active Legal form SE & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung

UEE Holding SE & Co. KG

AurichAurich, DEU ·HRA 203233 Aurich
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Overview

Legal form
SE & Co. KG
Address
26605 Aurich
Commercial register
HRA 203233, Aurich
Industry
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Registered capital
350,000,000.00 EUR
Representation rules

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Financials

Revenue 2025
4,45 Mrd. €
Employees 2025
12.326
Total assets 2025
4,10 Mrd. €
Net income 2025
11,99 Mio. €
Consolidated accounts · –
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Balance sheet

Consolidated accounts · –
2025
Assets 4,10 Mrd
  • Current Assets 73,6 % 3,02 Mrd
  • Fixed Assets 18,7 % 765,38 Mio
  • Deferred Tax Assets 7,2 % 293,50 Mio
  • Prepaid Expenses 0,5 % 21,18 Mio
Liabilities and Equity 4,10 Mrd
  • Equity 38,6 % 1,58 Mrd
  • Liabilities 38,4 % 1,57 Mrd
  • Provisions 17,7 % 724,35 Mio
  • Accrued Expenses 5,1 % 210,42 Mio
  • Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,1 % 4,17 Mio
  • Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,1 % 4,05 Mio
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Balance sheet data available for 19 earlier fiscal years.

Profit & loss

Consolidated accounts · –
2025
Income 5,61 Mrd
  • Revenue 79,3 % 4,45 Mrd
  • Other operating income 11,0 % 618,09 Mio
  • On intangible assets and property, plant, and equipment 3,1 % 171,67 Mio
  • Other capitalized own work 1,5 % 84,00 Mio
  • Betriebliches Ergebnis 1,3 % 74,08 Mio
  • Increase or decrease in finished and unfinished goods inventory 1,2 % 69,23 Mio
  • Balance sheet profit/loss 1,1 % 61,22 Mio
  • Konzernergebnisvortrag 0,9 % 51,41 Mio
  • Other interest and similar income 0,3 % 16,05 Mio
  • Income from investments 0,1 % 6,32 Mio
  • Income from other securities and loans in financial assets 0,1 % 4,89 Mio
  • Ausschüttungen 0,0 % −2,25 Mio
  • nicht beherrschende Anteile 0,0 % 522,0 k
  • Einstellungen in Rücklagen 0,0 % −462,5 k
  • Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0,0 % 96,6 k
  • Entnahmen aus Rücklagen 0,0 % 0
Expenses 5,14 Mrd
  • Material expenses 60,8 % 3,13 Mrd
  • Other operating expenses 18,4 % 944,30 Mio
  • Personnel expenses 17,6 % 907,18 Mio
  • Income and profit taxes 1,1 % 57,43 Mio
  • Interest and similar expenses 0,8 % 41,59 Mio
  • latente Steuern 0,7 % −35,90 Mio
  • Depreciation on financial assets and current asset securities 0,3 % 17,63 Mio
  • Other taxes 0,2 % 8,68 Mio
  • Aufwendungen aus der Verlustübernahme 0,0 % 0
  • Gesamtleistung 4,61 Mrd
  • Finanzergebnis −31,87 Mio
  • Result before taxes 42,21 Mio
  • Result after taxes 20,68 Mio
  • Annual net profit/loss 11,99 Mio
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Ownership & holdings

Shareholders

  • Aloys Wobben Stiftung DEU RV OL.06-11741-02 (032) 64.3 % 225.0M €
  • Aloys Wobben Stiftung DEU RV OL.06-11741-02 (032) 35.7 % 125.0M €

Ultimate beneficial owners (UBOs)

The ultimate beneficial owners behind these holdings could not be conclusively identified.

Holds shares in

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History

  1. 2021
  2. 06.05.
    Change of legal form
    Kommanditgesellschaft
  3. 06.05.
    Member entry
    UEE Holding SE & Co. KG · Fully Liable Partner
  4. 06.05.
    Change of representation scheme
    Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  5. 06.05.
    Member entry
    UEE Holding SE & Co. KG · Limited Partner
  6. 06.05.
    Change of seat
    UEE Holding SE & Co. KG
  7. 06.05.
    Change of company name
    UEE Holding SE & Co. KG
  8. 06.05.
    Register sheet closed
    UEE Holding SE & Co. KG
  9. 06.05.
    Change of address
    UEE Holding SE & Co. KG
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Annual statements

Original published statements, ordered by fiscal year.

5 documents
Fiscal year Document Published Access
2025 Konzernabschluss Published Via the API
2024 Konzernabschluss Published Read full text
2023 Konzernabschluss Published Via the API
2022 Konzernabschluss Published Via the API
2021 Konzernabschluss Published Via the API
2024 Konzernabschluss Full text

UEE Holding SE & Co. KG

Aurich

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024

1. Grundlagen des Konzerns

a) Geschäftsmodell des Konzerns

Die UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, ist das Mutterunternehmen einer weltweit auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme aktiven Unternehmensgruppe, die getriebelose Windenergieanlagen entwickelt, produziert und vertreibt und darüber hinaus umfassende Serviceleistungen erbringt. Alleinige Kommanditistin ist die Aloys Wobben Stiftung. Die UEE Holding SE & Co. KG mit ihren Beteiligungen wird nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt. Die Keimzelle des Konzerns, die ENERCON GmbH, wurde 1984 von Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben in Aurich gegründet. Deren alleinige Gesellschafterin ist die ENERCON Global GmbH, ein Tochterunternehmen der UEE Holding SE & Co. KG. Über die ENERCON Global GmbH werden die Kernbereiche Vertrieb und Projektmanagement abgebildet. Den Schwerpunkt der Aktivitäten bilden die Märkte in der Europäischen Union, dem süd-ostasiatischen Raum, Kanada und der Türkei.

b) Ziele und Strategie

Als Teil der weltweit agierenden Unternehmensgruppe und verlässlicher Partner in der Branche der Erneuerbaren Energien steht ENERCON zu ihren globalen Aufgaben und Verantwortungen. Die Entwicklung der Gruppe ist geprägt von der Vision „Energie für die Welt“.

Die ENERCON-Gruppe übernimmt Verantwortung für nachhaltige, richtungsweisende und zukunftsfähige Konzepte der regenerativen Energieerzeugung und -versorgung mit dem Ziel, durch nachhaltige Lösungen einen entscheidenden Beitrag zum weltweit wachsenden Energiebedarf zu leisten. Der ENERCON-Gruppe ist es in den Jahren ihres Bestehens gelungen, weltweit über 33.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 64 GW zu installieren. Diesen Weg auch weiterhin erfolgreich zu beschreiten, ist die Basis des strategischen Leitbildes. Das strategische Leitbild beruht auf den Unternehmensgrundsätzen und Leistungsansprüchen:

- Verantwortung

- Unabhängigkeit

- Langfristigkeit

- Technologieführerschaft

- Qualitätsführerschaft

Das Ziel von ENERCON besteht darin, diese Grundsätze und Ansprüche weiter zu stärken und auszubauen, um die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe langfristig zu sichern und um deren Wert nachhaltig zu steigern. Das Leistungsspektrum der zur ENERCON-Gruppe gehörenden Unternehmen umfasst schwerpunktmäßig die Forschung und Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb, die Projektierung und den Service von Windenergieanlagen. Dienstleistungen im Energiemanagement sowie weitere Produkt- und Ergänzungsentwicklungen im regenerativen Umfeld runden die Angebotspalette ab. Die Kernprozesse Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Onshore Windenergieanlagen leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die daraus resultierenden und seit über 40 Jahren gelebten Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche sind die Wurzeln des Erfolgs von ENERCON und gleichzeitig Handlungsmaxime für die Entscheidungen der Unternehmensgruppe. Zudem werden marktgerechte Qualitätsstandards gesetzt sowie ein großes Maß an Flexibilität gewährleistet.

Bild

Das ENERCON Excellence System

2023 wurde das ENERCON Excellence System als Managementsystem eingeführt. Es wurden kritische Einflussfaktoren identifiziert und messbar gemacht, die einen starken Einfluss auf ENERCONs Prozesse, Aktivitäten, Managementsysteme und die Unternehmenskultur nehmen. Durch Anwendung des 3D-Zyklus aus Diagnose, Entwicklung und Umsetzung wirken diese Grundsätze und Ansprüche als Ganzes auf alle unternehmerischen Prozesse der Gruppe und werden die Faktoren kontinuierlich verbessert.

Bereits die Gründungsidee von ENERCON ist tief verbunden mit dem Gedanken, Verantwortung für unsere Umwelt, ihre Ressourcen und soziale Gerechtigkeit zu übernehmen. Im Januar 2023 hat der Vorstand der UEE Holding SE & Co. KG für die ENERCON-Gruppe das Bekenntnis abgegeben, auf Basis der Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz sowie das Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagement wirksam zu leben und weiterzuentwickeln. Den Willen, dieses Bekenntnis gemeinschaftlich zu erreichen, unterstreichen selbstverpflichtende Leitlinien.

Windenergieanlagen aus dem Hause ENERCON bieten seit mehr als 40 Jahren eine Voraussetzung für eine saubere und dezentrale Energieerzeugung aus Wind. Mit einer neuen Nachhaltigkeitsstrategie, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurde, hat ENERCON dieses Versprechen erneuert mit dem Ziel, Nachhaltigkeit noch systematischer in das wirtschaftliche Handeln einzubeziehen. ENERCON hat im Bereich Umwelt unter anderem selbstverpflichtend erklärt, bis 2030 die direkten Emissionen um 30 % und die Emissionsintensität der indirekten Emissionen um 40 % zu senken, den Grünstromanteil sukzessive auf 100% zu steigern sowie die Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Wertschöpfungskette insbesondere in Bezug auf Rotorblätter und Permanentmagnete zu fördern.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit genießen bereits heute einen großen Stellenwert bei ENERCON. Durch eine gezielte „Culture of Care“ wird ENERCON diesen wichtigen Aspekt weiter stärken und einen größeren Fokus auf Chancengleichheit legen, was unter anderem durch das Ziel von 25 % Frauen in Führungspositionen gespiegelt wird. In der Lieferkette wird auf Transparenz und Verantwortung geachtet und der Fokus auf Menschenrechte gerichtet. Bis 2030 soll zudem der Bereich der „good governance“ gestärkt werden, der sich unter anderem in einer größtmöglichen Transparenz in der internen und externen Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücken soll.

Die Kompetenzen werden durch das Integrierte Managementsystem (IMS) bei ENERCON unterstützt. Das IMS besteht aus den Fachbereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 14001 und ISO 45001), Informationssicherheit (ISO/IEC 27001) sowie Energiemanagement. Das IMS dient in erster Linie dem Schutz des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Kunden und anderer relevanter Parteien vor dem Eintritt vermeidbarer Schadensereignisse und leistet damit einen elementaren Beitrag zum Risikomanagement. Der angemessene Umgang mit strategischen und operativen Herausforderungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens wird regelmäßig durch die Zertifizierung der jeweiligen Managementsysteme bestätigt.

Der Nachhaltigkeitsbericht gibt einen umfassenden Überblick über ENERCONs laufende Nachhaltigkeitsanstrengungen und wird jährlich mit den Nachhaltigkeitskennzahlen und den im Berichtsjahr durchgeführten Initiativen veröffentlicht. Der ENERCON-Nachhaltigkeitsbericht für 2024 soll im Sommer 2025 veröffentlicht werden. ENERCON berichtet in Anlehnung an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und der Corporate Carbon Footprint wird nach dem GHG-Protokoll berechnet. ENERCON evaluiert die Umwelteinflüsse seiner Produkte durch Lebenszyklusanalysen gemäß ISO 14040.

Anlässlich des Sustainability Reports für das Jahr 2022 wurde am Beispiel einer der derzeit am häufigsten installierten ENERCON-Anlagen, der E-138 EP3 E2 mit 111 m Stahlturm, ein sogenanntes Life Cycle Assessment (LCA) durchgeführt. Das LCA basiert auf der systematischen und umfassenden Analyse der potentiellen Umwelteinflüsse eines Produkts von der Rohmaterialgewinnung bis zum finalen Abbau. Der Kohlendioxyd-Fußabdruck des Anlagenmodells ist 5,83 gCO2 e/kWh [* ]. Die Anlage benötigt 8,22 Monate [* ] Betriebszeit, um die während der Produktion benötigte Primärenergie zu erzeugen. Über die angestrebte Lebenszeit von 25 Jahren produziert die E-138 EP3 E2 36,5 Mal [* ] mehr Energie, als für die Erzeugung eingesetzt wurde (sogenanntes Energy Return on Investment).[1]

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Berichtspflichten gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat ENERCON eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und dabei unter anderem Humankapital und Beziehungskapital als wesentlich identifiziert. Themen wie Kompetenzentwicklung, Kundenanforderungen an die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Governance) und verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken werden anhand messbarer Kennzahlen bewertet.

c) Forschung und Entwicklung

Die WRD Wobben Research and Development GmbH, nachfolgend WRD genannt, nimmt federführend im Wege der Auftragsforschung die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in der ENERCON-Gruppe wahr. Schwerpunktthemen der Forschung und Entwicklung bilden die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung des bestehenden Produktprogramms sowie die Entwicklung neuer Windenergieanlagen. ENERCON-Anlagen zeichnen sich durch den wartungsarmen Direktantrieb aus. Die EP5-Reihe nutzt zur Erregung Permanentmagnete, während die übrigen Plattformen elektrische Erregerleistung einsetzen.

Das WRD-Produktmanagement steuert den Eingang von Vorhaben, bzw. den Projektmanagementprozess in Übereinstimmung mit der globalen Produkt- und Programmstrategie, um den stetig steigenden Marktanforderungen zu genügen, Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Anwendungen zügig in den Markt zu überführen. Das Produktportfolio ENERCONs zielt auf eine möglichst große Standardisierung der Architektur, der Bauteile und Testverfahren, der Reduzierung eingesetzter Teile sowie einem modularen Anlagenbau. Die kompetente Begleitung zur Einrichtung und Verbesserung der Abläufe von der Produktion über den Transport und die Installation bis zum Service ist ein ausdrückliches Ziel der Forschung und Entwicklung.

Die technologische Ausrichtung bezieht die Erfahrungen aus dem langjährigen Anlagenbetrieb konsequent ein und führt zu einer kontinuierlichen Verbesserung aller Produkte aus dem Hause ENERCON. Neue Anlagentypen, Entwicklungen und Verbesserungen werden nach intensiven Tests der Serienproduktion zugeführt.

Die Stromgestehungskosten, die sogenannten Levelized Cost of Energy (LCOE) [2], spielen in der Investitionsentscheidung der Kunden eine große Rolle. Hinsichtlich der Technologie- und Produktentwicklung setzte ENERCON 2024 konsequent die eingeschlagene Richtung hin zu LCOE-optimierten Windenergieanlagengenerationen fort. Im Fokus von WRD stehen die neuen kompakten Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform (ENERCON-Plattform 4,2 bzw. 7,0 MW), mit denen sich ENERCON auch in wettbewerbsintensiven internationalen Märkten gute Chancen ausrechnet.

Im Geschäftsjahr 2024 konnten mehrere Meilensteine der mehrjährigen, integrierten Entwicklungsprogramme erfolgreich absolviert werden. Die Vorgehensweise ist in einer plattformübergreifenden Technologie- und Produkt-Roadmap festgelegt: Schritt für Schritt werden Innovationen, neue Technologien und Kostenoptimierungen in die Serie eingeführt. Die neuen Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform wechseln sich dabei als Technologieträger ab. Nach der jeweiligen Prototyp- und Erprobungsphase werden die Neuerungen den Serienmaschinen beider Plattformen zur Verfügung gestellt. Die Bündelung aller Neuerungen findet in den neuen Topmodellen der E-175 statt. Die Inbetriebnahme des Prototyps der EP5 E1 mit 6,0 MW erfolgte im Oktober 2024 in Borchen-Etteln (DE). Für die neue Anlage sind erstmals Yield Optimized Modes verfügbar, womit die Nennleistung abhängig von den Standortbedingungen auf 6,3 MW steigt. Die E-175 EP5 E1 erhielt beim „turbines of the year award 2025“ des internationalen Fachmagazins Windpower Monthly in der Kategorie Onshore-Turbinen ab 5,91 MW 2025 die Silbermedaille.

Im April 2025 wurde mit der Installation der ersten E-175 EP5 E2 in Wachendorf (DE) der nächste Schritt in einer Erweiterung des Portfolios vorgenommen. Mit 7,0 MW Nennleistung handelt es sich um eine der größten, leistungs- und ertragsstärksten Onshore-Turbinen auf dem europäischen Kontinent. Der Generator als Herzstück des von ENERCON verwendeten und bewährten Direct Drive-Konzepts wurde umgestaltet, indem das feststehende (Stator) und das drehende Element (Rotor) getauscht wurde. Der neue Generator ist bei der E2 damit als Außenläufer konstruiert. Das neue Modell wurde in der Kategorie „drivetrains“ beim „turbines of the year award 2024“ mit der Goldmedaille ausgezeichnet. Das zukunftsgerichtete Design bietet Potential für künftige Turbinengenerationen.

Mit neu entwickelten Hybrid-Stahlturmvarianten können künftig EP5-Interessenten hohe Nabenhöhen auch in internationalen Märkten angeboten werden. In einem ersten Schritt hat ENERCON die neuen Turmvarianten mit 162m, 166m und 175m für die Baureihen der E-175 und E-160 zur Serienreife gebracht. Im Starkwindsegment ersetzt die E-138 EP3 E3 künftig die E-82 EP2 E4, die nicht mehr angeboten wird. Die Tauglichkeit des Anlagentyps für die höheren Windgeschwindigkeiten wird insbesondere durch lastoptimierte Betriebsmodi und robustere Bauteile erreicht. Die erste Starkwindvariante der E-138 ist zur Errichtung Anfang 2026 in einem Pilotprojekt in Großbritannien vorgesehen.

Die E-160 EP5 E3 mit 5,56 MW Nennleistung wurde 2023 erfolgreich in die Serie überführt. Als erstes Produkt aus dem Hause ENERCON verfügte die Anlage über eine sogenannte E-Gondel. Das „E“ steht für E-Technik, die im Maschinenhaus integriert ist. Umrichter und Transformator verrichten in der Gondel direkt hinter dem Generator ihre Arbeit. Im Turmfuß verbleiben lediglich die Bedienungseinheiten und die Mittelspannungsschaltanlage. Kostenorientierte Serviceaspekte zu Wartung und Komponententauschen wurden im Rahmen der Neukonzeption umfassend berücksichtigt. Neben der E-160 EP5 kommt die weiterentwickelte E-Gondel auch in der E-138 EP3 sowie der E-175 EP5 zum Einsatz.

Mit dem neu strukturierten Steuerungssystem PI-CS (Platform Independent Control System) wurde eine Anlagensteuerung entwickelt, die in allen ENERCON-Anlagentypen genutzt werden kann. Die neue Steuerung ermöglicht eine Berücksichtigung lastreduzierender Algorithmen und somit standortoptimierte Betriebsweisen, mit der sich nunmehr auch komplexe Standorte erschließen lassen. Zudem setzt ENERCON mit neuen Vollumrichtern auf Leistungselektronik der neuesten Generation. Das Kernelement der ENERCON-Technologie ist gegenüber ihren Vorgängern wesentlich leistungsfähiger und gleichzeitig kompakter gebaut.

ENERCON setzt konsequent das Bestreben um, eine standardisierte Fertigung mit einem hohem Gleichteileanteil zu realisieren. Typbezogene Ausstattungsunterschiede sowie projektspezifische Individualisierungen werden in der Produktion auf Modulbasis berücksichtigt. Die Fertigungszeiten können mit den neuen Features erheblich verkürzt werden, so dass künftig jährlich bis zu 1.000 E-Gondeln und Rotornaben am Standort in Aurich hergestellt werden können. Vor Auslieferung wird zudem im sogenannten Factory Acceptance Test (FAT) der Betrieb für alle verbauten Systeme inklusive der Umrichter umfangreich simuliert. Auf der Baustelle wird die E-Gondel im Plug-and-Play-Verfahren nur noch angeschlossen.

Die schnelle Abfolge der Prototypen und Neuentwicklungen verdeutlichen ENERCONs Ambition und Zielsetzung, die LCOE der Produkte kontinuierlich zu senken und den Kunden in Märkten weltweit getriebelose State-of-the-art-Anlagentechnologie mit besten Effizienz- und Performance-Werten zur Verfügung zu stellen. Von Vorteil ist dabei die enge Verzahnung der EP3- und EP5-Entwicklungsprogramme und Optimierungsmaßnahmen. Neben der Weiterentwicklung von bestehenden Anlagen trägt ENERCON auch der Nachfrage und den Marktgegebenheiten mit weiteren, innovativen Neuentwicklungen Rechnung.

Gemeinsam mit der hauseigenen IT, dem Service und WRD hat ENERCON unter dem Programmnamen P1D bezogen auf die im Feld installierten Anlagen eine durchgängige, einheitliche Datenstruktur geschaffen, die als Bezugspunkt für alle service-, WEA- und maschinen-relevanten Informationen dient. Dies legt den Grundstein für Themen wie Industrie 4.0 oder vorausschauende Wartung unter Nutzung künstlicher Intelligenz und weist bei ENERCON den Weg zu einem datengetriebenen Unternehmen. Die Implementierung der IoT-Plattform (Internet of Things) hat im vierten Quartal 2022 begonnen. Bisher sind über 15.000 WEA im System. Mit weiteren Teilprojekten wird unter anderem das SCADA-System komplett überarbeitet.

Mit hoch technologischen Plattformen entwickelt ENERCON für die Kunden erweiterte Leistungsfaktoren, um flexibel auf zukünftige externe Faktoren und Veränderungen zu reagieren. Dank umfangreicher Datenerfassung und -auswertung kann damit ein optimierter Betrieb bei gleichzeitiger Kosteneinsparung erreicht werden. Unter dem Produktnamen ENERCON Shield werden Neu- und Bestandskunden begleitend umfassende Lösungen zur Cyber-Sicherheit angeboten.

