SachsenEnergie AGDresdenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die SachsenEnergie AG ist der kommunale Energiedienstleister in Ostsachsen. Vorrangig beliefert sie Endkunden und Weiterverteiler mit Strom, Gas und Wärme. Darüber hinaus werden Breitband-Internet und Telefonie angeboten. Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität besitzen höchste Priorität. Ergänzt wird das Kerngeschäft durch umfassende technische und kaufmännische Dienstleistungen für Ver- und Entsorgungsbetriebe. Strategie und organisatorische Einbindung Als größtes kommunales Versorgungsunternehmen Ostdeutschlands steht die SachsenEnergie AG zusammen mit der Tochtergesellschaft DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH für Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie gleichwertige regionale Teilhabe. In diesem Rahmen werden verlässliche Infrastrukturlösungen für Kommunen, Bürger und Wirtschaft in Sachsen bereitgestellt und die Daseinsvorsorge in Stadt und Land gesichert. Im Jahr 2024 weitete der SachsenEnergie Konzern seinen Marktauftritt von Dresden und Ostsachsen auf ganz Sachsen aus. Der SachsenEnergie Konzern ebnet mit der fokussierten Ausrichtung der strategischen Geschäftsfelder Kundenwertmanagement, Energienetze, Kraft & Wärme, NaturKraft, Wasser sowie GigaBit den Weg für eine zukunftsfähige Energieversorgung und Infrastrukturentwicklung. Seit 2024 wird insbesondere das neue strategische Geschäftsfeld NaturKraft zur Untersetzung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien etabliert.
Die kapitalintensive Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung, der großräumige Glasfaserausbau sowie der Einsatz neuer Technologien im Rahmen der erneuerbaren Energien werden auch in der Zukunft Schwerpunkte der Investitionstätigkeit des SachsenEnergie Konzerns sein. Sie sind Basis und Kern für die verlässliche Belieferung und Versorgung unserer Kunden und somit auch für die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmensgruppe. Zugleich forcieren sie den Dekarbonisierungspfad des SachsenEnergie Konzerns, möglichst bis 2035 und spätestens bis 2045, klimaneutral zu sein. 2024 stand weiterhin die Harmonisierung und Digitalisierung der Prozesse im SachsenEnergie Konzern im Vordergrund. Neben der weiteren Implementierung der als Standard eingesetzten ERP-Software SAP S/4 HANA startete zudem das Transformationsprojekt „magna“. Im Rahmen dieses Programmes wird bis 2027 der Umbau und die Neugestaltung der energiewirtschaftlichen Systemlandschaft für die Marktrollen Lieferant, Netz und Messstellenbetrieb innerhalb des SachsenEnergie Konzerns erfolgen. Dabei sollen ineffiziente Prozesse und redundante Aktivitäten identifiziert sowie tragfähige Lösungen entwickelt werden mit dem Ziel, kundenfreundliche Innovationen und zukunftstaugliche Abläufe zu etablieren. SachsenEnergie AG und DREWAG sind Konzernunternehmen der Technischen Werke Dresden GmbH (kurz: TWD). Die TWD ist die konzernsteuernde kommunale Management-, Finanz- und Steuer-Holding der Landeshauptstadt Dresden mit den Geschäftsbereichen der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des öffentlichen Nahverkehrs, der Dresdner Bäder und der ergänzenden Dienstleistungen. In diesem Rahmen stellt sie auch den steuerlichen Querverbund sicher. Die Beteiligungsgesellschaften im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sind seitens der TWD in der EnergieVerbund Dresden GmbH (kurz: EVD) konzentriert. DREWAG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der SachsenEnergie AG. Wirtschaftsbericht Energiepolitisches Umfeld - Schwerpunkte 2024 Das Jahr 2024 war politisch geprägt von den Wahlen zum EU-Parlament im Juni und zum Sächsischen Landtag im September sowie dem Bruch der Bundesregierung im November. Hier dominierte 2024 eine angespannte volkswirtschaftliche Situation verbunden mit wiederkehrenden Haushaltsstreitigkeiten zwischen den Regierungsparteien. Mit dem vorzeitigen Bruch der Bundesregierung und dem damit verbundenen Wegfall der Mehrheiten im Bundestag, haben sich v. a. gegen Ende des Jahres viele energiepolitische Vorhaben angestaut, die 2025 zu lösen sind. Dazu gehören beispielhaft das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) inkl. der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) oder auch das KRITIS-Dachgesetz. Es hat im Jahr 2024 jedoch auch zahlreiche Neuerungen gegeben, die die Energiewende fördern und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit beitragen sollen. Ebenfalls relevant ist die seit der EnWG-Novelle 2023 gestärkte Bundesnetzagentur (BNetzA), welche im Januar 2024 eine umfassende Neuaufstellung der Netzregulierung ankündigte. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2024 waren u. a.:
Konkret ergaben sich 2024 auf EU- und Bundesebene sowie in Sachsen folgende energiepolitisch zentrale Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene EU-Strommarktreform Mit der Strommarktreform sollen EU-Bürger besser vor hohen Energiepreisen geschützt und starke Preisschwankungen reduziert werden, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien gestärkt werden soll. Um Preisstabilität zu gewährleisten, sollen EU-Mitgliedsstaaten künftig die Stromproduktion nur noch mit Hilfe von zweiseitigen Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CfD) fördern dürfen. Diese beinhalten einen Mindest- sowie einen Höchstpreis für den verkauften Strom. Liegt der Strompreis darunter, bezuschusst der Staat, liegt er darüber, vereinnahmt der Staat die Übergewinne. Davon profitieren neben Windenergie-, Solar- und Wasserkraft- auch Geothermieanlagen und Kernkraftwerke. Ähnliche Fördermodelle, wie die gleitende Einspeisevergütung in Deutschland, bleiben nach Prüfung durch die EU-Kommission ebenfalls erlaubt, solange die Preise nach oben gedeckelt werden. Eine Ausnahmeklausel erlaubt weiterhin die Förderung von Kohle- und Gaskraftwerken bis Ende 2028, sofern diese dem Kapazitätsmarkt unterliegen und ihre Leistung vorhalten. Darüber hinaus soll der Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen (Power purchase agreement - PPA) künftig auch kleineren Marktteilnehmern ermöglicht werden, um von den staatlichen Garantien zu profitieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien. Ebenfalls Bestandteil der Strommarktreform ist ein Anspruch der Verbraucher auf einen intelligenten Stromzähler ab Januar 2025 sowie auf die Wahl zwischen Festpreis- und dynamischen Verträgen. Im Stromhandel sollen sich die Spotmärkte künftig der Echtzeit annähern und ab 2026 erst 30 Minuten vor Echtzeit schließen, wobei die Übertragungsnetzbetreiber Ausnahmen beantragen können. Dies soll es Erzeugern von erneuerbaren Energien ermöglichen, ihre Spitzenproduktion besser am Markt veräußern zu können. Mit der Einführung sogenannter „Peak-Shaving-Produkte“ (Spitzenglättung) durch die Übertragungsnetzbetreiber sollen Marktteilnehmer vergütet werden, die ihren Verbrauch kurzfristig reduzieren, um das Netz zu entlasten. EU-Gaspaket ohne horizontale Entflechtung auf Verteilnetzebene Im August 2024 ist das EU-Gaspaket in Kraft getreten und verpflichtet damit die Mitgliedsstaaten der EU zur Umsetzung in nationales Recht. Mit dem Gaspaket soll der Übergang des Gassektors zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, insbesondere Wasserstoff, gestaltet werden. Mit Blick auf die in der Branche umstrittene horizontale Entflechtung von Gas- und Wasserstoffnetzen, hat man sich für die Fernleitungsebene auf eine Opt-Out-Regelung (Widerspruchsregelung) verständigt. Das heißt: Ob der Fernleitungsnetzbetrieb für Erdgas und Wasserstoff horizontal durch die Gründung einer separaten Netzgesellschaft getrennt werden muss, entscheiden künftig die Mitgliedsstaaten. Eine horizontale Entflechtung zwischen Erdgas und Wasserstoff gibt es auf der Verteilnetzebene nicht. EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erweitert Berichtspflichten Im Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft getreten. Diese verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von über EUR 450 Mio. sicherzustellen, dass menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken in den Lieferketten identifiziert und vermieden werden. Hierfür wird eine neue, strafbewährte Berichtspflicht geschaffen, bei welcher die Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung der Risiken beschrieben werden sollen. Ebenfalls haben Unternehmen künftig einen Klimaplan zu erstellen, dessen Inhalte mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang stehen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Vor dem Hintergrund der zuletzt signifikant angestiegenen bürokratischen Aufwände, haben sich mehrere Parteien in ihren Wahlprogrammen allerdings für eine Aufhebung der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgesprochen. Änderungen auf Bundesebene Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie vorgestellt. Zugehöriges Kraftwerkssicherheitsgesetz wurde allerdings vertagt. Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit während Dunkelflauten zu gewährleisten, hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2023 eine Kraftwerksstrategie angekündigt, zu welcher 2024 die Eckpunkte vorgestellt wurden. Die Strategie beabsichtigt die Ausschreibung für gesicherte steuerbare Kapazitäten. Konkret sind Ausschreibungen im Umfang von 12,5 GW Leistung geplant, wovon 7,5 GW als Dekarbonisierungsmaßnahme über den Klimatransformationsfonds (KTF) gefördert werden und 5 GW der Versorgungssicherheit dienen sollen. Hierfür ist eine gestaffelte Ausschreibung von 5 GW für neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke vorgesehen. Weitere 2 GW sollen für die Umrüstung bestehender Gaskraftwerke auf Wasserstoff gefördert werden. Für die Umstellung der geförderten Anlagen von Erdgas auf Wasserstoff ist eine Frist von acht Jahren ab Inbetriebnahme bzw. Modernisierung vorgesehen, sofern das Wasserstoffkernnetz bis dahin realisiert wurde. In einem Umfang von jeweils 500 MW sollen zudem Sprinteranlagen, die direkt mit Wasserstoff laufen, sowie Langzeitspeicher gefördert werden. Diese Strategie sollte zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) weiterentwickelt und damit rechtsverbindlich werden. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMWK wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Mit dem Ende der Ampel-Regierung liegt das Kraftwerkssicherheitsgesetz derzeit auf Eis. Die neue Bundesregierung wird sich mit dem Thema befassen müssen, wie die Versorgungssicherheit mit Hilfe eines Kapazitätsmarktes gewährleistet werden kann. Da eine politische Einigung auf die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus noch immer aussteht, ist fraglich, ob sich die kommende Bundesregierung an den Eckpunkten der Kraftwerksstrategie orientieren wird. Wasserstoffimportstrategie soll ausreichende Wasserstoffversorgung in Zukunft sicherstellen Um die in Zukunft erforderlichen Mengen an Wasserstoff zu beschaffen, hat die Bundesregierung im Juli 2024 die Importstrategie für Wasserstoff beschlossen. Darin wird von einem Bedarf an Wasserstoff i. H. v. 360 bis 500 TWh sowie weiten 200 TWh an synthetischen Kohlenwasserstoffen und Derivaten bis 2045 ausgegangen. Da eine einheimische Wasserstoffproduktion in dieser Größenordnung nicht wirtschaftlich umzusetzen ist, sollen Importmengen die Versorgung der Industrie sicherstellen. Die Bundesregierung geht dabei von einer Importquote zwischen 50 % bis 70 % aus. Als problematisch ist die Finanzierung zu bewerten. So setzt die Strategie auf bestehende Förderprogramme, wie Important Projects of Common European Interest (IPCEI), das staatliche Ankaufprogramm „H2 Global“ und Klimaschutzverträge, deren finanzielle Ausstattung nach Expertenmeinungen mindestens verdoppelt oder gar verdreifacht werden müsste, um die Strategie erfolgreich umzusetzen. Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) Mit der im Januar 2024 beschlossenen GWKHV hat Deutschland eine EU-Vorgabe aus der Erneuerbaren Richtlinie (Renewable Energy Directive RED II) umgesetzt, welche die Einführung eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme und Kälte vorsieht. Anbieter von Gasen, die aus erneuerbaren Energien oder kohlenstoffarmen Quellen erzeugt wurden, können diese vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist freiwillig und gilt beispielsweise für grünen sowie auch blauen Wasserstoff. Ziel ist die Förderung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase durch das Schaffen von Transparenz für den Endnutzer. Die Verordnung ist zum 25. April 2024 in Kraft getreten und der Start des Gas-Herkunftsnachweisregisters ist für das Jahr 2026 geplant. Verlängerte Frist zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen (BNK) Im Februar 2024 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert und damit eine Fristverlängerung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen bis 2025 erwirkt. Diese erst im Dezember 2023 beschlossene Regelung sollte ursprünglich bereits ab Januar 2024 gelten, womit Anlagenbetreibern ungenügend Zeit für eine Umsetzung geblieben wäre. EnWG-Novelle zu Finanzierung und Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes Die EnWG-Novelle zur Finanzierung des Kernnetzes („Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“) ist am 17. Mai 2024 in Kraft getreten und bildet die Grundlage für die Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes, mit welchem die derzeit bekannten Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht werden sollen. Am 22. Juli 2024 haben daher die Fernleitungsnetzbetreiber bei der BNetzA entsprechende Umrüstungs- und Bauprojekte zur Versorgung von Industrie und Kraftwerken mit Wasserstoff angezeigt. Die SachsenNetze HS.HD hat sich hierbei mit vier Leitungsprojekten erfolgreich eingebracht. Am 22. Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Im Grundsatz soll die Finanzierung des Kernnetzes privatwirtschaftlich erfolgen. Hierzu hat die Bundesregierung ein entsprechendes Finanzierungskonzept entwickelt. Dieses Konzept enthält eine finanzielle Absicherung durch den Staat gegen unvorhersehbare Entwicklungen und verhindert, dass in den ersten Jahren sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf gefährden. Hier sieht das Konzept eine entsprechende Deckelung der Netzentgelte für Wasserstoffabnehmer vor. Angesichts einer geringen Zahl an Erstnutzern entsteht in der frühen Hochlaufphase durch die Deckelung des Hochlaufentgeltes eine Differenz zwischen hohen Investitionskosten und knappen Einnahmen aus Netzentgelten. Diese Differenz soll aus einem sogenannten Amortisationskonto im Rahmen des sog. intertemporalen Kostenallokationsmechanismus zwischenfinanziert werden. Die Zwischenfinanzierung erfolgt durch ein Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) i. H. v. EUR 24 Mrd. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird der entstandene Fehlbetrag im Amortisationskonto ausgeglichen. Dies soll spätestens bis zum 31. Dezember 2055 geschehen. Sofern bis dahin keine Amortisation eingetreten ist, müssen sich die Leitungsbetreiber zu 24 % am Fehlbetrag beteiligen. Der Gesetzgeber hat eine Übernahme des Haftungsrisikos durch den Bund beschlossen, sofern ein Wasserstoffkernnetzbetreiber durch Insolvenz ausfallen oder der Wasserstoffhochlauf scheitern sollte. Wasserstoffbeschleunigungsgesetz - H2 von überragendem öffentlichem Interesse Am 29. Mai 2024 wurde das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen, welches festlegt, dass Infrastrukturvorhaben im Bereich Wasserstoff im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff sollen damit beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Solarpaket I vereinfacht und beschleunigt Photovoltaik-Ausbau Am 26. April 2024 wurde das Solarpaket I beschlossen. Damit werden PV-Dachanlagen für Unternehmen stärker gefördert und regulatorische Hürden von PV-Anlagen in der Landwirtschaft gesenkt. Auch private Verbraucher können kleine Solaranlagen ohne komplizierte Anmeldung betreiben. Balkonkraftwerke müssen lediglich in einer Datenbank der BNetzA registriert werden und dürfen eine Leistung von bis zu 800 W haben. Durch die Erweiterung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 kW und die Vereinfachungen für Anlagen bis 100 kW sollen Netzanschlüsse beschleunigt werden. Statt wie bisher nur maximal 20 MW, sind nun PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 MW förderfähig. Die jährlich ausgeschriebene Menge der Anlagen soll schrittweise auf bis zu 2.075 MW ansteigen und die Fördersätze für PV-Anlagen in der Landwirtschaft deutlich angehoben werden. Mieterstrommodelle werden auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet, sodass Anlagenbetreiber den Strom an Mieterparteien abgeben können, ohne dadurch zu einem Energieversorger zu werden. Neben den o. g. Regelungen wurde mit dem Solarpaket auch eine Anforderung aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) der EU umgesetzt, indem es die Umwandlung von „Wind-an-Land“-Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete ermöglicht. Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Um den Bau von Anlagen, die dem BImSchG unterliegen zu beschleunigen, hat der Bundestag Anfang Juni 2024 eine Novelle des Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Signifikante Beschleunigungswirkung erzielt dabei die Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns vor Erhalt der eigentlichen Genehmigung. Konkret betrifft dies Bauvorhaben an bestehenden Standorten sowie Änderungsgenehmigungen. Genehmigung und Anlagenbau sollen demnach künftig parallel erfolgen. Die bisher notwendige und zeitintensive Prognoseentscheidung auf Basis der vollständigen Antragsunterlagen entfällt künftig als Voraussetzung für einen vorzeitigen Baubeginn. Ebenfalls wird beim Repowering von Windkraftanlagen der Weiterbetrieb von Altanlagen ermöglicht, bis diese durch die neue Anlage abgelöst werden. Die Gesetzesnovelle ist am 09. Juli 2024 in Kraft getreten. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll Wirtschaft entlastet werden Mit dem im September 2024 verabschiedeten BEG IV soll die Wirtschaft jährlich um rund EUR 944 Mio. entlastet werden. Konkret werden die Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt und eine zentrale Datenbank für Steuerberater eingeführt, um die Verwaltung von Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zu erleichtern. In Summe bleibt das Gesetz damit weit hinter den Erwartungen eines Abbaus bürokratischer Hürden und Berichtspflichten zurück, die insbesondere die Energiewirtschaft betreffen. BNetzA legt Eckpunkte zur Neuaufstellung der Netzregulierung vor Im Januar 2024 hat die BNetzA ihr Vorhaben vorgestellt, die Netzregulierung umfangreich zu reformieren. Dazu gehören u. a. auf drei Jahre verkürzte Regulierungsperioden, um auf Veränderungen schneller reagieren zu können sowie eine Neuaufstellung der Anreizregulierung, um die Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber für den notwendigen Netzausbau zu stärken. Im Gasbereich ist langfristig davon auszugehen, dass im Zuge der Elektrifizierung Teile der Infrastruktur nicht mehr benötigt werden, weshalb die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden können. Mit KANU 2.0 flexibilisiert die BNetzA die Gasnetz-Abschreibungen Hinter dem Akronym „KANU“ verbergen sich die kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasinfrastrukturen. Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist zu erwarten, dass für Teile des Gasnetzes keine Weiternutzung möglich ist. Für Netzbetreiber ist dies aufgrund der im Gasnetz getätigten Investitionen problematisch. Mit KANU 2.0 hat die BNetzA deshalb Regeln festgesetzt, wie die bestehenden Gasnetze künftig früher abgeschrieben werden können. Bei sinkender Absatzmenge soll auch verhindert werden, dass Kunden, die später aus der Erdgasnutzung aussteigen, übermäßig hohe Kosten tragen müssen. Künftig können Teile von Gasnetzen i. d. R. bis 2045 und in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035 abgeschrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 % erlaubt, um die Abschreibungen an die sinkenden Absatzmengen anzupassen. Es obliegt dabei dem Netzbetreiber, die Entgelte an die regionalen Rahmenbedingungen der Gasnetznutzung anzupassen und etwaige schnellere Abschreibungen gegenüber der BNetzA zu begründen. Orientierung bieten sollen dabei die kommunalen Wärmepläne der Kommunen, wobei die Sächsische Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz der kommunalen Wärmeplanung noch immer aussteht. KANU 2.0. bezieht sich auf die aktuelle, vierte Regulierungsperiode bis 2027. Ab Januar 2025 können Netzbetreiber diese Regeln für die Netzentgelte anwenden. Mit WANDA legt die BNetzA Regeln zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes fest WANDA“ steht für Wasserstoff-Amortisations- und Netzentgelt-Design-Anpassung. Am 6. Juni 2024 hat die BNetzA eine Festlegung zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erlassen. Ab 2025 wird ein distanzunabhängiges Entgelt für alle Ein- und Ausspeisepunkte des Wasserstoff-Kernnetzes festgelegt, welches bis 2055 möglichst konstant bleiben soll (jedoch Anpassung an die allgemeine Geldwertentwicklung). Das Hochlauf-Entgelt soll nach einem erfolgreichen Markthochlauf und ausreichender Kundenanzahl Mehrerlöse erzielen, um anfängliche Defizite auszugleichen. Zwischenzeitliche Finanzierungslücken werden durch staatliche Fördermechanismen überbrückt, über das in der EnWG-Novelle vorgestellte Amortisationskonto. Die Bundesnetzagentur überprüft das Hochlauf-Entgelt alle drei Jahre. Änderungen auf Landesebene Sächsisches Erneuerbare-Energie-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtBetG) beteiligt Kommunen Der Sächsische Landtag hat am 12. Juni 2024 das „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ beschlossen. Demnach sind Anlagenbetreiber verpflichtet, Kommunen bei Windenergieanlagen mit 0,2 ct/kWh für die eingespeiste sowie fiktive Strommengen nach EEG zu beteiligen. Bei Freiflächenanlagen beträgt die Höhe der Vergütung 0,1 ct/kWh ausschließlich für tatsächlich ins Netz eingespeiste Strommengen. Anspruchsberechtigt sind Kommunen bei Windenergieanlagen in einem Umkreis von 2.500 m sowie bei Freiflächenanlagen, wenn sich diese ganz oder teilweise auf Gemeindegebiet befinden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Das EEG 2023 ermöglichte die freiwillige Beteiligung von Gemeinden an EE-Bestandsanlagen. SachsenEnergie zahlt diese Kommunalabgabe sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen bereits in voller Höhe von 0,2 ct/kWh, auch für fiktive Strommengen. Forschung und Entwicklung Die eigene Zukunft unter den Randbedingungen der Energiewende und der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung zu gestalten, erfordert die proaktive Beschäftigung mit neuen Trends und Marktchancen. Dafür beteiligt sich die SachsenEnergie AG an ausgewählten perspektivreichen Projekten, aus denen Ansätze für neue Dienstleistungen, Effizienzverbesserungen oder eine noch bessere Servicequalität hervorgehen können. Mit dem Forschungsvorhaben dymoBat - KI unterstützte Kommunikationstechnologien zur dynamischen Optimierung von Energiespeichern zur Frequenzstabilisierung und Energieversorgung - wird erforscht, ob und wie das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen in Kombination mit der 5G-Technologie für die Systemsicherheit Anwendung finden kann. Das Forschungsvorhaben wird durch die TU Dresden, Deutsche Telekom Professur für Kommunikationsnetze geleitet. Weitere Partner sind die SAP AG, Meshmerize GmbH, CampusGenius GmbH, Comfort Charge GmbH sowie die Landeshauptstadt Dresden. Das unter dem EU-Programm HORIZON Europe geförderte Projekt „NEUTRALPATH“ wurde im Januar 2023 gestartet und ist mit einer Laufzeit von fünf Jahren angesetzt. Der SachsenEnergie Konzern untersucht als Projektpartner innerhalb des europäischen Konsortiums, wie Städte zukünftig klimaneutral gestaltet werden können und engagiert sich für die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen. Weiterhin werden Maßnahmen an der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erprobt und neue Abrechnungsmodelle entwickelt. 2024 wurde das europäische Konsortium von „NEUTRALPATH“ in Dresden für ein Projekt-Review-Meeting empfangen. Der SachsenEnergie Konzern trug zur inhaltlichen Berichterstattung zu den zentralen Forschungsschwerpunkten bei und konnte innerhalb der definierten Testquartiere die Umsetzung der Vorhaben demonstrieren. Das Review-Meeting schloss die laufende Projektphase erfolgreich ab. Mit Stand Dezember 2024 befindet sich das Projekt für den SachsenEnergie Konzern weiterhin in der Umsetzungsphase. Projektergebnisse sollen künftig repliziert und mit anderen europäischen Partnern geteilt werden. Der SachsenEnergie Konzern erhofft sich weitere Erkenntnisse und Ideen durch diesen Wissenstransfer und den Austausch mit den Forschungspartnern. Eine zentrale Initiative von energy.NEXT ist die Austauschplattform "Flinke Ideen", die dazu beitragen soll, gemeinsame Herausforderungen im Konzern effizienter zu lösen. Diese Plattform fördert die bereichsübergreifende Zusammenarbeit und stärkt die Innovationskraft. Ein weiteres wichtiges Thema ist der Aufbau eines konzernweiten Trendportals. Es soll der frühzeitigen Erkennung wichtiger Trends dienen und somit die strategische Planung und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens verbessern. In Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren der Stadt Dresden haben wir an der Innovation Challenge teilgenommen. Darüber hinaus wurden ein Methodenfinder zur Erhöhung von Effizienz und Flexibilität im Arbeitsalltag entwickelt, Lernvideos zu innovativen Arbeitsweisen produziert und Workshops zu Wissensaustausch und Weiterbildung angeboten SachsenEnergie AG arbeitet mit dem Startup- Accelerator SpinLab im Bereich Scouting und Entwicklung von Kooperationen mit strategisch relevanten Startups zusammen. 2024 wurden die Resultate aus drei Jahren Zusammenarbeit mit dem Multiplikator SpinLab einer umfassenden Evaluation durch das Kernteam sowie die Führungsebene aller strategischen Geschäftsfelder unterzogen. Die Partnerschaft mit dem Accelerator SpinLabs bietet Potenzial für eine Effizienzsteigerung von Arbeitsprozessen durch die gezielte Suche geeigneter Startups. Die strategischen Geschäftsfelder des SachsenEnergie Konzerns erhalten Zugang zu den Lösungen dieser jungen Unternehmen, die potenziell bei Lösungsentwicklung und Wachstum helfen können. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Zittau/Görlitz, Institut für Prozesstechnik, Prozessautomatisierung und Messtechnik, erfolgte eine Forschungskooperation im Rahmen des LaNDER3 -Impulsprojektes 10 / FSP 3 „Energie und Kohlenstoff“. Gegenstand der Zusammenarbeit war die Untersuchung der weltweiten Entwicklungsfortschritte bei CCS-Verfahren, welche in einer Studie zusammengefasst wurden. Darüber hinaus wurde die Weiterentwicklung der CO2 -Abscheidung nach dem Bosch-Verfahren unter Nutzung der in Zittau vorhandenen Versuchsanlage unterstützt. Einen wesentlichen Pfeiler der Energiewende im Wärmesektor stellen „kalte“ Nahwärmelösungen bzw. -netze (Absenkung der Betriebstemperaturen gegenüber herkömmlichen Systemen, dadurch Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien möglich) sowie Quartierwärmekonzepte (Betrachtung ganzer Quartiere statt einzelner Gebäude zur Verbesserung der Effizienz des Gesamtsystems) dar. Die Wärmegewinnung im geplanten „Kalten Nahwärmenetz Geystrasse“ erfolgt durch Erdwärmesonden, welche die so geförderte Sole über ein Leitungsnetz zu den Anschlussnehmern transportieren. Die Sole wird anschließend in den Gebäuden durch Sole-Wasser-Wärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau gehoben „Wasserstoff als regionaler Energieträger der Zukunft“ wird in Zusammenarbeit mit der staatlichen Studienakademie Riesa, Studiengang Energie- und Gebäudetechnik untersucht. Die SachsenEnergie stellt sich dabei als Praxispartner für die Aktivitäten der Wasserstoffwirtschaft in der Region Meißen - Riesa auf, begleitet Studenten bei der Erstellung der jeweiligen Arbeiten und bleibt zudem in Beobachtung neuer Entwicklungen im Bereich Wasserstoff. Zunächst sollen ausgewählte, aktuelle Herausforderungen der einzelnen Unternehmen eruiert, präzisiert und abgegrenzt werden. Darüber hinaus sind aktuelle Strategieansätze der Unternehmen zur Lösung vorgenannter Herausforderungen hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirksamkeit zu prüfen. Im nächsten Schritt sind neue und kreative Ergänzungen bzw. aktuelle technologische Entwicklungen zu recherchieren, die das Unternehmen in ihrer Strategie unterstützen und/oder alternative Wege aufzeigen. Eine Forschungsarbeit von SachsenEnergie und der Professur für Energiewirtschaft an der TU Dresden widmet sich kritischen Fragen zur Entwicklung des Stromsystems und der Verteilung der Kosten. Insbesondere der Eigenverbrauch von EE-Strommengen und die systemdienliche Bereitstellung von Flexibilität können Kipppunkte darstellen, die bisher nicht hinreichend bewertet werden konnten. Auch die Entwicklung der Gestehungskosten von EE-Strom wird detailliert beleuchtet, um Eingang in die Prämissen des Langfristmarktausblickes der SachsenEnergie zu finden. Zusätzlich beleuchtet eine Teilleistung der Arbeit die zukünftige Entwicklung der Netzentgelte. In Zusammenarbeit mit der TU Dresden, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft entwickelt die SachsenEnergie die Planungshilfe GISPLAN als Werkzeug für die optimierte Konzeption von Wasserinfrastrukturen. Mit Hilfe des Programms wird anhand automatisierter Auswerteroutinen eine Planungsempfehlung für ein Wassersystem erstellt, dass den gestellten versorgungstechnischen Anforderungen in bestmöglicher Weise entspricht. Dies schließt die Erstellung GIS-basierter Pläne zur Trassierung, die hydraulische Auslegung, die Abschätzung von Anfangsinvestitionen und Betriebskosten und die Ausgabe der zu erwartenden Umweltauswirkungen ein. Auf diese Weise wird eine Programmhilfe geschaffen, die zum einen eine Verbesserung der Planungsgüte bewirkt und zum anderen zur Einsparung von Personalressourcen beiträgt. In Zusammenarbeit mit dem TZW (Technologiezentrum Wasser) Dresden und anderen Wasserversorgungsunternehmen unterstützt die SachsenEnergie das vom DVGW geförderte Vorhaben „Entwicklung von Grundlagen und Konzepten für den Betrieb von (Not)verbundleitungen“. Ziel des Vorhabens ist die Zusammenfassung von Praxiswissen zu (Not)verbundleitungen, die Ermittlung und Bewertung technischer, hygienischer, gesetzlicher und vertraglich relevanter Aspekte und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb der entsprechenden Infrastrukturen. Die SachsenEnergie unterstützt das Vorhaben beratend aus dem Blickwinkel eines betroffenen Wasserversorgungsunternehmens. In Zusammenarbeit mit der HTW Dresden sowie verschiedenen Wasserversorgungsunternehmen beteiligt sich die SachsenEnergie als Praxispartner im Rahmen des BMBF-Programmes HAW-ForschungsPraxis an der Projektskizze für das Vorhaben „KI-gestützte Bewirtschaftung von Sickerbecken und Uferfiltratfassungen - KIBSI“. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Monitoringkonzeptes für eine online-datengestützte Simulation der Strömungs-, Kolmations-, Stoff- und Wärmetransportprozesse in Sickerbecken, die der Erhöhung des nutzbaren Dargebotes von Grund- und Uferfiltratfassungen dienen. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben den Aufbau von KI-gestützten Bewirtschaftungsmodellen, die Ableitung von Schlussfolgerungen für die Steuerung und von Entscheidungsgrundlagen. Die Ergebnisse sollen unter anderem der Prozessoptimierung der im Wasserwerk Hosterwitz betriebenen Anlagen zur Grundwasseranreicherung dienen. Wirtschaftliches Umfeld Die Wirtschaftsleistung Deutschlands ist im Jahr 2024 erneut gesunken. Gegenüber dem Vorjahr sank das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 %. Wirtschaftsverbände gehen von einer anhaltenden Rezession aus. Insbesondere gegen Ende des Jahres 2024 wurden von zahlreichen Analysten starke konjunkturelle Herausforderungen z. B. in der Automobil- und Chemieindustrie gesehen. Aus diesen Gründen könnte es zu weiteren Rückgängen im deutschlandweiten Energieabsatz kommen. Preisentwicklung Wie bereits im Vorjahr wurden auch 2024 keine erheblichen Verwerfungen an den Terminmärkten Gas und Strom verzeichnet. Nach dem Peak Mitte August 2022 fielen die Preise am Großhandelsmarkt und stabilisierten sich 2024, doch es bleibt weiterhin abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist. Die Gasversorgung in Deutschland ist laut Angaben der BNetzA stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Insgesamt sind die Gaspreise aber weiterhin höher als vor dem Russland-Ukraine Krieg. Die gesetzliche Festlegung, zum 1. November des Jahres 95 % der deutschen Gasspeicher befüllt zu haben, wurde früher erfüllt als gefordert. Am 3. November 2024 betrug der Füllstand 98 % und sank bis Ende 2024 auf rund 80 %. Der Gaspreis (THE CAL +1) ist, insbesondere bedingt durch die Entwicklung im Nahostkonflikt und infolge des Russland-Ukraine-Krieges, im Laufe des Jahres angestiegen. Der Jahresmittelwert lag jedoch mit rund 38 EUR/MWh um rund 29 % unter dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraumes 2023. Bedingt durch die gesetzlichen Vorgaben und die verfügbaren Kapazitäten an LNG-Terminals ergeben sich komfortable Gasspeicherstände in Deutschland, welche die Preisentwicklung begünstigen. Über deutsche LNG-Terminals wurden im Jahr 2024 8 % der gesamten deutschen Gasimporte realisiert. Der durchschnittliche Großhandelsstrompreis in Deutschland betrug im Jahr 2024 rund 89 EUR/MWh (Base CAL +1). Damit liegt er um rund 35 % unter dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraumes 2023. Dies ist unter anderem auf die konjunkturelle Lage und den wachsenden Einfluss von erneuerbaren Energien, wie Solar- und Windenergieanlagen, zurückzuführen. Insgesamt stellten im Jahr 2024 die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 59 % die wichtigste Quelle der Gesamtstromerzeugung in Deutschland dar. Der CO2 -Preis, welcher für die Stromerzeugung aus Gas- und Kohlekraftwerken eine erhebliche Rolle spielt, sank insbesondere konjunkturell bedingt zu Beginn des ersten Quartales 2024, stabilisierte sich jedoch im weiteren Jahresverlauf. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag das Preisniveau bei rund 67 EUR/t und damit deutlich unter dem des Vorjahres (85 EUR/t). Neben der konjunkturellen Entwicklung wird die Nachfrage nach Emissionszertifikaten, und damit der CO2 -Preis, außerdem durch eine erhöhte Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien gesenkt. Geschäftsverlauf Geschäftstätigkeit 2024 - Kurzüberblick Die SachsenEnergie AG zieht für das abgelaufene Geschäftsjahr eine positive Bilanz. Mit EUR 306,0 Mio. liegt das Ergebnis vor Ergebnisabführung weit über dem Vorjahreswert und auch über dem geplanten Wert (EUR 219,3 Mio.).
