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Mobilinga GmbH

Bremen ·HRB 24770HB Bremen ·mobilinga.de
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Overview

Legal form
GmbH
Address
Fahrenheitstr. 1
28359 Bremen
Commercial register
HRB 24770HB, Bremen
Registration date
February 27, 2008
Industry
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Registered capital
35,900.00 EUR
Representation rules

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.

Purpose
Die Entwicklung, Herstellung, Anpassung und Wartung sowie der Handel mit und der Vertrieb von Software, insbesondere zum Einsatz auf mobilen Endgeräten und im Internet.

Financials

Older figures · 2011 Why?

Why are there no newer figures?

The latest figures available here relate to fiscal year 2011. They describe the company at that time.

When are statements due?

Corporations such as GmbH, UG and AG generally have to disclose their accounts. The usual deadline is twelve months after the fiscal year ends; capital-market-oriented companies have shorter deadlines. A newly formed company may therefore not have filed its first statement yet.

What is published at each company size?

Size classes depend on total assets, annual revenue and average employee numbers. Generally, at least two of the three thresholds must be met on two consecutive reporting dates. Special rules apply to newly formed companies and certain reorganisations.

Micro-companies
up to €450,000 total assets · €900,000 revenue · 10 employees May meet their disclosure obligation by depositing a balance sheet. It can be retrieved from the Unternehmensregister after registration and payment of a fee. A profit and loss statement does not have to be disclosed, so only limited figures may be available.
Small companies
up to €7.5 million total assets · €15 million revenue · 50 employees Generally disclose a balance sheet and notes, with permitted simplifications. They do not have to disclose their profit and loss statement. Revenue is therefore often absent from public filings, although some profit figures may still appear in the balance sheet.
Medium-sized companies
up to €25 million total assets · €50 million revenue · 250 employees Disclose a balance sheet, profit and loss statement, notes and management report, with statutory simplifications. Revenue and certain expenses may be combined into a gross-result figure in the profit and loss statement.
Large companies
Exceed at least two of the limits for medium-sized companies. Generally disclose full annual accounts, including the balance sheet, profit and loss statement and notes, together with a management report. Capital-market-oriented companies are generally classified as large.

These thresholds generally apply to fiscal years starting in 2024 or later; early application was permitted for 2023. Some thresholds were lower for older statements.

Other legal forms and exemptions

Sole traders and partnerships with a natural person bearing unlimited liability generally fall outside the disclosure rules for corporations. Particularly large businesses may nevertheless be covered by the German Public Disclosure Act. Certain subsidiaries may also qualify for exemptions when included in consolidated accounts.

Other reasons for missing or older figures

These are general explanations. Missing figures alone do not establish which reason applies to this company.

Not yet due or filed late
A statement may still be within its filing deadline or may be submitted late. The Federal Office of Justice can start administrative fine proceedings for disclosure breaches. Absence from this page does not establish such a breach.
Changes in disclosure scope
If a company becomes smaller or uses permitted simplifications, later statements may contain less detail or may only be deposited. A figure available in earlier years may then be absent.
Removal, reorganisation or winding up
Reports under this company may end after removal from the register or a merger. Liquidation, insolvency or inactivity does not automatically remove disclosure obligations; these generally continue until removal from the register.
Data coverage
A statement may already be published or deposited but not yet be included or fully processed in our dataset. Missing individual disclosures in the document also limit the figures that can be derived.

Newer figures appear here once the relevant statements have been added to our dataset and processed. This hint describes the data available on this page.

Total assets 2011
374.689 €
Annual accounts · –
3 previous years · values unlocked with an API key Get API key →

Balance sheet

Annual accounts · –
2011
Assets 374,7 k
  • Fixed Assets 67,6 % 253,4 k
  • Current Assets 32,1 % 120,3 k
  • Prepaid Expenses 0,3 % 1,0 k
Liabilities and Equity 374,7 k
  • Liabilities 73,4 % 274,9 k
  • Equity 24,7 % 92,6 k
  • Provisions 1,9 % 7,2 k
Full balance sheet line items with an API key Get API key →

Balance sheet data available for 3 earlier fiscal years.

