Ahorn AGBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2023
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Konzern-Umsatzerlöse 93,8 Mio. € (Vorjahr 90,1 Mio. €) |
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Konzern-EBITDA 11,4 Mio. € (Vorjahr 11,3 Mio. €). Das EBITDA wird ermittelt durch die Hinzurechnung der Steuern vom Einkommen und Ertrag, Zinsen und ähnliche Aufwendungen, Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen und auf den aktivischen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung auf das Ergebnis nach Steuern, sowie dem Abzug der sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge. |
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Ergebnis je Bestattungsauftrag 2.639,3 € (Vorjahr 2.525,0 €). Das Ergebnis je Bestattungsauftrag wird durch durchschnittlichen Rohertrag je Auftrag definiert. |
Im Bereich der Unternehmenserwerbe wurden die Akquisitionsprozesse verschlankt und standardisiert mit dem Ziel sowohl Geschwindigkeit als auch die Qualität der Akquisitionen zu steigern. Durch den Aufbau eines sog. Integrationsteams wird die optimale Integration der neuen Betriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Ahorn Gruppe sichergestellt.
Im Rahmen der Strategie werden die Prozesse und Abläufe kontinuierlich auf die Zielerreichung überprüft, angepasst und ggf. neu ausgerichtet. Dies bedeutet auch, dass die IT-Anwendungen bzw. IT-Tools fortlaufend aktualisiert und ggf. die neuesten technischen Entwicklungen implementiert werden.
Die unternehmensinterne Steuerung basiert dabei wesentlich auf der kontinuierlichen und fortlaufenden Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung anhand eines differenzierten Kennzahlensystems. Wesentliche Kennzahlen sind neben den bedeutsamen Leistungsindikatoren z. B. die Anzahl der Bestattungsaufträge, der Rohertrag je Auftrag und die Entwicklung der liquiden Mittel, welche täglich aktualisiert und überwacht werden. Weitere Kennzahlen, so u. a. das Ergebnis vor Steuern und das EBITDA je Organisationseinheit, werden in Monatsberichten in unterschiedlicher Aggregierung erhoben, kommuniziert und die Veränderungen analysiert.
Die Ahorn Gruppe beteiligt sich am Online-Markt zur Sensibilisierung für und zum Vertrieb von Bestattungsvorsorgen. Hierzu wird eine Multi-Channel-Strategie verfolgt. Auf allen Webseiten der Bestattungsmarken ist eine Online-Strecke zur Erstellung einer (unverbindlichen) Bestattungsverfügung eingebunden. Die Daten werden in unserem Vorsorgesystem gespeichert und können allen Beratenden sichtbar gemacht werden. Die Plattform "friedlotse" lädt dazu ein, sich mit dem eigenen Tod und der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen. In einer niedrigschwellig zugänglichen Bestattungsverfügung, die die User privat abspeichern, können Wünsche für die eigene Bestattung festgehalten werden. Im Bereich des sog. Affiliate-Marketings werden Partnerschaften geschlossen und gepflegt, über die weitere Zielgruppen erreicht werden sollen. Das Ziel einer hohen Vorsorgequote soll auch durch die Kooperation mit Partnern aus peripheren, vorsorgerelevanten Bereichen und anderen großen Sterbegeldversicherern, erreicht werden.
Durch den Ausbau des Online-Markts, insbesondere durch Affiliate-Marketing für Bestattungsvorsorgeverträge, kann der Vertrieb weiter gesteigert werden. Damit kann das Ergebnis nach Steuern gesteigert werden.
3. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung
Die wesentlichen strategischen Ziele der Ahorn Gruppe wurden im Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich erreicht. Weiteres Wachstum wurde durch den fortgesetzten Erwerb von Bestattungsunternehmen generiert. Der durchschnittliche Rohertrag je Bestattungsauftrag konnte das Vorjahresniveau (+4,5 %) und den Planwert (+3,8 %) deutlich übertreffen. Im Geschäftsjahr 2023 konnten die Umsatzerlöse der Gruppe um 3,7 Mio. € (+3,9 %) auf 93,8 Mio. € gesteigert werden. Der Planwert für das Geschäftsjahr 2023 der Umsatzerlöse der Gruppe wurde damit um -1,4 % unterschritten. Dies basiert im Wesentlichen auf dem generellen Sinken der Auftragszahlen gemäß der Marktentwicklung mit der erfolgreichen Integration erworbener Bestattungsunternehmen. Der Rohertrag verbesserte sich im Vorjahresvergleich um 2,5 % auf 73,7 Mio. € und hat die Planung um -1,8 Mio. € unterschritten (- 2,3 %). Ausschlaggebend dafür war die im Gesamtjahr 2023 deutliche Steigerung beim Rohertrag je Auftrag zum Plan (3,8%) und zum Vorjahr (4,5%). Infolge der Unternehmenserwerbe erhöhten sich insbesondere die Personalaufwendungen. Auch Tariferhöhungen und der Aufbau von Mitarbeiterkapazitäten in der Ahorn Gruppe trugen zur Erhöhung der Personalaufwendungen um insgesamt 3,8 Mio. € auf 44,2 Mio. € bei und lag damit-4,9% unter dem Planwert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aufgrund von gestiegenen Beratungs-, Programm-, Energie und Marketingaufwendungen, sowie Aufwendungen des Mutterkonzerns, gleichbleibend bei 23,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Insgesamt ist so das EBITDA der Gruppe um 0,01 Mio. € bzw. 0,80 % auf 11,4 Mio. € gestiegen und lag damit -7,9 % unter dem Planwert.
Ein Ergebnis vor Steuern wurde im Geschäftsjahr in Höhe von 7,0 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) für die Gruppe erreicht. Steueraufwendungen sind in Höhe von 2,0 Mio. € entstanden. Die Steuerquote resultiert unverändert im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bewertungen, vorrangig in Bezug auf Nutzungsdauern von Firmenwerten, personalbezogene und sonstige Rückstellungen sowie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen.
Es wurde ein Konzernergebnis in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr: Konzern-Jahresfehlbetrag von -0,1 Mio. €) erwirtschaftet.
4. Auftragsentwicklung
Im Geschäftsjahr 2023 betreuten die Unternehmen der Ahorn Gruppe insgesamt 27.763 Bestattungsaufträge.
Der Auftragsverlust im Vergleich zum Vorjahr mit -443 Bestattungsaufträgen und -1,6 % entwickelte sich in Summe aus den Auftragsrückgängen in den Bestandsfilialen (-5,3 % im Gesamtjahr unter VJ) und zusätzlichen 1.032 Bestattungsaufträgen (+ 283,5 % über Vorjahr) durch die unterjährig im Jahr 2022 bzw. die im Jahr 2023 erfolgten Unternehmenskäufe.
Damit verfehlte die Ahorn Gruppe die Planung um -1.527 Bestattungsaufträge (-5,2 % unter Plan). Bezogen auf die regionalen Einheiten (Segmente) entwickelte sich die Anzahl der Aufträge in der Ahorn Gruppe wie folgt:
| Einheit | 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Aufträge | Aufträge | Aufträge | % | |
| Filialorganisation Nord (FON) | 14.987 | 14.995 | -8 | -0,1 |
| Filialorganisation Süd (FOS) | 11.723 | 12.436 | -713 | -5,7 |
| Filialorganisation Süd-West (FOSW) | 1.053 | 775 | 278 | 35,9 |
| Gesamt | 27.763 | 28.206 | -443 | 1,6% |
In der FON konnte die Auftragsentwicklung zum Vorjahr gehalten werden, weil allein 318 Aufträge durch die Übernahme der Ahlbach Gruppe in Köln zum 01.Aufgust 2023 ausgewiesen werden können. Insgesamt wurde ein EBITDA in Höhe von 9,0 Mio. € erwirtschaftet und damit die Planung übertroffen (+0,3 Mio. €).
In der FOS wurde das Auftragsvolumen aus dem Vorjahr unterschritten (-5,7 % unter VJ); auch die geplanten Auftragswerte wurden unterschritten (- 3,8 % unter Plan). Dafür konnte jedoch der Rohertrag je Auftrag gestärkt werden (2,3 % über VJ) und 1,5 % über Plan. Damit schließt die FOS das Geschäftsjahr 2023 einem EBITDA in Höhe von 12,0 Mio. € (-7,5 % unter VJ) ab und übertrifft die Planung um 1,1 Mio. € bzw. 9,8 %.
Die FOSW profitierte im Geschäftsjahr 2023 von einem Unternehmenskauf und gewann dadurch 278 Bestattungsaufträge. In der Bestandsfiliale war der Auftragseingang zum Vorjahr rückläufig (-15,3 % unter VJ); die Planung wurde insgesamt um -28,4 % verfehlt. Das EBITDA erreichte im Geschäftsjahr 2023 0,7 Mio. € und liegt damit über Vorjahresniveau und 43,7 % über Plan.
Die Sonderorganisation SOS hat im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich Seebestattungsaufträge durchgeführt. Insgesamt hat sich die Zahl der Seebestattungen im Geschäftsjahr 2023 um 4,8 % auf 1.191 Aufträge hauptsächlich aufgrund der geringeren Instandsetzungsarbeiten am Schiff erhöht. Das EBITDA erreicht 0,2 Mio. € und liegt damit marginal unter dem Vorjahr und 87,2 % über Plan.
Insgesamt hat die Ahorn Gruppe im Geschäftsjahr ein EBITDA in Höhe von 11,34 Mio. € erwirtschaftet und damit den Planwert in Höhe von 12,34 Mio. € um -7,9 % unterschritten.