Im Bereich der Forschung und Entwicklung haben zudem Themen der Netzintegration von Windenergieanlagen sowie Lösungen zur Speicherung und zur alternativen Verwendung des erzeugten Stroms einen hohen Stellenwert. So hat sich ENERCON mit einem ausgezeichneten Beitrag an einem Forschungsprojekt beteiligt, das sich mit kritischen Netzsituationen und dem Netzwiederaufbau nach einer Großstörung befasst. ENERCON bietet mehr als die reine Entwicklung und Herstellung von Windenergieanlagen. Dank langjähriger Systemkompetenz für die Erneuerbaren Energien ist ENERCON in der Lage, zur gesamtheitlichen Integration der Erneuerbaren Energien einen entscheidenden Teil beizutragen und die Vision „Energie für die Welt“ erfolgreich zu verfolgen.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Die weltweite Konjunkturentwicklung im Jahr 2024 war geprägt von einer gleichbleibend moderaten Wachstumsdynamik. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch sinkende Inflationsraten und eine vorsichtige Lockerung der Geldpolitik in vielen großen Volkswirtschaften. Die Effekte der anhaltenden geopolitischen Auseinandersetzungen wie dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie Spannungen im Nahen und Mittleren Osten blieben bestehen, erfuhren jedoch keine weiteren Eskalationen.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich das globale Wirtschaftswachstum 2024 gegenüber dem Vorjahr von 3,3 % auf voraussichtlich 3,2 % nur wenig verändert. Die Stabilisierung des Wirtschaftswachstums gilt sowohl für die Industrienationen wie für Schwellenländer gleichermaßen, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Die Industrienationen wuchsen 2024 voraussichtlich um 1,8 % (Vorjahr: 1,7 %), während das BIP-Wachstum in den Schwellenländern voraussichtlich 4,2 % (Vorjahr: 4,4 %) betrug. Die Inflationsraten gingen 2024 in vielen großen Volkswirtschaften zurück. Das gab den Zentralbanken Raum für eine expansivere Geldpolitik. In den USA sank die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr von 3,4 % auf 2,9 %. Entsprechend senkte die US-Zentralbank Federal Reserve (FED) ihren Leitzinskorridor um einen Prozentpunkt auf 4,25 % bis 4,5 %. In der Eurozone ging die Inflationsrate von 2,9 % auf 2,4 % zurück und die Europäische Zentralbank (EZB) setzte ihren Leitzins begleitend ebenfalls um einen Prozentpunkt auf 3,0 % herab.

Die internationalen Aktienmärkte setzten ihren Aufwärtstrend des Vorjahres 2024 fort. Vor allem in den USA beruhte die Kursrallye auf den steigenden Werten der großen IT-Konzerne, die in ihren Geschäftsmodellen zunehmend auf künstliche Intelligenz setzen. Mit dem Versprechen, die US-Wirtschaft zu stärken und Deregulierungen zu erwirken, befeuerte die US-Präsidentschaftswahl die Märkte zusätzlich. Entsprechend stieg der US-Aktienmarkt gemessen am S&P 500 Index im Jahresverlauf um über 23 %. Die Impulse aus den USA schlugen auf die die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Aktienmarktes in Europa nur bedingt durch. Angesichts hoher Energiekosten für das verarbeitende Gewerbe, Überkapazitäten in Drittländern sowie einer geringen Teilhabe an den Zuwächsen im KI-Markt konnte der europäische Aktienindex STOXX Europe 600 um lediglich 6,0 % zulegen.

Die Renditen der 10-jährigen US-Staatsanleihen sowie der 10-jährigen Bundesanleihen verhielten sich volatil. Umfangreiche Zinssenkungen waren von den Marktteilnehmern antizipiert worden und mussten teilweise 2024 revidiert werden. In den USA rentierten Anleihen zum Jahresende mit 4,57 % (Vorjahr: 3,87 %) und in Deutschland mit 2,36 % (Vorjahr: 2,03 %). Der US-Dollar hat im Jahresverlauf gegenüber dem Euro deutlich aufgewertet. Zum Ende des Jahres betrug das Wechselkursverhältnis 1,035 US-Dollar je Euro, während es zu Jahresbeginn noch bei ca. 1,10 US-Dollar je Euro lag.

ENERCON beobachtet die internationalen makroökonomischen Entwicklungen permanent und betätigt sich in den Regionen und Ländern mit politischen Risiken mit angemessener Vorsicht. Veränderungen und eine erhöhte Volatilität an den internationalen Devisenmärkten können Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit internationaler Projekte außerhalb der EU-Staaten haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet hat. Zins- und Rohstoffrisiken werden in den Vertragsverhandlungen berücksichtigt und gegebenenfalls zusätzlich durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zins- und Rohstoffswaps auf ein akzeptables Maß reduziert. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termin- und Optionsgeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften zu spekulativen Zwecken erfolgt nicht.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Die Emissionen der Klimagase, die im Wesentlichen für die Erderwärmung verantwortlich sind, möglichst zügig auf netto Null zu begrenzen, steht im Zentrum der politischen Handlungen. Im Bereich der Energieerzeugung sind insbesondere die Anstrengungen zur Reduzierung der CO2 -Emissionen [3] für die Hinwendung zu den Erneuerbaren relevant. Die Emissionen steigen jedoch nach einer Corona-Delle in allen Sektoren und das Zeitfenster für Gegenmaßnahmen schließt sich mit zunehmender Geschwindigkeit.

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Energiebasierte CO2 -Emissionen und Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur

Quelle: IEA, World Energy Outlook 2024

2024 hat sich der Trend zur stark steigenden, globalen Erwärmung fortgesetzt. Es war das erste Jahr, in dem die Durchschnittstemperatur mehr als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau lag. Nach Berechnungen der World Meteorological Organization (WMO) besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser Wert im gesamten Zeitraum 2024 bis 2028 überschritten wird; dies hebt die Notwendigkeit zum Umsteuern hervor. Es sind bereits weitverbreitete und schnelle Veränderungen in der Atmosphäre, im Ozean, in der Kryosphäre und der Biosphäre zu beobachten. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Dies hat zu weitverbreiteten nachteiligen Folgen und damit verbundenen Verlusten und Schäden für Natur und Menschen geführt.

Auf der 21. Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C, möglichst 1,5° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Auf Basis der seinerzeit implementierten Gegenmaßnahmen wurde im Durchschnitt die globale Temperatursteigerung auf 3,5° C bis zum Jahr 2100 prognostiziert. Mit den mittlerweile implementierten Maßnahmen soll der Ausstoß schädlicher Klimagase bereits signifikant sinken und dennoch würde die globale Temperatur zum Jahr 2100 im Mittel um 2,9 °C ansteigen, wie das UN-Umweltprogramm in einer umfassenden Bestandsaufnahme errechnet hat. Auf dieser Datenbasis fand die 28. Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 statt. Die Abschlusserklärung ruft erstmals zu einer Abkehr von fossilen Energien auf, enthält jedoch kein konkretes Ausstiegsszenario. Als richtungsweisend gelten die einstimmigen Beschlüsse der nahezu 200 an der Konferenz teilnehmenden Regierungen, die weltweiten Kapazitäten für Erneuerbare Energien bis 2030 zu Verdreifachen und die Emissionen treibhausschädlicher Gase bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Bereits ab 2 °C gelten die Folgen für die Ernährungssicherheit, die Wasserressourcen und -qualität sowie Gesundheit und Wohlergehen als nicht mehr beherrschbar. Der Sechste Sachstandsberichts der IPCC führt deutlich vor Augen, dass die menschengemachte Klimakrise längst da ist und die Folgen für Menschen und Ökosysteme deutlich spürbar sind.

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Globaler Energiemix nach Szenarien bis 2050 [4]

Quelle: IEA, „World Energy Outlook“, S. 158

Zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5° C wäre die Absenkung der CO2 -Emissionen auf netto Null bis zum Jahr 2050 notwendig. Für die Energieerzeugung, die für rund 85 % der CO2 -Emissionen verantwortlich ist, bedeutet das große Umbrüche in der Kraftwerkslandschaft. 2023 erreichte der energiebasierte CO2 -Ausstoß mit 37 Gigatonnen ein Allzeithoch, der ohne CO2 -neutrale Erzeugung bei rund 40 Gigatonnen gelegen hätte. Gravierende Anpassungen sind in sehr kurzer Zeit notwendig und möglich, wenn der Handlungsdruck und der Wille zur Veränderung vorhanden sind.

Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land unbestritten zu den langfristig günstigsten Energiequellen. Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von den Energieträgern in elektrischen Strom notwendig sind. Sofern bis 2050 der Umstieg auf eine Energiewirtschaft mit Netto-Null-CO2 -Emissionen gelingt, tragen Windenergie und Photovoltaik gemäß dem „World Energy Outlook 2024“ der Internationalen Energieagentur (IEA) maßgeblich zur Kostenreduzierung für die Verbraucher bei. Die Stromrechnungen würden sogar niedriger sein, als wenn man auf Basis der bisher beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen fortfährt und dabei das Ziel der Klimaneutralität deutlich verpasst. Die Anfangsinvestitionen der Erneuerbaren liegen zwar höher als bei konventionellen Kraftwerken, doch im Betrieb weisen sie sehr niedrige Betriebskosten auf und die Verbraucher sind vor den volatilen Preisen wie bei fossilen Energieträgern geschützt.

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Durchschnittliche Energieausgaben je Haushalt [5]

Quelle: IEA, World Energy Outlook 2024

Bis Ende 2023 haben 152 Staaten Ausbaupläne für die Erneuerbaren Energien vorgelegt. Auf der COP 28 in Dubai wurde von Ländern in wesentlichen Wirtschaftsräumen der Ausbau der Erzeugungskapazitäten um 50% oder mehr bis 2030 gegenüber dem Vergleichsjahr 2023 beschlossen. Zu diesen Plänen zählen der Sechste Strategische Energieplan in Japan, der Zehnte Basisplan in Südkorea und der 14. Fünfjahresplan in China.

Als bestenfalls ambivalent ist in diesem Zusammenhang die Rolle der USA zu beschreiben: Kein Land der Erde hat 2023 mehr Öl und Gas gefördert als die USA. Um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu senken und die Netto-CO2 -Emissionen des Landes bis 2050 auf Null zu senken, wurde der Inflation Reduction Act aufgelegt. Der Umbauplan umfasst ein Investitionsvolumen von 369 Milliarden Dollar für saubere Technologien. Der neue US-Präsident setzt dagegen andere Schwerpunkte. Er hat gleich zu Beginn seiner Amtszeit im Januar 2025 per Dekret verfügt, Ende 2025 aus dem Weltklimaabkommen auszusteigen und hat die Wirkmechanismen des Inflation Reduction Act auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Abschaffung von nationalen Umwelt- und Klimaschutzgesetzen, der Entlassung tausender Mitarbeiter in der US-Umweltbehörde und einer Reduzierung der Klimaforschungsförderung sind Verzögerung der globalen Dekarbonisierung und eine Verstärkung des Klimawandels durch erhöhte Emissionen zu erwarten. Letztendlich entscheiden in den USA jedoch im Wesentlichen lokale Behörden und die Bundesstaaten über die Klima- und Energiepolitik, so dass sich die Energiewende dort zwar verlangsamen wird, aber nicht aufgehalten werden kann. Somit werden auch mit einem verminderten Beitrag der USA die Investitionen in Erneuerbare Energien in den kommenden zehn Jahren weltweit deutlich steigen.

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Schlüsselfaktoren der Wirtschaft und Energieindikatoren nach Wirtschaftsräumen 2023

Quelle: IEA, World Energy Outlook 2024

In Europa bereitet man sich auf den sich verschärfenden internationalen Wettbewerb vor. Europa gilt als die Heimatregion von ENERCON. Entsprechend sind die politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen für ENERCON bedeutsam. Die EU-Kommission sieht die Energieunabhängigkeit nur durch eine entschiedene Beschleunigung der Energiewende gesichert, in deren Zentrum die Erneuerbaren Energien stehen.

Der Europäische Grüne Deal (“Grüner Deal“), der 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, verfolgt das Ziel, die Europäische Union (EU) bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen. Der Grüne Deal hat zum Ziel, die Klimaziele innerhalb der Europäischen Union zu verschärfen und so die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sowie bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Das sogenannte Europäische Klimagesetz schreibt die Ziele des Europäischen Grünen Deals verbindlich fest. Es ist im Juli 2021 ist in Kraft getreten. In den Folgejahren wurden umfangreiche gesetzgeberische und politische Maßnahmen ergriffen, um diese Ziele zu erreichen.

Im Februar 2025 betonte die Kommission in einem Fortschrittsbericht, dass mittlerweile ein Großteil des regulatorischen und finanziellen Rahmens zur Erreichung der Klima- und Energieziele für 2030 geschaffen worden sei. Dazu zählen u. a. ein umfassendes Maßnahmenbündel mit dem Namen „fit-for-55“, der Industrie-Plan zum Grünen Deal sowie Investitionen in nachhaltige Infrastruktur. Fit-for-55 soll den Europäischen Grünen Deal umsetzen. Der Wettbewerb im Binnenmarkt soll durch den Industrie-Plan vor unfairen Praktiken außereuropäischer Marktteilnehmer geschützt werden. Die Kernmaßnahmen werden durch weitere Initiativen ergänzt. Die Kommission beabsichtigt, über ein „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ (Net Zero Industry Act) zügig eine CO2 -neutrale Industrie zu erreichen. Im März 2024 hat der Europäische Rat eine Verordnung zu kritischen Rohstoffen angenommen, um beispielsweise einen ausreichenden Zugang zu Seltenen Erden zu gewährleisen, die nicht zuletzt für die Windenergie wichtig sind.

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Elemente des Fit-für-55-Pakets der EU-Kommission

Quelle: Europäische Kommission, „Fit for 55-Paket“

Eine aktuelle Untersuchung des Joint Research Centre der Europäischen Kommission bietet eine umfassende Bestandsaufnahme des Fortschritts auf dem Weg zur Klimaneutralität in der EU. Die Umsetzung der Maßnahmen auf nationaler Ebene hängt maßgeblich von der Koordination und dem Engagement der Mitgliedstaaten ab. Die Analyse zeigt ein gemischtes Bild: In einigen Bereichen - insbesondere im Ausbau erneuerbarer Energien und bei Emissionsreduktionen - konnten bereits bedeutende Fortschritte erzielt werden. Andere Sektoren, wie etwa die Landwirtschaft und die Biodiversität, hinken hinter den angestrebten Zielwerten hinterher. Auch bei der Energieeffizienz besteht laut der Europäischen Kommission weiterhin erheblicher Nachholbedarf.

Mit dem Deal für eine saubere Industrie hat die EU-Kommission im Februar 2025 auf die hohen Energiekosten und den scharfen globalen Wettbewerb reagiert. Der Plan zielt auf die Schaffung eines Binnenmarkts für klimaneutrale Produkte, beschleunigt Investitionen in CO2-arme Produktionsprozesse und integriert Maßnahmen zur industriellen Dekarbonisierung. Die EU-Kommission bezeichnet den Deal für eine saubere Industrie als einen „transformationalen Geschäftsplan“, der Klima- und Wettbewerbsziele vereint. Mitsamt einem sehr detaillierten, bis 2027 reichenden Umsetzungsplan kann der Plan als die nächste Phase des Europäischen Grünen Deals bezeichnet werden.

Die sozialen und ökologischen Zielsetzungen des Grünen Deals sind gegen die ökonomischen Interessen abzuwägen. Diskutiert wird insbesondere das jüngste Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften, das ebenfalls im Februar 2025 von der EU-Kommission vorgestellt wurde. Es sieht Lockerungen der Offenlegungspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie vor. Die Umsetzung des Grünen Deals ist damit nicht nur technischer und ökonomischer, sondern auch politischer Natur. Es gilt, eine Balance zu finden zwischen dem Erhalt industrieller Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung ambitionierter Umwelt- und Klimaziele. Der Erfolg des Europäischen Grünen Deals wird letztlich davon abhängen, inwieweit es gelingt, diesen Zielkonflikt konstruktiv zu lösen.

ENERCON begrüßt die Initiative zum Erhalt und Ausbau der Clean-Tech-Industrien in Europa ausdrücklich. Wettbewerbsfähige Strompreise, Resilienz und strategische Autonomie sind ein Teil der europäischen Souveränität. Im Hinblick auf die Gestaltung einer neuen europäischen Industriepolitik, welche die kritischen Technologien in Europa stärkt und gleichzeitig auf netto Null-Emissionen fokussiert, wird insbesondere den heimischen Herstellern von Windenergieanlagen eine besondere Rolle zufallen.

Im Oktober 2023 wurde die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie erlassen, die bis Mai 2025 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Der Anteil der Erneuerbaren soll am Gesamtenergieverbrauch von 22 % im Jahr 2021 bis 2030 auf bis zu 45 % erhöht werden. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sollen vereinfacht und die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt werden. Im Jahr 2050 soll allein Windenergie aus Onshore- und Offshore-Anlagen 50 % der Stromerzeugung ausmachen. Im Zeitraum bis dahin wird eine Verdopplung des Strombedarfs erwartet. Zur Erreichung der Ziele ist bis 2030 ein Ausbau auf 374 Gigawatt Onshore- und 79 Gigawatt Offshore-Windkraft geplant. Zudem soll die Energieeffizienz verbessert werden, d.h. durch optimierte Prozesse sollen die quantitativen und qualitativen Verluste vermindert werden, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen.

Ein Kernelement des „fit-for-55“-Programms ist die Verschärfung des Emissionshandels ETS. Zur Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität sollen Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, die Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom in die EU importieren, über einen CO2 -Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) CO2 -Zertifkate erwerben. Gleichwohl ist auch ENERCON als Industrieunternehmen im Vorfeld der umfassenden Einführung des Zertifikatehandels CBAM zum Beginn des Jahres 2026 im Rahmen der Lieferketten stark gefordert und blickt mit Hoffnungen auf die vorgeschlagenen Vereinfachungen der EU-Kommission.

Eine Vielzahl von Hemmnissen verhindert aktuell einen nachhaltigen und systematischen Ausbau der Windenergie. Die Hürden sind je nach Land und Region unterschiedlich. Der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) hat in seinem Jahresbericht 2024 die verschiedenen Herausforderungen in den Blick genommen, die es im Zuge eines beschleunigten Zubaus zu überwinden gilt. Neben der Akzeptanz der Windenergie vor Ort, gehört das Systemdesign der Energiemärkte mit barrierefreien Netzzugangsmöglichkeiten und absicherbaren Investitionsentscheidungen ebenso dazu, wie stabile Lieferketten und die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte.

Im Energiemix der EU spielen Windenergieanlagen bereits heute eine große Rolle. Lange Zeit stand die Frage der Versorgungssicherheit gegen den Ausbau einer klimaneutralen Energieerzeugung. Die Internationale Energieagentur weist jedoch nach, dass dieser Widerspruch längst aufgelöst wurde. Für Hersteller und Betreiber stehen unabhängig davon zumeist andere Fragen im Vordergrund. Aufgrund einer Reihe verschiedener Gesetze und Verordnungen sind Windenergieanlagen als Kritische Infrastruktur einzuordnen. Betreiber von Energieanlagen sollen einen angemessenen Schutz vor Cyberangriffen gewährleisten, der für einen sicheren Anlagenbetrieb notwendig ist. Die Sensitivität ist zu Beginn des Ukraine-Krieges besonders deutlich geworden, als durch die Abschaltung eines Satelliten die Fernüberwachung von rund 5.800 Windenergieanlagen nur noch eingeschränkt möglich war. Aufgrund der integrierten Stromnetze arbeitet die EU an einer stärkeren Betonung der Cybersicherheit, der sogenannten NIS2-Richtlinie.

Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen für die Anlagenhersteller angemessene Bedingungen herrschen. Die westlichen Hersteller hatten in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten, wirtschaftlich zu arbeiten, zumal Material- und Logistikkosten bereits einen erheblichen Anteil an den Gestehungskosten ausmachen. Aufgrund des abgeschwächten Wachstums in ihrem Heimatmarkt und großer Fertigungskapazitäten drängen chinesische Wettbewerber mit Billigangeboten zunehmend auf die internationalen Windmärkte, unter anderem in Lateinamerika und zunehmend auch in Europa.

Die Entwicklung wurde seitens der Europäischen Kommission erkannt und setzt die Rahmenbedingungen zum Schutz der heimischen Industrie gegen unfaire Wettbewerbspraktiken durch die Umsetzung des sogenannten EU Wind Power Package. Der 15 Punkte umfassende Aktionsplan nimmt die Kernprobleme der Branche in den Blick und berücksichtigt unter anderem nicht-preisbezogene Aspekte in Auktionen wie Cybersicherheit und nachhaltige Produktion, vereinfachter Zugang zu Finanzmitteln für Produktionsanlagen oder zur Absicherung von Projektfinanzierungen sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Märkten außerhalb der EU. Die Europäische Investitionsbank hat auf dieser Basis ein Paket in Höhe von fünf Milliarden Euro an Rückgarantien für Geschäftsbanken beschlossen, das europäischen Herstellern von Windenergieausrüstungen zu Gute kommt.

Die gemeinsamen Anstrengungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Erreichung des EU-Ziels für den Ausbau erneuerbarer Energien werden mittels sog. Nationaler Energie- und Klimaaktionspläne (NECP) koordiniert. Jeder Mitgliedsstaat übermittelt in regelmäßigen Abständen einen aktualisierten NECP an die Europäische Kommission, die auf der Grundlage aller Pläne einen Zwischenbericht auf dem Weg nach 2030 abgibt. In ihren NECP legen die Mitgliedsstaaten u.a. auch technologiespezifische Zielpfade für den Ausbau der Windenergie fest.

Rückenwind sollen die Erneuerbaren Energien nach dem Willen der EU-Kommission auch durch die sog. Taxonomie erhalten. Durch die Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Taxonomie-Klassifikation gibt jedoch nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedsstaats ist. Ziel ist eher eine Klassifikation der Tätigkeit, um zwischen klimafreundlichen und klimaschädlichen Aktivitäten unterscheiden zu können. Dies soll insbesondere bei der Refinanzierung der Banken eine Rolle spielen.

Bereits zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals gingen die Branchenverbände von einem steilen Anstieg der Aufbauzahlen für Wind Onshore als Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. Auf EU-Ebene werden allein dafür 425 GW installierter Leistung aus Windkraft bis 2030 benötigt (von 231 GW Ende 2024). Der jährliche Zubau müsste in der EU auf rund 33 GW steigen; dies wäre ein beträchtlicher Zuwachs des Marktes bzw. der Nachfrage nach Windenergie. Entscheidend für das weitere Gelingen der Energiewende ist in jedem einzelnen Staat das Zusammenspiel der unterschiedlichen Regelungen mit Bezug auf Ausbauziele, Marktzugang, Netzumbau, Genehmigungspraxis und Vergütungssystem. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren in Deutschland verbessert. Für die nächsten Jahre ist bereits jetzt eine gestiegene Nachfrage erkennbar.

Im Gleichklang mit den Ambitionen auf EU-Ebene hatte es sich die bis 2025 amtierende deutsche Bundesregierung zu ihrer Aufgabe gemacht, der Zielsetzung entgegenstehende Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. In der Vergangenheit hatten hohe administrative Anforderungen bei einer Vielzahl von Neubauprojekten und Repoweringvorhaben für Verzögerungen und ein Verfehlen der Ausbauziele gesorgt. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ist der Ausbau der Windenergie an Land zuletzt deutlich beschleunigt worden. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie im Einklang mit Natur- und Artenschutz. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Dazu wurden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach Baugesetzbuch vereinfacht und beschleunigt.