1) Ab dem Geschäftsjahr 2024 erfolgt eine aktivische Absetzung der Zuschüsse bei den Investitionen. Die Investitionen des Jahres 2024 i. H. v. TEUR 283.874 setzen sich zusammen aus Auszahlungen i. H. v. TEUR 352.321 (vergleichbar mit dem Vorjahreswert) abzüglich der erhaltenen Zuschüsse für Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen i. H. v. TEUR 68.447. Ergebniserhöhungen resultieren im Wesentlichen aus im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 138.984 höheren Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen. Dekarbonisierung im SachsenEnergie Konzern Der SachsenEnergie Konzern hat sich als Ziel gesetzt, möglichst bis 2035 und spätestens bis 2045 klimaneutral zu sein. Unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit umfasst das Konzept zur vollständigen Dekarbonisierung dabei die Vermeidung von Emissionen, die bei der Erzeugung von Strom und Wärme in den eigenen Kraftwerken, dem Ausgleich von Netzverlusten sowie im Fuhrpark entstehen. Da ca. 90 % der zu vermeidenden Emissionen des SachsenEnergie Konzerns in der Sächsischen Landeshauptstadt Dresden entstehen, ist die „Ergrünung“ der Fernwärmeversorgung ein zentraler Bestandteil des Dekarbonisierungsplanes. Dessen Umsetzung soll durch die Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen und Abfallverwertung, den Einsatz von Großwärmepumpen und -speichern sowie weiteren Elektrodenheizkesseln erfolgen. Beispielhaft für die schrittweise Realisierung des Dekarbonisierungskonzeptes sind hier folgende Projekte zu nennen:
Ein weiterer entscheidender Baustein zur Neutralisierung der CO2 -Emissionen ist außerdem zukünftig der Einsatz von Wasserstoff. Mit der im Oktober 2024 erfolgten bundesweiten Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die BNetzA erfolgte auch die Bestätigung der Kernnetzprojekte des SachsenEnergie Konzernes: dem Industriebogen Meißen und der Region Dresden/Meißen. Damit ist für den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur Planungssicherheit gegeben und die Projekte können zur Genehmigungsreife gebracht werden, an die sich die Bauphase anschließt. Ab dem Jahr 2032 sollen dann bis 2045 sukzessive die regionalen Gasverteilnetze auf Wasserstoff umgestellt werden. Sie stellen damit einen wichtigen Pfeiler für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung dar. Das neue SGF NaturKraft und seine Projekte Das zu Beginn des Jahres 2024 neu gegründete strategische Geschäftsfeld NaturKraft ist Ausdruck für die strategische Ausrichtung des SachsenEnergie Konzerns auf den Ausbau regenerativer Energien. Bis zum Jahr 2040 soll der Erzeugungspark auf 4 bis 5 TWh ausgebaut werden. Unterstützend, um diesen Zubau an Erzeugungsleistung bei Windkraft und Photovoltaik realisieren zu können, erfolgt der Zukauf von sinnvollen und renditestarken Wind- oder Solarparks, die dann durch den SachsenEnergie Konzern selbst betrieben werden. Ein Beispiel dafür ist die erfolgreiche Akquisition von drei Solarparks in Polen, die bis März 2024 erworben wurden. Unterstützung der Energiewende durch Zukauf Ebenfalls im Bereich der erneuerbaren Energien hat SachsenEnergie die Übernahme der Dresdner SunStrom GmbH, einem Komplettanbieter von Solarstromanlagen, auf den Weg gebracht. Das Unternehmen ist seit März 2024 als selbständige Tochter Teil des SachsenEnergie Konzerns und bringt als Experte für Planung, Errichtung und Sanierung von Photovoltaik-Anlagen langjährige Erfahrung mit. Bereits vor der Übernahme hat SachsenEnergie gemeinsam mit SunStrom mehr als 100 Photovoltaik-Projekte realisiert. Die Übernahme ist ein strategischer Schritt, um den Ausbau von Solarstromanlagen zügig und langfristig voranzubringen. Sonnenenergie für das Heinz-Steyer-Stadion Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen SunStrom wurde 2024 eines der Leuchtturmprojekte des SachsenEnergie Konzerns im Bereich Photovoltaik realisiert: Auf dem Dach des seit 2021 umgebauten und sanierten Heinz-Steyer-Stadions wurden 750 Solarmodule installiert. Die Photovoltaik-Anlage hat eine Leistung von 307 kWp und kann jährlich bis zu 300 MWh Strom erzeugen, was zu einer Einsparung an CO2 -Emissionen i. H. v. 86 t/a beiträgt. Mit der eigenen Stromproduktion aus der Kraft der Sonne kann in dem seit August 2024 wiedereröffneten Stadion ein Großteil der energieintensiven Anwendungen abgedeckt werden. Außerdem kann der grüne Strom im gesamten Sportpark Ostra verteilt und somit auch in der JOYNEXT Arena genutzt werden. Baubeginn Windpark Reinsdorf Mit dem Baubeginn des Windparks Reinsdorf bei Zwickau Mitte 2024 erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt für den Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Windkraftanlagen, der die Richtung künftiger Projekte im SachsenEnergie Konzern vorgibt. Mit einer Leistung von insgesamt 24,8 MW sollen die vier geplanten Windenergieanlagen ca. 70 GWh/a grünen Strom erzeugen, was einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 35.000 sächsischen Haushalten entspricht. Bisher erfolgten der Wegebau sowie der Bau der Aufstellfläche für den Großkran. Die eigentliche Errichtung der Windräder ist für 2025 geplant. Ausbau der Wasserversorgung Die Landeshauptstadt Dresden ist bereits heute der größte Standort der Halbleiter-Industrie in Europa. In den nächsten Jahren wird mit der weiteren Neuansiedlung von branchenähnlichen Firmen gerechnet. Die mit diesen Ausbauplänen verbundene Ausweitung der Produktionskapazitäten wird dazu führen, dass sich die Nachfrage an Industriewasser durch die Halbleiterindustrie in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren verdoppelt oder gar verdreifacht. Damit wird sich der Anteil dieses Industriezweiges am Gesamtwasserbedarf Dresdens von derzeit 30 % auf ca. 50 % bis zum Jahr 2030 erhöhen. Um dieser erhöhten Nachfrage der stark wachsenden Chip-Industrie an Industriewasser bei gleichzeitigem Erhalt der hohen Versorgungssicherheit der Dresdner Bevölkerung mit Trinkwasser gerecht zu werden, soll bis 2030 ein neues Flusswasserwerk und das dazugehörige Transportsystem im Dresdner Nordraum errichtet werden. Mit dem Bau dieses Flusswasserwerkes wird die Industriewasserversorgung von der Trinkwasserversorgung entkoppelt, so dass industrielle Neuansiedlungen und Erweiterungen ermöglicht werden, ohne die Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung zu beeinträchtigen. Parallel dazu werden bis 2026 die bestehenden Wasserwerke Coschütz, Hosterwitz und Tolkewitz ertüchtigt und das Reserve-Wasserwerk Albertstadt erneut in Betrieb genommen. Telekommunikationsdienstleistungen SachsenEnergie treibt den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur seit 2015 sowohl eigenwirtschaftlich als auch gefördert voran und errichtet ein hochleistungsfähiges, modernes Glasfasernetz in Dresden und der Region. Neben dem Aufbau der neuen Telekommunikationsmarke wird der Aufbau eines zukunftsweisenden Glasfasernetzes für Dresden weiter forciert. Zunächst sind Ausbaumaßnahmen in den nördlichen Stadtgebieten Dresden-Hellerau, -Klotzsche, -Rähnitz und -Wilschdorf mit knapp 9.000 potenziellen Kundenanschlüssen geplant. In der zweiten Phase sollen bis Ende 2027 weitere 33.000 potenzielle Kundenanschlüsse in anderen Stadtteilen ans Netz gehen. SachsenEnergie und die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH (EWB) haben auch in 2024 das Glasfasernetz im Stadtgebiet Bautzen weiter ausgebaut. Bei diesem partnerschaftlichen Projekt wird der Bau der Netzebene 3 von der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH übernommen, die SachsenEnergie baut die Netzebene 4 und bietet Produkte an. Darüber hinaus hat die SachsenGigaBit im April 2024 den Bautzner Breitbandkabelnetz-Betreiber COMTEC Bautzen GmbH übernommen und kann somit weitere Objekte privater Vermieter, Objektverwalter, Geschäfts-, Gewerbe- und Privatkunden versorgen. Um die Kundenzahlen abbilden zu können, muss auch das Telekommunikationsnetz entsprechend erweitert werden. Das GigaHighway-Projekt dient hierzu dem flächendeckenden Performance-Upgrade des Backbone-Netzes. Eine zukunftssichere Backbone-Infrastruktur ermöglicht die Anbindung der eigenen Access-Netze. Im Detail wurde die Zahl der PoP-Standorte (Point of Presence: physischer Knotenpunkt im Netz), weitestgehend in 2024, von 20 auf 35 erhöht sowie leistungsfähige Übertragungstechnik eingesetzt. Weiterhin wird kontinuierlich an der Optimierung des Gesamtproduktportfolios gearbeitet. Unter anderem wurde das Glasfaser-Produktportfolio überarbeitet, um zukünftig noch mehr Kunden von der Leistungsfähigkeit eines Glasfaseranschlusses überzeugen zu können. Seit dem 1. November 2024 können Kunden von neuen und leistungsstärkeren Bandbreiten im Down- und vor allem im Upload sowie einer transparenten und marktgerechten Preisstruktur profitieren. Neben dem klassischen Geschäft mit Internetanschlüssen wächst auch das Geschäft zur Anbindung von Mobilfunkstandorten und die Vermietung von eigenen Maststandorten. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 52 5G-Antennenstandorte für das Mobilfunknetz mit Glasfaserinfrastruktur angebunden. Ausdehnung nach Westsachsen Der SachsenEnergie Konzern ist als größter Kommunalversorger ein Leistungsführer in der Energiebranche. Bisher hat sich die Unternehmensgruppe hauptsächlich auf die Landeshauptstadt Dresden sowie Ostsachsen konzentriert. Um zukünftig aber in ganz Sachsen sichtbar zu sein, startete Anfang September 2024 eine groß angelegte Werbekampagne unter dem Motto „Wir bringen Energie in die Region“. Damit soll insbesondere in Westsachsen die Aufmerksamkeit auf den SachsenEnergie Konzern und dessen Produkte gelenkt werden. Zukünftig soll damit die Unternehmensgruppe im gesamten Bundesland als Leistungsführer bekannt sein, der eine umfassende Daseinsvorsorge für rund 600.000 Kundinnen und Kunden bietet. Ziel für die nächsten Monate und Jahre ist es, die Produktepalette an den Kundenbedürfnissen, dem Wettbewerb und den jeweils aktuellen Entwicklungen am Markt auszurichten und Angebote sukzessive in ganz Sachsen zu vertreiben. Gemeinsamer Hauptsitz „SachsenEnergie Center“ Nachdem im Sommer 2022 der Neubau des SachsenEnergie Centers fertiggestellt und bezogen werden konnte, begann die Sanierung des alten Bestandsgebäudes, dem ehemaligen CITY CENTER. Es erfolgten notwendige Umbauten der Büroanlagen, eine grundsätzliche Erneuerung des Datennetzes und der technischen Gebäudeausrüstung. Einige Gebäudeteile, wie das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss, wurden grundsätzlich umgestaltet. Mit dem Bau einer Glasbrücke wurde die Verbindung zum Neubau geschaffen. Nach fast zweijähriger Sanierungsphase erfolgten termingerecht Ende Mai 2024 die ersten Umzüge. Insgesamt konnten rund 1.000 Mitarbeitende an ihren neuen Arbeitsstandort am Hauptbahnhof umziehen. Mit dem SachsenEnergie Center, bestehend aus Anbau und dem sanierten Bestandsgebäude, ist ein ganzheitlich neuer und moderner Hauptsitz geschaffen worden. Eine attraktive Arbeitsplatz-Infrastruktur mit flexiblen Besprechungs- und Konferenzräumen, lichtdurchfluteten und offenen Büros sowie vielfältige Mehrwertflächen stehen zur Verfügung und bieten insgesamt 1.800 Arbeitsplätze. Unabhängige Bonitätseinschätzung der SachsenEnergie AG In Hinblick auf die geplanten Investitionen der nächsten Jahre und die damit verbundenen Kapitalbedarfe hat sich die SachsenEnergie AG im Geschäftsjahr 2024 dazu entschlossen, ein Rating in Auftrag zu geben, um ihre Position am Kapitalmarkt durch eine unabhängige Bonitätseinschätzung zu stärken. Infolgedessen hat die SachsenEnergie AG im Zeitraum von April 2024 bis Februar 2025 einen Ratingprozess bei der Agentur Fitch Ratings durchlaufen. Unter Berücksichtigung des kommunalen Rückhalts durch die Landeshauptstadt Dresden wurde für die SachsenEnergie AG die Bewertung „A+“ mit einem stabilen Ausblick erteilt. Das Rating spiegelt die hohe Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität der SachsenEnergie AG wider. Es setzt ein positives Signal, indem es die SachsenEnergie AG am Kapitalmarkt als sichere Anlage positioniert, was Chancen in Hinblick auf einen verbesserten Kapitalmarktzugang und günstigere Finanzierungskonditionen eröffnet. Auf diese Weise schafft es eine solide Basis für zukünftige Finanzierungen und stärkt das Vertrauen in die langfristige Fähigkeit der SachsenEnergie AG zur termingerechten Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen. Zertifizierung des Informationssicherheits- sowie des Umwelt- und Energiemanagementsystems Die SachsenEnergie AG betreibt ein Umweltmanagementsystem gemäß der internationalen Norm ISO 14001. Das Rezertifizierungsaudit durch die Umweltgutachter der OmniCert Umweltgutachter GmbH, Bad Abbach, im Jahr 2024 bestätigte die fortlaufende Verbesserung der umweltbezogenen Leistung und die Wirksamkeit des Managementsystems. Die aktuelle Zertifizierung behält bis November 2027 ihre Gültigkeit. ![]() Im Rahmen des Überwachungsaudits wurde das Unternehmen ebenfalls nach ISO 50001 geprüft, womit der Nachweis der Verbesserung der Energieeffizienz sowie der normkonformen Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung erbracht werden konnte. Als integriertes Umwelt- und Energiemanagement sind die Systeme Bestandteil einer Verbundzertifizierung im SachsenEnergie Konzern, die integriert durchgeführt und beurkundet wird. Bereits seit dem Jahr 2017 stellen sich Unternehmen des SachsenEnergie Konzerns erfolgreich Audits zur Informationssicherheit gemäß bzw. äquivalent zur ISO/IEC 27001 und arbeiten seitdem auch hinsichtlich dieser Thematik sehr eng zusammen. ![]() Im Jahr 2024 wurde dies erneut im Überwachungsaudit durch die Zertifizierungsstelle TÜV Rheinland Cert GmbH bestätigt. Im Rahmen der Überprüfungen wurden die realisierten Verbesserungen und die Wirksamkeit sowie die Aufrechterhaltung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) der SachsenEnergie AG nach der internationalen Norm ISO/IEC 27001 geprüft. Es werden dabei insbesondere die Aspekte der Informationssicherheit im Bereich der Informationstechnologie abgedeckt. Somit wird die Informationssicherheit im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebes von IT-Services zur Unterstützung des sicheren Betriebes kritischer Infrastrukturen sowie zur Ausübung des technischen Betriebes intelligenter Messsysteme gewährleistet. SachsenEnergie AG als TOP-Lokalversorger ausgezeichnet ![]() Die SachsenEnergie AG wurde vom Energieverbraucherportal2) in den Sparten Strom und Gas als „TOP-Lokalversorger 2024“ ausgezeichnet. An diesem Siegel erkennen Strom- und Gaskunden auf einen Blick ein Energieunternehmen mit: transparenter Preispolitik, Engagement und Investitionen in die eigene Region, einem hohen Stellenwert an Umweltgesichtspunkten und mit einer hohen Servicequalität. 2) Vgl. Energieverbraucherportal, https://www.energieverbraucherportal.de (24.01.2025) SachsenEnergie AG ist „Herausragender Regionalversorger 2024“ ![]() Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV)3) hat die SachsenEnergie AG in den Bereichen Strom und Gas für ihre Leistung hinsichtlich Kundenservice, Internetauftritt, Tarifoptionen, Nachhaltigkeit und regionales Engagement als „Herausragender Regionalversorger 2024“ ausgezeichnet. Unseren Kunden bestätigt es einmal mehr: mit SachsenEnergie AG haben sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner rund um das Thema Energie direkt in ihrer Region. 3) Vgl. Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien, www.dtgv.de/tests/regionalversorger (24.01.2025) Zukunftsorientiertes Personalmanagement Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die SachsenEnergie AG 751 Mitarbeitende (i. Vj. 580) und 70 Auszubildende (i. Vj. 64) sowie drei Vorstände. Strategisches Personalwachstum Das Jahr 2024 stand im Zeichen des Wachstums. Insbesondere der weitere Auf- und Ausbau der strategischen Geschäftsfelder und damit verbundene personelle Zuwächse in den Corporate Centern standen im Vordergrund. Entsprechend wurden die Aktivitäten zur Gewinnung neuer Mitarbeitenden intensiviert. So erfolgte beispielsweise die Überarbeitung der Karrierewebseite und Kampagnen in Stadt und Region sowie für spezifische Zielgruppen, wie IT-Fachkräfte und Monteure, wurden verstärkt. Mit diesen Maßnahmen verbunden waren auch eine dafür notwendige Ausweitung der Kapazitäten im Recruiting und eine Intensivierung des „Active sourcings“. Mit der Einstellung von über 500 Beschäftigten innerhalb des SachsenEnergie Konzerns in 2024 lag der Fokus insbesondere auch auf Einarbeitungs- und Teamentwicklungsprozessen. Neue Beschäftigte mussten in die Aufgaben, Regelungen und Prozesse des Unternehmens eingeführt und in Teams integriert werden. Um den vorhandenen und neuen Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, wurden kollektivrechtliche Vereinbarungen mit den Betriebsräten überarbeitet bzw. neu entworfen, beispielsweise zu Erfolgs- und Leistungsprämien. Die strategische Personalplanung, die seit vielen Jahren in einem jährlichen Dialogprozess gemeinsam mit den Fachbereichen fortgeschrieben wird, wurde um einen qualitativen Planungsaspekt, dem internen Kompetenzmanagement ergänzt. Ziel ist es, interne Entwicklungen bewusster zu nutzen und die Potenziale der Beschäftigten systematisch in den Wachstumskurs zu integrieren. Aktuelle Herausforderungen der Personalarbeit Die Herausforderungen aus dem demographischen Wandel und die Segmentierung des Arbeitsmarktes nahmen in 2024 direkten Einfluss auf die Gewinnung neuer Beschäftigter. Neben der Ansprache wurde bewusst die Zusammenarbeit mit Hochschulen und die Präsenz auf Messen und Kongressen verstärkt, was sich in einem Zuwachs an Trainees und Studierenden im Unternehmen bemerkbar gemacht hat. Mit der Fortsetzung des Mitarbeiterempfehlungsprogramms „TalenteFinder“ konnten sich die Mitarbeitenden weiterhin aktiv in die Besetzung vakanter Stellen einbringen. Jedes Personalwachstum braucht auch wieder eine Phase der Konsolidierung. Strukturen und Prozesse müssen dem Wachstum angepasst sowie bisherige Aufgaben und Muster auf Effizienz und Effektivität geprüft werden. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Corporate Development begleitet der Personalbereich die Durchführung eines Benchmarks der Personalausstattungen in den Corporate Center Funktionen. Ziel ist es, Ineffizienzen zu beseitigen und Kapazitäten für ein stellenneutrales Wachstum in den Folgejahren zu erschließen. Ein Mehr an Personal bedeutet zugleich höhere Fallzahlen in typischen Prozessen des Personalbereiches, wie z. B. bei Vergütungsabrechnungen, arbeitsvertraglichen Änderungen, Abrechnungen von Arbeitseinsätzen und Erstellungen von Zeugnissen. Ebenso hat sich die Anzahl der Teilnahmen an Wahl- und Pflichtweiterbildungen signifikant erhöht, von rund 9.800 im Jahr 2023 auf rund 14.100 im Jahr 2024. Gemeinsam mit den Bereichen Liegenschaften und Corporate Communication wurde 2024 der Bezug des sanierten Bestandsgebäudes (früher: City Center) des SachsenEnergie Centers realisiert. Die Planung der Belegung und die Umzüge wurden Mitte des Jahres abgeschlossen und bieten seither rund 900 zusätzliche Arbeitsplätze. Den mit dem Wachstum generierten Personalzuwachs konnten damit moderne Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind seither alle strategischen Geschäftsfelder und Unternehmensbereiche am Standort Hauptbahnhof vereint. Mit der Sanierung wurde auch ein neuer Gastronomievertrag mit dem Anbieter Klüh geschlossen, der die neue Kantine bewirtschaftet Ausbildung Neben der externen Personalbeschaffung hat die eigene Ausbildung eine hohe Bedeutung bei der Beschaffung und Entwicklung von neuem Personal. Hohe Bewerberzahlen und die erfolgreiche Besetzung aller Ausbildungsplätze für kaufmännische und technisch-gewerbliche Ausbildungsberufe sowie duale Studiengänge belegen die hohe Reputation als Ausbildungsbetrieb. Auch die hohe Qualität der eigenen Ausbildung lässt sich nachweisen. So wurde die SachsenEnergie AG von der Industrie- und Handelskammer Dresden wiederholt als „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ geehrt. Wie in den Vorjahren wurden Auszubildende des SachsenEnergie Konzerns als Kammerbeste ausgezeichnet. Im Jahr 2024 wurde ein Elektroanlagenmonteur und ein Anlagenmechaniker geehrt. Beim Berufswettbewerb „WorldSkills“, der in Lyon, Frankreich durchgeführt wurde, belegte ein Auszubildender des Unternehmens in der Kategorie Elektroninstallation Platz 10. Um den zukünftigen Bedarf an Fachkräften decken zu können, erhalten bereits Schüler*innen zur Berufsorientierung, beispielsweise bei Schülerpraktika oder Karrieremessen, einen realistischen Einblick in das Aufgabenportfolio der Unternehmensgruppe. Studierende bekommen die Möglichkeit, über Praktika, Abschlussarbeiten, Werkstudenten-Tätigkeiten und das individuell gestaltete Traineeprogramm die SachsenEnergie AG als Arbeitgeber kennenzulernen. Personalentwicklung Die SachsenEnergie AG orientiert sich bei der Bereitstellung eines vielfältigen Bildungskataloges an den strategischen Bedarfen der Unternehmensgruppe (u. a. zu Themen Führung, Nachwuchs- und Persönlichkeitsentwicklung, Agilität, Digitalisierung) sowie an den, u. a. im Rahmen der Mitarbeitergespräche ermittelten, Weiterbildungsbedarfen der Mitarbeitenden und Führungskräfte. Kompetenzbasierende Angebote ermöglichen eine individuelle Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der heterogenen Anforderungen in der Unternehmensgruppe. Das Portfolio von fachlichen, methodischen und persönlich-sozialen Themen fördert und unterstützt das lebenslange Lernen. Rund 1.650 interne Weiterbildungsmaßnahmen mit rund 14.100 Teilnahmen wurden erfolgreich durchgeführt. Im dynamischen Wachstum haben die Führungskräfte und deren systematische Weiterentwicklung eine besondere Bedeutung. Zur Vorbereitung ihrer verantwortungsvollen Aufgaben wurden insbesondere neue Führungskräfte vor der Übernahme der Führungsfunktion zu den Themen Mitarbeiterführung, Gesprächsführung und Arbeitsrecht im Rahmen von Grundlagenmodulen geschult. Jährlich stattfindende Praxistage fördern zudem den Austausch und das gemeinsame Verständnis zur Ausübung der Führungsrolle. Eine Bewertung der Führungsleistung wurde im Jahr 2024 mit einem Führungsfeedback der Beschäftigten im Rahmen der Mitarbeiterbefragung vorgenommen. Ziel des Maßnahmenmixes ist es, das Führungshandeln entsprechend sich stetig ändernder Anforderungen zu verbessern. Das Nachwuchsförderprogramm „Energieträger“ wurde im Jahr 2024 angepasst. So kommt nun u. a. ein Assessment zur Potenzialeinschätzung zum Einsatz, um eine fundierte Auswahl der Energieträger zu fördern. Damit wird ein wichtiger Baustein zur internen Fach- und Führungskräfteentwicklung geleistet. Zusätzlich trägt das Programm zur Motivation und Bindung ausgewählter Talente bei. Mitarbeitergesundheit und -bindung Mit zielgruppenspezifischen Gesundheitsangeboten wurde die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden gefördert sowie ihre Motivation und Leistungsfähigkeit gestärkt. So wurden neben einer Vielzahl an Leistungsangeboten ein Sicherheits- und Gesundheitstag durchgeführt, der neben Vorträgen auch praktische Tests und Übungen beinhaltet hat. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ist die systematische Weiterentwicklung der Gesundheitsangebote ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Personalmanagement. Zur Identifikation weiterer Handlungsfelder wurde die Auditierung im Rahmen des Corporate Health Award durchgeführt. Im Ergebnis wurde die höchste Auszeichnungsstufe „Exzellenzklasse“ erreicht. Wirtschaftliche Lage Ertragslage Absatzentwicklung Der Stromabsatz 2024 liegt bei 13.756 GWh (i. Vj. 10.233 GWh) und damit über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg ist im Absatz an Großkunden und in der Portfoliooptimierung begründet. Der Absatz an Kleinkunden (inkl. Mehr-/Mindermengenabrechnung) liegt im Geschäftsjahr 2024 mit 985 GWh (i. Vj. 1.018 GWh) geringfügig unter dem Vorjahreswert. An Großkunden wurden 5.653 GWh (i. Vj. 3.800 GWh) und an Weiterverteiler 1.280 GWh (i. Vj. 1.395 GWh) abgesetzt. Die Lieferungen an andere Stromhändler im Rahmen der Portfoliooptimierung (4.723 GWh) zuzüglich der konzerninternen Stromlieferungen (1.115 GWh), im Wesentlichen aus Direktvermarktung von EEG-Einspeisemengen, liegen deutlich über dem Vorjahresniveau (i. Vj. in Summe 4.020 GWh). Der Gasabsatz 2024 beträgt 19.176 GWh (i. Vj. 15.968 GWh). Die Steigerung ist insbesondere in höherem Absatz an Großkunden sowie im Rahmen der Portfoliooptimierung begründet. Der Absatz an Kleinkunden (inkl. Mehr-/Mindermengenabrechnung) im Geschäftsjahr 2024 i. H. v. 1.835 GWh lag leicht unter dem Vorjahreswert von 2.034 GWh. Bei den Großkunden erhöhte sich der Absatz gegenüber dem Vorjahr auf 5.292 GWh (i. Vj. 2.377 GWh). An Weiterverteiler wurden 5.605 GWh (i. Vj. 6.277 GWh) geliefert. Im Rahmen der Portfoliooptimierung an andere Händler zuzüglich der konzerninternen Gaslieferungen wurden 6.444 GWh (i. Vj. 5.280 GWh) Gas abgesetzt. Der hohe Zuwachs bei Strom- und Gasabsatz gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass alle mit der DREWAG bestehenden Kundenverträge auslaufen und neue Verträge mit der SachsenEnergie AG abgeschlossen werden. Wesentlicher Bestandteil der Portfoliooptimierung ist der Abgleich des langfristigen Kaufs von Strom und Gas mit dem tatsächlich eintretenden Bedarf (Im kurzfristigen Stromhandel [Spotmarkt] werden Stromlieferungen in sowohl 15-Minuten- als auch Stunden-Blöcken gehandelt). Entwicklung wesentlicher Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse liegen mit EUR 3.564,6 Mio. um EUR 234,8 Mio. unter dem Vorjahr (EUR 3.799,4 Mio.). Die Erlöse aus Handel und Erzeugung sinken um EUR 227,3 Mio. auf EUR 3.319,4 Mio. (i. Vj. EUR 3.546,7 Mio.). Dies ist insbesondere auf den mengenbedingten Rückgang der Gaslieferungen und auf das gesunkene Preisniveau bei der EEG-Direktvermarktung zurückzuführen. Gegenläufig sind die Erlöse für Stromlieferungen an unsere Kunden mengenbedingt angestiegen. Die übrigen Umsatzerlöse betragen EUR 245,2 Mio. (i. Vj. EUR 252,8 Mio.) und resultieren u. a. aus Pachterlösen aus den von SachsenEnergie AG an die SachsenNetze HS.HD und die SachsenNetze verpachteten Strom- und Gasnetzanlagen, aus Dienstleistungsentgelten von verbundenen Unternehmen und Dritten, aus Datenverarbeitung, aus Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen sowie weiterverrechneten nationalen Emissionszertifikaten. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit EUR 69,5 Mio. um EUR 29,3 Mio. unter dem Vorjahr von EUR 98,8 Mio. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus der Inanspruchnahme und der Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand beläuft sich auf EUR 3.337,3 Mio. (i. Vj. EUR 3.590,5 Mio.). Ausschlaggebend für den Rückgang sind in erster Linie die preisbedingt niedrigeren Strom- und Gasbezugsaufwendungen. Im Geschäftsjahr 2024 haben wir durch den Verkauf von Futuregeschäften Erträge in zukünftige Perioden verlagert, was das aktuelle Jahresergebnis zu deren Gunsten beeinträchtigt (EUR 81,3 Mio.). Der Personalaufwand liegt mit EUR 59,6 Mio. über dem Vorjahreswert (i. Vj. EUR 47,1 Mio.). Die Ursachen hierfür sind Tarifsteigerungen, eine im Vergleich zum Vorjahr höhere durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden und Rückstellungszuführungen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen EUR 64,9 Mio. Aufgrund des unverändert hohen Investitionsvolumens erhöhen sie sich um EUR 2,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (i. Vj. EUR 62,0 Mio.). Erhaltene Investitionszuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2024 direkt von den Anschaffungskosten des bezuschussten Anlagengegenstandes abgesetzt (sog. Nettomethode), so dass die Höhe der Investitionen als auch der Abschreibungen nicht direkt mit dem Vorjahr vergleichbar ist. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf EUR 130,5 Mio. (i. Vj. EUR 105,3 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für IT-Dienstleistungen und Beratung. Das Finanzergebnis (Posten 9 bis 13 der GuV) von EUR 335,2 Mio. (i. Vj. EUR 201,2 Mio.) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 134,0 Mio. verbessert. Der Anstieg resultiert aus Erträgen aus Gewinnabführungen von EUR 341,2 Mio. (i. Vj. EUR 202,2 Mio.), vor allem bedingt durch um EUR 132,8 Mio. höhere Gewinnabführungen der DREWAG. Die Übernahme der Verluste der SachsenNetze HS.HD, der SachsenIndustriewasser, der RING30, der SachsenEnergie NaturKraft und der SachsenEnergie Versorgung (i. Vj. SachsenNetze SachsenNetze HS.HD, SachsenServices, SachsenGigaBit, SachsenIndustriewasser, RING30 und SachsenEnergie NaturKraft) aufgrund der Verlustausgleichsverpflichtungen aus den Gewinnabführungsverträgen wirkt sich 2024 mit EUR 9,2 Mio. (i. Vj.EUR -10,7 Mio.) negativ auf das Jahresergebnis aus. Die Ertragsteuern, welche auf den Steuerumlagevertrag mit der TWD zurückzuführen sind, haben sich aufgrund des erhöhten Ergebnisses vor Steuern um EUR 9,0 Mio. auf EUR 60,9 Mio. erhöht. Das Ergebnis vor Gewinnabführung an die EVD und vor Einstellung in die Gewinnrücklagen beträgt EUR 306,0 Mio. (i. Vj. EUR 232,1 Mio.). Finanzlage Investitionen und Instandhaltung Im Geschäftsjahr 2024 wurden Investitionen (inkl. Finanzanlagen) i. H. v. EUR 352,3 Mio. (i. Vj. EUR 359,6 Mio.) getätigt. Unter Berücksichtigung der aktivisch abzusetzenden Investitionszuschüsse wurden EUR 283,9 Mio. investiert. Stromnetz Die SachsenEnergie AG verpachtet für das Medium Strom sämtliche Netze und Anlagen an SachsenNetze HS.HD. Die SachsenEnergie AG investierte nach den Vorgaben der Pächterin im Jahr 2024 EUR 93,3 Mio. (i. Vj. EUR 74,8 Mio.) in das Netz und die Anlagen zur Stromversorgung. Hauptschwerpunkte der Investitionstätigkeit waren die Erweiterung und Erneuerung von 110 kV-Leitungen, 110-kV-Umspannwerken inklusive Beschaffung Transformatoren, Mittel- und Niederspannungsleitungen, Umspannstationen und die Errichtung von Kundenanschlüssen. Im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der technischen Sicherheit von bestehenden 110-kV-Freileitungen im Sinne des § 49 Energiewirtschaftsgesetzes wurden diesbezügliche Maßnahmen an ausgewählten Masten und Leitungsabschnitten, u. a. an den Leitungsanlagen Eschdorf-Oberputzkau, Streumen-Zeithain und Lauba-Friedersdorf durchgeführt. Im Bereich der 110-kV-Umspannwerke lag der Schwerpunkt in 2024 auf der Fortführung der Mehrjahresvorhaben, u. a. Umspannwerke Neustadt/Sa., Zeithain und Bautzen/Süd. Im östlichen Teil des Versorgungsgebietes, in den Regionalbereichen Bautzen und Görlitz, erfolgte vorrangig die kundengetriebene Spannungsumstellung von 10 kV auf 20 kV zur Erhöhung der Übertragungsfähigkeit der Mittelspannungsnetze. Gasnetz Die SachsenEnergie AG verpachtet für das Medium Gas das Hochdrucknetz und zugehörige Anlagen an SachsenNetze HS.HD sowie die Mittel- und Niederdrucknetze und zugehörige Anlagen an SachsenNetze. Die Investitionen in das Gasnetz betrugen im Geschäftsjahr 2024 nach den Vorgaben der Pächter EUR 9,8 Mio. (i. Vj. EUR 12,1 Mio.). Bei der Erneuerung lag der Fokus auf der Ablösung von Netzleitungen entsprechend der festgelegten Nutzungsdauern. Umfangreiche Erneuerungen wurden an den Hochdruckleitungen in Gröditz, Wünschendorf sowie Pirna-Struppen durchgeführt. Neben Maßnahmen am Gasleitungsnetz erfolgten Erneuerungen von Übernahmeregelanlagen, u. a. in Niesky, Dürrröhrsdorf, Mohorn und Pirna, sowie der Übernahmemessanlage in Friedewald. Breitbandinfrastruktur Seit 2015 baut der SachsenEnergie Konzern die Breitbandinfrastruktur im Netzgebiet stufenweise aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden EUR 78,0 Mio. (i. Vj. EUR 73,3 Mio.) investiert. Im Jahr 2024 begann der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau im Dresdner Norden. Insgesamt sollen über EUR 100 Mio. in den Dresdner Glasfaserausbau fließen. Dieses Großvorhaben ist nach dem Breitbandausbau in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge somit das zweitgrößte Glasfaserprojekt der SachsenEnergie. Die laufenden Projekte (u. a. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Görlitz, Sebnitz, Landkreis Bautzen, Bannewitz, Lommatzsch, Ebersbach, Landkreis Meißen und Stadt Riesa) wurden auch in 2024 weiter vorangetrieben. Erzeugungsanlagen - Bereich Kraft & Wärme In Erzeugungsanlagen wurden im Jahr 2024 EUR 4,1 Mio. (i. Vj. EUR 0,7 Mio.) investiert. Schwerpunkte des Investitionsgeschehens waren Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung in der Landeshauptstadt Dresden und der Region. Einer der größten Bausteine dabei ist das Projekt RING30. Hier wurde im Jahr 2024 die Vor- und Genehmigungsplanung einer Anlage zur thermischen Abfallbehandlung weiter vorangetrieben. Fortgeführt wurde außerdem die Planung der Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung am Standort Königswartha. Erzeugungsanlagen - Bereich NaturKraft In Erzeugungsanlagen im Bereich NaturKraft wurden im Geschäftsjahr 2024 durch die SachsenEnergie AG EUR 1,2 Mio. (i. Vj. EUR 1,0 Mio.) investiert. Im neu gegründeten Geschäftsfeld liegt der Fokus der Investitionstätigkeit auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik- und Windenergieanlagen sowie Batteriespeicher. Größere Vorhaben sind die Photovoltaik-Anlage des Trinkwasserhochbehälters Nickern und die Photovoltaik-Anlage Nossen. Für neun Windenergieanlagen konnten Zuschläge bei der BNetzA zur Förderung von Windenergieanlagen an Land erwirkt werden. Verschiedene Photovoltaik-Projekte mit einer Gesamtleistung von ca. 334 MW befinden sich derzeit in Vorbereitung für Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren bzw. befinden sich zum Teil schon in der Genehmigungsphase. Weitere Investitionen In das sonstige verpachtete Anlagevermögen wurden EUR 47,2 Mio. investiert. Die übrigen Investitionen der SachsenEnergie AG im Jahr 2024 betrugen EUR 40,9 Mio., darunter EUR 28,3 Mio. in die Informationsverarbeitung und die IT-Infrastruktur sowie EUR 11,3 Mio. im Liegenschaftsbereich. Weiterhin wurden ca. EUR 1,3 Mio. in Energiedienstleistungen (E-Mobilität, verpachtete Photovoltaik-Anlagen, Straßenbeleuchtung) investiert. Investitionen in Finanzanlagen Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen im Jahr 2024 insgesamt EUR 77,5 Mio. Im wesentlichen wurde in Geschäftsanteile, u. a. an der PV Barlinek Sp. z o.o (EUR 27,8 Mio.), der SunStrom GmbH (EUR 2,7 Mio.) der GSW Gas- und Wärmeservice GmbH (EUR 2,2 Mio.) und der Projektgesellschaft Anbau CityCenter Dresden GmbH & Co. KG (EUR 2,0 Mio.) investiert. Darüber hinaus wurden Ausleihungen an die Projektgesellschaft Anbau CityCenter Dresden GmbH & Co. KG (EUR 30,3 Mio.) sowie die DIGImeto GmbH & Co. KG (EUR 11,5 Mio.) getätigt. Die Investitionen des Jahres 2024 waren zum großen Teil fremdfinanziert. Kapitalflussrechnung Die Liquidität der SachsenEnergie AG war im Geschäftsjahr 2024 jederzeit gesichert.