Bezogen auf die Bestattungsauftragsarten ist unverändert festzustellen, dass der Anteil an Erdbestattungen mit 17,2 % im Geschäftsjahr nach 18,3 % im Vorjahr weiter zugunsten von Feuerbestattungen (80,2 % im Geschäftsjahr) abnahm. Der insbesondere in den Ballungszentren zu erkennende Trend zu preiswerten Feuerbestattungen setzte sich damit fort. Der Anteil an Seebestattungen als Sonderform der Feuerbestattung war mit 1,6 % im Geschäftsjahr leicht ansteigend (1,5 % im VJ).
Der Bestand an Bestattungsvorsorgen liegt bei 84.241 Verträgen. Die Realisierungsquote aus extern vermittelten Vorsorgeverträgen liegt mit 26,7 % um - 2,0 %Punkte unter dem Vorjahresniveau.
5. Beschaffung
Im Jahr 2023 blieben die Preise für Särge, Wäsche und Urnen stabil, was zu einer insgesamt positiven finanziellen Stabilität in unserem Einkaufsmanagement führte. Diese Stabilität erstreckte sich auch auf die Logistikkosten, die keine signifikanten Veränderungen verzeichneten. Wir konnten zudem auf eine unveränderte Sortimentsvielfalt und einen konstanten Lieferantenpool zurückgreifen, was eine zuverlässige Beschaffung und eine kontinuierliche Versorgung gewährleisteten.
Jedoch zeigte sich die allgemeine Preisentwicklung im Laufe des Jahres tendenziell steigend. Dies ist vor allem auf externe Faktoren wie die Erhöhung der Maut- und CO 2 Abgabe für LKWs über 7,5 t zum 01.12.2023, sowie auf gestiegene Rohstoffkosten zurückzuführen. Somit zeigte sich der Markt für Särge, Wäsche und Urnen grundsätzlich stabil.
Durch einen im Geschäftsgebiet der FOS liegenden Sarghersteller und Hauptlieferanten befindet sich die FOS unverändert in einer ausgezeichneten Versorgungssituation.
Auch im Jahr 2023 konnten wir dank unserer bestehenden Rahmenverträge eine Stabilität der Preise für Bestattungswäsche und Devotionalien beibehalten. Diese vertraglichen Vereinbarungen boten uns die Möglichkeit, trotz etwaiger externer Preisschwankungen eine Kontinuität in den Kosten zu gewährleisten.
Die Flotte der Ahorn Gruppe umfasste am Ende des Geschäftsjahres 2023 insgesamt 221 Pkw, 151 Überführungsfahrzeuge, 43 Lkw sowie 122 sonstige Maschinen und Anhänger. Die vorhandenen Lkw und sonstigen Maschinen und Anhänger werden im Wesentlichen durch die FOS zur Friedhofsbewirtschaftung eingesetzt. Annähernd 96 % der Fahrzeuge sind Eigentum der Ahorn Gruppe; der restliche Bestand ist mit Restlaufzeiten von bis zu fünf Jahren geleast.
Die Büromaschinen und -geräte in den Betrieben und Filialen der Ahorn Gruppe sind unverändert geleast. Der im April 2020 geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten.
Die Telekommunikations-Infrastruktur wurde im Jahr 2021 vollständig erneuert und entspricht damit den organisatorischen und technischen Anforderungen an eine stabile Grundversorgung. Mit der erneuerten Anlage können sowohl die organisatorischen Anforderungen an den Bestattungsbetrieb als auch ein effizientes Bereitschaftsmanagement dargestellt werden. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Ausfälle dokumentiert.
Die Ahorn Gruppe investiert kontinuierlich und anlassbezogen in Hard- und Softwareressourcen zur Bereitstellung von angemessenen IT-Services und befindet sich dazu in enger Abstimmung mit den operativen Einheiten.
In der Ahorn AG befinden sich drei Trauerhäuser in Berlin, Hannover und Elmshorn, in Rostock ein Teileigentum eines Filialbetriebes sowie in Cottbus ein Ensemble von zwei Gebäuden im Eigentum. Mit der im Jahr 2022 beantragten und genehmigten Modernisierung und Erweiterung wurde im Jahr 2023 begonnen. Der ursprüngliche Baubeginn ist auf Grund behördlicher Genehmigungsverfahren und stockender Terminfindungen mit der Stadt Cottbus auf den März 2024 verlegt.
Durch Unternehmenserwerbe in Köln, Lübeck und Berlin hat sich der Eigentumsbestand an Gebäuden um weitere 5 erhöht. Davon eins in Köln, zwei in Lübeck und zwei in Berlin. In Augsburg, dem Geschäftsgebiet der Denk Trauerhilfe wurde ein Objekt zum Zwecke der Standortsicherung erworben.
6. Investitionen
Die Zugänge zum Anlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 16,7 Mio. € und lagen damit um 11,2 Mio. € über denen des Vorjahres. Der Anstieg der Investitionen gegenüber dem Vorjahr war geplant und u.a. durch das Nachholen ausgefallener Investitionen in den Vorjahren entstanden.
Die Investitionen im Jahr 2023 waren entscheidend durch den Erwerb weiterer Bestattungsunternehmen und besonders deren Immobilien geprägt. Darüber hinaus flossen insbesondere erhebliche Mittel in die Erweiterung des Fahrzeugbestandes. Unverändert zu den Vorjahren wurde darüber hinaus in den Ersatz und die Ergänzung von Filialeinrichtungen und -ausstattungen sowie in die für Abschiednahmen notwendigen Ausrüstungen investiert.
7. Finanzierung
Das Finanzmanagement der Ahorn Gruppe umfasst neben dem zentralen Cash- und Liquiditätsmanagement die Konzernfinanzierung und die Vergabe von Bürgschaften. In das Cash- und Liquiditätsmanagement sind neben der Ahorn AG fünf weitere Gesellschaften eingebunden, deren Zahlungsströme in einem Cash-Pool konzentriert und zum internen Liquiditätsausgleich genutzt werden.
Die Liquiditätssituation der Ahorn Gruppe entwickelte sich über Plan. Die wichtigste Finanzierungsquelle im Geschäftsjahr war unverändert der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit, sowie eine Darlehensfinanzierung der Muttergesellschaft der Ahorn AG. Mit operativem Leasing werden zu geringen Teilen der Fuhrpark, aber auch die IT- und Bürokommunikationsausstattungen finanziert. Für die Finanzierung der Unternehmensakquisitionen, wurde von der IDEAL Lebensversicherung a.G. ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 15 Mio. € gewährt.
Der von der Hausbank unbesichert gewährte Avalkreditrahmen, im Wesentlichen für Mietbürgschaften, beträgt unverändert 1,0 Mio. €. Zusätzlich kann die Ahorn Gruppe seit dem Geschäftsjahr 2018 über einen aufgrund der andauernd positiven Bonitätseinschätzung ebenfalls unbesichert zur Verfügung gestellten Kontokorrentkredit in Höhe von 1,0 Mio. € kurzfristige Zahlungsspitzen ausgleichen.
Durch die Berliner Volksbank e. G., Berlin, wurden im Januar 2020 zwei Darlehen in Höhe von insgesamt 10,0 Mio. € bereitgestellt. Ein Annuitätendarlehen in Höhe von 7,5 Mio. € wurde dabei zur vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten aus Besserungsscheinverpflichtungen eingesetzt. Zugunsten der neuen Gläubigerin wurden erstrangige Grundschulden auf alle Trauerhausimmobilien eingetragen. Die bisherige Gläubigerin, die IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, hat die vorrangige Eintragung einer Grundschuld bewilligt. Das Darlehen valutiert zum Geschäftsjahresende mit 5,4 Mio. €. Ein zweites Darlehen in Höhe von 2,5 Mio. € wurde im Jahr 2021 erweitert auf einen Betrag in Höhe von 5,0 Mio. € und steht als kurzfristiger Kontokorrentkredit zur Verfügung. Im Geschäftsjahr wurde dieser mit 2,5 Mio. € in Anspruch genommen.
8. Personal
Die Ahorn Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 732 Vollzeitbeschäftigte und damit 56 mehr als im Vorjahr (676). Die Anzahl der Aushilfen ist mit 47 Vollzeitkapazitäten vorjahresgleich. Die Personalaufwendungen liegen insgesamt um 3.501 T€ und damit um 8,9% über dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Unternehmenserwerbe und Neueinstellungen.
Der durchschnittliche Personalbestand der Ahorn AG erhöhte sich um 10 auf 93 Vollzeitbeschäftigte. In der GBG betrug der durchschnittliche Personalbestand 372 Vollzeitbeschäftigte und nahm damit zum Vergleich zum Vorjahr um 31 Vollzeitbeschäftigte zu. Diese Zunahme ist im Wesentlichen Folge der Unternehmenserwerbe und der damit verbundenen Betriebsübergänge nach § 613a BGB. Die Anzahl der durchschnittlichen Vollzeitkräfte der Denk liegt mit 232 im Geschäftsjahr über dem Vorjahresniveau von 224 Vollzeitkräften. Die Anzahl der durchschnittlichen Vollzeitbeschäftigten in der Aevum erhöhte sich auf 31 im Geschäftsjahr. Bei der Hohen Düne ist die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten mit 4 leicht über das Vorjahresniveau gestiegen.
Die Betriebsratsgremien haben sich zum Berichtsjahr 2023 nicht verändert. Die bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen vier Betriebsratsgremien konnte im Geschäftsjahr fortgesetzt werden.