Ein zentrales Thema sind die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele, das die internationalen Verpflichtungen Deutschlands verbindlich festschreibt. Deutschland hat die Ziele im August 2024 im überarbeiteten NECP selbstverpflichtend festgeschrieben. Dazu gehört u.a. auch die besonders starke Anhebung des Ausbaus der Erneuerbare Energien auf 600 TWh, die mindestens 80 % des Brutto-Stromverbrauchs im Jahr 2030 ausmachen sollen. Im Ergebnis gilt es, in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 etwa zu verdoppeln. Die installierte Nennleistung an Onshore Windenergie in Deutschland soll sich entsprechend von 63,6 GW Ende 2024 auf 115 GW im Jahr 2030 erhöhen und auch danach bis auf 160 GW im Jahr 2040 weiter anwachsen. Dazu wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) überarbeitet und als Zwischenziele für die Onshore Windenergie 84 GW (2026) und 99 GW (2028) gesetzt.

Als sinnvoll erweist sich auch der eingeführte Grundsatz der Schutzgüterabwägung. Demnach ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Sicherheit, mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsgebieten. Hinzu kommt, dass die Bundesländer bis zum Jahr 2027 1,4 % und bis 2032 2,0 % ihrer Landesfläche für Windkraft ausweisen müssen, um beim Ausbau der Windenergie verlässlich ans Ziel zu kommen. Eine weitere Beschleunigung ist durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung, die bis zum 30.06.2025 befristetet ist, deutlich spürbar. Auf der Übergangsregelung aufbauend gibt die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie den EU-Mitgliedsstaaten den Auftrag, ausgewiesene Windenergiegebiete in sogenannte Beschleunigungsgebiete mit dauerhaft vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Genehmigungsstandards umzuwandeln.

Die veränderten Marktbedingungen haben zuletzt zu einer nachhaltigen Preiserholung für Windenergieanlagen geführt. Ungeachtet der jüngsten Entwicklungen liegt das Augenmerk ENERCONs nach wie vor bei den Einsparpotentialen. Im Fokus stehen nicht nur Faktoren, die auf die Stromgestehungskosten einwirken, sondern auch die internen Kostentreiber auf der Baustelle, im Transport sowie die Kosten des laufenden Betriebes. Zusätzlicher Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere in kleinen oder in dicht besiedelten Ländern eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für Neuinstallationen. Aufgrund der hohen Planungsaufwendungen sind die vorhandenen Standorte bestmöglich zu nutzen. Der Wettbewerbsdruck wird auch ohne Schutzmaßnahmen weiterhin leistungsfähigere und gleichzeitig günstige Anlagen fordern. ENERCON trägt diesen Trends mit neuen Anlagendesigns, der Entwicklung größerer Rotordurchmesser und Nennleistungen sowie der Realisierung kostenoptimierter End-to-End-Konzepte in allen Anlagenklassen Rechnung.

Die Leistung einer Windenergieanlage ist eine Funktion, in der standortspezifische Faktoren wie Windgeschwindigkeit und Luftdichte ebenso eingehen, wie der Rotordurchmesser und die Anlageneffizienz. Der Kapazitätsfaktor [6] von Windenergieanlagen konnte bereits im Verlauf der letzten Jahre stark gesteigert werden und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht absehbar. Insbesondere durch größere Rotordurchmesser können nunmehr bisher unwirtschaftliche Standorte der IEC-Windklassen II und III wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden und erweitern damit die Optionen für die Nutzung der Onshore-Windenergie.

Mit den steigenden Anteilen insbesondere von Wind- und Sonnenenergie steigen die Anforderungen an die Flexibilität der Versorgungsnetze. Bei der Netzintegration und der Unterstützung auch schwacher Netze sowie dem Zusammenspiel mit verschiedenen Speichersystemen sieht ENERCON für sich große Stärken und ein wichtiges Betätigungsfeld für die Zukunft. Durch diese Anforderungen werden Systemdienstleistungen gefordert, die über die reine Herstellung von Windenergieanlagen hinausgehen. Sie verlangen jedoch auch nach einem ganzheitlichen, nachhaltigen Design der Energiemärkte, welches die Rolle der Erneuerbaren Energien als „Rückgrat der Energieversorgung“ anerkennt und ihnen die Systemverantwortung überträgt.

Der Strommarkt ist in Bewegung geraten, hat sich jedoch nach den hohen Preisausschlägen 2022 wieder gefangen. Mittelfristig werden mehrere Faktoren für die Akteure zu berücksichtigen sein: Die Nachfrage wird in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung und dem zunehmenden Verbrauch deutlich ansteigen, Strom aus fossilen Quellen wird wegen hoher Bezugskosten tendenziell teurer werden und die Netzentgelte werden sich insbesondere aufgrund des Ausbaus der Stromnetze weiter erhöhen. Das Verhältnis von installierter Leistung zu Spitzenlast wird künftig vom Zwei- auf das Vierfache steigen. Weniger grundlastfähige Erzeugung erfordert Speicher und Verbrauchsflexibilität. Die Preisvolatilität zwischen sehr hohen und sehr niedrigen Preisen an den Strombörsen wird zunehmen und ein Marktdesign erfordern, das zur Flexibilität anreizt, die erzeugte Energie effizient nutzt und ein netzdienliches Verhalten fördert. Das mittelfristige Preisniveau wird bis 2040 etwa beim Dreifachen des Strompreisniveaus der ersten beiden Jahrzehnte dieses Jahrtausends erwartet.

Die Entwicklung ist bemerkenswert, weil gegenwärtig in vielen Ländern Europas die Vergütung der Windenergieanlagenbetreiber unmittelbar an den Strompreis der Energiebörsen gekoppelt ist. In Deutschland werden beispielsweise die nach dem EEG über die Direktvermarktung betroffenen Erneuerbaren Energieanlagen über monatlich festgestellte Durchschnittspreise vergütet (sogenannte Monatsmarktwerte). 2024 lagen die Monatsmarktwerte größtenteils unter den als Zuschlagswerte bezeichneten Vergütungssätzen.

Die Anlagenbetreiber benötigen möglichst planbare Rahmenbedingungen insbesondere zur langfristigen, finanziellen Absicherung ihrer Investitionen. Die Stromverbraucher, allen voran industrielle Großabnehmer, möchten andererseits vor Preisschwankungen und vor zu hohen Strompreisen geschützt werden. Frei verhandelte Verträge zwischen zwei Parteien (sogenannte Power Purchase Agreements oder kurz PPAs) werden bisher nur vergleichsweise selten abgeschlossen. Ein Stromverkauf über eine Energiebörse ggf. angereichert mit einem mehr oder weniger geregelten Zertifikathandel findet sich eher selten. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich benachteiligt.

Die Preisbildung wird meist politisch mittels der Vergabe der Zugänge zum Stromnetz beeinflusst. Vielfach handelt es sich um eine gesetzlich abgesicherte Art der Förderung über einen definierten Zeitraum. Ausschreibungen mit dem Zuschlag für den Netzzugang für den niedrigsten Preis je kWh haben sich als wenig investitionsfördernde Abwärtsspirale erwiesen. Wichtige technische Fragen, wie die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten bei reinen Ausschreibungssystemen leicht in den Hintergrund.

Eine wirksame Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. Neben der Vergütung stellen die Konditionen zur Gewährung des Netzzugangs ein wesentliches Element zur Marktteilnahme dar. Im Hinblick auf die Netzintegration der Erneuerbaren Energien werden Speicher und flexible Abnehmer künftig nicht ausreichen, um Verbrauchslasten und Strombereitstellung jederzeit auszugleichen. Es wird für die kommenden Jahre mit dem steigenden Anteil von Windenergie- und Photovoltaikanlagen am Netz mit zunehmenden Preisschwankungen an den Strombörsen gerechnet. Allzu starr ausgesteuerte Regulierungsmodelle bieten den Nachteil, dass Marktpreissignale nicht auf die in der Erzeugung natürlichen Schwankungen unterliegenden Erneuerbaren Energien einwirken. Eine verbindliche Teilnahme ausschließlich am Strommarkt ist für die Betreiber von Windenergieanlagen nicht tragbar. Negative Börsenpreise sind ebenso problematisch hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Investition wie Modelle, die einen Anlagenbetrieb phasenweise untersagen oder die Chancen vorenthalten, die sich zum Beispiel bei Stromüberangeboten im Netz im Rahmen einer Doppelvermarktung durch die Herstellung von Wasserstoff ergeben.

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Übersicht über Vergütungsmodelle

Quelle: ENERCON, GWEC

Zur Vermeidung hoher Preisausschläge an den Strombörsen und zur Förderung der Erneuerbare Energien ist 2024 eine neue Verordnung zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU in Kraft getreten. In Umsetzung der Ziele des Green Deals wird sie den EU-Strommarkt der Zukunft im Kern mit drei wesentlichen Instrumenten prägen: Langfristige, bilaterale Stromverträge, zweiseitige Differenzverträge und Kapazitätsmechanismen. Die Schaffung eines dynamischen Marktes mit stabilen, langfristigen PPAs soll durch unterstützende Maßnahmen wie Finanzierungsgarantien und die Beseitigung administrativer Hürden erleichtert werden.

Da PPAs die Ausbauziele allein nicht sicherstellen würden, sollen weiterhin alternativ Bieterverfahren durch die Mitgliedsstaaten eingesetzt werden. Zweiseitige Differenzkontrakte, also CfDs, oder vergleichbare Regelungen sollen künftig die einzig zulässigen staatlichen Förderungsinstrumente werden; garantierte Einspeisevergütungen sollen damit nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nicht mehr zulässig sein. Die Kapazitätsmechanismen sollen unterstützend wirken und beispielsweise über Reservekraftwerke die Netzstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten. ENERCON beteiligt sich aufklärend und konstruktiv an der Diskussion bezüglich der geplanten Veränderungen, um mittelfristig praktikable und stabile Rahmenbedingungen in den Ländern der Europäischen Union vorfinden zu können, aber auch um die Energiewende auf breiter Basis weiter voranzutreiben.

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Ausbau und Vergütung von neuen Onshore-Windenergieanlagen in der EU

Quelle: WindEurope “European Stats 2024“, Februar 2025

Allgemein ist weltweit der Trend zu den Erneuerbaren deutlich zu spüren. Die flankierenden, politischen Rahmenbedingungen für die Onshore-Windenergie sind sehr unterschiedlich in den Märkten außerhalb der Europäischen Union.

Großbritannien setzt sehr stark auf Offshore-Windenergie, doch auch ein Zubau an Land von 9,2 GW Leistung bis 2030 wird erwartet. Der Markt ist gegenwärtig durch ein reines Ausschreibungssystem geprägt. Die Türkei verfolgt ebenfalls ambitionierte Ausbauziele für die Windenergie, um das Land unabhängiger von Energieimporten zu machen. Bis 2030 werden bis zu 12,5 GW an Neuinstallationen erwartet. In der Türkei erfolgt die Vergabe von Einspeisezusagen gegenwärtig zum weit überwiegenden Teil über Ausschreibungen, die gleichzeitig die Hersteller zur Erfüllung einer local content-Vorgabe anhalten, d.h. ein bestimmter Wertschöpfungsanteil der WEA ist in der Türkei zu produzieren.

Im asiatisch-pazifischen Raum ist Japan einer der Hauptakteure im Bereich der Onshore-Windenergie in einem etablierten, wirtschaftlich sicheren Umfeld mit festen Einspeisetarifen. 2023 wurde seitens der japanischen Regierung neben einem starken Offshore-Wachstum das Ziel des Ausbaus der Windenergie an Land um 40 GW bis 2029 ausgerufen. 2025 hat auch Südkorea neue Ausbauziele für Erneuerbare Energien deutlich erhöht. Die installierte Kapazität soll von 23 GW im Jahr 2022 bis 2030 auf 72 GW steigen und 2038 schließlich 115,5 GW erreichen.

Vietnam verfolgt das Ziel der CO2 -Neutralität bis 2050 und hat einen sogenannten Power Development Plan VIII aufgelegt, der die Entwicklung in diese Richtung bis 2030 kanalisieren soll. Der Plan zur Umsetzung sowie das regulatorische Rahmenwerk sind noch in Vorbereitung. Die Betreiber von Windenergieanlagen sollen bis zur Einführung eines neuen Ausschreibungssystems PPAs mit dem staatlichen Energieversorger mit festgelegten Price-Caps abschließen.

Global ist der Zubau von Onshore-Windenergieanlagen mit 109,0 GW (Vorjahr: 105,8 GW) annähernd konstant geblieben. Rund 70 % der Neuinstallationen entfielen auf China (75,8 GW, Vorjahr 69,3 GW). In China sind nahezu ausschließlich chinesische Hersteller aktiv. Rein rechnerisch dominieren die chinesischen Hersteller mit rund 2/3 aller Neuinstallationen den Herstellermarkt und gewinnen zunehmend Marktanteile außerhalb ihres Heimatlandes. Vor diesem Hintergrund sind globale Marktanteile der Anlagenhersteller nur von eingeschränkter Aussagekraft und spielen für ENERCON eine untergeordnete Rolle.

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Marktanteile am Weltmarkt nach Herstellern 2024, Onshore installierte Leistung

Quellen: ENERCON + BNEF, „2023 Global Wind Turbine Market Shares“, März 2025

Im Jahr 2024 wurden in allen europäischen Staaten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 13.787 MW onshore installiert, davon 11.474 MW in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Neuinstallationen in Europa lagen damit niedriger als im Vorjahr. 2024 wurden in Deutschland, Finnland, der Türkei, Spanien, Frankreich und Schweden jeweils mehr als ein GW Leistung neu in Betrieb genommen. In Europa beläuft sich die bisher installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 285 GW, davon 248 GW onshore. Mit 475 Terrawattstunden Strom trug die Windenergie 2024 rund 19,0 % des Energieverbrauchs in der Europäischen Union bei. ENERCON erwartet eine den politischen Rahmenbedingungen angepasste Entwicklung, die sich ab 2026 in steigenden Aufbauzahlen bemerkbar machen wird. Für 2025 sind aufgrund der weitgehend feststehenden Planungen stabile Verhältnisse absehbar. ENERCON setzt auf eine qualitätsorientierte Einstellung der Kunden in den Zielmärkten.

Weltweit erwartet der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) auf Basis beschlossener Ausbaupläne Neuinstallationen mit einer Kapazität von 982 GW bis 2030, davon 827 GW onshore. Etwa 140 GW werden nach der jüngsten Prognose des europäischen Branchenverband WindEurope bis 2030 in Europa an Land errichtet. Ausgehend von einer installierten Leistung von 226 GW Ende 2024 bedeutet dies einen Zuwachs von mehr als 60 % in wenigen Jahren. Trotz der beachtlichen Zubauraten unterschreiten die Vorhersagen auf EU-Ebene die Ausbauziele bis 2030. Die Ausbauzahlen je Land fallen sehr unterschiedlich aus: Deutschland stellt bis 2030 mit erwarteten 37,8 GW voraussichtlich den stärksten Markt, gefolgt von Spanien (12,9 GW), der Türkei (12,5 GW), Frankreich (11,3 GW), Großbritannien (9,2 GW) und Finnland (7,8 GW).

Der Fokus von ENERCON liegt wie in der Vergangenheit in einer starken Präsenz auf ausgesuchten Einzelmärkten. Die bedeutsamen Märkte können im Verlauf der Zeit wechseln. ENERCON orientiert sich diesbezüglich an den Erfordernissen der Zukunft, wie die Erschließung der Märkte mit langfristigen, privat verhandelten Stromlieferverträgen zeigt.

Leistungsklasse 2022 2023 2024 2025 Plan
EP1 40 41 3 0
(1 MW-Plattform)
EP2 113 172 79 72
(2 MW Plattform)
EP3 309 258 318 383
(3 MW Plattform)
EP5 60 157 225 260
(5 MW Plattform)

Weltweit neu installierte ENERCON-Anlagen

Quelle: ENERCON GmbH

2024 wurden 625 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.776 MW (Vorjahr: 2.422 MW) in Betrieb genommen. Das selbst gesteckte Ziel von 3.275 MW neu installierter Leistung ließ sich aufgrund fehlender Voraussetzungen auf Kundenseite und der verspäteten Bereitstellung von Komponenten auf den Baustellen am Ende nicht erreichen. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2024 gemessen an der installierten Leistung bei 36,1 %. Der angestrebte Anteil von mehr als 30 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit erstmals seit 2021 wieder erreicht. In Europa ist der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen mit 15,1% (Vorjahr: 10,6 %) deutlich angestiegen und die mittelfristige Zielmarke von 15% konnte damit leicht überschritten werden. Insgesamt belief sich der Exportanteil auf 57,2 % der Ausbringungsmenge.

Als starke Exportmärkte haben sich im Berichtsjahr die Türkei und Chile erwiesen. ENERCONs absolute Zahl der Exporte lag mit 1.588 MW deutlich höher als im Vorjahr. Durch eine zunehmende Fokussierung auf die Regionen kann ENERCON den lokalen ökonomischen und technischen Herausforderungen nunmehr besser begegnen. Die Konzentration der Vertriebsbemühungen auf Schwerpunktmärkte außerhalb des Heimatmarktes tragen gute Früchte. Der Anteil der Neuinstallationen seitens ENERCON außerhalb Europas lag bei 25,3 %. Der Weltmarktanteil von ENERCON an den Onshore-Installationen belief sich auf rund 2,53 %.

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Installierte Leistung ENERCON 2024 - Länderaufteilung

Quelle: ENERCON GmbH

ENERCON sieht sich als Hersteller von Windenergieanlagen mit der Aufgabe, auf Basis der gewählten technologischen Ansätze die Fragestellungen der Zukunft zu meistern. Das Marktumfeld ist sehr dynamisch. ENERCON stellt sich den Herausforderungen der Energiemärkte, die sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Stabilität in kürzester Zeit auf einen deutlich ansteigenden Anteil an Erneuerbaren Energien anpassen müssen. Weiteres, teils rasantes Wachstum wird in Zukunft auf den außereuropäischen Märkten erwartet. Die Internationalisierung wird als wichtiger Schritt gesehen, um künftig Abhängigkeiten von kurzfristigen lokalen oder regionalen Veränderungen abzufedern.

b) Organisatorische Entwicklungen

Zur Wahrung des Lebenswerkes des Gründers der ENERCON-Gruppe, Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben, wurde 2012 die „Aloys Wobben Stiftung“ gegründet. Die in Aurich ansässige Familienstiftung ist einzige Kommanditistin der UEE Holding, die im Mai 2021 von einer GmbH in eine SE & Co. KG formwechselnd umgewandelt wurde und seitdem durch die UEE Holding Verwaltungs SE vertreten wird. Den Vorstand der UEE Holding Verwaltungs SE bildeten im Geschäftsjahr der Vorstandsvorsitzende Herr Udo Bauer (CEO) sowie die Vorstände Herr Jörg Scholle (CTO), Herr Dr. Martin Prillmann (CRO), Herr Dr. Michael Jaxy (CFO), Herr Ulrich Schulze Südhoff (CCO) sowie Herr Heiko Juritz (COO). Herr Bauer hat zum 01. Januar 2024 das Amt des Vorstandsvorsitzenden von Herrn Dr. Zeschky übernommen, dessen Amtszeit nach zwei Jahren im Dezember 2023 planmäßig endete. Als neuer COO wurde Herr Heiko Juritz im Januar 2024 in den Vorstand berufen.

Um auf die dynamischen Entwicklungen und teils radikalen Umbrüche an den Energiemärkten angemessen reagieren zu können, wurde 2019 ein tiefgreifender Prozess zur Neuorientierung eingeleitet. Die Aloys Wobben Stiftung hat seinerzeit die Unternehmensberatungsgesellschaft Oliver Wyman GmbH, München, damit beauftragt, das Maßnahmenprogramm („Turnaround 2022“) zu entwickeln und die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten. Der Gegenstand des Turnarounds waren alle Bereiche, vom Anlagendesign und der Forschung und Entwicklung über die Fokussierung auf Kernaktivitäten und Kernmärkte inklusive der Internationalisierung der Lieferbeziehungen bis hin zu einer Vereinfachung und Optimierung der Strukturen, der Organisation und der Prozesse. Das umfassende Programm wurde auch über das offizielle Ende 2023 hinaus beharrlich und mit sichtbar positiven Ergebnissen umgesetzt. Die ENERCON finanzierenden Kreditinstitute („Finanzierungspartner“) haben 2019 aus ihrer Mitte einen Lenkungsausschuss gebildet. 2022 hat die UEE Holding über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens erhalten. Die Finanzierungspartner und der WSF begleiten ENERCON partnerschaftlich und zukunftsorientiert.

Der tiefgreifende Umbau der Gruppenstruktur wurde 2023 abgeschlossen. Der inhaltlichen Neuorientierung und der verbesserten Agilität der Unternehmensgruppe wird mit der Struktur Rechnung getragen. Unter der Leitung der ENERCON Global GmbH wurde die Kompetenz und Verantwortung der lokalen Dependancen gestärkt. Sie haben die Betreuung der Projekte in den jeweiligen Ländern mit mehr Autonomie übernommen. Gepaart mit klar definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Zentrale und der jeweiligen Region ist es das Ziel dieser Neuaufstellung, die Gesamtorganisation schlanker, kosteneffizienter und besser steuerbar zu gestalten.

Die Betreuung der Kunden und der Märkte erfolgt durch lokal agierende Vertriebseinheiten. Die Aktivitäten sind in den Regionen Zentral und Nordeuropa (CNE), Westeuropa (WE), Südeuropa und Lateinamerika (SELA), Nord Amerika (NA), Asien Pazifik (APAC) und Zentralasien, Mittlerer Osten und Afrika (CAMEA) gebündelt. Die Vertriebseinheiten sind Tochtergesellschaften der als zentraler Ankerpunkt agierenden ENERCON Global GmbH.

Die Durchführung der Serviceaktivitäten findet durch die Windenergie Service B.V. und ihre Tochtergesellschaften statt. Unter dem Dach der UEE Holding sind die Produktionsgesellschaften der Groen Power Industries B.V. zugeordnet. 2024 wurden die Reste der bis 2018 umfassenden Landschaft nahestehender Produktionspartner mit dem Ziel der finalen Konsolidierung in die UEE Holding überführt. Unter der Federführung der Wobben Research & Development GmbH werden die weltweiten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung gebündelt, die nicht zuletzt auch Mitarbeiter an den Standorten in Indien und in den Niederlanden umfasst. Konzerninterne Dienstleistungseinheiten runden die Gesamtorganisation der UEE Holding ab.

