Gründungsprotokoll (Musterprotokoll)

Definition

Grunddefinition

Das Gründungsprotokoll (Musterprotokoll) ist ein gesetzlich standardisiertes Dokument, das Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste für die schnelle und kostengünstige Gründung einer GmbH oder UG in Deutschland kombiniert.

Detaillierte Erklärung

Das Gründungsprotokoll (Musterprotokoll) ist das Herzstück einer schnellen und kostengünstigen GmbH- oder UG-Gründung in Deutschland. Als vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 1a GmbHG definiertes Standardformular vereint es Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument und ersetzt damit eine individuell ausgearbeitete Satzung. Gründer mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer können durch das Musterprotokoll erhebliche Notarkosten sparen und die Gründungsformalitäten deutlich beschleunigen. Nach der notariellen Beurkundung wird das Gründungsprotokoll gemeinsam mit der Anmeldung zum Handelsregister eingereicht; erst damit entsteht die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft beziehungsweise Mini-GmbH rechtlich wirksam. Besonders für Start-ups, Einzelgründer und kleine Unternehmen bietet das Protokoll dank klarer Vorgaben Rechtssicherheit sowie volle Flexibilität bei der Wahl des Stammkapitals ab einem Euro.

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