Für die Ahorn AG und die GBG galten unverändert die Regelungsabreden "Entgelt" und "Mantel". Es wurde eine Entgeltanpassung zum 01. Januar 2023 verhandelt. Die Tarifgehälter im Tarifbereich I wurden um einmalig 10 % für die Jahre 2023 bis 2025 erhöht. Im Tarifbereich II stiegen die Tarifgehälter um 12 %. Zudem wurde eine Erhöhung der Bereitschaftsdienstvergütung um 10 % festgelegt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ahorn AG und der GBG - soweit sie in Berlin/Potsdam/Sachsen Ost angestellt sind - wurden durch einen Betriebsrat vertreten. Ein weiterer Betriebsrat war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GBG - so weit nicht durch den vorgenannten Betriebsrat vertreten - zuständig. Diese beiden Gremien bilden einen Gesamtbetriebsrat. Die Belegschaft der Denk wurde durch einen eigenen Betriebsrat vertreten.
Für die Ahorn AG und die GBG galten unverändert die Regelungsabreden "Entgelt" und "Mantel". Es wurde eine Entgeltanpassung zum 01. Januar 2023 verhandelt. Die Tarifgehälter im Tarifbereich I wurden um einmalig 10 % für die Jahre 2023 bis 2025 erhöht. Im Tarifbereich II stiegen die Tarifgehälter um 12 %. Zudem wurde eine Erhöhung der Bereitschaftsdienstvergütung um 10 % festgelegt.
Die betriebliche Altersversorgung ist im Rahmen von Betriebsvereinbarungen geregelt und setzt sich aus unmittelbaren Verpflichtungen (Direktzusagen) und aus betrieblichen Direktversicherungen zusammen. Das System der betrieblichen Altersversorgung wurde vor mehr als 17 Jahren geschlossen. Die verbliebenen fünf Anwartschaften sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über den Pensionssicherungsverein abgesichert.
Die Unternehmen der Ahorn Gruppe bieten zudem allen Beschäftigten die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung und gewähren einen firmenfinanzierten Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages.
Die große Herausforderung in der Personalarbeit ist weiterhin, gutes und motiviertes Personal zu finden. Um den qualitativen Standard und die wirtschaftliche Entwicklung sicherzustellen, ist es daher notwendig, eine nachhaltige Personalbetreuung und -entwicklung in den kommenden Jahren zu gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Bereitstellung einer serviceorientierten Personalarbeit, die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung, die Professionalisierung des Personal Recruitings u.a. mit einer neu aufgesetzten modernen Personalkampagne und die Darstellung einer attraktiven Arbeitgebermarke nach innen wie nach außen umsetzen.
D. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
Der Vorstand der Ahorn AG ist gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 HGB als nach dem Drittelbeteiligungsgesetz mitbestimmtes Unternehmen verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben und diese in den Lagebericht aufzunehmen. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben erklärt der Vorstand zur Unternehmensführung folgendes:
Seit dem Stichtag 30. September 2015 gibt es in der Ahorn AG unterhalb der Vorstandsebene die Führungsebene "Abteilungsleitung". Der Vorstand hat für diese Ebene im Jahr 2015 eine Quote von 1: 4 (20,0 % zu 80,0 %) als Zielgröße für die Besetzung mit weiblichen Angestellten festgelegt. Diese Ebene besteht aus zwei weiblichen und drei männlichen Angestellten. Die Quote ist somit 2: 3 (40,0 % zu 60,0 %) und stellt damit eine konstante positive Veränderung der seinerzeit festgelegten Zielgröße dar.
Der Aufsichtsrat der Ahorn AG ist gemäß § 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand festzulegen. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben erklärte der Aufsichtsrat Folgendes:
Seit dem Stichtag 30. September 2015 bestand das Gremium des Aufsichtsrates aus einem weiblichen Mitglied und fünf männlichen Mitgliedern. Der Frauenanteil betrug somit 16,7 %. Der Aufsichtsrat legte diese Quote auch als Zielgröße fest, so dass die Festlegung einer Zielgrößenerreichungsfrist entfiel. Seit dem 26. Juni 2019 besteht der Aufsichtsrat weiterhin aus zwei weiblichen und vier männlichen Mitgliedern. Der Frauenanteil beträgt somit nunmehr 33,3 %. Eine Anpassung der Zielgröße erfolgte nicht.
Seit dem Stichtag 30. September 2015 besteht der Vorstand aus zwei männlichen Mitgliedern. Somit ergab sich ein Frauenanteil auf der Ebene des Vorstandes von 0,0 %. Der Aufsichtsrat legte diese Quote auch als Zielgröße fest, so dass die Festlegung einer Zielgrößenerreichungsfrist entfiel. Der für Finanzen und Unternehmenserwerbe zuständige Vorstand Florian Graetz ist zum 31.08.2023 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ihm folgte Tobias Zimmermann zum 01.09.2023.
Darstellung der Lage
1. Ertragslage
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres betrugen 93,8 Mio. € und lagen damit um 3,7 Mio. € (+3,9 %) über denen des Vorjahres. Der Planwert wurde um -1,4 % unterschritten Der Materialaufwand ist ebenfalls im Vorjahresvergleich um 1,7 Mio. € (+9,4 %) angestiegen. Im Ergebnis hat die Ahorn Gruppe ein Rohergebnis in Höhe von 73,8 Mio. € erreicht und das Vorjahresergebnis um 2,6 % übertroffen.
Ursächlich für den Umsatz- und Ergebniszuwachs war im Geschäftsjahr die Steigerung der Bestattungsaufträge durch die erfolgten Unternehmenserwerbe. Der durchschnittliche Rohertrag (Bestattungserlöse abzüglich auftragsbezogener Waren-/Dienstleistungskosten) pro Bestattungsauftrag als weiterer wesentlicher Faktor auf der Ertragsseite der Ahorn Gruppe konnte im Geschäftsjahr zusätzlich zum Plan (3,8 %) und zum Vorjahr (4,5%) gesteigert werden.
Zum Ergebnis der Ahorn Gruppe hat die FOS, welche seit dem Jahr 2007 ihr EBITDA und EBIT fast in jedem Jahr steigern bzw. auf sehr hohem Niveau halten konnte sowie eine deutliche Ergebnissteigerung der FON beigetragen.
Die FON konnte in diesem Geschäftsjahr sowohl ihren Rohertrag als auch das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr weiter deutlich steigern. Die positive Entwicklung der FON wurde wiederum deutlich durch die im Geschäftsjahr 2022 realisierten Unternehmenskäufe, welche sowohl die Ertrags- als auch die Aufwandsposten erhöhten, geprägt.
Die Aufwandsseite wird unverändert vor allem durch den Personalaufwand in Höhe von insgesamt 44,2 Mio. € bestimmt, welcher im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Mio. € (9,4 %) gestiegen und im Vergleich zum Plan um -2,1 Mio. € (-4,9 %) gesunken ist. Für diese Zunahme der Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr sind neben den erwähnten Zukäufen auch Tariferhöhungen in der FON und der Anstieg der Mitarbeiteranzahl verantwortlich. Die in die Berechnung der Pensionsrückstellung einfließenden Lohn- und Gehaltstrends liegen bei 3,3 %.
Die Abschreibungen in Höhe von 4,7 Mio. € liegen aufgrund der getätigten Unternehmenszukäufe und der Sonderabschreibungen auf Firmenwerten leicht über dem Niveau (+0,2 Mio. €) des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 23,7 Mio. € um -0,1 % unter den Vorjahresaufwendungen von 23,8 Mio. €. Die Aufwendungen entfallen strukturell grundsätzlich unverändert im Wesentlichen auf Miet- und Raumkosten (8,0 Mio. €), Werbe- und Marketingaufwendungen (2,8 Mio. €), Fuhrparkaufwendungen (2,6 Mio. €) sowie auf Aufwendungen für Konzerndienstleistungen (1,7 Mio. €).
Die Miet- und Raumaufwendungen sanken um -5,5 %. Die Konzerndienstleistungen sind mit 28,2 % kapazitätsbedingt im Vergleich zum Vorjahr gesunken und beinhalten im Wesentlichen unverändert Kosten für die Inanspruchnahme von IT-Systemen und betriebsorganisatorisch unterstützende Leistungen, aber auch den gesunkenen Aufwand für Managementkapazitäten im Jahr 2023. Die Werbe- und Marketingaufwendungen, die im Wesentlichen Aufwendungen für Mediawerbung in Zeitungen, in Telefonbüchern oder im Internet umfassen, liegen um 0,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau, begründet durch inflationäre Preissteigerungen. Die Fuhrparkaufwendungen sind um 0,2 Mio. € gestiegen, insbesondere aufgrund höherer Kosten für Betriebsstoffe.
Das laufende Finanzergebnis in Höhe von -118 T€ veränderte sich gegenüber dem Vorjahr (48 T€) i.H.v. 166 T€.
Als Resultat ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern von 4,8 Mio. € (Vorjahr 0,02 Mio. €) und ein Konzern-Ergebnis in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr -0,08 Mio. €).
Die Ertragsteuerbescheide sind für die Geschäftsjahre bis 2021 ergangen, stehen jedoch für die Jahre ab 2017 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Alle Steuererklärungen wurden stets fristgerecht abgegeben.
2. Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 21 Mio. € auf 65 Mio. € erhöht.
Die langfristigen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 37 Mio. € und lagen damit um 13,4 Mio. € über dem Vorjahr. Auf der Aktivseite der Bilanz gab es eine Zunahme bei den Sachanlagen von knapp 10 Mio. € Bei den Firmenwerten gab es insgesamt eine Veränderung in Höhe von 2,3 Mio. €.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich auf 28 Mio. € erhöht (Vorjahr 20,8 Mio. €) und repräsentieren nunmehr 42,9 % der Bilanzsumme. Dies resultiert u.a. auch aus der Zunahme des Bankguthabens um 4,1 Mio. €.
