Rocket
Software Deutschland GmbH
Mannheim
(Amtsgericht Mannheim HRB 720161)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.550,23 |
111.852,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.995,96 |
4.993,24 |
| II.
Sachanlagen |
18.554,27 |
106.859,16 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
18.554,27 |
106.859,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.914.292,81 |
2.888.487,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.151.257,70 |
2.358.617,72 |
| 1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
2.829.417,55 |
599.658,21 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.321.840,15 |
1.758.959,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
763.035,11 |
529.869,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
93.805,51 |
36.006,86 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
714.354,10 |
1.631.753,56 |
| Aktiva |
5.744.002,65 |
4.668.100,10 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.000.000,00 |
9.000.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
9.739.918,69 |
10.657.318,15 |
| davon
Verlustvortrag |
10.657.318,19 |
10.657.102,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
714.354,10 |
1.631.753,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.334.014,33 |
820.585,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.532.714,62 |
1.152.728,38 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
884.844,78 |
783.895,73 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
647.869,84 |
368.832,65 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.877.273,70 |
2.694.786,63 |
| Passiva |
5.744.002,65 |
4.668.100,10 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
8.598.318,25 |
6.518.038,37 |
| 2.
Personalaufwand |
5.730.331,94 |
4.594.028,37 |
| a)
Löhne und Gehälter |
4.599.244,97 |
3.880.371,92 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
1.131.086,97 |
713.656,45 |
| davon
für Altersversorgung |
115.617,78 |
171.423,06 |
| 3.
Abschreibungen |
39.897,21 |
61.151,57 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
39.897,21 |
61.151,57 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.905.576,10 |
1.792.292,83 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
233.985,70 |
8.534,80 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
4.626,00 |
70.325,25 |
| davon
an verbundene Unternehmen |
4.626,00 |
64.813,25 |
| davon
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
Abzinsung |
|
5.512,00 |
| 6.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
487,50 |
455,61 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern |
917.399,50 |
-215,26 |
| 8.
Jahresüberschuss |
917.399,50 |
-215,26 |
| 9.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
10.657.318,19 |
10.657.102,89 |
| 10.
Bilanzverlust |
9.739.918,69 |
10.657.318,15 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
wurde nach den Vorschriften der Handesgesetzbuches (HGB)
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Aus Vereinfachungsgründen sind die Beträge
sowie die Davon-Vermerke im Anhang in vollen
Eurobeträgen ausgewiesen.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag mit EUR
714.354,10 bilanziell überschuldet.
Die Rocket Software UK Ltd., Gesellschafterin der
Rocket Software Deutschland GmbH, hat eine
Patronatserklärung mit einer allgemeinen
Liquiditätszusage und einer allgemeinen
Eigenkapiralgarantie zugunsten der Rocket Software
Deutschland GmbH abgegeben. Durch die Abgabe der
Patronatserklärung verpflichtet sich die Rocket
Software UK Ltd., die Gesellschaft so ausgestattet zu
halten, dass diese nicht zahlungsunfähig wird, und die
Gelschaft durch die Zuführung von Eigenkapital oder
nachrangigen Darlehen finanziell so auszustatten, dass
keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt
nicht vor.
Aufgrund der durch die Rocket Software UK Ltd. im
Rahmen der Patronatsvereinbarung erteilten
Liquiditätszusage sowie einer Eigenkapitalgarantie,
die der Gesellschaft unter anderem auch die weitere
Teilnahme am Geschäftsverkehr ermöglichen wird,
geht die Geschäftsführung der Rocket Software
Deutschland GmbH von einer positiven
Fortführungsprognose für den
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft aus.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear
unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern, die drei bis fünf Jahre betragen,
vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
und, soweit notwendig, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen
werden nach der linearen Methode über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 13
Jahren vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
abgesetzt. Darüber hinaus wurde eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinsituten sind zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Pensionsrückstellung wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter
Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus
Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet.
Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde in
Anwendung der Vereinfachungsregel des § 253
Abs. 2 S. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank
ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche
Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Der Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnitszinssatz beträgt EUR 11.116.
Der genannte Unterschiedsbetrag ist
ausschüttungsgesperrt nach § 253 Abs. 6
S. 2 HGB. Es wird der Rechnungszinssatz zum Stichtag
per 31. Dezember 2022 von 1,78 % p. a.
zugrunde gelegt.
Das Deckungsvermögen beträgt zum
31. Dezember 2022 EUR 0.
Sonstige Rückstellungen berücksichtigen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erwartete Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Bilanzstichtag bewertet. Die Summe aus unrealisierten
und realisierten Erträgen aus Währungsumrechnung
beträgt EUR 219.904, die Summe aus unrealisierten
und realisierten Aufwendungen aus Währungsumrechnung
beträgt EUR 233.986.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren in Höhe von EUR 2.613.447
(i. Vj. EUR 57.539) aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr. Der Rest der Forderungen in Höhe von
EUR 215.970,55 bezieht sich auf die
Verrechnungspreissachverhalte.
Unter den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs-
und Leistungsverkehr in Höhe von EUR 99.446
(i. Vj. EUR 88.857) ausgewiesen. Der Betrag der
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 349.965
(i. Vj. EUR 259.604) bezieht sich auf die
Verrechnungspreissachverhalte. Der Restbetrag in Höhe
von EUR 435.434 (i. Vj. EUR 435.434)
betrifft die konzerninternen Darlehen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmnen haben folgende Restlaufzeiten:
|
31.12.2022
|
31.12.2021
|
|
EUR
|
EUR
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
449.411
|
88.857
|
Restlaufzeit mehr
als 1 Jahr
|
435.434
|
695.038
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Alle
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
die
sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Betrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
beläuft sich auf EUR 22.883. Darin sind Aufwendungen
aus Mietverträgen in Höhe von EUR 9.189 sowie aus
Leasingsverträgen in Höhe von EUR 13.360
enthalten. Von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen aus
Leasingsverträgen sind alle innerhalb eines Jahres
fällig.
Angabe nach § 264 Abs. 1a HGB
Firma
|
|
Rocket Software
Deutschland GmbH
|
Sitz
|
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Mannheim
|
Registergericht
|
|
Amtsgericht Mannheim
|
Registernummer
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|
HRB 244423
|
Organe der Gesellschaft
Als Geschäftsführer ist bestellt:
Hendrik Theodorr Kruijt, London (Vereinigtes
Königreich), kaufmännischer Geschftsführer.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 73 (i.
Vj. 43) Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben nach § 285 Nr. 14 und 14a HGB
Sämtliche Geschäftsanteile der Gesellschaft
werden von der Rocket Software UK Limited mit Sitz in
London, England, gehalten. Diese wird den Konzernabschluss
für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellen.
Die Rocket Software Inc. mit Sitz in Newton, USA, wird den
Konzernabschluss für den größten Kreis von
Unternehmen aufstellen. Die Konzernabschlüsse sind am
jeweiligen Sitz der Gesellschaft im Ausland
erhältlich.
Der am 24. Februar 2022 begonnene Ukraine-Krieg
hat auf den Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31. Dezember 2022 keine Auswirkungen.
Unterschrift
Mannheim, den 24. Juli
2023
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2023
festgestellt.
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