, um beispielsweise einen ausreichenden Zugang zu Seltenen Erden zu gewährleisen, die nicht zuletzt für die Windenergie wichtig sind.

Bild

Elemente des Fit-für-55-Pakets der EU-Kommission

Quelle: Europäische Kommission, „Fit for 55-Paket“

Eine aktuelle Untersuchung des Joint Research Centre der Europäischen Kommission bietet eine umfassende Bestandsaufnahme des Fortschritts auf dem Weg zur Klimaneutralität in der EU. Die Umsetzung der Maßnahmen auf nationaler Ebene hängt maßgeblich von der Koordination und dem Engagement der Mitgliedstaaten ab. Die Analyse zeigt ein gemischtes Bild: In einigen Bereichen - insbesondere im Ausbau erneuerbarer Energien und bei Emissionsreduktionen - konnten bereits bedeutende Fortschritte erzielt werden. Andere Sektoren, wie etwa die Landwirtschaft und die Biodiversität, hinken hinter den angestrebten Zielwerten hinterher. Auch bei der Energieeffizienz besteht laut der Europäischen Kommission weiterhin erheblicher Nachholbedarf.

Mit dem Deal für eine saubere Industrie hat die EU-Kommission im Februar 2025 auf die hohen Energiekosten und den scharfen globalen Wettbewerb reagiert. Der Plan zielt auf die Schaffung eines Binnenmarkts für klimaneutrale Produkte, beschleunigt Investitionen in CO2-arme Produktionsprozesse und integriert Maßnahmen zur industriellen Dekarbonisierung. Die EU-Kommission bezeichnet den Deal für eine saubere Industrie als einen „transformationalen Geschäftsplan“, der Klima- und Wettbewerbsziele vereint. Mitsamt einem sehr detaillierten, bis 2027 reichenden Umsetzungsplan kann der Plan als die nächste Phase des Europäischen Grünen Deals bezeichnet werden.

Die sozialen und ökologischen Zielsetzungen des Grünen Deals sind gegen die ökonomischen Interessen abzuwägen. Diskutiert wird insbesondere das jüngste Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften, das ebenfalls im Februar 2025 von der EU-Kommission vorgestellt wurde. Es sieht Lockerungen der Offenlegungspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie vor. Die Umsetzung des Grünen Deals ist damit nicht nur technischer und ökonomischer, sondern auch politischer Natur. Es gilt, eine Balance zu finden zwischen dem Erhalt industrieller Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung ambitionierter Umwelt- und Klimaziele. Der Erfolg des Europäischen Grünen Deals wird letztlich davon abhängen, inwieweit es gelingt, diesen Zielkonflikt konstruktiv zu lösen.

ENERCON begrüßt die Initiative zum Erhalt und Ausbau der Clean-Tech-Industrien in Europa ausdrücklich. Wettbewerbsfähige Strompreise, Resilienz und strategische Autonomie sind ein Teil der europäischen Souveränität. Im Hinblick auf die Gestaltung einer neuen europäischen Industriepolitik, welche die kritischen Technologien in Europa stärkt und gleichzeitig auf netto Null-Emissionen fokussiert, wird insbesondere den heimischen Herstellern von Windenergieanlagen eine besondere Rolle zufallen.

Im Oktober 2023 wurde die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie erlassen, die bis Mai 2025 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Der Anteil der Erneuerbaren soll am Gesamtenergieverbrauch von 22 % im Jahr 2021 bis 2030 auf bis zu 45 % erhöht werden. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sollen vereinfacht und die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt werden. Im Jahr 2050 soll allein Windenergie aus Onshore- und Offshore-Anlagen 50 % der Stromerzeugung ausmachen. Im Zeitraum bis dahin wird eine Verdopplung des Strombedarfs erwartet. Zur Erreichung der Ziele ist bis 2030 ein Ausbau auf 374 Gigawatt Onshore- und 79 Gigawatt Offshore-Windkraft geplant. Zudem soll die Energieeffizienz verbessert werden, d.h. durch optimierte Prozesse sollen die quantitativen und qualitativen Verluste vermindert werden, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen.

Ein Kernelement des „fit-for-55“-Programms ist die Verschärfung des Emissionshandels ETS. Zur Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität sollen Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, die Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom in die EU importieren, über einen CO2 -Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) CO2 -Zertifkate erwerben. Gleichwohl ist auch ENERCON als Industrieunternehmen im Vorfeld der umfassenden Einführung des Zertifikatehandels CBAM zum Beginn des Jahres 2026 im Rahmen der Lieferketten stark gefordert und blickt mit Hoffnungen auf die vorgeschlagenen Vereinfachungen der EU-Kommission.

Eine Vielzahl von Hemmnissen verhindert aktuell einen nachhaltigen und systematischen Ausbau der Windenergie. Die Hürden sind je nach Land und Region unterschiedlich. Der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) hat in seinem Jahresbericht 2024 die verschiedenen Herausforderungen in den Blick genommen, die es im Zuge eines beschleunigten Zubaus zu überwinden gilt. Neben der Akzeptanz der Windenergie vor Ort, gehört das Systemdesign der Energiemärkte mit barrierefreien Netzzugangsmöglichkeiten und absicherbaren Investitionsentscheidungen ebenso dazu, wie stabile Lieferketten und die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte.

Im Energiemix der EU spielen Windenergieanlagen bereits heute eine große Rolle. Lange Zeit stand die Frage der Versorgungssicherheit gegen den Ausbau einer klimaneutralen Energieerzeugung. Die Internationale Energieagentur weist jedoch nach, dass dieser Widerspruch längst aufgelöst wurde. Für Hersteller und Betreiber stehen unabhängig davon zumeist andere Fragen im Vordergrund. Aufgrund einer Reihe verschiedener Gesetze und Verordnungen sind Windenergieanlagen als Kritische Infrastruktur einzuordnen. Betreiber von Energieanlagen sollen einen angemessenen Schutz vor Cyberangriffen gewährleisten, der für einen sicheren Anlagenbetrieb notwendig ist. Die Sensitivität ist zu Beginn des Ukraine-Krieges besonders deutlich geworden, als durch die Abschaltung eines Satelliten die Fernüberwachung von rund 5.800 Windenergieanlagen nur noch eingeschränkt möglich war. Aufgrund der integrierten Stromnetze arbeitet die EU an einer stärkeren Betonung der Cybersicherheit, der sogenannten NIS2-Richtlinie.

Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen für die Anlagenhersteller angemessene Bedingungen herrschen. Die westlichen Hersteller hatten in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten, wirtschaftlich zu arbeiten, zumal Material- und Logistikkosten bereits einen erheblichen Anteil an den Gestehungskosten ausmachen. Aufgrund des abgeschwächten Wachstums in ihrem Heimatmarkt und großer Fertigungskapazitäten drängen chinesische Wettbewerber mit Billigangeboten zunehmend auf die internationalen Windmärkte, unter anderem in Lateinamerika und zunehmend auch in Europa.

Die Entwicklung wurde seitens der Europäischen Kommission erkannt und setzt die Rahmenbedingungen zum Schutz der heimischen Industrie gegen unfaire Wettbewerbspraktiken durch die Umsetzung des sogenannten EU Wind Power Package. Der 15 Punkte umfassende Aktionsplan nimmt die Kernprobleme der Branche in den Blick und berücksichtigt unter anderem nicht-preisbezogene Aspekte in Auktionen wie Cybersicherheit und nachhaltige Produktion, vereinfachter Zugang zu Finanzmitteln für Produktionsanlagen oder zur Absicherung von Projektfinanzierungen sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Märkten außerhalb der EU. Die Europäische Investitionsbank hat auf dieser Basis ein Paket in Höhe von fünf Milliarden Euro an Rückgarantien für Geschäftsbanken beschlossen, das europäischen Herstellern von Windenergieausrüstungen zu Gute kommt.

Die gemeinsamen Anstrengungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Erreichung des EU-Ziels für den Ausbau erneuerbarer Energien werden mittels sog. Nationaler Energie- und Klimaaktionspläne (NECP) koordiniert. Jeder Mitgliedsstaat übermittelt in regelmäßigen Abständen einen aktualisierten NECP an die Europäische Kommission, die auf der Grundlage aller Pläne einen Zwischenbericht auf dem Weg nach 2030 abgibt. In ihren NECP legen die Mitgliedsstaaten u.a. auch technologiespezifische Zielpfade für den Ausbau der Windenergie fest.

Rückenwind sollen die Erneuerbaren Energien nach dem Willen der EU-Kommission auch durch die sog. Taxonomie erhalten. Durch die Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Taxonomie-Klassifikation gibt jedoch nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedsstaats ist. Ziel ist eher eine Klassifikation der Tätigkeit, um zwischen klimafreundlichen und klimaschädlichen Aktivitäten unterscheiden zu können. Dies soll insbesondere bei der Refinanzierung der Banken eine Rolle spielen.

Bereits zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals gingen die Branchenverbände von einem steilen Anstieg der Aufbauzahlen für Wind Onshore als Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. Auf EU-Ebene werden allein dafür 425 GW installierter Leistung aus Windkraft bis 2030 benötigt (von 231 GW Ende 2024). Der jährliche Zubau müsste in der EU auf rund 33 GW steigen; dies wäre ein beträchtlicher Zuwachs des Marktes bzw. der Nachfrage nach Windenergie. Entscheidend für das weitere Gelingen der Energiewende ist in jedem einzelnen Staat das Zusammenspiel der unterschiedlichen Regelungen mit Bezug auf Ausbauziele, Marktzugang, Netzumbau, Genehmigungspraxis und Vergütungssystem. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren in Deutschland verbessert. Für die nächsten Jahre ist bereits jetzt eine gestiegene Nachfrage erkennbar.

Im Gleichklang mit den Ambitionen auf EU-Ebene hatte es sich die bis 2025 amtierende deutsche Bundesregierung zu ihrer Aufgabe gemacht, der Zielsetzung entgegenstehende Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. In der Vergangenheit hatten hohe administrative Anforderungen bei einer Vielzahl von Neubauprojekten und Repoweringvorhaben für Verzögerungen und ein Verfehlen der Ausbauziele gesorgt. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ist der Ausbau der Windenergie an Land zuletzt deutlich beschleunigt worden. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie im Einklang mit Natur- und Artenschutz. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Dazu wurden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach Baugesetzbuch vereinfacht und beschleunigt.

Ein zentrales Thema sind die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele, das die internationalen Verpflichtungen Deutschlands verbindlich festschreibt. Deutschland hat die Ziele im August 2024 im überarbeiteten NECP selbstverpflichtend festgeschrieben. Dazu gehört u.a. auch die besonders starke Anhebung des Ausbaus der Erneuerbare Energien auf 600 TWh, die mindestens 80 % des Brutto-Stromverbrauchs im Jahr 2030 ausmachen sollen. Im Ergebnis gilt es, in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 etwa zu verdoppeln. Die installierte Nennleistung an Onshore Windenergie in Deutschland soll sich entsprechend von 63,6 GW Ende 2024 auf 115 GW im Jahr 2030 erhöhen und auch danach bis auf 160 GW im Jahr 2040 weiter anwachsen. Dazu wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) überarbeitet und als Zwischenziele für die Onshore Windenergie 84 GW (2026) und 99 GW (2028) gesetzt.

Als sinnvoll erweist sich auch der eingeführte Grundsatz der Schutzgüterabwägung. Demnach ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Sicherheit, mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsgebieten. Hinzu kommt, dass die Bundesländer bis zum Jahr 2027 1,4 % und bis 2032 2,0 % ihrer Landesfläche für Windkraft ausweisen müssen, um beim Ausbau der Windenergie verlässlich ans Ziel zu kommen. Eine weitere Beschleunigung ist durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung, die bis zum 30.06.2025 befristetet ist, deutlich spürbar. Auf der Übergangsregelung aufbauend gibt die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie den EU-Mitgliedsstaaten den Auftrag, ausgewiesene Windenergiegebiete in sogenannte Beschleunigungsgebiete mit dauerhaft vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Genehmigungsstandards umzuwandeln.

Die veränderten Marktbedingungen haben zuletzt zu einer nachhaltigen Preiserholung für Windenergieanlagen geführt. Ungeachtet der jüngsten Entwicklungen liegt das Augenmerk ENERCONs nach wie vor bei den Einsparpotentialen. Im Fokus stehen nicht nur Faktoren, die auf die Stromgestehungskosten einwirken, sondern auch die internen Kostentreiber auf der Baustelle, im Transport sowie die Kosten des laufenden Betriebes. Zusätzlicher Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere in kleinen oder in dicht besiedelten Ländern eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für Neuinstallationen. Aufgrund der hohen Planungsaufwendungen sind die vorhandenen Standorte bestmöglich zu nutzen. Der Wettbewerbsdruck wird auch ohne Schutzmaßnahmen weiterhin leistungsfähigere und gleichzeitig günstige Anlagen fordern. ENERCON trägt diesen Trends mit neuen Anlagendesigns, der Entwicklung größerer Rotordurchmesser und Nennleistungen sowie der Realisierung kostenoptimierter End-to-End-Konzepte in allen Anlagenklassen Rechnung.

Die Leistung einer Windenergieanlage ist eine Funktion, in der standortspezifische Faktoren wie Windgeschwindigkeit und Luftdichte ebenso eingehen, wie der Rotordurchmesser und die Anlageneffizienz. Der Kapazitätsfaktor [6] von Windenergieanlagen konnte bereits im Verlauf der letzten Jahre stark gesteigert werden und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht absehbar. Insbesondere durch größere Rotordurchmesser können nunmehr bisher unwirtschaftliche Standorte der IEC-Windklassen II und III wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden und erweitern damit die Optionen für die Nutzung der Onshore-Windenergie.

Mit den steigenden Anteilen insbesondere von Wind- und Sonnenenergie steigen die Anforderungen an die Flexibilität der Versorgungsnetze. Bei der Netzintegration und der Unterstützung auch schwacher Netze sowie dem Zusammenspiel mit verschiedenen Speichersystemen sieht ENERCON für sich große Stärken und ein wichtiges Betätigungsfeld für die Zukunft. Durch diese Anforderungen werden Systemdienstleistungen gefordert, die über die reine Herstellung von Windenergieanlagen hinausgehen. Sie verlangen jedoch auch nach einem ganzheitlichen, nachhaltigen Design der Energiemärkte, welches die Rolle der Erneuerbaren Energien als „Rückgrat der Energieversorgung“ anerkennt und ihnen die Systemverantwortung überträgt.