Das der alleinigen Aktionärin zustehende Eigenkapital ist auf 17,2 Mio. € gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 26,5 % (Vorjahr 28,4 %).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 1,8 Mio. € auf 7,1 Mio.€
Die weiteren mittel- bis langfristigen Verpflichtungen aus erhaltenen Anzahlungen auf Vorsorgeverträge haben sich, um 0,1 Mio. € erhöht.
Im Ergebnis betragen die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten 24,7 Mio. €, was einem Anteil von 37,7 % der Bilanzsumme entspricht.
Das System der betrieblichen Altersversorgung mittels Pensionszusagen ist ebenfalls seit mehr als 16 Jahren geschlossen. Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr um 1,0 Mio. €.
Die kurzfristigen Rückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr um 2,2 Mio. € auf 15,1 Mio. € und beinhalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen, Steuerrückstellungen und solche für Entfernungsverpflichtungen in Mietobjekten. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 2,5 Mio. € erhöht. Der Anstieg resultiert aus der Zunahme bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (0,5 Mio. €), einem Anstieg bei den sonstigen Verbindlichkeiten (2,9 Mio. €), allerdings einer Minderung bei den Verbindlichkeiten ggü. dem Mutterkonzern (0,9 Mio. €).
Die Ahorn Gruppe verfügt über ca. 84.241 aktive Bestattungsvorsorgeverträge, die die Durchführung künftiger Bestattungsdienstleistungen im Todesfall des Vorsorgenehmers durch Gesellschaften der Ahorn Gruppe beinhalten. Davon sind ca. 74.000 Verträge finanziell abgesichert. Die Rechte aus diesen Verträgen werden gemäß § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert. Neben den aktiven Bestattungsvorsorgeverträgen haben die Kunden die Möglichkeit, die Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern. Neben der Einrichtung eines Treuhandkontos, kann eine Sterbegeldversicherung mit der IDEAL Lebensversicherung a.G. geschlossen werden. Die Ahorn AG erwirbt die ökonomischen Rechte und Pflichten aus den geschlossenen Verträgen im Zusammenhang mit der Bestattungsvorsorge mit der IDEAL Gruppe. Der Ahorn Gruppe werden durch die mit den Vorsorgenehmern geschlossenen Versicherungen ein unwiderrufliches Bezugsrecht der Bestattungsdienstleistung eingeräumt.
Wurden im Jahr 2020 noch ca. 870 Sterbegeldversicherungen abgeschlossen, so waren es in den Jahren 2021-2023 je Jahr 2.100-2.300 Verträge mit einer Bewertungssumme von ca. 11,3 Mio.€. Die durchschnittliche Bewertungssumme je Vertrag stiegt von 2021 bis 2023 von 4.940 €, über 5.090 €, auf 5.290 €.
Daneben hat die Ahorn Gruppe für die ca. 7.396 Bestattungsvorsorgen verfügungsbeschränkte Treuhand-Bankkonten insgesamt. 30,2 Mio. € hinterlegt. Für diese Konten fallen derzeit jährliche Gebühren in Höhe von mehr als 0,1 Mio. € an.
3. Finanzlage
Der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt 5,5 Mio. €.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 18,1 Mio. € resultiert vorrangig durch den Kauf von Sachanlagen und den Erwerb von Bestattungsunternehmen. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen unter Gliederungspunkt C. 6. "Investitionen" verwiesen.
Die Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr von 14,3 Mio. € ist vor allem geprägt durch die Tilgungen des Darlehens der Berliner Volksbank e.G. (-0,7 Mio.), aber auch einer Finanzierung durch das Mutterunternehmen (15 Mio. €).
Die dargestellten Mittelveränderungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen haben den Bestand an flüssigen Mitteln im Vergleich zum 1. Januar 2023 um 1,6 Mio. € erhöht. Es wird auf die als Anlage zum Konzernjahresabschluss dargestellte Kapitalflussrechnung verwiesen.
4. Filialorganisation
Neben der Hauptverwaltung in Berlin unterhält die Ahorn Gruppe über ihre Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag 288 Filialen (Vorjahr 265) in den folgenden Bundesländern:
| Bayern | 109 Filialen |
| Berlin und Brandenburg | 50 Filialen |
| Niedersachsen | 23 Filialen |
| Sachsen | 28 Filialen |
| Sachsen-Anhalt | 33 Filialen |
| Thüringen | 9 Filialen |
| Übrige Bundesländer | 36 Filialen |
E. Erläuterungen zur Ahorn AG
Durch die Ahorn AG erfolgt die strategische Steuerung der Ahorn Gruppe. Des Weiteren werden für die operativen Gesellschaften, an denen ausschließlich die Ahorn AG beteiligt ist, interne Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Informationstechnologie, Controlling, Recht, Personal und Organisationsentwicklung, Fuhrpark- und Gebäudemanagement, Einkauf, Administration von Auslandsüberführungen und Rückholungen aus dem Ausland sowie Kommunikation usw. erbracht. Durch den Bereich Ahorn Bestattungsvorsorge erfolgt die Vermittlung und Erbringung spezieller Vorsorge- und anderer Dienstleistungen.
Folgende Leistungsindikatoren wurden in der Unternehmensstrategie für das Jahr 2023 festgelegt:
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Umsatzerlöse 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €, Plan 0,9 Mio. €) |
| ― |
EBITDA -10,6 Mio. € (Vorjahr -10,6 Mio. €, Plan -7,9 Mio. €) |
Die beiden wesentlichen Faktoren auf der Ertragsseite der Ahorn AG sind die Erträge aus Dienstleistungen und die Erträge aus Beteiligungen bzw. Gewinnabführungsverträgen. Die Dienstleistungserträge der Ahorn AG reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 um 0,7 Mio. € auf 12,8 Mio. €. Die Erträge aus Konzernumlagen liegen mit 11,3 Mio. € um -0,1 % unter denen des Vorjahres von 11,3 Mio. €. Die Konzernumlageverträge beinhalten unverändert zum Vorjahr eine Verteilung nach Maßgabe der durch die Tochtergesellschaften erwirtschafteten Eigenleistung. Die Personalaufwendungen (6,7 Mio. €) liegen insgesamt um 0,6 Mio. über dem Vorjahr und 1,7 Mio. € über dem Plan. Dies resultiert aus dem Aufbau der Managementkapazität.
Die Betriebsaufwendungen sind auf 5,9 Mio. € gesunken und strukturell annähernd unverändert. Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr um -0,7 Mio. € resultiert dabei im Wesentlichen aus der Managementleistung IDEAL (-0,6 Mio. €).
Als Resultat ergibt sich ein Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 von 4,9 Mio. € (Vorjahr Jahresfehlbetrag von -0,1 Mio. €). Über die Ergebnisverwendung des Bilanzgewinnes beschließt die Hauptversammlung.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12 Mio. € auf 48 Mio. € erhöht. Auf der Aktivseite nahmen im Wesentlichen das Anlagevermögen, die sonstigen Vermögensgegenstände, sowie die Bankguthaben zu.
Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Bilanzstichtag 27 Mio. € und sind weiterhin entscheidend durch Grundstücke und Bauten in Höhe von 18 Mio. € geprägt.
Durch Vortrag des Bilanzgewinns erhöht sich das Eigenkapital auf 17,7 Mio. €, die Eigenkapitalquote beträgt 36,5 %.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 1,8 Mio. €. Im Ergebnis betragen die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten 7,1 Mio. €, was einem Anteil von 14,7 % der Bilanzsumme entspricht.
Die Liquiditätssituation ist weiterhin unverändert stabil.
F. Prognose, Chancen und Risikobericht
1. Prämissen der Prognose
Der Prognosebericht sollte im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln in diesem Lagebericht gelesen werden. Die im folgenden Prognosebericht enthaltenen Zukunftsaussagen, basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen, aus den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Sie stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, die sich auf zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse beziehen und die in unsere Unternehmensplanung eingeflossen sind.
Bezüglich des Eintritts der zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse bestehen Ungewissheiten und Risiken, von denen viele Faktoren außerhalb der Möglichkeit unserer Einflussnahme stehen; insbesondere sind die konkreten Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft, einzelne Märkte und Branchen derzeit nicht abschließend abschätzbar. Entsprechend sind die Zukunftsaussagen von hoher Unsicherheit geprägt und tatsächliche Entwicklungen oder Ereignisse können von diesen Aussagen abweichen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Prognosemöglichkeit in einem volatilen Umfeld nur eingeschränkt gegeben ist.
Dabei definieren wir Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für uns positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können; Risiken hingegen definieren wir als mögliche künftige Entwicklung oder Ereignisse, die zu einer für uns negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
2. Prognose der zukünftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2024 wird für die Ahorn Gruppe mit einem weiteren Wachstum der Auftragszahlen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 gerechnet. Ein Großteil soll insbesondere aus den Unternehmenszukäufen gewonnen werden (weitere 1.952 Bestattungsaufträge), wohingegen in den Bestandsfilialen eine leicht rückläufige Auftragsentwicklung geplant ist. In den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres 2024 zeichnet sich eine Auftragsentwicklung auf Planniveau ab. Das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 soll im Einklang mit den mittelfristigen Finanzzielen weiter gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden (+8,2 %). Für das Geschäftsjahr 2024 sieht die Planung der Ahorn Gruppe eine Steigerung der Umsatzerlöse auf 104,7 Mio. €, ein EBITDA in Höhe von 12,3 Mio. € und ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 7,0 Mio. € vor. Ein Ergebnis je Bestattungsauftrag von 2.734,40 EUR ist erwartet.