Der Anstieg des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Wesentlichen durch das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Ergebnis vor Gewinnabführung verursacht. Infolge von höheren Liquiditätszuflüssen aus Beteiligungserträgen und Fördermitteln hat sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit trotz Mittelabflüssen aufgrund des weiterhin hohen Investitionsvolumens gegenüber dem Vorjahr verbessert. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist trotz Mittelzuflüssen aus weiteren Darlehensaufnahmen negativ. Aufgrund der Veränderung der Cashpool-Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Finanzmittelfonds betrug am 31. Dezember 2024 EUR 15,1 Mio. (i. Vj. EUR 111,5 Mio.) und besteht aus Guthaben bei Kreditinstituten (i. Vj. EUR 156,9 Mio. saldiert mit Cashpool-Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 45,4 Mio.). Die Effektivverschuldung und die kurzfristige Liquidität haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
4) Effektivverschuldung = Fremdkapital-Umlaufvermögen 5) Kurzfristige Liquidität = Umlaufvermögen/kurzfristige Verbindlichkeiten Die freien Kreditlinien der SachsenEnergie AG zum 31. Dezember 2024 bei Banken betrugen EUR 358,0 Mio. Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 2.888,6 Mio. (i. Vj. EUR 2.582,4 Mio.). Im Anlagevermögen steht einem Investitionsvolumen (ohne Finanzanlagen) von EUR 206,3 Mio. eine Abschreibungssumme von EUR 64,9 Mio. gegenüber. Der Anstieg der Finanzanlagen um EUR 66,9 Mio. beruht auf Zugängen bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen von EUR 40,2 Mio. und Anteilen an verbundenen Unternehmen von EUR 26,7 Mio. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 57,7 % (38,0 % ohne Finanzanlagen). Insgesamt ist das Anlagevermögen um EUR 130,5 Mio. gestiegen. Der Anstieg des Umlaufvermögens um EUR 173,1 Mio. auf EUR 1.203,6 Mio. zum 31. Dezember 2024 (i. Vj. EUR 1.030,5 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus einem höheren Bestand an nationalen Emissionszertifikaten (EUR 11,1 Mio.), an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 84,9 Mio.), an Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EUR 187,2 Mio.) und an sonstigen Vermögensgegenständen (EUR 33,6 Mio.). Gegenläufig haben sich die Guthaben bei Kreditinstituten um EUR 141,8 Mio. reduziert. Die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist verursacht durch gestiegene Forderungen aus Strom- und Gaslieferungen gegen Großkunden. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um EUR 187,2 Mio. auf EUR 596,2 Mio. resultiert im Wesentlichen aus Ergebnisabführungen und sonstigen Forderungen aus Cash-Management. Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände ist hauptsächlich auf eine Forderung aus Bilanzierungsumlage gegen die Trading Hub Europe GmbH (EUR 28,5 Mio.) zurückzuführen. Die Veränderung der Passivseite der Bilanz ist im Wesentlichen durch die Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals um EUR 216,2 Mio., bedingt durch die Einstellung des anteiligen Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen, sowie die Erhöhung der Verbindlichkeiten um EUR 332,4 Mio. geprägt. Der Anstieg der Verbindlichkeiten beruht hauptsächlich auf höheren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten infolge von Darlehensaufnahmen (EUR 161,8 Mio.) sowie auf höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 210,0 Mio.), welche sich aus einem im Vergleich zum Vorjahr späteren Buchungsschluss ergeben. Gegenläufig haben die sonstigen Rückstellungen- insbesondere die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - um EUR 166,3 Mio. abgenommen. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt EUR 1.066,4 Mio. Das wirtschaftliche Eigenkapital - unter Zurechnung anteiliger Baukostenzuschüsse gemindert um das Sonderverlustkonto - liegt bei EUR 1.115,1 Mio. Die mittel- und langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten haben am Gesamtkapital einen Anteil von 24,1 %, die kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von 36,4 %. Damit decken Eigenkapital sowie lang- und mittelfristiges Fremdkapital das Anlagevermögen zu 106 %. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung von wesentlichen Bilanzkennzahlen der jüngsten drei Jahre zusammengefasst:
6) Investitionsdeckung = Abschreibung immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen/Investitionen ins immaterielle Vermögen und Sachanlagevermögen 7) Vermögensstruktur = Anlagevermögen/Bilanzsumme 8) Fremdkapitalquote = Fremdkapital/Bilanzsumme 9) Bilanzielle Eigenkapitalquote = bilanzielles Eigenkapital/Bilanzsumme Der Vorstand schätzt die wirtschaftliche Lage der SachsenEnergie AG als stabil ein. Angaben nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG Die SachsenEnergie AG führt die folgenden Tätigkeiten im Sinne des § 6b EnWG durch:
Tätigkeitsabschlüsse werden für die regulierten Bereiche Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze erstellt und veröffentlicht. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der SachsenEnergie AG werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen herangezogen. Beide spielen für die Unternehmensentwicklung eine wichtige Rolle. Am bedeutsamsten für die interne Unternehmensteuerung ist die Verwendung der betriebswirtschaftlich ermittelten Kenngröße "Betriebliches Ergebnis vor Steuern“ (EBT). Dieses ist bereits im Abschnitt „Geschäftstätigkeit 2024 - Kurzüberblick“ dargestellt. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfasst die SachsenEnergie AG regelmäßig die Absatzmengen für Strom und Gas sowie die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte SachsenEnergie 751 Mitarbeitende und 70 Auszubildende sowie drei Vorstände. Im folgenden Jahr 2025 wird von einem Aufbau der Mitarbeiterzahlen ausgegangen (847 Mitarbeitende), wobei die Anzahl der Vorstände konstant bleiben soll. Die Zahl der Auszubildenden wird sich voraussichtlich auf 78 erhöhen. Erklärung zur Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 sind gemäß §§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktG sowie § 25 Abs. 1 EG-AktG mitbestimmte Aktiengesellschaften verpflichtet, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie den ersten beiden Führungsebenen nach dem Vorstand Zielgrößen festzulegen. Für die SachsenEnergie AG wurden zuletzt folgende Frauenanteile beschlossen, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen (Beschluss des Aufsichtsrates vom 21. September 2022; Vorstandsbeschluss vom 21. Dezember 2022):
Im Aufsichtsrat war die Zielgröße zum 31. Dezember 2024 nicht erfüllt, da nur zwei von 20 Mandaten (10 %) im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat durch Frauen besetzt waren. Die konkrete Besetzung der Sitze der Anteilseigner beruht auf internen Entscheidungen der Hauptaktionäre Landeshauptstadt Dresden (Stadtrat) und KBO. Hinzuweisen ist darauf, dass im Stadtrat der Landeshauptstadt die Zahl der männlichen Stadträte die Zahl der weiblichen Stadträte deutlich übertrifft, was sich letztlich in der Zusammensetzung der Stadtratsvertreter in den städtischen Unternehmen widerspiegelt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite wurden im gesetzlich vorgesehenen Weg auf Initiative der Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretungen und der vertretenen Gewerkschaften bestimmt. Im Vorstandsbereich war die Zielgröße zum 31. Dezember 2024 nicht erreicht. Der Vorstand ist aktuell mit drei Männern besetzt. Sollte künftig über eine Neubesetzung eines Vorstandspostens zu entscheiden sein, muss die beschlossene Zielgröße im Nachbesetzungsprozess mit bedacht werden. In der ersten Führungsebene der SachsenEnergie AG liegt der Anteil an Frauen zum Abschlussstichtag bei 0 %. Innerhalb der zweiten Führungsebene beträgt der Frauenanteil 25 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unverändert (i. Vj. 0 %). In der zweiten Führungsebene veränderte er sich geringfügig (i. Vj. 26 %). Aufgrund der geringen Fluktuation in den ersten beiden Führungsebenen können die selbstgestellten Zielgrößen erst mittelfristig erreicht werden. Prognosebericht Voraussichtliche Ergebnisentwicklung Laut im Dezember 2024 bestätigtem Wirtschaftsplan plant die SachsenEnergie AG für das Jahr 2025 ein Ergebnis vor Steuern i. H. v. EUR 267 Mio. und wird damit unter dem Vorjahresniveau liegen. Einen wesentlichen Teil des Unternehmensergebnisses machen die Ergebnisübernahmen aus den Abführungsverträgen aus. Diese liegen im Plan 2025 wesentlich unter dem Vorjahreswert, begründet insbesondere durch die Ergebnisabführung der DREWAG. Ohne Berücksichtigung der Ergebnisübernahmen liegt das geplante Ergebnis vor Steuern im Jahr 2025 über dem Vorjahresergebnis. Es wird von folgender voraussichtlicher Absatzentwicklung für das Jahr 2025 ausgegangen:
Weiterhin hängt die voraussichtliche Ergebnisentwicklung der SachsenEnergie AG wesentlich von den energiewirtschaftlichen und politischen Regelungen und Rahmenbedingungen ab. Geplante Investitionen Der Investitionsrahmen der SachsenEnergie AG beinhaltet für das Jahr 2025 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von EUR 373 Mio. Besondere Schwerpunkte der kommenden Jahre sind:
Auswirkungen weltweite Konflikte und politische Veränderungen Insbesondere die Auswirkungen des noch immer andauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind weiterhin weder geopolitisch noch energiepolitisch und wirtschaftlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar. Auch die Lage im Nahen Osten bleibt weiterhin angespannt: Insbesondere der seit Oktober 2023 eskalierte israelisch-palästinensische Konflikt, die Lage in Gaza und die damit einhergehende Befürchtung vor einer weiteren Ausweitung auf Nachbarländer sowie die mit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 politisch unklare und instabile Situation in Syrien haben zu einer angespannten und unsicheren geopolitischen Lage geführt, dessen wirtschaftliche Folgen derzeit noch nicht vollständig abschätzbar sind. Weiterhin könnte auch der Regierungswechsel in den USA und eine damit verbundene veränderte Energiepolitik die globale Energieversorgung nachhaltig beeinflussen: die Abkehr von erneuerbaren Energien und erneute Fokussierung insbesondere auf fossile Ressourcen bergen Risiken für Wirtschaft und Klima. Somit sind auch eine belastbare Prognose und eine vollumfängliche Bewertung der Folgen dieser globalen Konflikte und politischen Veränderungen für Unternehmen und Verbraucher nicht möglich. Die SachsenEnergie AG beobachtet die aktuelle Lage genau und bewertet sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu. Für das Jahr 2025 geht SachsenEnergie AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Erreichen des geplanten EBT aus. Risiko- und Chancenbericht Risikobericht Organisation des Risikomanagements Ziel des Risikomanagements der SachsenEnergie AG ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Dazu erfasst der Risikomanagementprozess die potenziellen Abweichungen von der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den dargelegten Planungszeitraum. Abweichungen von dieser Planung werden als Risiken und Chancen erfasst. Der Betrachtungsschwerpunkt im Risikomanagement liegt auf dem mittelfristigen Planungszeitraum. Hinzu kommen Risiken und Chancen über diesen Zeitraum hinaus, wenn sie von besonderer Bedeutung sind. Der Risikomanagementprozess umfasst als wesentliche Bestandteile die Identifikation, Analyse mit Bewertung, Frühwarnung, Steuerung und Dokumentation mit Berichterstattung. Zur Umsetzung dieses Prozesses folgt das Risikomanagement der SachsenEnergie AG sowohl einem zentralen als auch einem dezentralen Ansatz. Während das zentrale Risikomanagement insbesondere für einheitliche Prozesse und Methoden sowie für die Berichterstattung zuständig ist, werden durch dezentral angesiedelte Risikobeauftragte fachspezifische aktuelle Informationen ausgewertet. Das zentrale Risikomanagement organisiert regelmäßige Arbeitskreise zur Schulung und für den Austausch der dezentralen Risikobeauftragten sowie zur Absicherung von fortwährend angemessenen Risikomanagementprozessen. Die Umsetzung der Funktionstrennung im Sinne der MaRisk10) für die Überwachungsaufgaben marktnaher Strukturen findet in einer eigenständigen Abteilung zum energiewirtschaftlichen Risikomanagement und im zentralen Risikomanagement statt. Generelle Festlegungen zum Risikomanagement sind in allgemeingültigen Richtlinien geregelt. Für marktnahe Strukturen existiert eine spezifische Untersetzung der allgemeinen Regelungen. Aktuelle Fragen und Sachverhalte dieser Strukturen werden jährlich mehrfach in einem Risikoausschuss behandelt. Dieser ist interdisziplinär besetzt. Der vorstehend beschriebene Risikomanagementprozess ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher jährlich mit einer Risiko- und Chancenbestandsaufnahme beginnt. Die dort aufgenommenen Sachverhalte bilden die Basis für eine quartalsweise Berichterstattung. Zu diesen Berichtsterminen werden die betrachteten Sachverhalte aktualisiert und um neu hinzugekommene ergänzt. Da Risiken häufig grundsätzlich abschätzbar, aber dennoch zufällig sind, werden für diese Fälle Monte-Carlo-basierte Modelle verwendet, die mithilfe einer Simulationssoftware umgesetzt werden. Damit sind sowohl für Risiken als auch für Chancen etablierte Value-at-Risk-Aussagen möglich. Sind Sachverhalte aus objektiven Gründen nicht quantifizierbar, werden sie verbal in die Berichte aufgenommen. Bei Bedarf erfolgt unabhängig von diesem Berichtsraster eine zusätzliche aktuelle Beurteilung von Sachverhalten nach dem beschriebenen Risikomanagementprozess. DREWAG, SachsenNetze, SachsenNetze HS.HD und andere verbundene Unternehmen sind direkt in das Risikomanagementsystem eingebunden. 10) MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement Aktuelles Risikoumfeld Insgesamt sieht sich die SachsenEnergie AG mit einer fortwährend hohen Volatilität an den Energiemärkten konfrontiert. Ursächlich hierfür sind zum einen die weiterhin unsicheren globalen Lieferketten bei Erdgas durch mögliche langandauernde und besonders intensive Kälteperioden, mögliche Auswirkungen der Einstellung der Erdgasbelieferung durch Russland im Transit durch die Ukraine an andere europäische Staaten und die damit einsetzende solidarische Lieferpflicht (beispielsweise Ungarn, Slowakei und Österreich), sowie die möglichen Störungen der LNG-Lieferketten im Roten Meer im Kontext des Nahost-Konfliktes. Zum anderen bestehen im Kurzfristmarkt Strom hohe Preisvolatilitäten durch die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen und damit die schwankende Notwendigkeit zum Einsatz kostenintensiverer fossiler Kraftwerke. Hierdurch sind jederzeit starke Ausschläge der Großhandelspreise und damit der Beschaffungskosten zur Kundenbelieferung möglich. Gleichzeitig erzeugt das nach wie vor im Vergleich zu den Hochphasen der Energiekrise gesunkene mittlere Großhandelspreisniveau im Spot-Bereich einen starken Wettbewerb mit in der Beschaffung kurzfristig agierenden Wettbewerbern. Diese sind gegenwärtig in der Lage, besonders günstige Endkundenpreise anzubieten und damit einen Margendruck zu erzeugen. Bei einem möglicherweise wieder anziehenden Niveau der Großhandelspreise ergeben sich hieraus sowohl Insolvenzrisiken der betreffenden Wettbewerber und damit eine ansteigende Nachfrage im Bereich der Grund-/Ersatzversorgung als auch potenzielle Insolvenzrisiken der Endkunden durch die volkswirtschaftliche Belastung bei steigenden Energiepreisen. Zentral für das zukünftige erfolgreiche Agieren der SachsenEnergie AG ist die Verteidigung der Stellung als kommunaler Infrastrukturanbieter in der Region Dresden und Ostsachsen. Hierfür ist eine Erzeugung erneuerbarer Energien, eine Ertüchtigung der Netze aller Medien sowie eine weitere Digitalisierung (insb. auch durch den Ausbau der Glasfasernetze) notwendig. Weiterhin ist die SachsenEnergie AG auf einen stabilen politischen Rahmen zur Umsetzung der Dekarbonisierungsziele aller Infrastrukturbereiche angewiesen. Die sich aus diesen übergeordneten Themenfeldern ergebenden Risiken sind im Folgenden nach absteigender Bedeutung für das Unternehmen sortiert und können unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SachsenEnergie AG haben. Preis- und Marktrisiken Die SachsenEnergie AG deckt den Bedarf ihrer Kunden sowohl durch eigene Energieerzeugung als auch über Zukäufe am Markt ab. Potenzielle Abweichungen vom geplanten Mengenabsatz durch konjunkturelle Einflüsse, Wettbewerb und Wettereinflüsse führen in Verbindung mit schwankenden Marktpreisen zu Risiken in den Bereichen Energiehandel und Energieerzeugung. Hier sind durch die angespannte wirtschaftliche und geopolitische Situation weiterhin hohe Schwankungen zu erwarten. Der Mengenabsatz im Industriekundensegment ist von der zukünftigen konjunkturellen Entwicklung abhängig. Weicht der Konjunkturverlauf negativ von den in der Planung zugrunde gelegten Prämissen ab, besteht für nicht abgesetzte Mengen ein Wiedervermarktungsrisiko aufgrund ungünstigerer Preiskonstellationen am Markt sowie das Risiko reduzierter Vertriebsmargen. Die Verschärfung des Wettbewerbes birgt das Risiko von Kundenverlusten. Die dadurch nicht abgesetzten Mengen unterliegen wie im Falle des Konjunkturrisikos einem Wiedervermarktungsrisiko sowie dem Risiko reduzierter Vertriebsmargen. Durch eine stärker strukturierte Produktentwicklung und eine Optimierung der internen Kostenstruktur steuert die SachsenEnergie AG diesem Risiko entgegen. Sparten- und teilportfoliospezifisch können sowohl nicht als auch zusätzlich abgesetzte Mengen durch Abweichung des sich einstellenden Wetters gegenüber dem langjährigen Mittel entstehen. Hierdurch anfallende Differenzmengen werden kurzfristig an Spotmärkten gekauft oder verkauft. Durch den Unterschied zwischen den realisierten Preisen bei der Eindeckung der von Kunden benötigten Menge und den Preisen am Spotmarkt entstehen Risiken. Diese werden teilweise über Risikozuschläge abgedeckt. Zur Risikobegrenzung wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen. Der auf die Stromerzeugung entfallende Brennstoffbezugsanteil wird für das jeweils laufende Geschäftsjahr größtenteils abgesichert und die wärmegeführte Stromerzeugung wird weitgehend verkauft. Das Koppelprodukt Fernwärme verfügt über eine Preisgleitung, welche die der Wärmeerzeugung zuzurechnenden Gaspreisänderungen größtenteils abdeckt. Strom und Erdgas beschafft die SachsenEnergie AG zeitlich und strukturell differenziert. Zur Abdeckung individuell abgeschlossener Verträge größerer Kunden erfolgt die Beschaffung zwecks Risikobegrenzung unmittelbar nach Vertragsschluss (back to back). Die Kontrolle der laufenden Energiehandelsgeschäfte ist zur Wahrung einer strikten Funktionstrennung in einer vom Handelsbereich unabhängigen Struktur dezentral im energiewirtschaftlichen Risikomanagement angesiedelt. Dort wird für den Strom- und den Gashandel eine regelmäßige Überwachung und Bewertung der offenen Positionen in Verbindung mit vorgegebenen Risikolimiten vorgenommen. Limite gelten sowohl je Handelspartner als auch je Produktportfolio. Die entsprechenden Vorgaben sind in Risikohandbüchern festgelegt und unterliegen einer jährlichen Überprüfung. Kreditrisiken Kreditrisiken entstehen durch den Ausfall von Kontrahenten und damit verbundener Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen. Die SachsenEnergie AG hat insbesondere für Ausfälle von Handelspartnern in der Energiebeschaffung und für Ausfälle von Kunden im Vertrieb risikobegrenzende Maßnahmen festgelegt. Bei Ausfall eines Handelspartners in der Energiebeschaffung besteht neben Forderungsausfall auch das Risiko eines finanziell ungünstigeren Ersatzgeschäftes. Daher unterliegen die Handelspartner einem Ratingprozess, der mit Handelsfreigaben verbunden ist. Vertragsgrundlage sind EFET11) - oder Rahmenverträge mit Vereinbarungen zur Lieferung von Sicherheitsleistungen bei Bonitätsverschlechterungen. Bonität und Positionen von Handelspartnern werden vom zentralen Risikomanagement überwacht. Kunden des Vertriebes unterliegen ebenfalls einem Ratingprozess mit darauf aufbauenden Festlegungen zur Zahlungsausfallprävention, z. B. durch Erbringen von Sicherheitsleistungen oder dem Abschluss einer Warenkreditversicherung. Ferner existieren Regelungen zum Forderungsmanagement, welche mit einem permanenten Überwachungsprozess verbunden sind. Die SachsenEnergie AG arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung dieser Prozesse, da diesem Thema eine hohe Bedeutung beigemessen wird. 11) EFET: European Federation of Energy Traders Finanzrisiken Die SachsenEnergie AG ist durch Zinsschwankungen Finanzrisiken ausgesetzt. Zinszahlungen für Neuaufnahme von Fremdkapital können durch Schwankungen des Marktes über den geplanten Aufwendungen liegen. Die Planwerte leiten sich aus den bestehenden und neu aufzunehmenden Finanzverbindlichkeiten anhand von geplanten Zinssätzen ab. Die eigentliche Finanzierung erfolgt zu gegebener Zeit zum dann vorherrschenden Zinsniveau. Da dieses nicht dem geplanten Zinsniveau entsprechen muss, besteht ein Zinsänderungsrisiko. Zur Risikobegrenzung beobachtet die SachsenEnergie AG permanent das Zinsumfeld und prüft den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken bestehen in erster Linie durch unvorhergesehenen Finanzbedarf (z. B. ungeplante Ersatzinvestitionen, erhöhte Margin-/Clearingzahlungen aus Energiehandel o. ä.) oder durch Marktversagen. Diesen Risiken wird durch eine regelmäßig aktualisierte Liquiditätsplanung