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Gesellschaftsrechtliche Struktur per 31.12.2024

Quellen: ENERCON

Der qualitativ hochwertigen, hausinternen und externen Betreuung, Begleitung sowie permanenten Optimierung der unternehmerischen Kernprozesse räumt die ENERCON-Gruppe einen hohen Stellenwert ein. Das Vertriebsnetz wird gezielt an den Markterfordernissen ausgerichtet, sodass die Kunden von Ansprechpartnern in einer Reihe nationaler und internationaler Vertriebsbüros umfassend betreut werden. ENERCON hat sich in den vergangenen Jahren zielgerichtet auf die internationalen Herausforderungen eingestellt. ENERCON nutzt die Vorzüge der Digitalisierung intensiv. Die Standorte arbeiten weltweit vernetzt miteinander. Gleichzeitig wird der Gedanke der Regionalisierung geschärft und die Dezentralisierung im Sinne der Subsidiarität umgesetzt, um den Bedürfnissen der Teilmärkte zu entsprechen und die Kommunikationswege zu verkürzen.

Organisatorisch bereitet sich die ENERCON-Gruppe seit 2024 auf ein starkes Volumenwachstum vor. Durch eine integrierte Vernetzung aller Unternehmensbereiche wird begleitend die IT-Architektur auf die künftigen Aufgaben ausgerichtet. Gleichzeitig steht die Messbarkeit der Wertbeiträge aller Unternehmensbereiche und -aktivitäten im Mittelpunkt der internen Aktivitäten.

Das bisher sehr breit aufgestellte Angebot an Windenergieanlagen wurde im Verlauf der vergangenen zwei Jahre stark verschlankt. Das Portfolio ist modular mit standardisierten Serienprodukten aufgebaut und bietet künftig insbesondere Anlagen zwischen drei und sieben MW Leistung für unterschiedliche Windbedingungen an. Für die After-Sales-Kunden ist die Flottenbetreuung ausgelieferter Anlagen über die zugesicherten Lebenszeiten weiterhin selbstverständlich. Ergänzend zu den bisherigen Angeboten stellt ENERCON zunehmend IT-basierte Dienstleistungen für die ENERCON-Kunden bereit, die einen tatsächlichen Mehrwert zum sicheren und ertragsstarken Anlagenbetrieb darstellen.

Die Serviceverträge mit Kunden sind grundsätzlich den lokalen Vertriebseinheiten ENERCONs zugeordnet. Dies gilt insbesondere für die EPK-Verträge („ENERCON-Partnerkonzept“). ENERCON hat sich dem Ziel verpflichtet, eine hohe Servicequalität und damit eine langfristige Kundenbindung zu erreichen. Eine Bündelung der Fachkompetenzen wird auch künftig weltweit die Vorteile der getriebelosen Technologie absichern. Die langfristige Sicherung der Unabhängigkeit der Unternehmensgruppe steht im Fokus der Überlegungen.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich anhand der von der Geschäftsleitung zur Unternehmenssteuerung genutzten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2022 2023 2024
Gesamtleistung in Mio. € 3.408,5 3.396,5 4.371,5
Materialaufwandsquote in % 96,4 80,3 72,5
Personalaufwandsquote in % 12,2 20,8 18,6
Jahresergebnis vor Steuern in Mio. € -445,0 -493,8 -180,5
Eigenkapitalquote in % 44,8 38,6 34,8

Die wesentlichen Elemente des Turnaround-Programms konnten bereits Ende 2023 abgeschlossen werden. Aufgrund der längerfristig wirkenden organisatorischen Veränderungen und Prozessabläufe kann auch 2024 noch als ein Jahr des Umbruchs bezeichnet werden. Der Konzernaufbau und Umfang ist seit Ende 2022 im Wesentlichen unverändert geblieben. Einzelne Veränderungen in der Konzernstruktur der vergangenen Jahre erschweren die Vergleichbarkeit anhand der Leistungsindikatoren im Zeitablauf. Insbesondere durch die Integration des personalintensiven Bereichs der Windenergy Service B.V. im Jahr 2022 wirkt die Personalaufwandsquote ab 2023 stark erhöht. Die Aloys Wobben Stiftung hat im Verlauf der vergangenen Jahre dem Konzern substanzielle Vermögenswerte zugeführt. Der Kapitalanteil der Kommanditistin und die Rücklagen sind 2022 und 2023 um insgesamt rund 512,0 Mio. € angestiegen und unter anderem durch die Integration der Wobben Properties GmbH im Jahr 2022 ist auch das immaterielle Vermögen deutlich angewachsen. Die Eigenkapitalquote im Konzern wurde mit den Maßnahmen stark gestützt, um die hohen Verluste auszugleichen. 2024 wurden den Rücklagen weitere 28,0 Mio. € als Barmittel zugeführt. Durch das eingeplant negative Nachsteuerergebnis im Geschäftsjahr 2024 von 177,9 Mio. € und eine annähernd konstante Bilanzsumme verringerte sich die buchmäßige Eigenkapitalquote auf 34,8 %.

Die UEE Holding SE & Co. KG nimmt seit Mitte 2022 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützung in Form eines Betriebsmitteldarlehens in einer Gesamthöhe von ursprünglich 500,0 Mio. € in Anspruch. Die Tilgungsabrede wurde 2023 angesichts der insbesondere aufgrund makroökonomischer Effekte verzögerten Erholung bis zur Rückzahlung der letzten Tranche Mitte 2026 gestreckt. Die Aloys Wobben Stiftung hat 2024 eine Avallinie in Höhe von 150,0 Mio. € mit eigenen Mitteln abgesichert, die ENERCON nunmehr ohne Barunterlegung in Anspruch nehmen kann.

Die operative Lage ENERCONs hat sich 2024 deutlich erholt. Wie es die ursprünglichen Planungen vorsahen, wurde ein ausgeglichenes operatives Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen erreicht. Die Anlieferungen der Bauteile auf die Baustellen blieben deutlich hinter den Planungen zurück. Neben den üblichen Effekten wie witterungsbedingten Störungen und Verzögerungen im Genehmigungsprozess schlugen auch Qualitätsprobleme an Zulieferteilen zu Buche. In der Folge verlief der Aufbau von Windenergieanlagen weniger kontinuierlich als im Vorfeld erwartet und die Liquiditätssituation blieb im Jahresverlauf phasenweise angespannt.

Die Gesamtleistung konnte 2024 deutlich um rund 28,7 % gesteigert werden. Die Umsatzerlöse stiegen um 500,7 Mio. €. Der Bestandsaufbau fiel mit 454,2 Mio. € deutlich höher aus als ursprünglich geplant. Der Service von Windenergieanlagen stellt sich als stabilisierende Säule der geschäftlichen Aktivitäten dar.

Die Kosten essenzieller Rohstoffe und die Transportraten sind gegenüber der Vorperiode zurückgegangen. Das Working Capital konnte entsprechend der selbstgesteckten Ziele 2024 planmäßig reduziert werden und hat somit zur Stabilisierung der Liquidität beigetragen. Ohne die Berücksichtigung der im Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellungen weisen die schlussgerechneten Neubauprojekte in Summe eine leicht negative Marge aus, zeigen sich jedoch gegenüber dem Jahr 2023 deutlich erholt. Die Projekte mit negativem Deckungsbeitrag konnten im Wesentlichen im Berichtsjahr abgewickelt werden. Technische Nachrüstungen, die zum Teil auf Qualitätsprobleme mit Zulieferteilen beruhen, belasten das Ergebnis des Jahres 2024.

Aufgrund der verbesserten Margen jüngerer Aufträge fielen die verlustfreien Bewertungen der Baustellenbestände deutlich niedriger als in den Vorjahren aus. Viele der 2024 zur Umsetzung gelangten oder angefangenen Verlustprojekte stammten aus dem Zeitraum 2022 und früher. Die wenigen verbliebenen margenschwachen Altprojekte werden voraussichtlich 2025 abgearbeitet werden. Die positiven Entwicklungen bei den Gestehungskosten für die ausgelieferten Anlagen werden durch Preisgleitklauseln abgesichert. Zudem wird auf eine umsichtige Planung und Absicherung geachtet, um die Risiken für ENERCON gering zu halten. Die Cost-out-Maßnahmen wurden 2024 weiterhin konsequent und im Wesentlichen planmäßig fortgesetzt. Aufgrund einer Vorabbewertung durch das sogenannte Margin-Calculation-Tool werden grundsätzlich nur Projekte mit positiven Deckungsbeiträgen akzeptiert. Die laufenden Projekte lassen nicht zuletzt im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren vorgenommene, nachhaltige Verbesserung des Planungs- und Prognoseprozesses eine positive Rentabilität erwarten.

Die Materialaufwandsquote konnte moderat reduziert werden, bewegt sich im Berichtsjahr im Zielkorridor. Der Zukauf von Komponenten aus der Fertigung neuer Sourcingpartner macht sich zunehmend bemerkbar. Die Kennzahlen der Beschaffungsseite des Jahres 2024 spiegeln die Bemühungen wider, in der Komponentenbelieferung die Projekte stärker in den Blick zu nehmen. Die Vereinheitlichung der Baugruppen in der Entwicklung erlaubt zusehends eine auf projektbezogene Abrufe fokussierte Produktionsaussteuerung, die insgesamt zu einer Flexibilisierung und Verkürzung der Bestellvorläufe führt. Diese Effekte werden sich auch künftig deutlich bemerkbar machen.

Die Personalaufwandsquote ist 2024 gesunken, da die Gesamtzahl der Mitarbeitenden bei gestiegener Ausbringungsmenge annähernd gleichgeblieben ist. An der Reduzierung der Fixkostenbelastung wird weiterhin konsequent gearbeitet, da sich der notwendige Overhead aufgrund der noch optimierungsfähigen Ausbringungsmenge noch deutlich auf das operative Ergebnis auswirkt.

Der Baustellenbestand ist ohne die Berücksichtigung erhaltener Anzahlungen um 495,7 Mio. € angestiegen und bietet zusammen mit dem in den übrigen Vorräten gebundenen Kapital nach wie vor ein hohes Potential für eine Innenfinanzierung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind geprägt vom Verbrauch und der Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen. Die neuen Prozesse beginnen sich erfolgreich in der Praxis zu etablieren.

Die Neubildung von Rückstellungen erfolgt über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Prägnant sind 2024 gebildete Risikovorsorgen wegen mangelbehafteter Zulieferteile oder den daraus resultierenden Mangelfolgeschäden, soweit ENERCON die Auswirkungen nicht durchreichen kann. Die signifikant geringere Neubildung von Rückstellungen im Rahmen der verlustfreien Bewertung macht sich im Berichtsjahr bemerkbar und verdeutlicht die Erfolge der Restrukturierungen in den vergangenen Jahren. Im Jahresabschluss 2024 werden die Ergebnisse laufender bzw. kurz vor dem Abschluss stehender steuerlicher Außenprüfungen für Jahre vor der Unternehmenskrise abgebildet, die zu einem großen Teil 2025 zahlungswirksam werden. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen.

Die Warenkreditversicherer sind mit ihren Engagements seit September 2019 sehr reserviert, haben allerdings für die Zukunft angekündigt, ihre Zurückhaltung zu überdenken. Entsprechend ist ENERCON mit den Warenkreditversicherern im Gespräch und strebt einen angemessenen Ausbau der Lieferantenkredite zu üblichen Zahlungsmodalitäten mit einer hinreichenden Deckung an. Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern auf der Lieferantenseite zahlte sich auch 2024 aus, so dass es diesbezüglich zu keinen nennenswerten Störungen in der Supply Chain gekommen ist. Mit einem vorausschauenden Liquiditätsmanagement konnten Engstellen stabil durchfahren werden. Die volle operative Handlungsfähigkeit war jederzeit sichergestellt. Die Aval-Kreditlinien sind auskömmlich auf den tatsächlichen Bedarf angepasst.

Die Aloys Wobben Stiftung hat die Oliver Wyman GmbH im Oktober 2019 mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards beauftragt. Das am 25.05.2020 finalisierte Gutachten diente den Finanzierungspartnern als fundierte Grundlage zur Entscheidung über die weitere Begleitung von ENERCON. Die Ergebnisse des Gutachtens führten zu positiven Gesamtaussagen und unterstützen die Zukunftsfähigkeit ENERCONs bei zeitgerechter Durchführung der Maßnahmen im Turnaround 2022.

Ein weiteres, im Februar 2021 durch die Aloys Wobben Stiftung, die UEE Holding GmbH und die ENERCON GmbH bei der Oliver Wyman GmbH in Auftrag gegebenes Gutachten auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards, wurde im März 2021 finalisiert. Dieses zweite Gutachten nahm zusätzlich die Auswirkungen der Entschuldung durch den Verkauf wesentlicher Windpark-Assets in den Blick. Im Juni 2023 beauftragten die UEE Holding SE & Co. KG und die Geschäftsführung der ENERCON GmbH die Oliver Wyman GmbH erneut mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards, das im September 2023 fertiggestellt wurde. In der zusammenfassenden Schlussbemerkung geht die Oliver Wyman GmbH aufgrund der beschriebenen Sachverhalte, Erkenntnisse und plausiblen Annahmen sowie der Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose und der Wiedererlangung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit aus.

Die Finanzierungspartner und ENERCON hatten sich im Mai 2020 beziehungsweise ergänzend im Juli 2021 mittels des sogenannten Konsortialkreditvertrages auf eine Strukturierung des Gesamtengagements für die Turnaround-Phase verständigt. Die Finanzierungspartner stellen im Wesentlichen die im langfristigen Anlagenbau wichtigen Aval-Linien von bis zu € 600 Mio. unter anderem gegen eine permanent zu wahrende Mindestliquiditätsreserve. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde im September 2023 unter für ENERCON verbesserten Konditionen bis Ende 2026 verlängert.

Die Finanzierungspartner sind weiterhin an einer vollständigen Besicherung ihres Engagements interessiert. Neben der Avallinie aus dem Konsortialkreditvertrag werden neue Avale aus einer seit 2024 mit Hilfe der Aloys Wobben Stiftung zur Verfügung gestellten Linie ohne Barunterlegung ausgereicht. ENERCON beabsichtigt durch zukunftsgerichtete Lösungen eine weitergehende Verbesserung in der Verwendung von Kundenanzahlungen zu erlangen.

Seitens ENERCON wurde im Dezember 2024 eine integrierte Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgelegt. Die Oliver Wyman GmbH hat die Finanzplanung in Ergänzung zum Gutachten vom September 2023 analysiert und hat hinsichtlich der gesetzten Ziele je nach Bereich unterschiedliche Ambitionsniveaus identifiziert. Die Finanzplanung wird als insgesamt erreichbar und plausibel angesehen.

3. Chancen- und Risikobericht

Die Strategie der ENERCON-Gruppe basiert auf den Grundüberlegungen einer werteorientierten Unternehmensführung. Grundsätzlich ist jede unternehmerische Betätigung aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen sowohl mit Risiken als auch mit Chancen verbunden. Ein Unternehmen muss bereit sein, Risiken einzugehen, um im globalisierten Wettbewerb dauerhaft und nachhaltig erfolgreich zu sein. Durch deregulierte Märkte bei gleichzeitigem Anstieg der zu beachtenden Rahmenbedingungen, steigende Anforderungen an die Technik, digitalisierte und auf künstlicher Intelligenz basierte Anwendungen verbunden mit einer wachsenden Komplexität der Unternehmensprozesse, verändern sich Kundenanforderungen und Produkte mit hoher Geschwindigkeit. Die Unternehmen sind in diesem Zusammenhang gefordert, sich flexibel den ändernden Wettbewerbsbedingungen anzupassen - mit ihren Produkten, ihren Mitarbeitern und ihren Organisationsabläufen sowie mit den von ihnen eingesetzten Technologien.

Da Chancen und Risiken in ihrer Mischung und in ihren möglichen Auswirkungen unternehmensspezifisch sind, richtet sich das Risikomanagement bei ENERCON an der Strategie und den Zielen des Unternehmens aus und betrachtet die folgenden Risikokategorien:

- Strategische Risiken

- Operative Risiken

- Finanzrisiken

- Compliance und Reputation

Besondere Schwerpunkte liegen dabei, neben der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Unternehmens, auf der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Die vorgenannten Risikokategorien mit ihren jeweiligen Einzelrisiken unterliegen einer permanenten Analyse, Bewertung und Überwachung sowie bei Bedarf der Erweiterung aufgrund sich verändernder Bedingungen.

Die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Funktion des Risikomanagementsystems im Unternehmen obliegt dem Vorstand der UEE Holding Verwaltungs SE. Das gruppenweite Risikomanagement basiert auf den seitens des Vorstands definierten unternehmerischen Grundsätzen zum Risikomanagement als Teil der ENERCON-Risikopolitik. Das globale Risikomanagement definiert die Systematik und Methodik und kooperiert eng mit dem Risikomanagement der Regionen und den operativen Einheiten.

ENERCON sieht im Markt und Umfeld die starke Abhängigkeit von politischen Willensbildungsprozessen und Entscheidungen als kritischen Faktor an. Rahmenbedingungen für Hersteller, Projektierer und Anlagenbetreiber stellen ein Risiko dar, sofern ein return on investment über die Lebenszeit der Investition nicht sicher erreicht werden kann. Aufgrund der Ausrichtung der wesentlichen Märkte auf einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien unter stabilen Konditionen sieht ENERCON die aktuellen Entwicklungen als durchweg positiv an. Aufgrund der Erfahrungen und Kenntnisse teilt die Geschäftsleitung die mittelfristigen Einschätzungen der Branchenverbände zu den Marktentwicklungen in den einzelnen Regionen.

Ein wesentliches Risiko für die Hersteller von Windenergieanlagen im Allgemeinen bildetet in den vergangenen Jahren der branchenbedingte harte Wettbewerb sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung als auch bezüglich der Entwicklung und Etablierung neuer, immer größerer Anlagen. Als wesentlich für den Erfolg in den nächsten Jahren wird seitens ENERCON die neu entwickelte E-175 angesehen. Der Werdegang von der ersten Planung bis zur Serienreife bietet viele Unwägbarkeiten. ENERCON sichert den Weg mit einer Reihe von integrierten Prüf- und Qualitätschecks ab. Auf Basis der gewählten Plattformstrategie werden mit jedem Schritt nur abschätzbare Neuerungen umgesetzt. Mit einer flexiblen Steuerung von Vertrieb, Einkauf, Produktion und Logistik erwartet ENERCON mittelfristig die Umsetzung der anvisierten Umsatz- und Ertragsziele mit dem konzentrierten Anlagenportfolio, auch wenn die Marktreife oder die geplante Steigerung der Ausbringungsmenge der E-175 sich verzögern sollten. Der Stabilität des Hochlaufs bei neuen technischen Errungenschaften räumt ENERCON gegenüber der Schnelligkeit tendenziell ein größeres Gewicht ein.

Nach einer intensiven Phase mit tiefgreifenden Umbrüchen befindet sich ENERCON in einer Phase des Aufbruchs in eine hoffnungsvolle Zukunft. In der aktuellen Situation sieht ENERCON in finanzwirtschaftlicher Hinsicht ein Risiko bezüglich der Sicherstellung der Liquidität, sofern die angestrebte Reduzierung des Working Capitals nicht wie geplant erreicht werden kann und ein stetiger Mittelzufluss insbesondere aus Großprojekten ausbleiben sollte. Durch ein permanentes Management dieser Bereiche ist ENERCON zuversichtlich, aktiv und vorausschauend den möglichen Herausforderungen begegnen zu können. Über die zugesagte Zuführung frischer liquider Mittel im Bedarfsfall ist der Konzern und damit auch die Gesellschaft zusätzlich abgesichert. In den Kernmärkten sieht ENERCON die Preis- und Margenerholung der vergangenen zwei Jahre als weitgehend nachhaltig an.

Die Risikotragfähigkeit wird vornehmlich durch die Höhe des Eigenkapitals sowie durch die Liquiditätsreserve des Unternehmens bestimmt. Die Risikopolitik bei ENERCON geht von der Grundposition aus, dass das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial den vorhandenen aggregierten Risikoumfang übersteigt.

Die risikobewusste Grundeinstellung seitens der Aloys Wobben Stiftung und der Geschäftsführung der ENERCON-Gruppe lässt sich an der konservativen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß deutschem HGB erkennen. In diesem Sinne ist auch die Entscheidung der Aloys Wobben Stiftung zu verstehen, die Unternehmensberater von Oliver Wyman aus freien Stücken und einer Position der eigenen Handlungsfähigkeit heraus zu beauftragen. Die Gutachten der Unternehmensberater bestätigen das wirtschaftliche Erfolgspotential im Falle der erfolgreichen Fortführung der Maßnahmen aus dem Programm Turnaround 2022. Die Chancen zukunftsgewandter, strategischer Projekte wie Operations Efficiency, Effective Site oder Defect Free Company sind nur zum Teil in die Planungen der Gruppe eingeflossen.

Das Risikoprofil bei ENERCON ist angemessen und vertraut auf die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung, auf die geschäftsführende Steuerung des Unternehmens im Hinblick auf schnelle Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts sowie auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Kontrollaktivitäten basieren auf den Eckpfeilern des Corporate Governance Systems bestehend aus dem Internen Kontrollsystem (IKS), den Fachdisziplinen innerhalb des GRC-Systems (Compliance, Risikomanagement, Datenschutz- und Informationssicherheit sowie der Unternehmenssicherheit) sowie der Internen Revision.

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes, kann und wird ENERCON ebenso selbst tragen, wie die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Risiken, die nicht das Kerngeschäft von ENERCON bilden, wie unter anderem Rohstoffpreis-, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Haftpflicht- und Sachschadensrisiken, werden von ENERCON ganz überwiegend auf Dritte übertragen. Diesbezügliche Entscheidungen wurden von den verantwortlichen Personen in internen Gremien getroffen.

Der Konsortialkreditvertrag bietet den größten Rahmen für Anzahlungsbürgschaften. Kreditnehmerin sind die ENERCON GmbH und deren Garanten die UEE Holding SE & Co. KG sowie die ENERCON Global GmbH. ENERCON sieht auch über die vorgelegte Finanzplanung hinaus für sich Potential für den finanziellen Spielraum in den strategischen Projekten in der Folge der Turnaround-Maßnahmen. Zu nennen sind beispielsweise der Abbau des Working Capital, die Schaffung weiterer Avalkreditlinien sowie der Nutzung von Konzerngarantien. Großaufträge stellen eine gute Grundauslastung dar. Im Portfoliomix mit kleineren und mittleren Aufträgen gewährleistet ENERCON dadurch eine sinnvolle Absicherung der jeweils spezifischen Risiken.