Der Zukauf von Bestattungsbetrieben, die sich aufgrund ihrer räumlichen Nähe und ihrer Etablierung im regionalen Markt gut in die bestehenden Strukturen einbinden lassen bzw. in strategischen Zielregionen befinden, wird auch künftig unverändert ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik sein. Mit den Eigentümern von Bestattungsinstituten werden bereits konkrete Kaufverhandlungen für eine Übernahme im Geschäftsjahr 2024 geführt.
Für das kommende Jahr planen wir Preisverhandlungen im Bereich Särge und Urnen, um mögliche Auswirkungen dieses allgemeinen Preisanstiegs zu mildern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Angebote sicherzustellen. Es ist unser Ziel, weiterhin kosteneffiziente Beschaffungsstrategien zu verfolgen, um unseren Kunden qualitativ hochwertige Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten.
Die liquiden Mittel sollen zunächst weiter für notwendige Investitionen und zur Expansion verwendet werden. Soweit geeignete Akquisitionsobjekte verfügbar sind, stehen neben dem Einsatz vorhandener Liquidität bei Bedarf auch externe Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich zur Verfügung.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die wirtschaftlichen Folgen sind Teil der Risikobetrachtung für das Geschäftsjahr 2023. Die gestiegenen Benzinkosten haben sich in Fuhrparkkosten materialisiert, die deutlich über dem Vorjahr und er Planung liegen. Vorstand und Geschäftsführung der Ahorn Gruppe werden die weiteren wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs verfolgen, und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele im Geschäftsjahr 2024 sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind auch Preisanpassungen nicht ausgeschlossen, insbesondere aufgrund der gestiegenen Kosten für Energie und Rohstoffe. Da Länge und Intensität des Ukraine-Kriegs weiterhin nicht vorausgesagt werden können, ist die Unsicherheit zur Zielerreichung aus Sicht der Gesellschaft weiterhin als hoch anzusehen.
Ahorn AG
Die Entwicklung der Ahorn AG ist abhängig von der Ergebnissituation der operativen Tochterunternehmen und deren Fähigkeit, die notwendigen Konzernumlagen zu erwirtschaften. Bei Erreichen, der für die Tochterunternehmen verabschiedeten Planung, werden bei der Ahorn AG die Beteiligungs- und Dienstleistungserträge über dem Vorjahresniveau liegen. Für die Ahorn AG wird für das Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr mit einem deutlich negativen Ergebnis vor Steuern gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse i.H.v. 0,9 Mio. € und ein EBITDA i.H.v. -11,3 Mio. € geplant.
3. Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Ahorn Gruppe betreibt ein Risikomanagementsystem, in dem alle denkbaren Risiken zentral erfasst und nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. zur Begrenzung der möglichen Schadenshöhe werden mit den Verantwortlichen regelmäßig koordiniert. Abhängig vom jeweiligen Risiko ist die zeitliche Aktualisierung festgelegt.
Dieses Risikomanagement beinhaltet ein Frühwarnsystem, mit dem über festgelegte Ampelfarben frühzeitig auf Fehlentwicklungen hingewiesen wird. Neben den monatlichen Berichten in den Managementsitzungen der Ahorn AG ist der Risikobericht der Ahorn Gruppe auch Bestandteil der Unterlagen für die Aufsichtsratssitzungen.
Durch das in das Risikomanagementsystem integrierte Compliance-Managementsystem mit klaren Verhaltensgrundsätzen, präventiven Maßnahmen sowie Informationen und Schulungen sollen Unternehmensrisiken weiter gemindert werden. Das Compliance-Leitbild ist neben dem Service- und Führungsleitbild Teil des "Hauses der Unternehmenskultur".
Die größten Risiken in der Geschäftstätigkeit der Ahorn Gruppe liegen aufgrund der anhaltend starken lokalen Wettbewerbssituation in einem anhaltenden Rückgang der Auftragszahlen und der geplanten durchschnittlichen Roherträge je Bestattungsauftrag. Damit verbunden wären auch sinkende Umsatzerlöse aufgrund eines geringen Mengengerüsts.
Zusätzlich haben globale Konflikte, wie der anhaltende Krieg in der Ukraine oder der im Jahr 2023 ausgebrochene Krieg in Nahost Folgen für die Weltwirtschaft. Die Auswirkungen machen sich bspw. durch Kostensteigerungen bemerkbar. Die Länge und Intensität der anhaltenden globalen Konflikte sowie deren Auswirkungen sind mit Unsicherheiten verbunden, die sich auf die Prognose wesentlich auswirken können. Dies betrifft insbesondere die Preisentwicklung bei Energie und Rohstoffen (insb. Strom, Gas, Benzin und Holz). Eine anhaltend hohe Inflation und der damit einhergehende Rückgang der Kaufkraft könnte zu einer Verschiebung der Bestattungsaufträge zu niedrigpreisigen Anbietern (sog. Billig- bzw. Discountbestatter) führen. Hiervon wäre die Ahorn Gruppe als Anbieter im mittleren und oberen Preissegment unmittelbar betroffen. Ebenfalls sind aus der sinkenden Kaufkraft negative Effekte auf den durchschnittlichen Umsatz je Bestattungsauftrag möglich. Die Inflation könnte weiterhin zu einer Lohn-Preis-Spirale führen, mit einer höheren Lohn- bzw. Gehaltserwartung in den Tarifverhandlungen. Aufgrund der derzeit nicht abschätzbaren Auswirkungen auf unser Geschäft sind diese nicht in unserer Prognose berücksichtigt.
Aufgrund der hohen Inflation bestehen daher insbesondere Risiken hinsichtlich höherer Material- und Personalaufwendungen, sowie in geplanten Investitionen. Diese können sich negativ auf das EBITDA, den Rohertrag je Auftrag, die Profitabilität der Filialorganisationen, sowie die zentralen Verwaltungsaufwendungen auswirken.
Mit dem Erwerb von Bestattungsunternehmen ist das Risiko verbunden, dass sich die erworbenen Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht erfolgreich in die Organisation integrieren lassen. Eine signifikante Verfehlung der mit den erworbenen Unternehmen geplanten Umsatzerlöse, kann zu nicht vorgesehenen Abschreibungen von Firmenwerten führen. Damit könnten die Ziele hinsichtlich der Steigerung der Profitabilität der Filialorganisationen, sowie der zentralen Verwaltungskosten verfehlt werden.
Der aktuelle Wertansatz der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Anteile an verbundenen Unternehmen in der Ahorn Gruppe bzw. der Ahorn AG wurde auf Basis von Ertragswertverfahren für die kommenden Jahre ermittelt. Sinkende Umsätze und steigende Verwaltungskosten bergen das Risiko, dass die Ertragswerte unter die Buchwerte fallen und dauerhafte Wertminderungen vorliegen könnten. Dies betrifft insbesondere, die in den letzten Jahren erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte, da die kumulierte, planmäßige Abschreibung geringer ist.
Im Zuge der Digitalisierung werden immer mehr Geschäftsprozesse elektronisch unterstützt. Risiken werden dabei vor allem im unbefugten Zugriff auf Kunden- und Unternehmensdaten sowie aufgrund von IT-Systemausfällen bei Störungen gesehen. Durch fortlaufende Prüfung der technisch-organisatorischen Vorkehrungen und konkrete Schutzmaßnahmen, wie bspw. moderne Firewall-Systeme, Sicherheits- und Backup-Strategien und redundante Systeme, soll diesen Risiken begegnet werden.
Der demografische Wandel spiegelt sich auch in der Belegschaft der Ahorn Gruppe wider. In den kommenden zehn Jahren werden ca. 189 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreichen. Dem zu erwartenden Fach- und Führungskräftemangel versucht die Ahorn Gruppe mit Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, gezielten Weiterbildungen sowie dem hierfür eingerichteten Bereich "Personal- und Organisationsentwicklung" entgegenzuwirken.
Darüber hinaus können sich Rechtsrisiken und Reputationsrisiken auf die Zielerreichung auswirken.
Ahorn AG
Für die Ahorn AG stellen die Konzernumlagen der Tochterunternehmen einen wesentlichen Teil der Einnahmen dar. Ein Nichterreichen der geplanten Umsatzerlöse könnte die Ertragslage der Tochterunternehmen in der Weise negativ beeinflussen, dass sie nicht in der Lage sind, die vertraglich vereinbarte Konzernumlage in geplanter Höhe zu leisten.
4. Chancen der zukünftigen Entwicklung
Nach den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes werden sich die Sterbefallzahlen in den nächsten Jahren erhöhen. Durch die starke Präsenz in ihren Kerngebieten kann die Ahorn Gruppe an einer solchen Entwicklung, insbesondere durch den Zukauf weiterer Betriebe, überdurchschnittlich partizipieren.
Die Positionierung der Ahorn Gruppe als Qualitätsbestattungsunternehmen kann zur Durchsetzung eines höheren Preisniveaus führen und Aufmerksamkeit bei Auftraggebenden erzeugen, die sich bewusst von Billigbestattungsunternehmen abwenden wollen. Hierdurch besteht die Chance eines weiteren Umsatzwachstums.
Durch die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz moderner Technologien bietet sich die Chance, die Unternehmensprozesse noch effizienter zu gestalten, Verwaltungsaufwendungen zu senken und damit Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die angestrebte Modernisierung der IT-Infrastruktur kann sich sowohl auf die Bereitstellungsqualität der Unternehmensanwendungen als auch auf die Sicherheit der IT-Infrastruktur positiv auswirken. Hierdurch besteht die Chance, den Rohertrag je Bestattungsauftrag zu verbessern.