Der Strommarkt ist in Bewegung geraten, hat sich jedoch nach den hohen Preisausschlägen 2022 wieder gefangen. Mittelfristig werden mehrere Faktoren für die Akteure zu berücksichtigen sein: Die Nachfrage wird in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung und dem zunehmenden Verbrauch deutlich ansteigen, Strom aus fossilen Quellen wird wegen hoher Bezugskosten tendenziell teurer werden und die Netzentgelte werden sich insbesondere aufgrund des Ausbaus der Stromnetze weiter erhöhen. Das Verhältnis von installierter Leistung zu Spitzenlast wird künftig vom Zwei- auf das Vierfache steigen. Weniger grundlastfähige Erzeugung erfordert Speicher und Verbrauchsflexibilität. Die Preisvolatilität zwischen sehr hohen und sehr niedrigen Preisen an den Strombörsen wird zunehmen und ein Marktdesign erfordern, das zur Flexibilität anreizt, die erzeugte Energie effizient nutzt und ein netzdienliches Verhalten fördert. Das mittelfristige Preisniveau wird bis 2040 etwa beim Dreifachen des Strompreisniveaus der ersten beiden Jahrzehnte dieses Jahrtausends erwartet.

Die Entwicklung ist bemerkenswert, weil gegenwärtig in vielen Ländern Europas die Vergütung der Windenergieanlagenbetreiber unmittelbar an den Strompreis der Energiebörsen gekoppelt ist. In Deutschland werden beispielsweise die nach dem EEG über die Direktvermarktung betroffenen Erneuerbaren Energieanlagen über monatlich festgestellte Durchschnittspreise vergütet (sogenannte Monatsmarktwerte). 2024 lagen die Monatsmarktwerte größtenteils unter den als Zuschlagswerte bezeichneten Vergütungssätzen.

Die Anlagenbetreiber benötigen möglichst planbare Rahmenbedingungen insbesondere zur langfristigen, finanziellen Absicherung ihrer Investitionen. Die Stromverbraucher, allen voran industrielle Großabnehmer, möchten andererseits vor Preisschwankungen und vor zu hohen Strompreisen geschützt werden. Frei verhandelte Verträge zwischen zwei Parteien (sogenannte Power Purchase Agreements oder kurz PPAs) werden bisher nur vergleichsweise selten abgeschlossen. Ein Stromverkauf über eine Energiebörse ggf. angereichert mit einem mehr oder weniger geregelten Zertifikathandel findet sich eher selten. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich benachteiligt.

Die Preisbildung wird meist politisch mittels der Vergabe der Zugänge zum Stromnetz beeinflusst. Vielfach handelt es sich um eine gesetzlich abgesicherte Art der Förderung über einen definierten Zeitraum. Ausschreibungen mit dem Zuschlag für den Netzzugang für den niedrigsten Preis je kWh haben sich als wenig investitionsfördernde Abwärtsspirale erwiesen. Wichtige technische Fragen, wie die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten bei reinen Ausschreibungssystemen leicht in den Hintergrund.

Eine wirksame Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. Neben der Vergütung stellen die Konditionen zur Gewährung des Netzzugangs ein wesentliches Element zur Marktteilnahme dar. Im Hinblick auf die Netzintegration der Erneuerbaren Energien werden Speicher und flexible Abnehmer künftig nicht ausreichen, um Verbrauchslasten und Strombereitstellung jederzeit auszugleichen. Es wird für die kommenden Jahre mit dem steigenden Anteil von Windenergie- und Photovoltaikanlagen am Netz mit zunehmenden Preisschwankungen an den Strombörsen gerechnet. Allzu starr ausgesteuerte Regulierungsmodelle bieten den Nachteil, dass Marktpreissignale nicht auf die in der Erzeugung natürlichen Schwankungen unterliegenden Erneuerbaren Energien einwirken. Eine verbindliche Teilnahme ausschließlich am Strommarkt ist für die Betreiber von Windenergieanlagen nicht tragbar. Negative Börsenpreise sind ebenso problematisch hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Investition wie Modelle, die einen Anlagenbetrieb phasenweise untersagen oder die Chancen vorenthalten, die sich zum Beispiel bei Stromüberangeboten im Netz im Rahmen einer Doppelvermarktung durch die Herstellung von Wasserstoff ergeben.

Bild

Übersicht über Vergütungsmodelle

Quelle: ENERCON, GWEC

Zur Vermeidung hoher Preisausschläge an den Strombörsen und zur Förderung der Erneuerbare Energien ist 2024 eine neue Verordnung zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU in Kraft getreten. In Umsetzung der Ziele des Green Deals wird sie den EU-Strommarkt der Zukunft im Kern mit drei wesentlichen Instrumenten prägen: Langfristige, bilaterale Stromverträge, zweiseitige Differenzverträge und Kapazitätsmechanismen. Die Schaffung eines dynamischen Marktes mit stabilen, langfristigen PPAs soll durch unterstützende Maßnahmen wie Finanzierungsgarantien und die Beseitigung administrativer Hürden erleichtert werden.

Da PPAs die Ausbauziele allein nicht sicherstellen würden, sollen weiterhin alternativ Bieterverfahren durch die Mitgliedsstaaten eingesetzt werden. Zweiseitige Differenzkontrakte, also CfDs, oder vergleichbare Regelungen sollen künftig die einzig zulässigen staatlichen Förderungsinstrumente werden; garantierte Einspeisevergütungen sollen damit nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nicht mehr zulässig sein. Die Kapazitätsmechanismen sollen unterstützend wirken und beispielsweise über Reservekraftwerke die Netzstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten. ENERCON beteiligt sich aufklärend und konstruktiv an der Diskussion bezüglich der geplanten Veränderungen, um mittelfristig praktikable und stabile Rahmenbedingungen in den Ländern der Europäischen Union vorfinden zu können, aber auch um die Energiewende auf breiter Basis weiter voranzutreiben.

Bild

Ausbau und Vergütung von neuen Onshore-Windenergieanlagen in der EU

Quelle: WindEurope “European Stats 2024“, Februar 2025

Allgemein ist weltweit der Trend zu den Erneuerbaren deutlich zu spüren. Die flankierenden, politischen Rahmenbedingungen für die Onshore-Windenergie sind sehr unterschiedlich in den Märkten außerhalb der Europäischen Union.

Großbritannien setzt sehr stark auf Offshore-Windenergie, doch auch ein Zubau an Land von 9,2 GW Leistung bis 2030 wird erwartet. Der Markt ist gegenwärtig durch ein reines Ausschreibungssystem geprägt. Die Türkei verfolgt ebenfalls ambitionierte Ausbauziele für die Windenergie, um das Land unabhängiger von Energieimporten zu machen. Bis 2030 werden bis zu 12,5 GW an Neuinstallationen erwartet. In der Türkei erfolgt die Vergabe von Einspeisezusagen gegenwärtig zum weit überwiegenden Teil über Ausschreibungen, die gleichzeitig die Hersteller zur Erfüllung einer local content-Vorgabe anhalten, d.h. ein bestimmter Wertschöpfungsanteil der WEA ist in der Türkei zu produzieren.

Im asiatisch-pazifischen Raum ist Japan einer der Hauptakteure im Bereich der Onshore-Windenergie in einem etablierten, wirtschaftlich sicheren Umfeld mit festen Einspeisetarifen. 2023 wurde seitens der japanischen Regierung neben einem starken Offshore-Wachstum das Ziel des Ausbaus der Windenergie an Land um 40 GW bis 2029 ausgerufen. 2025 hat auch Südkorea neue Ausbauziele für Erneuerbare Energien deutlich erhöht. Die installierte Kapazität soll von 23 GW im Jahr 2022 bis 2030 auf 72 GW steigen und 2038 schließlich 115,5 GW erreichen.

Vietnam verfolgt das Ziel der CO2 -Neutralität bis 2050 und hat einen sogenannten Power Development Plan VIII aufgelegt, der die Entwicklung in diese Richtung bis 2030 kanalisieren soll. Der Plan zur Umsetzung sowie das regulatorische Rahmenwerk sind noch in Vorbereitung. Die Betreiber von Windenergieanlagen sollen bis zur Einführung eines neuen Ausschreibungssystems PPAs mit dem staatlichen Energieversorger mit festgelegten Price-Caps abschließen.

Global ist der Zubau von Onshore-Windenergieanlagen mit 109,0 GW (Vorjahr: 105,8 GW) annähernd konstant geblieben. Rund 70 % der Neuinstallationen entfielen auf China (75,8 GW, Vorjahr 69,3 GW). In China sind nahezu ausschließlich chinesische Hersteller aktiv. Rein rechnerisch dominieren die chinesischen Hersteller mit rund 2/3 aller Neuinstallationen den Herstellermarkt und gewinnen zunehmend Marktanteile außerhalb ihres Heimatlandes. Vor diesem Hintergrund sind globale Marktanteile der Anlagenhersteller nur von eingeschränkter Aussagekraft und spielen für ENERCON eine untergeordnete Rolle.

Bild

Marktanteile am Weltmarkt nach Herstellern 2024, Onshore installierte Leistung

Quellen: ENERCON + BNEF, „2023 Global Wind Turbine Market Shares“, März 2025

Im Jahr 2024 wurden in allen europäischen Staaten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 13.787 MW onshore installiert, davon 11.474 MW in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Neuinstallationen in Europa lagen damit niedriger als im Vorjahr. 2024 wurden in Deutschland, Finnland, der Türkei, Spanien, Frankreich und Schweden jeweils mehr als ein GW Leistung neu in Betrieb genommen. In Europa beläuft sich die bisher installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 285 GW, davon 248 GW onshore. Mit 475 Terrawattstunden Strom trug die Windenergie 2024 rund 19,0 % des Energieverbrauchs in der Europäischen Union bei. ENERCON erwartet eine den politischen Rahmenbedingungen angepasste Entwicklung, die sich ab 2026 in steigenden Aufbauzahlen bemerkbar machen wird. Für 2025 sind aufgrund der weitgehend feststehenden Planungen stabile Verhältnisse absehbar. ENERCON setzt auf eine qualitätsorientierte Einstellung der Kunden in den Zielmärkten.

Weltweit erwartet der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) auf Basis beschlossener Ausbaupläne Neuinstallationen mit einer Kapazität von 982 GW bis 2030, davon 827 GW onshore. Etwa 140 GW werden nach der jüngsten Prognose des europäischen Branchenverband WindEurope bis 2030 in Europa an Land errichtet. Ausgehend von einer installierten Leistung von 226 GW Ende 2024 bedeutet dies einen Zuwachs von mehr als 60 % in wenigen Jahren. Trotz der beachtlichen Zubauraten unterschreiten die Vorhersagen auf EU-Ebene die Ausbauziele bis 2030. Die Ausbauzahlen je Land fallen sehr unterschiedlich aus: Deutschland stellt bis 2030 mit erwarteten 37,8 GW voraussichtlich den stärksten Markt, gefolgt von Spanien (12,9 GW), der Türkei (12,5 GW), Frankreich (11,3 GW), Großbritannien (9,2 GW) und Finnland (7,8 GW).

Der Fokus von ENERCON liegt wie in der Vergangenheit in einer starken Präsenz auf ausgesuchten Einzelmärkten. Die bedeutsamen Märkte können im Verlauf der Zeit wechseln. ENERCON orientiert sich diesbezüglich an den Erfordernissen der Zukunft, wie die Erschließung der Märkte mit langfristigen, privat verhandelten Stromlieferverträgen zeigt.

scroll
Leistungsklasse 2022 2023 2024 2025 Plan
EP1 40 41 3 0
(1 MW-Plattform)
EP2 113 172 79 72
(2 MW Plattform)
EP3 309 258 318 383
(3 MW Plattform)
EP5 60 157 225 260
(5 MW Plattform)

Weltweit neu installierte ENERCON-Anlagen

Quelle: ENERCON GmbH

2024 wurden 625 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.776 MW (Vorjahr: 2.422 MW) in Betrieb genommen. Das selbst gesteckte Ziel von 3.275 MW neu installierter Leistung ließ sich aufgrund fehlender Voraussetzungen auf Kundenseite und der verspäteten Bereitstellung von Komponenten auf den Baustellen am Ende nicht erreichen. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2024 gemessen an der installierten Leistung bei 36,1 %. Der angestrebte Anteil von mehr als 30 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit erstmals seit 2021 wieder erreicht. In Europa ist der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen mit 15,1% (Vorjahr: 10,6 %) deutlich angestiegen und die mittelfristige Zielmarke von 15% konnte damit leicht überschritten werden. Insgesamt belief sich der Exportanteil auf 57,2 % der Ausbringungsmenge.

Als starke Exportmärkte haben sich im Berichtsjahr die Türkei und Chile erwiesen. ENERCONs absolute Zahl der Exporte lag mit 1.588 MW deutlich höher als im Vorjahr. Durch eine zunehmende Fokussierung auf die Regionen kann ENERCON den lokalen ökonomischen und technischen Herausforderungen nunmehr besser begegnen. Die Konzentration der Vertriebsbemühungen auf Schwerpunktmärkte außerhalb des Heimatmarktes tragen gute Früchte. Der Anteil der Neuinstallationen seitens ENERCON außerhalb Europas lag bei 25,3 %. Der Weltmarktanteil von ENERCON an den Onshore-Installationen belief sich auf rund 2,53 %.

Bild

Installierte Leistung ENERCON 2024 - Länderaufteilung

Quelle: ENERCON GmbH

ENERCON sieht sich als Hersteller von Windenergieanlagen mit der Aufgabe, auf Basis der gewählten technologischen Ansätze die Fragestellungen der Zukunft zu meistern. Das Marktumfeld ist sehr dynamisch. ENERCON stellt sich den Herausforderungen der Energiemärkte, die sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Stabilität in kürzester Zeit auf einen deutlich ansteigenden Anteil an Erneuerbaren Energien anpassen müssen. Weiteres, teils rasantes Wachstum wird in Zukunft auf den außereuropäischen Märkten erwartet. Die Internationalisierung wird als wichtiger Schritt gesehen, um künftig Abhängigkeiten von kurzfristigen lokalen oder regionalen Veränderungen abzufedern.

b) Organisatorische Entwicklungen

Zur Wahrung des Lebenswerkes des Gründers der ENERCON-Gruppe, Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben, wurde 2012 die „Aloys Wobben Stiftung“ gegründet. Die in Aurich ansässige Familienstiftung ist einzige Gesellschafterin der UEE Holding SE & Co. KG. Über die UEE Holding hält die Stiftung indirekt auch die Anteile an der ENERCON Global GmbH. Die Geschäftsführung der ENERCON Global GmbH bilden Herr Ulrich Schulze Südhoff und Herr Uwe Eberhardt. Beide wurden im März 2024 zu Geschäftsführern bestellt; gleichzeitig wurden Herr Dr. Jürgen Zeschky und Herr Udo Bauer als Geschäftsführer und Herr Ulrich Schulze Südhoff als Prokurist abberufen. Im Juni 2024 ist die Prokura von Herr Dr. Michael Jaxy erloschen. Herr Carsten Leferink wurde im September 2024 zum Prokuristen bestellt.