Durch eine leistungsfähige technische Infrastruktur erweist sich die Führung und Verwaltung von ENERCON auch mit einer weitflächigen Nutzung des mobilen Arbeitens als problemlos. Den stetig wachsenden Gefahren von direkten oder indirekten Cyberangriffen trägt ENERCON gemeinsam mit externen Dienstleistern mit einer leistungsfähigen Notfallorganisation und mit situationsabhängigen Prozessen Rechnung. Das Business Continuity Management sieht ENERCON als gut gewappnet an, um auf kurzfristige Herausforderungen angemessen reagieren zu können.

In den vergangenen Jahren hat ENERCON den Kern der Wertschöpfung durch eine Neuausrichtung der konzerninternen Produktionswerke beibehalten. Damit wird weiterhin wertvolles Know-how im Konzern gebündelt und grundlegend die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten reduziert. Mittels der Produktions- und Sourcingausrichtung werden technologische und regionale Dependenzen gemieden, die Resilienz ENERCONs gefördert und Abhängigkeiten mitigiert. Die Wertschöpfungstiefe konzentriert sich auf ein sinnvolles Maß und wird durch ein belastbares, internationales Lieferantennetzwerk gestützt, mit dem ENERCON partnerschaftlich zusammenarbeitet. ENERCON übernimmt gegenüber den Kunden eine umfassende Herstellerverantwortung. Die Fertigungsprozesse von Komponenten durch Dritte unterliegt ebenso strengen Qualitätsanforderungen, wie die Herstellung in der Gruppe. Durch die tiefgreifende Überwachung können die Produktionsrisiken wirksam geteilt werden.

Nicht alle Belastungen an den Bauteilen oder deren Zusammenspiel können simuliert werden. Durch eine umfassende Produktionserfahrung und der integrierten Forschung und Entwicklung ist ENERCON in der Lage, auf die vielfältigen Anforderungen im Anlagenbetrieb einzugehen, bei unerwarteten Problemen umfassend und schnell zu reagieren, eigene Lösungen zu finden und damit die negativen Auswirkungen von Ausfällen zu reduzieren.

Nicht nur die Ereignisse der letzten fünf Jahre, sondern insbesondere auch die von der neuen US-Regierung ausgesandten Wellen der Verunsicherung haben ein neues Bewusstsein für die Vulnerabilität einer globalisierten Weltwirtschaft geschaffen. Wie viele andere Branchen ist die Windenergie im Allgemeinen von der Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit globaler Lieferketten abhängig. Dies trifft beispielsweise auf seltene Erden zur Herstellung der in den Generatoren verwendeten Permanentmagnete zu, für die seitens ENERCON mittels einer Diversifizierung der Lieferketten die Risiken bereits reduziert werden konnten. ENERCON hat ein Programm unter dem Titel Next Level Value Chain initiiert und etabliert damit nachhaltige Maßnahmen für stabilere und flexiblere Warenflüsse. Der Fokus liegt auf der Automatisierung und Digitalisierung in den globalen Lieferketten und in der Produktion. Alle relevanten Teilnehmer an der Wertschöpfungskette werden systemseitig in die Prozesse eingebunden. Intelligente Konzepte zur Lagerhaltung verhelfen ENERCON zu einer nachhaltigen Reduzierung des Working Capital, der Sicherung der Qualität und zur Steigerung der Reaktionsfähigkeit.

Die Resilienz gegen Störungen und Verzögerungen hat ENERCON als Folge aus den Ereignissen der letzten Jahre verbessert. Aufgrund der in den Liefer- und After-Sales-Verträgen enthaltenen Preisgleit- bzw. Inflationsausgleichsregelungen kann bei abgeschlossenen Verträgen ein erheblicher Teil der Preisrisiken an die Kunden durchgereicht werden. ENERCON hat frühzeitig und umsichtig auf die Herausforderungen mit der Bildung von Task Forces und der Verbesserung interner Prozesse reagiert. Durch Störungen in der Zulieferkette bedingte, mangelnde oder mangelbehaftete Produktverfügbarkeiten können auch weiterhin zu Projektverzögerungen, verspäteten Kundenzahlungen und höheren Baustellenkosten führen. Über die allgemeine Risikosteuerung hinaus hat ENERCON zusätzlich das Risikomanagement verstärkt, um non-conformities frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig einleiten zu können.

Die Konzernobergesellschaft UEE Holding SE & Co. KG hat 2022 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in Anspruch genommen, das Ende 2024 noch mit 378,3 Mio. € valutiert und in mehreren Tranchen bis Ende Juni 2026 vollständig zurückzuführen ist. Vertraglich besteht im Falle des Risikos einer Liquiditätsunterdeckung die Möglichkeit, den Tilgungsplan bis Ende 2026 zu strecken. Das Engagement des WSF ist umfassend besichert und eine vertragsgemäße Rückführung im Rahmen der laufenden Finanzplanung berücksichtigt.

Wegweisend ist die integrierte 3-Jahresplanung, die in den letzten Jahren immer weiter verfeinert wurde. Das jüngste Gutachten der Unternehmensberater der Oliver Wyman GmbH bewertet die in der aktualisierten Planung berücksichtigten, geänderten Rahmenbedingungen für ENERCON. Aufgrund der plausiblen und robusten Annahmen weist die Planung Chancen und Risiken auf. Ein Unterschreiten der Planung könnte zum Teil durch das gleichzeitige Heben von Potentialen aufgewogen werden. Dem signifikanten Abbau des Working Capitals um rund 500 Mio. € und der damit verbundenen Erhöhung der freien Liquidität im Zeitverlauf bis Ende 2027 wird in Verbindung mit der zeitgerechten Rückführung der WSF-Mittel besondere Bedeutung zukommen. Die Maßnahmen und Strategien zur Rückführung wurden durch Oliver Wyman intensiv analysiert, diese sieht die Planungen als plausibel an.

Die Aloys Wobben Stiftung hat in den vergangenen Jahren mehr als 230,0 Mio. € an liquiden Mitteln im Wege der Barkapitalerhöhung in die ENERCON-Gruppe eingebracht. Im Hinblick auf die Einhaltung der Mindestliquidität erweist sich die neue, durch die Stiftung gedeckte Avallinie als hilfreich, da sie bei Inanspruchnahme nicht durch Barmittel zu unterlegen ist. Durch den Abschluss einer weiteren Avallinie zu günstigeren Konditionen, wird kurzfristig eine weitere Verbesserung der Liquidität erwartet. Ein Unterschreiten der Mindestliquidität im Konzern wird damit deutlich unwahrscheinlicher. Mit dem Lenkungsausschuss der Finanzierungspartner steht ENERCON in engem Austausch. Es ist entsprechend auch weiterhin von einer konstruktiven Begleitung der Finanzierungspartner auszugehen.

Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die Bedingungen des WSF durch die ENERCON-Gruppe jederzeit eingehalten werden können und geht aufgrund der vorstehenden Maßnahmen und Prognosen von einer Durchfinanzierung der ENERCON-Gruppe bis zum Laufzeitende des WSF-Nachrangdarlehens aus. Darüber hinaus stehen ENERCON auf der Grundlage bestehender bindender Absprachen mit der Aloys Wobben Stiftung im Bedarfsfall weitere liquide Mittel zur Verfügung. Der Vorstand geht damit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

4. Prognosebericht

Stabile politische Verhältnisse, Frieden und Freiheit sowie ein funktionierender, globaler Handel unter berechenbaren Rahmenbedingungen prägten lange Zeit das Umfeld, in dem ENERCON aktiv ist. In den vergangenen Jahren sind durch den Ukraine-Krieg und durch politische Spannungen unter anderem im Nahen und Mittleren Osten Folgen für ENERCON deutlich zu spüren gewesen.

Selten hat ein Regierungswechsel in einem einzelnen Staat eine derart große Auswirkung auf die Weltwirtschaft gehabt, wie der Amtsantritt der neuen US-Administration im Januar 2025. Mit protektionistischen Maßnahmen und einer aggressiven Zollpolitik kam es in den ersten Monaten des Jahres 2025 zu starken Verwerfungen an den Finanzmärkten. Die globalen Aktienindizes brachen im April 2025 teilweise um über 20 % ein und der US-Dollar wertete gegenüber dem Euro zeitweise auf 1,14 US-Dollar je Euro ab. Selbst der als stabile Reserve dienende US-Anleihemarkt wurde grundsätzlich in Frage gestellt. Gemäß IWF könnten sich die Aussichten für das globale Wirtschaftswachstum 2025 deutlich verschlechtern, falls die US-Regierung an ihrer aggressiven Zollpolitik festhält. Die Entwicklungen können insgesamt zu nachhaltigen Umwälzungen an den Finanzmärkten führen.

Unzweifelhaft sind die politischen Einflüsse von großer Tragweite; sie schränken die Prognosefähigkeit maßgeblich ein. Die Auswirkungen auf eine globalisierte Wirtschaft mit ihren Abhängigkeiten von funktionierenden Liefer- und Logistikketten im Allgemeinen und für ENERCON im Speziellen können nicht abschließend beurteilt werden. Vorübergehende negative Auswirkungen sind in jedem Fall zu erwarten, die mit zunehmender Dauer auch eine längerfristige Wirkung entfalten.

Obwohl ENERCON keine vertrieblichen Tätigkeiten auf dem US-Markt ausübt, stellen die Entwicklung der US-Zollpolitik sowie die Gegenmaßnahmen anderer Volkswirtschaften einen relevanten Faktor für die strategische Gesamtbewertung internationaler Märkte dar. Die protektionistischen Maßnahmen könnten mittel- bis langfristig Auswirkungen auf globale Lieferketten, regulatorische Rahmenbedingungen und internationale Kooperationen haben. Derzeit werden jedoch keine unmittelbaren Risiken für die operativen Aktivitäten von ENERCON erwartet. Die sich in erhöhter Volatilität äußernden Auswirkungen geopolitischer Spannungen auf den Rohstoff- und Devisenmarkt werden hingegen direkt spürbar für ENERCON, da stetig Rohstoffe und Fremdwährungen erworben werden müssen. Diesen Risiken begegnet ENERCON mit einem entsprechenden Risikomanagement und dem Einsatz von Derivategeschäften.

Grundsätzlich sind 2025 allein durch die Zollpolitik Umlenkungen in den internationalen Warenströmen zu erwarten, die sich auf die Logistikkosten auswirken werden. Zudem kann es zu Verzögerungen und Veränderungen in den Lieferketten kommen, die sich durch Kostensteigerungen negativ auf die Entwicklung des Working Capitals bzw. auf die Liquidität und das Ergebnis auswirken können. Westliche Reedereien meiden aufgrund der Spannungen im Nahen und Mittleren Osten bereits seit dem Herbst 2023 die Passage durch den Suezkanal. Durch die notwendige Umfahrung Afrikas resultierten auf absehbare Zeit erhöhte Logistikaufwendungen und längere Transportzeit. Die Sperrung US-amerikanischer Häfen für chinesische Frachtschiffe sorgen für zusätzliche Umwälzungen in der Logistikbranche. Mit der gewollten Unabhängigkeit von Energieimporten verbinden sich für ENERCON insbesondere in der EU mittelfristig mehr Chancen als Risiken. Exportrestriktionen, Importzölle und andere protektionistische Maßnahmen wirken sich negativ auf den globalen Welthandel aus und führen die Abhängigkeiten von den international vernetzten Lieferketten deutlich vor Augen, die auch für ENERCON bedeutsam sind.

Die erwartete, geschäftliche Entwicklung wird anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren eingestuft und entspricht den generellen Erwartungen ENERCONs. Als grundlegende Parameter werden moderat steigende oder sinkende Werte in einer Bandbreite von 5 bis 10 % angesehen. Darüberhinausgehende Werte werden als starke, darunterliegende Abweichungen als gleichbleibende Indices definiert:

2024 Prognose 2025
Gesamtleistung in Mio. € 4.371,5 moderat steigend
Materialaufwandsquote in % 72,5 gleichbleibend
Personalaufwandsquote 18,6 gleichbleibend
Jahresergebnis vor Steuern in Mio. € -180,5 stark steigend
Eigenkapitalquote in % 34,8 gleichbleibend

Der Teil der strukturellen Turnaround-Maßnahmen konnte 2023 abgeschlossen werden, es sind jedoch weitere Folgemaßnahmen aufgesetzt worden, welche die erfolgreichen Schritte absichern, die Kosten weiter senken sowie das Working Capital reduzieren sollen. Die aktuelle Vorschau für den Prognosezeitraum auf Gruppenebene weist eine volle operative Handlungsfähigkeit auf. Im Rahmen des Turnarounds ist ein gruppenintern agierendes, weltweit aktives Handelshaus über die ENERCON Global GmbH als Strategieträger etabliert worden. Einhergehend mit der erfolgreichen Fortführung der Neuausrichtung wird ein leicht positives Konzernjahresergebnis erwartet. Die Eigenkapitalquote wird etwa auf Vorjahresniveau rangieren und dauerhaft bei über 30 % erwartet.

ENERCON rechnet auch in Zukunft mit hohen Anforderungen hinsichtlich der Preisgestaltung sowie an die Technik der Windenergieanlagen und an das Projektumfeld. Aufgrund der zu erwartenden Ausbringungsmenge wird die Gesamtleistung im kommenden Jahr voraussichtlich moderat ansteigen.

Ein Arbeitsschwerpunkt für 2025 wird es sein, die internationalen Aktivitäten auf den Hochlauf der neuen, größeren Anlagen anzupassen. Ziel ist es, unter anderen in sogenannten Best-cost-countries einzukaufen bzw. produzieren zu lassen und gleichzeitig mit einem starken Fußabdruck in Europa für Stabilität in der Lieferfähigkeit und optimale Logistikkosten zu sorgen.

Aufgrund von Cost-out-Programmen sind darüber hinaus bei bestehenden Produktlinien Optimierungen bei der Planung und Betriebsführung von Windparks, Degressionseffekte bzw. materialeffiziente Anlagenauslegungen sowie erfolgreiche technologische Umsetzungen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erwarten, die zu einer Reduzierung der Stromgestehungskosten führen. Weitere Maßnahmen konzentrieren sich auf eine deutliche Reduzierung des in den Vorräten gebundenen Kapitals sowie der Baustellenkosten inklusive der Optimierung des Projekt- und Logistikmanagements. Auf Gruppenebene wird über 2024 hinaus nachhaltig die Einhaltung der Zielvorgabe zur Materialaufwandsquote von weniger als 75 % erwartet. Strukturelle Anpassungsmaßnahmen und eine fortgesetzte Reorganisation der Prozessabläufe werden die indirekten Kosten senken und zusätzlich zur geplanten Ausweitung des Geschäftsvolumens zu einer Optimierung der Overheadkosten führen.

Durch die allgemeine Diskussion um die Versorgungssicherheit, den Programmen zur Begegnung des Klimawandels und den weltweit gestiegenen Materialbeschaffungskosten sind deutliche Erholungen der Verkaufspreise von Windenergieanlagen zu beobachten, die angesichts der gestiegenen Nachfrage als nachhaltig angesehen werden. Die höheren Preise werden sich mittelfristig im Ergebnis niederschlagen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wird für das Jahr 2025 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet.

In Europa überwiegen mittelgroße Projekte mit bis zu 20 Anlagen. In großen Flächenländern vornehmlich außerhalb Europas sind große Aufträge vorherrschend, die spezifische Herausforderungen bezüglich der Ausschreibungen und der Installationsherausforderungen bieten. Diese Rahmenbedingungen kommen den Bedürfnissen größerer Marktteilnehmer, vor allem Investorengruppen und Energieversorgern, entgegen. Die Anzahl der Repowering- und Erneuerungsprojekte wird sich im Zuge der Vereinfachung der Rahmenbedingungen voraussichtlich europaweit zu einer tragenden Säule der Energiewende entwickeln. ENERCON möchte die sich bietenden Chancen über die Pflege der guten Kundenbeziehungen nutzen. Der Entwicklung hin zu einem erhöhten Anteil zu erbringender Vorleistungen stellt sich ENERCON projektgebunden gemeinsam mit den Finanzierungspartnern. Unabhängige Planer bilden ungeachtet dessen weiterhin eine tragende Säule des Vertriebs. Neben dem Kernprodukt Windenergieanlage stehen umfangreiche Dienstleistungen und der After-Sales-Service weiterhin im Zentrum der Aktivitäten.

Der globale Marktanteil steht für ENERCON nicht im vorrangigen Zentrum der Betrachtungen, da aufgrund einiger volatiler Märkte die weltweit installierte Leistung von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Die Unternehmenspolitik von ENERCON ist langfristig angelegt und zielt auf nachhaltiges, ertragsorientiertes und stabiles Wachstum. Chancen- und Risikobewusstsein stehen bei der weiteren Unternehmensentwicklung im Vordergrund. Verbunden mit dem Ziel der Unabhängigkeit wird ENERCON auch in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein.

ENERCON ist bestrebt, in den kommenden Jahren den Exportanteil grundsätzlich bei über 60 % zu halten. Sofern die guten Bedingungen unter einer neuen Bundesregierung fortgeführt werden, dürfte der deutsche Heimatmarkt seine Bedeutung als einer der wichtigsten Märkte weltweit auf absehbare Zeit behaupten. Es ist zu erwarten, dass die verbesserten Planungsbedingungen weiterhin Bestand haben und sich 2025 verstärkt in der EU bemerkbar machen. Voraussichtlich wird der deutsche Markt in den kommenden zwei Jahren deutlich anziehen und die Installationszahlen zur Ausbringungsmenge 2024 auf Sicht steigen. Ein dauerhafter Onshore-Marktanteil ENERCONs von mehr als 30 % wird für Deutschland angestrebt, in Europa peilt ENERCON einen Anteil an den Neuinstallationen von mehr als 15 % an. Im Wettbewerb nimmt ENERCON für sich in Anspruch, mehr als nur Windenergieanlagen zu liefern und zu warten. Neben der langfristigen, sicheren Energieerzeugung zu günstigen Gestehungskosten kümmert sich ENERCON aktiv um den integrativen Aspekt der Erneuerbaren Energien und unterstützt als in Europa beheimateter Hersteller die Sicherheit und Stabilität der kritischen Infrastruktur.

Der größte Teil der gesamten Ausbringungsmenge soll in ein überschaubares Portfolio an gefestigten Kernmärkten geliefert werden. Darüber hinaus wendet sich ENERCON projektbezogen auch den Chancen in weiteren Exportmärkten und Absatzregionen zu. In den von ENERCON definierten Schwerpunktländern ist es das erklärte Ziel, jeweils einen Platz unter den größten Herstellern zu finden und einen Marktanteil von jeweils mehr als 20 % zu erreichen. Die jeweils angebotenen Anlagentypen je Fokusregion richten sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Marktes. ENERCON sieht in diesem Zusammenhang Vorteile in der Standardisierung des Produktportfolios.

Basierend auf der eigenen Entwicklung des Unternehmens in den vergangenen Jahren sowie im bisherigen Verlauf des neuen Geschäftsjahres und den herausragenden Chancen durch die Bewegungen auf den Energiemärkten weltweit, hat ENERCON sehr gute Aussichten, auch in Zukunft eine wichtige Rolle einzunehmen. Dafür sprechen die nach wie vor hohe Kundentreue und ein starker Zulauf an Anfragen und Aufträgen im Jahr 2024 und im I. Quartal 2025.

ENERCON setzt bei Produktion, Aufbau und Service zunehmend auf die Unterstützung qualitativ hochwertiger Anbieter lokaler Leistungen und stellt damit zugleich hohe Effizienzanforderungen an alle Zulieferbetriebe. An den internationalen Standorten der Gruppe werden über die Ausprägung von regionalen Stützpunkten in zunehmendem Maße Einkaufsvorteile generiert, die zunehmend in der gesamten Wertschöpfungskette zum Tragen kommen.

Der Abhängigkeit in den Lieferketten begegnet ENERCON durch eigene Produktionsstätten in Europa und greift zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Wertschöpfungskette ein. Damit können auch die unter Beachtung der mittel- und langfristigen Effizienz entstandenen konzerneigenen Produktionsstätten und die der wichtigen Zulieferbetriebe in der Türkei, in Indien und in China ausgesteuert werden. Die Rohstoffabhängigkeit beispielsweise bei Seltenen Erden ist ein branchenweites Problem, das auch von der EU in dieser Art erkannt worden ist und neben der vertraglichen Ebene auch politisch unterstützt werden soll. Etwaige Preisrisiken wird ENERCON im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vertraglich regeln. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ENERCON ab dem Geschäftsjahr 2025 freiwillig zu erfüllen beabsichtigt. ENERCON hat bereits in der Vergangenheit Nachhaltigkeitsberichte erstellt und bereitet sich intensiv auf die Einhaltung der verbindlichen europäischen Vorgaben vor.

Veränderungen an den internationalen Devisenmärkten sowie aufkommende Unsicherheiten hinsichtlich der Preisstabilität können weltweit Auswirkungen in Form von Projektverschiebungen haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet wurde. Bei internationalen Projekten sind deshalb die Themen der Absicherung gegen Preissteigerungen und Wechselkurssicherung ein fester Bestandteil der Verhandlungen. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termingeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften aus rein spekulativen Zwecken erfolgt nicht. Zinsrisiken werden durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zinsswaps Rechnung getragen. Durch den Abschluss von Termingeschäften werden Risiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen.

Bestehende Aval- und Kreditlinien wurden von den Finanzierungspartnern im Zusammenhang mit der Ausweitung der internationalen Geschäftsaktivitäten in den letzten Jahren kooperativ begleitet. Ein Avalrahmen, der durch den Konsortialkreditvertrag bis Ende 2026 abgesichert ist, befindet sich auf einem konstanten, dem Geschäftsverlauf entsprechenden Niveau. Darüber hinaus steht dauerhaft ein Avalrahmen zur Verfügung, der durch die Aloys Wobben Stiftung besichert ist. Der WSF-Kredit in Höhe von ursprünglich 500 Mio. € konnte bereits um knapp 1635 Mio. € zurückgeführt werden. Eine reguläre Rückführung der Mittel in mehreren Tranchen ist bis Dezember Mitte 2026 im Rahmen der 3-Jahresplanung vorgesehen.

Das Engagement im Ausbau der eigenen oder mit Kooperationspartnern realisierten Windparks wird ENERCON künftig mit den Kunden angehen. Zudem besteht eine besondere Vereinbarung mit der Alterric GmbH, einem Joint Venture Unternehmen der Aloys Wobben Stiftung und der EWE AG. ENERCON plant, im Prognosezeitraum eine Reihe von verbliebenen Windpark-Assets zu verkaufen. Die aus diesen Aktivitäten entstehenden neuen Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle wird ENERCON auch zukünftig unterstützen und sie werden Gegenstand eines nachhaltigen Veränderungsprozesses bleiben.