begegnet. Im Ergebnis werden durch die SachsenEnergie AG Kreditlinien über den geplanten Bedarf hinaus bei verschiedensten Kreditinstituten vorgehalten. Darüber hinaus ist im TWD-Konzern ein Cash-Management implementiert, das es erlaubt, auf zusätzliche Finanzierungsquellen zurückzugreifen. Im Falle der außerplanmäßigen Nutzung der Kreditlinien käme es zu zusätzlichen Zinsaufwendungen. Risiken aus globalen Krisen und Pandemien Neben dem aktuellen Russland-Ukraine-Krieg sowie dem Nahost-Konflikt können weitere lokale und globale Krisen, verursacht z. B. durch Epidemien, Anschläge, Kriege oder Naturkatastrophen, den Geschäftsablauf erheblich beeinflussen. Für existenzielle Kernprozesse sind Notfallpläne hinterlegt. Diese legen auch Kernpersonal für Kernprozesse zur Aufrechterhaltung eines Minimalbetriebes der Versorgung fest. Sämtliche Regelungen werden durch das konzernweite Krisenmanagement koordiniert. Die SachsenEnergie AG beobachtet permanent die Entwicklung an den Beschaffungsmärkten sowie den Absatzverlauf und aktualisiert auf Basis dieser Informationen und unter Hinzunahme der Aussagen von Wirtschaftsinstituten fortlaufend die Prognosen für die Strom-, Gas- und CO2 -Bewirtschaftung. Dies trägt zur Reduktion von Risiken bei. In Krisensituationen erfolgen beispielsweise kurzfristig einberufene Besprechungen des Krisenstabes zur Beurteilung der aktuellen Lage mit Prüfung und Beschluss von risikominimierenden Maßnahmen unter Teilnahme von Geschäftsleitung, Risikomanagement und Fachabteilungen. Politische, rechtliche und regulatorische Risiken Das Geschäft der Versorgungsunternehmen ist und wird auch künftig maßgeblich durch die politischen Rahmenbedingungen bestimmt. Für die SachsenEnergie AG und die zugehörigen verbundenen Unternehmen sind besonders die politischen Vorgaben zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaziele, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung bei privaten Haushalten und Industrie sowie die Rolle der KWK und der Verteilnetze im zukünftigen Energiekonzept von Bedeutung. Mit den politischen Vorgaben wird die Rentabilität und Risikobehaftung von Geschäftsaktivitäten beeinflusst. Diese Vorgaben haben erheblichen Einfluss auf die zukünftige Marktposition der SachsenEnergie AG. Ändert der Gesetzgeber die Vergütungen für Erneuerbare Energien-Anlagen, können Investitionen der SachsenEnergie AG in Windenergie-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen betroffen sein. Regulatorische Risiken können die SachsenEnergie AG insbesondere über ihre verbundenen Unternehmen SachsenNetze und SachsenNetze HS.HD treffen. Die Festlegungen der Regulierungsbehörden können gegebenenfalls zu einer Veränderung der Einnahmensituation gegenüber der Planung führen. Die Bundesnetzagentur hat die ihr zugesprochene weitreichende Gestaltungsfreiheit bei der Methodenwahl zur Festlegung der Eigenkapitalverzinsung in Verbindung mit dem geringen Marktzinsniveau genutzt und die Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode festgelegt. Die weitere Absenkung des Verzinsungsanspruches mit negativen Auswirkungen auf die Investitions- und Finanzkraft der Branche wurde in der aktuellen Planung berücksichtigt. Allerdings sind für die vierte Regulierungsperiode sowohl für Strom als auch für Gas noch nicht alle Prämissen abschließend beschieden. Beteiligungs- und Investitionsrisiken Risikokomponenten von Beteiligungsrisiken sind der Wertverlust, der Ausfall ausgereichter Kredite und der Ausfall oder die Reduzierung eingeplanter Ausschüttungen oder im Einzelfall die Inanspruchnahme gewährter Haftungsgarantien. Durch die Ergebnisabführungsverträge wie beispielsweise mit DREWAG, SachsenNetze und SachsenNetze HS.HD kann das Ergebnis der SachsenEnergie AG zusätzlich belastet werden. Durch die Einbindung in den Risikomanagementprozess der SachsenEnergie AG ist ein umfassendes Management der Risiken gewährleistet. Die SachsenEnergie AG unterliegt auch mit ihren weiteren Beteiligungen wie beispielsweise SachsenGigaBit, SachsenEnergieBau, SachsenServices, Windgesellschaften oder Biogasanlagen dem Risiko eines schwankenden Jahresertrages. Das Risiko bewegt sich aufgrund der Größe der Beteiligungen auf einem überschaubaren Niveau. Jahresergebnis und Beteiligungsansatz sind mit Unsicherheit belastet. Operative Risiken Operative Risiken entstehen aus der Komplexität der Prozesse in Energieversorgungsunternehmen sowie aus fehlenden Kontrollen an wichtigen Punkten der Prozessketten. Die SachsenEnergie AG wirkt diesem Risiko durch zahlreiche implementierte Kontrollen entgegen. Die Abwehr von Cyber-Angriffen hat an Bedeutung gewonnen. Eine stärkere Betonung eines ganzheitlichen Ansatzes im Sinne technischer und organisatorischer Maßnahmen wirkt diesem Risiko entgegen. Aufgrund aktueller demographischer Entwicklungstendenzen wird dem Risiko fehlenden (Fach-)Personales eine hohe Bedeutung, insbesondere im Kontext des angestrebten Wachstums der SachsenEnergie AG, beigemessen. Zur Minderung dieses Risikos wurden zahlreiche interne und externe Maßnahmen ergriffen. Im Rahmen der Investitionen sind zahlreiche Bauprojekte geplant. Aufgrund von unvorhersehbaren internen und externen Ressourcenverknappungen im Bauablauf kann es zu Verzögerungen und damit verbundenen Kostensteigerungen kommen. Sonstige Risiken Insbesondere die verbundenen Unternehmen SachsenNetze und SachsenNetze HS.HD sind Risiken aus Umwelteinflüssen ausgeliefert. Unter Umwelteinflüssen werden wetterbedingte Extremsituationen wie Hochwasser, Sturm, Orkan, Gewitter oder Eislasten verstanden, welche mit ihren Auswirkungen hohe Schäden an technischen Anlagen und flächendeckende Versorgungsausfälle verursachen können. Bei der Beseitigung der dadurch entstehenden Schäden ist mit hohen Aufwendungen zu rechnen. Zum Hochwasserschutz sind von der SachsenEnergie AG zahlreiche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung umgesetzt worden. Risiken aufgrund technischer Schäden betreffen hauptsächlich die Netze und Erzeugungsanlagen. Zur Begrenzung der Schäden sind vertragliche, technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Chancenbericht Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden auch Chancen als potenzielle Ertrags- oder Vermögensverbesserungen gegenüber den Planwerten erfasst und bewertet. Chancen bestehen überwiegend bei Absatz und Beschaffung von Strom und Gas sowie in einer reduzierten Inanspruchnahme von bilanzierten Risikovorsorgen. Kommt es durch neue Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Regulierungsbehörden zu einer Verbesserung des rechtlichen und regulatorischen Rahmens im Vergleich zur Planung, wirkt sie sich positiv auf das Ergebnis aus. Weitere Chancen bestehen in Verbindung mit der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes im weiteren Ausbau der Fernwärme, bei der Entwicklung neuer marktkonformer Energiedienstleistungen, in der Gebäudeklimatisierung, im Contracting, bei Mess- und Abrechnungsdienstleistungen sowie bei der Fortführung von Investitionen und Eigenprojektentwicklungen in erneuerbare Energien und Komplementärtechnologien. Der Ausbau von Produkten auf Basis smarter Technologien und die Sicherung der Stromnetzstabilität erfordern die intensive Beteiligung der Verteilnetzbetreiber. Als Partner verschiedener Kommunen erschließt die SachsenEnergie AG zahlreiche Ortschaften Ostsachsens mit Glasfaser. Mit einer kontinuierlichen Prüfung neuer Geschäftsansätze und deren Umsetzung, der Wahrnehmung von sich ergebenden Chancen in Veränderungsprozessen und der permanenten Verbesserung von Arbeitsabläufen sichert die SachsenEnergie AG ihre Wettbewerbsposition. Die transparenten und serviceorientierten Geschäftsmodelle werden durch eine hohe Kundenzufriedenheit bestätigt. Chancen ergeben sich aus der erlangten Resilienz gegenüber Energiemarktkrisen, die durch eine Anpassung der Kundenverträge insbesondere im Großkundenbereich sowie die Berücksichtigung der finanziellen Risiken aus der Volatilität in den Kundenverträgen erlangt werden konnte. Weiterhin wird die SachsenEnergie AG sowohl politisch als auch durch die Kunden als stabiler und verlässlicher Energieversorger auch in Krisenzeiten wahrgenommen. Beginnend im Jahr 2024 stellt sich die SachsenEnergie AG mit der neuen Tochtergesellschaft SachsenEnergie Versorgung GmbH neben dem angestammten Marktgebiet in Dresden und Ostsachsen zusätzlich auch als Versorger für den gesamten sächsischen Raum auf und kann damit aus der gewachsenen Rolle als zuverlässiger und stabiler Versorger auch in den volatileren Marktphasen Chancen im Vertrieb heben. Im Bereich der Fernwärme bestehen Chancen für die SachsenEnergie AG aus einer möglichen Attraktivitätssteigerung des Produktes im Vertrieb durch die neu eingeführte Preisformel mit einer jahresweisen stabilen Bepreisung, die Kunden auch in volatileren Marktphasen eine höhere Planbarkeit der Kosten bietet. Das mehrfach ausgezeichnete Niveau der Ausbildungsleistungen der SachsenEnergie AG wird sich in der Qualität und Leistungsfähigkeit des nachwachsenden Mitarbeiterstammes ausdrücken. Gesamtaussage Auch künftig muss die Energiebranche mit tiefgreifenden Veränderungen, instabilen Rahmenbedingungen und volatilen Energiemärkten rechnen. Die Geschäftstätigkeit der SachsenEnergie AG ist demzufolge mit Risiken behaftet. Vorteilhaft ist die thematisch breite Aufstellung sowie die diversifizierte Kundenstruktur der SachsenEnergie AG. Dies wird durch die Eingliederung der DREWAG verstärkt. Die umgesetzten Maßnahmen zur Risikobegrenzung sichern ein vielfältig zusammengesetztes Chancen- und Risikoprofil. Obwohl die SachsenEnergie AG eine klare Ausrichtung hat, kann sie, wie weite Teile der gesamten Volkswirtschaft, die Folgen globaler Krisen, die Umsetzung der klimapolitischen Ziele, die allgemeine Ressourcenverknappung und damit die weitere Entwicklung für den SachsenEnergie Konzern nur unzureichend in Gänze absehen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist deshalb weiterhin mit Unsicherheiten verbunden Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zur Absicherung von Preisrisiken im Strom- und Gasvertrieb und der Strom- und Gasbeschaffung werden durch die SachsenEnergie AG Commodity-Termingeschäfte eingesetzt. Grundlage für die Erfassung und Bewertung der Commodity-Positionen sowie zur Messung und Überwachung von Commodity-Risiken sind interne Regelungssysteme und Risikohandbücher, die regelmäßig im Rahmen des internen Kontrollsystems auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Commodity-Positionen werden in einem geeigneten EDV-System erfasst und mit aktuellen Marktparametern bewertet. Dabei stehen sowohl Einzelgeschäfte als auch Kundengruppenportfolios im Fokus.
Dresden, den 27. Mai 2025 Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die SachsenEnergie AG (kurz: „SachsenEnergie“), mit Sitz in Dresden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 965 eingetragen. Der Jahresabschluss der SachsenEnergie wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den einschlägigen ergänzenden Vorschriften des AktG, des DMBilG und des EnWG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Mit der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH (kurz: „DREWAG“), Dresden, wurde am 3. Mai 2021 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Mit der DREWAG besteht ein körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. Mit der SachsenNetze GmbH (kurz: „SachsenNetze“), Dresden, sowie der SachsenNetze HS.HD GmbH (kurz: „SachsenNetze HS.HD“), Dresden, wurden am 15. Juli 2021 Gewinnabführungsverträge rückwirkend zum 1. Januar 2021 abgeschlossen. Zwischen SachsenEnergie und beiden Gesellschaften besteht ein körperschaft- und gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis. Mit der SachsenGigaBit GmbH (kurz: „GigaBit“), Dresden, sowie der SachsenServices GmbH (kurz: „SachsenServices“), Dresden, wurden am 2. Dezember 2021 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge rückwirkend zum 1. Januar 2021 abgeschlossen. Mit der SachsenEnergieBau GmbH (kurz: „EnergieBau“), Dresden, wurde am 18. Dezember 2021 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge rückwirkend zum 1. Januar 2021 abgeschlossen. Die SachsenEnergie hat am 23./24. Mai 2023 mit der RING30 GmbH (kurz: „RING30“), Dresden und der SachsenIndustriewasser GmbH (kurz: „SIW“), Dresden; einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2023 abgeschlossen. Die SachsenEnergie hat am 25. September 2023 mit der SachsenEnergie NaturKraft GmbH (kurz: „NaturKraft“) (ehemals SachsenEnergie Delta GmbH), Dresden, der Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden Verwaltungs GmbH kurz: „PACC Verwaltung“), Dresden und der SachsenEnergie Versorgung GmbH, Dresden, (ehemals SachsenEnergie Vertriebs GmbH) (kurz: „SEVG“) einen Beherrschungs- bzw. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2023 abgeschlossen. Am 6./13. Juni 2024 wurde mit der Quittel GmbH (kurz: „Quittel“), Weinböhla, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 abgeschlossen. Zwischen SachsenEnergie und GigaBit, EnergieBau, SIW, RING30, NaturKraft, PACC Verwaltung, SEVG sowie Quittel besteht ein körperschaft- und gewerbesteuerliches sowie umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. Zudem wurde mit dem Gesellschafter EnergieVerbund Dresden GmbH (kurz: „EVD“), Dresden, am 4. Mai 2021 ein Gewinnabführungsvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2021 abgeschlossen. Zwischen EVD und SachsenEnergie besteht ein körperschaft- und gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis. Weiterhin wurde die Gas- und Wärmeservice GmbH, Dresden (kurz: „GSW“) zum 01. Juli 2024 auf die SachsenEnergie verschmolzen. Aus der Verschmelzung ergaben sich Zugänge in den Technischen Anlagen und Maschinen im Anlagevermögen von TEUR 1.592 und ein Verschmelzungsverlust im sonstigen betrieblichen Aufwand von TEUR 918. B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungsansätze und Bewertungsmethoden maßgebend. Zum 1. Januar 2024 wurde das bestehende ERP-System SAP R/3 vom neuen System S/4 HANA abgelöst. Im Zuge dessen wurde ein neuer Kontenplan implementiert, welcher einen einheitlichen Bilanzierungs- und Ausweisansatz in der SachsenEnergie-Gruppe sicherstellt. Die Vorjahreszahlen werden nicht angepasst. Sofern wesentliche Ausweisänderungen in einzelnen Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt sind, werden diese zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen nachfolgend in den Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Bewertung der vor dem 1. Juli 1990 angeschafften Vermögensgegenstände erfolgte mit den aus der DM-Eröffnungsbilanz fortgeführten Werten, die nach § 7 Abs. 1 DMBilG als Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten, soweit nicht Berichtigungen nach § 36 DMBilG erforderlich waren. Die SachsenEnergie hat, wie im Vorjahr, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber allen verbundenen Unternehmen verrechnet. Damit ergibt sich eine um TEUR 145.501 verkürzte Bilanzsumme, die auch zu geänderten Bilanzrelationen und -kennzahlen führt. Das Jahresergebnis wird durch diese Maßnahme nicht beeinflusst. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagegegenstände sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern, die sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen orientieren, zugrunde:
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden - soweit steuerlich zulässig - für die aus der DM-Eröffnungsbilanz noch vorhandenen Sachanlagen nach der degressiven Methode berechnet. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2008 werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden für den Monat der Anschaffung bzw. der Herstellung und die nachfolgenden Monate des Wirtschaftsjahres zum Abzug gebracht. Geringwertige Anlagengüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt mit der Verschrottung, dem Verkauf oder dem sonstigen Ausscheiden aus dem Anlagevermögen. Abweichend von der Darstellung in den Vorjahren erfolgt der Ausweis von Sonderposten aus öffentlicher Hand nunmehr anschaffungskostenmindernd zum Anlagevermögen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der den Finanzanlagen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigungen werden mit 6 % (i. Vj. 6 %) vorgenommen. Der Energieverbrauch von Kleinkunden wird im rollierenden Abrechnungsverfahren ermittelt. Für die Ermittlung zum Bilanzstichtag erfolgt deshalb eine kundenindividuelle Schätzung. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit die Aufwendungen für einen nachfolgenden Zeitraum bestimmt sind. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie sonstige Personalrückstellungen sind durch versicherungsmathematische Gutachten mittels der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method), gemäß IDW RS HFA 3 bzw. der Barwertmethode ermittelt worden. Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln „2018 G“ der Heubeck-Richttafeln GmbH verwendet. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für den notwendigen Rückbau von Anlagen sind in den Vorjahren Rückstellungen (TEUR 3.198) nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. gebildet worden. Diese werden unter Bezugnahme auf das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB fortgeführt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit die Erträge für einen nachfolgenden Zeitraum bestimmt sind. C Angaben zur Bilanz 1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 erfolgt zur besseren und konzerneinheitlichen Darstellung der tatsächlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Abzug der aus öffentlicher Hand erhaltenen Investitionszuschüsse von den Anschaffungskosten der bezuschussten Anlagegüter. Die zum Stichtag bestehenden Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 80.930 werden somit nicht mehr passivisch unter den Sonderposten für Investitionszuschüsse, sondern innerhalb der Immateriellen Vermögensgegenstände und dem Sachanlagevermögen ausgewiesen. Im Vorjahr betrug der Bestand der erhaltenen Investitionszuschüsse TEUR 73.712. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst, insofern ist die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte mit den aktuellen Werten bei den Bilanzpositionen Sachanlagevermögen und Sonderposten für Investitionszuschüsse eingeschränkt. Im Zuge der Vereinheitlichung des Kontenplans (siehe Ausführungen unter Absatz B) werden die Fernmelde- und Fernwirkanlagen mit einem Buchwert per 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 18.915 ab dem Geschäftsjahr 2024 unter der Position Technische Anlagen und Maschinen (Vorjahr: Andere Anlagen) ausgewiesen. 1.1 Angaben zum Anteilsbesitz An nachstehenden Unternehmen besitzt die SachsenEnergie unmittelbar Anteile:
1) Aufgrund des Bestehens eines Gewinnabführungsvertrages ist das Jahresergebnis Null. 2) Vorläufige Zahlen 3) Geschäftsjahr 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 4) Jahresabschluss 2024 liegt noch nicht vor - Eigenkapital und Ergebnis 2023. 1.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die SachsenEnergie ist seit 2018 an der Windpark Streumen GmbH beteiligt und hat dieser ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.240 gewährt. Dieses Darlehen hat eine Endfälligkeit zum 30. Dezember 2027. Zwischen der SachsenEnergie und der Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden GmbH & Co. KG (kurz: „PACC KG“) wurde am 2. Januar 2024 ein Darlehensvertrag über eine Höhe von bis zu EUR 65 Mio. abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 30. März 2029. Die Darlehenssumme kann durch die PACC KG in Teiltranchen entsprechend ihrem Finanzierungsbedarf abgerufen werden. Die SachsenEnergie hat bisher EUR 58,7 Mio. ausgezahlt. Die SachsenEnergie hat gemäß Vertrag vom 21. Dezember 2022 ein Darlehen in Höhe von EUR 50 Mio. an die DREWAG ausbezahlt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2032. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Die DREWAG hat ein weiteres Darlehen in Höhe von EUR 100 Mio. gemäß Vertrag vom 7. Dezember 2023 von SachsenEnergie in Anspruch genommen. Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit bis 30. Dezember 2033 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Die SachsenEnergie gewährt der DIGImeto GmbH & Co. KG (kurz: „DIGImeto KG“) gemäß des 4. Nachtrages zum Darlehensvertrag vom 22. April 2024 ein Darlehen von bis zu EUR 30,7 Mio. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 30. Dezember 2027 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Laufzeitende kündigt. Zum 31. Dezember 2024 wurden durch die SachsenEnergie EUR 26,5 Mio. ausbezahlt. Mit Vertrag vom 27. März 2024 gewährte die SachsenEnergie der SunStrom GmbH ein Darlehen in Höhe von TEUR 736. Das Darlehen ist bis zum 30. März 2029 befristet und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. 2 Vorräte Die Vorräte bestehen überwiegend aus unfertigen Leistungen und nationalen Emissionszertifikaten. 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Verbrauchsabgrenzung für nicht abgelesene Energielieferungen an Kunden in Höhe von TEUR 422.471 (Vj. TEUR 335.712) abzüglich erhaltener Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 273.602 (Vj. TEUR 315.177) enthalten. Guthaben aus Verbrauchsabrechnungen des Vorjahres in Höhe von TEUR 1.322 werden ab dem Geschäftsjahr 2024 unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus einem Saldo von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 104.563; Vj. TEUR 80.426), sonstigen Forderungen aus Finanzverkehr (TEUR 238.462; Vj. TEUR 150.381), Verbindlichkeiten aus Finanzverkehr (TEUR 1.800; Vj. TEUR 0) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 71.560; Vj. TEUR 22.839). Darüber hinaus bestehen Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen gegen DREWAG, EnergieBau und Quittel (TEUR 329.063; Vj. TEUR 201.073) sowie Verbindlichkeiten aus Verlustausgleich gegenüber SIW und NaturKraft (TEUR 2.484; Vj. TEUR 0). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 118; Vj. TEUR 1). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Ansprüche aus der Bilanzierungsumlage Gas in Höhe von TEUR 28.973, hinterlegte Sicherheitsleistungen für die Teilnahme am Strom- und Gashandel (TEUR 24.000; Vj. TEUR 27.000), noch nicht verrechenbare Vorsteuer (TEUR 7.333; Vj. TEUR 4.019) und Forderungen aus überzahlter Strom- und Energiesteuer (TEUR 4.970; Vj. TEUR 0). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen innerhalb des kommenden Jahres fällig. Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden TEUR 139 unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. 4 Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung Die Abschreibung des Sonderverlustkontos erfolgte aufgrund der Inanspruchnahme von in der DM-Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen. 5 Eigenkapital Das Grundkapital der SachsenEnergie von TEUR 210.979 ist eingeteilt in 4.116.662 Stückaktien, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können. 6 Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen Der Posten enthielt in den Vorjahren überwiegend von den Straßenbauverwaltungen - für geforderte Veränderungen in Leitungsnetzen - geleistete Investitionszuschüsse und Investitionszuschüsse von verschiedenen Fördermittelgebern für den Breitbandausbau. Ab dem Geschäftsjahr 2024 erfolgt, zur besseren und konzerneinheitlichen Darstellung der tatsächlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der Abzug der aus öffentlicher Hand erhaltenen Investitionszuschüsse und Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen von den Anschaffungskosten der bezuschussten Anlagegüter. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Punkt 1. 7 Baukostenzuschüsse Die erhaltenen Baukostenzuschüsse werden entsprechend den Abschreibungen auf die bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Die ab dem Geschäftsjahr 2007 ursprünglich von der SachsenNetze HS.HD vereinnahmten Baukostenzuschüsse für Investitionsmaßnahmen wurden entsprechend einem im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossenen Vertrag durch die Gesellschaft von der SachsenNetze HS.HD übernommen. Sie werden entsprechend der Restnutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst. Die Auflösung der erhaltenen Baukostenzuschüsse erfolgt zugunsten der Umsatzerlöse. 8 Rückstellungen 8.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen wurden unter Berücksichtigung nachfolgender Annahmen ermittelt:
Die Berechnung der Rückstellung für Überbrückungsgeldverpflichtungen erfolgte mit den versicherungsmathematischen Annahmen:
Entsprechend § 246 Abs. 2 HGB wurden die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (TEUR 13.630) in Höhe von TEUR 156 nicht in der Bilanz ausgewiesen, sondern mit dem Deckungsvermögen aus Rückdeckungsversicherungen verrechnet. Die Rückstellungen für Pensionen betragen somit TEUR 13.474. Die Anschaffungskosten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen zum Bilanzstichtag. Im Finanzergebnis erfolgte die Saldierung der Zinserträge (TEUR 2) aus dem Deckungsvermögen mit dem Zinsaufwand (TEUR 260) aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden statt mit einem Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten sieben Jahre mit einem Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten zehn Jahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR -76 (Vj. TEUR 211) und wird im operativen Ergebnis ausgewiesen. Im Falle eines positiven Unterschiedsbetrags gilt gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. 8.2 Steuerrückstellungen Steuerrückstellungen bestehen für Grunderwerbsteuer. 8.3 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen bestehen insbesondere für ausstehende Rechnungen, Emissionszertifikate, Konzessionsabgaben, Drohverluste, Rückzahlungsverpflichtungen Bilanzierungsumlage, Risiken aus Insolvenzanfechtungen, Rechtsstreitigkeiten, Rückbaukosten für technische Anlagen, Abrechnungskosten für Strom- und Gaslieferungen an Kleinkunden, Archivierungskosten, Altlasten, Betriebsprüfungsrisiken, Verpflichtungen zur Zahlung für Betriebsjubiläen, Altersteilzeit und Sozialplanmaßnahmen sowie für Erfolgs- und Leistungszuwendungen. Bei den Rückstellungen für die Kosten der Altlastensanierung wurde die im Erwerbervertrag vom 26. Juni 1991 von der Treuhandanstalt zugesicherte 90-%ige Beteiligung an den Aufwendungen für Altlastensanierung in die Bewertung einbezogen. Die Rückstellung aus Altersteilzeitregelungen wurde unter Zugrundelegung des IDW RS HFA 3 berechnet. Für die Bewertung wurde eine Gehaltserhöhung von 5,00 % ab April 2025 sowie 4,00 % ab April 2026 und ein Gehaltstrend von 3,50 % p.a. ab April 2027 sowie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen im selben Umfang zugrunde gelegt. Der Ermittlung des Barwertes wurde jeweils ein Rechnungszinssatz von 1,42 % p. a. (Stand 31. Oktober 2024) zugrunde gelegt. Für einen bestimmten Mitarbeiterkreis (25 % möglicher Anspruchsberechtigter; Vj. 50 %) wurde darüber hinaus eine weitere Rückstellung für Altersteilzeit gebildet. Grundlage für die Bewertung bildet der Aufstockungsbetrag von 29,70 % auf die durchschnittliche Vergütung zuzüglich 15,00 % Aufstockung zur Rentenversicherung. Es wurde eine Laufzeit bis zum Jahr 2029 unterstellt. Entsprechende Tarifsteigerungen und Abzinsungen wurden berücksichtigt. Die Rückstellungen für Sozialplanmaßnahmen wurden mit einem Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten zehn Jahre von 1,88 % p. a. (Stand 31. Oktober 2024) abgezinst. Es wurde eine Erhöhung der Ausgleichsrente von 1,00 % p. a. unterstellt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt bei Verwendung des Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten sieben Jahre TEUR -22 (Vj. TEUR 60) und wird im operativen Ergebnis ausgewiesen. Im Falle eines positiven Unterschiedsbetrags gilt gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Für die spezifische Kundengruppe der Weiterverteiler wurden Drohverlustrückstellungen für Spotmarkt- und Strukturierungsrisiken gebildet. Die Marktverwerfungen der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die mit den Weiterverteilern vor der Energiemarktkrise vertraglich vereinbarten Zuschläge nicht ausreichend sind, um die im Rahmen der Vollversorgung durch SachsenEnergie zu übernehmenden Risiken abzusichern. Daher wurden die Verträge mit den aktuellen Risikosimulationen auf Basis der zum Stichtag verfügbaren Marktdaten sowie Mengen neu bewertet. Der Rückstellung wurde dabei das 95 % (Vj. 95 %) Quantil der Simulation zu Grunde gelegt. 9 Verbindlichkeiten Zu den Ausweisänderungen im Zusammenhang mit der Implementierung eines einheitlichen Kontenplans wird auf die Ausführungen zu den Forderungen (siehe Punkt 3) verwiesen. Weiterhin wurden Verbindlichkeiten aus Betriebskostenvorauszahlungen (per 31.12.2023: TEUR 806) und aus Kautionen (per 31.12.2023: TEUR 74) sowie Guthaben aus Verbrauchsabrechnungen (per 31.12.2023: TEUR 396) in die sonstigen Verbindlichkeiten (i. Vj. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) umgegliedert. Verbindlichkeitenspiegel (Angaben in TEUR; Vorjahresbeträge in Klammer)
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber folgenden Unternehmen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten den Saldo aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 10.085; Vj. TEUR 10.892), Forderungen aus Ergebnisabführung (TEUR 566; Vj. TEUR 27), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 14.544; Vj. TEUR 13.375) sowie sonstigen Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr (TEUR 150.064; Vj. TEUR 193.975) und aus Steuern (TEUR 68.706; Vj. TEUR 37.394). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus dem Gewinnabführungsvertrag mit dem Gesellschafter EVD (TEUR 89.867; Vj. TEUR 89.867) sowie aus Verlustausgleich (TEUR 2.002; Vj. TEUR 9.771). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Marginzahlungen aus dem Energiehandel sowie aus abzuführender Strom- und Energiesteuer. 10 Latente Steuern Bei körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Organschaft ist das Einkommen bzw. der Gewerbeertrag der Organgesellschaft (SachsenEnergie) dem Organträger als Steuersubjekt und Steuerschuldner zuzurechnen. In diesem Fall sind künftige Steuerbe- oder -entlastungen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten der SachsenEnergie und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen im Einzelabschluss der TWD als Steuersubjekt zu berücksichtigen. Ein Ansatz latenter Steuern im Einzelabschluss der SachsenEnergie erfolgt insoweit nicht. 11 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Ein Teil des Grundvermögens ist mit Sicherungshypotheken in Höhe von insgesamt USD 33 Mio. belastet. Mögliche finanzielle Verpflichtungen aus zwei damit im Zusammenhang stehenden Anleihen aus den Jahren 1925 und 1926 sind nicht bekannt. Ein Haftungsrisiko wegen Altlasten kann für Verdachtsflächen, die sich nicht mehr im Eigentum der SachsenEnergie befinden (ehemalige Gaswerksstandorte), nicht ausgeschlossen werden. Es sind jedoch derzeit keine Ansprüche hierfür bekannt. Für die bekannten Ansprüche wurden Rückstellungen gebildet. Die SachsenEnergie hat für ein Darlehen an die Biomethan Zittau GmbH (Verbundenes Unternehmen) eine Patronatserklärung über 50 % der Verbindlichkeiten abgegeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 valutiert das Darlehen mit EUR 0,5 Mio. (Vj. EUR 0,9 Mio.). Die SachsenEnergie geht davon aus, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Biomethan Zittau GmbH derzeit keine Inanspruchnahme erwartet wird. Die SachsenEnergie hat auf Grundlage zweier Verträge zu Gunsten der SachsenEnergie Kraftwerksgesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG, Dresden (verbundenes Unternehmen), zwei Patronatserklärungen bis max. EUR 180 Mio. (Vj. EUR 180 Mio.) abgegeben, damit diese ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen aus zwei Pachtverträgen erfüllen kann. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestehen mögliche Verpflichtungen aus ausgelösten Bestellungen der Tochtergesellschaft in Höhe von ca. EUR 30,9 Mio. (Vj. EUR 21,7 Mio.). Die Tochtergesellschaft erfüllt ihre Zahlungsverpflichtungen fristgerecht, die aktuelle Liquiditätsplanung weist keine negativen Abweichungen auf und die Eigenkapitalquote der Gesellschaft bestätigt, dass kein Finanzierungsengpass besteht. Die SachsenEnergie erkennt derzeit keine Risiken, die eine Inanspruchnahme im Rahmen der Patronatserklärungen durch die SachsenEnergie Kraftwerksgesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG erforderlich machen würde. In diesen Verträgen wurden weiterhin zwei Patronatserklärungen zugunsten der Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG, Dresden (Beteiligungsunternehmen), bis max. EUR 3,0 Mio. abgegeben, damit diese ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen aus zwei Betriebsführungsverträgen erfüllen kann. Die SachsenEnergie erwartet aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG derzeit keine Inanspruchnahme. Mit Vertrag vom 14. Juni 2024 unterstützt die SachsenEnergie die SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG (verbundenes Unternehmen) mit der Ausgabe einer Konzernbürgschaft in Höhe von EUR 34,8 Mio. zur Absicherung von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus dem Bau von 4 Windkraftanlagen. Die SachsenEnergie geht davon aus, dass keine Inanspruchnahme durch den Windpark erfolgt. Diese Aussage begründet sich im planmäßig verlaufenden Baufortschritt sowie der geplanten Gesamtfinanzierung der Maßnahmen durch eine Bank. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der DREWAG, GigaBit, der SachsenServices, der EnergieBau, der SEVG, SIW, RING30, NaturKraft und Quittel. Mit der PACC Verwaltung besteht ein Beherrschungsvertrag. Darüber hinaus bestehen Gewinnabführungsverträge mit der SachsenNetze und der SachsenNetze HS.HD. Damit verpflichtete sich die SachsenEnergie entsprechend § 302 AktG jeden entstehenden Jahresfehlbetrag der aufgeführten Unternehmen auszugleichen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB stellen sich wie folgt dar:
12 Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Zur Absicherung von geplanten Absatzgeschäften werden Commodity-Termingeschäfte abgeschlossen. Diese dienen zur Sicherung von Schwankungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Absatz- und Beschaffungsgeschäften. Die Absatzgeschäfte sowie die physische Beschaffung für Strom und Gas werden nach dem IDW RS ÖFA 3 bilanziert. Diese Bücher werden mittels einheitlichem Risikomanagementsystem gesteuert. Zur Bewertung der geplanten Absatz- und Beschaffungsgeschäfte werden die Marktpreise von anerkannten Quellen (EEX) verwendet. Die Marktwerte dieser Commodity-Termingeschäfte betragen zum Abschlussstichtag EUR 859,9 Mio. (Strom) bzw. EUR 640,3 Mio. (Gas). Aus der Deckungsbeitragsrechnung der Bücher ergeben sich zum Stichtag Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR 13,1 Mio., die entsprechend bilanziell abgebildet wurden. Eigenhandelsgeschäfte sind in einem Buch zusammengefasst und werden nach § 254 HGB in einer Bewertungseinheit bilanziert. Das Nominalvolumen dieser Commodity-Termingeschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Commodity-Termingeschäften zugrunde liegen. Die beizulegenden Zeitwerte (= innerer Wert = Gewinn) ergeben sich aus anerkannten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung von Börsenkursen.
Commodity-Termingeschäfte (Kauf und Verkauf von Strom und Gas), die nicht zur Abdeckung des eigenen physischen Bedarfs dienen, werden mit einem Nominalvolumen von TEUR 60.336 (Strom) bzw. TEUR 20.153 (Gas) mittels Festbewertung („Einfrierungsmethode“) zu Micro-Bewertungseinheiten zusammengefasst. Dabei ist jedes Einzelgeschäft durch ein zeit- und volumengleiches Gegengeschäft abgesichert. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung ist durch die Identität aller wesentlichen Bewertungsparameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sichergestellt. Die Gegengeschäfte werden unmittelbar nach Abschluss des Basisgeschäfts getätigt. Positive und negative Wertänderungen gleichen sich in den Jahren 2025 bis 2027 weitgehend aus. Die Höhe der mit den Micro-Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt bei den Eigenhandelsgeschäften Strom TEUR 5.134 und bei den Eigenhandelsgeschäften Gas TEUR 865. „Sleeve-Geschäfte“ mit einem Nominalvolumen von TEUR 293.385 sind aus der Bewertungseinheit ausgeschlossen und werden in einer separaten Bewertungseinheit bilanziert. Bei diesen Geschäften handelt es sich um zeitgleich abgeschlossene Kauf- und Verkaufsgeschäfte für den Zeitraum 2025 bis 2027, welche frist- und mengengleich abgeschlossen werden. Hieraus entstehen keine Marktpreisrisiken sowie keine wesentlichen Ergebnisse und auch keine zu bilanzierenden Beträge. Darüber hinaus wurden auch Future-Kontrakte zur Preisabsicherung von Strom- und Gasgeschäften abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der Future-Geschäfte beträgt zum Stichtag TEUR 99.252. Dieser ergibt sich aus der Differenz der Summe der Nominalwerte der einzelnen Positionen (TEUR 41.603) und der Bewertung dieser zu Marktpreisen zum Abschlussstichtag (TEUR 140.855). D Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1 Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
Die Umsatzerlöse wurden überwiegend im Inland erzielt. Umsatzkorrekturen, die das Vorjahr betreffen, haben Erlöse aus Stromlieferungen in Höhe von TEUR 19.429 erhöht, aus Gaslieferungen im Saldo um TEUR 4.048 gemindert, aus Wärmelieferung um TEUR 421 erhöht und aus Telekommunikation um TEUR 5 gemindert. Weiterhin minderten periodenfremde Korrekturen in Höhe von TEUR 6.457 die Umsatzerlöse aus sonstigen Lieferungen und Leistungen. 2 Sonstige betriebliche Erträge Ausgewiesen werden nachfolgende Erträge:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen in Höhe von TEUR 4.191 unter der Position Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Aufgrund des Nettoausweises der Investitionszuschüsse als Abzug von den Anschaffungskosten der bezuschussten Anlagengegenstände werden die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 4.928 gemindert. 3 Materialaufwand Im Zuge der Vereinheitlichung des Kontenplans (siehe Ausführungen unter Absatz B) werden die zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehenden Aufwendungen aus kaufmännischer Betriebsführung in Höhe von insgesamt TEUR 4.238 ab dem Geschäftsjahr 2024 unter der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen (Vorjahr: Aufwendungen für bezogene Leistungen) ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr 2023 unter der Position Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesenen Aufwendungen für Betriebsführung in den Bereichen Energiedatenmanagement und Kundenservice in Höhe von TEUR 1.576 werden ab dem Geschäftsjahr 2024 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten einen periodenfremden Anteil vor allem für Strom- und Gasbezug in Höhe von TEUR 14.432. Die bezogenen Leistungen werden durch periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 623 gemindert. 4 Personalaufwand Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 621 enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Personalaufwand auch Aufwendungen für Altersteilzeit. 5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Zu den Ausweisänderungen im Zusammenhang mit der Implementierung eines einheitlichen Kontenplans wird auf die Ausführungen zum Materialaufwand (siehe Punkt 3) verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen:
6 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen resultieren aus den abgeschlossenen Gewinnabführungsverträgen mit der DREWAG (TEUR 322.598), der EnergieBau (TEUR 12.756), der SachsenNetze (TEUR 4.049), der GigaBit (TEUR 1.045), der SachsenServices (TEUR 566) sowie der Quittel (TEUR 203). 7 Zinsen Aus der Bewertung langfristiger Rückstellungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 421 (Aufzinsung) und Zinserträge in Höhe von TEUR 48 (Abzinsung). 8 Aufwendungen aus Verlustübernahme Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus den Gewinnabführungsverträgen mit der SachsenNetze HS.HD (TEUR 4.741), der SIW (TEUR 2.458), der SEVG (TEUR 1.493), der RING30 (TEUR 509) sowie der NaturKraft (TEUR 26). 9 Aufwendungen aus Gewinnabführung Die Gewinnabführung erfolgt entsprechend des Gewinnabführungsvertrags als feste Ausgleichszahlung für die ausstehenden Aktionäre (TEUR 15.825) sowie an die EVD (TEUR 74.042). 10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sie betreffen überwiegend das Berichtsjahr und beinhalten Steuerumlagen von der TWD in Höhe von TEUR 58.000. 11 Sonstige Steuern Periodenfremde Erstattungen aus Umsatzsteuerkorrekturen 2022 (TEUR 17) reduzieren die sonstigen Steuern. E Sonstige Angaben 1 Nachtragsbericht Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2024 nicht eingetreten. 2 Angaben über Geschäfte mit verbundenen Unternehmen Die SachsenEnergie hat im Geschäftsjahr 2024 aufgrund folgender wesentlicher Verträge Geschäfte im Sinne der Vorschrift des § 6 b Abs. 2 EnWG durchgeführt:
3 Ergebniseinfluss steuerlicher Wertansätze Das Jahresergebnis hat sich aufgrund von steuerrechtlichen Sonderabschreibungen nach § 4 FördG, die in früheren Geschäftsjahren vorgenommen wurden, und der Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode für Zugangsjahre bis 2007 verbessert. Durch die Fortführung der niedrigeren Wertansätze im Anlagevermögen ergibt sich im Vergleich zur Vornahme handelsrechtlicher Abschreibungen ein Mehrergebnis in Höhe von TEUR 427. In den kommenden Jahren wird sich dieser Effekt der verminderten Abschreibungen, gegebenenfalls verbunden mit einem Steueraufwand zu den jeweils gültigen Steuersätzen, fortsetzen. 4 Prüfungs- und Beratungsgebühren Der Ausweis des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar und dessen Aufschlüsselung unterbleibt nach § 285 Nr. 17 HGB, da die Angaben im Konzernabschluss der TWD enthalten sind. 5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
6 Vorstand
Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird unter Verweis auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten TEUR 404. Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands in Höhe von TEUR 7.639. 7 Aktionäre
8 Aufsichtsrat Vertreter der Anteilseigner
Vertreter der Arbeitnehmer
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 166. 9 Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Technische Werke Dresden GmbH, Dresden. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis aufstellt, ist die SachsenEnergie AG, Dresden. Es handelt sich hierbei um einen freiwilligen Teilkonzernabschluss, der in den Konzernabschluss der Technischen Werke Dresden GmbH, Dresden, eingeht und nicht veröffentlicht wird. 10 Ergebnisverwendung Entsprechend der Regelung des Ergebnisabführungsvertrags mit der EVD wird ein Betrag von EUR 216.170.949,14 aus dem Jahresergebnis in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Betrag wird an die Gesellschafter abgeführt.