Die Bestattungsberatung und Unterstützung der Hinterbliebenen ist ein umfangreicher und komplexer Prozess. Neben dem webbasierten Vorsorgeplaner für die Mitarbeitenden in der Bestattungsberatung, wird ein Bestattungsvorsorgeportal zum Direktabschluss für die Kundschaft eingesetzt. Der Zugang ist sowohl über die Webseiten der lokalen Marken möglich als auch über die der Ahorn Gruppe. Dadurch kann dieser Service deutschlandweit genutzt werden.
Die vorhandene Liquidität erhöht die Flexibilität bei der Akquisition von Bestattungsbetrieben. Wachstumsmöglichkeiten können infolge einer zunehmenden Konsolidierung des Bestattungsmarktes aufgrund des vielfach anstehenden Generationenwechsels in Familienunternehmen generiert werden. Der Erwerb von weiteren Bestattungsbetrieben ist mit der Erwartung verbunden, die Auftragslage und das Umsatzwachstum weiter zu stärken und auszubauen. Dabei bieten, auch der mögliche Einstieg in neue bestattungsnahe Geschäftsfelder, Chancen für die Ahorn Gruppe.
Solidität und Refinanzierungsmöglichkeit
Ahorn AG
Für die Ahorn AG stellen die Konzernumlagen der Tochterunternehmen einen wesentlichen Teil der Einnahmen dar. Ein Übererreichen der geplanten Umsatzerlöse könnte die Ertragslage der Tochterunternehmen positiv beeinflussen.
5. Zusammenfassende Beurteilung
Ahorn Gruppe:
Die Ahorn Gruppe sieht sich im Bestattungsmarkt gut positioniert und erwartet für das Geschäftsjahr 2024 eine Stärkung der Auftragszahlen zur statischen Entwicklung der Gesamtbevölkerung Deutschlands, insbesondere durch Unternehmenszukäufe. Es wird eine Steigerung der Umsatzerlöse auf 105 Mio. €, eine Erhöhung des EBITDA um 9,4 % erwartet. Der Zukauf von Bestattungsbetrieben, die sich gut in die bestehenden Strukturen integrieren lassen oder in strategischen Zielregionen positioniert sind, ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik. Konkrete Kaufverhandlungen für geplante Übernahmen im Geschäftsjahr 2024 sind bereits im Gange.
Allerdings sind auch Risiken zu beachten. Die bestehenden globalen Konflikte und ihre wirtschaftlichen Folgen sind als Teil der Risikobetrachtung für das Geschäftsjahr 2024 zu benennen. Weitere Risiken bestehen aufgrund des starken lokalen Wettbewerbs, der zu einem Rückgang der Auftragszahlen und der Roherträge je Bestattungsauftrag führen könnte. Die Ahorn Gruppe könnte auch von einer anhaltend hohen Inflation betroffen sein, die zu einem Rückgang der Kaufkraft und einer Verschiebung der Bestattungsaufträge zu niedrigpreisigen Anbietern führen könnte. Rechtsrisiken, Reputationsrisiken und Risiken im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Dennoch gibt es auch Chancen für die zukünftige Entwicklung der Ahorn Gruppe. Die demographisch steigenden Sterbefallzahlen bieten die Möglichkeit, durch den Zukauf weiterer Betriebe überdurchschnittlich am Marktwachstum zu partizipieren. Die Positionierung als Qualitätsbestattungsunternehmen kann zu einem höheren Preisniveau führen und zusätzliches Umsatzwachstum generieren. Weiterhin bieten die Digitalisierung und der Einsatz moderner Technologien die Chance, Unternehmensprozesse effizienter zu gestalten und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die vorhandene Liquidität ermöglicht es der Ahorn Gruppe, Bestattungsbetriebe zu erwerben und so das Auftragsvolumen und das Umsatzwachstum weiter zu steigern.
Ahorn AG:
Die Ahorn AG ist abhängig von der Ergebnissituation der operativen Tochterunternehmen und deren Fähigkeit, die notwendigen Konzernumlagen zu erwirtschaften. Bei Erreichen der für die Tochterunternehmen verabschiedeten Planung wird für die Ahorn AG ein deutlich erhöhtes und positiveres Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erwartet.
G. Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht
Die IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, ist über die IDEAL Beteiligungen AG, Berlin, mittelbar an der Ahorn AG mit 100 % beteiligt. Die Unternehmen bilden gemäß § 18 Abs. 1 AktG einen aktienrechtlichen Konzern.
Aufgrund der Mehrheitsbeteiligung der IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, wurde der gemäß § 312 AktG vorgeschriebene Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstattet. Der Bericht schließt gemäß § 312 Abs. 3 AktG mit folgender Erklärung:
"Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."
Berlin, den 29. Mai 2024
Vorstand
Olaf Dilge
Tobias Zimmermann
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023
€ |
31.12.2022
€ |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Software | 33.979,68 | 104.561,68 |
| 2. Bestattungsvorsorgen | 2.230.998,33 | 2.423.709,41 |
| 3. geleistete Anzahlungen | 519.042,07 | 0,00 |
| 2.784.020,08 | 2.528.271,09 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremdem Grundstücken | 17.155.350,68 | 8.328.684,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 811.327,88 | 825.941,88 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 301.099,12 | 162.480,04 |
| 18.267.777,68 | 9.317.105,92 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.818.738,70 | 5.568.738,70 |
| 5.818.738,70 | 5.568.738,70 | |
| 26.870.536,46 | 17.414.115,71 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.835,34 | 3.801,00 |
| 3.835,34 | 3.801,00 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 112.386,23 | 250.103,89 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 12.743.057,26 | 13.479.164,23 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 314.067,22 | 432.917,07 |
| 13.169.510,71 | 14.162.185,19 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 8.317.595,97 | 4.595.833,48 |
| 21.490.942,02 | 18.761.819,67 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 93.058,31 | 83.025,30 |
| 48.454.536,79 | 36.258.960,68 | |
|
Passiva |
||
|
31.12.2023
€ |
31.12.2022
€ |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.100.000,00 | 8.100.000,00 |
| II. Kapitalrücklagen | 810.000,00 | 810.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 810.000,00 | |
| IV. Bilanzgewinn | 7.963.698,48 | 3.877.147,47 |
| 17.683.698,48 | 12.787.147,47 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 6.111,01 | 7.412,77 |
| 2. Steuerrückstellungen | 5.485.900,00 | 5.868.289,57 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 1.686.367,53 | 1.886.702,75 |
| 7.178.378,54 | 7.762.405,09 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsitututen | 7.144.919,23 | 5.387.582,45 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.220.241,57 | 1.091.118,67 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.670.744,66 | 9.047.870,66 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.545.143,82 | 171.425,85 |
| (davon aus Steuern 54.124,22 €; Vorjahr 70.545,31 €) | ||
| 23.581.049,28 | 15.697.997,63 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 11.410,49 | 11.410,49 |
| 48.454.536,79 | 36.258.960,68 |
Berlin, 29.05.2024
Vorstand
Olaf Dilge
Tobias Zimmermann
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
|
2023
€ |
2022
€ |
|
| 1. Erträge aus Dienstleistungen | 12.857.099,10 | 12.781.209,12 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 732.054,16 | 281.743,80 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -5.648.590,68 | -5.236.792,54 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -1.081.025,00 | -900.791,17 |
| (davon für Altersversorgung 35.429,37 €; Vorjahr 45.431,23 €) | -6.729.615,68 | -6.137.583,71 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -770.398,49 | -783.168,78 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.931.381,53 | -6.563.801,42 |
| 6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 7.083.837,30 | 7.165.578,19 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 523.522,86 | 30.109,11 |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -421.921,95 | -287.058,35 |
| 9. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -476.585,11 | -422.889,89 |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.932.733,15 | -6.178.763,51 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 4.933.877,51 | -114.625,44 |
| 13. Sonstige Steuern | -37.326,50 | -16.447,57 |
| 14. Jahresergebnis | 4.896.551,01 | -131.073,01 |
| 15. Gewinnvortrag | 3.877.147,47 | 4.008.220,48 |
| 16. Einstellung in die gesetzliche Gewinnrücklage | -810.000,00 | |
| 17. Bilanzgewinn | 7.963.698,48 | 3.877.147,47 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss
Die Ahorn AG hat ihren Sitz am Fürstenbrunner Weg 10/12 in 14059 Berlin und ist im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter der HRB-Nummer 71136 B eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Ahorn AG ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Abschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.
Soweit zwischen den erforderlichen Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ein Wahlrecht besteht, wurde grundsätzlich der Ausweis im Anhang vorgezogen.
Die Ahorn AG wird, analog zum Vorjahr, ihren Konzernabschluss und -lagebericht elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregister einreichen und dort bekannt machen, dass die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB für Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen werden.
Die Ahorn AG hat neun Tochtergesellschaften bzw. verbundene Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Davon gibt es mit fünf Gewinnabführungsverträge bzw. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Diese sind nachfolgend gekennzeichnet:
| Gesellschaft | Sitz |
| Aevum Bestattungen GmbH 1 | Berlin |
| Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH 1 | München |
| Grieneisen GBG Bestattungen GmbH 1 | Berlin |
| - Ahlbach Bestattungen GmbH | Köln |
| - Bestattungsunternehmen Wilhelm Dahlmeyer GmbH | Köln |
| - ABD Bestattunsdienste Köln GmbH & Co. KG | Köln |
| - ABD Bestatttungsdienste Köln Beteiligungs-GmbH | Köln |
| Regnum Volksbestattung GmbH 2 | Berlin |
| Seebestattungsreederei Hohe Düne GmbH 1 | Rostock |
1 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
2 Gewinnabführungsvertrag
Die Gesellschaft und fünf der Tochtergesellschaften (Aevum Bestattungen GmbH, Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH, Grieneisen GBG Bestattungen GmbH, Regnum Volksbestattung GmbH und Seebestattungsreederei Hohe Düne GmbH) sind in die Konzernfinanzierung (Cash-Pooling) bei der Commerzbank AG, Berlin, eingebunden.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB den besonderen Verhältnissen der Gesellschaft als Holdinggesellschaft angepasst und u. a. der Posten "Erträge aus Dienstleistungen" eingefügt.