In den ersten Monaten des Jahres 2025 konnte auf Konzernebene wie geplant ein stetiger Zufluss an Aufträgen verzeichnet werden. Der Zahlungseingang aus Kundenprojekten bewegt sich auf Linie der Erwartungen. Die Ertragssituation ist gegenüber 2024 verbessert und lässt den weiteren Ausblick auf 2025 positiv erscheinen. Das Jahr 2025 wird zum Teil unter dem Eindruck zukunftsweisender Maßnahmen zur Effizienzverbesserung stehen. Durch die Einführung der neuen Anlagengeneration, der deutlichen Markterholung, der nach wie vor aussichtsreichen Kernmärkte und die Erschließung neuer Exportziele sowie den Aufbruch in ein neues, von Erneuerbaren geprägten Energiezeitalter wird langfristig ein deutlicher Anstieg der Ausbringungsmengen erwartet. ENERCON plant mit einem Zubau von rund 3.270 MW bzw. 3.825 MW an Windenergieleistung für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Die zeitgerechte und zielorientierte Umsetzung der Maßnahmen aus dem Turnaround-Programm hat das Aussehen und die Aktivitäten ENERCONs nachhaltig verändert. Mit zunehmender Stabilität in den neuen Prozessen stellen sich sukzessive auch positive Kosteneffekte ein. Im Vordergrund der langfristigen Unternehmenspolitik steht eine konsequente Orientierung an den Kundenwünschen und Marktbedürfnissen, verbunden mit einer starken Konzentration auf die produktorientierte Forschung und Entwicklung.

 

Aurich, 18. Juni 2025

[*] ungeprüft

[1] Der Nachhaltigkeitsbericht ist auf der Homepage unter https://www.enercon.de/de/news-media/publikationen veröffentlicht. Die zitierten Stellen und wiedergegebenen Berechnungen sind nicht Bestandteil der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts gemäß § 316 HGB.

[2] Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. International werden die Stromgestehungskosten als Levelized Cost of Energy (LCOE) bezeichnet.

[3] Zu den klimaschädlichen Gasen zählen neben CO2 insbes. auch Methan und Stickoxyde, deren Wirkung auf den Treibhauseffekt unterschiedlich sind. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, erfolgen die Angaben üblicherweise in CO2 -Äquivalenzwerten (Maßeinheit CO2 e). Die Einheit für das Treibhauspotenzial eines Gases gibt an, welche Menge CO2 in einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren die gleiche Treibhauswirkung entfalten würde wie das betrachtete Vergleichsgas. Die verwendeten Äquivalenz-Faktoren ergeben sich aus dem IPCC Fourth Assessment Report Climate Change 2007.

[4] STEPS: Szenario der beschlossenen politischen Maßnahmen; APS: Szenario der angekündigten Zusicherungen NZE: Netto-Null-Emissionen bis 2050-Szenario; EJ: Exajoules; unter „Clean Energy“ werden neben den Erneuerbaren Energien (insbes. Photovoltaik, Wind, Wasser) unter anderem auch die Atomenergie subsummiert

[5] Anmerkungen: MER: Market Exchange Rate (Wechselkurs), STEPS: Szenario der beschlossenen politischen Maßnahmen; NZE: Netto-Null-Emissionen bis 2050-Szenario; EMDE: Entwicklungs- und Schwellenländer (Emerging Markets and Developing Econonmies)

[6] Der Kapazitätsfaktor wird gebildet, in dem die Volllaststunden durch 8.760 h (365 Tage x 24 h) geteilt werden. Mit Volllaststunden wird hier die Zeit bezeichnet, für die eine Anlage bei Nennleistung betrieben werden müsste, um die gleiche elektrische Arbeit umzusetzen, die in einem Jahr tatsächlich geleistet wird.

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

Vorspalte
T€
31. Dezember 2024
T€
T€ 31.12.2023
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 136.906,7 86.028,4
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 118.111,3 181.175,5
3. Geschäfts- oder Firmenwert 5.614,7 12.662,0
davon aus der Konsolidierung: T€ 5.573,7 (Vorjahr: T€ 12.610,8)
260.632,7 279.865,9
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 117.433,8 126.852,1
2. technische Anlagen und Maschinen 119.840,0 116.391,8
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 132.799,0 113.616,3
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 23.717,1 11.597,2
393.789,9 368.457,5
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.607,2 2.080,5
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 40.011,5 37.359,4
3. Beteiligungen 12.960,9 14.145,9
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 9.130,8 26.752,4
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.530,3 7.524,5
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 99,0 22.888,0
7. sonstige Ausleihungen 118.028,3 147.457,9
200.367,9 258.208,6
854.790,5 906.532,0
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 678.797,4 945.438,6
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 283.792,7 370.546,1
3. in Ausführung befindliche Projekte 2.227.317,7 1.731.645,2
erhaltene Anzahlungen auf Vorräte -1.555.451,8 671.865,9 -1.406.382,9
4. geleistete Anzahlungen auf Vorräte 245.806,4 171.991,4
1.880.262,5 1.813.238,4
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 357.642,0 434.588,8
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 39.379,7 19.858,1
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.848,6 31.274,8
4. sonstige Vermögensgegenstände 434.985,2 426.833,2
861.855,6 912.554,9
III. Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen 56.356,8 70.472,1
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 557.607,5 533.632,6
3.356.082,3 3.329.897,9
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.942,5 19.033,8
D. Aktive latente Steuern 256.577,1 198.468,9
4.486.392,4 4.453.932,6

PASSIVA

31. Dezember 2024 31.12.2023
T€ T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten 360.000,0 360.000,0
II. Rücklagen 1.362.101,3 1.348.005,1
III. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung -217.780,8 -227.179,6
IV. Konzernbilanzgewinn 51.412,9 231.761,0
V. nicht beherrschende Anteile 5.440,7 4.458,1
1.561.174,1 1.717.044,7
B. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 8.484,5 0,0
C. Sonderposten für Investitionszuschüsse 4.305,9 4.843,1
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.084,3 23.762,0
2. Steuerrückstellungen 32.567,1 52.005,9
3. sonstige Rückstellungen 751.723,3 760.604,3
808.374,8 836.372,3
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.816,6 34.912,6
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 736.555,0 633.340,7
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 517.158,2 437.934,8
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 27.657,5 13.915,4
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 144,3 119,6
6. sonstige Verbindlichkeiten 588.159,8 568.541,2
davon aus Steuern: T€ 133.768,9 (Vorjahr: T€ 77.099,0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: T€ 13.759,5 (Vorjahr: T€ 10.020,8)
1.898.491,5 1.688.764,2
F. Rechnungsabgrenzungsposten 205.561,7 206.908,3
4.486.392,4 4.453.932,6

Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

2024
T€
2023
T€
1. Umsatzerlöse 3.831.402,3 3.330.712,0
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und in Ausführung befindlichen Projekten 454.245,8 -19.070,8
3. andere aktivierte Eigenleistungen 85.895,1 84.882,0
4. Gesamtleistung 4.371.543,2 3.396.523,3
5. sonstige betriebliche Erträge 591.725,5 762.163,7
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.260.960,0 1.770.124,9
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 907.657,3 956.703,1
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 670.547,1 579.742,1
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 141.293,3 126.082,5
davon für Altersversorgung: 6.554,1 5.961,3
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 181.432,6 160.379,7
9. sonstige betriebliche Aufwendungen 972.881,7 1.061.757,3
10. Betriebliches Ergebnis -171.503,2 -496.102,7
11. Erträge aus Beteiligungen 1.477,9 2.789,4
12. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen -3.440,0 615,0
13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11.518,4 12.482,2
davon aus verbundenen Unternehmen: 2.862,8 2.956,4
14. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 18.541,1 22.772,9
davon aus verbundenen Unternehmen: 502,7 463,2
davon aus Abzinsung: 3.872,8 1.856,8
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,0 2.324,7
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 36.922,5 33.905,3
davon an verbundene Unternehmen: 127,3 60,2
davon aus Aufzinsung: 2.307,2 1.386,8
17. Aufwendungen aus der Verlustübernahme 144,3 108,6
18. Finanzergebnis -8.969,4 2.320,7
19. Ergebnis vor Steuern -180.472,6 -493.781,9
20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 52.684,4 47.195,7
21. latente Steuern -61.600,1 -60.540,5
22. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -171.556,9 -480.437,1
23. sonstige Steuern 6.348,6 6.580,0
24. Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag -177.905,5 -487.017,1
25. Konzernergebnisvortrag 231.761,0 713.589,3
26. Entnahmen aus Rücklagen 29,9 7.171,4
27. Einstellungen in Rücklagen -171,8 -720,9
28. Ausschüttungen -1.306,3 -3.850,2
29. nicht beherrschende Anteile -994,4 2.588,5
30. Konzernbilanzgewinn 51.412,9 231.761,0

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 der UEE Holding SE & Co. KG mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRA 203233, wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Der UEE Holding SE & Co. KG-Konzern wird nachfolgend auch ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für unfertige Arbeiten an eigenen Projekten und Kundenprojekten um den Posten „in Ausführung befindliche Projekte“, für gewährte Investitionszuschüsse um den Posten „Sonderposten für Investitionszuschüsse“ und die Gewinn- und Verlustrechnung um das „Ergebnis vor Steuern“ erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten „Ergebnis nach Steuern“ klarstellend zu „Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ erweitert.

Das Geschäftsjahr für den Konzernabschluss und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Aufgrund von Rundungen können sich im Konzernabschluss bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben.

II. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der UEE Holding SE & Co. KG zum 31. Dezember 2024 sind neben dem Mutterunternehmen, der UEE Holding SE & Co. KG, grundsätzlich alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, deren Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50,00 % dem Mutter- oder den Tochterunternehmen zustehen.

Die nachstehend aufgeführten Unternehmen wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung berücksichtigt:

Gesellschaft Sitz Anteil*
UEE Holding SE & Co. KG Aurich Mutterunternehmen
ENERCON GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Sales & Finance Partners GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Logistic GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Windpark GmbH Aurich 100,00 %
Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG Aurich 100,00 %
WI Nord Verwaltungs-GmbH Aurich 100,00 %
Induction Generatorenfertigung GmbH Aurich 100,00 %
Mechanic Anlagenbau GmbH Aurich 100,00 %
Rothenseer Generatorenfertigung GmbH Magdeburg 100,00 %
Solvent GmbH Aurich 100,00 %
Wasserenergie Raguhn Verwaltungsgesellschaft mbH Aurich 100,00 %
Windpark Steinlah Verwaltungs GmbH Aurich 100,00 %
Windgeneratorenfertigung Magdeburg GmbH Magdeburg 100,00 %
ENERCON Betriebsführungs GmbH Aurich 100,00 %
Windpark Torgelow Verwaltungs GmbH (vormals: Windpark Lensahn GmbH) Aurich 100,00 %
WRD Wobben Research and Development GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Production GmbH Aurich 100,00 %
Windpark Brunow-Klüss Verwaltungs GmbH (vormals: ENERCON Windpark Teltow-Fläming GmbH) Aurich 100,00 %
Composite Material Supply GmbH Aurich 100,00 %
Windpark Oberndorf Verwaltungs GmbH Aurich 100,00 %
E-Ship 1 Verwaltungs GmbH Aurich 100,00 %
E-Ship 1 GmbH & Co. KG Aurich 99,98 %
ENERCON IT Service GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Global GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Consulting Services GmbH Aurich 100,00 %
Hanse Drehverbindungen GmbH Aurich 100,00 %
Wärmeversorgung Industriegebiet Nord GmbH & Co. KG Aurich 100,00 %
ENERCON Energy Partners GmbH Bremen 100,00 %
UW Zossen Wind GmbH & Co. KG Aurich 100,00 %
Windpark Neuendorf/Kakerbeck Repowering GmbH & Co. KG Hamburg 100,00 %
Windpark Möhnesee Verwaltungs GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON India Development GmbH Aurich 100,00 %
Wobben Properties GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Support GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Service Deutschland GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Service GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Service Center Gotha GmbH Gotha 100,00 %
WEC Installation GmbH Aurich 100,00 %
WEC Grid Connect GmbH Aurich 100,00 %
Service Material Logistics GmbH Aurich 100,00 %
Rothenseer Anlagenbau GmbH Magdeburg 100,00 %
Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH Magdeburg 100,00 %
WEC Turmbau GmbH Aurich 100,00 %
SKET GmbH Magdeburg 100,00 %
MAM Maschinen- und Anlagenbau Magdeburg GmbH Magdeburg 100,00 %
ENERCON Field Services GmbH Aurich 100,00 %
ENERCON Australia Pty. Ltd. Ravenshoe QLD (Australien) 100,00 %
ENERCON Argentina S.R.L. Buenos Aires (Argentinien) 100,00 %
MMW Potzneusiedl GmbH Eisenstadt (Österreich) 60,00 %
ENERCON Bolivia S.R.L. La Paz (Bolivien) 100,00 %
Wobben Windpower Indústria e Comércio Ltda. Sorocaba (Brasilien) 100,00 %
ENERCON Canada Inc. Halifax (Kanada) 100,00 %
Enercon Wind Power Generation Equipment (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai (China) 100,00 %
ENERCON Services Costa Rica S.A. San Jose Pavas (Costa Rica) 100,00 %
ENERCON Renovables S. L. Valencia (Spanien) 100,00 %
Koskenkylän Tuulienergia Oy Kauhajoki As (Finnland) 80,00 %
Enercon Services Administratifs S.A.R.L. Le Meux (Frankreich) 100,00 %
Aeolika Parka Achladion A. E. Athen (Griechenland) 53,08 %
Anemoessa Aeolika Parka A. E. Athen (Griechenland) 60,00 %
ENERCON Hellas A. E. Athen (Griechenland) 100,00 %
Aeolika Parka Kyron A. E. Athen (Griechenland) 62,00 %
Kalon Oros Aeolika Parka A. E. Athen (Griechenland) 100,00 %
ENERCON Service Japan Co. Ltd. Mito-shi, Ibaraki (Japan) 100,00 %
ENERCON Windenergy Private Limited Neu-Delhi (Indien) 100,00 %
ENERCON Korea Inc. Busan (Südkorea) 100,00 %
Groen Power Industries B.V. Utrecht (Niederlande) 100,00 %
Testfield Lelystad 2 B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
Testfield Lelystad 6 B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
Testfield Lelystad 7 B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
Testfield Wieringermeer 6 B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
ENERCON Norge AS Bergen (Norwegen) 100,00 %
Generator Produkcja Opole Sp. z o.o. Opole (Polen) 100,00 %
ENERCONPor - Energias Renováreis de Portugal, Sociedade Unipessoal, Lda. Viana do Castello (Portugal) 100,00 %
ENEOP3-Desenvolvimento de Projecto Industrial S.A. Lissabon (Portugal) 100,00 %
ENERCON Project Development AB Malmö (Schweden) 100,00 %
ENERCON Rüzgar Enerji Santrali Kurulum Hizmetleri Limited Sirketi Istanbul (Türkei) 100,00 %
ENERCON Taiwan Ltd. Taichung (Taiwan) 100,00 %
ENERCON Uruguay S.A. Montevideo (Uruguay) 100,00 %
ENERCON EIPP Sweden AB Malmö (Schweden) 100,00 %
ENERCON Vietnam Company Limited Ho Chi Minh City (Vietnam) 100,00 %
ENERCON Component Manufacturing South Africa (Pty) Ltd Randburg (Südafrika) 100,00 %
ENERCON Holdings South Africa (Pty) Ltd Randburg (Südafrika) 100,00 %
ENERCON Services South Africa (Pty) Ltd Randburg (Südafrika) 100,00 %
Wind-Energy Enercon South Africa (Pty) Ltd Randburg (Südafrika) 100,00 %
NEI Nieuw Energy Invest B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
Lagerwey Group B.V. Barneveld (Niederlande) 100,00 %
Lagerwey Systems B.V. Barneveld (Niederlande) 100,00 %
Lagerwey Wind B.V. Barneveld (Niederlande) 100,00 %
ENERCON Chile SpA Santiago de Chile (Chile) 100,00 %
ENERCON Wind Energy UK Limited Edinburgh (Großbritannien) 100,00 %
ENERCON Wind Energy NI Limited Belfast (Großbritannien) 100,00 %
ENERCON Service Austria Ges.m.b.H. Parndorf (Österreich) 100,00 %
ENERCON Services Belgium BV Jabbeke (Belgien) 100,00 %
ENERCON Services Bulgaria O.O.D. Sofia (Bulgarien) 100,00 %
ENERCON Canada Services Inc. Montreal (Kanada) 100,00 %
ENERCON Services (Switzerland) GmbH Brig-Glis (Schweiz) 100,00 %
ENERCON Services Estonia OÜ Tallinn (Estland) 100,00 %
ENERCON Windenergy Spain S.L. El Puerto de Santa María (Cádiz) (Spanien) 100,00 %
ENERCON Services Finland Oy Helsinki (Finnland) 100,00 %
ENERCON Service France SAS Le Meux (Frankreich) 100,00 %
ENERCON Service France Ouest SARL Les Sorinières (Frankreich) 100,00 %
ENERCON Service France Nord SARL Le Meux (Frankreich) 100,00 %
ENERCON Service France Sud SARL Narbonne (Frankreich) 100,00 %
ENERCON Service France Est SARL Bezannes (Frankreich) 100,00 %
ENERCON Services UK Ltd. Huntingdon (United Kingdom) 100,00 %
ENERCON Windfarm Service NI Limited Belfast (United Kingdom) 100,00 %
ENERCON Service Hellas MEPE Glyka Nera (Griechenland) 100,00 %
ENERCON usluge Croatia d.o.o. Zagreb (Kroatien) 100,00 %
ENERCON Wind Farm Services Ireland Limited Athlone (Irland) 100,00 %
ENERCON Service Italia s.r.l. Benevento (Italien) 100,00 %
ENERCON Services Lietuva UAB Vilnius (Litauen) 100,00 %
ENERCON Services Latvia SIA Riga (Lettland) 100,00 %
ENERCON Services Netherlands B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
Windenergy Service B.V. Rotterdam (Niederlande) 100,00 %
ENERCON Assembly Services B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00 %
ENERCON Services Norway AS Bergen (Norwegen) 100,00 %
ENERCON Services Poland Sp. z o.o. Poznań (Polen) 100,00 %
EWG - Parques Eólicos, Assistência Técnica, Lda. Viana do Castelo (Portugal) 100,00 %
Enercon Services Carpathians S.R.L. Bukarest (Rumänien) 100,00 %
ENERCON ENERGY Converter AB Malmö (Schweden) 100,00 %
ENERCON Servis Limited Sirketi Izmir (Türkei) 100,00 %
International Blade Handling B.V. Amsterdam (Niederlande) 100,00 %
Mechanical Power Supply B.V. Amsterdam (Niederlande) 100,00 %
Toren Productie B.V. Amsterdam (Niederlande) 100,00 %

* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst.

Es haben sich im Vergleich zum Vorjahr folgende Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben:

Name
Zugänge
Rothenseer Anlagenbau GmbH Erstkonsolidierung
Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH Erstkonsolidierung
WEC Turmbau GmbH Erstkonsolidierung
SKET GmbH Erstkonsolidierung
MAM Maschinen- und Anlagenbau Magdeburg GmbH Erstkonsolidierung
ENERCON Field Services GmbH Erstkonsolidierung
International Blade Handling B.V. Erstkonsolidierung
Mechanical Power Supply B.V. Erstkonsolidierung
Toren Productie B.V. Erstkonsolidierung

Aus den Erstkonsolidierungen ergeben sich Zugänge, die im Wesentlichen aus dem Anlagenspiegel ersichtlich sind.

Name
Abgänge
UW Heringen GmbH & Co. KG Entkonsolidierung

Folgende Gesellschaften wurden nicht in den Konzernabschluss einbezogen:

Name Sitz Anteil*
a) ENERCON Canary Islands S. L. Gran Canaria (Spanien) 75,00%
b) ENERCON Tenerife S. L. Teneriffa (Spanien) 100,00%
c) WEC Production Portugal S.A. Viana do Castelo (Portugal) 100,00%
d) ENERCON Colombia S.A.S. Bogotá (Kolumbien) 100,00%
e) ENERCON PLM Netherlands B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00%
f) Lagerwey Enerji Sanayi Ve Ticaret Anonim Sirketi Istanbul (Türkei) 75,00%
g) WEC Kule Insaat Sanayi ve Ticaret A.S. Izmir (Türkei) 100,00%
h) Parque Eólico Cochento SpA Puerto Varas (Chile) 100,00%
i) Windpark GmbH & Co. Wünsdorf-Süd KG Aurich 100,00%
j) Windpark GmbH & Co. Siedenlangenbeck KG Aurich 100,00%
k) RRKW Feldheim Beteiligungs GmbH Aurich 100,00%
l) Windpark Westerscheps GmbH & Co. KG Aurich 100,00%
m) Windpark Möhnesee GmbH & Co. KG Aurich 100,00%
n) Windpark Steinlah GmbH & Co. KG Aurich 100,00%
o) Windenergiekomponentenfertigung Austria GmbH Zurndorf (Österreich) 100,00%
p) WEC Mats Beton SAS Longueil Sainte Marie (Frankreich) 100,00%
q) ENERCON Renewable Energy Fund S.A., SICAV-RAIF Grevenmacher (Luxemburg) 100,00%
r) EWP Windtower Production AB Landskrona (Schweden) 100,00%
s) Markbygden West AB Malmö (Schweden) 100,00%
t) Markbygden Etapp 2 AB Umea (Schweden) 100,00%
u) Stavaliden Vind AB Malmö (Schweden) 100,00%
v) ECN PW5 B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00%
w) ECN RW6 B.V. Zwolle (Niederlande) 100,00%
x) Infrastruktur Gutach GmbH & Co. KG Aurich 100,00%
y) Dipl.-Ing. Peter Neumann Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG Eckernförde 100,00%
z) Dipl.-Ing. Peter Neumann Baugrunduntersuchung Verwaltungs-GmbH Eckernförde 100,00%
aa) Windpark Westerscheps Verwaltungs GmbH Aurich 100,00%
ab) Aero Rüzgar Endüstrisi A.S. Izmir (Türkei) 100,00%
ac) WIND 1 SpA Puerto Varas (Chile) 100,00%
ad) WIND 2 SpA Puerto Varas (Chile) 100,00%
ae) ENERCON Wind Farms (Krishna) Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
af) ENERCON (India) Power Development Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
ag) ENERCON Financial Consultancy Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
ah) ENERCON Wind Farms (Chitradurga) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
ai) ENERCON Wind Farms (Madhya Pradesh) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
aj) ENERCON Wind Farms (Maharana Pratap) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
ak) ENERCON Wind Farms (Sai) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
al) ENERCON Wind Farms (Pritvi) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
am) ENERCON Wind Farms (Nettur) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
an) ENERCON (India) Infra Structure Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 56,00%
ao) ENERCON Lanka Power Development Pvt. Ltd. Colombo (Sri Lanka) 56,00%
ap) EIL South Africa Power Development Pvt. Ltd. Tecoma (Südafrika) 56,00%
aq) Langefontain WF Pty Ltd. Kensington (Südafrika) 56,00%

* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst.

zu a) bis s):

Die Gesellschaften wurden wegen untergeordneter Bedeutung - auch in ihrer Gesamtheit - nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Alle Unternehmen haben entweder keine oder nur eine geringe Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 entfaltet.

zu t) bis ad):

Die Gesellschaften wurden nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden.

zu ae) bis aq):

Im Geschäftsjahr 2024 wurde, wie im Vorjahr, aufgrund des langwierigen und intensiven Rechtsstreits mit dem indischen Joint-Venture-Partner sowie der damit in Zusammenhang stehenden Vorabverfügungen zur Ausübung der Gesellschaftsrechte von der Vollkonsolidierung der indischen Gesellschaften abgesehen. Da für einige Gesellschaften ein maßgeblicher Einfluss durch die ENERCON GmbH weiterhin besteht, wurden diese Gesellschaften als assoziierte Unternehmen konsolidiert. Die Tochterunternehmen der ENERCON India Ltd., die keine weiteren Beteiligungsverhältnisse zu anderen vollkonsolidierten Gesellschaften haben, sind aufgrund der Einbeziehung der ENERCON India Ltd. als assoziiertes Unternehmen für den Konzern - auch in ihrer Gesamtheit - von untergeordneter Bedeutung.