Authorized representatives

  • Matthias Dr. Kose since 2008 Managing Director

Ownership & holdings

Shareholders

Top 3 hold 94.7 %
  • INTRO Retail & Media GmbH DEU 47.1 % 17k €
  • Matthias Kose 41.8 % 15k €
  • Consens Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH DEU 5.8 % 2k €
1 more shareholders · viewable with an API key Get API key →

Ultimate beneficial owners (UBOs)

2 hold ≥ 25%
94.7 % identified 5.3 % unidentified
  • H*** W**** ≥25% 42.4 %
  • M****** K*** ≥25% 41.8 %
1 more beneficial owners · viewable with an API key Get API key →

Holds shares in

History

  1. 2020
  2. 14.01.
    Change of address
    Mobilinga GmbH
  3. 2014
  4. 08.09.
    Change of address
    Mobilinga GmbH
  5. 2009
  6. 08.10.
    Change of bylaws
    Mobilinga GmbH
  7. 08.10.
    Change of share capital
    Mobilinga GmbH
  8. 08.10.
    Change of address
    Mobilinga GmbH
  9. 08.10.
    Change of authority
    Matthias Dr. Kose · Managing Director
  10. 2008
  11. 05.09.
    Change of bylaws
    Mobilinga GmbH
  12. 05.09.
    Change of share capital
    Mobilinga GmbH
9 more events including all details Get API key →

Annual statements

Original published statements, ordered by fiscal year.

4 documents
Fiscal year Document Published Access
2011 Jahresabschluss Published Via the API
2010 Jahresabschluss Published Read full text
2009 Jahresabschluss Published Via the API
2008 Jahresabschluss Published Via the API
2010 Jahresabschluss Full text

Mobilinga GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 149.308,36 18.898,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 132.273,36 4.993,00
II. Sachanlagen 17.035,00 13.905,00
B. Umlaufvermögen 133.879,44 208.356,83
I. Vorräte 119,21 119,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.496,46 16.691,82
III. Wertpapiere 0,00 30.000,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 93.263,77 161.545,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 475,00 59,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 283.662,80 227.313,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 70.265,20 199.801,49
I. gezeichnetes Kapital 35.900,00 35.900,00
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -1.900,00 0,00
III. Kapitalrücklage 309.100,00 309.100,00
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.900,00 30.000,00
V. Bilanzverlust 274.734,80 175.198,51
B. Rückstellungen 7.370,00 6.335,00
C. Verbindlichkeiten 206.027,60 21.177,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 283.662,80 227.313,83

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der Mobilinga GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Berichtsjahr erstmalig in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009.

Die Mobilinga GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Grundsätze der Rechnungslegung

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals werden nicht bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2010 wird erstmalig von dem Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben, sondern selbst erstellt wurden, nach den Vorschriften des § 255 Abs. 2a HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
soweit handelsrechtlich unter Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechts gem.
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB zulässig, unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 übernommen.

Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden zu Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im
Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft
geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben.

Für Zugänge ab dem 01.01.2009 geht die Geschäftsleitung davon aus, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der
Anlage-güter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entspricht. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode aufgrund der veränderten Rechtslage
(Verkündung des BilMoG am 29.05.2009; Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG) ist daher nicht geboten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden ab 2010 analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt.

Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurde für alle zugegangenen abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 entsprechend der steuerlichen Regelung in
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Geschäftsjahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/
Herstellungskosten von mehr als EUR 60,00 bis EUR 150,00 wurden in diesem Zeitraum im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfaßt. Der Sammelposten wird aufgrund des Beibehaltungswahlrechts des Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB auch handelsrechtlich weitergeführt.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt; zum Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.

Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
§ 247a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen wurden im Vorjahr gem. § 272 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe des Betrags gebildet, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die eigenen Anteile anzusetzenden Betrag entsprach.

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, war der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile gem. § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen zu verrechnen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist.

Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Währungsumrechnung

Die laufenden Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den monatlichen
amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskursen, die der tatsächlichen Kursentwicklung angepaßt sind, umgerechnet.

Im Jahresabschluß enthaltene Vermögensposten in Fremdwährung und vorhandene Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) zum Bilanzstichtag bewertet.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und
Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Ab dem 01.01.2010 sind die eigenen Anteile, die bislang als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen worden sind, nach den Vorschriften des BilMoG mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Auf eine Anpassung der Vorjahresbeträge wird gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB verzichtet.

Im Rahmen der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurden für gleichartige Vermögensgegenstände Bewertungseinheiten gebildet.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Herr Dr.-Ing. Matthias Kose, Ingenieur Elektrotechnik, Bremen

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Forderungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Gegenüber dem Geschäftsführer bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

Forderungen EUR 0,00

Verbindlichkeiten EUR 151.880,54

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 106.027,60 (i. Vj. EUR 21.177,34).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGB

Über wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB

Über sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem.
§ 288 HBG nicht zu berichten.

Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGB

Über die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGB

Über Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGB

Über Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt EUR 128.171,36 (i.Vj. EUR 0,00).

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 245 HGB

Bremen, den 30. Dezember 2011

gez. Dr. Matthias Kose



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    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
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