Weiter wurde aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in der Bilanz der Posten "Bestattungsvorsorgen" eingefügt (§ 265 Abs. 5 HBG).
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden.
Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten und, soweit es sich um gewerbliche Schutzrechte und Software handelt, unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear pro rata temporis über 3 bis 10 Jahre. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden zudem außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte vorgenommen.
Die in den immateriellen Vermögensgegenständen enthaltenen entgeltlich erworbenen Rechte aus abgeschlossenen Vorsorgeverträgen (Bestattungsvorsorgen) sind von unbestimmter Nutzungsdauer, da sich die Nutzungsdauer nach dem Tod oder der Kündigung der Vertragsinhaber richtet. Soweit es sich um solche ohne unwiderrufliche Bezugsrechte handelt, wurden in den Vorjahren Abschreibungen zur Berücksichtigung der Risiken der Nichtdurchführung der Bestattungsaufträge sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf die niedrigeren beizulegenden Werte der von Partnerunternehmen zu entrichtenden Gebühren für die Übernahme der Bestattungsaufträge vorgenommen. Auf den Bestand an entgeltlich erworbenen Bestattungsvorsorgen mit unwiderruflichem Bezugsrecht wurden in den Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen auf die niedrigeren beizulegenden Werte vorgenommen, welchen eine Ermittlung der Barwerte der künftigen Erlöse zugrunde liegt.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear pro rata temporis. Geringwertige Vermögensgegenstände - im Einzelwert von 250,00 € bis 800,00 € - werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Ausscheidens im Anlagenspiegel ausgewiesen. Die Bauten auf erworbenen Grundstücken werden unter Berücksichtigung der geschätzten betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern linear über 400 bis 600 Monate abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Betriebs- und Geschäftsausstattungen belaufen sich auf 3 bis 20 Jahre. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden zudem außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Zu erwartende negative Ergebnisauswirkungen wurden in den Vorjahren und im Geschäftsjahr durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr waren keine Zuschreibungen vorzunehmen. Der Wertansatz der Anteile an verbundenen Unternehmen ist durch die erwarteten Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften gedeckt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte auf Basis der letzten Anschaffungskosten vor dem Abschlussstichtag. Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer oder Preisänderungen am Beschaffungsmarkt ergeben, waren nicht zu berücksichtigen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bilanziert, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten war. Erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko, sonstige Risiken sowie Zinsverluste und Bearbeitungskosten wurden durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigungen wurden anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Hierzu wurde eine Ausfallwahrscheinlichkeit anhand vergangener tatsächlicher Ausfälle ermittelt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden entsprechend der Bilanzierungsrichtlinie nicht einzel- oder pauschalwertberichtigt. Fremdwährungsforderungen bestanden zum Stichtag nicht.
Liquide Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) sind zum Nennbetrag angesetzt.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, wurde in Höhe der tatsächlich angefallenen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für Aufwendungen nach dem Abschlussstichtag gebildet.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen aus Direktversicherungen wurde mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der jeweiligen Direktversicherung gültigen Höchstrechnungszins gemäß Deckungsrückstellungsverordnung abgezinst. Der Höchstrechnungszins betrug dabei maximal 4,0 %.
Den Rückstellungen für Jubiläen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde, in welchen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Zinssatz von 1,76 % Anwendung fanden. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren. Die Fluktuation wurde pauschal durch einen Abschlag dergestalt berücksichtigt, dass keine Rückstellungen in den ersten fünf Jahren der Betriebszugehörigkeit gebildet werden. Die passivierten Verpflichtungen für Jubiläen übersteigen die steuerlich anerkannten Ansätze um 134 T€.
Rückstellungen für Aufbewahrungs- und Archivierungsverpflichtungen für Geschäftsunterlagen wurden in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d. h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Dabei wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2,0 % p.a. zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wurde pauschal mit dem einer Restlaufzeit von fünf Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Ab dem 01.01.2023 ist diese Abzinsung, gem. Vorgabe des Mutterkonzerns, weggefallen.
Zur Abdeckung des Risikos aus der Nichtanerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft, wurde die gebildete Steuerrückstellung aus dem Vorjahr in Höhe von 3.600 T€ um 100 T€ erhöht auf 3.700 T€. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden nicht.
Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten, wurde in Höhe der tatsächlich angefallenen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag für Erträge nach dem Abschlussstichtag gebildet.
Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber den einzelnen verbundenen Unternehmen sind nicht saldiert ausgewiesen.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz berechnet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Zum Bilanzstichtag liegt ein Aktivüberhang der latenten Steuern vor. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der der Berechnung der latenten Steuern zugrundeliegende effektive Steuersatz beträgt 30,9 %. Auch die tatsächlichen und latenten Steuern der fünf oben genannten Organgesellschaften sind vollständig im Jahresabschluss der Gesellschaft als Organträgerin ausgewiesen.
Die Gesellschaft hat mit Kunden Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen und teilweise die Hinterlegung von Bankguthaben auf speziell dafür vorgesehenen Bankkonten vereinbart. Die Konten laufen zum einen auf den Namen der Gesellschaft und für Rechnung der Kunden und zum anderen auf den Namen und Rechnung der Kunden. Durch die vertraglichen Beschränkungen ist das wirtschaftliche Eigentum der Gesellschaft an den Geldern der Konten ausgeschlossen. Eine Verfügung über die Guthaben auf diesen Bankkonten durch die Gesellschaft ist jeweils ausschließlich gegen Vorlage einer Sterbeurkunde möglich. Die Anzahl der Bestattungsvorsorgeverträge mit dieser Form der finanziellen Absicherung beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.775, die Guthaben auf insgesamt 14.745T€.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt, wobei die Zugänge zu den kumulierten Abschreibungen die Abschreibungen des Geschäftsjahres abbilden.
Der Posten Grundstücke und Bauten sowie Bauten auf fremden Grundstücken beinhaltet im Wesentlichen dreizehn Grundstücke samt den aufstehenden Gebäuden.
Die Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen die Anteile an neun verbundenen Unternehmen, die unter E. 4. "Aufstellung des Anteilsbesitzes" aufgelistet sind.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wenn nicht nachstehend anders angegeben, wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind in Höhe von 11 T€ (Vorjahr 7 T€) berücksichtigt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten solche gegen fünf verbundene Unternehmen.
Darlehensforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von 222 T€ (Vorjahr 296 T€) enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen aus Vorauszahlungen für Ertragsteuern (214 T€, Vorjahr 141 T€) und Forderungen aus verauslagten Kosten der Aufträge aus Auslandsüberführungen (85 T€, Vorjahr 78 T€).
3. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen das Guthaben auf dem Cash-Pool-Konto.
4. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 8.100.000,00 €. Es ist zum Nennwert bilanziert und besteht unverändert aus 5.400.000 Inhaberstückaktien. Der rechnerische Wert je Stückaktie beträgt somit unverändert 1,50 €.
Die Kapitalrücklage betrifft andere Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Es erfolgte eine Einstellung in die gesetzliche Rücklage.
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag aus den Vorjahren beträgt 3.877 T€. Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 131 T € wurde in Höhe von 131 € auf neue Rechnung vorgetragen.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen:
|
31.12.2023
in T€ |
31.12.2022
in T€ |
|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 6 | 7 |
| Steuerrückstellungen | 5.486 | 5.868 |
| Jubiläumszuwendungen | 451 | 429 |
| Tantiemen und Gratifikationen | 455 | 618 |
| Abfindungen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Übrige personalbezogene Rückstellungen | 195 | 151 |
| Personalbezogene Rückstellungen | 1.101 | 1.198 |
| Jahresabschlusserstellung und Prüfungskosten | 366 | 429 |
| Ausstehende Rechnungen | 77 | 91 |
| Drohverluste | 39 | 38 |
| Weitere sonstige Rückstellungen | 103 | 130 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 585 | 688 |
| Sonstige Rückstellungen gesamt | 1.686 | 1.887 |
| Gesamt | 7.178 | 7.762 |
6. Verbindlichkeiten
Den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegt ein Kreditvertrag über ein Tilgungsdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit (beginnend in 2020) und über ursprünglich 7.500 T€ zugrunde.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4.649 T€ (Vorjahr 5.388 T€) sind mit erstrangigen Briefgrundschulden an folgenden Grundstücken gesichert:
| Höhe der Grundschuld | |
| Fürstenbrunner Weg 10/12 in 14059 Berlin | 5,5 Mio. € |
| Baumschulenallee 2 in 30625 Hannover | 1,3 Mio. € |
| Hamburger Straße 127 in 25337 Elmshorn | 0,7 Mio. € |
Es existiert noch ein laufender Kontokorrent Kredit i.H.v.2.496 T€.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
|
Gesamt
in T€ |
Bis 1 Jahr
in T€ |
Über 1 Jahr
in T€ |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.145 | 746 | 6.399 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.220 | 1.220 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.671 | 12.671 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.545 | 2.545 | 0 |
| Gesamt | 23.581 | 17.182 | 6.399 |
B. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Erträge aus Dienstleistungen
Von den Erträgen aus Dienstleistungen entfallen 11.311 T€ (Vorjahr 11.325 T€) auf Konzernumlagen. Die Ahorn AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage entsprechender Dienstleistungsverträge; Konzernumlagen werden an fünf Tochterunternehmen weiterberechnet.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge (732T€, Vorjahr 282 T€) umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 680 T€, Vorjahr 105 T€).