Im Rahmen der Equity-Methode wurden folgende Gesellschaften berücksichtigt:

Name Sitz Anteil*
SL Mobilien-Leasing GmbH & Co. ENERCON KG Mannheim * 1 100,00 %
Windpark Ihlow Verwaltungs-GmbH Ihlow 33,33 %
ENERCON India Ltd. Mumbai (Indien) 56,00 %
ENERCON Wind Farms (India) Ltd. Mumbai (Indien) 88,56 %
ENERCON Wind Farms (Karnataka) Ltd. Mumbai (Indien) 77,56 %
ENERCON Wind Farms (Jaisalmer) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 77,56 %
ENERCON Wind Farms (Rajasthan) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 77,56 %
ENERCON Wind Farms (Hindustan) Pvt. Ltd. Mumbai (Indien) 77,56 %
Expertise de Energias Renovables Eolica y Fotovoltaica de Canarias S.L . Santa Lucía (Spanien) 50,00 %
Crockahenny Wind Farm Ltd. Dublin (Irland) 25,00 %
Énergie Renouvelable du Languedoc S.A.R.L. Montpellier (Frankreich) 50,00 %

* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst.

* 1 Auf das Unternehmen wird weder unmittelbar noch mittelbar ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 290 HGB ausgeübt.

Folgende Beteiligungen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht berücksichtigt, da ihr Einfluss auf den Konzernabschluss - auch in ihrer Gesamtheit - nur von untergeordneter Bedeutung ist:

Name Sitz Anteil*
Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH (EAE) Aurich 48,00 %
Doennesfjord Vindpark AS Oslo (Norwegen) 50,00 %
Energiepark Goes B.V Vlissingen (Niederlande) 50,00 %
Red Wind B.V. Barneveld (Niederlande) 50,00 %
Parque Eólico Esmeralda S.A. Buenos Aires (Argentinien) 25,00 %
Eólica Pindai IV Geração de Energia Ltda Caetité, Bahia (Brasilien) 50,00 %
Eólica Pindai I Geração de Energia Ltda Caetité, Bahia (Brasilien) 50,00 %
Eólica Pindai II Geração de Energia Ltda Caetité, Bahia (Brasilien) 50,00 %
Eólica Pindai III Geração de Energia Ltda Caetité, Bahia (Brasilien) 50,00 %
Pite Green Methanol AB Malmö (Schweden) 50,00 %

* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst.

III. Konsolidierungsgrundsätze

Stichtag für die Aufstellung

Der Stichtag des einbezogenen Tochterunternehmens MMW Potzneusiedl GmbH, Österreich, weicht vom Stichtag des Konzernabschlusses ab. Es wurde zur Einbeziehung in den Konzernabschluss kein Zwischenabschluss gemäß § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufgestellt.

Der Stichtag des Jahresabschlusses der ENERCON Windenergy Private Limited, Indien, weicht ebenfalls vom Stichtag des Konzernabschlusses ab. Es wurde ein Zwischenabschluss gemäß § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufgestellt.

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung wurde nach den Vorschriften des § 301 Abs. 1 HGB (Neubewertungsmethode) durchgeführt. Die Erstkonsolidierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Erstkonsolidierung erfolgt bei Gesellschaften, auf deren Einbeziehung bisher gemäß § 296 HGB verzichtet wurde, auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Kapitalkonsolidierungen vor 2010 wurden nach der Buchwertmethode durchgeführt.

Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden in Vorjahren Unterschiedsbeträge auf immaterielle Vermögensgegenstände allokiert. Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich der Buchwert dieser immateriellen Vermögensgegenstände aus der Erstkonsolidierung der Wobben Properties GmbH auf T€ 64.355,0 (Vorjahr: T€ 77.903,4). Durch die Erstkonsolidierung der Wobben Properties GmbH wurden Lizenzentgeltminderungsansprüche, die bei der ENERCON GmbH bis 2022 aktiviert wurden, in Höhe von T€ 31.301,3 (Vorjahr: T€ 73.036,4) in die Kapitalkonsolidierung einbezogen.

Bei den Gesellschaften, die durch die Equity-Methode im Geschäftsjahr 2024 einbezogen wurden, wurde die Kapitalkonsolidierung nach § 312 Abs. 1 HGB durchgeführt (Buchwertmethode).

Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die vor 2010 zugegangen sind, wurden nach der Kapitalanteilsmethode bewertet.

Schuldenkonsolidierung

Die in den Einzelbilanzen ausgewiesenen Ausleihungen und anderen Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 303 Abs. 1 HGB eliminiert. Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung wurden erfolgswirksam gebucht.

Zwischenergebniseliminierung

Eine Zwischenergebniseliminierung wurde gemäß § 304 HGB für die Lieferungen von Anlage- und Umlaufvermögen innerhalb des Konzerns vorgenommen. Die übrigen Leistungsbeziehungen sind für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses nur von untergeordneter Bedeutung, es erfolgte keine Zwischenergebniseliminierung. Die Zwischenergebniseliminierung wurde erfolgswirksam verrechnet.

Latente Steuerabgrenzung

Auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen wurden latente Steuern erfolgswirksam abgegrenzt. Die Berücksichtigung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen in der Neubewertungsbilanz bei Erstkonsolidierung erfolgt erfolgsneutral. Vom Wahlrecht, sich ergebende Steuerbe- beziehungsweise Steuerentlastungen verrechnet auszuweisen, wird Gebrauch gemacht. Für die Berechnung wurden die zukünftig geltenden Steuersätze zugrunde gelegt.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die konzerninternen Aufwendungen und Erträge wurden gemäß § 305 HGB - sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren - ebenfalls bei der Konsolidierung eliminiert. Die Eliminierung erfolgte, soweit es sich nicht um Beteiligungserträge handelte, erfolgsneutral.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der UEE Holding SE & Co. KG geltenden Bilanzierungs- und Ausweismethoden einbezogen.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern entsprechen den Planungsgrundlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird linear über 15 Jahre abgeschrieben.

Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis 11 Jahren angesetzt. Erworbene Rechte werden über die vertragliche Laufzeit abgeschrieben, die bis zu 20 Jahre betragen kann. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, insbesondere aktivierte Entwicklungsleistungen, werden über eine Laufzeit zwischen drei und sieben Jahren abgeschrieben.

Anlagegüter werden degressiv und linear abgeschrieben. Unbewegliche Anlagegüter werden ausschließlich linear abgeschrieben. Zugänge beweglicher Anlagegüter des Geschäftsjahres 2024 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen.

Die Ermittlung der Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen für Sachanlagen entspricht den Bewertungsgrundsätzen der unfertigen Erzeugnisse bzw. der in Ausführung befindlichen Projekte.

Soweit erforderlich, werden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei vorübergehender Wertminderung vorgenommen. Die Beteiligungen an den assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode bewertet. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert, zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, wie im Vorjahr, niedrigverzinsliche Ausleihungen, die bis zum Laufzeitende gehalten werden sollen und bei denen keine Ausfälle drohen, ebenfalls mit dem Nominalwert bilanziert. Der Nominalwert beträgt zum 31. Dezember 2024 T€ 104.518,5 (Vorjahr: T€ 167.503,3) und der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 102.233,3 (Vorjahr: T€ 156.240,8).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wird ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt.

Die unfertigen Erzeugnisse stellen Windenergieanlagen im Fertigungsprozess dar, die je nach Fertigungsgrad anhand von Arbeitsschritten bewertet werden. Die Baustellen in Vorbereitung sind dem Posten „in Ausführung befindliche Projekte” zugeordnet worden. Im Geschäftsjahr wurden, wie im Vorjahr, die Anzahlungen bis zur Höhe der korrespondierenden Projekt-Herstellungskosten offen von den Vorräten abgesetzt.

In die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und der in Ausführung befindlichen Projekte wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der unfertigen Erzeugnisse und der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei langfristigen unverzinslichen Forderungen wurden Abzinsungen vorgenommen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise einschließlich temporärer Differenzen aus der Neubewertungsbilanz bei Erstkonsolidierung sowie auf erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Vom Wahlrecht, sich ergebende Steuerbe- bzw. Steuerentlastungen saldiert auszuweisen, wird Gebrauch gemacht. Ein sich ergebender aktiver Überhang wird in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Die BEPS Pillar 2 Regelungen wurden Ende 2023 in deutsches Recht überführt (MinStG) und finden erstmals für Geschäftsjahre Anwendung, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Der Konzern fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Auf Basis einer erfolgten Analyse ist nicht die ENERCON-Gruppe, sondern die Aloys Wobben Stiftung als oberste Muttergesellschaft im Sinne des § 4 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 21 Nr. 4 MinStG anzusehen und hat zugleich die Stellung als Gruppenträgerin gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 MinStG inne. Ungeachtet dessen hat der Konzern zum Abschlussstichtag eine Analyse durchgeführt, um die Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen die Gruppe möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax ausgesetzt ist. Dabei wurde zunächst auf Basis der CbCR-Daten 2023 geprüft, ob die übergangsweisen CbCR Safe Harbour Regelungen einschlägig sind. Auf Basis dieser Analyse würden lediglich wenige Länder nicht von einem übergangsweisen CbCR Safe Harbour profitieren. Da aufgrund vorgenommener Abschätzungen zu erwarten ist, dass die Effekte aus der Anwendung der in diesen Ländern geltenden nationalen Ergänzungssteuerregelungen nicht materiell sind, wurde auf eine detaillierte Berechnung verzichtet.

Die ENERCON-Gruppe wendet die Ausnahme gem. §§ 274 Abs. 3, 306 S. 5 HGB an, wonach keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule („BEPS Pillar 2“) der OECD bilanziert und auch keine Angaben dazu geleistet werden. Der Konzern verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem die ENERCON-Gruppe tätig ist und passt ihre bestehenden compliance-Prozesse im Hinblick auf bestehende Pillar 2-Registrierungs- und zukünftige Pillar 2-Deklarationspflichten an.

In 2024 wurde in der Türkei, neben der lokalen Mindestbesteuerungsregelung nach Pillar 2, eine nationale Mindeststeuerregelung mit Wirkung ab 2025 eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass in der Türkei körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen einer Belastung mit Körperschaftsteuer von mindestens 10% des steuerpflichtigen Einkommens vor Abzug bestimmter Aufwendungen unterliegen. Die ENERCON-Gruppe verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam und stellt sicher, dass die entsprechenden lokalen Compliance-Verpflichtungen durch die in der Türkei steuerpflichtigen Konzernunternehmen erfüllt werden.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für erhaltene Zuschüsse gebildet und wird über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagevermögens aufgelöst.

Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem Barwert der Versorgungszusagen. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt auf Grundlage der „Sterbetafeln 2018 G” von Prof. Dr. K. Heubeck. Den Rückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren zugrunde. Folgende Grundlagen wurden berücksichtigt:

- Zinssatz 1,90%

- erwarteter Rententrend 1,75% - 1,80%

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ -124,7.

Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen beinhaltet, wie im Vorjahr, Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. i. V. m. Art. 66 Abs. 3 EGHGB. Der Ansatz der Aufwandsrückstellungen wird gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und fortgeschrieben.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungsverbräuche sind aus Vereinfachungsgründen unterjährig als laufender Aufwand erfasst. Der Verbrauch der Gewährleistungsrückstellungen wurde unsaldiert über separate Konten innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfasst. Eventuelle Auflösungen werden ebenfalls separat unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgeführt. Die Bildung beziehungsweise die Erhöhung der Rückstellungen wurde über die entsprechenden Aufwandskonten erfasst. Entsprechende Preis- und Kostensteigerungen wurden mit 2 % bzw. 4 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz abgezinst.

Der Umsatz ist realisiert, wenn die Werklieferung und Leistung an den Kunden vertragsgemäß erbracht ist. Sind abgrenzbare, abrechenbare Teilleistungen (Aufbau einzelner Windenergieanlagen) vereinbart, ist der Umsatz realisiert, wenn diese erbracht sind.

Im Konzernabschluss werden die Aktiv- und Passivposten, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz wurde innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen ausgewiesen.

In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsgeschäfte am Abschlussstichtag grundsätzlich gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, wurden Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungsgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten beziehungsweise zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führten. Gemäß DRS 25.96 wurden für die ENERCON Rüzgar Enerji Santrali Kurulum Hizmetleri Limited Sirketi als Gesellschaft in einem Hochinflationsland die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Vermögens- und Erfolgsausweis durch Indexierung bereinigt.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Konzernanlagenspiegel dargestellt.

In den Ausleihungen an verbundenen Unternehmen sowie in den sonstigen Ausleihungen sind zum 31. Dezember 2024 T€ 104.518,5 (Vorjahr: T€ 167.503,3) niedrigverzinsliche Finanzinstrumente enthalten. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 102.233,3 (Vorjahr: T€ 156.240,8). Wertminderungen in Höhe von T€ 2.285,1 wurden nicht berücksichtigt, da es sich hierbei ausschließlich um Änderungen des allgemeinen Marktzinsniveaus handelt und somit keine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt. Die Ausleihungen sollen bis zum Laufzeitende gehalten werden, um eine Rückzahlung zum Nominalwert sichzustellen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

2024
T€
2023
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 357.642,0 434.588,8
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.660,0 25.818,5
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 39.379,7 19.858,1
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.848,6 31.274,8
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 434.985,2 426.833,2
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 51.931,9 56.104,5
Summe 861.855,6 912.554,9
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 72.591,9 81.922,9

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 16.698,6 (Vorjahr: T€ 12.920,9).

3. Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

In den Guthaben bei Kreditinstituten und damit auch im Finanzmittelfonds der Konzernkapitalflussrechnung sind Bankguthaben in Höhe von T€ 203.116,7 (Vorjahr: T€ 315.556,9) enthalten, die der Barunterlegung von Avalbürgschaften oder Projektfinanzierungen dienen und somit der Gesellschaft nicht liquide zur Verfügung stehen.

4. Aktive latente Steuern

Im Konzernabschluss werden die passiven latenten Steuern, die im Wesentlichen auf unterschiedlichen Ansätzen der immateriellen Vermögensgegenstände, des Sachanlagevermögens sowie der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beruhen, mit den aktiven latenten Steuern verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren überwiegend aus dem unterschiedlichen Ansatz von Vorräten, sonstigen Rückstellungen sowie aus der Zwischenergebniseliminierung im Anlage- und Umlaufvermögen.

Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.

Für die Berechnung der latenten Steuern werden die Steuersätze der jeweiligen lokalen Gesellschaft bzw. Betriebsstätte zugrunde gelegt, die zwischen 12,5 % und 34,0 % betragen.

5. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt.

6. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

Die passivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung ergeben sich im Rahmen der Erstkonsolidierungen des Geschäftsjahres aus den unter dem Buchwert des Eigenkapitals des Tochterunternehmens liegenden Anschaffungskosten. Bei dem ausgewiesenen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung handelt es sich um passive Unterschiedsbeträge mit Eigenkapitalcharakter.

7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

2024
T€
2023
T€
Gewährleistungsrückstellungen 287.629,6 256.535,7
Übrige sonstige Rückstellungen 464.093,8 504.068,7
Summe 751.723,3 760.604,3

Die übrigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für ausstehende Rechnungen, für Prozesskosten sowie für Gutschriften zusammen.

8. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:

Restlaufzeiten unter 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.350,3 10.581,6 14.884,7 28.816,6
Vorjahr 6.331,6 10.624,0 17.957,0 34.912,6
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 736.555,0 0,0 0,0 736.555,0
Vorjahr 633.340,7 0,0 0,0 633.340,7
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 517.158,2 0,0 0,0 517.158,2
Vorjahr 437.934,8 0,0 0,0 437.934,8
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 27.657,5 0,0 0,0 27.657,5
Vorjahr 13.915,4 0,0 0,0 13.915,4
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 144,3 0,0 0,0 144,3
Vorjahr 119,6 0,0 0,0 119,6
6. Sonstige Verbindlichkeiten 361.819,8 226.340,0 0,0 588.159,8
- davon aus Steuern 133.768,9 0,0 0,0 133.768,9
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 13.759,5 0,0 0,0 13.759,5
Vorjahr 190.202,5 378.338,7 0,0 568.541,2
- davon aus Steuern 77.099,0 0,0 0,0 77.099,0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 10.020,8 0,0 0,0 10.020,8
Summe 1.646.685,1 236.921,6 14.884,7 1.898.491,5
Vorjahr 1.281.844,6 388.962,7 17.957,0 1.688.764,2

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 28.294,8 (Vorjahr: T€ 31.073,6) durch Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten befindet sich ein Darlehen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, das zum Stichtag bei T€ 378.340,0 (Vorjahr: T€ 443.903,4) valutiert.

Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 17.215,8 (Vorjahr: T€ 12.595,6).

9. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten umfasst im Wesentlichen späteren Geschäftsjahren zuzuordnende Erlöse für Wartung aufgrund von EPK- und Wartungsverträgen. Des Weiteren wurden Einspeiseerlöse und Mieterlöse abgegrenzt. Der Zeitraum richtet sich nach den jeweiligen Verträgen.

10. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen in folgender Form:

Art des Haftungsverhältnisses 2024
T€
2023
T€
I. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 40.187,3 41.147,3
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 0,0 0,0
- davon zugunsten assoziierter Unternehmen 0,0 0,0
II. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 92.449,4 121.314,3
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 640,5 834,0
- davon zugunsten assoziierter Unternehmen 600,0 23.714,4
III. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 47.790,5 38.933,8
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 0,0 0,0
- davon zugunsten assoziierter Unternehmen 16.992,7 4.094,1
Summe der Haftungsverhältnisse 180.427,3 201.395,4
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 640,5 834,0
- davon zugunsten assoziierter Unternehmen 17.592,7 27.808,6

Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können und schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als unwahrscheinlich ein.

Für die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind Pfandrechte in Höhe von T€ 47.790,5 (Vorjahr: T€ 38.933,8) gewährt worden.

VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geografischen Gesichtspunkten und Tätigkeitsbereichen wie folgt:

Umsatzerlöse
2024 2023 Veränderung
T€ T€ +/- in %
Inland
Windenergieanlagen/-komponenten 1.201.113,5 844.831,6
Sonstige 484.236,6 418.760,8
Summe Inland 1.685.350,1 1.263.592,3 + 33,4%
Ausland
Windenergieanlagen/-komponenten 1.284.175,0 1.440.690,1
Sonstige 943.654,9 707.515,0
Summe Ausland 2.227.830,0 2.148.205,1 + 3,7%
Erlösschmälerungen -81.777,8 -81.085,4
Gesamtumsatz 3.831.402,3 3.330.712,0 + 15,0%

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende Posten:

2024
T€
2023
T€
Ordentliche Erträge 295.650,0 448.193,7
Erträge aus Währungskursdifferenzen 154.634,1 174.373,1
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 70.433,9 72.994,2
Erträge aus Anlagenabgängen 7.155,1 6.432,5
Erträge aus Zuschreibungen 4.620,8 9.979,3
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 4.617,2 2.482,2
Übrige Erträge 54.614,5 47.708,8
Summe 591.725,5 762.163,7

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2024
T€
2023
T€
Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen 314.440,2 386.530,0
Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen 185.220,2 185.097,5
Vertriebsaufwendungen 136.126,7 130.139,8
Betriebsaufwendungen 112.754,4 115.634,8
Beratung und Spenden 80.644,7 67.178,5
Verwaltungsaufwendungen 50.189,2 41.193,5
Personalnebenkosten 21.450,3 20.070,5
Übrige Aufwendungen 72.056,0 115.912,6
Summe 972.881,7 1.061.757,3

In den Aufwendungen aus den Zuführungen zu Rückstellungen sind Aufwendungen für Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von T€ 213.578,1 (Vorjahr: T€ 190.302,3) enthalten.

4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von T€ 19.823,2 (Vorjahr: T€ 19.022,6).

VII. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung T€
Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben 5.489,0
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2025 41.460,8
- Miet- und Pachtverträge für 2026 bis 2029 160.687,9
- Miet- und Pachtverträge nach 2029 12.666,0
- Leasingverträge für 2025 41.799,8
- Leasingverträge für 2026 bis 2029 82.780,4
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Schwebende Geschäfte 2025 54.783,1
- Schwebende Geschäfte für 2026 bis 2029 60.732,7
- Kreditzusagen für 2025 12.210,0
Sonstige Haftungsverhältnisse (eigene Verbindlichkeiten) 10,0
Summe 472.619,7

Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben ergeben sich aus Bestellungen des Anlagevermögens.

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die anderen finanziellen Verpflichtungen setzten sich aus schwebenden Geschäften und aus Dauerschuldverhältnissen zusammen. Bei den schwebenden Geschäften handelt es sich um langfristig abgeschlossene Abnahmeverpflichtungen für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (insbesondere von Rohstoffen). Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung für IT-Dienstleistungen sowie Verwaltungsdienstleistungen. Die Kreditzusagen betreffen Darlehnsverhältnisse, die der Sicherung der jeweiligen Unternehmensliquidität dienen.

2. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2024 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 12.043 Mitarbeiter (Vorjahr: 11.343 Mitarbeiter) beschäftigt. Davon werden 5.521 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.328 Mitarbeiter) im Ausland beschäftigt.

3. Vergütung für die Geschäftsführung

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Jahr 2024 T€ 3.549,7.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der UEE Holding Verwaltungs SE haben im Jahr 2024 Gesamtbezüge in Höhe von T€ 180,0 erhalten.

Hinsichtlich der Bezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 314 Abs. 3 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

4. Befreiender Konzernabschluss

Das Mutterunternehmen nimmt die Erleichterungen gem. § 264b HGB in Anspruch.

Folgende Tochterunternehmen nehmen die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch:

ENERCON Production GmbH, Aurich

ENERCON Logistic GmbH, Aurich

Induction Generatorenfertigung GmbH, Aurich

Mechanic Anlagenbau GmbH, Aurich

Composite Material Supply GmbH, Aurich

WRD Wobben Research and Development GmbH, Aurich

ENERCON Consulting Services GmbH, Aurich

ENERCON IT Service GmbH, Aurich

Solvent GmbH, Aurich

Rothenseer Generatorenfertigung GmbH, Magdeburg

Windgeneratorenfertigung Magdeburg GmbH, Magdeburg

ENERCON Sales & Finance Partners GmbH, Aurich

Wobben Properties GmbH, Aurich

ENERCON India Development GmbH, Aurich

ENERCON Service GmbH, Aurich

ENERCON Service Deutschland GmbH, Aurich

ENERCON Service Center Gotha GmbH, Aurich

WEC Installation GmbH, Aurich

WEC Grid Connect GmbH, Aurich

Service Material Logistics GmbH, Aurich

ENERCON Support GmbH, Aurich

ENERCON Energy Partners GmbH, Bremen

Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG, Aurich

E-Ship 1 GmbH & Co. KG, Aurich

Wärmeversorgung Industriegebiet Nord GmbH & Co. KG, Aurich

UW Zossen Wind GmbH & Co. KG, Aurich

Windpark Neuendorf/Kakerbeck Repowering GmbH & Co. KG, Hamburg

5. Honorar des Konzernabschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:

2024
T€
Abschlussprüfung 1.194,3
andere Bestätigungsleistungen 13,2
Steuerberatung 936,1
Sonstige Leistungen 41,1
Gesamtsumme 2.184,7

6. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Risiken aus Wechselkurs-, Zinssatz-, Rohstoffpreisänderungen sowie aus CO2 -Emissionspreisänderungen im Rahmen der weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert. Das Management dieser Risiken wird durch konzernweit gültige Richtlinien geregelt, unter anderem ist es den operativen Einheiten des Konzerns nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken einzusetzen.

Um das Fremdwährungsänderungsrisiko abzusichern, das aus den Schwankungen der in Fremdwährung lautenden antizipativen Transaktionen resultiert, werden Devisentermingeschäfte und Devisenoptionsgeschäfte eingesetzt.

Zur Absicherung von Rohstoffpreisänderungsrisiken aus antizipativen Transaktionen werden Rohwarenswaps eingesetzt.

Zur Absicherung der Preisrisiken aus Verschiffungen (Preisentwicklung der EU-Emissionsberechtigungen) werden Termingeschäfte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) eingesetzt.

Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Finanzgeschäften sind Banken und Devisenbroker. Die Bonität der Vertragspartner unterliegt einer ständigen Überwachung. Der Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt unter Einhaltung vorgegebener Risikolimits.

Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen grundsätzlich Sicherungszwecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum Stichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente:

Kontrakt Stichtag Nominalwert
T€
Marktwert
T€
Währungssicherungskontrakte
Devisentermingeschäfte 31.12.2024 211.990,6 3.002,8
Devisenoptionsgeschäfte 31.12.2024 47.377,2 317,5
Zinssicherungskontrakte
Zinsswap 31.12.2024 18.645,4 332,7
Rohwarensicherungskontrakte
Rohwarenswaps 31.12.2024 7.278,9 -92,4
Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA)
Termingeschäfte 31.12.2024 338,6 3,6
Summe 285.630,7 3.564,2
Kontrakt Stichtag Nominalwert
T€
Marktwert
T€
Währungssicherungskontrakte
Devisentermingeschäfte 31.12.2023 288.298,9 -2.898,8
Devisenoptionsgeschäfte 31.12.2023 0,0 0,0
Zinssicherungskontrakte
Zinsswap 31.12.2023 19.901,7 939,3
Rohwarensicherungskontrakte
Rohwarenswaps 31.12.2023 19.105,8 967,9
Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA)
Termingeschäfte 31.12.2023 0,0 0,0
Summe 327.306,4 -991,6

Das Nominalvolumen entspricht der unsaldierten Summe der zwischen den Parteien vereinbarten Kauf- und Verkaufsbeträge und ist deshalb kein Maßstab für das Risiko aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Chancen und Risiken werden durch den Marktwert ausgedrückt, der dem Rückkaufswert der Derivate am Bilanzstichtag entspricht.

Der Zeitwert der Derivate wird mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft.

Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit wird sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt nach der sogenannten "Einfrierungsmethode". Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet.

Derivate, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Währungs- oder Rohstoffsicherung dienen, die jedoch die Kriterien des § 254 HGB nicht erfüllen, werden

a) bei negativem beizulegenden Zeitwert als Drohverlustrückstellung erfasst;

b) bei positivem beizulegenden Zeitwert als Merkposten fortgeführt.

Die folgenden antizipativen Transaktionen werden mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst:

Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen Jahr Betrag der Vermögensgegenstände oder Schulden
in T€
Art der Absicherung der Risiken Art der Bewertungseinheit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2024 18.645,5 Zinsswaps Macro Hedges
2023 19.901,7 Zinsswaps Macro Hedges
Antizipative Transaktionen 2024 200.855,4 Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen Macro Hedges
2023 240.256,7 Devisentermingeschäfte Macro Hedges
2024 23.862,5 Rohwarenswaps Macro Hedges
2023 41.349,8 Rohwarenswaps Macro Hedges
2024 410,9 Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) Macro Hedges
2023 0,0 Sicherungskontrakte auf EU-Emissionsberechtigungen (EUA) Macro Hedges
Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen Jahr Abgesicherte Risiken Laufzeit in Jahren
Höhe in T€ Grund des Ausgleichs Methode der Ermittlung
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2024 15.151,6 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 7,5 - 14,5
2023 22.847,2 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 8,5 - 15,5
Antizipative Transaktionen 2024 144.340,6 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,3 - 1,0
2023 190.702,2 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,8
2024 7.278,9 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,5
2023 19.105,8 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,8
2024 338,6 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 1,3
2023 0,0 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode -

Darüber hinaus bestehen nachfolgende Bewertungseinheiten, deren Grundgeschäfte ein oder mehrere derivative Finanzinstrumente sind:

Derivatives Finanzinstrument Jahr Höhe
in T€
Sicherungsinstrument Art der Bewertungseinheit
Devisentermingeschäfte 2024 48.128,0 Devisentermingeschäft Micro Hedges
2023 45.249,0 Devisentermingeschäft Micro Hedges
Derivatives Finanzinstrument Jahr Abgesicherte Risiken Laufzeit in Jahren
Höhe in T€ Grund des Ausgleichs Methode der Ermittlung
Devisentermingeschäfte 2024 48.128,0 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,2
2023 45.249,0 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 1,2

7. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens in Höhe von T€ 160.825,5 auf neue Rechnung vorzutragen.

Konzernanlagenspiegel

originäre Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2024
T€
Währungskursdifferenzen
T€
Zugänge
T€
(Z) (A) Veränderung Kons.-Kreis
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (Z) 0,0
95.725,7 0,0 77.771,5 (A) 0,0
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Z) 1.888,8
381.714,4 -446,6 519,3 (A) 0,0
3. Geschäfts- oder Firmenwert (Z) 4,6
53.572,6 0,0 0,0 (A) 0,0
(Z) 1.893,3
531.012,6 -446,6 78.290,8 (A) 0,0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Z) 1.759,8
184.761,9 -2.297,5 1.264,7 (A) -60,0
2. technische Anlagen und Maschinen (Z) 97.317,5
458.657,7 -2.882,0 14.324,1 (A) -2.233,1
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Z) 18.808,6
438.728,3 -1.388,0 46.244,7 (A) 0,0
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Z) 689,1
13.826,5 -85,2 40.380,7 (A) 0,0
(Z) 118.575,1
1.095.974,4 -6.652,7 102.214,2 (A) -2.293,1
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (Z) 12.622,7
4.232,0 0,0 4,0 (A) 0,0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Z) 0,0
37.359,4 0,0 20.942,8 (A) 0,0
(Z) 0,0
3. Beteiligungen 18.822,4 -1.065,4 0,0 (A) 0,0
4. Anteile an assoziierten Unternehmen (Z) 0,0
37.674,9 0,0 0,0 (A) 0,0
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Z) 0,0
9.190,5 0,0 682,3 (A) 0,0
6. Wertpapiere des Anlagevermögens (Z) -86.500,0
95.072,0 0,0 0,0 (A) 0,0
7. sonstige Ausleihungen (Z) 0,0
149.317,0 -9,3 2.072,6 (A) 0,0
(Z) -73.877,3
351.668,3 -1.074,8 23.701,6 (A) 0,0
(Z) 46.591,1
1.978.655,3 -8.174,1 204.206,6 (A) -2.293,1
originäre Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bilanzposten (U) (A) Umbuchungen Abgänge
T€
Stand 31.12.2024
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (U) 0,0
(A) 0,0 173.497,2
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (U) 4.952,1
(A) -4.150,4 384.477,5
3. Geschäfts- oder Firmenwert (U) 0,0
(A) 0,0 53.577,1
(U) 4.952,1
(A) -4.150,4 611.551,8
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (U) -865,2
(A) -506,3 184.057,4
2. technische Anlagen und Maschinen (U) 329,8
(A) -31.555,9 533.958,1
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (U) 24.219,6
(A) -40.961,7 485.651,6
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (U) -28.636,2
(A) -219,9 25.954,9
(U) -4.952,1
(A) -73.243,9 1.229.622,0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (U) 0,0
(A) -100,0 16.758,7
(U) 0,0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (A) -18.290,7 40.011,5
(U) 0,0
3. Beteiligungen (A) -119,6 17.637,4
4. Anteile an assoziierten Unternehmen (U) 0,0
(A) -14.222,3 23.452,6
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (U) 0,0
(A) -4.342,4 5.530,3
6. Wertpapiere des Anlagevermögens (U) 0,0
(A) 0,0 8.572,0
7. sonstige Ausleihungen (U) 0,0
(A) -31.655,9 119.724,3
(U) 0,0
(A) -68.730,9 231.686,9
(U) 0,0
(A) -146.125,2 2.072.860,7
Abschreibungen
Bilanzposten kumuliert 01.01.2024
T€
Währungskursdifferenzen
T€
Zuführung
T€
(Z) (A) Veränderung Kons.-Kreis
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (Z) 0,0
9.697,3 0,0 26.893,2 (A) 0,0
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Z) 1.811,4
200.538,9 -445,6 68.535,7 (A) 0,0
3. Geschäfts- oder Firmenwert (Z) 0,0
40.910,6 0,0 7.051,8 (A) 0,0
(Z) 1.811,4
251.146,7 -445,6 102.480,7 (A) 0,0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Z) 1.426,1
57.909,7 -545,8 8.063,3 (A) 0,0
2. technische Anlagen und Maschinen (Z) 84.153,5
342.265,9 -3.029,9 24.142,7 (A) -183,6
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Z) 16.245,5
325.112,0 -2.389,8 46.756,1 (A) 0,0
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Z) 18,8
2.229,3 0,0 -10,2 (A) 0,0
(Z) 101.843,9
727.516,9 -5.965,5 78.951,9 (A) -183,6
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (Z) 0,0
2.151,5 0,0 0,0 (A) 0,0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Z) 0,0
0,0 0,0 0,0 (A) 0,0
(Z) 0,0
3. Beteiligungen 4.676,5 0,0 0,0 (A) 0,0
4. Anteile an assoziierten Unternehmen (Z) 0,0
10.922,5 0,0 2.325,8 (A) -354,1
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Z) 0,0
1.666,0 0,0 0,0 (A) 0,0
6. Wertpapiere des Anlagevermögens (Z) -63.700,0
72.184,0 0,0 0,0 (A) 0,0
7. sonstige Ausleihungen (Z) 0,0
1.859,1 0,0 0,0 (A) 0,0
(Z) -63.700,0
93.459,6 0,0 2.325,8 (A) -354,1
(Z) 39.955,3
1.072.123,3 -6.411,1 183.758,4 (A) -537,6
Abschreibungen
Bilanzposten (U) (A) Umbuchungen Abgänge
T€
Zuschreibungen
T€
kumuliert 31.12.2024
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (U) 0,0
(A) 0,0 0,0 36.590,5
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (U) -85,1
(A) -3.989,2 0,0 266.366,2
3. Geschäfts- oder Firmenwert (U) 0,0
(A) 0,0 0,0 47.962,4
(U) -85,1
(A) -3.989,2 0,0 350.919,1
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (U) 0,0
(A) -229,8 0,0 66.623,5
2. technische Anlagen und Maschinen (U) -6.307,4
(A) -26.912,4 -10,7 414.118,1
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (U) 6.392,5
(A) -39.263,7 0,0 352.852,6
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (U) 0,0
(A) 0,0 0,0 2.237,9
(U) 85,1
(A) -66.405,9 -10,7 835.832,1
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (U) 0,0
(A) 0,0 0,0 2.151,5
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (U) 0,0
(A) 0,0 0,0 0,0
(U) 0,0
3. Beteiligungen (A) 0,0 0,0 4.676,5
4. Anteile an assoziierten Unternehmen (U) 0,0
(A) 1.631,7 -204,1 14.321,8
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (U) 0,0
(A) 0,0 -1.666,0 0,0
6. Wertpapiere des Anlagevermögens (U) 0,0
(A) 0,0 -11,0 8.473,0
7. sonstige Ausleihungen (U) 0,0
(A) 0,0 -163,0 1.696,1
(U) 0,0
(A) 1.631,7 -2.044,1 31.319,0
(U) 0,0
(A) -68.763,3 -2.054,8 1.218.070,1
Buchwerte
Bilanzposten Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2024
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 86.028,4 136.906,7
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 181.175,5 118.111,3
3. Geschäfts- oder Firmenwert 12.662,0 5.614,7
279.865,9 260.632,7
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 126.852,1 117.433,8
2. technische Anlagen und Maschinen 116.391,8 119.840,0
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 113.616,3 132.799,0
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.597,2 23.717,1
368.457,5 393.789,9
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.080,5 14.607,2
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 37.359,4 40.011,5
3. Beteiligungen 14.145,9 12.960,9
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 26.752,4 9.130,8
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.524,5 5.530,3
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.888,0 99,0
7. sonstige Ausleihungen 147.457,9 118.028,3
258.208,6 200.367,9
906.532,0 854.790,5

Konzernkapitalflussrechnung

2024
T€
2023
T€
Veränderung
T€
%
1. Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich
Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) -177.906 -487.017 309.112 63,5
2. Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 181.704 157.485 24.219 15,4
3. Zunahme/Abnahme(-) der Rückstellungen -8.417 -81.121 72.703 89,6
4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen(+)/Erträge(-) -537 -285 -253 -88,7
5. Zunahme(-)/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -150.241 -152.945 2.704 1,8
6. Zunahme(-)/Abnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen -19.522 13.566 -33.088 -243,9
7. Zunahme(-)/Abnahme der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.426 -5.448 6.874 126,2
8. Zunahme/Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 373.786 412.397 -38.610 -9,4
9. Zunahme/Abnahme(-) der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 13.742 1.313 12.430 947,0
10. Zunahme/Abnahme(-) der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25 -2.471 2.496 101,0
11. Gewinn(-)/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -9.393 -11.995 2.602 21,7
12. Zinsaufwendungen/Zinserträge 6.792 -1.660 8.452 509,0
13. Sonstige Beteiligungserträge 2.033 -3.094 5.127 165,7
14. Ertragsteuerertrag/-aufwand -8.916 -13.345 4.429 33,2
15. Erhaltene/gezahlte Ertragsteuern -17.471 -26.814 9.343 34,8
16. Cashflow - Mittelzufluss/-abfluss(-) aus laufender
Geschäftstätigkeit 187.106 -201.434 388.540 192,9
17. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 161 96 65 68,3
18. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -78.291 -78.725 435 0,6
19. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 12.395 9.249 3.147 34,0
20. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -102.214 -72.787 -29.427 -40,4
21. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 70.363 126.033 -55.670 -44,2
22. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -23.702 -37.680 13.978 37,1
23. Einzahlungen/Auszahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 9.675 -9.675 100,0
24. Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis (Netto-
überschuss der zugegangenen Finanzmittelfondsbestandteile) 2.784 5.793 -3.009 -51,9
25. Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 14.115 24.536 -10.421 -42,5
26. Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -86 -5.834 5.748 98,5
27. Erhaltene Zinsen 26.165 33.394 -7.229 -21,6
28. Erhaltene Dividenden 1.407 3.094 -1.687 -54,5
29. Cashflow - Mittelzufluss/-abfluss(-) aus der
Investitionstätigkeit -76.903 16.843 -93.746 -556,6
30. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern
des Mutterunternehmens 28.000 105.000 -77.000 -73,3
31. Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der
Aufnahme von (Finanz-) Krediten 128 719 -591 -82,2
32. Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -71.787 -51.085 -20.702 -40,5
33. Gezahlte Zinsen -33.504 -32.519 -985 -3,0
34. Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -1.306 -3.850 2.544 66,1
35. Cashflow - Mittelzufluss/-abfluss(-) aus der
Finanzierungstätigkeit -78.470 18.265 -96.735 -529,6
36. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
(Mittelzufluss/-abfluss insgesamt) 31.734 -166.326 198.059 119,1
37. Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds -7.845 -6.570 -1.275 -19,4
38. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 533.614 706.509 -172.895 -24,5
39. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 557.503 533.614 23.889 4,5

Auftretende Differenzen ergeben sich aus Rundungen.

Im Finanzmittelfonds sind Wertpapiere des Umlaufvermögens und liquide Mittel mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten enthalten.

Konzerneigenkapitalspiegel

UEE Holding SE & Co. KG Eigenkapital des Mutterunternehmens
Kapitalanteil des Kommanditisten
T€
Rücklagen
T€
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
T€
1. Januar 2023 360.000,0 1.242.886,0 -213.735,5
Einstellungen in/Entnahmen aus Rücklagen 0,0 104.582,9 0,0
Ausschüttungen 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnung 0,0 0,0 -13.450,5
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,0 -4.893,7 6,5
Übrige Veränderungen 0,0 5.429,9 0,0
Konzernjahresfehlbetrag 0,0 0,0 0,0
31. Dezember 2023 360.000,0 1.348.005,1 -227.179,6
Einstellungen in/Entnahmen aus Rücklagen 0,0 28.141,9 0,0
Ausschüttungen 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnung 0,0 0,0 9.398,7
Übrige Veränderungen 0,0 -14.045,7 0,0
Konzernjahresfehlbetrag 0,0 0,0 0,0
31. Dezember 2024 360.000,0 1.362.101,3 -217.780,8
UEE Holding SE & Co. KG
Konzernbilanzgewinn, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist
T€
Summe
T€
1. Januar 2023 713.589,3 2.102.739,8
Einstellungen in/Entnahmen aus Rücklagen 417,1 105.000,0
Ausschüttungen 0,0 0,0
Währungsumrechnung 0,0 -13.450,5
Änderungen des Konsolidierungskreises 1.966,2 -2.921,1
Übrige Veränderungen 217,0 5.646,9
Konzernjahresfehlbetrag -484.428,6 -484.428,6
31. Dezember 2023 231.761,0 1.712.586,5
Einstellungen in/Entnahmen aus Rücklagen -141,9 28.000,0
Ausschüttungen 0,0 0,0
Währungsumrechnung 0,0 9.398,7
Übrige Veränderungen -1.306,3 -15.352,1
Konzernjahresfehlbetrag -178.899,8 -178.899,8
31. Dezember 2024 51.412,9 1.555.733,4
UEE Holding SE & Co. KG Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital
Nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
T€
Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
T€
Summe
T€
T€
1. Januar 2023 7.051,1 -5,0 7.046,2 2.109.786,0
Einstellungen in/Entnahmen aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 105.000,0
Ausschüttungen -3.850,2 0,0 -3.850,2 -3.850,2
Währungsumrechnung 0,0 0,5 0,5 -13.450,0
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,0 0,0 0,0 -2.921,1
Übrige Veränderungen 3.850,2 0,0 3.850,2 9.497,1
Konzernjahresfehlbetrag -2.588,5 0,0 -2.588,5 -487.017,1
31. Dezember 2023 4.462,5 -4,6 4.458,1 1.717.044,7
Einstellungen in/Entnahmen aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 28.000,0
Ausschüttungen -1.306,3 0,0 -1.306,3 -1.306,3
Währungsumrechnung 0,0 4,6 4,6 9.403,3
Übrige Veränderungen 1.290,0 0,0 1.290,0 -14.062,1
Konzernjahresfehlbetrag 994,4 0,0 994,4 -177.905,5
31. Dezember 2024 5.440,5 0,0 5.440,7 1.561.174,1

 

Aurich, 18. Juni 2025

Udo Bauer, Vorstandsvorsitzender

Dr. Martin Prillmann, Vorstandsmitglied

Dr. Michael Jaxy, Vorstandsmitglied

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Scholle, Vorstandsmitglied

LL.M. Ulrich Schulze Südhoff

- Vorstandsmitglied

Heiko Juritz, Vorstandsmitglied

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die UEE Holding SE & Co. KG, Aurich

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der UEE Holding SE & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Der Konzernlagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Konzernlagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf den Nachhaltigkeitsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie auf die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSORGANS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

- planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 20. Juni 2025

BDO DPI AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer

Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer

Weitere Angaben zum Konzernabschluss

In der Gesellschafterversammlung vom 1. September 2025 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 gebilligt.

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  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.

Add this MCP server as a tool in your application:

Python
from openai import OpenAI

client = OpenAI()
response = client.responses.create(
    model="gpt-6-astra",
    input="Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for UEE Holding SE & Co. KG. Include fiscal years and sources.\n\nentity_id: a9c666c97680795b1e7ceb8ee4e12a13",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.

Add this configuration to your MCP client:

JSON
{
  "mcpServers": {
    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.

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Once connected, ask your assistant this question:

Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for UEE Holding SE & Co. KG. Include fiscal years and sources.

entity_ida9c666c97680795b1e7ceb8ee4e12a13