Dresden, 27. Mai 2025 Der Vorstand Dr. Frank Brinkmann Dr. Axel Cunow Lars Seiffert Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
Bilanz zum 31. Dezember 2024ElektrizitätsverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2024GasverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Gasverteilung
Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGDie SachsenEnergie AG (kurz: SachsenEnergie) ist im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und erstellt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG interne Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die folgenden Aktivitäten:
Grundlage für die Erstellung der Aktivitätenabschlüsse Strom- und Gasverteilung bildet der geprüfte Jahresabschluss der SachsenEnergie. Seit dem Jahr 2020 werden die energiespezifischen Dienstleistungen den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung zugeordnet. Direkte Kontierung Bei der SachsenEnergie wird bereits bei der unterjährigen Kontierung auf eine möglichst direkte Zuordnung zu den entsprechenden Tätigkeitsfeldern geachtet. Als Kontierungsobjekte dienen Kostenstellen und Aufträge, die im Profitcenter zusammengefasst werden. Schlüsselung Soweit eine direkte Zuordnung der Primärkosten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgte die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Schlüssel:
Gewinn- und Verlustrechnung der Aktivitäten Sämtliche folgenden Erläuterungen zur Schlüsselung und zur Zuordnung gelten sowohl für die Elektrizitäts- wie auch die Gasverteilung. Die Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeitsfelder basiert auf der Profitcenterrechnung der SachsenEnergie. Über sachgerechte Kontierung wird eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeitsfeldern sichergestellt. Soweit eine direkte Zuordnung der Kosten und Erlöse zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten mit einem sachgerechten Schlüssel. Die Umsatzerlöse sind im Wesentlichen direkt in den Aktivitäten gebucht. Ein untergeordneter Betrag wurde über eine Umlage zugeordnet. Die Bestandsveränderungen sind hauptsächlich direkt in den Aktivitäten gebucht. Ein untergeordneter Betrag wurde über eine Umlage zugeordnet. Die Sonstigen betrieblichen Erträge sind hauptsächlich direkt in den Aktivitäten gebucht. Ein untergeordneter Betrag wurde über die Umlage zugeordnet. Der Materialaufwand konnte im Wesentlichen auf Grund direkter Buchung zweifelsfrei den Aktivitäten zugeordnet werden. Für einen untergeordneten Betrag (energiespezifische Dienstleistungen, Umlage) erfolgt eine Schlüsselung. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich zeitanteilig, wobei die lineare Abschreibungsmethode Anwendung findet. Die Zuordnung erfolgt entweder direkt anhand von Kostenstellen oder durch Schlüsselung anhand des Sachanlagevermögens. Auch die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im Wesentlichen aufgrund direkter Buchung zweifelsfrei den Aktivitäten zugeordnet werden. Für einen untergeordneten Betrag (energiespezifische Dienstleistungen, Umlage) erfolgte eine Schlüsselung zu den Aktivitäten. Der Zinsaufwand aus Darlehen wurde entsprechend den zugeordneten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zugeordnet. Das übrige Zinsergebnis wurde direkt den Aktivitäten zugeordnet. Die Zuordnung der Einkommens- und Ertragsteuern erfolgte mit Hilfe des Ergebnisschlüssels. Leistungsverrechnung und Umlagen in der GuV Bei der SachsenEnergie existieren Umlagen für den Vertrieb und die Energiewirtschaft. Innerhalb des Vertriebes und der Energiewirtschaft werden die Kosten der Struktureinheiten mittels Umlage den entsprechenden Medien (Strom, Gas und EDL) zugeordnet. Die Schlüssel der internen Umlagen werden vom Vertriebscontrolling zugearbeitet. Mit dem Instrument der Leistungsverrechnung werden Leistungsbeziehungen zwischen den Aktivitäten (z. B. Personalleistungen sowie Leistungen im Bereich der Informationsverarbeitung, Miete, Weiter- und Ausbildung) abgebildet. Gebucht wird diese Verrechnung als Aufwand in der empfangenden Aktivität und als Erlös in der leistenden Aktivität. In den jeweiligen Aktivitäten wirkt diese Buchung GuV - verlängernd. Bei der Zusammenführung zum Gesamtabschluss werden diese internen Leistungsverrechnungen in der GuV wieder eliminiert. Eine Überleitung der Aktivitätenabschlüsse zum Gesamtabschluss wird damit gewährleistet. Aktivitätenbilanzen Nachfolgend wird dargestellt, wie die SachsenEnergie die einzelnen Sachkonten den Tätigkeitsfeldern zugeordnet hat. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang, der Teil des Jahresabschlusses ist. Sämtliche folgenden Erläuterungen zur Schlüsselung und zur Zuordnung gelten sowohl für die Elektrizitäts- wie auch die Gasverteilung. Aktiva Das Anlagevermögen der SachsenEnergie ist den Tätigkeitsbereichen über angelegte Anlagenkostenstellen direkt zuordenbar. Dies betrifft auch das an die SachsenNetze GmbH und die SachsenNetze HS.HD GmbH verpachtete Strom- bzw. Gasnetz. Das Anlagevermögen der Dienstleister wurde mithilfe von Schlüsseln (Umsatzschlüssel, anteilige Nutzungsfläche bei Gebäuden) zugeordnet. Abweichend von der Darstellung in den Vorjahren erfolgt der Ausweis von Sonderposten aus öffentlicher Hand ab 2024 anschaffungskostenmindernd im Anlagevermögen. Die Finanzanlagen der SachsenEnergie sind, mit Ausnahme der Geschäftsanteile an der SachsenServices GmbH (kurz: SachsenServices), den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Die Geschäftsanteile an der SachsenServices sind anteilig den anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und des Gassektors zugeordnet. Die Vorräte setzen sich aus den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, den unfertigen Leistungen sowie den geleisteten Anzahlungen zusammen. Die Zuordnung der Vorräte zu den Tätigkeiten erfolgt direkt mittels Einzelpostenauswertung. Bei der Aufteilung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte für die Mehrzahl der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten. Nicht direkt zuordenbare Forderungen mit Personalbezug wurden mittels Personalschlüssel, nicht direkt zuordenbare Forderungen mit Steuerbezug wurden mittels Ergebnisschlüssel zugeordnet. Für eine untergeordnete Anzahl von Forderungen wurde im Wesentlichen der Umsatzschlüssel verwendet. Forderungen gegenüber den verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Beteiligungen werden im Wesentlichen verursachungsgerecht direkt anhand von Centern den einzelnen Aktivitäten zugeordnet. Für die nicht direkt zuordenbaren Forderungen wurde im Wesentlichen der Umsatzschlüssel verwendet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) für die Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 135 (i. Vj. TEUR 2) für die Gasverteilung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum Großteil eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Ein untergeordneter Betrag betrifft Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Das Sonderverlustkonto wurde zu einem großen Anteil direkt zugeordnet, ein geringer Anteil mit Personalbezug wurde über den Personalschlüssel verteilt. Die aktivische Rechnungsabgrenzung kann inhaltlich den Aktivitäten direkt zugeordnet werden. Passiva Aufgrund der Harmonisierung der Tätigkeitsabschlüsse im Unternehmensverbund erfolgt seit 2020 die Zuordnung des Eigenkapitals mittels Verwendung eines Kapitalbedarfschlüssels. Die Sonderposten umfassen die Baukostenzuschüsse und werden direkt den Aktivitäten geordnet. Die Rückstellungen werden den jeweiligen Aktivitäten direkt anhand der Profitcenter zugeordnet. Die personalabhängigen Rückstellungen werden mithilfe des Personalschlüssels bzw. dem Personalaufwand verteilt. Für die Rückstellungen für Pensionen beträgt der Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 HGB zwischen der 10-Jahres-Durchschnittsbildung und der 7-Jahres-Durchschnittsbildung TEUR -13 (i. Vj. TEUR 53) für die Elektrizitätsverteilung sowie TEUR -6 (i. Vj. TEUR 25) für die Gasverteilung. Für die Rückstellungen für Sozialplanmaßnahmen beträgt der Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 HGB zwischen der 10-Jahres-Durchschnittsbildung und der 7-Jahres-Durchschnittsbildung TEUR -4 (i. Vj. TEUR 11) für die Elektrizitätsverteilung sowie TEUR -2 (i. Vj. TEUR 5) für die Gasverteilung. Die Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen direkt anhand von Profitcentern den einzelnen Aktivitäten zugeordnet. Nur in Einzelfällen wurde darüber hinaus bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen der Schlüssel Materialaufwand bzw. Materialaufwand/Sonstiger betrieblicher Aufwand verwendet. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR 452 (i. Vj. TEUR 15) für die Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 533 (i. Vj. TEUR 2) für die Gasverteilung. Die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen direkt zugeordnet, Verbindlichkeiten mit Personalbezug (z. B. Gehaltsansprüche, Lohnsteuer und VWL) wurden mittels dem Personalschlüssel, Verbindlichkeiten mit Steuerbezug wurden mittels dem Ergebnisschlüssel zugeordnet. Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden die zur Finanzierung der Investitionstätigkeit der SachsenEnergie aufgenommenen Darlehen direkt den Aktivitäten zugeordnet. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SachsenEnergie AG, Dresden Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SachsenEnergie AG, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SachsenEnergie AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen“ des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen“ des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dresden, den 28. Mai 2025 KPMG AG Salcher, Wirtschaftsprüfer Rößler, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024![]() Der Aufsichtsrat hat den Vorstand während des Berichtszeitraums entsprechend der ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat unterrichtete sich umfassend über den Gang der Geschäfte sowie über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Gesellschaft. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen und durch schriftliche Berichte regelmäßig über die Geschäftspolitik, die Unternehmensstrategie, die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle informiert. Die Geschäfte, zu denen laut Satzung die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich war, wurden vor der Genehmigung vom Aufsichtsrat geprüft und mit dem Vorstand ausführlich beraten. Im Geschäftsjahr 2024 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt (12.03.2024, 28.05.2024, 17.09.2024 und 03.12.2024). Inhaltliche Schwerpunkte aller Sitzungen waren jeweils die energiewirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Am 12.03.2024 wurde über den Erwerb von zwei polnischen Projektgesellschaften für die Errichtung und den Betrieb von Solarparks berichtet und Beschluss gefasst. Zudem wurde eine Änderung der Geschäftsverteilung des Vorstands beschlossen. Am 28.05.2024 berichtete der Vorstand über den Stand beim EVC-Modernisierungsprojekt zur Versorgung des Standortes von Globalfoundries im Dresdner Nordraum. Weitere Berichts- und Beschlusspunkte betrafen gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, u.a. der Erwerb der GSW Gas- und Wärmeservice GmbH und deren anschließende Verschmelzung auf die SachsenEnergie AG. Der Vorstand informierte über das geplante Engagement des Unternehmens im deutschen Wasserstoffkernnetz, wonach der Aufsichtsrat den Vorstand zur Abgabe einer entsprechenden verbindlichen Teilnahmeerklärung ermächtigte. Über den Jahresabschluss 2023 wurde ebenfalls Beschluss gefasst. Am 17.09.2024 wurde über das Großprojekt „magna“ zur Neustrukturierung & Vereinheitlichung der energiewirtschaftlichen Systemlandschaft in der SachsenEnergie informiert. Weitere Berichtspunkte betrafen aktuelle Entwicklungen auf den Energiemärkten und in der Energiewirtschaft, die Errichtung der Wasserstoffkernnetzabschnitte Industriebogen Meißen und Dresden sowie die Anpassung der Fernwärmepreisgleitformel. Beschlossen wurde der Erwerb eines Grundstücks an der Lindenaustraße 11, Dresden, zur Arrondierung des SachsenEnergie-Standorts. Am 03.12.2024 wurde über den Wirtschaftsplan für 2025 berichtet und beschlossen. Ein weiterer Beschlusspunkt betraf die Aufnahme weiterer Kredite in Höhe von 150 Mio. EUR im Jahr 2024. Berichtet wurde u.a. über die infolge des Einsturzes der Carolabrücke notwendige Errichtung eines Fernwärme-Provisoriums auf der Augustusbrücke, über die zeitliche Einordnung der geplanten Verschmelzung der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH auf die SachsenEnergie AG und den Fortgang des Projektes „RING30“. Durch die außerordentliche Hauptversammlung am 25.10.2024 wurden Herr Wolf Hagen Braun, Dr. Wolfgang Deppe, Herr Frank Hannig, Herr Peter Krüger, Frau Tanja Schewe, Herr André Schollbach und Frau Kristin Sturm aus dem Aufsichtsrat abberufen. Neu bestellt wurden im Anschluss als Anteilseignervertreter Herr Thomas Ladzinski, Herr Peter Krüger, Dr. Wolfgang Deppe, Herr Holger Zastrow, Herr André Schollbach, Dr. Martin Schulte-Wissermann und Dr. Falk Mende in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat hat den am 07.08.2024 von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 beauftragt. Jahresabschluss 2024, Lagebericht und Abhängigkeitsbericht sind vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat ausführlich über seine Prüfungen informiert. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung, die Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes umfasst, keine Einwendungen. In seiner Sitzung am 16.06.2025 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 gebilligt, der damit festgestellt ist. An dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer teilgenommen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SachsenEnergie AG für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit im zurückliegenden Geschäftsjahr.
Dresden im Juni 2025 Der Aufsichtsrat Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der SachsenEnergie AG, Dresden, wurde am 16. Juni 2025 festgestellt. |
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SachsenEnergie AG
Overview
- Legal form
- AG
- Address
-
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden - Commercial register
- HRB 965, Dresden
- Registration date
- November 28, 1990
- Industry
-
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Wärme- und Kältehandel - Registered capital
- 210,978,927.50 EUR
- Representation rules
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Purpose
- Betätigung auf dem Gebiet der Elektrizitäts- , Gas-, Wärme-, Kälte- und Wasserver- sowie Abwasserentsorgung einschließlich der Beschaffung und Erzeugung, des Vertriebs bzw. der Verteilung von Wärme und Kälte sowie von Elektrizität und Gas und jeweils die Planung, Errichtung und der Erwerb der hierzu erforderlichen Anlagen und Werke; Betätigung auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und Telekommunikation einschließlich der Planung, Errichtung und des Erwerbs der hierzu erforderlichen Anlagen, sowie der Beschaffung, Vermittlung und des Angebotes entsprechender Dienstleistungen; Durchführung der Stadt- /Straßenbeleuchtung einschließlich der Planung, Errichtung und des Erwerbs der hierfür erforderlichen Anlagen und Werke; Betätigung auf dem Gebiet der Abfallbehandlung einschließlich der Planung, Errichtung und des Erwerbs der hierzu erforderlichen Anlagen und Werke; Beschaffung, Vermittlung und Angebot von Dienstleistungen, die der Deckung des Bedarfs an Energie, des Bedarfs an Trink- und Brauchwasser und des Bedarfs an Abfallentsorgung und Abwasserentsorgung, der Verminderung des Bedarfs an Energie und Wasser, der Vermeidung und Verminderung des Bedarfs an Abfallentsorgung (einschließlich Wiederverwertung) und Abwasserentsorgung oder der Informationsverarbeitung und Telekommunikation dienen; Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die vorgenannten Geschäftszwecken unmittelbar oder mittelbar dienen und diese fördern, auch gegenüber anderen Unternehmen, Gemeinden oder Zweckverbänden.
Financials
Balance sheet
- Fixed Assets 57,2 % 1,88 Mrd
- Current Assets 42,2 % 1,39 Mrd
- Prepaid Expenses 0,5 % 16,73 Mio
- Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung 0,1 % 1,87 Mio
- Liabilities 42,6 % 1,40 Mrd
- Equity 40,7 % 1,34 Mrd
- Provisions 14,5 % 477,79 Mio
- Baukostenzuschüsse 2,1 % 70,60 Mio
Balance sheet data available for 18 earlier fiscal years.
Profit & loss
- Revenue 82,6 % 3,92 Mrd
- Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 7,3 % 345,98 Mio
- Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 5,7 % 270,47 Mio
- Other operating income 2,1 % 99,45 Mio
- On intangible assets and property, plant, and equipment 1,8 % 84,39 Mio
- Other interest and similar income 0,2 % 10,21 Mio
- Other interest and similar income 0,2 % 9,94 Mio
- Other capitalized own work 0,1 % 4,11 Mio
- Increase or decrease in finished and unfinished goods inventory 0,0 % 1,16 Mio
- Income from investments 0,0 % 120,0 k
- Balance sheet profit/loss 0,0 % 0
- Material expenses 89,5 % 3,61 Mrd
- Other operating expenses 3,7 % 150,82 Mio
- Aufwendungen aus Gewinnabführung 2,2 % 89,87 Mio
- Personnel expenses 1,8 % 72,96 Mio
- Income and profit taxes 1,1 % 46,34 Mio
- Interest and similar expenses 0,8 % 31,20 Mio
- Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,6 % 24,57 Mio
- Depreciation on financial assets and current asset securities 0,2 % 6,89 Mio
- Other taxes 0,0 % 1,38 Mio
- Result after taxes 361,72 Mio
- Annual net profit/loss 270,47 Mio
P&L data available for 19 earlier fiscal years.
Authorized representatives
-
Axel Dr. Cunow
since 2021 Board Member
-
Frank Michael Dr. Brinkmann
since 2018 Board Member
-
Lars Seiffert
since 2019 Board Member
-
Axel Pechstein
since 2025 Procura
-
Claudius Andreas Rokosch
since 2022 Procura
-
Frank Arnold
since 2007 Procura
-
Frank Neuber
since 2013 Procura
-
Jens Bartholomäus
since 2026 Procura
-
Jens-Patric Miguel Hirtz
since 2024 Procura
-
Jörg Heger
since 2005 Procura
-
Mirko Kruse
since 2026 Procura
-
Olaf Adermann
since 2022 Procura
-
Thomas Dr. Edelmann
since 2022 Procura
-
Ulrich Sucolowsky
since 2016 Procura
Ownership & holdings
Shareholders
- SachsenEnergie AG DEU 100.0 % 26k €
Ultimate beneficial owners (UBOs)
The ultimate beneficial owners behind these holdings could not be conclusively identified.
Holds shares in
- MGT - Moderne Gebäudetechnik Sachsen GmbH 100.0 %
- SachsenEnergieBau GmbH 100.0 %
- SachsenEnergie Theta GmbH 100.0 %
History
- 2026
-
08.09.
Member entrySachsenEnergie Kraftwerksgesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG · Limited Partner
-
04.09.
Member entryEnergieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG · Limited Partner
-
14.07.
Exit of positionThomas Dr. Käseberg · Procura
-
09.07.
Member entryWindkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG · Limited Partner
-
09.07.
Member entryWindkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG · Limited Partner
-
09.07.
Member entryWindkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG · Limited Partner
-
09.07.
Member entryWindkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG · Limited Partner
-
08.07.
Member entryWindkraft Ziepel GmbH & Co.KG · Limited Partner
Annual statements
Original published statements, ordered by fiscal year.
| Fiscal year | Document | Published | Access |
|---|---|---|---|
| 2025 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2024 | Jahresabschluss | Published | Read full text |
| 2023 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2022 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
| 2021 | Jahresabschluss | Published | Via the API |
2024 Jahresabschluss Full text
Register documents
Bring original register extracts and company documents into your application as PDF or XML.
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- Chronological extract (CD) PDF
- Structured content (SI, XML) XML
- Shareholders list PDF
- Articles of association PDF
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Ask about directors, ownership and financial figures. Our MCP server connects your assistant to the Handelsregister API.
Connect your assistant
- Open Connectors in Claude and add a custom connector.
-
Enter this server URL and add the connector:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Connect with your handelsregister.ai account, then enable the connector in your chat via “+” → “Connectors”.
- In ChatGPT on the web, open Settings → Apps and create a custom app. Developer mode must be enabled for your account.
-
Use “handelsregister” as the name, OAuth for authentication and this server URL:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Sign in with your handelsregister.ai account, create the app and select it from the tools menu in your chat.
Run once in your terminal:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Add this MCP server as a tool in your application:
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for SachsenEnergie AG. Include fiscal years and sources.\n\nentity_id: a2ba152ff60f4dbf653b1ea83a5670db",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
print(response.output_text)
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Add this configuration to your MCP client:
{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
Replace YOUR_API_KEY with your handelsregister.ai API key.
Ask about this company
Once connected, ask your assistant this question:
Show me the directors, shareholders and latest available financial figures for SachsenEnergie AG. Include fiscal years and sources.
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