Um auf die dynamischen Entwicklungen und teils radikalen Umbrüche an den Energiemärkten angemessen reagieren zu können, wurde 2019 ein tiefgreifender Prozess zur Neuorientierung eingeleitet. Die Aloys Wobben Stiftung hat seinerzeit die Unternehmensberatungsgesellschaft Oliver Wyman GmbH, München, damit beauftragt, das Maßnahmenprogramm („Turnaround 2022“) zu entwickeln und die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten. Der Gegenstand des Turnarounds waren alle Bereiche, vom Anlagendesign und der Forschung und Entwicklung über die Fokussierung auf Kernaktivitäten und Kernmärke inklusive der Internationalisierung der Lieferbeziehungen bis hin zu einer Vereinfachung und Optimierung der Strukturen, der Organisation und der Prozesse. Das umfassende Programm wurde auch über das offizielle Ende 2023 hinaus beharrlich und mit sichtbar positiven Ergebnissen umgesetzt. Die ENERCON finanzierenden Kreditinstitute („Finanzierungspartner“) haben 2019 aus ihrer Mitte einen Lenkungsausschuss gebildet. 2022 hat die UEE Holding über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens erhalten. Die Finanzierungspartner und der WSF begleiten ENERCON partnerschaftlich und zukunftsorientiert.

Der tiefgreifende Umbau der Gruppenstruktur wurde 2023 abgeschlossen. Der inhaltlichen Neuorientierung und der verbesserten Agilität der Unternehmensgruppe wird mit der Struktur Rechnung getragen, in der die ENERCON Global GmbH eine zentrale Stellung einnimmt. Die Gesellschaft hat die Aufgabe des Strategieträgers übernommen. Dies kommt in der Wahrnehmung vielfältiger Aktivitäten zum Ausdruck: Die Gesellschaft zeichnet für das Produktportfolio verantwortlich und ist Auftraggeberin für Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Die maßgeblichen Entscheidungen hinsichtlich Einkauf und Produktion werden durch die ENERCON Global GmbH getragen, die zudem bezüglich der Projektbelieferung intern aber auch für Drittkunden Anlagenkomponenten weltweit als Handelshaus veräußert.

Unter der Leitung der ENERCON Global GmbH wurde die Kompetenz und Verantwortung der lokalen Dependancen gestärkt. Die Betreuung der Kunden und der Märkte erfolgt durch lokal agierende Vertriebseinheiten, welche die Betreuung der Projekte in den jeweiligen Ländern mit mehr Autonomie übernommen haben. Gepaart mit klar definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Zentrale und der jeweiligen Region ist es das Ziel dieser Neuaufstellung, die Gesamtorganisation schlanker, kosteneffizienter und besser steuerbar zu gestalten. Alle wesentlichen ausländischen Vertriebsgesellschaften wurden 2023 und 2024 an die ENERCON Global GmbH übertragen. Die ENERCON Global GmbH sichert das operative Geschäft ihrer Tochtergesellschaften im Ergebnis mittels der sogenannten Global Business Compensation ab.

Die Aktivitäten sind in den Regionen Zentral und Nordeuropa (CNE), Westeuropa (WE), Südeuropa und Lateinamerika (SELA), Nord Amerika (NA), Asien Pazifik (APAC) und Zentralasien, Mittlerer Osten und Afrika (CAMEA) gebündelt. Über die Tochtergesellschaft werden zudem operative Kernthemen wie der regionale Einkauf oder die Produktion von Komponenten von Windenergieanlagen sowie Teile des globalen Warenverkehrs als Hilfsfunktion für die ENERCON Global GmbH abgebildet, die zudem Leitlinien für den Vertrieb, das Projektmanagement und den Bereich Kundenservice definiert.

Unter dem Dach der UEE Holding sind die Produktionsgesellschaften der Groen Power Industries B.V. zugeordnet. 2024 wurden die Reste der bis 2018 umfassenden Landschaft nahestehender Produktionspartner mit dem Ziel der finalen Konsolidierung in die UEE Holding überführt. Die Durchführung der Serviceaktivitäten findet durch die Windenergie Service B.V. und ihre Tochtergesellschaften statt. Unter der Federführung der Wobben Research & Development GmbH werden die weltweiten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung gebündelt, die nicht zuletzt auch Mitarbeiter an den Standorten in Indien und in den Niederlanden umfasst. Konzerninterne Dienstleistungseinheiten runden die Gesamtorganisation der UEE Holding ab.

Bild

Gesellschaftsrechtliche Struktur per 31.12.2024

Quellen: ENERCON

Der qualitativ hochwertigen, hausinternen und externen Betreuung, Begleitung sowie permanenten Optimierung der unternehmerischen Kernprozesse räumt die ENERCON-Gruppe einen hohen Stellenwert ein. Das Vertriebsnetz wird gezielt an den Markterfordernissen ausgerichtet, sodass die Kunden von Ansprechpartnern in einer Reihe nationaler und internationaler Vertriebsbüros umfassend betreut werden. ENERCON hat sich in den vergangenen Jahren zielgerichtet auf die internationalen Herausforderungen eingestellt. ENERCON nutzt die Vorzüge der Digitalisierung intensiv. Die Standorte arbeiten weltweit vernetzt miteinander. Gleichzeitig wird der Gedanke der Regionalisierung geschärft und die Dezentralisierung im Sinne der Subsidiarität umgesetzt, um den Bedürfnissen der Teilmärkte zu entsprechen und die Kommunikationswege zu verkürzen.

Organisatorisch bereitet sich die ENERCON-Gruppe seit 2024 auf ein starkes Volumenwachstum vor. Durch eine integrierte Vernetzung aller Unternehmensbereiche wird begleitend die IT-Architektur auf die künftigen Aufgaben ausgerichtet. Gleichzeitig steht die Messbarkeit der Wertbeiträge aller Unternehmensbereiche und -aktivitäten im Mittelpunkt der internen Aktivitäten.

Das bisher sehr breit aufgestellte Angebot an Windenergieanlagen wurde im Verlauf der vergangenen zwei Jahre stark verschlankt. Das Portfolio ist modular mit standardisierten Serienprodukten aufgebaut und bietet künftig insbesondere Anlagen zwischen drei und sieben MW Leistung für unterschiedliche Windbedingungen an. Für die After-Sales-Kunden ist die Flottenbetreuung ausgelieferter Anlagen über die zugesicherten Lebenszeiten weiterhin selbstverständlich. Ergänzend zu den bisherigen Angeboten stellt ENERCON zunehmend IT-basierte Dienstleistungen für die ENERCON-Kunden bereit, die einen tatsächlichen Mehrwert zum sicheren und ertragsstarken Anlagenbetrieb darstellen.

Die Serviceverträge mit Kunden sind grundsätzlich den lokalen Vertriebseinheiten ENERCONs zugeordnet. Dies gilt insbesondere für die EPK-Verträge („ENERCON-Partnerkonzept“). ENERCON hat sich dem Ziel verpflichtet, eine hohe Servicequalität und damit eine langfristige Kundenbindung zu erreichen. Eine Bündelung der Fachkompetenzen wird auch künftig weltweit die Vorteile der getriebelosen Technologie absichern. Die langfristige Sicherung der Unabhängigkeit der Unternehmensgruppe steht im Fokus der Überlegungen.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich anhand der von der Geschäftsleitung zur Unternehmenssteuerung genutzten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

scroll
2022 2023 2024
Gesamtleistung in T€ 79.852,0 277.525,2 1.212.727,0
Materialaufwandsquote in % 51,7 81,4 86,4
Personalaufwandsquote in % 27,7 9,8 2,6
Jahresergebnis vor Steuern in T€ ./.9.216,0 ./.247.187,0 ./.354.726,1
Eigenkapitalquote in % 64,2 14,7 5,1

Die vollzogenen Veränderungen in der Konzernstruktur und den Kernprozessen führen im Mehrjahresvergleich zu einer eingeschränkten Aussagekraft der Leistungsindikatoren der Gesellschaft. Im Jahr 2024 wurde der Ausbau der Gesellschaft zum Handelshaus nunmehr auch operativ abgeschlossen. Die konzerninterne Versorgung der Vertriebseinheiten mit Komponenten der ENERCON-Windenergieanlagen erfolgt seither im Ergebnis vollständig durch die Bücher der ENERCON Global GmbH zu festgelegten Preisen. Gegenüber Kunden in Ländern vornehmlich außerhalb der Europäischen Union wird die Gesellschaft in Abstimmung mit den lokalen Vertriebseinheiten in der Belieferung von Komponenten von Windenergieanlagen auch direkt tätig.

Die Funktionen der strategischen Konzernsteuerung hat die Gesellschaft im Rahmen der Restrukturierung entgeltlich von der ENERCON GmbH übernommen. Bei der ENERCON Global GmbH laufen entsprechend die konzerninternen Dienstleistungen zusammen und werden an die Gruppengesellschaften weiterbelastet. Über die Ergebnissteuerung der Vertriebseinheiten, der Global Business Compensation, sowie der Leistungsverrechnung zu den übrigen Konzerngesellschaften schlägt sich der unternehmerische Erfolg der ENERCON-Gruppe überproportional bei der ENERCON Global GmbH nieder.

Die Veränderungen wirken stark auf die Material- und die Personalaufwandsquote ein, zumal sich in Folge der Umstellungen die Gesamtleistung sprunghaft erhöht hat. In den Umsatzerlösen nehmen der konzerninterne Handel mit zur Baustellenbelieferung vorgesehenen Teilen der Windenergieanlagen in Höhe von 586,0 Mio. € (Vorjahr: 164,8 Mio. €) sowie die vornehmlich konzerninternen Leistungen wie die Management-Umlage und Serviceunterstützungen mit 303,2 Mio. € (Vorjahr: 89,9 Mio. €) eine zentrale Rolle ein.

Die Gesellschaft hat sukzessive die Herstellerverantwortung für die Produkte aus dem Hause ENERCON übernommen. Im Berichtsjahr wurden erste bilanzielle Vorsorgen in diesem Zusammenhang erforderlich. Die Lage der ENERCON-Gruppe hat sich 2024 erholt. Wie es die ursprünglichen Planungen vorsahen, wurde auf Gruppenebene ein positives operatives Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen erreicht. Aufgrund der Aussteuerung der übrigen Konzerneinheiten mit einer positiven Marge, ist das Einzelergebnis der ENERCON Global GmbH noch deutlich negativ. Die Anlieferungen der Bauteile auf die Baustellen blieben deutlich hinter den Planungen zurück. Neben den üblichen Effekten wie witterungsbedingten Störungen und Verzögerungen im Genehmigungsprozess schlugen auch Qualitätsprobleme an Zulieferteilen zu Buche. Dies traf die Gesellschaft in besonderem Maße. In der Folge verlief der Aufbau von Windenergieanlagen weniger kontinuierlich als im Vorfeld erwartet. Die Gesellschaft nimmt am Cash-Pool der ENERCON GmbH teil. Auf Gruppenebene blieb die Liquiditätssituation im Jahresverlauf phasenweise angespannt.

Die Kosten essenzieller Rohstoffe und die Transportraten sind gegenüber der Vorperiode zurückgegangen. Das Working Capital konnte entsprechend der selbstgesteckten Ziele 2024 planmäßig reduziert werden und hat somit zur Stabilisierung der Liquidität beigetragen. In Summe zeigt sich die Marge schlussgerechneter Neubauprojekte gegenüber dem Jahr 2023 deutlich erholt. Die Projekte mit negativer Marge konnten im Wesentlichen im Berichtsjahr abgewickelt werden. Technische Nachrüstungen, die zum Teil auf Qualitätsproblemen mit Zulieferteilen beruhen, belasten die Gesellschaft im Jahr 2024 mit 39,9 Mio. € unerwartet aufgrund der getroffenen Sonderregelungen mit der ENERCON GmbH im Rahmen des Übergangs der Herstellerverantwortung.

Das Jahresergebnis der Gesellschaft fällt angesichts der erstmals durchgeführten Global Business Compensation sowie der Effekte der übernommenen Herstellerverantwortung deutlich niedriger aus als prognostiziert. Belastbare Prognosen konnten für das Geschäftsjahr angesichts der tiefgreifenden Umwälzungen für die Gesellschaft nur mit Einschränkungen getroffen werden. Weitestgehend folgte der Geschäftsverlauf den Erwartungen und insgesamt zeigt sich die Geschäftsführung mit der Entwicklung der ENERCON Global GmbH zufrieden, zumal das Ergebnisziel auf Gruppenebene erreicht wurde. Die Material- und Personalaufwandsquote haben sich wie geplant entwickelt.

Die UEE Holding SE & Co. KG nimmt seit Mitte 2022 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützung in Form eines Betriebsmitteldarlehens in einer Gesamthöhe von ursprünglich 500,0 Mio. € in Anspruch. Die Tilgungsabrede wurde 2023 angesichts der insbesondere aufgrund makroökonomischer Effekte verzögerten Erholung bis zur Rückzahlung der letzten Tranche Mitte 2026 gestreckt. Zudem hat die Stiftung eine Avallinie in Höhe von 150,0 Mio. € mit eigenen Mitteln abgesichert, aus der sich ENERCON nunmehr ohne Barunterlegung finanzieren kann.

Die Materialaufwandsquote der Gesellschaft ist geprägt vom konzerninternen Handel und liegt daher über der Quote im Konzern. Dank der Normalisierung der Abläufe in den Lieferketten und der Margenerholung bei jüngeren Aufträgen konnte die Quote auf Gruppenebene unter den Zielwert von 75 % abgesenkt werden. Der Zukauf von Komponenten aus der Fertigung neuer Sourcingpartner macht sich positiv bemerkbar. Die Vereinheitlichung der Baugruppen in der Entwicklung erlaubt zusehends eine auf projektbezogene Abrufe fokussierte Produktionsaussteuerung, die insgesamt zu einer Flexibilisierung und Verkürzung der Bestellvorläufe führt.

Der geringfügige Personalaufbau von 322 auf 329 Mitarbeitende hat den Personalaufwand kaum beeinflusst. Die Personalaufwandsquote ist aufgrund der starken Ausweitung der Gesamtleistung ohne Aussagekraft. Insgesamt bleibt der Personalaufwand aufgrund der größtenteils gruppenintern eingekauften Dienstleistungen nachhaltig niedrig. Die Fixkostenbelastung aus der ENERCON Global GmbH auf das operative Konzernergebnis hat sich aufgrund der gestiegenen Ausbringungsmenge bereits deutlich reduziert.