3. Abschreibungen
Alle Abschreibungen des Geschäftsjahres erfolgten planmäßig linear.
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten:
|
2023
in T€ |
2022
in T€ |
|
| Dienstleistungen im Konzern | 1.705 | 2.373 |
| EDV-Fremdleistungen | 475 | 389 |
| Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten | 668 | 557 |
| Instandhaltung und Wartung | 374 | 732 |
| Miet- und Raumkosten | 336 | 268 |
| Buchverluste aus dem Abgang von Vorsorgeaufträgen wegen Tod oder Kündigung | 211 | 291 |
| Bürobedarf und Kommunikationsaufwendungen | 113 | 116 |
| Übrige Aufwendungen | 2.051 | 1.839 |
| Gesamt | 5.933 | 6.565 |
Die Dienstleistungen im Konzern betreffen vor allem Leistungen der IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin. Die Leistungen werden auf der Grundlage entsprechender Dienstleistungsverträge erbracht.
5. Finanzergebnis
Von den Zinsaufwendungen entfallen im Wesentlichen 155 T€ (Vorjahr 152 T€) auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und 259 T€ (Vorjahr 130 T€) auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Aufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen sind in Höhe von 8 T€ (Vorjahr 5 T€) enthalten.
Die Zinserträge entfallen fast ausschließlich auf solche aus verbundenen Unternehmen.
6. Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und Aufwendungen aus Verlustübernahmen resultieren aus den Ergebnisabführungsverträgen der in nachstehendem Abschnitt E. 4. genannten verbundenen Unternehmen.
C. Sonstige Angaben
1. Beschäftigte
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 104 Mitarbeiter (Vorjahr 92 Mitarbeiter) beschäftigt.
2. Vorstand
Dem Vorstand der Gesellschaft gehören an:
• Olaf Dilge, Vorstandsvorsitzender der Ahorn AG, Berlin, Vorsitzender, angestellt bei der IDEAL Beteiligungen AG, Berlin
• Florian Graetz, Finanzvorstand der Ahorn AG, Berlin, angestellt bei der Ahorn AG, Berlin bis 31.08.2023.
• Tobias Zimmermann, Finanzvorstand der Ahorn AG, Berlin, angestellt bei der Ahorn AG, Berlin ab 01.09.2023.
Auf die Angabe der weiterberechneten Pauschale wird ebenso wie auf die Angabe der Vorstandsvergütung gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
3. Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören bzw. gehörten an:
Aktionärsvertreter:
• Rainer M. Jacobus, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, Vorsitzender,
bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2023
• Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Lebensversicherung a.G., Berlin, Vorsitzender seit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2023
• Karlheinz Fritscher, Mitglied des Vorstandes der IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, stellvertretender Vorsitzender
• Prof. Dr. Nikolaus Fuchs, Unternehmer, Berlin
• Jürgen Graalmann, Geschäftsführer der Die Brückenköpfe GmbH, Kleinmachnow.
Arbeitnehmervertreter:
• Silvia Edlmann, Leiterin der Administration der Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH, München,
• Daniela Krüger, Sachbearbeiterin Mahnung und Vollstreckung der Ahorn AG, Berlin.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates (Aufwandsentschädigungen) im Geschäftsjahr betrugen 54 T€ (Vorjahr 54 T€).
4. Aufstellung des Anteilsbesitzes
Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2023 folgende Beteiligungen gem. § 271 Abs. 1 HGB von nicht untergeordneter Bedeutung. Eigenkapital und Ergebnis beziehen sich auf die noch nicht festgestellten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023:
| Anteil am Kapital
in % |
Eigen- | Ergebnis | |||
| in T€ | in T€ | ||||
| unmittelbar | mittel- bar | Pos. | |||
| Verbundene Unternehmen | |||||
| Aevum Bestattungen GmbH, Berlin 1 | 100,0 | 700 | -357 | ||
| Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH, München 1 | 100,0 | 2.587 | 6.055 | ||
| Grieneisen GBG Bestattungen GmbH, Berlin 1 | 100,0 | 1.210 | 1.238 | ||
| Ahlbach Bestattungen GmbH, Köln | 100,0 | 160 | -10 | ||
| Wilhelm Dahlmeyer GmbH, Köln | 100,0 | 126 | 3 | ||
| ABD Bestattungsdienste Köln GmbH & Co. KG, Köln | 100,0 | 274 | 53 | ||
| ABD Bestattungsdienste Köln Beteiligungs-GmbH, Köln | 100,0 | 53 | 1 | ||
| Regnum Volksbestattung GmbH, Berlin 1 | 100,0 | 25 | 0 | ||
| Seebestattungsreederei Hohe Düne GmbH, Rostock 1 | 100,0 | 60 | 65 | ||
| Beteiligungsunternehmen | |||||
| Antea Bestattungen Chemnitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz 2 | 49,998 | 3. | 963 | 354 | |
1 Ergebnis vor Ergebnisabführung.
2 Eigenkapital und Ergebnis beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022.
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Stichtag in Form eines längerfristigen Leasingverhältnisses. Diese werden zu 64% an die Tochtergesellschaften weiterbelastet. Die übrigen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs und sind für die Finanzlage ohne Bedeutung.
|
Gesamt
in T€ |
2023
in T€ |
2024 bis 2026
in T€ |
Ab 2027
in T€ |
|
| Leasing TK-Anlage (aus 2021) | 1.370 | 273 | 818 | 7 |
| Gesamt | 1.370 | 273 | 818 | 7 |
6. Konzernangaben
Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der IDEAL Beteiligungen AG, Berlin, und wird als mittelbare 100%ige Beteiligung der IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht.
Die IDEAL Lebensversicherung a. G., Berlin, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Die Ahorn AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
7. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres
Es liegen derzeit keine wesentlichen Vorgänge vor, die eine Berichterstattung erfordern.
8. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die Hauptversammlung wird nach Empfehlung des Aufsichtsrates darüber beschließen.
Berlin, den 29.05.2024
Vorstand
Olaf Dilge
Tobias Zimmermann
Anlagenspiegel Ahorn AG per 31.12.2023
| Anschaffungskosten | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Software | 2.581.311,52 | 15.372,00 | 0,00 | 0,00 | 2.596.683,52 |
| 2. Bestattungsvorsorgen | 2.692.883,74 | 17.849,92 | 228.467,00 | 0,00 | 2.482.266,66 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 131.250,88 | 0,00 | 387.791,19 | 519.042,07 |
| 5.298.195,26 | 164.472,80 | 228.467,00 | 387.791,19 | 5.621.992,25 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.189.104,86 | 9.054.963,47 | 0,00 | 48.330,30 | 20.292.398,63 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.938.187,22 | 401.434,00 | 40.440,50 | 90,40 | 3.299.271,12 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 162.480,04 | 574.830,97 | 0,00 | -436.211,89 | 301.099,12 |
| 14.289.772,12 | 10.031.228,44 | 40.440,50 | -387.791,19 | 23.892.768,87 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 17.250.906,84 | 250.000,00 | 0,00 | 17.500.906,84 | |
| 17.250.906,84 | 250.000,00 | 0,00 | 0,00 | 17.500.906,84 | |
| Gesamtergebnis | 36.838.874,22 | 10.445.701,24 | 268.907,50 | 0,00 | 47.015.667,96 |
| Abschreibungen | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Software | 2.476.749,84 | 85.954,00 | 0,00 | 0,00 | 2.562.703,84 |
| 2. Bestattungsvorsorgen | 269.174,33 | 0,00 | 17.906,00 | 0,00 | 251.268,33 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.769.924,17 | 85.954,00 | 17.906,00 | 0,00 | 2.837.972,17 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.860.420,86 | 276.627,09 | 0,00 | 0,00 | 3.137.047,95 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- Ausstattung | 2.112.245,34 | 407.817,40 | 32.119,50 | 0,00 | 2.487.943,24 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 4.972.666,20 | 684.444,49 | 32.119,50 | 0,00 | 5.624.991,19 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.682.168,14 | 0,00 | 0,00 | 11.682.168,14 | |
| 11.682.168,14 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 11.682.168,14 | |
| Gesamtergebnis | 19.424.758,51 | 770.398,49 | 50.025,50 | 0,00 | 20.145.131,50 |
| Restbuchwerte | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Software | 33.979,68 | 104.561,68 |
| 2. Bestattungsvorsorgen | 2.230.998,33 | 2.423.709,41 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 519.042,07 | 0,00 |
| 2.784.020,08 | 2.528.271,09 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | 17.155.350,68 | 8.328.684,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 811.327,88 | 825.941,88 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 301.099,12 | 162.480,04 |
| 18.267.777,68 | 9.317.105,92 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.818.738,70 | 5.568.738,70 |
| 5.818.738,70 | 5.568.738,70 | |
| Gesamtergebnis | 26.870.536,46 | 17.414.115,71 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Ahorn AG, Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Ahorn AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Ahorn AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt D des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
| ― |
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt D des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. Mai 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hasenburg, Wirtschaftsprüfer
Fiedler, Wirtschaftsprüfer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Ahorn AG zum 31. Dezember 2023 wurde am 19. Juni 2024 festgestellt.