Der Baustellenbestand ist inklusive der Berücksichtigung erhaltener Anzahlungen um 80,6 Mio. € angestiegen. Über die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Veränderungen der Rückstellungen abgebildet. Aufgrund der vormaligen Herstellerverantwortung besteht ein Rückgriffsrecht gegenüber der ENERCON GmbH, sofern die Gesellschaft in Altfällen entsprechend in Anspruch genommen wird. Die Verpflichtung zur Rückstellungsbildung wechselt diesbezüglich im Zeitraum 2024 bis einschließlich 2027 sukzessive auf die ENERCON Global GmbH. Prägnant sind 2024 gebildete Risikovorsorgen wegen mangelbehafteter Zulieferteile oder den daraus resultierenden Mangelfolgeschäden, soweit ENERCON die Auswirkungen nicht durchreichen kann. Die Supportfunktionen einiger Konzerngesellschaften werden mit der ENERCON Global GmbH abgerechnet und tragen einen wesentlichen Teil zur Höhe des sonstigen betrieblichen Aufwands bei. Auf das Finanzergebnis wirken Abschreibungen auf einzelne Beteiligungen aufgrund veränderter Ertragswerte ein. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen.

Die Warenkreditversicherer sind mit ihren Engagements seit September 2019 sehr reserviert, haben allerdings für die Zukunft angekündigt, ihre Zurückhaltung zu überdenken. Entsprechend ist ENERCON mit den Warenkreditversicherern im Gespräch und strebt einen angemessenen Ausbau der Lieferantenkredite zu üblichen Zahlungsmodalitäten mit einer hinreichenden Deckung an. Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern auf der Lieferantenseite zahlte sich auch 2024 aus, so dass es diesbezüglich zu keinen nennenswerten Störungen in der Supply Chain gekommen ist. Mit einem vorausschauenden Liquiditätsmanagement konnten Engstellen stabil durchfahren werden. Die volle operative Handlungsfähigkeit war jederzeit sichergestellt. Die Aval-Kreditlinien sind auskömmlich auf den tatsächlichen Bedarf angepasst.

Die Aloys Wobben Stiftung hat die Oliver Wyman GmbH im Oktober 2019 mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards beauftragt. Das am 25.05.2020 finalisierte Gutachten diente den Finanzierungspartnern als fundierte Grundlage zur Entscheidung über die weitere Begleitung von ENERCON. Die Ergebnisse des Gutachtens führten zu positiven Gesamtaussagen und unterstützen die Zukunftsfähigkeit ENERCONs bei zeitgerechter Durchführung der Maßnahmen im Turnaround 2022.

Ein weiteres, im Februar 2021 durch die Aloys Wobben Stiftung, die UEE Holding GmbH und die ENERCON GmbH bei der Oliver Wyman GmbH in Auftrag gegebenes Gutachten auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards, wurde im März 2021 finalisiert. Dieses zweite Gutachten nahm zusätzlich die Auswirkungen der Entschuldung durch den Verkauf wesentlicher Windpark-Assets in den Blick. Im Juni 2023 beauftragten die UEE Holding SE & Co. KG und die Geschäftsführung der ENERCON GmbH die Oliver Wyman GmbH erneut mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards, das im September 2023 fertiggestellt wurde. In der zusammenfassenden Schlussbemerkung geht die Oliver Wyman GmbH aufgrund der beschriebenen Sachverhalte, Erkenntnisse und plausiblen Annahmen sowie der Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose und der Wiedererlangung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit aus.

Die Finanzierungspartner und ENERCON hatten sich im Mai 2020 beziehungsweise ergänzend im Juli 2021 mittels des sogenannten Konsortialkreditvertrages auf eine Strukturierung des Gesamtengagements für die Turnaround-Phase verständigt. Die Finanzierungspartner stellen im Wesentlichen die im langfristigen Anlagenbau wichtigen Aval-Linien von bis zu € 600 Mio. unter anderem gegen eine permanent zu wahrende Mindestliquiditätsreserve. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde im September 2023 unter für ENERCON verbesserten Konditionen bis Ende 2026 verlängert.

Die Finanzierungspartner sind weiterhin an einer vollständigen Besicherung ihres Engagements interessiert. Neben der Avallinie aus dem Konsortialkreditvertrag werden neue Avale aus einer seit 2024 mit Hilfe der Aloys Wobben Stiftung zur Verfügung gestellten Linie ohne Barunterlegung ausgereicht. ENERCON beabsichtigt durch zukunftsgerichtete Lösungen eine weitergehende Verbesserung in der Verwendung von Kundenanzahlungen zu erlangen.

Seitens ENERCON wurde im Dezember 2024 eine integrierte Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgelegt. Die Oliver Wyman GmbH hat die Finanzplanung in Ergänzung zum Gutachten vom September 2023 analysiert und hat hinsichtlich der gesetzten Ziele je nach Bereich unterschiedliche Ambitionsniveaus identifiziert. Die Finanzplanung wird als insgesamt erreichbar und plausibel angesehen.

3. Chancen- und Risikobericht

Die Strategie der Gesellschaft basiert auf den Grundüberlegungen einer werteorientierten Unternehmensführung. Grundsätzlich ist jede unternehmerische Betätigung aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen sowohl mit Risiken als auch mit Chancen verbunden. Ein Unternehmen muss bereit sein, Risiken einzugehen, um im globalisierten Wettbewerb dauerhaft und nachhaltig erfolgreich zu sein. Durch deregulierte Märkte bei gleichzeitigem Anstieg der zu beachtenden Rahmenbedingungen, steigende Anforderungen an die Technik, digitalisierte und auf künstlicher Intelligenz basierte Anwendungen verbunden mit einer wachsenden Komplexität der Unternehmensprozesse, verändern sich Kundenanforderungen und Produkte mit hoher Geschwindigkeit. Die Unternehmen sind in diesem Zusammenhang gefordert, sich flexibel den ändernden Wettbewerbsbedingungen anzupassen - mit ihren Produkten, ihren Mitarbeitern und ihren Organisationsabläufen sowie mit den von ihnen eingesetzten Technologien.

Da Chancen und Risiken in ihrer Mischung und in ihren möglichen Auswirkungen unternehmensspezifisch sind, richtet sich das Risikomanagement bei ENERCON an der Strategie und den Zielen des Unternehmens aus und betrachtet die folgenden Risikokategorien:

- Strategische Risiken

- Operative Risiken

- Finanzrisiken

- Compliance und Reputation

Besondere Schwerpunkte liegen dabei, neben der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Unternehmens, auf der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Die vorgenannten Risikokategorien mit ihren jeweiligen Einzelrisiken unterliegen einer permanenten Analyse, Bewertung und Überwachung sowie bei Bedarf der Erweiterung aufgrund sich verändernder Bedingungen.

Die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Funktion des Risikomanagementsystems im Unternehmen obliegt der Geschäftsführung. Das gruppenweite Risikomanagement basiert auf den seitens der Geschäftsführung definierten unternehmerischen Grundsätzen zum Risikomanagement als Teil der ENERCON-Risikopolitik. Das globale Risikomanagement definiert die Systematik und Methodik und kooperiert eng mit dem Risikomanagement der Regionen und den operativen Einheiten.

ENERCON sieht im Markt und Umfeld die starke Abhängigkeit von politischen Willensbildungsprozessen und Entscheidungen als kritischen Faktor an. Rahmenbedingungen für Hersteller, Projektierer und Anlagenbetreiber stellen ein Risiko dar, sofern ein return on investment über die Lebenszeit der Investition nicht sicher erreicht werden kann. Aufgrund der Ausrichtung der wesentlichen Märkte auf einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien unter stabilen Konditionen sieht ENERCON die aktuellen Entwicklungen als durchweg positiv an. Aufgrund der Erfahrungen und Kenntnisse teilt die Geschäftsleitung die mittelfristigen Einschätzungen der Branchenverbände zu den Marktentwicklungen in den einzelnen Regionen.

Ein wesentliches Risiko für die Hersteller von Windenergieanlagen im Allgemeinen bildetet in den vergangenen Jahren der branchenbedingte harte Wettbewerb sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung als auch bezüglich der Entwicklung und Etablierung neuer, immer größerer Anlagen. Als wesentlich für den Erfolg in den nächsten Jahren wird seitens ENERCON die neu entwickelte E-175 angesehen. Der Werdegang von der ersten Planung bis zur Serienreife bietet viele Unwägbarkeiten. ENERCON sichert den Weg mit einer Reihe von integrierten Prüf- und Qualitätschecks ab. Auf Basis der gewählten Plattformstrategie werden mit jedem Schritt nur abschätzbare Neuerungen umgesetzt. Mit einer flexiblen Steuerung von Vertrieb, Einkauf, Produktion und Logistik erwartet ENERCON mittelfristig die Umsetzung der anvisierten Umsatz- und Ertragsziele mit dem konzentrierten Anlagenportfolio, auch wenn die Marktreife oder die geplante Steigerung der Ausbringungsmenge der E-175 sich verzögern sollten. Der Stabilität des Hochlaufs bei neuen technischen Errungenschaften räumt ENERCON gegenüber der Schnelligkeit tendenziell ein größeres Gewicht ein.

Nach einer intensiven Phase mit tiefgreifenden Umbrüchen befindet sich ENERCON in einer Phase des Aufbruchs in eine hoffnungsvolle Zukunft. Für die ENERCON Global GmbH ist das bilanzielle Eigenkapital vergleichsweise niedrig. Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung sind für 2025 in Vorbereitung. Mit der Aussicht auf den nachhaltigen Erfolg der Restrukturierungsbemühungen für den gesamten Konzern sind perspektivisch überproportional positive Ergebnisse für die Gesellschaft zu erwarten. In der aktuellen Situation sieht ENERCON in finanzwirtschaftlicher Hinsicht ein Risiko bezüglich der Sicherstellung der Liquidität, sofern die angestrebte Reduzierung des Working Capitals nicht wie geplant erreicht werden kann und ein stetiger Mittelzufluss insbesondere aus Großprojekten ausbleiben sollte. Durch ein permanentes Management dieser Bereiche ist ENERCON zuversichtlich, aktiv und vorausschauend den möglichen Herausforderungen begegnen zu können. Über die zugesagte Zuführung frischer liquider Mittel im Bedarfsfall ist der Konzern und damit auch die Gesellschaft zusätzlich abgesichert. In den Kernmärkten sieht ENERCON die Preis- und Margenerholung der vergangenen zwei Jahre als weitgehend nachhaltig an.

Die Risikotragfähigkeit wird im vornehmlich durch die Höhe des Eigenkapitals sowie durch die Liquiditätsreserve des Unternehmens bestimmt. Die Risikopolitik bei ENERCON geht von der Grundposition aus, dass das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial den vorhandenen aggregierten Risikoumfang übersteigt.

Die risikobewusste Grundeinstellung seitens der Aloys Wobben Stiftung und der Geschäftsführung der Gesellschaft lässt sich an der konservativen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß deutschem HGB erkennen. In diesem Sinne ist auch die Entscheidung der Aloys Wobben Stiftung zu verstehen, die Unternehmensberater von Oliver Wyman aus freien Stücken und einer Position der eigenen Handlungsfähigkeit heraus zu beauftragen. Die Gutachten der Unternehmensberater bestätigen das wirtschaftliche Erfolgspotential im Falle der erfolgreichen Fortführung der Maßnahmen aus dem Programm Turnaround 2022. Die Chancen zukunftsgewandter, strategischer Projekte wie Operations Efficiency, Effective Site oder Defect Free Company sind nur zum Teil in die Planungen der Gruppe eingeflossen.

Das Risikoprofil bei ENERCON ist angemessen und vertraut auf die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung, auf die geschäftsführende Steuerung des Unternehmens im Hinblick auf schnelle Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts sowie auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Kontrollaktivitäten basieren auf den Eckpfeilern des Corporate Governance Systems bestehend aus dem Internen Kontrollsystem (IKS), den Fachdisziplinen innerhalb des GRC-Systems (Compliance, Risikomanagement, Datenschutz- und Informationssicherheit sowie der Unternehmenssicherheit) sowie der Internen Revision.

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes, kann und wird ENERCON ebenso selbst tragen, wie die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Risiken, die nicht das Kerngeschäft von ENERCON bilden, wie unter anderem Rohstoffpreis-, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Haftpflicht- und Sachschadensrisiken, werden von ENERCON ganz überwiegend auf Dritte übertragen. Diesbezügliche Entscheidungen wurden von den verantwortlichen Personen in internen Gremien getroffen.

Der Konsortialkreditvertrag bietet den größten Rahmen für Anzahlungsbürgschaften. Kreditnehmerin sind die ENERCON GmbH und deren Garanten die UEE Holding SE & Co. KG sowie die ENERCON Global GmbH. ENERCON sieht auch über die vorgelegte Finanzplanung hinaus für sich Potential für den finanziellen Spielraum in den strategischen Projekten in der Folge der Turnaround-Maßnahmen. Zu nennen sind beispielsweise der Abbau des Working Capital, die Schaffung weiterer Avalkreditlinien sowie der Nutzung von Konzerngarantien. Großaufträge stellen eine gute Grundauslastung dar. Im Portfoliomix mit kleineren und mittleren Aufträgen gewährleistet ENERCON dadurch eine sinnvolle Absicherung der jeweils spezifischen Risiken.

Durch eine leistungsfähige technische Infrastruktur erweist sich die Führung und Verwaltung von ENERCON auch mit einer weitflächigen Nutzung des mobilen Arbeitens als problemlos. Den stetig wachsenden Gefahren von direkten oder indirekten Cyberangriffen trägt ENERCON gemeinsam mit externen Dienstleistern mit einer leistungsfähigen Notfallorganisation und mit situationsabhängigen Prozessen Rechnung. Das Business Continuity Management sieht ENERCON als gut gewappnet an, um auf kurzfristige Herausforderungen angemessen reagieren zu können.

In den vergangenen Jahren hat ENERCON den Kern der Wertschöpfung durch eine Neuausrichtung der konzerninternen Produktionswerke beibehalten. Damit wird weiterhin wertvolles Know-how im Konzern gebündelt und grundlegend die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten reduziert. Mittels der Produktions- und Sourcingausrichtung werden technologische und regionale Dependenzen gemieden, die Resilienz ENERCONs gefördert und Abhängigkeiten mitigiert. Die Wertschöpfungstiefe konzentriert sich auf ein sinnvolles Maß und wird durch ein belastbares, internationales Lieferantennetzwerk gestützt, mit dem ENERCON partnerschaftlich zusammenarbeitet. ENERCON übernimmt gegenüber den Kunden eine umfassende Herstellerverantwortung. Die Fertigungsprozesse von Komponenten durch Dritte unterliegt ebenso strengen Qualitätsanforderungen, wie die Herstellung in der Gruppe. Durch die tiefgreifende Überwachung können die Produktionsrisiken wirksam geteilt werden.

Nicht alle Belastungen an den Bauteilen oder deren Zusammenspiel können simuliert werden. Durch eine umfassende Produktionserfahrung und der integrierten Forschung und Entwicklung ist ENERCON in der Lage, auf die vielfältigen Anforderungen im Anlagenbetrieb einzugehen, bei unerwarteten Problemen umfassend und schnell zu reagieren, eigene Lösungen zu finden und damit die negativen Auswirkungen von Ausfällen zu reduzieren.

Nicht nur die Ereignisse der letzten fünf Jahre, sondern insbesondere auch die von der neuen US-Regierung ausgesandten Wellen der Verunsicherung haben ein neues Bewusstsein für die Vulnerabilität einer globalisierten Weltwirtschaft geschaffen. Wie viele andere Branchen ist die Windenergie im Allgemeinen von der Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit globaler Lieferketten abhängig. Dies trifft beispielsweise auf seltene Erden zur Herstellung der in den Generatoren verwendeten Permanentmagnete zu, für die seitens ENERCON mittels einer Diversifizierung der Lieferketten die Risiken bereits reduziert werden konnten. ENERCON hat ein Programm unter dem Titel Next Level Value Chain initiiert und etabliert damit nachhaltige Maßnahmen für stabilere und flexiblere Warenflüsse. Der Fokus liegt auf der Automatisierung und Digitalisierung in den globalen Lieferketten und in der Produktion. Alle relevanten Teilnehmer an der Wertschöpfungskette werden systemseitig in die Prozesse eingebunden. Intelligente Konzepte zur Lagerhaltung verhelfen ENERCON zu einer nachhaltigen Reduzierung des Working Capital, der Sicherung der Qualität und zur Steigerung der Reaktionsfähigkeit.

Die Resilienz gegen Störungen und Verzögerungen hat ENERCON als Folge aus den Ereignissen der letzten Jahre verbessert. Aufgrund der in den Liefer- und After-Sales-Verträgen enthaltenen Preisgleit- bzw. Inflationsausgleichsregelungen kann bei abgeschlossenen Verträgen ein erheblicher Teil der Preisrisiken an die Kunden durchgereicht werden. ENERCON hat frühzeitig und umsichtig auf die Herausforderungen mit der Bildung von Task Forces und der Verbesserung interner Prozesse reagiert. Durch Störungen in der Zulieferkette bedingte, mangelnde oder mangelbehaftete Produktverfügbarkeiten können auch weiterhin zu Projektverzögerungen, verspäteten Kundenzahlungen und höheren Baustellenkosten führen. Über die allgemeine Risikosteuerung hinaus hat ENERCON zusätzlich das Risikomanagement verstärkt, um non-conformities frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig einleiten zu können.

Die Konzernobergesellschaft UEE Holding SE & Co. KG hat 2022 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in Anspruch genommen, das Ende 2024 noch mit 378,3 Mio. € valutiert und in mehreren Tranchen bis Ende Juni 2026 vollständig zurückzuführen ist. Vertraglich besteht im Falle des Risikos einer Liquiditätsunterdeckung die Möglichkeit, den Tilgungsplan bis Ende 2026 zu strecken. Das Engagement des WSF ist umfassend besichert und eine vertragsgemäße Rückführung im Rahmen der laufenden Finanzplanung berücksichtigt.

Wegweisend ist die integrierte 3-Jahresplanung, die in den letzten Jahren immer weiter verfeinert wurde. Das jüngste Gutachten der Unternehmensberater der Oliver Wyman GmbH bewertet die in der aktualisierten Planung berücksichtigten, geänderten Rahmenbedingungen für ENERCON. Aufgrund der plausiblen und robusten Annahmen weist die Planung Chancen und Risiken auf. Ein Unterschreiten der Planung könnte zum Teil durch das gleichzeitige Heben von Potentialen aufgewogen werden. Dem signifikanten Abbau des Working Capitals um rund 500 Mio. € und der damit verbundenen Erhöhung der freien Liquidität im Zeitverlauf bis Ende 2027 wird in Verbindung mit der zeitgerechten Rückführung der WSF-Mittel besondere Bedeutung zukommen. Die Maßnahmen und Strategien zur Rückführung wurden durch Oliver Wyman intensiv analysiert, diese sieht die Planungen als plausibel an.

Die Aloys Wobben Stiftung hat in den vergangenen Jahren mehr als 230,0 Mio. € an liquiden Mitteln im Wege der Barkapitalerhöhung in die ENERCON-Gruppe eingebracht. Im Hinblick auf die Einhaltung der Mindestliquidität erweist sich die neue, durch die Stiftung gedeckte Avallinie als hilfreich, da sie bei Inanspruchnahme nicht durch Barmittel zu unterlegen ist. Durch den Abschluss einer weiteren Avallinie zu günstigeren Konditionen, wird kurzfristig eine weitere Verbesserung der Liquidität erwartet. Ein Unterschreiten der Mindestliquidität im Konzern wird damit deutlich unwahrscheinlicher. Mit dem Lenkungsausschuss der Finanzierungspartner steht ENERCON in engem Austausch. Es ist entsprechend auch weiterhin von einer konstruktiven Begleitung der Finanzierungspartner auszugehen.

Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass die Bedingungen des WSF durch die ENERCON-Gruppe jederzeit eingehalten werden können und geht aufgrund der vorstehenden Maßnahmen und Prognosen von einer Durchfinanzierung der ENERCON-Gruppe bis zum Laufzeitende des WSF-Nachrangdarlehens aus. Darüber hinaus stehen ENERCON auf der Grundlage bestehender bindender Absprachen mit der Aloys Wobben Stiftung im Bedarfsfall weitere liquide Mittel zur Verfügung. Die Geschäftsführung geht damit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

4. Prognosebericht

Stabile politische Verhältnisse, Frieden und Freiheit sowie ein funktionierender, globaler Handel unter berechenbaren Rahmenbedingungen prägten lange Zeit das Umfeld, in dem ENERCON aktiv ist. In den vergangenen Jahren sind durch den Ukraine-Krieg und durch politische Spannungen unter anderem im Nahen und Mittleren Osten Folgen für ENERCON deutlich zu spüren gewesen.

Selten hat ein Regierungswechsel in einem einzelnen Staat eine derart große Auswirkung auf die Weltwirtschaft gehabt, wie der Amtsantritt der neuen US-Administration im Januar 2025. Mit protektionistischen Maßnahmen und einer aggressiven Zollpolitik kam es in den ersten Monaten des Jahres 2025 zu starken Verwerfungen an den Finanzmärkten. Die globalen Aktienindizes brachen im April 2025 teilweise um über 20 % ein und der US-Dollar wertete gegenüber dem Euro zeitweise auf 1,14 US-Dollar je Euro ab. Selbst der als stabile Reserve dienende US-Anleihemarkt wurde grundsätzlich in Frage gestellt. Gemäß IWF könnten sich die Aussichten für das globale Wirtschaftswachstum 2025 deutlich verschlechtern, falls die US-Regierung an ihrer aggressiven Zollpolitik festhält. Die Entwicklungen können insgesamt zu nachhaltigen Umwälzungen an den Finanzmärkten führen.

Unzweifelhaft sind die politischen Einflüsse von großer Tragweite; sie schränken die Prognosefähigkeit maßgeblich ein. Die Auswirkungen auf eine globalisierte Wirtschaft mit ihren Abhängigkeiten von funktionierenden Liefer- und Logistikketten im Allgemeinen und für ENERCON im Speziellen können nicht abschließend beurteilt werden. Vorübergehende negative Auswirkungen sind in jedem Fall zu erwarten, die mit zunehmender Dauer auch eine längerfristige Wirkung entfalten.

Obwohl ENERCON keine vertrieblichen Tätigkeiten auf dem US-Markt ausübt, stellen die Entwicklung der US-Zollpolitik sowie die Gegenmaßnahmen anderer Volkswirtschaften einen relevanten Faktor für die strategische Gesamtbewertung internationaler Märkte dar. Die protektionistischen Maßnahmen könnten mittel- bis langfristig Auswirkungen auf globale Lieferketten, regulatorische Rahmenbedingungen und internationale Kooperationen haben. Derzeit werden jedoch keine unmittelbaren Risiken für die operativen Aktivitäten von ENERCON erwartet. Die sich in erhöhter Volatilität äußernden Auswirkungen geopolitischer Spannungen auf den Rohstoff- und Devisenmarkt werden hingegen direkt spürbar für ENERCON, da stetig Rohstoffe und Fremdwährungen erworben werden müssen. Diesen Risiken begegnet ENERCON mit einem entsprechenden Risikomanagement und dem Einsatz von Derivategeschäften.

Grundsätzlich sind 2025 allein durch die Zollpolitik Umlenkungen in den internationalen Warenströmen zu erwarten, die sich auf die Logistikkosten auswirken werden. Zudem kann es zu Verzögerungen und Veränderungen in den Lieferketten kommen, die sich durch Kostensteigerungen negativ auf die Entwicklung des Working Capitals bzw. auf die Liquidität und das Ergebnis auswirken können. Westliche Reedereien meiden aufgrund der Spannungen im Nahen und Mittleren Osten bereits seit dem Herbst 2023 die Passage durch den Suezkanal. Durch die notwendige Umfahrung Afrikas resultierten auf absehbare Zeit erhöhte Logistikaufwendungen und längere Transportzeit. Die Sperrung US-amerikanischer Häfen für chinesische Frachtschiffe sorgen für zusätzliche Umwälzungen in der Logistikbranche. Mit der gewollten Unabhängigkeit von Energieimporten verbinden sich für ENERCON insbesondere in der EU mittelfristig mehr Chancen als Risiken. Exportrestriktionen, Importzölle und andere protektionistische Maßnahmen wirken sich negativ auf den globalen Welthandel aus und führen die Abhängigkeiten von den international vernetzten Lieferketten deutlich vor Augen, die auch für ENERCON bedeutsam sind.

Die erwartete, geschäftliche Entwicklung wird anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren eingestuft und entspricht den generellen Erwartungen ENERCONs. Als grundlegende Parameter werden moderat steigende oder sinkende Werte in einer Bandbreite von 5 bis 10 % angesehen. Darüberhinausgehende Werte werden als starke, darunterliegende Abweichungen als gleichbleibende Indices definiert:

scroll
2024 Prognose 2025
Gesamtleistung in Mio. € 1.212.727,0 stark steigend
Materialaufwandsquote in % 86,4 moderat steigend
Jahresergebnis vor Steuern in Mio. € ./.354.726,1 stark steigend
Eigenkapitalquote in % 5,1 gleichbleibend

Der Teil der strukturellen Turnaround-Maßnahmen konnte 2023 abgeschlossen werden, es sind jedoch weitere Folgemaßnahmen aufgesetzt worden, welche die erfolgreichen Schritte absichern, die Kosten weiter senken sowie das Working Capital reduzieren sollen. Die aktuelle Vorschau für den Prognosezeitraum auf Gruppenebene weist eine volle operative Handlungsfähigkeit auf. Im Rahmen des Turnarounds ist ein gruppenintern agierendes, weltweit aktives Handelshaus über die Gesellschaft als Strategieträger etabliert worden. Für die ENERCON-Gruppe ist für 2025 ein ausgeglichenes konsolidiertes Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern absehbar. Für die Gesellschaft wird aufgrund der neu ausgerichteten, internen Abrechnungsstrukturen ein negatives Jahresergebnis von rund 100,0 Mio. € erwartet.

Für die Gesellschaft sind 2025 eigenkapitalstärkende Maßnahmen insbesondere in Form weiterer Kapitalrücklagen mindestens in Höhe des zu erwartenden Verlusts geplant. In diesem Zusammenhang wird die gleichzeitige Reduzierung der konzerninternen Verbindlichkeiten zu einem Absinken der Bilanzsumme führen. Auf die Eigenkapitalquote werden die Maßnahmen einen stabilisierenden Effekt haben. Mittelfristig wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 25,0 % angestrebt.

Bedingt durch den vermehrt seit 2023 praktizierten konzerninternen Handel mit Komponenten der Windenergieanlagen und die Erreichung der Volumensteigerungen werden Gesamtleistung und Materialaufwand zunehmen. Auf Ebene der ENERCON Global GmbH ist im Zusammenhang mit dem erhöhten Materialdurchsatz ein moderater Anstieg der Materialaufwandsquote zu erwarten. Es ist kein substanzieller Personalaufbau geplant.

ENERCON rechnet auch in Zukunft mit hohen Anforderungen hinsichtlich der Preisgestaltung sowie an die Technik der Windenergieanlagen und an das Projektumfeld. Aufgrund der zu erwartenden Ausbringungsmenge wird die Gesamtleistung im kommenden Jahr voraussichtlich stark ansteigen.

Ein Arbeitsschwerpunkt für 2025 wird es sein, die internationalen Aktivitäten auf den Hochlauf der neuen, größeren Anlagen anzupassen. Ziel ist es, unter anderen in sogenannten Best-cost-countries einzukaufen bzw. produzieren zu lassen und gleichzeitig mit einem starken Fußabdruck in Europa für Stabilität in der Lieferfähigkeit und optimale Logistikkosten zu sorgen.

Aufgrund von Cost-out-Programmen sind darüber hinaus bei bestehenden Produktlinien Optimierungen bei der Planung und Betriebsführung von Windparks, Degressionseffekte bzw. materialeffiziente Anlagenauslegungen sowie erfolgreiche technologische Umsetzungen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erwarten, die zu einer Reduzierung der Stromgestehungskosten führen. Weitere Maßnahmen konzentrieren sich auf eine deutliche Reduzierung des in den Vorräten gebundenen Kapitals sowie der Baustellenkosten inklusive der Optimierung des Projekt- und Logistikmanagements. Auf Gruppenebene wird mittelfristig ein Absinken der Materialaufwandsquote auf die Zielvorgabe von unter 75 % erwartet. Strukturelle Anpassungsmaßnahmen und eine Reorganisation der Prozessabläufe werden die indirekten Kosten senken und zu einer Optimierung der Overheadkosten führen.

Durch die allgemeine Diskussion um die Versorgungssicherheit, den Programmen zur Begegnung des Klimawandels und den weltweit gestiegenen Materialbeschaffungskosten sind deutliche Erholungen der Verkaufspreise von Windenergieanlagen zu beobachten, die angesichts der gestiegenen Nachfrage als nachhaltig angesehen werden. Die höheren Preise werden sich mittelfristig im Ergebnis niederschlagen.

In Europa überwiegen mittelgroße Projekte mit bis zu 20 Anlagen. In großen Flächenländern vornehmlich außerhalb Europas sind große Aufträge vorherrschend, die spezifische Herausforderungen bezüglich der Ausschreibungen und der Installationsherausforderungen bieten. Diese Rahmenbedingungen kommen den Bedürfnissen größerer Marktteilnehmer, vor allem Investorengruppen und Energieversorgern, entgegen. Die Anzahl der Repowering- und Erneuerungsprojekte wird sich im Zuge der Vereinfachung der Rahmenbedingungen voraussichtlich europaweit zu einer tragenden Säule der Energiewende entwickeln. ENERCON möchte die sich bietenden Chancen über die Pflege der guten Kundenbeziehungen nutzen. Der Entwicklung hin zu einem erhöhten Anteil zu erbringender Vorleistungen stellt sich ENERCON projektgebunden gemeinsam mit den Finanzierungspartnern. Unabhängige Planer bilden ungeachtet dessen weiterhin eine tragende Säule des Vertriebs. Neben dem Kernprodukt Windenergieanlage stehen umfangreiche Dienstleistungen und der After-Sales-Service weiterhin im Zentrum der Aktivitäten.

Der globale Marktanteil steht für ENERCON nicht im vorrangigen Zentrum der Betrachtungen, da aufgrund einiger volatiler Märkte die weltweit installierte Leistung von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Die Unternehmenspolitik von ENERCON ist langfristig angelegt und zielt auf nachhaltiges, ertragsorientiertes und stabiles Wachstum. Chancen- und Risikobewusstsein stehen bei der weiteren Unternehmensentwicklung im Vordergrund. Verbunden mit dem Ziel der Unabhängigkeit wird ENERCON auch in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein.

ENERCON ist bestrebt, in den kommenden Jahren den Exportanteil grundsätzlich bei über 60 % zu halten. Sofern die guten Bedingungen unter einer neuen Bundesregierung fortgeführt werden, dürfte der deutsche Heimatmarkt seine Bedeutung als einer der wichtigsten Märkte weltweit auf absehbare Zeit behaupten. Es ist zu erwarten, dass die verbesserten Planungsbedingungen weiterhin Bestand haben und sich 2025 verstärkt in der EU bemerkbar machen. Voraussichtlich wird der deutsche Markt in den kommenden zwei Jahren deutlich anziehen und die Installationszahlen zur Ausbringungsmenge 2024 auf Sicht steigen. Ein dauerhafter Onshore-Marktanteil ENERCONs von mehr als 30 % wird für Deutschland angestrebt, in Europa peilt ENERCON einen Anteil an den Neuinstallationen von mehr als 15 % an. Im Wettbewerb nimmt ENERCON für sich in Anspruch, mehr als nur Windenergieanlagen zu liefern und zu warten. Neben der langfristigen, sicheren Energieerzeugung zu günstigen Gestehungskosten kümmert sich ENERCON aktiv um den integrativen Aspekt der Erneuerbaren Energien und unterstützt als in Europa beheimateter Hersteller die Sicherheit und Stabilität der kritischen Infrastruktur.

Der größte Teil der gesamten Ausbringungsmenge soll in ein überschaubares Portfolio an gefestigten Kernmärkten geliefert werden. Darüber hinaus wendet sich ENERCON projektbezogen auch den Chancen in weiteren Exportmärkten und Absatzregionen zu. In den von ENERCON definierten Schwerpunktländern ist es das erklärte Ziel, jeweils einen Platz unter den größten Herstellern zu finden und einen Marktanteil von jeweils mehr als 20 % zu erreichen. Die jeweils angebotenen Anlagentypen je Fokusregion richten sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Marktes. ENERCON sieht in diesem Zusammenhang Vorteile in der Standardisierung des Produktportfolios.

Basierend auf der eigenen Entwicklung des Unternehmens in den vergangenen Jahren sowie im bisherigen Verlauf des neuen Geschäftsjahres und den herausragenden Chancen durch die Bewegungen auf den Energiemärkten weltweit, hat ENERCON sehr gute Aussichten, auch in Zukunft eine wichtige Rolle einzunehmen. Dafür sprechen die nach wie vor hohe Kundentreue und ein starker Zulauf an Anfragen und Aufträgen im Jahr 2024 und im I. Quartal 2025.

ENERCON setzt bei Produktion, Aufbau und Service zunehmend auf die Unterstützung qualitativ hochwertiger Anbieter lokaler Leistungen und stellt damit zugleich hohe Effizienzanforderungen an alle Zulieferbetriebe. An den internationalen Standorten der Gruppe werden über die Ausprägung von regionalen Stützpunkten in zunehmendem Maße Einkaufsvorteile generiert, die zunehmend in der gesamten Wertschöpfungskette zum Tragen kommen.

Der Abhängigkeit in den Lieferketten begegnet ENERCON durch eigene Produktionsstätten in Europa und greift zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Wertschöpfungskette ein. Damit können auch die unter Beachtung der mittel- und langfristigen Effizienz entstandenen konzerneigenen Produktionsstätten und die der wichtigen Zulieferbetriebe in der Türkei, in Indien und in China ausgesteuert werden. Die Rohstoffabhängigkeit beispielsweise bei Seltenen Erden ist ein branchenweites Problem, das auch von der EU in dieser Art erkannt worden ist und neben der vertraglichen Ebene auch politisch unterstützt werden soll. Etwaige Preisrisiken wird ENERCON im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vertraglich regeln. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ENERCON ab dem Geschäftsjahr 2025 freiwillig zu erfüllen beabsichtigt. ENERCON hat bereits in der Vergangenheit Nachhaltigkeitsberichte erstellt und bereitet sich intensiv auf die Einhaltung der verbindlichen europäischen Vorgaben vor.

Veränderungen an den internationalen Devisenmärkten sowie aufkommende Unsicherheiten hinsichtlich der Preisstabilität können weltweit Auswirkungen in Form von Projektverschiebungen haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet wurde. Bei internationalen Projekten sind deshalb die Themen der Absicherung gegen Preissteigerungen und Wechselkurssicherung ein fester Bestandteil der Verhandlungen. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termingeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften aus rein spekulativen Zwecken erfolgt nicht. Zinsrisiken werden durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zinsswaps Rechnung getragen. Durch den Abschluss von Termingeschäften werden Risiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen.

Bestehende Aval- und Kreditlinien wurden von den Finanzierungspartnern im Zusammenhang mit der Ausweitung der internationalen Geschäftsaktivitäten in den letzten Jahren kooperativ begleitet. Ein Avalrahmen, der durch den Konsortialkreditvertrag bis Ende 2026 abgesichert ist, befindet sich auf einem konstanten, dem Geschäftsverlauf entsprechenden Niveau. Darüber hinaus steht dauerhaft ein Avalrahmen zur Verfügung, der durch die Aloys Wobben Stiftung besichert ist. Der WSF-Kredit in Höhe von ursprünglich 500 Mio. € konnte bereits um knapp 163 Mio. € zurückgeführt werden. Eine reguläre Rückführung der Mittel in mehreren Tranchen ist bis Mitte 2026 im Rahmen der 3-Jahresplanung vorgesehen.

Das Engagement im Ausbau der eigenen oder mit Kooperationspartnern realisierten Windparks wird ENERCON künftig mit den Kunden angehen. Zudem besteht eine besondere Vereinbarung mit der Alterric GmbH, einem Joint Venture Unternehmen der Aloys Wobben Stiftung und der EWE AG. ENERCON plant, im Prognosezeitraum eine Reihe von verbliebenen Windpark-Assets zu verkaufen. Die aus diesen Aktivitäten entstehenden neuen Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle wird ENERCON auch zukünftig unterstützen und sie werden Gegenstand eines nachhaltigen Veränderungsprozesses bleiben.

In den ersten Monaten des Jahres 2025 konnte auf Konzernebene wie geplant ein stetiger Zufluss an Aufträgen verzeichnet werden. Der Zahlungseingang aus Kundenprojekten bewegt sich auf Linie der Erwartungen. Die Ertragssituation ist gegenüber 2024 verbessert und lässt den weiteren Ausblick auf 2025 positiv erscheinen. Das Jahr 2025 wird zum Teil unter dem Eindruck zukunftsweisender Maßnahmen zur Effizienzverbesserung stehen. Durch die Einführung der neuen Anlagengeneration, der deutlichen Markterholung, der nach wie vor aussichtsreichen Kernmärkte und die Erschließung neuer Exportziele sowie des Aufbruchs in ein neues, von Erneuerbaren geprägten Energiezeitalter wird langfristig ein deutlicher Anstieg der Ausbringungsmengen erwartet. ENERCON plant mit einem Zubau von rund 3.270 MW bzw. 3.825 MW an Windenergieleistung für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Die zeitgerechte und zielorientierte Umsetzung der Maßnahmen aus dem Turnaround-Programm hat das Aussehen und die Aktivitäten ENERCONs nachhaltig verändert. Mit zunehmender Stabilität in den neuen Prozessen stellen sich sukzessive auch positive Kosteneffekte ein. Im Vordergrund der langfristigen Unternehmenspolitik steht eine konsequente Orientierung an den Kundenwünschen und Marktbedürfnissen, verbunden mit einer starken Konzentration auf die produktorientierte Forschung und Entwicklung.

 

Aurich, 18. Juni 2025

[* ] ungeprüft

[1] Der Nachhaltigkeitsbericht ist auf der Homepage unter https://www.enercon.de/de/news-media/publikationen veröffentlicht. Die zitierten Stellen und wiedergegebenen Berechnungen sind nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß § 316 HGB.

[2] Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. International werden die Stromgestehungskosten als Levelized Cost of Energy (LCOE) bezeichnet.

[3] Zu den klimaschädlichen Gasen zählen neben CO2 insbes. auch Methan und Stickoxyde, deren Wirkung auf den Treibhauseffekt unterschiedlich sind. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, erfolgen die Angaben üblicherweise in CO2 -Äquivalenzwerten (Maßeinheit CO2 e). Die Einheit für das Treibhauspotenzial eines Gases gibt an, welche Menge CO2 in einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren die gleiche Treibhauswirkung entfalten würde wie das betrachtete Vergleichsgas. Die verwendeten Äquivalenz-Faktoren ergeben sich aus dem IPCC Fourth Assessment Report Climate Change 2007.

[4] STEPS: Szenario der beschlossenen politischen Maßnahmen; APS: Szenario der angekündigten Zusicherungen NZE: Netto-Null-Emissionen bis 2050-Szenario; EJ: Exajoules; unter „Clean Energy“ werden neben den Erneuerbaren Energien (insbes. Photovoltaik, Wind, Wasser) unter anderem auch die Atomenergie subsummiert

[5] Anmerkungen: MER: Market Exchange Rate (Wechselkurs), STEPS: Szenario der beschlossenen politischen Maßnahmen; NZE: Netto-Null-Emissionen bis 2050-Szenario; EMDE: Entwicklungs- und Schwellenländer (Emerging Markets and Developing Econonmies)

[6] Der Kapazitätsfaktor wird gebildet, in dem die Volllaststunden durch 8.760 h (365 Tage x 24 h) geteilt werden. Mit Volllaststunden wird hier die Zeit bezeichnet, für die eine Anlage bei Nennleistung betrieben werden müsste, um die gleiche elektrische Arbeit umzusetzen, die in einem Jahr tatsächlich geleistet wird.

Bilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

scroll
31. Dezember 2024 Vorspalte
Euro
Euro 31.12.2023
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 52.006.118,00 56.002.430,00
52.006.118,00 56.002.430,00
II. Sachanlagen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.320,00 19.927,00
44.320,00 19.927,00
III. Finanzanlagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen 419.291.919,29 391.442.865,44
419.291.919,29 391.442.865,44
471.342.357,29 447.465.222,44
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 42.492.408,58 699.940,33
2. in Ausführung befindliche Projekte 155.480.559,62 17.315.315,34
erhaltene Anzahlungen auf Vorräte -70.450.989,60 -12.900.800,00
85.029.570,02 4.414.515,34
3. geleistete Anzahlungen 91.266.172,74 85.805.101,08
218.788.151,34 90.919.556,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.749.338,69 1.076.727,89
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 269.695.051,89 74.071.393,66
3. sonstige Vermögensgegenstände 183.497.462,44 142.226.552,38
456.941.853,02 217.374.673,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 530.692,93 181.700,75
676.260.697,29 308.475.931,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.865.376,75 2.986.871,99
D. Aktive latente Steuern 95.254.900,00 59.445.000,00
1.245.723.331,33 818.373.025,86

PASSIVA

Vorspalte
Euro
31. Dezember 2024
Euro
31.12.2023
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.000.000,00 10.000.000,00
II. Kapitalrücklage 575.868.349,29 310.868.349,29
III. Bilanzverlust -521.762.577,10 -200.254.173,70
64.105.772,19 120.614.175,59
B. Rückstellungen
- sonstige Rückstellungen 119.872.600,00 29.611.600,00
119.872.600,00 29.611.600,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 170,00 452,60
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 138.994.828,02 85.678.386,83
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.717.380,12 9.005.459,40
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 887.445.852,16 572.441.796,95
5. sonstige Verbindlichkeiten 3.586.728,84 1.021.154,49
davon aus Steuern 3.545.798,75
Vorjahr: 1.016.062,18
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 6.766,50
Vorjahr: 0,00
1.061.744.959,14 668.147.250,27
1.245.723.331,33 818.373.025,86

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

scroll
2024
Euro
2023
Euro
1. Umsatzerlöse 1.074.561.728,45 260.383.589,82
2. Erhöhung der in Ausführung befindlichen Projekte 138.165.244,28 17.141.603,47
Gesamtleistung 1.212.726.972,73 277.525.193,29
3. sonstige betriebliche Erträge 79.349.695,50 2.179.882,46
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 759.733.484,15 85.560.121,80
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 287.646.094,46 140.360.347,36
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 26.899.591,14 23.265.559,03
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.288.481,44 3.915.532,26
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.116.176,77 4.043.828,28
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 497.233.415,59 259.853.571,14
8. Betriebliches Ergebnis -287.840.575,32 -237.293.884,12
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.461.411,33 393.111,18
davon aus verbundenen Unternehmen 2.985.833,98 387.065,82
davon aus Abzinsung 467.257,64 5.600,00
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 37.000.000,00 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33.346.886,06 10.286.243,70
davon an verbundene Unternehmen 33.336.951,62 10.278.781,14
davon aus Aufzinsung 5.600,00 0,00
12. Finanzergebnis -66.885.474,73 -9.893.132,52
13. Ergebnis vor Steuern -354.726.050,05 -247.187.016,64
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -33.226.115,24 -59.412.538,71
davon aus latenten Steuern -35.809.900,00 -59.445.000,00
15. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -321.499.934,81 -187.774.477,93
16. sonstige Steuern 8.468,59 9.712,00
17. Jahresfehlbetrag -321.508.403,40 -187.784.189,93
18. Verlustvortrag -200.254.173,70 -12.469.983,77
19. Bilanzverlust -521.762.577,10 -200.254.173,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der ENERCON Global GmbH, mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 202549, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für unfertige Arbeiten an Kundenprojekten um den Posten „in Ausführung befindliche Projekte“ und die Gewinn- und Verlustrechnung um das „betriebliche Ergebnis“, "Finanzergebnis" und "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnisse" klarstellend in "Erhöhung der in Ausführung befindlichen Projekte" umbenannt und der Posten "Ergebnis nach Steuern" zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

Finanzmittel und Refinanzierungsoptionen werden innerhalb der ENERCON-Gruppe (UEE Holding SE & Co. KG Konzern) weitgehend über die Muttergesellschaft bzw. die ENERCON GmbH als Cash-Poolführer gesteuert. Die ENERCON Global GmbH ist Mitglied im Cash-Pool.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 15 Jahren angesetzt.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen.

Soweit erforderlich, wurden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei vorübergehender Wertminderung vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bei denen es sich zum Stichtag um Transitbestände handelt, werden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wurde ein Abgleich mit den jeweiligen Einstandspreisen vorgenommen und Veränderungen durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen aufgrund überdurchschnittlicher Lagerdauer sind aufgrund der kurzen Umschlagszeiten nicht erforderlich gewesen.

Die Baustellen in Vorbereitung sind dem Posten "In Ausführung befindliche Projekte" zugeordnet worden. Im Geschäftsjahr wurden, wie im Vorjahr, die Anzahlungen bis zur Höhe der korrespondierenden Projekt-Herstellungskosten offen von den Vorräten abgesetzt.

In die Bewertung der in Ausführung befindlichen Projekte wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Erworbene sowie aufgrund lizenzvertraglicher Vereinbarung geleistete zuschussähnliche Aufwandsübernahmen für Forschung, Entwicklung und Serienpflege werden als sonstige Vermögensgegenstände aktiviert und über den aktuell erwarteten Gegenleistungszeitraum von drei Jahren als Aufwand für bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise. Vom Wahlrecht, sich ergebende Steuerbe- bzw. Steuerentlastungen saldiert auszuweisen, wird Gebrauch gemacht. Ein sich ergebender aktiver Überhang wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen.

Die BEPS Pillar 2 Regelungen wurden Ende 2023 in deutsches Recht überführt (MinStG) und finden erstmals für Geschäftsjahre Anwendung, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Die Enercon Global GmbH unterliegt als Teil des Enercon-Konzerns dem Anwendungsbereich dieser Regelungen. Schuldner einer etwaigen für Deutschland entstehenden nationalen Ergänzungssteuer wäre allerdings nicht die Enercon Global GmbH, sondern die Aloys Wobben Stiftung, welche als Gruppenträgerin im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 MinStG zur Zahlung einer etwaigen Ergänzungssteuer verpflichtet wäre. Die Enercon Global GmbH wäre allenfalls mittelbar infolge einer zivilrechtlichen Umlage der Ergänzungssteuerbeträge nach § 3 Abs. 6 MinStG betroffen, sofern sich für Deutschland überhaupt eine Ergänzungssteuerverpflichtung ergibt. Auf Gruppenebene wurde eine Analyse durchgeführt, um die Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen die Gruppe möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax ausgesetzt ist. Dabei wurde zunächst auf Basis der CbCR Daten 2023 geprüft, ob die übergangsweisen CbCR Safe Harbour Regelungen einschlägig sind. Auf dieser Basis kann für Deutschland der übergangsweisen CbCR Safe Harbour in Anspruch genommen werden, sodass sich keine Ergänzungssteuer und somit auch keine Risiko einer Ausgleichsverpflichtung nach § 3 Abs. 6 MinStG für die Enercon Global GmbH ergeben würde.

Die Enercon Global GmbH wendet die Ausnahme gem. §§ 274 Abs. 3 HGB an, wonach keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule („BEPS Pillar 2“) der OECD bilanziert und auch keine Angaben dazu geleistet werden.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 ist ein sogenanntes „Distribution Agreement“ zwischen der ENERCON Global GmbH und den ENERCON Vertriebstochtergesellschaften in Kraft getreten. Erträge für Leistungen aufgrund des "Distribution Agreements" werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Verrechnungen zur Ergebnissteuerung werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen („Global Business Compensation“).

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungsverbräuche sind aus Vereinfachungsgründen unterjährig als laufender Aufwand erfasst. Der Verbrauch der Gewährleistungsrückstellungen wurde unsaldiert über separate Konten innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfasst. Eventuelle Auflösungen werden ebenfalls separat unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgeführt. Die Bildung beziehungsweise die Erhöhung der Rückstellungen wurde über die entsprechenden Aufwandskonten erfasst. Entsprechende Preis- und Kostensteigerungen wurden mit 2 % bzw. 4 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz abgezinst.

Alle auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, wurden entstandene Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungsgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führten.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Für die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Darstellung des Anteilsbesitzes.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

scroll
2024
T€
2023
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.749,3 1.076,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 269.695,1 74.071,4
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 183.497,5 142.226,6
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 69.513,0 65.942,0
Summe 456.941,9 217.374,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 69.513,0 65.942,0

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 26,2 (Vorjahr: T€ 41.844,0) enthalten.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind zuschussähnliche Aufwandsübernahmen für Forschung, Entwicklung und Serienpflege in Höhe von T€ 136.921,0 (Vorjahr: T€ 130.950,0) ausgewiesen. Der Vorjahresausweis hinsichtlich der Restlaufzeit wurde in Höhe des ausgewiesenen Betrages korrigiert.

3. Aktive latente Steuern

Im Jahresabschluss werden die passiven latenten Steuern, die auf unterschiedlichen Ansätzen des Umlaufvermögens beruhen, mit den aktiven latenten Steuern verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren überwiegend aus der Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge sowie einem unterschiedlichen Ansatz von sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.

Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt.

4. Eigenkapital

Der ausschüttungsgesperrte Betrag in Höhe von T€ 95.254,9 (Vorjahr: T€ 59.445,0) bezieht sich auf die aktiven latenten Steuern.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

scroll
2024
T€
2023
T€
Personalrückstellungen 2.463,0 1.747,0
Ausstehende Rechnungen 16.646,4 3.464,5
Gewährleistungsrückstellungen 69.238,2 2.355,6
Übrige Rückstellungen 31.525,0 22.044,5
Summe 119.872,6 29.611,6

Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus den Rückstellungen für Gutschriften an Lieferanten.

6. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:

scroll
Restlaufzeiten
Art der Verbindlichkeit unter 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,2 0,0 0,0 0,2
Vorjahr 0,5 0,0 0,0 0,5
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 138.994,8 0,0 0,0 138.994,8
Vorjahr 85.678,4 0,0 0,0 85.678,4
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.717,4 0,0 0,0 31.717,4
Vorjahr 9.005,5 0,0 0,0 9.005,5
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 315.976,7 571.469,2 0,0 887.445,9
Vorjahr 572.441,8 0,0 0,0 572.441,8
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.586,7 0,0 0,0 3.586,7
- davon aus Steuern 3.545,8 0,0 0,0 3.545,8
- davon im Rahmen sozialer Sicherheit 6,8 0,0 0,0 6,8
Vorjahr 1.021,2 0,0 0,0 1.021,2
- davon aus Steuern 1.016,1 0,0 0,0 1.016,1
Summe 490.275,8 571.469,2 0,0 1.061.745,0
Summe Vorjahr 668.147,3 0,0 0,0 668.147,3

Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 6.782,9 (Vorjahr: T€ 0,0) mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr enthalten.

Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Verbindlichkeiten hieraus sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Im Rahmen von Umgliederungsmaßnahmen im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden ein Cash-Poolkonto sowie ein Verrechnungskonto gegenüber einem Tochterunternehmen in zwei Darlehen in Höhe von T€ 571.469,2 zum 31.12.2024 umgewandelt.

7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen in folgender Form:

scroll
2024
T€
2023
T€
Art des Haftungsverhältnisses
I. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 262.200,3 347.700,0
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 262.200,3 347.700,0
II. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 203.224,9 274.052,5
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 203.224,9 274.052,5
Summe der Haftungsverhältnisse 465.425,2 621.752,5
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 465.425,2 621.752,5

Die ENERCON Global GmbH verpflichtet sich als Patronin gegenüber folgenden Unternehmen, sämtliche Verbindlichkeiten zu erfüllen oder sie bei Bedarf mit den notwendigen (Zahlungs-) Mitteln auszustatten und sind sofern angegeben, auf den aufgeführten Betrag begrenzt.

scroll
Gesellschaft Sitz Betrag
ENERCON Korea Inc. Busan 10.000.000,0 EUR
ENERCON Norge AS Bergen 90.000.000,0 NOK
ENERCON Rüzgar Enerji Santrali, Kurulum Hizmetleri Limited Sirketi Istanbul n/a
ENERCON Vietnam Co. Ltd. Ho Chi Minh City n/a
ENERCON Wind Energy UK Limited Edinburgh 12.000.000,0 GBP
ENERCON Wind Energy NI Limted Belfast 2.700.000,0 GBP

Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können und schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als unwahrscheinlich ein.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geografischen Gesichtspunkten und Tätigkeitsbereichen wie folgt:

scroll
2024
T€
2023
T€
Inland
Windenergieanlagen/-komponenten 368.254,9 151.722,4
Handelserfolg WEA Komponenten 101.085,0 0,0
Sonstige 111.991,0 88.371,7
Summe Inland 581.331,0 240.094,0
Ausland
Windenergieanlagen/-komponenten 403.129,4 18.806,1
Handelserfolg WEA Komponenten 34.874,7 0,0
Sonstige 55.226,6 1.483,4
Summe Ausland 493.230,7 20.289,5
Erlösschmälerungen 0,0 0,0
Gesamtumsatz 1.074.561,7 260.383,6

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Die periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 591,2 (Vorjahr: T€ 60,8) resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 583,4 (Vorjahr: T€ 43,4).

Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von T€ 1.511.8 (Vorjahr: T€ 18,3) resultieren im Wesentlichen aus IT-Kosten.

3. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Aus der Umrechnung von Fremdwährungen ergaben sich Erträge in Höhe von T€ 4.043,3 (Vorjahr: T€ 1.153,5) sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 6.876,2 (Vorjahr: T€ 6.285,1).

4. Außerplanmäßige Abschreibungen

scroll
2024
T€
2023
T€
Finanzanlagen 37.000,0 0,0

V. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

scroll
T€
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2025 5.618,2
- Miet- und Pachtverträge für 2026 bis 2029 22.423,2
- Leasingverträge für 2025 321,9
- Leasingverträge für 2026 bis 2029 738,2
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Dauerschuldverhältnisse für 2025 101.410,0
- Dauerschuldverhältnisse für 2026 bis 2029 181,4
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 111.686,9
Summe 130.693,0

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung und Wach- und Sicherheitsdienste.

2. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2024 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 329 Mitarbeiter (Vorjahr: 322 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 46 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 46 Personen).

3. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Ulrich Schulze Südhoff (seit dem 12. März 2024)

Uwe Eberhardt (seit dem 12. März 2024)

Dr. Jürgen Zeschky (bis zum 12. März 2024)

Udo Bauer (bis zum 12. März 2024)

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

4. Angaben zum Konzern

Die ENERCON Global GmbH nimmt die Befreiungsvorschrift des § 291 HGB hinsichtlich der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts in Anspruch.

Die UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister offengelegt wird.

5. Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird, aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, verzichtet.

6. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Risiken aus Wechselkurs- und CO2 -Emissionspreisänderungen im Rahmen der weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt bzw. eliminiert. Das Management dieser Risiken wird durch konzernweit gültige Richtlinien geregelt, unter anderem ist es den operativen Einheiten der Gesellschaft nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken einzusetzen.

Um das Fremdwährungsänderungsrisiko abzusichern, das aus den Schwankungen der in Fremdwährung lautenden antizipativen Transaktionen resultiert, werden Devisentermingeschäfte und Devisenoptionsgeschäfte eingesetzt.

Zur Absicherung der Preisrisiken aus Verschiffungen (Preisentwicklung der EU-Emissionsberechtigungen) werden Termingeschäfte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) eingesetzt.

Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Finanzgeschäften sind Banken und die E-Ship1 GmbH & Co. KG (konzernintern).

Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen grundsätzlich Sicherungszwecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum Stichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente:

scroll
Kontrakt Stichtag Nominalwert
T€
Marktwert
T€
Währungssicherungskontrakte
Devisentermingeschäfte 31.12.2024 72.033,9 1.510,7
Devisenoptionsgeschäfte 31.12.2024 21.724,5 8,6
Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA)
Termingeschäfte 31.12.2024 677,2 0,0
Summe 94.435,6 1.519,3
Kontrakt Stichtag Nominalwert
T€
Marktwert
T€
Währungssicherungskontrakte
Devisentermingeschäfte 31.12.2023 102.224,8 -2.096,7
Devisenoptionsgeschäfte 31.12.2023 0,0 0,0
Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA)
Termingeschäfte 31.12.2023 0,0 0,0
Summe 102.224,8 -2.096,7

Das Nominalvolumen entspricht der unsaldierten Summe der zwischen den Parteien vereinbarten Kauf- und Verkaufsbeträge und ist deshalb kein Maßstab für das Risiko aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Chancen und Risiken werden durch den Marktwert ausgedrückt, der dem Rückkaufswert der Derivate am Bilanzstichtag entspricht.

Der Zeitwert der Derivate wird mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit wird sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt nach der sogenannten "Einfrierungsmethode". Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet.

Derivate, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Währungssicherung dienen, die jedoch die Kriterien des § 254 HGB nicht erfüllen, werden

a) bei negativem beizulegenden Zeitwert als Drohverlustrückstellung erfasst,

b) bei positivem beizulegenden Zeitwert als Merkposten fortgeführt.

Die folgenden antizipativen Transaktionen werden mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst:

scroll
Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen Jahr Höhe
in T€
Sicherungsinstrument Art der Bewertungseinheit
Antizipative Transaktionen 2024 126.563,9 Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen Macro Hedges
2023 119.452,6 Devisentermingeschäfte Macro Hedges
Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen Abgesicherte Risiken
Höhe
in T€
Grund des Ausgleichs Methode der Ermittlungen Laufzeit
in Jahren
Antizipative Transaktionen 2024 85.536,1 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,5
2023 79.482,8 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,6

Darüber hinaus bestehen nachfolgende Bewertungseinheiten, deren Grundgeschäft ein derivatives Finanzinstrument ist:

scroll
Derivatives Finanzinstrument Jahr Höhe
in T€
Sicherungsinstrument Art der Bewertungseinheit
Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) 2024 338,6 Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) Macro Hedges
2023 0,0 Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) Macro Hedges
Derivatives Finanzinstrument Abgesicherte Risiken
Höhe
in T€
Grund des Ausgleichs Methode der Ermittlungen Laufzeit
in Jahren
Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) 2024 338,6 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 1,3
2023 0,0 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0

7. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von T€ 521.762,6 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagenspiegel

scroll
ENERCON Global GmbH, Aurich Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2024
€
Zugänge
€
(U) (A) Umbuchungen Abgänge
€
Stand 31.12.2024
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (U) 0,00
60.002.500,00 4.651,87 (A) 0,00 60.007.151,87
60.002.500,00 4.651,87 (A) 0,00 60.007.151,87
II. Sachanlagen (U) 0,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 22.329,12 139.605,90 (A) 107.164,97 54.770,05
(U) 0,00
22.329,12 139.605,90 (A) 107.164,97 54.770,05
III. Finanzanlagen
(U) 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 400.442.865,44 102.877.125,40 (A) 38.028.071,55 465.291.919,29
(U) 0,00
400.442.865,44 102.877.125,40 (A) 38.028.071,55 465.291.919,29
(U) 0,00
460.467.694,56 103.021.383,17 (A) 38.135.236,52 525.353.841,21
scroll
Abschreibungen
Bilanzposten Stand 01.01.2024
€
Zugänge
€
(U) (A) Umbuchungen Abgänge
€
Zuschreibung
€
Stand 31.12.2024
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (U) 0,00
4.000.070,00 4.000.963,87 (A) 0,00 0,00 8.001.033,87
4.000.070,00 4.000.963,87 (A) 0,00 0,00 8.001.033,87
II. Sachanlagen
(U) 0,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.402,12 115.212,90 (A) 107.164,97 0,00 10.450,05
(U) 0,00
2.402,12 115.212,90 (A) 107.164,97 0,00 10.450,05
III. Finanzanlagen
(U) 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 9.000.000,00 37.000.000,00 (A) 0,00 0,00 46.000.000,00
(U) 0,00
9.000.000,00 37.000.000,00 (A) 0,00 0,00 46.000.000,00
(U) 0,00
13.002.472,12 41.116.176,77 (A) 107.164,97 0,00 54.011.483,92
scroll
Buchwerte
Bilanzposten Stand 31.12.2023
€
Stand 31.12.2024
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 56.002.430,00 52.006.118,00
56.002.430,00 52.006.118,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.927,00 44.320,00
19.927,00 44.320,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 391.442.865,44 419.291.919,29
391.442.865,44 419.291.919,29
447.465.222,44 471.342.357,29

Aufstellung des Anteilsbesitzes

scroll
Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Beteiligungsart Anteil am Kapital
in %
Jahresergebnis der Gesellschaft (31.12.2024)
T€
Eigenkapital der Gesellschaft (31.12.2024)
T€
Inlandsgesellschaften
Verbundene Unternehmen
ENERCON GmbH Aurich Stammanteile 100* -12.282,73 1.186.779,28
WI Nord Verwaltungs-GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 -2,01 21,44
Rothenseer Anlagenbau GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 292,84 2.453,82
Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH Magdeburg Stammanteile 100* * 1 570,06 3.555,86
Solvent GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 406,72 11.767,01
Wasserenergie Raguhn Verwaltungsgesellschaft mbH Aurich Stammanteile 100* * 1 -1,58 19,57
WEC Turmbau GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 174,94 3.244,71
Windpark Steinlah Verwaltungs GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 -0,75 37,07
Windpark Torgelow Verwaltungs GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 -4,17 21,18
Windpark Oberndorf Verwaltungs GmbH Aurich Stammanteile 100* * 3
E-Ship 1 GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 99,98* * 1 -811,90 -48,93
SKET GmbH Magdeburg Stammanteile 100* * 1 1.215,90 48.997,34
MAM Maschinen- und Anlagenbau Magdeburg GmbH Magdeburg Stammanteile 100* * 1 268,44 4.529,58
WEC Installation GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 86,42 646,83
Dipl.-Ing. Peter Neumann Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG Eckernförde Kommanditkapital 100* * 3
Dipl.-Ing. Peter Neumann Baugrunduntersuchung Verwaltungs-GmbH Eckernförde Stammanteile 100* * 3
Wärmeversorgung Industriegebiet Nord GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100* * 3
WEC Grid Connect GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 95,90 1.305,22
Windpark GmbH & Co. Siedenlangenbeck KG Aurich Kommanditkapital 100* * 1 -5,69 0,00
UW Zossen Wind GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100* * 1 -10,50 -7,53
Windpark Neuendorf/Kakerbeck Repowering GmbH & Co. KG Hamburg Kommanditkapital 100* * 1 -4,30 -5,79
Windpark GmbH & Co. Wünsdorf-Süd KG Aurich Kommanditkapital 100* * 3
ENERCON India Development GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 518,06 12.346,95
ENERCON Field Services GmbH Aurich Stammanteile 100* * 1 -0,11 520,44
Infrastruktur Gutach GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100* * 3
Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100* * 1 -1.356,04 -4.081,24
RRKW Feldheim Beteiligungs GmbH Aurich Stammanteile 100* * 3
Windpark Westerscheps GmbH & Co. KG Aurich Stammanteile 100* * 3
Windpark Möhnesee GmbH & Co. KG Aurich Stammanteile 100* * 3
Windpark Steinlah GmbH & Co. KG Aurich Stammanteile 100* * 3
Inlandsgesellschaften
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
SL Mobilien-Leasing GmbH & Co. ENERCON KG Mannheim Kommanditkapital 100* * 2 181,54 16.125,37
Windpark Ihlow Verwaltungs-GmbH Ihlow Stammanteile 33,33* * 3
Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH (EAE) Aurich Stammanteile 48* * 3
Auslandsgesellschaften
Verbundene Unternehmen
ENERCON Argentina S.R.L. Buenos Aires, Argentinien Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 2.046,15 -288,83
Windenergiekomponentenfertigung Austria GmbH Zurndorf, Österreich Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 74,18 4.574,87
ENERCON Australia PTY Ltd. Ravenshoe QLD, Australien Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 77,81 836,21
ENERCON Bolivia S.R.L. La Paz, Bolivien Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 15,76 2.573,96
Wobben Windpower Indústria e Comércio Ltda. Sorocaba, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 100* 2.074,41 116.287,38
ENERCON Canada Inc. Halifax, Kanada Kapitalgesellschaftsanteil 100* 4.689,02 22.506,48
ENERCON Chile SpA Santiago de Chile, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -705,00 -8.682,23
WIND 1 SpA Puerto Varas, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
WIND 2 SpA Puerto Varas, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
Parque Eólico Cochento SpA Puerto Varas, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
Enercon Wind Power Generation Equipment (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai, China Kapitalgesellschaftsanteil 100* 154,78 1.182,21
ENERCON Colombia S.A.S. Bogotá, Kolumbien Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
ENERCON Services Costa Rica S.A. San Jose Pavas, Costa Rica Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -105,85 -792,01
ENERCON Canary Islands S. L. Gran Canaria, Spanien Kapitalgesellschaftsanteil 75* * 3
ENERCON Tenerife S. L. Teneriffa, Spanien Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
WEC Mats Beton SAS Longueil Sainte Marie, Frankreich Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -123,05 -2.590,02
ENERCON Wind Energy UK Limited Edinburgh, United Kingdom Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 5.987,51 -31.489,05
ENERCON Wind Energy NI Limited Belfast, United Kingdom Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 1.841,52 18.723,37
Aiolika Parka Achladion A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 53,08* * 1 1.998,19 4.490,57
Anemoessa Aiolika Parka A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 60* * 1 1.131,56 3.258,84
ENERCON Hellas A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 122,34 915,87
Aiolika Parka Kryon A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 62* * 1 2.257,62 4.499,51
ENERCON India Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 56* * 3
ENERCON Wind Farms (India) Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 88,56* * 3
ENERCON Wind Farms (Karnataka) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56* * 3
ENERCON Wind Farms (Jaisalmer) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56* * 3
ENERCON Wind Farms (Rajasthan) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56* * 3
ENERCON Wind Farms (Hindustan) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56* * 3
ENERCON Windenergy Private Limited Neu-Delhi, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 12.122,94 20.410,52
ENERCON Services Japan Co., Ltd. Mito, Japan Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 182,63 14.694,36
ENERCON Korea Inc. Busan, Südkorea Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 301,42 -228,55
International Blade Handling B.V. Amsterdam, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -1.255,92 -24.495,19
Mechanical Power Supply B.V. Amsterdam, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -6.574,66 -19.728,63
Toren Productie B.V. Amsterdam, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -2.080,49 -32.947,46
NEI Nieuw Energy Invest B.V. Zwolle, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
Lagerwey Group B.V. Barneveld, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 1.901,95 36.086,07
Lagerwey Systems B.V. Barneveld, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -1.666,37 793,70
ENERCON PLM Netherlands B.V. Zwolle, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
ENERCON Norge AS Bergen, Norwegen Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -679,23 -5.698,27
ENERCONPor - Energias Renováveis de Portugal, Socieda de Unipessoal Lda. Viana do Castelo, Portugal Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 197,31 7.866,65
ENEOP3-Desenvolvimento de Projecto Industrial S.A. Lissabon, Portugal Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 949,75 19.981,09
WEC Production Portugal S.A. Viana do Castelo, Portugal Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 541,76 19.243,41
EWP Windtower Production AB Landskrona, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 22,02 642,11
Markbygden Etapp 2 AB Umea, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 335,74 476,97
ENERCON Project Development AB Malmö, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 1.235,06 102.700,47
Stavaliden Vind AB Malmö, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -1.202,46 212,48
Aero Rüzgar Endüstrisi A.S. Izmir, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 2.317,74 -2.079,78
ENERCON Rüzgar Enerji Santrali Kurulum Hizmetleri Limited Sirketi Istanbul, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 21.558,08 -56.736,45
WEC Kule Insaat Sanayi ve Ticaret A.S. Izmir, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -419,01 -2.793,88
Lagerwey Enerji Sanayi Ve Ticaret Anonim Sirketi Istanbul, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 75* * 3
ENERCON Taiwan Ltd. Taichung, Taiwan Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 1.513,93 6.179,45
ENERCON Uruguay SA Montevideo, Uruguay Kapitalgesellschaftsanteil 100* 3.560,80 6.514,65
ENERCON Vietnam Company Limited Ho Chi Minh City, Vietnam Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 276,99 -11.268,37
Wind-Energy Enercon South Africa (Pty) Ltd Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 383,64 -178,77
ENERCON Services South Africa (Pty) Ltd Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
ENERCON Holdings South Africa (Pty) Ltd Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 1 -103,56 -725,77
ENERCON Component Manufacturing South Africa (Pty) Ltd Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100* * 3
Auslandsgesellschaften
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Parque Eólico Esmeralda S.A. Buenos Aires, Argentinien Kapitalgesellschaftsanteil 25* * 3
Eólica Pindai IV Geração de Energia Ltda Caetité, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50* -193,64 11.397,43
Eólica Pindaí I Geração de Energia Ltda Pindai, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50* -345,41 6.995,64
Eólica Pindaí II Geração de Energia Ltda Pindai, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50* -614,51 7.093,78
Eólica Pindaí III Geração de Energia Ltda Pindai, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50* -532,55 8.123,48
Expertise de Energias Renovables Eolica y Fotovoltaica de Canarias S.L . Santa Lucía, Spanien Kapitalgesellschaftsanteil 50* * 1 81,52 15.403,85
Crockahenny Wind Farm Ltd. Dublin, Irland Kapitalgesellschaftsanteil 25* * 1 -510,21 3.679,45
Red Wind B.V. Barneveld, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 50* * 3
Pite Green Methanol AB Malmö, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 50* * 1 -10,28 142,72

* inklusive mittelbarer Beteiligungen.

* 1 Der endgültige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 lag noch nicht vor, es handelt sich um vorläufige Zahlen.

* 2 Der endgültige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 lag noch nicht vor. Es handelt sich um Zahlen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023.

* 3 Es liegt kein aktueller Jahresabschluss vor.

 

Aurich, 18. Juni 2025

Ulrich Schulze Südhoff, Geschäftsführer

Uwe Eberhardt, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses

In der Gesellschafterversammlung vom 7. Juli 2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ENERCON Global GmbH, Aurich

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der ENERCON Global GmbH, Aurich - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENERCON Global GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Der Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf den Nachhaltigkeitsbericht von ENERCON für das Geschäftsjahr 2023. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf den Nachhaltigkeitsbericht von ENERCON für das Geschäftsjahr 2023. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie auf die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 20. Juni 2025

BDO DPI AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer

Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer

Register documents

Bring original register extracts and company documents into your application as PDF or XML.

GET/v1/fetch-document
View the document API
  • Current extract (AD) PDF
  • Chronological extract (CD) PDF
  • Structured content (SI, XML) XML
  • Shareholders list PDF
  • Articles of association PDF

Explore more companies

Handelsregister API · MCP

Company data in your AI chat

Ask about directors, ownership and financial figures. Our MCP server connects your assistant to the Handelsregister API.

MCP documentation

Connect your assistant

  1. Open Connectors in Claude and add a custom connector.
  2. Enter this server URL and add the connector:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Connect with your handelsregister.ai account, then enable the connector in your chat via “+” → “Connectors”.
  1. In ChatGPT on the web, open Settings → Apps and create a custom app. Developer mode must be enabled for your account.
  2. Use “handelsregister” as the name, OAuth for authentication and this server URL:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Sign in with your handelsregister.ai account, create the app and select it from the tools menu in your chat.

Run once in your terminal:

Terminal
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.

Add this MCP server as a tool in your application:

Python
from openai import OpenAI

client = OpenAI()
response = client.responses.create(
    model="gpt-6-astra",
    input="Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for ENERCON Global GmbH. Include fiscal years and sources.\n\nentity_id: 21fbea64e01787cf1d2ecaab6a6500a1",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.

Add this configuration to your MCP client:

JSON
{
  "mcpServers": {
    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.

Ask about this company

Once connected, ask your assistant this question:

Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for ENERCON Global GmbH. Include fiscal years and sources.

entity_id21fbea64e01787cf1d2ecaab6a6500a1